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Materielle Absicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt vor immer häufiger auftretenden Fällen von Betrüger*innen, welche sich als deren Mitarbeiter*innen ausgeben. Sowohl an der Haustür als auch am Telefon (als Anwendung des sog. Enkeltricks) versuchen die Täter*innen, schnell das Vertrauen zumeist Älterer zu gewinnen.

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Liegt bei den Angesprochenen eine neurologische Erkrankung vor, gelangen die Täter*innen ggf. ohne Schwierigkeiten an Wertgegenstände oder das Bankkonto der Betroffenen.

Eine von der DRV veröffentlichte Broschüre soll nun über diese skrupellose Vorgehensweise aufklären und dabei helfen, Betrüger*innen von echten Angestellten zu unterscheiden. Sie fasst sämtliche Arten eines solchen Tricksbetrugs zusammen und gibt Ihnen wichtige Maßnahmen an die Hand, durch die Sie sich schützen und die Täter*innen ggf. anzeigen können.

Im Falle eines Anrufes, in welchem Sie zu einer Überweisung von Geld aufgefordert werden, ist es ratsam, stets einen Rückruf bei der DRV unter der 0800 1000 4800 zu tätigen und den vorherigen Anruf zu schildern. Betrügerische Briefe, welche angeblich von der DRV stammen, können Sie daran erkennen, dass Ihre Rentenversicherungsnummer auf dem Schreiben fehlt.

Da die Berater*innen Sie nur nach Absprache persönlich besuchen, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei scheinbaren DRV-Personen um Betrüger*innen handelt, wenn diese spontan an Ihrer Haustür stehen. Bitten Sie bei persönlichen Besuchen in jedem Fall um eine Einsicht des Mitarbeiterausweises. Aber auch dieser kann gefälscht sein. Und wer könnte überhaupt einen einigermaßen gut gefälschten Ausweis der DRV erkennen?

E-Mails oder SMS, in welchen Sie aufgefordert werden, persönliche Daten anzugeben, sind grundsätzlich Betrugsmaschen, auch Anrufen gegenüber sollten Sie stets skeptisch begegnen und zunächst nach dem Namen des Anrufers fragen, selbst aber anonym bleiben.

Vor Trickbetrug aller Art können Sie sich schützen, indem Sie unter gar keinen Umständen fremden Personen Ihre Daten zukommen lassen. Beenden Sie Telefonate, in welchen Sie danach gefragt werden und lassen Sie entsprechende Nachrichten unbeantwortet. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich am besten eine Zweitmeinung einer Vertrauensperson ein oder fragen direkt bei der DRV nach. Die Kontaktdaten möglicher Betrüger*innen (Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), sollten Sie nach Möglichkeit notieren und unter der 110 an die Polizei durchgeben. Vermeiden Sie es auch, unbekannte Personen in Ihre Wohnung zu lassen.

Sind Sie trotzdem Opfer eines Betruges geworden, bewahren Sie die Ruhe und wenden Sie sich an DRV und Polizei. Alle wichtigen Anlaufstellen hierfür befinden sich am Ende der Broschüre, die Sie kostenfrei herunterladen können.

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Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt auf, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Erwerbsleben hinweg recht konstant bleibt, jedoch in den Jahren vor dem Ruhestand sinkt. Relevant sind dabei verschiedene Aspekte, beispielsweise das formale Bildungsniveau und der gesundheitliche Zustand.

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Im Rahmen der Untersuchung wurden Daten aus dem sozioökonomischen Panel (SOEP) ausgewertet. Konkret wurden Angaben von rund 2500 Personen analysiert, die direkt aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand übergegangen sind, also keine anderweitige Unterbrechung aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit durchlebt haben.

Die Forscher*innen konnten zum einen feststellen, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Berufsleben hinweg überwiegend ähnlich ausgeprägt ist und damit recht stabil bleibt. Zum anderen wird jedoch deutlich, dass es grade in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zu einem Rückgang der Arbeitszufriedenheit kommt.

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass Unterscheidungen anhand verschiedener Merkmale relevant sind: Besonders bei Personen, die ein hohes (formales) Bildungsniveau aufweisen, bleibt die Arbeitszufriedenheit auch im Alter hoch, wohingegen sie bei Personen mit mittlerer oder niedriger (formaler) Bildung eher sinkt. Die Forscher*innen vermuten, dass dies mit Freiheiten in bestimmten Berufsfeldern, die eine höhere formale Qualifikation voraussetzen, zusammenhängt sowie mit finanzieller Unabhängigkeit.

Auch Personen, die ihre eigene Gesundheit als gut einschätzen, ist die Arbeitszufriedenheit recht konstant hoch ausgeprägt im Vergleich zu Personen, die ihre gesundheitliche Verfassung als schlechter einschätzen. Unterschiede zwischen Männer und Frauen konnten in der Studie nicht festgestellt werden.

Deutlich wird darüber hinaus, dass vor allem jene, die eher spät in den Ruhestand gehen, eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen. Dr. Georg Henning, einer der Autoren der Studie, äußert in diesem Zusammenhang folgende These: „Dies könnte darauf hindeuten, dass die Entscheidung für einen späteren Ruhestand mit einem positiven Arbeitsumfeld zusammenhängt“.

In der Pressemitteilung des  Deutschen Zentrums für Altersfragen zu der Studie wird hervorgehoben, dass eine altersgerechte Arbeitsgestaltung sowie eine Förderung der Arbeitszufriedenheit und -gesundheit für ältere Berufstätige wichtig ist. Konkrete Maßnahmen werden nicht diskutiert.

Den Bericht zur Studie in englischer Sprache finden Sie hier.

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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)[1], der neben vielen weiteren Staaten auch Deutschland angehört, weist in einem neuen Bericht auf das hohe Armutsrisiko im Zusammenhang mit einem hohem Pflegebedarf im Alter hin. Verschiedene Lösungsansätze sollen dem entgegenwirken.

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Bei älteren Menschen, die einen leichten Pflegebedarf haben, kann das Armutsrisiko durch Sozialhilfeleistungen von circa 85 % auf ungefähr 20 % gesenkt werden.

Bei Personen, die einen hohen Pflegebedarf aufweisen, lässt sich das Armutsrisiko durch entsprechende Sozialhilfeleistungen hingegen lediglich von rund 90 % ohne entsprechende Hilfeleistungen auf circa 50 % mit Erhalten der Leistungen reduzieren. Das verdeutlicht, dass das Armutsrisiko von älteren Menschen unter anderem eng mit der Ausprägung des Pflegebedarf und den damit einhergehenden hohen Kosten zusammenhängt.

Die OECD beschreibt in ihrem Bericht nun verschiedene Möglichkeiten, wie die hohen Kosten für Betroffene reduziert und das Armutsrisiko dadurch gesenkt werden kann. Im Kern geht es dabei vor allem darum, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, bspw. durch Lebens- und Gruppenversicherungen, wie es sie in anderen Staaten gibt. Außerdem wird thematisiert, die Kosten für die Pflege verstärkt an die Einkommen von Personen zu knüpfen und in Prävention zu investieren, um Selbständigkeit und Gesundheit im Alter zu erhalten und den Pflegebedarf dadurch zu senken. Beispielhaft wird auf skandinavische Länder verwiesen, in denen es präventive Hausbesuche gibt, um ältere Menschen individuell zu beraten und gesundes Altern zu unterstützen. In Deutschland gibt es diese Hausbesuche bisher meist nur versuchsweise auf kommunaler Ebene.

Ob und inwiefern die Vorschläge in Deutschland weiterführend diskutiert und umgesetzt werden, ist bisher offen.

Den Bericht in Originalsprache (englisch) finden Sie auf der Website der OECD.


[1]  Bei der OECD handelt es sich um einen Zusammenschluss aus 34 Industrienationen, welche sich austauschen, um Wohlstand und wirtschaftlichen Wachstum in den beteiligten Staaten zu fördern.

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Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen zwischen 43 und 65 Jahren andere Personen unterstützt oder gepflegt. Eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys zeigt nun, dass entlastende Angebote nur selten in Anspruch genommen werden.

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Die Pflege und Unterstützung von Angehörigen oder anderen Personen des sozialen Umfelds kann verschiedene Konsequenzen zur Folge haben. Neben der emotionalen Belastung ist es Pflegenden oft nicht mehr wie gewohnt möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was sich langfristig auch auf ihre Alterssicherung auswirkt.

Obwohl verschiedene rechtliche Ansprüche und Maßnahmen (z.B. Pflegezeit oder Familienpflegezeit) dementsprechend wichtig und hilfreich wären, hat eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys nun deutlich gemacht, dass nur 4 % der Befragten diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Auf die Frage, weshalb pflegende Angehörige diese Angebote nicht nutzen, wurde unter anderem geantwortet, dass sie diese nicht kennen (21,8 %), keinen Anspruch darauf haben (16,4 %) oder der bürokratische Aufwand zu hoch ist (9,7 %). Interessant ist weiterhin, dass mit 61,6 % ein großer Anteil der Befragten angegeben hat, die Angebote nicht zu benötigen. Unklar bleibt dabei, inwiefern die Angebote tatsächlich nicht benötigt werden oder ob sie nicht zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) leitet aus den Ergebnissen der Analyse ab, dass man die Angebote bekannter machen und die Dauer des Anspruchs an die Pflegerealitäten anpassen muss, um Nachteile für die Erwerbstätigkeit der Betroffenen zu senken. Außerdem brauche es die Einführung einer Entgeltersatzleistung, die den finanziellen Nachteilen entgegenwirken soll.

Weitere Informationen finden Sie im Heft "Doppelbelastung ohne Entlastung?" des DZA.

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Bereits im Juli 2024 wurde der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht. Ein zentrales Thema sind die langen Bearbeitungszeiten in den Sozialbehörden, die sich wie ein roter Faden durch sämtliche soziale Bereiche ziehen.

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Wie die Bürgerbeauftragte El Samadoni betont, geht es hier nicht nur um einfache Unannehmlichkeiten. Stattdessen stehen Bürger*innen immer wieder vor dem Problem, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, die ihre Existenz sichern oder ein würdevolles Leben ermöglichen sollen. Einer der Hauptgründe ist dabei der Personalmangel in den Behörden. Liest man allerdings etwas weiter, findet sich ebenso Kritik an der ineffizienten Gestaltung der vorhandenen Verwaltungsprozesse und der ineffizienten Umsetzung neuer Verwaltungsprozesse – wie bspw. bei der Einführung der Kindergrundsicherung – ohne dass in den nächsten Jahren mit einer besseren personellen Lage zu rechnen sei, bilanziert El Samadoni in ihrer Einführung.

Während im Bericht eine grundlegende Pflegereform befürwortet wird, zeigt sich, dass von der Ineffizienz innerhalb der aktuellen bürokratischen Prozesse gerade hilfebedürftige Menschen in prekären Lebenslagen betroffen sein werden. Wenn es also um Personal und Geld für die Pflege geht – hier zu unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege – braucht es ebenso in den vorgelagerten behördlichen Strukturen eine effiziente Administration. Ist diese nicht gegeben, werden Pflegebedürftige und deren Angehörige bereits in ihren „existenzsichernden und würdeerhaltenden“ Ansprüchen behindert, bevor der Diskurs über eine ausreichende Pflege überhaupt beginnt.

Es ist unwahrscheinlich, dass „nur“ die Menschen , die hinter den „163 Eingaben zum Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ stehen, im Jahr 2023 mit dem Thema zu kämpfen hatten. Es bleibt im Dunkeln, wie viele der Betroffenen nach einem abgelehnten Pflegegrad oder einer unzureichenden Einstufung

  • Widerspruch eingelegt haben,
  • nicht aktiv wurden oder
  • aus Scham, Unwissenheit oder anderen Gründen keinen Antrag gestellt haben.

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Am 06.11.2024 findet in Berlin eine Großkundgebung statt. Auf dieser Demonstration soll der Inflationsausgleich auch für Rentner*innen gefordert werden. Der Seniorenbeirat aus Stockelsdorf (Ostholstein) organisiert dazu Mitfahrgelegenheiten in gemieteten Bussen.

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Der Seniorenbeirat Stockelsdorf organisierte zu den gleichen Forderungen bereits eine Podiumsdiskussion.

Anmeldung zur Mitfahrt im Bus

Die Anmeldungen zur Fahrt nach Berlin am 06.11. können bei Jürgen Fischer telefonisch unter 0451/494036 (der Anrufbeantworter ist an, Rückruf erfolgt) oder per Mail unter seniorenbeirat@stockelsdorf.de erfolgen. Da dem Busunternehmen die Anzahl der benötigten Busse gemeldet werden muss, sollte die Anmeldung bis spätestens Freitag (11.10.2024) erfolgen.

Die Fahrkosten von 30 Euro (ab Stockelsdorf) sollen im Voraus bezahlt werden. Dazu bittet der Seniorenbeirat um Überweisung mit Namen und Vornamen auf das im Anhang genannte Konto.

Sollte die Kundgebung nicht stattfinden, wird das eingezahlte Geld selbstverständlich erstattet.

Organisatorisches am 06.11.

Am 06.11. geht die Fahrt um 7 Uhr auf dem Parkplatz vor Famila in Stockelsdorf los. Mitfahrende können ihren PKW im vorderen Bereich bei der Einfahrt auf dem Parkplatz abstellen und erhalten dazu von Jürgen Fischer einen „Parkausweis“ am Bus.

Die Kundgebung findet nach den bisherigen Planungen am Brandenburger Tor in Berlin statt.

Verpflegung für den Tag sollte von den Teilnehmer*innen selbst mitgebracht werden.

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Ausgangspunkt der aktuellen Rentensituation ist der demografische Wandel. Kamen 1962 rund sechs Beitragszahler*innen auf einen Rentner*in, so werden es 2030 voraussichtlich nur noch 1,5 Beitragszahler*innen sein.

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Wie Rainer Schlegel, Gerichtspräsident des Bundessozialgerichts, gegenüber der Tagesschau in einem Interview von Februar 2023 betonte, ist 2030 mit einer besonderen Zuspitzung zu rechnen. In diesem Jahr geht ein Großteil der geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Hinzu kommt die seit den 60ern angestiegene Lebenserwartung. Damit kommen nicht nur weniger Beitragszahler*innen auf eine Rentner*in, sondern diese müssen auch länger finanziert werden. Zu diesem Thema haben wir bereits im Juni 2024 eine kleine Programmempfehlung geschrieben, für jene, die sich einen  Überblick aus satirischer Perspektive verschaffen wollen.

Momentan wird die gesetzliche Rente zu einem Teil aus den Beiträgen und zum zweiten Teil mit über 100 Mrd. Euro aus dem Staatshaushalt finanziert. Gehen wir realistisch davon aus, dass der staatliche Anteil sich kaum nennenswert erhöhen wird, dann bedeutet eine Rentenerhöhung, dass die Beiträge steigen müssen. Hierfür gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Mehr Beitragszahler*innen. Dies ist allerdings das Ausgangsproblem und daher unwahrscheinlich.
  • Ein höherer Beitragssatz. Das bedeutet allerdings, dass alle sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen weniger Netto von ihrem Brutto haben, was insbesondere die mittleren bis niedrigen Einkommen trifft, weil hier das Einkommen zum größeren Teil verkonsumiert wird, während es bei höheren Einkommen eher die Sparrate minimiert. Auch das ist nicht wünschenswert.
  • Als dritte Möglichkeit wäre aber auch ein grundsätzlicher Anstieg der Einkommen denkbar. Wer mehr Einkommen bekommt, zahlt nominal auch mehr in die Rente und hat am Ende sogar noch mehr Geld in der Tasche. Hier liegt das Problem allerdings im Konflikt zwischen Unternehmen und Angestellten.

In den letzten drei Jahrzehnten ist die Wirtschaftsleistung (preisbereinigt) um mehr als 40% gestiegen. Die Reallöhne sind hingegen in Deutschland zwischen 1991 und 2019 nur um 12,3 % gestiegen, so ein Artikel der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb).

Auch der Ökonom Maurice Höfgen verweist in seiner Reaktion auf ein Interview von Finanzminister Christian Lindner gegenüber dem Kanal „Finanzfluss“ auf diesen Zusammenhang. Dabei sind höhere Löhne nicht automatisch eine Verringerung des Unternehmensumsatzes. Höfgen macht deutlich, dass es immer auch um Effizienz geht. Übersetzt heißt das, die aktuelle wie zukünftige Rente hängt auch davon ab, wie gut die (Aus-)Bildung der aktuellen Generation finanziert wird und ob diese danach entsprechende Jobs findet. Beides ist auch eine Frage staatlicher Investitionen, mit denen allerdings bei der momentanen Spardoktrin kaum zu rechnen ist.

Um dem zu begegnen, plant Lindner statt mehr Investitionen in die Wirtschaft ein sogenanntes Generationenkapital. Dabei wird nach Angaben des Finanzministeriums mit „Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund ein Kapitalstock aufgebaut […], dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen.“ Wie allerdings Thomas Kehl von Finanzfluss heraushebt, wird es vermutlich mehrere Jahrzehnte brauchen, bis daraus ein handfester Kapitalstock gewachsen ist. Hinzu kommt, dass das Generationenkapital nicht den Rententopf zusätzlich aufstockt; stattdessen soll es lediglich den Bundeszuschuss schmälern, wie Höfgen ergänzt.

Auch wird mit der sogenannten „Aktienrente“, wie das Generationenkapital auch heißt, nur die Hälfte des Problems angegangen. Neben der Frage, wie der Rententopf zu füllen ist, liegt das viel fundamentalere Problem in der Frage: „Stellen wir mit weniger Erwerbstätigen noch genügend Güter und Dienstleistungen her, dass wir die gesamte Gesellschaft – dann mit mehr Rentnern – versorgen können?“ Ausläufer dieses Problems haben wir bei auf seniorenpolitik-aktuell.de bereits aufgegriffen, z. B. bei dem Thema Pflege. Kurz gefasst: Selbst mit einer höheren Rente muss erstmal jemanden gefunden werden, wenn in einer späten Lebensphase mehr Hilfe benötigt wird.

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Der Seniorenbeirat Stockelsdorf lädt am 18.09.2024 zu einer Podiumsdiskussion ein. Themen werden Altersarmut, die Rente der Zukunft und der (fehlende) Inflationsausgleich für Rentner*innen sein.

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Podiumsdiskussion

  • Wo: Rathaussaal Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7
  • Wann: Mittwoch, den 18.09.2024
  • Uhrzeit: 15.00 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr)

Teilnehmer*innen:

  • Bettina Hagedorn, MdB (SPD)
  • Sebastian Schmidt, Vorsitzender der Kreistagsfraktion OH (CDU)
  • Reiner Heyse, Gewerkschaftler und Herausgeber „RentenZukunft“

Eine Einladung an die FDP Schleswig-Holstein ist erfolgt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages steht eine Zusage noch aus.

Der Seniorenbeirat erwartet in der Diskussion Antworten auf viele Fragen und bittet um rege Beteiligung.

Anmeldungen sind per Mail möglich an seniorenbeirat@stockelsdorf.de oder telefonisch bei Jürgen Fischer, Tel. 0451/494036.

Hintergründe: Fehlender Inflationsausgleich, Demonstrationen, Petition

Zum fehlenden Inflationsausgleich für Rentner*innen fanden in Schleswig-Holstein unter Beteiligung von Seniorenbeiräten verschiedene Aktionen statt. Es wurde demonstriert und Unterschriften wurden gesammelt.

Zu diesen Hintergründen hielt Jürgen Fischer vom Seniorenbeirat Stockelsdorf eine Rede auf der Mitgliederversammlung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V., welche Sie hier gekürzt nachlesen können.

Rede auf der Mitgliederversammlung, Wortlaut Jürgen Fischer

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Delegierte,

ich bedanke mich für die Möglichkeit Ihnen und Euch über die Aktivitäten in Sachen „Senioren-Demo“ zu berichten.

Mein Name ist Jürgen Fischer, Seniorenbeiratsvorsitzender aus Stockelsdorf.

(…)

In unseren Beratungen in Stockelsdorf, an denen auch Peter Schildwächter etliche Male teilnahm, wurde dann über eine Forderung nach Zahlung eines Inflationsausgleiches diskutiert. Das Altenparlament, dass am 29.09.2023 tagte, erhielt vom Seniorenbeirat Plön formuliert, einen Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, den Bund aufzufordern, auch den rund 21 Millionen Rentner*innen einen Inflationsausgleich von 3.000 € zu zahlen.

Gleiches Recht für alle. Die Pensionäre haben den Ausgleich schon erhalten. Nicht nur die Pensionäre, auch unserer Bundespolitiker gönnten sich einen Schluck aus der Pulle. Und das im Übrigen neben zwei Diätenerhöhungen von zusammen rund 9% in diesem Jahr. Wie ungerecht. Etliche Tarifpartner der Wirtschaft hatten inzwischen erkannt, dass die Inflation durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden muss. Doch was ist mit den Rentner*innen?

Für immer mehr bleibt nur noch der Weg zu den örtlichen Tafeln, die einen enormen Zulauf zu beklagen haben. In Kenntnis dieser Ungerechtigkeit hatte sich mittlerweile ein breites Bündnis aus IG Metall Seniorenabteilung, Verdi Senioren, AWO Schleswig-Holstein, AWO Hamburg, SoVD Schleswig-Holstein, SoVD Hamburg, VdK, Seniorenbeiräte aus Mecklenburg-Vorpommern und einigen wenigen Seniorenbeiräten aus Schleswig-Holstein gegründet. Allen war dann klar, wir müssen in die Öffentlichkeit mit unserem Anliegen. So kam es am 05.04.2024 in Stockelsdorf zu einem 1. Spaziergang für Rentner*innen mit rund 1.000 Beteiligten. Teils lautstark und mit Rollatoren. Es folgten ein Beitrag im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR und teils bundesweite Presseberichte.

Zeitgleich mit der 1. Rentner-Demo fingen wir an im Bündnis Unterschriften zu sammeln, mit der Forderung nach Zahlung der Inflationsausgleichprämie. Diese Unterschriften wurden durch eine Online-Petition und durch mehrere Filmbeiträge auf YouTube unterstützt. Derzeit rund 130.000 Klicks und rund 260.000 Unterschriften. Unterschriftenlisten konnte man von der Web-Seite des LSR herunterladen. Haben Sie es gewusst?

Ermuntert durch die 1. Demo gingen wir am 31.05.2024 erneut auf die Straße. Diesmal wieder mit Unterstützung des Bündnisses und etlichen Seniorenbeiräten aus der Region Lübeck, aber auch aus Malente, Bad Segeberg und einigen mehr.

Die Unterschriften wurden mittlerweile in zwei Aktionen des Bündnisses am 15. Juni in Kiel und Hamburg an Bundespolitiker bzw. dem Finanzsenator in Hamburg übergeben.

Dann war zunächst Sommerpause.

Am 14.08.2024 traf sich das Bündnis zum insgesamt wohl 14. Mal, diesmal bei unseren Freunden und Mitstreitern Götz Gebert und Bruno Böhm im Lübecker Rathaus, danke nochmals dafür, und hat meine Forderung nach einer Demo in Berlin angenommen. Wir beraten jetzt in den einzelnen Bündnispartnern über eine Aktion in der Bundeshauptstadt. Möglicherweise vor dem Bundeskanzleramt oder bei Herrn Lindner vor der Tür, wenn er dann noch da ist….

Die Lübecker haben übrigens bereits am14.02.2024 eine bemerkenswerte Veranstaltung zum Thema Altersarmut durchgeführt. Haben Sie es gewusst?

Kommen Sie gern alle mit ihren Senioren am 06.11.2024 mit nach Berlin. Ein Busplatz, Abfahrt in Stockelsdorf, kostet ca. 30,00 €. Ich habe für Stockelsdorf bereits 4 Busse reservieren lassen. Ich bitte Sie alle darüber zu beraten, um der Forderung unserer Rentner*innen und Senior*innen nach Gerechtigkeit Nachdruck zu verleihen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Bündnis am 25.09.2024 in seiner nächsten Sitzung. Es geht nunmehr aber nicht mehr allein um die Inflationsausgleichzahlung, sondern um Altersarmut und ganz wichtig um die Rente der Zukunft, die nach meiner und unserer Meinung im Bündnis nicht durch Börsenspekulationen gefährdet werden darf.

Besonders möchte ich Sie und Euch noch auf eine Podiumsdiskussion in Stockelsdorf am 18.09.2024 im Rathaussaal zu Stockelsdorf aufmerksam machen Dazu habe ich die Bundespolitikerin der SPD und Mitglied im Haushaltsausschuss, Frau Bettina Hagedorn, Ihren vermutlichen Gegenkandidaten der CDU, Sebastian Schmidt, wohnhaft in Stockelsdorf, ein Mitglied der FDP-Fraktion des Landes Schleswig-Holstein und Herrn Reiner Heyse, den Herausgeber von RentenZukunft eingeladen und die Zusagen bereits erhalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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Unter allen fünf Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung hierzulande die jüngste. Erst 1995 wurde sie unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eingeführt, da die Zahl pflegebedürftiger Menschen einen stetigen Anstieg verzeichnete. Ihr Bestehen ist eine Grundvoraussetzung für (niedrigschwelligere) Hilfsmaßnahmen und gesenkte Kosten im Pflegefall, doch oftmals wird sich damit erst dann auseinandergesetzt, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetroffen ist oder unmittelbar bevorsteht.

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Der 1950 gegründete Sozialverband VdK hat im vergangenen Juni ein YouTube-Video veröffentlicht, in welchem Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung des bayerischen VdK, die zentralen Aspekte der Pflegeversicherung zusammenfasst und aufzählt, was Sie als pflegeversicherte Person beachten sollten:

https://youtu.be/3AyD4TvXpKk?si=psrtNPG8x5ZuURvw

Seit die Pflegeversicherung 2017 reformiert wurde, wird die Pflegebedürftigkeit anhand von 65 Kriterien (z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Auffälligkeiten) gemessen. Zunächst wird seitens der Angehörigen der Antrag an die Pflegekasse gestellt, in deren Auftrag der Medizinische Dienst sich in Form eines Hausbesuchs oder eines Telefonats ein Bild von der pflegebedürftigen Person macht, um den Pflegegrad festzulegen. Je mehr Kriterien der Alltagsbewältigung Defizite aufweisen, desto pflegebedürftiger ist die Person einzustufen.

Ab Pflegegrad II besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, das gemeinsam mit dem Pflegegrad steigt. Dieses steht dabei der pflegenden Person zu, kann aber auch durch eine Pflegesachleistung ersetzt werden. Darüber hinaus ist in der Pflegeversicherung auch die Tages- und Nacht- sowie die vollstationäre Pflege in Form der vorübergehenden oder dauerhaften Heimunterbringung inkludiert. Wird diese in Anspruch genommen, erhöht sich auch der Satz des Pflegegeldes. Die Kosten für stationäre Pflege werden jedoch nur teilweise von der Pflegeversicherung getragen, wohingegen der Rest eigenständig gezahlt werden muss. Ist dies finanziell nicht möglich und kommen auch weitere Angehörige für die Kostenübernahme nicht in Frage, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Ein Entlastungsbetrag von 125€ kann in Anspruch genommen werden, findet aber aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Pflegediensten nicht immer Anwendung.

Bei vier Fünftel aller pflegenden Personen handelt es sich um Angehörige, welche die Pflege ihrer Ehepartner*in, Eltern oder Geschwister eigenständig übernehmen. Diese erhalten hierfür ein fiktives Arbeitsentgelt, das später ihrer eigenen Rente zugute kommt, wobei sich auch dieser Betrag an den Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen orientiert. Pflegende Personen, welche bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben, haben zudem die Möglichkeit, Gebrauch von der Teilrente zu machen, damit deren gängige Rente von der Pflegetätigkeit unberührt bleibt. Gegenwärtig zahlen Arbeitnehmer*innen ab dem 24. Lebensjahr, sofern sie kinderlos sind, 4% des Bruttolohns in die Pflegekasse ein, wobei der Anteil mit jedem Kind um einen Viertel Prozentpunkt sinkt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über den VdK.

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Mitte Juli adressierte das Netzwerk AGE Platform Europe in einem offenen Brief die erneut gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und forderte die Entwicklung einer EU-Strategie zur Altersgleichheit.

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Die AGE Platform Europe ist das größte Netzwerk von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die die Interessen älterer Menschen vertreten. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist Mitglied.

In dem Brief werden die Erfolge der europäischen Alterspolitik während von der Leyens letzter Amtszeit hervorgehoben, wie beispielsweise die Priorisierung älterer Menschen bei den Impfungen während der Corona-Pandemie. Gleichzeitig äußern die Verfasser*innen jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer neuen Amtszeit:

„Wir sind überrascht, dass ältere Menschen von heute und morgen weder in Ihren politischen Leitlinien noch in der Präsentation vor dem Europäischen Parlament erwähnt wurden. Wir vertrauen darauf, dass Sie diese Lücke schließen und Initiativen zur Gleichstellung im Alter vorschlagen werden, die auf den Schlussfolgerungen der Kommission und den Empfehlungen der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie der Weltgesundheitsorganisation basieren. Sie alle konzentrieren sich auf die Notwendigkeit, Altersdiskriminierung als Schlüsselkomponente politischer Maßnahmen anzugehen, die die Vorteile eines längeren Lebens nutzen und die Solidarität zwischen den Generationen fördern.“

Konkret fordert AGE, dass dem Gleichstellungskommissar ein Mandat zugewiesen wird, um eine EU-Strategie für Altersgleichheit zu entwickeln. Darüber hinaus hat das EU-weite Netzwerk bereits im Januar dem Europäischen Parlament weitere Forderungen unterbreitet. Im AGE-Manifest wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Altersgleichheit sicherstellen sollen.

Auch die BAGSO hat ihre Forderungen an die neuen Europäischen Gesetzgeber 2024 bis 2029 unter dem Titel „Für ein solidarischen Miteinander aller Generationen in Europa“ bereits im Januar 2024 veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um den Abbau von Altersdiskriminierung sowie die Stärkung von Solidarität und Demokratie innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

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