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Alltägliches Leben

Bereits im Juli 2024 wurde der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht. Ein zentrales Thema sind die langen Bearbeitungszeiten in den Sozialbehörden, die sich wie ein roter Faden durch sämtliche soziale Bereiche ziehen.

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Wie die Bürgerbeauftragte El Samadoni betont, geht es hier nicht nur um einfache Unannehmlichkeiten. Stattdessen stehen Bürger*innen immer wieder vor dem Problem, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, die ihre Existenz sichern oder ein würdevolles Leben ermöglichen sollen. Einer der Hauptgründe ist dabei der Personalmangel in den Behörden. Liest man allerdings etwas weiter, findet sich ebenso Kritik an der ineffizienten Gestaltung der vorhandenen Verwaltungsprozesse und der ineffizienten Umsetzung neuer Verwaltungsprozesse – wie bspw. bei der Einführung der Kindergrundsicherung – ohne dass in den nächsten Jahren mit einer besseren personellen Lage zu rechnen sei, bilanziert El Samadoni in ihrer Einführung.

Während im Bericht eine grundlegende Pflegereform befürwortet wird, zeigt sich, dass von der Ineffizienz innerhalb der aktuellen bürokratischen Prozesse gerade hilfebedürftige Menschen in prekären Lebenslagen betroffen sein werden. Wenn es also um Personal und Geld für die Pflege geht – hier zu unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege – braucht es ebenso in den vorgelagerten behördlichen Strukturen eine effiziente Administration. Ist diese nicht gegeben, werden Pflegebedürftige und deren Angehörige bereits in ihren „existenzsichernden und würdeerhaltenden“ Ansprüchen behindert, bevor der Diskurs über eine ausreichende Pflege überhaupt beginnt.

Es ist unwahrscheinlich, dass „nur“ die Menschen , die hinter den „163 Eingaben zum Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ stehen, im Jahr 2023 mit dem Thema zu kämpfen hatten. Es bleibt im Dunkeln, wie viele der Betroffenen nach einem abgelehnten Pflegegrad oder einer unzureichenden Einstufung

  • Widerspruch eingelegt haben,
  • nicht aktiv wurden oder
  • aus Scham, Unwissenheit oder anderen Gründen keinen Antrag gestellt haben.

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Am 06.11.2024 findet in Berlin eine Großkundgebung statt. Auf dieser Demonstration soll der Inflationsausgleich auch für Rentner*innen gefordert werden. Der Seniorenbeirat aus Stockelsdorf (Ostholstein) organisiert dazu Mitfahrgelegenheiten in gemieteten Bussen.

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Der Seniorenbeirat Stockelsdorf organisierte zu den gleichen Forderungen bereits eine Podiumsdiskussion.

Anmeldung zur Mitfahrt im Bus

Die Anmeldungen zur Fahrt nach Berlin am 06.11. können bei Jürgen Fischer telefonisch unter 0451/494036 (der Anrufbeantworter ist an, Rückruf erfolgt) oder per Mail unter seniorenbeirat@stockelsdorf.de erfolgen. Da dem Busunternehmen die Anzahl der benötigten Busse gemeldet werden muss, sollte die Anmeldung bis spätestens Freitag (11.10.2024) erfolgen.

Die Fahrkosten von 30 Euro (ab Stockelsdorf) sollen im Voraus bezahlt werden. Dazu bittet der Seniorenbeirat um Überweisung mit Namen und Vornamen auf das im Anhang genannte Konto.

Sollte die Kundgebung nicht stattfinden, wird das eingezahlte Geld selbstverständlich erstattet.

Organisatorisches am 06.11.

Am 06.11. geht die Fahrt um 7 Uhr auf dem Parkplatz vor Famila in Stockelsdorf los. Mitfahrende können ihren PKW im vorderen Bereich bei der Einfahrt auf dem Parkplatz abstellen und erhalten dazu von Jürgen Fischer einen „Parkausweis“ am Bus.

Die Kundgebung findet nach den bisherigen Planungen am Brandenburger Tor in Berlin statt.

Verpflegung für den Tag sollte von den Teilnehmer*innen selbst mitgebracht werden.

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Ohne digitale Medien geht heute fast nichts mehr – und das unabhängig von der Lebensphase, in der sich eine Person befindet. Das bedeutet, dass es für Menschen hilfreich ist, sich mit dem Medium orientieren zu können und auch eine gewisse Kompetenz darin zu haben, Inhalte und Qualität einzuschätzen.

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Nun hat der DigitalPakt Alter, eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), einen Kommunenwettbewerb ausgerufen. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Kluge Angebote sorgen dafür, dass mehr ältere Menschen von der Digitalisierung in ihrem Alltag profitieren.“

Bis zum 31. Oktober 2024 können interessierte Kommunen ihre Projekte und Initiativen einreichen. Die ersten zehn Kommunen erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Zur Verfügung gestellt wird das Preisgeld von der Commerzbank-Stiftung. Interessanterweise ist weiter unten nur von neun Kommunen die Rede, die von einer Jury in den Kategorien „Konzept und Strategie“, „Gute Praxis“ und „Vernetzung“ ausgewählt werden. Damit es fair bleibt, berücksichtigen die Juror*innen unter anderem die Größe der jeweiligen Kommunen. Die Preisverleihung findet dann im Rahmen des Deutschen Seniorentags vom 2. bis 4. April in Mannheim statt.

Neben den Preisgeldern soll der Wettbewerb für die Teilnehmer*innen auch eine Chance sein, sich zu vernetzen und Ideen auszutauschen. Inwieweit der Wettbewerb einen Austausch ermöglicht, hängt davon ab, ob die teilnehmenden Projekte und Initiativen sich über die jeweils anderen informieren und in Kontakt treten.

Unter folgenden Links geht es zur Wettbewerbsseite mit dem Bewerbungsformular, den Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Jury und den FAQ (englische Abkürzung für "frequently asked questions", deutsch etwa: "häufig gestellte Fragen").

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Ausgangspunkt der aktuellen Rentensituation ist der demografische Wandel. Kamen 1962 rund sechs Beitragszahler*innen auf einen Rentner*in, so werden es 2030 voraussichtlich nur noch 1,5 Beitragszahler*innen sein.

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Wie Rainer Schlegel, Gerichtspräsident des Bundessozialgerichts, gegenüber der Tagesschau in einem Interview von Februar 2023 betonte, ist 2030 mit einer besonderen Zuspitzung zu rechnen. In diesem Jahr geht ein Großteil der geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Hinzu kommt die seit den 60ern angestiegene Lebenserwartung. Damit kommen nicht nur weniger Beitragszahler*innen auf eine Rentner*in, sondern diese müssen auch länger finanziert werden. Zu diesem Thema haben wir bereits im Juni 2024 eine kleine Programmempfehlung geschrieben, für jene, die sich einen  Überblick aus satirischer Perspektive verschaffen wollen.

Momentan wird die gesetzliche Rente zu einem Teil aus den Beiträgen und zum zweiten Teil mit über 100 Mrd. Euro aus dem Staatshaushalt finanziert. Gehen wir realistisch davon aus, dass der staatliche Anteil sich kaum nennenswert erhöhen wird, dann bedeutet eine Rentenerhöhung, dass die Beiträge steigen müssen. Hierfür gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Mehr Beitragszahler*innen. Dies ist allerdings das Ausgangsproblem und daher unwahrscheinlich.
  • Ein höherer Beitragssatz. Das bedeutet allerdings, dass alle sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen weniger Netto von ihrem Brutto haben, was insbesondere die mittleren bis niedrigen Einkommen trifft, weil hier das Einkommen zum größeren Teil verkonsumiert wird, während es bei höheren Einkommen eher die Sparrate minimiert. Auch das ist nicht wünschenswert.
  • Als dritte Möglichkeit wäre aber auch ein grundsätzlicher Anstieg der Einkommen denkbar. Wer mehr Einkommen bekommt, zahlt nominal auch mehr in die Rente und hat am Ende sogar noch mehr Geld in der Tasche. Hier liegt das Problem allerdings im Konflikt zwischen Unternehmen und Angestellten.

In den letzten drei Jahrzehnten ist die Wirtschaftsleistung (preisbereinigt) um mehr als 40% gestiegen. Die Reallöhne sind hingegen in Deutschland zwischen 1991 und 2019 nur um 12,3 % gestiegen, so ein Artikel der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb).

Auch der Ökonom Maurice Höfgen verweist in seiner Reaktion auf ein Interview von Finanzminister Christian Lindner gegenüber dem Kanal „Finanzfluss“ auf diesen Zusammenhang. Dabei sind höhere Löhne nicht automatisch eine Verringerung des Unternehmensumsatzes. Höfgen macht deutlich, dass es immer auch um Effizienz geht. Übersetzt heißt das, die aktuelle wie zukünftige Rente hängt auch davon ab, wie gut die (Aus-)Bildung der aktuellen Generation finanziert wird und ob diese danach entsprechende Jobs findet. Beides ist auch eine Frage staatlicher Investitionen, mit denen allerdings bei der momentanen Spardoktrin kaum zu rechnen ist.

Um dem zu begegnen, plant Lindner statt mehr Investitionen in die Wirtschaft ein sogenanntes Generationenkapital. Dabei wird nach Angaben des Finanzministeriums mit „Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund ein Kapitalstock aufgebaut […], dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen.“ Wie allerdings Thomas Kehl von Finanzfluss heraushebt, wird es vermutlich mehrere Jahrzehnte brauchen, bis daraus ein handfester Kapitalstock gewachsen ist. Hinzu kommt, dass das Generationenkapital nicht den Rententopf zusätzlich aufstockt; stattdessen soll es lediglich den Bundeszuschuss schmälern, wie Höfgen ergänzt.

Auch wird mit der sogenannten „Aktienrente“, wie das Generationenkapital auch heißt, nur die Hälfte des Problems angegangen. Neben der Frage, wie der Rententopf zu füllen ist, liegt das viel fundamentalere Problem in der Frage: „Stellen wir mit weniger Erwerbstätigen noch genügend Güter und Dienstleistungen her, dass wir die gesamte Gesellschaft – dann mit mehr Rentnern – versorgen können?“ Ausläufer dieses Problems haben wir bei auf seniorenpolitik-aktuell.de bereits aufgegriffen, z. B. bei dem Thema Pflege. Kurz gefasst: Selbst mit einer höheren Rente muss erstmal jemanden gefunden werden, wenn in einer späten Lebensphase mehr Hilfe benötigt wird.

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Moderne Kommunikationsmittel sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, denn sie bieten nicht nur vielfältige Möglichkeiten im Rahmen von Bildung, Freizeit, Arbeit und Vernetzung, sondern verdrängen auch analoge Medien immer mehr. Mittlerweile wird das Smartphone zum Bezahlen der Einkäufe benutzt und Themen wie Künstliche Intelligenz dringen immer mehr in das gesellschaftliche Leben ein. Ein rasanter und weiterhin voranschreitender Prozess, welcher Senior*innen überfordern oder verunsichern kann.

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Dies betrifft nicht nur ältere Menschen, noch immer kann jeder vierte Mensch in Deutschland als „digital außenstehend“ und damit als wenig bis gar nicht erfahren hinsichtlich Mediennutzung bezeichnet werden.

Für die Aneignung von Medienkompetenzen ist es prinzipiell nie zu spät. Getreu diesem Motto bietet die Arbeiterwohlfahrt (AWO, hier eine kurze Übersicht) am 4. und 5. November 2024 ein virtuelles Seminar für alle älteren Menschen an, die ihre Kenntnisse und Fertigkeiten bezüglich Mediennutzung aufbessern möchten.

Dabei werden die Teilnehmer*innen durch Mitarbeiter*innen zahlreicher sozialer Institutionen sowie Freiwillige geschult und beantworten sämtliche Fragen rund um Digitalisierung: Wie erstelle ich mir ein Instagram-Profil? Was muss ich tun, wenn das W-LAN meines Computers nicht funktioniert? Worauf kommt es beim Bearbeiten von Fotos und Videos an?

Für jeweils ein paar Stunden am Tag werden die Interessierten schrittweise an den kompetenten und effizienten Umgang mit elektronischen Geräten und ihren Möglichkeiten herangeführt, damit sie diese eigenständiger und selbstsicherer bedienen können und im Hinblick auf potentielle Gefahren wie Betrugsmaschen und Hate Speech (Hass Rede) sensibilisiert werden. Auch Alexa, ChatGPT und ähnliches werden bei Bedarf thematisiert und erklärt.

Das Online-Seminar, welchem bereits im September ein zweitägiges Seminar in Essen vorausgeht, ist Teil des AWO-internen Projekts DigiTeilhabe, dessen oberstes Ziel darin besteht, Menschen aller Altersklassen die Integration ins gesellschaftliche Leben durch die Vermittlung von Kompetenzen rund um elektronische Datenverarbeitung zu gewähren. Da ältere Menschen in der Regel weniger mit der virtuellen Welt vertraut sind als etwa die Generation Z, drohen Nachteile wie Vereinsamung, Wissenslücken und Einschränkungen im alltäglichen Handeln. Darum sollen Senior*innen, aber auch alle anderen mit einem entsprechenden Bedarf, das digitale Zeitalter „verstehen, erleben und mitgestalten“ können, so die AWO selbst. Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind besonders stark auf die Mediennutzung angewiesen, weshalb die AWO sich für eine barrierefreie Gestaltung von Websites und digitalen Endgeräten einsetzt.

Die Kosten für das über Zoom stattfindende Seminar belaufen sich für Mitglieder der AWO auf 39€ und für sonstige Teilnehmende auf 49€. Zur Anmeldung inklusive einer PDF-Datei, in welcher sämtliche Informationen über das Seminar kompakt zusammengefasst sind, gelangen Sie hier.

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Um künftig besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen in gesundheitlichen Notlagen einzugehen, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Publikation veröffentlicht, die sich mit altersfreundlichen Ansätzen in Städten und Kommunen während Krisenzeiten befasst. Die Lehren aus der Corona-Pandemie sollen dazu beitragen, die Vorbereitung und Reaktion der Städte und Kommunen auf zukünftige Krisen zu optimieren.

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Der Bericht basiert auf den Erfahrungen von 16 Städten in Europa und wurde vom europäischen Regionalbüro der WHO veröffentlicht. Damit richtet sich die WHO an politische Entscheidungsträger*innen und Stadtplaner*innen und schlägt Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass Städte altersfreundlich auf zukünftige Krisen vorbereitet sind und ihre Resilienz ausbauen können.

Im Rückblick auf die Pandemie wurden die Herausforderungen benannt, die den Schutz älterer Menschen in städtischen Gebieten betreffen:

  • die Notwendigkeit, das Überleben älterer Menschen sichern, ohne sie zu isolieren oder zu stigmatisieren
  • in gesundheitlichen Notlagen soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit altersfreundlichen Maßnahmen berücksichtigen
  • Anpassungsprozesse für Ältere erleichtern und sie aktiv in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse von Städten einbeziehen

Konkret wurden fünf Lehren aus der Pandemie formuliert, auf deren Grundlage Städte künftig besser auf gesundheitliche Krisen reagieren können:

  1. Gemeinsam Resilienz aufbauen.
  2. Einen Resilienz-Zyklus etablieren, um sowohl vorsorglich als auch während und nach Krisen (re-)agieren zu können.
  3. Einen „All-Hazard“-Ansatz anwenden, da unterschiedliche Krisen die gesundheitliche Versorgung und Vulnerabilität älterer Menschen beeinflussen können.
  4. Strategische Investitionen in die kommunale Infrastruktur tätigen.
  5. Sicherstellen, dass ältere Personen eine Stimme haben.

Zur (englischsprachigen) Publikation auf der Webseite der WHO.

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Der Seniorenbeirat Stockelsdorf lädt am 18.09.2024 zu einer Podiumsdiskussion ein. Themen werden Altersarmut, die Rente der Zukunft und der (fehlende) Inflationsausgleich für Rentner*innen sein.

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Podiumsdiskussion

  • Wo: Rathaussaal Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7
  • Wann: Mittwoch, den 18.09.2024
  • Uhrzeit: 15.00 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr)

Teilnehmer*innen:

  • Bettina Hagedorn, MdB (SPD)
  • Sebastian Schmidt, Vorsitzender der Kreistagsfraktion OH (CDU)
  • Reiner Heyse, Gewerkschaftler und Herausgeber „RentenZukunft“

Eine Einladung an die FDP Schleswig-Holstein ist erfolgt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages steht eine Zusage noch aus.

Der Seniorenbeirat erwartet in der Diskussion Antworten auf viele Fragen und bittet um rege Beteiligung.

Anmeldungen sind per Mail möglich an seniorenbeirat@stockelsdorf.de oder telefonisch bei Jürgen Fischer, Tel. 0451/494036.

Hintergründe: Fehlender Inflationsausgleich, Demonstrationen, Petition

Zum fehlenden Inflationsausgleich für Rentner*innen fanden in Schleswig-Holstein unter Beteiligung von Seniorenbeiräten verschiedene Aktionen statt. Es wurde demonstriert und Unterschriften wurden gesammelt.

Zu diesen Hintergründen hielt Jürgen Fischer vom Seniorenbeirat Stockelsdorf eine Rede auf der Mitgliederversammlung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V., welche Sie hier gekürzt nachlesen können.

Rede auf der Mitgliederversammlung, Wortlaut Jürgen Fischer

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Delegierte,

ich bedanke mich für die Möglichkeit Ihnen und Euch über die Aktivitäten in Sachen „Senioren-Demo“ zu berichten.

Mein Name ist Jürgen Fischer, Seniorenbeiratsvorsitzender aus Stockelsdorf.

(…)

In unseren Beratungen in Stockelsdorf, an denen auch Peter Schildwächter etliche Male teilnahm, wurde dann über eine Forderung nach Zahlung eines Inflationsausgleiches diskutiert. Das Altenparlament, dass am 29.09.2023 tagte, erhielt vom Seniorenbeirat Plön formuliert, einen Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, den Bund aufzufordern, auch den rund 21 Millionen Rentner*innen einen Inflationsausgleich von 3.000 € zu zahlen.

Gleiches Recht für alle. Die Pensionäre haben den Ausgleich schon erhalten. Nicht nur die Pensionäre, auch unserer Bundespolitiker gönnten sich einen Schluck aus der Pulle. Und das im Übrigen neben zwei Diätenerhöhungen von zusammen rund 9% in diesem Jahr. Wie ungerecht. Etliche Tarifpartner der Wirtschaft hatten inzwischen erkannt, dass die Inflation durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden muss. Doch was ist mit den Rentner*innen?

Für immer mehr bleibt nur noch der Weg zu den örtlichen Tafeln, die einen enormen Zulauf zu beklagen haben. In Kenntnis dieser Ungerechtigkeit hatte sich mittlerweile ein breites Bündnis aus IG Metall Seniorenabteilung, Verdi Senioren, AWO Schleswig-Holstein, AWO Hamburg, SoVD Schleswig-Holstein, SoVD Hamburg, VdK, Seniorenbeiräte aus Mecklenburg-Vorpommern und einigen wenigen Seniorenbeiräten aus Schleswig-Holstein gegründet. Allen war dann klar, wir müssen in die Öffentlichkeit mit unserem Anliegen. So kam es am 05.04.2024 in Stockelsdorf zu einem 1. Spaziergang für Rentner*innen mit rund 1.000 Beteiligten. Teils lautstark und mit Rollatoren. Es folgten ein Beitrag im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR und teils bundesweite Presseberichte.

Zeitgleich mit der 1. Rentner-Demo fingen wir an im Bündnis Unterschriften zu sammeln, mit der Forderung nach Zahlung der Inflationsausgleichprämie. Diese Unterschriften wurden durch eine Online-Petition und durch mehrere Filmbeiträge auf YouTube unterstützt. Derzeit rund 130.000 Klicks und rund 260.000 Unterschriften. Unterschriftenlisten konnte man von der Web-Seite des LSR herunterladen. Haben Sie es gewusst?

Ermuntert durch die 1. Demo gingen wir am 31.05.2024 erneut auf die Straße. Diesmal wieder mit Unterstützung des Bündnisses und etlichen Seniorenbeiräten aus der Region Lübeck, aber auch aus Malente, Bad Segeberg und einigen mehr.

Die Unterschriften wurden mittlerweile in zwei Aktionen des Bündnisses am 15. Juni in Kiel und Hamburg an Bundespolitiker bzw. dem Finanzsenator in Hamburg übergeben.

Dann war zunächst Sommerpause.

Am 14.08.2024 traf sich das Bündnis zum insgesamt wohl 14. Mal, diesmal bei unseren Freunden und Mitstreitern Götz Gebert und Bruno Böhm im Lübecker Rathaus, danke nochmals dafür, und hat meine Forderung nach einer Demo in Berlin angenommen. Wir beraten jetzt in den einzelnen Bündnispartnern über eine Aktion in der Bundeshauptstadt. Möglicherweise vor dem Bundeskanzleramt oder bei Herrn Lindner vor der Tür, wenn er dann noch da ist….

Die Lübecker haben übrigens bereits am14.02.2024 eine bemerkenswerte Veranstaltung zum Thema Altersarmut durchgeführt. Haben Sie es gewusst?

Kommen Sie gern alle mit ihren Senioren am 06.11.2024 mit nach Berlin. Ein Busplatz, Abfahrt in Stockelsdorf, kostet ca. 30,00 €. Ich habe für Stockelsdorf bereits 4 Busse reservieren lassen. Ich bitte Sie alle darüber zu beraten, um der Forderung unserer Rentner*innen und Senior*innen nach Gerechtigkeit Nachdruck zu verleihen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Bündnis am 25.09.2024 in seiner nächsten Sitzung. Es geht nunmehr aber nicht mehr allein um die Inflationsausgleichzahlung, sondern um Altersarmut und ganz wichtig um die Rente der Zukunft, die nach meiner und unserer Meinung im Bündnis nicht durch Börsenspekulationen gefährdet werden darf.

Besonders möchte ich Sie und Euch noch auf eine Podiumsdiskussion in Stockelsdorf am 18.09.2024 im Rathaussaal zu Stockelsdorf aufmerksam machen Dazu habe ich die Bundespolitikerin der SPD und Mitglied im Haushaltsausschuss, Frau Bettina Hagedorn, Ihren vermutlichen Gegenkandidaten der CDU, Sebastian Schmidt, wohnhaft in Stockelsdorf, ein Mitglied der FDP-Fraktion des Landes Schleswig-Holstein und Herrn Reiner Heyse, den Herausgeber von RentenZukunft eingeladen und die Zusagen bereits erhalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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Unter allen fünf Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung hierzulande die jüngste. Erst 1995 wurde sie unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eingeführt, da die Zahl pflegebedürftiger Menschen einen stetigen Anstieg verzeichnete. Ihr Bestehen ist eine Grundvoraussetzung für (niedrigschwelligere) Hilfsmaßnahmen und gesenkte Kosten im Pflegefall, doch oftmals wird sich damit erst dann auseinandergesetzt, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetroffen ist oder unmittelbar bevorsteht.

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Der 1950 gegründete Sozialverband VdK hat im vergangenen Juni ein YouTube-Video veröffentlicht, in welchem Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung des bayerischen VdK, die zentralen Aspekte der Pflegeversicherung zusammenfasst und aufzählt, was Sie als pflegeversicherte Person beachten sollten:

https://youtu.be/3AyD4TvXpKk?si=psrtNPG8x5ZuURvw

Seit die Pflegeversicherung 2017 reformiert wurde, wird die Pflegebedürftigkeit anhand von 65 Kriterien (z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Auffälligkeiten) gemessen. Zunächst wird seitens der Angehörigen der Antrag an die Pflegekasse gestellt, in deren Auftrag der Medizinische Dienst sich in Form eines Hausbesuchs oder eines Telefonats ein Bild von der pflegebedürftigen Person macht, um den Pflegegrad festzulegen. Je mehr Kriterien der Alltagsbewältigung Defizite aufweisen, desto pflegebedürftiger ist die Person einzustufen.

Ab Pflegegrad II besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, das gemeinsam mit dem Pflegegrad steigt. Dieses steht dabei der pflegenden Person zu, kann aber auch durch eine Pflegesachleistung ersetzt werden. Darüber hinaus ist in der Pflegeversicherung auch die Tages- und Nacht- sowie die vollstationäre Pflege in Form der vorübergehenden oder dauerhaften Heimunterbringung inkludiert. Wird diese in Anspruch genommen, erhöht sich auch der Satz des Pflegegeldes. Die Kosten für stationäre Pflege werden jedoch nur teilweise von der Pflegeversicherung getragen, wohingegen der Rest eigenständig gezahlt werden muss. Ist dies finanziell nicht möglich und kommen auch weitere Angehörige für die Kostenübernahme nicht in Frage, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Ein Entlastungsbetrag von 125€ kann in Anspruch genommen werden, findet aber aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Pflegediensten nicht immer Anwendung.

Bei vier Fünftel aller pflegenden Personen handelt es sich um Angehörige, welche die Pflege ihrer Ehepartner*in, Eltern oder Geschwister eigenständig übernehmen. Diese erhalten hierfür ein fiktives Arbeitsentgelt, das später ihrer eigenen Rente zugute kommt, wobei sich auch dieser Betrag an den Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen orientiert. Pflegende Personen, welche bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben, haben zudem die Möglichkeit, Gebrauch von der Teilrente zu machen, damit deren gängige Rente von der Pflegetätigkeit unberührt bleibt. Gegenwärtig zahlen Arbeitnehmer*innen ab dem 24. Lebensjahr, sofern sie kinderlos sind, 4% des Bruttolohns in die Pflegekasse ein, wobei der Anteil mit jedem Kind um einen Viertel Prozentpunkt sinkt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über den VdK.

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Mitte Juli adressierte das Netzwerk AGE Platform Europe in einem offenen Brief die erneut gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und forderte die Entwicklung einer EU-Strategie zur Altersgleichheit.

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Die AGE Platform Europe ist das größte Netzwerk von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die die Interessen älterer Menschen vertreten. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist Mitglied.

In dem Brief werden die Erfolge der europäischen Alterspolitik während von der Leyens letzter Amtszeit hervorgehoben, wie beispielsweise die Priorisierung älterer Menschen bei den Impfungen während der Corona-Pandemie. Gleichzeitig äußern die Verfasser*innen jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer neuen Amtszeit:

„Wir sind überrascht, dass ältere Menschen von heute und morgen weder in Ihren politischen Leitlinien noch in der Präsentation vor dem Europäischen Parlament erwähnt wurden. Wir vertrauen darauf, dass Sie diese Lücke schließen und Initiativen zur Gleichstellung im Alter vorschlagen werden, die auf den Schlussfolgerungen der Kommission und den Empfehlungen der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie der Weltgesundheitsorganisation basieren. Sie alle konzentrieren sich auf die Notwendigkeit, Altersdiskriminierung als Schlüsselkomponente politischer Maßnahmen anzugehen, die die Vorteile eines längeren Lebens nutzen und die Solidarität zwischen den Generationen fördern.“

Konkret fordert AGE, dass dem Gleichstellungskommissar ein Mandat zugewiesen wird, um eine EU-Strategie für Altersgleichheit zu entwickeln. Darüber hinaus hat das EU-weite Netzwerk bereits im Januar dem Europäischen Parlament weitere Forderungen unterbreitet. Im AGE-Manifest wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Altersgleichheit sicherstellen sollen.

Auch die BAGSO hat ihre Forderungen an die neuen Europäischen Gesetzgeber 2024 bis 2029 unter dem Titel „Für ein solidarischen Miteinander aller Generationen in Europa“ bereits im Januar 2024 veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um den Abbau von Altersdiskriminierung sowie die Stärkung von Solidarität und Demokratie innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

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Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) wurde 1962 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke und seiner Ehefrau Wilhelmine Lübke gegründet. Das KDA steht unter der Schirmherrschaft des amtierenden Bundespräsidenten und verfolgt das Ziel, eine humane Gesellschaft des langen und selbstbestimmten Lebens aktiv mitzugestalten.

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Es setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für das Altern zu verbessern, das Zusammenleben von Menschen jeden Alters zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe - einschließlich der digitalen Teilhabe - älterer Menschen zu sichern.

Das KDA ist ein gemeinnütziger Verein, der als Dienstleister und Ratgeber für öffentliche und private Einrichtungen sowie für die Politik fungiert. "Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, Pflegekassen, Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern führt die KDA-Projekte durch. Ziel der Projektarbeit des KDA ist die Entwicklung und Umsetzung von praxisorientierten Konzepten und Ansätzen zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen und derjenigen, die sie unterstützen." Damit nährt sich das KDA den Fragen von Alter in der Gesellschaft aus einer forschenden Perspektive.

Unter folgendem Link können Sie mehr zu den aktuellen Projekten erfahren. Abgeschlossene Projekte sind im Projektarchiv zu finden.

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