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Mobilität

Der Journalist und Publizist Heribert Prantl spricht in einem aktuellen Interview von einem zunehmenden „Digitalzwang“, der zu Diskriminierung führe. Die Grund- und Daseinsvorsorge dürfe nicht von der Nutzung digitaler Angebote abhängig gemacht werden.

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„Der zunehmende Digitalzwang belastet den kleinen und den großen Alltag. Er ist eine Diskriminierung der Handylosen, die sich ein Smartphone nicht leisten können oder wollen.“ – erklärt der langjährige Süddeutsche-Chefredakteur Heribert Prantl gegenüber der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). In den Interview bemängelt er, dass Anträge bei Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge immer öfter nur online gestellt werden. Als Beispiele nennt Prantl Terminbuchungen, Ticketkäufe und Bankgeschäfte. Der politische Publizist weist darauf hin, dass viele Banken Papierüberweisungen nur noch gegen Extragebühr ausführen würden. „Es kann und darf nicht sein, dass das Handy zum Grundrechts-Zugangsgerät geworden ist“, so Prantl.

Auf Nachfrage, wer seiner Meinung nach durch diese Umstände diskriminiert werde, erklärt der Journalist, dass nicht nur Ältere betroffen seien. Es gebe auch Jüngere, die beispielsweise aus Gründen des Datenschutzes auf digitale Angebote verzichteten. Es seien oft also auch Technikkenner*innen, die Digitalisierung skeptisch beobachten. „Es ist daher herablassend und zynisch zu sagen: Wenn die 80-Jährigen die digitale Welt nicht kapieren, dann ist das ihr Problem. Wir alle brauchen ein Recht auf Wahlfreiheit.“

Auf die Frage, was zu tun sei, spricht Heribert Prantl von einem „Aufstand der Analogen“, der notwendig sei, um der Politik gegenüber die Bedeutung des grundsätzlichen Problems deutlich zu machen. Man könne sogar darüber nachdenken, den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3) um ein Recht auf analoges Leben zu verankern. So eine Ergänzung könne lauten: „Die Grund- und Daseinsvorsorge für einen Menschen darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass er digitale Angebote nutzt.“

Menschen, die ihr Recht auf ein analoges Leben verteidigen wollen, könnten sich beispielsweise an ihre Abgeordneten wenden. Jenen gibt er mit: „Sie sollen sich nicht scheu und schamhaft verstecken, weil sie die Technik nicht wollen oder nicht beherrschen.“

Das ganze Interview lesen Sie hier.

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Auf Aufforderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags veröffentlichte die Landesregierung am 9. Januar 2024 einen Bericht zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein. Darin wird die zahlenmäßige Entwicklung von Suiziden, Suizidversuchen und Suizidalität in Schleswig-Holstein aufgezeigt und bewertet. Zudem werden Hilfestrukturen und Präventionsmaßnahmen aufgelistet, die im Bundesland vorhanden sind.

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In dem Bericht wird deutlich gemacht, dass Suizide alle Alters- und Gesellschaftsschichten betrifft und Suizidprävention von zentraler Bedeutung in der Gesellschaft ist.

Die altersstandardisierte Sterberate durch Selbsttötungen betrug im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein 11,2 Fälle pro 100.000 Einwohner*innen. Während in dem Zeitraum von 2011 bis 2022 die Zahl der Suizidversuche um 42 Prozent zurückgegangen ist, hat die Anzahl der vollendeten Suizide um 6,2 Prozent leicht zugenommen. Die Angaben beruhen auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Da es oft schwierig ist festzustellen, was tatsächlich als Suizid(-versuch) oder als Unfall gekennzeichnet wurde, kann von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Ältere Menschen sind laut internationalen Studien verstärkt von Suiziden betroffen. In Schleswig-Holstein sind Menschen aus der Altersgruppe 50 bis 59 am stärksten betroffen, danach folgen die Altersgruppen 70-79 und 60-69 Jahre. Etwa jeder zweite Suizid wird in Schleswig-Holstein von Menschen über 60 Jahren verübt (nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik zwischen den Jahren 2011 und 2022). Etwa 67 Prozent der Suizide wurde von Männern begangen. Unter jungen Menschen sind Mädchen und junge Frauen jedoch deutlich überproportional von Suizidalität betroffen.

Risikofaktoren für Suizidalität seien dabei vorrangig psychische Erkrankungen. Weitere Risikofaktoren sind:

  • frühere Suizide/Suizidversuche in der Familiengeschichte
  • übermäßiger Konsum von Alkohol sowie anderen Drogen oder Suchtstoffen
  • außergewöhnlich belastende Erlebnisse
  • finanzielle Probleme und Arbeitsplatzverlust
  • chronische Schmerzen
  • Impulsivität oder aggressive Persönlichkeit
  • biologische Faktoren
  • Konflikte in und Verlust von Beziehungen sowie soziale Isolation
  • Zugang zu tödlichen Mitteln bzw. Methoden
  • fehlende Bitte um Hilfe

Diese Faktoren können sich auch gegenseitig bedingen und verstärken.

Zu den Hilfestrukturen für suizidgefährdete Menschen in Schleswig-Holstein zählt die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Diese kann über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr vermittelt werden. Hierbei sind jedoch Wartezeiten zu beachten.

Zudem gibt es 24 Einrichtungen der stationären psychiatrischen bzw. psychosomatischen Versorgung mit insgesamt 2.769 Betten in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus gibt es sozialpsychiatrische Dienste, offene psychische Hilfen, Selbsthilfegruppen und andere spezifische Angebote für Betroffene in Lebenskrisen. Auch für Angehörige gibt es Hilfestrukturen.

Zu den Präventionsangeboten werden im Bericht niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote genannt, die vor allem über die offenen psychischen Hilfen gefördert werden. Diese seien bewusst kommunal aufgestellt, um lokale Bedarfe besser abdecken zu können. Als weitere Präventionsmaßnahme wird die Beschränkung des Zugangs zu typischen Selbsttötungsmethoden aufgelistet. Auch die Endstigmatisierung psychischer Erkrankungen, die die Landesregierung im Jahr 2021 im Rahmen ihres Arbeitsprogramms mit Maßnahmen angegangen sei, wird genannt.

Hier geht es zum vollständigen Bericht der Landesregierung.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) unterstützt die anhaltenden Proteste gegen Rechtsextremismus und für eine vielfältige Gesellschaft in einer Stellungnahme. Mitgliedsorganisationen organisieren die Demonstrationen teilweise auch aktiv mit.

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In ihrer Meldung vom 30. Januar 2024 begrüßt die BAGSO die Demonstrationen, die nach den Enthüllungen des Journalismus-Netzwerks Correctiv über ein geheimes Treffen von Rechtsextremist*innen bundesweit stattfinden. Dabei ging es vielen Demonstrierenden darum, sich für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen. Vielfach richtet sich der Protest vor allem gegen die AfD. Mitglieder der AfD hatten an dem Geheimtreffen teilgenommen.

Hunderttausende Menschen gingen und gehen seit Wochen auf die Straßen, auch in norddeutschen Städten wie Kiel und Hamburg. Die Hamburger Innenbehörde musste zur Großdemonstration am 19. Januar einräumen, dass die zunächst von der Polizei geschätzte Teilnehmer*innenanzahl von 50.000 zu niedrig war – und korrigiert diese nach nachträglichen Berechnungen auf 180.000.

Ältere Menschen seien laut BAGSO ein wichtiger Teil der aktuellen Proteste. Menschen ab 65 Jahren seien weniger anfällig für rechtsextreme Einstellungen als jüngere, erklärt der Dachverband mit Blick auf die „Mitte-Studie“ der Friedrich-Ebert-Stiftung (2023). „Als Zeitzeugen oder als Kinder der Nachkriegszeit sind sie wichtige Vermittler der Erfahrungen des nationalsozialistischen Terrorregimes und der Diktatur“, so die BAGSO. „Viele ältere Menschen engagieren sich nicht zuletzt aus Sorge um die Zukunft ihrer Kinder und Enkel für eine demokratische Gesellschaft, die Stärkung des Zusammenhalts, die Geltung von Würde und Respekt sowie die Bewahrung der Schöpfung.“

Die 120 Mitgliedsorganisationen des größten seniorenpolitischen Verbands in Deutschland stünden für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Einige der Mitgliedsorganisationen seien gar als Mitorganisator*innen oder mit Aufrufen und mit Solidaritätsadressen aktiv an den Demonstrationen beteiligt. Darunter die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS), der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und die Arbeiterwohlfahrt (AWO).

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Im Januar folgten rund 400 Gäste der Einladung des schleswig-holsteinischen Landtags und der Landesregierung zum Symposium „Aus der Corona-Krise lernen – gemeinsam besser werden“ in Kiel.

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„Die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind noch immer präsent“, erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf der Veranstaltung. Viele Menschen seien gestorben, viele weitere leiden bis heute an den Folgen der Erkrankung. „Wir alle mussten beispiellose Einschränkungen unserer Grundrechte mittragen und ertragen angesichts einer unbekannten Krankheit und einer Pandemie, für die es keine Blaupause gab. All diese Maßnahmen dienten dem Schutz der eigenen Gesundheit und der unserer Mitmenschen“, so Günther weiter. Das Symposium am 19. Januar 2024 bot Raum, um Lehren aus der Pandemie und den Schutzmaßnahmen zu ziehen.

Die Auswirkungen von Pandemie und Maßnahmen wurden in sechs Panels diskutiert, die sich jeweils einem gesellschaftlichen und politischen Bereich gewidmet haben. Neben „Gesundheit und medizinische Forschung“ wurde auch zu „Bildung und Hochschule“, „Gesellschaftliches Leben (Kultur & Sport)“, „Kita und Pflege“, „Staat und Recht“ sowie „Wirtschaft“ diskutiert. Interessierte konnten den Panels auch im Livestream folgen, die Mitschnitte können weiterhin auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein angesehen werden.

„Wir alle hoffen, nie wieder eine solche Pandemie zu erleben. Falls doch, werden wir aber besser vorbereitet sein“, so der Ministerpräsident zum Abschluss der Veranstaltung. „Dieses Symposium hat dafür einen wichtigen Beitrag geleistet.“

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Im Rahmen der offenen Senior*innenarbeit müssen auch ältere LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und queere Menschen) mitgedacht werden. Denn diese würden oft besonders auf der Suche nach Unterstützung sein, die sie womöglich in ihrem familiären Umfeld nicht bekommen.

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Es gibt eine steigende Anzahl von Angeboten, die die Lebenslagen von älteren LSTBIQ* Personen berücksichtigen. Für Kommunen und Träger der Altenhilfe hat der Kölner Verein rubicon e.V.  den Praxisleitfaden „alt & divers. Schwule und trans Personen in der offenen Senior*innenarbeit“ herausgegeben. Darin wird behandelt, wie queere Personen in die offene Senior*inennarbeit einbezogen werden können und welche Ansätze es hierfür bereits gibt. Mit dem „Vielfaltskoffer“ werden Ideen und Maßnahmen vorgestellt, mit denen Kommunen ältere Lesben, Schwule und trans Personen besser erreichen können, da diese oft kaum sichtbar seien.

In dem Leitfaden wird auch auf weitere Angebote hingewiesen, wie dem Projekt Queer im Alter, das mithilfe eines Beratungs- und Fortbildungsangebotes die Öffnung der Altenhilfe für LSBTIQ* anregen möchte.

Zudem wird auf das Portal www.queer-pflege.de verwiesen, auf welchem queere Personen lokale Pflegeangebote und -kontakte finden können.

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Das Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0 hat mit „Mein Technik-Finder“ eine Serviceleistung bereitgestellt, mit der passende digitale Assistenzsysteme zur Alltagsunterstützung und in der Pflege gefunden werden können.

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Das Landeskompetenzzentrum Pflege 4.0 beschreibt sich selbst als zentrale Anlaufstelle für alle Interessierten zum Thema Digitalisierung und Pflege.  Es setzt sich dafür ein, Pflege 4.0 noch bekannter zu machen und pflegebedürftigen Menschen durch entsprechende Assistenzsysteme so lange wie möglich ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Auf der Internetseite des Kompetenzzentrums finden pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige zahlreiche Informationen und Tipps. Nun wurde das Angebot der Seite um einen Produktfinder ergänzt: Mit „Mein Technik-Finder“ können Interessierte durch interaktive Fragen eingrenzen, wonach sie suchen, und gelangen abschließend zu einer Übersicht geeigneter digitaler Assistenzsysteme. Wer beispielsweise Unterstützung zum Oberthema „Stürzen“ sucht und bei möglichen Ursachen „Schwindelig weil zu wenig getrunken“ angibt, bekommt Vorschläge für Trinkerinnerungssysteme.

„Der Markt der Pflege 4.0-Produkte ist unübersichtlich und ständig in Bewegung. Orientierung tut also Not“, heißt es zu den Hintergründen des Angebots auf der Seite des Kompetenzzentrums Berlin. „Was gibt es eigentlich für Produkte? In welchen Situationen kann man diese Produkte sinnvoll einsetzen? Wer sind die Hersteller? Welche Kosten kommen auf mich zu? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen Menschen, wenn sie Produkte der Pflege 4.0 suchen.“ Hier setze das Angebot an.

Der Technik-Finder wird regelmäßig aktualisiert. Es handelt sich um eine unabhängige, nicht gewinnorientierte Serviceleistung des Berliner Kompetenzzentrums. Die dargestellten Produkte sollen ausschließlich nach objektiven Kriterien ermittelt werden.

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Beitragsbild
Derzeit erarbeitet die Europäische Union eine neue europaweite Führerscheinrichtlinie. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lehnt in einer Stellungnahme eine pauschale Überprüfung der Fahrtauglichkeit allein aufgrund des Alters als diskriminierend ab.

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Bis 2030 will die EU die Zahl der Verkehrstoten halbieren. Bis 2050 solle gar niemand mehr auf europäischen Straßen tödlich verunglücken – so das Ziel der Reform. Die in Erarbeitung befindliche 4. Führerscheinrichtlinie sieht in einem Entwurf vor, die Führerscheingültigkeit wie bisher auf 15 Jahre zu begrenzen. Mehrheitlich befürworten die EU-Staaten eine Selbstauskunft zur Fahrtauglichkeit vor einer erneuten Ausstellung nach Fristablauf. Im März 2023 hatte die EU-Kommission zudem vorgeschlagen, Menschen ab 70 Jahren künftig alle fünf Jahre die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen.

Im Januar hat sich die BAGSO nun mit einer Stellungnahme auf die 4. Führerscheinrichtlinie bezogen und erklärt, pauschale Überprüfungen der Fahrtauglichkeit aufgrund des kalendarischen Alters abzulehnen. Es sei diskriminierend und zeige auch in Ländern mit entsprechenden Regelungen keine Effekte des Sicherheitsgewinns. Unfälle, die durch ältere Menschen verursacht würden, seien nicht dem kalendarischen Alter geschuldet. Es seien vielmehr Einflussfaktoren wie ein verändertes Sehvermögen oder der körperlichen Beweglichkeit – Risikofaktoren, die durch ältere Autofahrer*innen aber häufig durch angepasstes Fahrverhalten kompensiert würden.

„Anstatt alle älteren Menschen ab einem bestimmten Alter unter Generalverdacht zu stellen, ist ein risikobasiertes Vorgehen notwendig, das die Ursachen mangelnder Fahrtüchtigkeit anlassbezogen und unabhängig vom Lebensalter in den Blick nimmt, z.B. einschränkende Erkrankungen oder auffälliges Verkehrsverhalten, wie häufige Unfälle oder alkoholisiertes Fahren“, kommentiert der Verband.

Sollte die im Gespräch befindliche Regelung der kürzeren Fristen für ältere Verkehrsteilnehmer*innen kommen, müsse dies zumindest diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. „So muss sichergestellt werden, dass auch für ältere Fahrerinnen und Fahrer nur alle 15 Jahre Verwaltungskosten bei der Führerscheinverlängerung anfallen“, so die BAGSO.

Hier geht es zur Stellungnahme.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat im Dezember Daten zur Verbreitung von Testaments in der zweiten Lebenshälfte veröffentlicht. Rund ein Drittel der Menschen ab 46 Jahren haben ein Testament aufgesetzt, Unverheiratete deutlich seltener.

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In regelmäßigen Abständen berichten wir auf diesem Portal über Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS), die unter anderem durch das DZA analysiert und aufbereitet werden. Bei dem Alterssurvey handelt es sich um eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Befragt werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen zwischen 46 und 90 Jahren. Unser letzter Beitrag dieser Art vom 21. Dezember behandelt das Thema „Lesen im Alter: Steigern Bücher die Lebensqualität?“.

Ebenfalls im Dezember hat das Zentrum für Altersfragen Daten veröffentlicht, wie verbreitet das Aufsetzen von Testaments im Alter ist. Von den Befragten gibt gut ein Drittel (37,3 %) an, ein Testament angelegt zu haben. Auf den ersten Blick erstaunlich: Bei den Unverheirateten liegt die Quote deutlich darunter. Verheiratete Personen gaben mit über 41 % am häufigsten an, ein Testament verfasst zu haben. Bei Personen ohne Partner*innen oder mit nicht verheirateten Partner*innen haben nur rund 27 % entsprechend vorgesorgt. Verwundern mag das zunächst deshalb, da für verheiratete Paare ohne Testament die gesetzliche Erbfolge zum Tragen käme. Diese regeln bereits, welche Besitzanteile an welche Familienmitglieder gehen.

Laut DZA-Veröffentlichung könne ein Grund für die dennoch hohe Testamentquote im sogenannten Berliner Testament liegen, auf das sich verheiratete Paare häufig verständigten. Danach geht das Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zunächst vollständig in den Besitz der bzw. des überlebenden Partner*in über.

Ulrike Ehrlich, Mitautorin der Studie, betont: „Problematisch könnte es für nicht-verheiratete Paare ohne Testament aussehen. Im Falle des Todes wird die/der noch lebende Partner*in – selbst wenn eine langjährige Partnerschaft bestand – in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt.“ Daher rät Ehrlich unverheirateten Personen und Paaren, sich stärker als bisher mit der selbstbestimmten Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Dabei solle möglichst frühzeitig, beispielsweise über Finanzbildungsprogramme an Schulen, mit der Auseinandersetzung begonnen werden. Berührungsängste mit Themen Tod und Lebensende müssten weiter abgebaut werden, um Sicherheit über selbstbestimmte Vorsorge zu Lebzeiten zu erlangen.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2023 ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, um Einsamkeit zu entgegnen. Mit mehr als 100 Maßnahmen zur „Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Miteinanders“ soll der Einsamkeit in Deutschland begegnet werden.

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Im Strategiepapier der Bundesregierung wird das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden. Ältere Menschen werden als vulnerable Gruppe genannt. Die Maßnahmen sollen jedoch alle Altersklassen berücksichtigt werden, denn seit der Corona-Pandemie seien auch jüngere Personen verstärkt von Einsamkeit betroffen.

Man müsse das Thema intersektional angehen, um ein besseres Bild von der Verteilung von Einsamkeit in der Gesellschaft zu bekommen. Intersektionalität bedeutet, verschiedene Diskriminierungsmerkmale wie z. B. Alter, Religion, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder zugeschriebene Gruppenzugehörigkeit gemeinsam zu betrachten.

Ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets sei, mehr Wissen um das Thema Einsamkeit in Deutschland zu generieren und bestehende Maßnahmen zu evaluieren. Eine neue Kernmaßnahme ist das sogenannte Einsamkeitsbarometer, mit denen die Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen erhoben werden soll. Zudem soll auch Forschung zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit angeregt werden. Zusätzlich sind öffentliche Aktionen geplant, die gesellschaftliches Zusammenkommen fördern sollen.

In kritischen Beiträgen (wie in diesem Beitrag im Deutschlandfunk) wird an der „neuen“ Einsamkeitsstrategie beklagt, dass sie sich vor allem aus bereits bestehenden Maßnahmen zusammensetze und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dabei sei das Thema eine enorme gesellschaftliche Herausforderung. In anderen Ländern - wie z. B. in Großbritannien - wird Einsamkeit schon mit einem eigens dafür vorgesehenen Ministerium entgegnet.

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Das Kompetenznetz Einsamkeit hat Angebote gegen Einsamkeit an den Feiertagen für verschiedene Altersgruppen zusammengestellt. In diesem Beitrag stellen wir die Angebote vor, die für ältere Menschen in Frage kommen.

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Silbernetz-Feiertagstelefon

Über den Verein Silbernetz e.V. haben wir schon einige Male berichtet und den Verein in unserer Reihe „Beispielsweise…“ vorgestellt. Zentrales Element der Angebote von Silbernetz ist das „Silbertelefon“, die kostenfreie Telefonhotline für ältere Menschen mit Einsamkeitsgefühlen oder jenen, die einfach jemanden zum Reden brauchen. Das sonst zwischen 22 und 8 Uhr unbesetzte Telefon wird wie in den vergangenen Jahren zum „Feiertagstelefon“ ausgeweitet. Ab Heiligabend um 8 Uhr erreichen Sie bis Neujahr um 22 Uhr rund um die Uhr jemanden unter 0800 4 70 80 90. Das Angebot ist anonym, vertraulich und kostenfrei.

TelefonSeelsorge

Im Unterschied zum Silbertelefon ist die TelefonSeelsorge nicht auf eine bestimmte Alters- oder Zielgruppe beschränkt. Unter den Nummern 0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123 finden alle Ratsuchenden auch an den Feiertagen 24 Stunden am Tag ein offenes Ohr.

Zoom-Weihnachtsfeier am 25.12.2023

Kein Telefonangebot, sondern eine Möglichkeit des (digitalen) Zusammenseins: Der Verein Wege aus der Einsamkeit e.V. bietet auch in diesem Jahr wieder eine Weihnachtsfeier über die Plattform Zoom an. Auch dieser Verein war schon in unserer „Beispielsweise…“-Rubrik dabei. Die Veranstaltung findet am 25.12.2023 um 15 Uhr statt, die Zugangsdaten erhalten Sie per Anfrage über den Verein. Geplant sind Kurzgeschichten, Rätsel, Musik, Spiele und vieles mehr. Hier gelangen Sie zur Internetseite von Wege aus der Einsamkeit.

Weihnachten nebenan

Die Plattform nebenan.de bietet die Möglichkeit zum Kennenlernen, Helfen, Verabreden von Nachbar*innen. Für die Feiertage hat die kostenlose digitale Plattform die Aktion „Weihnachten nebenan“ gestartet, in deren Rahmen Aktionen in der Nachbarschaft geplant werden können. Auch Online-Beiträge zum Thema Einsamkeit und Tipps dagegen finden Sie auf der Seite. Mehr dazu gibt es hier.


Zur vollständigen Übersicht über Angebote gegen Einsamkeit gelangen Sie auf der Seite des Kompetenznetz Einsamkeit.

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