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Alltägliches Leben

Die Digitalisierung wird das deutsche Gesundheitswesen grundlegend verändern – davon ist eine Mehrheit der Bevölkerung überzeugt. Laut einer aktuellen Befragung im Rahmen des sogenannten Digitalklimaindex rechnen fast zwei Drittel der Menschen mit tiefgreifenden Umbrüchen durch digitale Technologien in Medizin und Pflege. Besonders deutlich ist diese Erwartung bei jungen Erwachsenen sowie bei Menschen über 60 Jahre ausgeprägt.

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Grundsätzlich wird der digitale Wandel im Gesundheitsbereich eher positiv gesehen. Viele verbinden damit effizientere Abläufe, eine bessere Vernetzung medizinischer Angebote und neue Möglichkeiten der Versorgung. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass Akzeptanz und Vertrauen klare Grenzen haben. Anwendungen wie Videosprechstunden oder der Einsatz künstlicher Intelligenz bei Diagnosen stoßen bei rund der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Vor allem ältere Menschen äußern hier deutliche Vorbehalte.

Auffällig sind auch regionale Unterschiede. Während in einigen Großstädten wie Köln, Hamburg oder Tübingen die Sorge vor den Auswirkungen der Digitalisierung besonders groß ist, zeigen sich Menschen in ländlicheren Regionen vergleichsweise offen gegenüber digitalen Gesundheitslösungen. Die Gründe dafür bleiben vielschichtig: Neben der persönlichen Technikaffinität spielen offenbar auch Erfahrungen mit der bestehenden medizinischen Versorgung eine Rolle.

Besonders kritisch wird der Einsatz von Robotik in der Pflege bewertet. Mehr als 60 Prozent der Befragten stehen Pflegerobotern skeptisch gegenüber – selbst in Regionen, in denen der Fachkräftemangel bereits heute spürbar ist. Viele Menschen fürchten offenbar, dass technologische Lösungen den persönlichen Kontakt ersetzen könnten, der gerade in der Pflege als unverzichtbar gilt.

Der Blick auf die Ergebnisse zeigt: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird zwar als unausweichlich wahrgenommen, stößt aber dort an Akzeptanzgrenzen, wo sie direkt in sensible Bereiche wie Diagnose, Behandlung oder Pflege eingreift. Für Politik, Gesundheitsinstitutionen und Entwickler*innen digitaler Anwendungen bedeutet das eine zentrale Herausforderung. Der technologische Fortschritt allein reicht nicht aus – entscheidend wird sein, Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu gewährleisten und digitale Angebote so zu gestalten, dass sie als Unterstützung und nicht als Ersatz menschlicher Zuwendung verstanden werden.

Die Befragung im Rahmen des sogenannten Digitalklimaindex finden Sie hier.

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Im Dezember 2025 endete eine Übergangslösung bei der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente. Der bisher separat gezahlte Zuschlag wird dann dauerhaft in die Rente integriert.

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Getrennte Zahlungen gehören bald der Vergangenheit an

Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten den bisherigen Rentenzuschlag künftig nicht mehr als separate Überweisung. Wie der Sozialverband VdK berichtet, endet die Übergangslösung mit Ablauf des Jahres 2025. Ab Dezember wird der Zuschlag fest in die monatliche Rente eingerechnet und gemeinsam ausgezahlt. Bislang hatte die Deutsche Rentenversicherung den Zuschlag getrennt überwiesen. Diese Praxis war von Beginn an als Übergang vorgesehen.

Technische Umstellung ohne Antrag

Für die Betroffenen ist kein eigenes Handeln erforderlich. Die Rentenversicherung stellt die Berechnung automatisch um, indem sie die persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Dadurch steigt der monatliche Rentenbetrag entsprechend an.

Sollte es bei der Umstellung zu Abweichungen kommen, prüft die Rentenversicherung mögliche Nachzahlungen. Rückforderungen sind gesetzlich ausgeschlossen, selbst wenn es rechnerisch zu einer Überzahlung kommen sollte.

Zuschlag zählt künftig vollständig als Einkommen

Mit der Integration in die Rente ändert sich auch die rechtliche Einordnung des Zuschlags. Er gilt künftig uneingeschränkt als Einkommen. Das kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, etwa auf die Grundsicherung, das Wohngeld oder die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Der VdK weist darauf hin, dass Betroffene entsprechende Bescheide künftig besonders aufmerksam prüfen sollten, da sich durch die neue Berechnungsgrundlage Ansprüche verändern können.

Warum es den Zuschlag überhaupt gibt

Der Zuschlag wurde eingeführt, um eine Benachteiligung auszugleichen: Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, profitierten nicht von späteren Verbesserungen bei der Rentenberechnung. Um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, wurde ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 7,5 % beziehungsweise 4,5 % gewährt – abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Mit der nun geplanten Integration endet diese Sonderregelung endgültig.

VdK fordert weiterhin soziale Ausgleichsmaßnahmen

Der Sozialverband begrüßt zwar die Vereinfachung der Auszahlung, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere bei Menschen mit niedrigen Einkommen könnten sich durch die volle Anrechnung Nachteile ergeben. Der Verband fordert daher zusätzliche Freibeträge und gezielte Entlastungen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) beschreibt eine Kohärenz zwischen einem Mangel an körperlicher Aktivität und einem geringeren Einkommen. Diese Erkenntnis beruhen auf einer Studie des Deutschen Alterssurveys mit Daten aus dem Jahr 2023 von knapp 5.000 Personen ab 46 Jahren. Wissenschaftler*innen versuchen, Erklärungen für die Ergebnisse zu liefern.

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Körperliche Betätigung ist für ein gesundes Altern von zentraler Bedeutung und sollte daher regelmäßig in den Alltag eingebunden werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt einen Richtwert von mindestens 2,5 Stunden moderate Aktivität oder alternativ 75 Minuten intensiven Sport pro Woche vor, um den Körper gesund zu halten und das Risiko von Übergewicht und Erkrankungen wie Krebs zu senken. Um herauszufinden, wie viele Menschen sich an diese Richtlinien halten, wurden die zwecks der Studie Befragten gebeten, Angaben zu ihrer körperlichen Aktivität zu machen. Zeitgleich wurden weitere Daten zur Lebenssituation der Teilnehmer*innen erfragt – u.a. wurde auch die finanzielle Lage der Befragten thematisiert.

Insgesamt bewegen sich knapp drei Viertel aller befragten Personen gemäß der WHO-Empfehlungen ausreichend, wobei Formen der moderaten Bewegung (z.B. Spaziergänge, Haushaltstätigkeiten) deutlich häufiger vorkommen als sportliche Aktivitäten, denen nur gut die Hälfte aller Personen mindestens einmal pro Woche nachgeht. Ersichtlich wurde bei der Auswertung der Studie auch, dass sowohl moderate Betätigung als regelmäßiger Sport mit zunehmendem Alter an Bedeutung verlieren: Unter den Befragten ab 76 Jahren gaben nur noch ca. 60% an, sich ausreichend zu bewegen, intensive sportliche Aktivitäten spielten für knapp zwei Drittel praktisch keine Rolle mehr.

Auffallend ist, dass Personen mit einem geringeren Einkommen bzw. von Armut gefährdeter Personen durchschnittlich häufiger einen Mangel an Bewegung aufweisen. Es folgt ein Vergleich zwischen einkommensschwächeren und einkommensstärkeren Personen bezüglich moderater körperlicher Aktivität und Sport:

Hohes Einkommen Geringes Einkommen
Ausreichend moderate körperliche Betätigung 80,7 % 67, 4 %
Ausreichend intensive sportliche Betätigung 67,7 % 31,1 %

 

Einen Erklärungsansatz für diese Unterschiede liefert Sonja Nowossadeck, welche für das DZA als Wissenschaftlerin tätig ist. Ihrer Theorie zufolge bewegen sich Menschen mit geringerem Einkommen eher in Form alltäglicher Aufgaben, sodass für sportliche Aktivitäten zumeist keine Zeit oder auch keine Kraft bleiben. Personen, welche finanzielle Absicherung genießen, würden dagegen häufiger Möglichkeiten zu sportlichen Hobbys offenstehen und können sich entsprechende Angebote aufgrund des höheren Einkommens eher leisten als Menschen aus ärmlichen Verhältnissen.

Das DZA sieht die Umfrageergebnisse als Anlass, politische Maßnahmen zu ergreifen, um den Bewegungsmangel einkommensschwächerer Menschen – insbesondere im höheren Alter – abzufedern und den Zugang zu sportlichen Angeboten niedrigschwelliger zu gestalten. Einen möglichen Impuls liefert die kanadische Sportmedizinerin Jane Thornton, welche gezielt Senior*innen ansprechen möchte, um diese für sportliche Betätigung gewinnen zu können. Darüber hinaus benötigt es eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch die Bereitschaft Ehrenamtlicher, um allen Menschen ein Leben mit ausreichend Bewegung zu ermöglichen – unabhängig vom Einkommen.

Die Ergebnisse der Umfrage sind auf der Website des DZA frei zugänglich. Beigefügt ist auch das offizielle Heft der Deutschen Alterssurvey, in welchem Sie alle Daten und Statistiken zur Befragung veranschaulicht einsehen können.

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Das Positionspapier der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) betont die dringende Notwendigkeit, qualifizierte Alltagsbegleitung und Senioren-Assistenz als festen, anerkannten Bestandteil der Pflegestruktur zu etablieren. Die Organisation argumentiert, dass diese Form der Unterstützung nicht erst dann einsetzen sollte, wenn Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist, sondern schon im Vorfeld als präventive Maßnahme dienen müsse. Nur so könne es gelingen, ältere Menschen länger selbstständig zu halten, Überlastung von Angehörigen zu vermeiden und die steigenden Kosten im Gesundheitssystem nachhaltig zu dämpfen.

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Unterschätzte Helfer: Die wachsende Bedeutung früher Unterstützung im Alltag

Die BdSAD weist darauf hin, dass Alltagsbegleitung politisch und strukturell häufig unterschätzt wird, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung des täglichen Lebens älterer Menschen leisten kann. Gerade durch regelmäßige Unterstützung im Haushalt, bei administrativen Aufgaben, bei sozialen Kontakten oder bei der Strukturierung des Alltags kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder sogar verhindert werden. Dennoch wird diese Arbeit zu selten berücksichtigt und oft den klassischen Pflegediensten untergeordnet, obwohl sie ein völlig eigenes Aufgabenfeld mit eigenständigen Qualifikationen darstellt.

Wo die heutige Pflegeversorgung an ihre Grenzen stößt

Das Positionspapier beschreibt zahlreiche Problemlagen, die die derzeitige Versorgung älterer Menschen erschweren. Dazu gehört insbesondere, dass Pflege und Betreuung nach wie vor stark auf informelle Care-Arbeit angewiesen sind – meist von Frauen, oft unbezahlt oder nur gegen geringe Vergütung. Hinzu kommt, dass Unterstützungsangebote wie Tagespflege oder Entlastungsleistungen häufig erst ab Pflegegrad 2 verfügbar sind und in vielen Regionen, vor allem auf dem Land, kaum zugänglich sind. Auch kritisiert die BdSAD, dass gesetzlich vorgesehene Budgets von Pflegebedürftigen häufig gar nicht ausgeschöpft werden, weil die Voraussetzungen zu bürokratisch oder die Anbieter zu selten vorhanden sind. Ebenso wird die rechtliche Grauzone der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ angesprochen, die viele Familien nutzen, obwohl rechtliche Klarheit fehlt.

Warum Senioren-Assistenz ein zentraler Baustein sein kann

Die BdSAD macht deutlich, dass schon Menschen mit niedrigeren Pflegegraden – insbesondere Grad 1 und 2 – häufig mehr Begleitung brauchen, als die Politik annimmt. Es gehe nicht allein um körperliche Pflege, sondern oft um Orientierung, Struktur, emotionale Sicherheit und Unterstützung zur Alltagsbewältigung. Einsamkeit spielt dabei eine große Rolle: Sie kann körperliche und psychische Erkrankungen verstärken und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit beschleunigen. Die Organisation betont zudem, dass ehrenamtliche Hilfe wertvoll, aber kein Ersatz für professionell qualifizierte Assistenz sein könne. Angesichts regionaler Unterschiede im Angebot sei es notwendig, bundesweit verlässliche und einheitliche Strukturen zu schaffen.

Im Zentrum des Positionspapiers stehen konkrete Reformvorschläge. Die BdSAD fordert unter anderem ein ausreichend hohes Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, das perspektivisch mindestens einen freien Tag pro Woche ermöglichen soll. Gleichzeitig müsse der Zugang zu Entlastungsleistungen vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Leistungen der Alltagsbegleitung sollten angemessen vergütet und nicht nur ein Teil des Sachleistungsbudgets nutzbar sein. Zudem sei es wichtig, Kurzzeitpflegeplätze ausreichend bereitzustellen und das Budget für Tages- und Nachtpflege flexibler zu gestalten.

Budget für ein selbstbestimmtes Altern

Besonders hervorgehoben wird der Wunsch nach einem neuen „Vor-Pflege-Präventions-Budget“. Dieses Budget soll Personen ohne Pflegegrad oder mit niedrigem Pflegegrad gezielt dabei unterstützen, Beratungen, soziale Angebote, hauswirtschaftliche Unterstützung oder technische Hilfen in Anspruch zu nehmen, also all jene Maßnahmen, die verhindern können, dass Pflegebedürftigkeit überhaupt entsteht. Die BdSAD sieht in diesem präventiven Ansatz einen Schlüssel, um die Pflege langfristig zu entlasten und gleichzeitig die Lebensqualität älterer Menschen deutlich zu steigern.

Das Positionspapier fordert somit nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung der Pflege, sondern vor allem ein Umdenken: Weg vom rein pflegeorientierten System und hin zu einer präventiven, lebensnahen, flexiblen Unterstützung älterer Menschen. Senioren-Assistenz wird dabei als unverzichtbarer Baustein gesehen, um gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Gesundheit im Alter sicherzustellen.


Das Positionspapier der BdSAD finden Sie online.

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Nachdem das Bundeskabinett der erstmaligen Einführung einer entsprechenden Arbeitsgruppe zugestimmt hat wurde die Alterssicherungskommission vorgestellt. Da sich viele Bürger*innen um zu niedrige Renten und infolgedessen um Armut im Alter sorgen, soll die 13-köpfige Kommission eine Stabilisierung der deutschen Altersvorsorge erarbeiten, sodass Senior*innen eine ihrer Einzahlungen in die Rentenkasse entsprechende finanzielle Absicherung gewährleistet wird.

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Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Kommission setzt sich aus zwei Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden in Form von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und acht wissenschaftlichen Forscher*innen zusammen. Ab Januar wird die Arbeitsgruppe ihren Aufgaben nachgehen und sich dabei auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund beraten. Es wird erwartet, dass die Alterssicherungskommission innerhalb eines halben Jahres erste Vorschläge bezüglich einer Rentenreform vorlegen wird.

Eckpunkte sind dabei u.a. das Renteneintrittsalter und die zukünftige Finanzierung der Rente, doch auch die mögliche Beteiligung von Beamt*innen an der Zahlung von Rentenbeiträgen steht zur Debatte. Aktuell vertreten Union und SPD überwiegend unterschiedliche Standpunkte, weshalb die Kommission dazu angehalten ist, die Positionen beider Regierungsparteien zu berücksichtigen und Kompromisse auszuhandeln.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betont, dass dabei nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärker als zuvor berücksichtigt werden soll. Merz selbst unterstützt ein System, nach dem Bürger*innen nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters, sondern nach ausreichend vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch dieser Ansatz soll durch den neuen Ausschuss geprüft werden, wobei Entscheidungen aller Art voraussichtlich stets einstimmig getroffen werden sollen – gelingt dies nicht, entscheidet die Mehrheit.

Im Schnitt entspricht die Höhe der deutschen Rente nur etwas mehr als der Hälfte des vorherigen Nettogehalts (53,3%), was leicht unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten liegt. Deutlich weniger Abschläge erleben Rentner*innen dagegen in den Niederlanden (96,0%), Österreich (86,8%), Italien (79,0%) und Dänemark (77,1%). Dies ist einer der Gründe für die in Deutschland verhältnismäßig weit verbreitete Altersarmut, welche momentan laut Statistischem Bundesamt knapp 20% beträgt.

Die Alterssicherungskommission wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt.

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In stationären Pflegeeinrichtungen gehört die Einnahme vieler Medikamente für zahlreiche Bewohner*innen zum Alltag. Besonders ältere Menschen erhalten häufig mehrere Arzneimittel gleichzeitig, darunter auch Psychopharmaka wie Beruhigungs-, Schlaf- oder Antidepressiva. Diese Medikamente können zwar in bestimmten Situationen sinnvoll sein, bergen jedoch erhebliche Risiken, etwa durch Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder eine Einschränkung der Selbstbestimmung.

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Vor diesem Hintergrund hat der Diözesan-Caritasverband Münster das Projekt „pillenlos statt willenlos“ ins Leben gerufen.

Das seit Sommer 2024 laufende Pilotprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und wird in drei stationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Ziel ist es, den Umgang mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka, kritisch zu hinterfragen und eine Pflege zu fördern, die den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

Problem: Viele Medikamente, wenig Hinterfragen

In der Altenpflege ist Polypharmazie, also die gleichzeitige Einnahme vieler Medikamente, weit verbreitet. Nicht selten nehmen Pflegeheimbewohner*innen zehn oder mehr Tabletten täglich ein. Besonders problematisch ist, dass Medikamente teilweise über Jahre hinweg verordnet werden, ohne regelmäßig zu prüfen, ob sie noch notwendig oder sinnvoll sind. Gerade Psychopharmaka werden manchmal eingesetzt, um Unruhe, Schlafprobleme oder sogenanntes „herausforderndes Verhalten“ zu kontrollieren.

Das Projekt macht deutlich, dass solches Verhalten nicht immer eine medizinische Ursache hat. Häufig spielen Faktoren wie Schmerzen, Überforderung, Einsamkeit, Reizüberflutung oder Veränderungen im Tagesablauf eine Rolle. Werden diese Ursachen nicht erkannt, besteht die Gefahr, dass Medikamente zur schnellen Lösung werden.

Neuer Ansatz: Beobachten, verstehen, gemeinsam entscheiden

Ein Kernanliegen des Projekts ist es, Pflegekräfte zu stärken und ihnen Sicherheit im Umgang mit Medikation zu geben. Sie sollen ermutigt werden, genau zu beobachten, Situationen sorgfältig zu beschreiben und Veränderungen offen anzusprechen. Statt automatisch Medikamente einzusetzen, sollen zunächst alternative Maßnahmen geprüft werden, etwa Anpassungen der Umgebung, mehr Zuwendung oder eine veränderte Tagesstruktur.

Zentral ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Pflegekräfte, Ärzt*innen, Apotheker*innen und Angehörige arbeiten enger zusammen als bisher. In regelmäßigen Fallbesprechungen wird die Medikation einzelner Bewohner*innen analysiert, hinterfragt und – wenn möglich – angepasst oder reduziert.

Zusätzlich werden in den Einrichtungen speziell geschulte Medikamentenbeauftragte eingesetzt. Diese übernehmen eine koordinierende Rolle, achten auf eine sorgfältige Dokumentation und unterstützen das Team dabei, Bedarfsmedikationen bewusst und begründet einzusetzen.

Positive Effekte für Bewohner*innen und Pflegepersonal

Erste Erfahrungen aus den beteiligten Einrichtungen zeigen, dass sich dieser Ansatz lohnt. In einzelnen Fällen führte das Absetzen oder Reduzieren von Medikamenten zu einer deutlichen Verbesserung des körperlichen und seelischen Zustands der Bewohner. Nebenwirkungen gingen zurück, und die Betroffenen wirkten wacher, aktiver und zufriedener.

Auch für das Pflegepersonal bringt das Projekt Vorteile: Durch klare Strukturen, Leitfäden und den fachlichen Austausch gewinnen die Mitarbeitenden mehr Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen. Entscheidungen werden nicht mehr allein getroffen, sondern gemeinsam getragen.

Ziel: Würde und Lebensqualität bewahren

Langfristig verfolgt das Projekt das Ziel, Pflegeheime zu Orten zu machen, an denen ältere Menschen nicht durch Medikamente angepasst oder ruhiggestellt werden, sondern in ihrer Individualität ernst genommen werden. Medikamente sollen dort eingesetzt werden, wo sie notwendig sind, jedoch nicht aus Bequemlichkeit oder Mangel an Alternativen.

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Misstrauisch, aber wenig bereit, selbst etwas daran zu ändern – so lassen sich die Ergebnisse zweier weiterer deutschlandweiter Umfragen zum Thema Pflege beschreiben. Sie wurden jeweils unabhängig voneinander durchgeführt und behandelten einerseits die Frage zur Sicht auf die eigene Pflegebedürftigkeit und andererseits die Einstellung zur häuslichen Pflege von Angehörigen. Insgesamt zeichnet sich ein eher ernüchterndes Bild ab, das als Warnsignal an die gegenwärtige Politik verstanden werden kann.

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Der seit mehr als einem Jahrhundert bestehende Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das 2015 gegründete Start-up-Unternehmen Civey beauftragt, 2.500 Bürger*innen sowie zusätzlich 500 pflegende Angehörige bezüglich ihren Erwartungen gegenüber ihrer eigenen Pflege befragt. Die im Oktober erhobenen Daten zeigen, dass mit 64,6% die klare Mehrheit der Deutschen befürchtet, im Pflegefall unzureichend versorgt zu werden. Frauen gaben dies im Schnitt häufiger an als Männer, die 40- bis 49-jährigen stellten sich als die pessimistischste Altersgruppe heraus.

Andererseits zeigen viele Deutsche keine Einsatzbereitschaft, wenn es um die Pflege eigener Angehöriger geht. In einer weiteren Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA sollten die Teilnehmer*innen angeben, ob für sie die Übernahme der häuslichen Pflege für Familienmitglieder grundsätzlich vorstellen können und, sofern sie dies verneinten, Gründe hierfür angeben. 56,3% der Befragten lehnte die Versogung von Angehörigen kategorisch ab – in den meisten Fällen aufgrund eines Mangels persönlicher Ressourcen. Nennenswerte Unterschiede nach Alter, Geschlecht oder Wohnort konnten dabei nicht festgestellt werden. Die Studie wurde vom Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) in Auftrag gegeben, welcher die Ergebnisse der Umfrage als Anlass sieht, an die politischen Akteur*innen zu appellieren: „Wenn die Bundesregierung weiter auf die Versorgung durch Angehörige setzt, fördert sie vor allem bei Frauen die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie setzt damit die hart erkämpfte Unabhängigkeit aufs Spiel. Ich verstehe nicht, wie die Frauen in der SPD und der Union diesen Kurs mittragen können“, so Isabell Halletz, AGVP-Geschäftsführerin.

Im Rahmen des demographischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung erscheinen die Ergebnisse beider Umfragen alarmierend. Die hohen Kosten für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung, die damit einhergehenden Sparmaßnahmen seitens der Regierung, aber auch die mitunter mangelhaften Zustäne in Pflegeheimen dürften die Zuversicht der Bevölkerung hinsichtlich Pflege belastet haben. Gleichzeitig warnen Expert*innen davor, an der häuslichen Pflege als einzige Möglichkeit festzuhalten, da massive wirtschaftliche Folgen wie etwa die Vernachlässigung beruflicher Tätigkeiten drohen. Darüber hinaus stellt die Versorgung von Angehörigen stets eine mentale und körperliche Belastung dar.

Ca. vier von fünf Befragten wünschten sich eine grundsätzliche Reformierung des Pflegesystems. Ideen hierzu bestehen u.a. in einer gemeinsamen Bürgerpflegeversicherung, welche die gesamte Bevölkerung zur Kasse bitten soll. Die gegenwärtigen Angebote zur Unterstützung und Förderung der Pflege seitens der Bundesregierung geht vielen Bürger*innen nicht weit genug – aufgrund unterschiedlicher Standpunkte der aktuell regierenden Parteien erscheint eine Umgestaltung des Pflegesystems in naher Zukunft eher unwahrscheinlich.

Losgelöst von den Ergebnissen sei bei Befragungen, die Beölkerungsmehrheiten darstellen sollen, auf das Problem der (fehlenden) Repräsentativität hingewiesen.

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Das IMK (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung) hat in einer aktuellen Analyse dargelegt, dass eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus nicht nur sozial wünschenswert, sondern auch finanziell tragbar und generationengerecht ist.

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Was bedeutet „Rentenniveau“?

Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen ausfällt. Es vergleicht die sogenannte Standardrente – also die Rente einer Person, die 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen verdient hat – mit dem aktuellen Durchschnittslohn aller Beschäftigten. Es handelt sich dabei um eine statistische Kennzahl, nicht um die individuelle Rentenhöhe. Das Rentenniveau zeigt damit, wie viel vom früheren Lebensstandard durch die gesetzliche Rente im Alter abgesichert werden kann.

Warum das Thema wieder wichtig wird

Seit den späten 1970er Jahren ist das sogenannte Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf heute rund 48 Prozent gefallen. Damit hat die gesetzliche Rente im Verhältnis zu Durchschnittseinkommen erheblich an Wert verloren. Dies zeichnet eine Entwicklung, die viele vor dem Ruhestand stehende Menschen und aktuelle Rentner*innen verunsichert.

Angesichts dieser Tendenz kommt dem kürzlich vorgestellten Gesetzespaket zur Stabilisierung des Rentenniveaus große Bedeutung zu: Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Linie von 48 Prozent bis mindestens 2031 abgesichert werden.

Eine Reform mit Mehrwert – laut IMK

Laut IMK profitieren von einer solchen Stabilisierung nicht nur heutige Rentner*innen, sondern alle Generationen — auch junge Menschen und selbst diejenigen, die erst in einigen Jahrzehnten in Rente gehen.

Die Untersuchung zeigt: Bei stabilem Rentenniveau verbessert sich die „interne Rendite“ der gesetzlichen Rentenversicherung, also das Verhältnis aus gezahlten Beiträgen und späteren Rentenleistungen. Für viele Jahrgänge liegt diese Rendite bei 3,1 bis 4,5 Prozent.

Damit entkräftet das IMK gängige Kritik, wonach eine Rentenstabilisierung unverhältnismäßig junge Generationen belaste. Im Gegenteil: Die Studie zeigt, dass sich die Rentenversicherung auf lange Sicht für alle Gruppen lohnt.

Finanzierung möglich und sinnvoll

Die Simulationen mit dem neuen dynamischen Rentenversicherungsmodell machen klar: Eine stabile Rente kann auch mit höheren Beiträgen finanziert werden, vorausgesetzt, versicherungsfremde Leistungen werden nicht weiter ausgedehnt.

Zugleich warnen die Forscher*innen davor, das Absinken des Rentenniveaus ungebremst fortzusetzen. Das führe nicht nur zu geringeren Renten, sondern verschiebe die Belastung letztlich auf die Grundsicherung  und damit wieder auf die Allgemeinheit.

Rentenstabilisierung und Sozialstaat

Das IMK hebt hervor, dass Sicherheit im Alter für das Vertrauen in das gesamte Rentensystem essenziell ist. Ein stabiles Rentenniveau trage entscheidend dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule des Sozialstaats zu erhalten — generationsübergreifend, solidarisch und verlässlich.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und wachsender Unsicherheit bei vielen Beschäftigten sei die Stabilisierung nicht nur eine Option, sondern längst eine Notwendigkeit. Das IMK sieht darin eine Investition in den sozialen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit auch für künftige Generationen.


Die gesamte Analyse des IMK finden Sie online.

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Betreutes oder Service-Wohnen richtet sich an ältere Menschen, die selbstständig leben möchten, aber im Alltag Unterstützung benötigen. Sie wohnen in einer eigenen barrierearmen oder barrierefreien Wohnung und können Zusatzleistungen buchen.

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Wichtig zu wissen: Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass Standards, Qualität und Preise je nach Anbieter*in stark variieren. Umso wichtiger ist es, Verträge gründlich zu prüfen.

Kosten: Miete plus Betreuungspauschale

Wohnungen in solchen Anlagen sind meist teurer als reguläre Miet- oder Eigentumswohnungen, besonders wenn sie barrierefrei oder möbliert sind. Zusätzlich fällt häufig eine Betreuungspauschale an, die je nach Anbieter stark schwanken kann – häufig zwischen 50 € und 500 € pro Monat.

Was oft enthalten ist:

  • Notrufsystem
  • Ansprechpartner vor Ort
  • Teilweise Freizeitangebote oder gemeinschaftliche Aktivitäten

Weitere Hilfsleistungen wie Reinigung, Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen müssen meist extra bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, genau zu klären, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind und welche zusätzlich abgerechnet werden.

Wichtige Fragen vor Unterschrift

Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Wohnanlage und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen:

Barrierefreiheit: Ist nicht nur die Wohnung, sondern die ganze Anlage gut zugänglich?

Lage: Liegt das Haus zentral? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzt*innen, Busverbindungen?

Betreuung und Sicherheit: Wie funktioniert das Notrufsystem? Gibt es feste Ansprechpartner*innen? Welche Leistungen werden garantiert erbracht?

Zukunftsperspektive: Kann man auch bleiben, wenn der Hilfebedarf steigt? Oder ist später ein Umzug in ein Pflegeheim nötig?

Empfehlung: Bei Kauf Teilungserklärung genau prüfen

Der Verein Wohnen im Eigentum rät dringend dazu, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei einem Wohnungskauf prüfen zu lassen, nicht nur den Kaufvertrag.

Denn dort kann festgelegt sein:

  • wer in der Anlage wohnen darf,
  • welche Dienstleistungen verpflichtend sind,
  • welcher Betreuungsdienst genutzt werden muss.

Idealerweise sollte nur der Zweck „Betreutes Wohnen“ festgelegt werden. Welche Firma die Betreuung übernimmt und zu welchen Konditionen, sollte die Eigentümergemeinschaft selbst entscheiden können. Das schafft langfristig bessere Verhandlungsmöglichkeiten und verhindert Monopolstrukturen.

Fazit: Angebote sorgfältig vergleichen – und Verträge juristisch prüfen lassen

Betreutes Wohnen kann eine sehr gute Wohnform sein, wenn man Selbstständigkeit und Sicherheit verbinden möchte. Gleichzeitig sind die Angebote sehr unterschiedlich und oft komplex.

Deshalb gilt:

  • Leistungen und Preise genau prüfen
  • Teilungserklärung und Betreuungsvertrag juristisch bewerten lassen
  • Besonders auf verpflichtende Vertragsbindungen achten, da diese nur zeitlich begrenzt zulässig sind
  • Mehrere Angebote vergleichen, bevor man sich entscheidet

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Mit dem Rentenpaket 2025 wollen Bundesregierung und Bundestag die gesetzliche Rente “fit für die Zukunft” machen und sowohl Rentner*innen als auch Eltern und ältere Arbeitnehmer*innen entlasten. Das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ kombiniert drei zentrale Elemente:

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  • Haltelinie für das Rentenniveau
  • Reform der Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütterrente)
  • neue Regeln für Erwerbstätigkeit im Rentenalter

Haltelinie: Rentenniveau bleibt bis 2031 stabil

Ein Kernpunkt des Pakets ist die gesetzliche Verankerung eines Rentenniveaus von 48 Prozent. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang Beiträge zahlt und durchschnittlich verdient, soll auch künftig eine Rente erhalten, die rund 48 % des dann aktuellen Durchschnittsverdienstes beträgt - unabhängig davon, wie sich Demografie und Beitragszahlen entwickeln.

Finanzieren will der Staat diesen Schutz überwiegend mit Steuermitteln, also nicht durch höhere Rentenbeiträge der Versicherten. Mit der Haltelinie reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Sorge vieler Menschen, dass Renten in Zukunft real an Wert verlieren könnten und will somit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken.

Mütterrente III: Erziehungszeiten vollständig gleichgestellt

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reform der Kindererziehungszeiten. Bislang bekamen Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt - für Kinder ab 1992 waren es drei Jahre. Dem lag ein Gerechtigkeitsgedanke zugrunde. Mit dem Rentenpaket wird diese Regelung nun aufgehoben: Künftig werden für alle Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet - unabhängig vom Geburtsjahr.

Das soll insbesondere Mütter und Eltern entlasten, die durch Erziehung oft Einbußen in der Rentenbiografie hinnehmen mussten. Nach Schätzungen führt die Reform pro Kind zu rund 20 bis 25 Euro mehr Monatsrente - abhängig vom individuellen Rentenverlauf und weiteren Faktoren.

Aus Sicht von Befürworter*innen schließt das Paket damit eine der letzten großen Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht. Kritiker*innen warnen jedoch vor hohen Kosten für den Staat bei vergleichsweise geringer individueller Entlastung.

Aktivrente: Weiterarbeiten nach Rentenbeginn soll leichter werden

Ein drittes zentrales Element betrifft ältere Arbeitnehmer*innen: Mit dem Paket fällt das bisherige „Anschlussverbot“ weg. Das heißt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten, etwa mit befristeten Verträgen ohne Sachgrund.

Ziel der sogenannten Aktivrente ist, Arbeit im Alter zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken — zugleich gibt sie Senior*innen die Möglichkeit, freiwillig länger beruflich aktiv zu bleiben und ihr Einkommen aufzubessern.

Kosten und Kritik: Hohe Belastung für den Staat, begrenzter Effekt

Die Maßnahmen des Rentenpakets werden nach Schätzungen mit erheblichen Mehrkosten für den Bundeshaushalt einhergehen. Laut Studien könnten im Zeitraum bis 2050 Mehrausgaben von bis zu 480 Milliarden Euro anfallen. Aus Sicht kritischer Stimmen droht damit eine dauerhafte Staatsfinanzierung der Rentenversicherung. Insbesondere jüngere Generationen könnten, so die Sorge, langfristig über Steuerbelastungen und steigende Sozialabgaben mitzahlen müssen. Dem könnte entgegnet werden, dass die heutige jüngere Generation auch mit einer höheren Rente rechnen könnte, sollte diese Politik fortgeführt werden.

Zudem argumentieren manche Expert*innen, die tatsächliche Entlastung für viele Betroffene sei gering: Der bürokratische Aufwand im Rahmen der Mütterrente stehe in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen.

Bedeutung für die Zukunft der Rente

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung Maßnahmen um, die das Rentenniveau bis 2031 sichern, Kindererziehungszeiten vereinheitlichen und die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus erleichtern sollen. Damit wird die Absicherung bestimmter Bevölkerungsgruppen verbessert und der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet.

Zugleich ergeben sich langfristige Fragen zur finanziellen Tragfähigkeit des Rentensystems, da ein größerer Teil der Ausgaben künftig aus Steuermitteln gedeckt wird. Offen bleibt, wie belastbar dieses Modell auf Dauer ist und welche Auswirkungen es für nachfolgende Generationen haben könnte. Das Paket markiert damit eine relevante Weichenstellung sowohl für aktuelle Rentenbeziehende als auch für zukünftige Steuerzahler*innen.


Das Rentenpaket 2025 wurde am 05.12.2025 im Bundestag beschlossen.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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