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Engagiertes Leben

Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

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In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Handreichung veröffentlicht, die Akteur*innen in Kommunen dabei unterstützt, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen.

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§ 71 SGB XII ist die rechtliche Grundlage für die kommunale Altenhilfeplanung. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Vor einem Jahr hatte die BAGSO zu der Norm auch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem die abzuleiten gesetzlichen Verpflichtungen beschrieben werden.

In der aktuellen Handreichung werden Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele einer kommunalen Altenplanung aufgezeigt. Damit richtet sich die rund 50-seitige Publikation insbesondere an Fachleute in der Arbeit mit Senior*innen, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Senior*innenvertretungen und -Organisationen.

„Zur Grundausstattung einer offenen Seniorenarbeit zählen Beratungsangebote, aber auch Strukturen, die Gelegenheiten für Begegnungen und Engagement bieten“, heißt es in der Publikation. Über die Bedeutung sogenannter „Dritter Orte“ haben wir kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Die im November erschienene BAGSO-Broschüre gibt „Anregungen, wie sie in ihrer eigenen Kommune eine solche Grundausstattung systematisch aufbauen können, die den grundsätzlichen Anforderungen an eine offene Seniorenarbeit genügt.“

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Am 7. November 2023 haben der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Sparkassen in Schleswig-Holstein zum 20. Mal den Bürger- und Demokratiepreis an vier herausragende Projekte verliehen.

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Ausgezeichnet mit dem Bürgerpreis 2023 wurden die Kieler Brustkrebssprotten e. V. und das Jugend Einsatz Team der DLRG Jugend Schleswig-Holstein. Der Demokratiepreis wurde an die Vereine ZEBRA e. V. und KAST e. V. verliehen.

Überblick

Unter dem Motto „Miteinander, Füreinander: Hilfe, Einsatz, Zivilcourage“ wurden mit dem Bürgerpreis nach ehrenamtlichen Projekten und engagierten Personen oder Gruppen gesucht, die ein gesellschaftliches Miteinander, Zusammenhalt und Solidarität fördern. Der Demokratiepreis zeichnet Personen, Verbände oder Institutionen aus, die sich in außergewöhnlicher Weise für demokratische Ziele einsetzen. Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Kristina Herbst, lobte die zwei Preisträger ZEBRA e.V. und KAST e.V., da sie „sich vehement für unser demokratisches Gemeinwesen einsetzen und gemeinsam ein breites Spektrum im Bereich der Demokratieförderung und der Extremismusprävention abdecken“.

Alle Nominierten wurden mit einem Kurzfilm vorgestellt, die Preisträger*innen erhielten jeweils 3.000 Euro. Begleitet wurde die Preisverleihung vom NDR.

Preisträger*innen

Der Bürgerpreis in der Kategorie „U27“ wurde verliehen an das Jugend Einsatz Team (JET) der DLRG Jugend Schleswig-Holstein (Eckernförde). Beim JET lernen Jugendliche zwischen 10 bis 16 Jahren die Grundlagen der Wasserrettung. Ziel ist die Ausbildung zur Wasserretter*in.

In der Kategorie „Alltagshelden“ wurde der Preis an die Kieler BrustkrebsSprotten e.V. verliehen. Ganz nach dem Motto „gemeinsam stark – jetzt erst recht“ setzt sich der Verein für jung an Brustkrebs erkrankte Frauen ein. Gemeinschaft, Miteinander und Empowerment stehen dabei im Fokus.

Der Demokratiepreis 2023 wurde verliehen an:

ZEBRA e. V. (Kiel) - Zentrum für Betroffene rechter Angriffe berät Betroffene, Angehörige und Zeug*innen nach rassistischen, antisemitischen und anderen rechtsmotivierten Angriffen. Der Verein leistet Unterstützung bei juristischen, finanziellen und psychosozialen Fragen und berät Betroffene sowie Zeug*innen. Außerdem dokumentiert ZEBRA rechtsmotivierte Angriffe und antisemitische Vorfälle in Schleswig-Holstein. Die Beratung kann auch anonym und online erfolgen.

KAST e. V. (Neumünster) - Der Verein KAST e.V. bietet Antigewalt- und Antiaggressionstrainings an und richtet sich an junge straffällig gewordene Menschen. Dabei geht es um Gewaltvermeidung und -abbau sowie zur Stärkung sozialer Kompetenzen. Daneben bietet KAST e.V. Unterstützung beim Ausstieg aus und der Distanzierung von der rechtsextremen Szene für Menschen, die sich für ein Leben frei von Gewalt und menschenverachtenden Ideologien entschieden haben.

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In seiner Sitzung am 15.11.2023 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gesprochen und ist zu einer Einigung gekommen.

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Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000  Unterstützer*innen gefunden hatte.

Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr.

Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.

Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? Nachdem wir uns in einem früheren Beitrag bereits der zweiten Frage gewidmet haben, wird hier der Einfluss der Europäischen Union betrachtet.

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Zunächst ist auch die Altenpolitik der EU von den Entwicklungen der Altenpolitik der Vereinten Nationen beeinflusst. So ist die Regionalkomission UNECE (United Nations Economic Comission for Europe) für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene verantwortlich.

Die EU selbst beeinflusst die nationale Seniorenpolitik in Deutschland auf mehreren Ebenen, dazu gehören Erklärungen, Richtlinien und Verordnungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten implementiert werden müssen.

In Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben festgehalten. In der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2023 wurde festgehalten, dass der digitale Wandel ältere Menschen inkludieren muss.

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ gezogen. Darin forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und ältere Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Schutzmaßnahmen in Gesundheitskrisen sollen in Bezug auf das Wohl älterer Menschen angemessen sein. Zudem sollen digitale Dienstleistungen den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Langzeitpflegediensten erleichtern, während traditionelle Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben sollen. Der letzte Punkt scheint aktuell besonders relevant auf EU-Ebene. 2023 veröffentlichte auch die FRA (European Agency for Fundamental Rights) einen Bericht, indem erforscht wird, inwiefern in den Mitgliedstaaten der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften für ältere Menschen sichergestellt wird.

Während es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan zur Sicherstellung der Inklusion älterer Menschen in die digitale Gesellschaft gibt, kann beispielsweise der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte DigitalPakt Alter, über den wir in einem früheren Artikel berichteten, als konkrete Maßnahme in diesem Problemfeld hervorgehoben werden.

Auch der Digital-Kompass, ein Programm zur Überwindung digitaler Barrieren (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) könnte als Maßnahme interpretiert werden, die Politiken auf EU-Ebene zum Thema Alter und Digitalisierung widerspiegelt.

Auch mit der Förderung von verschiedenen Projekten kann die Europäische Union die Entwicklung der Lebensbedingungen von älteren Menschen in den Mitgliedstaaten beeinflussen. Zudem kann die EU-Einfluss auf sozialpolitische Fragen in Deutschland haben, die ältere Menschen betreffen, auch wenn diese eher im nationalstaatlichen Kompetenzfeld bleiben.

So konnte beispielsweise mit dem Europäischen Sozialfonds die Finanzierung von Projekten wie dem Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" gesichert werden. So kann die Europäische Union die Situation von Älteren in Deutschland mit verschiedenen Mitteln fördern und verhandelt Fragen zu dem demographischen Wandel, der Situation von älteren Menschen in ländlichen Regionen, dem Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Partizipation Älterer.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? In diesem Beitrag widmen wir uns zunächst der zweiten Frage.

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Der "Zweite Weltaltenplan" der Vereinten Nationen wurde 2002 auf der "Zweiten Weltversammlung zu Fragen des Alterns" in Madrid verabschiedet. Daher heißt dieser Plan kurz MIPAA („Madrid International Plan of Action on Ageing“).

Basierend auf dem deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans und der europäischen regionalen Implementierungsstrategie (RIS) „Herausforderung und Chancen älter werdender Gesellschaften“ veröffentlichte die Bundesregierung zuletzt im Jahr 2022 einen Nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung von RIS und MIPAA, also 20 Jahre nach dem Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Anfang 2022 berichteten wir bereits über die Umsetzung des MIPAA in der Bundesrepublik. Darin geht es auch um die verzeichneten Erfolge und um die Frage, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Auch die BAGSO veröffentlichte im Jahr 2019 einen Bericht, in dem die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplan evaluiert wird. Darin wird gelobt, „dass MIPAA einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung nationaler Altenpläne und Politiken geleistet hat“. Durch die Verabschiedung von MIPAA und RIS gebe es ein stärkeres Bewusstsein für die Belange älterer Menschen. Das öffentliche Interesse für die Lebenssituation älterer Menschen sei in Deutschland durch MIPAA angeregt worden. In Deutschland wie auch global habe der Zweite Weltaltenplan auch wichtige Impulse für Seniorenorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegeben.

Die unabhängige Expertin zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen, Rosa Kornfeld-Matte, betont die Erfolge des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen: „MIPAA scheint die Beteiligung älterer Menschen auf verschiedenen Ebenen gefördert zu haben. Es sollte anerkannt werden, dass MIPAA dazu beigetragen hat, für die Situation älterer Menschen zu sensibilisieren und Altersdiskriminierung sichtbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da das Sichtbarmachen älterer Menschen und ihrer Belange lange Zeit als eine der größten Herausforderungen galt.“

Die wesentlichen Maßnahmen der Regionalen Implementierungsstrategie des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen:

  • Das Potenzial älterer Menschen würdigen
  • Das Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Entwicklung von Arbeitsmarktstrategien
  • Ein Altern in Würde sicherstellen

In allen Bereichen gebe es Fortschritte, wie die BAGSO in einem Bericht von 2021 formuliert. Zusätzlich wird positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung seniorenpolitische Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verknüpft. In Hinblick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie wird die Wichtigkeit der UN-Dekade des gesunden Alterns 2021–2030 deutlich. Zwar gibt es hierzu keinen eigenen Nationalen Umsetzungsplan, jedoch würden sich die Ziele laut Bundesregierung teils mit denen von MIPAA decken. Im Nationalen Bericht von 2022 wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen sowie die Förderung altersgerechter Lebenswelten betont.

Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen habe nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Seniorenpolitik in Deutschland gehabt. Deutschland beteiligt sich außerdem an verschiedenen internationalen Ausschüssen und Kampagnen zu Themen wie Altersdiskriminierung.

Schwerpunkte der Seniorenpolitik, welche sich auf den MIPAA beziehen, können sein:

  • demografische Veränderungen und das Lebensumfeld älterer Menschen gestalten
  • gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen auf lokaler Ebene sowie das Miteinander der Generationen stärken
  • Einsamkeit entgegenwirken
  • gute Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie für berufliche und informelle Pflege schaffen
  • Teilhabe/Inklusion älterer Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen und stärken

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Wie aktuelle Datenauswertungen des Deutschen Alterssurveys zeigen, verursachen Einkommensungleichheiten nicht nur materielle Nachteile – sie können sich auch auf die soziale Integration älterer Menschen auswirken.

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Unterschiede im Einkommen von Menschen in der zweiten Lebenshälfte drücken sich auch in Unterschieden im sozialen Miteinander aus. Das geht aus einem im Oktober veröffentlichten Fact Sheet des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) hervor. So verfügten Menschen mit hohen Einkommen im Durchschnitt über eine größere Anzahl an engen Netzwerkkontakten (5,1 Personen) als Menschen mit Armutsrisiko (3,8 Personen). Die ausgewerteten Daten zeigten, dass armutsgefährdete Menschen ein höheres Niveau an Einsamkeit aufweisen als Menschen mit mittleren und hohen Einkommen.

Auch beim ehrenamtlichen Engagement spiele das Einkommen eine Rolle. Während 22 Prozent der Menschen mit mittleren Einkommen und sogar 27 Prozent derjenigen mit hohen Einkommen ehrenamtlich aktiv sind, haben nur 13 Prozent der armutsgefährdeten Personen ein Ehrenamt inne. Auch im Privaten zeigen sich laut DZA-Fact Sheet Unterschiede: Armutsgefährdete Großeltern betreuten demnach zu deutlich geringeren Anteilen ihre Enkelkinder als Menschen höherer Einkommensstufen.

„Finanzielle Benachteiligung scheint sich insbesondere in Situationen auszuwirken, in denen sich Menschen aktiv sozial einbringen wollen“, heißt es im Fazit des 8-seitigen Papers. „Aus diesen Befunden kann der Schluss gezogen werden, dass sich Armutsrisiken neben der vergleichsweise kleinen Netzwerkgröße vor allem auch in Nachteilen in der gesellschaftlichen Teilhabe niederschlagen.“

In die Analyse sind Daten des Deutschen Alterssurvey (DEAS) 2020/21 eingeflossen. Die Befragten waren zwischen 46 und 90 Jahren alt.

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Bundesweit gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten, ins Gespräch und in Gemeinschaft zu kommen. Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) hat ihre Online-Angebotskarte aktualisiert, über eine Suchmaske können Sie Angebote in Ihrer Umgebung finden.

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„Einsamkeit ist so vielseitig, wie die Menschen die sie verspüren, die Ursachen die sie ausmachen und die individuellen Biografien die sie formen“, ist auf der KNE-Internetseite zu lesen. „Daher sind auch die Angebote für Betroffene vielfältig.“ Die Vielzahl unterschiedlicher Angebote hat das Kompetenznetz auf einer Angebotslandkarte zusammengetragen.

Die aktualisierte Version enthält nun rund 400 Angebote. Im Norden findet sich dort beispielsweise der Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord, der Seniorenbeirat Büsum, Angebote von Lebenshilfe e.V. oder Malteser sowie die Anlaufstellen Nachbarschaft (anna) in Kiel. Hier gelangen Sie zur Angebotslandkarte. Eigene Angebote und Projekte, die sich noch nicht auf der Liste stehen, können dort hinzugefügt werden.

Das Kompetenznetz Einsamkeit verbindet Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer mit dem Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln und Wissenslücken zu schließen. Die gewonnen Erkenntnisse sollen in die politische und gesellschaftliche Praxis einbezogen werden. 

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Am 23. Januar 2024 findet in Rendsburg von 9:30 bis 16:30 Uhr der Fachtag „Sterben, Tod und Trauer bei Menschen mit Demenz“ statt. Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein lädt An- und Zugehörige, Personen aus der ehrenamtlichen und beruflichen Pflege, Betreuung und Begleitung sowie weitere Interessierte dazu ein, sich Fragen zum Thema Demenz und Tod anzunähern und gemeinsam nach Antworten zu suchen.

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So geht es unter anderem darum, wie man sich im besten Sinne des Betroffenen auf das Sterben von Demenzerkrankten vorbereiten kann und wie mit Trauer umgegangen werden kann.

Neben Workshops, Raum für Austausch und Informationsangebote wird der Pantomine Christoph Gilsbach Auszügen aus seinem Stück „Das Leben“ performen. „Wir hoffen, dass der Fachtag dazu beiträgt, achtsam auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingehen und deren individuelle Wünsche und Werte in den Mittelpunkt stellen zu können.“, so die Organisatorin Karina Richter vom Kompetenzzentrum Demenz.

Die Teilnahmegebühr liegt bei 90 bzw. ermäßigt 60 Euro für ehrenamtlich Engagierte, inklusive Getränke und Verpflegung. Bis zum 15.12.2023 kann man sich auf der Webseite des Kompetenzzentrum Demenz anmelden.


Bildunterschrift: Der Pantomime Christoph Gilsbach nähert sich dem Tod in seinem Stück „Das Leben“.

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„Vergiss Dich nicht in der Begleitung von Menschen mit Demenz“ heißt der Videobeitrag, den die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) Schleswig-Holstein und die Techniker Krankenkasse (TK) Schleswig-Holstein diesen Monat veröffentlicht haben. Er behandelt das Thema Selbstfürsorge in der Begleitung von Menschen mit Demenz.

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„Vergessen wir für einen Moment diejenigen, die vergessen“, heißt es einleitend in dem Filmclip. „Demenz kann auch die Angehörigen verändern.“ Eine Vielzahl an Gefühlen kann durch die veränderte Situation ausgelöst werden, die mit der Demenz An- und Zugehöriger entsteht. Neben Liebe und Dankbarkeit können auch Wut und Trauer, Angst oder Selbstzweifel dazu gehören. „Alles ist normal. Es gibt kein richtig oder falsch“, erklärt der Erzähler im Video. Denn die  Begleitung von Menschen mit Demenz kann eine große Herausforderung darstellen.

Der Film hebt die Bedeutung von Unterstützung und Beratung für die Angehörigen hervor. Im Zuge des Videos ermutigt die DAlzG Schleswig-Holstein e.V. dazu, im Bedarfsfall die entsprechenden Angebote in Anspruch zu nehmen. „Gemeinsam können wir alle dazu beitragen, dass Angehörige trotz aller emotionalen Herausforderungen immer wieder zurück in eine seelische Balance finden“, so die DAlzG. „Dies fördert das Wohlbefinden der Person selbst und auch der Menschen mit Demenz, die begleitet werden.“ Hilfsangebote für Angehörige finden Sie beispielsweise auf der Seite Demenzwegweiser SH vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein.

Das Video wurde anlässlich des Welttags für seelische Gesundheit am 10. Oktober veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu dem Video oder Sie schauen es direkt hier:

https://youtu.be/IiE6Pxx4nM0?si=ZvgBvqiAK7Mvbl7C

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