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Mobilität

Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

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In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Handreichung veröffentlicht, die Akteur*innen in Kommunen dabei unterstützt, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen.

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§ 71 SGB XII ist die rechtliche Grundlage für die kommunale Altenhilfeplanung. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Vor einem Jahr hatte die BAGSO zu der Norm auch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem die abzuleiten gesetzlichen Verpflichtungen beschrieben werden.

In der aktuellen Handreichung werden Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele einer kommunalen Altenplanung aufgezeigt. Damit richtet sich die rund 50-seitige Publikation insbesondere an Fachleute in der Arbeit mit Senior*innen, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Senior*innenvertretungen und -Organisationen.

„Zur Grundausstattung einer offenen Seniorenarbeit zählen Beratungsangebote, aber auch Strukturen, die Gelegenheiten für Begegnungen und Engagement bieten“, heißt es in der Publikation. Über die Bedeutung sogenannter „Dritter Orte“ haben wir kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Die im November erschienene BAGSO-Broschüre gibt „Anregungen, wie sie in ihrer eigenen Kommune eine solche Grundausstattung systematisch aufbauen können, die den grundsätzlichen Anforderungen an eine offene Seniorenarbeit genügt.“

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

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Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

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In seiner Sitzung am 15.11.2023 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gesprochen und ist zu einer Einigung gekommen.

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Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000  Unterstützer*innen gefunden hatte.

Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr.

Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.

Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr Online-Angebot überarbeitet und die Internetseiten „Gesund aktiv älter werden“ und „Älter werden in Balance“ zusammengelegt.

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Auf dem nun zusammengefassten Internetauftritt „Gesund & aktiv älter werden“ finden ältere Menschen und ihre Angehörigen Tipps und Informationen rund um die Themen Gesundheitsförderung und Prävention.

So finden Interessierte in diesem Monat beispielweise einen Beitrag zum richtigen Umgang mit einem Rollator oder eine Checkliste für Senior*innen zum sicheren Autofahren in der dunklen Jahreszeit. Das Online-Portal beinhaltet darüber hinaus auch Materialien für Fachkräfte, darunter Informationen und Projekte zur Bewegungsförderung älterer und hochaltriger Menschen.

Das bis dato mit eigenem Internetauftritt vertretene Programm „Älter werden in Balance“ wurde 2014 ins Leben gerufen, um ältere Menschen bei der möglichst langen Erhaltung körperlicher Aktivitäten zu unterstützen und ihr Wohlbefinden zu steigern. In diesem Rahmen wurde unter anderem das „AlltagsTrainingsProgramm (ATP)“ entwickelt.

Hier gelangen Sie zur Seite „Gesund & aktiv älter werden“.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? Nachdem wir uns in einem früheren Beitrag bereits der zweiten Frage gewidmet haben, wird hier der Einfluss der Europäischen Union betrachtet.

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Zunächst ist auch die Altenpolitik der EU von den Entwicklungen der Altenpolitik der Vereinten Nationen beeinflusst. So ist die Regionalkomission UNECE (United Nations Economic Comission for Europe) für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene verantwortlich.

Die EU selbst beeinflusst die nationale Seniorenpolitik in Deutschland auf mehreren Ebenen, dazu gehören Erklärungen, Richtlinien und Verordnungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten implementiert werden müssen.

In Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben festgehalten. In der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2023 wurde festgehalten, dass der digitale Wandel ältere Menschen inkludieren muss.

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ gezogen. Darin forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und ältere Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Schutzmaßnahmen in Gesundheitskrisen sollen in Bezug auf das Wohl älterer Menschen angemessen sein. Zudem sollen digitale Dienstleistungen den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Langzeitpflegediensten erleichtern, während traditionelle Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben sollen. Der letzte Punkt scheint aktuell besonders relevant auf EU-Ebene. 2023 veröffentlichte auch die FRA (European Agency for Fundamental Rights) einen Bericht, indem erforscht wird, inwiefern in den Mitgliedstaaten der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften für ältere Menschen sichergestellt wird.

Während es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan zur Sicherstellung der Inklusion älterer Menschen in die digitale Gesellschaft gibt, kann beispielsweise der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte DigitalPakt Alter, über den wir in einem früheren Artikel berichteten, als konkrete Maßnahme in diesem Problemfeld hervorgehoben werden.

Auch der Digital-Kompass, ein Programm zur Überwindung digitaler Barrieren (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) könnte als Maßnahme interpretiert werden, die Politiken auf EU-Ebene zum Thema Alter und Digitalisierung widerspiegelt.

Auch mit der Förderung von verschiedenen Projekten kann die Europäische Union die Entwicklung der Lebensbedingungen von älteren Menschen in den Mitgliedstaaten beeinflussen. Zudem kann die EU-Einfluss auf sozialpolitische Fragen in Deutschland haben, die ältere Menschen betreffen, auch wenn diese eher im nationalstaatlichen Kompetenzfeld bleiben.

So konnte beispielsweise mit dem Europäischen Sozialfonds die Finanzierung von Projekten wie dem Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" gesichert werden. So kann die Europäische Union die Situation von Älteren in Deutschland mit verschiedenen Mitteln fördern und verhandelt Fragen zu dem demographischen Wandel, der Situation von älteren Menschen in ländlichen Regionen, dem Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Partizipation Älterer.

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Neben dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz braucht es insbesondere für ein gutes Altwerden öffentliche Begegnungsräume, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Solche „Dritten Orte“ müssen daher als zentrales Element altersfreundlicher Kommunen gesehen werden.

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Der auf den Soziologen Ray Oldenburg Begriff „Third Places“ – übersetzt also Dritte Orte – bezeichnet Begegnungsorte, die jenseits des familiären Umfelds und des Arbeitsplatzes liegen. Darunter fallen beispielsweise Bücherhallen, Schwimmbäder oder Offene Treffs. Öffentlich zugängliche Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen werden im Alter wichtiger, verlieren die „ersten“ und „zweiten“ Orte insbesondere durch Ende der Erwerbstätigkeit doch an Bedeutung.

Auch vor dem Hintergrund der Alterung einer geburtenstarken Generation (sog. Babyboomer) und der steigenden Zahl von Älteren, die von Einsamkeit gefährdet sind, dürfte die Schaffung neuer Anlaufstellen in den Quartieren an Bedeutung gewinnen. Zwar erhöht das Altern an sich nicht das Risiko für Vereinsamung, biografisch bedingte Verluste im Zuge des Älterwerdens können allerdings zu Einsamkeitserfahrungen beitragen. Denkbar ist das beispielsweise dann, wenn neben dem durch das Ende der Erwerbstätigkeit wegfallenden zweiten Ort auch im ersten Ort, dem angestammten Zuhause, Partner*innen sterben oder Kinder ausziehen und ein Gefühl der Leere entsteht.

Der Rolle „dritter“ Orte im Alter hat sich nun eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung sowie der Körber-Stiftung gewidmet. Die im November vorgelegte Studie trägt den Titel „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ und untersucht, wie Kommunen gezielt solche Treffpunkte fördern können. Als ein Positivbeispiel wird die Stadt Den Haag beleuchtet.

Den Haag ist 2015 dem Netzwerk Altersfreundlicher Städte und Gemeinden beigetreten und betreibt eine Alterspolitik, die auf den Handlungsfeldern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Dritte Orte, an denen alle Älteren in der Stadt die Möglichkeit haben sollen, Teilhabe leben zu können. In einem von der Stadt geförderten Programm werden bestehende Begegnungsorte in das Programmnetzwerk aufgenommen und Bedarfe für weitere Orte in Quartieren identifiziert. So entsteht ein wachsendes Netzwerk aus derzeit 60 Dritten Orten.

Die Studie der Körber-Stiftung und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung weist aber auch darauf hin, dass es mehr gebe als die klassischen Senior*innentreffs. Vermutet wird, dass sich viele der „neuen Alten“ von den herkömmlichen Angeboten für Senior*innen nicht mehr angesprochen fühlen könnten. Die Babyboomer-Generation arbeite länger, engagiere sich häufiger ehrenamtlich und ihre Frauenerwerbsquote sei höher als bei den gegen Ende des Zweiten Weltkrieges oder in den ersten Nachkriegsjahren Geborenen. „Sie dürften sich eher für Orte interessieren, die zum aktiven Mitwirken einladen, Freiraum für Austausch, Kreativität, Lernen und neue Ideen bieten“, so der Bericht. Auch müssten Dritte Orte nicht komplett durchstrukturiert sein. Auch unvorhergesehene Begegnungen oder auch nur entspanntes Zuschauen sollten ermöglicht werden.

Die Studie finden Sie hier.

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Die 19. Niedersächsische Seniorenkonferenz beschäftigt sich mit altersfreundlicher Gestaltung von Kommunen. Die Fachtagung Ende Januar richtet sich unter anderem an die Senior*innenvertretungen auf kommunaler Ebene in Niedersachsen.

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„Um den Herausforderungen einer zunehmend alternden Gesellschaft zu begegnen, müssen sich Kommunen noch altersfreundlicher aufstellen“, heißt es im Einladungsflyer zur 19. Niedersächsischen Seniorenkonferenz. Altersfreundlichkeit sei ein Schlüssel für nachhaltige Kommunen. Die Seniorenkonferenz will daher diskutieren, wie altersfreundlich unsere (Innen-)Städte sind, wie eine unter den Aspekten Barrierefreiheit, Mobilität und Infrastruktur vorgenommene Gestaltung aussehen könnte und welche Beiträge Seniorenvertretungen leisten können.

Organisiert wird die Konferenz von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. (LVG & AFS Nds. HB e.V.). Die Fachtagung richtet sich an die Vertreter*innen des Landesseniorenrats Niedersachsen e. V., die Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene in Niedersachsen sowie an interessierte Bürger*innen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist eine Anmeldung erforderlich. Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) veranstaltet vom 16. bis 17. November 2023 in Berlin und online ein Herbstforum zur Situation von Fachkräften in Deutschland. Derzeit besteht Sorge, dass ein umfassender Fachkräftemangel drohen könnte, der die deutsche Wirtschaft destabilisieren würde.

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Der Mangel wird vor allem auf den demographischen Wandel zurückgeführt, jedoch würden auch gesellschaftliche Schieflagen zu der Situation beitragen.

Das diesjährige WSI-Herbstforum beleuchtet die Fachkräftesituation im Kontext von Wandel und Knappheit und reflektiert auch die Frage, ob und wie sich ein Fachkräfteengpass in individuelle und/oder kollektive Verhandlungsmacht übersetzt. Ebenfalls werden Migration und digitale Transformation als potenzielle Auswege diskutiert.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung für die digitale Teilnahme bis zum 15. November 2023.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? In diesem Beitrag widmen wir uns zunächst der zweiten Frage.

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Der "Zweite Weltaltenplan" der Vereinten Nationen wurde 2002 auf der "Zweiten Weltversammlung zu Fragen des Alterns" in Madrid verabschiedet. Daher heißt dieser Plan kurz MIPAA („Madrid International Plan of Action on Ageing“).

Basierend auf dem deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans und der europäischen regionalen Implementierungsstrategie (RIS) „Herausforderung und Chancen älter werdender Gesellschaften“ veröffentlichte die Bundesregierung zuletzt im Jahr 2022 einen Nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung von RIS und MIPAA, also 20 Jahre nach dem Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Anfang 2022 berichteten wir bereits über die Umsetzung des MIPAA in der Bundesrepublik. Darin geht es auch um die verzeichneten Erfolge und um die Frage, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Auch die BAGSO veröffentlichte im Jahr 2019 einen Bericht, in dem die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplan evaluiert wird. Darin wird gelobt, „dass MIPAA einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung nationaler Altenpläne und Politiken geleistet hat“. Durch die Verabschiedung von MIPAA und RIS gebe es ein stärkeres Bewusstsein für die Belange älterer Menschen. Das öffentliche Interesse für die Lebenssituation älterer Menschen sei in Deutschland durch MIPAA angeregt worden. In Deutschland wie auch global habe der Zweite Weltaltenplan auch wichtige Impulse für Seniorenorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegeben.

Die unabhängige Expertin zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen, Rosa Kornfeld-Matte, betont die Erfolge des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen: „MIPAA scheint die Beteiligung älterer Menschen auf verschiedenen Ebenen gefördert zu haben. Es sollte anerkannt werden, dass MIPAA dazu beigetragen hat, für die Situation älterer Menschen zu sensibilisieren und Altersdiskriminierung sichtbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da das Sichtbarmachen älterer Menschen und ihrer Belange lange Zeit als eine der größten Herausforderungen galt.“

Die wesentlichen Maßnahmen der Regionalen Implementierungsstrategie des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen:

  • Das Potenzial älterer Menschen würdigen
  • Das Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Entwicklung von Arbeitsmarktstrategien
  • Ein Altern in Würde sicherstellen

In allen Bereichen gebe es Fortschritte, wie die BAGSO in einem Bericht von 2021 formuliert. Zusätzlich wird positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung seniorenpolitische Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verknüpft. In Hinblick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie wird die Wichtigkeit der UN-Dekade des gesunden Alterns 2021–2030 deutlich. Zwar gibt es hierzu keinen eigenen Nationalen Umsetzungsplan, jedoch würden sich die Ziele laut Bundesregierung teils mit denen von MIPAA decken. Im Nationalen Bericht von 2022 wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen sowie die Förderung altersgerechter Lebenswelten betont.

Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen habe nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Seniorenpolitik in Deutschland gehabt. Deutschland beteiligt sich außerdem an verschiedenen internationalen Ausschüssen und Kampagnen zu Themen wie Altersdiskriminierung.

Schwerpunkte der Seniorenpolitik, welche sich auf den MIPAA beziehen, können sein:

  • demografische Veränderungen und das Lebensumfeld älterer Menschen gestalten
  • gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen auf lokaler Ebene sowie das Miteinander der Generationen stärken
  • Einsamkeit entgegenwirken
  • gute Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie für berufliche und informelle Pflege schaffen
  • Teilhabe/Inklusion älterer Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen und stärken

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