Logo DISW

Engagement

Das Bündnis für gute Pflege sieht die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland gefährdet. Anlass dafür gäben die aktuellen Sparbeschlüsse der Bundesregierung.

Weiterlesen

In einer aktuellen Pressemitteilung zeigen sich die Bündnispartner*innen besorgt um den Zustand der Pflegekassen. Sie warnen, die Pflege durch Sparmaßnahmen „nicht gegen die Wand fahren“ zu lassen. Die Politik der vergangenen Jahre habe nicht nur immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus den Kassen der Sozialversicherungen finanziert, sondern nun auch noch den bisherigen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen. Und das obwohl im Koalitionsvertrag noch angekündigt worden sei, die defizitäre Finanzlage der Pflegeversicherung durch Bundeszuschüsse zu entlasten.

„Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf“, bewertet das Bündnis die Sparpolitik. Die Organisationen und Verbände fürchten, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dies durch höhere Eigenleistungen finanziell ausbaden müssten.

Im Bündnis für gute Pflege haben sich verschiedene Organisationen und Verbände – darunter die Sozialverbände SoVD und VdK,  der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB und der BIVA Pflegeschutzbund e.V. – zusammengeschlossen, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen als starke Lobby gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten. Gemeinsam fordern die unter anderem bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen, eine gerechte Finanzierung und Unterstützung und Anerkennung für Angehörige.

Schließen


Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der SPD zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie den beiden Alternativanträgen der Fraktionen der SSW sowie der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt.

Weiterlesen

Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 10. November 2023 (Drucksache 20/1604) empfiehlt der Sozialausschuss, dem die Anträge Ende 2022 vom Landtag durch Plenarbeschluss überwiesen wurden, die unveränderte Annahme des Alternativantrages der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Antrag der SPD

Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion „Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/480) forderte die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten, pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein. Der Antrag zielt auf eine fachliche Unterstützung von pflegenden Angehörigen ab, die oft unter starker psychischer und körperlicher Belastung leiden würden. Außerdem wird der Ausbau von Entlastungsmöglichkeiten wie Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Pflegebedürftigen durch beispielsweise der Etablierung der Vor-Ort-für-dich-Kraft und „Community Health Nurses“ gefordert.

Alternativantrag des SSW

In dem Alternativantrag der Fraktion des SSW „Pflegende Angehörige anerkennen, stärken und vor Armut schützen“ (Drucksache 20/535) wird ein besonderer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Pflegenden Angehörigen gelegt, denn diese müssten oft aufgrund ihrer Pflegetätigkeiten ihre Arbeitszeit reduzieren womit finanzielle Sorgen einhergingen. Neben der stärkeren Einbindung der Interessen pflegender Angehöriger bei pflegepolitischen Entscheidungen fordert die Fraktion des SSW verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung dieser Gruppe und einer selbstbestimmten Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe.

Konkret wird hierzu eine Lohnersatzleistung für 36 Monate nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld vorgeschlagen. Als Alternative zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde im Antrag der SSW-Fraktion zielgerichteter auf die ökonomischen und psychologischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger geschaut und auf verschiedenen Ebenen Unterstützung dieser Gruppe gefordert.

Alternativantrag von CDU und Grünen

Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Bedingungen in der pflegerischen Versorgung anpassen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützen“ (Drucksache 20/536) wird gefordert, dass sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung, also Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor, eingesetzt wird. Dazu gehören eine verbesserte Vergütung sowie das Schließen von Finanzierungslücken und die Zusammenführung von Leistungen, um Bürokratie zu reduzieren.

Zudem sollen Regelungen zu „Community Health Nurses“ oder ähnliche innovative Angebote erarbeitet werden. Eine weitere Maßnahme zur organisatorischen Erleichterung der pflegerischen Versorgung könne die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals sein. Mit diesem soll eine einfache tagesaktuelle Übersicht der verfügbaren Plätze ermöglicht werden.

Auch auf Landesebene sollen verschiedene Maßnahmen fortgeführt oder eingeführt werden, darunter fallen unter anderem Gespräche mit den Pflegekassen und den Kommunen zur finanziellen Förderung von Pflegestützpunkten, der Unterstützung der für die Pflegebedarfsplanung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines geeigneten Formates für Pflegekonferenzen sowie der Fortführung des Projektes „Autonome Ambulante Pflegeteams“.

Abstimmung im Landtag

Voraussichtlich wird der Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im Landtag angenommen werden.

Schließen


Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? Nachdem wir uns in einem früheren Beitrag bereits der zweiten Frage gewidmet haben, wird hier der Einfluss der Europäischen Union betrachtet.

Weiterlesen

Zunächst ist auch die Altenpolitik der EU von den Entwicklungen der Altenpolitik der Vereinten Nationen beeinflusst. So ist die Regionalkomission UNECE (United Nations Economic Comission for Europe) für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene verantwortlich.

Die EU selbst beeinflusst die nationale Seniorenpolitik in Deutschland auf mehreren Ebenen, dazu gehören Erklärungen, Richtlinien und Verordnungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten implementiert werden müssen.

In Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben festgehalten. In der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2023 wurde festgehalten, dass der digitale Wandel ältere Menschen inkludieren muss.

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ gezogen. Darin forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und ältere Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Schutzmaßnahmen in Gesundheitskrisen sollen in Bezug auf das Wohl älterer Menschen angemessen sein. Zudem sollen digitale Dienstleistungen den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Langzeitpflegediensten erleichtern, während traditionelle Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben sollen. Der letzte Punkt scheint aktuell besonders relevant auf EU-Ebene. 2023 veröffentlichte auch die FRA (European Agency for Fundamental Rights) einen Bericht, indem erforscht wird, inwiefern in den Mitgliedstaaten der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften für ältere Menschen sichergestellt wird.

Während es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan zur Sicherstellung der Inklusion älterer Menschen in die digitale Gesellschaft gibt, kann beispielsweise der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte DigitalPakt Alter, über den wir in einem früheren Artikel berichteten, als konkrete Maßnahme in diesem Problemfeld hervorgehoben werden.

Auch der Digital-Kompass, ein Programm zur Überwindung digitaler Barrieren (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) könnte als Maßnahme interpretiert werden, die Politiken auf EU-Ebene zum Thema Alter und Digitalisierung widerspiegelt.

Auch mit der Förderung von verschiedenen Projekten kann die Europäische Union die Entwicklung der Lebensbedingungen von älteren Menschen in den Mitgliedstaaten beeinflussen. Zudem kann die EU-Einfluss auf sozialpolitische Fragen in Deutschland haben, die ältere Menschen betreffen, auch wenn diese eher im nationalstaatlichen Kompetenzfeld bleiben.

So konnte beispielsweise mit dem Europäischen Sozialfonds die Finanzierung von Projekten wie dem Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" gesichert werden. So kann die Europäische Union die Situation von Älteren in Deutschland mit verschiedenen Mitteln fördern und verhandelt Fragen zu dem demographischen Wandel, der Situation von älteren Menschen in ländlichen Regionen, dem Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Partizipation Älterer.

Schließen


Die AGE Platform Europe hat ihr diesjähriges Barometer veröffentlicht. Die Ausgabe 2023 beleuchtet die Situation älterer Arbeitnehmer*innen auf dem Arbeitsmarkt.

Weiterlesen

Ältere Menschen sind auf dem Arbeitsmarkt häufig Diskriminierung und Vorurteilen ausgesetzt, wie der Bericht der AGE Platform zeigt. So liegt die Beschäftigungsquote in Europa für Menschen im Alter von 55-64 Jahren bei nur rund 62 %. Dabei ist insbesondere die Langzeitarbeitslosenquote bei älteren Arbeitnehmer*innen deutlich höher als bei jüngeren Altersgruppen. Der Mangel an Unterstützung für ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt führe dazu, dass eine große Mehrheit der Betroffenen eher inaktiv werde als nach dem 50. Lebensjahr eine neue Beschäftigung zu finden.

Laut AGE-Barometer brauche es hier einen personenzentrierten Ansatz zur besseren Unterstützung älterer Arbeitnehmer*innen. Auch die Gesetzgebung müsse in den Blick genommen werden, die beispielsweise durch die Verwendung von Altersgrenzen eine Vielzahl von Praktiken ermögliche, älteren Personen das Recht auf Arbeit zu verweigern.

AGE Platform Europe ist das größte europäische Netzwerk von Organisationen, die sich für ältere Menschen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU einsetzen. Das AGE-Barometer befasst sich jährlich mit der sozioökonomischen Situation älterer Menschen in der EU. Die regelmäßigen Ausgaben werden vom Netzwerk selbst als Instrument der Interessenvertretung gesehen – sie sollen einen Überblick über soziale Realitäten geben und dazu beitragen, die Lebensqualität im Alter zu verbessern.

Das AGE-Barometer 2023 können Sie hier in englischer Sprache herunterladen.

Schließen


Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) veranstaltet vom 16. bis 17. November 2023 in Berlin und online ein Herbstforum zur Situation von Fachkräften in Deutschland. Derzeit besteht Sorge, dass ein umfassender Fachkräftemangel drohen könnte, der die deutsche Wirtschaft destabilisieren würde.

Weiterlesen

Der Mangel wird vor allem auf den demographischen Wandel zurückgeführt, jedoch würden auch gesellschaftliche Schieflagen zu der Situation beitragen.

Das diesjährige WSI-Herbstforum beleuchtet die Fachkräftesituation im Kontext von Wandel und Knappheit und reflektiert auch die Frage, ob und wie sich ein Fachkräfteengpass in individuelle und/oder kollektive Verhandlungsmacht übersetzt. Ebenfalls werden Migration und digitale Transformation als potenzielle Auswege diskutiert.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung für die digitale Teilnahme bis zum 15. November 2023.

Schließen


Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? In diesem Beitrag widmen wir uns zunächst der zweiten Frage.

Weiterlesen

Der "Zweite Weltaltenplan" der Vereinten Nationen wurde 2002 auf der "Zweiten Weltversammlung zu Fragen des Alterns" in Madrid verabschiedet. Daher heißt dieser Plan kurz MIPAA („Madrid International Plan of Action on Ageing“).

Basierend auf dem deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans und der europäischen regionalen Implementierungsstrategie (RIS) „Herausforderung und Chancen älter werdender Gesellschaften“ veröffentlichte die Bundesregierung zuletzt im Jahr 2022 einen Nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung von RIS und MIPAA, also 20 Jahre nach dem Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Anfang 2022 berichteten wir bereits über die Umsetzung des MIPAA in der Bundesrepublik. Darin geht es auch um die verzeichneten Erfolge und um die Frage, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Auch die BAGSO veröffentlichte im Jahr 2019 einen Bericht, in dem die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplan evaluiert wird. Darin wird gelobt, „dass MIPAA einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung nationaler Altenpläne und Politiken geleistet hat“. Durch die Verabschiedung von MIPAA und RIS gebe es ein stärkeres Bewusstsein für die Belange älterer Menschen. Das öffentliche Interesse für die Lebenssituation älterer Menschen sei in Deutschland durch MIPAA angeregt worden. In Deutschland wie auch global habe der Zweite Weltaltenplan auch wichtige Impulse für Seniorenorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegeben.

Die unabhängige Expertin zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen, Rosa Kornfeld-Matte, betont die Erfolge des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen: „MIPAA scheint die Beteiligung älterer Menschen auf verschiedenen Ebenen gefördert zu haben. Es sollte anerkannt werden, dass MIPAA dazu beigetragen hat, für die Situation älterer Menschen zu sensibilisieren und Altersdiskriminierung sichtbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da das Sichtbarmachen älterer Menschen und ihrer Belange lange Zeit als eine der größten Herausforderungen galt.“

Die wesentlichen Maßnahmen der Regionalen Implementierungsstrategie des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen:

  • Das Potenzial älterer Menschen würdigen
  • Das Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Entwicklung von Arbeitsmarktstrategien
  • Ein Altern in Würde sicherstellen

In allen Bereichen gebe es Fortschritte, wie die BAGSO in einem Bericht von 2021 formuliert. Zusätzlich wird positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung seniorenpolitische Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verknüpft. In Hinblick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie wird die Wichtigkeit der UN-Dekade des gesunden Alterns 2021–2030 deutlich. Zwar gibt es hierzu keinen eigenen Nationalen Umsetzungsplan, jedoch würden sich die Ziele laut Bundesregierung teils mit denen von MIPAA decken. Im Nationalen Bericht von 2022 wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen sowie die Förderung altersgerechter Lebenswelten betont.

Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen habe nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Seniorenpolitik in Deutschland gehabt. Deutschland beteiligt sich außerdem an verschiedenen internationalen Ausschüssen und Kampagnen zu Themen wie Altersdiskriminierung.

Schwerpunkte der Seniorenpolitik, welche sich auf den MIPAA beziehen, können sein:

  • demografische Veränderungen und das Lebensumfeld älterer Menschen gestalten
  • gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen auf lokaler Ebene sowie das Miteinander der Generationen stärken
  • Einsamkeit entgegenwirken
  • gute Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie für berufliche und informelle Pflege schaffen
  • Teilhabe/Inklusion älterer Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen und stärken

Schließen


Trotz Abschlägen wünscht sich eine Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die auch nach dem Verhältnis von Jung und Alt gefragt hat.

Weiterlesen

Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) hat deutschlandweit 2.500 Erwerbstätige im Rahmen einer Studie befragt. Über 63 % der Befragten geben an, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu wollen. Die Bereitschaft zum längeren Arbeiten nimmt zwar geringfügig zu, gleichzeitig wäre jede*r dritte Beschäftigte gerne früher in Rente gegangen.

Neben dem Wunschalter für den eigenen Ruhestand wurde auch nach dem Verhältnis zwischen Alt und Jung gefragt. Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei dieses grundsätzlich positiv und konfliktfrei. So gaben über 76 % der Befragten älteren Erwerbstätigen an, einen positiven oder sehr positiven Kontakt zu Jüngeren zu haben. Mit knapp 82 % bewerteten alle Altersgruppen das Bild älterer Kolleg*innen positiv.

„Wir sehen in einzelnen beruflichen Umfeldern Probleme, aber wir sehen eben gerade keinen grundsätzlichen Generationenkonflikt“, fasst ddn-Vorstandsmitglied Niels Reith zusammen. „Stattdessen erleben wir Kooperation, Kollegialität und Solidarität. Sich zu unterstützen, Wissen zu teilen und voneinander Lernen prägt den Alltag.“

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen ‚Alt und Jung‘ doch weitaus positiver ist als allgemein vermutet, denn ‚gegenseitige Unterstützung‘, ‚Teilen von Wissen‘ und ‚Voneinander lernen‘ zählen mit Abstand zu denen am häufigsten genannten Verhaltensweisen, die Berufstätige in ihrem Alltag zwischen jüngeren und älteren Kolleginnen und Kollegen erleben“, bewertet Prof. Dr. Ulrike Fasbender von der Universität Hohenheim die Ergebnisse. Fasbender hatte die Studie zusammen mit Dr. Melanie Ebner von der Bergischen Universität Wuppertal fachlich begleitet.

Hier finden Sie weitere Informationen.

In einem weiteren Beitrag haben wir einen kritischen Blick auf Meinungsumfragen geworfen.

Schließen


Wie aktuelle Datenauswertungen des Deutschen Alterssurveys zeigen, verursachen Einkommensungleichheiten nicht nur materielle Nachteile – sie können sich auch auf die soziale Integration älterer Menschen auswirken.

Weiterlesen

Unterschiede im Einkommen von Menschen in der zweiten Lebenshälfte drücken sich auch in Unterschieden im sozialen Miteinander aus. Das geht aus einem im Oktober veröffentlichten Fact Sheet des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) hervor. So verfügten Menschen mit hohen Einkommen im Durchschnitt über eine größere Anzahl an engen Netzwerkkontakten (5,1 Personen) als Menschen mit Armutsrisiko (3,8 Personen). Die ausgewerteten Daten zeigten, dass armutsgefährdete Menschen ein höheres Niveau an Einsamkeit aufweisen als Menschen mit mittleren und hohen Einkommen.

Auch beim ehrenamtlichen Engagement spiele das Einkommen eine Rolle. Während 22 Prozent der Menschen mit mittleren Einkommen und sogar 27 Prozent derjenigen mit hohen Einkommen ehrenamtlich aktiv sind, haben nur 13 Prozent der armutsgefährdeten Personen ein Ehrenamt inne. Auch im Privaten zeigen sich laut DZA-Fact Sheet Unterschiede: Armutsgefährdete Großeltern betreuten demnach zu deutlich geringeren Anteilen ihre Enkelkinder als Menschen höherer Einkommensstufen.

„Finanzielle Benachteiligung scheint sich insbesondere in Situationen auszuwirken, in denen sich Menschen aktiv sozial einbringen wollen“, heißt es im Fazit des 8-seitigen Papers. „Aus diesen Befunden kann der Schluss gezogen werden, dass sich Armutsrisiken neben der vergleichsweise kleinen Netzwerkgröße vor allem auch in Nachteilen in der gesellschaftlichen Teilhabe niederschlagen.“

In die Analyse sind Daten des Deutschen Alterssurvey (DEAS) 2020/21 eingeflossen. Die Befragten waren zwischen 46 und 90 Jahren alt.

Schließen


Bundesweit gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten, ins Gespräch und in Gemeinschaft zu kommen. Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) hat ihre Online-Angebotskarte aktualisiert, über eine Suchmaske können Sie Angebote in Ihrer Umgebung finden.

Weiterlesen

„Einsamkeit ist so vielseitig, wie die Menschen die sie verspüren, die Ursachen die sie ausmachen und die individuellen Biografien die sie formen“, ist auf der KNE-Internetseite zu lesen. „Daher sind auch die Angebote für Betroffene vielfältig.“ Die Vielzahl unterschiedlicher Angebote hat das Kompetenznetz auf einer Angebotslandkarte zusammengetragen.

Die aktualisierte Version enthält nun rund 400 Angebote. Im Norden findet sich dort beispielsweise der Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord, der Seniorenbeirat Büsum, Angebote von Lebenshilfe e.V. oder Malteser sowie die Anlaufstellen Nachbarschaft (anna) in Kiel. Hier gelangen Sie zur Angebotslandkarte. Eigene Angebote und Projekte, die sich noch nicht auf der Liste stehen, können dort hinzugefügt werden.

Das Kompetenznetz Einsamkeit verbindet Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer mit dem Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln und Wissenslücken zu schließen. Die gewonnen Erkenntnisse sollen in die politische und gesellschaftliche Praxis einbezogen werden. 

Schließen


Der UN-Menschenrechtsrat hat Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte Älterer in einer kürzlich verabschiedeten Resolution unter dem Titel „Human rights of older persons“ (Menschenrechte älterer Menschen) festgehalten. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung der Menschenrechte älterer Personen auf internationaler Ebene, so die BAGSO.

Weiterlesen

Die Vereinten Nationen verurteilen in dem Dokument jede Form von Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt gegen ältere Menschen. Alle Staaten werden zu einer diskriminierungsfreien Politik und zur Verabschiedung von Gesetzen, Aktionsplänen und nationalen Strategien aufgefordert. Aus der 4-seitigen Resolution geht hervor, dass die Grundfreiheiten und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte älterer Menschen beeinträchtigt werden.

Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V.) forderte bereits bei den Verhandlungen über die Resolution, dass sich Deutschland aktiv beteilige. Außerdem sollten Ältere mit in die Gespräche einbezogen werden, beispielsweise durch Interessenvertretungen und Menschenrechtsorganisationen.

In der Resolution wird hervorgehoben, dass die Menschenrechte Älterer unter anderem in folgenden Bereichen besonders verwundbar seien: Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, Recht auf Nahrung und Wohnen, Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung, Bildung, Zugang zu Justiz, gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Der UN-Menschenrechtsrat hebt Altersdiskriminierung als Kernursache für die Gewalt gegen und Vernachlässigung von älteren Menschen hervor. Dies sei auch ein Grund dafür, dass Ältere oft weniger Zugang zu öffentlichen Entscheidungsprozessen hätten.

Staaten werden deshalb dazu aufgerufen, dieser Form von Diskriminierung mit politischen Maßnahmen, Aktionsplänen, Vorschriften und Gesetzen zu entgegnen. Außerdem soll der gleichberechtigte Zugang zum Rechtssystem für Ältere gesichert werden. Staaten sollen die Gesellschaft auf das Thema sensibilisieren, insbesondere auf die Bedeutung und Folgen von Gewalt gegen sowie Missbrauch und Vernachlässigung von älteren Menschen.

Hier kann die Resolution in allen offiziellen UN-Sprachen heruntergeladen werden.

Schließen