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13. Oktober 2018

Finanzierung: Pflege von Angehörigen

In Deutschland werden etwa 2 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, die meisten davon auch durch Angehörige. Viele stehen dabei jedoch vor der Frage der Finanzierung.

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Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse können sich 85% der Deutschen vorstellen, selbst eine/n Verwandte/n zu pflegen.  Oftmals scheitert das jedoch an der Zeit und am Geld. Doch es gibt einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zu Pflegezwecken, in großen Betrieben sogar bis zu 6 Monaten.

In dieser Zeit ist die Arbeitgeber/in jedoch nicht zu einer Lohnzahlung verpflichtet. Geld zahlt in diesem Fall die Pflegeversicherung, allerdings nur für 10 Tage und nur bis zu 90% des Nettogehalts. Nach Ablauf der 10 Tage gibt es keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Zusätzliches Geld bekommt ein/e Angehörige/r aus der Pflegeversicherung der Pflegebedürftigen, was in der Höhe der Zahlung einen Vollzeitjob nicht ausgleichen kann.

Auch wenn es Pflegegeld und eine Lohnersatzleistung in den ersten Tagen gibt, bleibt die Finanzierung einer längerfristigen Pflege von Angehörigen daher eine schwere Aufgabe.

Weitere Informationen zu den Fragen der Finanzierung und den Rechtsansprüchen sind einer Zusammenfassung des Sozialverbands SoVD zu entnehmen.

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