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Alltägliches Leben

In vielen Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden Maßnahmen zur Digitalisierung bislang nur zögerlich umgesetzt. Als Gründe gelten unter anderem strenge Datenschutzvorgaben, bürokratische Hürden sowie eine verbreitete Skepsis auf Seiten vieler Arbeitgeber*innen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karin Staffler (CSU), plädierte im vergangenen Herbst im Rahmen des Pflegeforums der AOK Bayern für schnellere und umfassendere Fortschritte bei der Digitalisierung in der Pflege. Sie erklärte, eine modernere, digital unterstützte Pflege könne langfristig mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen.

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Der Einsatz digitaler Hilfsmittel in Pflegeeinrichtungen könne nach Einschätzung Stafflers Pflegefachkräfte körperlich, mental und zeitlich entlasten. Digitale Systeme seien demnach in der Lage, Aufgaben zu übernehmen, die bislang noch manuell erledigt würden. So ließen sich etwa Vital und Körperfunktionen von Patient*innen mithilfe entsprechender Technologien überwachen. Zudem könne eine stärkere Digitalisierung eine effizientere und schnellere Pflegedokumentation ermöglichen, wodurch mehr Zeit für die direkte Versorgung zur Verfügung stünde.

Auch Patient*innen und deren Angehörige könnten von einer verbesserten digitalen Ausstattung profitieren. Über Apps oder vergleichbare Programme ließen sich Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen schneller und übersichtlicher abrufen. Voraussetzung sei jedoch, Angehörige für diese Neuerungen zu sensibilisieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sicherzustellen. Nach aktuellen Erhebungen äußert sich knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung skeptisch gegenüber digitalen Neuerungen im Gesundheitswesen, wobei ältere Menschen im Durchschnitt kritischer eingestellt sind als jüngere. Besonders groß ist die Ablehnung beim Einsatz von Robotik in der Pflege, der laut einer Umfrage des Unternehmens Deutsche Glasfaser von über 60 Prozent der Befragten abgelehnt wird.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung wurde im vergangenen Jahr mit der Einführung der elektronischen Patientenakte vollzogen. Diese würde im Oktober 2025 um weitere verpflichtende Angaben ergänzt, darunter Informationen zur Medikation sowie zur körperlichen Verfassung der Versicherten. Ziel ist es, den Umgang mit Arzneimitteln sicherer und transparenter zu gestalten. Mit den Erweiterungen könnte die elektronische Patientenakte nun weiter an Bedeutung gewinnen.

Zwar wird die Digitalisierung im Zukunftspakt Pflege als eines der zentralen Handlungsfelder benannt, auf das die Pflegekommission einen besonderen Fokus legt, dennoch stößt das Reformvorhaben auf Kritik. Pflegeverbände bemängeln, die angekündigten Maßnahmen seien zu unkonkret und wenig verbindlich, um Pflegebedürftige, Fachkräfte und Angehörige spürbar zu entlasten.

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Für einen Großteil der Bevölkerung gehört die regelmäßige Nutzung sozialer Medien längst zum Alltag. Netzwerke wie WhatsApp, Facebook, Instagram und TikTok dienen nicht nur der Kommunikation, sondern bieten auch die Möglichkeit, sich über (politische) Neuigkeiten zu informieren. Auch unter älteren Menschen ist der Anteil von Nutzer*innen sozialer Netzwerke in den letzten Jahren stark angestiegen: Rund drei Viertel aller deutschen Senior*innen nutzten im Jahr 2024 ihr Smartphone regelmäßig, eine tägliche Nutzung wurde von gut der Hälfte angegeben. 

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Ein dreiköpfiges Forschungsteam der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) beschäftigt sich gegenwärtig mit dem Konsumverhalten von Senior*innen auf Social Media – im Fokus stehen dabei Facebook und WhatsApp. Anlässlich dessen sollen umfangreiche Daten und Informationen über den Einfluss sozialer Medien auf das tägliche Leben älterer Menschen gesammelt werden, um mögliche Gefahren und Risiken ihrer Nutzung besser ausfindig machen zu können. Da auch viele Senior*innen mittlerweile zum Smartphone anstatt zur Zeitung greifen, steht die Befürchtung im Raum, dass ältere (wie jüngere) User*innen nicht immer zwischen echten und falschen Meldungen unterscheiden können.

Neben einer allgemeinen Übersicht zum Forschungsprojekt hat die LMU einen Fragebogen erstellt, den alle Menschen ab 60 Jahren ausfüllen können, um zur Studie beizutragen. Diese erfragt die Häufigkeit und Art der Nutzung von WhatsApp und Facebook sowie die dort konsumierten Inhalte. Außerdem werden die Teilnehmenden gebeten, Angaben zu ihrer persönlichen Haltung zu digitaler Technik und ihrem Interesse an politischen Themen zu machen.

Zusätzlich bittet die LMU, eigene Nutzerdaten von Facebook und/oder WhatsApp zur Verfügung zu stellen, damit die Forschenden einen noch tieferen Einblick in das Nutzungsverhalten von Social Media unter Senior*innen erhalten. Dies ist rein optional, zu 100% anonym und bezieht sich ausschließlich auf konsumierte Inhalte, nicht aber auf getätigte soziale Interaktionen. Einige Informationen zu diesem Vorgang hat die LMU bereits gesammelt. Pro Plattform, deren persönliche Daten an das Forschungsteam übermittelt werden, wird Nutzer*innen eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro ausgezahlt.

Ziel der Studie ist es, ein stärkeres Bewusstsein für die Verbreitung und Beurteilung politischer Inhalte unter Senior*innen in sozialen Medien zu schaffen.

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Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder zu Hause bei Verwandten und Freund*innen. Zwar werden dadurch die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gespart, allerdings fallen dabei oftmals hohe Ausgaben an, um die Wohnung pflegegerecht bzw. barrierefrei zu gestalten. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige hoffen daher auf finanzielle Entlastung und Unterstützung von staatlicher Seite. In einem Video des Sozialverband VdK klärt Sozialrechtsexpertin Kim Blum über Rechte und Pflichten diesbezüglich auf.

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Allgemeines

Grundsätzlich gilt, dass allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad gemäß §40 Abs. 4 SGB IX finanzielle Mittel aus den Pflegekassen zum Wohnungsumbau zwecks Barrierefreiheit zustehen. Seit vergangenem Jahr liegt die Höchstgrenze dafür bei 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt. Dabei werden nur konkrete bauliche Maßnahmen, die die Anpassung der Wohnung an sich betreffen (z.B. die Umgestaltung von Möbeln, Türen, Treppen usw.), finanziert, während reine Pflegemittel davon ausgenommen sind. Diese werden von den Pflegekassen separat übernommen, sodass Angehörige auch hierfür nicht selbst aufkommen müssen.

Antragsstellung

Um die Zuschüsse zum Wohnungsumbau zu erhalten, ist ein Kostenvorschlag an die Pflegekasse zu übermitteln. Der Antrag muss dabei als formloses Anschreiben mitgeschickt werden, in welchem bereits eine Begründung bzw. ein Ziel für die Antragsstellung formuliert sein sollte: Entweder die einfachere und effizientere Gestaltung der Pflege oder die Förderung der Selbstständigkeit. Gegebenenfalls kann auch ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit unterstreichen. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, berät diese sich mit dem medizinischen Dienst, um zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei empfiehlt Blum, den Wohnungsumbau erst zu beginnen, nachdem die Pflegekasse zugestimmt hat. Andernfalls müssen alle Rechnungen, welche die baulichen Maßnahmen betreffen, nachgereicht werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten und vermeidbarer Bürokratie führen kann.

Grenzen der Regelung

Im Antrag muss ersichtlich sein, dass sich der geplante Umbau zur Barrierefreiheit im Sinne der pflegebedürftigen Person ausschließlich auf ihren eigenen festen Wohnsitz bezieht. Für Wohnungen von Dritten sowie für Pflege- und Seniorenheime darf die von der Pflegekasse bereitgestellte finanzielle Maßnahme nicht eingesetzt werden. Lebt die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung, muss zudem eine schriftliche Zustimmung der Vermieter*in eingeholt werden. Zudem wird der Zuschuss von maximal 4.180 Euro nur dann neu ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person nach der ersten Auszahlung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder des Wechsels auf einen höheren Pflegegrad auf weitere bauliche Maßnahmen angewiesen ist und dies zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorauszusehen gewesen war.

Beratungsmöglichkeiten

Teilweise bieten kommunale Vertreter*innen Beratungen zu pflegegerechtem Wohnungsumbau inklusive Antragsstellung an. Weitere Anlaufstelle sind die vielerorts in Deutschland verfügbaren Pflegestützpunkte und es ist auch möglich, sich von Mitarbeiter*innen des Sozialverbands VdK Deutschland beraten zu lassen.

Zu dem Video mit Kim Blum gelangen Sie hier.

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Seit 2021 haben Rentner*innen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die Grundrente, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und präventiv gegen Altersarmut wirken soll. Sie wird zusätzlich zur eigenen Rente ausgezahlt und soll damit insbesondere Personen mit niedrigen Rentenbeiträgen finanziell stärken. Mehrere Sozialverbände kritisieren das System der Grundrente jedoch als unzulänglich und bemängeln zudem die deutlich verzögerte Auszahlung.

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Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt.

Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente.

In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.

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Viele Senior*innen und Menschen mit Behinderung sehen dem kommenden Jahr mit gemischten Gefühlen entgegen. So zeigt eine von Aktion Mensch durchgeführte Befragung eine verbreitete Verunsicherung. Auch wenn sich die Umfrage nicht ausschließlich an ältere Menschen richtete, lassen sich die Ergebnisse gerade für diese Gruppe deutlich zuspitzen, denn gesundheitliche, soziale und finanzielle Herausforderungen verdichten sich im Alter häufig.

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An erster Stelle stehen in der Umfrage die Sorgen um medizinische Versorgung und Pflege. Für Senior*innen und Menschen mit Behinderung sind stabile Strukturen in diesem Bereich keine abstrakte politische Frage, sondern eine Voraussetzung für den Alltag. In diesem Kontext verstärken Diskussionen über steigende Beiträge, Pflegemangel und Reformen im Gesundheitswesen die Befürchtung, dass Unterstützung künftig schwerer erreichbar oder teurer werden könnte.

Steigende Kosten treffen Senior*innen und Menschen mit Behinderung dabei besonders hart, da ihr finanzieller Spielraum oft begrenzt ist. Wer auf Rente oder Sozialleistungen angewiesen ist und zugleich Kosten für Hilfsmittel, Medikamente oder Assistenz tragen muss, spürt zusätzliche Belastungen unmittelbar. Die Angst vor sozialem Abstieg oder finanzieller Überforderung ist entsprechend groß.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Wohnen im Alter. Bezahlbare, barrierefreie Wohnungen sind rar, obwohl sie entscheidend dafür sind, möglichst lange selbstständig leben zu können. Für viele Betroffene ist die Wohnsituation daher eng mit der Frage verbunden, ob sie auf institutionelle Betreuung angewiesen sein werden.

Über all dem steht das Gefühl, politisch kaum gehört zu werden. Ein Großteil der Befragten empfindet die eigene Lebensrealität als unzureichend vertreten. So zeichnen die Ergebnisse insgesamt ein Bild von wachsender Unsicherheit. Für viele Menschen ist der Blick nach vorn weniger von Zuversicht als von der Frage geprägt, ob Pflege, soziale Absicherung und Teilhabe auch künftig verlässlich gewährleistet sein werden.

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Kinos, Theater, Museen und Bibliotheken ziehen mit ihrem Programm zahlreiche Film-, Kunst-, Musik- und Literaturfans an. Aufgrund altersbedingt eingeschränkter Mobilität können Senior*innen jedoch oft nicht an klassischen kulturellen Angeboten teilnehmen, was insbesondere bettlägerige oder auf einen Rollstuhl bzw. Gehhilfen angewiesene Personen betrifft. Seit fünf Jahren bietet "Die Gute Stunde", eine gemeinnützige Initiative, Menschen ab 65 Jahren ein interaktives Kulturprogramm an, welches sich durch Online-Teilnahme über die Videotelefonats-Plattform "Zoom" um einen barrierearmen Zugang bemüht.

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Der Ursprung des gemeinnützigen Projekts mit dem Motto „Kultur im Dialog“ geht auf die Corona-Pandemie zurück, als kulturelle Veranstaltungen aufgrund der strengen Lockdowns kaum möglich waren. Inzwischen richtet sie sich hauptsächlich an ältere Menschen sowie Personen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen keine kulturellen Angebote in Präsenz wahrnehmen können. Die Plattform richtet sich dabei auch an Menschen in Pflegeheimen sowie an demenzkranke Personen und deren Angehörige. So sollen Menschen unabhängig von ihrer individuellen Situation mit speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Veranstaltungen mit kultureller Unterhaltung versorgt werden.

Jeden Monat werden Veranstaltungen aus dem künstlerischen, musischen oder literarischen Bereich angeboten, welche über den Terminkalender bekannt gemacht werden. Je nach Veranstaltung besteht dabei die Möglichkeit, mit den Künstler*innen und/oder anderen Teilnehmenden in Kontakt zu treten, mit der Absicht, dass das gemeinsame Erleben von und der gegenseitige Austausch über Kultur auch Einsamkeit entgegenwirken kann. Zahlreiche Teilnehmende berichten von positiven Erlebnissen und viel Freude beim Nutzen der Angebote.

Veranstaltungen wie Workshops, Konzerte, Vorträge und Diskussionsrunden können live per Zoom verfolgt werden, wofür jedoch ein digitales Endgerät mit Internetzugang benötigt wird. Für eine Teilnahme an den kulturellen Angeboten der Guten Stunde ist zudem eine Online-Registrierung notwendig. Um regelmäßig Informationen über neue Veranstaltungen zu erhalten, kann der Newsletter abonniert werden.

Für ihre Beiträge kann die Gute Stunde bereits mehrere Auszeichnungen vorweisen, wobei Sponsor*innen und Kooperationspartner*innen zum Erhalt der Initiative beitragen.

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Ein bundesweites Modellprojekt zur sozialräumlichen, aufsuchenden Schuldnerberatung für ältere Menschen liefert positive Hinweise darauf, wie Beratungsangebote passgenauer und wirksamer gestaltet werden können. Die wissenschaftliche Evaluation durch das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) zeigt, dass durch gezielte aufsuchende Arbeit entscheidende Barrieren abgebaut werden können und fordert eine dauerhafte Unterstützung solcher Ansätze.

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Seit Dezember 2022 wird das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Modellprojekt der Diakonie Deutschland an zehn Standorten in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, ältere Menschen, die aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und aktueller Krisen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besser zu unterstützen. Besonders betroffen sind häufig Frauen, die klassische Beratungsangebote nur selten nutzen, oft wegen Scham, mangelnder Mobilität oder Unwissenheit über Hilfsangebote.

Beratung dort, wo Senior*innen leben

Ein zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass aufsuchende Beratungsformen, etwa in Form von Hausbesuchen oder enger Vernetzung mit lokalen Partner*innen, ältere Menschen besser erreichen als klassische Angebote. Gründe dafür sind:

  • Zugangsbarrieren wie Mobilitätsprobleme oder Schamgefühle werden deutlich reduziert.
  • Die finanzielle Stabilisierung der Ratsuchenden wird gestärkt.
  • Der Zugang zu staatlichen Leistungen und die Bewältigung komplexer Problemlagen erleichtert.
  • Die Beratung stärkt die Selbstwirksamkeit, also das Vertrauen der Menschen in ihre Fähigkeit, ihre Lage zu verbessern.

Die Evaluation verdeutlicht damit die Bedeutung sozialräumlicher Ansätze: Sie setzen direkt in den Lebenswelten der Senior*innen an und begleiten Ratsuchende durch praktische, niedrigschwellige Unterstützung.

Herausforderungen bei Pilotprojekten

Gleichzeitig benennt die Auswertung auch strukturelle Schwierigkeiten:

  • Die begrenzte Laufzeit des Projekts erschwert eine nachhaltige Verankerung der sozialräumlichen Arbeitsweise.
  • Unklare Einarbeitungsphasen und abrupt endende Projektphasen können das Vertrauen der Zielgruppe beeinträchtigen.

Dies lässt sich als generelles Problem vieler Modellprojekte im sozialen Bereich lesen: Kurzfristige Förderung hilft beim Start, bietet aber kaum Perspektiven für Kontinuität und dauerhafte Wirkung.

Appell für dauerhafte Förderung

Vor diesem Hintergrund appelliert die Diakonie Deutschland gemeinsam mit den Evaluierenden an Kommunen und Landkreise, solche sozialräumlichen Beratungsangebote für Senior*innen dauerhaft zu unterstützen. Gerade ein frühzeitiger, präventiver Blick auf finanzielle Notlagen könne einem Fortschreiten von Überschuldung und Altersarmut entgegenwirken, zum Wohle der Betroffenen und der Gesellschaft insgesamt.

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Die Digitalisierung wird das deutsche Gesundheitswesen grundlegend verändern – davon ist eine Mehrheit der Bevölkerung überzeugt. Laut einer aktuellen Befragung im Rahmen des sogenannten Digitalklimaindex rechnen fast zwei Drittel der Menschen mit tiefgreifenden Umbrüchen durch digitale Technologien in Medizin und Pflege. Besonders deutlich ist diese Erwartung bei jungen Erwachsenen sowie bei Menschen über 60 Jahre ausgeprägt.

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Grundsätzlich wird der digitale Wandel im Gesundheitsbereich eher positiv gesehen. Viele verbinden damit effizientere Abläufe, eine bessere Vernetzung medizinischer Angebote und neue Möglichkeiten der Versorgung. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass Akzeptanz und Vertrauen klare Grenzen haben. Anwendungen wie Videosprechstunden oder der Einsatz künstlicher Intelligenz bei Diagnosen stoßen bei rund der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Vor allem ältere Menschen äußern hier deutliche Vorbehalte.

Auffällig sind auch regionale Unterschiede. Während in einigen Großstädten wie Köln, Hamburg oder Tübingen die Sorge vor den Auswirkungen der Digitalisierung besonders groß ist, zeigen sich Menschen in ländlicheren Regionen vergleichsweise offen gegenüber digitalen Gesundheitslösungen. Die Gründe dafür bleiben vielschichtig: Neben der persönlichen Technikaffinität spielen offenbar auch Erfahrungen mit der bestehenden medizinischen Versorgung eine Rolle.

Besonders kritisch wird der Einsatz von Robotik in der Pflege bewertet. Mehr als 60 Prozent der Befragten stehen Pflegerobotern skeptisch gegenüber – selbst in Regionen, in denen der Fachkräftemangel bereits heute spürbar ist. Viele Menschen fürchten offenbar, dass technologische Lösungen den persönlichen Kontakt ersetzen könnten, der gerade in der Pflege als unverzichtbar gilt.

Der Blick auf die Ergebnisse zeigt: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird zwar als unausweichlich wahrgenommen, stößt aber dort an Akzeptanzgrenzen, wo sie direkt in sensible Bereiche wie Diagnose, Behandlung oder Pflege eingreift. Für Politik, Gesundheitsinstitutionen und Entwickler*innen digitaler Anwendungen bedeutet das eine zentrale Herausforderung. Der technologische Fortschritt allein reicht nicht aus – entscheidend wird sein, Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu gewährleisten und digitale Angebote so zu gestalten, dass sie als Unterstützung und nicht als Ersatz menschlicher Zuwendung verstanden werden.

Die Befragung im Rahmen des sogenannten Digitalklimaindex finden Sie hier.

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Im Dezember 2025 endete eine Übergangslösung bei der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente. Der bisher separat gezahlte Zuschlag wird dann dauerhaft in die Rente integriert.

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Getrennte Zahlungen gehören bald der Vergangenheit an

Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten den bisherigen Rentenzuschlag künftig nicht mehr als separate Überweisung. Wie der Sozialverband VdK berichtet, endet die Übergangslösung mit Ablauf des Jahres 2025. Ab Dezember wird der Zuschlag fest in die monatliche Rente eingerechnet und gemeinsam ausgezahlt. Bislang hatte die Deutsche Rentenversicherung den Zuschlag getrennt überwiesen. Diese Praxis war von Beginn an als Übergang vorgesehen.

Technische Umstellung ohne Antrag

Für die Betroffenen ist kein eigenes Handeln erforderlich. Die Rentenversicherung stellt die Berechnung automatisch um, indem sie die persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Dadurch steigt der monatliche Rentenbetrag entsprechend an.

Sollte es bei der Umstellung zu Abweichungen kommen, prüft die Rentenversicherung mögliche Nachzahlungen. Rückforderungen sind gesetzlich ausgeschlossen, selbst wenn es rechnerisch zu einer Überzahlung kommen sollte.

Zuschlag zählt künftig vollständig als Einkommen

Mit der Integration in die Rente ändert sich auch die rechtliche Einordnung des Zuschlags. Er gilt künftig uneingeschränkt als Einkommen. Das kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, etwa auf die Grundsicherung, das Wohngeld oder die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Der VdK weist darauf hin, dass Betroffene entsprechende Bescheide künftig besonders aufmerksam prüfen sollten, da sich durch die neue Berechnungsgrundlage Ansprüche verändern können.

Warum es den Zuschlag überhaupt gibt

Der Zuschlag wurde eingeführt, um eine Benachteiligung auszugleichen: Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, profitierten nicht von späteren Verbesserungen bei der Rentenberechnung. Um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, wurde ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 7,5 % beziehungsweise 4,5 % gewährt – abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Mit der nun geplanten Integration endet diese Sonderregelung endgültig.

VdK fordert weiterhin soziale Ausgleichsmaßnahmen

Der Sozialverband begrüßt zwar die Vereinfachung der Auszahlung, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere bei Menschen mit niedrigen Einkommen könnten sich durch die volle Anrechnung Nachteile ergeben. Der Verband fordert daher zusätzliche Freibeträge und gezielte Entlastungen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) beschreibt eine Kohärenz zwischen einem Mangel an körperlicher Aktivität und einem geringeren Einkommen. Diese Erkenntnis beruhen auf einer Studie des Deutschen Alterssurveys mit Daten aus dem Jahr 2023 von knapp 5.000 Personen ab 46 Jahren. Wissenschaftler*innen versuchen, Erklärungen für die Ergebnisse zu liefern.

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Körperliche Betätigung ist für ein gesundes Altern von zentraler Bedeutung und sollte daher regelmäßig in den Alltag eingebunden werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt einen Richtwert von mindestens 2,5 Stunden moderate Aktivität oder alternativ 75 Minuten intensiven Sport pro Woche vor, um den Körper gesund zu halten und das Risiko von Übergewicht und Erkrankungen wie Krebs zu senken. Um herauszufinden, wie viele Menschen sich an diese Richtlinien halten, wurden die zwecks der Studie Befragten gebeten, Angaben zu ihrer körperlichen Aktivität zu machen. Zeitgleich wurden weitere Daten zur Lebenssituation der Teilnehmer*innen erfragt – u.a. wurde auch die finanzielle Lage der Befragten thematisiert.

Insgesamt bewegen sich knapp drei Viertel aller befragten Personen gemäß der WHO-Empfehlungen ausreichend, wobei Formen der moderaten Bewegung (z.B. Spaziergänge, Haushaltstätigkeiten) deutlich häufiger vorkommen als sportliche Aktivitäten, denen nur gut die Hälfte aller Personen mindestens einmal pro Woche nachgeht. Ersichtlich wurde bei der Auswertung der Studie auch, dass sowohl moderate Betätigung als regelmäßiger Sport mit zunehmendem Alter an Bedeutung verlieren: Unter den Befragten ab 76 Jahren gaben nur noch ca. 60% an, sich ausreichend zu bewegen, intensive sportliche Aktivitäten spielten für knapp zwei Drittel praktisch keine Rolle mehr.

Auffallend ist, dass Personen mit einem geringeren Einkommen bzw. von Armut gefährdeter Personen durchschnittlich häufiger einen Mangel an Bewegung aufweisen. Es folgt ein Vergleich zwischen einkommensschwächeren und einkommensstärkeren Personen bezüglich moderater körperlicher Aktivität und Sport:

Hohes Einkommen Geringes Einkommen
Ausreichend moderate körperliche Betätigung 80,7 % 67, 4 %
Ausreichend intensive sportliche Betätigung 67,7 % 31,1 %

 

Einen Erklärungsansatz für diese Unterschiede liefert Sonja Nowossadeck, welche für das DZA als Wissenschaftlerin tätig ist. Ihrer Theorie zufolge bewegen sich Menschen mit geringerem Einkommen eher in Form alltäglicher Aufgaben, sodass für sportliche Aktivitäten zumeist keine Zeit oder auch keine Kraft bleiben. Personen, welche finanzielle Absicherung genießen, würden dagegen häufiger Möglichkeiten zu sportlichen Hobbys offenstehen und können sich entsprechende Angebote aufgrund des höheren Einkommens eher leisten als Menschen aus ärmlichen Verhältnissen.

Das DZA sieht die Umfrageergebnisse als Anlass, politische Maßnahmen zu ergreifen, um den Bewegungsmangel einkommensschwächerer Menschen – insbesondere im höheren Alter – abzufedern und den Zugang zu sportlichen Angeboten niedrigschwelliger zu gestalten. Einen möglichen Impuls liefert die kanadische Sportmedizinerin Jane Thornton, welche gezielt Senior*innen ansprechen möchte, um diese für sportliche Betätigung gewinnen zu können. Darüber hinaus benötigt es eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch die Bereitschaft Ehrenamtlicher, um allen Menschen ein Leben mit ausreichend Bewegung zu ermöglichen – unabhängig vom Einkommen.

Die Ergebnisse der Umfrage sind auf der Website des DZA frei zugänglich. Beigefügt ist auch das offizielle Heft der Deutschen Alterssurvey, in welchem Sie alle Daten und Statistiken zur Befragung veranschaulicht einsehen können.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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