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Arbeit & Beruf

In Zukunft würden immer mehr Rentner/innen von einer Rente auf Höhe des Existenzminimums betroffen sein, warnt Annelie Buntenbach, die Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung.

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In einem aktuellen Interview mit dem Südkurier sagt die Chefin der Deutschen Rentenversicherung: „Tatsächlich beziehen nur drei Prozent aller Rentner Leistungen der Grundsicherung. Aber in der Zukunft droht viel mehr Menschen eine Rente in Höhe des Existenzminimums oder sogar darunter.“ Um das zu verhindern, müsse die Politik beim Arbeitsmarkt und bei der gesetzlichen Rente umsteuern. Ein wesentliches Problem sei der „immer noch viel zu große Niedriglohnsektor“ in Deutschland, der für einen großen Teil der Bevölkerung zu niedrigen Rentenansprüchen führt. „Die Renten“ – so Buntenbach weiter -  „hängen grundsätzlich an der Lohnentwicklung. Die hinkt da deutlich hinterher, wo Betriebe nicht tarifgebunden sind und Beschäftigte nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Wir brauchen eine gute Lohnentwicklung für alle, das geht nur mit einer stärkeren Tarifbindung der Unternehmen.“

Auf die Frage, ob eine private Altersvorsorge nicht sinnvoller sei, erwidert die Vorsitzende der Rentenversicherung deutlich: „Das Roulette am Kapitalmarkt ist nicht für eine solide Altersvorsorge geeignet. Das hat die Finanzkrise von 2008 gezeigt. Die gesetzliche Rente bietet wesentlich mehr Sicherheit, um die großen Lebensrisiken abzudecken.“ Buntenbach begrüßt in dem Interview die im Zuge des Rentenpakets der Bundesregierung beschlossenen Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025.

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In Itzehoe wurde Ende November ein Neubau für Pflegeausbildungen eingeweiht. Künftig werden dort 150 Plätze für Auszubildende der Kranken- und der Kinderkrankenpflege genutzt werden können.

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„Klinikum Itzehoe Akademie“ ist der Name der neu eröffneten Pflegeschule. Folgende fünf Bereiche sollen mit dem Neubau ermöglicht werden: Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Simulationstraining und Veranstaltungen. Ein Schwerpunkt sollen bei der neuen Ausbildungsstätte auch Projekte zur beruflichen Integration von Migrant/innen sein.

Die Baukosten von rund 6 Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein mit 4,5 Millionen Euro gefördert.

"Mit dem Neubau und seiner innovativen und modernen Ausstattung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflegeausbildung – für die Region und für Schleswig-Holstein", wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zur Eröffnung der Akademie in Itzehoe auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zitiert.

In einer Pressemitteilung des Klinikums heißt es: „In der neuen Akademie wird die Gesundheits- und Krankenpflegeschule um zwei auf insgesamt sechs Klassen aufgestockt, so dass regelmäßig Nachwuchs für die Pflege bereit steht. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres beginnen die Ausbildungsgänge zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Die bauliche Hülle spiegelt sich auch im Unterricht, wo mit neuesten digitalen Methoden das Lernen der Zukunft Einzug hält.“

Auch für den Raum Itzehoe könnte das ein wichtiger Schritt sein. So ist abschließend in der Pressemitteilung zu lesen: „Für Verbandsvorsteher Dr. Reinhold Wenzlaff ist die Akademie ‚ein Meilenstein in der Entwicklung des Klinikums‘. Es sei wichtig, junge Menschen möglichst frühzeitig an das Klinikum und die Region zu binden.“

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, informiert über verschiedene sozialrechtliche Änderungen, welche im nächsten Jahr gültig werden.

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Wir geben hier die Zusammenfassung von Frau El Samadoni wieder.

Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen von 416 Euro auf 424 Euro im Monat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten statt 374 Euro künftig 382 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Geburtstag) erhöht sich um 6 Euro auf 322 Euro. Für Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag werden statt 296 Euro ab Januar 302 Euro geleistet. Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag bekommen 5 Euro mehr als bisher und damit 245 Euro. Erwachsene mit einer Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben, sowie nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, die im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten weiter einen geringeren Regelsatz. Statt 332 Euro beträgt dieser ab Januar aber 339 Euro.

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen

Zum 1. Januar 2019 werden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ zwei neue Möglichkeiten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Für Personen, die sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezogen haben, erhalten künftige Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren einer Anstellung einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Die Dauer der Förderung soll maximal fünf Jahre betragen und sieht zusätzlich ein begleitendes Coaching für die Beschäftigten und Arbeitgeber vor. Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitssuchend sind, kann künftig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ebenfalls ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden. Dieser beträgt im ersten Jahr der Anstellung 75 Prozent, im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz sinkt zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Verbesserung in der Arbeitsförderung

Beschäftigte erhalten künftig eine bessere Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie infolge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden einzelne Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer Weiterbildung erweitert. Beides ist jedoch grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe (SGB XII)

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2019 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 424 Euro statt 416 Euro, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Paritätische Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der kassenabhängige Zusatzbeitrag wird damit künftig ebenfalls paritätisch finanziert.

Beitragsentlastung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Es gilt dann eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Bislang wird hauptberuflich Selbständigen ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro unterstellt. Künftig wird deren Mindestbeitrag damit mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem ist es für die Beitragsbemessung dann nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.

Erweitertes Angebot bei den Terminservicestellen

Voraussichtlich ab April 2019 können sich Versicherte auch zur Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und wegen einer Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten an die Servicestellen wenden. Die Terminservicestellen sollen dafür neben der Telefonzentrale auch ein Online-Angebot einrichten.

HIV-Prophylaxe

Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko sollen ab Frühjahr 2019 einen Anspruch auf die sogenannten „Präexpositionsprophylaxe“ (PrEP) erhalten. Erforderliche ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen dann erstattet. Künstliche Befruchtung: Ebenfalls ab Frühjahr 2019 soll der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen erweitert werden, wenn eine keimzellschädigende Behandlung (z. B. bei einer Krebserkrankung) zu Fertilitätsverlust führen könnte und die Kryokonservierung erforderlich ist, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Die sogenannte „Zurechnungszeit“ wird für künftige Renten wegen Erwerbsminderung ab dem Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Bislang müssen Betroffene Rentenabschläge von häufig über 10,00 Prozent in Kauf nehmen – vergleichbar mit Menschen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beanspruchen.

Anpassung der „Mütterrente“

Mütter – in seltenen Fällen stattdessen auch Väter – von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten bislang nur zwei Jahre statt drei Jahren Erziehungszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Künftig wird es einen halben weiteren Rentenpunkt geben - entgegen den ursprünglichen Plänen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, die noch einen ganzen Rentenpunkt vorgesehen hatten.

Erhöhung der Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen dann 3,30 Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung, für Beitragszahler mit Kindern sind es 3,05 Prozent.

Erhöhung der Pflegepauschale in der Kinder- und Jugendhilfe

Die monatliche Pauschale für den Unterhalt von Pflegekindern erhöht sich in Schleswig-Holstein für Kinder vom 12. bis zum 18. Geburtstag um 33 Euro auf 954 Euro. Vom 6. bis zum 12. Geburtstag werden künftig 889 Euro gezahlt; bislang sind es 837 Euro. Für kleinere Kinder sind ab Januar 2019 805 Euro statt 762 Euro vorgesehen.

Höheres Kindergeld

Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der um 10,00 € monatlich. Eltern bekommen dann 204 Euro statt 194 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind werden es künftig 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro gezahlt. Bereits zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro auf 7.620 Euro im Jahr. Auf diese Summe wird für Eltern keine Einkommenssteuer fällig.

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In diesem Artikel stellen wir die Rentenkonzepte der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Da die Konzepte der Parteien mitunter sehr ausführlich sind und viele Aspekte beinhalten, soll hier nur eine Übersicht über Grundideen und Kernforderungen dargestellt werden. Links zum Weiterlesen der Parteiprogramme befinden sich in jedem Absatz.

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Da das Thema Rente in die Gesetzgebung des Bundes fällt, werden die Konzepte aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien in der Reihenfolge der Wahlergebnisse vorgestellt.


CDU

Die CDU hat zur letzten Bundestagswahl 2017, im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, kein eigenes Rentenkonzept vorgelegt. Begründet wurde dies damals mit der Aussage, dass die Renten bis 2030 sicher seien. Der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, kritisierte diese Entscheidung. Die CDU wolle mit ihren Aussagen "nur darüber hinwegtäuschen, dass sie die Rente mit 70 einführen will". Aus der CDU gibt es Stimmen zu weiteren Erhöhungen des Renteneintrittsalters. So kürzlich auch Hermann Gröhe (CDU): „Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“. Gröhe ist Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung.


SPD

Zusammen mit der CDU hat die SPD kürzlich ein Rentenpaket durchgesetzt, über das wir im letzten Monat bereits berichtet haben. Dieses sieht Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und Geringverdiener/innen vor. Das Gesetz wurde zwar von der großen Koalition gemeinsam eingebracht, die SPD war durch das zuständige Bundesarbeitsministerium allerdings federführend. Kritik gab es unter anderem vom Sozialverband Schleswig-Holstein, der das Paket grundsätzliche begrüßte, allerdings bemängelte, dass nur künftige Rentner von Verbesserungen profitiere sollen.

Im Gegensatz zur CDU ist die SPD mit einem eigenen Rentenkonzept in den Bundestagswahlkampf gezogen. Einige Forderungen aus diesem Programm:

  • Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2030
  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030
  • Einführung eines steuerfinanzierten Demografiezuschusses zur gesetzlichen  Rentenversicherung
  • Dialog für einen neuen Generationenvertrag und ein umfassendes Reformprogramm  zur Stabilisierung des Rentensystems
  • Einführung einer gesetzlichen Solidarrente für langjährig Beschäftigte
  • Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung

AfD

Die AfD entscheidet erst auf einem Parteitag im kommenden Jahr, welches rentenpolitische Konzept sich in der Partei durchsetzen wird. Ein offizielles Programm der Bundespartei liegt zu dem Thema noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die AfD, ähnlich wie die FDP (s.u.), vor allem auf die private Altersvorsorge setzt. Parteichef Jörg Meuthen plädierte kürzlich sogar für die Abschaffung der gesetzlichen Rente.

Auf viele der Äußerungen von Parteifunktionären gab es jedoch scharfe Kritik.  „Von wegen sozial und ‚Partei der kleinen Leute‘: Die aktuellen Rentenpläne der Alternative für Deutschland (AfD) würden viele Menschen trotz langem Arbeitsleben um einen erheblichen Teil ihrer Rente bringen.“, ist beispielsweise auf der vom DGB eingerichteten Internetseite „rente-muss-reichen.de“ zu lesen.

Einblick in mögliche Rentenpläne gibt auch die AfD Thüringen, die mit Bernd Höckes umstrittener „Staatsbürgerrente“ bereits ein Konzept vorlegte, bei dem es Zuschüsse ausschließlich für Deutsche geben solle. Hierbei sprach der DGB von „engstirnigem Nationalismus“, der die Menschen nicht nach geleisteter Arbeit und ihren Beiträgen für die Rente beurteile, sondern nach der Herkunft.


FDP

Zuletzt äußerte sich die FDP äußerst kritisch zum Rentenpaket. Auf ihrer Internetseite heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Arbeitswelt fordern die Freien Demokraten deshalb, den Generationenvertrag neu zu beleben und die Rente enkelfit zu gestalten. Deutschland braucht eine Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip, die gleichermaßen auf gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge setzt. Ein Onlineportal, das für jeden Bürger die verschiedenen Elemente abbildet, soll Transparenz bei den Bezügen und der Aufteilung der einzelnen Rentenanteile liefern. Zudem will die FDP einen flexiblen Renteneintritt realisieren, der die persönliche Erwerbsbiografie berücksichtigt und längeres Arbeiten ermöglicht.“

Die FDP will also in erster Linie nicht die gesetzliche Rentenversicherung stärken, sondern die individuellen, privaten Vorsorgekonzepte. Außerdem soll es kein gesetzliches Renteneintrittsalter geben. Unbeantwortet bleiben die Fragen, wie Geringverdiener/innen privat vorsorgen sollen oder wie Menschen in körperlich belastenden Tätigkeiten von einem „flexiblen Renteneintritt“ profitieren sollen.


DIE LINKE

„Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter wieder sichern und wirksam vor Armut schützen. Das sind die Grundpfeiler unserer Rentenpolitik. In einem der reichsten Länder der Welt muss das selbstverständlich sein.“ Heißt es zu Beginn des Rentenkonzepts der LINKEN. Sie forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm unter anderem:

  • "Wir wollen das Rentenniveau anheben: Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden, damit die Renten für alle spürbar steigen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent kostet Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.092 Euro nur je 32 Euro mehr im Monat. Die vier Prozent Beitrag von 110 Euro (nach Zulagen) für eine Riesterrente könnten dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 78 Euro mehr in der Tasche.
  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« wollen wir auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit zwölf Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als  1.050 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Verdienst von 1.940 Euro brutto hätte dadurch monatlich gut 270 Euro mehr Rente. Von dieser Rente würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren.
  • Ausbildungszeiten müssen rentenrechtlich besser anerkannt werden und zu höheren Renten führen.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen."

Bündnis 90/ Die Grünen

Die Grünen wollen vor allem die gesetzliche Rente stärken: „Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen […]. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um.“

Das forderten die Grünen zur Bundestagswahl:

  1. "Wir stabilisieren das Rentenniveau.
  2. Eine Rente für alle: Mit der Grünen Bürgerversicherung wollen wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
  3. Bessere Altersvorsorge für Frauen.
  4. Wir wollen eine „Garantierente“ einführen, die Altersarmut verhindert:
  5. Wir wollen auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken.
  6. Flexible Übergänge in die Rente: Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen aber, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen."

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Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.

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Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.

„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.

Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Das beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung, über das wir kürzlich berichteten, sieht auch Änderungen in der Erwerbsminderungsrente vor, bei der längere Zurechnungszeiten geltend gemacht werden können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert, dass Verbesserungen nicht auch für bereits betroffene gelten.

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In einem aktuellen Artikel des SoVD Schleswig-Holstein wird der Fall einer 56-jährigen, an der Lungenkrankheit COPD erkrankten Frau aus Ahrensburg geschildert, die seit gut einem Jahr Erwerbsminderungsrente bezieht. Sie wird von der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, die im Zuge des gerade beschlossenen Rentenpakets in Kraft tritt, nicht profitieren. Die Änderungen gelten nur für Menschen, die neu in Rente gehen. Nachvollziehen könne die Betroffene das nicht. „Ich habe doch nicht weniger geleistet als andere. Das geht nicht in meinen Kopf rein.“, wird die Rentnerin in dem Artikel zitiert. Die  Erwerbsminderungsrente wird ab 2019 so berechnet, als wenn Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten.

Jutta Kühl, die Landesvorsitzende des SoVD Schleswig-Holstein, fordert abschließend: „Es ist vollkommen richtig, dass die Große Koalition das Rentenpaket auf den Weg gebracht hat. Dass die heutigen Erwerbsminderungsrentner davon aber nicht profitieren sollen, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Viele leben von so kleinen Renten, dass sie zusätzlich Grundsicherung brauchen. Hier muss die Bundesregierung nachlegen – und zwar sofort!“

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Der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages diskutierte gestern erneut über eine mögliche schrittweise Abschaffung des Schulgelds in Gesundheitsberufen. Dies hatte die SPD-Fraktion bereits im Januar beantragt.

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In der Sitzung des Sozialausschusses des Landtags vom 22.11.2018 stand unter anderem der Punkt „Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei gestalten“ auf der Tagesordnung. Unter selbem Titel hatte die SPD-Fraktion bereits zu Beginn des Jahres einen Antrag gestellt. In der Antragsbegründung hieß es: „Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der therapeutischen Verordnungen weiter ansteigen. Der Fachkräftemangel ist damit eine Gefährdung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Zahl der Physiotherapieschüler hat in den vergangenen Jahren nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung um 30 Prozent abgenommen. Die Ausbildung zu den therapeutischen Gesundheitsfachberufen ist teuer und für viele nicht finanzierbar.“

Unterstütz worden ist die Forderung von zahlreichen Fachverbänden und Ausbildungsstätten von Gesundheitsberufen. So äußerte das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in einer Stellungnahme: „Da es sich hierbei um Ausbildungsberufe handelt, ist es zunehmend schwer vermittelbar, warum hier ein Schulgeld zu zahlen ist, während es in anderen Berufen üblich ist, eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Die Schulgeldbefreiung ist daher aus unserer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

In einem Alternativantrag forderte die Landesregierung lediglich die Prüfung, „wie sich die Ausbildungsgänge mit Hilfe des Bundes kostenfrei realisieren lassen“, sicherte jedoch zu, die Landesmittel für das Schulgeld im Haushaltsentwurf noch einmal aufzustocken.

Das Thema ist in den Sozialausschuss überwiesen und seitdem einige Male verschoben worden. Es geht dabei um die Schulgeldfreiheit von Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland und der Katholische Deutsche Frauenbund betonen die Wichtigkeit einer „guten Alterssicherung von pflegenden Angehörigen im Rentenalter“. Sie beziehen sich dabei auf die nicht unumstrittene „Flexi-Rente“.

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Frauenverbände begrüßen diese, dass „die Flexi-Rente seit Juli 2017 eine gesetzliche Möglichkeit schafft, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter aufzubauen". Vor allem pflegende Frauen mit wenig Rentenansprüchen durch Kindererziehung profitierten davon. In einer älterwerdenden Gesellschaft finde die Pflege immer häufiger durch Angehörige statt, die selbst das Rentenalter erreicht hätten.

Die Flexi-Rente erhöht die Zuverdienst-Grenzen (von 5.400€ auf 6.300€ im Jahr) und erleichtert das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Diese gesetzlichen Neuerungen bringen Menschen, die körperlich schwer arbeiten, jedoch wenig. Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrenten oder Grundsicherung im Alter haben keine Vorteile von dem Gesetz. Außerdem sparen sich Arbeitgeber/innen bei Beschäftigungen von Rentner/innen Beiträge zur Arbeitslosenversicherungen, was die Lohnnebenkosten senkt. Das kann Konkurrenzsituationen zu jungen Beschäftigten schaffen, bei denen Lohnnebenkosten von der Arbeitgeber/in gezahlt werden müssen.

Generell bleibt also fraglich, ob eine Attraktivitätssteigerung von Beschäftigungen im Alter das Problem niedriger Renten wirklich löst oder es eigentlich - auch im Hinblick auf pflegende Angehörige - strukturellerer Veränderungen im Rentenkonzept bedarf.

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Die von Gesundheitsminister Jens Spahn geforderten Untergrenzen von Pflegekräften greifen zu kurz. Zu dem Ergebnis kommt Michael Simon von der Hochschule Hannover in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.

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Ab 01.01.2019 gelten in pflegeintensiven Krankenhausbereichen Pflegepersonaluntergrenzen. Diese sollen Pflegekräfte entlasten und eine bessere Patientenbehandlung zu gewährleisten. Das würde das Problem allerdings nicht lösen.

In Deutschland fehlen mehr als 100.000 Pflegekräfte. Diese Lücke sei „keine unvermeidbare quasi naturwüchsig entstandene Situation, sondern vor allem durch Regelungen der Krankenhausfinanzierung hervorgerufen, die Krankenhäuser zu Kostensenkungen zwangen und dadurch einen starken Anreiz zum Stellenabbau insbesondere im Pflegedienst setzten“, so Pflegeexperte Simon.

Im entsprechenden Artikel der Hans-Böckler-Stiftung heißt es: „Was hat die Politik in den vergangenen Jahren getan? Zu wenig, meint der Wissenschaftler. Vor allem eine zentrale Forderung sei bisher nicht erfüllt worden: Seit mittlerweile mehr als zehn Jahren fordern die Gewerkschaft Verdi und Pflegeverbände staatliche Vorgaben, die die Krankenhäuser verpflichten, genügend Personal vorzuhalten. Auch die von Spahn geplante Verordnung bringe keine echte Verbesserung, sondern setze „die Linie der vorherigen Regierungen fort“, kritisiert Simon. Denn nach dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Personaluntergrenzen unmittelbar oberhalb des Niveaus liegen, das den derzeit 25 Prozent am schlechtesten besetzten Krankenhäusern entspricht.“

Näheres zu den nun geplanten Untergrenzen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

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„Es gibt ein starkes Indiz dafür, dass Pflege krank macht“, so Professor Heinz Rothgang, Studienleiter des kürzlich veröffentlichten Barmer Pflegereport 2018. Pflegende Angehörige bräuchten mehr Unterstützung.

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180.000 von etwa 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland stünden kurz davor, die Pflege abzubrechen. Das geht aus dem Barmer Pflegereport hervor. Gründe dafür sind vielfältig und gehen von Stress, psychischen Belastungen und durch Arbeit bedingte Doppelbelastungen bis hin zu körperlichen Symptomen wie Rückenschmerzen. Im vergangenen Jahr seien bei Pflegepersonen beispielsweise 6% mehr psychische Störungen diagnostiziert als bei Nicht-Pflegenden.

Christoph Straub, Barmer-Chef sagte: „Wir können es uns nicht leisten, auf die aufopferungsvolle Arbeit pflegender Angehörigen zu verzichten, weil sie an ihre Grenze kommen, sich alleine gelassen fühlen, weil sie körperlich und psychisch völlig erschöpft sind“. Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Krankenkassen haben sicher auch ein finanzielles Interesse daran, dass Pflege weiterhin auch zu Hause stattfindet. Die häusliche Pflege von Angehörigen ist die kostengünstigste Form der Pflege und einer der Grundpfeiler des deutschen Pflegesystems.

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