Nachdem der Bundestag die sogenannte Grundrente im Sommer bereits beschlossen hatte, ist sie mit dem Jahreswechsel nun auch in Kraft getreten. Mit einer Auszahlung wird jedoch erst ab Mitte 2021 zu rechnen.
Die Grundrente ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Davon sollen über eine Millionen Rentner*innen mit niedriger Rente profitieren. „Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren“, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in der Bundestagsdebatte Anfang Juli, als das Gesetz nach langem Ringen beschlossen wurde. „Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Heil weiter.
Dadurch, dass Anspruchsberechtigte keine Anträge einreichen müssen, sondern die Deutsche Rentenversicherung Ansprüche automatisch prüfen soll, verzögert sich die Auszahlung. Mit den ersten Bescheiden wird im Sommer 2021 gerechnet – Anspruchsberechtigte bekommen die Grundrente dann aber auch rückwirkend für den Verzögerungszeitraum ausbezahlt.
Einen Anspruch auf den Grundrenten-Zuschlag, der maximal 404,86 Euro (bei 35 Beitragsjahren) beträgt, haben diejenigen, die neben einer vergleichsweise niedrigen Rente mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. In der tagesschau vom 03.01.2021 sagt Verena Bentele, die Präsidenten des Sozialverbandes vdk dazu: „Was wir eben kritisieren ist, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Gut ist hingegen, dass Zeiten der Kindererziehung natürlich angerechnet werden.“
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