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Materielle Absicherung

Die derzeitige Bundesregierung plädiert dafür, das Renteneintrittsalter an die gestiegene Lebenserwartung zu koppeln und den Zugang zur „Rente mit 63“ zu erschweren, sodass die Deutschen im Schnitt später in Rente gehen. Eine klare Mehrheit der Bevölkerung spricht sich allerdings dagegen aus. Auch Expert*innen aus dem Gesundheitsbereich bewerten die Pläne der Regierung äußerst kritisch, so das Deutsche Ärzteblatt in einem Artikel vom 4. August.

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Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden. Erste wissenschaftliche Studien und Forschungen zeigen jedoch bereits, dass eine Rente mit 70 oder noch später dazu führen könnte, dass zahlreiche Fachkräfte trotz altersbedingter Erkrankungen weiterarbeiten müssten. Beispielsweise befasste sich ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit der Frage, ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aus gesundheitlicher Sicht zumutbar sei.

Hierfür wurde auf Grundlage von Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) untersucht, mit wie vielen gesunden Jahren eine durchschnittliche Person in Deutschland rechnen kann, wobei zwischen sozial privilegierten und sozial benachteiligten Gruppen unterschieden wurde. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere Menschen mit einer geringeren Qualifikation und einem eher niedrigen Einkommen häufig bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters keine gesunden Jahre mehr vor sich haben. Sie müssten also trotz erheblicher gesundheitlicher Beschwerden einer Beschäftigung nachgehen, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dasselbe gilt für Beschäftigte aus Branchen mit einer besonders hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung.

Zudem fanden die Forscher*innen heraus, dass unter jungen Menschen zwischen 18 und 44 Jahren die Zahl gesundheitlicher Beschwerden steigt. Zwei der Ursachen hierfür sind der Anstieg von Adipositasfällen und die zunehmende psychische Belastung. Auch Erkrankungen der Muskulatur und Knochen treten hierzulande in der jungen Generation immer häufiger auf.

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters berücksichtigt somit nicht die ungleich verteilten Ressourcen und Arbeitsbelastungen der Deutschen. Personen, die unter ungünstigen Bedingungen leben und arbeiten, droht bereits weit vor Erreichen des Renteneintrittsalters eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Dies würde wiederum den Gesundheitssektor stärker belasten.

Unter den Ministerpräsident*innen der Länder herrscht Uneinigkeit über den Umgang mit der „Rente mit 63“. Die Regierungen der ostdeutschen Bundesländer sowie Stimmen aus der SPD sprechen sich tendenziell dafür aus, diese Regelung beizubehalten. Konservative und arbeitgebernahe Politiker*innen fordern hingegen die Abschaffung der Regelung, um die durchschnittliche Anzahl geleisteter Beitragsjahre zu erhöhen.

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Die insgesamt 33 Punkte umfassende Rentenreform 2026, welche von der Alterssicherungskommission der Bundesregierung erarbeitet wurde, soll Altersarmut präventiv entgegenwirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte wiederholt betont, diese schnellstmöglich umsetzen zu wollen, um die finanzielle Lage von Senior*innen langfristig zu stabilisieren. Insbesondere links stehende Politiker*innen warnen jedoch davor, dass die geplante Rentenreform die Altersarmut hierzulande nicht eindämmen, sondern vielmehr verstärken würde.

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Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, liegt die monatliche Rente zahlreicher Senior*innen unterhalb der Armutsgrenze von 1.446 Euro, was 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung entspricht. Zwar verfügen Rentner*innen nicht selten über weitere finanzielle Mittel, beispielsweise durch Rücklagen, dennoch gelten knapp 20 Prozent aller Menschen im Rentenalter als armutsgefährdet.

Der Gender Pay Gap, welcher die Differenz zwischen dem Einkommen von Frauen und Männern trotz vergleichbarer Tätigkeit beschreibt, spiegelt sich auch in der Höhe der Rentenbezüge wider: Frauen erhalten demnach mehr als doppelt so häufig eine Rente unterhalb der Armutsgrenze wie Männer. Auch die tatsächliche Altersarmut ist unter Rentner*innen weiter verbreitet, wobei dieser Unterschied in den ostdeutschen Bundesländern geringer ausfällt als im Westen.

Neben dem Geschlecht besteht noch ein weiterer Risikofaktor für geringe Rentenansprüche: die häusliche Pflege von Angehörigen. Damit für pflegende Erwerbstätige Rentenpunkte gutgeschrieben werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein zeitlicher Mindestumfang der häuslichen Pflege von zehn Stunden pro Woche, eine Erwerbstätigkeit von weniger als 30 Stunden wöchentlich sowie mindestens Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Rentenpunkte und damit ein erhöhtes Risiko für Altersarmut. Selbst wenn Pflegende Rentenpunkte erhalten, können diese die aufgrund der Pflegesituation häufig geringeren Rentenansprüche zumeist nicht ausgleichen. Expert*innen sehen hierin einen Widerspruch, da die Bundesregierung einerseits die häusliche Pflege stärken wolle, andererseits pflegende Angehörige, die durch Beruf und Pflege einer doppelten Belastung ausgesetzt sind, finanziell nur begrenzt unterstütze.

Beide Risikofaktoren werden von vielen Seiten als ungerecht empfunden, da die jahrzehntelange Erwerbsarbeit sowie die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung im Ruhestand nicht durch eine angemessene Rente gewürdigt würden. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren könnte etwa dazu führen, dass die Zahl armutsgefährdeter Senior*innen in Deutschland weiter ansteigt. Sozialhilfe wird bereits jetzt von zahlreichen Rentner*innen in Anspruch genommen, doch auch hier ist mit Kürzungen zu rechnen.

Die Linken-Politikerin Sarah Vollath bezeichnet die derzeitige Situation als „skandalös“ und fordert die Bundesregierung auf, eine gerechte und solidarische Rentenregelung zu schaffen, welche die jahrzehntelangen Leistungen von Rentner*innen entsprechend würdigt.

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Die klare Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause durch Angehörige versorgt. Diese Entscheidung wird durch die Familien nicht immer freiwillig getroffen, da die Unterbringung in einem Pflegeheim immer teurer wird und damit die finanziellen Möglichkeiten von immer mehr Menschen übersteigt.

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Der Mitte Juli veröffentlichte Report Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienst Bund führt zahlreiche quantitative Daten zur gegenwärtigen Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland auf. Auffallend ist dabei, dass sich die Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb von weniger als zehn Jahren verdoppelt hat und nun bei rund 6 Millionen liegt. Schätzungen des Statistischen Bundesamts gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten 30 Jahre mehr als 1,5 Millionen weitere Personen pflegebedürftig werden.

Besonders die Zunahme der Pflegebedürftigkeit unter jüngeren Personen sticht hervor. Diese liegt in der Gruppe der unter 70-Jährigen bei über 150 Prozent. Der Anstieg lässt sich unter anderem durch die Pflegereform 2017 erklären, durch die die Beantragung eines Pflegegrades insbesondere im Falle psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen niedrigschwelliger geworden ist. Noch deutlicher zeigt sich dieser Trend bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen: Waren es im Jahr 2015 kaum mehr als 50.000, gelten aktuell rund 190.000 Minderjährige als pflegebedürftig.

Pflegegrad 2 ist mit rund einem Drittel der nach häuslichen Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vergebenen Pflegegrade der am häufigsten vergebene Pflegegrad. Zudem konnte ermittelt werden, dass die meisten Menschen mit etwa 85 Jahren erstmals pflegebedürftig werden. Dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer, wobei gut 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland weiblich sind.

Nur etwas mehr als ein Zehntel aller Pflegebedürftigen lebt in einer stationären Pflegeeinrichtung, während etwa 85 Prozent in den eigenen vier Wänden wohnen. Besonders Frauen leben häufig allein, was sich darauf zurückführen lässt, dass ihre (männlichen) Ehepartner im Durchschnitt älter sind und eine geringere Lebenserwartung haben. Die häusliche Versorgung alleinlebender Personen nimmt Angehörige aufgrund des intensiven Abhängigkeitsverhältnisses besonders stark in die Verantwortung.

Obwohl die gegenwärtigen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen insbesondere durch die Union befürwortet werden, setzt sich die CSU verstärkt für eine Entlastung pflegender Angehöriger ein. Anlässlich dessen fanden bereits Gespräche zwischen Alexander Hoffmann, Vorsitzendem der CSU-Landesgruppe, und der Deutschen Presse-Agentur statt. Hoffmann sprach dabei von dem Ziel, die Entlastung der Pflegekassen mit der Unterstützung pflegender Angehöriger miteinander zu vereinbaren. Konkrete Angaben zu möglichen Maßnahmen sind bislang jedoch nicht bekannt.

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Ab dem 01.01.2027 soll das neue Altersvorsorgedepot in Kraft treten. Es bildet einen wichtigen Baustein der aktuellen Altersvorsorgepolitik und soll die private Altersvorsorge transparenter und kostengünstiger gestalten. Bürger*innen soll die Möglichkeit gegeben werden, langfristig Vermögen aufzubauen, um neben der gesetzlichen Rentenversicherung einen weiteren, ebenfalls staatlich geförderten Stützpfeiler der Altersvorsorge zu schaffen. Es ist als Weiterentwicklung der Riester-Rente mit besseren Renditemöglichkeiten und einer einfacheren Förderung vorgesehen.

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Wie das neue Altersvorsorgedepot im Detail ausgestaltet sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Dies wird sich mit der Einführung entsprechender Angebote auf dem Markt zeigen. Voraussichtlich wird eine Anlage in verschiedene Fonds, Anleihen oder vergleichbare Anlageformen möglich sein. Der Staat wird die ersten 360 Euro im Jahr mit 50 % fördern, darüber hinaus Einzahlungen bis zu 1.800 Euro mit 25 %. Maximal sind somit Förderungen von 540 Euro pro Jahr möglich. Für Eltern wird es zusätzliche Zuschüsse geben, für unter 25-Jährige zudem einen einmaligen Bonus.

Der Mindestbetrag der Einzahlung soll bei 10 Euro im Monat liegen. Vorgesehen ist außerdem ein Standarddepot, das insbesondere für Einsteiger*innen geeignet ist. Dieses soll so ausgestaltet werden, dass es auch digital und ohne Beratung abgeschlossen werden kann. Der Staat möchte neben privaten Anbietern wie Banken oder Lebensversicherungen ebenfalls ein eigenes Angebot schaffen. Während der Ansparphase sollen laut Gesetzentwurf keine Steuern auf Vorabpauschalen anfallen. Außerdem sollen Fondswechsel steuerfrei möglich sein.

Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten erstmals auch Selbstständige Zugang zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge, die nicht an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt ist.

Im Vergleich zu einem herkömmlichen Depot, das frei gestaltet werden kann und bei dem Depotinhaber*innen jederzeit Geld entnehmen können, wird das Altersvorsorgedepot ab Renteneintritt in Raten ausgezahlt, sodass das verbleibende Vermögen weiterhin angelegt bleibt. Zu Beginn soll es möglich sein, 30 % des angesparten Vermögens zu entnehmen.

Trotz der Vorteile gibt es Aspekte, die kritisch betrachtet werden können. So unterliegen Fondsanlagen Kursschwankungen und sind daher anfällig für kurzfristige Verluste. Zudem setzt die Nutzung des Altersvorsorgedepots ein gewisses Verständnis für Geldanlagen und Fonds voraus, das nicht jede*r mitbringt. Unterstützung dabei, Chancen und Risiken besser einschätzen zu können, könnte daher sinnvoll sein. Darüber hinaus ließe sich argumentieren, dass Menschen mit geringem Einkommen benachteiligt werden, da sie weniger einzahlen können und somit auch weniger Förderung erhalten. Eine gezieltere Ausgestaltung der Fördermechanismen wäre hier denkbar.

Genauere Informationen zum Altersvorsorgedepot finden sich auf Finanztip.de. Auf Finanzen.net steht zudem ein Rechner zur Verfügung, mit dem sich die mögliche Förderung berechnen lässt.

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Ab 2028 sollen die Rentenbeiträge steigen. Bei Schlagzeilen wie „Renten-Knall“ oder „Rentenhammer“ entsteht schnell der Eindruck, die Bundesregierung plane einen massiven Anstieg der Beiträge. Das sorgt bei vielen Menschen für Verunsicherung.

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Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die prognostizierten Beitragserhöhungen nicht auf neuen politischen Beschlüssen beruhen. Vielmehr basieren sie auf Finanzprognosen der Deutschen Rentenversicherung, die seit Jahren regelmäßig veröffentlicht werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Rentenzahlungen überwiegend aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebenden. Da die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Rente gehen, steigen die Ausgaben. Gleichzeitig rücken weniger Menschen in den Arbeitsmarkt nach und zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein.

Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich deshalb bereits seit längerer Zeit ab, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen werden. Auch die erwartete Größenordnung der Erhöhungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert.

Der Beitragssatz wird dabei nicht beliebig festgelegt. Gesetzlich ist geregelt, unter welchen Bedingungen er angepasst wird. Eine Rolle spielen unter anderem die Lohnentwicklung, die Rentenausgaben sowie die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung. Fällt diese unter eine gesetzlich festgelegte Mindestgrenze, müssen die Beiträge angehoben werden.

In der Berichterstattung werden die Zahlen häufig dramatischer dargestellt, als sie tatsächlich wirken. Wenn beispielsweise berichtet wird, dass eine Person mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro künftig 300 Euro mehr im Jahr zahlen müsse, klingt dies zunächst nach einer erheblichen Belastung. Umgerechnet entspricht dies jedoch 25 Euro pro Monat. Da Arbeitgebende die Hälfte des Rentenbeitrags übernehmen, läge die zusätzliche Belastung für Beschäftigte in diesem Beispiel bei 12,50 Euro monatlich.

Höhere Beiträge werden zudem nicht grundsätzlich negativ bewertet. Laut Sozialstaatradar 2026 geben drei Viertel der Beschäftigten an, bereit zu sein, höhere Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wenn dadurch die Rentenleistungen langfristig gesichert werden können.

Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und die Belastung der Beschäftigten zu begrenzen, fordert der Sozialverband VdK:

  • höhere Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung,
  • die Einbeziehung von Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung,
  • eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen,
  • eine stärkere Beteiligung der Arbeitgebenden an steigenden Beiträgen,
  • sowie Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarktes.

Ein starker Arbeitsmarkt gilt dabei als besonders wichtig. Der VdK sieht unter anderem Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen, bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, bei den Chancen älterer Beschäftigter auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben sowie beim Ausbau von Kinderbetreuung, Bildung und Qualifizierungsangeboten.

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Mit der Hinterbliebenenrente kommen viele Menschen erstmals in Berührung, wenn der/die Partner*in verstirbt. In dieser ohnehin emotional belastenden Zeit empfinden viele Betroffene die Auseinandersetzung mit Anträgen und Regelungen als zusätzliche Überforderung. Ein achtminütiges Video des Sozialverbands VdK Deutschland fasst daher wichtige Informationen und Hinweise zur Hinterbliebenenrente zusammen und soll Witwer*innen und Hinterbliebenen bei der Orientierung und Antragstellung helfen.

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Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Leistungen, die sich aus Teilen der Rente der verstorbenen Partner*in zusammensetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. In Einzelfällen kann die Deutsche Rentenversicherung nach eingehender Prüfung jedoch Ausnahmen zulassen. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben nicht nur Witwer*innen, sondern auch Vollwaisen sowie Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für bereits geschiedene Ehen gilt der Anspruch dagegen nicht.

Was unterscheidet die kleine von der großen Hinterbliebenenrente?

Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Für die große Hinterbliebenenrente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die kleine Hinterbliebenenrente setzt dagegen lediglich voraus, dass ein Versicherungsverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und die hinterbliebene Partner*in keine neue Ehe eingeht. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente werden 25 Prozent der Rente der verstorbenen Partner*in für maximal zwei Jahre ausgezahlt. Die große Hinterbliebenenrente beträgt hingegen zwischen 55 und 60 Prozent und ist zeitlich nicht befristet. Eine Sonderregelung gilt im sogenannten Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall weiterhin die volle Rente der/des Verstorbenen.

Wie hoch fällt die Hinterbliebenenrente aus?

Aktuell liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wird dieser überschritten, werden nicht mehr 100 Prozent, sondern lediglich 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zudem ist zu beachten, dass auch auf die Hinterbliebenenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für die Berechnung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, da sie auf die hierfür notwendigen Daten zugreifen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag.

Wie kann der VdK unterstützen?

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um die Hinterbliebenenrente. Die Beratung umfasst bei Bedarf auch rechtliche Unterstützung, etwa wenn Bescheide fehlerhaft sind oder es zu Unstimmigkeiten mit Behörden kommt. Generell empfiehlt der Verband, aufgrund des bürokratischen Aufwands alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und diese der Deutschen Rentenversicherung auf Nachfrage vorzulegen.

Das gesamte Video mit Lukas Dworaczek, Rechtsexperte des VdK Saarland, finden Sie hier.

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Das Thema Geld ist in der Gesellschaft eines, über das ungern gesprochen wird. Besonders wenn Geldsorgen bestehen, redet kaum jemand darüber. Zu groß sind Scham und die Angst vor Verurteilung. Gerade ältere Menschen nehmen finanzielle Probleme häufig als persönliches Versagen wahr und suchen daher spät oder gar keine Unterstützung.

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Gerade im Alter kann es jedoch durch den Renteneintritt, plötzliche Pflegebedürftigkeit oder höhere Gesundheitsausgaben schnell zu finanziellen Engpässen kommen. „Die Scham, staatliche Leistungen oder Hilfsangebote anzunehmen, ist jedoch gerade bei Älteren groß“, so die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) in ihrer Pressemitteilung zur Neuauflage ihres Ratgebers „Schuldenfrei im Alter“.

Der Ratgeber erschien erstmals 2014 und wird seitdem fortlaufend aktualisiert. Die neueste, fünfte Auflage vom Februar 2026, die vom Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, zeigt, wie sich Überschuldung im Alter vermeiden lässt und welche Hilfsangebote es im Falle finanzieller Schwierigkeiten gibt. Zudem informiert die Broschüre über Ansprüche auf staatliche Leistungen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung sowie über Wege, die eigene finanzielle Situation frühzeitig zu stabilisieren. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Personen über 65 im Durchschnitt die höchste Verschuldung aufweisen und zudem schwieriger als jüngere Personen aus der Verschuldung herauskommen, da das Verhältnis von Schuldenhöhe zu Einkommen deutlich ungünstiger ist.

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten gewinnt das Thema Altersarmut zusätzlich an Bedeutung. Fachleute betonen, dass präventive Angebote und niedrigschwellige Beratungsstrukturen entscheidend sind, um finanzielle Notlagen frühzeitig abzufedern.

Der Ratgeber kann kostenfrei über die BAGSO-Webseite heruntergeladen und bestellt werden. Auch per E-Mail (bestellungen@bagso.de) oder telefonisch (0228 2499930) kann die Broschüre bestellt werden. Damit soll möglichst vielen Betroffenen ein einfacher Zugang zu Informationen und Unterstützung ermöglicht werden.

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Ein einziger Pflegefall kann ausreichen, um ganze Familien sowohl körperlich als auch psychisch zu belasten. Pflegebedürftige erleben grundlegende Veränderungen ihres Alltags und verlieren einen erheblichen Teil ihrer Selbstständigkeit, was auch für die Angehörigen nicht immer einfach zu akzeptieren ist. Die durch die Bundesregierung angekündigten Einsparungen im Gesundheitssystem sorgen dafür, dass Pflegefälle auch immer häufiger finanzielle Herausforderungen mit sich bringen.

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Die Einsparungen betreffen zum einen die Bewohner*innen von Pflegeheimen, in denen bereits jetzt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.245 Euro monatlich liegt, was annähernd dem Dreifachen der durchschnittlichen Rente entspricht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits eine Reform angekündigt, die vorsieht, die Kosten für Pflegeplätze teilweise drastisch zu erhöhen. Warken argumentiert mit Schulden in Milliardenhöhe, welche durch die Zuzahlungen pflegebedürftiger Menschen beziehungsweise deren Angehöriger beglichen werden könnten. Zuschüsse, welche den Betroffenen zugutekommen, sollen stufenweise steigen, was dazu führt, dass Pflegebedürftige erst nach frühestens einem oder zwei Jahren davon profitieren.

Ferner beinhaltet die Reform die Verschiebung der Kriterien für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3, sodass leichte Einschränkungen zukünftig nicht ausreichen, um offiziell als pflegebedürftig zu gelten. Auch Gutverdiener*innen werden laut Reform mehr in die Pflegekassen einzahlen müssen, da die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich steigen wird.

Auf die durch Warken verkündete Reform wurde teils mit Unverständnis reagiert. Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik im Gesundheitsausschuss des Bundestages, kritisiert die Widersprüchlichkeit der Reform, da sie im Gegensatz zu dem stehe, was die Große Koalition zu Beginn der Legislaturperiode versprochen hatte, und sieht darin einen Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung.

Fischer befürchtet eine zusätzliche Belastung für ohnehin oftmals überforderte Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Sie fordert, den Blick mehr auf Prävention und Rehabilitation zu lenken, damit eine Pflegebedürftigkeit möglichst spät eintritt. Auf diese Art und Weise würden die milliardenschweren Defizite der Pflegekassen ebenfalls entlastet werden – und dies ohne zusätzliche Ausgaben von Familien mit Pflegepatient*innen zu verlangen. Zeitgleich schlägt sie hierfür die "Übernahme versicherungsfremder Leistungen" und eine "breitere Finanzierungsbasis" vor.

Die Linksfraktion wirft der Bundesregierung ebenfalls unmoralisches Handeln auf Kosten sozial schwächer aufgestellter Menschen vor und fordert eine Pflegevollversicherung sowie eine höhere Besteuerung von Gutverdiener*innen (inklusive Beamt*innen), sodass Pflege für niemanden mehr eine Kostenfrage sei.

Zahlreiche Deutsche sorgen sich um die Finanzierbarkeit der Versorgung ihrer Angehörigen. Laut einer aktuellen Umfrage des AOK-Berufsverbands haben 86 % der Bundesbürger*innen Angst, im Pflegefall von Armut betroffen zu sein.

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Der politische Kurs der aktuellen Bundesregierung sieht Einsparungen im Gesundheitswesen vor, die sowohl Krankenkassen als auch Versicherte finanziell belasten. Gleichzeitig steigen Preise für alltägliche Güter, etwa im Supermarkt oder an der Tankstelle. Besonders betroffen sind Senior*innen mit niedrigen Renten, die befürchten, sich grundlegende Ausgaben zunehmend nicht mehr leisten zu können. Der Sozialverband VdK Deutschland bewertet diese Entwicklung als besorgniserregend – nicht nur im Hinblick auf die soziale Absicherung, sondern auch mit Blick auf das Vertrauen in politische Institutionen.

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Viele Preise für Lebensmittel, Benzin und Medikamente sind innerhalb weniger Jahre deutlich gestiegen, während auch die Mietkosten auf einem höheren Niveau liegen. Dies begünstigt bereits jetzt Altersarmut – selbst dann, wenn über Jahrzehnte hinweg in die Rentenkasse eingezahlt wurde – und stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf Verärgerung.

Ausgehend von der derzeitigen Situation sieht der Sozialverband VdK Deutschland das Vertrauen in den Sozialstaat als gefährdet an. Senior*innen sorgen sich angesichts steigender Kosten und einer angespannten finanziellen Lage um eine angemessene Versorgung im Pflegefall und fühlen sich von der Politik nicht ausreichend wahrgenommen. Die steigenden Lebenshaltungskosten bezeichnet VdK-Präsidentin Verena Bentele daher als „Belastung für Normal- und Geringverdienende“. Der Staat sei dazu verpflichtet, allen Bürger*innen faire Löhne und Renten zuzusichern sowie bezahlbare Pflege zu ermöglichen.

Ein verlässlicher Sozialstaat, der die Beitragszahlenden finanziell absichert und in Krisenfällen auffängt, ist essenziell für eine funktionierende Demokratie. Geschieht dies nicht, ist davon auszugehen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen sinkt und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschwächt wird.

In  diesem kurzen Video erläutert VdK-Präsidentin Verena Bentele die Bedeutung des Sozialstaats und die Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten.

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Die Frage nach einer verlässlichen Pflegeversorgung im Alter gewinnt angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Menschen werden in den kommenden Jahren auf Pflegeleistungen angewiesen sein. Die deutsche Bevölkerung zeigt sich jedoch weiterhin überwiegend skeptisch gegenüber dem bestehenden Pflegesystem.

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Eine aktuelle, repräsentative Umfrage des Sozialverbands VdK Deutschlands zeigt, dass viele Menschen in Deutschland Zweifel an einer ausreichenden Versorgung im Pflegefall haben. Nur rund 30 Prozent der Befragten halten es für wahrscheinlich, im Falle einer Pflegebedürftigkeit ausreichend versorgt zu werden. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) geht hingegen davon aus, dass eine angemessene Pflege künftig eher nicht gewährleistet sein wird.

Die Umfrage erhob zudem Einschätzungen zur Verantwortung für eine verlässliche Pflegeversorgung. Eine deutliche Mehrheit der Befragten schreibt dem Staat hierbei eine zentrale Rolle zu. 82 Prozent sehen eine große oder sehr große staatliche Verantwortung für die Sicherstellung der Pflege. Zwar werden auch Familie oder Angehörige als wichtige Unterstützungsinstanzen genannt, insgesamt gilt eine starke staatliche Absicherung für die meisten Befragten jedoch als unverzichtbar.

Vor diesem Hintergrund sieht der Sozialverband VdK Reformbedarf in der Organisation und Finanzierung der Pflege. Der Verband spricht sich unter anderem dafür aus, Pflege stärker als öffentliche Aufgabe zu begreifen und die staatliche Verantwortung auszubauen. Kritik äußert der VdK in diesem Zusammenhang insbesondere an geplanten Kürzungen, die sich aus aktuellen Vorschlägen zur Pflegereform ergeben könnten. Diese widersprächen nach Ansicht des Verbands der Lebensrealität vieler Menschen, wie auch die Umfrageergebnisse nahelegten.

Darüber hinaus plädiert der VdK für eine stärkere Rolle der Kommunen bei der Planung und Koordination von Pflegeangeboten. Dadurch könnten Unterstützungsstrukturen vor Ort besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Gleichzeitig ließe sich so die Abhängigkeit von einzelnen Leistungserbringenden verringern.

Die Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt und ist repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren. Die genauen Ergebnisse der Befragung sowie entsprechende Diagramme finden Sie hier.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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