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Materielle Absicherung

Der Bundesverband der Volkssolidarität kritisiert die Verrentung von über 63jährigen, die Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) erhalten.

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Eine ersatzlose Streichung dieser Zwangsverrentung wird gefordert. Dabei bezieht sich die Volkssolidarität auf das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 19. August 2015, welches diese "Zwangsverrentung" eines 63jährigen bestätigte. Die Betroffenen müssen wegen des unfreiwillige vorzeitigen Renteneintrittes die Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Pikanterweise werden diese Abschläge durch das neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren höher.

Die Rechtsgrundlage dieser Entscheidung sorgt also dafür, dass Arbeitslose keine existenzsichernde Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden. Die Politik gibt sich laut Volkssolidarität damit zufrieden, dass ältere Langzeitarbeitslose durch Abschläge auf eine Mini-Rente herabgestuft werden und somit in Altersarmut landen.

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Wir berichteten bereits über die Gesetzgebungsprozesse zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern. Lesen Sie hier nun mehr zu der Lage in den südlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.

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Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik "Pflegenotstand" betrachtet. Daraus folgt auch, dass das geplante Pflegestärkungsgesetz II den Pflegenotstand nicht alleine auflösen kann.

Knapp 30 000 BürgerInnen aus Nordrhein-Westfalen haben sich im Juli in Form einer Petition für eine Pflegekammer ausgesprochen. Die Unterschriftenliste soll nun an das Landesministerium übergeben werden.  Der Pflegerat NRW organisiert am 15.09.15 eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Landtagsmitgliedern.

Auch in Hessen haben sich mehrere Organisationen zu einem Landespflegerat zusammengeschlossen. Diese führte im Juni eine Auftaktveranstaltung durch, es wurde dabei vor allem der langsame Gesetzgebungsprozess in Hessen kritisiert. Durch die Grünen steht die Gründung einer Pflegekammer in dem Koalitionsvertrag, andere Bundesländer sind in dem Prozess jedoch viel weiter.

In Thüringen sind bisher keine konkreten Anzeichen für die Einführung einer Pflegekammer zu erkennen. In dem thüringischen Koalitionsvertrag heißt es, dass eine Pflegekammer eingerichtet wird, "wenn die betreffenden Akteurinnen und Akteure dies einfordern und es zur Stärkung des Berufsfeldes der Pflege beiträgt."

Bereits 2011 sprachen sich in Sachsen eine Mehrheit der befragten Pflegekräfte für die Einführung einer Pflegekammer aus, reagiert hat die Landesregierung in den Folgejahren nicht. Dies berichtet der Vorsitzende des sächsischen Pflegerates.

Im Saarland sind die Beschäftigten in der Pflege, ähnlich wie in Bremen, in der Arbeitskammer Mitglied. In der Arbeitskammer wurde die Stelle eines Pflegereferenten geschaffen, welches der Pflegerat als politische Maßnahme zur Verhinderung einer Pflegekammer sieht. Auch wurde der Zusammenschluss mit der rheinland-pfälzischen Pflegekammer thematisiert.

In Rheinland-Pfalz ist die Pflegekammer bereits beschlossene Sache, das Bundesland gilt damit als Vorreiter in der Republik. In die Arbeit und Rolle der Pflegekammer kann bereits Einblick genommen werden.

In Baden-Württemberg wurde im März 2015 eine Unterschriftenliste zur Einführung einer Pflegekammer an die Pflege-Enquete des Landtages übergeben. Im Juli gab es zu der Thematik der Pflegekammer eine öffentliche Anhörung. Im Januar 2016 wird die Pflege-Enquete dem Landtag abschließend berichten.

In Bayern wurde die Errichtung einer Pflegekammer zwar versprochen, ein Gesetzgebungsverfahren wurde bis jetzt jedoch nicht eingeleitet, trotz Petitionen und Demonstrationen. Ein geplanter Pflegering steht in dem Verdacht, vor allem für Träger und ArbeitgeberInnen zu sprechen.

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Wir berichteten bereits über das zweite Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II. Nun hat die Bundesregierung zum PSG II einen Kabinettsbeschluss gefasst. Anlässlich dieses Beschlusses weisen wir auf weitere Stellungnahmen von Verbänden hin. Lesen Sie für weitere Hintergründe unseren ausführlichen Artikel zum Entwurf des PSG II.

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Nach dem Kabinettsbeschluss wird nun am 07.09.15 eine nicht öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, in der der Gesetzesentwurf thematisiert wird und anschließend zur Diskussion in das Parlament übergeben werden kann. Zu einer Diskussion gehören verschiedene Meinungen, daher weisen wir hier auf weitere Stellungnahmen hin. Beachten Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Pflegenotstand.

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) sieht nur eine schwache Stärkung der Pflege. Bemängelt wird vor allem, dass der Betrag für die vollstationäre Pflege in § 43 SGB XI nicht ausreicht, um die von der jeweiligen Einrichtung mit der Pflegekasse verhandelte Pflegevergütung zu decken. Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige als pflegebedingten Eigenanteil. Auch Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung und je nach Bundesland eine Ausbildungsumlage werden von den Pflegebedürftigten verlangt. Pflege wird laut Devap zu flächendeckender Altersarmut führen, wenn nicht jetzt die Versicherungsleistungen drastisch erhöht werden.

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert eine stimmberechtigte Beteiligung der Betroffenenverbände. Obwohl die Pflegebedürftigten den Hauptanteil der Pflege tragen, haben ihre Interessenverbände kein Stimmrecht bei den Entscheidungen im Qualitätsausschuss. BewohnerInnen stationärer Einrichtungen trugen 2013 47% der Kosten selbst, 43% übernahm die Pflegeversicherung und 10% deckten die Leistungen der Sozialhilfe.

Die Deutsche Alzheimergesellschaft begrüßt die bessere Berücksichtigung Demenzkranker. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Es wird gewürdigt, dass Pflege nun nicht mehr nur als Körperpflege, Ernährung und Mobilität definiert wird.

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Das Deutsche Zentraum für Altersfragen (DZA) gibt die Zeitschrift "informationsdienst altersfragen" heraus. In der aktuellen Ausgabe wird sich der Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit gewidmet.

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Der Pflegenotstand in Deutschland hat auch zur Folge, dass viele Menschen pflegebedürftige Angehörige lieber selbst pflegen. Knapp die Hälfte aller Pflegebedürftigen erhalten nur Pflegegeld, die Pflege erfolgt also vermutlich nur informell. Die Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, müssen aufgrund der geringen Höhe des Pflegegeldes meist jedoch auch anderer Arbeit nachgehen. Diese Zusammenhänge werden in der Ausgabe der Zeitschrift weiter aufgeschlüsselt. Klar ist, dass diese Thematik für viele Menschen eine große Wirksamkeit im Alltag hat.

In der Zeitschrift wird erstens die Evaluation des Modellprojektes "Vereinbarkeitslotsen Pflege und Beruf" in Brandenburg vorgestellt. In dem Projekt sollten durch eine Vereinbarkeitskoordinatorin geschulte bürgerschaftlich engagierte Personen Informationen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für betroffene Angehörige und Unternehmen verbreiten.

Zweitens wird in dem Beitrag "Who cares – Pflegst Du schon?" über Bedarf und vorhandene Maßnahmen und Rechte zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Ländern der Europäischen Union berichtet. Aus der Bestandsaufnahme heraus werden politische Schlussfolgerungen und Empfehlungen abgeleitet.

Drittens wird aus der Praxis der Firma Villeroy & Boch berichtet und individuelle Lösungen zur Vereinbarkeitsproblematik vorgestellt. Dazu gehören z.B. flexible Arbeitszeiten und Home-Office-Zeiten.

Die Ausgabe der Zeitschrift können Sie wie üblich online lesen.

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Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II), welches zur Zeit als Referentenentwurf vorliegt, wird grundsätzlich begrüßt, ist im Detail jedoch nicht unumstritten. Ob mit dem PSG II eine Lösung des Pflegenotstandes erreicht werden kann, ist fraglich. Daher zeigen wir Ihnen zu diesem Entwurf Positionen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Interessenvertretungen auf.

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Das PSG II soll dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) folgen. Die Aussprachen zum PSG I in Bundestag und Bundesrat können Sie hier nachlesen. Das PSG II wird einige Veränderungen bringen. Im Rahmen eines neuen Pflegebegriffes soll es z.B. nun 5 Pflegestufen geben, der Zugang zur Pflegeversicherung soll erweitert werden und das ambulante Hilfesystem soll gestärkt werden. Auf den Seiten des Gesundheitsministeriums wird Ihnen die Darstellung der Bundesregierung präsentiert.

Zu dem erwähnten neuen Pflegebegriff können Sie die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, bestehend aus 30 Fragen, und die Antwort der Bundesregierung nachlesen. Dem neuen Pflegebegriff ist auch eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses gewidmet. In vielen nachfolgenden Texten werden die kurzen Fristen zum Verfassen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf des PSG II bemängelt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) geht auf die 5 Themenkomplexe Informations- und Beratungsauftrag, Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument, Leistungsrecht, Beteiligungsrechte und Qualitätsausschuss ein. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der BAGSO.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge (DV) begrüßt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment ausdrücklich, bemängelt jedoch z.B. dass "wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII und SGB V vom Entwurf außen vor gelassen werden". Lesen Sie die gesamte Stellungnahme online nach.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat mit 78 Seiten eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, Vorschläge zur Veränderung des Gesetzentwurfes sind auf 18 weiteren Seiten angefügt.

Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) äußerten sich im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum PSG II. "Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen", erklärte Wolfgang Baasch, Mitglied des Landesvorstandes der SPD und Vorsitzender der AWO Schleswig-Holsteins. Es müssten die tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen fachlich fundiert erfasst werden, um eine mögliche Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unter allen Umständen zu vermeiden. Mit dem PSG II will die Bundesregierung sowohl einen neuen Begriff auf den Weg bringen als auch die dazugehörigen Instrumente bis spätestens 2017 umgesetzt haben. "Dabei muss aber auch eine langfristige Absicherung der Menschen, durch eine Dynamisierung der Leistungen umfassend berücksichtigt werden", forderte Wolfgang Schneider vom SoVD. "Es ist wichtig sicherzustellen, dass Menschen nicht erneut auf Leistungen der Sozialhilfe zurückgreifen müssen, wenn Sie einen Pflegebedarf haben. Pflege darf nicht zu Armut führen." Wolfgang Baasch fordert in dem Zusammenhang auch für die Pflege die Bürgerversicherung, welche zuletzt am 3.7.15 im Bundestag diskutiert wurde.

Der Paritätische begrüßt das Vorantreiben des Prinzipes ambulant vor stationär, zeigt sich jedoch auch besorgt, dass einzelne zu Pflegende schlechter gestellt werden könnten. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme und weitere Forderungen des Wohlfahrtverbandes.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert in ihrer Stellungnahme z.B. die Vermeidung neuer Gerechtigkeitslücken und die Gleichstellung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt ebenfalls den Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Dadurch sollen kognitiv eingeschränkte Menschen einen leichteren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Der DGB weist aber darauf hin, dass die Reform nur ein Erfolg werden kann, wenn die Leistungen mit ausreichend Personal hinterlegt werden. Sie können die Beurteilungen des DGB im Detail nachlesen.

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HelpAge hat eine Petition gestartet, welche Unterschriften für eine UN-Konvention für Ältere sammelt. In der Begründung wird auch auf die bereits existierenden Konventionen für andere benachteiligte Gruppen hingewiesen, wie z.B. für Menschen mit Beeinträchtigungen.

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Die Würde und Rechte älterer Menschen werden laut den InitiatorInnen in zahlreichen Ländern, auch in Deutschland, vielfach missachtet. Altersarmut, Pflegemissstände und Probleme der sozialen Absicherung treffen alte Menschen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich aktiv für die UN-Konvention für Ältere einzusetzen.

Wenn Sie sich diesen Forderungen anschließen möchten, können Sie die Petition online unterschreiben. Der Verein HelpAge Deutschland stellt Interessierten weitere Hintergrundinformationen zur Verfügung.

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In der Sendung "Lebenszeit" des Deutschlandfunks (DLF) wurde sich dem Thema gewidmet, wie Menschen im Rentenalter ehrenamtlich engagiert oder erwerbstätig sind. Die vielen persönlichen Beispiele werden immer wieder politisch oder wissenschaftlich gespiegelt.

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Ungefähr die Hälfte aller Menschen im Rentenalter sind berufstätig. Der Beitrag liefert viele Beispiele der Erwerbstätigkeit oder des ehrenamtlichen Engagement, wie z.B. die 80 jährige Koordinatorin des Vereins helfende "Helfende Hände", welche seit der Gründung des Vereins für ihn ehrenamtlich tätig ist.

Im Studio sind Frau Ehmann, die mit 65 Jahren eine Chocolaterie in Heidelberg eröffnet hat;

Frau Thiemens (69), welche sich durch die Stiftung Senior Expert Services (SES) regelmäßig im Ausland aufhält, um gesammeltes Wissen gezielt weiterzugeben. Durch die Arbeit wurde sie motiviert, notwendige PC-Kenntnisse zu erwerben und Spanisch als Fremdsprache wiederzuerlernen;

und Dr. Mergenthaler, Sozialwissenschaftler am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB).

Inhaltlich wird auch auf die Geschichte des Rentenalters geschaut, über das akzeptierte Bild der arbeitenden RentnerIn in anderen Ländern diskutiert und der Begriff "Ruhestand" kritisch hinterfragt. Ein Ergebnis ist, dass trotz aller Individualität die Zeit des Rentenalters keinesfalls von Ruhe oder gar Stillstand geprägt ist. Manche Menschen, die ihre Geschichte erzählen, haben gelernt mit der, durch den medizischen Fortschritt und die bessere Versorgung, geschenkten Zeit umzugehen.

Sie können auf der Seite des DLF weitere Hintergründe zu dem Thema erfahren und sich den Beitrag in voller Länge anhören.

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Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist auf eine Änderung zur Regelung des Krankengeldes hin, die für alle ArbeitnehmerInnen relevant sein kann, die ihre Krankschreibung verlängern.

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Zukünftig werden weniger Patienten ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Nach dem heute im Bundestag verabschiedeten "Versorgungsstärkungsgesetz" reicht es dann, dass der Arzt eine Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausstellt. Bisher mussten sich die alte und neue Krankschreibung zwingend um einen Tag überlappen. Sonst entstand eine "Anspruchslücke" und die Krankenkasse konnte die Zahlung des Krankengeldes gänzlich einstellen. Die Neuregelung soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Dazu Stephanie Jahn, Geschäftsführerin UPD: "Ohne wieder fit für den Job zu sein, bekamen die Betroffenen kein Geld mehr von der Kasse und mussten sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen. Gleichwohl gilt auch nach der Gesetzesänderung, dass die Krankschreibung lückenlos sein muss. Krankengeld-Empfänger müssen also spätestens am ersten Tag nach ihrer bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Auch wichtig: Der Arzt kann nicht rückwirkend krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben."

Die UPD berät per Gesetz kostenlos und neutral zu allen Gesundheitsfragen und informiert den Patientenbeauftragten der Bundesregierung jährlich über
Problemlagen im Gesundheitswesen. Patienten erreichen die UPD nicht nur online sondern auch in drei Sprachen am Telefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo bis Fr 10-18 Uhr, Do bis 20 Uhr)

Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

Fragen zu Arzneimitteln werden unter 0800 0 11 77 25 (Mo / Di / Do 9-16 Uhr, Mi / Fr 9-13 Uhr) beantwortet.

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Das Heft "informationsdienst altersfragen" widmet sich in der Ausgabe 2/2015 der Flexibilisierung des vorzeitigen Renteneintritts. Die Erwerbsverläufe älterer Menschen differenzieren sich im Verlauf des Lebens aus. Gründe für einen Verbleib im oder ein Ausscheiden aus der Arbeit sind also vielfältig. Diese Heterogenität wird in den Beiträgen des Heftes berücksichtig. Dem gleichen Thema widmet sich ein BAGSO-Positionspapier.

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Eine größere rentenrechtliche Flexibilität für den Übergang in den Ruhestand für Personen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze erwerbstätig sein können, wird von vielen Seiten gewünscht. Eine Arbeitsgruppe aus Koalitionsmitgliedern, Kanzleramt und zuständigen Ministerien soll Vorschläge für ein flexibleres Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erarbeiten. Das Heft kann also als ein Beitrag zu den laufenden politischen Prozessen betrachtet werden.

Im Artikel "Arbeitsbelastungen und Rentenbeginn" von Martin Brussig wird gezeigt, welche Möglichkeiten das Rentenrecht bisher zum flexibleren Übergang in den Ruhestand bei hohen Arbeitsbelastungen bietet.

Mit dem Beitrag "Vom Staat zum Betrieb. Der Übergang in den Ruhestand im sozialpolitischen Wandel" gibt Norbert Fröhler einen Überblick über die vorliegenden Ergebnisse zu Angebot und Nutzung betrieblicher Übergangsoptionen.

Die "Sicherung der Flexibilität beim Übergang in die Rente" wird von Judith Czepek und Enzo Weber betrachtet. Schwierigkeiten bei der Nutzung von flexiblen Übergangsangeboten und aktuelle Reformideen aus der politischen Diskussion werden vorgestellt.

Das komplette Heft kann online heruntergeladen werden.

Das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) stellt zu diesem Thema arbeitsmarkt- und rentenpolitische Forderungen auf. Sie können die Forderungen im Detail online nachlesen.

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Das Thema "Erwerbstätigkeit im Alter" kann aus vielen Perspektiven betrachtet werden. Es kann z.B. auf die Beweggründe für die Arbeitsaufnahme oder -fortführung geschaut werden. Wir stellen Ihnen hier eine Auswahl von Literaturempfehlungen der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) zu diesem Thema vor.

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Erstens werden einige deutschsprachige Werke empfohlen:

Sandig, Stephanie (2013): Die Anwendung der Theorie des geplanten Verhaltens auf den Kontext der Weiterbeschäftigung im Rentenalter. Masterarbeit.

Friebe, Jens; Schmidt-Hertha, Bernhard; Tippelt, Rudolf (Hrsg., 2014): Kompetenzen im höheren Lebensalter. Ergebnisse der Studie "Competencies in Later Life" (CiLL). ISBN: 978-3-7639-5479-7.

Schneider, Norbert F.; Mergenthaler, Andreas; Staudinger, Ursula M.; Sackreuther, Ines (Hrsg., 2015): Mittendrin? Lebenspläne und Potenziale älterer Menschen beim Übergang in den Ruhestand. ISBN: 978-3-8474-0636-5.


Zweitens werden verschiedene deutschsprachige Artikel und Buchauszüge empfohlen. Das DZA legt besonderen Wert auf den Artikel von Fasbender, Ulrike (et. al.): Absicht zur Erwerbstätigkeit im (zukünftigen) Ruhestand. aus dem vorher genannten Sammelwerk. Die AutorInnen untersuchen in ihrem Beitrag die Absicht der 55- bis 70-jährigen erwerbstätigen Menschen zur fortwährenden Erwerbstätigkeit im Ruhestand. Weitere Empfehlungen sind:

Ahlers, Friedel; Gülke, Norbert (2013): Aging-Karrieren: demografiebedingter Paradigmenwechsel im Karriereverständnis. In: Leibniz FH, School of Business (Hrsg.): Demografischer Wandel.

Schäfer, Petra (2013): Senior Experts. Erfahrung zählt wieder. In: Kießler, Birgit (et. al., Hrsg.): Wechsel auf die Zukunft: demografischer, gesellschaftlicher und technologischer Wandel: worauf sich die Personalarbeit in Banken einstellen muss.

Scherger, Simone; Hokema, Anna (2014): Arbeiten müssen, können oder wollen? Erwerbstätigkeit jenseits der Rentengrenze in Deutschland. In: Kaudelka, Karin; Isenbort, Gregor (Hrsg.): Altern ist Zukunft! Leben und Arbeiten in einer alternden Gesellschaft.

Schmitz, Jutta (2014): Erwerbstätigkeit trotz Rente? Zur Systematisierung einer Debatte. In: Kistler, Ernst; Trischler, Falko (Hrsg.): Reformen auf dem Arbeitsmarkt und in der Alterssicherung - Folgen für die Einkunftslage im Alter.

Brenke, Karl (2013): Immer mehr Menschen im Rentenalter sind berufstätig. In: DIW-Wochenbericht.

Grabka, Markus M. (2013): Aktives Altern - Erwerbstätigkeit und bürgerschaftliches Engagement im Rentenalter. In: WSI-Mitteilungen.

Hochfellner, D.; Burkert, C. (2013): Berufliche Aktivität im Ruhestand. Fortsetzung der Erwerbsbiographie oder notwendiger Zuverdienst? In: Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie.

Sendler, Hans H. Th.; Piorr, Rüdiger (2014): Für eine bewusste neue Berufsetappe ab 55. In: Sozialer Fortschritt.

Winkel, Rolf; Nakielski, Hans (2014): Rentenpaket II: Weiterarbeit jenseits der regulären Rentengrenze wird erleichtert. In: Soziale Sicherheit.

Lehmann, Claudia (et. al., 2015): Sicherung der Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel durch alters- und erfahrungsgemischte Tandems. In: Informationsdienst Altersfragen.


Drittens wird auch auf englischsprachige Literatur verwiesen:

Cummins, Phyllis (et. al., 2013): Work and retirement. In: Kunkel, Suzanne R. (Hrsg.): Global aging: comparative perspectives on aging and the life course.

Bonsdorff, Monika E. von; Bonsdorff, Mikaela B. von (2014): Perspectives on dynamic retirement and active ageing. In: Leist, Anja; (et. al., Hrsg.): Health and cognition in old age: from biomedical and life course factors to policy and practice.

Martz-Costa, Christina (et. al., 2014): Differential impact of multiple levels of productive activity engagement on psychological well-being in middle and later life. In: The gerontologist.

Solinge, Hanna van (2014): Who opts for self-employment after retirement? A longitudinal study in the Netherlands. In: European journal of ageing.


Schließlich können Sie folgenden Artikel direkt online nachlesen:

Machado, C Sofia; Portela, Miguel (2014): Hours of work and retirement behaviour. In: IZA Journal of European Labor Studies.

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