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Digitalisierung

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) wurde 1962 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke und seiner Ehefrau Wilhelmine Lübke gegründet. Das KDA steht unter der Schirmherrschaft des amtierenden Bundespräsidenten und verfolgt das Ziel, eine humane Gesellschaft des langen und selbstbestimmten Lebens aktiv mitzugestalten.

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Es setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für das Altern zu verbessern, das Zusammenleben von Menschen jeden Alters zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe - einschließlich der digitalen Teilhabe - älterer Menschen zu sichern.

Das KDA ist ein gemeinnütziger Verein, der als Dienstleister und Ratgeber für öffentliche und private Einrichtungen sowie für die Politik fungiert. "Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, Pflegekassen, Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern führt die KDA-Projekte durch. Ziel der Projektarbeit des KDA ist die Entwicklung und Umsetzung von praxisorientierten Konzepten und Ansätzen zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen und derjenigen, die sie unterstützen." Damit nährt sich das KDA den Fragen von Alter in der Gesellschaft aus einer forschenden Perspektive.

Unter folgendem Link können Sie mehr zu den aktuellen Projekten erfahren. Abgeschlossene Projekte sind im Projektarchiv zu finden.

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Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist mit seinen 2,2 Millionen Mitgliedern einer der größten Sozialverbände in Deutschland. Der VdK ist nicht nur sozialpolitisch aktiv, sondern unterstützt auch seine Mitglieder individuell. Auch Nichtmitglieder können von den Informationen und Hilfsangeboten - wie den hier vorgestellten Videos - profitieren, die der Verband bereitstellt.

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Auf der Webseite VDK-TV finden sich zahlreiche Filme, die über aktuelle sozialpolitische Themen informieren. Auch für Senior*innen bieten diese Videos wertvolle Einblicke und Ratschläge. Wir haben hier eine kleine Auswahl bereitgestellt, die sich mit Themen befasst, die auch für Senior*innen interessant sein können:

  • Was gerade bei der Rente schiefläuft: Dieses Kurzvideo kritisiert die gegenwärtige Rentendebatte, die sich stark auf das Renteneintrittsalter fokussiert. Der VdK betont, dass es wichtigere Faktoren für eine gute Rente gibt, die derzeit vernachlässigt werden.
  • Krankenversichert als Rentner*in: Das Video beleuchtet die finanziellen Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Oftmals kann die gesetzliche Versicherung mehrere hundert Euro im Monat günstiger sein. Es wird erklärt, wann sich ein Wechsel lohnt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Hinzuverdienen in der Rente: Hier erhalten die Zuschauer*innen einen Überblick über die wichtigen Aspekte des Hinzuverdienstes während der Rente. Es wird erklärt, worauf bei der Erwerbsminderungs- oder Altersrente zu achten ist.
  • Richtig pflegeversichert: Dieses Video bietet eine Einführung in das Thema Pflegegrad und Pflegeversicherung. Es beschreibt die Bedeutung der Beantragung eines Pflegegrades und gibt einen Überblick über die relevanten Prozesse sowie die verfügbaren Unterstützungsleistungen.

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Am 13. März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament sein Gesetz über künstliche Intelligenz. Dabei versucht das Gesetz nichts Geringeres als den Spagat zwischen dem „Innovationsstandort Europa“ und dem Verbot bzw. der Regulierung von sogenannter „Hochrisiko-KI“.

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Nach eigener Angabe des EU-Parlaments sind dabei KI-Anwendungen verboten, die die Rechte der Bürger*innen bedrohen, wie z.B. die biometrische Kategorisierung basierend auf sensiblen Merkmalen und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ausnahmen gelten hier lediglich für Strafverfolgungsbehörden in sehr eingeschränktem Maße und nur unter spezieller Genehmigung. Beispiele hierfür wären die Suche nach vermissten Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags.

Vor dem Hintergrund bestimmter Entwicklungen in Europa (wie bspw. in Ungarn, das nach einem Bericht der Tagesschau von Dezember 2023 seine Pressefreiheit weiter beschnitt) ist allerdings die Frage nach der tatsächlichen Auslegung des „eingeschränkten KI“-Einsatzes durch Strafverfolgungsbehörden nicht eindeutig.

Im Gegensatz dazu sind laut EU-Parlament Hochrisiko-KI-Systeme hingegen zulässig, müssen allerdings Risiken bewerten und verringern, transparent sein, Nutzungsprotokolle führen und von Menschen beaufsichtigt werden; betroffene Personen haben das Recht, Beschwerden einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten. „Als hochriskant werden unter anderem KI-Systeme eingestuft, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen – eingesetzt werden, gelten als hochriskant.“ Darüber hinaus muss jedes KI-Programm eine Transparenz gewährleisten, einschließlich der Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der Trainingsinhalte und der Kennzeichnung erzeugter oder bearbeiteter Inhalte.

Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in ihrem Positionspapier im vom Juni 2024 fordert, brauche es neben Transparenz auch einen geregelten Datenschutz und eine Gewähr für die Datensouveränität der Bürger*innen. Ein KI-System ist nicht von sich aus „intelligent“, sondern reflektiert die Ansichten und gesellschaftlichen Vorstellungen derjenigen, die es entwickelt und trainiert haben. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Aspekte und Personengruppen - wie ältere Menschen, einsame Menschen oder Menschen mit Behinderung - vernachlässigt oder diskriminiert werden. Es geht also ebenfalls darum, ältere Menschen nicht durch Algorithmen zu diskriminieren, sondern sie und ihre Interessenvertretungen viel mehr in Studien, Entwicklung und Forschung einzubeziehen.

Aber selbst wenn die Regeln eingehalten werden, ist Digitalisierung teuer. Ein „Smart-Home“ und die neueste Technik kosten Geld, das viele ältere Menschen nicht haben. Zudem gibt es immer noch Regionen mit einem schlechtem Internetanschluss. All das kann zu Exklusion führen. Es geht also nicht nur um bessere „Lernmodelle“, sondern ebenso um den Schutz von Menschen mit geringer Affinität zu Technik und geringeren Ressourcen.

Besonders zentral sind allerdings die Forderungen der BAGSO: Bildungsangebote stärker ausbauen, öffentliche, soziale und Bildungseinrichtungen für den Umgang mit KI befähigen und ausstatten. Datensouveränität verlangt nicht nur die rechtliche Datenhoheit, sondern braucht in gleichem Maße ein kritisches Verständnis dessen, was mit KI erzeugt wird. Und das kostet wieder Geld. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das Projekt „KI für ein gutes Altern“ über das wir bereits im Mai berichtet hatten.

Damit geht es allerdings um nichts Geringeres als eine allgemeine Mündigkeit und Impulskontrolle aller Bürger*innen. Ein gesellschaftlicher Konflikt, der nicht erst seit der KI-Debatte existiert und welcher momentan stark vom Populismus und der Werbeindustrie dominiert wird.

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Mit einer Forderung zur Digitalisierung richtet sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die AWO, die BAG-Selbsthilfe und 25 weitere Organisationen in einem offenen Brief an Bahnvorstand und den Bundesminister für Digitales und Verkehr:

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„Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Öffentliche Mobilität muss daher niedrigschwellig angeboten werden und von allen gut nutzbar sein – auch von Menschen, die keinen Internetzugang haben oder aus anderen Gründen digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.“

Dabei beziehen die Unterzeichner*innen explizit keine Position „gegen eine Digitalisierung“. Stattdessen geht es darum, bei der Digitalisierung nicht in eine Diskriminierung von Menschen abzurutschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zur digitalen Welt haben.

Bereits im März hatte die Bahn angekündigt, dass ab dem 09.06.2024 keine weiteren BahnCards in physischer Form ausgegeben würden. Wie die Tagesschau mit Bezug auf die Bahn berichtet, betrifft das rund 5,1 Millionen Nutzer*innen. Zwar würden die existierenden Karten noch ihre Gültigkeit behalten, allerdings wären sie bei Verlust oder Ablauf nur noch digital abrufbar. Zwar bietet die Bahn die Möglichkeit, die Karte auszudrucken, jedoch benötigen die Kund*innen laut BAGSO auch hierfür ein digitales Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse. Hinzu kommt, dass „bereits seit Oktober 2023 […] Sparpreis-Tickets nicht mehr als klassische Papierfahrkarten ohne E-Mail-Adresse oder Mobilnummer verkauft [werden]“.

Auch wenn der Brief es nicht genauer ausführt, spielt dabei nicht nur das Alter eine Rolle. Auch Faktoren wie Einsamkeit, das soziale Netz oder ob es sich um eine Person mit Behinderung handelt, führen zur Gefahr einer multiplen Diskriminierung. Es geht also keineswegs nur darum, ob es weiterhin Ticketautomaten geben soll, sondern dass Personen über den reinen digitalen Zugang zu Sparangeboten systematisch von diesen ausgeschlossen werden.

Die Unterzeichner des Offenen Brief fordern deshalb:

  • einen analogen und barrierefreien Zugang zu BahnCard und Sparpreisen ohne Mehrkosten
  • barrierefreie Service-Schalter
  • frühzeitige, vollständige und verständliche Information der Bahnkund*innen über Änderungen bei Dienstleistungen und Angeboten
  • frühzeitiges Einbeziehen der Bahnkund*innen in den Digitalisierungsprozess, um Bedarfe und Hürden zu erkennen und zu berücksichtigen

Auch wenn es beim jetzigen Übergang nicht gelungen ist, bleibt abzuwarten, ob die Bahn sich auf Verbesserungen einlässt und wie die anderen Verkehrsverbünde ihre Digitalisierung gestalten werden.

Dabei handelt es sich keineswegs nur um einen politischen Streit, sondern um explizite rechtliche Ansprüche auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG). Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes explizit ausführt, ist jede Kund*in durch das AGG geschützt, sofern es sich bei dem Kaufvertrag um ein „Massengeschäft“ handelt. Dazu zählen „[…] Verträge des täglichen Lebens wie […] die Nutzung von Verkehrsmitteln. Die Produkte bzw. Dienstleistungen werden standardisiert angeboten. Der Vertrag wird grundsätzlich mit allen Kund*innen geschlossen, sofern diese zahlungswillig sind“. All das trifft auf BahnCard und Sparangebote der Bahn zu.

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Künstliche Intelligenz (KI) wird in immer mehr Lebensbereichen eingesetzt und birgt Chancen sowie Risiken für die Gesellschaft. Auch für ältere Personen spielt die technologische Veränderung eine größer werdende Rolle. Mit dem Projekt „KI für ein gutes Altern“ unterstützt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) zehn Seniorenorganisationen, Senior*innen in dem Bereich Künstliche Intelligenz zu schulen.

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Die BAGSO stellt Fragen zum altersgerechten Einsatz von KI, darunter inwiefern sie zu einem guten Leben im Alter beitragen kann. In der Medizin, in der Teilhabe an der Gesellschaft und im Alltag kann KI für ältere Menschen eine Chance bedeuten.

Seniorenministerin Lisa Paus sieht die Potentiale von digitalen Technologien und KI, betont dabei auch die Notwendigkeit, „dass wir gerade die ältere Generation mit den Technologien in Kontakt bringen“. Denn auch die Frage, ob Künstliche Intelligenzen Gefahren in Hinblick auf die Diskriminierung Älterer birgt, muss gestellt werden.

Zu ihrem Vorhaben erklärt die Vorsitzende der BAGSO, Regina Görner: „Unser KI-Projekt will daher kritische Verbraucherinnen und Verbraucher schulen, die mit den Möglichkeiten und Grenzen von Künstlicher Intelligenz souverän umgehen.“ Dafür sollen Kompetenzen in Hinblick auf Kompetenzen in der Nutzung von KI an Seniorenorganisationen und ältere Personen vermittelt werden, damit sich auch diese Gruppe „in aktuellen Diskussionen über ChatGPT, Mustererkennung oder selbstlernende Algorithmen aktiv einbringen können und dafür sorgen, dass sie in Forschung und Entwicklung von KI-Systemen stärker wahrgenommen und berücksichtigt werden.“.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Projekts und in einer Broschüre der BAGSO veröffentlicht.

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Am 9. Juni ist Europawahl. Vier Wochen vorher geht der „Wahl-O-Mat zum Aufkleben“ auf Tour durch 19 Orte in Schleswig-Holstein, um mit Bürger*innen über aktuelle europäische Themen ins Gespräch zu kommen.

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Eigentlich handelt es sich beim sogenannten „Wahl-O-Mat“ um ein erprobtes Online-Tool, mit dem Interessierte die Positionen der Parteien mit ihren eigenen abgleichen können. Das kann eine Hilfe darstellen, eine passende Wahlentscheidung zu treffen. Anders als die digitale Version funktioniert der Wahl-O-Mat zum Aufkleben auf analoge Weise. Dabei bleibt es zwar bei einem Frage-und-Antwort-Tool, allerdings nicht durch einen Mausklick, sondern durch Aufkleben an Pinnwänden. Wie bei der digitalen Variante stehen auch hier die 38 Thesen zur Verfügung, zu denen Interessierte „stimme zu“, „stimme nicht zu“ oder „neutral“ auswählen können. Durch die Klebepunkte an den Pinnwänden erhalten Teilnehmende ein Meinungsbild zu den einzelnen Thesen und können über diese diskutieren.

Vom 13. Mai bis zum 7. Juni 2024 bringen Teamer:innen des Landesbeauftragten für politische Bildung den Wahl-O-Mat auf Marktplätze und in Einkaufszentren. „Mit dem Wahl-O-Mat zum Aufkleben machen wir niedrigschwellig auf die Europawahl am 9. Juni aufmerksam“, erklärt der Landesbeauftragte Christian Meyer-Heidemann in einer Presseerklärung. „Dafür sind wir an 19 Orten in ganz Schleswig-Holstein unterwegs und wollen mit Bürgerinnen und Bürgern über aktuelle Themen der europäischen Politik und über die zur Wahl stehenden Parteien ins Gespräch kommen. Wir informieren dort, wo die Menschen sind.“

In der Pressemeldung finden Sie die Übersicht der 19 Orte, an denen die Teamer*innen jeweils in der Regel von 10 bis 16 Uhr zu finden sein werden. Die Aktion startet am 13. Mai an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und ist ein Tag später auf dem Husumer Marktplatz anzutreffen. Nach Besuchen in Lübeck, Eckernförde, Preetz, Norderstedt  und weiteren Orten endet die Tour des Wahl-O-Mat zum Aufkleben am 7. Juni in der Nordmarkthalle in Rendsburg.

Einzelpersonen können jederzeit ohne Anmeldung mitmachen, interessierte Gruppen können sich für feste Termine anmelden.

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Das negative Rollenklischees und Stereotype gegenüber älteren Menschen weit verbreitet sind, zeigt unter anderem die 2022 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführte Studie „Ageismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“. Eine der Co-Autor*innen stellt die Ergebnisse der Studie am 16.05.2024 vor, in einer anschließenden Diskussion geht es um Ageismus in der Kulturarbeit.

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Laut der Studie stimmte fast ein Drittel der Befragten der Aussage zu, dass alte Menschen Platz machen sollten für die jüngere Generation, indem sie wichtige berufliche und gesellschaftliche Rollen aufgeben. Mehr als die Hälfte gab an, ältere Menschen trügen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Einen Überblick über diese und weitere Ergebnisse der Studie gibt die Co-Verfasserin Eva-Marie Kessler in der Online-Veranstaltung am 16. Mai.

Die Veranstaltung wird angeboten von kubia – Kulturelle Bildung im Alter in Nordrhein-Westfalen. Welche Auswirkungen Ageismus auf die eigene, das heißt die kulturelle Arbeit mit älteren Menschen hat, ist Gegenstand der im Anschluss geplanten Diskussion. Diese und weitere Fragen sollen thematisiert werden: „Welche Annahmen und Ideen über das Alter kommen auch durch ältere Beteiligte in unseren Kulturangeboten selbst zum Tragen? Spielen Generationenstereotypen in intergenerationellen Projekten eine Rolle?“

Bis zum 9. Mai können Sie sich über diesen Link anmelden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Veranstaltung.

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Wie können Lernangebote zum Umgang mit digitalen Medien auf unterschiedliche Wissensstände der Teilnehmenden reagieren? Welche Strategien gibt es, Bedenken älterer Menschen zu überwinden? Diese und weitere Fragen werden in kostenlosen Online-Workshops des DigitalPakts Alter diskutiert.

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„Erfolgreich mit heterogenen Gruppen arbeiten“ ist gleich der erste der drei Workshops, die in der nächsten Zeit bevorstehen. Am 8. Mai wird es von 10 bis 12 Uhr darum gehen, wie mit Konflikten umgegangen werden kann, wie Stärken der Teilnehmer*innen geklärt werden können und wie die Gewinnung von Kooperationspartner*innen gelingt.

Im Workshop am 4. Juni wird es um Skepsis zu Selbstvertrauen gehen. „Dafür bin ich schon zu alt“ oder „das ist mir zu unübersichtlich“  sind Sätze, die in Technikberatungsstellen immer wieder aufkommen würden. Strategien zur Überwindung dieser und weiterer Bedenken werden in dieser Veranstaltung präsentiert.

„Gemeinsam Neues entdecken: Austausch und persönlicher Kontakt als Schlüssel für erfolgreiches Lernen“ heißt der Online-Workshop am 12. Juni. Es werden Formate vorgestellt, die den Austausch und das Lernen voneinander gezielt fördern. Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass der Kontakt zu anderen besonders unter älteren Menschen eine der größten Motivationen sei, an Veranstaltungen teilzunehmen und der persönliche Austausch ein Motor für eine regelmäßige Teilnahme sein könnte.

Die Veranstaltungen werden von externen Expert*innen durchgeführt und richten sich insbesondere an diejenigen, die vor Ort Erfahrungsorte im Rahmen des DigitalPakt Alter organisieren. Mehr dazu finden Sie unter diesem Link, auch eine Anmeldung ist dort möglich.

Der DigialPakt Alter ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ziel ist die Stärkuung älterer Menschen in der digitalen Welt.

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Sozialplanung ist als Steuerungsinstrument von Teilhabe und sozialen Lebensbedingungen im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge zunehmend gefordert, komplexen sozialen Prozessen planerisch gerecht zu werden und Hilfesysteme weiterzuentwickeln. Dabei spielen Daten eine wesentliche Rolle.

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Sozialplanung wird heutzutage als Ensemble von Sozialberichterstattung, Fachplanungen (nach Zielgruppen) und sozialraumorientierter Planung verstanden. Sie ermittelt und beschreibt Bedürfnisse und Lebenslagen, entwickelt vorausschauend soziale Unterstützungssysteme und überprüft diese auf ihre Wirkungen. Ein zentrales Ziel von Sozialplanung ist die Prognose über Lebensbedingungen und Problemschwerpunkte, anhand derer Kommunen ihre Hilfesysteme auf die Zukunft vorbereiten können. Sozialplanung bedient sich dabei zum Beispiel an Daten zur Bevölkerungsentwicklung (Geburtenraten, Zu- und Wegzüge, Migration) oder erarbeitet notwendige Datengrundlagen selbst.

Über die Erfahrungen von zehn Jahren Sozialplanung des Kreises Pinneberg gab es im März einen Workshop, bei dem es darum ging, die Funktionsweise des Systems zu erläutern. Der Kreistag des schleswig-holsteinischen Pinnebergs hat vor zehn Jahren beschlossen, das Thema Sozialplanung einzuführen. „Eine einfache Frage stand 2014 bei der Einrichtung der Sozialplanung im Mittelpunkt – und steht da auch heute noch: Wie kommt das Geld für Sozialausgaben dort an, wo es am meisten gebraucht wird?“, heißt es dazu auf der Seite des Kreises. Wie wichtig Daten für die Sozialplanung sind, wird in dem Rückblick ebenfalls deutlich: „Wir haben uns schon so sehr an die gute Datenbasis gewöhnt, dass wir uns gar nicht mehr erinnern, wie wenig wir früher wussten. Früher gab es viel mehr unstrukturierte Anfragen und viel weniger Wissen über die sozialen Verhältnisse im Kreis Pinneberg“, erinnert sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Susanne von Soden-Stahl, die von Anfang an in der Steuerungsgruppe dabei gewesen ist.

Die Leistung der Sozialplanung in Pinneberg bestehe darin, anonyme statistische Daten zusammenzuführen, zu analysieren und so aufzubereiten, dass sie verständlich und leicht zugänglich seien. Über die App und die Webseite FOKUS PI können die Daten der Pinneberger Sozialplanung eingesehen werden. Beispiele für den Nutzen solcher Daten werden ebenfalls auf der Seite des Kreises skizziert: „Als in der Corona-Pandemie mobile Impfangebote eingerichtet wurden, reichten im Kreis Pinneberg ein paar Mausklicks, um herauszufinden, wo solche Angebote gebraucht werden. Dank der frühzeitigen Analysen zum Thema Fachkräftebedarf in sozialen Berufen gibt es heute den Ausbildungsverbund Duales Studium Soziale Arbeit, den der Kreis bezuschusst.“ Von den bisher insgesamt 46 Handlungsempfehlungen der Steuerungsgruppe, die in politischen  Gremien des Kreises beraten worden sind, konnten 21 beschlossen und umgesetzt werden.

Auch, wenn im Zuge von integrierter Sozialplanung verschiedene Fachbereiche zusammen gedacht werden, sind die Rechtsgrundlagen für die durch die Sozialplanung entwickelten Handlungsempfehlungen dabei je nach Zielgruppe und Art der Hilfen unterschiedlich. Für den Bereich der kommunalen Altenhilfeplanung ist § 71 SGB XII eine wesentliche Rechtsgrundlage, unter diesen Paragrafen fallen beispielsweise die Offenen Angebote in der Senior*innenarbeit.

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Um Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen in Einrichtungen für Senior*innen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, schult (de)mentia+art Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige dieser Bereiche in digitalen Museumsführungen.

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Gerade in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in ländlichen oder kleinstädtischen Regionen, in denen das nächste Museum nicht gleich um die Ecke sei, habe die Nachfrage nach digitalen Führungen in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund bietet (de)mentia+art Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen aus dem Kulturbereich und aus Senior*inneneinrichtungen am 9. April und am 13. Mai Schulungen für digitale Museumsführungen an.

„Menschen mit Demenz leben überall im deutschsprachigen Bereich. Für viele sind Museen nur schwer oder gar nicht zu erreichen“, heißt es in der Veranstaltungsankündigung. Neue Möglichkeiten kultureller Teilhabe könnten die Lebensqualität steigern und in Pflegeeinrichtungen, Demenzcafés,  Tagespflege u.a. genutzt werden. „Teilhabe-orientierte Vermittlung“ wird das Modell genannt, dass (de)mentia+art in den letzten Jahren entwickelt hat und sich auch an Menschen mit demenziellen Veränderungen richtet.

Die Schulungen finden digital statt, eine Teilnahme ist kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zu den Veranstaltungen mit mehr Informationen.

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