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Seniorenvertretung

Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Januar berichtet, habe es kurz vor Weihnachten einen Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Senior*innenpolitik zwischen der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner und der Bundesministerin Lisa Paus gegeben.

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Laut BAGSO-Meldung habe die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in dem Gespräch betont, wie wichtig ihr das Thema „Aktives Alter“ sei und das sie sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der BAGSO und ihren Verbänden freue.

Bei dem Gespräch sei es auch um das Thema der Teilhabe älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung gegangen. Im Dezember hatte die BAGSO ihre Studienergebnisse zur Untersuchung „Leben ohne Internet“ veröffentlicht, die Regina Görner der Bundesministerin im Rahmen des Austausches überreichte. Die Ergebnisse der Studie weisen auf Ausgrenzungen und Diskriminierung hin, die ältere Menschen ohne Internetzugang im Alltag teilweise erleben.

Die BAGSO wolle daher darauf hinwirken, dass vor allem Bürger*innendienste immer auch niedrigschwellige Zugangswege ohne vorausgesetzten Internetzugang anbieten. Gleichzeitig brauche es aber auch Anlaufstellen für Senior*innen, um den Umgang mit dem Internet lernen zu können. Für die enge Zusammenarbeit im Rahmen des „DigitalPakt Alter“ habe sich die BAGSO-Vorsitzende bei Paus bedankt.

Weiteres Thema sei die Ergebnisse des Rechtsgutachtens zur Altenhilfe nach § 71 SGB XII gewesen, welches von der BAGSO in Auftrag gegeben wurde und klarstellt, das Landkreise und kreisfreie Städte zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Beratung und offenen Hilfsangeboten für Ältere verpflichtet seien.

Die Zusammenfassung des Gesprächs finden Sie unter diesem Link.

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Mit kurzen Videoclips informiert der BIVA-Pflegeschutzbund seit Januar 2023 im Internet über die Beiratsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie werden für alle Interessierten nun nach und nach kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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BIVA steht ausgeschrieben für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“. Der über 40 Jahre alte BIVA-Pflegeschutzbund ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen in betreuten Wohnformen einsetzt. In Veröffentlichungen betont der Verein dabei immer wieder die Bedeutung von Bewohner*innenvertretungen in den Einrichtungen. Anschaulich hat die Interessenvertretung nun Informationen zur Arbeit in Beiräten entwickelt, die nach und nach auf dem YouTube-Kanal des Verbands veröffentlicht werden.

Los geht es mit dem ersten Video „Was ist eine Bewohnervertretung in einem Pflegeheim?“, weitere der bereits zahlreichen hochgeladenen Clips heißen beispielsweise „Was ist das Wohn- und Teilhabegesetz?“ oder „Wie läuft die Wahl des Beiratsgremiums ab?“. Insgesamt wurden 42 kleine Videobeiträge produziert. Entstanden sind die Videos im Rahmen eines Projekts des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales entstanden.

Hier gelangen Sie zum YouTube-Kanal des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Mehr zu dem Verein und weitere Informationen rund um Beiratsarbeit in Heimen finden Sie auch auf der Internetseite von BIVA.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Eine Änderung des Gesetzes hatten die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt.

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„Immer wieder haben sich Seniorinnen und Senioren an die BAGSO gewandt, weil sie sich durch das bestehende AGG nicht hinreichend vor Diskriminierung geschützt sahen“, heißt es von dem Interessenverband der älteren Generationen in der Stellungnahme. Daher begrüße die BAGSO, dass das AGG aus dem Jahr 2006 einer Novellierung unterzogen werden soll. „Zahlreiche Verbände und Institutionen fordern schon seit einigen Jahren eine Stärkung und Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung, insbesondere auch durch Änderungen und Ergänzungen des AGG“, unterstreicht der Dachverband die Wichtigkeit des Anliegens. Eine Novellierung haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Das Bundesjustizministerium plant, zur Änderung des Gesetztes ein Eckpunktepapier vorzulegen.

Nach Auffassung der BAGSO sollte das Vorhaben genutzt werden, auch der Altersdiskriminierung wirksam entgegenzutreten. In ihrer vierseitigen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Beschränkung des Benachteiligungsverbot auf sog. Massengeschäfte – derzeit in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG normiert. In einer weiteren Pressemitteilung führt die BAGSO an, dass diese Beschränkung beispielsweise dazu führe, dass Benachteiligungen bei der Vermietung eines Hotelzimmers verboten sei, nicht aber bei der Vermietung einer Wohnung. „Die 2006 in Kraft getretene Regelung hat zur Folge, dass der gesetzliche Diskriminierungsschutz in vielen Fällen nicht gilt. Die Novellierung bietet nach mehr als 15 Jahren die Chance, das zu ändern.“

Darüber hinaus kritisiert die BAGSO das pauschale Festlegen von Versicherungstarifen nach Altersgruppen. Es gebe viel aussagekräftigere Kriterien einer individuellen Risikozuordnung, die aktuelle Rechtslage nehme für die Unfälle weniger alle in Mithaftung. Skeptisch ist die Bundesarbeitsgemeinschaft auch hinsichtlich automatisierter Entscheidungsverfahren („Algorithmen“), die beispielsweise durch Banken zur Prüfung von Darlehenskonditionen genutzt werden würden. Auch hier bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, um wirksam vor Diskriminierung zu schützen.

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Es gibt sie bereits für gefährdete Kinder, für gewaltbetroffene Frauen und Opfer häuslicher Gewalt: Eine EU-weite Rufnummer. Nach Vorstellung von Senior*innenverbänden und einigen Staaten in der EU soll es eine solche kostenfreie Nummer bald auch für ältere Menschen geben. Für eine Umsetzung braucht es jedoch noch weitere zustimmende Mitgliedsstaaten.

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EU-weit einheitliche Rufnummern, die insbesondere soziale Dienste betreffen, beginnen mit den Ziffern „116“. Das geht auf einen Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 zurück und sollte zu einer Harmonisierung der Notfallhotlines führen. Eine neue 116 100-Nummer künftig auch für ältere Menschen einzurichten, hat die  Tschechischen Republik nun der EU-Kommission vorgeschlagen. „Dies würde es älteren Bürgern in der gesamten Union einschließlich Reisenden und behinderten Nutzern ermöglichen, Dienste von sozialem Wert zu erreichen, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, indem sie eine einzige, harmonisierte, leicht zu merkende Nummer verwenden“, heißt es zu den Absichten des Vorhabens auf der Internetseite der AGE Platform Europe, dem europäischen Zusammenschluss zahlreicher nationaler Senior*innenverbände.

Dort wird zudem erläutert, dass die tschechische Initiative für eine solche Nummer auf einen Aufruf der tschechischen Interessenvertretung für Seniorinnen und Senioren „Epilda“ zurückzuführen ist. Im Rahmen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft habe sich das tschechische Arbeits- und Sozialministerium daraufhin der Durchsetzung dieser Initiative angenommen.

Zu den Zielen, die Epilda mit der einheitlichen europäischen Rufnummer für Senior*innen verfolgt, heißt es in der Meldung von AGE:

  • „Eine beträchtliche Anzahl von Senior*innen nutzt das Internet nicht als Informationsquelle und praktische Hilfe in einer Krisensituation; Diese Gruppe von Menschen kann durch einen Mangel an Informationen und Quellen praktischer Hilfe oder durch Fake News bedroht sein.
  • In einer schweren Krisensituation haben Senior*innen oft keine nahestehende Person, die sie um Hilfe bitten können. Das Fehlen sozialer Unterstützung verringert die Fähigkeit, eine Krisensituation effektiv zu bewältigen, erheblich. Mit abnehmender Mobilität nimmt die Qualität der Kontakte zu Gleichaltrigen ab.“

Neben der Tschechischen Republik unterstützen auch weitere Mitgliedsstaaten die Initiative, darunter auch Deutschland. Für eine Einführung einer entsprechenden Hotline wird die Zustimmung von 14 Mitgliedsstaaten benötigt. Da es bislang keine ausreichende Mehrheit gibt, ruft der europäische Dachverband der Senior*innenorganisationen die Mitgliedsorganisationen auf, weiter Druck auf die jeweiligen Staaten auszuüben.


Redaktioneller Hinweis: Die hier aufgeführten Zitate der AGE Platform Europe-Internetseite sind im Originalen englischsprachig und wurden zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit durch uns übersetzt.

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Der fehlende Zugang zum ersten Arbeitsmarkt oder der Verlust eines Arbeitsplatzes löse für Menschen mit Sehbehinderung vielfach eine Abwärtsspirale aus. Armut und Isolation seien Folgen, mahnt der Verband PRO RETINA anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung im Dezember.

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„Menschen mit Sehbehinderung müssen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, lässt sich Dario Madani, Vorstandsvorsitzender von PRO RETINA, in einer Pressemitteilung zitieren. „Sie brauchen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und vor allem digitale Hilfsmittel, die ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“ PRO RETINA ist nach ihrer Selbstbezeichnung eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegeneration.

Häufig löse der fehlende Zugang zum Arbeitsmarkt seheingeschränkter Menschen eine Negativspirale aus, die zu prekären Lebensverhältnissen führten. Neben eingeschränkter Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe seien Isolation und Vereinsamung die Folge. Aktueller Anlass, um auf die Situation aufmerksam zu machen, war der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seit 1993 jährlich an diesem Datum begangen.

Erst kürzlich berichteten wir über das Bestreben politischer Kräfte in Schleswig-Holstein, das Landesblindengeld zu erhöhen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. schlägt vor, das Blindengeld künftig an die Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 449 Euro, ab Januar 502 Euro) zu koppeln und damit bundesweit zu vereinheitlichen. „Es kann nicht sein, dass im grenznahen Bereich, die eine Seite im Verhältnis zur anderen Seite der Landesgrenze blinde und/oder taubblinde Menschen mit unterschiedlichen Geldbeträgen unterstützt werden“, so der Landesseniorenrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vergangenen Monat.

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Der schleswig-holsteinische Landtag beschäftigt sich derzeit mit Anträgen zum Landesblindengeld und zur Einführung eines Gehörlosengeldes. Nun hat auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein zu den Forderungen Stellung genommen.

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Er ist die größte Interessenvertretung der Menschen über 60 Jahren im nördlichsten Bundesland: Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (im Folgenden: LSR). Er vertritt 143 kommunale Mitgliedseinrichtungen und ca. 780.000 Senior*innen und hat sich nun zu den Forderungen einer Anhebung des Landesblindengeldes und zur Einführung eines Gehörlosengeldes geäußert. Die schriftliche Stellungnahme ist noch Ende November dem Sozialausschuss vorgelegt worden und bezieht sich unter anderem auf einen Antrag der Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) vom 16. September 2022. Darin fordert die Fraktion, das Landesblindengeld anzuheben und ein Gehörlosengeld einzuführen.

„Ziel unseres Antrags (…) ist, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn wie viele andere Menschen mit Behinderung stoßen auch sie noch viel zu oft an Grenzen“, begründet Christian Dirschauer vom SSW zunächst den Antrag seiner Fraktion im Landtag. Zu den Forderungen ergänzt er in der Aussprache am 28. September 2022: „Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch, denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität.“ Der LSR begrüßt die Vorschläge in der Stellungnahme.

Das Blindengeld wird von den Ländern festgelegt und gewährt. Es ist entsprechend unterschiedlich gestaltet. Während das Blindengeld in Schleswig-Holstein für die meisten Empfänger*innen bei 300 Euro liegt, bekommen blinde Menschen in Bayern in der Regel 685 Euro – weit mehr als das Doppelte. Schleswig-Holstein liegt mit der Höhe im bundesweitern Vergleich im unteren Drittel. Der SSW kritisiert nicht nur die verschiedenen Lebensbedingungen je nach Land und die unterdurchschnittliche Leistungshöhe in Schleswig-Holstein, sondern mahnt auch angesichts allgemeiner Preissteigerungen eine Anpassung an. Eine konkrete Höhe nennt der Antrag nicht, der LSR rät an, dass sich das Landesblindengeld künftig an der Regelbedarfsstufe 1 orientieren solle und jährlich entsprechend angepasst werden müsse. „Das Landesblindengeld, das seit 2013 in der Höhe unverändert gezahlt wird, ist ein wesentlicher monetärer Bestandteil für die blinden und taubblinden Menschen zur Verbesserung der Lebensqualität“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Forderung nach Einführung eines Gehörlosengeldes trifft auf Zustimmung des LSR. Dazu schreibt die Interessenvertretung: „Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass der behinderte gehörlose Mensch Hilfsmittel (Hörgeräte) erhält, die in Form und Größe, individuell auf den Behinderten zugeschnitten sind, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten der behinderte Mensch selbst tragen muss.“

Kritik übt der LSR an den Anrechnungsregeln im Landesblindengesetz. Bislang werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld selbst dann angerechnet, wenn die pflegerischen Aufwendungen gar nicht im Zusammenhang zur Blindheit oder Taubblindheit stehen. „Eine generelle Anrechnung bei Inanspruchnahme der häuslichen Pflege oder der stationären Einrichtung ist nicht nachvollziehbar, da die Geldleistung der Mensch als Nachteilsausgleich für seine Behinderung erhält; pflegebedingte Aufwendungen sind keine Behinderungsmerkmale im Sinne des SGB IX und SGB XI“, erläutert der LSR-Vorsitzende Peter Schildwächter.

In einem Alternativantrag hatten die Regierungsfraktionen gefordert, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Leistung prüfen und sich darüber hinaus auf Bundesebene für ein Sehbehindertengeld einsetzen solle. Beide Anträge wurden einstimmig in den Sozialausschuss überwiesen. Die Ausschusssitzung vom 6. Oktober 2022 hat daraufhin die schriftliche Anhörung beschlossen.

Downloads und weiterführende Links:

Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) finden Sie weitere Informationen zum Blindengeld, unter anderem eine interaktive Deutschlandkarte zu den jeweiligen Besonderheiten in den Ländern.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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Die Veranstaltung in Köln war schnell ausgebucht. 70 Teilnehmende – überwiegend frauenliebende Frauen – besuchten den Fachtag „Verbundenheit und Einsamkeit im Alter“, den der Dachverband Lesben und Alter am 21.10.2022 ausrichtete. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zu den zentralen Inhalten des Fachtages.

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Impulsvorträge

Der Spagat zwischen Gemeinschaft und Rückzug betrifft Ältere ebenso wie Jüngere, betonte Prof. Dr. Sonia Lippke in ihrem Impulsvortrag. Studien deuten allerdings darauf hin, dass LGBTQI*‐Menschen doppelt so häufig von Einsamkeit betroffen sind wie die sonstige Bevölkerung. Genaue Zahlen fehlen jedoch. Insbesondere fehlt Forschung zur Lebenssituation älterer lesbischer Frauen. „Hier ist die Politik in der Pflicht“, so Carolina Brauckmann, Vorstandsfrau des Dachverbands Lesben und Alter. „Denn spezifisch lesbische Strategien über soziale Netzwerke und Wahlverwandtschaften der Einsamkeit entgegenzuwirken, können Vorbild sein für eine älter und diverser werdende Gesellschaft.“

Wie gut das funktioniert, zeigte Barbara Bosshard, seit 2019 Präsidentin von queerAltern Schweiz. Dem Verein gelang es auch in Pandemie-Zeiten, Angebote wie regelmäßige Wanderungen und Erzählcafés aufrecht zu erhalten. Der Austausch mit Jüngeren und das Aufbrechen stereotyper Altersbilder sind Bosshard besonders wichtig. Ihr Credo: Sichtbarkeit als alte, als queere Menschen. „Damit auch die Jüngeren sehen: Aha, man kann 70 werden und immer noch glücklich aussehen.“

Talkrunde

"Wie verschaffen wir uns Verbundenheit und Zugehörigkeit?" Auf dem Bild von links: Christof Wild (Der Paritätische, Kreisgruppe Köln), Betty Thie (Golden Girls, Köln), Barbara Bosshard (queerAltern, Zürich), Elke Schilling (Silbernetz e. V.), Carolina Brauckmann (Dachverband Lesben und Alter).

In der Talkrunde knüpfte Betty Thie an die Impulsvorträge an. In den Pandemiejahren sei es schwierig gewesen, die Gruppe zusammenzuhalten, nicht wenige hätten sich völlig zurückgezogen. Vor allem das Telefon wurde zum Mittel der Wahl, um in Kontakt zu bleiben. Auf die Kraft der Kommunikation via Telefon setzt der Verein Silbernetz von Beginn an. Elke Schilling, Gründerin des Netzwerks, legt nach wie vor großen Wert darauf, all jene zu erreichen, die anderen Angeboten fernbleiben. Schilling spricht nicht von den Einsamen, sondern von Menschen mit Redebedarf. Bei Silbernetz können sie einfach anrufen oder sich anrufen lassen. Es sei erstaunlich „welche Nähe über dieses Medium möglich ist.“ Die Themen, über die gesprochen wird, sind „so divers wie alte Menschen nun einmal sind.“ Ob Sexualität, Armut, Alltagserlebnisse – alles komme zur Sprache.

Christof Wild ergänzte die Runde mit Erkenntnissen aus der modernen offenen Senior*innenarbeit. Vernetzung und selbstorganisierte Gruppen stehen im Mittelpunkt. „Einsamkeit in der Gruppe“ sei immer wieder Thema. Schon früh habe er gelernt: „Wenn ich Verbundenheit haben will, muss ich soziale Intimität herstellen“.

Abschluss und Folgetag

Zum Abschluss vertieften die Teilnehmerinnen die Tagungsthemen in moderierten Austauschrunden. Lebendig, sehr persönlich und kreativ kamen weitere Aspekte zur Sprache. So gehört zu den persönlichen Strategien, sich im Alter mit anderen Lesben zusammenzutun, die eine ähnliche Biographie haben. Es sei hilfreich, die Gemeinsamkeiten zu bewahren, Veränderungen zuzulassen und im Gespräch mit Jüngeren zu bleiben, auch im Rahmen von internationalen Begegnungen.

Am Folgetag tauschten sich Mitgliedsorganisationen und interessierte Fachfrauen unter dem Motto „Allein, aber nicht einsam“ über konkrete Angebote vor Ort aus.

Vorstandsfrau Carolina Brauckmann zeigte sich am Ende der Tagung hoch zufrieden: „Das war ein reiches Programm mit unglaublich vielen Impulsen. Als Dachverband Lesben und Alter werden wir die Anregungen aufgreifen. Zentral bleibt für uns: Sichtbarkeit zeigen, als ältere Lesben vielfältige Altersbilder nach außen tragen und die Bedürfnisse der Zielgruppe bei der Politik und im geplanten Nationalen Aktionsplan ‚Queer leben‘ verankern. Wir benötigen mehr Erkenntnisse über alte und junge Lesben, das heißt Forschung, Forschung, Forschung! Und wir brauchen Unterstützungsstrukturen, damit auch diejenigen teilhaben können, denen das Geld fehlt, kostenpflichtige Angebote wahrzunehmen. Wir nehmen den Bundeskanzler beim Wort: 'You'll never walk alone‘."

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Unter dem Titel „Selbstbestimmt, aktiv und gesund Älterwerden – Wie internationale und nationale Altenpolitik zusammenwirken können“ veranstaltet die Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) am 19. Oktober eine Fachtagung in Berlin.

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Im Rahmen der Fachtagung sollen Interessierte die Gelegenheit bekommen, sich über aktuelle internationale Entwicklungen zu informieren und darüber zu diskutieren, wie ein engeres Zusammenwirken nationaler und internationaler Altenpolitik gelingen kann. Insbesondere soll es dabei darum gehen, wie die internationalen Rahmenbedingungen (z.B. die UNECE-Ministererklärung zum Zweiten Weltaltenplan) für eine Stärkung der Altenpolitik in Deutschland genutzt werden können. Laut Veranstaltungsbeschreibung geht es unter anderem um folgende Fragen: „Wie können internationale Prozesse zum Erreichen dieser Ziele beitragen? Und was können wir von anderen Ländern lernen, um die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes, aktives und gesundes Altern zu verbessern und Altersdiskriminierung zu vermeiden?“

Das Programm sieht unter anderem einen Beitrag von Claudia Mahler vor, seit 2020 ist sie UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen. Weitere Vorträge und Diskussionsbeiträge kommen von Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA), Martin Amberger vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Mitglied im Büro der Ständigen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns der UNECE, Dr. Giovanni Lamura vom Italienisches Institut für Gesundheit und Alterswissenschaft (INRCA) und vielen anderen.

Die Tagung findet im BMFSFJ in der Glinkastraße 24 statt. Informationen zur Anmeldung, um die bis zum 13. Oktober 2022 gebeten wird, finden Sie unter diesem Link. In dem Programm finden Sie auch den geplanten zeitlichen Ablauf der Veranstaltung.

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Auch in diesem Jahr kamen in Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt Kiel wieder Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten und Parteien zusammengekommen, über die Anliegen der älteren Menschen zu diskutieren und Forderungen an die Landes- und Bundespolitik zu richten. Das 34. Altenparlament fordert unter anderem mehr Unterstützung für das Ehrenamt.

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60 Vertreter*innen im Alter zwischen 60 und 85 Jahren aus den verschiedenen seniorenpolitischen Zusammenschlüssen haben am 16. September 2022 etwa 30 Beschlüsse gefasst, die nun den Landtagsfraktionen, der Landesregierung und den Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein zugeleitet werden. Die Veranstaltung des sogenannten „Altenparlaments“ existiert im nördlichsten Bundesland seit 1989. Mit dieser jährlichen Veranstaltung fließe der Erfahrungsschatz der älteren Generation „fruchtbar in die Arbeit des Landtages ein“, wird Parlamentspräsidentin Kristina Herbst (CDU) mit ihrer Begrüßung zitiert. „Wenn das Plenum ein ‚Schaufenster des Parlaments‘ ist, dann ist das Altenparlament heute ein Schaufenster der Generation, die unser Land über Jahrzehnte hinweg durch ihre Arbeitsleistung, ihren Einsatz und ihre Ideen geprägt hat“, so die Präsidentin weiter.

Zwar sind die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend, sie stellen jedoch tatsächlich immer wieder Impulse dar, die auf anderen politischen Ebenen aufgegriffen werden. Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW), durch das auch dieses Portal betrieben wird, hat im Auftrag des Landesseniorenrats Schleswig-Holstein analysiert, welche politischen Folgen die Beschlüsse des Altenparlaments haben. Im vergangenen Jahr ist zuletzt die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen – hier gelangen Sie zu dem Gesamtbericht.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung war das Thema Ehrenamt. Verschiedene Beschlüsse wurden dazu gefasst, unter anderem wird der Landtag und die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Stärkung und mehr Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeiten einzusetzen. Auch die Landtagspräsidentin Herbst sagt dazu: „Diese freiwillige und unentgeltliche Arbeit ist unentbehrlich. Es ist deshalb wichtig, dass das Ehrenamt wertgeschätzt und, wenn es nötig ist, auch steuerlich anders betrachtet wird.“ Das Altenparlament fordert in einem weiteren Beschluss eine nachhaltige und angemessene Finanzierung. Unter anderem müssten die Landeszuschüsse für die Ehrenamtsarbeit an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Auch die Initiierung eines „Ehrenamts-Kontos“ wird angeregt, durch das Menschen „in Form von Hilfe gegen Hilfe“ für das Ehrenamt gewonnen werden könnten.

Einen weiteren Schwerpunkt stellte das Thema Pflege dar. Unter anderem fordern die Delegierten eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die zwar bereits gesetzlich vorgeschriebene aber oft nicht eingehaltene Veröffentlichung der Prüfergebnisse des „Pflege-TÜV“ oder die grundsätzliche Einführung von Tempo 30 vor Pflegeheimen. Das Altenparlament spricht sich zudem für die Rekommunalisierung im Pflege- und Gesundheitswesen aus.

Unter diesem Link gelangen Sie zu den Beschlüssen des Altenparlaments 2022 und den Jahren zuvor. Dort finden Sie auch die Präsentation des Impulsvortrags zum 34. Altenparlament vom THW-Landesbeauftragten Dierk Hansen, der unter dem Titel „Ehrenamt als Instrument gesellschaftlicher Herausforderungen“ referierte. Sobald die Stellungnahmen der Landtagsfraktionen, der Landesregierung und der Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein vorliegen, wird dort wie in den vergangenen Jahren auch eine umfassende Broschüre mit Beschlüssen und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.

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