Im Juli dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konkrete Pläne für einen Nationalen Hitzeschutzplan vorgelegt. Seither befasst sich auch der schleswig-holsteinische Landtag mit verschiedenen Anträgen zum Hitzeschutz auf Landesebene.
Mit dem Klimawandel ist das Auftreten von Hitzewellen immer wahrscheinlicher geworden. Die extrem hohen Temperaturen in den Sommermonaten bleiben dabei nicht ohne Folgen: Etwa 8.000 Menschen starben 2022 nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) deutschlandweit an den Folgen von Hitze. Der Nationale Hitzeplan, den das Bundesgesundheitsministerium im Sommer vorstellte, soll einen Beitrag leisten, die Todeszahlen drastisch zu reduzieren.
Im Juli hatte sich auch die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion dem Thema gewidmet und den Antrag „Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern – Hitzeaktionsplan entwickeln“ (Drucksache 20/1171) eingebracht. Darin begrüßen die Antragssteller*innen die Hitzeschutz-Pläne ihres Parteikollegen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Für Schleswig-Holstein fordern sie unter anderem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit zur Kompetenzsteigerung in der Bevölkerung und die kostenlose Abgabe von Sonnencreme und Wasser. Um vulnerablere Gruppen wie ältere Menschen müsse sich beispielsweise durch Anrufe oder Besuche besonders gekümmert werden. „Nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesländer und Kommunen sollten Hitzeaktionspläne erstellen, um für weitere heiße Sommer gewappnet zu sein“, lautet die Antragsbegründung.
Sowohl die Koalitionsfraktionen aus CDU und Grünen (Drucksache 20/1236) als auch die FDP-Fraktion (Drucksache 20/1223) haben daraufhin ebenfalls die Bedeutung des Hitzeschutzes in Alternativanträgen betont, wenngleich die Forderungen an die Landesregierung vage formuliert bleiben. Alle drei Anträge sind am 13.07.2023 ohne Aussprache im Plenum des Landtags an den Sozialausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.
Nachdem der Sozialausschuss im August beschlossen hatte, zunächst die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht zu bitten, hat der Ausschuss am 9. November die Durchführung einer schriftlichen Anhörung entschieden. Eingereichte Stellungnahmen durch die von den Fraktionen benannten Anzuhörenden finden Sie in den kommenden Wochen im Landtagsinformationssystem.