Weiterlesen Durch die neue Art der Datenspeicherung und -verwaltung soll Ärzt*innen, Apotheken sowie anderen Gesundheitsfachkräften der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erleichtert werden. Dazu zählen beispielsweise die Krankengeschichte, Diagnosen und Medikamentenpläne. Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit einsparen. Zum anderen können verschiedene Gesundheitsdienstleister auf dieselben Informationen zugreifen und dadurch effektiver zusammenarbeiten. In einer Notfallsituation sind wichtige Informationen außerdem schnell abrufbar und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können besser verhindert werden. Die Daten sind in Praxen und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar. Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Sofern die Tests positiv verlaufen, wird sie im Laufe des Februars für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, eingeführt. Kritik an der elektronischen Patientenakte gibt es aktuell vor allem von IT-Expert*innen, die auf massive Sicherheitslücken bei der Datenspeicherung und -verarbeitung hinweisen. Inwiefern dies Einfluss auf die weitere Umsetzung haben wird, ist bisher unklar. Den Zugriff auf die ePA erhalten die gesetzlich Versicherten über eine App (Smartphone-Anwendung) ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Apps sind mitunter – wenn man den Bewertungen Glauben schenkt – qualitativ mangelhaft und erschweren damit den Zugriff für die Bürger*innen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese richtet sich vor allem an Fachpersonen in den Gesundheitsberufen, weniger an die Versicherten. Zum Zugang zur ePA heißt es dort allerdings: "Patienten können die ePA vollständig und selbstständig nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Zusätzlich können sie gewisse Einstellungen der ePA, insbesondere zu Widersprüchen in Anwendungsfällen der ePA, durch die Ombudsstellen der Krankenkasse vornehmen lassen. Später wird es auch eine Desktop-Variante für Versicherte geben."
Alltägliches Leben
Analoge Medien für ältere Menschen weiterhin relevant
30. Januar 2025Weiterlesen Wie ältere Menschen, welche mit klassischen Medien aufgewachsen sind, ihre Mediennutzung handhaben, offenbaren die Ergebnisse der Deutschen Alterssurvey (DEAS), einer deutschlandweiten empirischen Umfrage an Personen ab 40 Jahren, welche durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Die Ergebnisse der 2023 durchgeführten Umfrage zeigen, dass analoge Medien tendenziell umso mehr genutzt werden, je älter die rund 4.000 Befragten sind. Demzufolge haben sich jüngere Menschen im Schnitt mehr mit digitalen Medien auseinandergesetzt. In der Gruppe der 42- bis 60-jährigen gaben 60% an, regelmäßig Zeitungen zu lesen, während es unter den 61- bis 75-jährigen bereits gut drei Viertel und unter den 76- bis 90-jährigen knapp 80% sind. Mit 98,3% gaben nahezu alle Befragten zwischen 42 und 60 Jahren an, über einen Internetzugang wie beispielsweise W-LAN zu verfügen. Auch die Gruppe der 61- bis 75-jährigen weist hierbei mit fast 92% noch einen hohen Wert auf, wohingegen lediglich 62% der 76- bis 90-jährigen die Frage nach einem eigenen Anschluss ans Internet bejahten. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Frage, ob das Internet zur Beschaffung von Informationen genutzt werden würde. Hier zeigte sich die Gruppe der 42- bis 60-jährigen mit einer Zustimmung von 85% mit dem Internet als Quelle am besten vertraut. Es folgen die 61- bis 75-jährigen mit an die 70%, während die Nutzung in der Gruppe der 76- bis 90-jährigen mit 55% am geringsten vertreten ist. Während die jüngere Generation mit eindeutiger Mehrheit virtuelle Medien und die darin enthaltenden Angebote nutzt, bleiben zahlreiche Senior*innen den klassischen Medien treu. Dies verdeutlicht, dass trotz der Digitalisierung und der Entwicklung von künstlicher Intelligenz Bildschirme allein nicht für die kulturelle Teilhabe ausreichen und es auch Bücher und Zeitungen braucht, um allen Menschen Zugang zu Bildung und Unterhaltung ermöglichen. Zur Pressemitteilung des DZA gelangen sie hier.
9. Altersbericht erschienen: vielfältige Lebenssituationen, ungleiche Teilhabechancen
26. Januar 2025Weiterlesen In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert. Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community. Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch: Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten: https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier. Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.
Online-Veranstaltung zur Alterszahnmedizin – 12.02.2025
21. Januar 2025Weiterlesen Darum ist es relevant, Zahnmedizin ernst zu nehmen und auch im hohen Alter konsequent zu verfolgen. Bislang werden jedoch kaum Hausbesuche im zahnmedizinischen Sinne angeboten, was zur Folge hat, dass Senior*innen sich hierfür mobil sein müssen. Ist dies nicht mehr gegeben, nimmt ihnen dies auch die Möglichkeit, ihre Zähne untersuchen und ggf. durch Zahnreinigungen u. ä. behandeln lassen zu können. Darüber hinaus sind etliche ältere Menschen auf Zahnersatz wie beispielsweise Prothesen angewiesen, wofür jedoch ebenfalls ein Gang in die Zahnarztpraxis notwendig ist. Dies soll sich in der bayerischen Landeshauptstadt München nun ändern. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Projektträger „Teamwerk – Zahnmedizin für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen“ ein Angebot entwickelt, das sämtliche Dienstleistungen des Zahnarztes von der Praxis auf die eigenen vier Wände verlegt. Es richtet sich insbesondere an pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Menschen, für die solche Hausbesuche eine erhebliche Entlastung darstellen. „[…] Menschen mit Pflegebedarf sind oft nicht mehr selbst in der Lage, ihre Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu reinigen. Gerade auch für diese vulnerable Patientengruppe muss die tägliche Zahnpflege abgesichert werden. Angepasste Hygienekonzepte und der Einsatz von besonderen Hilfsmitteln […] erleichtern dem betreuerischen Umfeld die tägliche Pflege. Auch der Zahnarztbesuch, gegebenenfalls am Bett des Betreuten oder auch in der Praxis, sollte bis in das hohe Alter eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt Dr. Cornelius Haffner aus der München Klinik Harlaching, der das Projekt „Teamwerk“ leitet. Gemeinsam mit Professor Dr. Falk Schwendicke, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, wird er am Mittwoch, dem 12. Februar 2025 von 18 bis 20 Uhr eine Online-Veranstaltung rund um das Projekt durchführen, die auch zeitgleich über die Relevanz von Zahnmedizin im hohen Alter aufklärt. Wer aus dem (zahn)medizinischen oder dem sozialarbeiterischen Bereich stammt, pflegende*r Angehörige*r ist oder das Angebot um die Hausbesuche selbst in Anspruch nehmen möchte, ist herzlich eingeladen, an diesem Infoabend teilzunehmen. Kostenfrei anmelden können Sie sich bis zum 11. Februar per E-Mail an fachstellen.gsr@muenchen.de. „Mein großer Wunsch: Machen Sie sich schon frühzeitig Gedanken darüber, wie auch die Zahngesundheit bei Immobilität abgesichert werden kann.“ – so Dr. Haffners abschließender Appell.
Weiterlesen Liegt bei den Angesprochenen eine neurologische Erkrankung vor, gelangen die Täter*innen ggf. ohne Schwierigkeiten an Wertgegenstände oder das Bankkonto der Betroffenen. Eine von der DRV veröffentlichte Broschüre soll nun über diese skrupellose Vorgehensweise aufklären und dabei helfen, Betrüger*innen von echten Angestellten zu unterscheiden. Sie fasst sämtliche Arten eines solchen Tricksbetrugs zusammen und gibt Ihnen wichtige Maßnahmen an die Hand, durch die Sie sich schützen und die Täter*innen ggf. anzeigen können. Im Falle eines Anrufes, in welchem Sie zu einer Überweisung von Geld aufgefordert werden, ist es ratsam, stets einen Rückruf bei der DRV unter der 0800 1000 4800 zu tätigen und den vorherigen Anruf zu schildern. Betrügerische Briefe, welche angeblich von der DRV stammen, können Sie daran erkennen, dass Ihre Rentenversicherungsnummer auf dem Schreiben fehlt. Da die Berater*innen Sie nur nach Absprache persönlich besuchen, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei scheinbaren DRV-Personen um Betrüger*innen handelt, wenn diese spontan an Ihrer Haustür stehen. Bitten Sie bei persönlichen Besuchen in jedem Fall um eine Einsicht des Mitarbeiterausweises. Aber auch dieser kann gefälscht sein. Und wer könnte überhaupt einen einigermaßen gut gefälschten Ausweis der DRV erkennen? E-Mails oder SMS, in welchen Sie aufgefordert werden, persönliche Daten anzugeben, sind grundsätzlich Betrugsmaschen, auch Anrufen gegenüber sollten Sie stets skeptisch begegnen und zunächst nach dem Namen des Anrufers fragen, selbst aber anonym bleiben. Vor Trickbetrug aller Art können Sie sich schützen, indem Sie unter gar keinen Umständen fremden Personen Ihre Daten zukommen lassen. Beenden Sie Telefonate, in welchen Sie danach gefragt werden und lassen Sie entsprechende Nachrichten unbeantwortet. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich am besten eine Zweitmeinung einer Vertrauensperson ein oder fragen direkt bei der DRV nach. Die Kontaktdaten möglicher Betrüger*innen (Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), sollten Sie nach Möglichkeit notieren und unter der 110 an die Polizei durchgeben. Vermeiden Sie es auch, unbekannte Personen in Ihre Wohnung zu lassen. Sind Sie trotzdem Opfer eines Betruges geworden, bewahren Sie die Ruhe und wenden Sie sich an DRV und Polizei. Alle wichtigen Anlaufstellen hierfür befinden sich am Ende der Broschüre, die Sie kostenfrei herunterladen können.
Weiterlesen Laut VZSH leben derzeit etwa eine Million Bewohner*innen in knapp 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von „kaltem Essen“ über „unzureichende Pflege“ bis zu mangelnder Hygiene oder ungenügender Zuwendung. Für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen ist es daher wichtig zu wissen, dass sie hier proaktiv handeln können. So Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH: Konkret wird zwischen Mängeln am Wohnraum und Mängeln in der Pflege und Betreuung unterschieden. Mängel im Wohnraum betreffen die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, während Mängel in der Pflege unzureichende Versorgung, fehlerhafte Medikation oder mangelhafte Körperpflege umfassen. Um einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die Empfehlungen der VZSH nochmals als Checkliste für Betroffene, Angehörige und deren Vertreter*innen zusammengefasst. Checkliste: Vorgehen bei Mängeln im Pflegeheim Idealerweise sollte es reichen, wenn bestehende Mängel an die zuständigen Betreiber*innen und die übrigen Träger gemeldet werden und diese die Mängel abstellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen dies nicht ausreicht. Insbesondere der hohe Kostendruck - aber auch die Gewinnorientierung einiger Pflegeunternehmen - stellen klare Interessenkonflikte dar, bei denen Gewinnmaximierung oder Kosteneinsparung mit angemessener Pflege kollidieren können. Dabei ist auf die grundlegende Ungleichheit zwischen Betroffenen und Heimbetreiber*innen hinzuweisen. Wie die VZSH anmahnt, besteht grundsätzlich das Problem, dass Mängel der Pflege- und/oder Betreuungsleistungen häufig schwierig nachzuweisen sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Ansprüchen auf Minderung des Heimentgelts und möglichen Schadensersatzansprüchen immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung. Vor diesem Hintergrund sind Punkte 5–7 insbesondere dann wichtig, wenn auf der Gegenseite keine Einsicht oder gar Gegendruck entsteht. Eine individuelle Beratung wird daher allgemein empfohlen. „Beratung können Betroffene wie Angehörige und Bevollmächtigte bei den Pflegestützpunkten der Kreise und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten.“
„Liegen Mängel im Pflegeheim vor, haben die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Heimentgelt zu mindern. ‚Je nach Schwere der Mängel können sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen das gute Recht der Betroffenen sein.‘“
Weiterlesen Die Umfrage beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Lage älterer Menschen sowie den individuellen Problemen, Sorgen und Anliegen der Teilnehmer*innen mit Blick auf die kommenden Jahre. Die Auswertung der Ergebnisse soll den politischen Akteuer*innen die gesamtgesellschaftliche Situation der Bevölkerung widerspiegeln und Rückschlüsse auf politische Herausforderungen ermöglichen. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und richtet sich an alle Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland. Zu Beginn der Umfrage werden Sie gebeten, Ihre persönliche Lebensqualität zu bewerten und Ihren Eindruck von Veränderungen innerhalb der Gesellschaft sowie Ihnen wichtige Themen hinsichtlich Älterwerden darzulegen. Anschließend sollen Sie angeben, welche Lebens- und politische Bereiche für Sie welche Priorität haben, ehe Sie Vorschläge unterbreiten können, welche aus Ihrer Sicht zu einer Verbesserung Ihrer individuellen Lebenslage beitragen. Dieselben Fragen beantworten Sie dann noch auf die Allgemeinheit bezogen, wobei Sie auch hier eigene Vorschläge und Anliegen nennen können. Zum Schluss werden Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer Person gestellt – diese behandeln u. a. Ihre berufliche Qualifikation, Ihre Wohnsituation und Ihr Geschlecht. Unter allen Teilnehmer*innen wird eine Einladung zum 14. Deutschen Seniorentag in Mannheim verlost, wo die Umfrageergebnisse erstmalig veröffentlicht werden. Die gesamte Umfrage nimmt ca. 30 Minuten Zeit in Anspruch. Mit Ihrer Teilnahme erfahren Sie nicht nur grundlegende politische Partizipation, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Zweiten Altenweltplan, der die Umfrageergebnisse berücksichtigt und daraus eine bedürfnisorientierte Herangehensweise für das zukünftige politische Handeln ableitet. Auf langfristige Sicht soll das Altern der Bevölkerung angenehmer und sicherer gestaltet werden, damit Sie und die Gesellschaft zuversichtlich in die Zukunft blicken können. Nehme Sie bis zum 20. Januar 2025 an der Online-Version der Umfrage teil oder füllen Sie sie handschriftlich aus. Darüber hinaus existiert auch ein barrierefreies Exemplar.
Sinkende Arbeitszufriedenheit vor dem Ruhestand
27. Dezember 2024Weiterlesen Im Rahmen der Untersuchung wurden Daten aus dem sozioökonomischen Panel (SOEP) ausgewertet. Konkret wurden Angaben von rund 2500 Personen analysiert, die direkt aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand übergegangen sind, also keine anderweitige Unterbrechung aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit durchlebt haben. Die Forscher*innen konnten zum einen feststellen, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Berufsleben hinweg überwiegend ähnlich ausgeprägt ist und damit recht stabil bleibt. Zum anderen wird jedoch deutlich, dass es grade in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zu einem Rückgang der Arbeitszufriedenheit kommt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass Unterscheidungen anhand verschiedener Merkmale relevant sind: Besonders bei Personen, die ein hohes (formales) Bildungsniveau aufweisen, bleibt die Arbeitszufriedenheit auch im Alter hoch, wohingegen sie bei Personen mit mittlerer oder niedriger (formaler) Bildung eher sinkt. Die Forscher*innen vermuten, dass dies mit Freiheiten in bestimmten Berufsfeldern, die eine höhere formale Qualifikation voraussetzen, zusammenhängt sowie mit finanzieller Unabhängigkeit. Auch Personen, die ihre eigene Gesundheit als gut einschätzen, ist die Arbeitszufriedenheit recht konstant hoch ausgeprägt im Vergleich zu Personen, die ihre gesundheitliche Verfassung als schlechter einschätzen. Unterschiede zwischen Männer und Frauen konnten in der Studie nicht festgestellt werden. Deutlich wird darüber hinaus, dass vor allem jene, die eher spät in den Ruhestand gehen, eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen. Dr. Georg Henning, einer der Autoren der Studie, äußert in diesem Zusammenhang folgende These: „Dies könnte darauf hindeuten, dass die Entscheidung für einen späteren Ruhestand mit einem positiven Arbeitsumfeld zusammenhängt“. In der Pressemitteilung des Deutschen Zentrums für Altersfragen zu der Studie wird hervorgehoben, dass eine altersgerechte Arbeitsgestaltung sowie eine Förderung der Arbeitszufriedenheit und -gesundheit für ältere Berufstätige wichtig ist. Konkrete Maßnahmen werden nicht diskutiert. Den Bericht zur Studie in englischer Sprache finden Sie hier.
Weiterlesen Egal ob mit Android- oder iPhone, mit Tablet oder iPad, es ist für alle etwas dabei. Das SNK verfolgt einen flexiblen Ansatz, bei dem jede*r in ihrem bzw. seinem eigenen Tempo Fortschritte machen kann. Hier finden sie weitere Informationen zu Terminen und Veranstaltungen. Hier geht es zur offiziellen Webseite: SeniorenNetKiel (SNK)Das Angebot umfasst:
Ambivalenzen digitaler Dienstleistungen und individueller Mobilität
29. November 2024Weiterlesen Im Vorfeld informierten wir bereits über diese Workshops und hoben dabei die Vorteile hervor, die laut Veranstalter ein verbesserter digitaler Zugang für ältere Menschen bietet (s. Einleitung im Programmheft). Ein Schwerpunkt lag auf der Entwicklung intuitiv bedienbarer Apps im öffentlichen Nahverkehr, um auch weniger digital affine Menschen zu unterstützen. Obwohl benutzerfreundliche Apps im ÖPNV wünschenswert sind, bleiben Unsicherheiten und Gewohnheiten auf individueller Ebene zentrale Hürden, die auch intuitive Anwendungen zunächst überwinden müssen. Ohne physische Ansprechpartner*innen, die individuell unterstützen, kann selbst die benutzerfreundlichste App ihr Ziel verfehlen. Ein weiterer Hinderungsfaktor ist die regionale Infrastruktur. Solange in ländlichen Regionen kein ausreichender und flexibler ÖPNV existiert, sind die Menschen dort weiterhin auf das Auto angewiesen. Eine ausreichende ÖPNV-Infrastruktur bleibt entsprechend Voraussetzung, um Mobilität zu gewährleisten – ein Umstand, der nicht digital gelöst werden kann. Gerade jene Regionen, die durch die demografische Entwicklung ein immer höheres Durchschnittsalter aufweisen werden, könnten aber stärker auf externe Hilfe angewiesen sein – sollten Freunde und Familie wegziehen. Digitale Mobilitätstools könnten hier einen wichtigen Baustein bilden - sollte die Infrastruktur vorhanden sein. Doch digitale Angebote bergen auch Risiken: Weniger persönliche Kontakte könnten zum Beispiel die Gefahr von Einsamkeit weiter verstärken. In einem offenen Brief im Mai forderten AWO, BAGSO und BAG SELBSTHILFE in Bezug auf den Personennahverkehr einen analogen und barrierefreien Zugang zu BahnCard und Sparpreisen ohne Mehrkosten, barrierefreie Service-Schalter und die frühzeitige Einbindung von Bahnkund*innen in den Digitalisierungsprozess, um deren Bedürfnisse und Hürden besser zu berücksichtigen (hier unser Artikel zum Brief). Gerade die Forderung nach Einbindung spielt dabei eine wichtige Rolle, um die blinden Flecken der Digitalisierung zu erkennen und anzugehen. Während der Bahn- und ÖPNV-Ausbau allerdings in den politischen Diskurs integriert sind, fehlt diese Dynamik bei den Autohersteller*innen. Zugleich werden Autos immer komplexer in ihrer digitalen Bedienung, wie ein Bericht der Tagesschau zur „Technik in Neuwagen“ zeigt. Dies führt zur nächsten Ambivalenz: Einerseits soll ein Umstieg auf Elektro- oder verbrauchseffiziente Autos gefördert werden, besonders in Regionen mit schwachem ÖPNV. Andererseits erschweren diese Fahrzeuge den Zugang für Menschen ohne digitale Affinität – ein Problem, das nicht nur ältere Personen betrifft. Der Bedarf, älteren Menschen den digitalen Zugang zu erleichtern, wächst also auch beim Individualverkehr. Zugleich sind die Firmen in der Verantwortung, die Bedienung so zu gestalten, dass ältere Menschen und andere Gruppen nicht ausgeschlossen werden – nötigenfalls auch unter politischem Druck. Solange es noch benutzerfreundlichere Gebrauchtwagen gibt, bleibt eine Ausweichmöglichkeit bestehen. Sollte jedoch die Nutzerfreundlichkeit neuer Fahrzeuge vernachlässigt werden, könnten ältere Menschen künftig allein durch technische Hürden in ihrer Mobilität eingeschränkt werden. Der bessere digitale Zugang zur Mobilität für ältere Menschen umfasst somit drei grundlegende zentrale Fragen: All das betrifft sowohl die Digitalisierung der Mobilität als auch die Digitalisierung im Allgemeinen und führt zumindest kurzfristig immer wieder zu Ambivalenzen.