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Wohnen

Alternative Wohnformen ermöglichen es älteren Menschen, Unterstützung im Alltag zu erhalten, indem sie einen Teil ihres Wohnraums vergünstigt an Jüngere, zumeist Student*innen, vermieten. In seinem Bericht aus dem Dezember 2023 weist der Bundesrechnungshof allerdings darauf hin, dass viele dieser Wohnformen steuerlich nicht korrekt abgewickelt werden. Grund hierfür sei das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen.

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Bereits 2019 plante die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, um Unterkunft, Verpflegung und Vorteile aus den Unterstützungsleistungen steuerfrei zu stellen. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Finanzausschuss wurde dabei von einem Steuervolumen von rund 50 Mio. Euro bei ca. 50.000 entsprechenden Wohnformen ausgegangen. Allerdings beschloss das Parlament damals, keine gesetzliche Regelung zu erlassen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ergänzend bemerkt. Die Folge sind rechtliche Unklarheiten.

Aus diesem Grund empfiehlt der BRH dem Gesetzgeber, klare gesetzliche Regelungen für alternative Wohnformen, inklusive steuerlicher Regelungen, zu schaffen. Als Beispiel schlägt er vor, geleistete Hilfe von der Einkommenssteuer zu befreien. „Die Beteiligten erhalten Rechtssicherheit bei der gegenseitigen Unterstützung. Dies kann gleichzeitig als Grundlage dienen, um die Akzeptanz und die Wirksamkeit solcher Wohnformen als sozialpolitisches Instrument zu erhöhen.“

Laut BAGSO folgt der BRH damit der Empfehlung, die diese zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnen für Hilfe Deutschland“ und der Stadt Düsseldorf abgegeben hatte. Dabei betont sie die dreifache Wirkung dieser Wohnform. Neben günstigem Wohnraum und Unterstützung bietet diese Form auch eine reale Maßnahme gegen Einsamkeit. Allerdings muss an dieser Stell etwas Wasser in den Wein geschüttet werden: Solche Wohnformen sind nicht nur auf bürokratischer Ebene gewissen Voraussetzungen unterworfen.

Auch sozioökonomisch gibt es Bedingungen. Ist bspw. die Wohnung groß genug? Lebt die Person auf dem Land oder in der Stadt? Bestehen neben Alltagshilfe möglicherweise psychische Belastungen wie Depressionen oder Ähnliches, die eine „private“ Unterstützung überfordern würden? Auf Letzteres hatten wir bereits in unserem Artikel zu „Strategien gegen Einsamkeit“ hingewiesen. Hinzu kommt die Frage, welche jungen Leute gefragt sind und welche ausgeschlossen werden.

Es zeigt sich also, dass die Suche nach Rechtssicherheit gleichzeitig ein riesiges Paket an weiteren Fragen aufwirft. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass das Pflegeproblem sehr viel weitreichender ist, ebenso wie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Es kann sich daher nur um eine Möglichkeit unter vielen handeln, die für eine bestimmte Gruppe Älterer und Jüngerer eine Ressource darstellt. Für diese Menschen ist es allerdings wert, dass solche Wohngemeinschaften gefördert werden.

Ob allerdings eine Regelung tatsächlich Rechtssicherheit schafft oder stattdessen andere bürokratische Hürden erzeugt, bleibt zu beobachten.

Für all jene, die allerdings bereits in so einer WG leben oder ernsthaft darüber nachdenken, gilt laut Bundesgesundheitsministerium für einige dieser „Pflege-WGs“ unter „bestimmten Mindestvoraussetzungen“ die Möglichkeit, als sogenannte ambulant betreute Wohngruppe anerkannt zu werden. In diesem Fall hätten die Beteiligten sogar Anspruch auf besondere Förderung durch die Pflegeversicherung. Zusätzlich können Pflegebedürftige in diesen Gruppen eine monatliche Pauschale von 214 Euro als Wohngruppenzuschlag erhalten. Auf der Seite des Gesundheitsministerium finden sich dazu weitere Informationen.

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Im Graf Recke Quartier in Neumünster soll das Leben und Wohnen für Senior*innen, Demenzerkrankte und junge Personen mit Handicaps durch das Mitplanen von Service und Pflege sowie das Vorhandensein von Begegnungsstätten erleichtert werden.

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Nun gibt es im Quartier auch die Möglichkeit, eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft zu gründen, in der die Bewohner*innen weitgehend selbstbestimmt leben können. Dabei können die Betreuungs- und Pflegedienste selbstständig beantragt werden. Auch Angehörige oder sonstige nahestehende Personen können in die Wohngemeinschaften einbezogen werden, dies ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Die Wohn-Pflege-Gemeinschaften bestehen aus 12 Mieter*innen, die jeweils einen eigenen Wohn-/Schlafbereich mit Duschbad haben sowie Gemeinschaftsflächen wie der Küche und einem Wohnzimmer.

Zu den verschiedenen Möglichkeiten selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu leben, berät die „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ (KIWA). Dazu haben wir bereits ausführlicher in einem früheren Artikel berichtet.

Folgende Kontaktmöglichkeiten haben Sie...

  • ... bei Interesse an einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft im Graf Recke Quartier oder für weitere Information (KIWA): Alter@kiwa-sh.de, 0431 - 647 391 100.
  • ... für eine Besichtigung der Räumlichkeiten im Graf-Recke-Quartier (Quartiersmanagerin Frau Thies-Petersen): J.Thies-Petersen@graf-recke-stiftung.de
  • ... bei Fragen an die Ansprechpartnerin für Angehörig (Frau Reinhart): infolirumlarum@gmail.com

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Um Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen in Einrichtungen für Senior*innen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, schult (de)mentia+art Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige dieser Bereiche in digitalen Museumsführungen.

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Gerade in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in ländlichen oder kleinstädtischen Regionen, in denen das nächste Museum nicht gleich um die Ecke sei, habe die Nachfrage nach digitalen Führungen in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund bietet (de)mentia+art Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen aus dem Kulturbereich und aus Senior*inneneinrichtungen am 9. April und am 13. Mai Schulungen für digitale Museumsführungen an.

„Menschen mit Demenz leben überall im deutschsprachigen Bereich. Für viele sind Museen nur schwer oder gar nicht zu erreichen“, heißt es in der Veranstaltungsankündigung. Neue Möglichkeiten kultureller Teilhabe könnten die Lebensqualität steigern und in Pflegeeinrichtungen, Demenzcafés,  Tagespflege u.a. genutzt werden. „Teilhabe-orientierte Vermittlung“ wird das Modell genannt, dass (de)mentia+art in den letzten Jahren entwickelt hat und sich auch an Menschen mit demenziellen Veränderungen richtet.

Die Schulungen finden digital statt, eine Teilnahme ist kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zu den Veranstaltungen mit mehr Informationen.

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Bis heute trauen sich viele ältere Menschen nicht, offen über ihre Sexualität zu sprechen. Auch in Pflegeeinrichtungen gibt es Unwissen, Stigmatisierungen und Berührungsängste. Paula Welgand und Prof. Dr. Andreas Schönfeld erklären in einem Fachartikel, wie diversitätssensible Pflege funktionieren kann.

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Unter dem Titel „Divers im Alter“ ist in der Februarausgabe des Fachmagazins Heilberufe zu lesen, wie Personen aus dem LGBTIQ*-Bereich empathisch gepflegt werden können. Denn selbstverständlich kommen auch in pflegerischen Einrichtungen lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen unter.

„Hierbei ist besonders zu beachten, dass die älteren Patient*innen eher aus einer Zeit kommen in der Diversity oder Diversität noch keine Begriffe waren, die in der Gesellschaft verankert wurden“, schreiben die Autor*innen des Beitrags. „In Deutschland wurde zudem erst 1994 der Paragraf 175 abgeschafft. Dieser Paragraf kriminalisierte Homosexualität und legitimierte zudem die Verfolgung homosexueller Männer.“ Vor diesem Hintergrund falle es vielen älteren Personen immer noch schwer, ihre Sexualität und ihre Identität offen auszuleben.

In dem Fachmagazin schlagen die Autor*innen unter anderem vor, diversitätssensible Pflege im Alter in die sogenannte Pflege-Charta aufzunehmen. Darin werden acht Artikel gelistet, die Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sammelt, um diese dadurch ausdrücklich zu stärken. Eine Aufnahme der Rechte von LGBTIQ* Menschen könne zur Entwicklung eines einheitlichen Pflegeleitfadens beitragen und damit das Wohlbefinden von Patient*innen und Mitarbeitenden verbessern.

Einen entsprechenden Leitfaden zur diversitätssensiblen Pflege gebe es bislang nicht. Gleichwohl weisen Welgand und Schönfeld darauf hin, dass es bereits Angebote gebe, die sich ausdrücklich an queere Personen richteten. Bei der Suche könnten Qualitätssiegel wie „Lebensort Vielfalt“ helfen.

Insgesamt sei Sensibilität für alle ein Gewinn. Überarbeitete Diversitätskonzepte würden beispielsweise in Aufnahmefragebögen nach Diskriminierungserfahrungen fragen. Auch Schulungen für das Pflegepersonal oder passende Freizeitangebote für Bewohner*innen gehörten dazu. „Eine Änderung des normativen Konzepts kann für alle Beteiligten ein Gewinn sein und zu einer besseren und diversitätssensibleren Pflege beitragen“, heißt es dazu abschließend im Beitrag.

Hier gelangen Sie zu dem (leider kostenpflichtigen) Fachartikel.

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Die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Hansestadt Lübeck, Bauvereinen und Wohnbaugenossenschaften. Ab März bietet der Verein regelmäßig kostenfreie Führungen durch die Ausstellung in Lübeck.

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Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können. Ab sofort startet der Verein jeden 1. Donnerstag im Monat um 15 Uhr eine kostenfreie Führung durch die Ausstellung.

„Natürlich kann nicht jede Wohnung bautechnisch auf einen seniorengerechten Standard angepasst werden. Doch oft helfen schon kleine Veränderungen der Einrichtung oder der Einsatz von Alltagshilfen, um die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern“, ist auf der Internetseite des Vereins zu lesen. Daher hält die Ausstellungen auch kleinere Exponate für den Alltag wie Spezialbesteck, Trinkhilfen, einfach zu bedienende Telefone oder Notrufsysteme vor. Ziel des Vereins ist es, mit Anpassungen zum Wohnumfeld und mit Beratungen zu Hilfsmitteln im Alltag zu einem möglichst langen und selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden beizutragen.

Wer vorbeischauen möchte wird um eine Anmeldung, per Mail (info@wohnberatung-luebeck.de) oder telefonisch (0451 / 989 508 10), gebeten.

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Der Deutsche Caritasverband hat ein rund 20-seitiges Positionspapier zur Digitalpolitik vorgelegt. Darin wird unter anderem gefordert, digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen.

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„Ohne digitale Teilhabe ist die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben kaum mehr möglich“, heißt es in dem Positionspapier des größten Wohlfahrtsverbands in Deutschland. „Sozioökonomische und kulturelle Benachteiligung hängt mit digitaler Ungleichheit zusammen und kann diese verstärken. Die notwendige Ausstattung, barrierefreie Zugänge sowie digitale Kompetenzen sind Schlüsselfaktoren für digitale Teilhabe.“

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Caritasverband höhere Beträge für Hard- und Software sowie sichere Internetzugänge für Sozialleistungsempfänger*innen. Neben Bürgergeld- oder Kinderzuschlagsberechtigten schließt der Verband auch Beziehende der Grundsicherung im Alter mit in die Forderung ein. Allein die Technik reiche dabei aber nicht, es brauche zugleich zielgerichtete Angebote für benachteiligte Personengruppen, um digitale Kompetenzen zu erlernen.

Eine weitere der zentralen Forderungen der Caritas ist der leichtere Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge – sowohl online als auch offline („mehrkanalfähige Verwaltung“). Dabei geht es insbesondere um den Zugang zu Sozialleistungen. „Für Menschen aus vulnerablen Gruppen, die besonders auf Sozialleistungen angewiesen sind, muss sichergestellt sein, dass digitale Verfahren keine Hürde werden“, so der Caritasverband.

Das digitalpolitische Positionspapier ist am 18. Januar erschienen und kann hier heruntergeladen werden.

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KIWA steht für „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ und ist eine kostenlose, neutrale, landesweite Beratungsstelle in Schleswig-Holstein. Mit der Koordinationsstelle soll die Angebotsvielfalt und die Qualität des Wohnens für Menschen mit Unterstützungsbedarf in Schleswig-Holstein gestärkt und weiterentwickelt werden.

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Leistungsumfang der KIWA

Die KIWA berät zu Optionen, möglichst selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu wohnen. Den Ort der Beratung können die Adressat*innen wählen. Konkret können folgende Personengruppen beraten werden:

  • Menschen im Alter
  • Menschen mit Behinderungen
  • Angehörige/gesetzliche Betreuer*innen
  • Vermieter*innen
  • Bauunternehmen
  • Initiator*innen und Pioniere
  • Kommunen
  • Vereine und Genossenschaften
  • Betreuungs- und Pflegedienste

Auf diese Themen konzentriert sich die Beratung:

  • innovative und alternative Wohnformen für ein gemeinschaftliches Wohnen, z.B. Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPG)
  • technische Unterstützungsmöglichkeiten (AAL-Systeme) sowie Digitalisierung, damit z.B. ein Wohnen in den eigenen vier Wänden möglichst lange machbar ist

Mit der KIWA sollen neue und innovative Wohn-Pflege-Angebote begleitet und unterstützt werden sowie Lücken in den Versorgungsstrukturen sichtbar gemacht werden. Im Idealfall können Lösungen zur Schließung dieser Lücken gefunden werden.

Aus dem bisherigen Verlauf der Arbeit - so die Einschätzung der KIWA - seien besonders Lücken an Wohnangeboten für junge, an Demenz erkrankter Menschen und Menschen mit Behinderung im Alter aufgefallen. Die KIWA ist bemüht, Projekte, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind, bestmöglich zu unterstützen.

Die KIWA kann per E-Mail unter post@kiwa-sh.de erreicht werden.

Vorstellung einer Wohngruppe

Die KIWA ist in der Beratung bei mehreren Wohnprojekten, welche sich derzeit gründen, beteiligt. Eine davon – die Aktiv-WG in Klein Rönnau (Kreis Segeberg) – soll hier vorgestellt werden.

Das Haus bietet Platz für 5 bis 6 Mieter*innen, die trotz leichter Vergesslichkeit oder einer beginnenden Demenz ein selbstständiges und erfülltes Leben führen möchten. Die Wohnform richtet sich besonders an Menschen, die ihrer Diagnose aktiv entgegentreten möchten.

Es wird in diesem Projekt besonderer Wert auf die Förderung der Lebensqualität gelegt. Durch die Anleitung und Durchführung der MAKS®-Therapie sollen die Mieter*innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu stabilisieren und zu erhalten. Angehörige sind jederzeit willkommen, können sich mit einbringen und so den Umgang mit der Erkrankung erlernen.

Eine erfahrene Präsenzkraft ist täglich für 3 bis 4 Stunden vor Ort, um individuelle Bedürfnisse zu erkennen und die notwendige Unterstützung zu bieten. So soll ein Umfeld geschaffen werden, das Sicherheit und Geborgenheit vermittelt.

Das Landhaus in Klein-Rönnau soll durch großzügige Räume und einen parkähnlichen Garten eine angenehme Atmosphäre bieten. Hier haben die Mieter*innen die Möglichkeit, sich mit Gartenarbeiten zu beschäftigen, sich zu entspannen und die Natur zu genießen. Haustiere sollen hier auch gerne gesehen sein.

Wenn Sie Interesse an der  Wohngemeinschaft haben oder weitere Informationen wünschen, können Sie den Eintrag auf der Homepage der KIWA anschauen und die KIWA kontaktieren.

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Die meisten Menschen mit Demenz werden von ihren Familien versorgt, was für diese oft mit psychischen und physischen Belastungen einhergeht. Die Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V. Selbsthilfe Demenz veranstaltet deshalb vom 31.01. bis 20.03.2024 die Online-Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“ für Zu- und Angehörige von Menschen mit Demenz.

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An acht Terminen soll Raum für Information und Austausch geschaffen, um die Angehörigen von Demenzerkrankten zu entlasten. Die Schulungen finden am 31.01., 07.02., 14.02., 21.02., 28.02., 06.03., 13.03. und 20.03.2024 jeweils von 18:30 bis 20:30 Uhr statt. Es werden Themen wie allgemeine und rechtliche Informationen, der Alltag, Pflegeversicherung, Herausforderungen und Entlastungen für Angehörige behandelt.

Das Angebot ist kostenlos. Die Veranstalter bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 24.01.2024. Weitere Informationen auf dem Flyer zur Online-Schulung.

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Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2023 ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, um Einsamkeit zu entgegnen. Mit mehr als 100 Maßnahmen zur „Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Miteinanders“ soll der Einsamkeit in Deutschland begegnet werden.

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Im Strategiepapier der Bundesregierung wird das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden. Ältere Menschen werden als vulnerable Gruppe genannt. Die Maßnahmen sollen jedoch alle Altersklassen berücksichtigt werden, denn seit der Corona-Pandemie seien auch jüngere Personen verstärkt von Einsamkeit betroffen.

Man müsse das Thema intersektional angehen, um ein besseres Bild von der Verteilung von Einsamkeit in der Gesellschaft zu bekommen. Intersektionalität bedeutet, verschiedene Diskriminierungsmerkmale wie z. B. Alter, Religion, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder zugeschriebene Gruppenzugehörigkeit gemeinsam zu betrachten.

Ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets sei, mehr Wissen um das Thema Einsamkeit in Deutschland zu generieren und bestehende Maßnahmen zu evaluieren. Eine neue Kernmaßnahme ist das sogenannte Einsamkeitsbarometer, mit denen die Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen erhoben werden soll. Zudem soll auch Forschung zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit angeregt werden. Zusätzlich sind öffentliche Aktionen geplant, die gesellschaftliches Zusammenkommen fördern sollen.

In kritischen Beiträgen (wie in diesem Beitrag im Deutschlandfunk) wird an der „neuen“ Einsamkeitsstrategie beklagt, dass sie sich vor allem aus bereits bestehenden Maßnahmen zusammensetze und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dabei sei das Thema eine enorme gesellschaftliche Herausforderung. In anderen Ländern - wie z. B. in Großbritannien - wird Einsamkeit schon mit einem eigens dafür vorgesehenen Ministerium entgegnet.

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Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

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In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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