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Seniorenvertretung

Der Seniorenbeirat Stockelsdorf lädt am 18.09.2024 zu einer Podiumsdiskussion ein. Themen werden Altersarmut, die Rente der Zukunft und der (fehlende) Inflationsausgleich für Rentner*innen sein.

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Podiumsdiskussion

  • Wo: Rathaussaal Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7
  • Wann: Mittwoch, den 18.09.2024
  • Uhrzeit: 15.00 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr)

Teilnehmer*innen:

  • Bettina Hagedorn, MdB (SPD)
  • Sebastian Schmidt, Vorsitzender der Kreistagsfraktion OH (CDU)
  • Reiner Heyse, Gewerkschaftler und Herausgeber „RentenZukunft“

Eine Einladung an die FDP Schleswig-Holstein ist erfolgt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages steht eine Zusage noch aus.

Der Seniorenbeirat erwartet in der Diskussion Antworten auf viele Fragen und bittet um rege Beteiligung.

Anmeldungen sind per Mail möglich an seniorenbeirat@stockelsdorf.de oder telefonisch bei Jürgen Fischer, Tel. 0451/494036.

Hintergründe: Fehlender Inflationsausgleich, Demonstrationen, Petition

Zum fehlenden Inflationsausgleich für Rentner*innen fanden in Schleswig-Holstein unter Beteiligung von Seniorenbeiräten verschiedene Aktionen statt. Es wurde demonstriert und Unterschriften wurden gesammelt.

Zu diesen Hintergründen hielt Jürgen Fischer vom Seniorenbeirat Stockelsdorf eine Rede auf der Mitgliederversammlung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V., welche Sie hier gekürzt nachlesen können.

Rede auf der Mitgliederversammlung, Wortlaut Jürgen Fischer

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Delegierte,

ich bedanke mich für die Möglichkeit Ihnen und Euch über die Aktivitäten in Sachen „Senioren-Demo“ zu berichten.

Mein Name ist Jürgen Fischer, Seniorenbeiratsvorsitzender aus Stockelsdorf.

(…)

In unseren Beratungen in Stockelsdorf, an denen auch Peter Schildwächter etliche Male teilnahm, wurde dann über eine Forderung nach Zahlung eines Inflationsausgleiches diskutiert. Das Altenparlament, dass am 29.09.2023 tagte, erhielt vom Seniorenbeirat Plön formuliert, einen Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, den Bund aufzufordern, auch den rund 21 Millionen Rentner*innen einen Inflationsausgleich von 3.000 € zu zahlen.

Gleiches Recht für alle. Die Pensionäre haben den Ausgleich schon erhalten. Nicht nur die Pensionäre, auch unserer Bundespolitiker gönnten sich einen Schluck aus der Pulle. Und das im Übrigen neben zwei Diätenerhöhungen von zusammen rund 9% in diesem Jahr. Wie ungerecht. Etliche Tarifpartner der Wirtschaft hatten inzwischen erkannt, dass die Inflation durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden muss. Doch was ist mit den Rentner*innen?

Für immer mehr bleibt nur noch der Weg zu den örtlichen Tafeln, die einen enormen Zulauf zu beklagen haben. In Kenntnis dieser Ungerechtigkeit hatte sich mittlerweile ein breites Bündnis aus IG Metall Seniorenabteilung, Verdi Senioren, AWO Schleswig-Holstein, AWO Hamburg, SoVD Schleswig-Holstein, SoVD Hamburg, VdK, Seniorenbeiräte aus Mecklenburg-Vorpommern und einigen wenigen Seniorenbeiräten aus Schleswig-Holstein gegründet. Allen war dann klar, wir müssen in die Öffentlichkeit mit unserem Anliegen. So kam es am 05.04.2024 in Stockelsdorf zu einem 1. Spaziergang für Rentner*innen mit rund 1.000 Beteiligten. Teils lautstark und mit Rollatoren. Es folgten ein Beitrag im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR und teils bundesweite Presseberichte.

Zeitgleich mit der 1. Rentner-Demo fingen wir an im Bündnis Unterschriften zu sammeln, mit der Forderung nach Zahlung der Inflationsausgleichprämie. Diese Unterschriften wurden durch eine Online-Petition und durch mehrere Filmbeiträge auf YouTube unterstützt. Derzeit rund 130.000 Klicks und rund 260.000 Unterschriften. Unterschriftenlisten konnte man von der Web-Seite des LSR herunterladen. Haben Sie es gewusst?

Ermuntert durch die 1. Demo gingen wir am 31.05.2024 erneut auf die Straße. Diesmal wieder mit Unterstützung des Bündnisses und etlichen Seniorenbeiräten aus der Region Lübeck, aber auch aus Malente, Bad Segeberg und einigen mehr.

Die Unterschriften wurden mittlerweile in zwei Aktionen des Bündnisses am 15. Juni in Kiel und Hamburg an Bundespolitiker bzw. dem Finanzsenator in Hamburg übergeben.

Dann war zunächst Sommerpause.

Am 14.08.2024 traf sich das Bündnis zum insgesamt wohl 14. Mal, diesmal bei unseren Freunden und Mitstreitern Götz Gebert und Bruno Böhm im Lübecker Rathaus, danke nochmals dafür, und hat meine Forderung nach einer Demo in Berlin angenommen. Wir beraten jetzt in den einzelnen Bündnispartnern über eine Aktion in der Bundeshauptstadt. Möglicherweise vor dem Bundeskanzleramt oder bei Herrn Lindner vor der Tür, wenn er dann noch da ist….

Die Lübecker haben übrigens bereits am14.02.2024 eine bemerkenswerte Veranstaltung zum Thema Altersarmut durchgeführt. Haben Sie es gewusst?

Kommen Sie gern alle mit ihren Senioren am 06.11.2024 mit nach Berlin. Ein Busplatz, Abfahrt in Stockelsdorf, kostet ca. 30,00 €. Ich habe für Stockelsdorf bereits 4 Busse reservieren lassen. Ich bitte Sie alle darüber zu beraten, um der Forderung unserer Rentner*innen und Senior*innen nach Gerechtigkeit Nachdruck zu verleihen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Bündnis am 25.09.2024 in seiner nächsten Sitzung. Es geht nunmehr aber nicht mehr allein um die Inflationsausgleichzahlung, sondern um Altersarmut und ganz wichtig um die Rente der Zukunft, die nach meiner und unserer Meinung im Bündnis nicht durch Börsenspekulationen gefährdet werden darf.

Besonders möchte ich Sie und Euch noch auf eine Podiumsdiskussion in Stockelsdorf am 18.09.2024 im Rathaussaal zu Stockelsdorf aufmerksam machen Dazu habe ich die Bundespolitikerin der SPD und Mitglied im Haushaltsausschuss, Frau Bettina Hagedorn, Ihren vermutlichen Gegenkandidaten der CDU, Sebastian Schmidt, wohnhaft in Stockelsdorf, ein Mitglied der FDP-Fraktion des Landes Schleswig-Holstein und Herrn Reiner Heyse, den Herausgeber von RentenZukunft eingeladen und die Zusagen bereits erhalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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Ob und was gemeinnütziges Engagement für die Gemeinschaft ist, lässt sich nicht immer anhand eines offiziellen Status festmachen. Das gilt besonders für kleine und/oder informelle Gruppen. Das Förderprogramm "Initiativ" der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) richtet sich an diese Organisationen, die den formalen Status der Gemeinnützigkeit (noch) nicht haben und an nicht rechtsfähige Initiativen.

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Bis zum 30. September 2024 können Interessierte online einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind laut DSEE, Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, „die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen.“ Die Fördersumme beträgt bis zu 500 Euro, in Ausnahmen können es auch bis zu 1.000 Euro sein.

Gefördert werden dabei die unterschiedlichsten Anliegen: von Ausgaben für eine bessere Vernetzung, Geld für Weiterbildungen und Schulungen im Ehrenamt oder Fundraising, aber auch Sachkosten für regelmäßige Stammtische der Initiativen oder einmalige Workshops. Auch das Einladen von Trainer*innen oder die Verpflegung für einen solchen Workshop sind förderfähig. Auch ein besserer Webauftritt oder das Erstellen von Broschüren können gefördert werden.

Als Bedingungen gelten:

  • Die Projektziele sollen über das unmittelbare eigene Interesse der antragstellenden Gruppe hinausgehen,
  • das Projekt muss im öffentlichen Interesse liegen und
  • ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden.
  • Zusätzlich müssen „Initiativen […] eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet.“

Vereine und Initiativen, die bereits gemeinnützig sind und sich auf der Suche nach Nachwuchs befinden, wird auch auf das Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken“ verwiesen. Hier fördert die DSEE z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte oder auch Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen von Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro.

Besonders an „ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen“ will sich das Programm richten. Einen Antragszeitraum gibt es dabei nicht.

Unter folgendem Link finden Interessierte zudem eine Videoanleitung, in der sie schrittweise durch das Anlegen eines Benutzerkontos und das Stellen eines Online-Antrags geführt werden.

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Der Dachverband Lesben und Alter, der sich in Politik, Verbänden und Gesellschaft für die Interessen von älteren Lesben einsetzt, forderte zum Tag der lesbischen Sichtbarkeit am 26. April 2024 den Erhalt und Aufbau von Strukturen und Orten für diese Gruppe.

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Aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Sexualität würden lesbische Seniorinnen auf mehreren Ebenen Diskriminierung erfahren und um ihre Sichtbarkeit kämpfen müssen. Dabei hätten viele von ihnen die Lesben- und Frauenbewegung in Deutschland vorangetrieben. Die Vorständin des Dachverbands Lesben und Alter Carolina Brauckmann betont: „Mit ihren kreativen, lautstarken Aktionen gegen Tabus und für lesbische Lebensformen haben sie eine offenere Gesellschaft in Deutschland geprägt – im Westen ebenso wie im Osten“.

An ältere Lesben gerichtete kommunale und landesweite Strukturen, Orte und Netzwerke müssen erhalten werden, fordert der Dachverband. Treffpunkte, die „einen Zufluchtsort“ bieten, „um dem Alltag zwischen Versteckspiel und Diskriminierung für ein paar Stunden zu entfliehen“, seien sehr wichtig für (ältere) Lesben, so der Dachverband in seiner Pressemitteilung.

Kommunen und freie Träger würden hier zunehmend Angebote schaffen, dafür müsse jedoch auch sichergestellt werden, dass eine Sensibilisierung für die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse homosexueller älterer Frauen stattfinde. Einige solcher zielgruppenspezifischer Angebote seien davon bedroht wegzufallen, wie zum Beispiel die „Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und transidente Lebensweisen in der offenen Senior*innenarbeit NRW“.

So fordert der Dachverband die politisch Verantwortlichen dazu auf, nachhaltige Angebote für die Gruppe der lesbischen Senior*innen zu schaffen und Orte und Strukturen aufzubauen und zu erhalten.

Der Dachverband Lesben und Alter e.V. setzt sich für diverse Anliegen lesbischer Frauen im Alter ein, darunter auch Themen wie Rente, Wohnen, politische und gesellschaftliche Teilhabe und Altersarmut.

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Mit der Petition „Faires Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren“ möchte der Seniorenbeirat Norderstedt ein vergünstigtes Deutschlandticket für Senior*innen in Schleswig-Holstein – analog zu anderen Bevölkerungsgruppen – erreichen.

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Der Seniorenbeirat erklärt, dass beispielsweise Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein nur 17 Euro monatlich für das Deutschlandticket bezahlen, auch Schüler*innen und Student*innen würden aus Steuermitteln Vergünstigungen bekommen. Zudem würden andere Beschäftigte Zuschüsse vom Arbeitgeber und damit auch Vergünstigungen beim Deutschlandticket erhalten.

Im Gegenzug dazu zahle die Gruppe der Senior*innen noch den vollen Preis des Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Dabei steige die Altersarmut auch in Schleswig-Holstein. 2024 müssen 9 % mehr Senior*innen als im Vorjahr Grundsicherung beziehen, wie aus einem Bericht des NDR hervorgeht.

Eine Vergünstigung des Deutschlandtickets für Senior*innen könnte einerseits „als Anerkennung für ihre langjährigen Beiträge zur Gesellschaft dienen“ und würde andererseits ihre Mobilität und Unabhängigkeit befördern, so der Seniorenbeirat.

Das Land Schleswig-Holstein wird vom Beirat dazu aufgerufen, „im Sinne der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung den Seniorinnen und Senioren“ diese Gruppierung mitzudenken und „ein faires Deutschlandticket“ anzubieten.

Bundesweit sind bisher keine Vergünstigungen für Senior*innen geplant. Doch können die Länder auf eigene Initiative Maßnahmen dazu umsetzen. So könnte Schleswig-Holstein dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern folgen, in dem Personen ab 65 Jahren das Ticket für 29 Euro kaufen können. In anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen gibt es ein „Sozialticket“, das – günstiger als das Deutschlandticket – für Empfänger*innen von Wohn- oder Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen gilt (für eine Übersicht siehe Südwest Presse). Auch dies könnte für Rentner*innen mit geringem Einkommen eine günstigere Variante zum Deutschlandticket darstellen.

Die Petition „Faires Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren“ ist derzeit noch in der Phase der Mitzeichnung. "Wird die öffentliche Petition von mindestens 2.000 Personen mitgezeichnet, führt der Petitionsausschuss in der Regel eine öffentliche Anhörung des Hauptpetenten durch" (Quelle).

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Unter dem Titel „Für ein solidarisches Miteinander aller Generationen in Europa“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ein sechsseitiges Forderungspapier zur EU-Wahl veröffentlicht.

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Im Juni haben Bürger*innen der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit, ein neues Parlament zu wählen. Während sich auch hierzulande Parteien durch Parteitage und Wahlprogramme auf die Parlamentswahl vorbereiten, veröffentlicht die BAGSO als Interessenvertretung älterer Menschen in Deutschland eine mehrseitige Stellungnahme. Das Papier enthält Forderungen an den neuen europäischen Akteur für die kommende Legislaturperiode – von 2024 bis 2029.

In der Stellungnahme weist die BAGSO darauf hin, dass sich die Bevölkerungsstruktur in Europa bekanntermaßen massiv ändere. Die Bevölkerung werde immer älter und der Anteil junger Menschen sinke. „Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind deshalb gefordert, EU-Richtlinien auf den Weg zu bringen, die das solidarische Miteinander der Generationen fördern und Benachteiligungen älterer Menschen beenden“, heißt es von dem Dachverband der Senior*innenorganisationen.

Als konkrete Ziele einer entsprechenden Politik fordert die BAGSO Altersdiskriminierung zu beenden, alternsfreundliche Umgebungen zu schaffen und soziale Ungleichheit und Armut zu beenden. Das Thema Altersdiskriminierung betreffe beispielsweise Versicherungsgeschäfte und Kreditvergaben, auch die zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen ohne analoge Alternativen gehörten dazu. In diesen Feldern könne das europäische Parlament durch eine Diskriminierung abbauende Politik zu Verbesserungen führen. Zum Abbau sozialer Ungleichheiten zählen die über 120 Senior*innenorganisationen, aus denen die BAGSO besteht, auch die Förderung flächendeckender Bildungsangebote für ältere Menschen. Diese müssten die Interessen und vielfältigen Lebenslagen dieser Generationen berücksichtigen.

Hier gelangen Sie zu der Stellungnahme.

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Die Globale Allianz für die Rechte älterer Menschen (GAROP), ein Netzwerk von über 400 Menschenrechtsorganisationen aus rund 80 Ländern, fordert eine Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

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Die Altenrechtskonvention soll die Unsichtbarkeit älterer Personen im internationalen Menschenrechtsrahmen auflösen, damit die Rechte dieser Personengruppe konsequenter geschützt werden.

Für ihre Forderung startete die GAROP eine Petition, die online unterschrieben werden kann. Im Petitionstext wird hervorgehoben, dass viele ältere Menschen nicht in den Genuss ihrer Menschenrechte kommen würden. Mit einer Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen würden Staaten dazu verpflichtet werden, die Rechte von Älteren besser zu schützen. So müsste der Zugang zu Gesundheit, Arbeit, finanzieller Sicherheit und einem angemessenen Lebensstandard gesichert werden.

Dabei geht es nicht darum, neue Rechte zu schaffen, sondern festzuhalten, wie die Würde von älteren Menschen im Sinne der bestehenden Menschenrechte geachtet werden kann – ähnlich wie es bereits in den Konventionen für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderung festgehalten ist.

Die Petition wird unterstützt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, die eine Übersetzung des Petitionstexts herausgegeben hat. In einem Publikation der Global Alliance for the Rights of Older People wird ausführlich erklärt, warum eine UN-Altenrechtskonvention notwendig ist.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Handreichung veröffentlicht, die Akteur*innen in Kommunen dabei unterstützt, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen.

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§ 71 SGB XII ist die rechtliche Grundlage für die kommunale Altenhilfeplanung. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Vor einem Jahr hatte die BAGSO zu der Norm auch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem die abzuleiten gesetzlichen Verpflichtungen beschrieben werden.

In der aktuellen Handreichung werden Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele einer kommunalen Altenplanung aufgezeigt. Damit richtet sich die rund 50-seitige Publikation insbesondere an Fachleute in der Arbeit mit Senior*innen, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Senior*innenvertretungen und -Organisationen.

„Zur Grundausstattung einer offenen Seniorenarbeit zählen Beratungsangebote, aber auch Strukturen, die Gelegenheiten für Begegnungen und Engagement bieten“, heißt es in der Publikation. Über die Bedeutung sogenannter „Dritter Orte“ haben wir kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Die im November erschienene BAGSO-Broschüre gibt „Anregungen, wie sie in ihrer eigenen Kommune eine solche Grundausstattung systematisch aufbauen können, die den grundsätzlichen Anforderungen an eine offene Seniorenarbeit genügt.“

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? Nachdem wir uns in einem früheren Beitrag bereits der zweiten Frage gewidmet haben, wird hier der Einfluss der Europäischen Union betrachtet.

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Zunächst ist auch die Altenpolitik der EU von den Entwicklungen der Altenpolitik der Vereinten Nationen beeinflusst. So ist die Regionalkomission UNECE (United Nations Economic Comission for Europe) für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene verantwortlich.

Die EU selbst beeinflusst die nationale Seniorenpolitik in Deutschland auf mehreren Ebenen, dazu gehören Erklärungen, Richtlinien und Verordnungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten implementiert werden müssen.

In Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben festgehalten. In der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2023 wurde festgehalten, dass der digitale Wandel ältere Menschen inkludieren muss.

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ gezogen. Darin forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und ältere Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Schutzmaßnahmen in Gesundheitskrisen sollen in Bezug auf das Wohl älterer Menschen angemessen sein. Zudem sollen digitale Dienstleistungen den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Langzeitpflegediensten erleichtern, während traditionelle Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben sollen. Der letzte Punkt scheint aktuell besonders relevant auf EU-Ebene. 2023 veröffentlichte auch die FRA (European Agency for Fundamental Rights) einen Bericht, indem erforscht wird, inwiefern in den Mitgliedstaaten der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften für ältere Menschen sichergestellt wird.

Während es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan zur Sicherstellung der Inklusion älterer Menschen in die digitale Gesellschaft gibt, kann beispielsweise der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte DigitalPakt Alter, über den wir in einem früheren Artikel berichteten, als konkrete Maßnahme in diesem Problemfeld hervorgehoben werden.

Auch der Digital-Kompass, ein Programm zur Überwindung digitaler Barrieren (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) könnte als Maßnahme interpretiert werden, die Politiken auf EU-Ebene zum Thema Alter und Digitalisierung widerspiegelt.

Auch mit der Förderung von verschiedenen Projekten kann die Europäische Union die Entwicklung der Lebensbedingungen von älteren Menschen in den Mitgliedstaaten beeinflussen. Zudem kann die EU-Einfluss auf sozialpolitische Fragen in Deutschland haben, die ältere Menschen betreffen, auch wenn diese eher im nationalstaatlichen Kompetenzfeld bleiben.

So konnte beispielsweise mit dem Europäischen Sozialfonds die Finanzierung von Projekten wie dem Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" gesichert werden. So kann die Europäische Union die Situation von Älteren in Deutschland mit verschiedenen Mitteln fördern und verhandelt Fragen zu dem demographischen Wandel, der Situation von älteren Menschen in ländlichen Regionen, dem Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Partizipation Älterer.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? In diesem Beitrag widmen wir uns zunächst der zweiten Frage.

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Der "Zweite Weltaltenplan" der Vereinten Nationen wurde 2002 auf der "Zweiten Weltversammlung zu Fragen des Alterns" in Madrid verabschiedet. Daher heißt dieser Plan kurz MIPAA („Madrid International Plan of Action on Ageing“).

Basierend auf dem deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans und der europäischen regionalen Implementierungsstrategie (RIS) „Herausforderung und Chancen älter werdender Gesellschaften“ veröffentlichte die Bundesregierung zuletzt im Jahr 2022 einen Nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung von RIS und MIPAA, also 20 Jahre nach dem Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Anfang 2022 berichteten wir bereits über die Umsetzung des MIPAA in der Bundesrepublik. Darin geht es auch um die verzeichneten Erfolge und um die Frage, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Auch die BAGSO veröffentlichte im Jahr 2019 einen Bericht, in dem die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplan evaluiert wird. Darin wird gelobt, „dass MIPAA einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung nationaler Altenpläne und Politiken geleistet hat“. Durch die Verabschiedung von MIPAA und RIS gebe es ein stärkeres Bewusstsein für die Belange älterer Menschen. Das öffentliche Interesse für die Lebenssituation älterer Menschen sei in Deutschland durch MIPAA angeregt worden. In Deutschland wie auch global habe der Zweite Weltaltenplan auch wichtige Impulse für Seniorenorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegeben.

Die unabhängige Expertin zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen, Rosa Kornfeld-Matte, betont die Erfolge des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen: „MIPAA scheint die Beteiligung älterer Menschen auf verschiedenen Ebenen gefördert zu haben. Es sollte anerkannt werden, dass MIPAA dazu beigetragen hat, für die Situation älterer Menschen zu sensibilisieren und Altersdiskriminierung sichtbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da das Sichtbarmachen älterer Menschen und ihrer Belange lange Zeit als eine der größten Herausforderungen galt.“

Die wesentlichen Maßnahmen der Regionalen Implementierungsstrategie des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen:

  • Das Potenzial älterer Menschen würdigen
  • Das Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Entwicklung von Arbeitsmarktstrategien
  • Ein Altern in Würde sicherstellen

In allen Bereichen gebe es Fortschritte, wie die BAGSO in einem Bericht von 2021 formuliert. Zusätzlich wird positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung seniorenpolitische Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verknüpft. In Hinblick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie wird die Wichtigkeit der UN-Dekade des gesunden Alterns 2021–2030 deutlich. Zwar gibt es hierzu keinen eigenen Nationalen Umsetzungsplan, jedoch würden sich die Ziele laut Bundesregierung teils mit denen von MIPAA decken. Im Nationalen Bericht von 2022 wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen sowie die Förderung altersgerechter Lebenswelten betont.

Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen habe nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Seniorenpolitik in Deutschland gehabt. Deutschland beteiligt sich außerdem an verschiedenen internationalen Ausschüssen und Kampagnen zu Themen wie Altersdiskriminierung.

Schwerpunkte der Seniorenpolitik, welche sich auf den MIPAA beziehen, können sein:

  • demografische Veränderungen und das Lebensumfeld älterer Menschen gestalten
  • gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen auf lokaler Ebene sowie das Miteinander der Generationen stärken
  • Einsamkeit entgegenwirken
  • gute Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie für berufliche und informelle Pflege schaffen
  • Teilhabe/Inklusion älterer Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen und stärken

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) und der Dachverband Lesben und Alter e.V. wollen Generationen der LSBTIQ*-Community zusammenbringen. „Open Spaces“ sollen Möglichkeiten bieten, sich unter anderem über Aktivismus, Teilhabe und Gesundheit auszutauschen.

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„Wir möchten reden!“ – so ist eine aktuelle Meldung auf der Internetseite von BISS betitelt. „Wie war das damals? Wie ist das heute?“, heißt es dort weiter. Die Verbände wollen Homo- und Queerfeindlichkeit generationsübergreifend begegnen und laden dazu zu sogenannten „Open Spaces“ ein. „Die Lebensweisen und Lebensentwürfe unserer Communitys und Generationen sind unterschiedlich. Doch wir haben alle das gleiche Ziel: Mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung, rechtliche Gleichstellung und Sichtbarkeit“, so BISS weiter. Zusammen mit lokalen Vereinen aus der Community werden in den Jahren 2023 und 2024 im ganzen Bundesgebiet Veranstaltungen organisiert werden.

Die nächsten Termine des generationenübergreifenden Austauschformates finden statt am

  • 25. Oktober 2023 in Saarbrücken,
  • 02. November 2023 in Jena und am
  • 22. November 2023 in Rostock.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekt. Die durch das Ministerium bereitgestellten Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

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