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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Eckpunkte zur Pflegereform vorgestellt. Sie will die Pflegegrade beibehalten, beim Pflegegrad 1 aber den Fokus stärker auf Prävention und bessere fachliche Begleitung legen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Leistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und die finanziellen Mittel effizienter genutzt werden müssten. Für 2026 rechnet sie mit einem Defizit von rund zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, lehnt jedoch eine Beitragserhöhung ab.

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Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen.

Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht.

Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden.

Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen.

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.

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Personen aus der Bundesregierungen haben angekündigt, über eine Streichung des Pflegegrad 1 zu diskutieren. Demnach könnte dieser keine zehn Jahre nach ihrer Einführung bereits wieder abgeschafft werden, wodurch rund 863.000 Deutsche ihren Anspruch auf Pflegegeld verlieren könnten.

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Pflegegrad 1 wird allen Personen mit einer leichten Beeinträchtigung im Alltag erteilt. Ein Punktesystem ermittelt auf Grundlage des Pflegegutachtens die Pflegebedürftigkeit einer Person, wofür diverse Komponenten wie z.B. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten geprüft werden. Aktuell zahlt die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 sogenannte Entlastungsleistungen von bis zu 131 Euro pro Monat – hinzu kommen bei Bedarf finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und die Wohngruppe der zu Pflegenden. Ein Pflegegeld wird, anders als bei Pflegegrad 2 bis 5, allerdings nicht ausgezahlt.

Hauptsächlich wird die Abschaffung des ersten Pflegegrades aus den Reihen der Union gefordert. Christdemokrat*innen begründen diesen Schritt mit der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche durch den Entfall von Pflegegrad 1 nahezu vollständig geschlossen werden könne. Es sei der erste potentielle Schritt bei einer umfangreichen Umgestaltung des Pflegesystems – Kritiker*innen bemängeln schon seit längerer Zeit, dass dieses nicht zukunftsfähig sei, da es sich zu wenig an den gegenwärtigen demographischen Umständen orientiere.

Die SPD befürwortet dagegen den Erhalt von Pflegegrad 1. Mathias Miersch, Fraktionschef der Sozialdemokrat*innen, betonte in im ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“, dass der erste Pflegegrad insbesondere von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen werde – diese würde man „im Regen stehen lassen“, sollte es zu einer Abschaffung von Pflegegrad 1 kommen. Außerdem zeigte Miersch sich zuversichtlich, dass auch anderweitig eingespart werden könne, beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Pflegesystems.

Auch die Opposition äußert sich skeptisch zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Britta Haßelmann, Fraktionchefin der Grünen, betont, dass die Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen unabhängig von dessen Pflegegrad unbedingt gewährleistet bleiben müsse, auch um Betroffene möglichst lange innerhalb der eigenen vier Wände pflegen zu können. Eine ähnliche Position vertritt die Linksfraktion, welche die erwogenen Sparmaßnahmen als „sozialpolitischen Skandal“ bezeichnet, da diese eine ohnehin vulnerable Gruppe der Bevölkerung treffe.

Nicht nur aus der Politik kam Gegenwind – auch Pflegeverbände lehnen den Wegfall von Pflegegrad 1 kategorisch ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit teils fatalen Nachteilen für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige, welchen durch die Umsetzung der geäußerten Pläne eine finanzielle Schieflage drohe. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft den Regierungsparteien Doppelmoral und Vertrauensbruch vor, da es ebenfalls die Große Koalition gewesen war, welche die Einführung des Pflegegrads 1 im Jahr 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatte.

Im schleswig-holsteinischem Landtag liegt seit gestern ein Antrag von SPD und SSW vor, in dem zu den Auswirkungen der diskutierten Vorhaben heißt: "Betroffene und ihre Angehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern."

Die BAGSO-Vorsitzende Regina Görner sagt dazu: „Die aktuellen Überlegungen, Leistungen einfach zu streichen, um Geld zu sparen, zeigen, dass die Bundesregierung noch nicht verstanden hat, worum es geht. So wird das nichts mit der Pflegereform.“

Ein Bund-Länder-Gremium, das sich gegenwärtig mit möglichen Entwürfen zur Pflegereform befasst, wird Mitte Oktober genauere Informationen zum Pflegegradmodell und dessen Zukunft bekanntgeben.

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Für pflegebedürftige Menschen, die geriatrisch betreut und unterstützt werden, spielen Pflegefachkräfte und deren Beziehung zu ihnen eine wichtige Rolle. Durch den tagtäglichen Kontakt zu ihnen handelt es sich häufig um essentielle Bezugspersonen, die große Verantwortung für die Geplfegten tragen. Die physische und emotionale Nähe zu diesen erfordert ein intensives Vertrauensverhältnis, auch seitens der Angehörigen, welche ihre pflegebedürftigen Verwandten in Sicherheit wähnen.

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Fälle von körperlichem, emotionalem und auch sexuellem Missbrauch kommen jedoch auch in der Pflege immer wieder vor und werden strafrechtlich kaum verfolgt. Laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind 2024 etwa 16.000 Menschen ab 60 Jahren einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen, jedoch wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Dies liegt u.a. daran, dass Senior*innen häufig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen gegen die Täter*innen zu wehren oder diese gar anzuzeigen. Als ganz besonders vulnerabel erweisen sich Menschen mit Demenz, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten damit haben, die Tat kognitiv wahrzunehmen und einzuordnen.

Aufgrund der niedrigen Aufklärungsquote solcher Misshandlungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. dafür ein, das Thema stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken. In einem offiziellen Statement begrüßt der 1989 gegründete Verein stärkere Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige, damit es gar nicht erst zu Fällen von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder ähnlichen Delikten kommt. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuer*innen, Pflegeinstitutionen und den Angehörigen.

Zunächst wird für eine gezieltere Aufklärung plädiert, um das Bewusstsein von Angehörigen für etwaige Fälle von Misshandlungen gegen Senior*innen zu schärfen, sodass z. B. verdächtige Situationen und Merkmale besser und schneller erkannt und mit einem möglichen Missbrauch in Verbindung gebracht werden können. Es müsse jedoch auch an ausreichend Förderung für Pflegekräfte sowie für (pflegende) Angehörige gedacht werden, da die meisten Taten wahrscheinlich durch Überforderung oder Hilflosigkeit aufgrund der Pflegesituation geschehen. Auch flächendeckende Informationen, Workshops und Kampagnen für alle Menschen, die mit Senior*innen zu tun haben, sind Bestandteil der Forderungen.

Eine ähnliche Stellungnahme veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erst vor wenigen Tagen. Dieser ist bereits seit 1880 aktiv und macht sich ebenfalls für vorbeugende Maßnahmen gegen Missbrauch und Misshandlung seitens Kranken- und Altenpfleger*innen stark. Diese umfassen neben der allgemeinen Entlastung pflegender Angehöriger Prävention, Aufklärung, Aufdeckung und einen sensiblen Umgang mit Betroffenen.

Zeitgleich macht der Verein auch darauf aufmerksam, wie leicht es den Täter*innen in pflegerischen Umfeld fällt, die Taten zu verheimlichen. Zeug*innen gibt es in den seltensten Fällen, sodass die Opfer dazu gezwungen sind, sich selbst zu artikulieren, was im hohen Alter nicht immer möglich ist. „An der Misshandlung von älteren und pflegebedürftigen Menschen darf man nicht vorbeischauen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch Aufmerksamkeit, Unterstützung von Betroffenen oder die Förderung entsprechender Initiativen“, meint die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in ihrer Erklärung.

Sollten auch Sie oder eine*r ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt oder Nötigung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, die Sie aus dieser Übersicht auswählen können.

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Die Prognosen zahlreicher Metereolog*innen sprechen für ungewöhnlich heiße Temperaturen in diesem Sommer. Extreme Hitzewellen gelten als äußerst wahrscheinlich, besonders betroffen sind ältere und geschwächte Menschen. Auch körperlich robuste Menschen neigen unter solchen Temperaturen zu Kreislaufbeschwerden und weiteren Symptomen.

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Für die Pflege stellen die heißesten Tage des Jahres eine Herausforderung dar, die sowohl die alle beteiligten Menschen stark belasten kann. Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen einsetzt, aber auch Beratung, Aufklärung und Lobbyarbeit betreibt, macht sich nun dafür stark, Schutzmaßnahmen gegen extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen nicht nur auszuweiten, sondern auch gesetzlich vorzuschreiben.

In einer Stellungnahme vom 02.06.2025 weist der BIVA darauf hin, dass ältere und pflegebedürftige Menschen häufig nicht über die körperlichen und/oder geistigen Ressourcen verfügen, um sich eigenhändig abzukühlen. Gleichzeitig wird die bisherige Situation bezüglich Hitzeschutz in deutschen Pflegeheimen bemängelt. Um präventiv gegen die von heißem Wetter ausgehenden Gefahren vorzugehen, benötige es laut Ulrike Kempchen, Leiterin der BIVA-Rechtsberatung, „außenliegende[n] Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion“.

Gegenwärtig wird Hitzeschutz nur in den Landesverfassungen explizit erwähnt – und dies auch nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Um Senior*innen in Pflegeeinrichtungen besser vor der hohen Sonneneinstrahlung, stickiger Luft und erhitzten Oberflächen zu schützen, plädert der BIVA-Pflegeschutzbund dafür, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Pflegeheime dazu verpflichten, in ausreichend Hitzeschutz zu investieren. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine stärkere finanzielle Förderung zugunsten dieser Maßnahmen nicht nur angemessen, sondern mitunter lebensrettend.

Daneben macht der BIVA-Pflegeschutzbund eine übersichtliche und leicht verständliche Auswahl von Tipps und Informationen aufmerksam. Vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erarbeitet, enthalten die hier kostenlos verfügbaren Infoblätter wichtige Hinweise zum optimalen Umgang mit Hitze, welche sich speziell an Senior*innen und Pflegefachkräfte wenden. Dort erfahren Sie u.a., wie Sie trotz Hitze körperliche Betätigung unbedenklich in ihren Alltag inkludieren und was zu tun ist, um Ihre Angehörigen möglichst stress- und schmerzfrei durch die bevorstehenden Hitzewellen zu bringen.

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Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, weiß, dass Pausen wichtig sind. Sei es für die eigene Erholung, andere Verpflichtungen oder unerwartete Ereignisse wie Krankheit – eine Vertretung ist dann nötig. Der deutsche Staat bietet dafür die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.

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Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen.

  • Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege wird zu Hause organisiert und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn sie eine Auszeit brauchen oder erkranken. Sie kann stundenweise genutzt werden und muss nicht zwingend von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen:

  • Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht.
  • Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegelds wird ebenfalls von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet. Das halbe Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist, beispielsweise während einer Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Verhinderungspflege konnte bisher erst nach 6 Monaten Pflegetätigkeit genutzt werden – das ist ab Juli direkt mit der Feststellung des Pflegegrades möglich.
  • Die Vergütung für nicht erwerbstätige Verwandte steigt: Sie erhalten nun das 2-fache Pflegegeld, anstatt wie bisher maximal das 1,5-fache.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden.

Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:

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Laut dem Ärzteblatt sei das Gesundheitssystem nicht ausreichend auf Herausforderungen des demografischen Wandels vorbereitet. In diesem Beitrag lesen Sie vorgeschlagene Präventionsmaßnahmen, die als Reaktion auf den dempgraphischen Wandel diskutiert werden.

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Gruppenspezifische Prävention

Die Kommission „Demografischer Wandel“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina betont die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen auf Gemeinde-, Familien- oder Vereinsebene. Ihr Sprecher, Prof. Dr. med. Gerd Kempermann, kritisiert die begrenzte Wirksamkeit globaler Maßnahmen und fordert eine differenziertere Strategie.

Stärkung der Primärprävention

Marcus Ebeling, stellvertretender Leiter am Max-Planck-Institut für demografische Forschung, fordert verstärkte Maßnahmen zur Reduktion von Risikofaktoren wie Alkohol- und Tabakkonsum. Er nennt unter anderem eine Zuckersteuer als sinnvolle Initiative zur Förderung eines gesünderen Lebensstils.

Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie

Prof. Kempermann macht sich für eine wissenschaftlich fundiertere und finanziell besser ausgestattete Strategie zur Bekämpfung von Demenz stark. Er warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Belastungen, die durch die steigende Prävalenz der Krankheit entstehen werden.

Gesundheit als durchgängiges Politikziel

Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey der Berliner Charité, spricht sich für die Integration von Gesundheitsförderung in verschiedene Politikbereiche („Health in all Policies“) aus, damit Stadtplanung, Wohnen, Arbeit, Landwirtschaft und Verkehr stärker zur Gesunderhaltung beitragen.

Wie Kuhlmey anmerkt, bedarf es dabei nicht weniger als einen „großen Wurf“ der eine ressortübergreifende Herangehensweise erfordert. Neben einem durchgängigen Politikziel müsse dabei die Unterschiede zwischen Stadt und Land aber auch zwischen den einzelnen Kommunen berücksichtigt werden. Es gehe um mehr ambulante Versorgung.

Ebeling hebt die Bedeutung einer besseren Datengrundlage nach skandinavischem Vorbild hervor, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen und verweist auf die zunehmende Komplexität individueller Krankheitshistorien. Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit der Verhaltensänderung bei den Menschen selbst.

Kritische Zusammenfassung

Während Expert*innen mehr Effizienz und regionale Anpassungen in der Versorgung fordern, bleibt der „effizientere“ Einsatz von Ressourcen dabei ein zweischneidiges Schwert. Der Report zeigt auf, dass eine verbesserte ambulante Versorgung jährlich 1,4 Millionen Krankenhausfälle vermeiden könnte, was 36 % der pflegesensitiven Fälle entspricht. Allerdings bedeutet das nicht, dass keine zusätzlichen Investitionen in Personal und Ressourcen auf ambulanter Seite notwendig sein werden.

Auch die häusliche Pflege würde dadurch stärker beansprucht, was mehr „private Care-Arbeit“ bedeutet – ein zusätzlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand für pflegende Personen, was derzeit vor allem Frauen betreffen würde. Es würde auch gleichzeitig ein potenzieller Wegfall von Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft bedeuten.

In Punkto Verhaltensänderung lässt sich darüber hinaus kommentieren: Ob und wie gesund jemand lebt, ist nie alleine eine Frage der Entscheidung, sondern hängt mindestens ebenso von den  Lebensumständen und den Gewohnheiten des Umfeldes ab. Maßnahmen zur Veränderung hin zu einem gesünderen Lebenswandel, erfordern Bildungsinitiativen sowie regulatorische Eingriffe in Konsumwerbung und die Lebensmittelindustrie. Wirksame politische Maßnahmen in dieser Richtung erscheinen jedoch unwahrscheinlich.

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Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben nicht in einer stationären Einrichtung. Dies war ein Ergebnis einer Befragung des Deutschen Alterssurvey.

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Alle knapp 5.000 an der Umfrage teilgenommen Personen waren mindestens 43 Jahre alt und wurden gebeten, Angaben zur Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern zu machen, sofern diese noch lebten. Über ein Drittel der Personen mit mindestens einem lebenden Elternteil, die im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) befragt wurden, stellten einen Pflege- und/oder Betreuungsbedarf bei eigenen Eltern fest. Unter dieser Gruppe der Teilnehmenden sah sich knapp die Hälfte aller Befragten selbst für die Pflege der Eltern zuständig, anstatt hierfür eine Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen werden sogar beide Elternteile eigenständig gepflegt.

Zumindest kann eine große Mehrheit der pflegenden Angehörigen auf ein verlässliches Netzwerk setzen, das sich in den meisten Fällen aus weiteren Familienangehörigen wie z.B. Geschwistern zusammensetzt. Ca. jede zweite Person gab zudem an, durch den ambulanten Pflegedienst unterstützt zu werden. Nachbar*innen, Freund*innen und Bekannte spielten eine eher untergeordnete Rolle in der Einbindung in die Pflege der eigenen Eltern. Externe Pflegefachkräfte wurden mit unter 5 % noch seltener genannt.

Die kürzlich erschienenen Daten der Umfrage können auf der Seite des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) abgerufen und heruntergeladen werden.

Die hohe Popularität der häuslichen Versorgung lässt sich nicht zuletzt durch die persönlichen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen erklären. Für viele pflegebedürftige Menschen sind die vertraute Umgebung zu Hause sowie die persönliche Nähe zu den Angehörigen höchst relevante Faktoren, zumal deren erwachsenen Kinder die Pflege auch aus ethisch-moralischen Gründen häufig selbst übernehmen möchten. Ein weiterer Grund, wieso die Pflege in vielen Fällen in den eigenen vier Wänden stattfindet, ist das Schema, nach dem die Pflegeversicherung funktioniert.

Da die Pflege der eigenen Angehörigen an eine Vielzahl körperlicher, mentaler und zeitlicher Herausforderungen geknüpft ist, kann jede Form der Unterstützung entlastend wirken. Genau deshalb ist es von hoher Bedeutung, Angehörigen bei der Versorgung ihrer Eltern ein zusätzliches Standbein zu bieten und sich die für die Pflege anstehenden Aufgaben so gut wie möglich zu teilen.

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Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt und setzt sich insbesondere aus Senior*innen zusammen, die altersbedingt auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Ergänzend hierzu verfügen auch jüngere Menschen aufgrund von Erkrankungen über eine Pflegestufe und haben somit Anspruch auf entsprechende Versorgung. Ohne ein funktionierendes Pflegesystem würden zahlreiche Patient*innen nur wenige Tage überleben – umso erschreckender sind die Ergebnisse einer Umfrage.

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Von den 4.500 befragten Personen zwischen 16 und 70 Jahren äußerten ca. 65 %, dass sie das Pflegesystem hierzulande als unzureichend empfinden, während eine Reform dessen sogar von über drei Vierteln befürwortet wird. Ein häufig genannter Grund für diese Mängel ist die systematische Bevorzugung wohlhabenderer Personen – so gaben 92 % an, dass sie der Meinung sind, dass die Qualität der Pflege unmittelbar mit dem Kontostand zusammenhänge. Parallel dazu äußerten zwei Drittel der Befragten Zweifel daran, sich eine angemessene Pflege leisten zu können.

Die deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich für eine stärkere staatliche Finanzierung des Pflegesystems aus, v. a. hinsichtlich des demographischen Wandels, der mehr Pflegebedürftige hervorbringen werde. Verglichen mit anderen europäischen Ländern zeigt sich eine klare Unterfinanzierung des deutschen Pflegesystems.

Der Blick über die eigenen Staatsgrenzen hinaus offenbart auch eine grundsätzlich zufriedenstellendere Situation. Ein Beispiel hierfür sind die skandinavischen Staaten, in denen pflegerische Berufe einen besseren Ruf und mit höhere Löhnen bedeuten als in Deutschland. Der Personalmangel spielt in Deutschland eine größere Rolle als im Norden: Norwegen hat mehr als doppelt so viele Pflegekräfte pro Kopf wie Deutschland und liegt damit international an der Spitze. Das dortige Gesundheitssystem gewährt allen Menschen – unabhängig vom Einkommen – dieselben Leistungen, indem alle Bürger*innen mit Steuern das System finanzieren.

Der gesamte Pflegereport der DAK kann hier heruntergeladen werden.

Bezogen auf die Palliativ- und geriatrische Pflege schneidet gemäß einer Forschung von The Economist Intelligence Unit Großbritannien am besten ab. Die Ursache dafür wird neben dem grundsätzlichen Wohlstand des Landes auch in dem hohen Engagement für diesen Pflegebereich seitens der Regierung und der Gesellschaft verortet. Durch Vereinsarbeit kann dort die Pflege mitsamt des Personals besser finanziert werden und auch das britische Gesundheitssystem erweist sich als sehr kompatibel mit dieser Herangehensweise.

Eine der größten Herausforderungen des deutschen Pflegesystems ist die zukünftige Finanzierung, die bereits jetzt nicht mehr angemessen gewährleistet werden kann. Diverse Verbände und Organisationen fordern schon lange umfangreiche Neuerungen, durch die die Pflege bezahlbarer und gerechter werden soll.

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Der demografische Wandel, die Engpässe beim Gesundheits- und Pflegepersonal und die Frage einer „mobilisierenden“ Infrastruktur: Was allgemein bereits als – zumindest schwer lösbares – Problem bekannt ist, spitzt sich zu, wenn man in die ländlichen Regionen blickt.

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Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend selbstbestimmt und gut versorgt in den eigenen vier Wänden zu verbringen – unabhängig vom Wohnort. Doch ohne die immense Unterstützung durch familiäre, nichtberufliche Pflege wäre dieses Modell bereits jetzt nicht umsetzbar. Auf dieses wenig überraschende Ergebnis verwies die Caritas zuletzt bereits in einem Artikel von 2020. Liest man diesen weiter, zeigt sich ein Teufelskreis, der bis heute nicht gelöst ist – auch wenn es immer wieder Modellprojekte gibt.

Durch die Abwanderung der Jugend und Berufstätigen, die vor allem in strukturschwachen Regionen zu einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang führt, verändert sich das Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen. Es entstehen sowohl:

  • Schwierigkeiten, ausreichendes medizinisches und pflegerisches Personal zu finden,
  • als auch ein Wegbrechen der Unterstützung durch abgewanderte Angehörige.

Hinzu kommen regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste und große Versorgungslücken bei Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie fehlende spezialisierte Versorgung, beispielsweise für Demenzpatient*innen.

Dabei mag eine Lösung durchaus in der Digitalisierung liegen. Allerdings ist Digitalisierung ein riesiges Schlagwort, unter dessen Schirm man aufpassen muss, andere Bereiche nicht aus den Augen zu verlieren. Wie Josef Lüttig, Diözesan-Caritasdirektor in Paderborn, festhält, braucht die Entwicklung ländlicher Regionen jedoch weit mehr als Wirtschaftsförderung und moderne Infrastruktur wie Mobilfunk oder Highspeed-Internet. Essenziell sind Maßnahmen, um die Grundversorgung sicherzustellen, wie die Unterstützung von Pflegediensten, kleinen Krankenhäusern, Nahverkehr und Bildungseinrichtungen. Wohlfahrtsverbände übernehmen hier oft die Versorgung entlegener Gebiete, insbesondere da Fahrtwege nicht refinanziert werden.

Lüttig forderte bereits 2020 daher einen "Demografie-Bonus", der explizit über das Digitale hinausgeht und Gesundheit, ÖPNV und Bildung miteinschließt. Andernfalls würden „manche Regionen weiter ausbluten“.

Auch wenn sich hinter dieser Forderung eine weitere, vermutlich langwierige Diskussion verbirgt, wo, was und wie genau gefördert werden sollte, macht die Formulierung von Lüttig zumindest den Bedarf deutlich, gewissen Förderbedarf so genau zu definieren, dass ihre Förderung nicht durch andere Bereiche abgegriffen werden kann, die aufgrund aktueller Trends oder vermeintlich schnellerer Ergebnisse vorrangig gefördert würden.

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Zum 1. Januar 2025 hat sich die Eigenbeteiligung, also der Betrag, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen selbst zahlen müssen, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erhöht. Im Durchschnitt stieg der Betrag von 2.687 Euro auf nun 2.984 Euro pro Monat für das erste Jahr im Pflegeheim. Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesamtzuzahlung für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts auf durchschnittlich 2.778 Euro pro Monat gestiegen.

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Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor.

„Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird.

Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes.

Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen.

Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“

Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“

Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen.

Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen:

Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird.

Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.

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