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Materielle Absicherung

Am 5. März gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rentenanpassung ab dem 1. Juli 2026 bekannt. Zum wiederholten Mal überschreitet diese die Vier-Prozent-Marke, sodass die Renten nahezu exakt an die gegenwärtige Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren erhöht sich damit um 77,85 Euro im Monat, was einem Plus von 4,24 Prozent entspricht. Diese Änderung schließt auch die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ein.

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Die Rentenerhöhung fällt damit höher aus, als es Expert*innen noch vor wenigen Monaten prognostiziert hatten. Das Statistische Bundesamt lieferte sämtliche für die Ermittlung der Rentenanpassung relevanten Daten, darunter die Entwicklung der Löhne sowie die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen. Hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichtet, wären die Renten sogar noch etwas stärker gestiegen.

Dass sich die Anpassung der Renten an der Lohnentwicklung orientiert, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet. Kritiker*innen fordern stattdessen, die Inflationsrate stärker als Maßstab für die Rentenanpassung heranzuziehen. Nach diesem Modell würde die Rentenerhöhung ab dem dritten Quartal 2026 mit rund 2,2 Prozent allerdings deutlich niedriger ausfallen als die nun beschlossene Anpassung.

Auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Rentenpakets verfügen alle Rentner*innen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, für die kommenden sechs Jahre über einen Anspruch auf ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aus ihrer Erwerbstätigkeit. Mit diesem stabilen Rentenniveau sollen Rentner*innen am Wohlstand in Deutschland teilhaben, vor Altersarmut geschützt werden und im Alter finanziell abgesichert sein.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Anstieg der Renten ausdrücklich. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, erklärte die SPD-Politikerin in einer Pressemitteilung.

Die Höhe der eigenen Rente lässt sich berechnen, indem die aktuelle Bruttorente mit dem Faktor 1,0424 multipliziert wird. Wer beispielsweise bisher monatlich 2.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt ab dem 1. Juli dieses Jahres 2.084,80 Euro.

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Fast 20 Prozent aller Senior*innen in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Während jüngere Generationen im Durchschnitt häufiger eine finanziell stabile Situation erfahren, werden ältere Menschen mit steigender Tendenz immer häufiger zu Opfern wachsender sozialer Ungleichheit. Wie der im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichte Siebte Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung zeigt, nimmt ein erheblicher Anteil betroffener Senior*innen die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch. In diesen Fällen spricht man von „verdeckter Armut“.

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Der Sozialverband VdK Deutschland beklagt in einer Meldung vom 22. Januar, dass etwa ein Drittel bis über die Hälfte aller älteren Menschen mit einem prinzipiellen Anspruch auf Sozialleistungen diese nicht in Anspruch nehmen. Ein noch höherer Anteil lässt sich bei der Grundrente feststellen, was auf eine weite Verbreitung verdeckter Armut in Deutschland schließen lässt.

Im Siebten und damit aktuellsten Armuts- und Reichtumsbericht hat sich die Bundesregierung erstmals umfassender mit dem Phänomen der verdeckten Armut befasst. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme finanzieller Unterstützung sind bislang kaum wissenschaftlich erforscht. Im Rahmen der Forschungen zum Bericht dienten unter anderem Interviews mit 70 Personen als Grundlage. Die Ergebnisse legen nahe, dass häufig das Zusammenspiel mehrerer Faktoren dazu führt, dass Menschen auf Sozialleistungen verzichten.

In den Befragungen und Diskussionsrunden konnten fünf zentrale Motive für den Verzicht auf die Beantragung von Sozialleistungen herausgearbeitet werden.

  • Informationsdefizite: Zahlreiche Personen gaben an, sich ihres Anspruchs auf Sozialhilfe nicht bewusst gewesen zu sein. Zudem fehle es häufig an Wissen über die Art der Leistungen sowie über deren Beantragung oder dieses beruhe auf Fehlinformationen. Besonders betroffen seien Menschen mit Migrationshintergrund und Personen ohne Internetzugang.
  • Hoher Aufwand: Der Umfang der notwendigen Schritte schreckt viele Menschen ab und lässt die finanzielle Unterstützung weniger attraktiv erscheinen. Vor allem zeitlich und organisatorisch sehen sich viele Senior*innen nicht in der Lage, den Antrag erfolgreich abzuschließen.
  • Institutionelle Hürden: Ein weiterer, mit Bürokratie verbundener Aspekt ist die Komplexität der Antragstellung, die häufig mit mehreren Behördengängen verbunden ist. Erfahrungen mit Ämtern führten bei einigen Befragten zu Unbehagen, sodass sie eine bereits begonnene Antragstellung abbrachen.
  • Einstellungen, Werte und Diskriminierungserfahrungen: Für zahlreiche Befragte ist die Antragstellung mit Scham verbunden und stellt eine psychologische Belastung dar. Verstärkt werde dies durch abfällige Bemerkungen aus dem sozialen Umfeld. Zudem berichteten einige Betroffene von respektlosem oder herablassendem Verhalten seitens Mitarbeitender in Behörden.
  • Alternativen zum Leistungsbezug: Manche Menschen greifen stattdessen auf andere Strategien zurück, um finanziell über die Runden zu kommen. Genannt wurden die Unterstützung durch Angehörige, Einkünfte aus nicht gemeldeten Nebentätigkeiten sowie eine besonders sparsame Lebensweise.

Welche politischen Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden und welche Reformen gefordert werden, können Sie hier nachlesen.

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Der Sozialverband VdK Deutschland fordert angesichts der hohen Zahl älterer Menschen, die ihnen zustehende Sozialleistungen nicht beantragen, umfassende Reformen im System der sozialen Sicherung. Ziel müsse es sein, Sozialhilfe so zu gestalten, dass sie alle Menschen erreicht, die darauf angewiesen sind. Besonders ältere Menschen würden häufig durch komplizierte Verfahren oder fehlende Informationen davon abgehalten, Leistungen zu beantragen.

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Der VdK plädiert deshalb für ein einheitliches, leicht verständliches und für alle zugängliches Informations- und Beratungsangebot. Insbesondere ältere Menschen benötigten häufig Unterstützung bei der Orientierung im Sozialleistungssystem. Dazu gehören verständliche Informationen über bestehende Ansprüche ebenso wie niedrigschwellige Beratungsangebote.

Darüber hinaus fordert der Verband mehr personelle Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen. Beratungsstellen und Behörden müssten so ausgestattet sein, dass sie Betroffene individuell begleiten können. Auch digitale Angebote allein seien nicht ausreichend, da gerade ältere Menschen häufig auf persönliche Beratung angewiesen seien.

Ein weiterer zentraler Punkt sei der Abbau bürokratischer Hürden. Komplexe Antragsverfahren, zahlreiche Formulare und wiederholte Behördengänge würden viele Menschen abschrecken. Der VdK fordert daher einfachere Verfahren und eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Behörden.

Neben strukturellen Veränderungen betont der Verband auch die gesellschaftliche Dimension des Problems. Sozialleistungen seien für viele Menschen noch immer mit Scham verbunden. Eine stärkere gesellschaftliche Entstigmatisierung könne dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung eher in Anspruch nehmen.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde erstmals im Jahr 2001 veröffentlicht und seitdem in jeder Legislaturperiode aktualisiert. Ziel des Berichts ist es, einen umfassenden Überblick über die Lebenssituation von armen und armutsgefährdeten Menschen in Deutschland zu geben und politische Handlungsbedarfe sichtbar zu machen.

Da die Ampel-Koalition im November 2024 vorzeitig aufgelöst wurde, wurde die neueste Version des Berichts durch die derzeitige Große Koalition vervollständigt.

Wie verbreitet sogenannte „verdeckte Armut“ unter Senior*innen ist und welche Gründe dazu führen, dass viele Betroffene keine Sozialleistungen beantragen, können Sie hier nachlesen.

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Im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarstaaten wird in Deutschland weiterhin überdurchschnittlich häufig bar bezahlt. Dennoch hat zuletzt auch hierzulande die Kreditkarte Scheine und Münzen als meistgenutzte Zahlungsmethode abgelöst. Gut die Hälfte der Bevölkerung entscheidet sich bei Beträgen von 20 Euro oder weniger mittlerweile eher für die Kartenzahlung. In den vergangenen Jahren hat zudem die Zahlung per Smartphone deutlich an Bedeutung gewonnen.

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Der Trend hin zu digitalen Zahlungsmethoden wird vor allem der jüngeren Generation zugeschrieben, die in der Regel über größere Erfahrung im Umgang mit digitalen Anwendungen verfügt. Eine Studie der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch, dass ältere Menschen weiterhin überwiegend Bargeld bevorzugen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren gaben demnach knapp zwei Drittel an, Barzahlungen zu favorisieren. Eine Kreditkarte besitze laut Studie lediglich rund 40 Prozent dieser Gruppe, mit digitalen Transaktionen vertraut zeige sich sogar nur etwa ein Drittel.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. weist in einer kürzlich veröffentlichten Meldung auf einen gemeinsamen Appell hin, der sich an die Bundesregierung richtet. Darin wird gefordert, den Zugang zu Bargeld sowie die Möglichkeit, damit Zahlungen vorzunehmen, auch angesichts der zunehmenden Verbreitung digitaler Bezahlformen uneingeschränkt zu gewährleisten. Unterzeichnet wurde der Appell neben der BAGSO von zahlreichen Verbraucher-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden.

In dem Schreiben wird beklagt, dass bereits heute eine schleichende Verdrängung des Bargeldes zu beobachten sei. So nehme die Zahl der Geldautomaten und Bankfilialen kontinuierlich ab, was insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität problematisch sei. Zudem würden Barzahlungen in vielen Geschäften und Institutionen zunehmend erschwert oder gar nicht mehr akzeptiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, dass dies nicht nur wirtschaftliche Folgen haben könne, sondern auch zu einem Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe führe. Nicht alle Menschen könnten oder wollten digitale Zahlungsmethoden nutzen, darunter insbesondere Senior*innen, aber auch Kinder, wohnungslose Menschen sowie von Armut betroffene Personen.

Der Appell führt mehrere Argumente für eine Gleichstellung der Barzahlung mit elektronischen Zahlungsmöglichkeiten an. Bargeld ermögliche einfache Transaktionen, die grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden könnten. Zudem gelte es als krisensicheres Zahlungsmittel und werde als förderlich für das soziale Miteinander beschrieben, etwa bei Vereins oder Nachbarschaftsveranstaltungen. Darüber hinaus biete die Barzahlung eine bessere Übersicht über die eigenen Ausgaben und könne so einen bewussteren Umgang mit Geld unterstützen. Als weiterer Vorteil wird der Schutz der Privatsphäre hervorgehoben.

Abschließend fordern die Unterzeichner*innen die Bundesregierung auf, die Gleichstellung von Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln in Deutschland dauerhaft zu sichern. Alle Menschen sollten jederzeit frei zwischen Barzahlung und digitalen Verfahren wählen können, ohne benachteiligt oder bevormundet zu werden. Um den Zugang zu Bargeld langfristig zu gewährleisten, sprechen sich die Verbände für die Verabschiedung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens aus.

Den vollständigen Appell können Sie hier nachlesen.

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Seit 2021 haben Rentner*innen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die Grundrente, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und präventiv gegen Altersarmut wirken soll. Sie wird zusätzlich zur eigenen Rente ausgezahlt und soll damit insbesondere Personen mit niedrigen Rentenbeiträgen finanziell stärken. Mehrere Sozialverbände kritisieren das System der Grundrente jedoch als unzulänglich und bemängeln zudem die deutlich verzögerte Auszahlung.

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Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt.

Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente.

In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.

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Viele Senior*innen und Menschen mit Behinderung sehen dem kommenden Jahr mit gemischten Gefühlen entgegen. So zeigt eine von Aktion Mensch durchgeführte Befragung eine verbreitete Verunsicherung. Auch wenn sich die Umfrage nicht ausschließlich an ältere Menschen richtete, lassen sich die Ergebnisse gerade für diese Gruppe deutlich zuspitzen, denn gesundheitliche, soziale und finanzielle Herausforderungen verdichten sich im Alter häufig.

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An erster Stelle stehen in der Umfrage die Sorgen um medizinische Versorgung und Pflege. Für Senior*innen und Menschen mit Behinderung sind stabile Strukturen in diesem Bereich keine abstrakte politische Frage, sondern eine Voraussetzung für den Alltag. In diesem Kontext verstärken Diskussionen über steigende Beiträge, Pflegemangel und Reformen im Gesundheitswesen die Befürchtung, dass Unterstützung künftig schwerer erreichbar oder teurer werden könnte.

Steigende Kosten treffen Senior*innen und Menschen mit Behinderung dabei besonders hart, da ihr finanzieller Spielraum oft begrenzt ist. Wer auf Rente oder Sozialleistungen angewiesen ist und zugleich Kosten für Hilfsmittel, Medikamente oder Assistenz tragen muss, spürt zusätzliche Belastungen unmittelbar. Die Angst vor sozialem Abstieg oder finanzieller Überforderung ist entsprechend groß.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Wohnen im Alter. Bezahlbare, barrierefreie Wohnungen sind rar, obwohl sie entscheidend dafür sind, möglichst lange selbstständig leben zu können. Für viele Betroffene ist die Wohnsituation daher eng mit der Frage verbunden, ob sie auf institutionelle Betreuung angewiesen sein werden.

Über all dem steht das Gefühl, politisch kaum gehört zu werden. Ein Großteil der Befragten empfindet die eigene Lebensrealität als unzureichend vertreten. So zeichnen die Ergebnisse insgesamt ein Bild von wachsender Unsicherheit. Für viele Menschen ist der Blick nach vorn weniger von Zuversicht als von der Frage geprägt, ob Pflege, soziale Absicherung und Teilhabe auch künftig verlässlich gewährleistet sein werden.

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Ein bundesweites Modellprojekt zur sozialräumlichen, aufsuchenden Schuldnerberatung für ältere Menschen liefert positive Hinweise darauf, wie Beratungsangebote passgenauer und wirksamer gestaltet werden können. Die wissenschaftliche Evaluation durch das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) zeigt, dass durch gezielte aufsuchende Arbeit entscheidende Barrieren abgebaut werden können und fordert eine dauerhafte Unterstützung solcher Ansätze.

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Seit Dezember 2022 wird das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Modellprojekt der Diakonie Deutschland an zehn Standorten in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, ältere Menschen, die aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und aktueller Krisen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besser zu unterstützen. Besonders betroffen sind häufig Frauen, die klassische Beratungsangebote nur selten nutzen, oft wegen Scham, mangelnder Mobilität oder Unwissenheit über Hilfsangebote.

Beratung dort, wo Senior*innen leben

Ein zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass aufsuchende Beratungsformen, etwa in Form von Hausbesuchen oder enger Vernetzung mit lokalen Partner*innen, ältere Menschen besser erreichen als klassische Angebote. Gründe dafür sind:

  • Zugangsbarrieren wie Mobilitätsprobleme oder Schamgefühle werden deutlich reduziert.
  • Die finanzielle Stabilisierung der Ratsuchenden wird gestärkt.
  • Der Zugang zu staatlichen Leistungen und die Bewältigung komplexer Problemlagen erleichtert.
  • Die Beratung stärkt die Selbstwirksamkeit, also das Vertrauen der Menschen in ihre Fähigkeit, ihre Lage zu verbessern.

Die Evaluation verdeutlicht damit die Bedeutung sozialräumlicher Ansätze: Sie setzen direkt in den Lebenswelten der Senior*innen an und begleiten Ratsuchende durch praktische, niedrigschwellige Unterstützung.

Herausforderungen bei Pilotprojekten

Gleichzeitig benennt die Auswertung auch strukturelle Schwierigkeiten:

  • Die begrenzte Laufzeit des Projekts erschwert eine nachhaltige Verankerung der sozialräumlichen Arbeitsweise.
  • Unklare Einarbeitungsphasen und abrupt endende Projektphasen können das Vertrauen der Zielgruppe beeinträchtigen.

Dies lässt sich als generelles Problem vieler Modellprojekte im sozialen Bereich lesen: Kurzfristige Förderung hilft beim Start, bietet aber kaum Perspektiven für Kontinuität und dauerhafte Wirkung.

Appell für dauerhafte Förderung

Vor diesem Hintergrund appelliert die Diakonie Deutschland gemeinsam mit den Evaluierenden an Kommunen und Landkreise, solche sozialräumlichen Beratungsangebote für Senior*innen dauerhaft zu unterstützen. Gerade ein frühzeitiger, präventiver Blick auf finanzielle Notlagen könne einem Fortschreiten von Überschuldung und Altersarmut entgegenwirken, zum Wohle der Betroffenen und der Gesellschaft insgesamt.

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Im Dezember 2025 endete eine Übergangslösung bei der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente. Der bisher separat gezahlte Zuschlag wird dann dauerhaft in die Rente integriert.

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Getrennte Zahlungen gehören bald der Vergangenheit an

Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten den bisherigen Rentenzuschlag künftig nicht mehr als separate Überweisung. Wie der Sozialverband VdK berichtet, endet die Übergangslösung mit Ablauf des Jahres 2025. Ab Dezember wird der Zuschlag fest in die monatliche Rente eingerechnet und gemeinsam ausgezahlt. Bislang hatte die Deutsche Rentenversicherung den Zuschlag getrennt überwiesen. Diese Praxis war von Beginn an als Übergang vorgesehen.

Technische Umstellung ohne Antrag

Für die Betroffenen ist kein eigenes Handeln erforderlich. Die Rentenversicherung stellt die Berechnung automatisch um, indem sie die persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Dadurch steigt der monatliche Rentenbetrag entsprechend an.

Sollte es bei der Umstellung zu Abweichungen kommen, prüft die Rentenversicherung mögliche Nachzahlungen. Rückforderungen sind gesetzlich ausgeschlossen, selbst wenn es rechnerisch zu einer Überzahlung kommen sollte.

Zuschlag zählt künftig vollständig als Einkommen

Mit der Integration in die Rente ändert sich auch die rechtliche Einordnung des Zuschlags. Er gilt künftig uneingeschränkt als Einkommen. Das kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, etwa auf die Grundsicherung, das Wohngeld oder die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Der VdK weist darauf hin, dass Betroffene entsprechende Bescheide künftig besonders aufmerksam prüfen sollten, da sich durch die neue Berechnungsgrundlage Ansprüche verändern können.

Warum es den Zuschlag überhaupt gibt

Der Zuschlag wurde eingeführt, um eine Benachteiligung auszugleichen: Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, profitierten nicht von späteren Verbesserungen bei der Rentenberechnung. Um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, wurde ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 7,5 % beziehungsweise 4,5 % gewährt – abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Mit der nun geplanten Integration endet diese Sonderregelung endgültig.

VdK fordert weiterhin soziale Ausgleichsmaßnahmen

Der Sozialverband begrüßt zwar die Vereinfachung der Auszahlung, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere bei Menschen mit niedrigen Einkommen könnten sich durch die volle Anrechnung Nachteile ergeben. Der Verband fordert daher zusätzliche Freibeträge und gezielte Entlastungen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) beschreibt eine Kohärenz zwischen einem Mangel an körperlicher Aktivität und einem geringeren Einkommen. Diese Erkenntnis beruhen auf einer Studie des Deutschen Alterssurveys mit Daten aus dem Jahr 2023 von knapp 5.000 Personen ab 46 Jahren. Wissenschaftler*innen versuchen, Erklärungen für die Ergebnisse zu liefern.

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Körperliche Betätigung ist für ein gesundes Altern von zentraler Bedeutung und sollte daher regelmäßig in den Alltag eingebunden werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt einen Richtwert von mindestens 2,5 Stunden moderate Aktivität oder alternativ 75 Minuten intensiven Sport pro Woche vor, um den Körper gesund zu halten und das Risiko von Übergewicht und Erkrankungen wie Krebs zu senken. Um herauszufinden, wie viele Menschen sich an diese Richtlinien halten, wurden die zwecks der Studie Befragten gebeten, Angaben zu ihrer körperlichen Aktivität zu machen. Zeitgleich wurden weitere Daten zur Lebenssituation der Teilnehmer*innen erfragt – u.a. wurde auch die finanzielle Lage der Befragten thematisiert.

Insgesamt bewegen sich knapp drei Viertel aller befragten Personen gemäß der WHO-Empfehlungen ausreichend, wobei Formen der moderaten Bewegung (z.B. Spaziergänge, Haushaltstätigkeiten) deutlich häufiger vorkommen als sportliche Aktivitäten, denen nur gut die Hälfte aller Personen mindestens einmal pro Woche nachgeht. Ersichtlich wurde bei der Auswertung der Studie auch, dass sowohl moderate Betätigung als regelmäßiger Sport mit zunehmendem Alter an Bedeutung verlieren: Unter den Befragten ab 76 Jahren gaben nur noch ca. 60% an, sich ausreichend zu bewegen, intensive sportliche Aktivitäten spielten für knapp zwei Drittel praktisch keine Rolle mehr.

Auffallend ist, dass Personen mit einem geringeren Einkommen bzw. von Armut gefährdeter Personen durchschnittlich häufiger einen Mangel an Bewegung aufweisen. Es folgt ein Vergleich zwischen einkommensschwächeren und einkommensstärkeren Personen bezüglich moderater körperlicher Aktivität und Sport:

Hohes Einkommen Geringes Einkommen
Ausreichend moderate körperliche Betätigung 80,7 % 67, 4 %
Ausreichend intensive sportliche Betätigung 67,7 % 31,1 %

 

Einen Erklärungsansatz für diese Unterschiede liefert Sonja Nowossadeck, welche für das DZA als Wissenschaftlerin tätig ist. Ihrer Theorie zufolge bewegen sich Menschen mit geringerem Einkommen eher in Form alltäglicher Aufgaben, sodass für sportliche Aktivitäten zumeist keine Zeit oder auch keine Kraft bleiben. Personen, welche finanzielle Absicherung genießen, würden dagegen häufiger Möglichkeiten zu sportlichen Hobbys offenstehen und können sich entsprechende Angebote aufgrund des höheren Einkommens eher leisten als Menschen aus ärmlichen Verhältnissen.

Das DZA sieht die Umfrageergebnisse als Anlass, politische Maßnahmen zu ergreifen, um den Bewegungsmangel einkommensschwächerer Menschen – insbesondere im höheren Alter – abzufedern und den Zugang zu sportlichen Angeboten niedrigschwelliger zu gestalten. Einen möglichen Impuls liefert die kanadische Sportmedizinerin Jane Thornton, welche gezielt Senior*innen ansprechen möchte, um diese für sportliche Betätigung gewinnen zu können. Darüber hinaus benötigt es eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch die Bereitschaft Ehrenamtlicher, um allen Menschen ein Leben mit ausreichend Bewegung zu ermöglichen – unabhängig vom Einkommen.

Die Ergebnisse der Umfrage sind auf der Website des DZA frei zugänglich. Beigefügt ist auch das offizielle Heft der Deutschen Alterssurvey, in welchem Sie alle Daten und Statistiken zur Befragung veranschaulicht einsehen können.

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Nachdem das Bundeskabinett der erstmaligen Einführung einer entsprechenden Arbeitsgruppe zugestimmt hat wurde die Alterssicherungskommission vorgestellt. Da sich viele Bürger*innen um zu niedrige Renten und infolgedessen um Armut im Alter sorgen, soll die 13-köpfige Kommission eine Stabilisierung der deutschen Altersvorsorge erarbeiten, sodass Senior*innen eine ihrer Einzahlungen in die Rentenkasse entsprechende finanzielle Absicherung gewährleistet wird.

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Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Kommission setzt sich aus zwei Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden in Form von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und acht wissenschaftlichen Forscher*innen zusammen. Ab Januar wird die Arbeitsgruppe ihren Aufgaben nachgehen und sich dabei auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund beraten. Es wird erwartet, dass die Alterssicherungskommission innerhalb eines halben Jahres erste Vorschläge bezüglich einer Rentenreform vorlegen wird.

Eckpunkte sind dabei u.a. das Renteneintrittsalter und die zukünftige Finanzierung der Rente, doch auch die mögliche Beteiligung von Beamt*innen an der Zahlung von Rentenbeiträgen steht zur Debatte. Aktuell vertreten Union und SPD überwiegend unterschiedliche Standpunkte, weshalb die Kommission dazu angehalten ist, die Positionen beider Regierungsparteien zu berücksichtigen und Kompromisse auszuhandeln.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betont, dass dabei nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärker als zuvor berücksichtigt werden soll. Merz selbst unterstützt ein System, nach dem Bürger*innen nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters, sondern nach ausreichend vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch dieser Ansatz soll durch den neuen Ausschuss geprüft werden, wobei Entscheidungen aller Art voraussichtlich stets einstimmig getroffen werden sollen – gelingt dies nicht, entscheidet die Mehrheit.

Im Schnitt entspricht die Höhe der deutschen Rente nur etwas mehr als der Hälfte des vorherigen Nettogehalts (53,3%), was leicht unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten liegt. Deutlich weniger Abschläge erleben Rentner*innen dagegen in den Niederlanden (96,0%), Österreich (86,8%), Italien (79,0%) und Dänemark (77,1%). Dies ist einer der Gründe für die in Deutschland verhältnismäßig weit verbreitete Altersarmut, welche momentan laut Statistischem Bundesamt knapp 20% beträgt.

Die Alterssicherungskommission wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt.

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