Weiterlesen Egal ob mit Android- oder iPhone, mit Tablet oder iPad, es ist für alle etwas dabei. Das SNK verfolgt einen flexiblen Ansatz, bei dem jede*r in ihrem bzw. seinem eigenen Tempo Fortschritte machen kann. Hier finden sie weitere Informationen zu Terminen und Veranstaltungen. Hier geht es zur offiziellen Webseite: SeniorenNetKiel (SNK)Das Angebot umfasst:
Digitalisierung
Ambivalenzen digitaler Dienstleistungen und individueller Mobilität
29. November 2024Weiterlesen Im Vorfeld informierten wir bereits über diese Workshops und hoben dabei die Vorteile hervor, die laut Veranstalter ein verbesserter digitaler Zugang für ältere Menschen bietet (s. Einleitung im Programmheft). Ein Schwerpunkt lag auf der Entwicklung intuitiv bedienbarer Apps im öffentlichen Nahverkehr, um auch weniger digital affine Menschen zu unterstützen. Obwohl benutzerfreundliche Apps im ÖPNV wünschenswert sind, bleiben Unsicherheiten und Gewohnheiten auf individueller Ebene zentrale Hürden, die auch intuitive Anwendungen zunächst überwinden müssen. Ohne physische Ansprechpartner*innen, die individuell unterstützen, kann selbst die benutzerfreundlichste App ihr Ziel verfehlen. Ein weiterer Hinderungsfaktor ist die regionale Infrastruktur. Solange in ländlichen Regionen kein ausreichender und flexibler ÖPNV existiert, sind die Menschen dort weiterhin auf das Auto angewiesen. Eine ausreichende ÖPNV-Infrastruktur bleibt entsprechend Voraussetzung, um Mobilität zu gewährleisten – ein Umstand, der nicht digital gelöst werden kann. Gerade jene Regionen, die durch die demografische Entwicklung ein immer höheres Durchschnittsalter aufweisen werden, könnten aber stärker auf externe Hilfe angewiesen sein – sollten Freunde und Familie wegziehen. Digitale Mobilitätstools könnten hier einen wichtigen Baustein bilden - sollte die Infrastruktur vorhanden sein. Doch digitale Angebote bergen auch Risiken: Weniger persönliche Kontakte könnten zum Beispiel die Gefahr von Einsamkeit weiter verstärken. In einem offenen Brief im Mai forderten AWO, BAGSO und BAG SELBSTHILFE in Bezug auf den Personennahverkehr einen analogen und barrierefreien Zugang zu BahnCard und Sparpreisen ohne Mehrkosten, barrierefreie Service-Schalter und die frühzeitige Einbindung von Bahnkund*innen in den Digitalisierungsprozess, um deren Bedürfnisse und Hürden besser zu berücksichtigen (hier unser Artikel zum Brief). Gerade die Forderung nach Einbindung spielt dabei eine wichtige Rolle, um die blinden Flecken der Digitalisierung zu erkennen und anzugehen. Während der Bahn- und ÖPNV-Ausbau allerdings in den politischen Diskurs integriert sind, fehlt diese Dynamik bei den Autohersteller*innen. Zugleich werden Autos immer komplexer in ihrer digitalen Bedienung, wie ein Bericht der Tagesschau zur „Technik in Neuwagen“ zeigt. Dies führt zur nächsten Ambivalenz: Einerseits soll ein Umstieg auf Elektro- oder verbrauchseffiziente Autos gefördert werden, besonders in Regionen mit schwachem ÖPNV. Andererseits erschweren diese Fahrzeuge den Zugang für Menschen ohne digitale Affinität – ein Problem, das nicht nur ältere Personen betrifft. Der Bedarf, älteren Menschen den digitalen Zugang zu erleichtern, wächst also auch beim Individualverkehr. Zugleich sind die Firmen in der Verantwortung, die Bedienung so zu gestalten, dass ältere Menschen und andere Gruppen nicht ausgeschlossen werden – nötigenfalls auch unter politischem Druck. Solange es noch benutzerfreundlichere Gebrauchtwagen gibt, bleibt eine Ausweichmöglichkeit bestehen. Sollte jedoch die Nutzerfreundlichkeit neuer Fahrzeuge vernachlässigt werden, könnten ältere Menschen künftig allein durch technische Hürden in ihrer Mobilität eingeschränkt werden. Der bessere digitale Zugang zur Mobilität für ältere Menschen umfasst somit drei grundlegende zentrale Fragen: All das betrifft sowohl die Digitalisierung der Mobilität als auch die Digitalisierung im Allgemeinen und führt zumindest kurzfristig immer wieder zu Ambivalenzen.
Kritik an ‚Digital-only‘-Strategie des Bundesverkehrsministeriums
15. November 2024Weiterlesen Im Rahmen des Digital-Gipfels der Bundesregierung am 21. und 22. Oktober in Frankfurt hat der Bundesverkehrsminister Volker Wissing in einer Rede gefordert, aus der Digitalstrategie der Regierung zukünftig eine ‚Digital-only‘-Strategie zu machen: „Wir müssen analoge Parallelstrukturen konsequent abbauen und auf komplett digitale Prozesse setzen“. Dadurch sollen unter anderem Kosten eingespart und die Datenverfügbarkeit verbessert werden. Dr. Regina Görner, Vorsitzende der BAGSO, kritisiert diese Forderung und weist darauf hin, dass kein Mensch „vom öffentlichen Leben oder gar von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden [darf], nur weil er kein Zugang zum Internet hat“. Insbesondere viele ältere Menschen nutzen das Internet gar nicht oder nur für einfach zu bedienende Angebote, sodass gerade komplexere Anforderungen, bspw. digitale Antragstellungen, für viele mit Hürden verbunden sind. Aus diesen Gründen müsse man neben den digitalen Zugängen auch analoge Möglichkeiten zu sämtlichen öffentlichen Dienstleistungen aufrechterhalten und weiterhin ermöglichen. Da die begrenzte Nutzung digitaler Angebote von älteren Menschen oftmals mit fehlenden Kompetenzen zusammenhängt, plädiert die BAGSO außerdem für „wohnortnahe Lernorte in jeder Kommune, die digitale Kompetenzen vermitteln“. Die vollständige Pressemitteilung der BAGSO finden Sie auf der Homepage.
Weiterlesen Digitale Anwendungen und Technologien bieten gerade für ältere Menschen Möglichkeiten, trotz eingeschränkter Mobilität an sozialen Aktivitäten und gesundheitlicher oder medizinischer Betreuung teilzunehmen. Dadurch kann die Lebensqualität unterstützt und verbessert werden. So können Bewegungs- oder Trainingsprogramme, die digital abgerufen werden können, körperliche Aktivität in den eigenen Wänden ermöglichen. Ein anderes Beispiel ist die Entwicklung benutzerfreundlicher Bedienungsmöglichkeiten von Apps im Bereich des Öffentlichen Nahverkehrs. Über fünf Tage hinweg sollen in der digitalen Woche nun weitere Ideen und Möglichkeiten rund um digitale Mobilität vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Die Vorträge und Workshops werden von verschiedenen Expert*innen durchgeführt und sollen zum Nachdenken und Diskutieren anregen sowie den Teilnehmer*innen den Austausch untereinander ermöglichen. Die Woche beginnt mit einer Auftaktveranstaltung am Montag, den 11.11.2024 von 11-12.30 Uhr, zum Thema „Digital.Mobil.Unterwegs: Wohin geht die Reise im Alter?“. Daraufhin folgen über die Woche verteilt zum Beispiel Workshops zu „Mobile Lernangebote“, „Mobil bleiben im Nahverkehr“; „Mobil bleiben in der eignen Wohnung“ oder „Quartiers-Websites und Nachbarschaftsplattformen“. Zum Ende der Woche gibt es am Freitag, den 15.11.2024 von 11-12.30 Uhr, einen gemeinsamen Abschluss mit kurzen Impulsen und Mitmach-Aktionen. Die Veranstaltungen richten sich an Personen, die haupt- oder ehrenamtlich mit älteren Menschen arbeiten, an Interessenvertretungen, an Mitarbeitende aus Kommunen und an Forscher*innen. Alle Veranstaltungen finden über das Online Tool Zoom statt. Weitere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie auf der Homepage des DigitalPakt Alter sowie im Programmheft.
Wettbewerb: Projekte zur digitalen Teilhabe in Kommunen
5. Oktober 2024Weiterlesen Nun hat der DigitalPakt Alter, eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), einen Kommunenwettbewerb ausgerufen. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Kluge Angebote sorgen dafür, dass mehr ältere Menschen von der Digitalisierung in ihrem Alltag profitieren.“ Bis zum 31. Oktober 2024 können interessierte Kommunen ihre Projekte und Initiativen einreichen. Die ersten zehn Kommunen erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Zur Verfügung gestellt wird das Preisgeld von der Commerzbank-Stiftung. Interessanterweise ist weiter unten nur von neun Kommunen die Rede, die von einer Jury in den Kategorien „Konzept und Strategie“, „Gute Praxis“ und „Vernetzung“ ausgewählt werden. Damit es fair bleibt, berücksichtigen die Juror*innen unter anderem die Größe der jeweiligen Kommunen. Die Preisverleihung findet dann im Rahmen des Deutschen Seniorentags vom 2. bis 4. April in Mannheim statt. Neben den Preisgeldern soll der Wettbewerb für die Teilnehmer*innen auch eine Chance sein, sich zu vernetzen und Ideen auszutauschen. Inwieweit der Wettbewerb einen Austausch ermöglicht, hängt davon ab, ob die teilnehmenden Projekte und Initiativen sich über die jeweils anderen informieren und in Kontakt treten. Unter folgenden Links geht es zur Wettbewerbsseite mit dem Bewerbungsformular, den Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Jury und den FAQ (englische Abkürzung für "frequently asked questions", deutsch etwa: "häufig gestellte Fragen").
Computer, Handy, Internet – Nachhilfe der AWO – 04. und 05.11.2024
19. September 2024Weiterlesen Dies betrifft nicht nur ältere Menschen, noch immer kann jeder vierte Mensch in Deutschland als „digital außenstehend“ und damit als wenig bis gar nicht erfahren hinsichtlich Mediennutzung bezeichnet werden. Für die Aneignung von Medienkompetenzen ist es prinzipiell nie zu spät. Getreu diesem Motto bietet die Arbeiterwohlfahrt (AWO, hier eine kurze Übersicht) am 4. und 5. November 2024 ein virtuelles Seminar für alle älteren Menschen an, die ihre Kenntnisse und Fertigkeiten bezüglich Mediennutzung aufbessern möchten. Dabei werden die Teilnehmer*innen durch Mitarbeiter*innen zahlreicher sozialer Institutionen sowie Freiwillige geschult und beantworten sämtliche Fragen rund um Digitalisierung: Wie erstelle ich mir ein Instagram-Profil? Was muss ich tun, wenn das W-LAN meines Computers nicht funktioniert? Worauf kommt es beim Bearbeiten von Fotos und Videos an? Für jeweils ein paar Stunden am Tag werden die Interessierten schrittweise an den kompetenten und effizienten Umgang mit elektronischen Geräten und ihren Möglichkeiten herangeführt, damit sie diese eigenständiger und selbstsicherer bedienen können und im Hinblick auf potentielle Gefahren wie Betrugsmaschen und Hate Speech (Hass Rede) sensibilisiert werden. Auch Alexa, ChatGPT und ähnliches werden bei Bedarf thematisiert und erklärt. Das Online-Seminar, welchem bereits im September ein zweitägiges Seminar in Essen vorausgeht, ist Teil des AWO-internen Projekts DigiTeilhabe, dessen oberstes Ziel darin besteht, Menschen aller Altersklassen die Integration ins gesellschaftliche Leben durch die Vermittlung von Kompetenzen rund um elektronische Datenverarbeitung zu gewähren. Da ältere Menschen in der Regel weniger mit der virtuellen Welt vertraut sind als etwa die Generation Z, drohen Nachteile wie Vereinsamung, Wissenslücken und Einschränkungen im alltäglichen Handeln. Darum sollen Senior*innen, aber auch alle anderen mit einem entsprechenden Bedarf, das digitale Zeitalter „verstehen, erleben und mitgestalten“ können, so die AWO selbst. Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind besonders stark auf die Mediennutzung angewiesen, weshalb die AWO sich für eine barrierefreie Gestaltung von Websites und digitalen Endgeräten einsetzt. Die Kosten für das über Zoom stattfindende Seminar belaufen sich für Mitglieder der AWO auf 39€ und für sonstige Teilnehmende auf 49€. Zur Anmeldung inklusive einer PDF-Datei, in welcher sämtliche Informationen über das Seminar kompakt zusammengefasst sind, gelangen Sie hier.
Kurzvorstellung: Kuratorium Deutsche Altershilfe
2. August 2024Weiterlesen Es setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für das Altern zu verbessern, das Zusammenleben von Menschen jeden Alters zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe - einschließlich der digitalen Teilhabe - älterer Menschen zu sichern. Das KDA ist ein gemeinnütziger Verein, der als Dienstleister und Ratgeber für öffentliche und private Einrichtungen sowie für die Politik fungiert. "Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, Pflegekassen, Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern führt die KDA-Projekte durch. Ziel der Projektarbeit des KDA ist die Entwicklung und Umsetzung von praxisorientierten Konzepten und Ansätzen zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen und derjenigen, die sie unterstützen." Damit nährt sich das KDA den Fragen von Alter in der Gesellschaft aus einer forschenden Perspektive. Unter folgendem Link können Sie mehr zu den aktuellen Projekten erfahren. Abgeschlossene Projekte sind im Projektarchiv zu finden.
Kurzvideos zu seniorenpolitischen Themen
22. Juli 2024Weiterlesen Auf der Webseite VDK-TV finden sich zahlreiche Filme, die über aktuelle sozialpolitische Themen informieren. Auch für Senior*innen bieten diese Videos wertvolle Einblicke und Ratschläge. Wir haben hier eine kleine Auswahl bereitgestellt, die sich mit Themen befasst, die auch für Senior*innen interessant sein können:
Weiterlesen Nach eigener Angabe des EU-Parlaments sind dabei KI-Anwendungen verboten, die die Rechte der Bürger*innen bedrohen, wie z.B. die biometrische Kategorisierung basierend auf sensiblen Merkmalen und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ausnahmen gelten hier lediglich für Strafverfolgungsbehörden in sehr eingeschränktem Maße und nur unter spezieller Genehmigung. Beispiele hierfür wären die Suche nach vermissten Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags. Vor dem Hintergrund bestimmter Entwicklungen in Europa (wie bspw. in Ungarn, das nach einem Bericht der Tagesschau von Dezember 2023 seine Pressefreiheit weiter beschnitt) ist allerdings die Frage nach der tatsächlichen Auslegung des „eingeschränkten KI“-Einsatzes durch Strafverfolgungsbehörden nicht eindeutig. Im Gegensatz dazu sind laut EU-Parlament Hochrisiko-KI-Systeme hingegen zulässig, müssen allerdings Risiken bewerten und verringern, transparent sein, Nutzungsprotokolle führen und von Menschen beaufsichtigt werden; betroffene Personen haben das Recht, Beschwerden einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten. „Als hochriskant werden unter anderem KI-Systeme eingestuft, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen – eingesetzt werden, gelten als hochriskant.“ Darüber hinaus muss jedes KI-Programm eine Transparenz gewährleisten, einschließlich der Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der Trainingsinhalte und der Kennzeichnung erzeugter oder bearbeiteter Inhalte. Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in ihrem Positionspapier im vom Juni 2024 fordert, brauche es neben Transparenz auch einen geregelten Datenschutz und eine Gewähr für die Datensouveränität der Bürger*innen. Ein KI-System ist nicht von sich aus „intelligent“, sondern reflektiert die Ansichten und gesellschaftlichen Vorstellungen derjenigen, die es entwickelt und trainiert haben. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Aspekte und Personengruppen - wie ältere Menschen, einsame Menschen oder Menschen mit Behinderung - vernachlässigt oder diskriminiert werden. Es geht also ebenfalls darum, ältere Menschen nicht durch Algorithmen zu diskriminieren, sondern sie und ihre Interessenvertretungen viel mehr in Studien, Entwicklung und Forschung einzubeziehen. Aber selbst wenn die Regeln eingehalten werden, ist Digitalisierung teuer. Ein „Smart-Home“ und die neueste Technik kosten Geld, das viele ältere Menschen nicht haben. Zudem gibt es immer noch Regionen mit einem schlechtem Internetanschluss. All das kann zu Exklusion führen. Es geht also nicht nur um bessere „Lernmodelle“, sondern ebenso um den Schutz von Menschen mit geringer Affinität zu Technik und geringeren Ressourcen. Besonders zentral sind allerdings die Forderungen der BAGSO: Bildungsangebote stärker ausbauen, öffentliche, soziale und Bildungseinrichtungen für den Umgang mit KI befähigen und ausstatten. Datensouveränität verlangt nicht nur die rechtliche Datenhoheit, sondern braucht in gleichem Maße ein kritisches Verständnis dessen, was mit KI erzeugt wird. Und das kostet wieder Geld. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das Projekt „KI für ein gutes Altern“ über das wir bereits im Mai berichtet hatten. Damit geht es allerdings um nichts Geringeres als eine allgemeine Mündigkeit und Impulskontrolle aller Bürger*innen. Ein gesellschaftlicher Konflikt, der nicht erst seit der KI-Debatte existiert und welcher momentan stark vom Populismus und der Werbeindustrie dominiert wird.
Digitalisierung in öffentlichen Verkehrsmitteln
3. Juli 2024Weiterlesen „Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Öffentliche Mobilität muss daher niedrigschwellig angeboten werden und von allen gut nutzbar sein – auch von Menschen, die keinen Internetzugang haben oder aus anderen Gründen digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.“ Dabei beziehen die Unterzeichner*innen explizit keine Position „gegen eine Digitalisierung“. Stattdessen geht es darum, bei der Digitalisierung nicht in eine Diskriminierung von Menschen abzurutschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zur digitalen Welt haben. Bereits im März hatte die Bahn angekündigt, dass ab dem 09.06.2024 keine weiteren BahnCards in physischer Form ausgegeben würden. Wie die Tagesschau mit Bezug auf die Bahn berichtet, betrifft das rund 5,1 Millionen Nutzer*innen. Zwar würden die existierenden Karten noch ihre Gültigkeit behalten, allerdings wären sie bei Verlust oder Ablauf nur noch digital abrufbar. Zwar bietet die Bahn die Möglichkeit, die Karte auszudrucken, jedoch benötigen die Kund*innen laut BAGSO auch hierfür ein digitales Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse. Hinzu kommt, dass „bereits seit Oktober 2023 […] Sparpreis-Tickets nicht mehr als klassische Papierfahrkarten ohne E-Mail-Adresse oder Mobilnummer verkauft [werden]“. Auch wenn der Brief es nicht genauer ausführt, spielt dabei nicht nur das Alter eine Rolle. Auch Faktoren wie Einsamkeit, das soziale Netz oder ob es sich um eine Person mit Behinderung handelt, führen zur Gefahr einer multiplen Diskriminierung. Es geht also keineswegs nur darum, ob es weiterhin Ticketautomaten geben soll, sondern dass Personen über den reinen digitalen Zugang zu Sparangeboten systematisch von diesen ausgeschlossen werden. Die Unterzeichner des Offenen Brief fordern deshalb: Auch wenn es beim jetzigen Übergang nicht gelungen ist, bleibt abzuwarten, ob die Bahn sich auf Verbesserungen einlässt und wie die anderen Verkehrsverbünde ihre Digitalisierung gestalten werden. Dabei handelt es sich keineswegs nur um einen politischen Streit, sondern um explizite rechtliche Ansprüche auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG). Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes explizit ausführt, ist jede Kund*in durch das AGG geschützt, sofern es sich bei dem Kaufvertrag um ein „Massengeschäft“ handelt. Dazu zählen „[…] Verträge des täglichen Lebens wie […] die Nutzung von Verkehrsmitteln. Die Produkte bzw. Dienstleistungen werden standardisiert angeboten. Der Vertrag wird grundsätzlich mit allen Kund*innen geschlossen, sofern diese zahlungswillig sind“. All das trifft auf BahnCard und Sparangebote der Bahn zu.