Weiterlesen Laut Vdk müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für 2024 lag dieser bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Das Finanzamt fordert sie allerdings nicht automatisch dazu auf. „Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen.“ Steuern sind allerdings erst für den ersten Euro oberhalb der Freibeträge zu zahlen. Wer also 11.884 Euro Rente (oder Rente plus weitere Einkünfte) erhält, würde nur auf 100 Euro Steuern zahlen. Laut Finanzamt zählen zu weiteren Einkünften neben den gesetzlichen und privaten Renten auch: Pensionen, Einkünfte aus bestimmten (Neben-)Beschäftigungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bestimmte Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen auf ausländischen Konten. Bis zum Jahr 2040 gibt es neben dem Freibetrag zusätzlich eine Übergangsregelung. Bis dahin gilt: „Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Wer etwa im Jahr 2024 in Rente gegangen ist, zahlt auf 83 Prozent der Rente Steuern.“ Die Person mit 11.884 Euro würde also nicht auf 100, sondern nur auf 83 Euro Steuern zahlen müssen. Rentenerhöhungen sind hingegen voll steuerpflichtig. Allerdings gilt auch: Steuerpflichtig zu sein bedeutet nicht automatisch, Steuern zahlen zu müssen. Wie auch bei der Steuer während des Erwerbslebens gibt es diverse Möglichkeiten zum Absetzen. Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinem Flyer „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ unter Punkt 8 auf folgende Positionen hin: Vor allem Sonderausgaben wie bei Privatversicherten, außergewöhnliche Belastungen durch einen erhöhten Pflegebedarf oder vermehrte Kosten für Erkrankungen, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Unterstützung im Haushalt sind besonders hervorzuheben, da ihr Bedarf mit zunehmendem Alter tendenziell steigt. Wer also mit seiner Rente und möglichen weiteren Einkünften über dem Steuerfreibetrag liegt, sollte einmal die eigenen Ausgaben genauer anschauen. Laut VdK ist der steuerpflichtige Teil der Rente in der Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ersichtlich. Diese wird jährlich per Post zugestellt und die Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie muss lediglich einmalig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angefordert werden. Das Finanzamt weist darauf hin, dass steuerliche Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen individuell unterschiedlich sind und nicht pauschal beantwortet werden können. Dies birgt das Risiko einer strukturellen Altersdiskriminierung, insbesondere für ältere Menschen in prekären Verhältnissen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Entscheidend sind nicht allein das Alter, sondern die individuelle Lebenslage, das soziale Netzwerk sowie geistige und körperliche Fähigkeiten – denn eine korrekte Steuererklärung hängt mindestens von einem dieser Faktoren ab. (Mehr zu diesen Begriffen lesen Sie in unserem Artikel „Orientierung im Begriffe-Dschungel: Lebensphase, Lebenslage, Gebrechlichkeit“.) Personen, die ihr Leben lang ihre Steuer selbst erledigt haben oder über ausreichende finanzielle oder soziale Mittel verfügen, um externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind weniger betroffen. Wer Schwierigkeiten hat, Belege zu ordnen oder Ausgaben zu überblicken und auf sich allein gestellt ist, kann möglicherweise weniger steuerliche Abzüge geltend machen und unnötig Steuern zahlen. Daher reicht es nicht aus, nur über steuerliche Rechte und Pflichten aufzuklären. Es muss auch hinterfragt werden, welche Hürden ältere Menschen daran hindern, ihre Steuererklärung korrekt und ohne unangemessene Belastung zu bewältigen. Fristen für die Steuererklärung: Auf dem Portal rentenuebersicht.de können Nutzer ihre bereits erworbenen Rentenansprüche überprüfen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei. Für den Zugang sind die Steuer-Identifikationsnummer und die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises erforderlich. Zudem finden sie unter folgendem Link einen Lohn- und Einkommensteuer Rechner. Dieses Video des VdK ist schon etwas älter und die Daten nicht aktuell, aber es gibt einen guten Überblick über die Prinzipien: Die Rente ist sicher…steuerpflichtig
Weitere Eckdaten und Informationen zum Thema:
Materielle Absicherung
Stellungnahmen zu (privater) Altersvorsorge
24. April 2025Weiterlesen Der Antrag der FDP-Fraktion, der eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge vorschlägt, wird vom Landesseniorenrat (LSR) grundsätzlich positiv aufgenommen. Diese müsse laut LSR für alle Generationen ermöglicht werden, weshalb das Rentenniveau keinesfalls gesenkt werden dürfe. Auch solle die private Altersvorsorge nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch gestaltet werden, damit eine Inanspruchnahme attraktiver erscheint. Zusätzlich wird angemerkt, dass die meisten Menschen erst mit Beginn der Berufstätigkeit und/oder der Familiengründung Gedanken in die langfristige Vorsorge investieren würden. Gerade deshalb müssten diese behutsam an die Altersvorsorge herangeführt werden. Unter dem Titel „Sichere und stabile Renten“ reichten die Landtagsfraktionen der SPD und des SSW einen gemeinsamen Antrag ein, den der LSR ebenfalls unterstützt. Man setzt sich jedoch auch dafür ein, Ehrenämter in das Rentensystem miteinzubeziehen und dieses auch auf Arbeitgeber*innen und Freiberufler*innen auszuweiten. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge wird durch den LSR dabei als „absoluten Baustein für die Altersvorsoge“ betrachtet. Sie müsse nicht nur weiterhin steuerfrei, sondern auch einfach zugänglich, durchschaubar und von Sozialleistungen unabhängig bestehen. Man stützt sich hierbei auf dem Prinzip der egalitären Gerechtigkeit, um Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) bezüglich der Altersvorsorge zu vermeiden. Mit Blick auf die private Altersvorsorge fordert der LSR eine staatlich unabhängige und faire Regelung gemäß der beschriebenen Prinzipien für die betriebliche Altersvorsorge. Zu den beiden Anträgen gaben auch weitere Verbände und Organisationen Statements ab, welche den Vorschlägen der Landtagsfraktionen überwiegend recht geben. Die sogenannte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft unterstützt die eingereichten Anträge und fordert eine Reformierung des deutschen Sozialsystems zwecks mehr Wohlstand im Alter, weshalb man sich u.a. für eine Senkung der Steuern und Sozialbeiträge ausspricht. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (BGB Bezirk Nord) befürwortet die Anträge zur Alterssicherung und betont die Notwendigkeit einer Anhebung des Rentenniveaus auf 50% oder mehr. Die Deutsche Rentenversicherung Nord schließt sich der Befürwortung an und unterstreicht beispielsweise eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein schlägt neben der allgemeinen Unterstützung der Anträge zusätzliche Maßnahmen vor, um dem Gender Pay Gap - und damit auch dem Gender Pension Gap - entgegenzuwirken, da laut Umfragen mehr Frauen als Männer mit ihrer finanzieller Situation unzufrieden sind. Die vielfach geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wird jedoch vom UV Nord kritisch beleuchtet, mit der Begründung, dieser Schritt würde „in die Tarifautonomie“ eingreifen. Alle Stellungnahmen zu den Anträgen hat der Landtag Schleswig-Holsteins zur Verfügung gestellt. Dort können Sie auch Anträge, Stellungnahmen und Informationen zu diversen anderen beliebigen Themen finden und nachlesen.
Immer mehr Deutsche wollen mit Ihrem Erbe Gutes tun
10. April 2025Weiterlesen Auf die Frage, welche Hinterlassenschaften die Teilnehmer*innen nach deren Ableben Angehörigen zur Verfügung gestellt werden sollten, gaben 72% der Befragten ethisch-moralische Wertvorstellungen. Dies ist die am häufigsten genannte Antwort, wohingegen finanzielles und materielles Erbe nur von 61%, praktische Lebenserfahrungen und Kenntnisse von 53% und kreative/künstlerische Objekte von 14% aller Proband*innen erwähnt wurden. Eine weitere Frage befasste sich mit einem fiktiven Erbe von insgesamt 100.000€. Die Befragten sollten angeben, ob und inwiefern sie sich dazu entschließen würden, einen Teil ihres Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, was 46% der Befragten bejahten. Signifikante Unterschiede bestehen hier sowohl zwischen den Geschlechtern als auch zwischen den Generationen. So zeigten sich die befragten Frauen mit 52% deutlich großzügiger als die befragten Männer (38%). Weiterhin ist auffällig, dass die junge Generation (18 bis 34 Jahre) am positivsten gegenüber dem Spenden eingestellt ist; 54% dieser Altersgruppe wäre bereit, posthum Bedürftige finanziell zu unterstützen. Dieser Trend zeigt sich auch bei der Frage nach der Menge, die die Proband*innen bereit wären zu spenden. Die Generation Z gab im Schnitt an, etwa ein Sechstel ihres Erbes spenden zu wollen, bei Frauen ist dieser Wert mit gut 15% minimal geringer. Die befragten Männer gaben durchschnittlich mit knapp 10% einen vergleichsweise geringen Anteil an, den sie gemeinnützigen Organisation zugute kommen lassen würden. Die Umfrageergebnisse offenbaren Großzügigkeit und den Sinn für Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Barbara Françoise Gruner, Vorstandsmitglied der SOS-Kinderdörfer weltweit, bezeichnet dies als ein „starkes Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Willen, den nachfolgenden Generationen eine bessere Welt zu hinterlassen." Spenden stellen eine unverzichtbare finanzielle Quelle für SOS Kinderdörfer und andere Organisationen dar, durch die Menschen in Entwicklungsländern an Lebensqualität und Stabilität gewinnen können. Sie können unter anderem Kinderarbeit bekämpfen, den Bau von Schulen und Krankenhäusern unterstützen oder die Versorgung mit Nahrungsmitteln ermöglichen – all das sind dringend notwendige Schritte, um weltweit Menschen aus ihren elendigen Verhältnissen zu retten. Die Teilnehmer*innen der Umfrage wurden auch hinsichtlich Ideen befragt, um zukünftig für noch mehr Spendenbereitschaft zu werben. Fast jede*r Zweite nannte hierbei eine Förderung der gesellschaftlichen Werte, allen voran Solidarität und einen Sinn für das Gemeinschaftswohl. Gut ein Drittel schlug transparentere Angebote und Informationen vor, doch auch der Umgang mit der Erbschaftssteuer galt laut vielen Befragten als ein wichtiger Aspekt. Die Ergebnisse der Umfrage liegen in schriftlicher und graphischer Form vor.
Renten steigen zum 1. August um 3,74 %
4. April 2025Weiterlesen Die geplante Anhebung der Renten beruht auf § 255e SGB VI: „Wird in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 mit dem […] aktuellen Rentenwert das Sicherungsniveau vor Steuern […] des laufenden Jahres in Höhe von 48 Prozent unterschritten, ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent (Mindestsicherungsniveau) beträgt“. Die Formel, nach der die Rente berechnet und angepasst wird, hängt unmittelbar mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der Arbeitnehmer*innen, aber auch mit den Beitragssätzen für die Rentenversicherung zusammen. Ihre Einhaltung sorgt dafür, dass weder für Rentner*innen noch für Beschäftigte finanzielle Nachteile entstehen. Hier greift das sogenannte Umlageverfahren, nach dem Arbeitnehmer*innen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, welche wiederum den gegenwärtigen Rentner*innen zustehen. Ursprünglich war eine Rentenerhöhung um 3,74% ab Juli vorgesehen. Diese tritt jedoch erst ab August ein, nachdem Rentner*innen im Juli einen Anstieg von nur 2,34% erfahren werden. Grund hierfür ist der Ausgleich der Pflegebeiträge in den ersten sieben Monaten des Jahres, da diese ab Juli ebenfalls ein Plus von 3,6% verzeichnen werden. Im Juli wird die Rentenversicherung daher 13,3% der ursprünglichen Rente für sich beanspruchen. Dieser Anteil umfasst neben Beiträgen für die Krankenkasse auch die nachträglichen monatlichen Pflegebeiträge der ersten Jahreshälfte. Im Vergleich zum Vorjahr fällt dieser Anstieg damit geringer aus, Senior*innen erhalten im Falle einer durchschnittlichen Rente nach 45 Beitragsjahren damit monatlich gut 66 Euro mehr als zuvor. Für die kommenden Jahre wird vermutet, dass die Rente weiterhin tendenziell langsamer als aktuell ansteigen wird, was an der krisenbedingten Inflation liegt. Das in der Rentenformel enthaltene Mindestsicherungsniveau von gegenwärtig 48% wird von Sozialverbänden bemängelt, da viele Senior*innen akut von Armut bedroht sind. Deshalb wird von Interessenvertreter*innen der Rentner*innen eine Anhebung des Rentenniveaus auf über 50% gefordert, wofür eine Rentenreform notwendig wäre. Wann genau die monatlichen Renten in diesem Jahr ausgezahlt werden, können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Weiterlesen Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. „Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird. Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes. Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen. Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“ Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“ Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen. Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter: Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen: Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird. Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.
Zukunft der gesetzlichen Rente: Einblick in aktuelle Studie zu potenziellen Auswirkungen des Rentenpaket II
5. März 2025Weiterlesen Die Simulation zeigt, dass das Rentenpaket II zu höheren Auszahlungen als Einzahlungen geführt hätte, was zu einer höheren internen Rendite für alle Geburtsjahrgänge geführt hätte. Wie die Zeit in ihrem zugehörigen Artikel „Die Rente rechnet sich“ feststellt, herrscht gerade unter jüngeren Menschen die Vorstellung, „[…] dass sie für das in die Rentenkasse eingezahlte Geld keine Leistung erwarten können. Das Modell legt nahe: Das stimmt so nicht“. Allerdings macht die Studie ebenfalls „[…] keine Aussage darüber, ob Rentnerinnen und Rentner das Rentenniveau als ausreichend erachten. Man kann aus ihr deshalb nicht ableiten, dass private Vorsorge unnötig ist“. Laut Studie zahlte eine Frau, die 1940 geboren wurde, im Durchschnitt rund 140.976 Euro in die Rentenversicherung während ihrer Erwerbsbiografie und erhielt während der Rentenphase 381.557 Euro. Bei einem Mann war es ein durchschnittlicher Rentenbeitrag während seines Erwerbslebens von 146.866 Euro bei einer im Schnitt ausgezahlten Rente von 306.692 Euro. Damit betrug die jährliche Rendite beim Mann 3,9 Prozent und bei der Frau 4,5 Prozent. Dass die Rendite bei Frauen höher ausfällt, hängt unter anderem mit der höheren Lebenserwartung zusammen. Im Zeit-Artikel heißt es zusammengefasst: „Das Muster zeigt sich auch bei noch jüngeren Menschen. Ein 1990 geborener Mann wird im Laufe seines Berufslebens 641.165 Euro einzahlen und am Ende 1.421.560 Euro Rente erhalten. Bei einer Frau sind es 624.151 Euro und 1.682.414 Euro. Die Renditen liegen bei 3,6 und 3,9 Prozent. Selbst eine 2010 geborene Person kann noch mit einer Rendite von 3,5 Prozent (Mann) und 3,8 Prozent (Frau) rechnen“. Laut Zeit-Artikel „[…] kann man [mit Aktien] zwar mehr erwirtschaften, dafür trägt man allerdings das Risiko eines Verlusts“. Wie die Studie betont, konnte die Rentenanpassung in den letzten Jahren die Inflation allerdings weitgehend ausgleichen, während nominal fixierte Sparprodukte (z.B.: Festgeldkonto, Bausparvertrag etc.). Realwertverluste erlitten. Ein weiterer Vorteil der Rente liegt in ihrer sog. Lohnindexierung: Lohnindexierung bedeutet, dass die Renten an die Entwicklung der Löhne angepasst werden. Das heißt: Wenn die Löhne in einem Land steigen, steigen auch die Renten – und wenn die Löhne langsamer wachsen, wachsen auch die Renten weniger stark. Rentner*innen profitieren ggf. von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und sind besser gegen Inflation geschützt. Wenn alles teurer wird und auch die Löhne gleichermaßen steigen würden, würde die die Lohnindexierung dafür sorgen, dass die Renten nicht an Kaufkraft verlieren. Im Studienfazit heißt es: „Auf das Vorhaben des Rentenpakets II bezogen bedeuten diese Ergebnisse, dass die Idee, das Sicherungsniveau durch künftig etwas höhere Beitragssätze zu stabilisieren, ein durchaus zukunftsfähiger Weg ist, auf den auch die nächste Bundesregierung aufbauen könnte“. Das bedeutet, ein höherer Rentenbeitrag bringt auch den zukünftigen Generationen eine zumindest stabilisierte Rendite. Das heißt, sie bekommen mehr raus, als sie eingezahlt haben, bei gleichzeitig relativ sicheren Anlagebedingungen. „Natürlich sind die geschätzten Auszahlungen und damit auch Renditen insbesondere in der Zukunft dennoch mit Unsicherheiten verbunden. Die zugrunde liegenden Simulationen basieren auf der Annahme einer mittleren demografischen Entwicklung (Nettomigration mit eingeschlossen) analog jenen in den Bevölkerungsprojektionen des Statistischen Bundesamtes und auf der Annahme einer weiter relativ robusten Beschäftigungsentwicklung. Beide Annahmen können sich als falsch erweisen (allerdings auch als zu pessimistisch – wie das in der Vergangenheit bei Prognosen zur Entwicklung im gesetzlichen Rentenversicherungssystem oft der Fall war)“. Damit trägt die jüngere Generation nichtsdestotrotz ein Risiko. Allerdings ist dieses Risiko eines, das vor allem politisch geschaffen wird. Das Statistische Bundesamt schreibt: „[…] hat sich die Bevölkerung im letzten Jahrzehnt durch mehr Zuwanderung und Geburten etwas 'verjüngt'. So kamen seit 2010 stets mehr Menschen nach Deutschland, als aus Deutschland weggezogen sind. Der Wanderungsüberschuss war besonders bei den Menschen im jüngeren und mittleren Alter deutlich. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind die Geburtenzahlen gestiegen. Zwischen 2013 und 2022 kamen infolgedessen insgesamt 767.000 (+11,3%) Kinder mehr zur Welt als im Jahrzehnt zuvor. Trotz dieser Zunahme besteht weiterhin ein Geburtendefizit, der demografische Wandel wird durch diese Entwicklung nur leicht abgemildert.“ Mit anderen Worten, ohne Nettozuwanderung und einen ausgebauten Integrations- und Bildungsplan, der dafür sorgt, dass diese Menschen – wie von der Studie angenommen – zur „robusten Beschäftigungsentwicklung“ beitragen können, könnte das Ergebnis in Frage stehen.
9. Altersbericht erschienen: vielfältige Lebenssituationen, ungleiche Teilhabechancen
26. Januar 2025Weiterlesen In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert. Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community. Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch: Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten: https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier. Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.
Weiterlesen Liegt bei den Angesprochenen eine neurologische Erkrankung vor, gelangen die Täter*innen ggf. ohne Schwierigkeiten an Wertgegenstände oder das Bankkonto der Betroffenen. Eine von der DRV veröffentlichte Broschüre soll nun über diese skrupellose Vorgehensweise aufklären und dabei helfen, Betrüger*innen von echten Angestellten zu unterscheiden. Sie fasst sämtliche Arten eines solchen Tricksbetrugs zusammen und gibt Ihnen wichtige Maßnahmen an die Hand, durch die Sie sich schützen und die Täter*innen ggf. anzeigen können. Im Falle eines Anrufes, in welchem Sie zu einer Überweisung von Geld aufgefordert werden, ist es ratsam, stets einen Rückruf bei der DRV unter der 0800 1000 4800 zu tätigen und den vorherigen Anruf zu schildern. Betrügerische Briefe, welche angeblich von der DRV stammen, können Sie daran erkennen, dass Ihre Rentenversicherungsnummer auf dem Schreiben fehlt. Da die Berater*innen Sie nur nach Absprache persönlich besuchen, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei scheinbaren DRV-Personen um Betrüger*innen handelt, wenn diese spontan an Ihrer Haustür stehen. Bitten Sie bei persönlichen Besuchen in jedem Fall um eine Einsicht des Mitarbeiterausweises. Aber auch dieser kann gefälscht sein. Und wer könnte überhaupt einen einigermaßen gut gefälschten Ausweis der DRV erkennen? E-Mails oder SMS, in welchen Sie aufgefordert werden, persönliche Daten anzugeben, sind grundsätzlich Betrugsmaschen, auch Anrufen gegenüber sollten Sie stets skeptisch begegnen und zunächst nach dem Namen des Anrufers fragen, selbst aber anonym bleiben. Vor Trickbetrug aller Art können Sie sich schützen, indem Sie unter gar keinen Umständen fremden Personen Ihre Daten zukommen lassen. Beenden Sie Telefonate, in welchen Sie danach gefragt werden und lassen Sie entsprechende Nachrichten unbeantwortet. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich am besten eine Zweitmeinung einer Vertrauensperson ein oder fragen direkt bei der DRV nach. Die Kontaktdaten möglicher Betrüger*innen (Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), sollten Sie nach Möglichkeit notieren und unter der 110 an die Polizei durchgeben. Vermeiden Sie es auch, unbekannte Personen in Ihre Wohnung zu lassen. Sind Sie trotzdem Opfer eines Betruges geworden, bewahren Sie die Ruhe und wenden Sie sich an DRV und Polizei. Alle wichtigen Anlaufstellen hierfür befinden sich am Ende der Broschüre, die Sie kostenfrei herunterladen können.
Sinkende Arbeitszufriedenheit vor dem Ruhestand
27. Dezember 2024Weiterlesen Im Rahmen der Untersuchung wurden Daten aus dem sozioökonomischen Panel (SOEP) ausgewertet. Konkret wurden Angaben von rund 2500 Personen analysiert, die direkt aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand übergegangen sind, also keine anderweitige Unterbrechung aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit durchlebt haben. Die Forscher*innen konnten zum einen feststellen, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Berufsleben hinweg überwiegend ähnlich ausgeprägt ist und damit recht stabil bleibt. Zum anderen wird jedoch deutlich, dass es grade in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zu einem Rückgang der Arbeitszufriedenheit kommt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass Unterscheidungen anhand verschiedener Merkmale relevant sind: Besonders bei Personen, die ein hohes (formales) Bildungsniveau aufweisen, bleibt die Arbeitszufriedenheit auch im Alter hoch, wohingegen sie bei Personen mit mittlerer oder niedriger (formaler) Bildung eher sinkt. Die Forscher*innen vermuten, dass dies mit Freiheiten in bestimmten Berufsfeldern, die eine höhere formale Qualifikation voraussetzen, zusammenhängt sowie mit finanzieller Unabhängigkeit. Auch Personen, die ihre eigene Gesundheit als gut einschätzen, ist die Arbeitszufriedenheit recht konstant hoch ausgeprägt im Vergleich zu Personen, die ihre gesundheitliche Verfassung als schlechter einschätzen. Unterschiede zwischen Männer und Frauen konnten in der Studie nicht festgestellt werden. Deutlich wird darüber hinaus, dass vor allem jene, die eher spät in den Ruhestand gehen, eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen. Dr. Georg Henning, einer der Autoren der Studie, äußert in diesem Zusammenhang folgende These: „Dies könnte darauf hindeuten, dass die Entscheidung für einen späteren Ruhestand mit einem positiven Arbeitsumfeld zusammenhängt“. In der Pressemitteilung des Deutschen Zentrums für Altersfragen zu der Studie wird hervorgehoben, dass eine altersgerechte Arbeitsgestaltung sowie eine Förderung der Arbeitszufriedenheit und -gesundheit für ältere Berufstätige wichtig ist. Konkrete Maßnahmen werden nicht diskutiert. Den Bericht zur Studie in englischer Sprache finden Sie hier.
Weiterlesen Bei älteren Menschen, die einen leichten Pflegebedarf haben, kann das Armutsrisiko durch Sozialhilfeleistungen von circa 85 % auf ungefähr 20 % gesenkt werden. Bei Personen, die einen hohen Pflegebedarf aufweisen, lässt sich das Armutsrisiko durch entsprechende Sozialhilfeleistungen hingegen lediglich von rund 90 % ohne entsprechende Hilfeleistungen auf circa 50 % mit Erhalten der Leistungen reduzieren. Das verdeutlicht, dass das Armutsrisiko von älteren Menschen unter anderem eng mit der Ausprägung des Pflegebedarf und den damit einhergehenden hohen Kosten zusammenhängt. Die OECD beschreibt in ihrem Bericht nun verschiedene Möglichkeiten, wie die hohen Kosten für Betroffene reduziert und das Armutsrisiko dadurch gesenkt werden kann. Im Kern geht es dabei vor allem darum, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, bspw. durch Lebens- und Gruppenversicherungen, wie es sie in anderen Staaten gibt. Außerdem wird thematisiert, die Kosten für die Pflege verstärkt an die Einkommen von Personen zu knüpfen und in Prävention zu investieren, um Selbständigkeit und Gesundheit im Alter zu erhalten und den Pflegebedarf dadurch zu senken. Beispielhaft wird auf skandinavische Länder verwiesen, in denen es präventive Hausbesuche gibt, um ältere Menschen individuell zu beraten und gesundes Altern zu unterstützen. In Deutschland gibt es diese Hausbesuche bisher meist nur versuchsweise auf kommunaler Ebene. Ob und inwiefern die Vorschläge in Deutschland weiterführend diskutiert und umgesetzt werden, ist bisher offen. Den Bericht in Originalsprache (englisch) finden Sie auf der Website der OECD. [1] Bei der OECD handelt es sich um einen Zusammenschluss aus 34 Industrienationen, welche sich austauschen, um Wohlstand und wirtschaftlichen Wachstum in den beteiligten Staaten zu fördern.