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Materielle Absicherung

Der Seniorenbeirat Stockelsdorf lädt am 18.09.2024 zu einer Podiumsdiskussion ein. Themen werden Altersarmut, die Rente der Zukunft und der (fehlende) Inflationsausgleich für Rentner*innen sein.

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Podiumsdiskussion

  • Wo: Rathaussaal Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7
  • Wann: Mittwoch, den 18.09.2024
  • Uhrzeit: 15.00 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr)

Teilnehmer*innen:

  • Bettina Hagedorn, MdB (SPD)
  • Sebastian Schmidt, Vorsitzender der Kreistagsfraktion OH (CDU)
  • Reiner Heyse, Gewerkschaftler und Herausgeber „RentenZukunft“

Eine Einladung an die FDP Schleswig-Holstein ist erfolgt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages steht eine Zusage noch aus.

Der Seniorenbeirat erwartet in der Diskussion Antworten auf viele Fragen und bittet um rege Beteiligung.

Anmeldungen sind per Mail möglich an seniorenbeirat@stockelsdorf.de oder telefonisch bei Jürgen Fischer, Tel. 0451/494036.

Hintergründe: Fehlender Inflationsausgleich, Demonstrationen, Petition

Zum fehlenden Inflationsausgleich für Rentner*innen fanden in Schleswig-Holstein unter Beteiligung von Seniorenbeiräten verschiedene Aktionen statt. Es wurde demonstriert und Unterschriften wurden gesammelt.

Zu diesen Hintergründen hielt Jürgen Fischer vom Seniorenbeirat Stockelsdorf eine Rede auf der Mitgliederversammlung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V., welche Sie hier gekürzt nachlesen können.

Rede auf der Mitgliederversammlung, Wortlaut Jürgen Fischer

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Delegierte,

ich bedanke mich für die Möglichkeit Ihnen und Euch über die Aktivitäten in Sachen „Senioren-Demo“ zu berichten.

Mein Name ist Jürgen Fischer, Seniorenbeiratsvorsitzender aus Stockelsdorf.

(…)

In unseren Beratungen in Stockelsdorf, an denen auch Peter Schildwächter etliche Male teilnahm, wurde dann über eine Forderung nach Zahlung eines Inflationsausgleiches diskutiert. Das Altenparlament, dass am 29.09.2023 tagte, erhielt vom Seniorenbeirat Plön formuliert, einen Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, den Bund aufzufordern, auch den rund 21 Millionen Rentner*innen einen Inflationsausgleich von 3.000 € zu zahlen.

Gleiches Recht für alle. Die Pensionäre haben den Ausgleich schon erhalten. Nicht nur die Pensionäre, auch unserer Bundespolitiker gönnten sich einen Schluck aus der Pulle. Und das im Übrigen neben zwei Diätenerhöhungen von zusammen rund 9% in diesem Jahr. Wie ungerecht. Etliche Tarifpartner der Wirtschaft hatten inzwischen erkannt, dass die Inflation durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden muss. Doch was ist mit den Rentner*innen?

Für immer mehr bleibt nur noch der Weg zu den örtlichen Tafeln, die einen enormen Zulauf zu beklagen haben. In Kenntnis dieser Ungerechtigkeit hatte sich mittlerweile ein breites Bündnis aus IG Metall Seniorenabteilung, Verdi Senioren, AWO Schleswig-Holstein, AWO Hamburg, SoVD Schleswig-Holstein, SoVD Hamburg, VdK, Seniorenbeiräte aus Mecklenburg-Vorpommern und einigen wenigen Seniorenbeiräten aus Schleswig-Holstein gegründet. Allen war dann klar, wir müssen in die Öffentlichkeit mit unserem Anliegen. So kam es am 05.04.2024 in Stockelsdorf zu einem 1. Spaziergang für Rentner*innen mit rund 1.000 Beteiligten. Teils lautstark und mit Rollatoren. Es folgten ein Beitrag im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR und teils bundesweite Presseberichte.

Zeitgleich mit der 1. Rentner-Demo fingen wir an im Bündnis Unterschriften zu sammeln, mit der Forderung nach Zahlung der Inflationsausgleichprämie. Diese Unterschriften wurden durch eine Online-Petition und durch mehrere Filmbeiträge auf YouTube unterstützt. Derzeit rund 130.000 Klicks und rund 260.000 Unterschriften. Unterschriftenlisten konnte man von der Web-Seite des LSR herunterladen. Haben Sie es gewusst?

Ermuntert durch die 1. Demo gingen wir am 31.05.2024 erneut auf die Straße. Diesmal wieder mit Unterstützung des Bündnisses und etlichen Seniorenbeiräten aus der Region Lübeck, aber auch aus Malente, Bad Segeberg und einigen mehr.

Die Unterschriften wurden mittlerweile in zwei Aktionen des Bündnisses am 15. Juni in Kiel und Hamburg an Bundespolitiker bzw. dem Finanzsenator in Hamburg übergeben.

Dann war zunächst Sommerpause.

Am 14.08.2024 traf sich das Bündnis zum insgesamt wohl 14. Mal, diesmal bei unseren Freunden und Mitstreitern Götz Gebert und Bruno Böhm im Lübecker Rathaus, danke nochmals dafür, und hat meine Forderung nach einer Demo in Berlin angenommen. Wir beraten jetzt in den einzelnen Bündnispartnern über eine Aktion in der Bundeshauptstadt. Möglicherweise vor dem Bundeskanzleramt oder bei Herrn Lindner vor der Tür, wenn er dann noch da ist….

Die Lübecker haben übrigens bereits am14.02.2024 eine bemerkenswerte Veranstaltung zum Thema Altersarmut durchgeführt. Haben Sie es gewusst?

Kommen Sie gern alle mit ihren Senioren am 06.11.2024 mit nach Berlin. Ein Busplatz, Abfahrt in Stockelsdorf, kostet ca. 30,00 €. Ich habe für Stockelsdorf bereits 4 Busse reservieren lassen. Ich bitte Sie alle darüber zu beraten, um der Forderung unserer Rentner*innen und Senior*innen nach Gerechtigkeit Nachdruck zu verleihen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Bündnis am 25.09.2024 in seiner nächsten Sitzung. Es geht nunmehr aber nicht mehr allein um die Inflationsausgleichzahlung, sondern um Altersarmut und ganz wichtig um die Rente der Zukunft, die nach meiner und unserer Meinung im Bündnis nicht durch Börsenspekulationen gefährdet werden darf.

Besonders möchte ich Sie und Euch noch auf eine Podiumsdiskussion in Stockelsdorf am 18.09.2024 im Rathaussaal zu Stockelsdorf aufmerksam machen Dazu habe ich die Bundespolitikerin der SPD und Mitglied im Haushaltsausschuss, Frau Bettina Hagedorn, Ihren vermutlichen Gegenkandidaten der CDU, Sebastian Schmidt, wohnhaft in Stockelsdorf, ein Mitglied der FDP-Fraktion des Landes Schleswig-Holstein und Herrn Reiner Heyse, den Herausgeber von RentenZukunft eingeladen und die Zusagen bereits erhalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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Unter allen fünf Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung hierzulande die jüngste. Erst 1995 wurde sie unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eingeführt, da die Zahl pflegebedürftiger Menschen einen stetigen Anstieg verzeichnete. Ihr Bestehen ist eine Grundvoraussetzung für (niedrigschwelligere) Hilfsmaßnahmen und gesenkte Kosten im Pflegefall, doch oftmals wird sich damit erst dann auseinandergesetzt, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetroffen ist oder unmittelbar bevorsteht.

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Der 1950 gegründete Sozialverband VdK hat im vergangenen Juni ein YouTube-Video veröffentlicht, in welchem Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung des bayerischen VdK, die zentralen Aspekte der Pflegeversicherung zusammenfasst und aufzählt, was Sie als pflegeversicherte Person beachten sollten:

https://youtu.be/3AyD4TvXpKk?si=psrtNPG8x5ZuURvw

Seit die Pflegeversicherung 2017 reformiert wurde, wird die Pflegebedürftigkeit anhand von 65 Kriterien (z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Auffälligkeiten) gemessen. Zunächst wird seitens der Angehörigen der Antrag an die Pflegekasse gestellt, in deren Auftrag der Medizinische Dienst sich in Form eines Hausbesuchs oder eines Telefonats ein Bild von der pflegebedürftigen Person macht, um den Pflegegrad festzulegen. Je mehr Kriterien der Alltagsbewältigung Defizite aufweisen, desto pflegebedürftiger ist die Person einzustufen.

Ab Pflegegrad II besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, das gemeinsam mit dem Pflegegrad steigt. Dieses steht dabei der pflegenden Person zu, kann aber auch durch eine Pflegesachleistung ersetzt werden. Darüber hinaus ist in der Pflegeversicherung auch die Tages- und Nacht- sowie die vollstationäre Pflege in Form der vorübergehenden oder dauerhaften Heimunterbringung inkludiert. Wird diese in Anspruch genommen, erhöht sich auch der Satz des Pflegegeldes. Die Kosten für stationäre Pflege werden jedoch nur teilweise von der Pflegeversicherung getragen, wohingegen der Rest eigenständig gezahlt werden muss. Ist dies finanziell nicht möglich und kommen auch weitere Angehörige für die Kostenübernahme nicht in Frage, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Ein Entlastungsbetrag von 125€ kann in Anspruch genommen werden, findet aber aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Pflegediensten nicht immer Anwendung.

Bei vier Fünftel aller pflegenden Personen handelt es sich um Angehörige, welche die Pflege ihrer Ehepartner*in, Eltern oder Geschwister eigenständig übernehmen. Diese erhalten hierfür ein fiktives Arbeitsentgelt, das später ihrer eigenen Rente zugute kommt, wobei sich auch dieser Betrag an den Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen orientiert. Pflegende Personen, welche bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben, haben zudem die Möglichkeit, Gebrauch von der Teilrente zu machen, damit deren gängige Rente von der Pflegetätigkeit unberührt bleibt. Gegenwärtig zahlen Arbeitnehmer*innen ab dem 24. Lebensjahr, sofern sie kinderlos sind, 4% des Bruttolohns in die Pflegekasse ein, wobei der Anteil mit jedem Kind um einen Viertel Prozentpunkt sinkt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über den VdK.

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Mitte Juli adressierte das Netzwerk AGE Platform Europe in einem offenen Brief die erneut gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und forderte die Entwicklung einer EU-Strategie zur Altersgleichheit.

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Die AGE Platform Europe ist das größte Netzwerk von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die die Interessen älterer Menschen vertreten. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist Mitglied.

In dem Brief werden die Erfolge der europäischen Alterspolitik während von der Leyens letzter Amtszeit hervorgehoben, wie beispielsweise die Priorisierung älterer Menschen bei den Impfungen während der Corona-Pandemie. Gleichzeitig äußern die Verfasser*innen jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer neuen Amtszeit:

„Wir sind überrascht, dass ältere Menschen von heute und morgen weder in Ihren politischen Leitlinien noch in der Präsentation vor dem Europäischen Parlament erwähnt wurden. Wir vertrauen darauf, dass Sie diese Lücke schließen und Initiativen zur Gleichstellung im Alter vorschlagen werden, die auf den Schlussfolgerungen der Kommission und den Empfehlungen der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie der Weltgesundheitsorganisation basieren. Sie alle konzentrieren sich auf die Notwendigkeit, Altersdiskriminierung als Schlüsselkomponente politischer Maßnahmen anzugehen, die die Vorteile eines längeren Lebens nutzen und die Solidarität zwischen den Generationen fördern.“

Konkret fordert AGE, dass dem Gleichstellungskommissar ein Mandat zugewiesen wird, um eine EU-Strategie für Altersgleichheit zu entwickeln. Darüber hinaus hat das EU-weite Netzwerk bereits im Januar dem Europäischen Parlament weitere Forderungen unterbreitet. Im AGE-Manifest wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Altersgleichheit sicherstellen sollen.

Auch die BAGSO hat ihre Forderungen an die neuen Europäischen Gesetzgeber 2024 bis 2029 unter dem Titel „Für ein solidarischen Miteinander aller Generationen in Europa“ bereits im Januar 2024 veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um den Abbau von Altersdiskriminierung sowie die Stärkung von Solidarität und Demokratie innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

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Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist mit seinen 2,2 Millionen Mitgliedern einer der größten Sozialverbände in Deutschland. Der VdK ist nicht nur sozialpolitisch aktiv, sondern unterstützt auch seine Mitglieder individuell. Auch Nichtmitglieder können von den Informationen und Hilfsangeboten - wie den hier vorgestellten Videos - profitieren, die der Verband bereitstellt.

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Auf der Webseite VDK-TV finden sich zahlreiche Filme, die über aktuelle sozialpolitische Themen informieren. Auch für Senior*innen bieten diese Videos wertvolle Einblicke und Ratschläge. Wir haben hier eine kleine Auswahl bereitgestellt, die sich mit Themen befasst, die auch für Senior*innen interessant sein können:

  • Was gerade bei der Rente schiefläuft: Dieses Kurzvideo kritisiert die gegenwärtige Rentendebatte, die sich stark auf das Renteneintrittsalter fokussiert. Der VdK betont, dass es wichtigere Faktoren für eine gute Rente gibt, die derzeit vernachlässigt werden.
  • Krankenversichert als Rentner*in: Das Video beleuchtet die finanziellen Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Oftmals kann die gesetzliche Versicherung mehrere hundert Euro im Monat günstiger sein. Es wird erklärt, wann sich ein Wechsel lohnt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Hinzuverdienen in der Rente: Hier erhalten die Zuschauer*innen einen Überblick über die wichtigen Aspekte des Hinzuverdienstes während der Rente. Es wird erklärt, worauf bei der Erwerbsminderungs- oder Altersrente zu achten ist.
  • Richtig pflegeversichert: Dieses Video bietet eine Einführung in das Thema Pflegegrad und Pflegeversicherung. Es beschreibt die Bedeutung der Beantragung eines Pflegegrades und gibt einen Überblick über die relevanten Prozesse sowie die verfügbaren Unterstützungsleistungen.

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„Sind die Renten sicher?“ Diese Frage lässt sich im Laufe der Zeit immer wieder in den Medien finden. Dank der demografischen Entwicklung bleibt das Thema aktuell. Ein satirischer Zugang kann eine Möglichkeit sein, sich diesem Thema kritisch zu nähern.

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In ihrer Folge vom 07. Mai 2024 haben sich die Satiriker und Hosts der Fernsehsendung „Die Anstalt“ Max Uthoff und Klaus von Wagner zusammen mit ihren Gästen Maike Kühl, Abdelkarim und Bodo Wartke dem Thema angenommen. Dabei gelingt es ihnen mit einem satirischen Rundumblick, sich dem Thema anzunähern, das aktuelle und zukünftige Rentner*innen betrifft.

Inhaltlich werden folgende Fragen versucht zu beantworten:

  • Was ist mit der rechtlichen Möglichkeit zu arbeiten, wenn man „es noch kann“ und will?
  • Was hat es mit der Aktienrente auf sich?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Rententöpfe aufzustocken, wo liegen die politischen Blockaden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Rente und Pension? Welche Probleme gehen damit einher?

Auch die Riester-Rente und die Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden dabei nicht ausgelassen. Laut Tagesschau vom 23. Juli 2023 betrug „die durchschnittliche Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren nach Angaben der Bundesregierung 1543 Euro monatlich. […] Allerdings kamen Männer auf eine Rente von durchschnittlich 1637 Euro, bei Frauen waren es lediglich 1323 Euro. Und auch der Ost-West-Unterschied ist mit 1605 zu 1403 Euro nach wie vor deutlich.“

Trotz humorvoller Verpackung zeichnet sich gute Satire dadurch aus, dass sie ernste Themen nicht hinter einem Lacher versteckt. Wer nach der Sendung das Bedürfnis hat, sich dem Thema der sogenannten Schuldenbremse ähnlich zu nähern, kann auf die Sendung vom 12. März 2024 zurückgreifen. Entsprechende Links finden Sie im Fazit zu unserem Beitrag zur Effizienz in der Pflege. Die Schuldenbremse könnte man als "Gatekeeper" (englisch für "Torwächter") des Finanzierungszugangs bei der Lösung von Renten- und Pflege-Problemen bezeichnen.

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Dass vor dem Hintergrund knappen Pflegepersonals und einer Zunahme an pflegebedürftigen Menschen die Frage der Effizienz aufkommt, ist verständlich. Doch ist es die richtige Frage zum richtigen Zeitpunkt? Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bestätigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach: „[…] Deutschland [gäbe] im internationalen Vergleich nicht übermäßig viel für die Pflege aus. Hier ist vieles schon jetzt auf Kante genäht.“

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Bedarf an Pflege

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach einem Bericht des Deutschlandfunk bis 2040 von heute rund fünf Millionen auf sechs Millionen steigen und sich in den Jahrzehnten danach bei rund 6,7 Millionen einpendeln. Der Bedarf an Pflege wird regional aber unterschiedlich sein. In Sachsen-Anhalt und Thüringen wird bis 2055 ein geringer Anstieg von sieben Prozent bzw. neun Prozent erwartet, während in Bayern ein Anstieg um 56 Prozent und in Baden-Württemberg um 51 Prozent prognostiziert wird.

Verschärft wird die Gesamtsituation noch durch einen unerwartet hohen Anstieg von 360.000 statt 50.000 zu Pflegenden im vergangenen Jahr, wie der Gesundheitsminister im selben Interview mit dem RND bestätigte. In diesem Zusammenhang betonte Lauterbach, dass Pflege keineswegs nur eine Frage des Alters sei, sondern er davon ausgehe, dass unter der großen Gruppe der sogenannten Babyboomer auch mehr jüngere Menschen pflegebedürftig würden.

Reformvorschläge

Aus diesem Grund plädiert Lauterbach für eine Dynamisierung der Leistungsausgaben für Pflege, Steuerzuschüsse für Pflegende bei Rentenbeiträgen und brachte die Einführung einer Bürgerversicherung erneut ins Spiel. Mit einer „umfassenden Finanzreform in der Pflege“ rechnet er in dieser Legislaturperiode aufgrund der verschiedenen Ansichten der Koalitionspartner allerdings nicht mehr.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lobt die Einsicht in eine notwendige Reform, kritisiert allerdings, dass all das ohne eine zeitnahe Umsetzung niemandem helfe. Im Gegensatz zu Lauterbach fordert die BAGSO, „den Kommunen die Verantwortung für die Pflege und die Prävention von Pflegebedürftigkeit zu übertragen“, dies gesetzlich zu verankern und ausreichend zu finanzieren. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen und regional massiver Unterschiede im Pflegebedarf bleibt allerdings auch die Forderung der BAGSO mit einem Fragezeichen behaftet.

Sowohl BAGSO als auch Lauterbach sehen allerdings die Notwendigkeit, dass ohne mehr Geld sich kaum etwas verändern lässt.

Eine auf den ersten Blick andere Richtung schlägt der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege (SVR) ein. Demnach würden die derzeitigen „strukturellen Probleme“ Druck auf die ohnehin zunehmend kritische Fachkräftesituation in der pflegerischen und medizinischen Versorgung bewirken, so Prof. Dr. med. Michael Hallek, Vorsitzender des SVR, gegenüber dem Ärzteblatt. Aus diesem Grund bräuchte es einen „effizienteren“ Einsatz von Ressourcen. Unter Effizienz wird in der freien Wirtschaft landläufig allerdings eine Verdichtung von Arbeitszeit verstanden. Entsprechend wäre diese Forderung konträr zum eigentlichen Bedarf an mehr Qualität und vor allem „mehr Zeit“ für die Patient*innen, wie es die Fachkräfte fordern. Zu diesem Ergebnis kam die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" bereits 2022. Seitdem hat sich kaum etwas an der Situation verändert. Es wird also darauf ankommen, was der SVR unter Effizienz versteht.

Ein konkreter Vorschlag kommt von der Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler. In einem Interview mit dem SWR schlug sie vor, dass Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten, für die sie ansonsten auf Ärzt*innen angewiesen sind. In anderen Ländern sei es bereits üblich, dass Fachkräfte selbstständig Verordnungen und Pflegemittel verschreiben sowie Aufklärungsgespräche durchführen können. Effizienz, so verstanden, könnte sowohl zu einer Entlastung als auch zu einer Aufwertung führen. Ein weiteres Effizienzpotenzial liegt in einer besseren regionalen Vernetzung. Vorstellbar wäre hier, ein öffentliches Verkehrsnetz in den nächsten Jahren aufzubauen, das Angebot und Nachfrage gerade in ländlichen Regionen verbindet. Dieses Verkehrsnetz wäre vermutlich auch notwendig, sollten die Kommunen mehr Verantwortung übernehmen, wie es die BAGSO fordert.

Fazit

All das kostet Geld. Bevor also mit dem Effizienzbegriff Druck aufgebaut wird und dadurch noch mehr Pflegekräfte abwandern, sollte zunächst die Finanzierung ins Auge gefasst werden. Hieran schließt die Diskussion um eine Reform von Pflegeversicherung und sogenannter Schuldenbremse an. Kritische Stimmen zur Schuldenbremse fasst die Sendung „Die Anstalt“ vom 12. März zusammen, hier in kommentierter Fassung durch Maurice Höfgen (hauptberuflich wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag).

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Altersdiskriminierung oder „Ageismus“ ist ein Problem, das sich nicht zuletzt in der Art und Weise zeigt, wie über Alter gesprochen wird. Doch bereits hier kann ein gedanklicher Fehlschluss entstehen, wenn man die beiden Begriffe gleichsetzt. So wird „Ageismus“ vor allem im Zusammenhang mit Diskriminierung von Menschen im höheren Lebensalter verwendet.

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Zum Thema Ageismus im Alter haben wir bereits einen Artikel geschrieben, der sich vor allem mit der sprachlichen Diskriminierung insbesondere in den Medien befasst. Hier ging es darum das Menschen im höheren Lebensalter als defizitär stigmatisiert oder, besonders in der Werbung, durch ein unerreichbares Ideal dargestellt werden.

Folgt man hingegen der Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, so ist eine Diskriminierung aufgrund des Lebensalters unabhängig von der Lebensphase zu verstehen: „Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal spielte häufig im Arbeitsleben, dem Zugang zu privaten Versicherungen und bei Finanz- und Bankgeschäften, beim Zugang zu öffentlichen Gesundheits- und Sozialleistungen sowie beim Hochschulzugang eine Rolle.“ Während beispielsweise Formulierungen wie „junge, engagierte Mitarbeitende“ in Stellenausschreibungen ältere Bewerber*innen diskriminieren, werden dem gegenüber bspw. jüngere Frauen in Einstellungsverfahren benachteiligt, wenn Arbeitgeber*innen „Ausfälle durch Schwangerschaften oder Kinderbetreuung“ befürchten.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Vorfeld der am 20. Mai 2024 in New York stattgefundenen Sitzung der „Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns“ (OEWG-A), nach einer „UN-Altenrechtskonvention“ etwas einseitig.

Nichtsdestoweniger bekräftigte auch die UN in ihrer angenommenen Resolution der Generalversammlung vom 20. Dezember 2012, „[…] dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden, […] ohne Unterscheidung irgendeiner Art, wie Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt oder sonstigem Status, […]“. Darüber hinaus betonte die UN in ihrer Resolution zur Generalversammlung vom 15. Dezember 2022, „dass die Zahl der Personen im Alter von 60 Jahren oder älter zwischen 2021 und 2030 voraussichtlich um 31 Prozent wachsen wird, von 1,1 Milliarden auf 1,4 Milliarden, weltweit die Jugend übertreffen und doppelt so viele wie Kinder unter 5 Jahren ausmachen wird, und dass dieser Anstieg in den Entwicklungsländern am größten und am schnellsten sein wird.“

Es wird also in Zukunft mehr alte Menschen geben. Allerdings stellt sich die Frage, ob es hier tatsächlich einer Altenrechtskonvention bedarf. In unserem Artikel zur „Altenrepublik“ haben wir bereits die kontroverse These des Soziologen Stefan Schulz aufgegriffen, dass mit einer wachsenden Gruppe älterer Menschen auch deren politischer und gesellschaftlicher Einfluss und damit ihre Verantwortung steigt. Ein Beispiel findet sich in extremer Form gerade in den USA in Form des amerikanischen Präsidenten. Aber auch in Deutschland liegt der Altersdurchschnitt des Bundestages (2021) bei 47,3 Jahren. All diese Menschen gehören damit zu einer Personengruppe in der, teilweise weit fortgeschrittenen, zweiten Lebenshälfte mit gleichzeitig viel Macht und Einfluss.

Betrachtet man nun nochmals die UN-Resolution von 2022, findet allerdings besonders in den Entwicklungsländern ein Zuwachs an älteren Menschen statt. Damit muss die Frage vorangestellt werden: Ist Alter tatsächlich der größte Diskriminierungsfaktor, oder ist es das Alter in Verbindung mit Armut bzw. mit gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Geschlecht? Ein Blick in die Geschichte der Menschenrechte macht zudem deutlich, dass selbst diese nicht frei von Ambivalenz und Blindenflecken sind. Hierzu mehr in: „Außenpolitik und Zeitgeschichte“ (APuZ). Dennoch auch die Autoren von APuZ kommen zu dem Schluss das hinter das Prinzip eine immanente Menschenwürde qua Existenz als Mensch nicht zurückgegangen werden darf.

Damit läge das Problem allerdings weniger in einer fehlenden „Altenrechtskonvention“. Es scheint viel eher, das Alter (und hier in beide Richtungen) verbunden mit weiteren Marginalisierungsfaktoren wie Armut, Gesundheit oder Geschlecht zu sein, das zu Diskriminierungen führt. Damit ist nicht gesagt, dass, wie im Fall von medialer Berichterstattung, Alter nicht auch direkt diskriminiert wird. Wenn jedoch „Altersdiskriminierung“ thematisiert wird, ohne den Kontext zu betonen, könnten weitere grundlegende Ursachen für Diskriminierung in den Hintergrund treten.

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Der demografische Wandel ist im Gange. Damit geht die Frage einher, wie der Bedarf an Pflege und struktureller Veränderung für eine würdige zweite Lebenshälfte gewährleistet werden kann. Gleichzeitig kann auch ein nicht zu unterschätzender Generationenkonflikt entstehen. Dieser Beitrag kann als Ausgangspunkt für einen komplexeren Diskurs genutzt werden.

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Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist jede zweite Person in Deutschland heute älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre.

"Wenn die Babyboomer in Rente sind, geht’s bergab", sagt der Soziologe Stefan Schulz in einer Podiumsdiskussion der Körber-Stiftung. Die Generation der Babyboomer beschreibt die Menschen, die ab Mitte der 1950er bis Anfang der 1970er Jahre geboren wurden. Dabei sind die Regionen, in denen ältere Menschen leben, ungleich verteilt. „In manchen Bundesländern wird es mehr zu pflegende Menschen geben als Wähler:innen unter 30.“ Während das auf der einen Seite zur eingangs angesprochenen Versorgungsproblematik führe, bedeute es auf der anderen Seite eine „Dominanz der Alten, die die Innovationskraft, Demokratie und den Wohlstand bedroht“. So die kontroverse These von Schulz.

Schulz legt dar, dass selbst in Metropolregionen wie Frankfurt mit einem durchschnittlichen Alter von ungefähr 41 Jahren ältere Menschen immer noch eine überproportional hohe Gewichtung besitzen, wenn es bspw. um Wahlergebnisse und damit um die politische Gestaltung gehe. Das liegt zum einen an ihrer Anzahl, zum anderen aber auch daran, dass jüngere Menschen nur halb so häufig zur Wahl gehen. Schulz verweist hier anekdotisch auf den für viele misslungenen Erstkontakten mit dem „Staat“ beim Auszahlen von Corona-Hilfen an jüngere Menschen. Sein Schluss ist, dass solche negativen Ereignisse den Politikverdruss der jungen Generation verstärken und in einem fundamentalen Kontrast zur grundsätzlichen Aufstiegsstimmung der 1950er Jahre stehen, die die Boomer-Generation geprägt habe.

Während Wahlen, Rentenschlüssel und wirtschaftlich skalierbare Innovationen eine Seite darstellen, die Schulz durch diese Schieflage gefährdet sieht, kann eine älter werdende Gesellschaft auch auf solidarischer Ebene ein Missverhältnis bedeuten. Einsamkeit und Anonymität sind dabei nur zwei der nicht einfach zu beziffernden Probleme. Auch das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung stellt die These auf: „Leere Eigenheime, Wohlstandsgefälle, soziale Isolation: Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ab 2018 hat im schlimmsten Fall gravierende Auswirkungen auf das kommunale Leben. Im besten Fall birgt der Ruhestand der Babyboomer aber ein immenses Potenzial an politisch und gesellschaftlich Engagierten.“

Allerdings gelte es, dieses „immense Potenzial“ nicht nur wahrzunehmen, sondern es bedeute eine Verantwortung für die Babyboomer-Generation, die Weichen richtig zu stellen, deren Konsequenzen sie in Teilen nicht mehr erleben werden. Dabei spielen die Bewertung von Problemen und ihre Lösung aufgrund unterschiedlicher Lebenserfahrungen und Lebenshorizonte eine Rolle. Während die Generation, die 2029 65 wird, trotz Altersarmut einen intergenerationalen relativen Wohlstand erarbeiten konnte, finde sich am anderen Ende bei den gerade 18-Jährigen eine immer stärkere intergenerationale Vermögensungleichheit, betont Schulz. Damit sei nicht auszuschließen, dass Weltsicht, Politikverdrossenheit und die daraus resultierenden Bedürfnisse zwischen, aber auch innerhalb der Generationen, immer stärker auseinandergehen.

Die großen zu bearbeitenden Themenfelder scheinen dabei innovative Wohnformen im Alter und die Arbeitswelt der jungen Menschen zu sein. Einen Einblick in das Feld Wohnen zeigt z. B. ein Bericht des Deutschlandfunk aus 2019.

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Vor nicht ganz zwei Jahren wurde das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege. Dabei liegt ein zentraler Fokus auf der Entlohnung der Pflegekräfte.

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Wie „Forschung aktuell“ in einem Artikel vom April 2024 festhält, stellen gesetzliche Neuregelungen im Rahmen des GVWG nun sicher, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste seit dem 1. September 2022 ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens entsprechend den regionalen Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen müssen. Neuzulassungen von Pflegeeinrichtungen sind an die Einhaltung dieser Regeln gebunden. Dabei bindet das GVWG zwar die Zulassung zur pflegerischen Versorgung im Leistungsbereich SGB XI an die Entlohnung der Beschäftigten, die überwiegend in Pflege und Betreuung tätig sind, allerdings bleibt die Abstufung nach Qualifikation weiterhin ausschlaggebend. Dennoch stieg zum 1. Mai 2024 der Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro und soll zum 1. Juli 2025 auf 16,10 Euro steigen, so die Allgäuer Zeitung und die Bundesregierung. Für Pflegefachkräfte mit Qualifikation stieg dieser Mindestsatz auf 19,50 Euro und zum 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro.

Kurz gesagt: Wer pflegerisch tätig ist, soll höher entlohnt werden. Das Problem dabei ist, dass gerade für ungelernte Kräfte der Lohn immer noch in einem Bereich liegt, der die hohe Arbeitsbelastung kaum kompensiert. Auch für gelernte Pflegekräfte stellt sich zumindest die Frage, ob dieser Lohn attraktiv genug ist.

Aber nicht nur die Entlohnung und Finanzierung sollten durch das Gesetz verbessert werden. Ab dem 1. Juli 2023 wurde durch das GVWG zudem ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren vorgegeben, das die Einstellung von weiterem Personal ermöglichen sollte. Bereits mit Einführung des Gesetzes kritisierte der Paritätische: „Die durchaus anerkennenswerten Bemühungen, dieses schwierige Thema im Sinne der Road Map der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, haben das Problem, dass eine vom Ende her gedachte Sichtweise fehlt.“ Die Verbesserung liegt laut Paritätischem damit in einigen Ländern bereits unterhalb des geltenden Personalschlüssels, weshalb „dort ein Stellenabbau befürchtet wurde“ und bleibt in allen anderen Ländern zu sehr im Beliebigen.

Die Allgäuer Zeitung hält diesbezüglich fest: „Pflegeheime können laut der AOK über die Personalanhaltswerte in den Pflegesatzverhandlungen vereinbaren, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden nötig ist. So können Pflegeheime - müssen aber nicht - mehr Pflegepersonal einstellen.“ Insgesamt kommt die Zeitung zu dem Schluss, dass bei einer stationären Einrichtung mit 100 Pflegebedürftigen durchschnittlich der Zuwachs nach Regelung des §13c Absatz 1 SGB XI bei 5,84 Vollzeitäquivalenten liegen würde. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einer Vollzeitstelle und unterscheidet sich je Qualifikation. Eine Aufschlüsselung der Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen nach Qualifikation findet sich unter dem Artikel der Allgäuer Zeitung. Aber ein Durchschnitt sagt sehr wenig über die regionalen Bedarfe aus.

Im Gegenteil könnte sogar die falsche Annahme, dass mit dieser Regelung nun das Problem gelöst sei, zu einer Verschärfung führen. Wie die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" zeigt, messen die Befragten "mehr Zeit für eine gute Pflege durch mehr Personal" eine höhere Priorität bei als einer höheren Bezahlung. Auch Vereinbarkeit (von familiärer Pflege, Familie und Beruf), Pflegequalität, Führung, Teamatmosphäre, Gesundheitsförderung und Prävention spielen eine erhebliche Rolle.

Damit bleibt die Einführung des GVWG ein Schritt. Um den notwendigen Gleichschritt zwischen besserer Entlohnung und gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen, zu denen nicht nur ein höherer Personalschlüssel zählt, in die Praxis umzusetzen, wird es vermutlich mehr brauchen.

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Laut einem Bericht des NDR aus dem Februar verzeichnet Schleswig-Holstein einen erneuten Anstieg von Altersarmut. Demnach hat sich im Vergleich von 2021 zu 2022 der Anteil von Menschen über 65, die auf Grundsicherung angewiesen sind, um neun Prozent erhöht.

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Daten für 2023 sind liegen noch nicht vor. Wie der NDR unter Bezugnahme auf Zahlen des Statistikamts Nord schreibt, erhielten im Jahr 2022 24.600 Menschen, die älter als 65 Jahre sind, staatliche Leistungen. Ein Blick in die Statistik zeigt dabei einen deutlichen jährlichen Anstieg. Damit hat sich allein für Schleswig-Holstein die Zahl der auf Grundsicherung im Alter angewiesenen Personen in den letzten 20 Jahren verdoppelt.

Auch auf Bundesebene ist dieser Trend zu erkennen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festhält, stieg der Anteil der Personen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, seit 2006 von 2,3 Prozentpunkten auf 3,4 Prozentpunkte im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um knapp 48 % in 15 Jahren. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil in Schleswig-Holstein um 68 % an.

Überraschen sollte diese Entwicklung in den genannten Zeiträumen nicht. Bereits vor knapp einem Jahr hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Damals wurde aufgezeigt, dass ein Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten. Das Sozialamt übernimmt dann den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sogenannte "Regelbedarf", der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt seit dem 01.01.2024 in der ersten Regelbedarfsstufe 563 Euro.

  • Auf der Seite der Lebenshilfe finden sich umfangreiche Informationen und weiterführende Links zum Thema.
  • Auch das BMAS bietet einen umfangreichen Flyer zum Thema "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Im Beitrag des NDR wird die Notwendigkeit einer Reform mit einem Zitat von Tim Holborn, Geschäftsführer des Landessozialverbands Schleswig-Holstein (SOVD), hervorgehoben. Holborn geht von einer Zuspitzung der Rentensituation aus und fordert mehr Einnahmen für die gesetzliche Rentenkasse, "zum Beispiel indem auch Selbstständige verpflichtend einzahlen müssen".

Trotz Rentenreform könnte das Problem der Rente bereits bei nicht ausreichend entlohnter Arbeit angegangen werden. Der Niedriglohnsektor und soziostrukturelle Faktoren sind Grundlagen für eine schlechte Rente. Beispielhaft ist der Gender-Care-Gap zu nennen, also die Sorge-Arbeit, die meist immer noch von Frauen geleistet wird.

Dabei finden sich gerade in den Branchen, die dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind, immer wieder sogenannte "Scheinselbständigkeiten". Ob also Selbständige die Lücke decken und welche sozialen Folgen dies hat, muss ebenfalls berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass durch eine Rentenreform diejenigen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie keine oder kaum Rentenansprüche haben, diese auch weiterhin nicht haben werden, weil ihnen die Rentenpunkte fehlen. Laut BMAS haben nämlich 19,7 % der Menschen, die im Alter Grundsicherung beziehen, überhaupt kein anrechnungsfähiges Einkommen, also so wenig Rente, dass sie auf die volle Grundsicherung angewiesen sind. Bei weiteren 36,5 % sind weniger als 400 € anzurechnen.

Am Ende bleibt auch bei Altersarmut und Rentenreform die große Frage der Umverteilung zu stellen. Dabei können prekäre Arbeit und Gender-Care-Gap aufgegriffen werden. Dieser hat wiederum Auswirkungen auf den Gender-Pay-Gap (also die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern).

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