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Seniorenvertretung

Mit der vorliegenden Auswertung des DISW e.V. werden mögliche politische Folgen der Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments aufgezeigt. Dabei wurden alle Beschlüsse des 2019er Altenparlaments untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise und Verwendung

Um sicherzustellen, dass mögliche Vorgänge in Parlamenten oder Ausschüssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits abgeschlossen sind und gleichzeitig eine gewisse Aktualität der Ereignisse gewährleistet bleibt, wurden die Beschlüsse des Altenparlaments des Jahres 2019 untersucht.

Für die Jahre 1997 bis 2011 liegen bereits vergleichbare Untersuchungen vor. In diesen Betrachtungen – zunächst für die Jahre 1997 bis 2008, anschließend in Fortführung bis 2011 – wurden Beschlüsse der jeweiligen Jahrgänge in Kategorien wie Gesundheit oder Wohnen zusammengefasst und aus diesen Clustern beispielhafte Beschlüsse näher betrachtet.

In der Analyse der Altenparlamente 2015 und folgende wurde der Fokus verändert. Die Auswahl aus der Gesamtheit aller Beschlüsse des Altenparlaments wurde nicht auf Grundlage einer eigenen Kategorisierung getroffen. Für die Analyse wurden stattdessen die Beschlüsse ausgehend vom einreichenden Akteur ausgewählt. Es wurden alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden. Diese veränderte Auswahl wurde seitdem weiterverwendet und ergibt eine direkte Vergleichbarkeit für die Jahre 2015 bis 2019.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob

  • sie nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • sie umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • eine Diskussion bzw. engere Befassung mit dem Inhalt des Beschlusses angekündigt wird;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen im Bericht zitiert oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

In der Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • niedergeschriebene Beschlüsse des Altenparlaments
  • niedergeschriebene Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

15 Beschlüsse des Altenparlaments 2019 wurden untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Landesebene

Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Damit haben erstmals seit Beginn der jährlichen Evaluationen des Altenparlaments alle im Landtag vertretenen Parteien auf alle Beschlüsse reagiert.

Bei CDU, SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der Ankündigungen gestiegen, sich mit dem Thema des Antrags auseinanderzusetzen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Ankündigungen Handlungen gefolgt sind.

Im Vergleich zum Vorjahr ist bei CDU, SPD, und FDP der Anteil der ablehnenden Reaktionen zurückgegangen.

Der Anteil der ablehnenden Reaktionen ist bei FDP und AfD in allen fünf untersuchten Jahren relativ hoch.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben.

Zum ersten Mal haben in den untersuchten Zeiträumen im Jahr 2019 alle Landtags-Parteien Reaktionen auf alle Beschlüsse des Altenparlaments eingereicht.

Das jeweils zuständige Ministerium reagierte auf vier Beschlüsse nicht. In Ausschüssen wurden fünf Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache.

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2019 deutlich weniger kritische Rückmeldungen als in den Vorjahren. Erstmals wurde sich zu etwas mehr als einem Viertel der Beschlüsse nicht direkt geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2019 erstmals seit 2016 nicht neutrale Positionen herausgelesen werden.

Im Landtag ist der Anteil der Beschlüsse, mit denen sich zumindest inhaltlich befasst wurde, im Vorjahresvergleich konstant geblieben.

Bundesebene

Auf der Bundesebene reagierten Abgeordnete der Landesgruppen aus SPD und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments, bei der Linken wurde zu einem Antrag keine Stellungnahme formuliert.

CDU, FDP und AfD reagierten auf keiner der Beschlüsse direkt, vereinzelte Stellungnahmen wurden aus Äußerungen in Bundestagsdebatten entnommen.

Im Bundestag wurden thematisch fünf Beschlüsse behandelt.

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Landesgruppen von CDU, FDP und AfD haben 2019 erstmals keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert, es konnten nur entsprechende Haltungen aus Bundestagsdebatten abgelesen werden. Vor allem bei der Bundes-CDU ist damit der Anteil der Rückmeldungen sehr stark zurückgegangen.

Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und vor allem SPD ist im Vorjahresvergleich gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen gesunken.

Im Bundestag ist im gesamten Untersuchungszeitraum eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen durch die Parteienvertreter*innen angekündigt werden.

Die Auswertung der einzelnen Beschlüsse  können im 90seitigen Gesamtbericht nachgelesen werden. Dort finden sich auch weitere Abbildungen zur vereinfachten Darstellung der Ergebnisse.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hatte sich im Januar mit zwei Anträgen befasst, in denen es um niedrigschwellige Hilfe für Ältere geht. Die Anträge sind an den Sozialausschuss überwiesen worden, der sich für September auf eine mündliche Anhörung geeinigt hat.

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Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“).

Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“

In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband.

Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.

Die Anzuhörendenliste für die mündliche Anhörung im Sozialausschuss nach der Sommerpause finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Übersicht im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein mit weiteren Dokumenten und Stellungnahmen.

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Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) hat im April einen Entwurf für ein Altenhilfestrukturgesetz vorgestellt. Damit soll die vage Grundlage kommunaler Altenhilfe aus § 71 SGB XII in Form eines Landesgesetzes zur Pflichtaufgabe konkretisiert werden. Dem Entwurf war ein intensiver Dialogprozess vorausgegangen.

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Ende vergangenen Jahres hatten wir schon einmal über § 71 SGB XII berichtet. Damals ging es um ein Rechtsgutachten, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben hatte. Die Norm sieht vor, dass älteren Menschen Altenhilfe gewährt werden soll. Das sind beispielsweise offene Treffs für Senior*innen, in denen sie sich mit anderen Menschen treffen, an Veranstaltungen teilnehmen oder kulturelle Bedürfnisse erfüllen können. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen kommen als Leistungen der Altenhilfe in Betracht.

Das BAGSO-Gutachten kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass sich aus § 71 SGB XII für Kommunen durchaus eine Pflicht zum Vorhalten eines gewissen Umfangs an Leistungen der Altenhilfe ableiten lässt. Allerdings ist der Paragraf recht vage formuliert und der örtliche Sozialhilfeträger hat ein weites Gestaltungsermessen, in welcher Form die Angebote fördern oder selbst vorhalten. Als erstes Bundesland soll Berlin die Vorschrift nun in einem Landesgesetz zur Pflichtaufgabe erklären – jedenfalls wenn es nach dem Landesseniorenrat geht.

Der LSBB hat am 17. April 2023 einen Entwurf vorgelegt, wie ein „Altenhilfestrukturgesetz“ aussehen könnte. Der über zwei Jahre stattgefundene Diskussions- und Erarbeitungsprozess wurde von Prof. Thomas Klie geleitet, der den Gesetzentwurf dem LSBB überreicht hatte. Thomas Klie ist Mitautor des 7. Altenberichts der Bundesregierung.

Der Gesetzesvorschlag trägt den Titel „Gutes Leben im Alter“. Mit diesem komme das Land „seinen Verpflichtungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII nach“, wie es im Entwurf heißt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, im Ausführungsgesetz zum SGB XII einen neuen Paragrafen einzufügen, der älteren Menschen einen klaren Anspruch auf Leistungen nach § 71 SGB XII zugesteht. In dieser neuen Vorschrift sollen auch konkrete Leistungen genannt werden.

„Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Ziel verfolgt, die in § 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen“, so in der Zielsetzung des eingebrachten Entwurfs weiter. Der Einsatz für ein Altenhilfestrukturgesetz mache darüber hinaus das Thema bekannter. „Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik“, erklärt der LSBB. Auch die BAGSO unterstütze das Projekt.

Bislang war das Vorhaben bereits in den Richtlinien der rot-grün-roten Regierungspolitik aufgenommen worden und auch im kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung (CDU und SPD) ist festgehalten, ein Altenhilfestrukturgesetz „im Dialog mit Seniorengruppen“ in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten.

Den Entwurf des LSBB finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des LSBB.

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Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hatte im September die Einführung von Ehrenamts-Konten gefordert, um mehr Menschen für ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen. Inzwischen liegen auch die Stellungnahmen der Parteien vor, die den Vorschlag überwiegend positiv aufnehmen und weitere Diskussionen dazu ankündigen.

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Es war eines der zentralen Themen, die das 34. Altenparlament im September vergangenen Jahres bewegte: Das Ehrenamt. Es wurde im Hinblick auf die Situation der Tafeln zwar klargestellt, dass das freiwillige Engagement nicht zum schleichenden Ersatz für staatliche Aufgaben werden dürfe, gleichzeitig sei das Ehrenamt aber ein Instrument, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. So forderten die Senior*innen die Wertschätzung für das Engagement zu fördern, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft angemessen finanziell zu stärken und die Steuerfreistellung von Ehrenamtspauschalen auszuweiten. Und: Die Einführung eines Ehrenamts-Kontos.

Wörtlich lautet der Beschluss: „Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, ein Projekt für ein Ehrenamtskonto zu initiieren in Form von Hilfe gegen Hilfe, mit dem Menschen für das Ehrenamt gewonnen werden können.“ Die Idee dahinter ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem Plus-Eintrag auf einem entsprechend einzurichtenden Konto gutgeschrieben werden. Wer dann selbst Hilfe in Anspruch nimmt, solle dann mit diesem Guthaben ‚bezahlen‘ können.

Das Guthaben stellt dabei keinen Geldbetrag dar, sondern die gesammelten ehrenamtlichen Plus-Einträge. Es gehe also um eine institutionalisierte Form von ‚Hilfe gegen Hilfe‘, wie in der Begründung des Antrages erklärt wird. Zu denken sei dabei an Engagement wie „Babysitten für die junge Familie, Hilfe beim Einkaufen für die ältere Dame und Unterstützung bei der Gartenarbeit“. Eingebracht worden war der Antrag vom schleswig-holsteinischem Landesverband des Sozialverbandes Deutschland.

„Das Ziel muss sein, dass auf diese Weise insbesondere jüngere Menschen stärker an ehrenamtliche Strukturen herangeführt werden“, heißt es in der Antragsbegründung. Bei der Konzeption und dem Aufbau eines solchen Konto-Systems benötige es hauptamtliche Unterstützung, die durch die Landesregierung zu leisten sei.

Fast alle im schleswig-holsteinischen Landtag vertretenen Parteien nehmen den Vorschlag positiv auf und kündigen an, die Idee weiter zu diskutieren. „Hilfeleistungen gegen Hilfeleistungen auszutauschen und dies in Form eines virtuellen Kontos festzuhalten, ist ein sinnvolles Prinzip“, finden beispielsweise die Grünen, die eine Umsetzung im Quartier und der Kommune für am einfachsten halten. Auch die CDU-Fraktion hält es für sinnvoll, „verschiedene Ehrenämter mit einander zu verknüpfen“.

Kritische Töne kommen hingegen vom SSW: „Junge Menschen zu ‚entlohnen‘ über Hilfe gegen Hilfe, um dies auf einem entsprechenden Konto gutzuschreiben, widerspricht dem eigentlichen Gedanken des Ehrenamtes. Es würde damit den Charakter des Ehrenamtes stark verändern.“ Neben diesen grundsätzlichen Bedenken, die sich auf das Prinzip eines solchen Konto-Systems beziehen, fürchtet die Fraktion auch bürokratische Hürden: „Ein solches Konto zu initiieren und dies dann entsprechend zu dokumentieren und zu aktualisieren ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden; insbesondere für die Anwender und Nutzer.“

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Mathias Stein (SPD) hebt die Bedeutung des Themas für seine Bundestagsfraktion hervor, äußert an dem Konto-Modell des Altenparlaments aber ähnliche Kritik wie der SSW: „Eine Anrechnung von ehrenamtlicher Tätigkeit in Form eines Kontos und damit auch eine Inwertstellung dieser Tätigkeiten lehnen wir (…) ab.“ Interessant ist, dass Steins Parteifreunde aus dem Landtag deutlich unkritischer auf den Beschluss reagieren. Für sie sei ein Ehrenamts-Konto „wirklich interessant“ und man wolle das „gern diskutieren“.

Eine Einführung eines solchen Systems scheint allerdings zumindest auf Landesebene unwahrscheinlich. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Einführung eines solchen Kontos nicht geplant sei, „auch vor dem Hintergrund der dafür zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden administrativen Ressourcen.“ Ob einzelne Kommunen den Vorschlag aufgreifen, bleibt abzuwarten.

Zu der Broschüre zu dem letzten Altenparlament mit allen Beschlüssen und Stellungnahmen der Parteien und Ministerien gelangen Sie hier. Das schleswig-holsteinische Altenparlament kommt seit 1989 jährlich im Kieler Landtag zusammen, die nächste Sitzung findet am 29. September statt. Die Beschlüsse sind nicht bindend, geben aber immer wieder Anstöße für politische Diskussionen und Entscheidungen.

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Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung will Altersdiskriminierung zu einem Kernanliegen ihrer Amtszeit machen. Bei einem Runden Tisch mit Expert*innen wurden dabei drei konkrete Forderungen formuliert.

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Neun Expert*innen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft waren zu einem Runden Tisch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geladen. Darunter Claudia Mahler, die UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen und der stellvertretende BAGSO-Vorsitzende Jens-Peter Kruse. Eingeladen zu dem Fachgespräch hatte Ferda Ataman, die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Sie wolle das Thema Altersdiskriminierung zu einem zentralen Thema in ihrer Amtszeit machen.

Angesichts des Ausmaßes dieser Diskriminierungsform ist das sicher eine sinnvolle Entscheidung – immerhin gut ein Fünftel geben Umfragen zufolge an, aufgrund des Alters in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Die Folgen von Stereotypen gegenüber älteren Menschen zeigen sich unter anderem in den Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Teilhabe ausgeschlossen und abgehängt werden“, äußert Ataman zu Beginn des Fachgesprächs. Dabei nimmt sie ausdrücklich auch die jüngere Generation in den Blick: „Wir müssen Kinder und Kindeswohl ernster nehmen, Perspektiven junger Menschen stärker in politischen Gremien einbinden und ältere Menschen stärker bei der Digitalisierung mitnehmen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Form von Diskriminierungsprävention“, argumentiert die Antidiskriminierungs-Beauftragte weiter.

Drei konkrete Forderungen haben die Fachleute zusammengetragen:

  • „Lebensalter“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zügig zu reformieren und
  • die Bekämpfung von Altersdiskriminierung als ausdrückliches Handlungsfeld in Parteiprogrammen.

Es bleibt abzuwarten, ob es noch in der laufenden Legislaturperiode sichtbare Schritte in diese Richtung geben wird. Insbesondere die Forderung nach einer Aufnahme des Merkmals Alter in das Grundgesetz und die AGG-Reform liegen schon länger auf dem Tisch. Eine Reform des AGG sieht sogar der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vor.

Mehr zur Debatte um eine AGG-Reform lesen Sie hier.

Über diesen Link gelangen Sie zur Seite der Antidiskriminierungsstelle.

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Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Januar berichtet, habe es kurz vor Weihnachten einen Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Senior*innenpolitik zwischen der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner und der Bundesministerin Lisa Paus gegeben.

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Laut BAGSO-Meldung habe die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in dem Gespräch betont, wie wichtig ihr das Thema „Aktives Alter“ sei und das sie sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der BAGSO und ihren Verbänden freue.

Bei dem Gespräch sei es auch um das Thema der Teilhabe älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung gegangen. Im Dezember hatte die BAGSO ihre Studienergebnisse zur Untersuchung „Leben ohne Internet“ veröffentlicht, die Regina Görner der Bundesministerin im Rahmen des Austausches überreichte. Die Ergebnisse der Studie weisen auf Ausgrenzungen und Diskriminierung hin, die ältere Menschen ohne Internetzugang im Alltag teilweise erleben.

Die BAGSO wolle daher darauf hinwirken, dass vor allem Bürger*innendienste immer auch niedrigschwellige Zugangswege ohne vorausgesetzten Internetzugang anbieten. Gleichzeitig brauche es aber auch Anlaufstellen für Senior*innen, um den Umgang mit dem Internet lernen zu können. Für die enge Zusammenarbeit im Rahmen des „DigitalPakt Alter“ habe sich die BAGSO-Vorsitzende bei Paus bedankt.

Weiteres Thema sei die Ergebnisse des Rechtsgutachtens zur Altenhilfe nach § 71 SGB XII gewesen, welches von der BAGSO in Auftrag gegeben wurde und klarstellt, das Landkreise und kreisfreie Städte zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Beratung und offenen Hilfsangeboten für Ältere verpflichtet seien.

Die Zusammenfassung des Gesprächs finden Sie unter diesem Link.

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Mit kurzen Videoclips informiert der BIVA-Pflegeschutzbund seit Januar 2023 im Internet über die Beiratsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie werden für alle Interessierten nun nach und nach kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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BIVA steht ausgeschrieben für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“. Der über 40 Jahre alte BIVA-Pflegeschutzbund ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen in betreuten Wohnformen einsetzt. In Veröffentlichungen betont der Verein dabei immer wieder die Bedeutung von Bewohner*innenvertretungen in den Einrichtungen. Anschaulich hat die Interessenvertretung nun Informationen zur Arbeit in Beiräten entwickelt, die nach und nach auf dem YouTube-Kanal des Verbands veröffentlicht werden.

Los geht es mit dem ersten Video „Was ist eine Bewohnervertretung in einem Pflegeheim?“, weitere der bereits zahlreichen hochgeladenen Clips heißen beispielsweise „Was ist das Wohn- und Teilhabegesetz?“ oder „Wie läuft die Wahl des Beiratsgremiums ab?“. Insgesamt wurden 42 kleine Videobeiträge produziert. Entstanden sind die Videos im Rahmen eines Projekts des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales entstanden.

Hier gelangen Sie zum YouTube-Kanal des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Mehr zu dem Verein und weitere Informationen rund um Beiratsarbeit in Heimen finden Sie auch auf der Internetseite von BIVA.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Eine Änderung des Gesetzes hatten die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt.

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„Immer wieder haben sich Seniorinnen und Senioren an die BAGSO gewandt, weil sie sich durch das bestehende AGG nicht hinreichend vor Diskriminierung geschützt sahen“, heißt es von dem Interessenverband der älteren Generationen in der Stellungnahme. Daher begrüße die BAGSO, dass das AGG aus dem Jahr 2006 einer Novellierung unterzogen werden soll. „Zahlreiche Verbände und Institutionen fordern schon seit einigen Jahren eine Stärkung und Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung, insbesondere auch durch Änderungen und Ergänzungen des AGG“, unterstreicht der Dachverband die Wichtigkeit des Anliegens. Eine Novellierung haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Das Bundesjustizministerium plant, zur Änderung des Gesetztes ein Eckpunktepapier vorzulegen.

Nach Auffassung der BAGSO sollte das Vorhaben genutzt werden, auch der Altersdiskriminierung wirksam entgegenzutreten. In ihrer vierseitigen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Beschränkung des Benachteiligungsverbot auf sog. Massengeschäfte – derzeit in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG normiert. In einer weiteren Pressemitteilung führt die BAGSO an, dass diese Beschränkung beispielsweise dazu führe, dass Benachteiligungen bei der Vermietung eines Hotelzimmers verboten sei, nicht aber bei der Vermietung einer Wohnung. „Die 2006 in Kraft getretene Regelung hat zur Folge, dass der gesetzliche Diskriminierungsschutz in vielen Fällen nicht gilt. Die Novellierung bietet nach mehr als 15 Jahren die Chance, das zu ändern.“

Darüber hinaus kritisiert die BAGSO das pauschale Festlegen von Versicherungstarifen nach Altersgruppen. Es gebe viel aussagekräftigere Kriterien einer individuellen Risikozuordnung, die aktuelle Rechtslage nehme für die Unfälle weniger alle in Mithaftung. Skeptisch ist die Bundesarbeitsgemeinschaft auch hinsichtlich automatisierter Entscheidungsverfahren („Algorithmen“), die beispielsweise durch Banken zur Prüfung von Darlehenskonditionen genutzt werden würden. Auch hier bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, um wirksam vor Diskriminierung zu schützen.

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Es gibt sie bereits für gefährdete Kinder, für gewaltbetroffene Frauen und Opfer häuslicher Gewalt: Eine EU-weite Rufnummer. Nach Vorstellung von Senior*innenverbänden und einigen Staaten in der EU soll es eine solche kostenfreie Nummer bald auch für ältere Menschen geben. Für eine Umsetzung braucht es jedoch noch weitere zustimmende Mitgliedsstaaten.

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EU-weit einheitliche Rufnummern, die insbesondere soziale Dienste betreffen, beginnen mit den Ziffern „116“. Das geht auf einen Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 zurück und sollte zu einer Harmonisierung der Notfallhotlines führen. Eine neue 116 100-Nummer künftig auch für ältere Menschen einzurichten, hat die  Tschechischen Republik nun der EU-Kommission vorgeschlagen. „Dies würde es älteren Bürgern in der gesamten Union einschließlich Reisenden und behinderten Nutzern ermöglichen, Dienste von sozialem Wert zu erreichen, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, indem sie eine einzige, harmonisierte, leicht zu merkende Nummer verwenden“, heißt es zu den Absichten des Vorhabens auf der Internetseite der AGE Platform Europe, dem europäischen Zusammenschluss zahlreicher nationaler Senior*innenverbände.

Dort wird zudem erläutert, dass die tschechische Initiative für eine solche Nummer auf einen Aufruf der tschechischen Interessenvertretung für Seniorinnen und Senioren „Epilda“ zurückzuführen ist. Im Rahmen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft habe sich das tschechische Arbeits- und Sozialministerium daraufhin der Durchsetzung dieser Initiative angenommen.

Zu den Zielen, die Epilda mit der einheitlichen europäischen Rufnummer für Senior*innen verfolgt, heißt es in der Meldung von AGE:

  • „Eine beträchtliche Anzahl von Senior*innen nutzt das Internet nicht als Informationsquelle und praktische Hilfe in einer Krisensituation; Diese Gruppe von Menschen kann durch einen Mangel an Informationen und Quellen praktischer Hilfe oder durch Fake News bedroht sein.
  • In einer schweren Krisensituation haben Senior*innen oft keine nahestehende Person, die sie um Hilfe bitten können. Das Fehlen sozialer Unterstützung verringert die Fähigkeit, eine Krisensituation effektiv zu bewältigen, erheblich. Mit abnehmender Mobilität nimmt die Qualität der Kontakte zu Gleichaltrigen ab.“

Neben der Tschechischen Republik unterstützen auch weitere Mitgliedsstaaten die Initiative, darunter auch Deutschland. Für eine Einführung einer entsprechenden Hotline wird die Zustimmung von 14 Mitgliedsstaaten benötigt. Da es bislang keine ausreichende Mehrheit gibt, ruft der europäische Dachverband der Senior*innenorganisationen die Mitgliedsorganisationen auf, weiter Druck auf die jeweiligen Staaten auszuüben.


Redaktioneller Hinweis: Die hier aufgeführten Zitate der AGE Platform Europe-Internetseite sind im Originalen englischsprachig und wurden zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit durch uns übersetzt.

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Der fehlende Zugang zum ersten Arbeitsmarkt oder der Verlust eines Arbeitsplatzes löse für Menschen mit Sehbehinderung vielfach eine Abwärtsspirale aus. Armut und Isolation seien Folgen, mahnt der Verband PRO RETINA anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung im Dezember.

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„Menschen mit Sehbehinderung müssen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, lässt sich Dario Madani, Vorstandsvorsitzender von PRO RETINA, in einer Pressemitteilung zitieren. „Sie brauchen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und vor allem digitale Hilfsmittel, die ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“ PRO RETINA ist nach ihrer Selbstbezeichnung eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegeneration.

Häufig löse der fehlende Zugang zum Arbeitsmarkt seheingeschränkter Menschen eine Negativspirale aus, die zu prekären Lebensverhältnissen führten. Neben eingeschränkter Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe seien Isolation und Vereinsamung die Folge. Aktueller Anlass, um auf die Situation aufmerksam zu machen, war der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seit 1993 jährlich an diesem Datum begangen.

Erst kürzlich berichteten wir über das Bestreben politischer Kräfte in Schleswig-Holstein, das Landesblindengeld zu erhöhen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. schlägt vor, das Blindengeld künftig an die Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 449 Euro, ab Januar 502 Euro) zu koppeln und damit bundesweit zu vereinheitlichen. „Es kann nicht sein, dass im grenznahen Bereich, die eine Seite im Verhältnis zur anderen Seite der Landesgrenze blinde und/oder taubblinde Menschen mit unterschiedlichen Geldbeträgen unterstützt werden“, so der Landesseniorenrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vergangenen Monat.

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