Logo DISW

3. Oktober 2016

Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) bemüht sich um die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern, die nach dem § 175 des Strafgesetzbuches (StGB) in der BRD bzw. nach dem § 151 StGB in der DDR verurteilt worden. Lesen Sie hier mehr zu der politischen Entwicklung in den letzten Monaten.

Weiterlesen

Das Gesetz wurde von den NationalsozialistInnen 1935 verabschiedet, galt bis 1969 sogar unverändert weiter und wurde erst 1994 endgültig abgeschafft. 2000 sprach der Bundestag den nach 1945 Verurteilten sein Bedauern aus. Die bis 1945 Verurteilten wurden jedoch auch rehabilitiert.

Ein erster Erfolg der BISS stellte das Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes dar. Anschließend kündigte der Bundesjustizminister einen Gesetzesentwurf und einen daraus resultierenden Entschädigungsanspruch an. Im Juli legte er – ohne Zeitrahmen – ein Eckpunktepapier vor. Im September wurden die möglichen Entschädigungsansprüche jedoch wieder relativiert.

Schließen



Weitere interessante Beiträge zu diesem Thema finden Sie auch in: Engagiertes Leben, Seniorenvertretung