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Materielle Absicherung

In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember hat Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, alle sozialrechtlichen Änderungen für das neue Jahr aufgeführt. Neben Themen wie Bürgergeld und BAföG werden einige der ab 2026 geltenden Regelungen sich auch auf Senior*innen auswirken.

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Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft.

Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.

Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft.

Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen.

Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden.

Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.

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Im Interview mit dem Tagesspiegel machte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas deutlich, dass das deutsche Rentensystem angesichts demographischer Entwicklungen und zunehmender Altersarmut vor erheblichen Herausforderungen steht. Immer mehr Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, seien im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert. Diese Problemlage, so Bas, verdeutliche die strukturellen Defizite des Systems und den politischen Handlungsbedarf.

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Die Ministerin verweist darauf, dass die Hinweise auf wachsende soziale Notlagen unter älteren Menschen schon länger zunehmen. Berichte über Rentner*innen, die ihre Einkäufe genau abwägen müssen, oder über ältere Menschen, die Pfandflaschen sammeln, um notwendige Ausgaben zu decken, sind für Bas alarmierende Beispiele einer strukturellen Schieflage. Für sie sind solche Fälle kein Randphänomen mehr, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass das System immer mehr an Grenzen stößt.

Im Interview spricht Bas ungewöhnlich klar. Deutschlands Rentensystem, einst ein stabiler Grundpfeiler der sozialen Sicherheit, gerate unter dem Druck der demographischen Entwicklung zunehmend ins Wanken. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während die Zahl der Beitragszahler*innen abnimmt. „Das derzeitige Modell ist auf Dauer nicht tragfähig“, warnt sie. Die Lage sei zwar ernst, aber weiterhin korrigierbar – vorausgesetzt, Politik und Gesellschaft seien bereit, entschlossen zu handeln.

Die Ministerin betont, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen werden. Anstatt einzelne Parameter zu verändern, brauche es einen strukturellen Neustart, der das Rentensystem langfristig stabilisiere und gerechter mache. Dabei müsse die gesetzliche Rente gestärkt und gleichzeitig besser mit betrieblicher und privater Vorsorge verzahnt werden. Die verschiedenen Säulen der Altersabsicherung müssten „neu zusammengedacht“ werden, um den Herausforderungen kommender Jahrzehnte standzuhalten.

Eine zentrale Rolle soll dabei die unabhängige Rentenkommission spielen, die noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Bas erwartet von ihr klare, mutige Vorschläge, die über symbolische Korrekturen hinausgehen. Die Kommission solle eine tragfähige Grundlage für langfristige Reformen entwickeln – wohl wissend, dass dies von allen Koalitionspartnern Kompromissbereitschaft verlangen wird.

Politisch ist das Vorhaben brisant. Die Ampelkoalition ringt seit Monaten um das geplante Rentenpaket, das vor allem wegen der Frage, wie das Rentenniveau dauerhaft gesichert werden kann, für Spannungen sorgt. Bas warnt eindringlich davor, notwendige Entscheidungen immer wieder aufzuschieben. Ein Scheitern würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung beschädigen, sondern auch politischen Kräften Auftrieb geben, die soziale Unsicherheit gezielt ausnutzen.

Neben der finanziellen und strukturellen Perspektive unterstreicht Bas die moralische Dimension der Debatte. Ein verlässliches Rentensystem sei ein zentrales gesellschaftliches Versprechen an jene, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, gepflegt und einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. „Menschen, die 40 Jahre oder länger gearbeitet haben, müssen im Alter ohne Angst leben können“, betont sie. Dieses Versprechen müsse die Politik erneuern.

Mit ihrem Vorstoß setzt Bas einen deutlichen Akzent in einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den nötigen Mut findet, das Rentensystem nicht nur zu modernisieren, sondern grundlegend neu aufzustellen. Für Bas ist klar: Wer heute zögert, gefährde nicht nur die Zukunft der jungen Generation, sondern nehme auch in Kauf, dass immer mehr Menschen im Alter in Unsicherheit leben würden.

Das Interview können Sie hier in Gänze nachlesen.

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Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), spricht sich dafür aus, die 131-Euro-Haushaltshilfe im Pflegegrad 1 nicht mehr pauschal zu gewähren. Stattdessen solle im Rahmen der Begutachtung individuell entschieden werden, ob und welche Form der Haushaltshilfe im Einzelfall sinnvoll ist. Ziel sei es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.

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Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen.

Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.

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Anfang September hat das Bundeskabinett dem Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes zugestimmt. „Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hierzu unmittelbar nach Beschluss des Gesetzes.

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Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitnehmer*innen mit einem eher geringen Einkommen sollen profitieren. Die Betriebsrente, welche bereits 2018 Geringverdiener*innen einen Anreiz bieten sollte, wird somit nun ausgeweitet. Sie soll einenn finanziell abgesicherten Ruhestand gewährleisten, welcher allein durch die gesetzliche Rente längst nicht in jedem Fall garantiert ist. Laut Statista war im vergangenen Jahr knapp jede fünfte Person im Rentenalter hierzulande von Armut bedroht – für keine andere Altersgruppe ist dieser Wert so hoch.

Am 10. November fand im Bundestag eine Anhörung zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz statt. In dieser verteidigten die zuständigen Minister*innen den Beschluss des Gesetzes durch eine angebliche Entbürokratisierung und Flexibilisierung. Ebenso seien vertragliche Förderungen einer Betriebsrente für Geringverdiener*innen durch das Gesetz besser zugänglich.

Sektoren, die sich per Tarifvertrag für ein Betriebsrentenmodell entscheiden, werden aus der Verantwortung genommen, was der Bundesarbeitgeberverband Chemie ausdrücklich begrüßt. Zeitgleich wird jedoch befürchtet, dass das Gesetz mögliche Abfindungen zu wenig berücksichtigt, da eine nennenswerte Erhöhung dieser im Bertriebsrentenstärkungsgesetz nicht vorgesehen ist.

Auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung zweifelt die Effektivität des Gesetzes an und verweist auf eine notwendige Abschaffung von Doppelverbeitragungen. Gleichzeitig wird gefordert, dass man sich bezüglich der Sozialversicherungsgrenze enger an der Steuerfreiheitsgrenze orientiere und die Förderung für alle Teilnehmer*innen des Arbeitsmarktes und damit auch für Arbeitgeber*innen erhöhe.

Ein weiterer Verband, der Stellung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz bezogen hat, ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Diese plädiert für einen wesentlich niedrigschwelligeren Zugang zum Sozialpartnermodell durch eine auf alle Gewerkschaftsverbände übergreifende Möglichkeit, diesem zu folgen. Nur so könne ein Anspruch auf die gesamte Fördersumme gewährleistet werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schließt die Verfügbarkeit einer Betriebsrente, sofern kein Tarifvertrag besteht, grundsätzlich aus. Arbeitnehmer*innen hätten dadurch kein Recht auf Kofinanzierung durch Arbeitgeber*innen. Letzteren solle ein Pflichtanteil zustehen, welcher jährlich mit der Lohnentwicklung steigen bzw. sinken solle. Liegen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge vor, sollen Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet werden, diese ohne Abschläge den Arbeitnehmer*innen zukommen zu lassen. Alternativ können diese Beiträge für deren allgemeine Versorgung verwendet werden.

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Beachten Sie hierzu auch die Meldung der Bundesregierung.

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Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Der Bundesrat beschloss diese Erhöhung, um die wachsenden Kosten der Pflege langfristig zu finanzieren und die Pflegekassen stabil zu halten.

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Während Arbeitnehmer*innen diese Erhöhung sofort zahlten, betraf sie Rentner*innen erst ab Juli 2025 – dann jedoch rückwirkend für das erste Halbjahr. Das führte dazu, dass im Juli ein einmaliger Nachzahlungsbeitrag von 1,2 Prozent der Monatsrente fällig wurde, selbst für Personen, die erst im Laufe der ersten sechs Monate 2025 in Rente gegangen waren.

Kritik des Bundesverbands der Rentenberater

Der Bundesverband der Rentenberater kritisierte diese Regelung deutlich. Zum einen führte die Berechnungsweise dazu, dass die Nachzahlung auf die zum 1. Juli 2025 angepasste, also höhere Rente erhoben wurde. Dadurch entstand ein rechnerischer Zinsaufschlag von rund 13,3 Prozent, den die Rentner*innen ungewollt tragen mussten – eine Art „Zwangszins“. Zum anderen sei es ungerecht, dass auch Neu-Rentner*innen, die nur ein oder zwei Monate vom niedrigeren Beitragssatz profitiert haben, den vollen Nachzahlungsbetrag leisten müssen.

Der Verband betont, dass es einfachere und gerechtere Lösungen gegeben hätte. So wäre es möglich gewesen, die Beitragserhöhung mit einer kurzen Verzögerung, etwa ab März 2025, umzusetzen – ganz ohne Rückwirkung. Bei neuen Rentenzugängen hätte der höhere Beitrag zudem direkt berücksichtigt werden können.

Begründung der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung begründete ihr Vorgehen wie folgt: Die Rentenanpassung, also die jährliche Erhöhung der Renten, erfolgt traditionell zum 1. Juli. Da die Systeme der Deutschen Rentenversicherung für Berechnung und Auszahlung auf diesen Termin abgestimmt sind, konnten sie nicht kurzfristig an die neue Beitragserhöhung zum 1. Januar angepasst werden. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, entschieden sich die Rentenversicherungsträger daher für eine sogenannte „verwaltungsarme Lösung“. Diese sollte die Umsetzung vereinfachen, führte jedoch dazu, dass die Beitragserhöhung für Rentner*innen erst verzögert und rückwirkend umgesetzt wurde – was für die Betroffenen eine finanzielle Mehrbelastung bedeutete.

Fallbeispiel aus Schleswig-Holstein

Die Rentnerin Marina Thyen aus Schönwalde erhält seit rund zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Sie bemerkte, dass ihre Rente im Juli 2025 niedriger ausfiel, weil ein einmaliger Pflegeversicherungs-Aufschlag abgezogen wurde. Zwar ist der finanzielle Unterschied gering, doch sie empfindet die Regelung als ungerecht, da der Beitrag auf die bereits erhöhte Juli-Rente berechnet wurde und damit mehr Geld einbehalten wurde, als eigentlich fair wäre.

Marina Thyen kritisiert vor allem den Umgang mit Rentner*innen, die ihrer Meinung nach wieder einmal benachteiligt werden. Rechtlich könne man dagegen nichts unternehmen, sagt sie, doch sie empfindet die Situation als moralisch unfair und nicht in Ordnung.

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Die Bundesregierung will Anfang 2026 die sogenannte Aktivrente einführen – ein zentrales Projekt im angekündigten „Reformherbst“ von Kanzler Friedrich Merz. Ziel ist es, mehr ältere Menschen dazu zu motivieren, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.

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Kern der Reform

Rentner*innen, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Steuerbefreiung greift direkt beim Lohnsteuerabzug und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – das heißt, der steuerfreie Zuverdienst beeinflusst nicht den Steuersatz für andere Einkünfte.

Einschränkungen

Von der Regelung ausgeschlossen sind:

  • Beamte,
  • Frührentner*innen,
  • Selbstständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende,
  • sowie Minijobber, die ohnehin keine Einkommenssteuer zahlen.

Außerdem müssen Aktivrenter*innen auf ihren steuerfreien Zuverdienst Sozialabgaben zahlen – konkret Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie tragen dabei den vollen Krankenversicherungsbeitrag, damit sie Anspruch auf Krankengeld haben. Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen sie selbst nicht, wohl aber der Arbeitgeber den Rentenanteil.

Potenzieller Nutzen

Wie stark Einzelne von der neuen Regelung profitieren, hängt von ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Faktoren wie Sonderausgaben, Kapitalerträge oder andere individuelle Umstände machen pauschale Berechnungen unmöglich. Zudem liegt der Gesetzentwurf bislang noch nicht offiziell vor.

In Bayern könnten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 64.000 ältere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von der Aktivrente profitieren.

Ob die Maßnahme tatsächlich viele Ältere zum Weiterarbeiten bewegt, ist jedoch fraglich. Laut IW-Expertin Ruth Marie Schüler spielen finanzielle Gründe für viele, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, eine geringere Rolle als Freude und Sinn in der Arbeit.

 Finanzielle Auswirkungen

Laut einem Referentenentwurf des Finanzministeriums soll die Aktivrente den Staat rund 890 Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese Steuerausfälle werden für den Zeitraum 2026 bis 2030 erwartet und verteilen sich auf Bund und Länder mit jeweils 378 Millionen Euro sowie auf die Kommunen mit 134 Millionen Euro jährlich.

Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen verweist auf eine DIW-Studie, nach der sich die Aktivrente für den Staat ab etwa 75.000 zusätzlichen Beschäftigten positiv auswirken könnte. Der Grund: Diese Personen würden Sozialversicherungsbeiträge zahlen und durch ihren höheren Konsum mehr Umsatzsteuer generieren.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Eckpunkte zur Pflegereform vorgestellt. Sie will die Pflegegrade beibehalten, beim Pflegegrad 1 aber den Fokus stärker auf Prävention und bessere fachliche Begleitung legen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Leistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und die finanziellen Mittel effizienter genutzt werden müssten. Für 2026 rechnet sie mit einem Defizit von rund zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, lehnt jedoch eine Beitragserhöhung ab.

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Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen.

Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht.

Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden.

Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen.

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.

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Personen aus der Bundesregierungen haben angekündigt, über eine Streichung des Pflegegrad 1 zu diskutieren. Demnach könnte dieser keine zehn Jahre nach ihrer Einführung bereits wieder abgeschafft werden, wodurch rund 863.000 Deutsche ihren Anspruch auf Pflegegeld verlieren könnten.

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Pflegegrad 1 wird allen Personen mit einer leichten Beeinträchtigung im Alltag erteilt. Ein Punktesystem ermittelt auf Grundlage des Pflegegutachtens die Pflegebedürftigkeit einer Person, wofür diverse Komponenten wie z.B. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten geprüft werden. Aktuell zahlt die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 sogenannte Entlastungsleistungen von bis zu 131 Euro pro Monat – hinzu kommen bei Bedarf finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und die Wohngruppe der zu Pflegenden. Ein Pflegegeld wird, anders als bei Pflegegrad 2 bis 5, allerdings nicht ausgezahlt.

Hauptsächlich wird die Abschaffung des ersten Pflegegrades aus den Reihen der Union gefordert. Christdemokrat*innen begründen diesen Schritt mit der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche durch den Entfall von Pflegegrad 1 nahezu vollständig geschlossen werden könne. Es sei der erste potentielle Schritt bei einer umfangreichen Umgestaltung des Pflegesystems – Kritiker*innen bemängeln schon seit längerer Zeit, dass dieses nicht zukunftsfähig sei, da es sich zu wenig an den gegenwärtigen demographischen Umständen orientiere.

Die SPD befürwortet dagegen den Erhalt von Pflegegrad 1. Mathias Miersch, Fraktionschef der Sozialdemokrat*innen, betonte in im ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“, dass der erste Pflegegrad insbesondere von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen werde – diese würde man „im Regen stehen lassen“, sollte es zu einer Abschaffung von Pflegegrad 1 kommen. Außerdem zeigte Miersch sich zuversichtlich, dass auch anderweitig eingespart werden könne, beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Pflegesystems.

Auch die Opposition äußert sich skeptisch zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Britta Haßelmann, Fraktionchefin der Grünen, betont, dass die Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen unabhängig von dessen Pflegegrad unbedingt gewährleistet bleiben müsse, auch um Betroffene möglichst lange innerhalb der eigenen vier Wände pflegen zu können. Eine ähnliche Position vertritt die Linksfraktion, welche die erwogenen Sparmaßnahmen als „sozialpolitischen Skandal“ bezeichnet, da diese eine ohnehin vulnerable Gruppe der Bevölkerung treffe.

Nicht nur aus der Politik kam Gegenwind – auch Pflegeverbände lehnen den Wegfall von Pflegegrad 1 kategorisch ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit teils fatalen Nachteilen für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige, welchen durch die Umsetzung der geäußerten Pläne eine finanzielle Schieflage drohe. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft den Regierungsparteien Doppelmoral und Vertrauensbruch vor, da es ebenfalls die Große Koalition gewesen war, welche die Einführung des Pflegegrads 1 im Jahr 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatte.

Im schleswig-holsteinischem Landtag liegt seit gestern ein Antrag von SPD und SSW vor, in dem zu den Auswirkungen der diskutierten Vorhaben heißt: "Betroffene und ihre Angehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern."

Die BAGSO-Vorsitzende Regina Görner sagt dazu: „Die aktuellen Überlegungen, Leistungen einfach zu streichen, um Geld zu sparen, zeigen, dass die Bundesregierung noch nicht verstanden hat, worum es geht. So wird das nichts mit der Pflegereform.“

Ein Bund-Länder-Gremium, das sich gegenwärtig mit möglichen Entwürfen zur Pflegereform befasst, wird Mitte Oktober genauere Informationen zum Pflegegradmodell und dessen Zukunft bekanntgeben.

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Viele Bürger*innen sorgen sich um ihre Rente und stellen sich hierzu zahlreiche Fragen. Da das Thema in der Politik vermehrt aufgegriffen wird und dabei grundsätzlich zu einer eher pessimistischen Stimmung führt, sehen einige Menschen ihre Rente gefährdet – die subjektive Darstellung der Sachlage sowie eine vielfältige Berichterstattung, die zur Verwirrung führen kann, erschwert die Übersicht und sorgt dafür, dass teilweise irreführende, als Fakten dargestellte Inhalte, verbreitet werden.

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Der Sozialverband VdK Deutschland hat die vier aus seiner Sicht bekanntesten Mythen zur gegenwärtigen Situation der Rente in Deutschland betrachtet und aufgeklärt.

Zum Einen sind etliche Bürger*innen fälschlicherweise davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente sich in einer finanziell heiklen Situation befinde. Die Realität sieht jedoch anders aus: Seit knapp 70 Jahren besteht das System zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenbeiträge – drei Viertel davon steuern die Arbeitnehmer*innen und -geber*innen bei, während das letzte Viertel aus Steuermitteln besteht.

Ein weiterer Irrglaube, der sich hartnäckig hält, ist die Notwendigkeit eines verpflichtenden Lebensnachweises, wenn die Inanspruchnahme der Rentenauszahlung gewünscht wird. Dies trifft nur auf Rentner*innen zu, welche nicht in Deutschland geboren wurden oder deren Konto sich in einem anderen Land befindet. Alle anderen Rentner*innen müssen dies nicht berücksichtigen, da die zuständige Meldebehörde den Lebensnachweis automatisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt.

Besorgt um ihre Rente sind auch Schwerbehinderte, da sie annehmen, massive Kürzungen ihrer Rente in Kauf nehmen zu müssen. Dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um Fakten, sondern um Ängste schürende Gerüchte. Zwar gilt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre auch für Schwerbehinderte, jedoch ist die derzeitige Übergangsphase so gestaltet, dass hierbei keine Kürzungen entstehen sollen.

Auch wird oftmals geglaubt, die Rente sei nicht zu versteuern, was ebenfalls nicht der Wahrheit entspricht. Mit Einführung des Alterseinküftegesetzes im Jahr 2005 ist der Anteil der zu versteuernden Rente sogar immer mehr angestiegen – für Personen, die nächstes Jahr in Rente gehen, liegt dieser bei 84%. Aufgrund dieser Entwicklung sind alle Personen, welche 2058 oder später berentet werden, zu einer Versteuerung ihrer gesamten Rente verpflichtet.

Laut VdK Deutschland sei der allgemeine Ruf der Rente zu unrecht so schlecht. Die düsteren Prognosen um eine mangelnde Finanzierbarkeit der zukünftigen Rente sollen die Bürger*innen dazu bewegen, sich nicht ausschließlich auf die Rente als Vorsorge zu verlassen, sondern auch weitere Vorbereitungen für die Pensionierung zu treffen. Das System funktioniere makellos, sofern möglichst alle Menschen Beiträge für die Rentenkasse leisten und ein stabiler Mindestlohn von mehr als 14 € pro Stunde festgelegt werden würde.

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Mitten in der Sommerpause hat die Bundesregierung das „Rentenpaket 2025“ beschlossen – ein milliardenschweres Vorhaben zur Sicherung der gesetzlichen Rente. Im Zentrum steht die Verlängerung der sogenannten Haltelinie: Das Rentenniveau soll bis 2031 nicht unter 48 % des Durchschnittseinkommens fallen.

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Damit soll die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Altersvorsorge gestärkt werden. So die Kernidee nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Ein weiterer Kernpunkt ist die Ausweitung der Mütterrente. Ab 2027 sollen auch Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Erziehungszeit angerechnet bekommen – allerdings nur für einen Elternteil. Rund 10 Millionen Menschen, vor allem Frauen, profitieren davon. Die Finanzierung dieser Verbesserungen soll vollständig aus Steuermitteln erfolgen, da Kindererziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gilt.

Doch die Finanzierung wirft Fragen auf. Wie die Tagesschau vom 06. August bemerkt, weist die Finanzplanung des Bundes bis 2029 zweistellige Milliardenlücken auf. Zudem soll die Rücklage der Rentenkasse von 20 % auf 30 % einer Monatsausgabe steigen – was kurzfristig höhere Beitragssätze bedeuten könnte. Zwar bleibt der Beitragssatz 2026 stabil bei 18,6 %, doch ab 2027 wird ein Anstieg erwartet: bis 2035 auf etwa 21 %.

Kritiker warnen vor möglichen Kürzungen in anderen Sozialbereichen. Sollte etwa das Bürgergeld stagnieren oder der Mindestlohn weniger stark steigen, könnte dies langfristig das Lohnniveau drücken – und damit auch die Rentenhöhe, trotz Einhaltung der Haltelinie.

Doch wie stabil ist das Rentenniveau wirklich? Die Ökonomen Prof. Sebastian Dullien (Hans-Böckler-Stiftung) und Maurice Höfgen betonten in der Phönixrunde vom 16. Januar, dass nicht allein die nominale Rentenhöhe entscheidend sei, sondern die reale Kaufkraft. Steigende Preise könnten die tatsächliche Leistung der Rente schmälern – selbst bei Einhaltung der Haltelinie. Die Entwicklung der Löhne spielt dabei eine zentrale Rolle. Mindestlohn und Bürgergeld fungieren als untere Haltelinien für die Einkommensentwicklung. Höfgen verdeutlicht dies nochmals in seinem Kommentar auf dem YouTube-Kanal Geld für die Welt.

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