Bundesweit sollen nach Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) niedrigschwellige Anlaufstellen in sozial benachteiligten Regionen entstehen. Die bereits 2022 vorgestellten Pläne konkretisieren sich nun in einem Gesetzentwurf.
Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist vereinbart, in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention zu errichten. Als Beispiel wurde dort bereits der Begriff der Gesundheitskioske aufgeführt. Im August 2022 stellte Minister Lauterbach dann seine Pläne dazu vor: Bundesweit sollen rund 1.000 dieser sogenannten Gesundheitskioske entstehen, die Menschen in sozial benachteiligten Regionen mit einer besseren medizinischen Versorgung erreicht. Pro 80.000 Menschen solle ein Kiosk errichtet werden, wobei die Armut des Stadtteils im Vordergrund stehen müsse, wie der SPD-Politiker damals erklärte.
Weitere Details sind nun durch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) bekannt geworden. Unter anderem berichtet das Ärzteblatt im Juni zu den Inhalten. Ziel dieser Anlauf- und Beratungsstellen sei demnach, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen. Auch die Durchführung von Routineaufgaben wie Blutdruckmessungen sollen vor Ort übernommen werden können. Mitarbeitende sollen Pflegekräfte sein, die Leitung solle jeweils von einer Pflegefachkraft übernommen werden.
Das Bundesgesundheitsministerium geht von jährlichen Kosten in Höhe von 400.000 Euro pro Kiosk aus, wovon die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit knapp 75 Prozent den Hauptteil tragen soll. Weitere 20 Prozent sollen von den Kommunen übernommen werden, den Rest hätten die Privaten Krankenversicherungen (PKV) zu tragen. Die Kommunen haben bei der Errichtung laut Gesetzentwurf das Initiativrecht. Besonderheiten vor Ort könnten durch einen gewissen Gestaltungsspielraum Berücksichtigung finden, beispielsweise in Form mobiler Kioske in Bussen. Die Beratungsangebote sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.