Weiterlesen „Unter den Älteren sind immer mehr Menschen, die in jungen Jahren nach Deutschland zugewandert sind“, heißt es von der BAGSO in einer Pressemitteilung. „Wenn sie auf Pflege angewiesen sind, stellt sich auch für sie und ihre Familien die Frage nach einer passenden pflegerischen Versorgung und gegebenenfalls der Wahl eines Pflegeheims.“ Der BAGSO-Ratgeber bietet in solchen Fällen Orientierung und Hilfestellung an – nun auch für Zugewanderte aus türkisch- und aus russischsprachigen Ländern. Die Publikation enthält neben allgemeinen Informationen auch eine Checkliste, die bei der Auswahl einer Einrichtung helfen soll. Der Fragenkatalog, mit dem sich Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen lassen, ist in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund entwickelt worden. Die zweisprachigen Ausgaben wurden durch das Bundesseniorenministerium gefördert. Die Broschüren können auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wohnen
Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen
15. Juni 2023Weiterlesen Seit 2011 wird der 15. Juni von den Vereinten Nationen offiziell als Internationaler Tag gegen die Misshandlung älterer Menschen anerkannt. Verbände und Organisationen nutzen dieses Datum, um auf die Situation von älteren und von Misshandlungen bedrohten Menschen hinzuweisen, zum Beispiel in stationären Einrichtungen. So fordert auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) anlässlich des 15. Junis einen besseren Schutz dieser Menschen. „Besonders gefährdet sind Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind“, heißt es in der Pressemitteilung. „Bislang fehlen jedoch Strukturen, die gezielt auf den Schutz alter Menschen vor Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung ausgerichtet sind.“ Die BAGSO fordert die Einrichtung von Ombudsstellen in allen 16 Bundesländern, an die sich Betroffene wenden könnten. Einige Bundesländer hätten in den vergangenen Jahren bereits Pflegebeauftragte eingesetzt, die zum Teil die Funktion informeller Ombudsstellen wahrgenommen hätten. Solche Anlaufstellen müsse es bundesweit geben, argumentiert die BAGSO. Zudem brauche es einen offenen Umgang mit dem Thema Gewalt gegen älterer Menschen, das immer noch tabuisiert sei. „Erkenntnisse aus Studien und Erfahrungen aus Projekten weisen darauf hin, dass Gewalt sowohl in der stationären als auch in der häuslichen Pflegesituation in einem Ausmaß vorkommt, dass deutlich über Einzelfälle hinausgeht“, meldet die BAGSO. „Die Erscheinungsformen sind vielfältig und umfassen unter anderem Vernachlässigung, verbale Aggressionen und körperliche Gewalt.“
GERAS-Preis ausgeschrieben
24. Mai 2023Weiterlesen Die BAGSO sucht im Rahmen des GERAS-Preises auch 2023 nach guten Praxisbeispielen, in diesem Jahr nach Pflegeeinrichtungen, die sich in besonderer Weise auf Menschen mit Sehbeeinträchtigungen einstellen. Gerade im höheren Lebensalter komme es zu Einschränkungen oder dem Verlust der Sehfähigkeit, was sich auf die Alltagsbewältigung, Versorgung und Teilhabe auswirke. Altersbedingte Augenkrankheiten wie die Makuladegeneration oder der Grüne und Graue Star seien neben einem altersüblichen Rückgang der Sehkraft ursächlich dafür. „Bei der Ausgestaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung werden die Bedarfe älterer Menschen mit Seheinschränkungen häufig unzureichend berücksichtigt“, heißt es in der Ausschreibung. Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen würden Studien zufolge vielfach an einer augenmedizinischen Unterversorgung leiden, argumentiert die BAGSO weiter. Dabei sei eine frühzeitige Feststellung wichtig, um den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen zu können. Daher werden gute Praxisbeispiele gesucht. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter*innen für das Thema sensibilisieren und entsprechende Fortbildungen anbieten sowie eine sehbehindertenfreundliche Gestaltung der Einrichtung. Der GERAS-Preis wird seit 2016 vergeben und ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung ist der 1. Juli 2023, Gewinner*innen werden im September bekannt gegeben.
Weiterlesen „Mit unserer gemeinsamen Veranstaltung wollen wir möglichst viele Aspekte hiervon beleuchten, wollen Fachbeiträge und Berichte aus der Praxis hören und gemeinsam ins Gespräch kommen, denn angesichts der Fülle an organisatorischen, finanziellen und baulichen Fragestellungen gibt es großen Informations- und Austauschbedarf“, heißt es in der Beschreibung der Veranstaltungsreihe. „Gleichzeitig möchten wir gelungene Praxisbeispiele präsentieren, die jeweils Mut machen und von denen sich lernen lässt.“ Die Termine im Einzelnen: Die Veranstaltungen finden jeweils von 17:00 bis 19:15 Uhr statt. Um die Technik auszuprobieren und ggf. Hilfe bei technischen Schwierigkeiten zu bekommen, kann sich jeweils ab 16:30 Uhr eingewählt werden. Die Teilnahme für alle Termine kostet insgesamt 40 Euro. Die Beschreibungen der einzelnen Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Weiterlesen Waren es im Sommer vergangenen Jahres noch 56 Prozent, bieten laut der WLAN-Studie von 2023 nun über 60 Prozent der Alten- und Pflegeheime Internetzugänge in den Zimmern der Bewohner*innen an. Am besten ist die Internetverfügbarkeit demnach in Nordrhein-Westfalen (80 Prozent), Hamburg (73 Prozent) und Hessen (70 Prozent), Schlusslicht sind die Heime im Saarland (40 Prozent). Schleswig-Holstein liegt mit 62 Prozent leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt. Die Daten, die das Portal ausgewertet hat, stammen wie auch in den vorherigen Studien vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei der ersten WLAN-Studie im Jahr 2018 lag die Zahl der Heime, die ihren Bewohner*innen Internet auf den Zimmern zur Verfügung stellten, noch bei 37 Prozent. Eine Herausforderung bei der Einrichtung von WLAN sind die Kosten für die Betreiber*innen. Die Redaktion von pflegemarkt.com bezieht sich dabei auf Ergebnisse einer durch die Evangelischen Heimstiftung aufgeschlüsselten Verivox-Umfrage, nach der die komplette Ausstattung und Verkabelung einer kleinen Einrichtung rund 90.000 Euro kosten würde. Betreiber*innen großer Einrichtungen mit etwa 130 Plätzen müssten schon deutlich tiefer in die Tasche greifen: Hier würden rund 270.000 Euro anfallen, die Umbauzeit wird mit drei Monaten angegeben.
Weiterlesen Seit die Geburtenrate in den 1970er Jahren im Vergleich zu dem vorherigen Jahrzehnt stark abgenommen hatte, war abzusehen, dass die Bundesrepublik auf eine demografische Herausforderung zusteuert. In den kommenden Jahren werden die sogenannten „Baby-Boomer“ in Rente gehen. Auch auf dem Wohnungsmarkt könnte das Auswirkungen haben. Viele ältere Menschen wünschen sich zum Ruhestandseintritt oder später Veränderungen und würden beispielsweise lieber in eine kleinere Wohnung ziehen. Auch bauliche Aspekte rücken plötzlich in den Fokus, denn trotz eines im Schnitt immer länger Lebens nehmen körperliche Beeinträchtigungen mit steigendem Alter zu. Laut der Studie „Wohnen im Alter“, die das Pestel-Institut im April vorgestellt hat, sei Deutschland auf diese Situation nicht vorbereitet. Heute sei nur etwa jede siebte Wohnung altersgerecht ausgestattet. Dabei geht es insbesondere um die Merkmale ausreichend durchgangsbreiter Haustüren und Flure sowie um eine stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit der Wohnung. Von den Wohnungen, die bereits heute als altersgerecht eingestuft werden, wird ein Großteil jedoch noch nicht einmal von Senior*innen bewohnt. Auch für jüngere Menschen ist eine barrierearme Ausstattung ein Komfortmerkmal. Da bei der Wohnraumvergabe nicht die Bedürftigkeit, sondern die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft entscheidend sind, ist der Anteil der Haushalte mit Senior*innen an barrierearmen Wohnungen nur geringfügig höher. Es fehle also schon jetzt an über zwei Millionen Senior*innenwohnungen, in den nächsten Jahren werde sich das Problem enorm verschlimmern. „Deutschland rast gerade mit 100 Sachen in die ‚Graue Wohnungsnot‘. Das Fatale ist, dass wir dazu politisch nur eine Vogel-Strauß-Taktik erleben“, wird Studienleiter Matthias Günther in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) zitiert. Der BDB hatte die Studie in Auftrag gegeben. Auch finanziell werde es für die Seniorinnen und Senioren von morgen eng, warnt Günther weiter: „In Zukunft werden deutlich mehr Menschen als heute auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, um überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben. Und so bitter es ist: Auch ein dramatischer Anstieg der Alters-Obdachlosigkeit ist zu erwarten.“ Armutsrisiko im Alter sei vor allem die Pflegebedürftigkeit. Stationäre Pflege koste heute im Schnitt etwa 2.400 Euro, während mehr als die Hälfte der Senior*innenhaushalte monatlich über weniger als 2.000 Euro netto verfügten. Am Ende müsse dann oft der Staat einspringen – allein deshalb müsse er schon ein Interesse daran haben, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause leben zu lassen. Es brauche dringend ein Förderprogramm „Altes Wohnen“. Die Studie weist zudem darauf hin, dass Umbau-Maßnahmen nicht reichen werden. Es brauche Neubau, insbesondere müssten kleinere Wohnanlagen in den Quartieren geschaffen werden. Dann könnten Senior*innen auf eine kleinere Wohnfläche umziehen, ohne dabei ihr soziales Umfeld aufgeben zu müssen.
Weiterlesen Nach den ersten drei Jahren des „Gemeindeschwester Plus“-Modellprojekts ist das Projekt in eine ebenfalls dreijährige Verstetigungsphase übergegangen. Inzwischen ist aus dem „Vorzeigeprojekt“, wie die Landesregierung selbst es nennt, ein festes Landesprogramm geworden. Schon die Modellphase wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, im März wurde nun der zweite Evaluationsbericht in Mainz vorgestellt. „Die Evaluation zeigt, dass die Umsetzung des Projekts GS+ in den Kommunen insgesamt gut gelingt und die GS+ gut in die kommunalen Strukturen und Prozesse integriert wurden“, heißt es im Fazit des Berichts, der die hochaltrigen Senior*innen in den Blick nimmt. Hochbetagte würden sich durch das Projekt sicherer, weniger einsam und eher gesehen fühlen. Die im Rahmen des Landesprogramm tätigen Fachkräfte seien damit ein „wichtiger Baustein einer funktionierenden Kümmerer-Struktur in den Kommunen“, lässt sich Sozialminister Alexander Schweitzer auf der Seite seines Ministeriums zitieren. Entsprechend positiv nimmt der Minister die wissenschaftliche Auswertung zur Kenntnis: „Die Gemeindeschwesterplus ist aus Rheinland-Pfalz nicht mehr wegzudenken. Der vorgelegte Evaluationsbericht bestätigt, dass wir mit dem Beratungsangebot für hochbetagte Seniorinnen und Senioren genau richtigliegen.“ Aus Einsamkeit Kontakt zur Gemeindeschwester Plus gesucht zu haben, gibt rund jede*r fünfte Hochbetagte an. Auch ein Großteil der im Rahmen des Programms angestoßenen Angebote sind Maßnahmen gegen Vereinsamung. Das Thema spiele neben hauswirtschaftlichen und pflegerischen Fragen zur Versorgung auch in den Gesprächen mit den Fachkräften immer wieder eine Rolle. Gemeindeschwester Plus ist ein präventives Angebot, dass sich an Menschen ab 80 Jahren richtet, die keine Pflege, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem derzeitigen Lebensabschnitt brauchen. Die Fachkräfte des Programms beraten, vermitteln und unterstützen die Senior*innen, beispielsweise bei Fragen rund um die Wohnsituation. Derzeit finanziert das Land Rheinland-Pfalz 39 Vollzeitstellen. Evaluiert und begleitet wird das Programm durch "inav – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH". Den Evaluationsbericht können Sie hier herunterladen.
Weiterlesen „Schnittstellenmanagement bei Krankenhausaufnahme und -Entlassung“ heißt des Wiesbadener Projekt, bei dem Rettungsdienste mit den Beratungsstellen Leben im Alter des Sozialdezernats kooperieren. Über das Pilotprojekt informiert unter anderem das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in einem ausführlichen Beitrag vom 30. März 2023. Zitiert wird darin Johannes Weber, der 2018 die Projektleitung als Abteilungsleiter der Altenarbeit im Sozialdezernat übernommen hatte: „Nach unserer Kenntnis gibt es diese Kooperation nur in Wiesbaden“, so der Projektleiter. „Es geht in Wiesbaden deshalb, weil die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter im Sozialdezernat die Meldungen der Rettungsdienste annehmen und weiterbearbeiten können. Ein solcher Dienst ist Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Kooperation.“ Eine Besonderheit des Projektes ist es, dass Rettungskräfte bei älteren Notrufenden nicht allein den gesundheitlichen Status überprüfen, sondern auch das Vorliegen möglicher sozialer Bedarfe. Dabei hilft den Einsatzkräften ein Meldebogen mit vorgegeben Kategorien. Je nach medizinischer Einschätzung erfolgt die Versorgung vor Ort oder durch einen Krankenhaustransport. Ob dann zusätzlich auch das Amt für soziale Arbeit eingebunden wird, entscheidet das Rettungsteam vor Ort. Die Rettungskräfte werden entsprechend geschult. Im Anschluss an die Meldung haben die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen fünf Werktage Zeit, eine Rückmeldung über die Versorgung der Person an den Rettungsdienst zu übermitteln. Das Projekt wurde von Dr. Petra Schönemann-Gieck vom Institut für Gerontologie Universität Heidelberg wissenschaftlich begleitet. Sie kommt zu dem Schluss: „Das Kooperationsverfahren ist ein vielversprechender Ansatz zur Entlastung des Rettungsdiensts und der Krankenhäuser“. Durch das vierjährige Pilotprojekt habe man einen Beitrag zur Reduzierung von medizinisch nicht notwendigen Krankenhauseinweisungen geleistet. „Das Interesse am Verfahren ist groß und erstreckt sich auf Anfragen aus anderen Gebietskörperschaften“, wird Schönemann-Gieck in dem KDA-Beitrag weiter zitiert. Hingewiesen wird allerdings darüber hinaus darauf, dass die Weiterentwicklung der Notfallversorgung in Zukunft weitere Betrachtungen über die Grenzen von Gesundheitswesen und Altenhilfe hinweg bedürfe.
Diskussion um Lauterbachs Pflegereform
17. März 2023Weiterlesen Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen. Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab. Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige. Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.
Pflegeeinrichtungen: Anhaltende Maskenpflicht für Angehörige
21. Februar 2023Weiterlesen In Reaktion auf die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt. Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums. Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.