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13. Mai 2018

Pflege- und Personalnotstand – Beispiele aus Süddeutschland

Im Bereich der Pflege ist durch den Personalschlüssel ein bestimmter Anteil von Fachkräften festgelegt. Weil die Bevölkerung älter wird, während die Zahl der Altenpflegenden stagniert, stoßen stationäre Einrichtungen immer öfter an ihre Kapazitätsgrenzen und können keine Senior/innen mehr aufnehmen.

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So berichtete die Mittelbayerische beispielsweise im April von der – aktuell nicht möglichen – Eröffnung eines Seniorenzentrums in Teublitz: Es gelinge nicht, acht examinierte Altenpflegende einzustellen, da der Markt leergefegt sei. So könne also weder der vorgegebene Personalschlüssel, noch volle Besetzung der vorhandenen Heime erreicht werden: In Teublitz müssen 35 der 85 verfügbaren Betten unbelegt bleiben. Der Anstieg der Zahl an Eingriffen durch die Heimaufsicht in einem Altenheim in Segeberg stieg von 2016 bis 2017 von sechs auf 25. Es zeigt sich also auch hier: „Das größte Problem stellt der zunehmende Fachkräftemangel dar“, so Segeberger Kreissprecherin Sabrina Müller. Aufgrund des Personaldefizits sorgt sich auch Ulrich Mildenberger, Leiter des örtlichen Stützpunktes: Es komme immer wieder zu Fehlern, Problemen in den fundamentalen Dingen, für die eine Pflegeeinrichtung die Verantwortung trage. Er höre immer wieder von Angehörigen, dass die Medikation falsch sei, dass nicht darauf geachtet würde, dass die Pflegebedürftigen ihre Medikamente auch nehmen, nicht genug Getränke gereicht, oder dass Bettlägerige nicht ausreichend oft umgelagert würden.

Mängel in der pflegerischen Versorgung können nicht zwangsläufig Pflege-Angestellten zugeschrieben werden. Diesbezüglich thematisierte die Mittelbayerische Verärgerung über die Politik, insbesondere über die Ankündigung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, kurzfristig 8000 neue Altenpfleger-Stellen schaffen zu wollen. Dies rechne sich auf circa eine Drittelstelle für jede Einrichtung um – zu wenig, finden die Angestellten der Branche.

Schon lange scheint eine solche staatliche Unterstützung notwendig: Alleine in Oberschwaben (Bodenseekreis) fielen kürzlich 238 stationäre Pflegeplätze weg. Der Grund – eine Landesheimbauverordnung von 2009 mit einer sogenannten Übergangsfrist von zehn Jahren. Jene schafft das Konzept von Doppelzimmern ab, setzt einen Minimalgröße eines Zimmers von 14 Quadratmetern voraus und bestimmt, dass ein Bad zwischen maximal zwei Heimbewohner/innen genutzt werden dürfe. Problematisch dabei ist, dass an manchen Orten sogar mit der fortgeführten Nutzung von Doppelzimmern der Bedarf an Pflegeheimplätzen nicht gedeckt werden könnte.

Auch hier zeigen sich also massive Lücken in der Versorgung – dem allen schwebe, so auch der Südkurier, der Mangel an Pflegekräften über.

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