Weiterlesen Eine aktuelle, repräsentative Umfrage des Sozialverbands VdK Deutschlands zeigt, dass viele Menschen in Deutschland Zweifel an einer ausreichenden Versorgung im Pflegefall haben. Nur rund 30 Prozent der Befragten halten es für wahrscheinlich, im Falle einer Pflegebedürftigkeit ausreichend versorgt zu werden. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) geht hingegen davon aus, dass eine angemessene Pflege künftig eher nicht gewährleistet sein wird. Die Umfrage erhob zudem Einschätzungen zur Verantwortung für eine verlässliche Pflegeversorgung. Eine deutliche Mehrheit der Befragten schreibt dem Staat hierbei eine zentrale Rolle zu. 82 Prozent sehen eine große oder sehr große staatliche Verantwortung für die Sicherstellung der Pflege. Zwar werden auch Familie oder Angehörige als wichtige Unterstützungsinstanzen genannt, insgesamt gilt eine starke staatliche Absicherung für die meisten Befragten jedoch als unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund sieht der Sozialverband VdK Reformbedarf in der Organisation und Finanzierung der Pflege. Der Verband spricht sich unter anderem dafür aus, Pflege stärker als öffentliche Aufgabe zu begreifen und die staatliche Verantwortung auszubauen. Kritik äußert der VdK in diesem Zusammenhang insbesondere an geplanten Kürzungen, die sich aus aktuellen Vorschlägen zur Pflegereform ergeben könnten. Diese widersprächen nach Ansicht des Verbands der Lebensrealität vieler Menschen, wie auch die Umfrageergebnisse nahelegten. Darüber hinaus plädiert der VdK für eine stärkere Rolle der Kommunen bei der Planung und Koordination von Pflegeangeboten. Dadurch könnten Unterstützungsstrukturen vor Ort besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Gleichzeitig ließe sich so die Abhängigkeit von einzelnen Leistungserbringenden verringern. Die Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt und ist repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren. Die genauen Ergebnisse der Befragung sowie entsprechende Diagramme finden Sie hier.
Materielle Absicherung
Die Situation Pflegebedürftiger stabilisieren
27. März 2026Weiterlesen Der Fachkräftemangel in der Pflege trifft dabei auf eine stetig steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Deutsche Pflegerat für eine stärker familien- und personenorientierte Gestaltung der Langzeitpflege ausgesprochen und hierzu bereits ein Positionspapier veröffentlicht. Auf acht Seiten werden darin zentrale Probleme der aktuellen Pflegepraxis benannt sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung des Systems formuliert. Dabei geht es nicht nur um einzelne Anpassungen, sondern um grundlegende Veränderungen in der Organisation der Langzeitpflege. Ein wichtiges Element ist laut Deutschem Pflegerat eine stärkere Zentralisierung bestimmter Strukturen. Pflegefachpersonen sollen dadurch effektiver und zielgerichteter arbeiten können, um Patient*innen eine bedürfnisorientierte Versorgung zu ermöglichen. Damit dies gelingt, plädiert der Verband zudem für eine bessere Organisation von Ressourcen auf Landes- und Bundesebene. Darüber hinaus sollen Pflegefachpersonen durch intensivere Netzwerkarbeit, etwa durch regelmäßige Beratungen mit weiteren Akteur*innen des Gesundheits- und Sozialwesens, entlastet werden. Auch die Weiterentwicklung digitaler Systeme im Pflegealltag soll dazu beitragen, Zeit zu sparen. Diese könne dann stärker für die direkte Betreuung von Patient*innen sowie für Gespräche mit Angehörigen genutzt werden. Zudem solle Prävention künftig eine größere Rolle spielen. Dafür seien flächendeckende und möglichst niedrigschwellige Beratungsangebote notwendig. Gleichzeitig brauche es ausreichend qualifiziertes Personal, das frühzeitig fachliche Einschätzungen zur Pflegebedürftigkeit treffen kann und Betroffene sowie Angehörige beraten kann. Ein weiteres Problem stellt die finanzielle Situation vieler Pflegebedürftiger dar. Schon heute ist mehr als ein Drittel aller Patient*innen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen, wie die Krankenkasse DAK-Gesundheit kürzlich bestätigte. Fachleute gehen davon aus, dass diese Quote in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Besonders stark betroffen ist die stationäre Pflege, da hier hohe Eigenanteile für Pflegebedürftige anfallen. Damit ist der Umzug in ein Pflegeheim für viele Menschen mit einem erheblichen Armutsrisiko verbunden. Um die finanzielle Belastung der Patient*innen zu reduzieren, setzt sich die DAK-Gesundheit für eine Senkung der Eigenanteile an den Pflegekosten ein. Eine solche Deckelung wird jedoch von verschiedenen Seiten kritisch gesehen. Kritiker*innen argumentieren, dass sie die soziale Pflegeversicherung zusätzlich belasten könnte und an den grundlegenden strukturellen Problemen des Systems wenig ändern würde. Als mögliche Maßnahme zur Entlastung wird zudem immer wieder eine solidarische Pflegevollversicherung diskutiert. Mehrere Verbände haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für deren Einführung einzusetzen. In einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erläuterten sie ihren Vorschlag sowie mögliche Vorteile eines solchen Modells. Demnach könnte die Pflege langfristig auch ohne steigende Beitragssätze finanziert werden, sofern parallel eine Bürgerversicherung eingeführt würde. Die Bundesregierung reagierte bislang jedoch zurückhaltend auf diese Forderungen. Politiker*innen, Pflegefachpersonen, Wissenschaftler*innen und Fachverbände sind sich jedoch weitgehend einig, dass umfassende Reformen im Pflegesystem notwendig sind. Nur so könne auch künftig gewährleistet werden, dass pflegebedürftige Menschen eine bezahlbare und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Versorgung im Alter erhalten.
Weiterlesen Die Rentenerhöhung fällt damit höher aus, als es Expert*innen noch vor wenigen Monaten prognostiziert hatten. Das Statistische Bundesamt lieferte sämtliche für die Ermittlung der Rentenanpassung relevanten Daten, darunter die Entwicklung der Löhne sowie die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen. Hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichtet, wären die Renten sogar noch etwas stärker gestiegen. Dass sich die Anpassung der Renten an der Lohnentwicklung orientiert, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet. Kritiker*innen fordern stattdessen, die Inflationsrate stärker als Maßstab für die Rentenanpassung heranzuziehen. Nach diesem Modell würde die Rentenerhöhung ab dem dritten Quartal 2026 mit rund 2,2 Prozent allerdings deutlich niedriger ausfallen als die nun beschlossene Anpassung. Auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Rentenpakets verfügen alle Rentner*innen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, für die kommenden sechs Jahre über einen Anspruch auf ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aus ihrer Erwerbstätigkeit. Mit diesem stabilen Rentenniveau sollen Rentner*innen am Wohlstand in Deutschland teilhaben, vor Altersarmut geschützt werden und im Alter finanziell abgesichert sein. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Anstieg der Renten ausdrücklich. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, erklärte die SPD-Politikerin in einer Pressemitteilung. Die Höhe der eigenen Rente lässt sich berechnen, indem die aktuelle Bruttorente mit dem Faktor 1,0424 multipliziert wird. Wer beispielsweise bisher monatlich 2.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt ab dem 1. Juli dieses Jahres 2.084,80 Euro.
Weiterlesen Der Sozialverband VdK Deutschland beklagt in einer Meldung vom 22. Januar, dass etwa ein Drittel bis über die Hälfte aller älteren Menschen mit einem prinzipiellen Anspruch auf Sozialleistungen diese nicht in Anspruch nehmen. Ein noch höherer Anteil lässt sich bei der Grundrente feststellen, was auf eine weite Verbreitung verdeckter Armut in Deutschland schließen lässt. Im Siebten und damit aktuellsten Armuts- und Reichtumsbericht hat sich die Bundesregierung erstmals umfassender mit dem Phänomen der verdeckten Armut befasst. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme finanzieller Unterstützung sind bislang kaum wissenschaftlich erforscht. Im Rahmen der Forschungen zum Bericht dienten unter anderem Interviews mit 70 Personen als Grundlage. Die Ergebnisse legen nahe, dass häufig das Zusammenspiel mehrerer Faktoren dazu führt, dass Menschen auf Sozialleistungen verzichten. In den Befragungen und Diskussionsrunden konnten fünf zentrale Motive für den Verzicht auf die Beantragung von Sozialleistungen herausgearbeitet werden. Welche politischen Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden und welche Reformen gefordert werden, können Sie hier nachlesen.
Weiterlesen Der VdK plädiert deshalb für ein einheitliches, leicht verständliches und für alle zugängliches Informations- und Beratungsangebot. Insbesondere ältere Menschen benötigten häufig Unterstützung bei der Orientierung im Sozialleistungssystem. Dazu gehören verständliche Informationen über bestehende Ansprüche ebenso wie niedrigschwellige Beratungsangebote. Darüber hinaus fordert der Verband mehr personelle Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen. Beratungsstellen und Behörden müssten so ausgestattet sein, dass sie Betroffene individuell begleiten können. Auch digitale Angebote allein seien nicht ausreichend, da gerade ältere Menschen häufig auf persönliche Beratung angewiesen seien. Ein weiterer zentraler Punkt sei der Abbau bürokratischer Hürden. Komplexe Antragsverfahren, zahlreiche Formulare und wiederholte Behördengänge würden viele Menschen abschrecken. Der VdK fordert daher einfachere Verfahren und eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Behörden. Neben strukturellen Veränderungen betont der Verband auch die gesellschaftliche Dimension des Problems. Sozialleistungen seien für viele Menschen noch immer mit Scham verbunden. Eine stärkere gesellschaftliche Entstigmatisierung könne dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung eher in Anspruch nehmen. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde erstmals im Jahr 2001 veröffentlicht und seitdem in jeder Legislaturperiode aktualisiert. Ziel des Berichts ist es, einen umfassenden Überblick über die Lebenssituation von armen und armutsgefährdeten Menschen in Deutschland zu geben und politische Handlungsbedarfe sichtbar zu machen. Da die Ampel-Koalition im November 2024 vorzeitig aufgelöst wurde, wurde die neueste Version des Berichts durch die derzeitige Große Koalition vervollständigt. Wie verbreitet sogenannte „verdeckte Armut“ unter Senior*innen ist und welche Gründe dazu führen, dass viele Betroffene keine Sozialleistungen beantragen, können Sie hier nachlesen.
Bargeld muss bleiben – Zahlreiche Verbände unterzeichnen Appell an die Bundesregierung
25. Februar 2026Weiterlesen Der Trend hin zu digitalen Zahlungsmethoden wird vor allem der jüngeren Generation zugeschrieben, die in der Regel über größere Erfahrung im Umgang mit digitalen Anwendungen verfügt. Eine Studie der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch, dass ältere Menschen weiterhin überwiegend Bargeld bevorzugen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren gaben demnach knapp zwei Drittel an, Barzahlungen zu favorisieren. Eine Kreditkarte besitze laut Studie lediglich rund 40 Prozent dieser Gruppe, mit digitalen Transaktionen vertraut zeige sich sogar nur etwa ein Drittel. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. weist in einer kürzlich veröffentlichten Meldung auf einen gemeinsamen Appell hin, der sich an die Bundesregierung richtet. Darin wird gefordert, den Zugang zu Bargeld sowie die Möglichkeit, damit Zahlungen vorzunehmen, auch angesichts der zunehmenden Verbreitung digitaler Bezahlformen uneingeschränkt zu gewährleisten. Unterzeichnet wurde der Appell neben der BAGSO von zahlreichen Verbraucher-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden. In dem Schreiben wird beklagt, dass bereits heute eine schleichende Verdrängung des Bargeldes zu beobachten sei. So nehme die Zahl der Geldautomaten und Bankfilialen kontinuierlich ab, was insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität problematisch sei. Zudem würden Barzahlungen in vielen Geschäften und Institutionen zunehmend erschwert oder gar nicht mehr akzeptiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, dass dies nicht nur wirtschaftliche Folgen haben könne, sondern auch zu einem Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe führe. Nicht alle Menschen könnten oder wollten digitale Zahlungsmethoden nutzen, darunter insbesondere Senior*innen, aber auch Kinder, wohnungslose Menschen sowie von Armut betroffene Personen. Der Appell führt mehrere Argumente für eine Gleichstellung der Barzahlung mit elektronischen Zahlungsmöglichkeiten an. Bargeld ermögliche einfache Transaktionen, die grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden könnten. Zudem gelte es als krisensicheres Zahlungsmittel und werde als förderlich für das soziale Miteinander beschrieben, etwa bei Vereins oder Nachbarschaftsveranstaltungen. Darüber hinaus biete die Barzahlung eine bessere Übersicht über die eigenen Ausgaben und könne so einen bewussteren Umgang mit Geld unterstützen. Als weiterer Vorteil wird der Schutz der Privatsphäre hervorgehoben. Abschließend fordern die Unterzeichner*innen die Bundesregierung auf, die Gleichstellung von Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln in Deutschland dauerhaft zu sichern. Alle Menschen sollten jederzeit frei zwischen Barzahlung und digitalen Verfahren wählen können, ohne benachteiligt oder bevormundet zu werden. Um den Zugang zu Bargeld langfristig zu gewährleisten, sprechen sich die Verbände für die Verabschiedung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens aus. Den vollständigen Appell können Sie hier nachlesen.
Optimierung der Grundrente notwendig
10. Februar 2026Weiterlesen Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden. Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt. Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente. In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.
Weiterlesen An erster Stelle stehen in der Umfrage die Sorgen um medizinische Versorgung und Pflege. Für Senior*innen und Menschen mit Behinderung sind stabile Strukturen in diesem Bereich keine abstrakte politische Frage, sondern eine Voraussetzung für den Alltag. In diesem Kontext verstärken Diskussionen über steigende Beiträge, Pflegemangel und Reformen im Gesundheitswesen die Befürchtung, dass Unterstützung künftig schwerer erreichbar oder teurer werden könnte. Steigende Kosten treffen Senior*innen und Menschen mit Behinderung dabei besonders hart, da ihr finanzieller Spielraum oft begrenzt ist. Wer auf Rente oder Sozialleistungen angewiesen ist und zugleich Kosten für Hilfsmittel, Medikamente oder Assistenz tragen muss, spürt zusätzliche Belastungen unmittelbar. Die Angst vor sozialem Abstieg oder finanzieller Überforderung ist entsprechend groß. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Wohnen im Alter. Bezahlbare, barrierefreie Wohnungen sind rar, obwohl sie entscheidend dafür sind, möglichst lange selbstständig leben zu können. Für viele Betroffene ist die Wohnsituation daher eng mit der Frage verbunden, ob sie auf institutionelle Betreuung angewiesen sein werden. Über all dem steht das Gefühl, politisch kaum gehört zu werden. Ein Großteil der Befragten empfindet die eigene Lebensrealität als unzureichend vertreten. So zeichnen die Ergebnisse insgesamt ein Bild von wachsender Unsicherheit. Für viele Menschen ist der Blick nach vorn weniger von Zuversicht als von der Frage geprägt, ob Pflege, soziale Absicherung und Teilhabe auch künftig verlässlich gewährleistet sein werden.
Überschuldung im Alter: Warum aufsuchende Beratung wirkt
28. Januar 2026Weiterlesen Seit Dezember 2022 wird das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Modellprojekt der Diakonie Deutschland an zehn Standorten in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, ältere Menschen, die aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und aktueller Krisen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besser zu unterstützen. Besonders betroffen sind häufig Frauen, die klassische Beratungsangebote nur selten nutzen, oft wegen Scham, mangelnder Mobilität oder Unwissenheit über Hilfsangebote. Ein zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass aufsuchende Beratungsformen, etwa in Form von Hausbesuchen oder enger Vernetzung mit lokalen Partner*innen, ältere Menschen besser erreichen als klassische Angebote. Gründe dafür sind: Die Evaluation verdeutlicht damit die Bedeutung sozialräumlicher Ansätze: Sie setzen direkt in den Lebenswelten der Senior*innen an und begleiten Ratsuchende durch praktische, niedrigschwellige Unterstützung. Gleichzeitig benennt die Auswertung auch strukturelle Schwierigkeiten: Dies lässt sich als generelles Problem vieler Modellprojekte im sozialen Bereich lesen: Kurzfristige Förderung hilft beim Start, bietet aber kaum Perspektiven für Kontinuität und dauerhafte Wirkung. Vor diesem Hintergrund appelliert die Diakonie Deutschland gemeinsam mit den Evaluierenden an Kommunen und Landkreise, solche sozialräumlichen Beratungsangebote für Senior*innen dauerhaft zu unterstützen. Gerade ein frühzeitiger, präventiver Blick auf finanzielle Notlagen könne einem Fortschreiten von Überschuldung und Altersarmut entgegenwirken, zum Wohle der Betroffenen und der Gesellschaft insgesamt. Beratung dort, wo Senior*innen leben
Herausforderungen bei Pilotprojekten
Appell für dauerhafte Förderung
Weiterlesen Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten den bisherigen Rentenzuschlag künftig nicht mehr als separate Überweisung. Wie der Sozialverband VdK berichtet, endet die Übergangslösung mit Ablauf des Jahres 2025. Ab Dezember wird der Zuschlag fest in die monatliche Rente eingerechnet und gemeinsam ausgezahlt. Bislang hatte die Deutsche Rentenversicherung den Zuschlag getrennt überwiesen. Diese Praxis war von Beginn an als Übergang vorgesehen. Für die Betroffenen ist kein eigenes Handeln erforderlich. Die Rentenversicherung stellt die Berechnung automatisch um, indem sie die persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Dadurch steigt der monatliche Rentenbetrag entsprechend an. Sollte es bei der Umstellung zu Abweichungen kommen, prüft die Rentenversicherung mögliche Nachzahlungen. Rückforderungen sind gesetzlich ausgeschlossen, selbst wenn es rechnerisch zu einer Überzahlung kommen sollte. Mit der Integration in die Rente ändert sich auch die rechtliche Einordnung des Zuschlags. Er gilt künftig uneingeschränkt als Einkommen. Das kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, etwa auf die Grundsicherung, das Wohngeld oder die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Der VdK weist darauf hin, dass Betroffene entsprechende Bescheide künftig besonders aufmerksam prüfen sollten, da sich durch die neue Berechnungsgrundlage Ansprüche verändern können. Der Zuschlag wurde eingeführt, um eine Benachteiligung auszugleichen: Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, profitierten nicht von späteren Verbesserungen bei der Rentenberechnung. Um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, wurde ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 7,5 % beziehungsweise 4,5 % gewährt – abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Mit der nun geplanten Integration endet diese Sonderregelung endgültig. Der Sozialverband begrüßt zwar die Vereinfachung der Auszahlung, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere bei Menschen mit niedrigen Einkommen könnten sich durch die volle Anrechnung Nachteile ergeben. Der Verband fordert daher zusätzliche Freibeträge und gezielte Entlastungen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.Getrennte Zahlungen gehören bald der Vergangenheit an
Technische Umstellung ohne Antrag
Zuschlag zählt künftig vollständig als Einkommen
Warum es den Zuschlag überhaupt gibt
VdK fordert weiterhin soziale Ausgleichsmaßnahmen







