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Initiativen & Programme

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) fordert die Landesregierungen auf, der Seniorenpolitik eine höhere Priorität einzuräumen.

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In ihrem Positionspapier „Für ein gutes Leben im Alter – Forderungen für eine wirksame und nachhaltige Seniorenpolitik in den Bundesländern“ formuliert die BAGSO ihre Forderungen für eine wirksame und nachhaltige Seniorenpolitik. Im Positionspapier werden zehn Punkte genannt, in denen die Länder agieren müssten. Darunter fällt die Planung und Umsetzung einer integrativen Stadt- und Ortsentwicklung, die Förderung freiwilligen Engagements älterer Menschen, der Ausbau von Digitalisierung und Medienkompetenz sowie die Verbesserung der Gesundheitsförderung, Prävention, Sorge und Pflege.

So macht die BAGSO deutlich, dass es auf Landesebene eine besondere Verantwortung für die Seniorenpolitik und ihre Umsetzung gibt. Deshalb solle es dort eine klare Zuständigkeit für diesen Bereich geben, in Form einer verantwortlichen, koordinierenden Stelle.

In ihrer Pressemitteilung betont die Bundesarbeitsgemeinschaft, dass 2024 und 2025 drei Landtagswahlen sowie die Wahl zur Hamburger Bürgschaft anstehen, die entscheidend für die zukünftige Seniorenpolitik der jeweiligen Länder sein werden.

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Der Deutsche Caritasverband hat ein rund 20-seitiges Positionspapier zur Digitalpolitik vorgelegt. Darin wird unter anderem gefordert, digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen.

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„Ohne digitale Teilhabe ist die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben kaum mehr möglich“, heißt es in dem Positionspapier des größten Wohlfahrtsverbands in Deutschland. „Sozioökonomische und kulturelle Benachteiligung hängt mit digitaler Ungleichheit zusammen und kann diese verstärken. Die notwendige Ausstattung, barrierefreie Zugänge sowie digitale Kompetenzen sind Schlüsselfaktoren für digitale Teilhabe.“

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Caritasverband höhere Beträge für Hard- und Software sowie sichere Internetzugänge für Sozialleistungsempfänger*innen. Neben Bürgergeld- oder Kinderzuschlagsberechtigten schließt der Verband auch Beziehende der Grundsicherung im Alter mit in die Forderung ein. Allein die Technik reiche dabei aber nicht, es brauche zugleich zielgerichtete Angebote für benachteiligte Personengruppen, um digitale Kompetenzen zu erlernen.

Eine weitere der zentralen Forderungen der Caritas ist der leichtere Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge – sowohl online als auch offline („mehrkanalfähige Verwaltung“). Dabei geht es insbesondere um den Zugang zu Sozialleistungen. „Für Menschen aus vulnerablen Gruppen, die besonders auf Sozialleistungen angewiesen sind, muss sichergestellt sein, dass digitale Verfahren keine Hürde werden“, so der Caritasverband.

Das digitalpolitische Positionspapier ist am 18. Januar erschienen und kann hier heruntergeladen werden.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) unterstützt die anhaltenden Proteste gegen Rechtsextremismus und für eine vielfältige Gesellschaft in einer Stellungnahme. Mitgliedsorganisationen organisieren die Demonstrationen teilweise auch aktiv mit.

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In ihrer Meldung vom 30. Januar 2024 begrüßt die BAGSO die Demonstrationen, die nach den Enthüllungen des Journalismus-Netzwerks Correctiv über ein geheimes Treffen von Rechtsextremist*innen bundesweit stattfinden. Dabei ging es vielen Demonstrierenden darum, sich für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen. Vielfach richtet sich der Protest vor allem gegen die AfD. Mitglieder der AfD hatten an dem Geheimtreffen teilgenommen.

Hunderttausende Menschen gingen und gehen seit Wochen auf die Straßen, auch in norddeutschen Städten wie Kiel und Hamburg. Die Hamburger Innenbehörde musste zur Großdemonstration am 19. Januar einräumen, dass die zunächst von der Polizei geschätzte Teilnehmer*innenanzahl von 50.000 zu niedrig war – und korrigiert diese nach nachträglichen Berechnungen auf 180.000.

Ältere Menschen seien laut BAGSO ein wichtiger Teil der aktuellen Proteste. Menschen ab 65 Jahren seien weniger anfällig für rechtsextreme Einstellungen als jüngere, erklärt der Dachverband mit Blick auf die „Mitte-Studie“ der Friedrich-Ebert-Stiftung (2023). „Als Zeitzeugen oder als Kinder der Nachkriegszeit sind sie wichtige Vermittler der Erfahrungen des nationalsozialistischen Terrorregimes und der Diktatur“, so die BAGSO. „Viele ältere Menschen engagieren sich nicht zuletzt aus Sorge um die Zukunft ihrer Kinder und Enkel für eine demokratische Gesellschaft, die Stärkung des Zusammenhalts, die Geltung von Würde und Respekt sowie die Bewahrung der Schöpfung.“

Die 120 Mitgliedsorganisationen des größten seniorenpolitischen Verbands in Deutschland stünden für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Einige der Mitgliedsorganisationen seien gar als Mitorganisator*innen oder mit Aufrufen und mit Solidaritätsadressen aktiv an den Demonstrationen beteiligt. Darunter die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS), der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und die Arbeiterwohlfahrt (AWO).

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Der Sozialverband VdK bemängelt die Umsetzung des E-Rezepts, das es seit Jahresbeginn in allen Arztpraxen gibt. Besonders ältere Menschen würden das Verfahren oft nicht verstehen.

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Vermehrt würden sich VdK-Mitglieder mit Fragen und Schwierigkeiten zum E-Rezept an den Verband wenden, heißt es von diesem Ende Januar in einer Pressemitteilung. Vier Wochen nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts verstünden vor allem ältere Menschen die komplexe App-Anmeldung nicht. Dadurch scheiterten sie an der Authentifizierung. Zwar seien Praxen verpflichtet, das E-Rezept auf Wunsch auch auszudrucken, Mitgliederberichten zu Folge weigerten sich einige Praxen jedoch dagegen. Andere fühlten sich übergangen, da sie die ihnen verschriebenen Medikamente nicht mehr einsehen könnten.

Der Sozialverband begrüßt grundsätzlich die Einführung des E-Rezepts, da die Arzneimittelversorgung für Patient*innen dadurch erhöht werden würden. Unklare Verschreibungen seien nun nahezu unmöglich und Apotheker*innen könnten besser mögliche Wechselwirkungen ermitteln. Aber: Das Rezept dürfe für niemanden zur Belastung werden. „Gerade im Gesundheitssystem müssen bei Neuerungen alle Menschen mitgenommen werden“, erklärt die VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir erwarten daher bei allen Digitalisierungsschritten, die jetzt und in Zukunft anstehen, dass Barrierefreiheit mitgedacht wird – so zum Beispiel auch bei der elektronischen Patientenakte, die 2025 kommen soll.“

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Derzeit erarbeitet die Europäische Union eine neue europaweite Führerscheinrichtlinie. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lehnt in einer Stellungnahme eine pauschale Überprüfung der Fahrtauglichkeit allein aufgrund des Alters als diskriminierend ab.

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Bis 2030 will die EU die Zahl der Verkehrstoten halbieren. Bis 2050 solle gar niemand mehr auf europäischen Straßen tödlich verunglücken – so das Ziel der Reform. Die in Erarbeitung befindliche 4. Führerscheinrichtlinie sieht in einem Entwurf vor, die Führerscheingültigkeit wie bisher auf 15 Jahre zu begrenzen. Mehrheitlich befürworten die EU-Staaten eine Selbstauskunft zur Fahrtauglichkeit vor einer erneuten Ausstellung nach Fristablauf. Im März 2023 hatte die EU-Kommission zudem vorgeschlagen, Menschen ab 70 Jahren künftig alle fünf Jahre die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen.

Im Januar hat sich die BAGSO nun mit einer Stellungnahme auf die 4. Führerscheinrichtlinie bezogen und erklärt, pauschale Überprüfungen der Fahrtauglichkeit aufgrund des kalendarischen Alters abzulehnen. Es sei diskriminierend und zeige auch in Ländern mit entsprechenden Regelungen keine Effekte des Sicherheitsgewinns. Unfälle, die durch ältere Menschen verursacht würden, seien nicht dem kalendarischen Alter geschuldet. Es seien vielmehr Einflussfaktoren wie ein verändertes Sehvermögen oder der körperlichen Beweglichkeit – Risikofaktoren, die durch ältere Autofahrer*innen aber häufig durch angepasstes Fahrverhalten kompensiert würden.

„Anstatt alle älteren Menschen ab einem bestimmten Alter unter Generalverdacht zu stellen, ist ein risikobasiertes Vorgehen notwendig, das die Ursachen mangelnder Fahrtüchtigkeit anlassbezogen und unabhängig vom Lebensalter in den Blick nimmt, z.B. einschränkende Erkrankungen oder auffälliges Verkehrsverhalten, wie häufige Unfälle oder alkoholisiertes Fahren“, kommentiert der Verband.

Sollte die im Gespräch befindliche Regelung der kürzeren Fristen für ältere Verkehrsteilnehmer*innen kommen, müsse dies zumindest diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. „So muss sichergestellt werden, dass auch für ältere Fahrerinnen und Fahrer nur alle 15 Jahre Verwaltungskosten bei der Führerscheinverlängerung anfallen“, so die BAGSO.

Hier geht es zur Stellungnahme.

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Seit 2004 findet jährlich die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ statt, um die Vielfalt und Bedeutung von Engagement sichtbar zu machen und zu würdigen. Über die Aktivitäten im Rahmen der letzten Engagement-Woche ist nun ein Rückblick erschienen.

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In einer 70-seitigen Broschüre hat das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) als Initiator der Engagement-Wochen einen Rückblick auf die Aktivitäten und Angebote 2023 herausgegeben. Die Woche des bürgerschaftlichen Engagements fand im September statt und stand unter dem Schwerpunktthema „Engagement für Bildung“.

In ganz Deutschland haben laut Organisator*innen Mitwirkende dieses Motto durch rund 16.000 Aktionen mit Leben gefüllt. „Sie alle einte dabei der Wunsch, sich mit ihrer ganzen Leidenschaft und Energie gemeinsam für ihre Mitmenschen und eine lebenswerte Gesellschaft einzubringen“, erklärt Melanie Haas dazu. Sie ist Abteilungsleiterin „Demokratie und Engagement“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das BMFSFJ fördert die jährliche Woche des bürgerschaftlichen Engagements.

In der im Dezember veröffentlichen Broschüre zur 19. Engagement-Woche präsentieren Veranstalter*innen verschiedener Regionen ihre Beiträge zur Aktionswoche. Für Schleswig-Holstein finden sich im Bericht zwei Beiträge: Ein Reisebericht der Gruppe „lebendige Inclusion“ zum Bundespräsidenten nach Berlin und der Bericht der Stadt Rendsburg-Eckernförde, die sich mit 15 Veranstaltungen erstmals an der Aktionswoche beteiligte. Der Rückblick soll an die gelungene Woche erinnern und Leser*innen Inspirationen geben.

Die Publikation finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2023 ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, um Einsamkeit zu entgegnen. Mit mehr als 100 Maßnahmen zur „Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Miteinanders“ soll der Einsamkeit in Deutschland begegnet werden.

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Im Strategiepapier der Bundesregierung wird das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden. Ältere Menschen werden als vulnerable Gruppe genannt. Die Maßnahmen sollen jedoch alle Altersklassen berücksichtigt werden, denn seit der Corona-Pandemie seien auch jüngere Personen verstärkt von Einsamkeit betroffen.

Man müsse das Thema intersektional angehen, um ein besseres Bild von der Verteilung von Einsamkeit in der Gesellschaft zu bekommen. Intersektionalität bedeutet, verschiedene Diskriminierungsmerkmale wie z. B. Alter, Religion, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder zugeschriebene Gruppenzugehörigkeit gemeinsam zu betrachten.

Ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets sei, mehr Wissen um das Thema Einsamkeit in Deutschland zu generieren und bestehende Maßnahmen zu evaluieren. Eine neue Kernmaßnahme ist das sogenannte Einsamkeitsbarometer, mit denen die Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen erhoben werden soll. Zudem soll auch Forschung zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit angeregt werden. Zusätzlich sind öffentliche Aktionen geplant, die gesellschaftliches Zusammenkommen fördern sollen.

In kritischen Beiträgen (wie in diesem Beitrag im Deutschlandfunk) wird an der „neuen“ Einsamkeitsstrategie beklagt, dass sie sich vor allem aus bereits bestehenden Maßnahmen zusammensetze und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dabei sei das Thema eine enorme gesellschaftliche Herausforderung. In anderen Ländern - wie z. B. in Großbritannien - wird Einsamkeit schon mit einem eigens dafür vorgesehenen Ministerium entgegnet.

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Die Globale Allianz für die Rechte älterer Menschen (GAROP), ein Netzwerk von über 400 Menschenrechtsorganisationen aus rund 80 Ländern, fordert eine Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

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Die Altenrechtskonvention soll die Unsichtbarkeit älterer Personen im internationalen Menschenrechtsrahmen auflösen, damit die Rechte dieser Personengruppe konsequenter geschützt werden.

Für ihre Forderung startete die GAROP eine Petition, die online unterschrieben werden kann. Im Petitionstext wird hervorgehoben, dass viele ältere Menschen nicht in den Genuss ihrer Menschenrechte kommen würden. Mit einer Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen würden Staaten dazu verpflichtet werden, die Rechte von Älteren besser zu schützen. So müsste der Zugang zu Gesundheit, Arbeit, finanzieller Sicherheit und einem angemessenen Lebensstandard gesichert werden.

Dabei geht es nicht darum, neue Rechte zu schaffen, sondern festzuhalten, wie die Würde von älteren Menschen im Sinne der bestehenden Menschenrechte geachtet werden kann – ähnlich wie es bereits in den Konventionen für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderung festgehalten ist.

Die Petition wird unterstützt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, die eine Übersetzung des Petitionstexts herausgegeben hat. In einem Publikation der Global Alliance for the Rights of Older People wird ausführlich erklärt, warum eine UN-Altenrechtskonvention notwendig ist.

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Im Juli dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konkrete Pläne für einen Nationalen Hitzeschutzplan vorgelegt. Seither befasst sich auch der schleswig-holsteinische Landtag mit verschiedenen Anträgen zum Hitzeschutz auf Landesebene.

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Mit dem Klimawandel ist das Auftreten von Hitzewellen immer wahrscheinlicher geworden. Die extrem hohen Temperaturen in den Sommermonaten bleiben dabei nicht ohne Folgen: Etwa 8.000 Menschen starben 2022 nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) deutschlandweit an den Folgen von Hitze. Der Nationale Hitzeplan, den das Bundesgesundheitsministerium im Sommer vorstellte, soll einen Beitrag leisten, die Todeszahlen drastisch zu reduzieren.

Im Juli hatte sich auch die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion dem Thema gewidmet und den Antrag „Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern – Hitzeaktionsplan entwickeln“ (Drucksache 20/1171) eingebracht. Darin begrüßen die Antragssteller*innen die Hitzeschutz-Pläne ihres Parteikollegen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Für Schleswig-Holstein fordern sie unter anderem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit zur Kompetenzsteigerung in der Bevölkerung und die kostenlose Abgabe von Sonnencreme und Wasser. Um vulnerablere Gruppen wie ältere Menschen müsse sich beispielsweise durch Anrufe oder Besuche besonders gekümmert werden. „Nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesländer und Kommunen sollten Hitzeaktionspläne erstellen, um für weitere heiße Sommer gewappnet zu sein“, lautet die Antragsbegründung.

Sowohl die Koalitionsfraktionen aus CDU und Grünen (Drucksache 20/1236) als auch die FDP-Fraktion (Drucksache 20/1223) haben daraufhin ebenfalls die Bedeutung des Hitzeschutzes in Alternativanträgen betont, wenngleich die Forderungen an die Landesregierung vage formuliert bleiben. Alle drei Anträge sind am 13.07.2023 ohne Aussprache im Plenum des Landtags an den Sozialausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.

Nachdem der Sozialausschuss im August beschlossen hatte, zunächst die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht zu bitten, hat der Ausschuss am 9. November die Durchführung einer schriftlichen Anhörung entschieden. Eingereichte Stellungnahmen durch die von den Fraktionen benannten Anzuhörenden finden Sie in den kommenden Wochen im Landtagsinformationssystem.

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In seiner Sitzung am 15.11.2023 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gesprochen und ist zu einer Einigung gekommen.

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Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000  Unterstützer*innen gefunden hatte.

Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr.

Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.

Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

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