Logo DISW

Materielle Absicherung

Im Dezember 2025 endete eine Übergangslösung bei der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente. Der bisher separat gezahlte Zuschlag wird dann dauerhaft in die Rente integriert.

Weiterlesen

Getrennte Zahlungen gehören bald der Vergangenheit an

Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten den bisherigen Rentenzuschlag künftig nicht mehr als separate Überweisung. Wie der Sozialverband VdK berichtet, endet die Übergangslösung mit Ablauf des Jahres 2025. Ab Dezember wird der Zuschlag fest in die monatliche Rente eingerechnet und gemeinsam ausgezahlt. Bislang hatte die Deutsche Rentenversicherung den Zuschlag getrennt überwiesen. Diese Praxis war von Beginn an als Übergang vorgesehen.

Technische Umstellung ohne Antrag

Für die Betroffenen ist kein eigenes Handeln erforderlich. Die Rentenversicherung stellt die Berechnung automatisch um, indem sie die persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Dadurch steigt der monatliche Rentenbetrag entsprechend an.

Sollte es bei der Umstellung zu Abweichungen kommen, prüft die Rentenversicherung mögliche Nachzahlungen. Rückforderungen sind gesetzlich ausgeschlossen, selbst wenn es rechnerisch zu einer Überzahlung kommen sollte.

Zuschlag zählt künftig vollständig als Einkommen

Mit der Integration in die Rente ändert sich auch die rechtliche Einordnung des Zuschlags. Er gilt künftig uneingeschränkt als Einkommen. Das kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, etwa auf die Grundsicherung, das Wohngeld oder die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Der VdK weist darauf hin, dass Betroffene entsprechende Bescheide künftig besonders aufmerksam prüfen sollten, da sich durch die neue Berechnungsgrundlage Ansprüche verändern können.

Warum es den Zuschlag überhaupt gibt

Der Zuschlag wurde eingeführt, um eine Benachteiligung auszugleichen: Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, profitierten nicht von späteren Verbesserungen bei der Rentenberechnung. Um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, wurde ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 7,5 % beziehungsweise 4,5 % gewährt – abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Mit der nun geplanten Integration endet diese Sonderregelung endgültig.

VdK fordert weiterhin soziale Ausgleichsmaßnahmen

Der Sozialverband begrüßt zwar die Vereinfachung der Auszahlung, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere bei Menschen mit niedrigen Einkommen könnten sich durch die volle Anrechnung Nachteile ergeben. Der Verband fordert daher zusätzliche Freibeträge und gezielte Entlastungen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Schließen


Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) beschreibt eine Kohärenz zwischen einem Mangel an körperlicher Aktivität und einem geringeren Einkommen. Diese Erkenntnis beruhen auf einer Studie des Deutschen Alterssurveys mit Daten aus dem Jahr 2023 von knapp 5.000 Personen ab 46 Jahren. Wissenschaftler*innen versuchen, Erklärungen für die Ergebnisse zu liefern.

Weiterlesen

Körperliche Betätigung ist für ein gesundes Altern von zentraler Bedeutung und sollte daher regelmäßig in den Alltag eingebunden werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt einen Richtwert von mindestens 2,5 Stunden moderate Aktivität oder alternativ 75 Minuten intensiven Sport pro Woche vor, um den Körper gesund zu halten und das Risiko von Übergewicht und Erkrankungen wie Krebs zu senken. Um herauszufinden, wie viele Menschen sich an diese Richtlinien halten, wurden die zwecks der Studie Befragten gebeten, Angaben zu ihrer körperlichen Aktivität zu machen. Zeitgleich wurden weitere Daten zur Lebenssituation der Teilnehmer*innen erfragt – u.a. wurde auch die finanzielle Lage der Befragten thematisiert.

Insgesamt bewegen sich knapp drei Viertel aller befragten Personen gemäß der WHO-Empfehlungen ausreichend, wobei Formen der moderaten Bewegung (z.B. Spaziergänge, Haushaltstätigkeiten) deutlich häufiger vorkommen als sportliche Aktivitäten, denen nur gut die Hälfte aller Personen mindestens einmal pro Woche nachgeht. Ersichtlich wurde bei der Auswertung der Studie auch, dass sowohl moderate Betätigung als regelmäßiger Sport mit zunehmendem Alter an Bedeutung verlieren: Unter den Befragten ab 76 Jahren gaben nur noch ca. 60% an, sich ausreichend zu bewegen, intensive sportliche Aktivitäten spielten für knapp zwei Drittel praktisch keine Rolle mehr.

Auffallend ist, dass Personen mit einem geringeren Einkommen bzw. von Armut gefährdeter Personen durchschnittlich häufiger einen Mangel an Bewegung aufweisen. Es folgt ein Vergleich zwischen einkommensschwächeren und einkommensstärkeren Personen bezüglich moderater körperlicher Aktivität und Sport:

Hohes Einkommen Geringes Einkommen
Ausreichend moderate körperliche Betätigung 80,7 % 67, 4 %
Ausreichend intensive sportliche Betätigung 67,7 % 31,1 %

 

Einen Erklärungsansatz für diese Unterschiede liefert Sonja Nowossadeck, welche für das DZA als Wissenschaftlerin tätig ist. Ihrer Theorie zufolge bewegen sich Menschen mit geringerem Einkommen eher in Form alltäglicher Aufgaben, sodass für sportliche Aktivitäten zumeist keine Zeit oder auch keine Kraft bleiben. Personen, welche finanzielle Absicherung genießen, würden dagegen häufiger Möglichkeiten zu sportlichen Hobbys offenstehen und können sich entsprechende Angebote aufgrund des höheren Einkommens eher leisten als Menschen aus ärmlichen Verhältnissen.

Das DZA sieht die Umfrageergebnisse als Anlass, politische Maßnahmen zu ergreifen, um den Bewegungsmangel einkommensschwächerer Menschen – insbesondere im höheren Alter – abzufedern und den Zugang zu sportlichen Angeboten niedrigschwelliger zu gestalten. Einen möglichen Impuls liefert die kanadische Sportmedizinerin Jane Thornton, welche gezielt Senior*innen ansprechen möchte, um diese für sportliche Betätigung gewinnen zu können. Darüber hinaus benötigt es eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch die Bereitschaft Ehrenamtlicher, um allen Menschen ein Leben mit ausreichend Bewegung zu ermöglichen – unabhängig vom Einkommen.

Die Ergebnisse der Umfrage sind auf der Website des DZA frei zugänglich. Beigefügt ist auch das offizielle Heft der Deutschen Alterssurvey, in welchem Sie alle Daten und Statistiken zur Befragung veranschaulicht einsehen können.

Schließen


Nachdem das Bundeskabinett der erstmaligen Einführung einer entsprechenden Arbeitsgruppe zugestimmt hat wurde die Alterssicherungskommission vorgestellt. Da sich viele Bürger*innen um zu niedrige Renten und infolgedessen um Armut im Alter sorgen, soll die 13-köpfige Kommission eine Stabilisierung der deutschen Altersvorsorge erarbeiten, sodass Senior*innen eine ihrer Einzahlungen in die Rentenkasse entsprechende finanzielle Absicherung gewährleistet wird.

Weiterlesen

Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Kommission setzt sich aus zwei Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden in Form von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und acht wissenschaftlichen Forscher*innen zusammen. Ab Januar wird die Arbeitsgruppe ihren Aufgaben nachgehen und sich dabei auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund beraten. Es wird erwartet, dass die Alterssicherungskommission innerhalb eines halben Jahres erste Vorschläge bezüglich einer Rentenreform vorlegen wird.

Eckpunkte sind dabei u.a. das Renteneintrittsalter und die zukünftige Finanzierung der Rente, doch auch die mögliche Beteiligung von Beamt*innen an der Zahlung von Rentenbeiträgen steht zur Debatte. Aktuell vertreten Union und SPD überwiegend unterschiedliche Standpunkte, weshalb die Kommission dazu angehalten ist, die Positionen beider Regierungsparteien zu berücksichtigen und Kompromisse auszuhandeln.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betont, dass dabei nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärker als zuvor berücksichtigt werden soll. Merz selbst unterstützt ein System, nach dem Bürger*innen nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters, sondern nach ausreichend vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch dieser Ansatz soll durch den neuen Ausschuss geprüft werden, wobei Entscheidungen aller Art voraussichtlich stets einstimmig getroffen werden sollen – gelingt dies nicht, entscheidet die Mehrheit.

Im Schnitt entspricht die Höhe der deutschen Rente nur etwas mehr als der Hälfte des vorherigen Nettogehalts (53,3%), was leicht unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten liegt. Deutlich weniger Abschläge erleben Rentner*innen dagegen in den Niederlanden (96,0%), Österreich (86,8%), Italien (79,0%) und Dänemark (77,1%). Dies ist einer der Gründe für die in Deutschland verhältnismäßig weit verbreitete Altersarmut, welche momentan laut Statistischem Bundesamt knapp 20% beträgt.

Die Alterssicherungskommission wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt.

Schließen


Misstrauisch, aber wenig bereit, selbst etwas daran zu ändern – so lassen sich die Ergebnisse zweier weiterer deutschlandweiter Umfragen zum Thema Pflege beschreiben. Sie wurden jeweils unabhängig voneinander durchgeführt und behandelten einerseits die Frage zur Sicht auf die eigene Pflegebedürftigkeit und andererseits die Einstellung zur häuslichen Pflege von Angehörigen. Insgesamt zeichnet sich ein eher ernüchterndes Bild ab, das als Warnsignal an die gegenwärtige Politik verstanden werden kann.

Weiterlesen

Der seit mehr als einem Jahrhundert bestehende Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das 2015 gegründete Start-up-Unternehmen Civey beauftragt, 2.500 Bürger*innen sowie zusätzlich 500 pflegende Angehörige bezüglich ihren Erwartungen gegenüber ihrer eigenen Pflege befragt. Die im Oktober erhobenen Daten zeigen, dass mit 64,6% die klare Mehrheit der Deutschen befürchtet, im Pflegefall unzureichend versorgt zu werden. Frauen gaben dies im Schnitt häufiger an als Männer, die 40- bis 49-jährigen stellten sich als die pessimistischste Altersgruppe heraus.

Andererseits zeigen viele Deutsche keine Einsatzbereitschaft, wenn es um die Pflege eigener Angehöriger geht. In einer weiteren Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA sollten die Teilnehmer*innen angeben, ob für sie die Übernahme der häuslichen Pflege für Familienmitglieder grundsätzlich vorstellen können und, sofern sie dies verneinten, Gründe hierfür angeben. 56,3% der Befragten lehnte die Versogung von Angehörigen kategorisch ab – in den meisten Fällen aufgrund eines Mangels persönlicher Ressourcen. Nennenswerte Unterschiede nach Alter, Geschlecht oder Wohnort konnten dabei nicht festgestellt werden. Die Studie wurde vom Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) in Auftrag gegeben, welcher die Ergebnisse der Umfrage als Anlass sieht, an die politischen Akteur*innen zu appellieren: „Wenn die Bundesregierung weiter auf die Versorgung durch Angehörige setzt, fördert sie vor allem bei Frauen die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie setzt damit die hart erkämpfte Unabhängigkeit aufs Spiel. Ich verstehe nicht, wie die Frauen in der SPD und der Union diesen Kurs mittragen können“, so Isabell Halletz, AGVP-Geschäftsführerin.

Im Rahmen des demographischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung erscheinen die Ergebnisse beider Umfragen alarmierend. Die hohen Kosten für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung, die damit einhergehenden Sparmaßnahmen seitens der Regierung, aber auch die mitunter mangelhaften Zustäne in Pflegeheimen dürften die Zuversicht der Bevölkerung hinsichtlich Pflege belastet haben. Gleichzeitig warnen Expert*innen davor, an der häuslichen Pflege als einzige Möglichkeit festzuhalten, da massive wirtschaftliche Folgen wie etwa die Vernachlässigung beruflicher Tätigkeiten drohen. Darüber hinaus stellt die Versorgung von Angehörigen stets eine mentale und körperliche Belastung dar.

Ca. vier von fünf Befragten wünschten sich eine grundsätzliche Reformierung des Pflegesystems. Ideen hierzu bestehen u.a. in einer gemeinsamen Bürgerpflegeversicherung, welche die gesamte Bevölkerung zur Kasse bitten soll. Die gegenwärtigen Angebote zur Unterstützung und Förderung der Pflege seitens der Bundesregierung geht vielen Bürger*innen nicht weit genug – aufgrund unterschiedlicher Standpunkte der aktuell regierenden Parteien erscheint eine Umgestaltung des Pflegesystems in naher Zukunft eher unwahrscheinlich.

Losgelöst von den Ergebnissen sei bei Befragungen, die Beölkerungsmehrheiten darstellen sollen, auf das Problem der (fehlenden) Repräsentativität hingewiesen.

Schließen


Das IMK (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung) hat in einer aktuellen Analyse dargelegt, dass eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus nicht nur sozial wünschenswert, sondern auch finanziell tragbar und generationengerecht ist.

Weiterlesen

Was bedeutet „Rentenniveau“?

Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen ausfällt. Es vergleicht die sogenannte Standardrente – also die Rente einer Person, die 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen verdient hat – mit dem aktuellen Durchschnittslohn aller Beschäftigten. Es handelt sich dabei um eine statistische Kennzahl, nicht um die individuelle Rentenhöhe. Das Rentenniveau zeigt damit, wie viel vom früheren Lebensstandard durch die gesetzliche Rente im Alter abgesichert werden kann.

Warum das Thema wieder wichtig wird

Seit den späten 1970er Jahren ist das sogenannte Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf heute rund 48 Prozent gefallen. Damit hat die gesetzliche Rente im Verhältnis zu Durchschnittseinkommen erheblich an Wert verloren. Dies zeichnet eine Entwicklung, die viele vor dem Ruhestand stehende Menschen und aktuelle Rentner*innen verunsichert.

Angesichts dieser Tendenz kommt dem kürzlich vorgestellten Gesetzespaket zur Stabilisierung des Rentenniveaus große Bedeutung zu: Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Linie von 48 Prozent bis mindestens 2031 abgesichert werden.

Eine Reform mit Mehrwert – laut IMK

Laut IMK profitieren von einer solchen Stabilisierung nicht nur heutige Rentner*innen, sondern alle Generationen — auch junge Menschen und selbst diejenigen, die erst in einigen Jahrzehnten in Rente gehen.

Die Untersuchung zeigt: Bei stabilem Rentenniveau verbessert sich die „interne Rendite“ der gesetzlichen Rentenversicherung, also das Verhältnis aus gezahlten Beiträgen und späteren Rentenleistungen. Für viele Jahrgänge liegt diese Rendite bei 3,1 bis 4,5 Prozent.

Damit entkräftet das IMK gängige Kritik, wonach eine Rentenstabilisierung unverhältnismäßig junge Generationen belaste. Im Gegenteil: Die Studie zeigt, dass sich die Rentenversicherung auf lange Sicht für alle Gruppen lohnt.

Finanzierung möglich und sinnvoll

Die Simulationen mit dem neuen dynamischen Rentenversicherungsmodell machen klar: Eine stabile Rente kann auch mit höheren Beiträgen finanziert werden, vorausgesetzt, versicherungsfremde Leistungen werden nicht weiter ausgedehnt.

Zugleich warnen die Forscher*innen davor, das Absinken des Rentenniveaus ungebremst fortzusetzen. Das führe nicht nur zu geringeren Renten, sondern verschiebe die Belastung letztlich auf die Grundsicherung  und damit wieder auf die Allgemeinheit.

Rentenstabilisierung und Sozialstaat

Das IMK hebt hervor, dass Sicherheit im Alter für das Vertrauen in das gesamte Rentensystem essenziell ist. Ein stabiles Rentenniveau trage entscheidend dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule des Sozialstaats zu erhalten — generationsübergreifend, solidarisch und verlässlich.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und wachsender Unsicherheit bei vielen Beschäftigten sei die Stabilisierung nicht nur eine Option, sondern längst eine Notwendigkeit. Das IMK sieht darin eine Investition in den sozialen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit auch für künftige Generationen.


Die gesamte Analyse des IMK finden Sie online.

Schließen


Mit dem Rentenpaket 2025 wollen Bundesregierung und Bundestag die gesetzliche Rente “fit für die Zukunft” machen und sowohl Rentner*innen als auch Eltern und ältere Arbeitnehmer*innen entlasten. Das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ kombiniert drei zentrale Elemente:

Weiterlesen

  • Haltelinie für das Rentenniveau
  • Reform der Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütterrente)
  • neue Regeln für Erwerbstätigkeit im Rentenalter

Haltelinie: Rentenniveau bleibt bis 2031 stabil

Ein Kernpunkt des Pakets ist die gesetzliche Verankerung eines Rentenniveaus von 48 Prozent. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang Beiträge zahlt und durchschnittlich verdient, soll auch künftig eine Rente erhalten, die rund 48 % des dann aktuellen Durchschnittsverdienstes beträgt - unabhängig davon, wie sich Demografie und Beitragszahlen entwickeln.

Finanzieren will der Staat diesen Schutz überwiegend mit Steuermitteln, also nicht durch höhere Rentenbeiträge der Versicherten. Mit der Haltelinie reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Sorge vieler Menschen, dass Renten in Zukunft real an Wert verlieren könnten und will somit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken.

Mütterrente III: Erziehungszeiten vollständig gleichgestellt

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reform der Kindererziehungszeiten. Bislang bekamen Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt - für Kinder ab 1992 waren es drei Jahre. Dem lag ein Gerechtigkeitsgedanke zugrunde. Mit dem Rentenpaket wird diese Regelung nun aufgehoben: Künftig werden für alle Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet - unabhängig vom Geburtsjahr.

Das soll insbesondere Mütter und Eltern entlasten, die durch Erziehung oft Einbußen in der Rentenbiografie hinnehmen mussten. Nach Schätzungen führt die Reform pro Kind zu rund 20 bis 25 Euro mehr Monatsrente - abhängig vom individuellen Rentenverlauf und weiteren Faktoren.

Aus Sicht von Befürworter*innen schließt das Paket damit eine der letzten großen Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht. Kritiker*innen warnen jedoch vor hohen Kosten für den Staat bei vergleichsweise geringer individueller Entlastung.

Aktivrente: Weiterarbeiten nach Rentenbeginn soll leichter werden

Ein drittes zentrales Element betrifft ältere Arbeitnehmer*innen: Mit dem Paket fällt das bisherige „Anschlussverbot“ weg. Das heißt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten, etwa mit befristeten Verträgen ohne Sachgrund.

Ziel der sogenannten Aktivrente ist, Arbeit im Alter zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken — zugleich gibt sie Senior*innen die Möglichkeit, freiwillig länger beruflich aktiv zu bleiben und ihr Einkommen aufzubessern.

Kosten und Kritik: Hohe Belastung für den Staat, begrenzter Effekt

Die Maßnahmen des Rentenpakets werden nach Schätzungen mit erheblichen Mehrkosten für den Bundeshaushalt einhergehen. Laut Studien könnten im Zeitraum bis 2050 Mehrausgaben von bis zu 480 Milliarden Euro anfallen. Aus Sicht kritischer Stimmen droht damit eine dauerhafte Staatsfinanzierung der Rentenversicherung. Insbesondere jüngere Generationen könnten, so die Sorge, langfristig über Steuerbelastungen und steigende Sozialabgaben mitzahlen müssen. Dem könnte entgegnet werden, dass die heutige jüngere Generation auch mit einer höheren Rente rechnen könnte, sollte diese Politik fortgeführt werden.

Zudem argumentieren manche Expert*innen, die tatsächliche Entlastung für viele Betroffene sei gering: Der bürokratische Aufwand im Rahmen der Mütterrente stehe in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen.

Bedeutung für die Zukunft der Rente

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung Maßnahmen um, die das Rentenniveau bis 2031 sichern, Kindererziehungszeiten vereinheitlichen und die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus erleichtern sollen. Damit wird die Absicherung bestimmter Bevölkerungsgruppen verbessert und der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet.

Zugleich ergeben sich langfristige Fragen zur finanziellen Tragfähigkeit des Rentensystems, da ein größerer Teil der Ausgaben künftig aus Steuermitteln gedeckt wird. Offen bleibt, wie belastbar dieses Modell auf Dauer ist und welche Auswirkungen es für nachfolgende Generationen haben könnte. Das Paket markiert damit eine relevante Weichenstellung sowohl für aktuelle Rentenbeziehende als auch für zukünftige Steuerzahler*innen.


Das Rentenpaket 2025 wurde am 05.12.2025 im Bundestag beschlossen.

Schließen


In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember hat Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, alle sozialrechtlichen Änderungen für das neue Jahr aufgeführt. Neben Themen wie Bürgergeld und BAföG werden einige der ab 2026 geltenden Regelungen sich auch auf Senior*innen auswirken.

Weiterlesen

Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft.

Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.

Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft.

Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen.

Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden.

Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.

Schließen


Im Interview mit dem Tagesspiegel machte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas deutlich, dass das deutsche Rentensystem angesichts demographischer Entwicklungen und zunehmender Altersarmut vor erheblichen Herausforderungen steht. Immer mehr Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, seien im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert. Diese Problemlage, so Bas, verdeutliche die strukturellen Defizite des Systems und den politischen Handlungsbedarf.

Weiterlesen

Die Ministerin verweist darauf, dass die Hinweise auf wachsende soziale Notlagen unter älteren Menschen schon länger zunehmen. Berichte über Rentner*innen, die ihre Einkäufe genau abwägen müssen, oder über ältere Menschen, die Pfandflaschen sammeln, um notwendige Ausgaben zu decken, sind für Bas alarmierende Beispiele einer strukturellen Schieflage. Für sie sind solche Fälle kein Randphänomen mehr, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass das System immer mehr an Grenzen stößt.

Im Interview spricht Bas ungewöhnlich klar. Deutschlands Rentensystem, einst ein stabiler Grundpfeiler der sozialen Sicherheit, gerate unter dem Druck der demographischen Entwicklung zunehmend ins Wanken. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während die Zahl der Beitragszahler*innen abnimmt. „Das derzeitige Modell ist auf Dauer nicht tragfähig“, warnt sie. Die Lage sei zwar ernst, aber weiterhin korrigierbar – vorausgesetzt, Politik und Gesellschaft seien bereit, entschlossen zu handeln.

Die Ministerin betont, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen werden. Anstatt einzelne Parameter zu verändern, brauche es einen strukturellen Neustart, der das Rentensystem langfristig stabilisiere und gerechter mache. Dabei müsse die gesetzliche Rente gestärkt und gleichzeitig besser mit betrieblicher und privater Vorsorge verzahnt werden. Die verschiedenen Säulen der Altersabsicherung müssten „neu zusammengedacht“ werden, um den Herausforderungen kommender Jahrzehnte standzuhalten.

Eine zentrale Rolle soll dabei die unabhängige Rentenkommission spielen, die noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Bas erwartet von ihr klare, mutige Vorschläge, die über symbolische Korrekturen hinausgehen. Die Kommission solle eine tragfähige Grundlage für langfristige Reformen entwickeln – wohl wissend, dass dies von allen Koalitionspartnern Kompromissbereitschaft verlangen wird.

Politisch ist das Vorhaben brisant. Die Ampelkoalition ringt seit Monaten um das geplante Rentenpaket, das vor allem wegen der Frage, wie das Rentenniveau dauerhaft gesichert werden kann, für Spannungen sorgt. Bas warnt eindringlich davor, notwendige Entscheidungen immer wieder aufzuschieben. Ein Scheitern würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung beschädigen, sondern auch politischen Kräften Auftrieb geben, die soziale Unsicherheit gezielt ausnutzen.

Neben der finanziellen und strukturellen Perspektive unterstreicht Bas die moralische Dimension der Debatte. Ein verlässliches Rentensystem sei ein zentrales gesellschaftliches Versprechen an jene, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, gepflegt und einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. „Menschen, die 40 Jahre oder länger gearbeitet haben, müssen im Alter ohne Angst leben können“, betont sie. Dieses Versprechen müsse die Politik erneuern.

Mit ihrem Vorstoß setzt Bas einen deutlichen Akzent in einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den nötigen Mut findet, das Rentensystem nicht nur zu modernisieren, sondern grundlegend neu aufzustellen. Für Bas ist klar: Wer heute zögert, gefährde nicht nur die Zukunft der jungen Generation, sondern nehme auch in Kauf, dass immer mehr Menschen im Alter in Unsicherheit leben würden.

Das Interview können Sie hier in Gänze nachlesen.

Schließen


Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), spricht sich dafür aus, die 131-Euro-Haushaltshilfe im Pflegegrad 1 nicht mehr pauschal zu gewähren. Stattdessen solle im Rahmen der Begutachtung individuell entschieden werden, ob und welche Form der Haushaltshilfe im Einzelfall sinnvoll ist. Ziel sei es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.

Weiterlesen

Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen.

Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.

Schließen


Anfang September hat das Bundeskabinett dem Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes zugestimmt. „Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hierzu unmittelbar nach Beschluss des Gesetzes.

Weiterlesen

Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitnehmer*innen mit einem eher geringen Einkommen sollen profitieren. Die Betriebsrente, welche bereits 2018 Geringverdiener*innen einen Anreiz bieten sollte, wird somit nun ausgeweitet. Sie soll einenn finanziell abgesicherten Ruhestand gewährleisten, welcher allein durch die gesetzliche Rente längst nicht in jedem Fall garantiert ist. Laut Statista war im vergangenen Jahr knapp jede fünfte Person im Rentenalter hierzulande von Armut bedroht – für keine andere Altersgruppe ist dieser Wert so hoch.

Am 10. November fand im Bundestag eine Anhörung zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz statt. In dieser verteidigten die zuständigen Minister*innen den Beschluss des Gesetzes durch eine angebliche Entbürokratisierung und Flexibilisierung. Ebenso seien vertragliche Förderungen einer Betriebsrente für Geringverdiener*innen durch das Gesetz besser zugänglich.

Sektoren, die sich per Tarifvertrag für ein Betriebsrentenmodell entscheiden, werden aus der Verantwortung genommen, was der Bundesarbeitgeberverband Chemie ausdrücklich begrüßt. Zeitgleich wird jedoch befürchtet, dass das Gesetz mögliche Abfindungen zu wenig berücksichtigt, da eine nennenswerte Erhöhung dieser im Bertriebsrentenstärkungsgesetz nicht vorgesehen ist.

Auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung zweifelt die Effektivität des Gesetzes an und verweist auf eine notwendige Abschaffung von Doppelverbeitragungen. Gleichzeitig wird gefordert, dass man sich bezüglich der Sozialversicherungsgrenze enger an der Steuerfreiheitsgrenze orientiere und die Förderung für alle Teilnehmer*innen des Arbeitsmarktes und damit auch für Arbeitgeber*innen erhöhe.

Ein weiterer Verband, der Stellung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz bezogen hat, ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Diese plädiert für einen wesentlich niedrigschwelligeren Zugang zum Sozialpartnermodell durch eine auf alle Gewerkschaftsverbände übergreifende Möglichkeit, diesem zu folgen. Nur so könne ein Anspruch auf die gesamte Fördersumme gewährleistet werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schließt die Verfügbarkeit einer Betriebsrente, sofern kein Tarifvertrag besteht, grundsätzlich aus. Arbeitnehmer*innen hätten dadurch kein Recht auf Kofinanzierung durch Arbeitgeber*innen. Letzteren solle ein Pflichtanteil zustehen, welcher jährlich mit der Lohnentwicklung steigen bzw. sinken solle. Liegen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge vor, sollen Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet werden, diese ohne Abschläge den Arbeitnehmer*innen zukommen zu lassen. Alternativ können diese Beiträge für deren allgemeine Versorgung verwendet werden.

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Beachten Sie hierzu auch die Meldung der Bundesregierung.

Schließen


www.seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}