Logo DISW

Mobilität

Beitragsbild
Derzeit erarbeitet die Europäische Union eine neue europaweite Führerscheinrichtlinie. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lehnt in einer Stellungnahme eine pauschale Überprüfung der Fahrtauglichkeit allein aufgrund des Alters als diskriminierend ab.

Weiterlesen

Bis 2030 will die EU die Zahl der Verkehrstoten halbieren. Bis 2050 solle gar niemand mehr auf europäischen Straßen tödlich verunglücken – so das Ziel der Reform. Die in Erarbeitung befindliche 4. Führerscheinrichtlinie sieht in einem Entwurf vor, die Führerscheingültigkeit wie bisher auf 15 Jahre zu begrenzen. Mehrheitlich befürworten die EU-Staaten eine Selbstauskunft zur Fahrtauglichkeit vor einer erneuten Ausstellung nach Fristablauf. Im März 2023 hatte die EU-Kommission zudem vorgeschlagen, Menschen ab 70 Jahren künftig alle fünf Jahre die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen.

Im Januar hat sich die BAGSO nun mit einer Stellungnahme auf die 4. Führerscheinrichtlinie bezogen und erklärt, pauschale Überprüfungen der Fahrtauglichkeit aufgrund des kalendarischen Alters abzulehnen. Es sei diskriminierend und zeige auch in Ländern mit entsprechenden Regelungen keine Effekte des Sicherheitsgewinns. Unfälle, die durch ältere Menschen verursacht würden, seien nicht dem kalendarischen Alter geschuldet. Es seien vielmehr Einflussfaktoren wie ein verändertes Sehvermögen oder der körperlichen Beweglichkeit – Risikofaktoren, die durch ältere Autofahrer*innen aber häufig durch angepasstes Fahrverhalten kompensiert würden.

„Anstatt alle älteren Menschen ab einem bestimmten Alter unter Generalverdacht zu stellen, ist ein risikobasiertes Vorgehen notwendig, das die Ursachen mangelnder Fahrtüchtigkeit anlassbezogen und unabhängig vom Lebensalter in den Blick nimmt, z.B. einschränkende Erkrankungen oder auffälliges Verkehrsverhalten, wie häufige Unfälle oder alkoholisiertes Fahren“, kommentiert der Verband.

Sollte die im Gespräch befindliche Regelung der kürzeren Fristen für ältere Verkehrsteilnehmer*innen kommen, müsse dies zumindest diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. „So muss sichergestellt werden, dass auch für ältere Fahrerinnen und Fahrer nur alle 15 Jahre Verwaltungskosten bei der Führerscheinverlängerung anfallen“, so die BAGSO.

Hier geht es zur Stellungnahme.

Schließen


Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat im Dezember Daten zur Verbreitung von Testaments in der zweiten Lebenshälfte veröffentlicht. Rund ein Drittel der Menschen ab 46 Jahren haben ein Testament aufgesetzt, Unverheiratete deutlich seltener.

Weiterlesen

In regelmäßigen Abständen berichten wir auf diesem Portal über Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS), die unter anderem durch das DZA analysiert und aufbereitet werden. Bei dem Alterssurvey handelt es sich um eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Befragt werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen zwischen 46 und 90 Jahren. Unser letzter Beitrag dieser Art vom 21. Dezember behandelt das Thema „Lesen im Alter: Steigern Bücher die Lebensqualität?“.

Ebenfalls im Dezember hat das Zentrum für Altersfragen Daten veröffentlicht, wie verbreitet das Aufsetzen von Testaments im Alter ist. Von den Befragten gibt gut ein Drittel (37,3 %) an, ein Testament angelegt zu haben. Auf den ersten Blick erstaunlich: Bei den Unverheirateten liegt die Quote deutlich darunter. Verheiratete Personen gaben mit über 41 % am häufigsten an, ein Testament verfasst zu haben. Bei Personen ohne Partner*innen oder mit nicht verheirateten Partner*innen haben nur rund 27 % entsprechend vorgesorgt. Verwundern mag das zunächst deshalb, da für verheiratete Paare ohne Testament die gesetzliche Erbfolge zum Tragen käme. Diese regeln bereits, welche Besitzanteile an welche Familienmitglieder gehen.

Laut DZA-Veröffentlichung könne ein Grund für die dennoch hohe Testamentquote im sogenannten Berliner Testament liegen, auf das sich verheiratete Paare häufig verständigten. Danach geht das Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zunächst vollständig in den Besitz der bzw. des überlebenden Partner*in über.

Ulrike Ehrlich, Mitautorin der Studie, betont: „Problematisch könnte es für nicht-verheiratete Paare ohne Testament aussehen. Im Falle des Todes wird die/der noch lebende Partner*in – selbst wenn eine langjährige Partnerschaft bestand – in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt.“ Daher rät Ehrlich unverheirateten Personen und Paaren, sich stärker als bisher mit der selbstbestimmten Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Dabei solle möglichst frühzeitig, beispielsweise über Finanzbildungsprogramme an Schulen, mit der Auseinandersetzung begonnen werden. Berührungsängste mit Themen Tod und Lebensende müssten weiter abgebaut werden, um Sicherheit über selbstbestimmte Vorsorge zu Lebzeiten zu erlangen.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

Schließen


Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2023 ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, um Einsamkeit zu entgegnen. Mit mehr als 100 Maßnahmen zur „Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Miteinanders“ soll der Einsamkeit in Deutschland begegnet werden.

Weiterlesen

Im Strategiepapier der Bundesregierung wird das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden. Ältere Menschen werden als vulnerable Gruppe genannt. Die Maßnahmen sollen jedoch alle Altersklassen berücksichtigt werden, denn seit der Corona-Pandemie seien auch jüngere Personen verstärkt von Einsamkeit betroffen.

Man müsse das Thema intersektional angehen, um ein besseres Bild von der Verteilung von Einsamkeit in der Gesellschaft zu bekommen. Intersektionalität bedeutet, verschiedene Diskriminierungsmerkmale wie z. B. Alter, Religion, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder zugeschriebene Gruppenzugehörigkeit gemeinsam zu betrachten.

Ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets sei, mehr Wissen um das Thema Einsamkeit in Deutschland zu generieren und bestehende Maßnahmen zu evaluieren. Eine neue Kernmaßnahme ist das sogenannte Einsamkeitsbarometer, mit denen die Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen erhoben werden soll. Zudem soll auch Forschung zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit angeregt werden. Zusätzlich sind öffentliche Aktionen geplant, die gesellschaftliches Zusammenkommen fördern sollen.

In kritischen Beiträgen (wie in diesem Beitrag im Deutschlandfunk) wird an der „neuen“ Einsamkeitsstrategie beklagt, dass sie sich vor allem aus bereits bestehenden Maßnahmen zusammensetze und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dabei sei das Thema eine enorme gesellschaftliche Herausforderung. In anderen Ländern - wie z. B. in Großbritannien - wird Einsamkeit schon mit einem eigens dafür vorgesehenen Ministerium entgegnet.

Schließen


Das Kompetenznetz Einsamkeit hat Angebote gegen Einsamkeit an den Feiertagen für verschiedene Altersgruppen zusammengestellt. In diesem Beitrag stellen wir die Angebote vor, die für ältere Menschen in Frage kommen.

Weiterlesen

Silbernetz-Feiertagstelefon

Über den Verein Silbernetz e.V. haben wir schon einige Male berichtet und den Verein in unserer Reihe „Beispielsweise…“ vorgestellt. Zentrales Element der Angebote von Silbernetz ist das „Silbertelefon“, die kostenfreie Telefonhotline für ältere Menschen mit Einsamkeitsgefühlen oder jenen, die einfach jemanden zum Reden brauchen. Das sonst zwischen 22 und 8 Uhr unbesetzte Telefon wird wie in den vergangenen Jahren zum „Feiertagstelefon“ ausgeweitet. Ab Heiligabend um 8 Uhr erreichen Sie bis Neujahr um 22 Uhr rund um die Uhr jemanden unter 0800 4 70 80 90. Das Angebot ist anonym, vertraulich und kostenfrei.

TelefonSeelsorge

Im Unterschied zum Silbertelefon ist die TelefonSeelsorge nicht auf eine bestimmte Alters- oder Zielgruppe beschränkt. Unter den Nummern 0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123 finden alle Ratsuchenden auch an den Feiertagen 24 Stunden am Tag ein offenes Ohr.

Zoom-Weihnachtsfeier am 25.12.2023

Kein Telefonangebot, sondern eine Möglichkeit des (digitalen) Zusammenseins: Der Verein Wege aus der Einsamkeit e.V. bietet auch in diesem Jahr wieder eine Weihnachtsfeier über die Plattform Zoom an. Auch dieser Verein war schon in unserer „Beispielsweise…“-Rubrik dabei. Die Veranstaltung findet am 25.12.2023 um 15 Uhr statt, die Zugangsdaten erhalten Sie per Anfrage über den Verein. Geplant sind Kurzgeschichten, Rätsel, Musik, Spiele und vieles mehr. Hier gelangen Sie zur Internetseite von Wege aus der Einsamkeit.

Weihnachten nebenan

Die Plattform nebenan.de bietet die Möglichkeit zum Kennenlernen, Helfen, Verabreden von Nachbar*innen. Für die Feiertage hat die kostenlose digitale Plattform die Aktion „Weihnachten nebenan“ gestartet, in deren Rahmen Aktionen in der Nachbarschaft geplant werden können. Auch Online-Beiträge zum Thema Einsamkeit und Tipps dagegen finden Sie auf der Seite. Mehr dazu gibt es hier.


Zur vollständigen Übersicht über Angebote gegen Einsamkeit gelangen Sie auf der Seite des Kompetenznetz Einsamkeit.

Schließen

 

Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

Weiterlesen

In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

Schließen


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Handreichung veröffentlicht, die Akteur*innen in Kommunen dabei unterstützt, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen.

Weiterlesen

§ 71 SGB XII ist die rechtliche Grundlage für die kommunale Altenhilfeplanung. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Vor einem Jahr hatte die BAGSO zu der Norm auch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem die abzuleiten gesetzlichen Verpflichtungen beschrieben werden.

In der aktuellen Handreichung werden Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele einer kommunalen Altenplanung aufgezeigt. Damit richtet sich die rund 50-seitige Publikation insbesondere an Fachleute in der Arbeit mit Senior*innen, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Senior*innenvertretungen und -Organisationen.

„Zur Grundausstattung einer offenen Seniorenarbeit zählen Beratungsangebote, aber auch Strukturen, die Gelegenheiten für Begegnungen und Engagement bieten“, heißt es in der Publikation. Über die Bedeutung sogenannter „Dritter Orte“ haben wir kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Die im November erschienene BAGSO-Broschüre gibt „Anregungen, wie sie in ihrer eigenen Kommune eine solche Grundausstattung systematisch aufbauen können, die den grundsätzlichen Anforderungen an eine offene Seniorenarbeit genügt.“

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

Schließen


Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

Weiterlesen

Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

Schließen


In seiner Sitzung am 15.11.2023 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gesprochen und ist zu einer Einigung gekommen.

Weiterlesen

Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000  Unterstützer*innen gefunden hatte.

Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr.

Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.

Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

Schließen


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr Online-Angebot überarbeitet und die Internetseiten „Gesund aktiv älter werden“ und „Älter werden in Balance“ zusammengelegt.

Weiterlesen

Auf dem nun zusammengefassten Internetauftritt „Gesund & aktiv älter werden“ finden ältere Menschen und ihre Angehörigen Tipps und Informationen rund um die Themen Gesundheitsförderung und Prävention.

So finden Interessierte in diesem Monat beispielweise einen Beitrag zum richtigen Umgang mit einem Rollator oder eine Checkliste für Senior*innen zum sicheren Autofahren in der dunklen Jahreszeit. Das Online-Portal beinhaltet darüber hinaus auch Materialien für Fachkräfte, darunter Informationen und Projekte zur Bewegungsförderung älterer und hochaltriger Menschen.

Das bis dato mit eigenem Internetauftritt vertretene Programm „Älter werden in Balance“ wurde 2014 ins Leben gerufen, um ältere Menschen bei der möglichst langen Erhaltung körperlicher Aktivitäten zu unterstützen und ihr Wohlbefinden zu steigern. In diesem Rahmen wurde unter anderem das „AlltagsTrainingsProgramm (ATP)“ entwickelt.

Hier gelangen Sie zur Seite „Gesund & aktiv älter werden“.

Schließen


Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? Nachdem wir uns in einem früheren Beitrag bereits der zweiten Frage gewidmet haben, wird hier der Einfluss der Europäischen Union betrachtet.

Weiterlesen

Zunächst ist auch die Altenpolitik der EU von den Entwicklungen der Altenpolitik der Vereinten Nationen beeinflusst. So ist die Regionalkomission UNECE (United Nations Economic Comission for Europe) für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene verantwortlich.

Die EU selbst beeinflusst die nationale Seniorenpolitik in Deutschland auf mehreren Ebenen, dazu gehören Erklärungen, Richtlinien und Verordnungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten implementiert werden müssen.

In Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben festgehalten. In der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2023 wurde festgehalten, dass der digitale Wandel ältere Menschen inkludieren muss.

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ gezogen. Darin forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und ältere Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Schutzmaßnahmen in Gesundheitskrisen sollen in Bezug auf das Wohl älterer Menschen angemessen sein. Zudem sollen digitale Dienstleistungen den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Langzeitpflegediensten erleichtern, während traditionelle Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben sollen. Der letzte Punkt scheint aktuell besonders relevant auf EU-Ebene. 2023 veröffentlichte auch die FRA (European Agency for Fundamental Rights) einen Bericht, indem erforscht wird, inwiefern in den Mitgliedstaaten der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften für ältere Menschen sichergestellt wird.

Während es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan zur Sicherstellung der Inklusion älterer Menschen in die digitale Gesellschaft gibt, kann beispielsweise der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte DigitalPakt Alter, über den wir in einem früheren Artikel berichteten, als konkrete Maßnahme in diesem Problemfeld hervorgehoben werden.

Auch der Digital-Kompass, ein Programm zur Überwindung digitaler Barrieren (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) könnte als Maßnahme interpretiert werden, die Politiken auf EU-Ebene zum Thema Alter und Digitalisierung widerspiegelt.

Auch mit der Förderung von verschiedenen Projekten kann die Europäische Union die Entwicklung der Lebensbedingungen von älteren Menschen in den Mitgliedstaaten beeinflussen. Zudem kann die EU-Einfluss auf sozialpolitische Fragen in Deutschland haben, die ältere Menschen betreffen, auch wenn diese eher im nationalstaatlichen Kompetenzfeld bleiben.

So konnte beispielsweise mit dem Europäischen Sozialfonds die Finanzierung von Projekten wie dem Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" gesichert werden. So kann die Europäische Union die Situation von Älteren in Deutschland mit verschiedenen Mitteln fördern und verhandelt Fragen zu dem demographischen Wandel, der Situation von älteren Menschen in ländlichen Regionen, dem Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Partizipation Älterer.

Schließen


www.seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}