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Materielle Absicherung

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein hat sich zu den Anträgen bezüglich der Rentenpolitik seitens der Fraktionen der FDP sowie der SPD und des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag geäußert. Damit beziehen sich die Stellungnahmen u.a. auf die Finanzierung der Rente, das Renteneintrittsalter und die Vorsorge durch junge Menschen.

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Der Antrag der FDP-Fraktion, der eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge vorschlägt, wird vom Landesseniorenrat (LSR) grundsätzlich positiv aufgenommen. Diese müsse laut LSR für alle Generationen ermöglicht werden, weshalb das Rentenniveau keinesfalls gesenkt werden dürfe. Auch solle die private Altersvorsorge nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch gestaltet werden, damit eine Inanspruchnahme attraktiver erscheint. Zusätzlich wird angemerkt, dass die meisten Menschen erst mit Beginn der Berufstätigkeit und/oder der Familiengründung Gedanken in die langfristige Vorsorge investieren würden. Gerade deshalb müssten diese behutsam an die Altersvorsorge herangeführt werden.

Unter dem Titel „Sichere und stabile Renten“ reichten die Landtagsfraktionen der SPD und des SSW einen gemeinsamen Antrag ein, den der LSR ebenfalls unterstützt. Man setzt sich jedoch auch dafür ein, Ehrenämter in das Rentensystem miteinzubeziehen und dieses auch auf Arbeitgeber*innen und Freiberufler*innen auszuweiten. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge wird durch den LSR dabei als „absoluten Baustein für die Altersvorsoge“ betrachtet. Sie müsse nicht nur weiterhin steuerfrei, sondern auch einfach zugänglich, durchschaubar und von Sozialleistungen unabhängig bestehen. Man stützt sich hierbei auf dem Prinzip der egalitären Gerechtigkeit, um Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) bezüglich der Altersvorsorge zu vermeiden. Mit Blick auf die private Altersvorsorge fordert der LSR eine staatlich unabhängige und faire Regelung gemäß der beschriebenen Prinzipien für die betriebliche Altersvorsorge.

Zu den beiden Anträgen gaben auch weitere Verbände und Organisationen Statements ab, welche den Vorschlägen der Landtagsfraktionen überwiegend recht geben.

Die sogenannte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft unterstützt die eingereichten Anträge und fordert eine Reformierung des deutschen Sozialsystems zwecks mehr Wohlstand im Alter, weshalb man sich u.a. für eine Senkung der Steuern und Sozialbeiträge ausspricht.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (BGB Bezirk Nord) befürwortet die Anträge zur Alterssicherung und betont die Notwendigkeit einer Anhebung des Rentenniveaus auf 50% oder mehr.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord schließt sich der Befürwortung an und unterstreicht beispielsweise eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren,

Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein schlägt neben der allgemeinen Unterstützung der Anträge zusätzliche Maßnahmen vor, um dem Gender Pay Gap - und damit auch dem Gender Pension Gap - entgegenzuwirken, da laut Umfragen mehr Frauen als Männer mit ihrer finanzieller Situation unzufrieden sind.

Die vielfach geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wird jedoch vom UV Nord kritisch beleuchtet, mit der Begründung, dieser Schritt würde „in die Tarifautonomie“ eingreifen.

Alle Stellungnahmen zu den Anträgen hat der Landtag Schleswig-Holsteins zur Verfügung gestellt. Dort können Sie auch Anträge, Stellungnahmen und Informationen zu diversen anderen beliebigen Themen finden und nachlesen.

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Eine forsa-Umfrage hat sich mit der Großzügigkeit der Deutschen im Hinblick auf ihr eigenes Erbe beschäftigt. Auftraggeber der Befragung war die Wohltätigkeitsorganisation SOS Kinderdörfer, die die Ergebnisse kürzlich veröffentlichte. Befragt wurden im Februar 2025 gut 1.600 zufällig ausgewählte Deutsche ab 18 Jahren.

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Auf die Frage, welche Hinterlassenschaften die Teilnehmer*innen nach deren Ableben Angehörigen zur Verfügung gestellt werden sollten, gaben 72% der Befragten ethisch-moralische Wertvorstellungen. Dies ist die am häufigsten genannte Antwort, wohingegen finanzielles und materielles Erbe nur von 61%, praktische Lebenserfahrungen und Kenntnisse von 53% und kreative/künstlerische Objekte von 14% aller Proband*innen erwähnt wurden.

Eine weitere Frage befasste sich mit einem fiktiven Erbe von insgesamt 100.000€. Die Befragten sollten angeben, ob und inwiefern sie sich dazu entschließen würden, einen Teil ihres Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, was 46% der Befragten bejahten. Signifikante Unterschiede bestehen hier sowohl zwischen den Geschlechtern als auch zwischen den Generationen. So zeigten sich die befragten Frauen mit 52% deutlich großzügiger als die befragten Männer (38%). Weiterhin ist auffällig, dass die junge Generation (18 bis 34 Jahre) am positivsten gegenüber dem Spenden eingestellt ist; 54% dieser Altersgruppe wäre bereit, posthum Bedürftige finanziell zu unterstützen.

Dieser Trend zeigt sich auch bei der Frage nach der Menge, die die Proband*innen bereit wären zu spenden. Die Generation Z gab im Schnitt an, etwa ein Sechstel ihres Erbes spenden zu wollen, bei Frauen ist dieser Wert mit gut 15% minimal geringer. Die befragten Männer gaben durchschnittlich mit knapp 10% einen vergleichsweise geringen Anteil an, den sie gemeinnützigen Organisation zugute kommen lassen würden.

Die Umfrageergebnisse offenbaren Großzügigkeit und den Sinn für Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Barbara Françoise Gruner, Vorstandsmitglied der SOS-Kinderdörfer weltweit, bezeichnet dies als ein „starkes Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Willen, den nachfolgenden Generationen eine bessere Welt zu hinterlassen." Spenden stellen eine unverzichtbare finanzielle Quelle für SOS Kinderdörfer und andere Organisationen dar, durch die Menschen in Entwicklungsländern an Lebensqualität und Stabilität gewinnen können. Sie können unter anderem Kinderarbeit bekämpfen, den Bau von Schulen und Krankenhäusern unterstützen oder die Versorgung mit Nahrungsmitteln ermöglichen – all das sind dringend notwendige Schritte, um weltweit Menschen aus ihren elendigen Verhältnissen zu retten.

Die Teilnehmer*innen der Umfrage wurden auch hinsichtlich Ideen befragt, um zukünftig für noch mehr Spendenbereitschaft zu werben. Fast jede*r Zweite nannte hierbei eine Förderung der gesellschaftlichen Werte, allen voran Solidarität und einen Sinn für das Gemeinschaftswohl. Gut ein Drittel schlug transparentere Angebote und Informationen vor, doch auch der Umgang mit der Erbschaftssteuer galt laut vielen Befragten als ein wichtiger Aspekt.

Die Ergebnisse der Umfrage liegen in schriftlicher und graphischer Form vor.

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Deutsche Rentner*innen erhalten ab dem 1. August 2025 eine Anhebung ihrer Altersvorsorge. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) meint, dass eine stabile Rente entsprechend der steigenden Löhne die gerechte Entlohnung nach jahrzehntelanger Beschäftigung sei.

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Die geplante Anhebung der Renten beruht auf § 255e SGB VI: „Wird in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 mit dem […] aktuellen Rentenwert das Sicherungsniveau vor Steuern […] des laufenden Jahres in Höhe von 48 Prozent unterschritten, ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent (Mindestsicherungsniveau) beträgt“.

Die Formel, nach der die Rente berechnet und angepasst wird, hängt unmittelbar mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der Arbeitnehmer*innen, aber auch mit den Beitragssätzen für die Rentenversicherung zusammen. Ihre Einhaltung sorgt dafür, dass weder für Rentner*innen noch für Beschäftigte finanzielle Nachteile entstehen. Hier greift das sogenannte Umlageverfahren, nach dem Arbeitnehmer*innen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, welche wiederum den gegenwärtigen Rentner*innen zustehen.

Ursprünglich war eine Rentenerhöhung um 3,74% ab Juli vorgesehen. Diese tritt jedoch erst ab August ein, nachdem Rentner*innen im Juli einen Anstieg von nur 2,34% erfahren werden. Grund hierfür ist der Ausgleich der Pflegebeiträge in den ersten sieben Monaten des Jahres, da diese ab Juli ebenfalls ein Plus von 3,6% verzeichnen werden. Im Juli wird die Rentenversicherung daher 13,3% der ursprünglichen Rente für sich beanspruchen. Dieser Anteil umfasst neben Beiträgen für die Krankenkasse auch die nachträglichen monatlichen Pflegebeiträge der ersten Jahreshälfte.

Im Vergleich zum Vorjahr fällt dieser Anstieg damit geringer aus, Senior*innen erhalten im Falle einer durchschnittlichen Rente nach 45 Beitragsjahren damit monatlich gut 66 Euro mehr als zuvor. Für die kommenden Jahre wird vermutet, dass die Rente weiterhin tendenziell langsamer als aktuell ansteigen wird, was an der krisenbedingten Inflation liegt.

Das in der Rentenformel enthaltene Mindestsicherungsniveau von gegenwärtig 48% wird von Sozialverbänden bemängelt, da viele Senior*innen akut von Armut bedroht sind. Deshalb wird von Interessenvertreter*innen der Rentner*innen eine Anhebung des Rentenniveaus auf über 50% gefordert, wofür eine Rentenreform notwendig wäre.

Wann genau die monatlichen Renten in diesem Jahr ausgezahlt werden, können Sie dieser Übersicht entnehmen.

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Zum 1. Januar 2025 hat sich die Eigenbeteiligung, also der Betrag, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen selbst zahlen müssen, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erhöht. Im Durchschnitt stieg der Betrag von 2.687 Euro auf nun 2.984 Euro pro Monat für das erste Jahr im Pflegeheim. Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesamtzuzahlung für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts auf durchschnittlich 2.778 Euro pro Monat gestiegen.

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Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor.

„Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird.

Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes.

Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen.

Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“

Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“

Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen.

Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen:

Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird.

Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.

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Wie hoch ist die Rendite der Rentenbeiträge? Unter diesem Motto hat das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin ein Modell entwickelt, das untersucht, wie eine Stabilisierung des Rentenniveaus – wie sie mit dem gescheiterten Rentenpaket II geplant war – die Ein- und Auszahlungen typischer Arbeitnehmer*innen in die Rentenversicherung verändert hätte.

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Die Simulation zeigt, dass das Rentenpaket II zu höheren Auszahlungen als Einzahlungen geführt hätte, was zu einer höheren internen Rendite für alle Geburtsjahrgänge geführt hätte.

Wie die Zeit in ihrem zugehörigen Artikel „Die Rente rechnet sich“ feststellt, herrscht gerade unter jüngeren Menschen die Vorstellung, „[…] dass sie für das in die Rentenkasse eingezahlte Geld keine Leistung erwarten können. Das Modell legt nahe: Das stimmt so nicht“. Allerdings macht die Studie ebenfalls „[…] keine Aussage darüber, ob Rentnerinnen und Rentner das Rentenniveau als ausreichend erachten. Man kann aus ihr deshalb nicht ableiten, dass private Vorsorge unnötig ist“.

Laut Studie zahlte eine Frau, die 1940 geboren wurde, im Durchschnitt rund 140.976 Euro in die Rentenversicherung während ihrer Erwerbsbiografie und erhielt während der Rentenphase 381.557 Euro. Bei einem Mann war es ein durchschnittlicher Rentenbeitrag während seines Erwerbslebens von 146.866 Euro bei einer im Schnitt ausgezahlten Rente von 306.692 Euro. Damit betrug die jährliche Rendite beim Mann 3,9 Prozent und bei der Frau 4,5 Prozent. Dass die Rendite bei Frauen höher ausfällt, hängt unter anderem mit der höheren Lebenserwartung zusammen. Im Zeit-Artikel heißt es zusammengefasst: „Das Muster zeigt sich auch bei noch jüngeren Menschen. Ein 1990 geborener Mann wird im Laufe seines Berufslebens 641.165 Euro einzahlen und am Ende 1.421.560 Euro Rente erhalten. Bei einer Frau sind es 624.151 Euro und 1.682.414 Euro. Die Renditen liegen bei 3,6 und 3,9 Prozent. Selbst eine 2010 geborene Person kann noch mit einer Rendite von 3,5 Prozent (Mann) und 3,8 Prozent (Frau) rechnen“.

Laut Zeit-Artikel „[…] kann man [mit Aktien] zwar mehr erwirtschaften, dafür trägt man allerdings das Risiko eines Verlusts“. Wie die Studie betont, konnte die Rentenanpassung in den letzten Jahren die Inflation allerdings weitgehend ausgleichen, während nominal fixierte Sparprodukte (z.B.: Festgeldkonto, Bausparvertrag etc.). Realwertverluste erlitten.

Ein weiterer Vorteil der Rente liegt in ihrer sog. Lohnindexierung: Lohnindexierung bedeutet, dass die Renten an die Entwicklung der Löhne angepasst werden. Das heißt: Wenn die Löhne in einem Land steigen, steigen auch die Renten – und wenn die Löhne langsamer wachsen, wachsen auch die Renten weniger stark. Rentner*innen profitieren ggf. von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und sind besser gegen Inflation geschützt. Wenn alles teurer wird und auch die Löhne gleichermaßen steigen würden, würde die die Lohnindexierung dafür sorgen, dass die Renten nicht an Kaufkraft verlieren.

Im Studienfazit heißt es: „Auf das Vorhaben des Rentenpakets II bezogen bedeuten diese Ergebnisse, dass die Idee, das Sicherungsniveau durch künftig etwas höhere Beitragssätze zu stabilisieren, ein durchaus zukunftsfähiger Weg ist, auf den auch die nächste Bundesregierung aufbauen könnte“.

Das bedeutet, ein höherer Rentenbeitrag bringt auch den zukünftigen Generationen eine zumindest stabilisierte Rendite. Das heißt, sie bekommen mehr raus, als sie eingezahlt haben, bei gleichzeitig relativ sicheren Anlagebedingungen. „Natürlich sind die geschätzten Auszahlungen und damit auch Renditen insbesondere in der Zukunft dennoch mit Unsicherheiten verbunden. Die zugrunde liegenden Simulationen basieren auf der Annahme einer mittleren demografischen Entwicklung (Nettomigration mit eingeschlossen) analog jenen in den Bevölkerungsprojektionen des Statistischen Bundesamtes und auf der Annahme einer weiter relativ robusten Beschäftigungsentwicklung. Beide Annahmen können sich als falsch erweisen (allerdings auch als zu pessimistisch – wie das in der Vergangenheit bei Prognosen zur Entwicklung im gesetzlichen Rentenversicherungssystem oft der Fall war)“. Damit trägt die jüngere Generation nichtsdestotrotz ein Risiko. Allerdings ist dieses Risiko eines, das vor allem politisch geschaffen wird.

Das Statistische Bundesamt schreibt: „[…] hat sich die Bevölkerung im letzten Jahrzehnt durch mehr Zuwanderung und Geburten etwas 'verjüngt'. So kamen seit 2010 stets mehr Menschen nach Deutschland, als aus Deutschland weggezogen sind. Der Wanderungsüberschuss war besonders bei den Menschen im jüngeren und mittleren Alter deutlich. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind die Geburtenzahlen gestiegen. Zwischen 2013 und 2022 kamen infolgedessen insgesamt 767.000 (+11,3%) Kinder mehr zur Welt als im Jahrzehnt zuvor. Trotz dieser Zunahme besteht weiterhin ein Geburtendefizit, der demografische Wandel wird durch diese Entwicklung nur leicht abgemildert.“

Mit anderen Worten, ohne Nettozuwanderung und einen ausgebauten Integrations- und Bildungsplan, der dafür sorgt, dass diese Menschen – wie von der Studie angenommen – zur „robusten Beschäftigungsentwicklung“ beitragen können, könnte das Ergebnis in Frage stehen.

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Am 08.01.2025 wurde der neunte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht und vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, steht die Vielfalt der älteren Menschen sowie unterschiedlich ausgeprägte Teilhabechancen.

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In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert.

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community.

Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch:

  • 2. April 2025: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, Mannheim
  • 12. Juni 2025: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Alter, Köln
  • 9. Juli 2025: Teilhabe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Berlin
  • 10. September 2025: Ageismus und Diskriminierung von älteren Menschen, Berlin
  • 1. Oktober 2025: Altern, Gesundheit und Teilhabe, Vechta
  • November 2025: Zwischenbilanz und politische Aussichten, Dortmund

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten:

https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR

Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.

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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt vor immer häufiger auftretenden Fällen von Betrüger*innen, welche sich als deren Mitarbeiter*innen ausgeben. Sowohl an der Haustür als auch am Telefon (als Anwendung des sog. Enkeltricks) versuchen die Täter*innen, schnell das Vertrauen zumeist Älterer zu gewinnen.

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Liegt bei den Angesprochenen eine neurologische Erkrankung vor, gelangen die Täter*innen ggf. ohne Schwierigkeiten an Wertgegenstände oder das Bankkonto der Betroffenen.

Eine von der DRV veröffentlichte Broschüre soll nun über diese skrupellose Vorgehensweise aufklären und dabei helfen, Betrüger*innen von echten Angestellten zu unterscheiden. Sie fasst sämtliche Arten eines solchen Tricksbetrugs zusammen und gibt Ihnen wichtige Maßnahmen an die Hand, durch die Sie sich schützen und die Täter*innen ggf. anzeigen können.

Im Falle eines Anrufes, in welchem Sie zu einer Überweisung von Geld aufgefordert werden, ist es ratsam, stets einen Rückruf bei der DRV unter der 0800 1000 4800 zu tätigen und den vorherigen Anruf zu schildern. Betrügerische Briefe, welche angeblich von der DRV stammen, können Sie daran erkennen, dass Ihre Rentenversicherungsnummer auf dem Schreiben fehlt.

Da die Berater*innen Sie nur nach Absprache persönlich besuchen, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei scheinbaren DRV-Personen um Betrüger*innen handelt, wenn diese spontan an Ihrer Haustür stehen. Bitten Sie bei persönlichen Besuchen in jedem Fall um eine Einsicht des Mitarbeiterausweises. Aber auch dieser kann gefälscht sein. Und wer könnte überhaupt einen einigermaßen gut gefälschten Ausweis der DRV erkennen?

E-Mails oder SMS, in welchen Sie aufgefordert werden, persönliche Daten anzugeben, sind grundsätzlich Betrugsmaschen, auch Anrufen gegenüber sollten Sie stets skeptisch begegnen und zunächst nach dem Namen des Anrufers fragen, selbst aber anonym bleiben.

Vor Trickbetrug aller Art können Sie sich schützen, indem Sie unter gar keinen Umständen fremden Personen Ihre Daten zukommen lassen. Beenden Sie Telefonate, in welchen Sie danach gefragt werden und lassen Sie entsprechende Nachrichten unbeantwortet. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich am besten eine Zweitmeinung einer Vertrauensperson ein oder fragen direkt bei der DRV nach. Die Kontaktdaten möglicher Betrüger*innen (Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), sollten Sie nach Möglichkeit notieren und unter der 110 an die Polizei durchgeben. Vermeiden Sie es auch, unbekannte Personen in Ihre Wohnung zu lassen.

Sind Sie trotzdem Opfer eines Betruges geworden, bewahren Sie die Ruhe und wenden Sie sich an DRV und Polizei. Alle wichtigen Anlaufstellen hierfür befinden sich am Ende der Broschüre, die Sie kostenfrei herunterladen können.

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Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt auf, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Erwerbsleben hinweg recht konstant bleibt, jedoch in den Jahren vor dem Ruhestand sinkt. Relevant sind dabei verschiedene Aspekte, beispielsweise das formale Bildungsniveau und der gesundheitliche Zustand.

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Im Rahmen der Untersuchung wurden Daten aus dem sozioökonomischen Panel (SOEP) ausgewertet. Konkret wurden Angaben von rund 2500 Personen analysiert, die direkt aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand übergegangen sind, also keine anderweitige Unterbrechung aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit durchlebt haben.

Die Forscher*innen konnten zum einen feststellen, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Berufsleben hinweg überwiegend ähnlich ausgeprägt ist und damit recht stabil bleibt. Zum anderen wird jedoch deutlich, dass es grade in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zu einem Rückgang der Arbeitszufriedenheit kommt.

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass Unterscheidungen anhand verschiedener Merkmale relevant sind: Besonders bei Personen, die ein hohes (formales) Bildungsniveau aufweisen, bleibt die Arbeitszufriedenheit auch im Alter hoch, wohingegen sie bei Personen mit mittlerer oder niedriger (formaler) Bildung eher sinkt. Die Forscher*innen vermuten, dass dies mit Freiheiten in bestimmten Berufsfeldern, die eine höhere formale Qualifikation voraussetzen, zusammenhängt sowie mit finanzieller Unabhängigkeit.

Auch Personen, die ihre eigene Gesundheit als gut einschätzen, ist die Arbeitszufriedenheit recht konstant hoch ausgeprägt im Vergleich zu Personen, die ihre gesundheitliche Verfassung als schlechter einschätzen. Unterschiede zwischen Männer und Frauen konnten in der Studie nicht festgestellt werden.

Deutlich wird darüber hinaus, dass vor allem jene, die eher spät in den Ruhestand gehen, eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen. Dr. Georg Henning, einer der Autoren der Studie, äußert in diesem Zusammenhang folgende These: „Dies könnte darauf hindeuten, dass die Entscheidung für einen späteren Ruhestand mit einem positiven Arbeitsumfeld zusammenhängt“.

In der Pressemitteilung des  Deutschen Zentrums für Altersfragen zu der Studie wird hervorgehoben, dass eine altersgerechte Arbeitsgestaltung sowie eine Förderung der Arbeitszufriedenheit und -gesundheit für ältere Berufstätige wichtig ist. Konkrete Maßnahmen werden nicht diskutiert.

Den Bericht zur Studie in englischer Sprache finden Sie hier.

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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)[1], der neben vielen weiteren Staaten auch Deutschland angehört, weist in einem neuen Bericht auf das hohe Armutsrisiko im Zusammenhang mit einem hohem Pflegebedarf im Alter hin. Verschiedene Lösungsansätze sollen dem entgegenwirken.

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Bei älteren Menschen, die einen leichten Pflegebedarf haben, kann das Armutsrisiko durch Sozialhilfeleistungen von circa 85 % auf ungefähr 20 % gesenkt werden.

Bei Personen, die einen hohen Pflegebedarf aufweisen, lässt sich das Armutsrisiko durch entsprechende Sozialhilfeleistungen hingegen lediglich von rund 90 % ohne entsprechende Hilfeleistungen auf circa 50 % mit Erhalten der Leistungen reduzieren. Das verdeutlicht, dass das Armutsrisiko von älteren Menschen unter anderem eng mit der Ausprägung des Pflegebedarf und den damit einhergehenden hohen Kosten zusammenhängt.

Die OECD beschreibt in ihrem Bericht nun verschiedene Möglichkeiten, wie die hohen Kosten für Betroffene reduziert und das Armutsrisiko dadurch gesenkt werden kann. Im Kern geht es dabei vor allem darum, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, bspw. durch Lebens- und Gruppenversicherungen, wie es sie in anderen Staaten gibt. Außerdem wird thematisiert, die Kosten für die Pflege verstärkt an die Einkommen von Personen zu knüpfen und in Prävention zu investieren, um Selbständigkeit und Gesundheit im Alter zu erhalten und den Pflegebedarf dadurch zu senken. Beispielhaft wird auf skandinavische Länder verwiesen, in denen es präventive Hausbesuche gibt, um ältere Menschen individuell zu beraten und gesundes Altern zu unterstützen. In Deutschland gibt es diese Hausbesuche bisher meist nur versuchsweise auf kommunaler Ebene.

Ob und inwiefern die Vorschläge in Deutschland weiterführend diskutiert und umgesetzt werden, ist bisher offen.

Den Bericht in Originalsprache (englisch) finden Sie auf der Website der OECD.


[1]  Bei der OECD handelt es sich um einen Zusammenschluss aus 34 Industrienationen, welche sich austauschen, um Wohlstand und wirtschaftlichen Wachstum in den beteiligten Staaten zu fördern.

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Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen zwischen 43 und 65 Jahren andere Personen unterstützt oder gepflegt. Eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys zeigt nun, dass entlastende Angebote nur selten in Anspruch genommen werden.

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Die Pflege und Unterstützung von Angehörigen oder anderen Personen des sozialen Umfelds kann verschiedene Konsequenzen zur Folge haben. Neben der emotionalen Belastung ist es Pflegenden oft nicht mehr wie gewohnt möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was sich langfristig auch auf ihre Alterssicherung auswirkt.

Obwohl verschiedene rechtliche Ansprüche und Maßnahmen (z.B. Pflegezeit oder Familienpflegezeit) dementsprechend wichtig und hilfreich wären, hat eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys nun deutlich gemacht, dass nur 4 % der Befragten diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Auf die Frage, weshalb pflegende Angehörige diese Angebote nicht nutzen, wurde unter anderem geantwortet, dass sie diese nicht kennen (21,8 %), keinen Anspruch darauf haben (16,4 %) oder der bürokratische Aufwand zu hoch ist (9,7 %). Interessant ist weiterhin, dass mit 61,6 % ein großer Anteil der Befragten angegeben hat, die Angebote nicht zu benötigen. Unklar bleibt dabei, inwiefern die Angebote tatsächlich nicht benötigt werden oder ob sie nicht zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) leitet aus den Ergebnissen der Analyse ab, dass man die Angebote bekannter machen und die Dauer des Anspruchs an die Pflegerealitäten anpassen muss, um Nachteile für die Erwerbstätigkeit der Betroffenen zu senken. Außerdem brauche es die Einführung einer Entgeltersatzleistung, die den finanziellen Nachteilen entgegenwirken soll.

Weitere Informationen finden Sie im Heft "Doppelbelastung ohne Entlastung?" des DZA.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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