Weiterlesen Während Arbeitnehmer*innen diese Erhöhung sofort zahlten, betraf sie Rentner*innen erst ab Juli 2025 – dann jedoch rückwirkend für das erste Halbjahr. Das führte dazu, dass im Juli ein einmaliger Nachzahlungsbeitrag von 1,2 Prozent der Monatsrente fällig wurde, selbst für Personen, die erst im Laufe der ersten sechs Monate 2025 in Rente gegangen waren. Der Bundesverband der Rentenberater kritisierte diese Regelung deutlich. Zum einen führte die Berechnungsweise dazu, dass die Nachzahlung auf die zum 1. Juli 2025 angepasste, also höhere Rente erhoben wurde. Dadurch entstand ein rechnerischer Zinsaufschlag von rund 13,3 Prozent, den die Rentner*innen ungewollt tragen mussten – eine Art „Zwangszins“. Zum anderen sei es ungerecht, dass auch Neu-Rentner*innen, die nur ein oder zwei Monate vom niedrigeren Beitragssatz profitiert haben, den vollen Nachzahlungsbetrag leisten müssen. Der Verband betont, dass es einfachere und gerechtere Lösungen gegeben hätte. So wäre es möglich gewesen, die Beitragserhöhung mit einer kurzen Verzögerung, etwa ab März 2025, umzusetzen – ganz ohne Rückwirkung. Bei neuen Rentenzugängen hätte der höhere Beitrag zudem direkt berücksichtigt werden können. Die Deutsche Rentenversicherung begründete ihr Vorgehen wie folgt: Die Rentenanpassung, also die jährliche Erhöhung der Renten, erfolgt traditionell zum 1. Juli. Da die Systeme der Deutschen Rentenversicherung für Berechnung und Auszahlung auf diesen Termin abgestimmt sind, konnten sie nicht kurzfristig an die neue Beitragserhöhung zum 1. Januar angepasst werden. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, entschieden sich die Rentenversicherungsträger daher für eine sogenannte „verwaltungsarme Lösung“. Diese sollte die Umsetzung vereinfachen, führte jedoch dazu, dass die Beitragserhöhung für Rentner*innen erst verzögert und rückwirkend umgesetzt wurde – was für die Betroffenen eine finanzielle Mehrbelastung bedeutete. Die Rentnerin Marina Thyen aus Schönwalde erhält seit rund zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Sie bemerkte, dass ihre Rente im Juli 2025 niedriger ausfiel, weil ein einmaliger Pflegeversicherungs-Aufschlag abgezogen wurde. Zwar ist der finanzielle Unterschied gering, doch sie empfindet die Regelung als ungerecht, da der Beitrag auf die bereits erhöhte Juli-Rente berechnet wurde und damit mehr Geld einbehalten wurde, als eigentlich fair wäre. Marina Thyen kritisiert vor allem den Umgang mit Rentner*innen, die ihrer Meinung nach wieder einmal benachteiligt werden. Rechtlich könne man dagegen nichts unternehmen, sagt sie, doch sie empfindet die Situation als moralisch unfair und nicht in Ordnung.Kritik des Bundesverbands der Rentenberater
Begründung der Deutschen Rentenversicherung
Fallbeispiel aus Schleswig-Holstein
Materielle Absicherung
Aktivrente: Steuerfreiheit soll Arbeit im Alter fördern
22. Oktober 2025Weiterlesen Rentner*innen, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Steuerbefreiung greift direkt beim Lohnsteuerabzug und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – das heißt, der steuerfreie Zuverdienst beeinflusst nicht den Steuersatz für andere Einkünfte. Von der Regelung ausgeschlossen sind: Außerdem müssen Aktivrenter*innen auf ihren steuerfreien Zuverdienst Sozialabgaben zahlen – konkret Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie tragen dabei den vollen Krankenversicherungsbeitrag, damit sie Anspruch auf Krankengeld haben. Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen sie selbst nicht, wohl aber der Arbeitgeber den Rentenanteil. Wie stark Einzelne von der neuen Regelung profitieren, hängt von ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Faktoren wie Sonderausgaben, Kapitalerträge oder andere individuelle Umstände machen pauschale Berechnungen unmöglich. Zudem liegt der Gesetzentwurf bislang noch nicht offiziell vor. In Bayern könnten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 64.000 ältere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von der Aktivrente profitieren. Ob die Maßnahme tatsächlich viele Ältere zum Weiterarbeiten bewegt, ist jedoch fraglich. Laut IW-Expertin Ruth Marie Schüler spielen finanzielle Gründe für viele, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, eine geringere Rolle als Freude und Sinn in der Arbeit. Laut einem Referentenentwurf des Finanzministeriums soll die Aktivrente den Staat rund 890 Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese Steuerausfälle werden für den Zeitraum 2026 bis 2030 erwartet und verteilen sich auf Bund und Länder mit jeweils 378 Millionen Euro sowie auf die Kommunen mit 134 Millionen Euro jährlich. Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen verweist auf eine DIW-Studie, nach der sich die Aktivrente für den Staat ab etwa 75.000 zusätzlichen Beschäftigten positiv auswirken könnte. Der Grund: Diese Personen würden Sozialversicherungsbeiträge zahlen und durch ihren höheren Konsum mehr Umsatzsteuer generieren.Kern der Reform
Einschränkungen
Potenzieller Nutzen
Finanzielle Auswirkungen
Pflegeversicherung in der Krise? Reform soll Zukunft sichern
17. Oktober 2025Weiterlesen Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern. Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen. Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht. Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei. Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden. Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen. Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.
Diskussion in der Bundesregierung: Entfall von Pflegegrad 1?
16. Oktober 2025Weiterlesen Pflegegrad 1 wird allen Personen mit einer leichten Beeinträchtigung im Alltag erteilt. Ein Punktesystem ermittelt auf Grundlage des Pflegegutachtens die Pflegebedürftigkeit einer Person, wofür diverse Komponenten wie z.B. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten geprüft werden. Aktuell zahlt die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 sogenannte Entlastungsleistungen von bis zu 131 Euro pro Monat – hinzu kommen bei Bedarf finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und die Wohngruppe der zu Pflegenden. Ein Pflegegeld wird, anders als bei Pflegegrad 2 bis 5, allerdings nicht ausgezahlt. Hauptsächlich wird die Abschaffung des ersten Pflegegrades aus den Reihen der Union gefordert. Christdemokrat*innen begründen diesen Schritt mit der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche durch den Entfall von Pflegegrad 1 nahezu vollständig geschlossen werden könne. Es sei der erste potentielle Schritt bei einer umfangreichen Umgestaltung des Pflegesystems – Kritiker*innen bemängeln schon seit längerer Zeit, dass dieses nicht zukunftsfähig sei, da es sich zu wenig an den gegenwärtigen demographischen Umständen orientiere. Die SPD befürwortet dagegen den Erhalt von Pflegegrad 1. Mathias Miersch, Fraktionschef der Sozialdemokrat*innen, betonte in im ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“, dass der erste Pflegegrad insbesondere von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen werde – diese würde man „im Regen stehen lassen“, sollte es zu einer Abschaffung von Pflegegrad 1 kommen. Außerdem zeigte Miersch sich zuversichtlich, dass auch anderweitig eingespart werden könne, beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Pflegesystems. Auch die Opposition äußert sich skeptisch zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Britta Haßelmann, Fraktionchefin der Grünen, betont, dass die Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen unabhängig von dessen Pflegegrad unbedingt gewährleistet bleiben müsse, auch um Betroffene möglichst lange innerhalb der eigenen vier Wände pflegen zu können. Eine ähnliche Position vertritt die Linksfraktion, welche die erwogenen Sparmaßnahmen als „sozialpolitischen Skandal“ bezeichnet, da diese eine ohnehin vulnerable Gruppe der Bevölkerung treffe. Nicht nur aus der Politik kam Gegenwind – auch Pflegeverbände lehnen den Wegfall von Pflegegrad 1 kategorisch ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit teils fatalen Nachteilen für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige, welchen durch die Umsetzung der geäußerten Pläne eine finanzielle Schieflage drohe. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft den Regierungsparteien Doppelmoral und Vertrauensbruch vor, da es ebenfalls die Große Koalition gewesen war, welche die Einführung des Pflegegrads 1 im Jahr 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatte. Im schleswig-holsteinischem Landtag liegt seit gestern ein Antrag von SPD und SSW vor, in dem zu den Auswirkungen der diskutierten Vorhaben heißt: "Betroffene und ihre Angehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern." Die BAGSO-Vorsitzende Regina Görner sagt dazu: „Die aktuellen Überlegungen, Leistungen einfach zu streichen, um Geld zu sparen, zeigen, dass die Bundesregierung noch nicht verstanden hat, worum es geht. So wird das nichts mit der Pflegereform.“ Ein Bund-Länder-Gremium, das sich gegenwärtig mit möglichen Entwürfen zur Pflegereform befasst, wird Mitte Oktober genauere Informationen zum Pflegegradmodell und dessen Zukunft bekanntgeben.
Reaktionen auf Mythen zur Rente
11. Oktober 2025Weiterlesen Der Sozialverband VdK Deutschland hat die vier aus seiner Sicht bekanntesten Mythen zur gegenwärtigen Situation der Rente in Deutschland betrachtet und aufgeklärt. Zum Einen sind etliche Bürger*innen fälschlicherweise davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente sich in einer finanziell heiklen Situation befinde. Die Realität sieht jedoch anders aus: Seit knapp 70 Jahren besteht das System zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenbeiträge – drei Viertel davon steuern die Arbeitnehmer*innen und -geber*innen bei, während das letzte Viertel aus Steuermitteln besteht. Ein weiterer Irrglaube, der sich hartnäckig hält, ist die Notwendigkeit eines verpflichtenden Lebensnachweises, wenn die Inanspruchnahme der Rentenauszahlung gewünscht wird. Dies trifft nur auf Rentner*innen zu, welche nicht in Deutschland geboren wurden oder deren Konto sich in einem anderen Land befindet. Alle anderen Rentner*innen müssen dies nicht berücksichtigen, da die zuständige Meldebehörde den Lebensnachweis automatisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt. Besorgt um ihre Rente sind auch Schwerbehinderte, da sie annehmen, massive Kürzungen ihrer Rente in Kauf nehmen zu müssen. Dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um Fakten, sondern um Ängste schürende Gerüchte. Zwar gilt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre auch für Schwerbehinderte, jedoch ist die derzeitige Übergangsphase so gestaltet, dass hierbei keine Kürzungen entstehen sollen. Auch wird oftmals geglaubt, die Rente sei nicht zu versteuern, was ebenfalls nicht der Wahrheit entspricht. Mit Einführung des Alterseinküftegesetzes im Jahr 2005 ist der Anteil der zu versteuernden Rente sogar immer mehr angestiegen – für Personen, die nächstes Jahr in Rente gehen, liegt dieser bei 84%. Aufgrund dieser Entwicklung sind alle Personen, welche 2058 oder später berentet werden, zu einer Versteuerung ihrer gesamten Rente verpflichtet. Laut VdK Deutschland sei der allgemeine Ruf der Rente zu unrecht so schlecht. Die düsteren Prognosen um eine mangelnde Finanzierbarkeit der zukünftigen Rente sollen die Bürger*innen dazu bewegen, sich nicht ausschließlich auf die Rente als Vorsorge zu verlassen, sondern auch weitere Vorbereitungen für die Pensionierung zu treffen. Das System funktioniere makellos, sofern möglichst alle Menschen Beiträge für die Rentenkasse leisten und ein stabiler Mindestlohn von mehr als 14 € pro Stunde festgelegt werden würde.
Rentenpaket 2025: Stabilisierung mit offenen Fragen
13. September 2025Weiterlesen Damit soll die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Altersvorsorge gestärkt werden. So die Kernidee nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Ein weiterer Kernpunkt ist die Ausweitung der Mütterrente. Ab 2027 sollen auch Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Erziehungszeit angerechnet bekommen – allerdings nur für einen Elternteil. Rund 10 Millionen Menschen, vor allem Frauen, profitieren davon. Die Finanzierung dieser Verbesserungen soll vollständig aus Steuermitteln erfolgen, da Kindererziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gilt. Doch die Finanzierung wirft Fragen auf. Wie die Tagesschau vom 06. August bemerkt, weist die Finanzplanung des Bundes bis 2029 zweistellige Milliardenlücken auf. Zudem soll die Rücklage der Rentenkasse von 20 % auf 30 % einer Monatsausgabe steigen – was kurzfristig höhere Beitragssätze bedeuten könnte. Zwar bleibt der Beitragssatz 2026 stabil bei 18,6 %, doch ab 2027 wird ein Anstieg erwartet: bis 2035 auf etwa 21 %. Kritiker warnen vor möglichen Kürzungen in anderen Sozialbereichen. Sollte etwa das Bürgergeld stagnieren oder der Mindestlohn weniger stark steigen, könnte dies langfristig das Lohnniveau drücken – und damit auch die Rentenhöhe, trotz Einhaltung der Haltelinie. Doch wie stabil ist das Rentenniveau wirklich? Die Ökonomen Prof. Sebastian Dullien (Hans-Böckler-Stiftung) und Maurice Höfgen betonten in der Phönixrunde vom 16. Januar, dass nicht allein die nominale Rentenhöhe entscheidend sei, sondern die reale Kaufkraft. Steigende Preise könnten die tatsächliche Leistung der Rente schmälern – selbst bei Einhaltung der Haltelinie. Die Entwicklung der Löhne spielt dabei eine zentrale Rolle. Mindestlohn und Bürgergeld fungieren als untere Haltelinien für die Einkommensentwicklung. Höfgen verdeutlicht dies nochmals in seinem Kommentar auf dem YouTube-Kanal Geld für die Welt.
Finanzielle Bildung im Alter
21. Juli 2025Weiterlesen Laut einer Erhebung der Deutschen Bundesbank verfügen Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren mit einem Medianvermögen von 241.100 Euro über die höchste Vermögensverteilung im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen. In der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren beträgt der Median 193.300 Euro. Gleichzeitig gelten 2023 laut Bundeszentrale für politische Bildung etwa 18% der über 65 Jahren als armutsgefährdet. Dazu berichtet die Tagesschau im Mai unter dem Titel „Finanzwissen bei Älteren oft mangelhaft“. Dabei bezieht sie sich auch auf eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2023. Demnach gibt es deutliche Unterschiede im Finanzwissen zwischen den Altersgruppen: Dabei stehen insbesondere die Gruppen „Frauen“ und „geringe Bildung“ in einem nicht zu vernachlässigenden direkten Zusammenhang mit späteren Nachteilen im Alter: Bereits in der jungen Generation werden Diskriminierungsursachen reproduziert. Wie wir bereits in unserem Beitrag zum Deutschen Alterssurvey 2025 betonten, beginnt Altersdiskriminierung nicht erst im Alter. Sie hängt eng mit den sozioökonomischen Bedingungen der gesamten Biografie zusammen. Wenn also Frauen und Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss schlechter in Finanzfragen abschneiden, erhöht dies das Risiko, auch in späteren Lebensphasen über geringeres Finanzwissen zu verfügen – mit allen Konsequenzen, wie etwa erhöhter Altersarmut. Die Bewertung finanziellen Wissens ist nicht frei von einem gewissen generationellen Bias – besonders bei digitalen Themen wie Online-Vertragsabschlüssen oder Kryptowährungen zeigt sich bei älteren Menschen Nachholbedarf. Gleichzeitig schneiden sie beim Rendite-Risiko-Verständnis besser ab als Jüngere (91 % zu 82 %), was auf ein differenziertes Risikobewusstsein hinweist. Was die BaFin-Studie allerdings ausklammert, ist die Frage, ob theoretisches Wissen auch in diszipliniertes Handeln umgesetzt wird – gerade angesichts des leichten Zugangs zu sogenannten Neobrokern, der zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Entscheidend ist daher: Verstehe ich tatsächlich, was ich zu wissen glaube – und handle ich entsprechend? Damit bekommt besonders das „Rendite-Risiko-Verständnis“ einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Wissen bleibt allerdings der erste Schritt. Genau hier fehlen aber Bildungsangebote. Mangelnde Förderung und soziale Herkunft begrenzen damit gerade für ältere Menschen die Möglichkeiten, vorhandene Lücken zu schließen. Wie die Wirtschaftspädagogin Prof. Dr. Carmela Aprea im Tagesschau-Artikel kritisiert: Während es gezielte Programme für Schüler*innen oder vermögende Frauen gibt, fehlen solche Formate für ältere Menschen fast vollständig. Die Koordinierungsstelle der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein bietet einen Flyer und eine Broschüre mit Informationen und Adressen für die Anlaufstellen vor Ort. Die Beratung ist dabei immer anonym und kostenlos. Allerdings sollte eine ungleiche Vermögensverteilung nicht nur auf finanzielle Bildung reduziert werden. Dies würde der zu einfachen Idee entspringen, dass alle Menschen unter den gleichen Startbedingungen oder Rahmenbedingungen starten. Auch gibt es nachweisbare strukturelle Benachteiligungen auf dem Finanzmarkt, wie Anfang des Jahres die Finanwende Recherche mit Ihrer Studie zum Armutsnachteil belegte. Mit finanzieller Bildung befassen sich seit diesem Jahr eine ganze Reihe von Forschungsprojekten in Deutschland. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie hier.
Weiterlesen Laut Vdk müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für 2024 lag dieser bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Das Finanzamt fordert sie allerdings nicht automatisch dazu auf. „Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen.“ Steuern sind allerdings erst für den ersten Euro oberhalb der Freibeträge zu zahlen. Wer also 11.884 Euro Rente (oder Rente plus weitere Einkünfte) erhält, würde nur auf 100 Euro Steuern zahlen. Laut Finanzamt zählen zu weiteren Einkünften neben den gesetzlichen und privaten Renten auch: Pensionen, Einkünfte aus bestimmten (Neben-)Beschäftigungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bestimmte Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen auf ausländischen Konten. Bis zum Jahr 2040 gibt es neben dem Freibetrag zusätzlich eine Übergangsregelung. Bis dahin gilt: „Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Wer etwa im Jahr 2024 in Rente gegangen ist, zahlt auf 83 Prozent der Rente Steuern.“ Die Person mit 11.884 Euro würde also nicht auf 100, sondern nur auf 83 Euro Steuern zahlen müssen. Rentenerhöhungen sind hingegen voll steuerpflichtig. Allerdings gilt auch: Steuerpflichtig zu sein bedeutet nicht automatisch, Steuern zahlen zu müssen. Wie auch bei der Steuer während des Erwerbslebens gibt es diverse Möglichkeiten zum Absetzen. Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinem Flyer „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ unter Punkt 8 auf folgende Positionen hin: Vor allem Sonderausgaben wie bei Privatversicherten, außergewöhnliche Belastungen durch einen erhöhten Pflegebedarf oder vermehrte Kosten für Erkrankungen, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Unterstützung im Haushalt sind besonders hervorzuheben, da ihr Bedarf mit zunehmendem Alter tendenziell steigt. Wer also mit seiner Rente und möglichen weiteren Einkünften über dem Steuerfreibetrag liegt, sollte einmal die eigenen Ausgaben genauer anschauen. Laut VdK ist der steuerpflichtige Teil der Rente in der Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ersichtlich. Diese wird jährlich per Post zugestellt und die Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie muss lediglich einmalig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angefordert werden. Das Finanzamt weist darauf hin, dass steuerliche Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen individuell unterschiedlich sind und nicht pauschal beantwortet werden können. Dies birgt das Risiko einer strukturellen Altersdiskriminierung, insbesondere für ältere Menschen in prekären Verhältnissen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Entscheidend sind nicht allein das Alter, sondern die individuelle Lebenslage, das soziale Netzwerk sowie geistige und körperliche Fähigkeiten – denn eine korrekte Steuererklärung hängt mindestens von einem dieser Faktoren ab. (Mehr zu diesen Begriffen lesen Sie in unserem Artikel „Orientierung im Begriffe-Dschungel: Lebensphase, Lebenslage, Gebrechlichkeit“.) Personen, die ihr Leben lang ihre Steuer selbst erledigt haben oder über ausreichende finanzielle oder soziale Mittel verfügen, um externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind weniger betroffen. Wer Schwierigkeiten hat, Belege zu ordnen oder Ausgaben zu überblicken und auf sich allein gestellt ist, kann möglicherweise weniger steuerliche Abzüge geltend machen und unnötig Steuern zahlen. Daher reicht es nicht aus, nur über steuerliche Rechte und Pflichten aufzuklären. Es muss auch hinterfragt werden, welche Hürden ältere Menschen daran hindern, ihre Steuererklärung korrekt und ohne unangemessene Belastung zu bewältigen. Fristen für die Steuererklärung: Auf dem Portal rentenuebersicht.de können Nutzer ihre bereits erworbenen Rentenansprüche überprüfen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei. Für den Zugang sind die Steuer-Identifikationsnummer und die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises erforderlich. Zudem finden sie unter folgendem Link einen Lohn- und Einkommensteuer Rechner. Dieses Video des VdK ist schon etwas älter und die Daten nicht aktuell, aber es gibt einen guten Überblick über die Prinzipien: Die Rente ist sicher…steuerpflichtig
Weitere Eckdaten und Informationen zum Thema:
Stellungnahmen zu (privater) Altersvorsorge
24. April 2025Weiterlesen Der Antrag der FDP-Fraktion, der eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge vorschlägt, wird vom Landesseniorenrat (LSR) grundsätzlich positiv aufgenommen. Diese müsse laut LSR für alle Generationen ermöglicht werden, weshalb das Rentenniveau keinesfalls gesenkt werden dürfe. Auch solle die private Altersvorsorge nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch gestaltet werden, damit eine Inanspruchnahme attraktiver erscheint. Zusätzlich wird angemerkt, dass die meisten Menschen erst mit Beginn der Berufstätigkeit und/oder der Familiengründung Gedanken in die langfristige Vorsorge investieren würden. Gerade deshalb müssten diese behutsam an die Altersvorsorge herangeführt werden. Unter dem Titel „Sichere und stabile Renten“ reichten die Landtagsfraktionen der SPD und des SSW einen gemeinsamen Antrag ein, den der LSR ebenfalls unterstützt. Man setzt sich jedoch auch dafür ein, Ehrenämter in das Rentensystem miteinzubeziehen und dieses auch auf Arbeitgeber*innen und Freiberufler*innen auszuweiten. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge wird durch den LSR dabei als „absoluten Baustein für die Altersvorsoge“ betrachtet. Sie müsse nicht nur weiterhin steuerfrei, sondern auch einfach zugänglich, durchschaubar und von Sozialleistungen unabhängig bestehen. Man stützt sich hierbei auf dem Prinzip der egalitären Gerechtigkeit, um Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) bezüglich der Altersvorsorge zu vermeiden. Mit Blick auf die private Altersvorsorge fordert der LSR eine staatlich unabhängige und faire Regelung gemäß der beschriebenen Prinzipien für die betriebliche Altersvorsorge. Zu den beiden Anträgen gaben auch weitere Verbände und Organisationen Statements ab, welche den Vorschlägen der Landtagsfraktionen überwiegend recht geben. Die sogenannte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft unterstützt die eingereichten Anträge und fordert eine Reformierung des deutschen Sozialsystems zwecks mehr Wohlstand im Alter, weshalb man sich u.a. für eine Senkung der Steuern und Sozialbeiträge ausspricht. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (BGB Bezirk Nord) befürwortet die Anträge zur Alterssicherung und betont die Notwendigkeit einer Anhebung des Rentenniveaus auf 50% oder mehr. Die Deutsche Rentenversicherung Nord schließt sich der Befürwortung an und unterstreicht beispielsweise eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein schlägt neben der allgemeinen Unterstützung der Anträge zusätzliche Maßnahmen vor, um dem Gender Pay Gap - und damit auch dem Gender Pension Gap - entgegenzuwirken, da laut Umfragen mehr Frauen als Männer mit ihrer finanzieller Situation unzufrieden sind. Die vielfach geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wird jedoch vom UV Nord kritisch beleuchtet, mit der Begründung, dieser Schritt würde „in die Tarifautonomie“ eingreifen. Alle Stellungnahmen zu den Anträgen hat der Landtag Schleswig-Holsteins zur Verfügung gestellt. Dort können Sie auch Anträge, Stellungnahmen und Informationen zu diversen anderen beliebigen Themen finden und nachlesen.
Immer mehr Deutsche wollen mit Ihrem Erbe Gutes tun
10. April 2025Weiterlesen Auf die Frage, welche Hinterlassenschaften die Teilnehmer*innen nach deren Ableben Angehörigen zur Verfügung gestellt werden sollten, gaben 72% der Befragten ethisch-moralische Wertvorstellungen. Dies ist die am häufigsten genannte Antwort, wohingegen finanzielles und materielles Erbe nur von 61%, praktische Lebenserfahrungen und Kenntnisse von 53% und kreative/künstlerische Objekte von 14% aller Proband*innen erwähnt wurden. Eine weitere Frage befasste sich mit einem fiktiven Erbe von insgesamt 100.000€. Die Befragten sollten angeben, ob und inwiefern sie sich dazu entschließen würden, einen Teil ihres Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, was 46% der Befragten bejahten. Signifikante Unterschiede bestehen hier sowohl zwischen den Geschlechtern als auch zwischen den Generationen. So zeigten sich die befragten Frauen mit 52% deutlich großzügiger als die befragten Männer (38%). Weiterhin ist auffällig, dass die junge Generation (18 bis 34 Jahre) am positivsten gegenüber dem Spenden eingestellt ist; 54% dieser Altersgruppe wäre bereit, posthum Bedürftige finanziell zu unterstützen. Dieser Trend zeigt sich auch bei der Frage nach der Menge, die die Proband*innen bereit wären zu spenden. Die Generation Z gab im Schnitt an, etwa ein Sechstel ihres Erbes spenden zu wollen, bei Frauen ist dieser Wert mit gut 15% minimal geringer. Die befragten Männer gaben durchschnittlich mit knapp 10% einen vergleichsweise geringen Anteil an, den sie gemeinnützigen Organisation zugute kommen lassen würden. Die Umfrageergebnisse offenbaren Großzügigkeit und den Sinn für Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Barbara Françoise Gruner, Vorstandsmitglied der SOS-Kinderdörfer weltweit, bezeichnet dies als ein „starkes Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Willen, den nachfolgenden Generationen eine bessere Welt zu hinterlassen." Spenden stellen eine unverzichtbare finanzielle Quelle für SOS Kinderdörfer und andere Organisationen dar, durch die Menschen in Entwicklungsländern an Lebensqualität und Stabilität gewinnen können. Sie können unter anderem Kinderarbeit bekämpfen, den Bau von Schulen und Krankenhäusern unterstützen oder die Versorgung mit Nahrungsmitteln ermöglichen – all das sind dringend notwendige Schritte, um weltweit Menschen aus ihren elendigen Verhältnissen zu retten. Die Teilnehmer*innen der Umfrage wurden auch hinsichtlich Ideen befragt, um zukünftig für noch mehr Spendenbereitschaft zu werben. Fast jede*r Zweite nannte hierbei eine Förderung der gesellschaftlichen Werte, allen voran Solidarität und einen Sinn für das Gemeinschaftswohl. Gut ein Drittel schlug transparentere Angebote und Informationen vor, doch auch der Umgang mit der Erbschaftssteuer galt laut vielen Befragten als ein wichtiger Aspekt. Die Ergebnisse der Umfrage liegen in schriftlicher und graphischer Form vor.








