Logo DISW

Arbeit & Beruf

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen zweiten Bericht vorgelegt. In den Handlungsempfehlungen setzen sich die Expert*innen unter anderem für eine Lohnersatzleistung für privat Pflegende ein.

Weiterlesen

2015 hat das Bundesfamilienministerium den unabhängigen Beirat ins Leben gerufen, in dem 21 Vertreter*innen aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden, Politik und Wissenschaft ehrenamtlich arbeiten. Alle vier Jahre legt der Beirat einen Bericht mit Handlungsempfehlungen für Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vor. 2019 war der erste Bericht erschienen, nun hat das Gremium seinen zweiten Bericht vorgelegt.

Die Expert*innen fordern unter anderem ein neues Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, analog zum Elterngeld. Der Anspruch soll 36 Monate je pflegebedürftiger Person umfassen, anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige. Den Begriff der Angehörigen will der Beirat dabei allerdings ausweiten, neben pflegenden Angehörigen sollten auch nahestehende Personen darunter verstanden werden können, wenn sie die Pflege übernehmen.

„Pflegende Erwerbstätige brauchen dringend mehr Zeit und mehr Flexibilität, denn Pflegeverläufe sind nicht planbar“, lässt sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung zum Bericht des Beirats zitieren. Sie setze sich dafür ein, über nahe Angehörige hinaus alle Nahestehenden einzubeziehen, da dies der gelebten sozialen Realität entspreche. „Die Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liefern für unsere Reform wichtige Ansätze. Wir bleiben mit den Expertinnen und Experten des Beirats in engem Austausch.“

Der Beirat betont bei dem Vorschlag jedoch, dass die Einführung einer Lohnersatzleistung und die Freistellungsmöglichkeiten nur eine Seite der Vereinbarkeitsproblematik lösen helfen würden. „Auf der anderen Seite muss eine verlässliche, flächendeckende und den Bedarfen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen entsprechende professionelle Pflegeinfrastruktur vorhanden sein“, heißt es im Bericht.

Den Bericht können Sie hier herunterladen.

Schließen


Die vom Bund eingerichtete Stiftung Härtefallfonds hat mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen begonnen. Mittels Einmalzahlungen sollen dabei unter anderem Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abgemildert werden.

Weiterlesen

Im November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen, inzwischen ist mit der Auszahlung der ersten Anträge begonnen worden. Die Stiftung des Bundes hat ihren Sitz in Cottbus und richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil der Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und durch diese Auswirkungen in der gesetzlichen Rente benachteiligt fühlen.

Die Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich das jeweilige Bundesland an den Leistungen beteiligt. Anspruch hat nur, wer nur über eine Rente nahe des Grundsicherungsniveaus verfügt. Anträge auf Leistungen aus der Härtefallfonds-Stiftung können noch bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Bislang sind rund 128.000 Anträge eingegangen, davon entfallen rund 73.000 Fälle auf Spätaussiedler*innen, 44.000 auf jüdische Kontingentflüchtlinge und 11.000 auf Betroffene aus der Ost-West-Überleitung.

Anspruch auf die Einmalzahlung wegen der Auswirkungen der Rentenüberleitung von Ost und West hat, wer vor dem 2. Januar 1952 geboren ist, nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen ist und am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten von insgesamt weniger als 830 Euro netto bezogen hat. Dazu muss eine nach Tätigkeitsbereich unterschiedliche Zeit in der DDR gearbeitet worden sein.

Weitere Informationen und die Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Schließen


Zum internationalen Tag der Pflege forderten Verbände und Gewerkschaften am 12. Mai bessere Arbeitsbedingungen und ein entschlossenes Handeln von Arbeitgeber*innen und Politik. Sie mahnen: Mit den derzeitigen Anforderungen würden 75 Prozent der Pflegekräfte davon ausgehen, nicht bis zur Rente in dem Beruf zu bleiben.

Weiterlesen

Seit 1967 gilt der 12. Mai als internationaler Tag der Pflege. Der Tag ist der Geburtstag der 1820 geborenen Florence Nightingale, einer britischen Krankenschwester, die als Begründerin der modernen Krankenpflege gilt und zu deren Ehren der Tag ausgerufen wurde. Der 12. Mai wird von vielen Verbänden und Interessenvertretungen seither zum Anlass genommen, zu aktuellen Themen im Pflegebereich Stellung zu nehmen und Verbesserungen anzuregen.

„Der Fachkräftebedarf in der Pflege bleibt ungebrochen hoch“, teilt die Bundesagentur für Arbeit anlässlich des Tags der Pflege mit. So würden auf 100 zu besetzende Stellen lediglich 33 Arbeitslose kommen. Einen Überschuss hingegen gebe es bei den Pflegehilfskräften, hier seien es mehr Arbeitslose als verfügbare Stellen. Insgesamt seien 1,68 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig in Pflegeberufen tätig (Stand: Juni 2022).

Das es weiterhin einen Fachkräftemangel gibt, könnte zu einem bedeutenden Anteil auch an den Arbeitsbedingungen liegen. So argumentiert auch die Dienstleistungsgesellschaft „ver.di“, die Politik und Arbeitgeber*innen auffordert, entschlossen zu handeln. „Die Beschäftigten wollen gut und sicher pflegen, können das aber bei der viel zu dünnen Personaldecke oft nicht“, lässt sich Sylvia Bühler aus dem ver.di-Vorstand in einer aktuellen Pressemitteilung zitieren. „Das ist eine Gefahr für die Patientinnen und Patienten und belastet die Pflegekräfte“. Ver.di beruft sich bei der Problembeschreibung unter anderem auf Zahlen des Index für Gute Arbeit vom Deutschen Gewerkschaftsbund, nach denen 75 Prozent der Pflegekräfte unter derzeitigen Bedingungen nicht bis zur Rente in ihrem Beruf bleiben würden. Ein wesentlicher Schlüssel gegen den Fachkräftemangel sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung.

Auch das Rote Kreuz schlägt Alarm und verdeutlicht die praktischen Konsequenzen eines Pflegenotstands: „Pflegeheime verhängen Aufnahmestopps, weil ihnen schlicht das Personal fehlt. Einrichtungen schließen, weil sie die Kosten schon lange nicht mehr decken können. Mitarbeitende fallen in die Arbeitsunfähigkeit, weil sie an das Ende ihrer Kräfte kommen“, erklärt die Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes Brigitte Meyer und hält fest: „Wir können so nicht mehr weitermachen.“ Die Auswirkungen würden insbesondere die Menschen zu spüren bekommen, die keine Angehörigen haben, die die Pflege übernehmen.

Schließen


Die Altersarmut in Deutschland steigt weiter an und die Inflation verschlimmert die Situation für Rentner*innen zusätzlich. Vor diesem Hintergrund erneuert die Volkssolidarität ihre Forderung nach einer Erwerbstätigenrente, in die alle einzahlen sollen.

Weiterlesen

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag waren im Jahr 2021 17,9 Prozent aller Rentnerinnen von der Armutsgefährdung betroffen. Im Jahr 2010 lag diese Quote noch bei 12,6 Prozent. Die Volkssolidarität greift diese Angaben in einer Pressemitteilung Anfang März auf und fordert die Bundesregierung auf, sofortige und langfristige Maßnahmen gegen die zunehmende Altersarmut zu ergreifen.

Frauen sind besonders stark vom Armutsrisiko betroffen, da ihre durchschnittliche Altersrente mit 832 Euro pro Monat weit unter der Armutsgrenze liegt und weniger als zwei Drittel der Rentenhöhe von Männern erreicht. Diese Lücke wird auch „Gender Pension Gap“ genannt. Schlechte Löhne und Gehälter, Minijobs und Teilzeitarbeit tragen zu dieser Ungleichheit bei. Menschen im rentennahen Erwerbsalter sind ebenfalls oft in Minijobs beschäftigt. Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität, erklärt dazu: „Über sieben Millionen Menschen arbeiteten 2021 in Minijobs. Altersarmut wird so vorprogrammiert. Deshalb gehören diese prekären Arbeitsverhältnisse abgeschafft.“

Der Verband fordert eine Umkehr in der Rentenpolitik. „Statt die 48 Prozent-Haltelinie zu propagieren, braucht es eine Anhebung auf mindestens 53 Prozent des letzten Nettoverdienstes“, so die Verbandspräsidentin weiter. Die gesetzliche Rente müsse zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die auch Selbstständige, Beamte und Politiker*innen einzahlen. Die Rente dürfe nicht danach bemessen werden, wie viel sie kostet, sondern ob sie einen Lebensabend für alle in Würde und Zufriedenheit ermöglicht.

Die Volkssolidarität ist ein 1945 gegründeter Sozial- und Wohlfahrtsverband mit über 100.000 Mitgliedern.

Schließen


Ab dem 1. Juli 2023 werden die Renten in Deutschland steigen: Im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Die Erhöhung führt dazu, dass sowohl im Westen als auch im Osten ein gleich hoher Rentenwert erreicht wird. Damit wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen erreicht.

Weiterlesen

„Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird“, lässt sich Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) in einer Pressemitteilung seines Hauses zitieren.

Grund für die Rentenanpassung ist die Lohnsteigerung, da der Rentenwert an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Dieses Lohnplus, auf dessen Grundlage die Rentensteigerung berechnet wird, beträgt 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Dadurch, dass die Renten im Osten stärker steigen als im Westen, wird die Angleichung der Renten zwischen Ost- und West ein Jahr eher erreicht als gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 1. Juli gilt dann in beiden Landesteilen ein Rentenwert von 37,60 Euro.

Trotz der sozialpolitisch zu begrüßenden Erhöhung der Renten, die zudem die Angleichung zwischen Ost- und Westrenten bedeuten, bleibt festzuhalten, dass die Anpassung hinter der derzeitigen Inflation zurückbleibt. Das gibt auch das von Heil geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu, spricht dabei aber nur von einer „Momentaufnahme“: „Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt“, heißt es aus dem BMAS. Die aktuelle Inflation und die in diesem Zusammenhang teilweise steigenden Löhne würde sich demnach in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden. Ob diese Botschaft insbesondere denen genügt, die derzeit von einer Rente unter 1.000 Euro leben – das sind immerhin knapp 30 Prozent der Rentenbeziehenden –, bleibt fraglich.

Schließen


Bei der Auseinandersetzung um Armut im Alter, von der insbesondere Frauen bedroht sind, fällt hin und wieder der Begriff „Gender Pension Gap“. Geläufiger ist der sogenannte „Gender Pay Gap“. Doch was meinen die Begriffe eigentlich?

Weiterlesen

Kürzlich haben wieder zahlreiche Organisationen den Weltfrauentag am 8. März zum Anlass genommen, über die Ungleichheit der Einkommen zwischen Frauen und Männern aufzuklären. Sie fordern unter anderem die Überwindung des "Gender Pay Gap", also der Lücke zwischen dem Lohn im Vergleich der Geschlechter. Ausgerechnet auf einen Tag zuvor fiel bereits der sogenannte "Equal Pay Day". Bis zu diesem Tag arbeiten Frauen mit Blick auf die Lohnlücke statistisch gesehen umsonst. Knapp 18 Prozent verdienen Frauen weniger als Männer, im Durchschnitt erhalten weibliche Arbeitnehmerinnen 4,31 Euro weniger Stundenlohn (brutto) als ihre männlichen Kollegen.

Nun liegt es nahe, dass Frauen, die im Erwerbsleben deutlich weniger Gehalt beziehen, auch im Alter von niedrigeren Renten betroffen sind. Und da kommt der Begriff des Gender Pension Gap ins Spiel. 2021 erhielten Frauen fast ein Drittel geringere Alterseinkünfte als Männer, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Frauen, die 65 Jahre und älter waren, bezogen in dem Jahr Alterseinkünfte in Höhe von 17 814 Euro brutto im Jahr. Bei Männern dieser Altersgruppe waren es hingegen 25 407 Euro brutto.

Noch drastischer fällt die Rentenlücke aus, wenn Einkünfte aus Hinterbliebenenrenten abgezogen werden. 29 Prozent der Frauen ab 65 Jahren haben im Jahr 2021 Leistungen aus dieser Rentenart erhalten. Dabei handelt es sich allerdings um sogenannte abgeleitete Ansprüche, die Höhe hängt also von den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners ab. Wird der Gender Pension Gap um die Ansprüche aus einer Hinterbliebenenrente bereinigt, liegt dieser sogar bei über 42 Prozent.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Neben der ohnehin schlechteren Bezahlung im Erwerbsleben (Gender Pay Gap) sind Frauen zudem häufiger in Teilzeit beschäftigt, nehmen häufiger als Männer Auszeiten für Erziehungs- und Pflegetätigkeiten und sind seltener in gut bezahlten Führungspositionen zu finden. Eine Folge der niedrigen Rentenansprüche ist die höhere Armutsgefährdungsquote von Frauen. Mehr als jede fünfte Frau ab 65 Jahren ist von Armut bedroht. Bei Männern dieser Altersgruppe fällt die Zahl mit 17,5 Prozent erwartungsgemäß niedriger aus.

Mit einem Ende der ungleichen Alterseinkünfte ist alsbald nicht zu rechnen. „Auch bei den aktuell Erwerbstätigen ist für die Zukunft ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften zu erwarten“, prognostiziert das Statistische Bundesamt. „Dafür spricht unter anderem die unterschiedliche Teilzeitquote von Männern und Frauen. Hier schlagen sich Geschlechtsunterschiede besonders deutlich nieder“.

Schließen


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten solle. Kritik gibt es nicht nur aus der Opposition und von Sozialverbänden, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.

Weiterlesen

Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.

Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen.

Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab.

Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige.

Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.

Schließen


Die Freie Hansestadt Bremen hat Mitarbeitende aus mindestens 16 Behörden eingeladen, sich zum Thema Demenz in einem Kompaktkurs schulen zu lassen.

Weiterlesen

Zurückzuführen ist das Angebot im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements auf die Initiative der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Durchgeführt wurde der „Kompaktkurs Demenz“ am 10. März 2023 durch die Koordinierungsstelle der Demenz Partner Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG).

„Demenzerkrankungen treten nicht nur im höheren Lebensalter auf, in Deutschland leben mehr als 100.000 Menschen unter 65 Jahren mit einer Demenz. Entsprechend kann Demenz auch bei Kolleginnen oder Kollegen am Arbeitsplatz eine Rolle spielen“, heißt es in einer Pressemeldung der DAlzG. Dabei weist der Verband auch darauf hin, dass immer mehr Beschäftigte Pflegeverantwortung in der eigenen Familie übernehmen. Unternehmen und Institutionen würden von einer auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ausgerichteten Personalpolitik nicht nur die Mitarbeiter*innenzufriedenheit verbessern. Auch die Wettbewerbsfähigkeit und damit einhergehende Attraktivität für zukünftiges Personal ließe sich durch die Familienfreundlichkeit steigern.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass die Senate der Freien Hansestadt Bremen hier so ein deutliches Signal setzen“, begrüßt daher DAlzG-Geschäftsführerin Saskia Weiß die in Bremens Behörden angebotene Schulung. „Um das Thema Demenz auch in Arbeitszusammenhängen anzugehen, braucht es eine Enttabuisierung des Themas, personalpolitische Konzepte sowie konkrete Entlastungsangebote für Mitarbeitende. Die Möglichkeit der Teilnahme an dem digitalen Kompaktkurs Demenz für alle Interessierten ist hier ein wichtiger Baustein.“ Insgesamt 73 Interessierte aus mehr als 16 Behörden haben laut Angaben der Alzheimer-Gesellschaft grundlegende Informationen rund um das Krankheitsbild Demenz erhalten. Vermittelt worden seien darüber hinaus auch Tipps zur Kommunikation und zum Umgang mit Menschen mit Demenz.

Schließen


Seit Wochen erreichen uns Bilder hunderttausender Protestierender in Frankreich. Grund dafür ist eine umstrittene Rentenreform. Manchmal lohnt sich ein Blick in unsere Nachbarstaaten, die Debatte um ein späteres Renteneintrittsalter nimmt schließlich auch hierzulande an Fahrt auf.

Weiterlesen

Obwohl hunderttausende Menschen – die Gewerkschaft CGT spricht bei den Protesten vom vergangenen Wochenende von über einer Million Teilnehmer*innen im ganzen Land – seit einiger Zeit regelmäßig auf die Straße gehen, hat die umstrittene Reform eine erste große Hürde genommen: Der Senat (das Oberhaus des französischen Zweikammernparlaments) hat den Plänen zur Rentenreform zugestimmt. In den kommenden Tagen könnte das Vorhaben damit endgültig verabschiedet werden.

Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre vor. Im Zuge der Reform soll auch die Mindestbeitragsdauer für eine abschlagsfreie Rente von 41,5 auf 43 Jahre verlängert werden. Denn trotz offiziellem Renteneintrittsalter mit 62 Jahren arbeiten schon jetzt viele Menschen in Frankreich deutlich länger. Die Mindestbeitragsdauer ist entscheidend, erst wenn diese erreicht ist, kann der Ruhestand ohne Abschläge angetreten werden. Erst mit 67 Jahren ist nach geltendem Recht unabhängig von der Einzahldauer ein Renteneintritt ohne Abzüge möglich – das soll beibehalten werden.

Über die Rentenreform ist nicht in erster Lesung in der Nationalversammlung (dem Unterhaus des Zweikammernparlaments) abgestimmt worden, da es ein beschleunigtes Verfahren im Parlament gegeben hat. So wurde der Entwurf direkt an den Senat weitergegeben, der mit 195 zu 112 Senator*innen bei 37 Enthaltungen für das Vorhaben votiert hat. Auch wenn das Gesetz noch durch die Nationalversammlung bestätigt werden muss, gilt die Senatszustimmung als erster Erfolg für die Regierung von Emmanuel Macron im Hinblick auf die Durchsetzung der Rentenpläne. Am Mittwoch soll eine Kommission zusammengesetzt werden, um einen Kompromiss zwischen Senat und Nationalversammlung zu finden. Endgültig verabschiedet werden könnte die Rentenreform dann am Donnerstag.

Gewerkschafter*innen hierzulande fürchten, die Pläne der französischen Regierung könnten auch in Deutschland zum Vorbild werden. „Die Pläne der Regierung von Emmanuel Macron sind bedrohlich für die Menschen in Frankreich und dürfen nicht zu einem weiteren schlechten Beispiel für die Lösung angeblicher Probleme mit den Altersrenten in anderen Ländern, vor allem aber auch in Deutschland werden“, wird der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke im Januar in einer Pressemitteilung der Dienstleistungsgewerkschaft zitiert.

Tatsächlich werden auch in Deutschland Stimmen lauter, die eine Anhebung des Rentenalters bevorzugen. Meist wird dabei auf dem demografischen Wandel verwiesen – als Lösung blieben entweder Rentenkürzungen oder Beitragserhöhungen. So konnte man in der aktuellen Ausgabe der "ZEIT" (Ausgabe Nr. 11 vom 9. März 2023) in zwei Leitartikeln zum Thema Ruhestand lesen, dass „entweder die Jungen mehr an die Alten abgeben oder die Alten mit weniger auskommen“ müssten. Von einer „Armee der Alten“ ist dort die Rede, die „essen, trinken, verreisen, oder in Theater gehen wollen.“ Es sei Zeit für eine „Reberuflichung der Rente“ und das festgeschriebene Renteneintrittsalter in Deutschland wird unter anderem als „eine gewaltige volkswirtschaftliche Verschwendung“ betrachtet.

In diesen Rentendebatten wird aber kaum noch über Umverteilung oder Steuergerechtigkeit diskutiert. „Wer die Diskussion um die Anpassung der Altersrenten auf rein demografische Fragen verengt, untergräbt das Umlagesystem, stellt die Sicherheit der Renten in Frage und weicht der überfälligen Verteilungsdebatte aus“, so der ver.di-Vorsitzende weiter, der mahnt, „endlich auch die starken Schultern“ einen angemessenen Beitrag leisten zu lassen.

Schließen


„Verzockt meine Rente nicht“ titelt die Gewerkschaft ver.di in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitung „publik“. Die Kritik zielt ab auf die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Aktienrente – im Finanzministerium spricht man inzwischen vom „Generationenkapital“. Könnte die Rente nun wirklich „verzockt“ werden? Was bedeuten die Pläne der Regierung für die Altersvorsorge, was ist dran an der Kritik?

Weiterlesen

Wir haben schon einmal über die Aktienrente berichtet. Damals, im Herbst 2021, liefen gerade die Koalitionsverhandlungen der Ampelregierung. Die Einführung eines Aktienanteils in der Altersvorsorge war bereits im Sondierungspapier der drei Parteien vereinbart worden und hat es dann – wenig überraschend – auch in den finalen Koalitionsvertrag geschafft.

Darin heißt es zunächst, dass es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters geben soll. Ergänzt wird dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“

Demografie als Herausforderung

„Generationengerecht“ ist dabei das zentrale Stichwort der Befürworter*innen dieses Ansatzes. Sie weisen auf den demografischen Wandel hin: Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger Beitragszahler*innen. Verschärft wird die Tendenz durch den Renteneintritt der sogenannten „Babyboomer“-Generation ab 2025. Gemeint sind die geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten werden.

Der Grund, warum das für das Rentensystem zur Herausforderung werden könnte, liegt in der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge, die während des Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt werden, werden nicht für die eigene Rente im Alter zurückgelegt, sondern direkt auf die ältere Generation „umgelegt“, d. h. als Rente ausbezahlt. Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die Beiträge, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung abführen, in Zukunft immer weiter steigen müssten.

Ergänzung der umlagefinanzierten Rente

Daher soll die gesetzliche Rente nach Plänen der Bundesregierung um einen Kapitalanteil erweitert werden. In kreativer Marketing-Sprache nennt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Vorhaben nun „Generationenkapital“. Das soll allerdings nicht nur gut klingen, es deutet auch an, worum es gehen soll: Vorgesehen ist nämlich nicht (mehr), die Rentenansprüche zu erhöhen. Vielmehr sollen die Beitragssätze weitgehend stabil gehalten werden. Konkret geplant ist, zehn Milliarden Euro pro Jahr in einen neu zu schaffenden Fonds zu investieren.

Zur Verwaltung des Geldes wird eine öffentlich-rechtliche „Stiftung Generationenkapital“ geschaffen, die Erträge aus der Anlage sollen durch eine rechtlich verankerte Zweckbindung der gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Aufgebaut werden soll der Fonds aus Haushaltsmitteln. Eine Verwendung der Beitragsgelder hätte ein Loch in der Rentenversicherung zur Folge, dass dann ohnehin wieder durch Haushaltsmittel hätte gedeckt werden müssen.

Das Geld aus dem Fonds soll dann am Kapitalmarkt angelegt werden und die erwarteten Erträge schon ab Mitte der 2030er  der Rentenversicherung zugutekommen. „Das Generationenkapital nutzt die Renditepotenziale der internationalen Kapitalmärkte, damit die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen – einige europäische Länder praktizieren eine Kapitaldeckung der Rente bereits seit Jahrzehnten erfolgreich“, schreibt das Bundesfinanzministerium Mitte Januar seiner Internetseite.

Als Vorbild wird immer wieder Schweden genannt, wo die gesetzliche Rente seit der Jahrtausendwende durch Fonds ergänzt wird. Mit diesem Modell, an dem sich insbesondere die Liberalen stets orientiert hatten, hat der aktuelle Vorschlag allerdings nicht mehr viel gemeinsam. Zwar gibt es dort auch einen Staatsfonds („AP7“), es werden jedoch 2,5 Prozent des Bruttolohns in diesen oder andere, selbst gewählte und teilweise riskantere, Fonds abgeführt. Eine solche Variante schwebte in der Vergangenheit auch den Liberalen vor.

Wird die Rente jetzt „verzockt“?

Das wäre wohl etwas zu einfach. Zwar unterliegen Kapitalmärkte Kursschwankungen, allerdings können kurzfristige Schwankungen durch Investitionen über einen langen Zeitraum meist ausgeglichen werden. Richtig ist aber auch: Eine Rendite-Garantie gibt es nicht und auch Verluste sind möglich. Für solche Fälle sehen die Pläne der Bundesregierung jedoch vor, dass das Risiko für eventuelle Verluste durch den Bund getragen werde.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Summe, die langfristig in so einem Fonds angelegt werden müsste. Geplant ist perspektivisch ein dreistelliger Milliardenbetrag. Laut ver.di wäre dieser auch nötig, da allein die Verhinderung des Anstiegs des Rentenbeitrags um einen Prozentpunkt einen Gewinn von 17 Milliarden aus der Anlage voraussetzen würde. Bei einer optimistischen Rendite von jährlich acht Prozent bräuchte es für dieses eine Prozent damit 212,5 Milliarden Euro.

Gäbe es Alternativen?

Eine Alternative zu steigenden Beitragssätzen zur Finanzierung des erhöhten Rentenaufkommens könnte sein, das umlagefinanzierte System direkt durch höhere Haushaltsmittel zu stützen. Zwar gebe es dann keine Erwartung von Renditen, gleiches würde jedoch auch für Verlustrisiken gelten. Daneben fordert zum Beispiel der Sozialverband VdK statt der Ampelpläne weiterhin eine „Erwerbstätigenversicherung“, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige, Politiker*innen und Beamt*innen. Das stärke nicht nur die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung, es schaffe auch mehr Gerechtigkeit.

Um der Altersarmut entgegenzuwirken schlägt ver.di in dem eingangs erwähnten Leitartikel zusätzlich vor, auch eine andere Säule der Altersvorsorge in den Blick zu nehmen und zu stärken: Die betriebliche Altersvorsorge. „Insbesondere für Frauen, die häufig in kleineren Betrieben arbeiten, und für Beschäftigte im Niedriglohn würde eine Betriebsrente einen echten Beitrag gegen Altersarmut leisten – finanziert mit einem wesentlichen Beitrag der Arbeitgeber, die aufgrund des Fachkräftemangels häufig bereit sind, die Beiträge zur Betriebsrente zu finanzieren“, argumentiert die Dienstleistungsgewerkschaft. Gegenwärtig hätten nur 56 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. „Gemeinsam mit Mindestsicherungselementen wäre dann nach einem langen Arbeitsleben ein ausreichend finanzierter Ruhestand möglich.“

Schließen