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29. Juni 2019

Vergütungsregelungen für Terminservicegesetz

Maßgeblicher Bestandteil des kürzlich beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist die Anhebung der ärztlichen Mindestsprechstundenzeit auf wöchentlich 25 Stunden (zuvor 20). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einigten sich nun auf Eckpunkte der Umsetzung.

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Bislang war noch unklar, inwieweit sich das Mehrangebot an Sprechstunden auf die Vergütung auswirken wird. KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich nun auf Eckpunkte bei der Umsetzung des Terminservicegesetzes, wozu auch Vergütungsregelungen gehören. Dadurch steht nun fest: Der Mehraufwand soll entsprechend vergütet werden. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen scheint mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und wird im Ärzteblatt indirekt zitiert: „Es stelle die Weichen, damit sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärzte auch auszahlen könne. Zudem seien die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG damit klar geregelt.“

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