Weiterlesen „Wir möchten reden!“ – so ist eine aktuelle Meldung auf der Internetseite von BISS betitelt. „Wie war das damals? Wie ist das heute?“, heißt es dort weiter. Die Verbände wollen Homo- und Queerfeindlichkeit generationsübergreifend begegnen und laden dazu zu sogenannten „Open Spaces“ ein. „Die Lebensweisen und Lebensentwürfe unserer Communitys und Generationen sind unterschiedlich. Doch wir haben alle das gleiche Ziel: Mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung, rechtliche Gleichstellung und Sichtbarkeit“, so BISS weiter. Zusammen mit lokalen Vereinen aus der Community werden in den Jahren 2023 und 2024 im ganzen Bundesgebiet Veranstaltungen organisiert werden. Die nächsten Termine des generationenübergreifenden Austauschformates finden statt am Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekt. Die durch das Ministerium bereitgestellten Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Seniorenvertretung
Beschlüsse des Altenparlaments 2023
29. September 2023Weiterlesen Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen. Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten. Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe. Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert: Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen. Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet: Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden. Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf. Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden. Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird. Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird. Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen. Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden. Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen. Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen. Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden. Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen. Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren. Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern. Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage. Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird. Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen. Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden. Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden. Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden: Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird. Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt. Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen. Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken. Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss. Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe. Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind. Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten. WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird. Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten. Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken. Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.Zusammenfassung
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.Auswertung der Beschlüsse
Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität
Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung
Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken
Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen
Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen
Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit
Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen
Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren
Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige
Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen
Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich
Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen
Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen
Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten
Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum
Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum
Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten
Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen
Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen
Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit
Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen
Beschlüsse: Wohnen/Mobilität
Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen
Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen
Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern
Selbstbestimmtes Leben / Wohnen
Mehr barrierefreie Wohnungen
Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen
Barrierefreie Mobilität
Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität
Verstärkung des ÖPNV
Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren
Inklusivere Sportstätteninfrastruktur
Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern
Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen
Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung
Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention
Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken
Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen
Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen
Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben
Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein
Gemeindeschwester
Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner
Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen
Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen
Digitalisierungsbotschafter*in
Digitale Teilhabe
Ausbau des Internets
Datenschutzgrundverordnung
Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter
Stärkung von Sport als Bildungsträger
BISS-Fachtag – 15.09.2023 – Hamburg
12. September 2023Weiterlesen Als Interessenvertretung schwuler Senioren besteht die Arbeit von BISS darin, individuelle Vorstellungen eines guten schwulen Alter(n)s zu bündeln und an Politik, Altenhilfe und in die Communitys weiterzugeben, Forderungen zu entwickeln und Diskussionen anzuregen. Dazu soll der Fachtag am Freitag in Hamburg beitragen, bei dem unter anderem eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Schwules Altern im 360 Grad Blickwinkel“ geplant ist. „Gutes schwules Alter(n) ist eine Grundsatzangelegenheit der Senior:innenpolitik, der Altenhilfe und der LSBTIQ*-Community“, heißt es von den Organisator*innen. Der Fachtag will Gelegenheit bieten, die notwendigen Rahmenbedingungen, Infrastrukturen und Inputs zu beleuchten, die es für ein gutes schwules Alter(n) benötigt. Die Veranstaltung findet am 15. September 2023 von 12 bis ca. 17 Uhr im Magnus-Hirschfeld-Centrum in Hamburg ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Mehr zum BISS-Fachtag und zur Anmeldung finden Sie hier.
Sozialministerin besucht Seniorenbeirat
16. August 2023Weiterlesen Wie HL-Live.de gestern, am 15. August 2023 berichtet, hat sich die Ministerin mit Senior*innen des Lübecker Beirats getroffen und dabei darauf hingewiesen, dass rund ein Viertel der Schleswig-Holsteiner*innen über 65 Jahre alt seien. In allen Themenbereichen sei die Perspektive von Senior*innen daher relevant. Neben den genannten Feldern war auch Einsamkeit im Alter und geeignete Gegenmaßnahmen Thema des Austauschs. Einsamkeit solle das zentrale Thema der Seniorenpolitik der nächsten Jahre werden. Auch wenn alle Altersgruppen betroffen sein können, leiden besonders häufig ältere Menschen unter Einsamkeit. „Wir wollen dagegen im Grundsatz vorgehen und Angebote für das Leben und Wohlbefinden älterer Menschen außerhalb von Pflege schaffen und sie unterstützen“, kündigt die Grünen-Politikerin an. Dabei könne auch ehrenamtliches Engagement eine wichtige Rolle spielen, welches von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft sei. Neben inhaltlichen Diskussionen sprach die Ministerin dem Beirat auch ihren Dank aus. „Der Seniorenbeirat der Stadt Lübeck leistet hier wertvolle Arbeit, indem er die Belange der älteren Generation der Stadt in der Öffentlichkeit und gegenüber der Verwaltung und Politik vertritt“, so Touré. „Dafür möchte ich mich bedanken“.
Auswertung: Beschlüsse des Altenparlaments 2020
11. August 2023Weiterlesen Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung. Mehr zur Vorgehensweise und Verwendung finden Sie in unserem Beitrag zu den Beschlüssen des Jahres 2019. Die hier dargestellten Einschätzungen sollen grob zusammenfassen, ob die jeweiligen Rückmeldungen aus Parteien, Ausschüssen und Parlamenten im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind. Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen aus den Parteien widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Die Ergebnisse lassen sich zu folgenden Zwecken nutzen: Zehn Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurden untersucht. Im Vorjahr gingen noch 15 Beschlüsse aus Anträgen des LSR hervor. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt. Die Abbildungen zeigen die Reaktionen aus der aktuellen Analyse (Altenparlament 2020). Um den Vergleich zu veranschaulichen, werden die Ergebnisse der Analysen seit dem Altenparlament 2015 dargestellt. Auf der Landesebene reichten wie im Vorjahr CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD nahm zu keinem Beschluss Stellung. Im Untersuchungszeitraum hat damit erstmals eine im Landtag vertretene Partei zu keinem der Beschlüsse Stellung genommen. Bei CDU, SPD, FDP und SSW ist der Anteil der Zustimmungen gestiegen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Zustimmungen gesetzgeberische Handlungen gefolgt sind. Bei den Grünen ist der Anteil der Zustimmungen wie im Vorjahr leicht zurückgegangen. Die Grünen und vor allem die SPD kündigten häufiger Diskussionen zu den Beschlüssen an, das Ergebnis dieser Diskussionen könnten Seniorenvertreter*innen erfragen und kritisch hinterfragen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist bei CDU, SPD und Grünen der Anteil der ablehnenden Reaktionen wieder etwas gestiegen. Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben, 2020 wurde sogar neun von zehn Beschlüssen zugestimmt. Aus den zuständigen Ministerien kamen 2020 wieder etwas mehr kritische Rückmeldungen als im Vorjahr. Erstmals seit 2017 wurde sich wieder zu allen Beschlüssen des LSR geäußert. In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2020 wieder seltener Bezüge zu Beschlüssen des Altenparlaments hergestellt werden. In den Landtagsdebatten konnten dagegen zum ersten Mal zu mehr als der Hälfte der Beschlüsse inhaltliche Bezüge recherchiert werden. Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne auf Bundesebene am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Landesgruppen von FDP und AfD haben 2020 keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert. Bei der CDU ist der Anteil der Rückmeldungen deutlich angestiegen, vor allen im Vergleich zum Vorjahr. Die Linke gibt weiterhin – verglichen zu den anderen Bundesparteien desselben Jahres – am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und allem SPD ist im Vorjahresvergleich weiter leicht gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen weiter leicht gesunken. Im Bundestag wurden zu der Hälfte der Beschlüsse des Altenparlamentes inhaltliche Bezüge in den Plenardebatten hergestellt, dies ist der höchste Anteil seit Beginn der Analysen. Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf Landesebene Parteivertreter*innen deutlich häufiger auf die Beschlüsse reagieren. Die 63-seitige Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurde durch den Vorstand des LSR zur Veröffentlichung freigegeben und kann hier direkt heruntergeladen werden.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Landesebene: Parteien
Landesregierung und Landtag
Bundesebene
Weitere Lektüre
Auswertung: Beschlüsse des Altenparlaments 2019
2. August 2023Weiterlesen Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen. Um sicherzustellen, dass mögliche Vorgänge in Parlamenten oder Ausschüssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits abgeschlossen sind und gleichzeitig eine gewisse Aktualität der Ereignisse gewährleistet bleibt, wurden die Beschlüsse des Altenparlaments des Jahres 2019 untersucht. Für die Jahre 1997 bis 2011 liegen bereits vergleichbare Untersuchungen vor. In diesen Betrachtungen – zunächst für die Jahre 1997 bis 2008, anschließend in Fortführung bis 2011 – wurden Beschlüsse der jeweiligen Jahrgänge in Kategorien wie Gesundheit oder Wohnen zusammengefasst und aus diesen Clustern beispielhafte Beschlüsse näher betrachtet. In der Analyse der Altenparlamente 2015 und folgende wurde der Fokus verändert. Die Auswahl aus der Gesamtheit aller Beschlüsse des Altenparlaments wurde nicht auf Grundlage einer eigenen Kategorisierung getroffen. Für die Analyse wurden stattdessen die Beschlüsse ausgehend vom einreichenden Akteur ausgewählt. Es wurden alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden. Diese veränderte Auswahl wurde seitdem weiterverwendet und ergibt eine direkte Vergleichbarkeit für die Jahre 2015 bis 2019. Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind. Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen im Bericht zitiert oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind. In der Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen: Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen: 15 Beschlüsse des Altenparlaments 2019 wurden untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt. Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Damit haben erstmals seit Beginn der jährlichen Evaluationen des Altenparlaments alle im Landtag vertretenen Parteien auf alle Beschlüsse reagiert. Bei CDU, SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der Ankündigungen gestiegen, sich mit dem Thema des Antrags auseinanderzusetzen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Ankündigungen Handlungen gefolgt sind. Im Vergleich zum Vorjahr ist bei CDU, SPD, und FDP der Anteil der ablehnenden Reaktionen zurückgegangen. Der Anteil der ablehnenden Reaktionen ist bei FDP und AfD in allen fünf untersuchten Jahren relativ hoch. Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben. Zum ersten Mal haben in den untersuchten Zeiträumen im Jahr 2019 alle Landtags-Parteien Reaktionen auf alle Beschlüsse des Altenparlaments eingereicht. Das jeweils zuständige Ministerium reagierte auf vier Beschlüsse nicht. In Ausschüssen wurden fünf Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache. Aus den zuständigen Ministerien kamen 2019 deutlich weniger kritische Rückmeldungen als in den Vorjahren. Erstmals wurde sich zu etwas mehr als einem Viertel der Beschlüsse nicht direkt geäußert. In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2019 erstmals seit 2016 nicht neutrale Positionen herausgelesen werden. Im Landtag ist der Anteil der Beschlüsse, mit denen sich zumindest inhaltlich befasst wurde, im Vorjahresvergleich konstant geblieben. Auf der Bundesebene reagierten Abgeordnete der Landesgruppen aus SPD und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments, bei der Linken wurde zu einem Antrag keine Stellungnahme formuliert. CDU, FDP und AfD reagierten auf keiner der Beschlüsse direkt, vereinzelte Stellungnahmen wurden aus Äußerungen in Bundestagsdebatten entnommen. Im Bundestag wurden thematisch fünf Beschlüsse behandelt. Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Landesgruppen von CDU, FDP und AfD haben 2019 erstmals keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert, es konnten nur entsprechende Haltungen aus Bundestagsdebatten abgelesen werden. Vor allem bei der Bundes-CDU ist damit der Anteil der Rückmeldungen sehr stark zurückgegangen. Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und vor allem SPD ist im Vorjahresvergleich gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen gesunken. Im Bundestag ist im gesamten Untersuchungszeitraum eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden. Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen durch die Parteienvertreter*innen angekündigt werden. Die Auswertung der einzelnen Beschlüsse können im 90seitigen Gesamtbericht nachgelesen werden. Dort finden sich auch weitere Abbildungen zur vereinfachten Darstellung der Ergebnisse.Vorgehensweise und Verwendung
Zusammenfassung der Ergebnisse
Landesebene
Bundesebene
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„Vor-Ort-für-dich-Kraft“ wird weiter beraten
31. Juli 2023Weiterlesen Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“). Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“ In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband. Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.
Weiterlesen Ende vergangenen Jahres hatten wir schon einmal über § 71 SGB XII berichtet. Damals ging es um ein Rechtsgutachten, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben hatte. Die Norm sieht vor, dass älteren Menschen Altenhilfe gewährt werden soll. Das sind beispielsweise offene Treffs für Senior*innen, in denen sie sich mit anderen Menschen treffen, an Veranstaltungen teilnehmen oder kulturelle Bedürfnisse erfüllen können. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen kommen als Leistungen der Altenhilfe in Betracht. Das BAGSO-Gutachten kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass sich aus § 71 SGB XII für Kommunen durchaus eine Pflicht zum Vorhalten eines gewissen Umfangs an Leistungen der Altenhilfe ableiten lässt. Allerdings ist der Paragraf recht vage formuliert und der örtliche Sozialhilfeträger hat ein weites Gestaltungsermessen, in welcher Form die Angebote fördern oder selbst vorhalten. Als erstes Bundesland soll Berlin die Vorschrift nun in einem Landesgesetz zur Pflichtaufgabe erklären – jedenfalls wenn es nach dem Landesseniorenrat geht. Der LSBB hat am 17. April 2023 einen Entwurf vorgelegt, wie ein „Altenhilfestrukturgesetz“ aussehen könnte. Der über zwei Jahre stattgefundene Diskussions- und Erarbeitungsprozess wurde von Prof. Thomas Klie geleitet, der den Gesetzentwurf dem LSBB überreicht hatte. Thomas Klie ist Mitautor des 7. Altenberichts der Bundesregierung. Der Gesetzesvorschlag trägt den Titel „Gutes Leben im Alter“. Mit diesem komme das Land „seinen Verpflichtungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII nach“, wie es im Entwurf heißt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, im Ausführungsgesetz zum SGB XII einen neuen Paragrafen einzufügen, der älteren Menschen einen klaren Anspruch auf Leistungen nach § 71 SGB XII zugesteht. In dieser neuen Vorschrift sollen auch konkrete Leistungen genannt werden. „Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Ziel verfolgt, die in § 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen“, so in der Zielsetzung des eingebrachten Entwurfs weiter. Der Einsatz für ein Altenhilfestrukturgesetz mache darüber hinaus das Thema bekannter. „Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik“, erklärt der LSBB. Auch die BAGSO unterstütze das Projekt. Bislang war das Vorhaben bereits in den Richtlinien der rot-grün-roten Regierungspolitik aufgenommen worden und auch im kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung (CDU und SPD) ist festgehalten, ein Altenhilfestrukturgesetz „im Dialog mit Seniorengruppen“ in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten. Den Entwurf des LSBB finden Sie hier. Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des LSBB.
Weiterlesen Es war eines der zentralen Themen, die das 34. Altenparlament im September vergangenen Jahres bewegte: Das Ehrenamt. Es wurde im Hinblick auf die Situation der Tafeln zwar klargestellt, dass das freiwillige Engagement nicht zum schleichenden Ersatz für staatliche Aufgaben werden dürfe, gleichzeitig sei das Ehrenamt aber ein Instrument, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. So forderten die Senior*innen die Wertschätzung für das Engagement zu fördern, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft angemessen finanziell zu stärken und die Steuerfreistellung von Ehrenamtspauschalen auszuweiten. Und: Die Einführung eines Ehrenamts-Kontos. Wörtlich lautet der Beschluss: „Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, ein Projekt für ein Ehrenamtskonto zu initiieren in Form von Hilfe gegen Hilfe, mit dem Menschen für das Ehrenamt gewonnen werden können.“ Die Idee dahinter ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem Plus-Eintrag auf einem entsprechend einzurichtenden Konto gutgeschrieben werden. Wer dann selbst Hilfe in Anspruch nimmt, solle dann mit diesem Guthaben ‚bezahlen‘ können. Das Guthaben stellt dabei keinen Geldbetrag dar, sondern die gesammelten ehrenamtlichen Plus-Einträge. Es gehe also um eine institutionalisierte Form von ‚Hilfe gegen Hilfe‘, wie in der Begründung des Antrages erklärt wird. Zu denken sei dabei an Engagement wie „Babysitten für die junge Familie, Hilfe beim Einkaufen für die ältere Dame und Unterstützung bei der Gartenarbeit“. Eingebracht worden war der Antrag vom schleswig-holsteinischem Landesverband des Sozialverbandes Deutschland. „Das Ziel muss sein, dass auf diese Weise insbesondere jüngere Menschen stärker an ehrenamtliche Strukturen herangeführt werden“, heißt es in der Antragsbegründung. Bei der Konzeption und dem Aufbau eines solchen Konto-Systems benötige es hauptamtliche Unterstützung, die durch die Landesregierung zu leisten sei. Fast alle im schleswig-holsteinischen Landtag vertretenen Parteien nehmen den Vorschlag positiv auf und kündigen an, die Idee weiter zu diskutieren. „Hilfeleistungen gegen Hilfeleistungen auszutauschen und dies in Form eines virtuellen Kontos festzuhalten, ist ein sinnvolles Prinzip“, finden beispielsweise die Grünen, die eine Umsetzung im Quartier und der Kommune für am einfachsten halten. Auch die CDU-Fraktion hält es für sinnvoll, „verschiedene Ehrenämter mit einander zu verknüpfen“. Kritische Töne kommen hingegen vom SSW: „Junge Menschen zu ‚entlohnen‘ über Hilfe gegen Hilfe, um dies auf einem entsprechenden Konto gutzuschreiben, widerspricht dem eigentlichen Gedanken des Ehrenamtes. Es würde damit den Charakter des Ehrenamtes stark verändern.“ Neben diesen grundsätzlichen Bedenken, die sich auf das Prinzip eines solchen Konto-Systems beziehen, fürchtet die Fraktion auch bürokratische Hürden: „Ein solches Konto zu initiieren und dies dann entsprechend zu dokumentieren und zu aktualisieren ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden; insbesondere für die Anwender und Nutzer.“ Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Mathias Stein (SPD) hebt die Bedeutung des Themas für seine Bundestagsfraktion hervor, äußert an dem Konto-Modell des Altenparlaments aber ähnliche Kritik wie der SSW: „Eine Anrechnung von ehrenamtlicher Tätigkeit in Form eines Kontos und damit auch eine Inwertstellung dieser Tätigkeiten lehnen wir (…) ab.“ Interessant ist, dass Steins Parteifreunde aus dem Landtag deutlich unkritischer auf den Beschluss reagieren. Für sie sei ein Ehrenamts-Konto „wirklich interessant“ und man wolle das „gern diskutieren“. Eine Einführung eines solchen Systems scheint allerdings zumindest auf Landesebene unwahrscheinlich. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Einführung eines solchen Kontos nicht geplant sei, „auch vor dem Hintergrund der dafür zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden administrativen Ressourcen.“ Ob einzelne Kommunen den Vorschlag aufgreifen, bleibt abzuwarten. Zu der Broschüre zu dem letzten Altenparlament mit allen Beschlüssen und Stellungnahmen der Parteien und Ministerien gelangen Sie hier. Das schleswig-holsteinische Altenparlament kommt seit 1989 jährlich im Kieler Landtag zusammen, die nächste Sitzung findet am 29. September statt. Die Beschlüsse sind nicht bindend, geben aber immer wieder Anstöße für politische Diskussionen und Entscheidungen.
Altersdiskriminierung als zentrales Thema
13. April 2023Weiterlesen Neun Expert*innen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft waren zu einem Runden Tisch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geladen. Darunter Claudia Mahler, die UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen und der stellvertretende BAGSO-Vorsitzende Jens-Peter Kruse. Eingeladen zu dem Fachgespräch hatte Ferda Ataman, die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Sie wolle das Thema Altersdiskriminierung zu einem zentralen Thema in ihrer Amtszeit machen. Angesichts des Ausmaßes dieser Diskriminierungsform ist das sicher eine sinnvolle Entscheidung – immerhin gut ein Fünftel geben Umfragen zufolge an, aufgrund des Alters in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Die Folgen von Stereotypen gegenüber älteren Menschen zeigen sich unter anderem in den Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt. „Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Teilhabe ausgeschlossen und abgehängt werden“, äußert Ataman zu Beginn des Fachgesprächs. Dabei nimmt sie ausdrücklich auch die jüngere Generation in den Blick: „Wir müssen Kinder und Kindeswohl ernster nehmen, Perspektiven junger Menschen stärker in politischen Gremien einbinden und ältere Menschen stärker bei der Digitalisierung mitnehmen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Form von Diskriminierungsprävention“, argumentiert die Antidiskriminierungs-Beauftragte weiter. Drei konkrete Forderungen haben die Fachleute zusammengetragen: Es bleibt abzuwarten, ob es noch in der laufenden Legislaturperiode sichtbare Schritte in diese Richtung geben wird. Insbesondere die Forderung nach einer Aufnahme des Merkmals Alter in das Grundgesetz und die AGG-Reform liegen schon länger auf dem Tisch. Eine Reform des AGG sieht sogar der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vor. Mehr zur Debatte um eine AGG-Reform lesen Sie hier. Über diesen Link gelangen Sie zur Seite der Antidiskriminierungsstelle.