Logo DISW

Initiativen & Programme

Ende vergangenen Jahres trafen sich die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im bayrischen Bad Gögging. Dort verabschiedeten die Beauftragten eine Erklärung, die digitale Barrierefreiheit fordert.

Weiterlesen

Am 21. und 22.November 2019 kamen die Beauftragten der Länder für Belange von Menschen mit Behinderungen zusammen. Darunter auch Ulrich Hase, der Landesbeauftragte von Schleswig-Holstein. Er fordert die schleswig-holsteinische Regierung in einer Pressemitteilung auf, die Pflicht zu barrierefreien Angeboten für gewerbliche und private Anbieter im Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Dabei bezieht er sich auch auf die „Bad Gögginger Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern“, die sich für digitale Barrierefreiheit einsetzt. Darin heißt es unter anderem: „Die Beauftragten erwarten, dass gut 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) durch die Bundesrepublik Deutschland die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut wird. Ziel muss letztlich eine barrierefreie digitale Welt sein.“

Unter „digitaler Barrierefreiheit“ wird verstanden, dass digitale Angebote (z.B. Internetseiten) auch für Menschen mit Einschränkungen (z.B. Seh- oder Hörschwächen aufgrund von Alter oder Beeinträchtigungen) zugänglich sind. Weitestgehend barrierefrei sind daher zum Beispiel Seiten, die eine sichtbare Vorlese-Funktion anbieten, in leichter Sprache formuliert sind oder übersichtlich und verständlich aufgebaut sind. Bei Film- und Videoangeboten können beispielsweise auch Untertitel oder der Einsatz von Gebärdensprache dazu beitragen, Barrieren abzubauen.

Auch auf diesem Portal achten wir darauf, unsere Artikel möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher arbeiten wir beispielsweise mit größeren Zeilenabständen und einem übersichtlichen Seitenaufbau. Anfang diesen Jahres wurde seniorenpolitik-aktuell auch im Hinblick auf Barrierefreiheit und verbesserte Nutzerfreundlichkeit überarbeitet. So sind nun ergänzende Texte in Gebärdensprache und Leichter Sprache zu finden, auch ist die Seite mit Screenreadern (Bildschirmlesern) besser bedienbar.

„Die Barrierefreiheit muss standardmäßig bei allen digitalen Angeboten in allen Facetten berücksichtigt und entsprechend umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung der Landesbeauftragten. „Bei Neu- und Umgestaltungen ist der Aspekt bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.“ Auch in der digitalen Arbeitswelt müsse es mehr Barrierefreiheit geben: „Unternehmen sollen die digitale Arbeitswelt von vornherein barrierefrei gestalten, um niemanden auszuschließen.“

Die Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten inklusive der Bad Gögginger Erklärung finden Sie hier.

Schließen


Zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen haben Wissenschaftler/innen der Jacobs University Bremen Erfahrungen und Erwartungen von Erwerbsminderungsrentner/innen untersucht. Ein Prozent schaffe den Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Weiterlesen

In einer Studie (hier in englischer Sprache einsehbar) haben die Wissenschaftler/innen die Erwartungen und Erfahrungen von zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrentner/innen über einen Zeitraum von 17 Monaten untersucht. In der Region Oldenburg-Bremen haben 453 Betroffene an der Studie teilgenommen, ihr Durchschnittsalter lag bei 50 Jahren. „Viele der Studienteilnehmer wollen gerne wieder arbeiten. Ihre Motivation ist kurz nach Eintritt in die Erwerbsminderungsrente noch hoch. Je länger die Erwerbsminderung an­dauert, desto stärker nimmt die Motivation ab“, wird Sonia Lippke, Gesundheits­psy­chologin an der Jacobs University, im Ärzteblatt zitiert. Insbesondere die soziale Teilhabe spiele eine große Rolle bei der Motivation, wieder arbeiten zu wollen. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben gelang während der Studiendauer allerdings nur vier Betroffenen, was nicht einmal einem Prozent entspricht.

2018 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente. Diese lag im Durchschnitt bei 795 Euro im Monat.

Schließen


Im Januar hat der Deutsche Bundestag über die Zukunft der Organspende-Regelungen debattiert. Der Vorschlag, der Organspende künftig zu Lebzeiten widersprechen zu müssen, ist gescheitert. Es bleibt bei der Zustimmungslösung – allerdings mit kleinen Änderungen.

Weiterlesen

Bereits im Sommer berichteten wir über die beiden diskutierten Grundrichtungen, die für die Organspende in Frage kämen: Reicht weiterhin eine aktive Zustimmung zur Organspende im Todesfall oder sollten alle Staatsbürger/innen potentielle Spender/innen sein, sofern sie nicht aktiv widersprechen? Mit dieser Grundfrage hatte sich der Deutsche Bundestag im Sommer bereits beschäftigt, am 16.Januar 2020 kam es nun nach einer weiteren Aussprache zu einer Entscheidung. Das Parlament lehnte die unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung mehrheitlich ab. Der Alternativvorschlag der „erweiterten Entscheidungslösung“, der von Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke) und weiteren vertreten wurde, konnte sich hingegen durchsetzen. Danach soll die Organspende im Kern weiter so funktionieren wie bislang, es braucht also eine aktive Zustimmung. Um diese Zustimmung attraktiver zu gestalten als bisher, wurden mit dem Vorschlag jedoch auch einige Änderungen beschlossen. So soll beispielsweise ein Online-Register erstellt werden, auf das Krankenhäuser zugreifen können sollen, um nicht nach einem Ausweis suchen zu müssen. Zudem sollen Hausärzte alle zwei Jahre über das Thema der Organspende beraten.

In Deutschland warten derzeit über 9.000 Menschen auf ein lebenserhaltendes Organ. Die Wartezeiten sind für viele Organe aufgrund der geringen Spenden allerdings mehrere Jahre lang. Die Zahl der Spender/innen ist im letzten Jahr wieder leicht zurückgegangen, sie lag bei 932. Deutschland gehört mit der Zustimmungsvariante zur Ausnahme in Europa. Thomas Oppermann (SPD) hatte als einer von vielen Abgeordneten in der Plenardebatte daher für die Widerspruchslösung argumentiert: „Aus meiner Sicht ist der entscheidende Fehler im geltenden Recht der Ausnahmecharakter der Organspende. Genau das wird sich mit der Widerspruchsregelung ändern; denn sie macht die Organspende zum gesetzlichen Regelfall, zur gesellschaftlichen Normalität.“ Kritisiert wurde an dem Vorschlag immer wieder, dass Schweigen nicht Zustimmen bedeuten dürfe. „Wenn ich im Ergebnis dafür sorge, dass Schweigen eine Lösung ist und es den Menschen leichter macht, zu sagen ‚Ich setze mich damit nicht auseinander; der Staat, die Gesellschaft regeln das schon‘, dann widerspricht das meinem Menschenbild von Mitbürgern, die Verantwortung und Nächstenliebe übernehmen“, wirbt beispielsweise Otto Fricke (FDP) für die Entscheidungslösung.

Da es sich bei der Debatte um eine ethische handelt, in der die Abgeordneten einzig ihrem Gewissen folgen sollen, wurde der Fraktionszwang für die Diskussion aufgehoben. So hatten alle Fraktionen des Bundestages Abgeordnete, die für die Widerspruchslösung warben und andere, die diese ablehnten. Nur die AfD trat im Parlament geschlossen auf und brachte einen eigenen, dritten Antrag in die Abstimmung mit ein. Mit Annahme des Antrags zur „erweiterten Entscheidungslösung“ hatte sich der AfD-Antrag allerdings erledigt.

Das vollständige Plenarprotokoll mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Die Bundestagsdebatte können Sie als Videomitschnitt ansehen, zu dem Video gelangen Sie hier.

Schließen


Der Haushaltsüberschuss des Landes Schleswig-Holstein beträgt 557 Millionen Euro. Dieses Geld soll nun investiert werden. Darauf einigte sich die Landesregierung.

Weiterlesen

Der mit 174 Millionen Euro größte Anteil des Haushaltsüberschusses soll in die Infrastruktur fließen. Das berichtet unter anderem der NDR im Januar. Am 24. Januar hat die Landesregierung aus CDU, FDP und Grüne bekannt gegeben, dass der Überschuss in Form eines „Infrastrukturpaketes“ investiert werden soll. Vorgesehen sind darin auch Gelder für Kultur (6,5 Millionen), Frauenhäuser (3,5 Millionen) oder Einbruchschutz (1,8 Millionen). "Wir verbinden Ökonomie und Ökologie und setzen damit die Schwerpunkte unserer Koalition weiter um", wird Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) im NDR zitiert. "Das sind gute Botschaften für die Menschen in Schleswig-Holstein." Der zweitgrößte Posten sei die Digitalisierung, in die 77 Millionen Euro investiert werden sollen. Dazu gehört vor allem der Breitband-Ausbau (Internetzugang mit schnellerer Datenübertragung). Weitere größere Posten der Investition sind Klimaschutz und Kinderbetreuung.

Entstanden sei der Überschuss laut Günther durch eine bessere wirtschaftliche Entwicklung als in anderen Ländern. Die Steuereinnahmen seien gestiegen und Ausgaben für Personal und Verwaltung vermindert.

Schließen


Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Projekt „Nordrhein-Westfalen – hier hat alt werden Zukunft“ vorgenommen,  teilhabeorientierte Projekte auf einer digitalen Landkarte darzustellen. Dabei sollen auch Leuchtturm-Projekte zum Nachahmen anregen.

Weiterlesen

„Wir möchten die Teilhabe und Integration älterer Menschen in die Gemeinschaft fördern. So soll nicht nur eine selbstbestimmte Lebensführung im Alter unterstützt, sondern auch die Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen verbessert werden“, heißt es auf der Internetseite des Projekts zu dessen Zielen. Auf einer digitalen Landkarte sollen ab Mitte oder Ende April diesen Jahres sogenannte Leuchtturm-Projekte der Kommunen dargestellt werden. Unter solche Projekte sollen Angebote fallen, die ältere Menschen als Zielgruppe haben und soziale Teilhabe oder Verbesserung der Gesundheit als übergeordnete Ziele verfolgen. “Die digitale Landkarte stellt einen Ort dar, an dem interessierte Akteure des seniorenpolitischen Arbeitsfelds Ideen und Impulse für zukünftige Projekte finden können. Gleichzeitig können ältere Menschen selbst einen Einblick in die Angebotslandschaft gewinnen“, beschreibt „Nordrhein-Westfalen – hier hat alt werden Zukunft“ ihre Vorstellung der Landkarte. „Gleichzeitig kann diese Karte Impulse zum Nachahmen geben und die Bewusstmachung von Herausforderungen im Alter befördern“, heißt es dort weiter.

Auch Veranstaltungen sind für dieses Jahr rund um das Projekt geplant. Die Auftaktveranstaltung soll im März in Düsseldorf stattfinden. In Auftrag gegeben wurde das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Schließen


Bereits vor etwa einem Jahr berichteten wir über die seniorenpolitische Organisation der „Omas gegen Rechts“, wie sich die Aktivistinnen selber bezeichnen. Im Rahmen der anstehenden Bürgerschaftswahlen in Hamburg wollen die Seniorinnen mit einer Menschenkette ein Zeichen gegen Rassismus setzen.

Weiterlesen

Für den 15.02.2020 rufen die „Omas gegen Rechts“ zu einer Menschenkette um das Hamburger Rathaus auf. „Wir wollen die Demokratie gegen Faschismus und Rassismus sowie für Meinungsfreiheit und Vielfalt verteidigen. Aus diesem Grund wollen wir das Rathaus mit einer Menschenkette umstellen und so ein Bollwerk gegen rechte Politik demonstrieren“, heißt es in dem Aufruf der Gruppe. Dabei beziehen sich die politisch aktiven Großmütter auch auf die sogenannte Alternative für Deutschland (AfD), die bei der Bürgerschaftswahl eine Woche später nach aktuellen Prognosen wieder ins Hamburger Parlament einziehen könnte. Eine Wahl dieser Partei hätte laut „Omas gegen Rechts“ auch einen großen Einfluss auf den Gesundheitsbereich, Kranke oder beeinträchtigte Menschen und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund. „Wir sind alle verbunden in dem Willen, unsere demokratische Freiheit zu erhalten und gegen rechte Gewalt zu verteidigen. Dabei spielen Dinge wie Alter, Religion, soziale Stellung, Hautfarbe und Herkunft keine Rolle!“, betont die Gruppe weiter.

Los geht es laut den Veranstalterinnen um 14 Uhr. Die 2017 in Österreich gegründeten „Omas gegen Rechts“ beschreiben sich als Organisation für eine demokratische, rechtstaatlich organisierte und freie Gesellschaft.

Schließen


Insgesamt 13 Verbände fordern in einem gemeinsamen Positionspapier Maßnahmen für altersgerechtes und bezahlbares Wohnen. Bezahlbarer Wohnraum werde für immer mehr Verbraucher/innen – gerade für Ältere - zur Mangelware.

Weiterlesen

Für ein gemeinsames Positionspapier haben sich verschiedene Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Caritasverband e.V. zusammengetan, um Reformen für bezahlbares Wohnen zu fordern. Allein in deutschen Großstädten fehle es an mindestens 1,9 Millionen bedarfsgerechten Wohnungen. „Die Verbraucherverbände und Gewerkschaften fordern daher rechtliche Reformen, um Wohnen wieder bezahlbar zu gestalten“, heißt es in  dem Papier. Zu den unterzeichnenden Organisationen gehört auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die sich insbesondere für die Bedarfe der älteren Generation einsetzt.  Teil der Forderungen der Verbände ist auch Wohnraum altersgerechter zu gestalten. „Die Alterung unserer Gesellschaft führt zu einem massiven Bedarf an altersgerechtem Wohnraum in Deutschland. Schon jetzt fehlen mindestens 2,5 Millionen barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnungen, Tendenz steigend“, geht aus dem Papier hervor. Möglich wäre eine altersgerechtere Wohnpolitik beispielsweise durch eine finanzielle Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen.

Im Einzelnen stellen die Organisationen elf Hauptforderungen zu dem Thema Wohnen auf:

  • Wohngeld grundlegend reformieren, 
  • Sozialen Wohnungsbau langfristig fördern und Wohngemeinnützigkeit einführen, 
  • Genossenschaften und kooperatives Wohnen unterstützen, 
  • Altersgerechtes Wohnen fördern,
  • Wohnen im ländlichen Raum fördern, 
  • Wohnungseigentumsgesetz verbraucherorientiert novellieren,
  • Nebenkosten beim Immobilienerwerb senken, 
  • Mietrecht stärken, Transparenz für Mieter erhöhen und Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sozial gestalten, 
  • Selbstgenutztes Wohneigentum und private Wohnraumförderung stärken, 
  • Grundsteuer reformieren, 
  • Baukosten begrenzen und mehr Bauland ausweisen.

Konkreteres zu den jeweiligen Forderungen können Sie dem 14-seitigen Dokument entnehmen. Das Positionspapier wurde im November 2019 veröffentlicht.

Schließen


In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

Weiterlesen

Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

Schließen


Immer wieder wird diskutiert, inwieweit eine Pflegevollversicherung vor Armut im Pflegefall schützen könnte. Mögliche Auswirkungen hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie untersucht.

Weiterlesen

Selbst zum Pflegefall zu werden stellt für viele nicht nur eine körperliche oder psychische Belastung dar – auch finanziell kann der Pflegefall schnell zum Armutsrisiko werden. Das liegt vor allem daran, dass Pflegebedürftige einen großen Teil ihrer Pflegekosten selber zahlen müssen. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Forderung auf, aus der Pflegeversicherung eine Vollversicherung zu machen, um Pflegebedürftige vor Armut zu schützen. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat mögliche Auswirkungen anhand mehrerer Rechenbeispiele untersucht. Eine Pflegeversicherung in Form einer Bürgerversicherung würde laut der Studie „die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen deutlich reduzieren - bei überschaubaren zusätzlichen Kosten für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber.“ Das fasst die Hans-Böckler-Stiftung auf ihrer Internetseite zusammen.

Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen mussten nach Angaben der Stiftung im ersten Quartal 2019 im Schnitt etwa 660 Euro für Pflegeleistungen zuzahlen. Und daran seien zusätzliche Kosten für Miete oder Essen noch nicht enthalten. Seit Einführung der Pflegeversicherung vor etwa 20 Jahren seien die Eigenanteile fast kontinuierlich gestiegen. Das liegt insbesondere daran, dass die jetzige Pflegeversicherung auch bei steigenden Pflegekosten bei gleichen Pauschalbeträgen bleibt, sodass sich zum Beispiel steigende Personalkosten oft ausschließlich auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Wie wir im März bereits berichteten, hatte sich auch die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El-Samadoni in die Debatte eingebracht und der Forderung nach einer Pflegevollversicherung angeschlossen. „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“, äußerte sich die Bürgerbeauftragte damals.

Würde die Pflegeversicherung auf eine Bürgerversicherung umgestellt werden, die die vollständige Übernahme der Pflegekosten gewährleisten solle, würden Arbeitnehmer/innen im Schnitt nur etwa 5 Euro monatlich mehr zahlen müssen. Bei Arbeitgebern läge der Betrag bei 25 Euro im Jahr, errechnet der Wissenschaftler der Universität Bremen. Die Arbeitnehmerbeiträge wären gestaffelt, finanziell stärkere Haushalte sollen also mehr belastet werden als ärmere. Mehr als 100 Euro im Jahr würden demnach nur 10 Prozent der gesetzlich Versicherten für ihre Voll-Absicherung zahlen. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. Zu dem vollständigen Dokument „Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung“ gelangen Sie hier.

Schließen


In diesem Bereich der Internet·seite finden Sie Informationen zum Thema Engagement. Engagement meint hier: Jemand tut freiwillig etwas für andere Menschen. Meistens bekommt man dafür kein Geld. Sie können auch zwischen 6 Haupt·themen wählen:

Weiterlesen


Beispielsweise

Lernen Sie gute Beispiele für Engagements kennen.

Zum Beispiel lesen Sie hier etwas über Engagements in Dörfern.

Sie machen das Leben für Senioren in Dörfern besser.


Senioren·vertretung

Viele Senioren setzen sich für andere ein.

Zum Beispiel in einem Senioren·beirat.

Sie vertreten dann die Interessen anderer Senioren.


Ehrenamt

Bei einem Ehrenamt hilft man anderen Menschen.

Ein Ehrenamt macht man freiwillig.

Man bekommt kein Geld dafür.

Lesen Sie mehr zu Menschen mit einem Ehrenamt.

Die Menschen machen gute Dinge für Senioren.


Initiativen und Programme

Eine Initiative kann eine Gruppe von Menschen sein.

In der Initiative arbeiten die Menschen zusammen.

Die Menschen haben ein gemeinsames Ziel.

Zum Beispiel wollen sie etwas verändern.

Initiativen können auch von Politikern sein.

Oder Initiativen von Vereinen.


Vernetzung

Vernetzung meint:

Verschiedene Menschen lernen sich kennen.

Sie können zum Beispiel zusammen·arbeiten.

Auch verschiedene Gruppen können sich vernetzen.

Gemeinsam können sie ein Ziel leichter erreichen.


Arbeit und Beruf

Lesen Sie mehr zu den Themen Arbeit und Beruf.

Zum Beispiel neue Informationen zur Rente.

Oder lesen Sie mehr zu Pflege·berufen.

Schließen