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11. Juli 2019

Widerspruchslösung für die Organspende?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen stark diskutierten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Organspende in Deutschland komplett verändern könnte. Bei dem Vorschlag der sogenannten Widerspruchslösung würden alle Bundesbürger/innen zu potentiellen Organspender/innen werden, sofern sie dem nicht widersprechen.

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Bisweilen funktioniert die Organspende in Deutschland so, dass Bürger/innen, die einer Spende für den Fall des eigenen Todes zustimmen, einen Organspendeausweis beantragen können. Das führt jedoch zu einer Situation, in der die Warteliste für überlebenswichtige Organe viel größer ist als die Anzahl an Organspender*innen. Dabei könnten sich sicherlich viele eine Organspende durchaus vorstellen, die bislang allerdings noch keinen Spendenausweis beantragt haben bzw. sich noch nicht mit der Frage konfrontiert sahen. Und genau da setzt nun ein Vorschlag einiger Parlamentarier/innen, neben Gesundheitsminister Spahn auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Prof. Karl Lauterbach, an. Mit der sog. Widerspruchslösung würde jede/r Bürger/in einer möglichen Organentnahme zustimmen, solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine zweite Gruppe von Parlamentarier/innen um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock sieht verfassungsrechtliche Bedenken an dem Vorhaben und setzt sich alternativ zur Widerspruchslösung für eine Zustimmungslösung ein. Demnach solle es weiterhin Voraussetzung sein, dass mögliche Organspender/innen vorher aktiv zugestimmt haben. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis soll eine Zustimmungslösung nach dem Vorschlag der Gruppe allerdings durch regelmäßige Aufklärung durch Ärzt/innen und Ansprache in Bürgerämtern ergänzt werden.

Am 26.06.2019 kam es zur ersten Lesung der Vorschläge im Bundestag. Da es sich bei dem Thema vor allem um eine ethische Diskussion handelt, wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Die Abgeordneten sollen einzig ihrem Gewissen verpflichtet sein. Das führt dazu, dass es in den jeweiligen Fraktionen zum Teil große Unterschiede in den Auffassungen gab. Bedenken an der Widerspruchslösung gab es aus verschiedenen Lagern. Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs an: „Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nachdem Schweigen Zustimmung ist“. Nicht nur in der Politik, auch in Teilen der Zivilgesellschaft stößt das Vorhaben teils auf heftige Kritik. So kommentiert Dr. Gerd Eisenbeiß beispielsweise in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: „Die Würde des Menschen sei unantastbar, sagt das Grundgesetz. Dem würde ein Gesetz widersprechen, das die Bürger generell zu Ersatzteillagern erklärt, wenn sie nicht widersprochen haben. Auch mildere Druckmittel, etwa regelmäßige Abfragen, setzen die Menschen einem moralischen Druck aus, der mit Sicherheit die Freiwilligkeit untergräbt.“

Nach erster Aussprache versammelten sich 221 Abgeordnete hinter einer Widerspruchslösung, 190 hinter dem Alternativvorschlag. Die einzelnen Beiträge der Abgeordneten in der genannten Parlamentsdebatte können Sie sich auch in der Mediathek des Deutschen Bundestages ansehen. Dazu klicken Sie hier und geben „Organspende“ in die Suchleiste ein. Über die weitere Entwicklung der Diskussion um die Organspende berichten wir auf diesem Portal.

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