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Alltägliches Leben

Einsamkeit, Pflege und altersgerechtes Wohnen sind wichtige Themen für ein würdiges Leben im Alter geht. Diese Themen zeigen auch, wie relativ Alter(n) sein kann: Es ist nicht das Altwerden selbst, sondern mögliche Nebenerscheinungen, auf die die Person, ihr soziales Umfeld oder die baulichen Strukturen im Wohnumfeld (noch) keine Antwort haben.

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Das Thema Einsamkeit haben wir bereits mehrfach aufgegriffen. Auch das Thema Pflege und ihr massiver Reformbedarf gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurde von uns schon öfter behandelt. Beim Thema Wohnen hatten wir zuletzt über die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ in Lübeck berichtet: „Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können.“ Aber auch handliche Exponate für den alltäglichen Gebrauch können hier begutachtet werden.

Ein Aspekt, der beim Wohnraum allerdings weniger beleuchtet ist, ist die Frage, wie viele potenzielle Wohnungen es überhaupt gibt, die altersgerecht sind oder das Potenzial haben, bei Bedarf umgebaut zu werden. Nicht in jeden Hausflur passt ein Treppenlift. Hiermit will sich das Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitäten und deren Belegungsstrategien“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befassen. Laut den Verantwortlichen fehle es bundesweit und regional an belastbaren Informationen über die Anzahl altersgerechter Wohnungen sowie über qualitative Merkmale der Anbieter, Belegung und Preissegmente. Auch eine Definition von „altersgerecht im baulichen Sinne“ gebe es nicht. Frühere Studien zeigen allerdings, so das BBSR, dass altersgerechter und bezahlbarer Wohnraum knapp sind.

„Das Forschungsprojekt soll klären, ob die derzeitige und künftige Neubauentwicklung altersgerechter Wohnungen einen entscheidenden Beitrag zur Wohnraumversorgung älterer und anderer bedürftiger Personen leistet.“

Vor diesem Hintergrund steht die Quartiersentwicklung. Selbst wenn es gelingt, dass sich ein Quartier pflegerisch gut aufstellt und sich Ältere - oder auch jüngere Bewohner*innen mit Bedarf - über die Pflegekassen oder andere Töpfe mit diesen Angeboten ausstatten können, bleibt immer noch die Frage: Können ob sie überhaupt in ihren Wohnungen langfristig bleiben können oder ob diese  ungeeignet sind.

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Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist mit seinen 2,2 Millionen Mitgliedern einer der größten Sozialverbände in Deutschland. Der VdK ist nicht nur sozialpolitisch aktiv, sondern unterstützt auch seine Mitglieder individuell. Auch Nichtmitglieder können von den Informationen und Hilfsangeboten - wie den hier vorgestellten Videos - profitieren, die der Verband bereitstellt.

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Auf der Webseite VDK-TV finden sich zahlreiche Filme, die über aktuelle sozialpolitische Themen informieren. Auch für Senior*innen bieten diese Videos wertvolle Einblicke und Ratschläge. Wir haben hier eine kleine Auswahl bereitgestellt, die sich mit Themen befasst, die auch für Senior*innen interessant sein können:

  • Was gerade bei der Rente schiefläuft: Dieses Kurzvideo kritisiert die gegenwärtige Rentendebatte, die sich stark auf das Renteneintrittsalter fokussiert. Der VdK betont, dass es wichtigere Faktoren für eine gute Rente gibt, die derzeit vernachlässigt werden.
  • Krankenversichert als Rentner*in: Das Video beleuchtet die finanziellen Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Oftmals kann die gesetzliche Versicherung mehrere hundert Euro im Monat günstiger sein. Es wird erklärt, wann sich ein Wechsel lohnt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Hinzuverdienen in der Rente: Hier erhalten die Zuschauer*innen einen Überblick über die wichtigen Aspekte des Hinzuverdienstes während der Rente. Es wird erklärt, worauf bei der Erwerbsminderungs- oder Altersrente zu achten ist.
  • Richtig pflegeversichert: Dieses Video bietet eine Einführung in das Thema Pflegegrad und Pflegeversicherung. Es beschreibt die Bedeutung der Beantragung eines Pflegegrades und gibt einen Überblick über die relevanten Prozesse sowie die verfügbaren Unterstützungsleistungen.

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Alternative Wohnformen ermöglichen es älteren Menschen, Unterstützung im Alltag zu erhalten, indem sie einen Teil ihres Wohnraums vergünstigt an Jüngere, zumeist Student*innen, vermieten. In seinem Bericht aus dem Dezember 2023 weist der Bundesrechnungshof allerdings darauf hin, dass viele dieser Wohnformen steuerlich nicht korrekt abgewickelt werden. Grund hierfür sei das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen.

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Bereits 2019 plante die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, um Unterkunft, Verpflegung und Vorteile aus den Unterstützungsleistungen steuerfrei zu stellen. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Finanzausschuss wurde dabei von einem Steuervolumen von rund 50 Mio. Euro bei ca. 50.000 entsprechenden Wohnformen ausgegangen. Allerdings beschloss das Parlament damals, keine gesetzliche Regelung zu erlassen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ergänzend bemerkt. Die Folge sind rechtliche Unklarheiten.

Aus diesem Grund empfiehlt der BRH dem Gesetzgeber, klare gesetzliche Regelungen für alternative Wohnformen, inklusive steuerlicher Regelungen, zu schaffen. Als Beispiel schlägt er vor, geleistete Hilfe von der Einkommenssteuer zu befreien. „Die Beteiligten erhalten Rechtssicherheit bei der gegenseitigen Unterstützung. Dies kann gleichzeitig als Grundlage dienen, um die Akzeptanz und die Wirksamkeit solcher Wohnformen als sozialpolitisches Instrument zu erhöhen.“

Laut BAGSO folgt der BRH damit der Empfehlung, die diese zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnen für Hilfe Deutschland“ und der Stadt Düsseldorf abgegeben hatte. Dabei betont sie die dreifache Wirkung dieser Wohnform. Neben günstigem Wohnraum und Unterstützung bietet diese Form auch eine reale Maßnahme gegen Einsamkeit. Allerdings muss an dieser Stell etwas Wasser in den Wein geschüttet werden: Solche Wohnformen sind nicht nur auf bürokratischer Ebene gewissen Voraussetzungen unterworfen.

Auch sozioökonomisch gibt es Bedingungen. Ist bspw. die Wohnung groß genug? Lebt die Person auf dem Land oder in der Stadt? Bestehen neben Alltagshilfe möglicherweise psychische Belastungen wie Depressionen oder Ähnliches, die eine „private“ Unterstützung überfordern würden? Auf Letzteres hatten wir bereits in unserem Artikel zu „Strategien gegen Einsamkeit“ hingewiesen. Hinzu kommt die Frage, welche jungen Leute gefragt sind und welche ausgeschlossen werden.

Es zeigt sich also, dass die Suche nach Rechtssicherheit gleichzeitig ein riesiges Paket an weiteren Fragen aufwirft. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass das Pflegeproblem sehr viel weitreichender ist, ebenso wie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Es kann sich daher nur um eine Möglichkeit unter vielen handeln, die für eine bestimmte Gruppe Älterer und Jüngerer eine Ressource darstellt. Für diese Menschen ist es allerdings wert, dass solche Wohngemeinschaften gefördert werden.

Ob allerdings eine Regelung tatsächlich Rechtssicherheit schafft oder stattdessen andere bürokratische Hürden erzeugt, bleibt zu beobachten.

Für all jene, die allerdings bereits in so einer WG leben oder ernsthaft darüber nachdenken, gilt laut Bundesgesundheitsministerium für einige dieser „Pflege-WGs“ unter „bestimmten Mindestvoraussetzungen“ die Möglichkeit, als sogenannte ambulant betreute Wohngruppe anerkannt zu werden. In diesem Fall hätten die Beteiligten sogar Anspruch auf besondere Förderung durch die Pflegeversicherung. Zusätzlich können Pflegebedürftige in diesen Gruppen eine monatliche Pauschale von 214 Euro als Wohngruppenzuschlag erhalten. Auf der Seite des Gesundheitsministerium finden sich dazu weitere Informationen.

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Am 13. März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament sein Gesetz über künstliche Intelligenz. Dabei versucht das Gesetz nichts Geringeres als den Spagat zwischen dem „Innovationsstandort Europa“ und dem Verbot bzw. der Regulierung von sogenannter „Hochrisiko-KI“.

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Nach eigener Angabe des EU-Parlaments sind dabei KI-Anwendungen verboten, die die Rechte der Bürger*innen bedrohen, wie z.B. die biometrische Kategorisierung basierend auf sensiblen Merkmalen und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ausnahmen gelten hier lediglich für Strafverfolgungsbehörden in sehr eingeschränktem Maße und nur unter spezieller Genehmigung. Beispiele hierfür wären die Suche nach vermissten Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags.

Vor dem Hintergrund bestimmter Entwicklungen in Europa (wie bspw. in Ungarn, das nach einem Bericht der Tagesschau von Dezember 2023 seine Pressefreiheit weiter beschnitt) ist allerdings die Frage nach der tatsächlichen Auslegung des „eingeschränkten KI“-Einsatzes durch Strafverfolgungsbehörden nicht eindeutig.

Im Gegensatz dazu sind laut EU-Parlament Hochrisiko-KI-Systeme hingegen zulässig, müssen allerdings Risiken bewerten und verringern, transparent sein, Nutzungsprotokolle führen und von Menschen beaufsichtigt werden; betroffene Personen haben das Recht, Beschwerden einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten. „Als hochriskant werden unter anderem KI-Systeme eingestuft, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen – eingesetzt werden, gelten als hochriskant.“ Darüber hinaus muss jedes KI-Programm eine Transparenz gewährleisten, einschließlich der Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der Trainingsinhalte und der Kennzeichnung erzeugter oder bearbeiteter Inhalte.

Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in ihrem Positionspapier im vom Juni 2024 fordert, brauche es neben Transparenz auch einen geregelten Datenschutz und eine Gewähr für die Datensouveränität der Bürger*innen. Ein KI-System ist nicht von sich aus „intelligent“, sondern reflektiert die Ansichten und gesellschaftlichen Vorstellungen derjenigen, die es entwickelt und trainiert haben. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Aspekte und Personengruppen - wie ältere Menschen, einsame Menschen oder Menschen mit Behinderung - vernachlässigt oder diskriminiert werden. Es geht also ebenfalls darum, ältere Menschen nicht durch Algorithmen zu diskriminieren, sondern sie und ihre Interessenvertretungen viel mehr in Studien, Entwicklung und Forschung einzubeziehen.

Aber selbst wenn die Regeln eingehalten werden, ist Digitalisierung teuer. Ein „Smart-Home“ und die neueste Technik kosten Geld, das viele ältere Menschen nicht haben. Zudem gibt es immer noch Regionen mit einem schlechtem Internetanschluss. All das kann zu Exklusion führen. Es geht also nicht nur um bessere „Lernmodelle“, sondern ebenso um den Schutz von Menschen mit geringer Affinität zu Technik und geringeren Ressourcen.

Besonders zentral sind allerdings die Forderungen der BAGSO: Bildungsangebote stärker ausbauen, öffentliche, soziale und Bildungseinrichtungen für den Umgang mit KI befähigen und ausstatten. Datensouveränität verlangt nicht nur die rechtliche Datenhoheit, sondern braucht in gleichem Maße ein kritisches Verständnis dessen, was mit KI erzeugt wird. Und das kostet wieder Geld. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das Projekt „KI für ein gutes Altern“ über das wir bereits im Mai berichtet hatten.

Damit geht es allerdings um nichts Geringeres als eine allgemeine Mündigkeit und Impulskontrolle aller Bürger*innen. Ein gesellschaftlicher Konflikt, der nicht erst seit der KI-Debatte existiert und welcher momentan stark vom Populismus und der Werbeindustrie dominiert wird.

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Mit einer Forderung zur Digitalisierung richtet sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die AWO, die BAG-Selbsthilfe und 25 weitere Organisationen in einem offenen Brief an Bahnvorstand und den Bundesminister für Digitales und Verkehr:

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„Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Öffentliche Mobilität muss daher niedrigschwellig angeboten werden und von allen gut nutzbar sein – auch von Menschen, die keinen Internetzugang haben oder aus anderen Gründen digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.“

Dabei beziehen die Unterzeichner*innen explizit keine Position „gegen eine Digitalisierung“. Stattdessen geht es darum, bei der Digitalisierung nicht in eine Diskriminierung von Menschen abzurutschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zur digitalen Welt haben.

Bereits im März hatte die Bahn angekündigt, dass ab dem 09.06.2024 keine weiteren BahnCards in physischer Form ausgegeben würden. Wie die Tagesschau mit Bezug auf die Bahn berichtet, betrifft das rund 5,1 Millionen Nutzer*innen. Zwar würden die existierenden Karten noch ihre Gültigkeit behalten, allerdings wären sie bei Verlust oder Ablauf nur noch digital abrufbar. Zwar bietet die Bahn die Möglichkeit, die Karte auszudrucken, jedoch benötigen die Kund*innen laut BAGSO auch hierfür ein digitales Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse. Hinzu kommt, dass „bereits seit Oktober 2023 […] Sparpreis-Tickets nicht mehr als klassische Papierfahrkarten ohne E-Mail-Adresse oder Mobilnummer verkauft [werden]“.

Auch wenn der Brief es nicht genauer ausführt, spielt dabei nicht nur das Alter eine Rolle. Auch Faktoren wie Einsamkeit, das soziale Netz oder ob es sich um eine Person mit Behinderung handelt, führen zur Gefahr einer multiplen Diskriminierung. Es geht also keineswegs nur darum, ob es weiterhin Ticketautomaten geben soll, sondern dass Personen über den reinen digitalen Zugang zu Sparangeboten systematisch von diesen ausgeschlossen werden.

Die Unterzeichner des Offenen Brief fordern deshalb:

  • einen analogen und barrierefreien Zugang zu BahnCard und Sparpreisen ohne Mehrkosten
  • barrierefreie Service-Schalter
  • frühzeitige, vollständige und verständliche Information der Bahnkund*innen über Änderungen bei Dienstleistungen und Angeboten
  • frühzeitiges Einbeziehen der Bahnkund*innen in den Digitalisierungsprozess, um Bedarfe und Hürden zu erkennen und zu berücksichtigen

Auch wenn es beim jetzigen Übergang nicht gelungen ist, bleibt abzuwarten, ob die Bahn sich auf Verbesserungen einlässt und wie die anderen Verkehrsverbünde ihre Digitalisierung gestalten werden.

Dabei handelt es sich keineswegs nur um einen politischen Streit, sondern um explizite rechtliche Ansprüche auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG). Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes explizit ausführt, ist jede Kund*in durch das AGG geschützt, sofern es sich bei dem Kaufvertrag um ein „Massengeschäft“ handelt. Dazu zählen „[…] Verträge des täglichen Lebens wie […] die Nutzung von Verkehrsmitteln. Die Produkte bzw. Dienstleistungen werden standardisiert angeboten. Der Vertrag wird grundsätzlich mit allen Kund*innen geschlossen, sofern diese zahlungswillig sind“. All das trifft auf BahnCard und Sparangebote der Bahn zu.

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„Sind die Renten sicher?“ Diese Frage lässt sich im Laufe der Zeit immer wieder in den Medien finden. Dank der demografischen Entwicklung bleibt das Thema aktuell. Ein satirischer Zugang kann eine Möglichkeit sein, sich diesem Thema kritisch zu nähern.

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In ihrer Folge vom 07. Mai 2024 haben sich die Satiriker und Hosts der Fernsehsendung „Die Anstalt“ Max Uthoff und Klaus von Wagner zusammen mit ihren Gästen Maike Kühl, Abdelkarim und Bodo Wartke dem Thema angenommen. Dabei gelingt es ihnen mit einem satirischen Rundumblick, sich dem Thema anzunähern, das aktuelle und zukünftige Rentner*innen betrifft.

Inhaltlich werden folgende Fragen versucht zu beantworten:

  • Was ist mit der rechtlichen Möglichkeit zu arbeiten, wenn man „es noch kann“ und will?
  • Was hat es mit der Aktienrente auf sich?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Rententöpfe aufzustocken, wo liegen die politischen Blockaden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Rente und Pension? Welche Probleme gehen damit einher?

Auch die Riester-Rente und die Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden dabei nicht ausgelassen. Laut Tagesschau vom 23. Juli 2023 betrug „die durchschnittliche Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren nach Angaben der Bundesregierung 1543 Euro monatlich. […] Allerdings kamen Männer auf eine Rente von durchschnittlich 1637 Euro, bei Frauen waren es lediglich 1323 Euro. Und auch der Ost-West-Unterschied ist mit 1605 zu 1403 Euro nach wie vor deutlich.“

Trotz humorvoller Verpackung zeichnet sich gute Satire dadurch aus, dass sie ernste Themen nicht hinter einem Lacher versteckt. Wer nach der Sendung das Bedürfnis hat, sich dem Thema der sogenannten Schuldenbremse ähnlich zu nähern, kann auf die Sendung vom 12. März 2024 zurückgreifen. Entsprechende Links finden Sie im Fazit zu unserem Beitrag zur Effizienz in der Pflege. Die Schuldenbremse könnte man als "Gatekeeper" (englisch für "Torwächter") des Finanzierungszugangs bei der Lösung von Renten- und Pflege-Problemen bezeichnen.

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Dass vor dem Hintergrund knappen Pflegepersonals und einer Zunahme an pflegebedürftigen Menschen die Frage der Effizienz aufkommt, ist verständlich. Doch ist es die richtige Frage zum richtigen Zeitpunkt? Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bestätigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach: „[…] Deutschland [gäbe] im internationalen Vergleich nicht übermäßig viel für die Pflege aus. Hier ist vieles schon jetzt auf Kante genäht.“

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Bedarf an Pflege

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach einem Bericht des Deutschlandfunk bis 2040 von heute rund fünf Millionen auf sechs Millionen steigen und sich in den Jahrzehnten danach bei rund 6,7 Millionen einpendeln. Der Bedarf an Pflege wird regional aber unterschiedlich sein. In Sachsen-Anhalt und Thüringen wird bis 2055 ein geringer Anstieg von sieben Prozent bzw. neun Prozent erwartet, während in Bayern ein Anstieg um 56 Prozent und in Baden-Württemberg um 51 Prozent prognostiziert wird.

Verschärft wird die Gesamtsituation noch durch einen unerwartet hohen Anstieg von 360.000 statt 50.000 zu Pflegenden im vergangenen Jahr, wie der Gesundheitsminister im selben Interview mit dem RND bestätigte. In diesem Zusammenhang betonte Lauterbach, dass Pflege keineswegs nur eine Frage des Alters sei, sondern er davon ausgehe, dass unter der großen Gruppe der sogenannten Babyboomer auch mehr jüngere Menschen pflegebedürftig würden.

Reformvorschläge

Aus diesem Grund plädiert Lauterbach für eine Dynamisierung der Leistungsausgaben für Pflege, Steuerzuschüsse für Pflegende bei Rentenbeiträgen und brachte die Einführung einer Bürgerversicherung erneut ins Spiel. Mit einer „umfassenden Finanzreform in der Pflege“ rechnet er in dieser Legislaturperiode aufgrund der verschiedenen Ansichten der Koalitionspartner allerdings nicht mehr.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lobt die Einsicht in eine notwendige Reform, kritisiert allerdings, dass all das ohne eine zeitnahe Umsetzung niemandem helfe. Im Gegensatz zu Lauterbach fordert die BAGSO, „den Kommunen die Verantwortung für die Pflege und die Prävention von Pflegebedürftigkeit zu übertragen“, dies gesetzlich zu verankern und ausreichend zu finanzieren. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen und regional massiver Unterschiede im Pflegebedarf bleibt allerdings auch die Forderung der BAGSO mit einem Fragezeichen behaftet.

Sowohl BAGSO als auch Lauterbach sehen allerdings die Notwendigkeit, dass ohne mehr Geld sich kaum etwas verändern lässt.

Eine auf den ersten Blick andere Richtung schlägt der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege (SVR) ein. Demnach würden die derzeitigen „strukturellen Probleme“ Druck auf die ohnehin zunehmend kritische Fachkräftesituation in der pflegerischen und medizinischen Versorgung bewirken, so Prof. Dr. med. Michael Hallek, Vorsitzender des SVR, gegenüber dem Ärzteblatt. Aus diesem Grund bräuchte es einen „effizienteren“ Einsatz von Ressourcen. Unter Effizienz wird in der freien Wirtschaft landläufig allerdings eine Verdichtung von Arbeitszeit verstanden. Entsprechend wäre diese Forderung konträr zum eigentlichen Bedarf an mehr Qualität und vor allem „mehr Zeit“ für die Patient*innen, wie es die Fachkräfte fordern. Zu diesem Ergebnis kam die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" bereits 2022. Seitdem hat sich kaum etwas an der Situation verändert. Es wird also darauf ankommen, was der SVR unter Effizienz versteht.

Ein konkreter Vorschlag kommt von der Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler. In einem Interview mit dem SWR schlug sie vor, dass Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten, für die sie ansonsten auf Ärzt*innen angewiesen sind. In anderen Ländern sei es bereits üblich, dass Fachkräfte selbstständig Verordnungen und Pflegemittel verschreiben sowie Aufklärungsgespräche durchführen können. Effizienz, so verstanden, könnte sowohl zu einer Entlastung als auch zu einer Aufwertung führen. Ein weiteres Effizienzpotenzial liegt in einer besseren regionalen Vernetzung. Vorstellbar wäre hier, ein öffentliches Verkehrsnetz in den nächsten Jahren aufzubauen, das Angebot und Nachfrage gerade in ländlichen Regionen verbindet. Dieses Verkehrsnetz wäre vermutlich auch notwendig, sollten die Kommunen mehr Verantwortung übernehmen, wie es die BAGSO fordert.

Fazit

All das kostet Geld. Bevor also mit dem Effizienzbegriff Druck aufgebaut wird und dadurch noch mehr Pflegekräfte abwandern, sollte zunächst die Finanzierung ins Auge gefasst werden. Hieran schließt die Diskussion um eine Reform von Pflegeversicherung und sogenannter Schuldenbremse an. Kritische Stimmen zur Schuldenbremse fasst die Sendung „Die Anstalt“ vom 12. März zusammen, hier in kommentierter Fassung durch Maurice Höfgen (hauptberuflich wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag).

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Altersdiskriminierung oder „Ageismus“ ist ein Problem, das sich nicht zuletzt in der Art und Weise zeigt, wie über Alter gesprochen wird. Doch bereits hier kann ein gedanklicher Fehlschluss entstehen, wenn man die beiden Begriffe gleichsetzt. So wird „Ageismus“ vor allem im Zusammenhang mit Diskriminierung von Menschen im höheren Lebensalter verwendet.

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Zum Thema Ageismus im Alter haben wir bereits einen Artikel geschrieben, der sich vor allem mit der sprachlichen Diskriminierung insbesondere in den Medien befasst. Hier ging es darum das Menschen im höheren Lebensalter als defizitär stigmatisiert oder, besonders in der Werbung, durch ein unerreichbares Ideal dargestellt werden.

Folgt man hingegen der Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, so ist eine Diskriminierung aufgrund des Lebensalters unabhängig von der Lebensphase zu verstehen: „Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal spielte häufig im Arbeitsleben, dem Zugang zu privaten Versicherungen und bei Finanz- und Bankgeschäften, beim Zugang zu öffentlichen Gesundheits- und Sozialleistungen sowie beim Hochschulzugang eine Rolle.“ Während beispielsweise Formulierungen wie „junge, engagierte Mitarbeitende“ in Stellenausschreibungen ältere Bewerber*innen diskriminieren, werden dem gegenüber bspw. jüngere Frauen in Einstellungsverfahren benachteiligt, wenn Arbeitgeber*innen „Ausfälle durch Schwangerschaften oder Kinderbetreuung“ befürchten.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Vorfeld der am 20. Mai 2024 in New York stattgefundenen Sitzung der „Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns“ (OEWG-A), nach einer „UN-Altenrechtskonvention“ etwas einseitig.

Nichtsdestoweniger bekräftigte auch die UN in ihrer angenommenen Resolution der Generalversammlung vom 20. Dezember 2012, „[…] dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden, […] ohne Unterscheidung irgendeiner Art, wie Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt oder sonstigem Status, […]“. Darüber hinaus betonte die UN in ihrer Resolution zur Generalversammlung vom 15. Dezember 2022, „dass die Zahl der Personen im Alter von 60 Jahren oder älter zwischen 2021 und 2030 voraussichtlich um 31 Prozent wachsen wird, von 1,1 Milliarden auf 1,4 Milliarden, weltweit die Jugend übertreffen und doppelt so viele wie Kinder unter 5 Jahren ausmachen wird, und dass dieser Anstieg in den Entwicklungsländern am größten und am schnellsten sein wird.“

Es wird also in Zukunft mehr alte Menschen geben. Allerdings stellt sich die Frage, ob es hier tatsächlich einer Altenrechtskonvention bedarf. In unserem Artikel zur „Altenrepublik“ haben wir bereits die kontroverse These des Soziologen Stefan Schulz aufgegriffen, dass mit einer wachsenden Gruppe älterer Menschen auch deren politischer und gesellschaftlicher Einfluss und damit ihre Verantwortung steigt. Ein Beispiel findet sich in extremer Form gerade in den USA in Form des amerikanischen Präsidenten. Aber auch in Deutschland liegt der Altersdurchschnitt des Bundestages (2021) bei 47,3 Jahren. All diese Menschen gehören damit zu einer Personengruppe in der, teilweise weit fortgeschrittenen, zweiten Lebenshälfte mit gleichzeitig viel Macht und Einfluss.

Betrachtet man nun nochmals die UN-Resolution von 2022, findet allerdings besonders in den Entwicklungsländern ein Zuwachs an älteren Menschen statt. Damit muss die Frage vorangestellt werden: Ist Alter tatsächlich der größte Diskriminierungsfaktor, oder ist es das Alter in Verbindung mit Armut bzw. mit gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Geschlecht? Ein Blick in die Geschichte der Menschenrechte macht zudem deutlich, dass selbst diese nicht frei von Ambivalenz und Blindenflecken sind. Hierzu mehr in: „Außenpolitik und Zeitgeschichte“ (APuZ). Dennoch auch die Autoren von APuZ kommen zu dem Schluss das hinter das Prinzip eine immanente Menschenwürde qua Existenz als Mensch nicht zurückgegangen werden darf.

Damit läge das Problem allerdings weniger in einer fehlenden „Altenrechtskonvention“. Es scheint viel eher, das Alter (und hier in beide Richtungen) verbunden mit weiteren Marginalisierungsfaktoren wie Armut, Gesundheit oder Geschlecht zu sein, das zu Diskriminierungen führt. Damit ist nicht gesagt, dass, wie im Fall von medialer Berichterstattung, Alter nicht auch direkt diskriminiert wird. Wenn jedoch „Altersdiskriminierung“ thematisiert wird, ohne den Kontext zu betonen, könnten weitere grundlegende Ursachen für Diskriminierung in den Hintergrund treten.

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Künstliche Intelligenz (KI) wird in immer mehr Lebensbereichen eingesetzt und birgt Chancen sowie Risiken für die Gesellschaft. Auch für ältere Personen spielt die technologische Veränderung eine größer werdende Rolle. Mit dem Projekt „KI für ein gutes Altern“ unterstützt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) zehn Seniorenorganisationen, Senior*innen in dem Bereich Künstliche Intelligenz zu schulen.

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Die BAGSO stellt Fragen zum altersgerechten Einsatz von KI, darunter inwiefern sie zu einem guten Leben im Alter beitragen kann. In der Medizin, in der Teilhabe an der Gesellschaft und im Alltag kann KI für ältere Menschen eine Chance bedeuten.

Seniorenministerin Lisa Paus sieht die Potentiale von digitalen Technologien und KI, betont dabei auch die Notwendigkeit, „dass wir gerade die ältere Generation mit den Technologien in Kontakt bringen“. Denn auch die Frage, ob Künstliche Intelligenzen Gefahren in Hinblick auf die Diskriminierung Älterer birgt, muss gestellt werden.

Zu ihrem Vorhaben erklärt die Vorsitzende der BAGSO, Regina Görner: „Unser KI-Projekt will daher kritische Verbraucherinnen und Verbraucher schulen, die mit den Möglichkeiten und Grenzen von Künstlicher Intelligenz souverän umgehen.“ Dafür sollen Kompetenzen in Hinblick auf Kompetenzen in der Nutzung von KI an Seniorenorganisationen und ältere Personen vermittelt werden, damit sich auch diese Gruppe „in aktuellen Diskussionen über ChatGPT, Mustererkennung oder selbstlernende Algorithmen aktiv einbringen können und dafür sorgen, dass sie in Forschung und Entwicklung von KI-Systemen stärker wahrgenommen und berücksichtigt werden.“.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Projekts und in einer Broschüre der BAGSO veröffentlicht.

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Der demografische Wandel ist im Gange. Damit geht die Frage einher, wie der Bedarf an Pflege und struktureller Veränderung für eine würdige zweite Lebenshälfte gewährleistet werden kann. Gleichzeitig kann auch ein nicht zu unterschätzender Generationenkonflikt entstehen. Dieser Beitrag kann als Ausgangspunkt für einen komplexeren Diskurs genutzt werden.

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Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist jede zweite Person in Deutschland heute älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre.

"Wenn die Babyboomer in Rente sind, geht’s bergab", sagt der Soziologe Stefan Schulz in einer Podiumsdiskussion der Körber-Stiftung. Die Generation der Babyboomer beschreibt die Menschen, die ab Mitte der 1950er bis Anfang der 1970er Jahre geboren wurden. Dabei sind die Regionen, in denen ältere Menschen leben, ungleich verteilt. „In manchen Bundesländern wird es mehr zu pflegende Menschen geben als Wähler:innen unter 30.“ Während das auf der einen Seite zur eingangs angesprochenen Versorgungsproblematik führe, bedeute es auf der anderen Seite eine „Dominanz der Alten, die die Innovationskraft, Demokratie und den Wohlstand bedroht“. So die kontroverse These von Schulz.

Schulz legt dar, dass selbst in Metropolregionen wie Frankfurt mit einem durchschnittlichen Alter von ungefähr 41 Jahren ältere Menschen immer noch eine überproportional hohe Gewichtung besitzen, wenn es bspw. um Wahlergebnisse und damit um die politische Gestaltung gehe. Das liegt zum einen an ihrer Anzahl, zum anderen aber auch daran, dass jüngere Menschen nur halb so häufig zur Wahl gehen. Schulz verweist hier anekdotisch auf den für viele misslungenen Erstkontakten mit dem „Staat“ beim Auszahlen von Corona-Hilfen an jüngere Menschen. Sein Schluss ist, dass solche negativen Ereignisse den Politikverdruss der jungen Generation verstärken und in einem fundamentalen Kontrast zur grundsätzlichen Aufstiegsstimmung der 1950er Jahre stehen, die die Boomer-Generation geprägt habe.

Während Wahlen, Rentenschlüssel und wirtschaftlich skalierbare Innovationen eine Seite darstellen, die Schulz durch diese Schieflage gefährdet sieht, kann eine älter werdende Gesellschaft auch auf solidarischer Ebene ein Missverhältnis bedeuten. Einsamkeit und Anonymität sind dabei nur zwei der nicht einfach zu beziffernden Probleme. Auch das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung stellt die These auf: „Leere Eigenheime, Wohlstandsgefälle, soziale Isolation: Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ab 2018 hat im schlimmsten Fall gravierende Auswirkungen auf das kommunale Leben. Im besten Fall birgt der Ruhestand der Babyboomer aber ein immenses Potenzial an politisch und gesellschaftlich Engagierten.“

Allerdings gelte es, dieses „immense Potenzial“ nicht nur wahrzunehmen, sondern es bedeute eine Verantwortung für die Babyboomer-Generation, die Weichen richtig zu stellen, deren Konsequenzen sie in Teilen nicht mehr erleben werden. Dabei spielen die Bewertung von Problemen und ihre Lösung aufgrund unterschiedlicher Lebenserfahrungen und Lebenshorizonte eine Rolle. Während die Generation, die 2029 65 wird, trotz Altersarmut einen intergenerationalen relativen Wohlstand erarbeiten konnte, finde sich am anderen Ende bei den gerade 18-Jährigen eine immer stärkere intergenerationale Vermögensungleichheit, betont Schulz. Damit sei nicht auszuschließen, dass Weltsicht, Politikverdrossenheit und die daraus resultierenden Bedürfnisse zwischen, aber auch innerhalb der Generationen, immer stärker auseinandergehen.

Die großen zu bearbeitenden Themenfelder scheinen dabei innovative Wohnformen im Alter und die Arbeitswelt der jungen Menschen zu sein. Einen Einblick in das Feld Wohnen zeigt z. B. ein Bericht des Deutschlandfunk aus 2019.

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