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Initiativen & Programme

Immer mehr Menschen befürchten im fortgeschrittenen Alter nicht mehr genug Geld zur Verfügung zu haben. Die Lebenshaltungskosten steigen, aber die Rente sinkt. Hinzukommen eventuelle Kosten für Pflege, Ausstattungen für die seniorengerechte Wohnung oder benötigte Medikamente. Unter anderem verspricht die Bundesregierung mithilfe der Grundrente die Probleme anzugehen.

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Die gesellschaftliche Debatte um die Altersarmut in Deutschland ist seit Jahren aktuelles politisches Thema. Das griff nun auch der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD auf. Dort heißt es: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert werden.“ Schon in den Regierungszeiten vorher forderten die Parteien einschlägige Gesetze zur sogenannten Mindestrente. Bei nicht ausreichender Rente würden Rentner/innen einen Regelbedarf sowie etwaige Aufschläge einfordern können.

Neben Betroffenen befürchten jedoch auch Menschen Altersarmut, die nicht direkt an der derzeitigen vom Bund vorgeschriebenen Armutsgrenze von rund 800 Euro leben. Diese wurde unter anderem jedoch vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert: Sie reiche schlichtweg nicht für eine lebensstandardsichernde Rente.

Dabei berichtet die Welt, dass die Grundsicherung für Menschen ab 65 Jahren in Deutschland generell gewährleistet sei. Doch ebenso seien harte Einzelschicksale und vor allem die Angst vor der Altersarmut ernstzunehmende Probleme. Insbesondere Frauen seien von der Rentenarmut betroffen und auch das Ost-West-Gefälle zeige sich in der Grundversorgung der Senior/innen. Westdeutsche Renten würden im Schnitt hundert Euro höher sein und lägen damit bei 1200€. Eine letztliche Umsetzung der Grundrente sei jedoch erst für Mitte 2019 geplant, so Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

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Nach vielen Diskussionen und Arbeitskämpfen in den letzten Jahren plant das Bundesgesundheitsministerium nun Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Was für Krankenhäuser gilt, müsse jedoch auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten – fordert nun der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der deutschen Bundesregierung, fordert in einem Interview mit dem tagesspiegel Personaluntergrenzen auch für sogenannte Pflegeheime. Bisher waren diese in der öffentlichen Debatte nur in Bezug auf Krankenhäuser gefordert. Dort sollen geplante Untergrenzen dafür sorgen, dass Personal durch eine Mindestbesatzung entlastet werden kann.

„Was für Kliniken gilt, muss auch für die stationäre Altenpflege gelten. Dort gibt es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigen. Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen. Wir brauchen auch in den Heimen valide Mindestvorgaben für das vorzuhaltende Fachpersonal.“ sagt Westerfellhaus in dem Interview.

Darüber hinaus kritisiert Westerfellhaus die teils sehr schlechte Bezahlung von Pflegekräften.

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Bis zum 22.10. sind alle Bürger/innen dazu aufgerufen, bei der Onlineabstimmung über die Vergabe des Dachpreises für bürgerschaftliches Engagement abzustimmen. Zur Wahl stehen 554 Nominierte, die auf ein Preisgeld von 10.000 Euro hoffen.

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Die Abstimmung richtet sich an Privatpersonen und Initiativen. Nicht nur das Preisgeld lockt, denn neben dem Erstplatzierten haben auch die nächsten 50 Plätze die Chance auf einen Preis: Die Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar zu Themen der Öffentlichkeitsarbeit und gutem Projektmanagement. Das Seminar findet in Berlin statt.

Dieser Dachpreis vereinigt die Preisträger/innen von rund 700 einzelnen Preisen für Engagement in einer weiteren Gesamtvergabe, die nicht von einer Jury, sondern vom Publikum – also den Bürger/innen entschieden wird.

Zur Abstimmung gelangen Sie hier.

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Alterssicherung, die vor Armut schützt – das will der Sozialverband VdK in Deutschland erreichen: „Rentnerinnen und Rentner von heute und morgen müssen sich auf die gesetzliche Altersvorsorge verlassen können. Der Gesellschaft muss die Rente etwas wert sein.“ 

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Diese Worte äußerte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes, auf das neue Rentenpaket des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil. Dies scheint der Verband kritisch zu sehen, obgleich er einzelne Schritte darin als begrüßenswert anerkennt; darunter zum Beispiel die Errichtung sogenannter Demografie-Fonds aufgrund der stetig alternden deutschen Gesellschaft. Darüber hinaus bezeichnete der VdK das Festschreiben des gesetzlichen Rentenniveaus auf 48% als wichtigen ersten Schritt - dringend nötig sei allerdings eine dauerhafte Anhebung auf 50%, damit die Renten wieder entsprechend der Löhne stiegen, so Bentele.

Altersarmut, die Menschen nun auch nach jahrzehntelanger Arbeit drohe, müsse unbedingt verhindert werden. Relevant sei dabei auch die Abschaffung von Rentenabschlägen, die Berücksichtigung von Mütterrente, und höhere Investitionen durch den Staat. Ein Staat wie Deutschland müsse sich die Kosten für ein gerechtes Rentensystem leisten können, findet der Sozialverband VdK. Erfahren sie in dieser Pressemitteilung mehr von seinen Vorschlägen und der Kritik Rund um Thema Rente.

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Das schleswig-holsteinische Altenparlament fordert die Aufstockung des Rentensatzes auf 70% und grundsätzlich kostenfreie Bus- und Bahntickets. Diese und 39 weitere Forderungen beschloss das diesjährige Altenparlament.

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Das Altenparlament fordert eine „sozialstaatliche Offensive“. Dazu gehört unter anderem die Forderung nach einer Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus von derzeitigen 48% auf 70%. Das Rentensystem solle demnach auch so umstrukturiert werden, dass künftig auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen.

Darüber hinaus fordert das Altenparlament grundsätzlich kostenlose Busse und Bahnen sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit von Pflegekräften auf 35 Stunden – bei vollem Lohnausgleich. Alle Forderungen des 30. Altenparlaments sind auf der Homepage des Landtages zu finden. Die gesamte Sitzung können Sie sich auf dem Offenen Kanal Kiel anschauen.

Das Altenparlament im schleswig-holsteinischen Landtag soll Senior/innen aus dem Bundesland die Möglichkeit geben, sich politisch selbst mit einzubringen. Dafür entsenden verschiedene seniorenpolitische Akteure des Landes - z.B. der Landesseniorenrat - Delegierte, das Altenparlament tagt auf Einladung des Landtages einmal jährlich in den Sesseln der Abgeordneten, dieses Jahr zum 30.Mal.

Wir berichteten bereits mehrfach über Aktivitäten und Forderungen des Altenparlaments der letzten Jahre.

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Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie gefördert, in der die Situation der Altenpflege in Schweden, Japan und Deutschland verglichen wurde. In keinem Land sei die Situation optimal, sogenannte Best-Practice-Beispiele sind nicht vorzuweisen. Allerdings ließen sich am Beispiel anderer Staaten Aspekte betrachten, die dort - laut der gemessenen Daten - deutlich besser funktionieren.

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Dies lässt sich laut der Studie durchaus differenziert betrachten: "Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht schlecht dastehen."

Die Studie wurde durch die Sozialwissenschaftlerin Hildegard Theobald von der Universität Vechta durchgeführt.

Eine ausführlichere Zusammenfassung sowie die gesamte Studie sind online zu finden.

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Bislang wurden Pflegeheime durch ein Notensystem bewertet. Das oft in der Kritik stehende Verfahren könnte nun durch ein neues Konzept zur Qualitätsbewertung abgelöst werden.

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Forschende der Universität Bielefeld haben vergangenen Monat ein neues Konzept vorgestellt, mit dem Pflegeheime künftig bewertet werden können. 2015 hatte das damalige Bundesgesundheitsministerium entschieden, das jetzige Notensystem durch ein neues System ersetzen zu wollen. Ein solcher Vorschlag liegt nun vor.

Bisher war das Benotungssystem eine der wenigen Anhaltspunkte, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim hatten. Mit dem neuen Konzept sollen unter anderem mehr Informationen in die Qualtitätsbeurteilungen einfließen und mit bundesweit einheitlichen Kennzahlen gearbeitet werden. Projektleiter Dr. Klaus Wingenfeld sagt dazu: „Dabei steht nicht die Struktur- und Prozessqualität, sondern die Frage nach der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Es geht etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“.

Das neue Bewertungssystem soll im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden und könnte dann langfristig auch für die ambulante Pflege übernommen werden.

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Pflegebedürftige selbst, deren Angehörige und berufliche Pflegende sind von den Pflegebedingungen in Deutschland betroffen. Das dafür zuständige Gesundheitsministerium des Bundes will diese Bedingungen verbessern – dazu hat es fünf Schritte entwickelt. Die zum Teil initiierten, zum Teil erst angekündigten Schritte können auch dazu genutzt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.

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Erstens mehr Unterstützung für Pflegebedürftige & Angehörige (Pflegestärkungsgesetz):

  • eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Familien um 50 Prozent,
  • flexiblere und umfangreichere Leistungen für die häusliche Pflege,
  • mehr Betreuungskräfte
  • und eine neue Definierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen Betroffene entlasten.

Zweitens die Verbesserung der Ausbildung (Pflegeberufegesetz):

  • Ergänzende Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen,
  • eine gemeinsame Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege für bessere Berufs- und Aufstiegschancen
  • und außerdem eine Ausbildungsvergütung für alle angehenden Pflegekräfte sollen die Ausbildung attraktiver und effizienter gestalten.

Drittens das Schaffen von Stellen (Sofortprogramm Pflege):

  • Finanzielle Anreize,
  • mehr Pflegekräfte einstellen und ausbilden,
  • eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte,
  • die Anschaffung digitaler Ausrüstung
  • und durch gezielte finanzielle Unterstützung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.

Viertens das Besetzen der Stellen (Konzertierte Aktion Pflege):

  • Ein besserer Arbeitsalltag und bessere Arbeitsbedingungen,
  • um auch ehemalige Pflegekräfte zur Rückkehr (in die Vollzeit oder überhaupt) zu ermuntern,
  • und die Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Fünftens die Definition von Standards (Personaluntergrenzen):

  • Personaluntergrenzen in vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen
  • und Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus („Ganzhaussatz“).

In der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Sie zu den einzelnen Schritten der Verbesserungsstrategie nicht nur Genaueres, sondern können auch weiterführende Links zu den einzelnen Gesetzen, Programmen und Aktionen finden.

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Mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung – dies wolle das Bundesgesundheitsministerium durch die "Konzertierte Aktion Pflege" erreichen. Mehr Menschen sollen für Pflege begeistert werden, wünschen sich verschiedene Politiker/innen des Bundes.

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Hierbei sollen drei Ministerien zusammenarbeiten: Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Aktion startete mit dem Ziel, „den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.“ Um dies zu erreichen sollen schnell konkrete Maßnahmen erarbeitet werden: Einbeziehen werden sollen alle relevanten Akteure des Systems: Pflegeberufs-, Pflegeeinrichtungs- und Betroffenenverbände, Krankenhäuser, Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie Sozialpartner sollen gemeinsam mit dem Bund im Rahmen fünf themenbezogener Arbeitsgruppen zu Verbesserung der Situation beruflich Pflegender arbeiten:

  1. Ausbildung und Qualifizierung
  2. Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  3. Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
  4. Pflegekräfte aus dem Ausland
  5. Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Die erste Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am Freitag, den 21.09., aufgenommen. Dazu sagte die Bundesfamilienministerin: "Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020."

Hier finden Sie genauere Informationen zu dem Arbeitsgruppenkonzept von Seiten der Bundesregierung.

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Die achte Altersberichtskommission der Bundesregierung hat am 23.08.2018 ihre Arbeit aufgenommen. „Ältere Menschen und Digitalisierung“ soll das kommende Schwerpunktthema sein.

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Seit 1993 wird in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland veröffentlicht. Diese Berichte dienen unter anderem als Grundlage zur Planung und Gestaltung von seniorenpolitischen Zielen. Erarbeitet werden die Berichte von sog. Sachverständigenkommissionen.

Diese zehnköpfige Kommission hat nun ihre Arbeit aufgenommen. Schwerpunktthema des Achten Altersberichts wird die Digitalisierung im Alter sein. Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht hervor: „Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat.“

Die für den Bericht zuständige Bundesministerin Giffey wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“

Der Bericht soll zum November 2019 fertiggestellt sein und dann dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

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