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Alltägliches Leben

Wie hoch ist die Rendite der Rentenbeiträge? Unter diesem Motto hat das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin ein Modell entwickelt, das untersucht, wie eine Stabilisierung des Rentenniveaus – wie sie mit dem gescheiterten Rentenpaket II geplant war – die Ein- und Auszahlungen typischer Arbeitnehmer*innen in die Rentenversicherung verändert hätte.

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Die Simulation zeigt, dass das Rentenpaket II zu höheren Auszahlungen als Einzahlungen geführt hätte, was zu einer höheren internen Rendite für alle Geburtsjahrgänge geführt hätte.

Wie die Zeit in ihrem zugehörigen Artikel „Die Rente rechnet sich“ feststellt, herrscht gerade unter jüngeren Menschen die Vorstellung, „[…] dass sie für das in die Rentenkasse eingezahlte Geld keine Leistung erwarten können. Das Modell legt nahe: Das stimmt so nicht“. Allerdings macht die Studie ebenfalls „[…] keine Aussage darüber, ob Rentnerinnen und Rentner das Rentenniveau als ausreichend erachten. Man kann aus ihr deshalb nicht ableiten, dass private Vorsorge unnötig ist“.

Laut Studie zahlte eine Frau, die 1940 geboren wurde, im Durchschnitt rund 140.976 Euro in die Rentenversicherung während ihrer Erwerbsbiografie und erhielt während der Rentenphase 381.557 Euro. Bei einem Mann war es ein durchschnittlicher Rentenbeitrag während seines Erwerbslebens von 146.866 Euro bei einer im Schnitt ausgezahlten Rente von 306.692 Euro. Damit betrug die jährliche Rendite beim Mann 3,9 Prozent und bei der Frau 4,5 Prozent. Dass die Rendite bei Frauen höher ausfällt, hängt unter anderem mit der höheren Lebenserwartung zusammen. Im Zeit-Artikel heißt es zusammengefasst: „Das Muster zeigt sich auch bei noch jüngeren Menschen. Ein 1990 geborener Mann wird im Laufe seines Berufslebens 641.165 Euro einzahlen und am Ende 1.421.560 Euro Rente erhalten. Bei einer Frau sind es 624.151 Euro und 1.682.414 Euro. Die Renditen liegen bei 3,6 und 3,9 Prozent. Selbst eine 2010 geborene Person kann noch mit einer Rendite von 3,5 Prozent (Mann) und 3,8 Prozent (Frau) rechnen“.

Laut Zeit-Artikel „[…] kann man [mit Aktien] zwar mehr erwirtschaften, dafür trägt man allerdings das Risiko eines Verlusts“. Wie die Studie betont, konnte die Rentenanpassung in den letzten Jahren die Inflation allerdings weitgehend ausgleichen, während nominal fixierte Sparprodukte (z.B.: Festgeldkonto, Bausparvertrag etc.). Realwertverluste erlitten.

Ein weiterer Vorteil der Rente liegt in ihrer sog. Lohnindexierung: Lohnindexierung bedeutet, dass die Renten an die Entwicklung der Löhne angepasst werden. Das heißt: Wenn die Löhne in einem Land steigen, steigen auch die Renten – und wenn die Löhne langsamer wachsen, wachsen auch die Renten weniger stark. Rentner*innen profitieren ggf. von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und sind besser gegen Inflation geschützt. Wenn alles teurer wird und auch die Löhne gleichermaßen steigen würden, würde die die Lohnindexierung dafür sorgen, dass die Renten nicht an Kaufkraft verlieren.

Im Studienfazit heißt es: „Auf das Vorhaben des Rentenpakets II bezogen bedeuten diese Ergebnisse, dass die Idee, das Sicherungsniveau durch künftig etwas höhere Beitragssätze zu stabilisieren, ein durchaus zukunftsfähiger Weg ist, auf den auch die nächste Bundesregierung aufbauen könnte“.

Das bedeutet, ein höherer Rentenbeitrag bringt auch den zukünftigen Generationen eine zumindest stabilisierte Rendite. Das heißt, sie bekommen mehr raus, als sie eingezahlt haben, bei gleichzeitig relativ sicheren Anlagebedingungen. „Natürlich sind die geschätzten Auszahlungen und damit auch Renditen insbesondere in der Zukunft dennoch mit Unsicherheiten verbunden. Die zugrunde liegenden Simulationen basieren auf der Annahme einer mittleren demografischen Entwicklung (Nettomigration mit eingeschlossen) analog jenen in den Bevölkerungsprojektionen des Statistischen Bundesamtes und auf der Annahme einer weiter relativ robusten Beschäftigungsentwicklung. Beide Annahmen können sich als falsch erweisen (allerdings auch als zu pessimistisch – wie das in der Vergangenheit bei Prognosen zur Entwicklung im gesetzlichen Rentenversicherungssystem oft der Fall war)“. Damit trägt die jüngere Generation nichtsdestotrotz ein Risiko. Allerdings ist dieses Risiko eines, das vor allem politisch geschaffen wird.

Das Statistische Bundesamt schreibt: „[…] hat sich die Bevölkerung im letzten Jahrzehnt durch mehr Zuwanderung und Geburten etwas 'verjüngt'. So kamen seit 2010 stets mehr Menschen nach Deutschland, als aus Deutschland weggezogen sind. Der Wanderungsüberschuss war besonders bei den Menschen im jüngeren und mittleren Alter deutlich. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind die Geburtenzahlen gestiegen. Zwischen 2013 und 2022 kamen infolgedessen insgesamt 767.000 (+11,3%) Kinder mehr zur Welt als im Jahrzehnt zuvor. Trotz dieser Zunahme besteht weiterhin ein Geburtendefizit, der demografische Wandel wird durch diese Entwicklung nur leicht abgemildert.“

Mit anderen Worten, ohne Nettozuwanderung und einen ausgebauten Integrations- und Bildungsplan, der dafür sorgt, dass diese Menschen – wie von der Studie angenommen – zur „robusten Beschäftigungsentwicklung“ beitragen können, könnte das Ergebnis in Frage stehen.

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Dass körperliche Aktivität die Gesundheit fördert, ist hinreichend bekannt. Ärzt*innen würden ihren Patient*innen jedoch noch immer zu selten zu Bewegungstherapien raten, findet die kanadische Sportmedizinerin Jane Thornton, die die medizinische Abteilung des Internationalen Olympischen Kommitees (IOC) leitet. Laut der 46-Jährigen gebe es, unabhängig vom Alter und der körperlichen Verfassung einer Person, kein stichhaltiges Argument gegen ein gewisses Maß an körperlicher Betätigung.

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Thornton verweist insbesondere auf die gewichtigen Vorteile von Sport für ältere Menschen, da dieser einer Vielzahl chronischer Erkrankungen entgegenwirke und die Mobilität länger ermögliche. Gelenke, Muskeln und Knochen würden durch genügend Bewegung gestärkt werden, was wiederum das Unfallrisiko im hohen Alter verringere. Darüber hinaus profitiere auch die Psyche in mehrerlei Hinsicht von Sport, so seien Senior*innen, die einen größeren Wert auf körperliche Fitness legen, weniger anfällig für Depressionen und Demenz. Dies deckt sich mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die 2,5 bis 5 Stunden Sport pro Woche – inklusive Kraft- und Gleichgewichtstraining – als optimal für Senior*innen bezeichnet.

Auch weitere Forschungen belegen, dass Sport zahlreiche gesundheitliche Vorteile mit sich bringt. Menschen, die sich regelmäßig bewegen, haben eine höhere Lebenserwartung und sterben seltener an Krebs. Besonders effizient zeigt sich Sport jedoch bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen – hier kann ausreichend Bewegung das Sterberisiko um knapp ein Drittel senken, wie die aus über 100 Studien zusammengetragenen Ergebnisse zeigen. Im besten Fall macht körperliche Aktivität auch Spaß und steigert damit die Lebensqualität.

Um die Menge an Bewegung besser messen zu können, wurde in den Forschungen die Einheit MET (Metabolisches Äquivalent) verwendet, wobei ein MET dem durschnittlichen Energieverbrauch für eine Stunde ruhiges Sitzen entspricht. Somit kam der dänische Epidemiologe Søren Brage zu dem Schluss, dass ca. ein Sechstel aller Todesfälle vermeidbar wäre, wenn alle Menschen auf knapp 9 MET pro Woche kämen. Das entspricht einer knappen Stunde Jogging, ca. zwei Stunden Radfahren oder auch drei Stunden Pilates. Mehr dazu können Sie auf der Seite der Akademie für Sport und Gesundheit nachlesen.

Sport ist damit einer der wichtigsten Faktoren im Bezug auf die Erhaltung der körperlichen wie auch mentalen Gesundheit im hohen Alter und ist selbst dann noch möglich, wenn bereits Krankheiten vorliegen. Zur Vertiefung des Themas können sie diesen Artikel des Deutschen Ärzteblatts lesen.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat Ende Januar drei ihrer Informations-Broschüren neu aufgelegt. Die Broschüre befassen sich mit den Themen: „Ergotherapie & Demenz“, „Mitmachbriefe für Menschen mit Demenz“ und „Demenz und queer“.

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Zur Broschüre „Demenz und queer“ hatten wir bereits im April 2024 einen Artikel veröffentlicht: Die Broschüre richtet sich an Pflegekräfte, Angehörige sowie an alle, die mit dem Thema befasst sind. Sie soll dazu beitragen, Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse von demenzbetroffenen queeren Menschen zu schaffen.

Die Broschüre „Mitmachbriefe für Menschen mit Demenz“ bietet Anregungen für Aktivitäten, die das Gedächtnis und Wohlbefinden von Menschen mit Demenz fördern. Sie enthält Gedichte, Geschichten und Beschäftigungsideen, die aus den Erfahrungen während der Pandemie entstanden sind. Neben dem obigen Link ist auch eine Druckversion über info@demenz-sh.de gegen Portogebühren bestellbar.

In der Broschüre „Ergotherapie & Demenz“ geht es darum, wie Menschen mit Demenz durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen ihre körperlichen und kognitiven Fähigkeiten und damit ihre Selbstständigkeit im Alltag länger erhalten können. Die Broschüre richtet sich an Angehörige, Pflegende und Ärzt*innen. Sie bietet Einblicke in die Möglichkeiten der Ergotherapie und die neu eingeführte „Blankoverordnung“ von 2024. Die Broschüre kostet in gedruckter Form 2,50 € zzgl. Porto und kann ebenfalls unter info@demenz-sh.de bestellt werden.

Daneben bietet das Kompetenzzentrum Demenz zusammen mit der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein eine Vielzahl weiterer lesenswertet Broschüren und Links.

Veranstaltungshinweis

Passend zur Neuauflage der Broschüre "Demenz und queer" findet am 20. März 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel "Demenz ist mehr als nur Vergessen" statt. In den Räumlichkeiten des HAKI e.V. in Kiel wird sich der Abend intensiv mit folgenden Themen befassen:

  • Grundlagen zu Demenz: Symptome, Risikofaktoren und Diagnose
  • Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Spezifische Herausforderungen bei queeren Personen mit Demenz
  • Wünsche und Perspektiven für eine gute Zukunft mit Demenz

Teilnehmer*innen haben zudem die Möglichkeit, eine Urkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu erhalten, die als Softskill-Nachweis dient und zur internationalen "dementia friends"-Bewegung gehört.

Datum: 20.03.2025, 18:00 - 20:00
Ort: HAKI, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Kosten: Keine
Anmeldung: veranstaltungen@haki-sh.de
Spontane Teilnahme ist möglich, solange Plätze frei sind.

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Pflegende Angehörige stehen vor vielen Herausforderungen. Die neue App „PflegeNetz“ kann ab sofort für auf Smartphones heruntergeladen werden und soll durch verschiedene Angebote entlasten.

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Entwickelt wurde ‚PflegeNetz‘ von dem Sozial- und Wohlfahrtsverband Volkssolidarität. Die App bietet eine Vielzahl von Funktionen, die darauf abzielen, die Belastungen und Anforderungen der Pflege zu erleichtern und gleichzeitig notwendige Unterstützung und Information bereitzustellen.

Eine zentrale Funktion der App ist die übersichtliche Aufbereitung von zahlreichen Informationen rund um Pflege, beispielsweise Pflegeanträgen und Leistungsvoraussetzungen. Auch neue gesetzliche Regelungen und andere aktuelle Entwicklungen werden erläutert.

Eine interaktive Standortkarte ermöglicht die Suche nach Sozialstationen, Pflegediensten, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderen wichtigen Einrichtungen, zu denen sich die Nutzer und Nutzerinnen auch direkt navigieren lassen können.

Darüber hinaus bietet die PflegeNetz-App Chatgruppen, in denen pflegende Angehörige sich miteinander austauschen, Ratschläge erhalten und wertvolle Unterstützung finden können. Diese geschlossenen Chatgruppen bieten eine sichere und unterstützende Umgebung, in der Erfahrungen geteilt und gemeinsam Lösungen für die täglichen Herausforderungen der Pflege gefunden werden können.

Die App enthält auch Informationen zu Veranstaltungen und Workshops, die von der Volkssolidarität organisiert werden. Diese Gelegenheiten bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern und neue Kontakte zu knüpfen.

Die App kann über den Google Play Store (Android) bzw. den Apple App Store (iOS) heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage der Volkssolidarität.

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Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um ein digitales System, durch das alle medizinischen Informationen von Patient*innen in einer zentralen Datenbank gespeichert und verwaltet werden. Damit sollen bisherige Papierakten abgelöst werden. Die Umsetzung wird in Deutschland seit dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen erprobt.

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Durch die neue Art der Datenspeicherung und -verwaltung soll Ärzt*innen, Apotheken sowie anderen Gesundheitsfachkräften der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erleichtert werden. Dazu zählen beispielsweise die Krankengeschichte, Diagnosen und Medikamentenpläne.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit einsparen. Zum anderen können verschiedene Gesundheitsdienstleister auf dieselben Informationen zugreifen und dadurch effektiver zusammenarbeiten. In einer Notfallsituation sind wichtige Informationen außerdem schnell abrufbar und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können besser verhindert werden.

Die Daten sind in Praxen und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar.

Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Sofern die Tests positiv verlaufen, wird sie im Laufe des Februars für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, eingeführt.

Kritik an der elektronischen Patientenakte gibt es aktuell vor allem von IT-Expert*innen, die auf massive Sicherheitslücken bei der Datenspeicherung und -verarbeitung hinweisen. Inwiefern dies Einfluss auf die weitere Umsetzung haben wird, ist bisher unklar.

Den Zugriff auf die ePA erhalten die gesetzlich Versicherten über eine App (Smartphone-Anwendung) ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Apps sind mitunter – wenn man den Bewertungen Glauben schenkt – qualitativ mangelhaft und erschweren damit den Zugriff für die Bürger*innen.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese richtet sich vor allem an Fachpersonen in den Gesundheitsberufen, weniger an die Versicherten. Zum Zugang zur ePA heißt es dort allerdings: "Patienten können die ePA vollständig und selbstständig nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Zusätzlich können sie gewisse Einstellungen der ePA, insbesondere zu Widersprüchen in Anwendungsfällen der ePA, durch die Ombudsstellen der Krankenkasse vornehmen lassen. Später wird es auch eine Desktop-Variante für Versicherte geben."

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Obwohl Smartphones und das Internet von vielen Menschen sowohl im Beruf als auch in der Freizeit tagtäglich genutzt werden, sind auch Bücher, Zeitungen und das Radio nicht verschwunden. Sie spielen noch immer eine wichtige Rolle im Hinblick auf Bildung und Unterhaltung.

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Wie ältere Menschen, welche mit klassischen Medien aufgewachsen sind, ihre Mediennutzung handhaben, offenbaren die Ergebnisse der Deutschen Alterssurvey (DEAS), einer deutschlandweiten empirischen Umfrage an Personen ab 40 Jahren, welche durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.

Die Ergebnisse der 2023 durchgeführten Umfrage zeigen, dass analoge Medien tendenziell umso mehr genutzt werden, je älter die rund 4.000 Befragten sind. Demzufolge haben sich jüngere Menschen im Schnitt mehr mit digitalen Medien auseinandergesetzt.

In der Gruppe der 42- bis 60-jährigen gaben 60% an, regelmäßig Zeitungen zu lesen, während es unter den 61- bis 75-jährigen bereits gut drei Viertel und unter den 76- bis 90-jährigen knapp 80% sind.

Mit 98,3% gaben nahezu alle Befragten zwischen 42 und 60 Jahren an, über einen Internetzugang wie beispielsweise W-LAN zu verfügen. Auch die Gruppe der 61- bis 75-jährigen weist hierbei mit fast 92% noch einen hohen Wert auf, wohingegen lediglich 62% der 76- bis 90-jährigen die Frage nach einem eigenen Anschluss ans Internet bejahten.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Frage, ob das Internet zur Beschaffung von Informationen genutzt werden würde. Hier zeigte sich die Gruppe der 42- bis 60-jährigen mit einer Zustimmung von 85% mit dem Internet als Quelle am besten vertraut. Es folgen die 61- bis 75-jährigen mit an die 70%, während die Nutzung in der Gruppe der 76- bis 90-jährigen mit 55% am geringsten vertreten ist.

Während die jüngere Generation mit eindeutiger Mehrheit virtuelle Medien und die darin enthaltenden Angebote nutzt, bleiben zahlreiche Senior*innen den klassischen Medien treu. Dies verdeutlicht, dass trotz der Digitalisierung und der Entwicklung von künstlicher Intelligenz Bildschirme allein nicht für die kulturelle Teilhabe ausreichen und es auch Bücher und Zeitungen braucht, um allen Menschen Zugang zu Bildung und Unterhaltung ermöglichen.

Zur Pressemitteilung des DZA gelangen sie hier.

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Am 08.01.2025 wurde der neunte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht und vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, steht die Vielfalt der älteren Menschen sowie unterschiedlich ausgeprägte Teilhabechancen.

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In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert.

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community.

Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch:

  • 2. April 2025: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, Mannheim
  • 12. Juni 2025: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Alter, Köln
  • 9. Juli 2025: Teilhabe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Berlin
  • 10. September 2025: Ageismus und Diskriminierung von älteren Menschen, Berlin
  • 1. Oktober 2025: Altern, Gesundheit und Teilhabe, Vechta
  • November 2025: Zwischenbilanz und politische Aussichten, Dortmund

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten:

https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR

Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.

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Regelmäßige Zahnarztbesuche helfen nicht nur dem Gebiss, sondern auch dem ganzen Körper, gesund zu bleiben. Forschungen haben erwiesen, dass eine Parodontitis (ein fortschreitender Verlust des stützenden Gewebes der Zähne) das Risiko für weitere Krankheiten wie u.a. Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.

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Darum ist es relevant, Zahnmedizin ernst zu nehmen und auch im hohen Alter konsequent zu verfolgen. Bislang werden jedoch kaum Hausbesuche im zahnmedizinischen Sinne angeboten, was zur Folge hat, dass Senior*innen sich hierfür mobil sein müssen. Ist dies nicht mehr gegeben, nimmt ihnen dies auch die Möglichkeit, ihre Zähne untersuchen und ggf. durch Zahnreinigungen u. ä. behandeln lassen zu können. Darüber hinaus sind etliche ältere Menschen auf Zahnersatz wie beispielsweise Prothesen angewiesen, wofür jedoch ebenfalls ein Gang in die Zahnarztpraxis notwendig ist.

Dies soll sich in der bayerischen Landeshauptstadt München nun ändern. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Projektträger „Teamwerk – Zahnmedizin für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen“ ein Angebot entwickelt, das sämtliche Dienstleistungen des Zahnarztes von der Praxis auf die eigenen vier Wände verlegt. Es richtet sich insbesondere an pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Menschen, für die solche Hausbesuche eine erhebliche Entlastung darstellen.

„[…] Menschen mit Pflegebedarf sind oft nicht mehr selbst in der Lage, ihre Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu reinigen. Gerade auch für diese vulnerable Patientengruppe muss die tägliche Zahnpflege abgesichert werden. Angepasste Hygienekonzepte und der Einsatz von besonderen Hilfsmitteln […] erleichtern dem betreuerischen Umfeld die tägliche Pflege. Auch der Zahnarztbesuch, gegebenenfalls am Bett des Betreuten oder auch in der Praxis, sollte bis in das hohe Alter eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt Dr. Cornelius Haffner aus der München Klinik Harlaching, der das Projekt „Teamwerk“ leitet.

Gemeinsam mit Professor Dr. Falk Schwendicke, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, wird er am Mittwoch, dem 12. Februar 2025 von 18 bis 20 Uhr eine Online-Veranstaltung rund um das Projekt durchführen, die auch zeitgleich über die Relevanz von Zahnmedizin im hohen Alter aufklärt. Wer aus dem (zahn)medizinischen oder dem sozialarbeiterischen Bereich stammt, pflegende*r Angehörige*r ist oder das Angebot um die Hausbesuche selbst in Anspruch nehmen möchte, ist herzlich eingeladen, an diesem Infoabend teilzunehmen. Kostenfrei anmelden können Sie sich bis zum 11. Februar per E-Mail an fachstellen.gsr@muenchen.de.

„Mein großer Wunsch: Machen Sie sich schon frühzeitig Gedanken darüber, wie auch die Zahngesundheit bei Immobilität abgesichert werden kann.“ – so Dr. Haffners abschließender Appell.

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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt vor immer häufiger auftretenden Fällen von Betrüger*innen, welche sich als deren Mitarbeiter*innen ausgeben. Sowohl an der Haustür als auch am Telefon (als Anwendung des sog. Enkeltricks) versuchen die Täter*innen, schnell das Vertrauen zumeist Älterer zu gewinnen.

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Liegt bei den Angesprochenen eine neurologische Erkrankung vor, gelangen die Täter*innen ggf. ohne Schwierigkeiten an Wertgegenstände oder das Bankkonto der Betroffenen.

Eine von der DRV veröffentlichte Broschüre soll nun über diese skrupellose Vorgehensweise aufklären und dabei helfen, Betrüger*innen von echten Angestellten zu unterscheiden. Sie fasst sämtliche Arten eines solchen Tricksbetrugs zusammen und gibt Ihnen wichtige Maßnahmen an die Hand, durch die Sie sich schützen und die Täter*innen ggf. anzeigen können.

Im Falle eines Anrufes, in welchem Sie zu einer Überweisung von Geld aufgefordert werden, ist es ratsam, stets einen Rückruf bei der DRV unter der 0800 1000 4800 zu tätigen und den vorherigen Anruf zu schildern. Betrügerische Briefe, welche angeblich von der DRV stammen, können Sie daran erkennen, dass Ihre Rentenversicherungsnummer auf dem Schreiben fehlt.

Da die Berater*innen Sie nur nach Absprache persönlich besuchen, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei scheinbaren DRV-Personen um Betrüger*innen handelt, wenn diese spontan an Ihrer Haustür stehen. Bitten Sie bei persönlichen Besuchen in jedem Fall um eine Einsicht des Mitarbeiterausweises. Aber auch dieser kann gefälscht sein. Und wer könnte überhaupt einen einigermaßen gut gefälschten Ausweis der DRV erkennen?

E-Mails oder SMS, in welchen Sie aufgefordert werden, persönliche Daten anzugeben, sind grundsätzlich Betrugsmaschen, auch Anrufen gegenüber sollten Sie stets skeptisch begegnen und zunächst nach dem Namen des Anrufers fragen, selbst aber anonym bleiben.

Vor Trickbetrug aller Art können Sie sich schützen, indem Sie unter gar keinen Umständen fremden Personen Ihre Daten zukommen lassen. Beenden Sie Telefonate, in welchen Sie danach gefragt werden und lassen Sie entsprechende Nachrichten unbeantwortet. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich am besten eine Zweitmeinung einer Vertrauensperson ein oder fragen direkt bei der DRV nach. Die Kontaktdaten möglicher Betrüger*innen (Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), sollten Sie nach Möglichkeit notieren und unter der 110 an die Polizei durchgeben. Vermeiden Sie es auch, unbekannte Personen in Ihre Wohnung zu lassen.

Sind Sie trotzdem Opfer eines Betruges geworden, bewahren Sie die Ruhe und wenden Sie sich an DRV und Polizei. Alle wichtigen Anlaufstellen hierfür befinden sich am Ende der Broschüre, die Sie kostenfrei herunterladen können.

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Unter dem Titel „Mängel im Pflegeheim – das können Pflegebedürftige tun“ veröffentlichte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) einen Überblick, welche Rechte pflegebedürftige Menschen haben.

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Laut VZSH leben derzeit etwa eine Million Bewohner*innen in knapp 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von „kaltem Essen“ über „unzureichende Pflege“ bis zu mangelnder Hygiene oder ungenügender Zuwendung.

Für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen ist es daher wichtig zu wissen, dass sie hier proaktiv handeln können. So Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH:
„Liegen Mängel im Pflegeheim vor, haben die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Heimentgelt zu mindern. ‚Je nach Schwere der Mängel können sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen das gute Recht der Betroffenen sein.‘“

Konkret wird zwischen Mängeln am Wohnraum und Mängeln in der Pflege und Betreuung unterschieden. Mängel im Wohnraum betreffen die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, während Mängel in der Pflege unzureichende Versorgung, fehlerhafte Medikation oder mangelhafte Körperpflege umfassen.

Um einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die Empfehlungen der VZSH nochmals als Checkliste für Betroffene, Angehörige und deren Vertreter*innen zusammengefasst.

Checkliste: Vorgehen bei Mängeln im Pflegeheim

  1. 1. Selbstbeeinträchtigung durch Mängel
    • Stellen Sie sicher, dass Sie persönlich von den Mängeln betroffen sind (Wohnraum oder Pflege-/Betreuungsleistungen). Nur dann haben Sie Anspruch.
  2. 2. Mängelmeldung an den Heimbetreiber
    • Melden Sie die Mängel unverzüglich der Betreiberin der Einrichtung.
    • Geben Sie an, dass Sie beabsichtigen, das Heimentgelt zu mindern.
  3. 3. Mängelmeldung an die Pflegekasse
    • Informieren Sie die Pflegekasse über die Mängel oder Schlechtleistungen.
  4. 4. Information des Sozialhilfeträgers (falls zutreffend)
    • Wenn ein Sozialhilfeträger an den Kosten beteiligt ist, informieren Sie auch diesen.
  5. 5. Dokumentation der Mängel
    • Führen Sie eine detaillierte Dokumentation der Mängel:
      • Notizen oder Tagebuch führen
      • Fotos als Beweismittel machen
      • Zeug*innen benennen
    • Fordern Sie Einsicht in die Pflegedokumentation an, falls nötig.
  6. 6. Beschwerde bei Heimleitung und Personal
    • Reichen Sie eine formelle Beschwerde beim zuständigen Personal und der Heimleitung ein.
  7. 7. Einschaltung externer Stellen (bei Bedarf)
    • Wenn keine Verbesserung eintritt, wenden Sie sich an die Pflegekasse oder die zuständige Heimaufsicht.
    • Kontaktieren Sie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA).

Idealerweise sollte es reichen, wenn bestehende Mängel an die zuständigen Betreiber*innen und die übrigen Träger gemeldet werden und diese die Mängel abstellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen dies nicht ausreicht. Insbesondere der hohe Kostendruck - aber auch die Gewinnorientierung einiger Pflegeunternehmen - stellen klare Interessenkonflikte dar, bei denen Gewinnmaximierung oder Kosteneinsparung mit angemessener Pflege kollidieren können. Dabei ist auf die grundlegende Ungleichheit zwischen Betroffenen und Heimbetreiber*innen hinzuweisen.

Wie die VZSH anmahnt, besteht grundsätzlich das Problem, dass Mängel der Pflege- und/oder Betreuungsleistungen häufig schwierig nachzuweisen sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Ansprüchen auf Minderung des Heimentgelts und möglichen Schadensersatzansprüchen immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung.

Vor diesem Hintergrund sind Punkte 5–7 insbesondere dann wichtig, wenn auf der Gegenseite keine Einsicht oder gar Gegendruck entsteht. Eine individuelle Beratung wird daher allgemein empfohlen.

„Beratung können Betroffene wie Angehörige und Bevollmächtigte bei den Pflegestützpunkten der Kreise und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten.“

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