Logo DISW

Gesellschaftliches Leben

Das Silbertelefon ist ein telefonisches Angebot, das tagsüber für Menschen ab 60 Jahren bei Einsamkeit oder Gesprächsbedarf erreichbar ist. Über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage wird die Erreichbarkeit ab Heiligabend bis einschließlich Neujahr auf rund um die Uhr ausgeweitet.

Weiterlesen

Das Silbertelefon ist ein Angebot des Silbernetzes und anonym, vertraulich und kostenlos. Ältere Menschen können dort auch jetzt schon täglich von 8 bis 22 Uhr anrufen, wenn sie sich einsam fühlen oder sich jemanden für ein Gespräch oder zum Austausch wünschen. Da gerade über die Feiertage zum Jahresende viele Personen von Einsamkeit betroffen sind, weitet das Silbertelefon das Angebot im Rahmen des Feiertagstelefons bereits zum achten Mal aus und ist zwischen Heiligabend und Neujahr rund um die Uhr ohne zeitliche Begrenzung erreichbar.

Im vergangenen Jahr sind knapp 5000 Anrufe bei dem Feiertagstelefon eingegangen, was verdeutlicht, wie wichtig das Angebot ist und wie gut es genutzt wird. Neben den 15 Hauptamtlichen, die beim Feiertagstelefon am Hörer sitzen, sind rund 70 Ehrenamtliche dabei, die ein offenes Ohr für Sie haben.

Die Nummer des Feiertags- bzw. Silbertelefons lautet 0800  4 70 80 90. Weitere Informationen zum Silbernetz finden Sie auf deren Homepage.

Neben dem Silbertelefon ist beispielsweise auch die Deutsche Telefonseelsorge für alle Ratsuchenden immer rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 erreichbar.

Schließen


Die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit erfordern zunehmend fundierte Lösungsansätze, die auf einer qualitativ hochwertigen Datenbasis beruhen. Doch oft ist gerade diese Basis unzureichend verfügbar, was die Potenziale für evidenzbasierte Entscheidungen einschränkt. Hier setzt das Projekt "Daten für die Gesellschaft" an, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Bedeutung von offenen Daten für das Gemeinwohl zu fördern und den Zugang zu erleichtern.

Weiterlesen

Als Nachfolgeprojekt von "Smart Country" baut "Daten für die Gesellschaft" auf bestehenden Erfolgen auf und fokussiert sich auf drei zentrale Handlungsfelder: Wegweiser Kommune, Open Data und Zivilgesellschaft. In enger Zusammenarbeit mit dem Data Science Lab der Bertelsmann Stiftung nutzt das Projekt seine Expertise im Bereich Open Data, Datenmanagement und Dateninfrastruktur, um die Verfügbarkeit und den potenziellen Nutzen von offenen Daten für verschiedene Zielgruppen zu verbessern.

Die Initiative ermutigt Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Akteure dazu, Daten als wertvolle Ressource zu begreifen und aktiv zu nutzen.

Wenn Sie sich also zu Themen wie demografischer Wandel, Bildung, Arbeitsmarkt, Integration, Nachhaltigkeit oder Bildung informieren wollen, ist der Wegweiser Kommune Ihre Anlaufstelle. „Im nächsten Projektzyklus werden darüber hinaus die Bevölkerungsprognose 2040, die Pflegeprognose und die Demografietypisierung neu berechnet.“

Im Bereich Open Data liegt der Fokus eher auf dem Ausbau eines Netzwerks für offene Daten in der öffentlichen Verwaltung.

Unter dem Motto „Daten aus der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft“ lädt die Bertelsmann Stiftung zudem „interessierte zivilgesellschaftliche Akteure ein“, sich auszutauschen und zu beteiligen.

Auf der offiziellen Seite finden Sie zudem weitere Informationen zum Projekt und seinen Veranstaltungen.

Schließen


Das kürzlich erstmals veröffentlichte Bundeslagebild mit dem Titel „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ zeigt, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiter zunimmt. Die Statistiken aus dem Jahr 2023, die mit den Vorjahren verglichen werden, machen deutlich, dass auch ältere Frauen betroffen sind.

Weiterlesen

Der Bericht des Bundeskriminalamts zeigt anhand diverser Statistiken auf, dass die Anzahl an spezifisch gegen Frauen gerichtete Gewalttaten in den letzten Jahren weiter angestiegen ist. Die Straftaten reichen dabei von Sexualstrafdelikten wie sexuelle Belästigungen, Nötigung oder Vergewaltigung über häusliche und digitale Gewalt. Auch die Anzahl an Femiziden – damit sind versuchte oder vollendete Tötungsdelikte gemeint – nimmt weiter zu. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Dunkelziffer weitaus höher geschätzt wird.

In allen Bereichen dieser Straftaten sind auch sowohl Frauen zwischen 50 und 60 Jahren als auch über 60 Jahren betroffen. Von rund 180.000 weiblichen Opfern von häuslicher Gewalt im Jahr 2023 (17% mehr als im Jahr 2019) waren beispielsweise knapp 16.000 Frauen zwischen 50 und 60 Jahren und rund 11.500 Frauen über 60 Jahren.

In Bezug auf Femizide zeigt die Auswertung, dass die Anzahl der älteren Opfer hoch ist. Von insgesamt 938 Betroffenen im Jahr 2023 waren 115 Frauen zwischen 50 und 60 Jahren, bei den über 60-Jährigen lag die Anzahl bei 227.

Von den 938 Delikten im Bereich Femizide, die sich aus versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aufgrund des weiblichen Geschlechts zusammensetzen, handelt es sich bei 360 um vollendete Tötungsdelikte – damit gab es im Jahr 2023 nahezu täglich einen vollendeten Femizid in Deutschland.

Ziel des Berichtes ist unter anderem, eine aussagekräftige Datengrundlage geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in Deutschland zu schaffen, um diese für die Bekämpfung und Prävention nutzen zu können. Konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze im Anschluss an die Erkenntnisse der Auswertung werden in dem Bericht nicht erläutert.

Im Rahmen der Vorstellung des Berichtes äußert sich Bundesfrauenministerin Lisa Paus unter anderem in Bezug auf das Gewalthilfegesetz, über das aktuell in der Bundesregierung diskutiert und verhandelt wird: „Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten – es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden."

Abschließend wird in dem Bericht auch auf Hilfemöglichkeiten hingewiesen, insbesondere auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, dass betroffenen Frauen sowie Personen aus ihrem Umfeld rund um die Uhr kostenlos, anonym und in 19 Sprachen unter der Telefonnummer 116 016 zur Verfügung steht. Weitere Hilfs- und Präventionsangebote sind auf der Homepage des Bundeskriminalamtes verlinkt.

Den kompletten Bericht können Sie auf der Website des Bundeskriminalamtes einsehen.

Schließen


Gesellschaftliche Vielfalt wird überall dort sichtbar, wo Menschen mit verschiedenen Hintergründen und Biographien aufeinandertreffen. In einem durch die Globalisierung bestimmten Zeitalter lassen sich zahlreiche Kulturen am selben Ort entdecken und der allgemeinen Individualität des Menschen wird ein deutlich höherer Wert zugeschrieben, als noch vor einigen Jahrzehnten. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass Partizipation und Integration jeden Menschen erreichen, da in einigen Teilen unserer Gesellschaft Diskriminierung, Vorurteile („Schubladendenken“) und Angst vor dem Unbekannten vorherrschen.

Weiterlesen

„Gemeinsam handeln - Allianzen bilden: Mit Chancenpat:innenschaften für eine starke Demokratie“ –  dies ist das Motto des 9. Fachkongresses des 2002 gegründeten Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Die Veranstaltung findet am 5. November 2024 in Berliner „frizzforum“ statt und dient als Forum zur Diskussion über eine möglichst demokratisch denkende und handelnde Zivilgesellschaft. Beteiligt sind diverse Repräsentant*innen aus Feldern wie Politik, Wirtschaft und Sozialer Arbeit, welche eines gemeinsam haben: Sie alle engagieren sich für gesellschaftliche Teilhabe und ein auf Toleranz beruhendes Zusammenleben.

Das BBE orientiert sich hierbei am Positivbeispiel des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“, welches vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aktiv gefördert wird (hier klicken für mehr Infos). Es wurde 2016 initiiert, ursprünglich als Beitrag zur Inklusion von Geflüchteten in Deutschland. Seitdem es rund zwei Jahre später in Form der „Chancenpartnerschaften“ erweitert wurde, können prinzipiell alle Menschen eine solche Patenschaft eingehen, wobei ein großer Wert auf die kulturelle und ethnische Diversität gelegt wird. Dadurch sollen Solidarität und Toleranz, aber auch die Chancengleichheit gestärkt werden – und nicht selten entstehen dabei Freundschaften zwischen Menschen, die einander ohne dieses Projekt aufgrund ihrer sozio-kulturellen Situation womöglich nie kennengelernt hätten. Die inzwischen über 240.000 Partnerschaften dieser Art werden mehrheitlich als fördernd und zufriedenstellend bezeichnet – darum wirbt auch das BBE für das Programm als Antwort auf antidemokratische und fremdenfeindliche Haltungen.

Der BBE-Fachkongress ist barrierefrei und tagt von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, für ausreichend Verpflegung ist gesorgt. Weitere Veranstaltungen im Rahmen des Kongresses finden am 4. und 6. November in Berlin bzw. über Zoom statt. Informieren Sie sich über das Programm und die Referent*innen oder melden Sie sich zur kostenlosen Teilnahme an.

Schließen


Bis 2050 wird die Anzahl der Menschen mit Demenz voraussichtlich von 57 Millionen auf 153 Millionen steigen. Zu diesem Schluss kommt die „Lancet Commission on Dementia Prevention, Intervention, and Care“. Die Kommission untersucht seit Jahren, inwieweit die Erkrankung durch Vorbeugung abgemildert oder verhindert werden kann.

Weiterlesen

Laut einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) lassen sich nach dem neuesten Bericht der Lancet Kommission mittlerweile 14 Risikofaktoren für Demenz identifizieren, darunter

  • schlechte Bildung
  • Schwerhörigkeit
  • Kopfverletzungen
  • Bluthochdruck
  • hoher Alkoholkonsum
  • Adipositas
  • Rauchen
  • Depressionen
  • psychischer Stress
  • soziale Isolation
  • Luftverschmutzung
  • körperliche Inaktivität
  • Altersdiabetes

Diese Faktoren seien für etwa 40 % aller Demenzerkrankungen verantwortlich. Neu hinzu kommen ist ein hoher LDL-Cholesterinspiegel (9 %) und unbehandelter Sehverlust (2 %).

Die gute Nachricht ist, dass viele dieser Risikofaktoren behandelbar sind, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Außerdem ist das Demenzrisiko in Deutschland in den letzten Jahren gesunken. Laut Stefan Teipel, Leiter der Sektion für Gerontopsychosomatik und demenzielle Erkrankungen der Universitätsmedizin Rostock, hat jemand, „der heute 60 Jahre alt ist, […] ein etwa 3,5 Prozent geringeres Demenzrisiko als jemand, der vor zehn Jahren schon 60 Jahre alt war“. Teipel weist allerdings darauf hin, dass die genauen Faktoren für den Rückgang nicht im Detail rekonstruiert werden können. „Vermutlich liege es aber am Zugang der Nachkriegsgeneration zu einer besseren Gesundheitsversorgung und zu Bildung (gerade bei Frauen) und daran, dass die Zahl der Raucher und Raucherinnen bis vor wenigen Jahren abgenommen hat.“

Insgesamt kommt die Lancet-Studie zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit auch die Hirngesundheit unterstützen. Dazu zählen die Behandlung hoher LDL-Cholesterinwerte spätestens ab 40 Jahren sowie die allgemeine Reduktion von Zucker, Salz und Fett. Ebenfalls vorbeugend sind Maßnahmen gegen Sehstörungen und Hörstörungen, wobei Hörstörungen einen stärkeren Einfluss auf das Demenzrisiko haben.

Eine gute Versorgung mit Hörgeräten kann daher die Gedächtnisleistung verbessern und somit das Risiko senken. Weitere wichtige Maßnahmen sind weniger Rauchen und die Verringerung von Luftverschmutzung. Auf sozialer bzw. gesellschaftlicher Ebene sind der Zugang zu Bildung und ein aktives Leben in der mittleren Lebensphase entscheidend, ebenso wie die Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung von Isolation. Für weitere Vorschläge lohnt sich ein Blick in den Artikel des Redaktionsnetzwerkes Deutschland.

Einen Aspekt, der im Artikel nicht weiter aufgegriffen wird, ist die Schnittmenge der Risikofaktoren mit denen der häufigsten Zivilisationskrankheiten, von denen gerade Ernährung und Luftverschmutzung durchaus mit der sozioökonomischen Lebenssituation und den darin entstehenden Konventionen zusammenfallen. Aber auch der Zugang zu Bildungsangeboten liegt nicht im alleinigen Handlungsraum der Person, sondern hängt immer auch von den lokalen Angeboten und dem finanziellen Spielraum von Menschen und Kommunen ab.

Folgt man den Faktoren, lassen sich drei grobe Kategorien erkennen:

  • Gesundheit und Ernährung, etwa durch Reduktion von zu viel Salz, Zucker oder Fett sowie Umgebungseffekte wie bspw. schlechte Luft.
  • Anregung und Entwicklung des Gehirns über Bildungszugänge und Aktivitäten.
  • Soziale Kontakte.

Wie wir bereits in unserem Artikel „Strategien gegen Einsamkeit“ dargelegt haben, liegen die Handlungsmöglichkeiten dabei nicht unbedingt bei den Betroffenen selbst. Zwar kann sich jede Person, die sich dazu in der Lage sieht und weiß, wo ihre Risiken liegen, präventiv darum kümmern. Gesamtgesellschaftlich liegt die Verantwortung für Prävention von Demenz allerdings auch bei Politik und Institutionen, die den Rahmen für den Zugang zu Bildung und Gesundheit sowie den sozialen Anschluss gestalten.

Schließen


Laut eines Berichtes sind in Deutschland über drei Viertel aller befragten Menschen mit afrikanischem Migrationshintergrund innerhalb der vergangenen fünf Jahre Opfer von Diskriminierungen geworden. Dies liegt weit über dem EU-Durchschnitt. Hauptsächlich beziehen sich die fremdenfeindlichen Aussagen und Handlungen auf die Hautfarbe und angenommene Ethnie der Betroffenen – was beides als Rassismus bezeichnet wird.

Weiterlesen

Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungensehen sich immer wieder Menschen mit rassistischen Patient*innen oder Kolleg*innen konfrontiert. Die Stiftung gegen Rassismus hat nun in Kooperation mit medizinischem und pflegerischem Fachpersonal eine umfassende Sammlung von Materialien zusammengestellt, die in Form von Flyern in sämtlichen Institutionen des Gesundheitswesens möglichst viele Betroffene erreichen soll. Dabei kann es sich um Fachkräfte, Patient*innen, pflegebedürftige Menschen oder auch deren Angehörige handeln.

Für jede betroffene Personengruppe wurde jeweils ein individueller Flyer entwickelt. Die Broschüren sollen insbesondere in Wartezimmern zum Einsatz kommen.

In mehreren Sprachen erhältlich sollen die Flyer vor allem aufklären. Sie definieren Rassismus und dessen weitreichenden Folgen für die Betroffenen, klären über die Rechte der Betroffenen auf und vermitteln, was zu tun ist, wenn es zum Erleben von Rassismus in der Einrichtung kommt. Darüber hinaus beinhalten sie Kontaktdaten lokaler Anlaufstellen, welche weitere Handlungsschritte zur Bekämpfung von rassistischem Verhalten einleiten können. Auf diese Weise sollen Opfer von Rassismus schneller und effektiver eine Möglichkeit auf Unterstützung in ihrer Lage erhalten, aber auch das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie nicht allein sind.

Es wurden auch Vorlagen für Plakate entwickelt, die in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehängt werden können.

Alle Broschüren und Plakate lassen sich als PDF herunterladen. Auf dieser Seite gelangen Sie zu einer Übersicht zu den Inhalten der Materialien und auch zum Shop, wo die Flyer kostenlos bestellt werden können. Zudem ist die Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll verfügbar, womit rassistische Vorfälle dokumentiert werden können.

Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, Rassismus im medizinischen und pflegerischen Bereich einzudämmen und das Betriebsklima langfristig angstfreier und toleranter zu gestalten.

Der gesamte englischsprachige Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte zu den Rassismus-Erfahrungen in der EU ist online einsehbar.

Schließen


Bereits im Juli 2024 wurde der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht. Ein zentrales Thema sind die langen Bearbeitungszeiten in den Sozialbehörden, die sich wie ein roter Faden durch sämtliche soziale Bereiche ziehen.

Weiterlesen

Wie die Bürgerbeauftragte El Samadoni betont, geht es hier nicht nur um einfache Unannehmlichkeiten. Stattdessen stehen Bürger*innen immer wieder vor dem Problem, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, die ihre Existenz sichern oder ein würdevolles Leben ermöglichen sollen. Einer der Hauptgründe ist dabei der Personalmangel in den Behörden. Liest man allerdings etwas weiter, findet sich ebenso Kritik an der ineffizienten Gestaltung der vorhandenen Verwaltungsprozesse und der ineffizienten Umsetzung neuer Verwaltungsprozesse – wie bspw. bei der Einführung der Kindergrundsicherung – ohne dass in den nächsten Jahren mit einer besseren personellen Lage zu rechnen sei, bilanziert El Samadoni in ihrer Einführung.

Während im Bericht eine grundlegende Pflegereform befürwortet wird, zeigt sich, dass von der Ineffizienz innerhalb der aktuellen bürokratischen Prozesse gerade hilfebedürftige Menschen in prekären Lebenslagen betroffen sein werden. Wenn es also um Personal und Geld für die Pflege geht – hier zu unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege – braucht es ebenso in den vorgelagerten behördlichen Strukturen eine effiziente Administration. Ist diese nicht gegeben, werden Pflegebedürftige und deren Angehörige bereits in ihren „existenzsichernden und würdeerhaltenden“ Ansprüchen behindert, bevor der Diskurs über eine ausreichende Pflege überhaupt beginnt.

Es ist unwahrscheinlich, dass „nur“ die Menschen , die hinter den „163 Eingaben zum Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ stehen, im Jahr 2023 mit dem Thema zu kämpfen hatten. Es bleibt im Dunkeln, wie viele der Betroffenen nach einem abgelehnten Pflegegrad oder einer unzureichenden Einstufung

  • Widerspruch eingelegt haben,
  • nicht aktiv wurden oder
  • aus Scham, Unwissenheit oder anderen Gründen keinen Antrag gestellt haben.

Schließen


Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation wurde vom Kabinett dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.

Weiterlesen

Hintergrund

Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein.

Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen.

Gesetzesentwurf

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien:

Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen.

Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können.

Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist.

Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen.

Kritik

Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten.

Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden.

Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.

Schließen


Ohne digitale Medien geht heute fast nichts mehr – und das unabhängig von der Lebensphase, in der sich eine Person befindet. Das bedeutet, dass es für Menschen hilfreich ist, sich mit dem Medium orientieren zu können und auch eine gewisse Kompetenz darin zu haben, Inhalte und Qualität einzuschätzen.

Weiterlesen

Nun hat der DigitalPakt Alter, eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), einen Kommunenwettbewerb ausgerufen. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Kluge Angebote sorgen dafür, dass mehr ältere Menschen von der Digitalisierung in ihrem Alltag profitieren.“

Bis zum 31. Oktober 2024 können interessierte Kommunen ihre Projekte und Initiativen einreichen. Die ersten zehn Kommunen erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Zur Verfügung gestellt wird das Preisgeld von der Commerzbank-Stiftung. Interessanterweise ist weiter unten nur von neun Kommunen die Rede, die von einer Jury in den Kategorien „Konzept und Strategie“, „Gute Praxis“ und „Vernetzung“ ausgewählt werden. Damit es fair bleibt, berücksichtigen die Juror*innen unter anderem die Größe der jeweiligen Kommunen. Die Preisverleihung findet dann im Rahmen des Deutschen Seniorentags vom 2. bis 4. April in Mannheim statt.

Neben den Preisgeldern soll der Wettbewerb für die Teilnehmer*innen auch eine Chance sein, sich zu vernetzen und Ideen auszutauschen. Inwieweit der Wettbewerb einen Austausch ermöglicht, hängt davon ab, ob die teilnehmenden Projekte und Initiativen sich über die jeweils anderen informieren und in Kontakt treten.

Unter folgenden Links geht es zur Wettbewerbsseite mit dem Bewerbungsformular, den Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Jury und den FAQ (englische Abkürzung für "frequently asked questions", deutsch etwa: "häufig gestellte Fragen").

Schließen


Musik ist für viele Menschen aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie kann einen erheblichen Beitrag zum mentalen Wohlbefinden leisten und ist Bestandteil der kulturellen Teilhabe. Geschmäcker umfassen eine Vielfalt an Musikgenres und Interpret*innen. Darüber hinaus beginnt musikalische Bildung heutzutage oft schon im frühen Kindesalter und führt dazu, dass viele Menschen ein Instrument beherrschen, da das Musizieren für die Psyche meist Vorteile mit sich bringt.

Weiterlesen

In einer Pressemitteilung des Deutschen Musikrats werden – basierend auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Musik auch Demenz und ähnlichen altersbedingten Erkrankungen entgegenwirken kann – explizite musikalische Angebote für Demenzkranke gefordert. Prof. Christian Höppner, Generalsekräter des Deutschen Musikrats, betont die Bedeutung von Musik im Alltag von Menschen mit Demenz und appelliert zu einem landesweiten Ausbau von Organisationen, Workshops und Netzwerken, die Musik für demenzkranke Menschen zugänglich machen.

Zwar lässt sich Demenz weder heilen noch rückgängig machen, Betroffene können von Musik dennoch profitieren: Sie kann beruhigen, von alltäglichen Sorgen ablenken, ein Stück kulturelle Bildung vermitteln und einen Lebenssinn verleihen.

Ein Jahr zuvor wurde bereits die Bundesinitiative Musik und Demenz gegründet, welche sich ganz auf die musikalischen Erfahrungen von Demenzkranken vor dem Hintergrund des Rechts auf kulturelle Teilhabe für Alle fokussiert. In einer Resolution vom 29. März 2023 richtet die Organisation sich direkt an die verantwortlichen Bundesministerien und fordert in einem Sechs-Punkte-Programm mehr Handlungen bezüglich Musik für Demenzkranke.

Neben der Bereitstellung niedrigschwelliger Angebote für musikalische Teilhabe wird auch eine deutschlandweite Verfügbarkeit lokaler Anlaufstellen verlangt. Hierfür benötigt es geschulte Fachkräfte und eine gute Vernetzung der Institutionen untereinander. Die Umsetzung der vorgestellten Ansätze soll Menschen, die aufgrund körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen über keine adäquate Vertretung ihrer kulturellen Bedürfnisse verfügen, genau diese ermöglichen, sodass auch diese durch das Musizieren, Singen oder Hören von Musik gesellschaftliche Partizipation erfahren können.

Bereits im kommenden Jahr sollte das ausgearbeitete Konzept laut Resolution in die hiesige Politik integriert werden.

Schließen