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Gesellschaftliches Leben

Erstmals in der rund 70-jährigen Geschichte der Europäischen Union hat die Europäische Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine Strategie vorgestellt, die in allen 27 Mitgliedstaaten Impulse für eine politische Landschaft setzen soll, in der keine Generation benachteiligt oder bevormundet wird. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat sich bereits mit den Inhalten und Zielen der Strategie auseinandergesetzt und Kritik geäußert.

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Von der Leyen begrüßt die Initiative der EU-Kommission und erwartet, dass sie nicht nur die Solidarität zwischen den heute lebenden Generationen stärkt, sondern auch eine nachhaltige Politik fördert, die zukünftige Generationen nicht belastet. An der Ausarbeitung der Strategie waren unter anderem das EU-Politiklabor sowie ein Europäisches Bürgerforum beteiligt. Grundlage bildeten die Ergebnisse von 150 zufällig ausgewählten EU-Bürger*innen, die gemeinsam eine Liste von Maßahmen zur Förderung der EU-weiten Generationengerechtigkeit erarbeitet haben.

Im Kern verfolgt die Strategie eine zukunftsorientierte Politik, die sowohl aktuellen als auch kommenden Generationen zugutekommen soll. Politische Entscheidungen sollen stärker im Interesse aller Generationen getroffen werden. Orientierung bietet dabei der Gedanke eines Generationenvertrags, in dem Fairness eine zentrale Rolle spielt. So sollen insbesondere junge Menschen stärker in politische Entscheidungsprozesse einbezogen und gleichzeitig Maßnahmen gegen Ageismus ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, Unterschiede bei Bildungs- und Karrierechancen innerhalb der EU möglichst zu verringern.

Zudem hat die EU-Kommission konkrete Vorhaben angekündigt. So soll Generationengerechtigkeit künftig besser messbar gemacht werden, um mögliche Defizite gezielter identifizieren und angehen zu können. Geplant ist außerdem ein EU-weites, mehrsprachiges Maßnahmenpaket, das langfristige politische Strategien unterstützen soll. Ergänzend ist ein länderübergreifendes Demografieforum vorgesehen. Eine Initiative mit dem Titel „Stimmen der Zukunft“ soll darüber hinaus auf lokaler und regionaler Ebene Beteiligungsmöglichkeiten stärken und verschiedene gesellschaftliche Akteur*innen einbinden.

Aus Sicht der BAGSO bleibt die Strategie jedoch hinter den Erwartungen zurück. Sie kritisiert, dass ältere Generationen nicht in gleichem Maße berücksichtigt würden wie jüngere. Auch die vorgesehenen Maßnahmen gegen Ageismus seien nicht ausreichend konkretisiert. Ein gemeinsam mit AGE Platform Europe entwickelter Aktionsplan gegen Altersdiskriminierung wurde von der EU-Kommission nicht in die Strategie aufgenommen. Beide Organisationen kündigten an, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen weiterhin aufmerksam zu beobachten und sich bei Bedarf für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen älterer Menschen einzusetzen.

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Diskriminierung beruht häufig auf Stereotypen und Verallgemeinerungen. Das zeigt sich auch beim Ageismus, also der Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihres Alters. Selbst Personen, die kein offen diskriminierendes Verhalten zeigen, verbinden oft bestimmte Klischees mit Senior*innen, die in vielen Fällen nicht der Realität entsprechen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat nun einen Wettbewerb initiiert, der auf humorvolle Weise auf das Thema Ageismus aufmerksam machen soll.

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Unter dem Titel „Wer zuletzt lacht…“ soll der Wettbewerb die Vielfalt des Älterwerdens sichtbar machen. Teilnehmende sind eingeladen, stereotype Vorstellungen über ältere Menschen kreativ zu hinterfragen, indem sie eine Karikatur gestalten und diese bis zum 8. Mai bei der BAGSO einreichen. Zur Auswahl stehen vier Kategorien mit unterschiedlichen ageistischen Vorurteilen, darunter etwa die finanzielle Situation oder die digitalen Kompetenzen älterer Menschen. Pro Kategorie kann jeweils eine Karikatur eingereicht werden.

Karikaturen sind grafische, meist zeichnerische Darstellungen gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Themen. Sie arbeiten häufig mit Überzeichnungen und humoristischen Elementen, um Missstände pointiert darzustellen und gleichzeitig zum Nachdenken anzuregen. Auch im Kontext der Seniorenpolitik können Karikaturen dazu beitragen, verbreitete Vorurteile sichtbar zu machen und kritisch zu hinterfragen.

Grundsätzlich steht die Teilnahme allen Interessierten offen. Vor der Einreichung über das Anmeldeformular sollten jedoch unbedingt die Teilnahmebedingungen beachtet werden. So sind unter anderem eine vorherige Veröffentlichung der Beiträge sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ausgeschlossen.

Ende Juni werden insgesamt zwölf Beiträge prämiert. Die Preisgelder liegen je nach Platzierung zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Die Gewinner*innen werden von einer siebenköpfigen Jury ausgewählt und im Herbst zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen.
Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.

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Von Pflegepersonal wird im Allgemeinen ein rücksichtsvoller, empathischer und auf Augenhöhe beruhender Umgang mit Patient*innen erwartet. Dennoch sind auch in Pflegeeinrichtungen Bewohner*innen regelmäßig Diskriminierung und ähnlichen Herabwürdigungen seitens dort tätiger Pflegefachkräfte ausgesetzt. Ein häufiger Grund hierfür sind körperliche oder geistige Einschränkungen. In solchen Fällen spricht man von Ableismus, also Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

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Die vom Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) bereitgestellten Daten zum Thema Diskriminierung basieren auf einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen. Vor wenigen Tagen wurden diese erneut vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Meinungsforschung (DeZIM) ausgewertet. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass in Deutschland weiterhin ein insgesamt hohes Maß an Diskriminierung besteht. Etwa jeder fünfte Fall lässt sich im Pflege- und Gesundheitsbereich verorten. Ableismus stellt dabei nach Rassismus die zweithäufigste Form der Diskriminierung in der Pflege dar. Mehr als ein Viertel aller berichteten Diskriminierungserfahrungen steht in direktem Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. Fachleute gehen zudem davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt als die erfassten Fälle vermuten lassen.

Diskriminierung kann erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene haben. Diese äußern sich unter anderem in einer verminderten Lebensqualität, aber auch in Einsamkeit oder psychischen Belastungen wie Trauer und Angst. Bezogen auf die pflegerische Versorgung kann dies zu einem starken Misstrauen gegenüber Fachkräften und dem gesamten Gesundheitssystem führen. Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, ruft daher zu konkreten Handlungsschritten auf. Dazu zählen unter anderem eine konsequentere Strafverfolgung sowie Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wurden.

Die hohe Präsenz von Diskriminierung spiegelt sich auch in der Zahl der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wider. Noch nie haben sich so viele Menschen aufgrund diskriminierender Erfahrungen an die Beratungsstelle gewandt wie in den vergangenen Jahren. In den gemeldeten Fällen wird Ableismus inzwischen häufiger genannt als Sexismus.

Gerade in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist es von zentraler Bedeutung, dass Patient*innen eine verständnisvolle, respektvolle und auf Gleichbehandlung beruhende Atmosphäre erleben. Die aktuellen Zahlen deuten jedoch auf deutliche Defizite hin. Fachleute fordern daher, dass sich die Bundesregierung stärker für Barrierefreiheit und präventive Maßnahmen einsetzt. Diese sollten bereits in der Ausbildung von Pflegekräften und anderem medizinischen Personal beg*innen, damit Patient*innen unabhängig von ihrer gesundheitlichen Situation respektvoll und diskriminierungsfrei behandelt werden.

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Sie leben in Schleswig-Holstein und möchten sich ehrenamtlich engagieren oder mehr zu dem Thema erfahren und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Dann ist die Seite engagiert-in-sh Ihre erste Anlaufstelle.

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In Schleswig-Holstein sind rund 43 % der Bürger*innen ehrenamtlich aktiv. Das sind über eine Million Menschen, die sich besonders in kleinen Vereinen mit weniger als 100 Mitgliedern engagieren. Dies zeigt der aktuelle ZiviZ Survey für Schleswig-Holstein.

Besonders bemerkenswert ist, dass kleine Vereine mit weniger als 100 Mitgliedern den größten Teil dieses Engagements tragen. Insbesondere in Dörfern mit weniger als 1.000 Einwohner*innen ist das ehrenamtliche Engagement stark ausgeprägt. Die Hauptbereiche des Engagements liegen zu rund 60 % in den Bereichen Sport, Bildung und Erziehung sowie Kultur. Das Portal engagiert-in-sh, betrieben vom Landesverband der Volkshochschulen und unterstützt vom Sozialministerium, bietet hierzu umfassende Informationen rund um das Ehrenamt in Schleswig-Holstein.

Neben den neuesten Programmen, Nachrichten und Umfragen rund um das Thema finden Sie auf der Seite auch eine Freiwilligenbörse sowie Informationen über die „Engagementstrategie“ Schleswig-Holstein. Ziel der Strategie ist es, das bürgerschaftliche Engagement im Land zu fördern und zu stärken. Unter dem angegebenen Link finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Strategie sowie Angaben zu aktuellen und früheren Veranstaltungen und Maßnahmen.

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Am Freitag, 17.04.2026, wird von 16 bis 20 Uhr in Kiel zum Fachtag UBUNTU eingeladen. Es soll erarbeitet werden, warum Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte in Vereinen der Jugendverbands- sowie Seniorenarbeit noch nicht so stark vertreten sind.

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Es soll geklärt werden, ob es unbekannte Hürden bei der Beteiligung gibt und was zivilgesellschaftliche Gruppen tun können, damit die gesellschaftliche Vielfalt sich zukünftig stärker in der ehrenamtlichen Arbeit niederschlägt.

Teilnehmer*innen können mitdiskutieren, persönlichen Erfahrungen darstellen und Personen kennenlernen, die sich mit denselben Fragen beschäftigen.

Bei Interesse soll sich bis zum 15. April unter kurzlinks.de/Ubuntu angemeldet werden.

Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.

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Der Deutsche Bundestag hat nach intensiver parlamentarischer Debatte das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Mit dem Gesetz werden zahlreiche Regelungen der bereits zuvor verabschiedeten Krankenhausreform konkretisiert und teilweise verändert. Während die Regierungskoalition die Anpassungen als notwendig für eine praktikable Umsetzung bezeichnet, sehen Kritiker*innen aus der Opposition darin eine Abschwächung der ursprünglichen Reform.

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Transformationsfonds für Umbau der Krankenhauslandschaft

Ein zentrales Instrument der Reform ist der sogenannte Transformationsfonds. Mit ihm soll der strukturelle Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland finanziell unterstützt werden. Insgesamt stehen dafür bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Fonds wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen und soll bis zum Jahr 2035 laufen.

Mit den aktuellen Anpassungen wird auch die Finanzierung des Fonds verändert. Anders als ursprünglich im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehen, wird der Anteil des Bundes nicht mehr aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, sondern aus Steuergeldern. Möglich wird dies durch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur.

Aus Sicht der Regierungsfraktionen entlastet diese Änderung die gesetzliche Krankenversicherung erheblich. Kritische Stimmen aus der Opposition bemängeln dagegen, dass der Fonds künftig stärker auch für den Erhalt bestehender Strukturen eingesetzt werden könnte, anstatt primär strukturelle Veränderungen voranzutreiben.

Änderungen bei Leistungsgruppen und Fristen

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft die Struktur der sogenannten Leistungsgruppen. Sie sollen dazu beitragen, medizinische Leistungen künftig stärker bestimmten Krankenhausstandorten zuzuordnen und so eine stärkere Spezialisierung zu erreichen. Im Rahmen der Anpassungen wird die Zahl dieser Leistungsgruppen von ursprünglich 65 auf künftig 61 reduziert. Gestrichen wurden unter anderem eigene Gruppen für Infektiologie, Notfallmedizin sowie einzelne Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin.

Auch mehrere Fristen der ursprünglichen Reform werden verlängert. So wird beispielsweise die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben und wird erst ab 2030 finanziell wirksam. Zudem erhalten die Bundesländer größere Spielräume bei der Planung der Krankenhausstrukturen sowie bei Ausnahmeregelungen für einzelne Klinikstandorte.

Pflege und Qualitätsanforderungen

Im Gesetz werden außerdem verschiedene Regelungen zur Qualität der Versorgung festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen, die künftig für alle Leistungsgruppen gelten sollen. Darüber hinaus wird präzisiert, welche Tätigkeiten im Rahmen des Pflegebudgets als unmittelbare Patient*innenversorgung gelten und damit über das Budget finanziert werden können.

Vertreter*innen der Regierungskoalition betonen, dass mit der Reform weiterhin eine stärkere Orientierung an Qualitätsanforderungen erreicht werden soll. Gleichzeitig müsse die Umsetzung für die Bundesländer praktikabel sein und ausreichend Planungssicherheit bieten.

Bundes-Klinik-Atlas

Der sogenannte Bundes-Klinik-Atlas, der Informationen über Leistungen und Qualitätsmerkmale von Krankenhäusern bereitstellen soll, erhält künftig eine organisatorische Anbindung beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Damit soll die Transparenz über Versorgungsangebote und Qualitätsunterschiede zwischen Kliniken verbessert werden.

Unterschiedliche Bewertungen der Reform

Die politischen Bewertungen der Reform fallen unterschiedlich aus. Vertreter*innen der Regierungskoalition sehen in den Anpassungen einen notwendigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern, um die Reform praktisch umsetzen zu können. Kritiker*innen aus der Opposition befürchten hingegen, dass zentrale Ziele der ursprünglichen Reform, insbesondere eine stärkere Spezialisierung und Konzentration medizinischer Leistungen, abgeschwächt werden könnten.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Anschließend beginnt vor allem auf Ebene der Bundesländer die konkrete Umsetzung der Reform, die sich über mehrere Jahre erstrecken dürfte. Einzelne Fristen reichen bis 2030, manche Ausnahmeregelungen können sogar bis 2032 gelten.

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Die mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen. Bereits zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigt, Hinweise auf einen möglichen Missbrauch des Instruments prüfen zu lassen. Dabei geht es um die Frage, ob über das Pflegebudget finanzierte Stellen tatsächlich in der direkten Versorgung von Patient*innen eingesetzt werden.

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Wie bereits in einem früheren Artikel zu der Debatte berichtet, wurde das Pflegebudget im Jahr 2020 eingeführt, um mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Gleichzeitig kritisierten Krankenkassen jedoch, dass ein Teil der finanzierten Stellen nicht unmittelbar in der Pflege am Krankenbett eingesetzt werde. Sie fordern daher eine genauere Klärung darüber, welche Tätigkeiten über das Budget abgerechnet werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund plant die Regierungskoalition nun gesetzliche Änderungen. Ein Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz sieht vor, die Zweckbindung des Pflegebudgets künftig stärker zu präzisieren. Demnach sollen die Mittel ausschließlich für Pflegepersonal eingesetzt werden, das unmittelbar in der Versorgung von Patient*innen auf bettenführenden Stationen oder in Kreißsälen tätig ist. Werden Mittel nicht entsprechend verwendet, müssten Krankenhäuser diese zurückzahlen.

Vertreter*innen der Krankenhäuser weisen die Vorwürfe eines systematischen Missbrauchs jedoch zurück. Sie warnen davor, politische Maßnahmen auf Grundlage einzelner, bislang nicht ausreichend belegter Vorwürfe zu entwickeln, ohne die tatsächlichen Abläufe und Anforderungen der Pflegepraxis in den Kliniken zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang betont die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass Pflegefachpersonen im Klinikalltag häufig auch organisatorische oder logistische Aufgaben übernehmen müssten. Einzelne gesetzliche Eingriffe ohne eine umfassendere Reform des Finanzierungssystems könnten daher neue Abgrenzungsprobleme schaffen.

Für die Senior*innenpolitik ist die Diskussion von besonderer Bedeutung, da ältere Menschen einen großen Anteil der Patient*innen in Krankenhäusern ausmachen und häufig eine intensivere pflegerische Betreuung benötigen. Die Frage, wie Pflegepersonal finanziert und eingesetzt wird, hat daher unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung älterer Patient*innen im Krankenhaus.

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Studierende der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) haben eine Online-Plattform programmiert, die älteren Menschen mit wenigen sozialen Kontakten Unterhaltung und Beschäftigung bieten soll. Unter dem Namen „CAREBELLS“ begann vor Kurzem die Testphase des Projekts, an der sich zehn freiwillige Senior*innen aus dem Raum Würzburg/Schweinfurt beteiligen.

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Mit Einsamkeit als weltweit verbreiteter gesellschaftlicher Herausforderung befassen sich nicht nur Wissenschaftler*innen, sondern auch zahlreiche Studierende, darunter einige der über 9.000 Studierenden der THWS. Durch eine umfangreiche Netzwerkarbeit, beispielsweise mit der Seniorenvertretung Würzburg, konnten wertvolle Informationen und Erkenntnisse gewonnen werden, um Gestaltung und Inhalte von CAREBELLS möglichst genau auf die Bedürfnisse älterer Menschen abzustimmen.

In der dreiwöchigen Testphase, die auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden kann, erhalten die teilnehmenden Senior*innen jeweils ein Tablet, auf dem CAREBELLS installiert ist. Dieses kann frei genutzt werden. Parallel dazu werden die Teilnehmenden vor, während und nach dem Testzeitraum zur Nutzung der Plattform befragt. Die Entwickler*innen erhoffen sich durch die Eindrücke, Anmerkungen und Empfehlungen der Testpersonen wichtige Impulse zur weiteren Optimierung von CAREBELLS.

Das Programm ist barrierearm gestaltet und verfügt unter anderem über einen sprachgesteuerten Kalender mit der Möglichkeit, Termine einzutragen. Auch Videoanrufe lassen sich über CAREBELLS tätigen. Darüber hinaus enthält die Plattform einfach gehaltene Spiele, Videos zu für ältere Menschen relevanten Themen sowie einen Nachrichtenfeed, der überwiegend regionale Meldungen bündelt. Der Sprachassistent „Bella“ – vergleichbar mit ChatGPT oder Siri – bietet Senior*innen außerdem die Möglichkeit, Konversationen zu führen, die menschliche Gespräche simulieren sollen und so Gefühle von Einsamkeit verringern können.

Alle an der Entwicklung von CAREBELLS beteiligten Akteur*innen legen Wert auf einen einladenden und vertrauenswürdigen Rahmen. Das Design ist daher bewusst schlicht gehalten, und auch persönliche Daten müssen nicht zwingend angegeben werden. Ältere Menschen sollen so behutsam an die Nutzung der für sie zunächst neuen Plattform herangeführt werden.

An CAREBELLS wirkten Studierende verschiedener Studiengänge ehrenamtlich mit, darunter Soziale Arbeit, Gesundheits- und Medienmanagement sowie Wirtschaftsingenieurwesen. Prof. Dr. Ulrich Gartzke von der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften, der das Pilotprojekt leitete, zeigt sich zufrieden und lobt das Engagement der Studierenden. Auch der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Würzburg e.V. unterstützt die Initiative in ihrem Ziel, Einsamkeit im Alter entgegenzuwirken.

Mehr über CAREBELLS erfahren Sie in der Pressemitteilung der THWS.

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Am 5. März gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rentenanpassung ab dem 1. Juli 2026 bekannt. Zum wiederholten Mal überschreitet diese die Vier-Prozent-Marke, sodass die Renten nahezu exakt an die gegenwärtige Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren erhöht sich damit um 77,85 Euro im Monat, was einem Plus von 4,24 Prozent entspricht. Diese Änderung schließt auch die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ein.

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Die Rentenerhöhung fällt damit höher aus, als es Expert*innen noch vor wenigen Monaten prognostiziert hatten. Das Statistische Bundesamt lieferte sämtliche für die Ermittlung der Rentenanpassung relevanten Daten, darunter die Entwicklung der Löhne sowie die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen. Hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichtet, wären die Renten sogar noch etwas stärker gestiegen.

Dass sich die Anpassung der Renten an der Lohnentwicklung orientiert, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet. Kritiker*innen fordern stattdessen, die Inflationsrate stärker als Maßstab für die Rentenanpassung heranzuziehen. Nach diesem Modell würde die Rentenerhöhung ab dem dritten Quartal 2026 mit rund 2,2 Prozent allerdings deutlich niedriger ausfallen als die nun beschlossene Anpassung.

Auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Rentenpakets verfügen alle Rentner*innen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, für die kommenden sechs Jahre über einen Anspruch auf ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aus ihrer Erwerbstätigkeit. Mit diesem stabilen Rentenniveau sollen Rentner*innen am Wohlstand in Deutschland teilhaben, vor Altersarmut geschützt werden und im Alter finanziell abgesichert sein.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Anstieg der Renten ausdrücklich. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, erklärte die SPD-Politikerin in einer Pressemitteilung.

Die Höhe der eigenen Rente lässt sich berechnen, indem die aktuelle Bruttorente mit dem Faktor 1,0424 multipliziert wird. Wer beispielsweise bisher monatlich 2.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt ab dem 1. Juli dieses Jahres 2.084,80 Euro.

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Deutschland weist im internationalen Vergleich eine eher geringe Kriminalitätsrate auf und zählt nicht zuletzt aufgrund seines hochentwickelten Justizsystems zu den sichersten Ländern der Welt. Dennoch werden jedes Jahr mehrere Millionen Straftaten in der Bundesrepublik angezeigt, und immer mehr Menschen geben an, sich unsicher zu fühlen. Senior*innen stellen aufgrund ihres allgemeinen Erscheinungsbildes und möglicher Informationslücken für viele Täter*innen vermeintlich leichte Opfer dar.

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Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V., der sich seit 40 Jahren auf politischer Ebene für die Belange älterer Menschen im nördlichsten Bundesland einsetzt, hat im Rahmen einer internen Versammlung eine Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Sicherheit innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände“ organisiert. Die Veranstaltung soll aufklären und informiert Teilnehmende über Strategien und Vorgehensweisen von Betrüger*innen, Einbrecher*innen und Taschendieb*innen. Gleichzeitig werden verschiedene Präventionsmaßnahmen vorgestellt.

Gehalten wird der Vortrag von Harald Tibus, Vorsitzender Fachgruppe Kriminalprävention des Landesseniorenrats Schleswig-Holstein e.V. Bereits vor zwei Jahren veröffentlichte der langjährige Sicherheitsberater eine 90-seitige Ausarbeitung, in der zahlreiche Beispiele kleinkrimineller Fälle dargestellt und verbreitete Tricks von Täter*innen erklärt werden. So wird etwa erläutert, wie Taschendiebstähle verhindert, falsche Polizeibeamt*innen oder Handwerker*innen erkannt und Betrugsversuche im Internet vermieden werden können. Weitere von Tibus behandelte Themen sind Wohnungseinbrüche, Autodiebstähle sowie der sogenannte Enkeltrick.

Nicht immer zeigen Senior*innen, die Opfer einer entsprechenden Straftat geworden sind, diese aufgrund von Scham oder mangelnder Information an, obwohl hierzu ausdrücklich geraten wird. Die Ergreifung der Täter*innen verhindert nicht nur weitere Straftaten, sondern ist für die Betroffenen häufig auch mit Erleichterung verbunden. Darüber hinaus steigt durch eine Anzeige und die damit verbundenen Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit, gestohlene Besitztümer zurückzuerhalten.

Der Vortrag zur Sicherheit für Senior*innen findet am Donnerstag, dem 9. April, um 15.00 Uhr im Rathaussaal, Knüll 4, in 24217 Schönberg (Kreis Plön) statt. Anmeldungen sind noch bis zum 28. März per E-Mail an landesseniorenrat-s-h@t-online.de möglich.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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