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Wohnen

Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2023 ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, um Einsamkeit zu entgegnen. Mit mehr als 100 Maßnahmen zur „Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Miteinanders“ soll der Einsamkeit in Deutschland begegnet werden.

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Im Strategiepapier der Bundesregierung wird das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden. Ältere Menschen werden als vulnerable Gruppe genannt. Die Maßnahmen sollen jedoch alle Altersklassen berücksichtigt werden, denn seit der Corona-Pandemie seien auch jüngere Personen verstärkt von Einsamkeit betroffen.

Man müsse das Thema intersektional angehen, um ein besseres Bild von der Verteilung von Einsamkeit in der Gesellschaft zu bekommen. Intersektionalität bedeutet, verschiedene Diskriminierungsmerkmale wie z. B. Alter, Religion, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder zugeschriebene Gruppenzugehörigkeit gemeinsam zu betrachten.

Ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets sei, mehr Wissen um das Thema Einsamkeit in Deutschland zu generieren und bestehende Maßnahmen zu evaluieren. Eine neue Kernmaßnahme ist das sogenannte Einsamkeitsbarometer, mit denen die Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen erhoben werden soll. Zudem soll auch Forschung zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit angeregt werden. Zusätzlich sind öffentliche Aktionen geplant, die gesellschaftliches Zusammenkommen fördern sollen.

In kritischen Beiträgen (wie in diesem Beitrag im Deutschlandfunk) wird an der „neuen“ Einsamkeitsstrategie beklagt, dass sie sich vor allem aus bereits bestehenden Maßnahmen zusammensetze und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dabei sei das Thema eine enorme gesellschaftliche Herausforderung. In anderen Ländern - wie z. B. in Großbritannien - wird Einsamkeit schon mit einem eigens dafür vorgesehenen Ministerium entgegnet.

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Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

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In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

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Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

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Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der SPD zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie den beiden Alternativanträgen der Fraktionen der SSW sowie der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt.

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Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 10. November 2023 (Drucksache 20/1604) empfiehlt der Sozialausschuss, dem die Anträge Ende 2022 vom Landtag durch Plenarbeschluss überwiesen wurden, die unveränderte Annahme des Alternativantrages der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Antrag der SPD

Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion „Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/480) forderte die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten, pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein. Der Antrag zielt auf eine fachliche Unterstützung von pflegenden Angehörigen ab, die oft unter starker psychischer und körperlicher Belastung leiden würden. Außerdem wird der Ausbau von Entlastungsmöglichkeiten wie Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Pflegebedürftigen durch beispielsweise der Etablierung der Vor-Ort-für-dich-Kraft und „Community Health Nurses“ gefordert.

Alternativantrag des SSW

In dem Alternativantrag der Fraktion des SSW „Pflegende Angehörige anerkennen, stärken und vor Armut schützen“ (Drucksache 20/535) wird ein besonderer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Pflegenden Angehörigen gelegt, denn diese müssten oft aufgrund ihrer Pflegetätigkeiten ihre Arbeitszeit reduzieren womit finanzielle Sorgen einhergingen. Neben der stärkeren Einbindung der Interessen pflegender Angehöriger bei pflegepolitischen Entscheidungen fordert die Fraktion des SSW verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung dieser Gruppe und einer selbstbestimmten Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe.

Konkret wird hierzu eine Lohnersatzleistung für 36 Monate nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld vorgeschlagen. Als Alternative zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde im Antrag der SSW-Fraktion zielgerichteter auf die ökonomischen und psychologischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger geschaut und auf verschiedenen Ebenen Unterstützung dieser Gruppe gefordert.

Alternativantrag von CDU und Grünen

Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Bedingungen in der pflegerischen Versorgung anpassen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützen“ (Drucksache 20/536) wird gefordert, dass sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung, also Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor, eingesetzt wird. Dazu gehören eine verbesserte Vergütung sowie das Schließen von Finanzierungslücken und die Zusammenführung von Leistungen, um Bürokratie zu reduzieren.

Zudem sollen Regelungen zu „Community Health Nurses“ oder ähnliche innovative Angebote erarbeitet werden. Eine weitere Maßnahme zur organisatorischen Erleichterung der pflegerischen Versorgung könne die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals sein. Mit diesem soll eine einfache tagesaktuelle Übersicht der verfügbaren Plätze ermöglicht werden.

Auch auf Landesebene sollen verschiedene Maßnahmen fortgeführt oder eingeführt werden, darunter fallen unter anderem Gespräche mit den Pflegekassen und den Kommunen zur finanziellen Förderung von Pflegestützpunkten, der Unterstützung der für die Pflegebedarfsplanung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines geeigneten Formates für Pflegekonferenzen sowie der Fortführung des Projektes „Autonome Ambulante Pflegeteams“.

Abstimmung im Landtag

Voraussichtlich wird der Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im Landtag angenommen werden.

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Die Langzeitpflege wurde durch die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Das Bundesministerium für Gesundheit lädt zu einem Diskurs zu Coronalehren und zukünftiger Krisenresilienz am 6. Dezember ein.

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Inzwischen liegen durch Erfahrungsberichten und zahlreiche Studien umfangreiche Erkenntnisse über die Zeit der Corona-Pandemie vor. Sie eröffnen die Chance, Schlüsse zu ziehen und Einrichtungen der Pflege für künftige Krisen zu stärken. Unter dem Titel „Lehren aus der Corona-Pandemie und zukünftige Krisenresilienz in der Langzeitpflege“ lädt das Bundesgesundheitsministerium daher zu einem gemeinsamen Diskurs ein.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist digital im Livestream möglich. Sie ist kostenlos, auch eine Anmeldung ist nicht nötig. Der Austausch findet am 06.12.2023 in der Zeit von 13 bis 17 Uhr statt. Eröffnet wird die Veranstaltung von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD).

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Am 14. Und 15. Dezember lädt die Deutsche Gesellschaft für Demographie (DGD) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu einer Fachtagung ein, die sich den Auswirkungen und Herausforderungen des demografischen Wandels in den Regionen widmet.

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Die Veranstaltung findet unter dem Titel „So vielfältig der demografische Wandel, so verschieden die regionalen Herausforderungen und Anpassungsstrategien“ statt. Auch Gestaltungsmöglichkeiten von Politik, Verwaltungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft sollen dabei thematisiert werden, beispielsweise bezogen auf Wohnungsmärkte oder den Pflege- und Gesundheitssektor. Regionale Bevölkerungsvorausberechnungen sollen dabei ebenso besprochen werden wie neue Formen der Gesundheitsversorgung für unterversorgte Regionen,  regionale Trends der Wohnungsnachfrage oder die Integration von Zugewanderten in ländlichen Räumen. Ein Vortrag wird sich der Rolle Älterer bei der Gestaltung zukunftsfähiger Städte und Regionen widmen.

Die Dezembertagung des DGD-Arbeitskreises „Städte und Regionen“ in Kooperation mit dem BBSR Bonn findet am 14. und 15. Dezember 2023 in Berlin statt. Um Anmeldung wird bis zum 8. Dezember gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Neben dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz braucht es insbesondere für ein gutes Altwerden öffentliche Begegnungsräume, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Solche „Dritten Orte“ müssen daher als zentrales Element altersfreundlicher Kommunen gesehen werden.

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Der auf den Soziologen Ray Oldenburg Begriff „Third Places“ – übersetzt also Dritte Orte – bezeichnet Begegnungsorte, die jenseits des familiären Umfelds und des Arbeitsplatzes liegen. Darunter fallen beispielsweise Bücherhallen, Schwimmbäder oder Offene Treffs. Öffentlich zugängliche Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen werden im Alter wichtiger, verlieren die „ersten“ und „zweiten“ Orte insbesondere durch Ende der Erwerbstätigkeit doch an Bedeutung.

Auch vor dem Hintergrund der Alterung einer geburtenstarken Generation (sog. Babyboomer) und der steigenden Zahl von Älteren, die von Einsamkeit gefährdet sind, dürfte die Schaffung neuer Anlaufstellen in den Quartieren an Bedeutung gewinnen. Zwar erhöht das Altern an sich nicht das Risiko für Vereinsamung, biografisch bedingte Verluste im Zuge des Älterwerdens können allerdings zu Einsamkeitserfahrungen beitragen. Denkbar ist das beispielsweise dann, wenn neben dem durch das Ende der Erwerbstätigkeit wegfallenden zweiten Ort auch im ersten Ort, dem angestammten Zuhause, Partner*innen sterben oder Kinder ausziehen und ein Gefühl der Leere entsteht.

Der Rolle „dritter“ Orte im Alter hat sich nun eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung sowie der Körber-Stiftung gewidmet. Die im November vorgelegte Studie trägt den Titel „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ und untersucht, wie Kommunen gezielt solche Treffpunkte fördern können. Als ein Positivbeispiel wird die Stadt Den Haag beleuchtet.

Den Haag ist 2015 dem Netzwerk Altersfreundlicher Städte und Gemeinden beigetreten und betreibt eine Alterspolitik, die auf den Handlungsfeldern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Dritte Orte, an denen alle Älteren in der Stadt die Möglichkeit haben sollen, Teilhabe leben zu können. In einem von der Stadt geförderten Programm werden bestehende Begegnungsorte in das Programmnetzwerk aufgenommen und Bedarfe für weitere Orte in Quartieren identifiziert. So entsteht ein wachsendes Netzwerk aus derzeit 60 Dritten Orten.

Die Studie der Körber-Stiftung und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung weist aber auch darauf hin, dass es mehr gebe als die klassischen Senior*innentreffs. Vermutet wird, dass sich viele der „neuen Alten“ von den herkömmlichen Angeboten für Senior*innen nicht mehr angesprochen fühlen könnten. Die Babyboomer-Generation arbeite länger, engagiere sich häufiger ehrenamtlich und ihre Frauenerwerbsquote sei höher als bei den gegen Ende des Zweiten Weltkrieges oder in den ersten Nachkriegsjahren Geborenen. „Sie dürften sich eher für Orte interessieren, die zum aktiven Mitwirken einladen, Freiraum für Austausch, Kreativität, Lernen und neue Ideen bieten“, so der Bericht. Auch müssten Dritte Orte nicht komplett durchstrukturiert sein. Auch unvorhergesehene Begegnungen oder auch nur entspanntes Zuschauen sollten ermöglicht werden.

Die Studie finden Sie hier.

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Eine vorsorgliche Planung der eigenen Bestattung kann Angehörige im Trauerfall entlasten. So kann mit einer Bestattungsverfügung jegliche Details einer Beisetzung im Voraus geplant werden. Auch für die Finanzierung der Bestattung gibt es mehrere Möglichkeiten.

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In der Bestattungsverfügung wird Art, Ablauf und Ort der Bestattung bindend festgehalten. So kann die Person im Voraus selbst über ihre Beisetzung entscheiden, was eine Entlastung für die Angehörigen im Todesfall bedeuten kann. Verschiedene Fragen zur Bestattung können in der Verfügung festgehalten werden, sei es über die Art der Trauerfeier, ob es eine Zeitungsanzeige geben soll und ob eine Person die Verantwortung übertragen wird, die Wünsche der verstorbenen Person umzusetzen. Die Bestattungsverfügung muss keine bestimmte Form haben, sie kann handschriftlich verfasst werden, um die Authentizität sicherzustellen. In gedruckter Form sollte sie vom Notar oder Hausarzt bestätigt werden, um zu gewährleisten, dass der Wille frei und ohne Zwang geäußert werden konnte.

Auch die Finanzierung der Bestattung sollte vorsorglich geplant werden (siehe unseren früheren Beitrag). So gibt es mehrere Möglichkeiten wie einen Bestattungsvorsorgevertrag, eine Sterbegeldversicherung und Sparpläne. Bei Finanzierungsproblemen übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Bestattungskosten. Der BIVA Pflegeschutzbund informiert dazu ausführlicher auf seiner Webseite.

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Im September wurde der GERAS-Preis in Berlin verliehen. Drei Pflegeeinrichtungen in Bayern, Sachsen und Saarland wurden ausgezeichnet, da sie beispielhaft Menschen mit Seheinschränkungen inkludieren würden.

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Aus den 20 Bewerbungen haben das Pflegeheim „Wohnen am Schlossanger“ in der Nähe von München, das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg in Sachsen sowie die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift in Saarbrücken mit ihren Maßnahmen für Menschen mit Seheinschränkungen besonders beeindruckt. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro.

Das Seniorenzentrum „Wohnen am Schlossanger" welches auf dem ersten Platz steht, konnte mit einem Maßnahmenpaket, welches bauliche und gestalterische Veränderungen und die Sensibilisierung und Schulung des gesamten Einrichtungspersonals beinhaltet, punkten. Jurymitglied Christian Seuß betonte die Nachhaltigkeit der Entwicklung zu einem sehbehindertenfreundlichen Altenheim, wenn alle Bereiche des Hauses sowie alle Beschäftigten einbezogen werden.

Mit baulichen, räumlichen und gestalterischen Maßnahmen sowie der Weiterbildung des Personals konnten auch das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg und die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift die Jury des GERAS-Preis beeindrucken. Der Preis wird seit 2016 verliehen und wird gestiftet von (der im Jahr 2019 verstorbenen) Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich schon lange für die Rechte von Menschen in Pflegeheimen eingesetzt hat.

Zu den Gewinnern der diesjährigen Preisverleihung auf der Webseite der BAGSO.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungsanpassung e.V. hat ein Positionspapier vorgelegt, in welchem sie Wege für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung aufzeigt – unabhängig von Alter und Beeinträchtigungen.

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„Im Zuge des demografischen Wandels und einer sich weiter verschärfenden Pflegesituation wird gerade der Bedarf nach altersgerechten, barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen in den nächsten Jahren enorm wachsen“, heißt es in dem Positionspapier der BAG Wohnungsanpassung. Derzeit würden gerade einmal zwei Prozent der Wohnungen diese Kriterien  erfüllen.

Die energetische Sanierung in Deutschland funktioniere gut, hier gebe es eine strukturell gute Organisierung und eine etablierte Förderkulisse, die auch bei Handwerker*innen und Eigentümer*innen zu einem guten Wissen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten führe. „Diese etablierten Förderprogramme und gut ausgebauten Beratungsstrukturen im Bereich der Energieeffizienz gilt es nun mit entsprechenden, weniger populären und etablierten, Programmen für das altersgerechte bzw. barrierereduzierte sowie – idealerweise auch für –  das barrierefreie Wohnen zu verzahnen“, argumentiert der 15-seitige Bericht.

Zu den Empfehlungen der BAG gehört zunächst, die Datenlage für Politik und Wohnungswirtschaft zu verbessern und allen zugänglich zu machen. Auch die Anerkennung, dass Barrierefreiheit für jede*n bezahlbar und nutzbar sein müsse, wird vorausgesetzt. Entwickelt und umgesetzt  werden sollten nach Vorstellung der BAG Wohnungsanpassung flächendeckende und unabhängige Stellen zur Wohn- und Technikberatung, bestehende Beratungsstrukturen müssten gestärkt werden. Im Bereich der Wohnraumförderung fordern die Verfasser*innen eine Kopplung der staatlichen Zuschüsse an Maßnahmen zur Barrierefreiheit, auch eine Förderung von sozialen Innovationen wie dem Wohnungstausch wird angeregt.

Das Positionspapier finden Sie hier.

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