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24. November 2019

Angehörigen-Entlastung bei stationärer Unterbringung

Angehörige von Pflegebedürftigen sollen stärker entlastet werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag im November.

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Am 7.11.2019 hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich dafür entschieden, Angehörige von Pflegebedürftigen stärker zu entlasten. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) sowie Bündnis 90/Die Grünen. Kern des Gesetzes ist die Regelung, dass Kinder von Pflegebedürftigen nur noch ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zur Finanzierung einer stationären Unterbringung herangezogen werden können. Da die Pflegeversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist, also nicht sämtliche Kosten trägt, sind viele Menschen auf Unterstützung vom Amt angewiesen. Dieses konnte bislang jedoch auf bei der Hilfe zur Pflege auf Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgreifen. Das ist nun zwar immer noch möglich, Angehörige mit einem Einkommen unter 100.000 Euro sollen davon durch das neue Gesetz allerdings künftig befreit sein.

Kritik gibt es insbesondere an der Kostenfrage. Die Kosten würden auf die Kommunen abgewälzt werden, kritisiert beispielsweise die FDP, die die Stoßrichtung des Gesetzes allerdings grundsätzlich begrüßt. Bereits Ende September äußerte sich der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im Kieler Landtag zu dem Thema Angehörigen-Entlastung: „Eine sozialverträgliche Finanzierung bedeutet vor allem, dass die Pflege der eigenen Eltern – ob häuslich oder stationär – nicht zu erheblichen finanziellen Risiken oder sogar zu Armut von Familien führen darf.“ Daher habe die Landesregierung „zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht“, so der Minister weiter. „Pflegebedürftige Menschen sollen gegenüber ihren Kindern erst Unterhaltsansprüche haben, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt.“ Diese Forderung ist im Bundestag nun durch die Abstimmung unterstrichen worden.

Matthias W. Birkwald (Linke) begrüßt in der Bundestagsdebatte zwar die Anhebung der Einkommensgrenze auf 100.000 Euro, er will die Angehörigen der Pflegebedürftigen allerdings vollständig aus der finanziellen Verantwortung nehmen. Es fehle eine Grundsatzdebatte über das Thema Elternunterhalt. „Und das, obwohl wir über ein Prinzip aus dem Jahr 1900 reden! Das ist so, als würde immer noch gelten, dass Blutsbande und der Zufall der Geburt mehr Bedeutung hätten als gelebte Werte“, äußert sich Birkwald im Plenarsaal. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann muss der Bundesrat diesem noch zu stimmen.

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