Weiterlesen Wie „Forschung aktuell“ in einem Artikel vom April 2024 festhält, stellen gesetzliche Neuregelungen im Rahmen des GVWG nun sicher, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste seit dem 1. September 2022 ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens entsprechend den regionalen Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen müssen. Neuzulassungen von Pflegeeinrichtungen sind an die Einhaltung dieser Regeln gebunden. Dabei bindet das GVWG zwar die Zulassung zur pflegerischen Versorgung im Leistungsbereich SGB XI an die Entlohnung der Beschäftigten, die überwiegend in Pflege und Betreuung tätig sind, allerdings bleibt die Abstufung nach Qualifikation weiterhin ausschlaggebend. Dennoch stieg zum 1. Mai 2024 der Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro und soll zum 1. Juli 2025 auf 16,10 Euro steigen, so die Allgäuer Zeitung und die Bundesregierung. Für Pflegefachkräfte mit Qualifikation stieg dieser Mindestsatz auf 19,50 Euro und zum 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro. Kurz gesagt: Wer pflegerisch tätig ist, soll höher entlohnt werden. Das Problem dabei ist, dass gerade für ungelernte Kräfte der Lohn immer noch in einem Bereich liegt, der die hohe Arbeitsbelastung kaum kompensiert. Auch für gelernte Pflegekräfte stellt sich zumindest die Frage, ob dieser Lohn attraktiv genug ist. Aber nicht nur die Entlohnung und Finanzierung sollten durch das Gesetz verbessert werden. Ab dem 1. Juli 2023 wurde durch das GVWG zudem ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren vorgegeben, das die Einstellung von weiterem Personal ermöglichen sollte. Bereits mit Einführung des Gesetzes kritisierte der Paritätische: „Die durchaus anerkennenswerten Bemühungen, dieses schwierige Thema im Sinne der Road Map der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, haben das Problem, dass eine vom Ende her gedachte Sichtweise fehlt.“ Die Verbesserung liegt laut Paritätischem damit in einigen Ländern bereits unterhalb des geltenden Personalschlüssels, weshalb „dort ein Stellenabbau befürchtet wurde“ und bleibt in allen anderen Ländern zu sehr im Beliebigen. Die Allgäuer Zeitung hält diesbezüglich fest: „Pflegeheime können laut der AOK über die Personalanhaltswerte in den Pflegesatzverhandlungen vereinbaren, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden nötig ist. So können Pflegeheime - müssen aber nicht - mehr Pflegepersonal einstellen.“ Insgesamt kommt die Zeitung zu dem Schluss, dass bei einer stationären Einrichtung mit 100 Pflegebedürftigen durchschnittlich der Zuwachs nach Regelung des §13c Absatz 1 SGB XI bei 5,84 Vollzeitäquivalenten liegen würde. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einer Vollzeitstelle und unterscheidet sich je Qualifikation. Eine Aufschlüsselung der Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen nach Qualifikation findet sich unter dem Artikel der Allgäuer Zeitung. Aber ein Durchschnitt sagt sehr wenig über die regionalen Bedarfe aus. Im Gegenteil könnte sogar die falsche Annahme, dass mit dieser Regelung nun das Problem gelöst sei, zu einer Verschärfung führen. Wie die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" zeigt, messen die Befragten "mehr Zeit für eine gute Pflege durch mehr Personal" eine höhere Priorität bei als einer höheren Bezahlung. Auch Vereinbarkeit (von familiärer Pflege, Familie und Beruf), Pflegequalität, Führung, Teamatmosphäre, Gesundheitsförderung und Prävention spielen eine erhebliche Rolle. Damit bleibt die Einführung des GVWG ein Schritt. Um den notwendigen Gleichschritt zwischen besserer Entlohnung und gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen, zu denen nicht nur ein höherer Personalschlüssel zählt, in die Praxis umzusetzen, wird es vermutlich mehr brauchen.
Alltägliches Leben
„Wahl-O-Mat“ auf Schleswig-Holstein-Tour
13. Mai 2024Weiterlesen Eigentlich handelt es sich beim sogenannten „Wahl-O-Mat“ um ein erprobtes Online-Tool, mit dem Interessierte die Positionen der Parteien mit ihren eigenen abgleichen können. Das kann eine Hilfe darstellen, eine passende Wahlentscheidung zu treffen. Anders als die digitale Version funktioniert der Wahl-O-Mat zum Aufkleben auf analoge Weise. Dabei bleibt es zwar bei einem Frage-und-Antwort-Tool, allerdings nicht durch einen Mausklick, sondern durch Aufkleben an Pinnwänden. Wie bei der digitalen Variante stehen auch hier die 38 Thesen zur Verfügung, zu denen Interessierte „stimme zu“, „stimme nicht zu“ oder „neutral“ auswählen können. Durch die Klebepunkte an den Pinnwänden erhalten Teilnehmende ein Meinungsbild zu den einzelnen Thesen und können über diese diskutieren. Vom 13. Mai bis zum 7. Juni 2024 bringen Teamer:innen des Landesbeauftragten für politische Bildung den Wahl-O-Mat auf Marktplätze und in Einkaufszentren. „Mit dem Wahl-O-Mat zum Aufkleben machen wir niedrigschwellig auf die Europawahl am 9. Juni aufmerksam“, erklärt der Landesbeauftragte Christian Meyer-Heidemann in einer Presseerklärung. „Dafür sind wir an 19 Orten in ganz Schleswig-Holstein unterwegs und wollen mit Bürgerinnen und Bürgern über aktuelle Themen der europäischen Politik und über die zur Wahl stehenden Parteien ins Gespräch kommen. Wir informieren dort, wo die Menschen sind.“ In der Pressemeldung finden Sie die Übersicht der 19 Orte, an denen die Teamer*innen jeweils in der Regel von 10 bis 16 Uhr zu finden sein werden. Die Aktion startet am 13. Mai an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und ist ein Tag später auf dem Husumer Marktplatz anzutreffen. Nach Besuchen in Lübeck, Eckernförde, Preetz, Norderstedt und weiteren Orten endet die Tour des Wahl-O-Mat zum Aufkleben am 7. Juni in der Nordmarkthalle in Rendsburg. Einzelpersonen können jederzeit ohne Anmeldung mitmachen, interessierte Gruppen können sich für feste Termine anmelden.
Altersarmut und Grundsicherung im Alter
8. Mai 2024Weiterlesen Daten für 2023 sind liegen noch nicht vor. Wie der NDR unter Bezugnahme auf Zahlen des Statistikamts Nord schreibt, erhielten im Jahr 2022 24.600 Menschen, die älter als 65 Jahre sind, staatliche Leistungen. Ein Blick in die Statistik zeigt dabei einen deutlichen jährlichen Anstieg. Damit hat sich allein für Schleswig-Holstein die Zahl der auf Grundsicherung im Alter angewiesenen Personen in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Auch auf Bundesebene ist dieser Trend zu erkennen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festhält, stieg der Anteil der Personen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, seit 2006 von 2,3 Prozentpunkten auf 3,4 Prozentpunkte im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um knapp 48 % in 15 Jahren. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil in Schleswig-Holstein um 68 % an. Überraschen sollte diese Entwicklung in den genannten Zeiträumen nicht. Bereits vor knapp einem Jahr hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Damals wurde aufgezeigt, dass ein Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten. Das Sozialamt übernimmt dann den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sogenannte "Regelbedarf", der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt seit dem 01.01.2024 in der ersten Regelbedarfsstufe 563 Euro. Im Beitrag des NDR wird die Notwendigkeit einer Reform mit einem Zitat von Tim Holborn, Geschäftsführer des Landessozialverbands Schleswig-Holstein (SOVD), hervorgehoben. Holborn geht von einer Zuspitzung der Rentensituation aus und fordert mehr Einnahmen für die gesetzliche Rentenkasse, "zum Beispiel indem auch Selbstständige verpflichtend einzahlen müssen". Trotz Rentenreform könnte das Problem der Rente bereits bei nicht ausreichend entlohnter Arbeit angegangen werden. Der Niedriglohnsektor und soziostrukturelle Faktoren sind Grundlagen für eine schlechte Rente. Beispielhaft ist der Gender-Care-Gap zu nennen, also die Sorge-Arbeit, die meist immer noch von Frauen geleistet wird. Dabei finden sich gerade in den Branchen, die dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind, immer wieder sogenannte "Scheinselbständigkeiten". Ob also Selbständige die Lücke decken und welche sozialen Folgen dies hat, muss ebenfalls berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass durch eine Rentenreform diejenigen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie keine oder kaum Rentenansprüche haben, diese auch weiterhin nicht haben werden, weil ihnen die Rentenpunkte fehlen. Laut BMAS haben nämlich 19,7 % der Menschen, die im Alter Grundsicherung beziehen, überhaupt kein anrechnungsfähiges Einkommen, also so wenig Rente, dass sie auf die volle Grundsicherung angewiesen sind. Bei weiteren 36,5 % sind weniger als 400 € anzurechnen. Am Ende bleibt auch bei Altersarmut und Rentenreform die große Frage der Umverteilung zu stellen. Dabei können prekäre Arbeit und Gender-Care-Gap aufgegriffen werden. Dieser hat wiederum Auswirkungen auf den Gender-Pay-Gap (also die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern).
Weiterlesen Laut der Studie stimmte fast ein Drittel der Befragten der Aussage zu, dass alte Menschen Platz machen sollten für die jüngere Generation, indem sie wichtige berufliche und gesellschaftliche Rollen aufgeben. Mehr als die Hälfte gab an, ältere Menschen trügen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Einen Überblick über diese und weitere Ergebnisse der Studie gibt die Co-Verfasserin Eva-Marie Kessler in der Online-Veranstaltung am 16. Mai. Die Veranstaltung wird angeboten von kubia – Kulturelle Bildung im Alter in Nordrhein-Westfalen. Welche Auswirkungen Ageismus auf die eigene, das heißt die kulturelle Arbeit mit älteren Menschen hat, ist Gegenstand der im Anschluss geplanten Diskussion. Diese und weitere Fragen sollen thematisiert werden: „Welche Annahmen und Ideen über das Alter kommen auch durch ältere Beteiligte in unseren Kulturangeboten selbst zum Tragen? Spielen Generationenstereotypen in intergenerationellen Projekten eine Rolle?“ Bis zum 9. Mai können Sie sich über diesen Link anmelden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Veranstaltung.
Weiterlesen Aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Sexualität würden lesbische Seniorinnen auf mehreren Ebenen Diskriminierung erfahren und um ihre Sichtbarkeit kämpfen müssen. Dabei hätten viele von ihnen die Lesben- und Frauenbewegung in Deutschland vorangetrieben. Die Vorständin des Dachverbands Lesben und Alter Carolina Brauckmann betont: „Mit ihren kreativen, lautstarken Aktionen gegen Tabus und für lesbische Lebensformen haben sie eine offenere Gesellschaft in Deutschland geprägt – im Westen ebenso wie im Osten“. An ältere Lesben gerichtete kommunale und landesweite Strukturen, Orte und Netzwerke müssen erhalten werden, fordert der Dachverband. Treffpunkte, die „einen Zufluchtsort“ bieten, „um dem Alltag zwischen Versteckspiel und Diskriminierung für ein paar Stunden zu entfliehen“, seien sehr wichtig für (ältere) Lesben, so der Dachverband in seiner Pressemitteilung. Kommunen und freie Träger würden hier zunehmend Angebote schaffen, dafür müsse jedoch auch sichergestellt werden, dass eine Sensibilisierung für die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse homosexueller älterer Frauen stattfinde. Einige solcher zielgruppenspezifischer Angebote seien davon bedroht wegzufallen, wie zum Beispiel die „Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und transidente Lebensweisen in der offenen Senior*innenarbeit NRW“. So fordert der Dachverband die politisch Verantwortlichen dazu auf, nachhaltige Angebote für die Gruppe der lesbischen Senior*innen zu schaffen und Orte und Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Der Dachverband Lesben und Alter e.V. setzt sich für diverse Anliegen lesbischer Frauen im Alter ein, darunter auch Themen wie Rente, Wohnen, politische und gesellschaftliche Teilhabe und Altersarmut.
Petition des SoVD: Inflationsausgleich für Rentner*innen
30. April 2024Weiterlesen Dass Gewerkschaften einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro für Arbeitnehmer*innen erkämpft haben, wird vom SoVD positiv bewertet, jedoch müssten auch Rentner*innen eine solche steuer-, abgaben- und anrechnungsfreie Leistung bekommen. Denn obwohl diese Personengruppe besonders von den steigenden Kosten betroffen sei, blieb sie von einer solchen Leistung bisher ausgenommen. Die Rentenanpassungen würden seit 2021 unter dem Inflationsniveau liegen, womit die Renten oft nicht mehr für die teilweise sehr stark steigenden Preise von Lebensmitteln, Mieten, Heizung, Energie und Medikamenten ausreichen würden. In Schleswig-Holstein und Hamburg hat sich ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Seniorenorganisationen für eine gerechte Rentenpolitik zusammengeschlossen, dass die Forderung nach einem Inflationsausgleich für Rentner*innen im Bundesland vorantreibt. Bis Ende Mai kann die Petition online oder ausgedruckt unterschrieben werden.
Fahrdienste für Senior*innen in Schleswig-Holstein
24. April 2024Weiterlesen Neben diesen generellen Problemen mit dem öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein kommen für Senior*innen oft weitere Hürden hinzu. Damit Bus und Bahn gut nutzbar sind, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. Barrierefreiheit, kurze Abstände zwischen den Haltestellen sowie Zu- und Abgänge zu den Haltestellen. Zudem können auch Orientierung und Informationsbeschaffung Probleme für ältere Menschen in der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs darstellen (Handbuch „Mobilität im Alter“). Als Alternative könnten Fahrdienste in Anspruch genommen werden, die mobilitätseingeschränkte Personen beispielsweise zu Arztterminen, Veranstaltungen, zum Einkaufen oder zu Freizeitaktivitäten bringen. Für medizinisch relevante Termine werden die Fahrten oft von den Krankenkassen übernommen. Beispielhaft eine Übersicht über drei regionale Fahrdienste in Schleswig-Holstein: Fahrdienst für Senior*innen sowie bedarfsgerechte Zusatzleistungen wie individuelle Beratung oder Erstellung von Mobilitätskonzepten. Standorte in Neumünster, Kiel, Eutin/Lübeck und Kreis Ostholstein, Flensburg Die Auftragsannahme erfolgt wochentags von 08:00 bis 16:00 Uhr. Telefon: 04321 2099 2099 E‑mail: service@medi-car.info oder über Formular auf der Webseite Ortsverein Schleswig e.V.: Fahrdienst Fahrdienste für verschiedene Aktivitäten, Kostenerstattung bei vorliegender Verordnung Weitere Informationen auf der Webseite Telefon: 04621 25 666 E-Mail: info@drk-schleswig@de Fahrdienst auf ehrenamtlicher Basis Fahrdienst Montag bis Freitag sowie Samstagvormittag nach Fahrplan (einsehbar im Internet); Verbindung auf zwei Routen von Malente über 9 Dörfer (Südschleife/Nordschleife); kostenloses Angebot (gegen Spende) Kontakt: Kampstr. 60, 23714 Bad Malente Telefon: 04523 2076872 Mobil: 0157 74255363 E-Mail: info@buergerbus-malente.de
MediCar Fahrdienst
Deutsches Rotes Kreuz
BürgerBus Malente e.V.
Weiterlesen „Erfolgreich mit heterogenen Gruppen arbeiten“ ist gleich der erste der drei Workshops, die in der nächsten Zeit bevorstehen. Am 8. Mai wird es von 10 bis 12 Uhr darum gehen, wie mit Konflikten umgegangen werden kann, wie Stärken der Teilnehmer*innen geklärt werden können und wie die Gewinnung von Kooperationspartner*innen gelingt. Im Workshop am 4. Juni wird es um Skepsis zu Selbstvertrauen gehen. „Dafür bin ich schon zu alt“ oder „das ist mir zu unübersichtlich“ sind Sätze, die in Technikberatungsstellen immer wieder aufkommen würden. Strategien zur Überwindung dieser und weiterer Bedenken werden in dieser Veranstaltung präsentiert. „Gemeinsam Neues entdecken: Austausch und persönlicher Kontakt als Schlüssel für erfolgreiches Lernen“ heißt der Online-Workshop am 12. Juni. Es werden Formate vorgestellt, die den Austausch und das Lernen voneinander gezielt fördern. Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass der Kontakt zu anderen besonders unter älteren Menschen eine der größten Motivationen sei, an Veranstaltungen teilzunehmen und der persönliche Austausch ein Motor für eine regelmäßige Teilnahme sein könnte. Die Veranstaltungen werden von externen Expert*innen durchgeführt und richten sich insbesondere an diejenigen, die vor Ort Erfahrungsorte im Rahmen des DigitalPakt Alter organisieren. Mehr dazu finden Sie unter diesem Link, auch eine Anmeldung ist dort möglich. Der DigialPakt Alter ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ziel ist die Stärkuung älterer Menschen in der digitalen Welt.
Weiterlesen Der Seniorenbeirat erklärt, dass beispielsweise Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein nur 17 Euro monatlich für das Deutschlandticket bezahlen, auch Schüler*innen und Student*innen würden aus Steuermitteln Vergünstigungen bekommen. Zudem würden andere Beschäftigte Zuschüsse vom Arbeitgeber und damit auch Vergünstigungen beim Deutschlandticket erhalten. Im Gegenzug dazu zahle die Gruppe der Senior*innen noch den vollen Preis des Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Dabei steige die Altersarmut auch in Schleswig-Holstein. 2024 müssen 9 % mehr Senior*innen als im Vorjahr Grundsicherung beziehen, wie aus einem Bericht des NDR hervorgeht. Eine Vergünstigung des Deutschlandtickets für Senior*innen könnte einerseits „als Anerkennung für ihre langjährigen Beiträge zur Gesellschaft dienen“ und würde andererseits ihre Mobilität und Unabhängigkeit befördern, so der Seniorenbeirat. Das Land Schleswig-Holstein wird vom Beirat dazu aufgerufen, „im Sinne der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung den Seniorinnen und Senioren“ diese Gruppierung mitzudenken und „ein faires Deutschlandticket“ anzubieten. Bundesweit sind bisher keine Vergünstigungen für Senior*innen geplant. Doch können die Länder auf eigene Initiative Maßnahmen dazu umsetzen. So könnte Schleswig-Holstein dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern folgen, in dem Personen ab 65 Jahren das Ticket für 29 Euro kaufen können. In anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen gibt es ein „Sozialticket“, das – günstiger als das Deutschlandticket – für Empfänger*innen von Wohn- oder Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen gilt (für eine Übersicht siehe Südwest Presse). Auch dies könnte für Rentner*innen mit geringem Einkommen eine günstigere Variante zum Deutschlandticket darstellen. Die Petition „Faires Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren“ ist derzeit noch in der Phase der Mitzeichnung. "Wird die öffentliche Petition von mindestens 2.000 Personen mitgezeichnet, führt der Petitionsausschuss in der Regel eine öffentliche Anhörung des Hauptpetenten durch" (Quelle).
Weiterlesen Sozialplanung wird heutzutage als Ensemble von Sozialberichterstattung, Fachplanungen (nach Zielgruppen) und sozialraumorientierter Planung verstanden. Sie ermittelt und beschreibt Bedürfnisse und Lebenslagen, entwickelt vorausschauend soziale Unterstützungssysteme und überprüft diese auf ihre Wirkungen. Ein zentrales Ziel von Sozialplanung ist die Prognose über Lebensbedingungen und Problemschwerpunkte, anhand derer Kommunen ihre Hilfesysteme auf die Zukunft vorbereiten können. Sozialplanung bedient sich dabei zum Beispiel an Daten zur Bevölkerungsentwicklung (Geburtenraten, Zu- und Wegzüge, Migration) oder erarbeitet notwendige Datengrundlagen selbst. Über die Erfahrungen von zehn Jahren Sozialplanung des Kreises Pinneberg gab es im März einen Workshop, bei dem es darum ging, die Funktionsweise des Systems zu erläutern. Der Kreistag des schleswig-holsteinischen Pinnebergs hat vor zehn Jahren beschlossen, das Thema Sozialplanung einzuführen. „Eine einfache Frage stand 2014 bei der Einrichtung der Sozialplanung im Mittelpunkt – und steht da auch heute noch: Wie kommt das Geld für Sozialausgaben dort an, wo es am meisten gebraucht wird?“, heißt es dazu auf der Seite des Kreises. Wie wichtig Daten für die Sozialplanung sind, wird in dem Rückblick ebenfalls deutlich: „Wir haben uns schon so sehr an die gute Datenbasis gewöhnt, dass wir uns gar nicht mehr erinnern, wie wenig wir früher wussten. Früher gab es viel mehr unstrukturierte Anfragen und viel weniger Wissen über die sozialen Verhältnisse im Kreis Pinneberg“, erinnert sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Susanne von Soden-Stahl, die von Anfang an in der Steuerungsgruppe dabei gewesen ist. Die Leistung der Sozialplanung in Pinneberg bestehe darin, anonyme statistische Daten zusammenzuführen, zu analysieren und so aufzubereiten, dass sie verständlich und leicht zugänglich seien. Über die App und die Webseite FOKUS PI können die Daten der Pinneberger Sozialplanung eingesehen werden. Beispiele für den Nutzen solcher Daten werden ebenfalls auf der Seite des Kreises skizziert: „Als in der Corona-Pandemie mobile Impfangebote eingerichtet wurden, reichten im Kreis Pinneberg ein paar Mausklicks, um herauszufinden, wo solche Angebote gebraucht werden. Dank der frühzeitigen Analysen zum Thema Fachkräftebedarf in sozialen Berufen gibt es heute den Ausbildungsverbund Duales Studium Soziale Arbeit, den der Kreis bezuschusst.“ Von den bisher insgesamt 46 Handlungsempfehlungen der Steuerungsgruppe, die in politischen Gremien des Kreises beraten worden sind, konnten 21 beschlossen und umgesetzt werden. Auch, wenn im Zuge von integrierter Sozialplanung verschiedene Fachbereiche zusammen gedacht werden, sind die Rechtsgrundlagen für die durch die Sozialplanung entwickelten Handlungsempfehlungen dabei je nach Zielgruppe und Art der Hilfen unterschiedlich. Für den Bereich der kommunalen Altenhilfeplanung ist § 71 SGB XII eine wesentliche Rechtsgrundlage, unter diesen Paragrafen fallen beispielsweise die Offenen Angebote in der Senior*innenarbeit.