Das Projekt PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein führt in Kooperation mit dem Schleswiger Pflegeverbund, dem Seniorenbeirat der Stadt Schleswig und dem Kreis Schleswig-Flensburg eine Informationsveranstaltung mit dem Titel „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Pflegegrade statt Pflegestufen“ durch. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt seit Januar 2017.
Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ wurde erstmals im Jahr 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung definiert. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft seit dieser Zeit im Rahmen von Gutachten, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt oder Leistungen erhält. Schon 1995 wurde kritisiert, dass im Rahmen der Begutachtung zwar die körperlichen und organischen Einschränkungen erfasst werden, jedoch kaum die psychischen und kognitiven.
Nach über 20 Jahren gilt ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Begutachtungen stehen zukünftig die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. Kernfragen sind, was der Mensch noch alleine erledigen kann und wobei er Unterstützung benötigt.
Fragen bzgl. dieser neuen Ausrichtung und zu weiteren Aspekten der Pflegegrade wird Dr. Andrea Kimmel vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) im Rahmen der Veranstaltung aufgreifen und beantworten.
Wann? 20.09.2018, 15:00 bis ca. 17:00.
Wo? Rathaus Schleswig / Ständesaal, Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, es wird unter Anmeldung beim Pflegeverbund oder dem PflegeNotTelefon gebeten:
- Schleswiger Pflegeverbund, Stadtweg 49, 24837 Schleswig, Tel: 04621/99 07 89, kontakt@schleswiger-pflegeverbund.de
- PflegeNotTelefon, AWO Schleswig-Holstein gGmbH, Sibeliusweg 4, 24109 Kiel, Tel. 0431/5114-551, Fax: 0431/5114-559, post@pflege-not-telefon.de