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Materielle Absicherung

Mit der Hinterbliebenenrente kommen viele Menschen erstmals in Berührung, wenn der/die Partner*in verstirbt. In dieser ohnehin emotional belastenden Zeit empfinden viele Betroffene die Auseinandersetzung mit Anträgen und Regelungen als zusätzliche Überforderung. Ein achtminütiges Video des Sozialverbands VdK Deutschland fasst daher wichtige Informationen und Hinweise zur Hinterbliebenenrente zusammen und soll Witwer*innen und Hinterbliebenen bei der Orientierung und Antragstellung helfen.

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Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Leistungen, die sich aus Teilen der Rente der verstorbenen Partner*in zusammensetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. In Einzelfällen kann die Deutsche Rentenversicherung nach eingehender Prüfung jedoch Ausnahmen zulassen. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben nicht nur Witwer*innen, sondern auch Vollwaisen sowie Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für bereits geschiedene Ehen gilt der Anspruch dagegen nicht.

Was unterscheidet die kleine von der großen Hinterbliebenenrente?

Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Für die große Hinterbliebenenrente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die kleine Hinterbliebenenrente setzt dagegen lediglich voraus, dass ein Versicherungsverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und die hinterbliebene Partner*in keine neue Ehe eingeht. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente werden 25 Prozent der Rente der verstorbenen Partner*in für maximal zwei Jahre ausgezahlt. Die große Hinterbliebenenrente beträgt hingegen zwischen 55 und 60 Prozent und ist zeitlich nicht befristet. Eine Sonderregelung gilt im sogenannten Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall weiterhin die volle Rente der/des Verstorbenen.

Wie hoch fällt die Hinterbliebenenrente aus?

Aktuell liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wird dieser überschritten, werden nicht mehr 100 Prozent, sondern lediglich 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zudem ist zu beachten, dass auch auf die Hinterbliebenenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für die Berechnung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, da sie auf die hierfür notwendigen Daten zugreifen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag.

Wie kann der VdK unterstützen?

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um die Hinterbliebenenrente. Die Beratung umfasst bei Bedarf auch rechtliche Unterstützung, etwa wenn Bescheide fehlerhaft sind oder es zu Unstimmigkeiten mit Behörden kommt. Generell empfiehlt der Verband, aufgrund des bürokratischen Aufwands alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und diese der Deutschen Rentenversicherung auf Nachfrage vorzulegen.

Das gesamte Video mit Lukas Dworaczek, Rechtsexperte des VdK Saarland, finden Sie hier.

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Das Thema Geld ist in der Gesellschaft eines, über das ungern gesprochen wird. Besonders wenn Geldsorgen bestehen, redet kaum jemand darüber. Zu groß sind Scham und die Angst vor Verurteilung. Gerade ältere Menschen nehmen finanzielle Probleme häufig als persönliches Versagen wahr und suchen daher spät oder gar keine Unterstützung.

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Gerade im Alter kann es jedoch durch den Renteneintritt, plötzliche Pflegebedürftigkeit oder höhere Gesundheitsausgaben schnell zu finanziellen Engpässen kommen. „Die Scham, staatliche Leistungen oder Hilfsangebote anzunehmen, ist jedoch gerade bei Älteren groß“, so die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) in ihrer Pressemitteilung zur Neuauflage ihres Ratgebers „Schuldenfrei im Alter“.

Der Ratgeber erschien erstmals 2014 und wird seitdem fortlaufend aktualisiert. Die neueste, fünfte Auflage vom Februar 2026, die vom Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, zeigt, wie sich Überschuldung im Alter vermeiden lässt und welche Hilfsangebote es im Falle finanzieller Schwierigkeiten gibt. Zudem informiert die Broschüre über Ansprüche auf staatliche Leistungen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung sowie über Wege, die eigene finanzielle Situation frühzeitig zu stabilisieren. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Personen über 65 im Durchschnitt die höchste Verschuldung aufweisen und zudem schwieriger als jüngere Personen aus der Verschuldung herauskommen, da das Verhältnis von Schuldenhöhe zu Einkommen deutlich ungünstiger ist.

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten gewinnt das Thema Altersarmut zusätzlich an Bedeutung. Fachleute betonen, dass präventive Angebote und niedrigschwellige Beratungsstrukturen entscheidend sind, um finanzielle Notlagen frühzeitig abzufedern.

Der Ratgeber kann kostenfrei über die BAGSO-Webseite heruntergeladen und bestellt werden. Auch per E-Mail (bestellungen@bagso.de) oder telefonisch (0228 2499930) kann die Broschüre bestellt werden. Damit soll möglichst vielen Betroffenen ein einfacher Zugang zu Informationen und Unterstützung ermöglicht werden.

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Ein einziger Pflegefall kann ausreichen, um ganze Familien sowohl körperlich als auch psychisch zu belasten. Pflegebedürftige erleben grundlegende Veränderungen ihres Alltags und verlieren einen erheblichen Teil ihrer Selbstständigkeit, was auch für die Angehörigen nicht immer einfach zu akzeptieren ist. Die durch die Bundesregierung angekündigten Einsparungen im Gesundheitssystem sorgen dafür, dass Pflegefälle auch immer häufiger finanzielle Herausforderungen mit sich bringen.

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Die Einsparungen betreffen zum einen die Bewohner*innen von Pflegeheimen, in denen bereits jetzt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.245 Euro monatlich liegt, was annähernd dem Dreifachen der durchschnittlichen Rente entspricht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits eine Reform angekündigt, die vorsieht, die Kosten für Pflegeplätze teilweise drastisch zu erhöhen. Warken argumentiert mit Schulden in Milliardenhöhe, welche durch die Zuzahlungen pflegebedürftiger Menschen beziehungsweise deren Angehöriger beglichen werden könnten. Zuschüsse, welche den Betroffenen zugutekommen, sollen stufenweise steigen, was dazu führt, dass Pflegebedürftige erst nach frühestens einem oder zwei Jahren davon profitieren.

Ferner beinhaltet die Reform die Verschiebung der Kriterien für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3, sodass leichte Einschränkungen zukünftig nicht ausreichen, um offiziell als pflegebedürftig zu gelten. Auch Gutverdiener*innen werden laut Reform mehr in die Pflegekassen einzahlen müssen, da die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich steigen wird.

Auf die durch Warken verkündete Reform wurde teils mit Unverständnis reagiert. Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik im Gesundheitsausschuss des Bundestages, kritisiert die Widersprüchlichkeit der Reform, da sie im Gegensatz zu dem stehe, was die Große Koalition zu Beginn der Legislaturperiode versprochen hatte, und sieht darin einen Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung.

Fischer befürchtet eine zusätzliche Belastung für ohnehin oftmals überforderte Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Sie fordert, den Blick mehr auf Prävention und Rehabilitation zu lenken, damit eine Pflegebedürftigkeit möglichst spät eintritt. Auf diese Art und Weise würden die milliardenschweren Defizite der Pflegekassen ebenfalls entlastet werden – und dies ohne zusätzliche Ausgaben von Familien mit Pflegepatient*innen zu verlangen. Zeitgleich schlägt sie hierfür die "Übernahme versicherungsfremder Leistungen" und eine "breitere Finanzierungsbasis" vor.

Die Linksfraktion wirft der Bundesregierung ebenfalls unmoralisches Handeln auf Kosten sozial schwächer aufgestellter Menschen vor und fordert eine Pflegevollversicherung sowie eine höhere Besteuerung von Gutverdiener*innen (inklusive Beamt*innen), sodass Pflege für niemanden mehr eine Kostenfrage sei.

Zahlreiche Deutsche sorgen sich um die Finanzierbarkeit der Versorgung ihrer Angehörigen. Laut einer aktuellen Umfrage des AOK-Berufsverbands haben 86 % der Bundesbürger*innen Angst, im Pflegefall von Armut betroffen zu sein.

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Der politische Kurs der aktuellen Bundesregierung sieht Einsparungen im Gesundheitswesen vor, die sowohl Krankenkassen als auch Versicherte finanziell belasten. Gleichzeitig steigen Preise für alltägliche Güter, etwa im Supermarkt oder an der Tankstelle. Besonders betroffen sind Senior*innen mit niedrigen Renten, die befürchten, sich grundlegende Ausgaben zunehmend nicht mehr leisten zu können. Der Sozialverband VdK Deutschland bewertet diese Entwicklung als besorgniserregend – nicht nur im Hinblick auf die soziale Absicherung, sondern auch mit Blick auf das Vertrauen in politische Institutionen.

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Viele Preise für Lebensmittel, Benzin und Medikamente sind innerhalb weniger Jahre deutlich gestiegen, während auch die Mietkosten auf einem höheren Niveau liegen. Dies begünstigt bereits jetzt Altersarmut – selbst dann, wenn über Jahrzehnte hinweg in die Rentenkasse eingezahlt wurde – und stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf Verärgerung.

Ausgehend von der derzeitigen Situation sieht der Sozialverband VdK Deutschland das Vertrauen in den Sozialstaat als gefährdet an. Senior*innen sorgen sich angesichts steigender Kosten und einer angespannten finanziellen Lage um eine angemessene Versorgung im Pflegefall und fühlen sich von der Politik nicht ausreichend wahrgenommen. Die steigenden Lebenshaltungskosten bezeichnet VdK-Präsidentin Verena Bentele daher als „Belastung für Normal- und Geringverdienende“. Der Staat sei dazu verpflichtet, allen Bürger*innen faire Löhne und Renten zuzusichern sowie bezahlbare Pflege zu ermöglichen.

Ein verlässlicher Sozialstaat, der die Beitragszahlenden finanziell absichert und in Krisenfällen auffängt, ist essenziell für eine funktionierende Demokratie. Geschieht dies nicht, ist davon auszugehen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen sinkt und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschwächt wird.

In  diesem kurzen Video erläutert VdK-Präsidentin Verena Bentele die Bedeutung des Sozialstaats und die Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten.

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Die Frage nach einer verlässlichen Pflegeversorgung im Alter gewinnt angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Menschen werden in den kommenden Jahren auf Pflegeleistungen angewiesen sein. Die deutsche Bevölkerung zeigt sich jedoch weiterhin überwiegend skeptisch gegenüber dem bestehenden Pflegesystem.

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Eine aktuelle, repräsentative Umfrage des Sozialverbands VdK Deutschlands zeigt, dass viele Menschen in Deutschland Zweifel an einer ausreichenden Versorgung im Pflegefall haben. Nur rund 30 Prozent der Befragten halten es für wahrscheinlich, im Falle einer Pflegebedürftigkeit ausreichend versorgt zu werden. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) geht hingegen davon aus, dass eine angemessene Pflege künftig eher nicht gewährleistet sein wird.

Die Umfrage erhob zudem Einschätzungen zur Verantwortung für eine verlässliche Pflegeversorgung. Eine deutliche Mehrheit der Befragten schreibt dem Staat hierbei eine zentrale Rolle zu. 82 Prozent sehen eine große oder sehr große staatliche Verantwortung für die Sicherstellung der Pflege. Zwar werden auch Familie oder Angehörige als wichtige Unterstützungsinstanzen genannt, insgesamt gilt eine starke staatliche Absicherung für die meisten Befragten jedoch als unverzichtbar.

Vor diesem Hintergrund sieht der Sozialverband VdK Reformbedarf in der Organisation und Finanzierung der Pflege. Der Verband spricht sich unter anderem dafür aus, Pflege stärker als öffentliche Aufgabe zu begreifen und die staatliche Verantwortung auszubauen. Kritik äußert der VdK in diesem Zusammenhang insbesondere an geplanten Kürzungen, die sich aus aktuellen Vorschlägen zur Pflegereform ergeben könnten. Diese widersprächen nach Ansicht des Verbands der Lebensrealität vieler Menschen, wie auch die Umfrageergebnisse nahelegten.

Darüber hinaus plädiert der VdK für eine stärkere Rolle der Kommunen bei der Planung und Koordination von Pflegeangeboten. Dadurch könnten Unterstützungsstrukturen vor Ort besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Gleichzeitig ließe sich so die Abhängigkeit von einzelnen Leistungserbringenden verringern.

Die Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt und ist repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren. Die genauen Ergebnisse der Befragung sowie entsprechende Diagramme finden Sie hier.

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In den vergangenen Tagen und Wochen hat das Deutsche Ärzteblatt wiederholt auf die prekäre Situation zahlreicher pflegebedürftiger Menschen hingewiesen. Die bestehenden Versorgungsstrukturen werden von vielen Seiten als unzureichend wahrgenommen. Gleichzeitig steht der Pflege- und Gesundheitsbereich aufgrund des demografischen Wandels vor immer größeren personellen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.

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Der Fachkräftemangel in der Pflege trifft dabei auf eine stetig steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Deutsche Pflegerat für eine stärker familien- und personenorientierte Gestaltung der Langzeitpflege ausgesprochen und hierzu bereits ein Positionspapier veröffentlicht. Auf acht Seiten werden darin zentrale Probleme der aktuellen Pflegepraxis benannt sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung des Systems formuliert.

Dabei geht es nicht nur um einzelne Anpassungen, sondern um grundlegende Veränderungen in der Organisation der Langzeitpflege. Ein wichtiges Element ist laut Deutschem Pflegerat eine stärkere Zentralisierung bestimmter Strukturen. Pflegefachpersonen sollen dadurch effektiver und zielgerichteter arbeiten können, um Patient*innen eine bedürfnisorientierte Versorgung zu ermöglichen. Damit dies gelingt, plädiert der Verband zudem für eine bessere Organisation von Ressourcen auf Landes- und Bundesebene.

Darüber hinaus sollen Pflegefachpersonen durch intensivere Netzwerkarbeit, etwa durch regelmäßige Beratungen mit weiteren Akteur*innen des Gesundheits- und Sozialwesens, entlastet werden. Auch die Weiterentwicklung digitaler Systeme im Pflegealltag soll dazu beitragen, Zeit zu sparen. Diese könne dann stärker für die direkte Betreuung von Patient*innen sowie für Gespräche mit Angehörigen genutzt werden.

Zudem solle Prävention künftig eine größere Rolle spielen. Dafür seien flächendeckende und möglichst niedrigschwellige Beratungsangebote notwendig. Gleichzeitig brauche es ausreichend qualifiziertes Personal, das frühzeitig fachliche Einschätzungen zur Pflegebedürftigkeit treffen kann und Betroffene sowie Angehörige beraten kann.

Ein weiteres Problem stellt die finanzielle Situation vieler Pflegebedürftiger dar. Schon heute ist mehr als ein Drittel aller Patient*innen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen, wie die Krankenkasse DAK-Gesundheit kürzlich bestätigte. Fachleute gehen davon aus, dass diese Quote in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Besonders stark betroffen ist die stationäre Pflege, da hier hohe Eigenanteile für Pflegebedürftige anfallen.

Damit ist der Umzug in ein Pflegeheim für viele Menschen mit einem erheblichen Armutsrisiko verbunden. Um die finanzielle Belastung der Patient*innen zu reduzieren, setzt sich die DAK-Gesundheit für eine Senkung der Eigenanteile an den Pflegekosten ein. Eine solche Deckelung wird jedoch von verschiedenen Seiten kritisch gesehen. Kritiker*innen argumentieren, dass sie die soziale Pflegeversicherung zusätzlich belasten könnte und an den grundlegenden strukturellen Problemen des Systems wenig ändern würde.

Als mögliche Maßnahme zur Entlastung wird zudem immer wieder eine solidarische Pflegevollversicherung diskutiert. Mehrere Verbände haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für deren Einführung einzusetzen. In einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erläuterten sie ihren Vorschlag sowie mögliche Vorteile eines solchen Modells. Demnach könnte die Pflege langfristig auch ohne steigende Beitragssätze finanziert werden, sofern parallel eine Bürgerversicherung eingeführt würde. Die Bundesregierung reagierte bislang jedoch zurückhaltend auf diese Forderungen.

Politiker*innen, Pflegefachpersonen, Wissenschaftler*innen und Fachverbände sind sich jedoch weitgehend einig, dass umfassende Reformen im Pflegesystem notwendig sind. Nur so könne auch künftig gewährleistet werden, dass pflegebedürftige Menschen eine bezahlbare und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Versorgung im Alter erhalten.

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Am 5. März gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rentenanpassung ab dem 1. Juli 2026 bekannt. Zum wiederholten Mal überschreitet diese die Vier-Prozent-Marke, sodass die Renten nahezu exakt an die gegenwärtige Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren erhöht sich damit um 77,85 Euro im Monat, was einem Plus von 4,24 Prozent entspricht. Diese Änderung schließt auch die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ein.

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Die Rentenerhöhung fällt damit höher aus, als es Expert*innen noch vor wenigen Monaten prognostiziert hatten. Das Statistische Bundesamt lieferte sämtliche für die Ermittlung der Rentenanpassung relevanten Daten, darunter die Entwicklung der Löhne sowie die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen. Hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichtet, wären die Renten sogar noch etwas stärker gestiegen.

Dass sich die Anpassung der Renten an der Lohnentwicklung orientiert, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet. Kritiker*innen fordern stattdessen, die Inflationsrate stärker als Maßstab für die Rentenanpassung heranzuziehen. Nach diesem Modell würde die Rentenerhöhung ab dem dritten Quartal 2026 mit rund 2,2 Prozent allerdings deutlich niedriger ausfallen als die nun beschlossene Anpassung.

Auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Rentenpakets verfügen alle Rentner*innen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, für die kommenden sechs Jahre über einen Anspruch auf ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aus ihrer Erwerbstätigkeit. Mit diesem stabilen Rentenniveau sollen Rentner*innen am Wohlstand in Deutschland teilhaben, vor Altersarmut geschützt werden und im Alter finanziell abgesichert sein.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Anstieg der Renten ausdrücklich. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, erklärte die SPD-Politikerin in einer Pressemitteilung.

Die Höhe der eigenen Rente lässt sich berechnen, indem die aktuelle Bruttorente mit dem Faktor 1,0424 multipliziert wird. Wer beispielsweise bisher monatlich 2.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt ab dem 1. Juli dieses Jahres 2.084,80 Euro.

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Fast 20 Prozent aller Senior*innen in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Während jüngere Generationen im Durchschnitt häufiger eine finanziell stabile Situation erfahren, werden ältere Menschen mit steigender Tendenz immer häufiger zu Opfern wachsender sozialer Ungleichheit. Wie der im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichte Siebte Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung zeigt, nimmt ein erheblicher Anteil betroffener Senior*innen die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch. In diesen Fällen spricht man von „verdeckter Armut“.

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Der Sozialverband VdK Deutschland beklagt in einer Meldung vom 22. Januar, dass etwa ein Drittel bis über die Hälfte aller älteren Menschen mit einem prinzipiellen Anspruch auf Sozialleistungen diese nicht in Anspruch nehmen. Ein noch höherer Anteil lässt sich bei der Grundrente feststellen, was auf eine weite Verbreitung verdeckter Armut in Deutschland schließen lässt.

Im Siebten und damit aktuellsten Armuts- und Reichtumsbericht hat sich die Bundesregierung erstmals umfassender mit dem Phänomen der verdeckten Armut befasst. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme finanzieller Unterstützung sind bislang kaum wissenschaftlich erforscht. Im Rahmen der Forschungen zum Bericht dienten unter anderem Interviews mit 70 Personen als Grundlage. Die Ergebnisse legen nahe, dass häufig das Zusammenspiel mehrerer Faktoren dazu führt, dass Menschen auf Sozialleistungen verzichten.

In den Befragungen und Diskussionsrunden konnten fünf zentrale Motive für den Verzicht auf die Beantragung von Sozialleistungen herausgearbeitet werden.

  • Informationsdefizite: Zahlreiche Personen gaben an, sich ihres Anspruchs auf Sozialhilfe nicht bewusst gewesen zu sein. Zudem fehle es häufig an Wissen über die Art der Leistungen sowie über deren Beantragung oder dieses beruhe auf Fehlinformationen. Besonders betroffen seien Menschen mit Migrationshintergrund und Personen ohne Internetzugang.
  • Hoher Aufwand: Der Umfang der notwendigen Schritte schreckt viele Menschen ab und lässt die finanzielle Unterstützung weniger attraktiv erscheinen. Vor allem zeitlich und organisatorisch sehen sich viele Senior*innen nicht in der Lage, den Antrag erfolgreich abzuschließen.
  • Institutionelle Hürden: Ein weiterer, mit Bürokratie verbundener Aspekt ist die Komplexität der Antragstellung, die häufig mit mehreren Behördengängen verbunden ist. Erfahrungen mit Ämtern führten bei einigen Befragten zu Unbehagen, sodass sie eine bereits begonnene Antragstellung abbrachen.
  • Einstellungen, Werte und Diskriminierungserfahrungen: Für zahlreiche Befragte ist die Antragstellung mit Scham verbunden und stellt eine psychologische Belastung dar. Verstärkt werde dies durch abfällige Bemerkungen aus dem sozialen Umfeld. Zudem berichteten einige Betroffene von respektlosem oder herablassendem Verhalten seitens Mitarbeitender in Behörden.
  • Alternativen zum Leistungsbezug: Manche Menschen greifen stattdessen auf andere Strategien zurück, um finanziell über die Runden zu kommen. Genannt wurden die Unterstützung durch Angehörige, Einkünfte aus nicht gemeldeten Nebentätigkeiten sowie eine besonders sparsame Lebensweise.

Welche politischen Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden und welche Reformen gefordert werden, können Sie hier nachlesen.

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Der Sozialverband VdK Deutschland fordert angesichts der hohen Zahl älterer Menschen, die ihnen zustehende Sozialleistungen nicht beantragen, umfassende Reformen im System der sozialen Sicherung. Ziel müsse es sein, Sozialhilfe so zu gestalten, dass sie alle Menschen erreicht, die darauf angewiesen sind. Besonders ältere Menschen würden häufig durch komplizierte Verfahren oder fehlende Informationen davon abgehalten, Leistungen zu beantragen.

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Der VdK plädiert deshalb für ein einheitliches, leicht verständliches und für alle zugängliches Informations- und Beratungsangebot. Insbesondere ältere Menschen benötigten häufig Unterstützung bei der Orientierung im Sozialleistungssystem. Dazu gehören verständliche Informationen über bestehende Ansprüche ebenso wie niedrigschwellige Beratungsangebote.

Darüber hinaus fordert der Verband mehr personelle Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen. Beratungsstellen und Behörden müssten so ausgestattet sein, dass sie Betroffene individuell begleiten können. Auch digitale Angebote allein seien nicht ausreichend, da gerade ältere Menschen häufig auf persönliche Beratung angewiesen seien.

Ein weiterer zentraler Punkt sei der Abbau bürokratischer Hürden. Komplexe Antragsverfahren, zahlreiche Formulare und wiederholte Behördengänge würden viele Menschen abschrecken. Der VdK fordert daher einfachere Verfahren und eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Behörden.

Neben strukturellen Veränderungen betont der Verband auch die gesellschaftliche Dimension des Problems. Sozialleistungen seien für viele Menschen noch immer mit Scham verbunden. Eine stärkere gesellschaftliche Entstigmatisierung könne dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung eher in Anspruch nehmen.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde erstmals im Jahr 2001 veröffentlicht und seitdem in jeder Legislaturperiode aktualisiert. Ziel des Berichts ist es, einen umfassenden Überblick über die Lebenssituation von armen und armutsgefährdeten Menschen in Deutschland zu geben und politische Handlungsbedarfe sichtbar zu machen.

Da die Ampel-Koalition im November 2024 vorzeitig aufgelöst wurde, wurde die neueste Version des Berichts durch die derzeitige Große Koalition vervollständigt.

Wie verbreitet sogenannte „verdeckte Armut“ unter Senior*innen ist und welche Gründe dazu führen, dass viele Betroffene keine Sozialleistungen beantragen, können Sie hier nachlesen.

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Im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarstaaten wird in Deutschland weiterhin überdurchschnittlich häufig bar bezahlt. Dennoch hat zuletzt auch hierzulande die Kreditkarte Scheine und Münzen als meistgenutzte Zahlungsmethode abgelöst. Gut die Hälfte der Bevölkerung entscheidet sich bei Beträgen von 20 Euro oder weniger mittlerweile eher für die Kartenzahlung. In den vergangenen Jahren hat zudem die Zahlung per Smartphone deutlich an Bedeutung gewonnen.

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Der Trend hin zu digitalen Zahlungsmethoden wird vor allem der jüngeren Generation zugeschrieben, die in der Regel über größere Erfahrung im Umgang mit digitalen Anwendungen verfügt. Eine Studie der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch, dass ältere Menschen weiterhin überwiegend Bargeld bevorzugen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren gaben demnach knapp zwei Drittel an, Barzahlungen zu favorisieren. Eine Kreditkarte besitze laut Studie lediglich rund 40 Prozent dieser Gruppe, mit digitalen Transaktionen vertraut zeige sich sogar nur etwa ein Drittel.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. weist in einer kürzlich veröffentlichten Meldung auf einen gemeinsamen Appell hin, der sich an die Bundesregierung richtet. Darin wird gefordert, den Zugang zu Bargeld sowie die Möglichkeit, damit Zahlungen vorzunehmen, auch angesichts der zunehmenden Verbreitung digitaler Bezahlformen uneingeschränkt zu gewährleisten. Unterzeichnet wurde der Appell neben der BAGSO von zahlreichen Verbraucher-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden.

In dem Schreiben wird beklagt, dass bereits heute eine schleichende Verdrängung des Bargeldes zu beobachten sei. So nehme die Zahl der Geldautomaten und Bankfilialen kontinuierlich ab, was insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität problematisch sei. Zudem würden Barzahlungen in vielen Geschäften und Institutionen zunehmend erschwert oder gar nicht mehr akzeptiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, dass dies nicht nur wirtschaftliche Folgen haben könne, sondern auch zu einem Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe führe. Nicht alle Menschen könnten oder wollten digitale Zahlungsmethoden nutzen, darunter insbesondere Senior*innen, aber auch Kinder, wohnungslose Menschen sowie von Armut betroffene Personen.

Der Appell führt mehrere Argumente für eine Gleichstellung der Barzahlung mit elektronischen Zahlungsmöglichkeiten an. Bargeld ermögliche einfache Transaktionen, die grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden könnten. Zudem gelte es als krisensicheres Zahlungsmittel und werde als förderlich für das soziale Miteinander beschrieben, etwa bei Vereins oder Nachbarschaftsveranstaltungen. Darüber hinaus biete die Barzahlung eine bessere Übersicht über die eigenen Ausgaben und könne so einen bewussteren Umgang mit Geld unterstützen. Als weiterer Vorteil wird der Schutz der Privatsphäre hervorgehoben.

Abschließend fordern die Unterzeichner*innen die Bundesregierung auf, die Gleichstellung von Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln in Deutschland dauerhaft zu sichern. Alle Menschen sollten jederzeit frei zwischen Barzahlung und digitalen Verfahren wählen können, ohne benachteiligt oder bevormundet zu werden. Um den Zugang zu Bargeld langfristig zu gewährleisten, sprechen sich die Verbände für die Verabschiedung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens aus.

Den vollständigen Appell können Sie hier nachlesen.

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