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Mobilität

Mit einer Forderung zur Digitalisierung richtet sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die AWO, die BAG-Selbsthilfe und 25 weitere Organisationen in einem offenen Brief an Bahnvorstand und den Bundesminister für Digitales und Verkehr:

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„Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Öffentliche Mobilität muss daher niedrigschwellig angeboten werden und von allen gut nutzbar sein – auch von Menschen, die keinen Internetzugang haben oder aus anderen Gründen digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.“

Dabei beziehen die Unterzeichner*innen explizit keine Position „gegen eine Digitalisierung“. Stattdessen geht es darum, bei der Digitalisierung nicht in eine Diskriminierung von Menschen abzurutschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zur digitalen Welt haben.

Bereits im März hatte die Bahn angekündigt, dass ab dem 09.06.2024 keine weiteren BahnCards in physischer Form ausgegeben würden. Wie die Tagesschau mit Bezug auf die Bahn berichtet, betrifft das rund 5,1 Millionen Nutzer*innen. Zwar würden die existierenden Karten noch ihre Gültigkeit behalten, allerdings wären sie bei Verlust oder Ablauf nur noch digital abrufbar. Zwar bietet die Bahn die Möglichkeit, die Karte auszudrucken, jedoch benötigen die Kund*innen laut BAGSO auch hierfür ein digitales Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse. Hinzu kommt, dass „bereits seit Oktober 2023 […] Sparpreis-Tickets nicht mehr als klassische Papierfahrkarten ohne E-Mail-Adresse oder Mobilnummer verkauft [werden]“.

Auch wenn der Brief es nicht genauer ausführt, spielt dabei nicht nur das Alter eine Rolle. Auch Faktoren wie Einsamkeit, das soziale Netz oder ob es sich um eine Person mit Behinderung handelt, führen zur Gefahr einer multiplen Diskriminierung. Es geht also keineswegs nur darum, ob es weiterhin Ticketautomaten geben soll, sondern dass Personen über den reinen digitalen Zugang zu Sparangeboten systematisch von diesen ausgeschlossen werden.

Die Unterzeichner des Offenen Brief fordern deshalb:

  • einen analogen und barrierefreien Zugang zu BahnCard und Sparpreisen ohne Mehrkosten
  • barrierefreie Service-Schalter
  • frühzeitige, vollständige und verständliche Information der Bahnkund*innen über Änderungen bei Dienstleistungen und Angeboten
  • frühzeitiges Einbeziehen der Bahnkund*innen in den Digitalisierungsprozess, um Bedarfe und Hürden zu erkennen und zu berücksichtigen

Auch wenn es beim jetzigen Übergang nicht gelungen ist, bleibt abzuwarten, ob die Bahn sich auf Verbesserungen einlässt und wie die anderen Verkehrsverbünde ihre Digitalisierung gestalten werden.

Dabei handelt es sich keineswegs nur um einen politischen Streit, sondern um explizite rechtliche Ansprüche auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG). Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes explizit ausführt, ist jede Kund*in durch das AGG geschützt, sofern es sich bei dem Kaufvertrag um ein „Massengeschäft“ handelt. Dazu zählen „[…] Verträge des täglichen Lebens wie […] die Nutzung von Verkehrsmitteln. Die Produkte bzw. Dienstleistungen werden standardisiert angeboten. Der Vertrag wird grundsätzlich mit allen Kund*innen geschlossen, sofern diese zahlungswillig sind“. All das trifft auf BahnCard und Sparangebote der Bahn zu.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht mit der Forderung eines Inflationsausgleiches für Rentner*innen.

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Dass Gewerkschaften einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro für Arbeitnehmer*innen erkämpft haben, wird vom SoVD positiv bewertet, jedoch müssten auch Rentner*innen eine solche steuer-, abgaben- und anrechnungsfreie Leistung bekommen.

Denn obwohl diese Personengruppe besonders von den steigenden Kosten betroffen sei, blieb sie von einer solchen Leistung bisher ausgenommen. Die Rentenanpassungen würden seit 2021 unter dem Inflationsniveau liegen, womit die Renten oft nicht mehr für die teilweise sehr stark steigenden Preise von Lebensmitteln, Mieten, Heizung, Energie und Medikamenten ausreichen würden.

In Schleswig-Holstein und Hamburg hat sich ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Seniorenorganisationen für eine gerechte Rentenpolitik zusammengeschlossen, dass die Forderung nach einem Inflationsausgleich für Rentner*innen im Bundesland vorantreibt.

Bis Ende Mai kann die Petition online oder ausgedruckt unterschrieben werden.

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Viele Orte in Schleswig-Holstein sind, vor allem abends, vom ÖPNV abgehängt. Aufgrund steigender Kosten wird im Bundesland nun darüber nachgedacht, weitere Zug- und Busstrecken einzustellen, falls von Bund keine weiteren Gelder für den öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt werden (Hamburger Abendblatt).

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Neben diesen generellen Problemen mit dem öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein kommen für Senior*innen oft weitere Hürden hinzu. Damit Bus und Bahn gut nutzbar sind, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. Barrierefreiheit, kurze Abstände zwischen den Haltestellen sowie Zu- und Abgänge zu den Haltestellen. Zudem können auch Orientierung und Informationsbeschaffung Probleme für ältere Menschen in der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs darstellen (Handbuch „Mobilität im Alter“).

Als Alternative könnten Fahrdienste in Anspruch genommen werden, die mobilitätseingeschränkte Personen beispielsweise zu Arztterminen, Veranstaltungen, zum Einkaufen oder zu Freizeitaktivitäten bringen. Für medizinisch relevante Termine werden die Fahrten oft von den Krankenkassen übernommen. Beispielhaft eine Übersicht über drei regionale Fahrdienste in Schleswig-Holstein:


MediCar Fahrdienst

Fahrdienst für Senior*innen sowie bedarfsgerechte Zusatzleistungen wie individuelle Beratung oder Erstellung von Mobilitätskonzepten.

Standorte in Neumünster, Kiel, Eutin/Lübeck und Kreis Ostholstein, Flensburg

Die Auftragsannahme erfolgt wochentags von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Telefon: 04321 2099 2099

E‑mail: service@medi-car.info oder über Formular auf der Webseite


Deutsches Rotes Kreuz

Ortsverein Schleswig e.V.: Fahrdienst

Fahrdienste für verschiedene Aktivitäten, Kostenerstattung bei vorliegender Verordnung

Weitere Informationen auf der Webseite

Telefon: 04621 25 666

E-Mail: info@drk-schleswig@de


BürgerBus Malente e.V.

Fahrdienst auf ehrenamtlicher Basis

Fahrdienst Montag bis Freitag sowie Samstagvormittag nach Fahrplan (einsehbar im Internet); Verbindung auf zwei Routen von Malente über 9 Dörfer (Südschleife/Nordschleife); kostenloses Angebot (gegen Spende)

Kontakt:  Kampstr. 60, 23714 Bad Malente

Telefon: 04523 2076872

Mobil: 0157 74255363

E-Mail: info@buergerbus-malente.de

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Mit der Petition „Faires Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren“ möchte der Seniorenbeirat Norderstedt ein vergünstigtes Deutschlandticket für Senior*innen in Schleswig-Holstein – analog zu anderen Bevölkerungsgruppen – erreichen.

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Der Seniorenbeirat erklärt, dass beispielsweise Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein nur 17 Euro monatlich für das Deutschlandticket bezahlen, auch Schüler*innen und Student*innen würden aus Steuermitteln Vergünstigungen bekommen. Zudem würden andere Beschäftigte Zuschüsse vom Arbeitgeber und damit auch Vergünstigungen beim Deutschlandticket erhalten.

Im Gegenzug dazu zahle die Gruppe der Senior*innen noch den vollen Preis des Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Dabei steige die Altersarmut auch in Schleswig-Holstein. 2024 müssen 9 % mehr Senior*innen als im Vorjahr Grundsicherung beziehen, wie aus einem Bericht des NDR hervorgeht.

Eine Vergünstigung des Deutschlandtickets für Senior*innen könnte einerseits „als Anerkennung für ihre langjährigen Beiträge zur Gesellschaft dienen“ und würde andererseits ihre Mobilität und Unabhängigkeit befördern, so der Seniorenbeirat.

Das Land Schleswig-Holstein wird vom Beirat dazu aufgerufen, „im Sinne der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung den Seniorinnen und Senioren“ diese Gruppierung mitzudenken und „ein faires Deutschlandticket“ anzubieten.

Bundesweit sind bisher keine Vergünstigungen für Senior*innen geplant. Doch können die Länder auf eigene Initiative Maßnahmen dazu umsetzen. So könnte Schleswig-Holstein dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern folgen, in dem Personen ab 65 Jahren das Ticket für 29 Euro kaufen können. In anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen gibt es ein „Sozialticket“, das – günstiger als das Deutschlandticket – für Empfänger*innen von Wohn- oder Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen gilt (für eine Übersicht siehe Südwest Presse). Auch dies könnte für Rentner*innen mit geringem Einkommen eine günstigere Variante zum Deutschlandticket darstellen.

Die Petition „Faires Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren“ ist derzeit noch in der Phase der Mitzeichnung. "Wird die öffentliche Petition von mindestens 2.000 Personen mitgezeichnet, führt der Petitionsausschuss in der Regel eine öffentliche Anhörung des Hauptpetenten durch" (Quelle).

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Sozialplanung ist als Steuerungsinstrument von Teilhabe und sozialen Lebensbedingungen im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge zunehmend gefordert, komplexen sozialen Prozessen planerisch gerecht zu werden und Hilfesysteme weiterzuentwickeln. Dabei spielen Daten eine wesentliche Rolle.

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Sozialplanung wird heutzutage als Ensemble von Sozialberichterstattung, Fachplanungen (nach Zielgruppen) und sozialraumorientierter Planung verstanden. Sie ermittelt und beschreibt Bedürfnisse und Lebenslagen, entwickelt vorausschauend soziale Unterstützungssysteme und überprüft diese auf ihre Wirkungen. Ein zentrales Ziel von Sozialplanung ist die Prognose über Lebensbedingungen und Problemschwerpunkte, anhand derer Kommunen ihre Hilfesysteme auf die Zukunft vorbereiten können. Sozialplanung bedient sich dabei zum Beispiel an Daten zur Bevölkerungsentwicklung (Geburtenraten, Zu- und Wegzüge, Migration) oder erarbeitet notwendige Datengrundlagen selbst.

Über die Erfahrungen von zehn Jahren Sozialplanung des Kreises Pinneberg gab es im März einen Workshop, bei dem es darum ging, die Funktionsweise des Systems zu erläutern. Der Kreistag des schleswig-holsteinischen Pinnebergs hat vor zehn Jahren beschlossen, das Thema Sozialplanung einzuführen. „Eine einfache Frage stand 2014 bei der Einrichtung der Sozialplanung im Mittelpunkt – und steht da auch heute noch: Wie kommt das Geld für Sozialausgaben dort an, wo es am meisten gebraucht wird?“, heißt es dazu auf der Seite des Kreises. Wie wichtig Daten für die Sozialplanung sind, wird in dem Rückblick ebenfalls deutlich: „Wir haben uns schon so sehr an die gute Datenbasis gewöhnt, dass wir uns gar nicht mehr erinnern, wie wenig wir früher wussten. Früher gab es viel mehr unstrukturierte Anfragen und viel weniger Wissen über die sozialen Verhältnisse im Kreis Pinneberg“, erinnert sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Susanne von Soden-Stahl, die von Anfang an in der Steuerungsgruppe dabei gewesen ist.

Die Leistung der Sozialplanung in Pinneberg bestehe darin, anonyme statistische Daten zusammenzuführen, zu analysieren und so aufzubereiten, dass sie verständlich und leicht zugänglich seien. Über die App und die Webseite FOKUS PI können die Daten der Pinneberger Sozialplanung eingesehen werden. Beispiele für den Nutzen solcher Daten werden ebenfalls auf der Seite des Kreises skizziert: „Als in der Corona-Pandemie mobile Impfangebote eingerichtet wurden, reichten im Kreis Pinneberg ein paar Mausklicks, um herauszufinden, wo solche Angebote gebraucht werden. Dank der frühzeitigen Analysen zum Thema Fachkräftebedarf in sozialen Berufen gibt es heute den Ausbildungsverbund Duales Studium Soziale Arbeit, den der Kreis bezuschusst.“ Von den bisher insgesamt 46 Handlungsempfehlungen der Steuerungsgruppe, die in politischen  Gremien des Kreises beraten worden sind, konnten 21 beschlossen und umgesetzt werden.

Auch, wenn im Zuge von integrierter Sozialplanung verschiedene Fachbereiche zusammen gedacht werden, sind die Rechtsgrundlagen für die durch die Sozialplanung entwickelten Handlungsempfehlungen dabei je nach Zielgruppe und Art der Hilfen unterschiedlich. Für den Bereich der kommunalen Altenhilfeplanung ist § 71 SGB XII eine wesentliche Rechtsgrundlage, unter diesen Paragrafen fallen beispielsweise die Offenen Angebote in der Senior*innenarbeit.

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Im Graf Recke Quartier in Neumünster soll das Leben und Wohnen für Senior*innen, Demenzerkrankte und junge Personen mit Handicaps durch das Mitplanen von Service und Pflege sowie das Vorhandensein von Begegnungsstätten erleichtert werden.

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Nun gibt es im Quartier auch die Möglichkeit, eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft zu gründen, in der die Bewohner*innen weitgehend selbstbestimmt leben können. Dabei können die Betreuungs- und Pflegedienste selbstständig beantragt werden. Auch Angehörige oder sonstige nahestehende Personen können in die Wohngemeinschaften einbezogen werden, dies ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Die Wohn-Pflege-Gemeinschaften bestehen aus 12 Mieter*innen, die jeweils einen eigenen Wohn-/Schlafbereich mit Duschbad haben sowie Gemeinschaftsflächen wie der Küche und einem Wohnzimmer.

Zu den verschiedenen Möglichkeiten selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu leben, berät die „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ (KIWA). Dazu haben wir bereits ausführlicher in einem früheren Artikel berichtet.

Folgende Kontaktmöglichkeiten haben Sie...

  • ... bei Interesse an einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft im Graf Recke Quartier oder für weitere Information (KIWA): Alter@kiwa-sh.de, 0431 - 647 391 100.
  • ... für eine Besichtigung der Räumlichkeiten im Graf-Recke-Quartier (Quartiersmanagerin Frau Thies-Petersen): J.Thies-Petersen@graf-recke-stiftung.de
  • ... bei Fragen an die Ansprechpartnerin für Angehörig (Frau Reinhart): infolirumlarum@gmail.com

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Um Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen in Einrichtungen für Senior*innen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, schult (de)mentia+art Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige dieser Bereiche in digitalen Museumsführungen.

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Gerade in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in ländlichen oder kleinstädtischen Regionen, in denen das nächste Museum nicht gleich um die Ecke sei, habe die Nachfrage nach digitalen Führungen in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund bietet (de)mentia+art Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen aus dem Kulturbereich und aus Senior*inneneinrichtungen am 9. April und am 13. Mai Schulungen für digitale Museumsführungen an.

„Menschen mit Demenz leben überall im deutschsprachigen Bereich. Für viele sind Museen nur schwer oder gar nicht zu erreichen“, heißt es in der Veranstaltungsankündigung. Neue Möglichkeiten kultureller Teilhabe könnten die Lebensqualität steigern und in Pflegeeinrichtungen, Demenzcafés,  Tagespflege u.a. genutzt werden. „Teilhabe-orientierte Vermittlung“ wird das Modell genannt, dass (de)mentia+art in den letzten Jahren entwickelt hat und sich auch an Menschen mit demenziellen Veränderungen richtet.

Die Schulungen finden digital statt, eine Teilnahme ist kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zu den Veranstaltungen mit mehr Informationen.

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In einer Publikation des Institut Arbeit und Technik (IAT) werden Herausforderungen und Chancen bei der bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Regionen beschrieben.

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Aktuelle Reformbestrebungen auf Bundes- und Landesebene (in Nordrhein-Westfalen), die eine Umstrukturierung des Kliniksektors in eine konzentrierte und qualitativ hochwertige Versorgungslandschaft anstreben, könnten besonders in ländlichen Regionen zur Unterversorgung der Bevölkerung führen.

Auch der Fachkräftemangel und der demografische Wandel haben negative Auswirkungen für die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land: „Einerseits führt die zunehmende Zahl älterer, häufig chronisch kranker und multimorbider Menschen zu einem erhöhten Versorgungsbedarf, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Ärzt:innen, die vergeblich Nachfolgeregelungen für ihre Praxis suchen“.

Die Autor*innen fordern „regional passgenaue Versorgungslösungen“ in ländlichen Räumen. Dafür schlagen sie den Ausbau Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) vor. Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit sind MVZ „eigenständige Leistungserbringer, in denen mehrere ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten“. Kommunen selbst können ein MVZ gründen, um die gesundheitliche Versorgung in der Region zu verbessern.

MVZ könnten eine „breite Palette von medizinischen Dienstleistungen“ anbieten und seien außerdem eine attraktive Arbeitsstätte, wie aus der Publikation hervorgeht. So könnten sie die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land besser gewährleisten.

Jedoch empfehlen die Autor*innen genaue Bedarfs- und Standortsanalysen vor der Gründung eines MVZ. In der Publikation wird ein dreistufiges Analyseverfahren vorgestellt, welches am IAT entwickelt wurde, um „wichtige Hinweise zur Standortwahl [zu] liefern und prognostische Einschätzungen zu Fallprognosen geben, um zukünftige Gründer auch aus dem nicht-medizinischen Sektor bei der Standortwahl maßgeblich zu unterstützen.“

Dabei geht es im ersten Schritt um eine Analyse des Bestands, im zweiten um eine räumliche Einordnung und im dritten um eine Bedarfsprognose. Daraus könne eine Standortempfehlung erarbeitet werden.

Zur Publikation: Cirkel, Michael / Cramer, Elena / Ernste, Peter (2023): Bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum – Neue Chancen und Herausforderungen. Forschung aktuell, 11/2023. Online unter: doi.org/10.53190/fa/202311.

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Menschen und Initiativen, die sich mit digitalen Technologien und Angeboten für das Gemeinwohl einsetzen und digitale Teilhabe fördern, können sich noch bis Anfang April für den Preis für digitales Miteinander bewerben.

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„Wir möchten diejenigen auszeichnen, die sich dafür einsetzen, Menschen aus dem digitalen Abseits zu holen, andere auf dem Weg in die digitale Welt mitzunehmen und sie zu befähigen, sich darin selbstbestimmt und sicher zu bewegen“, ist auf der Internetseite der Initiative „Digital für alle“ zu lesen, die den Preis für digitales Miteinander ausschreibt. „Auch wollen wir diejenigen wertschätzen, die digitale Technologien für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen und so größere und neue Zielgruppen erreichen.“

Ab sofort und noch bis zum 7. April 2024 können sich Engagierte für den insgesamt mit 10.000 Euro dotierten Preis bewerben. Es gibt auch in diesem Jahr wieder die Kategorien „Digitale Teilhabe“ und „Digitales Engagement“, Bewerber*innen entscheiden sich für eine der beiden Kategorien. In jeder Kategorie wird es einen Ersten Platz geben, für den jeweils 5.000 Euro ausgeschrieben sind.

Hier geht es zum Bewerbungsformular.

Hier finden Sie die Preisträger*innen der letzten Jahre.

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Das Europäische Bildungsprojekt "Safeguarding Older People: Legal and Human Rights through Active Citizenship and Intergenerational Approach" befasst sich mit der Frage, wie die Menschenrechte im Alter besser geschützt werden können.

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Das Hauptaugenmerk des Projekts liegt darauf, Initiativen, Maßnahmen, Strukturen und Projekte zum Schutz der Menschenrechte im Alter kennenzulernen. Ebenso sollen Bereiche identifiziert werden, in denen die Menschenrechte älterer Menschen nicht ausreichend geschützt sind.

Dabei ist der internationale Austausch besonders wichtig. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) führt gemeinsam mit Projektpartner*innen aus Bulgarien, Irland und Österreich dreitägige Bildungsveranstaltungen durch, in denen bewährte Praxisbeispiele aus verschiedenen Ländern vorgestellt werden. Das Projekt wird über das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union gefördert.

Im September 2023 fand bereits ein dreitägiges Event statt. Die wichtigsten Ergebnisse der Bildungsveranstaltungen wurden in einem Handbuch festgehalten, das sich an Personen richtet, die aktiv in der Senior*innenenarbeit tätig sind.

Das Handbuch kann auf der Webseite der BAGSO heruntergeladen werden.

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