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Alltägliches Leben

Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben nicht in einer stationären Einrichtung. Dies war ein Ergebnis einer Befragung des Deutschen Alterssurvey.

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Alle knapp 5.000 an der Umfrage teilgenommen Personen waren mindestens 43 Jahre alt und wurden gebeten, Angaben zur Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern zu machen, sofern diese noch lebten. Über ein Drittel der Personen mit mindestens einem lebenden Elternteil, die im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) befragt wurden, stellten einen Pflege- und/oder Betreuungsbedarf bei eigenen Eltern fest. Unter dieser Gruppe der Teilnehmenden sah sich knapp die Hälfte aller Befragten selbst für die Pflege der Eltern zuständig, anstatt hierfür eine Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen werden sogar beide Elternteile eigenständig gepflegt.

Zumindest kann eine große Mehrheit der pflegenden Angehörigen auf ein verlässliches Netzwerk setzen, das sich in den meisten Fällen aus weiteren Familienangehörigen wie z.B. Geschwistern zusammensetzt. Ca. jede zweite Person gab zudem an, durch den ambulanten Pflegedienst unterstützt zu werden. Nachbar*innen, Freund*innen und Bekannte spielten eine eher untergeordnete Rolle in der Einbindung in die Pflege der eigenen Eltern. Externe Pflegefachkräfte wurden mit unter 5 % noch seltener genannt.

Die kürzlich erschienenen Daten der Umfrage können auf der Seite des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) abgerufen und heruntergeladen werden.

Die hohe Popularität der häuslichen Versorgung lässt sich nicht zuletzt durch die persönlichen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen erklären. Für viele pflegebedürftige Menschen sind die vertraute Umgebung zu Hause sowie die persönliche Nähe zu den Angehörigen höchst relevante Faktoren, zumal deren erwachsenen Kinder die Pflege auch aus ethisch-moralischen Gründen häufig selbst übernehmen möchten. Ein weiterer Grund, wieso die Pflege in vielen Fällen in den eigenen vier Wänden stattfindet, ist das Schema, nach dem die Pflegeversicherung funktioniert.

Da die Pflege der eigenen Angehörigen an eine Vielzahl körperlicher, mentaler und zeitlicher Herausforderungen geknüpft ist, kann jede Form der Unterstützung entlastend wirken. Genau deshalb ist es von hoher Bedeutung, Angehörigen bei der Versorgung ihrer Eltern ein zusätzliches Standbein zu bieten und sich die für die Pflege anstehenden Aufgaben so gut wie möglich zu teilen.

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Die Katholische Hochschule Freiburg sucht für die Teilnahme an einer Online-Umfrage noch bis zum 15. Juli 2025 zum Thema „Digitalisierung, Alltag und Gesundheit im Alter“ vorrangig ältere Personen, die sich bereiterklären, einige anonymisierte Angaben zu ihrem Medienkonsum zu machen.

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Bei der Umfrage selbst handelt es sich um eine Erhebung zu einem umfangreicheren Projektes namens „Digitale Bildungsprozesse für ältere Menschen in seniorenspezifischen Wohnformen der institutionalisierten Altenhilfe (DiBiWohn)“, das im kommenden August voraussichtlich abgeschlossen wird. Seit September 2020 konzentriert sich das Team auf den Schnittpunkt von Gerontologie, Medienpädagogik und sozio-ökonomischen Aspekten wie etwa der Wohnsituation.

Fünf einzelne Forschungsschwerpunkte wurden im Vorfeld festgelegt. Einer davon ist die Mediengerontologische Forschung, die sich mit dem Erwerb und dem Ausbau digitaler Medien und Geräte in Pflege- und Altenheimen beschäftigt. Sowohl zu Pflegende als auch Fachkräfte werden hinsichtlich ihrer Medienkompetenzen befragt, um ein möglichst akkurates Bild über den Grad der Digitalisierung in deutschen geriatrischen Einrichtungen zu erhalten. Ein weiterer Schwerpunkt befasst sich intensiv mit der Biographie- und der Sozialraumforschung von stationär betreuten Senior*innen und ist damit ein wesentlicher Bestandteil der klassischen Sozialen Arbeit.

Darüber hinaus gibt es auch ein Projekt, welches an fünf Standorten im südwestlichen Deutschland gemeinsam mit Senior*innen Konzepte zu einem effektiveren und v.a. partizipativen medienbezogenen Kompetenztraining erarbeitet. Grundlage sind die individuellen Lebenserfahrungen der Teilnehmer*innen, die ihnen zeitgleich als persönliche Ressource dienen. Doch auch an Technikbegleiter*innen – ehrenamtlich Tätige, die beim Umgang mit digitalen Medien assistieren – ist gedacht, da in einem separaten Projekt deren Ausbildung optimiert werden soll. Gemeinsam mit älteren Menschen wird nach originellen Mitteln gesucht, um eigene Fähigkeiten und Wissen im Ehrenamt auszubauen.

Schließlich ist ein Projekt für die Logistik und Personalplanung vorgesehen. Abläufe werden organisiert und koordiniert, sodass Veranstaltungen eine reibungslose Durchführung in stationären Einrichtungen für Senior*innen erfahren können.

Persönliche Daten müssen in der Befragung selbstverständlich nicht angegeben werden. Abgefragt werden hauptsächlich Informationen zur Art und Menge ihrer Nutzung von digitalen Medien. Im Anschluss werden Sie dazu aufgefordert, Ihre eigene Medienkompetenz zu bewerten, was Ihnen auch widerspiegeln kann, in welchen Bereichen Sie eventuell noch Unterstützung benötigen. Die Umfrage dauert ca. 15 Minuten und kann zwischendurch pausiert werden.

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In Deutschland gelten über 300.000 Menschen aufgrund von schlechtem oder komplett fehlendem Sehvermögen als schwerbehindert. Auch viele weitere Personen leiden an starker Kurz- und/oder Weitsichtigkeit oder weiteren Augenkrankheiten wie Glaukom, Grüner- oder Grauer. Sie sind dadurch wiederholt Schwierigkeiten ausgesetzt, welche sich nicht immer mit Hilfe einer Brille oder durch Kontaktlinsen kompensieren lassen. Besonders auf den Konsum von Medien müssen viele Betroffene weitestgehend verzichten – ihre Möglichkeiten um kulturelle Teilhabe, das Einholen von Informationen sowie Kommunikation sind erheblich eingeschränkt.

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Die Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e. V. (kurz: MediBuS) möchte dies ändern. In Form eines Online-Archivs stellt sie verschiedene Formen deutschsprachiger barriefreier Literatur zusammen – dazu zählen E-Books, Hörbücher, Bücher in Blindenschrift sowie Bücher mit deutlich größerer Schrift.

Im Katalog können Sie nach Literatur Ihrer Wahl suchen und diese kostenlos ausleihen, sofern Sie sich vorher in einer der mit MediBuS kooperierenden Bibliotheken angemeldet haben. Dadurch erhalten Sie Zugriff auf über 100.000 Medien verschiedener Formen und Genres – vom Liebesroman bis zum Psychothriller. Alternativ können Sie auch eigene Vorschläge einreichen, wenn Ihr Wunschbuch nicht im Katalog enthalten ist.

MediBuS wurde 2004 im hessischen Marburg gegründet und setzt sich seitdem für die Verfügbarkeit, Produktion und Organisation barrierefreier Literatur ein. Auch bestehende Barrieren sollen nach Möglichkeit aufgehoben werden. Dies geschieht durch zahlreiche gemeinnützige Mitgliedsorganisationen, die auch untereinander im Austausch stehen und dafür sorgen, dass den Nutzer*innen ein möglichst breites Spektrum an Literatur zur Verfügung gestellt werden kann.

Weitere Projekte und Initiativen mit ähnlichen Zielen werden durch den Verein unterstützt, während MediBuS selbst von Aktion Mensch gefördert wird. Zudem wird sich, gemeinsam mit weiteren Verbänden und Organisationen, auf politischer Ebene für die Stärkung der Rechte von sehbehinderten Menschen eingesetzt.

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Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt und setzt sich insbesondere aus Senior*innen zusammen, die altersbedingt auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Ergänzend hierzu verfügen auch jüngere Menschen aufgrund von Erkrankungen über eine Pflegestufe und haben somit Anspruch auf entsprechende Versorgung. Ohne ein funktionierendes Pflegesystem würden zahlreiche Patient*innen nur wenige Tage überleben – umso erschreckender sind die Ergebnisse einer Umfrage.

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Von den 4.500 befragten Personen zwischen 16 und 70 Jahren äußerten ca. 65 %, dass sie das Pflegesystem hierzulande als unzureichend empfinden, während eine Reform dessen sogar von über drei Vierteln befürwortet wird. Ein häufig genannter Grund für diese Mängel ist die systematische Bevorzugung wohlhabenderer Personen – so gaben 92 % an, dass sie der Meinung sind, dass die Qualität der Pflege unmittelbar mit dem Kontostand zusammenhänge. Parallel dazu äußerten zwei Drittel der Befragten Zweifel daran, sich eine angemessene Pflege leisten zu können.

Die deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich für eine stärkere staatliche Finanzierung des Pflegesystems aus, v. a. hinsichtlich des demographischen Wandels, der mehr Pflegebedürftige hervorbringen werde. Verglichen mit anderen europäischen Ländern zeigt sich eine klare Unterfinanzierung des deutschen Pflegesystems.

Der Blick über die eigenen Staatsgrenzen hinaus offenbart auch eine grundsätzlich zufriedenstellendere Situation. Ein Beispiel hierfür sind die skandinavischen Staaten, in denen pflegerische Berufe einen besseren Ruf und mit höhere Löhnen bedeuten als in Deutschland. Der Personalmangel spielt in Deutschland eine größere Rolle als im Norden: Norwegen hat mehr als doppelt so viele Pflegekräfte pro Kopf wie Deutschland und liegt damit international an der Spitze. Das dortige Gesundheitssystem gewährt allen Menschen – unabhängig vom Einkommen – dieselben Leistungen, indem alle Bürger*innen mit Steuern das System finanzieren.

Der gesamte Pflegereport der DAK kann hier heruntergeladen werden.

Bezogen auf die Palliativ- und geriatrische Pflege schneidet gemäß einer Forschung von The Economist Intelligence Unit Großbritannien am besten ab. Die Ursache dafür wird neben dem grundsätzlichen Wohlstand des Landes auch in dem hohen Engagement für diesen Pflegebereich seitens der Regierung und der Gesellschaft verortet. Durch Vereinsarbeit kann dort die Pflege mitsamt des Personals besser finanziert werden und auch das britische Gesundheitssystem erweist sich als sehr kompatibel mit dieser Herangehensweise.

Eine der größten Herausforderungen des deutschen Pflegesystems ist die zukünftige Finanzierung, die bereits jetzt nicht mehr angemessen gewährleistet werden kann. Diverse Verbände und Organisationen fordern schon lange umfangreiche Neuerungen, durch die die Pflege bezahlbarer und gerechter werden soll.

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„Omas bringen Erfahrung und Geduld mit sowie die Erkenntnis, dass es keine einfache Lösung zu komplexen Problemen gibt!“. So lautet das Motto des 2019 gegründeten Vereins OMAS GEGEN RECHTS Deutschland e.V., der aus Seniorinnen besteht und sich – wie der Name bereits vermuten lässt – für die gezielte Bekämpfung von Faschismus, Rechtspopulismus und -extremismus einsetzt. Der politisch unabhängige Verein steht für Vielfalt, Toleranz und Integration, und tritt daher häufig auf Demonstrationen gegen rechte Strömungen in Erscheinung. Auch die Stärkung von Frauenrechten sowie der Klimschutz sind Anliegen.

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Ende 2024 startete OMAS GEGEN RECHTS Nord e.V. seinen eigenen Podcast, der in unregelmäßigen Abständen erscheint. Ein Podcast ist ein auditives Unterhaltungsmedium, das aus mehreren Episoden besteht und Erzählungen, Berichte, Meinungen oder Sachvorträge zu bestimmten Themen beinhaltet – sozusagen eine Talkshow ohne Bild. Essentielles Merkmal eines Podcasts ist, dass dieser auf jedem digitalen Endgerät mit Internetzugang verfügbar ist und abgespielt werden kann. Insbesondere seit den vergangenen Jahren erfreuen sie sich zunehmend großer Beliebtheit.

In ihrem Podcast thematisieren der Verein u. a. das Frauenwahlrecht, Bildungspolitik sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern. Gelegentlich sind auch originale Reden von Demonstrationen und anderen politischen Veranstaltungen zu hören, die je nach Thematik aufklären oder auch erheitern. Der Verein hat alle bisher erschienenen Episoden des Podcasts aufgelistet und kostenlos zum Anhören zur Verfügung gestellt. Dabei existiert zu den meisten Folgen auch eine verschriftlichte Version der Inhalte.

Feste Gesprächsteilnehmer*innen des Podcasts gibt es nicht, da dazu aufgerufen wird, eigene Folgen aufzunehmen und diese anschließend dem Verein zukommen zu lassen, um die Sammlung stetig zu erweitern. Technische Kenntnisse oder professionelle Ausstattung sind dabei nicht nötig. Anregungen und Tipps für die gelungene Aufnahme einer eigenen Podcast-Folge hat der Verein zusammengestellt. Das Anmelden einer eigenen Episode kann per E-Mail an  kontakt@omasgegenrechts-nord.de erfolgen.

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Auch für Rentner*innen besteht eine Steuerpflicht. Allerdings müssen sie selbst im Blick haben, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Das schreibt der Sozialverband VdK Deutschland e. V. und bezieht sich auf Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).

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Laut Vdk müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für 2024 lag dieser bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Das Finanzamt fordert sie allerdings nicht automatisch dazu auf.

„Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen.“ Steuern sind allerdings erst für den ersten Euro oberhalb der Freibeträge zu zahlen. Wer also 11.884 Euro Rente (oder Rente plus weitere Einkünfte) erhält, würde nur auf 100 Euro Steuern zahlen.

Laut Finanzamt zählen zu weiteren Einkünften neben den gesetzlichen und privaten Renten auch: Pensionen, Einkünfte aus bestimmten (Neben-)Beschäftigungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bestimmte Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen auf ausländischen Konten.

Bis zum Jahr 2040 gibt es neben dem Freibetrag zusätzlich eine Übergangsregelung. Bis dahin gilt: „Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Wer etwa im Jahr 2024 in Rente gegangen ist, zahlt auf 83 Prozent der Rente Steuern.“

Die Person mit 11.884 Euro würde also nicht auf 100, sondern nur auf 83 Euro Steuern zahlen müssen. Rentenerhöhungen sind hingegen voll steuerpflichtig.

Allerdings gilt auch: Steuerpflichtig zu sein bedeutet nicht automatisch, Steuern zahlen zu müssen. Wie auch bei der Steuer während des Erwerbslebens gibt es diverse Möglichkeiten zum Absetzen. Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinem Flyer „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ unter Punkt 8 auf folgende Positionen hin:

  • Werbungskosten: z. B. Ausgaben für Rentenberatung und für die Beantragung der Rente
  • Sonderausgaben: z. B. Beiträge zur Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
  • Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, Zahnersatz- oder Pflegekosten
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: z. B. für gemeinnützige Organisationen oder Vereine
  • Kirchensteuer
  • Haushaltsnahe Dienste: z. B. für Handwerkerarbeiten oder Reinigungskräfte
  • Energetische Gebäudesanierung
  • Unterhalt: z. B. an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten

Vor allem Sonderausgaben wie bei Privatversicherten, außergewöhnliche Belastungen durch einen erhöhten Pflegebedarf oder vermehrte Kosten für Erkrankungen, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Unterstützung im Haushalt sind besonders hervorzuheben, da ihr Bedarf mit zunehmendem Alter tendenziell steigt.

Wer also mit seiner Rente und möglichen weiteren Einkünften über dem Steuerfreibetrag liegt, sollte einmal die eigenen Ausgaben genauer anschauen. Laut VdK ist der steuerpflichtige Teil der Rente in der Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ersichtlich. Diese wird jährlich per Post zugestellt und die Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie muss lediglich einmalig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angefordert werden.

Das Finanzamt weist darauf hin, dass steuerliche Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen individuell unterschiedlich sind und nicht pauschal beantwortet werden können. Dies birgt das Risiko einer strukturellen Altersdiskriminierung, insbesondere für ältere Menschen in prekären Verhältnissen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Entscheidend sind nicht allein das Alter, sondern die individuelle Lebenslage, das soziale Netzwerk sowie geistige und körperliche Fähigkeiten – denn eine korrekte Steuererklärung hängt mindestens von einem dieser Faktoren ab. (Mehr zu diesen Begriffen lesen Sie in unserem Artikel „Orientierung im Begriffe-Dschungel: Lebensphase, Lebenslage, Gebrechlichkeit“.)

Personen, die ihr Leben lang ihre Steuer selbst erledigt haben oder über ausreichende finanzielle oder soziale Mittel verfügen, um externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind weniger betroffen. Wer Schwierigkeiten hat, Belege zu ordnen oder Ausgaben zu überblicken und auf sich allein gestellt ist, kann möglicherweise weniger steuerliche Abzüge geltend machen und unnötig Steuern zahlen.

Daher reicht es nicht aus, nur über steuerliche Rechte und Pflichten aufzuklären. Es muss auch hinterfragt werden, welche Hürden ältere Menschen daran hindern, ihre Steuererklärung korrekt und ohne unangemessene Belastung zu bewältigen.

Weitere Eckdaten und Informationen zum Thema:

Fristen für die Steuererklärung:

  • Reguläre Abgabe: Bis 31. Juli 2025
  • Mit Steuerberatung/Lohnsteuerhilfeverein: Bis 30. April 2026
  • Freiwillige Steuererklärung: Bis 31. Dezember 2028
  • Fristverlängerung: Kann bei triftigen Gründen beantragt werden.

Auf dem Portal rentenuebersicht.de können Nutzer ihre bereits erworbenen Rentenansprüche überprüfen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei. Für den Zugang sind die Steuer-Identifikationsnummer und die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises erforderlich.

Zudem finden sie unter folgendem Link einen Lohn- und Einkommensteuer Rechner.

Dieses Video des VdK ist schon etwas älter und die Daten nicht aktuell, aber es gibt einen guten Überblick über die Prinzipien: Die Rente ist sicher…steuerpflichtig

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Mit zunehmendem Alter wird oft erwartet, dass man sich „ruhig und würdevoll“ verhält. Menschen, die diese Konventionen brechen, erleben nicht selten belächelnde Blicke oder offene Ablehnung. Diese Altersdiskriminierung zeigt sich besonders in einem Raum, der eigentlich für Offenheit und Freiheit stehen sollte – der Clubszene.

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Zwar bieten Großstädte wie Berlin und Hamburg Möglichkeiten, Generationen zusammenzubringen, doch die visuelle und auditive Außenwirkung der Clubkultur wird meist von jungen Menschen geprägt. In unserer digitalen Zeit spielen dabei besonders Plattformen wie TikTok und Co. eine kaum zu unterschätzende Rolle. Diese Darstellung verstärkt den Druck, sich „alterskonform“ zu verhalten, und weicht selten von stereotypischen Bildern des Alters ab.

Frauen sind hier besonders betroffen. Das Nachtleben ist oft mit Jugend und einem bestimmten Schönheitsideal verbunden, wodurch insbesondere ältere Frauen häufig ausgeschlossen oder unterrepräsentiert sind. Während Männer wie David Guetta (57) oder Armin van Buuren (48) weiterhin ohne Probleme die Szene prägen und auch im Mainstream präsent sind, sind weibliche DJs über 40 so gut wie unsichtbar. Das beschreibt Lydia Huckebrink, Journalistin beim SWR, in ihrem Artikel „DJ mit 70: Wie ältere Frauen die Clubszene aufmischen“. Für Frauen so heißt es weiter, fehlen hingegen häufig Angebote und Räume. Ein Positivbeispiel liefert hier der Workshop „Forever fresh“:

Um diese Strukturen aufzubrechen, hat die DJ Pia Leonhardt in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat NRW den Workshop ins Leben gerufen – für Frauen über 70. Das Ziel: Sichtbarkeit und Raum schaffen, wo dieser oft verwehrt bleibt. Beim diesjährigen C/O-Pop Festival in Köln werden die Teilnehmerinnen ihr Können zum ersten Mal vor Publikum zeigen. Der Workshop bietet ein umfassendes Programm, von Mixing über Social Media bis hin zur technischen Ausrüstung. Auch wenn die Plätze des Projekts auf 11 begrenzt sind, kann das Projekt durchaus als Inspirationsquelle dienen, die auch für andere Bereiche des Kulturbetriebs, des Sports und andere Sphären adaptiert werden kann.

Sexismus und Altersdiskriminierung verstärken sich gegenseitig. Das ist keine neue Erkenntnis, aber es unterstreicht die Tragweite. Besonders dann, wenn man berücksichtigt, dass Frauen im Alter statistisch länger leben (hierzu ein Artikel der AOK) und geistig fitter bleiben (hierzu ein Beitrag des Deutschlandfunks), stehen sie über die Lebensphasen hinweg stärker unter gesellschaftlichem Druck.

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Ein Alltag ohne Mediennutzung ist für viele Menschen längst undenkbar. Sowohl im Arbeits- als auch Privatleben dienen das Internet, soziale Medien, aber auch analoge Formen der Mediennutzung häufig als essenzielle Möglichkeiten um die Vereinfachung von Aufgaben, Kommunikation und den Konsum von Unterhaltung und Informationen. Häufig unterscheidet sich das Maß der Medienkompetenz zwischen einzelnen Nutzer*innen deutlich voneinander und es kommt mitunter zu einer eingeschränkten Möglichkeit um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wie ältere Menschen die Mediennutzung handhaben und welche besonderen Herausforderungen dabei bestehen, untersucht die sogenannte SIM-Studie.

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Dabei werden Daten über das Nutzungsverhalten von Senior*innen ab 60 Jahren gesammelt, zusammengetragen und ausgewertet. Dies geschah bereits 2021, als die Durchführenden zu dem Ergebnis kamen, dass die meisten älteren Menschen zwar ein breites Feld an digitalen Geräten besitzen, gleichzeitig aber eine grundlegende Überforderung mit der angemessenen Bedienung und Nutzung besteht.

Ausgehend von den Ergebnissen der jüngsten SIM-Studie sollen mit Blick auf die Zukunft eine Optimierung medienpädagogischer und zukunftsorientiert Maßnahmen entwickelt werden, um die Mediennutzung von Senior*innen für alle möglichst zugänglich und einfach zu gestalten. Vorgestellt werden die neuen Erkenntnisse am Freitag, dem 23.05.2025 zwischen 10:30 und 12:00 in einer Videokonferenz via Zoom. Referent*innen aus den Fachbereichen Mediennutzung und Geriatrie fassen die zentralen Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Studie zusammen und eröffnen eine Podiumsdiskussion, wo über konkrete Schritte in der Digitalisierung im Sinne älterer Menschen beraten werden soll.

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperation der gemeinnützigen Initiative DigitalPakt Alter, der LFK - Medienastalt für Baden-Württemberg, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und der Katholischen Hochschule Freiburg. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fungiert dabei als Sponsor. Verantwortlich ist der Medienpädagogische Forschungsverband Südwest, der sich in weiteren Studien auch mit der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzt.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung benötigen Sie ein digitales Endgerät sowie die kostenfreie Kommunikationsplattform Zoom. Die Anmeldung ist noch bis zum 20.05. möglich und kann über das bereitgestellte Formular erfolgen. Einen Überblick über die SIM-Studie und die vorgestellte Online-Veranstaltung erhalten Sie hier.

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Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein hat sich zu den Anträgen bezüglich der Rentenpolitik seitens der Fraktionen der FDP sowie der SPD und des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag geäußert. Damit beziehen sich die Stellungnahmen u.a. auf die Finanzierung der Rente, das Renteneintrittsalter und die Vorsorge durch junge Menschen.

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Der Antrag der FDP-Fraktion, der eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge vorschlägt, wird vom Landesseniorenrat (LSR) grundsätzlich positiv aufgenommen. Diese müsse laut LSR für alle Generationen ermöglicht werden, weshalb das Rentenniveau keinesfalls gesenkt werden dürfe. Auch solle die private Altersvorsorge nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch gestaltet werden, damit eine Inanspruchnahme attraktiver erscheint. Zusätzlich wird angemerkt, dass die meisten Menschen erst mit Beginn der Berufstätigkeit und/oder der Familiengründung Gedanken in die langfristige Vorsorge investieren würden. Gerade deshalb müssten diese behutsam an die Altersvorsorge herangeführt werden.

Unter dem Titel „Sichere und stabile Renten“ reichten die Landtagsfraktionen der SPD und des SSW einen gemeinsamen Antrag ein, den der LSR ebenfalls unterstützt. Man setzt sich jedoch auch dafür ein, Ehrenämter in das Rentensystem miteinzubeziehen und dieses auch auf Arbeitgeber*innen und Freiberufler*innen auszuweiten. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge wird durch den LSR dabei als „absoluten Baustein für die Altersvorsoge“ betrachtet. Sie müsse nicht nur weiterhin steuerfrei, sondern auch einfach zugänglich, durchschaubar und von Sozialleistungen unabhängig bestehen. Man stützt sich hierbei auf dem Prinzip der egalitären Gerechtigkeit, um Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) bezüglich der Altersvorsorge zu vermeiden. Mit Blick auf die private Altersvorsorge fordert der LSR eine staatlich unabhängige und faire Regelung gemäß der beschriebenen Prinzipien für die betriebliche Altersvorsorge.

Zu den beiden Anträgen gaben auch weitere Verbände und Organisationen Statements ab, welche den Vorschlägen der Landtagsfraktionen überwiegend recht geben.

Die sogenannte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft unterstützt die eingereichten Anträge und fordert eine Reformierung des deutschen Sozialsystems zwecks mehr Wohlstand im Alter, weshalb man sich u.a. für eine Senkung der Steuern und Sozialbeiträge ausspricht.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (BGB Bezirk Nord) befürwortet die Anträge zur Alterssicherung und betont die Notwendigkeit einer Anhebung des Rentenniveaus auf 50% oder mehr.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord schließt sich der Befürwortung an und unterstreicht beispielsweise eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren,

Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein schlägt neben der allgemeinen Unterstützung der Anträge zusätzliche Maßnahmen vor, um dem Gender Pay Gap - und damit auch dem Gender Pension Gap - entgegenzuwirken, da laut Umfragen mehr Frauen als Männer mit ihrer finanzieller Situation unzufrieden sind.

Die vielfach geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wird jedoch vom UV Nord kritisch beleuchtet, mit der Begründung, dieser Schritt würde „in die Tarifautonomie“ eingreifen.

Alle Stellungnahmen zu den Anträgen hat der Landtag Schleswig-Holsteins zur Verfügung gestellt. Dort können Sie auch Anträge, Stellungnahmen und Informationen zu diversen anderen beliebigen Themen finden und nachlesen.

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Der demografische Wandel, die Engpässe beim Gesundheits- und Pflegepersonal und die Frage einer „mobilisierenden“ Infrastruktur: Was allgemein bereits als – zumindest schwer lösbares – Problem bekannt ist, spitzt sich zu, wenn man in die ländlichen Regionen blickt.

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Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend selbstbestimmt und gut versorgt in den eigenen vier Wänden zu verbringen – unabhängig vom Wohnort. Doch ohne die immense Unterstützung durch familiäre, nichtberufliche Pflege wäre dieses Modell bereits jetzt nicht umsetzbar. Auf dieses wenig überraschende Ergebnis verwies die Caritas zuletzt bereits in einem Artikel von 2020. Liest man diesen weiter, zeigt sich ein Teufelskreis, der bis heute nicht gelöst ist – auch wenn es immer wieder Modellprojekte gibt.

Durch die Abwanderung der Jugend und Berufstätigen, die vor allem in strukturschwachen Regionen zu einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang führt, verändert sich das Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen. Es entstehen sowohl:

  • Schwierigkeiten, ausreichendes medizinisches und pflegerisches Personal zu finden,
  • als auch ein Wegbrechen der Unterstützung durch abgewanderte Angehörige.

Hinzu kommen regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste und große Versorgungslücken bei Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie fehlende spezialisierte Versorgung, beispielsweise für Demenzpatient*innen.

Dabei mag eine Lösung durchaus in der Digitalisierung liegen. Allerdings ist Digitalisierung ein riesiges Schlagwort, unter dessen Schirm man aufpassen muss, andere Bereiche nicht aus den Augen zu verlieren. Wie Josef Lüttig, Diözesan-Caritasdirektor in Paderborn, festhält, braucht die Entwicklung ländlicher Regionen jedoch weit mehr als Wirtschaftsförderung und moderne Infrastruktur wie Mobilfunk oder Highspeed-Internet. Essenziell sind Maßnahmen, um die Grundversorgung sicherzustellen, wie die Unterstützung von Pflegediensten, kleinen Krankenhäusern, Nahverkehr und Bildungseinrichtungen. Wohlfahrtsverbände übernehmen hier oft die Versorgung entlegener Gebiete, insbesondere da Fahrtwege nicht refinanziert werden.

Lüttig forderte bereits 2020 daher einen "Demografie-Bonus", der explizit über das Digitale hinausgeht und Gesundheit, ÖPNV und Bildung miteinschließt. Andernfalls würden „manche Regionen weiter ausbluten“.

Auch wenn sich hinter dieser Forderung eine weitere, vermutlich langwierige Diskussion verbirgt, wo, was und wie genau gefördert werden sollte, macht die Formulierung von Lüttig zumindest den Bedarf deutlich, gewissen Förderbedarf so genau zu definieren, dass ihre Förderung nicht durch andere Bereiche abgegriffen werden kann, die aufgrund aktueller Trends oder vermeintlich schnellerer Ergebnisse vorrangig gefördert würden.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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