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Engagiertes Leben

Seit inzwischen 30 Jahren setzt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) für die gleichberechtigte Teilhabe und älterer Menschen in Deutschland ein. Das Netzwerk mit Sitz in Bonn besteht heutzutage aus bundesweit rund 500 Seniorenbüros und feiert in Kürze sein 30-jähriges Bestehen in Form der alljährlichen Fachtagung, welche dieses Jahr in Hannover stattfinden wird.

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Ziel der Seniorenbüros ist die Förderung eines zufriedenen, gesunden und selbstbestimmten Alterns, inklusive des Ehrenamtes älterer Menschen. Alle Generationen sollen zu ehrenamtlich tätiger Arbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten motiviert werden, um so die Community aktiv mitzugestalten, Begegnungen zu schaffen und zum Gemeinwesen beizutragen. Marginalisierungen und Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) sollen auf diese Art und Weise aufgelöst werden.

Senior*innen und deren Angehörige können die Dienste der Seniorenbüros für sämtliche mit dem Altern zusammenhängende Angelegenheiten nutzen, so etwa bei Fragen zur Pflege, zum barrierefreien Wohnen oder zur Rente. Beratungen und Fortbildungen zählen dabei genauso zu den Angeboten der Seniorenbüros wie kleinräumige Projekte für die ältere Generation, die zum Mitmachen einladen. Das Altern unter negativen Faktoren wie etwa Einsamkeit, Krankheit oder finanzieller Not soll durch die Arbeit der Seniorenbüros verhindert werden.

Zum 29. Mal lädt die BaS zu ihrer Jahresfachtagung ein. Am 25. und 26. November 2025 wird an mehreren Orten innerhalb Hannovers unter dem Motto „Gesellschaft im Wandel. Der Beitrag älterer Menschen und der Seniorenbüros“ gemeinsam mit diversen Vertreter*innen der Seniorenbüros, aber auch mit Politiker*innen und Forscher*innen über die Frage diskutiert, wie sich eine zukunftsfähige Seniorenarbeit gestalten lassen könne und welche Schritte es hierfür braucht. Dabei wird die Rolle der Seniorenbüros – auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der stetig voranschreitenden Digitalisierung – miteinbezogen.

Die Fachtagung beinhaltet mehrere Vorträge und Diskussionsrunden zu diversen Themen rund um das inklusive und partizipative Altern und Zusammenleben mit anderen Generationen. Interne wie externe Referent*innen stellen sich als Impulsgeber*innen zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie in der Programmübersicht.

Sie können sich zur Teilnahme an der Fachtagung anmelden. Die Kosten (ohne Übernachtung) belaufen sich dafür auf 180 Euro, Mitglieder der BaS zahlen 50 Euro weniger. Für die Verpflegung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Darüber hinaus hat die BaS alle Standorte der Seniorenbüros aufgelistet, damit Sie schnell und einfach Ihren lokalen Ansprechpartner vor Ort ausfindig machen können.

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In vielen unserer Beiträge haben wir über neue Beschlüsse des Altenparlaments von Schleswig-Holstein informiert, bisher jedoch kaum über das vergleichbare Altenparlament im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns. Das Bundesland im äußeren Nordosten Deutschlands verfügt – ebenfalls unter dem Begriff Altenparlament – über ein Projekt zur Stärkung der politischen Partizipation älterer Menschen auf Landesebene.

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Beide Altenparlamente sind nach demselben Schema aufgebaut: Vertreter*innen von Organisationen und Vereine für Senior*innen, aber auch ältere Menschen selbst werden für einen Tag in ihren jeweiligen Landtag eingeladen, um dort in den gemeinsamen Austausch mit Abgeordneten der Landtagsfraktionen zu kommen. Das übergeordnete Ziel ist in beiden Fällen die konzentriere Einbindung von Seniorenpolitik in politische Entscheidungen und Beschlüsse beider Länder – mit Blick auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Anliegen der älteren Bevölkerung. Sogar die Aufteilung in drei Arbeitskreise lässt sich sowohl in Kiel als auch in Schwerin finden.

Schleswig-Holstein war 1989 das erste Bundesland, welches das Altenparlament initiierte, bevor Mecklenburg-Vorpommern zehn Jahre später folgte. Zudem findet das Altenparlament Schleswig-Holsteins seit seiner Gründung jährlich statt, wohingegen Mecklenburg-Vorpommern alle zwei Jahre das Altenparlament im Landtag begrüßt. Während das vergangene Altenparlament Schleswig-Holsteins erst vor wenigen Wochen tagte, ist dies in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein knappes Jahr her. Beide Länder haben für den Herbst nächsten Jahres ihr nächstes Altenparlament vorgesehen, wobei Schleswig-Holstein stets ein halbes Jahr nach jedem Altenparlament eine weitere Sitzung anbietet, in welcher das vergangene Altenparlament sowie dessen Themen und Beschlüsse gemeinsam reflektiert werden können. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies nicht der Fall.

Thematisch ähneln sich die Inhalte der vergangenen Altenparlamente beider Länder durchaus. So gab es sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Arbeitsgruppe, welche sich intensiv mit der Gesundheit älterer Menschen befasste. Die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen spielte dabei insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern (mit 68 Einwohner*innen pro km² das am dünnsten besiedelte deutsche Bundesland) eine Rolle.

Zuletzt hat das schleswig-holsteinische Altenparlament Feminismus im hohen Alter und dem sicheren Weg in den Ruhestand auf seine Agenda gesetzt, wohingegen man sich in Mecklenburg-Vorpommern eher auf die Entwicklung einer altersgerechten Landesstrategie sowie den Ausbau der Infrastruktur im Sinne älterer Menschen fokussierte. Die unterschiedlichen Schwerpunkte ergeben sich durch verschiedene Anliegen der Senior*innen in den beiden Ländern.

In Schleswig-Holstein werden alle Beschlüsse des Altenparlaments in einem einzigen großen Schreiben zusammengefasst; die mehrere Beschlüsse aller Arbeitsgruppen fließen also gebündelt in einen Text ein. Anders ist dies in Mecklenburg-Vorpommern, wo jede der drei Arbeitsgruppen des Altenparlaments einen gesonderten Beschluss entwirft. Darüber hinaus besteht eine allgemeine Resolution, welche im vergangenen Altenparlament Mecklenburg-Vorpommerns zur 2023 beschlossenen Mobilitätsoffensive Stellung bezieht und weitere Forderungen formuliert. Dabei handelt es sich um die Ausweitung des ÖPNV inklusive einer seniorenfreundlicheren Gestaltung dessen. Bislang wurden dadurch 13 zusätzliche Buslinien im gesamten Bundesland eingerichtet.

Besuchen Sie das Altenparlament Schleswig-Holstein und das Altenparlament Mecklenburg-Vorpommern, um mehr zu erfahren.

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Mit dem Vorhaben „BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang“ sollen bis zum Jahr 2028 insgesamt 50 Projekte unterstützt werden, die die Bildung und das gesellschaftliche Engagement von Menschen ab 60 Jahren fördern. Dafür stellt der Bund rund 25 Millionen Euro zur Verfügung.

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Die Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat das Programm „BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang“ ins Leben gerufen. Das Programm starte bundesweit als erstes und einzigartiges Vorhaben, das die Potenziale älterer Menschen stärke, so Bildungsministerin Prien. Bildung soll nicht mit dem Renteneintritt enden – wer auch im Alter Neues lerne, bereichere die Gesellschaft. Die Förderung schaffe qualifizierte Lernorte, eröffne neue Bildungschancen und trage dazu bei, das Erfahrungswissen älterer Generationen zu bewahren und weiterzugeben. Besonders profitieren sollen Menschen, die bislang nur schwer Zugang zu Angeboten der Erwachsenenbildung hatten.

Das Programm beinhaltet folgende Ziele:

  • den Ausbau und die Qualitätsentwicklung von Bildungsangeboten,
  • eine inklusive und vielfältige Gestaltung dieser Angebote,
  • die Einbindung Älterer als Lernende und Wissensvermittelnde.

Lebenslanges Lernen eröffnet auch im Alter Chancen, mit den Herausforderungen von Digitalisierung, Klimawandel und Globalisierung mitzuhalten und Teil der Gesellschaft zu bleiben. So trägt das Programm dazu bei, die Teilhabe, Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen zu fördern und ihr Erfahrungswissen sowie ihre Innovations- und Engagementkraft zu nutzen.

Mit „Bildungswege für Sehbehinderte“ und „Digital fit im Alter“ zeichnet Niedersachsen erste Beispiele im Rahmen des Bell-Projekts. Die aufgezeigten Bildungsangebote sind bewusst inklusive und vielfältig gestaltet, um den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten älterer Menschen gerecht zu werden und ihnen Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung in Bildung und Engagement zu bieten.

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Etwa jede*r fünfte Deutsche engagiert sich in einem Ehrenamt und trägt damit weit über das nötige Maß hinaus zum Gemeinwesen bei. Obwohl es sich dabei um freiwillige und zumeist unentgeltliche Tätigkeiten handelt, könnte das Ehrenamt zukünftig immer mehr an Relevanz gewinnen, wie der Blick auf die Situation der Pflege in Deutschland zeigt. Es handelt sich um eine potenzielle Möglichkeit, dem Personalmangel in Pflegeberufen entgegenzuwirken.

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Um zu ermitteln, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit bewertet wird, beauftragen die Malteser zweimal jährlich das Befragungsinstitut YouGov zwecks des sogenannten Ehrenamtsmonitors. Diese repräsentative Umfrage soll Aufschluss über die Offenheit der Bevölkerung gegenüber der Wahrnehmung eines Ehrenamtes geben.

Vor wenigen Wochen erschienen die Umfrageergebnisse des Ehrenamtsmonitors zum neunten Mal – der Schwerpunkt lag in diesem Fall auf der Pflege und den persönlichen Einsatz für ebendiese.

77 % der gut 2.000 Befragten blicken der Entwicklung der Pflegesituation hierzulande kritisch entgegen. Dass die Politik den Ernst der Lage erkannt hat und versucht, gegenzusteuern, glaubt dagegen nur jeder Zehnte.

Jeweils 14 % der Befragten wünschen sich, im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oder einem Pflegedienst umsorgt zu werden; es folgen Senior*innen-WGs (10 %) und Pflegeeinrichtungen (5 %), doch fast die Hälfte aller Befragten sind sich diesbezüglich noch nicht sicher.

Die Umfrage offenbarte auch die individuellen Sorgen vor dem Hintergrund der eigenen Pflege. Jeweils die Hälfte der Befragten befürchtet finanzielle Schwierigkeiten und/oder den Verlust der Selbstständigkeit, sollten sie auf eine pflegerische Versorgung angewiesen sein. Auch eine sinkende Qualität der Pflege (39 %), mangelnde gesellschaftliche Partizipation und daraus resultierende Einsamkeit (37 %) sowie eine Zunahme des Personalmangels (36 %) wurden genannt.

Rund 40 % aller Befragten – darunter mehrheitlich Frauen – haben bereits eine pflegebedürftige Person betreut, welche zumeist aus dem unmittelbaren Familienkreis stammte. Die Betreuung einer nicht bekannten zu pflegenden Person lehnt gut die Hälfte der Befragten eher oder komplett ab, wogegen nur ein Drittel bereit oder eher bereit hierzu wären.

Unter den befragten Personen, welche sich auch der Pflege einer fremden Person annehmen würden, gaben zwei Drittel an, den Pflegebedürftigen Gespräche und zwischenmenschliche Aktivitäten anbieten würden. 57 % wären bereit, Patient*innen zu Ausflügen und Terminen zu begleiten. Auf Unterstützung im Haushalt und die Mitgestaltung von Freizeitangeboten für Pflegebedürftige würde sich ebenfalls über die Hälfte aller Befragten einlassen. Die häufigste Begründung für die Bereitschaft, die Pflege fremder Personen zu übernehmen, war das Bewirken guter Taten (57 %), dicht gefolgt von der Linderung von Einsamkeit (56 %) und der Hoffnung auf eine eigene pflegerische Versorgung im Alter (53 %).

Der Anteil der Befragten, welche das Pflegen fremder Personen ablehnen, sollte Gründe für diese Haltung nennen. Dabei stellte sich heraus, dass jeweils 34 % aufgrund von Zeitmangel oder Berührungsängsten das Versorgen und Betreuen fremder Menschen vermeiden möchten. Ein Viertel gab eigene gesundheitliche Beschwerden als Grund an, während 24 % der Befragten Selbstzweifel als Kriterium nannten. Etwas seltener wurden die grundsätzliche Ablehnung unbezahlter Arbeit und mangelnde Informationen erwähnt.

Zuletzt wurden mögliche Anreize erfragt, um ein Ehrenamt in der Pflege attraktiver zu gestalten. Am häufigsten wurde mit 30 % eine Aufwandsentschädigung vorgeschlagen, auf Platz zwei und drei folgen Rentenpunkte und Vergünstigungen bei Preisen. Grundsätzlich waren die genannten Anreize fast ausschließlich materieller bzw. finanzieller Natur. Gut ein Viertel sagte jedoch aus, dass keinerlei Anreize notwendig seien.

Die Umfrageergebnisse sind auf der Seite der Malteser einsehbar, so wie auch alle weiteren bisherigen Umfragen des Ehrenamtsmonitors.

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Von Einsamkeit Betroffenen mangelt es häufig an sozialen Kontakten und Möglichkeiten, bereichernde Gespräche zu führen. Genau diese Gespräche können Menschen täglich von 10 bis 22 Uhr mit registrierten anonymen Personen, den sogenannten „Plauderpartner*innen“, führen.

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Dazu können Betroffene die Nummer 0800 330 1111 anrufen. Daraufhin werden diese mit einer zufälligen „Plauderpartner*in“ verbunden. Der Austausch dauert in der Regel 10 bis 30 Minuten.

Ende Juni wurde das Plaudernetz online geschaltet. Es ist ein niedrigeschwelliges und kostenfreies Angebot, das sich an alle Menschen richtet, welche sich einsam fühlen und sich nach zwischenmenschlichem Austausch sehnen.

Die einzigen Bedingungen für einen Anruf sind Volljährigkeit und ein Interesse am Austausch mit anderen Menschen. Durch die bestehende Anonymität (den Gesprächspartner*innen wird empfohlen, nur ihren Vornamen zu nennen) gilt das „Plaudernetz“ als sehr sicher, auch zurückverfolgen lassen sich die Anrufe nicht. Alle Anrufer*innen verpflichten sich mit dem Nutzen des Angebots zu einem respektvollen Umgang miteinander, dem „Plauderton“.

Es ist auch möglich, sich ehrenamtlich als offizielle*r „Plauderpartner*in“ registrieren zu lassen – wie dies funktioniert, wird in dieser Übersicht erklärt. Sie können auch direkt das Anmeldeformular nutzen und werden dann durch die weiteren Schritte geleitet. In der Plaudernetz-App, die Sie für Ihr Engagement benötigen, können Sie angeben, zu welchen Zeiten Sie für anonyme Anrufer*innen da sein können und das Ehrenamt so in Ihren Alltag einbinden. Mit Ihrer Tätigkeit als „Plauderpartner*innen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Einsamkeit.

Das „Plaudernetz“ wurde von den Maltesern in Deutschland initiiert, einer katholisch geprägten caritativen Hilfsorganisation.

Das „Plaudernetz“ ist allerdings kein Ersatz für Telefonseelsorge oder andere Krisentelefone, sondern soll eher zu alltäglichen Gesprächen anregen. Für den Fall, dass Sie sich in einer persönlichen Krise befinden, nutzen Sie bitte entsprechende Angebote.

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Der Kreisseniorenbeirat setzte sich unter 50 ausgewählten Gewinnern gegen insgesamt 560 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet durch und erhält 3.000 Euro zur Durchführung eines Projektes im Rahmen des Förderprogrammes "DigitalPaktAlter".

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Ziel des Kreisseniorenbeirates Herzogtum Lauenburg ist es, Senior*innen durch begleitete Kurse zu helfen ihr Handy, ihren Laptop oder andere digitale Geräte besser zu versehen und zu nutzen. Durch individuelle Begleitung, praxisnahe Schulungen und einen persönlichen Austausch soll mehr digitale Teilhabe im Alter ermöglicht werden.

Begleitet werden die Senior*innen von ehrenamtlich engagierten Schüler*innen sowie von älteren, ebenfalls ehrenamtlich tätigen Personen, die in ihrer Freizeit die Teilnehmenden unterstützen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Erforderliche Geräte - wie Smartphones, Laptops oder Tablets mit verschiedenen Betriebssystemen - werden für die Teilnehmenden bereitgestellt. Es wird jedoch empfohlen, die eigenen Geräte mitzubringen.

Geplant sind Veranstaltungen in Ratzeburg, Mölln, Lauenburg, Geesthacht, Müssen und Steinhorst. Weitere Orte im Kreisgebiet sind möglich, sofern sich mindestens vier Personen anmelden.

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter:


Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative, die darauf abzielt, älteren Menschen zu helfen, digitale Kompetenzen zu erwerben und ihre gesellschaftliche Teilhabe in einer digitalisierten Welt zu stärken.

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten. Bewerben können sich einmal im Jahr Akteure wie beispielsweise Senioren-Internet-Initiativen, die niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen in Form eines Erfahrungsortes bereitstellen.

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Junge Menschen stark durch die Ausbildung zu bringen: Das ist seit gut 15 Jahren das Ziel von VerAplus – ein Angebot des Senior Expert Service (SES). Das bundesweite Mentorenprogramm steht allen offen, die bei ihren ersten Schritten in Richtung Beruf auf Schwierigkeiten stoßen. Und das sind viele: In Deutschland werden seit Jahren rund 25 Prozent aller Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Nur die Hälfte der Betroffenen findet einen neuen Ausbildungsberuf oder -betrieb.

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Coaching mit Erfolg dank Tandem-Modell

VerAplus bringt Auszubildende, die Unterstützung wünschen, mit ehrenamtlichen Fachleuten im Ruhestand zusammen – immer nach dem 1:1-Prinzip. In der Individualität liegt das Erfolgsrezept: VerAplus-Begleitungen führen nach eigenen Angaben zu über 75 Prozent zum Ziel. Bislang haben mehr als 22.000 junge Menschen von dem Angebot profitiert.

VerAplus hilft bei

  • Problemen in der Berufsschule
  • Konflikten im Ausbildungsbetrieb
  • fehlender Lernmotivation
  • der Suche nach zusätzlichen Unterstützungsangeboten

Ziele

  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung
  • Stärkung der sozialen Kompetenz
  • Bewältigung von Prüfungsstress
  • Verbesserung der Selbstorganisation
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

Für die Fachkräfte von morgen

VerAplus richtet sich an Auszubildende in allen dualen oder schulischen Ausbildungen, auch an junge Menschen, die berufsvorbereitende Angebote und Programme wie „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) in Anspruch nehmen. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Förderung des Fachkräftenachwuchses im ländlichen Raum und in Pflege- und Gesundheitsberufen ein. VerAplus-Ausbildungsbegleitungen dauern zunächst ein Jahr, können bei Bedarf aber verlängert werden. Die Anmeldung erfolgt online unter vera.ses-bonn.de.

Profis im Ruhestand als Coaches

Die Mentoringaufgaben bei VerAplus werden von Profis im Ruhestand übernommen: Sie alle sind beim SES registriert, haben ein zweitägiges Vorbereitungsseminar durchlaufen und nehmen regelmäßig an Treffen zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch teil. Der SES unterstützt das ehrenamtliche Engagement mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung.

Ein direkter regionaler Kontakt kann per E-Mail hergestellt werden: Flensburg@vera.ses-bonn.de, Kiel@vera.ses-bonn.de, Luebeck@vera.ses-bonn.de oder sued-holstein@vera.ses-bonn.de

Auf der Website www.ses-bonn.de können sich Interessierte als Coach ("Expert") registrieren.

Kosten und Förderung

VerAplus-Begleitungen sind für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen kostenfrei. Partner des SES bei VerAplus sind der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Über den SES

Der SES ist die größte deutsche Ehrenamtsorganisation für Fach- und Führungskräfte im Ruhestand oder in einer beruflichen Auszeit (Weltdienst 30+). Seit 1983 unterstützt der SES den Know-how-Transfer in der Entwicklungszusammenarbeit. In Deutschland setzt er sich für den Nachwuchs in Schule und Ausbildung ein. Bundesweit kann der SES auf mehr als 13.000 Expert*innen zurückgreifen. 5.000 von ihnen stehen als VerAplus-Coaches zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten

  • Senior Expert Service (SES) gGmbH, Kaiserstraße 185, 53113 Bonn
  • 0228 26090-40
  • vera@ses-bonn.de

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Vor einem halben Jahr hatten wir über die Demonstration zum Inflationsausgleich für Rentner*innen in Berlin berichtet. Die Kundgebung fand am 06. November 2024 statt und kam auf weit über 2.000 teilnehmende Senior*innen, welche sich vor dem Brandenburger Tor versammelten, um den Inflationsausgleich von 3.000 Euro einzufordern, der ursprünglich ausschließlich Pensionär*innen bedachte.

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Einer der Redner*innen auf der Demonstration war Jürgen Fischer, Vorsitzender des Seniorenbeirats Stockelsdorf (Kreis Ostholstein). In einem Interview erklärt dieser, dass nicht nur Vorsitzende von Verbänden für die Interessen von Senioren, sondern auch Mitglieder des Deutschen Bundestags die Demonstration unterstützen und begleiteten. Zwei von ihnen, Mathias W. Birkwald (Linke) und Frank Bsirske (Bündnis 90/Grüne), trugen jeweils eine öffentliche Ansprache zur Kundgebung bei.

Ferner begrüßt Fischer die rege Beteiligung sowie die Aufmerksamkeit, die die Demonstration bundesweit auf sich und die Vernachlässigung der Rentner*innen bezüglich des Inflationsausgleichs auf sich gelenkt habe. „Meine Erwartungen wurden voll erfüllt. Ich hatte ein Gänsehautgefühl beim Betreten der Bühne“, so der 70-jährige.

Jürgen Fischer hatte nach zahlreichen internen Sitzungen zwecks der Beratung über den Inflationsausgleich die groß angelegte Demonstration in der Bundeshauptstadt initiiert. Darüber hinaus kümmerte er sich um die Organisation von Bussen, mit denen Rentner*innen aus Stockelsdorf nach Berlin gelangten, um dort für ihre Forderungen auf die Straße zu gehen. Durch eine gute Zusammenarbeit mit der Landesseniorenvertretung Berlin konnte er auch vor Ort mehrere hundert Rentner*innen für die Kundgebung gewinnen.

Obwohl Fischer maßgeblich zum Erfolg der Demonstration beigetragen hat, sieht er diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial. „Leider haben über ein Jahr lang nur sehr wenige Seniorenbeiräte des Landes von meinen Aktivitäten erfahren“, bedauert er in der Hoffnung, zukünftig noch mehr Verbände und damit auch betroffene Rentner*innen rechtzeitig erreichen und von seinen weiteren Vorhaben überzeugen zu können.

Auf die Frage, welche Aktionen sich Fischer ebenfalls vorstellen könne, bringt dieser einen flächendeckenden Streik ehrenamtlich tätiger Rentner*innen ins Spiel. Damit zeigt er sich weiterhin bereit, sich für die Interessen von Ruheständler*innen in ganz Deutschland zu engagieren, bis eine Reaktion seitens der Regierung erfolgt.

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Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein hat sich zu den Anträgen bezüglich der Rentenpolitik seitens der Fraktionen der FDP sowie der SPD und des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag geäußert. Damit beziehen sich die Stellungnahmen u.a. auf die Finanzierung der Rente, das Renteneintrittsalter und die Vorsorge durch junge Menschen.

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Der Antrag der FDP-Fraktion, der eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge vorschlägt, wird vom Landesseniorenrat (LSR) grundsätzlich positiv aufgenommen. Diese müsse laut LSR für alle Generationen ermöglicht werden, weshalb das Rentenniveau keinesfalls gesenkt werden dürfe. Auch solle die private Altersvorsorge nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch gestaltet werden, damit eine Inanspruchnahme attraktiver erscheint. Zusätzlich wird angemerkt, dass die meisten Menschen erst mit Beginn der Berufstätigkeit und/oder der Familiengründung Gedanken in die langfristige Vorsorge investieren würden. Gerade deshalb müssten diese behutsam an die Altersvorsorge herangeführt werden.

Unter dem Titel „Sichere und stabile Renten“ reichten die Landtagsfraktionen der SPD und des SSW einen gemeinsamen Antrag ein, den der LSR ebenfalls unterstützt. Man setzt sich jedoch auch dafür ein, Ehrenämter in das Rentensystem miteinzubeziehen und dieses auch auf Arbeitgeber*innen und Freiberufler*innen auszuweiten. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge wird durch den LSR dabei als „absoluten Baustein für die Altersvorsoge“ betrachtet. Sie müsse nicht nur weiterhin steuerfrei, sondern auch einfach zugänglich, durchschaubar und von Sozialleistungen unabhängig bestehen. Man stützt sich hierbei auf dem Prinzip der egalitären Gerechtigkeit, um Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) bezüglich der Altersvorsorge zu vermeiden. Mit Blick auf die private Altersvorsorge fordert der LSR eine staatlich unabhängige und faire Regelung gemäß der beschriebenen Prinzipien für die betriebliche Altersvorsorge.

Zu den beiden Anträgen gaben auch weitere Verbände und Organisationen Statements ab, welche den Vorschlägen der Landtagsfraktionen überwiegend recht geben.

Die sogenannte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft unterstützt die eingereichten Anträge und fordert eine Reformierung des deutschen Sozialsystems zwecks mehr Wohlstand im Alter, weshalb man sich u.a. für eine Senkung der Steuern und Sozialbeiträge ausspricht.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (BGB Bezirk Nord) befürwortet die Anträge zur Alterssicherung und betont die Notwendigkeit einer Anhebung des Rentenniveaus auf 50% oder mehr.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord schließt sich der Befürwortung an und unterstreicht beispielsweise eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren,

Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein schlägt neben der allgemeinen Unterstützung der Anträge zusätzliche Maßnahmen vor, um dem Gender Pay Gap - und damit auch dem Gender Pension Gap - entgegenzuwirken, da laut Umfragen mehr Frauen als Männer mit ihrer finanzieller Situation unzufrieden sind.

Die vielfach geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wird jedoch vom UV Nord kritisch beleuchtet, mit der Begründung, dieser Schritt würde „in die Tarifautonomie“ eingreifen.

Alle Stellungnahmen zu den Anträgen hat der Landtag Schleswig-Holsteins zur Verfügung gestellt. Dort können Sie auch Anträge, Stellungnahmen und Informationen zu diversen anderen beliebigen Themen finden und nachlesen.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) hat seniorenpolitische Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2025 erstellt. Diese können - auch von Seniorenvertretungen - genutzt werden, um mit den Kandidat*innen in eine Diskussion über deren seniorenpolitischen Standpunkte zu kommen.

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Die Wahlprüfsteine können auch als pdf heruntergeladen werden.

Seniorenvertretungen können ab dem 03.02.2025 auf der Seite der Bundeswahlleiterin die Kandidat*innen ihres Wahlkreises einsehen und ihnen die untenstehenden Fragen zusenden oder auf andere Weise mit ihnen ins Gespräch kommen. Hier finden Sie z.B. eine vorläufige Übersicht der Kandidat*innen für die Wahlkreise in Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11).

Die Wahlprüfsteine wurden als Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. erstellt. Grundlage der vorgeschlagenen Wahlprüfsteine sind vergangene, vom DISW recherchierte, Prüfsteine. Als Orientierung und Inspiration wurden weitere Standpunkte und Wahlprüfsteine von seniorenpolitischen Akteuren recherchiert. Diese externen Quellen werden in den Fußnoten genannt.

Benachteiligungen und Diskriminierung im Alter

  • Wie werden Sie dem Problem der wachsenden Altersarmut begegnen, insbesondere im Hinblick auf…
    • ... das Wohnen? (Stichwort: Förderung bezahlbaren Wohnraums)
    • ... niedrigschwellige, vernetzende und präventive Hilfs- und Unterstützungsangebote vor allem im ländlichen Raum?
    • ... einen Abbau der (befürchteten) Stigmatisierung und der bürokratischen Barrieren[1] bei der Inanspruchnahme von zusätzlichen Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung)?
  • Was werden Sie zur Senkung der steigenden Anzahl älterer Menschen, die auf soziale Transferleistungen angewiesen sind, unternehmen?[2]
  • Inwiefern reichen aus Ihrer Sicht die Maßnahmen des „Digitalpakt Alter“ aus, um Menschen in Schleswig-Holstein beim Umgang mit digitalen Medien wohnortnah und niedrigschwellig zu unterstützen und so digitale Teilhabemöglichkeiten zu gewährleisten? Welche weiteren Maßnahmen wollen Sie voranbringen?
  • Digitalisierung bringt viele Vorteile, gleichzeitig muss es auch ein Recht auf analoges Leben geben. Die BAGSO fordert aktuell, dass insbesondere öffentliche Dienstleitungen [z. B. Beantragung staatlicher Leistungen, Kauf von Fahrkarten] „für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und deshalb immer auch analog angeboten werden“[3] müssen. Was werden Sie unternehmen, um dies zu gewährleisten?
  • Inwiefern setzen Sie sich für Menschenrechte Älterer und gegen Altersdiskriminierung ein (Stichwort: Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal „Lebensalter“[4])?[5]

Rente

  • Wie sieht für Sie eine stabile Rentenanpassung aus und wie werden Sie sich dafür einsetzen?
  • Wie stehen Sie zu einer Erweiterung des Sozialpartnermodells?[6]
  • Wie werden Sie Geringverdiener*innen zu einer besseren Förderung verhelfen?

Wohnen

  • Wie werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier, bezahlbarer und altersgerechter Wohnungen einsetzen?
  • Wie werden Sie die Umsetzung alternativer Wohnformen (z. B. „Wohnen für Hilfe“, Mehrgenerationenwohnen), die es Senior*innen ermöglichen können, länger selbstständig zu wohnen, fördern? Werden Sie sich für klare gesetzliche Regelungen für solche Wohnformen (z. B. steuerliche Regelungen) einsetzen?[7]
  • Inwieweit werden Sie sich für eine Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen für Senior*innen einsetzen?

Gesundheit, Pflege und soziale Versorgung

  • Inwiefern werden Sie sich für eine Behebung des Pflegekräftemangels einsetzen?
  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie pflegende Angehörige unterstützen?
  • Wie wollen Sie eine bezahlbare, bedarfsgerechte Pflege für die Betroffenen erreichen?[8]
  • Was werden Sie dazu beitragen, eine flächendeckende Versorgung mit ärztlichen und weiteren Gesundheitsangeboten (z. B. Therapien, Apotheken), insbesondere im ländlichen Raum, sicherzustellen?
  • Inwiefern werden Sie dazu beitragen, das Angebot sozialer Dienstleistungen für Senior*innen insbesondere in ländlichen Regionen auszuweiten?
  • Wie sieht Ihre Unterstützung der Länder beim Ausbau der Kommunen aus, so dass diese den strukturellen Mindeststandards für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII entsprechen? (Stichworte: Beratung, Begegnung und Engagementförderung, lebendige Sozialräume)[9]
  • Was werden Sie gegen Einsamkeit im Alter unternehmen?

Mobilität und Verkehrssicherheit

  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erhöhen und Barrieren abzubauen (z. B. Tempobegrenzungen, gute Straßenbeleuchtungen, Zebrastreifen, Bordsteinhöhe, Radwegausbau)?
  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um den Fußverkehr und die Fahrradnutzung zu fördern?[10]
  • Inwiefern setzen Sie sich für ein zuverlässigeres/ausgeweitetes Angebot des ÖPNV insbesondere in ländlichen Regionen ein (z. B. engere Taktung, neue Anbindungen)?
  • Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, insbesondere ländliche Räume für Senior*innen besser zu erschließen (z. B. Mitfahrbänke, Bürgerbusse)?
  • Wie setzen Sie sich für bezahlbare Beförderungskosten ein (z. B. vergünstigtes Seniorenticket)?
  • Inwiefern setzen Sie sich für einen barrierefreien Zugang im öffentlichen Raum ein? Dazu zählen z. B. Gesundheitseinrichtungen, Verwaltungsgebäude oder der Einzelhandel.[11]

Kultur und Teilhabe

  • Mit welchen Maßnahmen werden Sie sich dafür einsetzen, Senior*innen den Zugang zu Kulturveranstaltungen zu erleichtern und Teilhabemöglichkeiten zu verbessern? (Stichworte: „KulturTafel“, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit)
  • Inwiefern werden Sie die gesellschaftliche und politische Partizipation Älterer stärken - insbesondere in strukturschwachen Regionen und von bisher wenig teilhabenden Gruppen?[12]

Sicherheit

  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie insbesondere Senior*innen vor Gefahren warnen und bei Problemen unterstützen? (z. B. Beratungsangebote zur Kriminalitätsprävention)[13]

Migration

  • Welche Vorschläge haben Sie, generationenübergreifend Vorurteile abzubauen und interkulturelle Kompetenzen zu fördern?[14]

[1] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[2] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[3] Pressemitteilung der BAGSO vom 24.10.2024: Analoge und digitale Zugänge erhalten.

[4] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[5] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Europawahl 2024 der Bundesseniorenvertretung des Deutschen Beamtenbundes

[6] Dieser und der folgende Punkt sind Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das bisher nur vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

[7] Vgl. auch Aktuelle Meldung der BAGSO vom 04.07.2024: Rechtssicherheit für alternative Wohnformen schaffen.

[8] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[9] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[10] Angelehnt an Landesseniorenrat Baden-Württemberg: Mobilität

[11] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[12] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[13] Angelehnt an: Wahlprüfsteine des Kieler Seniorenbeirats zur Kommunalwahl 2023

[14] Formulierung angelehnt an: 34. Altenparlament, Beschluss AP 34/5.

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