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Arbeit & Beruf

Die AGE Platform Europe hat ihr diesjähriges Barometer veröffentlicht. Die Ausgabe 2023 beleuchtet die Situation älterer Arbeitnehmer*innen auf dem Arbeitsmarkt.

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Ältere Menschen sind auf dem Arbeitsmarkt häufig Diskriminierung und Vorurteilen ausgesetzt, wie der Bericht der AGE Platform zeigt. So liegt die Beschäftigungsquote in Europa für Menschen im Alter von 55-64 Jahren bei nur rund 62 %. Dabei ist insbesondere die Langzeitarbeitslosenquote bei älteren Arbeitnehmer*innen deutlich höher als bei jüngeren Altersgruppen. Der Mangel an Unterstützung für ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt führe dazu, dass eine große Mehrheit der Betroffenen eher inaktiv werde als nach dem 50. Lebensjahr eine neue Beschäftigung zu finden.

Laut AGE-Barometer brauche es hier einen personenzentrierten Ansatz zur besseren Unterstützung älterer Arbeitnehmer*innen. Auch die Gesetzgebung müsse in den Blick genommen werden, die beispielsweise durch die Verwendung von Altersgrenzen eine Vielzahl von Praktiken ermögliche, älteren Personen das Recht auf Arbeit zu verweigern.

AGE Platform Europe ist das größte europäische Netzwerk von Organisationen, die sich für ältere Menschen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU einsetzen. Das AGE-Barometer befasst sich jährlich mit der sozioökonomischen Situation älterer Menschen in der EU. Die regelmäßigen Ausgaben werden vom Netzwerk selbst als Instrument der Interessenvertretung gesehen – sie sollen einen Überblick über soziale Realitäten geben und dazu beitragen, die Lebensqualität im Alter zu verbessern.

Das AGE-Barometer 2023 können Sie hier in englischer Sprache herunterladen.

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Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) veranstaltet vom 16. bis 17. November 2023 in Berlin und online ein Herbstforum zur Situation von Fachkräften in Deutschland. Derzeit besteht Sorge, dass ein umfassender Fachkräftemangel drohen könnte, der die deutsche Wirtschaft destabilisieren würde.

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Der Mangel wird vor allem auf den demographischen Wandel zurückgeführt, jedoch würden auch gesellschaftliche Schieflagen zu der Situation beitragen.

Das diesjährige WSI-Herbstforum beleuchtet die Fachkräftesituation im Kontext von Wandel und Knappheit und reflektiert auch die Frage, ob und wie sich ein Fachkräfteengpass in individuelle und/oder kollektive Verhandlungsmacht übersetzt. Ebenfalls werden Migration und digitale Transformation als potenzielle Auswege diskutiert.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung für die digitale Teilnahme bis zum 15. November 2023.

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Trotz Abschlägen wünscht sich eine Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die auch nach dem Verhältnis von Jung und Alt gefragt hat.

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Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) hat deutschlandweit 2.500 Erwerbstätige im Rahmen einer Studie befragt. Über 63 % der Befragten geben an, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu wollen. Die Bereitschaft zum längeren Arbeiten nimmt zwar geringfügig zu, gleichzeitig wäre jede*r dritte Beschäftigte gerne früher in Rente gegangen.

Neben dem Wunschalter für den eigenen Ruhestand wurde auch nach dem Verhältnis zwischen Alt und Jung gefragt. Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei dieses grundsätzlich positiv und konfliktfrei. So gaben über 76 % der Befragten älteren Erwerbstätigen an, einen positiven oder sehr positiven Kontakt zu Jüngeren zu haben. Mit knapp 82 % bewerteten alle Altersgruppen das Bild älterer Kolleg*innen positiv.

„Wir sehen in einzelnen beruflichen Umfeldern Probleme, aber wir sehen eben gerade keinen grundsätzlichen Generationenkonflikt“, fasst ddn-Vorstandsmitglied Niels Reith zusammen. „Stattdessen erleben wir Kooperation, Kollegialität und Solidarität. Sich zu unterstützen, Wissen zu teilen und voneinander Lernen prägt den Alltag.“

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen ‚Alt und Jung‘ doch weitaus positiver ist als allgemein vermutet, denn ‚gegenseitige Unterstützung‘, ‚Teilen von Wissen‘ und ‚Voneinander lernen‘ zählen mit Abstand zu denen am häufigsten genannten Verhaltensweisen, die Berufstätige in ihrem Alltag zwischen jüngeren und älteren Kolleginnen und Kollegen erleben“, bewertet Prof. Dr. Ulrike Fasbender von der Universität Hohenheim die Ergebnisse. Fasbender hatte die Studie zusammen mit Dr. Melanie Ebner von der Bergischen Universität Wuppertal fachlich begleitet.

Hier finden Sie weitere Informationen.

In einem weiteren Beitrag haben wir einen kritischen Blick auf Meinungsumfragen geworfen.

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Bereits im Sommer hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell.de auf Diskussionen um die sogenannte "Vor-Ort-für-dich-Kraft", aus früherer Zeit als Gemeindeschwester bekannt, hingewiesen. Nun wurden anlässlich einer Anhörung im Sozialausschuss weitere Stellungnahmen veröffentlicht.

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Zu der Anhörung im Sozialausschuss am 28.09.2023 des Antrags der SPD-Fraktion „Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken“ (PDF) sowie einen Alternativantrag der CDU und der Partei Die Grünen „Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden - eine Hilfe für Ältere und Menschen, die soziale Unterstützung bedürfen“ (PDF) veröffentlichten die Ärztekammer Schleswig-Holstein sowie der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag jeweils eine Stellungnahme.

In den Anträgen wurden Maßnahmen vorgeschlagen, um Einsamkeit zu entgegnen, ein Problem welches besonders bei Senior*innen auftrete. Der SPD-Antrag fordert 100 hauptamtliche Stellen für „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ in den Städten und Gemeinden, die über dreieinhalb Jahre vom Land finanziert werden sollen. Diese sollen eine neue Form der sozialen Quartiersarbeit etablieren.

Auch der Alternativantrag der Regierungsfraktionen versucht, lokale Lösungen gegen Einsamkeit anzubieten und fordert Ansprechpartner*innen "in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“. Dabei wird keine konkrete Anzahl an Stellen genannt, jedoch werden Bund und Land dazu aufgefordert, solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Finanzierung sei jedoch vorrangig eine Angelegenheit des Bundes.

In einem früheren Artikel berichtete seniorenpolitik-aktuell bereits über die Anträge sowie die Reaktionen und Kritik vom Sozialverband SoVD und der Deutschen Alzheimergesellschaft. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein äußerte sich nun in einer Stellungnahme (PDF) zu den beiden Anträgen, die sie inhaltlich als identisch wahrnehme. Sie „unterstützen den Vorschlag, persönliche AnsprechpartnerInnen für die Bürgerinnen und Bürger in gesundheitlichen und sozialen Belangen in den Kreisen zu fördern bzw. zu schaffen, ausdrücklich. Dies gänzlich unabhängig davon, wie man diese einzurichtenden Stellen nennen möchte.“ Dabei geht die Ärztekammer auch auf die Frage nach der Ausbildung dieser Personen ein und schlägt vor, dass eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie eine spezifische Weiterqualifikationsmaßnahme sinnvoll sein könnte.

Der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag äußert sich ebenfalls mit einer Stellungnahme (PDF) zur Anhörung und betont, dass aus der ehemaligen Gemeindeschwester bereits eine neue Stelle für die sozialen Belange aller Bürger*innen entstanden sei. Diese sei Anlaufstelle für unterschiedliche Belange und helfe bei der Weitervermittlung an spezifischere Ansprechpartner*innen. Der Soziale Dienst begrüßt die Einführung und Förderung von Sozialarbeit in den Gemeinden, die über medizinische Qualifikation verfügt und zu flexiblen Arbeitszeiten einsetzbar ist.

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Die Mehrheit der Verbraucher*innen in Deutschland hält eine sichere und kostengünstige private Altersvorsorge für das dringlichste Thema. Das geht aus einer forsa-Umfrage unter 1.010 Volljährigen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor.

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Bereits im Verbraucherreport 2021 – vor der Bundestagswahl – sahen fast 90 Prozent der befragten Menschen die Stärkung von Verbraucher*innen im Bereich der privaten Altersvorsorge als wichtiges Thema an. Auch in der diesjährigen vzbv-Sommerumfrage sehen 83 Prozent das Thema als am dringlichsten an. „Die schwelende Sorge, nicht ausreichend für das Alter vorsorgen zu können, treibt viele Menschen um. Die Bundesregierung muss sich nach der Sommerpause endlich ernsthaft für eine verlässliche und kostengünstige private Altersvorsorge einsetzen“, fordert die vzbv-Vorständin Ramona Pop in einer Pressemeldung zu den Umfrageergebnissen. Dafür brauche es einen öffentlich organisierten Fonds, der das Geld langfristig und breit diversifiziert anlege.

Damit dürfte Pop auf die geplante Reform der Bundesregierung anspielen, ein „Generationenkapital“ aufzubauen. Erstmals soll damit der Aktienmarkt eine zentrale Rolle bei der Altersvorsorge spielen. Wie unter anderem die Tagesschau Mitte vergangenen Monats berichtet, soll die Rentenreform in naher Zukunft auf den Weg gebracht werden.

Neben der Altersvorsorge wurden in der Sommerumfrage des vzbv auch weitere Themen abgefragt, darunter Regulierung von Lebensmittelwerbung oder Ärger mit Flugreisen. Knapp zwei Drittel der Befragten sprechen sich beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für verlässlichere Regeln aus.

Die Umfrage wurde von forsa durchgeführt. Laut forsa sei diese bevölkerungsrepräsentativ. 1.010 Personen ab 18 Jahren wurden dafür zwischen dem 31. Juli und 2. August 2023 telefonisch befragt. Hier gelangen Sie zu allen Ergebnissen im Tabellenformat.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hatte sich im Januar mit zwei Anträgen befasst, in denen es um niedrigschwellige Hilfe für Ältere geht. Die Anträge sind an den Sozialausschuss überwiesen worden, der sich für September auf eine mündliche Anhörung geeinigt hat.

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Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“).

Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“

In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband.

Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.

Die Anzuhörendenliste für die mündliche Anhörung im Sozialausschuss nach der Sommerpause finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Übersicht im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein mit weiteren Dokumenten und Stellungnahmen.

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Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen zweiten Bericht vorgelegt. In den Handlungsempfehlungen setzen sich die Expert*innen unter anderem für eine Lohnersatzleistung für privat Pflegende ein.

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2015 hat das Bundesfamilienministerium den unabhängigen Beirat ins Leben gerufen, in dem 21 Vertreter*innen aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden, Politik und Wissenschaft ehrenamtlich arbeiten. Alle vier Jahre legt der Beirat einen Bericht mit Handlungsempfehlungen für Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vor. 2019 war der erste Bericht erschienen, nun hat das Gremium seinen zweiten Bericht vorgelegt.

Die Expert*innen fordern unter anderem ein neues Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, analog zum Elterngeld. Der Anspruch soll 36 Monate je pflegebedürftiger Person umfassen, anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige. Den Begriff der Angehörigen will der Beirat dabei allerdings ausweiten, neben pflegenden Angehörigen sollten auch nahestehende Personen darunter verstanden werden können, wenn sie die Pflege übernehmen.

„Pflegende Erwerbstätige brauchen dringend mehr Zeit und mehr Flexibilität, denn Pflegeverläufe sind nicht planbar“, lässt sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung zum Bericht des Beirats zitieren. Sie setze sich dafür ein, über nahe Angehörige hinaus alle Nahestehenden einzubeziehen, da dies der gelebten sozialen Realität entspreche. „Die Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liefern für unsere Reform wichtige Ansätze. Wir bleiben mit den Expertinnen und Experten des Beirats in engem Austausch.“

Der Beirat betont bei dem Vorschlag jedoch, dass die Einführung einer Lohnersatzleistung und die Freistellungsmöglichkeiten nur eine Seite der Vereinbarkeitsproblematik lösen helfen würden. „Auf der anderen Seite muss eine verlässliche, flächendeckende und den Bedarfen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen entsprechende professionelle Pflegeinfrastruktur vorhanden sein“, heißt es im Bericht.

Den Bericht können Sie hier herunterladen.

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Die vom Bund eingerichtete Stiftung Härtefallfonds hat mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen begonnen. Mittels Einmalzahlungen sollen dabei unter anderem Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abgemildert werden.

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Im November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen, inzwischen ist mit der Auszahlung der ersten Anträge begonnen worden. Die Stiftung des Bundes hat ihren Sitz in Cottbus und richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil der Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und durch diese Auswirkungen in der gesetzlichen Rente benachteiligt fühlen.

Die Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich das jeweilige Bundesland an den Leistungen beteiligt. Anspruch hat nur, wer nur über eine Rente nahe des Grundsicherungsniveaus verfügt. Anträge auf Leistungen aus der Härtefallfonds-Stiftung können noch bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Bislang sind rund 128.000 Anträge eingegangen, davon entfallen rund 73.000 Fälle auf Spätaussiedler*innen, 44.000 auf jüdische Kontingentflüchtlinge und 11.000 auf Betroffene aus der Ost-West-Überleitung.

Anspruch auf die Einmalzahlung wegen der Auswirkungen der Rentenüberleitung von Ost und West hat, wer vor dem 2. Januar 1952 geboren ist, nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen ist und am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten von insgesamt weniger als 830 Euro netto bezogen hat. Dazu muss eine nach Tätigkeitsbereich unterschiedliche Zeit in der DDR gearbeitet worden sein.

Weitere Informationen und die Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

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Zum internationalen Tag der Pflege forderten Verbände und Gewerkschaften am 12. Mai bessere Arbeitsbedingungen und ein entschlossenes Handeln von Arbeitgeber*innen und Politik. Sie mahnen: Mit den derzeitigen Anforderungen würden 75 Prozent der Pflegekräfte davon ausgehen, nicht bis zur Rente in dem Beruf zu bleiben.

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Seit 1967 gilt der 12. Mai als internationaler Tag der Pflege. Der Tag ist der Geburtstag der 1820 geborenen Florence Nightingale, einer britischen Krankenschwester, die als Begründerin der modernen Krankenpflege gilt und zu deren Ehren der Tag ausgerufen wurde. Der 12. Mai wird von vielen Verbänden und Interessenvertretungen seither zum Anlass genommen, zu aktuellen Themen im Pflegebereich Stellung zu nehmen und Verbesserungen anzuregen.

„Der Fachkräftebedarf in der Pflege bleibt ungebrochen hoch“, teilt die Bundesagentur für Arbeit anlässlich des Tags der Pflege mit. So würden auf 100 zu besetzende Stellen lediglich 33 Arbeitslose kommen. Einen Überschuss hingegen gebe es bei den Pflegehilfskräften, hier seien es mehr Arbeitslose als verfügbare Stellen. Insgesamt seien 1,68 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig in Pflegeberufen tätig (Stand: Juni 2022).

Das es weiterhin einen Fachkräftemangel gibt, könnte zu einem bedeutenden Anteil auch an den Arbeitsbedingungen liegen. So argumentiert auch die Dienstleistungsgesellschaft „ver.di“, die Politik und Arbeitgeber*innen auffordert, entschlossen zu handeln. „Die Beschäftigten wollen gut und sicher pflegen, können das aber bei der viel zu dünnen Personaldecke oft nicht“, lässt sich Sylvia Bühler aus dem ver.di-Vorstand in einer aktuellen Pressemitteilung zitieren. „Das ist eine Gefahr für die Patientinnen und Patienten und belastet die Pflegekräfte“. Ver.di beruft sich bei der Problembeschreibung unter anderem auf Zahlen des Index für Gute Arbeit vom Deutschen Gewerkschaftsbund, nach denen 75 Prozent der Pflegekräfte unter derzeitigen Bedingungen nicht bis zur Rente in ihrem Beruf bleiben würden. Ein wesentlicher Schlüssel gegen den Fachkräftemangel sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung.

Auch das Rote Kreuz schlägt Alarm und verdeutlicht die praktischen Konsequenzen eines Pflegenotstands: „Pflegeheime verhängen Aufnahmestopps, weil ihnen schlicht das Personal fehlt. Einrichtungen schließen, weil sie die Kosten schon lange nicht mehr decken können. Mitarbeitende fallen in die Arbeitsunfähigkeit, weil sie an das Ende ihrer Kräfte kommen“, erklärt die Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes Brigitte Meyer und hält fest: „Wir können so nicht mehr weitermachen.“ Die Auswirkungen würden insbesondere die Menschen zu spüren bekommen, die keine Angehörigen haben, die die Pflege übernehmen.

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Die Altersarmut in Deutschland steigt weiter an und die Inflation verschlimmert die Situation für Rentner*innen zusätzlich. Vor diesem Hintergrund erneuert die Volkssolidarität ihre Forderung nach einer Erwerbstätigenrente, in die alle einzahlen sollen.

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Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag waren im Jahr 2021 17,9 Prozent aller Rentnerinnen von der Armutsgefährdung betroffen. Im Jahr 2010 lag diese Quote noch bei 12,6 Prozent. Die Volkssolidarität greift diese Angaben in einer Pressemitteilung Anfang März auf und fordert die Bundesregierung auf, sofortige und langfristige Maßnahmen gegen die zunehmende Altersarmut zu ergreifen.

Frauen sind besonders stark vom Armutsrisiko betroffen, da ihre durchschnittliche Altersrente mit 832 Euro pro Monat weit unter der Armutsgrenze liegt und weniger als zwei Drittel der Rentenhöhe von Männern erreicht. Diese Lücke wird auch „Gender Pension Gap“ genannt. Schlechte Löhne und Gehälter, Minijobs und Teilzeitarbeit tragen zu dieser Ungleichheit bei. Menschen im rentennahen Erwerbsalter sind ebenfalls oft in Minijobs beschäftigt. Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität, erklärt dazu: „Über sieben Millionen Menschen arbeiteten 2021 in Minijobs. Altersarmut wird so vorprogrammiert. Deshalb gehören diese prekären Arbeitsverhältnisse abgeschafft.“

Der Verband fordert eine Umkehr in der Rentenpolitik. „Statt die 48 Prozent-Haltelinie zu propagieren, braucht es eine Anhebung auf mindestens 53 Prozent des letzten Nettoverdienstes“, so die Verbandspräsidentin weiter. Die gesetzliche Rente müsse zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die auch Selbstständige, Beamte und Politiker*innen einzahlen. Die Rente dürfe nicht danach bemessen werden, wie viel sie kostet, sondern ob sie einen Lebensabend für alle in Würde und Zufriedenheit ermöglicht.

Die Volkssolidarität ist ein 1945 gegründeter Sozial- und Wohlfahrtsverband mit über 100.000 Mitgliedern.

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