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Initiativen & Programme

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen stark diskutierten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Organspende in Deutschland komplett verändern könnte. Bei dem Vorschlag der sogenannten Widerspruchslösung würden alle Bundesbürger/innen zu potentiellen Organspender/innen werden, sofern sie dem nicht widersprechen.

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Bisweilen funktioniert die Organspende in Deutschland so, dass Bürger/innen, die einer Spende für den Fall des eigenen Todes zustimmen, einen Organspendeausweis beantragen können. Das führt jedoch zu einer Situation, in der die Warteliste für überlebenswichtige Organe viel größer ist als die Anzahl an Organspender*innen. Dabei könnten sich sicherlich viele eine Organspende durchaus vorstellen, die bislang allerdings noch keinen Spendenausweis beantragt haben bzw. sich noch nicht mit der Frage konfrontiert sahen. Und genau da setzt nun ein Vorschlag einiger Parlamentarier/innen, neben Gesundheitsminister Spahn auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Prof. Karl Lauterbach, an. Mit der sog. Widerspruchslösung würde jede/r Bürger/in einer möglichen Organentnahme zustimmen, solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine zweite Gruppe von Parlamentarier/innen um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock sieht verfassungsrechtliche Bedenken an dem Vorhaben und setzt sich alternativ zur Widerspruchslösung für eine Zustimmungslösung ein. Demnach solle es weiterhin Voraussetzung sein, dass mögliche Organspender/innen vorher aktiv zugestimmt haben. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis soll eine Zustimmungslösung nach dem Vorschlag der Gruppe allerdings durch regelmäßige Aufklärung durch Ärzt/innen und Ansprache in Bürgerämtern ergänzt werden.

Am 26.06.2019 kam es zur ersten Lesung der Vorschläge im Bundestag. Da es sich bei dem Thema vor allem um eine ethische Diskussion handelt, wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Die Abgeordneten sollen einzig ihrem Gewissen verpflichtet sein. Das führt dazu, dass es in den jeweiligen Fraktionen zum Teil große Unterschiede in den Auffassungen gab. Bedenken an der Widerspruchslösung gab es aus verschiedenen Lagern. Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs an: „Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nachdem Schweigen Zustimmung ist". Nicht nur in der Politik, auch in Teilen der Zivilgesellschaft stößt das Vorhaben teils auf heftige Kritik. So kommentiert Dr. Gerd Eisenbeiß beispielsweise in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: „Die Würde des Menschen sei unantastbar, sagt das Grundgesetz. Dem würde ein Gesetz widersprechen, das die Bürger generell zu Ersatzteillagern erklärt, wenn sie nicht widersprochen haben. Auch mildere Druckmittel, etwa regelmäßige Abfragen, setzen die Menschen einem moralischen Druck aus, der mit Sicherheit die Freiwilligkeit untergräbt.“

Nach erster Aussprache versammelten sich 221 Abgeordnete hinter einer Widerspruchslösung, 190 hinter dem Alternativvorschlag. Die einzelnen Beiträge der Abgeordneten in der genannten Parlamentsdebatte können Sie sich auch in der Mediathek des Deutschen Bundestages ansehen. Dazu klicken Sie hier und geben „Organspende“ in die Suchleiste ein. Über die weitere Entwicklung der Diskussion um die Organspende berichten wir auf diesem Portal.

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Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, seniorenpolitischen Organisationen und (Seh-)Behindertenverbänden fordert den sofortigen Einbau von Warngeräuschen bei Elektrofahrzeugen. Der Grund: Die leisen Motoren könnten schnell überhörbar sein.

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„Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor“, heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), von dem die Initiative für das Bündnis ausging. Zu diesem gehören beispielsweise der Sozialverband SoVD und die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen). Insbesondere für sehbehinderte Passant/innen und ältere Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen stellen die immer leiser werdenden Motoren schnell eine Gefahr dar. Die Forderung besteht nun darin, in Elektro- und Hybridfahrzeuge Warngeräusche zu integrieren, um der erhöhten Unfallgefahr entgegenzuwirken. Eine gesetzliche Regelung zu dem Thema fordert genau das ein, allerdings erst für Elektrofahrzeuge ab 2021. Das Bündnis will die Umsetzung sofort.

Die Technik, die in lautlose Fahrzeuge eingebaut werden kann, nennt sich „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS; deutsch: Akustisches Fahrzeug-Warnsystem). Den Besitzer/innen von Elektrofahrzeugen ohne Warnsystem empfiehlt das Bündnis die Nachrüstung mit AVAS.

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In der Debatte um Rente und Altersarmut wird immer wieder das österreichische System als Positivbeispiel herangezogen. Doch warum genau? Was unterscheidet eigentlich das österreichische vom deutschen Rentensystem?

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Die ARD-Sendung plusminus zeigte im Frühjahr 2017 einen Beitrag mit dem Titel: „Renten in Österreich - Vorbild für Deutschland?“ (auf Youtube z.B. hier zu finden). Darin kommt auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag zu Wort: „In Deutschland haben wir viel zu sehr auf kapitalgedeckte Altersvorsorge geschaut. Die ist, wie sich jetzt in der Niedrigzinsphase zeigt, gescheitert. Österreich hat das besser gemacht. Auf die Umlage gesetzt, und das sollten wir in Deutschland auch wieder tun.“ Maßgebliche Unterschiede der Rentensysteme hat die Hans-Böckler-Stiftung vor einigen Jahren in einer Studie erfasst. Deutschland und Österreich seien sich wirtschaftlich ähnlich, bei der Rente allerdings ganz andere Wege gegangen, heißt es dort. Und die kapitalgedeckte Altersvorsorge habe sich nicht so bewährt, wie gehofft: „Einen wichtigen Grund für das schwächere Abschneiden des deutschen Alterssicherungssystems sehen die Wissenschaftler darin, dass sich die Erwartungen, die zur Jahrtausendwende mit einem teilweisen Umstieg auf Kapitaldeckung verbunden waren, nicht erfüllt haben. Die deutlichen Reduzierungen in der GRV werden durch die kapitalgedeckte „zweite“ (betriebliche Altersvorsorge) und „dritte“ (Riester-Rente) Säule oft nicht ausgeglichen.“ Wesentliche Unterschiede der Rentensysteme liegen darin, dass Österreich eine Mindestrente hat (im Gegensatz zu Deutschland, wobei diese auch im deutschen Koalitionsvertrag angestrebt wird), mehr vom Bruttoinlandsprodukt für die Rente ausgibt und alle, auch Selbständige, in die gesetzliche Rente einzahlen müssen.

Österreichische Rentner/innen bekommen im Schnitt etwa 60 Prozent mehr Rente als Deutsche im Ruhestand. Von höheren Renten können in der Alpenrepublik laut der Studie auch Menschen mit prekären Einkommen profitieren: „Auch Geringverdiener sind nach Analyse der Wissenschaftler im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ mit rund 12.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.“

Die Unterschiede hat der Fernsehbeitrag der ARD (s.o.) im Einzelnen übersichtlich zusammengestellt:


Höhere Anrechnung: Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Da gilt immer noch der Grundsatz: Die gesetzliche Rente muss im Alter den Lebensstandard sichern. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Rentner in Österreich um die 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens. In Deutschland sind es nur gut 44 Prozent, Tendenz: fallend. Der enorme Unterschied hat selbst Rentenexperten in Österreich überrascht. Das Leistungsniveau in Deutschland reiche in vielen Fällen nur noch für Renten unterhalb der Armutsgrenze. „Mit dem haben wir absolut nicht gerechnet. Das ist aus österreichischer Perspektive schon sehr komisch, dass ein reiches Land wie Deutschland sich kein besseres Rentensystem leistet“ so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Erwerbstätigenversicherung: Anders als in Deutschland zahlen in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein. Auch Selbstständige und Geringverdiener. Bis zur Einkommensgrenze von 4980 Euro müssen Beiträge bezahlt werden. Die Versicherungspflicht beginnt ab einem Einkommen von rund 450 Euro. Die Grenze für beitragsfreie geringfügige Beschäftigungen liegt bei 425,70 Euro. Wer mehr verdient, muss Beiträge in die Rentenkasse zahlen.


Bruttoinlandsprodukt: Deutschland gibt nur knapp zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Renten aus. Österreich dagegen 14 Prozent.


Betriebsrenten und Privatvorsorge: 90 Prozent der Österreicher verlassen sich auf die gesetzliche Rente. Nur zehn Prozent haben eine zusätzliche Betriebsrente. Eine teure staatlich geförderte Privatvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente blieb den Österreichern erspart.


Beitragssätze: Dafür ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente mit 22,8 Prozent höher als in Deutschland. Die Arbeitnehmer zahlen aber nur 10,25, die Arbeitgeber dagegen 12,55. Die Wirtschaftskammer in Wien beklagt das natürlich. „Wir haben einen europäischen Spitzensatz erreicht. Wir würden gerne die Lohnnebenkosten senken, erhöhen geht ganz sicher nicht mehr“, sagt Dr. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer Österreich.


Kostenvergleich: Alle Versuche, etwas zu ändern, waren bisher aber politisch nicht durchsetzbar. Anders als in Deutschland. „Es ist ja keine Kostenersparnis, wenn ich vom gesetzlichen System zu einer privaten Vorsorgeform wechsle. Dadurch werden ja fürs erste keine Kosten gespart. Bestenfalls verlagert. Vieles spricht dafür, dass das sogar deutlich teurer wird“, so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Mindestrente: Sybilla Wojslaw ist Krankenschwester in einer Wiener Privatklinik. Wie viele andere Erwerbstätige auch, wird sie bis zu ihrer Rente weder den Durchschnittsverdienst noch 45 Beitragsjahre erreichen. Insgesamt wird sie vielleicht auf 35 Jahre kommen. Es könnte ein bisschen knapp werden, fürchtet sie. Allerdings wird ihre Rente immer noch weit über der Armutsgrenze liegen.

Alle, die nur eine Rentenhöhe unterhalb der Armutsgrenze erreichen, haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Finanziert aus Steuermitteln. Eine Art Mindestrente. Deutlich höher und weniger bürokratisch als die Grundsicherung in Deutschland.

„Wenn das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht erreicht, das ist für eine alleinstehende Person 890 Euro im Monat beziehungsweise für einen Paar-Haushalt 1350 Euro, wenn diese Einkommensgrenze nicht erreicht wird, dann wird die Differenz zwischen der eigenen Pensionshöhe und dieser Ausgleichszulagengrenze zugezahlt“, so Magistra Christine Mayrhuber vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Geprüft wird dafür nur das Einkommen. Nicht das Vermögen. Senior/innen in Österreich können ihr Erspartes und ihr Auto behalten.


Binnennachfrage: Der Wiener Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister war lange Jahre Gastprofessor an internationalen Universitäten. Gerade ist er selbst in Pension gegangen. Sein Credo: Übermäßiges Sparen bei den Renten schadet am Ende der Wirtschaft. „Ich glaube, Deutschland ist mit dem Sparen bei den Renten nicht am richtigen Weg, weil man ja damit systematisch die Konsumnachfrage dämpft und auch die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft erhöht.“


Rentenreformen: Allerdings fällt auch in Österreich das Geld nicht vom Himmel. In den nächsten Jahren wird die Versorgung der Beamten an die der Normalbürger angeglichen und die Renten werden abgesenkt. Sie bleiben aber auch in Zukunft erheblich höher als in Deutschland.


Da der Fernsehbericht von 2017 und die Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 nicht auf dem aktuellen Stand sind, können die zitierten Angaben von der aktuellen Situation abweichen.

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Einmal im Jahr zeichnet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) Einrichtungen, Initiativen oder Projekte aus, die sich in besonderer Weise für ältere Menschen einsetzen. Für den sogenannten GERAS-Preis 2019 können bis August Bewerbungen eingereicht werden.

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Im letzten Jahr stand die Verleihung des GERAS-Preises unter dem Motto „Leben mit Tieren“, in diesem Jahr ist Kunst und Kultur das Thema des Preises. In den Ausschreibungsinformationen schreibt die BAGSO: „Mit dem GERAS-Preis 2019 möchte die BAGSO Pflegeeinrichtungen und Initiativen auszeichnen, die mit außergewöhnlichen Angeboten im Bereich Kunst und Kultur neue Wege gehen. Mit dem Wettbewerb will sie gute Beispiele auszeichnen, um sie bundesweit bekannter zu machen und weitere Einrichtungen und Institutionen zur Nachahmung anzuregen.“ Gewonnen werden kann neben einer bundesweiten Bekanntmachung allerdings auch noch ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.

Einrichtungen und Projekte können sich entweder selber bewerben oder vorgeschlagen werden. Die Frist zur Einreichung der Bewerbungen ist der 16.August 2019. Genauere Informationen zum diesjährigen Motto oder den Bewerbungsabläufen können Sie der oben verlinkten Ausschreibung entnehmen. Hier finden Sie einen Überblick über weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Artikel zum GERAS-Preis der BAGSO.

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Seit Jahren fordern Verbraucherverbände die Einführung einer Lebensmittelampel, die unter anderem vor hohen Fett- und Zuckergehalten warnen soll. Nach jahrelanger Debatte will Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) nun die Verbraucher/innen fragen – und erfährt gleichzeitig Negativschlagzeilen durch ein Nestlé-Video.

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Tagelang war in deutschen Medien und – insbesondere – im Internet das Video von Julia Klöckner mit dem deutschen Nestlé-Chef Marc-Aurel Boersch häufig und brisant diskutiert worden. Klöckner hatte das Video auf dem offiziellen Twitter-Account des Ministeriums hochgeladen und bedankt sich darin beim Deutschland-Chef des Konzerns, dass dieser die Reduktionsstrategie der Ministerin freiwillig unterstütze. Jahrelang hatte sich die Agrar- und Ernährungsministerin gegen eine Lebensmittelampel zur Kennzeichnung ungesunder Lebensmittel ausgesprochen – gegen die Forderungen vieler Verbraucherschutz-Organisationen. Daher setzte sie bei der Reduzierung von Fett- und Zuckergehalt in Lebensmitteln auf die Freiwilligkeit der Konzerne. Dass sie sich dann ausgerechnet bei dem häufig in der Kritik stehenden Konzern Nestlé für eine Reduzierung des Zuckers von 10 % bedankte, löste gerade im Internet viel Kritik aus. Für Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sei das „grenzwertig – es grenzt an Werbung“.

Auch die Organisation foodwatch gab Konzernen wie Nestlé und Coca-Cola bereits im letzten Jahr in einer Pressemitteilung eine Mitschuld an der Ausbreitung von Fettleibigkeit. „Nestlé, Coca-Cola & Co. präsentieren sich gerne als Wohltäter und Weltverbesserer. Doch in Wahrheit machen sie mit ihren Produkten Millionen von Menschen fett und krank und verursachen gigantische gesellschaftliche Folgekosten“, wird Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International, dort zitiert. Auch im Hinblick auf Lobbyismus steht Nestlè immer wieder in der Kritik. Doch nicht nur große Konzerne wie Nestlé seien alleine das Problem: „Geflirtet wird schon viel früher, dort nämlich, wo Nahrungsmittel oder die Rohstoffe ihren Ursprung haben: in der Landwirtschaft. Sie ist europaweit durchdrungen von einem undurchsichtigen Geflecht aus Bauernvertretern, die nicht selten auch als Abgeordnete in Parlamenten sitzen und zugleich eng mit Düngemittel- und Saatgutherstellern, den Landtechnikproduzenten oder eben auch der Lebensmittelindustrie verbandelt sind.“ So lautete das Fazit aus der Süddeutschen Zeitung über den Videoskandal.

Nach jahrelangen Diskussionen um eine Lebensmittelampel könnte Julia Klöckner jetzt allerdings doch den Weg frei gemacht haben. Wie unter anderem die Welt berichtet, will die Ministerin noch im Sommer die Verbraucher/innen zu einer Handvoll verschiedener Kennzeichnungssysteme befragen um herauszufinden, welches dann umgesetzt werden soll. Am bekanntesten dürfte der sogenannte „Nutri-Score“ sein, was zum Beispiel die Hamburger Verbraucherzentrale fordert und auf ihrer Internetseite erklärt. Dabei handelt es sich um ein fünfstufiges, farbiges Ampelsystem zur Nährwertkennzeichnung. Wie und wann die Verbraucher/innen genau zu verschiedenen Systemen befragt werden sollen, ist noch unklar. Ebenfalls fraglich bleibt, wie schnell eine Einführung nach so einer Befragung wirklich vollzogen werden würde.

Über weitere Entwicklungen einer möglichen Lebensmittelampel informieren wir Sie auf diesem Portal.

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Im April vergangenen Jahres startete die Stadt Bremen das Projekt „Post persönlich“ mit der Post und den Johannitern. Ziel war es, bei der Übergabe der Post gleichzeitig kurz nach dem rechten zu schauen. Nach einer einjährigen Testphase ist das Projekt nun gescheitert.

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Im Rahmen der „Herbsthelfer“, einem Paket an Hilfsmaßnahmen der Stadt Bremen zur Unterstützung von Senior/innen, haben sich mehrere öffentliche Stellen und private Dienstleister/innen zusammengetan. Dazu gehörten beispielsweise Wohlfahrtsverbände, die Deutsche Post, die Johanniter und die Stadtbibliothek Bremen. Eines dieser Projekte, indem die Deutsche Post zusammen mit den Johannitern arbeitete, hieß „Post persönlich“. Dabei sollten Postbot/innen die Briefe an Nutzer/innen der Serviceleistung immer persönlich überreichen. Sollte irgendetwas nicht in Ordnung sein, sollten die Johanniter direkt über eine Notfallnummer alarmiert werden. Unter anderem durch die Projekte der „Herbsthelfer“ sollte ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Kosten sollte der Service des „Post persönlich“-Projekts zwischen neun und 15 Euro im Monat.

Das Projekt ist nun allerdings nach einjähriger Testphase beendet worden. Der Grund: Die Resonanz war zu gering. So berichtet das Bremer Regionalmagazin buten un binnen sogar, dass nicht einmal eine Person den Service in Anspruch genommen habe. Die Gründe für die geringe Nutzung seien noch ungeklärt. Buten un binnen weist darauf hin, dass eine nicht ausreichende Werbung im Internet oder auf Flyern ein Grund sein könnte. Außerdem sei der Service über die Zeit der Testphase ausschließlich in Bremen-Schwachhausen buchbar gewesen, was den Kreis potenzieller Nutzer/innen eingrenzte.

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Wohngelds ab 2020 vorgelegt. Eine solche Reform würde für viele Wohngeldbeziehende eine Erhöhung bedeuten. Die Bürgerbeauftragte von Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben.

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„Die geplante Wohngeldreform schafft für einkommensschwache Haushalte Verbesserungen. Gerade in diesen Haushalten stellen die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, so dass eine Wohngelderhöhung dringend erforderlich ist“, kommentiert die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni das Vorhaben in einer Pressemitteilung.

Bei der Reform geht es insbesondere um eine Leistungserhöhung, die sich an den Einkommen und (Warm-)Mieten orientieren soll. Eine Dynamisierung ab 2022 soll sicherstellen, dass sich Wohngeldzahlungen den Lebensrealitäten anpassen können. Zusätzlich zu höheren Leistungen und einer Dynamisierung sollen auch mehr Haushalte wohngeldberechtigt sein als aktuell. „Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Außerdem wird es eine neue Mietenstufe geben. Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Profitieren sollen von so einer Reform laut Schätzung der Regierung etwa 660.000 Haushalte.

Ob eine solche Reform genügt, um den tendenziell steigenden Mieten nachzukommen, bleibt fraglich. „Diese Neuerungen führen zwar zu Verbesserungen, aber es bleibt abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden“, heißt es dazu abschließend von der Bürgerbeauftragten.

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Eine kürzlich gestartete Bürger/innenkampagne mit dem Namen „weil’s hilft“ setzt sich für eine integrative Medizin ein und fordert eine stärkere Beachtung von Naturheilverfahren. Getragen wird die Kampagne von drei Gesundheitsverbänden.

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Kneipp Bund e.V., Natur und Medizin e.V. und Gesund Aktiv e.V. setzen sich für eine Förderung der Naturmedizin ein. Nun haben sie sich zu einer Kampagne zusammengetan, die dieses Ziel erreichen soll. Unter dem Namen „weil’s hilft“ werden einige Forderungen an die Politik formuliert. Eine dieser Forderungen ist, dass auch gesetzliche Krankenkassen Kosten für Naturheilmittel stärker als bisher erstatten sollen. „Viele können sich Naturmedizin auf Dauer nicht leisten und müssen notgedrungen auf erfolgreiche Verfahren verzichten. Das ist zutiefst ungerecht“, heißt es unter anderem als Begründung auf der Internetseite der Kampagne.

Allerdings müsse sich auch die Forschung stärker dem Thema Naturmedizin widmen. Die Initiative kritisiert: „Es ist ebenso ungerecht, dass über die weit verbreitete Forschungsfinanzierung durch Pharmaunternehmen derzeit fast ausschließlich patentierbare Medikamente beforscht werden, die einen hohen Profit versprechen. Pflanzenextrakte und etablierte naturmedizinische Methoden, wie zum Beispiel Kunst- oder Ordnungstherapien, sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eher uninteressant und spielen deshalb in der Forschung kaum eine Rolle.“ Daher fordert die Kampagne mehr öffentliche Forschungsgelder für diese Zwecke.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant ein neues Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das sogenannte „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) soll ermöglichen, dass Kosten für Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) künftig von Krankenkassen übernommen werden können.

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Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen Handyprogramme – Applikationen, kurz „Apps“ – für gesundheitliche Zwecke. So ermöglichen manche dieser Programme beispielsweise eine Überwachung des Blutdrucks oder eine Erinnerungsmeldung für geplante Medikamenteneinnahmen. Einige dieser Apps kosten allerdings Geld, die bislang durch die jeweiligen Nutzer/innen selbst getragen werden müssen. Ein von Bundesminister Spahn geplantes „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ soll künftig die Möglichkeit schaffen, solche Kosten von den Krankenkassen übernehmen zu lassen, wenn die Ärztin/der Arzt die Nutzung der Programme für sinnvoll hält.

Zusätzlich soll das Gesetz vorsehen, elektronische Patient/innenakten auszubauen oder es Praxen, die Videosprechstunden anbieten, zu ermöglichen, im Internet auf das Angebot aufmerksam zu machen.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in das Bundeskabinett eingebracht und dort beraten werden, ehe es dann voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung im Deutschen Bundestag stehen könnte. Nähere Informationen und Einzelheiten zum geplanten Gesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Für eine Online-Befragung werden Teilnehmende vor allem ab 60 Jahren gesucht. Es soll hierbei die Rolle möglicher Einflussfaktoren auf die Akzeptanz und Nutzung assistiver Technologien bei älteren Menschen untersucht werden. Insbesondere wird der Fokus auf Befürchtungen und Sorgen potentieller Anwender/innen in Bezug auf die in der Untersuchung vorgestellten Technologien gelegt.

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Mit dieser Studie soll ein Beitrag zur Entwicklung nutzungsgerechter Technologien geleistet. Mögliche Ergebnisse der Studie können ab August 2019 unter der E-Mail-Adresse akzeptanz-studie@gmx.de erfragt werden. Die Befragung wird von Studierenden im Rahmen einer Forschungsvertiefung im Fach Entwicklungspsychologie durchgeführt. 

Zur Befragung gelangen Sie über diesen Link.

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