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Gesellschaftliches Leben

Die Profession der Sozialen Arbeit beschäftigt sich unter anderem mit der Unterstützung marginalisierter (also systematisch benachteiligter) Gruppen in schwierigen Lebenssituationen. Dazu zählen auch Senior*innen mit körperlichen, psychischen und/oder kognitiven Einschränkungen. Soziale Arbeit setzt sich für die gesellschaftliche Integration und Partizipation sowie die Rechte von Senior*innen ein. Im Rahmen von Sozialer Arbeit werden auch individuelle Problemlagen bewältigt.

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Wie auch andere Bereiche der Sozialen Arbeit, wird angestrebt, die sogenannte Altenarbeit strukturell und inhaltlich zu optimieren und an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Hierfür braucht es regen Austausch zwischen Fachkräften, Expert*innen und Vertreter*innen der Zielgruppe. Der Senior*innen-DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit), welcher sämtliche berentete Sozial Arbeiter*innen sowie deren Interessen vertritt, lädt daher zu einer interaktiven Fachtagung ins Heinrich-Pesch-Hotel im baden-württembergischen Ludwigshafen ein. Termin hierfür ist Freitag, der 17. Oktober 2025.

Die Veranstaltung umfasst die Vorstellung zweier zentraler Themen. Zunächst geht es dabei um „Osteuropäische Betreuungskräfte in der häuslichen Versorgung in deutschen Privathaushalten“ – zahlreiche pflegebedürftige Menschen werden in den eigenen vier Wänden rund um die Uhr von ausländischen Fachkräften umsorgt, die zumeist aus östlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Der hierzu angedachte Vortrag soll die Teilnehmenden diesbezüglich ausführlich informieren und aufklären, indem beispielsweise die rechtlichen Grundlagen erörtert werden.

Auch im zweiten Teil erwartet Sie mit „Strukturelle Gewalt im Alter“ ein Thema mit hoher Brisanz. Unter anderem soll auf Aspekte wie Einsamkeit, Vernachlässigung und gezieltem Missbrauch gegenüber Senior*innen eingegangen werden. Es wird vermutet, dass die meisten Taten im Verborgenen stattfinden und daher niemals aufgeklärt werden, weshalb es für die Soziale Arbeit umso relevanter ist, genau hinzusehen und in Fällen von Gewalt zu reagieren.

Abschließend bleibt ein zweistündiges Zeitfenster für den gemeinsamen Austausch mit anderen Teilnehmenden, bei dem Sie ihre eigenen Überlegungen einbringen oder sich auch mit Rückfragen direkt an die Referent*innen, Dr. Helene Ignatzi und Dr. Manfred Borutta, wenden. Idealerweise können dabei realistisch umsetzbare Handlungsstrategien für die Altenarbeit entwickelt werden, die wiederum einen signifikanten Beitrag zur Gestaltung der Sozialen Arbeit leisten können.

Die Teilnahmekosten belaufen sich 50 € für Nichtmitglieder des DBSH. Mitgliedern sowie Studierenden und Senior*innen steht eine Ermäßigung zu. Inbegriffen in den Preis sind ein Mittagessen und eine Kaffeepause mit entsprechendem Angebot. Es besteht auch die Möglichkeit, virtuell teilzunehmen.

Bei Interesse an der Fachtagung lesen Sie gern den bereitgestellten, online bereitgestellten Flyer, der ausgiebige Informationen zur Verantstaltung enthält. Für eine Teilnahme können Sie sich über das Anmeldeformular eintragen.

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Unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ traf sich am 07.07.2025 erstmalig die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), um sich über konkrete Maßnahmen im Pflegebereich zu einigen. Durch die alternde Gesellschaft droht das System bereits jetzt zu überlasten, weshalb sich die zuständigen Ministerinnen Karin Prien (CDU), Nina Warken (CDU) und Judith Gerlach (CSU) sowie Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich diesbezüglich berieten.

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Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen.

Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen.

Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen.

Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird.

Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche.

Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.

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Von Einsamkeit Betroffenen mangelt es häufig an sozialen Kontakten und Möglichkeiten, bereichernde Gespräche zu führen. Genau diese Gespräche können Menschen täglich von 10 bis 22 Uhr mit registrierten anonymen Personen, den sogenannten „Plauderpartner*innen“, führen.

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Dazu können Betroffene die Nummer 0800 330 1111 anrufen. Daraufhin werden diese mit einer zufälligen „Plauderpartner*in“ verbunden. Der Austausch dauert in der Regel 10 bis 30 Minuten.

Ende Juni wurde das Plaudernetz online geschaltet. Es ist ein niedrigeschwelliges und kostenfreies Angebot, das sich an alle Menschen richtet, welche sich einsam fühlen und sich nach zwischenmenschlichem Austausch sehnen.

Die einzigen Bedingungen für einen Anruf sind Volljährigkeit und ein Interesse am Austausch mit anderen Menschen. Durch die bestehende Anonymität (den Gesprächspartner*innen wird empfohlen, nur ihren Vornamen zu nennen) gilt das „Plaudernetz“ als sehr sicher, auch zurückverfolgen lassen sich die Anrufe nicht. Alle Anrufer*innen verpflichten sich mit dem Nutzen des Angebots zu einem respektvollen Umgang miteinander, dem „Plauderton“.

Es ist auch möglich, sich ehrenamtlich als offizielle*r „Plauderpartner*in“ registrieren zu lassen – wie dies funktioniert, wird in dieser Übersicht erklärt. Sie können auch direkt das Anmeldeformular nutzen und werden dann durch die weiteren Schritte geleitet. In der Plaudernetz-App, die Sie für Ihr Engagement benötigen, können Sie angeben, zu welchen Zeiten Sie für anonyme Anrufer*innen da sein können und das Ehrenamt so in Ihren Alltag einbinden. Mit Ihrer Tätigkeit als „Plauderpartner*innen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Einsamkeit.

Das „Plaudernetz“ wurde von den Maltesern in Deutschland initiiert, einer katholisch geprägten caritativen Hilfsorganisation.

Das „Plaudernetz“ ist allerdings kein Ersatz für Telefonseelsorge oder andere Krisentelefone, sondern soll eher zu alltäglichen Gesprächen anregen. Für den Fall, dass Sie sich in einer persönlichen Krise befinden, nutzen Sie bitte entsprechende Angebote.

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Sterbehilfe ist vielfach diskutiert und lässt sich aus mehreren Perspektiven betrachten. Z. B. kann in der Beihilfe zur Selbsttötung eine verlässliche und privat entschiedene Methode, extremes körperliches Leid irreversibel zu beenden, gesehen werden. Gegner:innen der Sterbehilfe weisen auf Auswirkungen psychischer Erkrankungen oder sozialen Drucks hin. Weiterhin können noch unbekannte Heilungsmethoden ein Leiden möglicherweise lindern bzw. aufheben oder weltanschauliche Gründe dagegen sprechen.

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In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – das unmittelbare Herbeiführen des Todes einer Person auf eigenen Wunsch – strafbar, während andere Länder wie beispielsweise Spanien, Portugal, Kanada, Neuseeland und die Benelux-Staaaen diese legalisiert haben. Die passive Sterbehilfe in Form des Abstellens lebenserhaltender Maßnahmen ist dagegen in der sog. westlichen Welt straffrei, sofern eine eindeutige Zustimmung seitens der Person besteht. Assistierter Suizid, die Beschaffung oder Ermöglichung von Maßnahmen, die dem Suizid dienen, ohne aber selbst direkt in diesen Prozess einzugreifen, befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.

Die Gesetze zur Sterbehilfe unterscheiden sich nicht nur stark von Land zu Land, sondern können sich auch rasch ändern, da das Thema immer wieder Gegenstand des politischen Diskurses wird. So herrschte erst kürzlich in Frankreich eine lebhafte Debatte über eine Liberalisierung der dortigen Rechtslage hinsichtlich Sterbehilfe, doch ein abschließender Beschluss hierzu steht noch aus.

Gleichzeitig wurden die Regelungen zum assistierten Suizid auch in Deutschland mehrmals gekippt, zuletzt im Februar 2020 durch das Bundesverfassungsgericht, welches urteilte, dass der Mensch ein Recht auf den selbstgewählten Tod habe. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Bundestagsabgeordnete der CDU, fordert neue Regelungen, um zu verhindern, dass Patient*innen zu fahrlässig Formen von Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Eine Gruppierung aus Politiker*innen mehrerer Fraktionen arbeitet an einem neuen Gesetzesentwurf, der das Recht auf Sterbehilfe vereinfachen, aber nicht verherrlichen solle. Zuspruch kommt vom Deutschen Ethikrat.

Ärzt*innen zeigen sich insgesamt aufgeschlossen aber verunsichert gegenüber der Sterbehilfe. Dies hat ein Bericht eines Forschungsnetzwerks, gesponsert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im vergangenen Herbst ergeben. Insgesamt sind 133 Fälle, in denen Beihilfe zum Suizid durchgeführt oder zumindest erwogen wurde, als Forschungsgrundlage verwendet worden. Die behandelnden Ärzt*innen erklärten sich überwiegend bereit, die Patient*innen durch legale Wege der Sterbehilfe zum Lebensende zu führen. Häufigstes Argument hierfür sei das körperliche und/oder psychische Leid der Kranken, die in vielen Fällen bereits palliativmedizinisch versorgt wurden oder mit einer weit vorangeschrittenen Krebserkrankung zu kämpfen hatten. Auch psychische Erkrankungen wurden beobachtet. Die meisten Patient*innen entschieden sich aufgrund des drohenden Verlusts der eigenständigen Lebensführung für eine Inanspruchnahme der Sterbehilfe. Häufig sind die Patient*innen älter als 70 Jahre und weisen Vorerkrankungen auf.

Damit die Beihilfe zum Suizid nicht übereilt erfolgt und auch klar zwischen Sterbehilfe und Mord unterschieden werden kann, sind die bürokratischen Hürden hoch: Zahlreiche Gespräche mit Ärzt*innen und Therapeut*innen sind notwendig, um den eindeutigen Wunsch nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens seitens der/des Patient*in zu erkennen. Ist diese*r nicht mehr dazu in der Lage, muss sich an die Angaben in der Patientenverfügung gehalten werden. Es benötigt auch eine Zustimmung durch die behandelnden Ärzt*innen, die im Vorfeld dazu verpflichtet sind, die Suizidgedanken ihrer Patient*innen ernst zu nehmen.

Durch Menschen, die sich aus psychischen Gründen das Leben nehmen wollen, birgt die Wiedereinführung des assistierten Suizids allerdings auch Gefahren. Aus diesem Grund wurde Ende Mai auf dem 129. Ärztetag in Leipzig ein umfassendes Maßnahmenpaket im Sinne der Suizidprävention gefordert, inklusive einer Verankerung im Gesetzbuch. Demnach solle jedem Menschen in psychischen Krisen das Recht auf Beratungs- und Therapieangebote zustehen, damit der Suizid in jedem Fall der letzte Ausweg bleibe.

Die Inhalte dieses Artikels wurden aus mehreren Artikeln des Deutschen Ärzteblatts zusammengetragen.


Wenn auch Sie an Suizidgedanken leiden oder mit dem Gedanken spielen, Ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen, wenden Sie sich bitte an die jederzeit erreichbare Telefonseelsorge (0800/1110111) oder die Suizidprävention.

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Ältere Menschen in Deutschland erleben teils gravierende Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte, z. B. sichtbar durch zunehmende Altersarmut, die während der Coronapandemie anstieg. Die Gruppe ist äußerst vielfältig: Lebensumstände wie Einkommen, Bildung oder Wohnsituation prägen die individuelle Lage weit stärker als das reine Lebensalter.

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Zu diesem wenig überraschenden Fazit kommt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde wiederholt zu diesem Thema berichtet, z. B. zur  Unterscheidung zwischen den Begriffen „Lebensphase, Lebenslage und Gebrechlichkeit“.

Nun kommt Bewegung in die internationale Politik: Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen erarbeiten soll – ein bedeutender Schritt in Richtung einer UN-Konvention.

Sowohl das Institut für Menschenrechte als auch die BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bezeichnen ihn als Meilenstein für die Rechte älterer Menschen. Während allgemein von Altersdiskriminierung gesprochen wird, betont die BAGSO besonders den fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und die mangelnde soziale Absicherung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich aktiv am internationalen Prozess zu beteiligen. Deutschland unterstützt die entsprechende UN-Resolution bislang allerdings nicht. Claudia Mahler vom Institut betont, dass der Schutz der Menschenrechte – auch in schwierigen Zeiten – weiterhin eine globale Priorität darstellt und Deutschland hier internationale Verantwortung übernehmen sollte.

Ein Blick in die konkrete Ausarbeitung zur „offenen und zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ zeigt, dass bereits Ende 2025 – noch vor der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats – eine vorbereitende Sitzung stattfinden soll. Bis zur 63. Sitzung soll ein Fortschrittsbericht vorliegen.

Neben der Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der Aufforderung an die Staaten zur Mitwirkung sollen insbesondere ältere Menschen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Auch die Einbindung vorhandener Studien, zivilgesellschaftlicher Expertise und internationaler Erfahrungen ist vorgesehen.

Eine Arbeitsgruppe ist ein Anfang, aber keine Garantie. Ob und wann eine Resolution verabschiedet wird, bleibt offen. Hinzu kommt: Altersdiskriminierung ist ein komplexes, sozioökonomisch eingebettetes Phänomen, bei dem Ursache (Alter als Diskriminierungsgrund) und Korrelation (Diskriminierung in einer späteren Lebensphase durch andere Faktoren) schwer voneinander zu trennen sind. Alter allein ist nicht zwangsläufig der Auslöser für Diskriminierung.

Im Kontext einer zukünftigen UN-Altenrechtskonvention ist es daher besonders wichtig, andere strukturelle Benachteiligungen nicht hinter dem Begriff „Alter“ zu verschleiern, sondern differenziert und intersektional hinzuschauen. Ob dies von der Arbeitsgruppe berücksichtigt wird, bleibt zu beobachten.

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Kulturelle Teilhabe mag in Deutschland auf den ersten Blick selbstverständlich und für alle zugänglich erscheinen, denn das Angebot ist mehr als reichhaltig: Fast 7.000 Museen, über 1.600 Kinos sowie hunderte Theater und Opern sorgen bundesweit für Begegnungen mit Kultur, Kunst, Musik und Ästhetik. Der Besuch kultureller Einrichtungen erfordert jedoch in jedem Fall ein gewisses Maß an Mobilität, über das nicht alle Menschen verfügen.

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Ältere, kranke und sehbehinderte Personen sind oftmals nicht dazu in der Lage, an die o. g. kulturelle Inhalte zu gelangen, sodass eine klare Benachteiligung vorliegt. Damit bleibt der Genuss kultureller Freizeitaktivitäten körperlich robusten Menschen vorbehalten. Auch Personen mit sozialen Ängsten oder finanziellen Schwierigkeiten ist ein Zugang zu diesen Angeboten möglicherweise eingeschränkt.

Die Gewerkschaft ver.di hat in einer Stellungnahme gefordert, das Recht auf Kultur im Grundrecht zu verankern.

Komplett auf Kultur verzichten muss allerdings niemand, denn das Projekt „Bei Anruf Kultur“ bietet Führungen durch Museen, Kunstgalerien und Ausstellungen an, an denen Sie von zu Hause aus teilnehmen können. Mehr als Ihr Telefon benötigen Sie dafür nicht – wählen Sie aus dem bereitgestellten Programm Veranstaltungen, die Sie ansprechend finden, und melden Sie sich kostenlos an. Im Anschluss erhalten Sie eine Telefonnummer, die Sie kurz vor Beginn der Veranstaltung wählen.

Erfahrene Referent*innen vor Ort beschreiben Ihnen bestmöglich Kunstwerke oder das Geschehen auf der Bühne, ohne dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen. Am Ende der einstündigen Führung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen und Rückmeldungen dazulassen. Das Angebot umfasst insgesamt elf Kategorien, die von Archäologie über Literatur bis hin zu Naturwissenschaften reichen. In der Regel findet eine Veranstaltung pro Werktag statt.

„Bei Anruf Kultur“ wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen, als sämtliche kulturelle Einrichtungen aufgrund der Lockdowns monatelang geschlossen bleiben mussten. Als Initiative des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg e.V. (BSVH) gestartet, nehmen mittlerweile kulturelle Zentren aus dem gesamten Land am Projekt teil.

Interessierte können sich zudem einen Überblick über das Programm verschaffen.

Einen genaueren Eindruck von „Bei Anruf Kultur“ erhalten Sie durch dieses kurze Video:

https://www.youtube.com/watch?v=w13oR0aL3gQ

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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Praxisleitfaden

Den "Gute-Praxis-Leitfaden" dieses Projektes können Sie direkt hier herunterladen.

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Dass sich das Gehör im Laufe des Lebens verschlechtert, ist eine natürliche Entwicklung, die bereits im mittleren Erwachsenenalter einsetzen kann. Auch äußere Einflüsse wie eine extreme Lärmbelastung, Vorerkrankungen und der Konsum von schädlichen Stoffen können zu einer Abnahme des Hörvermögens führen. Ca. ein Fünftel aller Deutschen gilt als schwerhörig und leidet damit unter deutlichen Einschränkungen in der akustischen Wahrnehmung. Unter Senior*innen ab 80 Jahren ist sogar mehr als die Hälfte betroffen, womit Schwerhörigkeit eine der häufigsten Einschränkungen im hohen Alter darstellt.

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Ohne einen verlässlich funktionierenden Hörsinn bilden sich oft erhebliche Probleme in der Alltagsbewältigung. Nicht nur das Einkaufen und Konsumieren von Medien können in diesem Fall herausfordernd oder gar unmöglich werden, auch die Partizipation am gesellschaftlichen Leben, das Aufrechterhalten von sozialen Kontakten sowie die Fähigkeit, reibungslos zu kommunizieren, gestalten sich als schwerhörige Person zumeist holprig und sind mit zum Teil weitreichenden Einschränkungen verbunden. Besonders alarmierend ist dies aufgrund der ohnehin hohen Zahl älterer Menschen, die unter Einsamkeit leiden.

Sowohl eine Abnahme der Hörfähigkeit als auch ein Mangel an sozialen Kontakten kann die Lebensqualität verschlechtern, wodurch ein Teufelskreis entsteht. Wie das Deutsche Ärzteblatt in einem Artikel vom 02. Juni berichtet, kann sich die Inanspruchnahme eines Hörgeräts positiv auf das Sozialleben Hörgeschädigter auswirken und dadurch auch deren psychische Gesundheit stabilisieren.

Herausgefunden wurde dies in einer us-amerikanischen Studie mit fast 1.000 von Schwerhörigkeit betroffenen Senior*innen, die in zwei Gruppen unterteilt wurden. Die erste Gruppe wurde bei Bedarf mit Hörgeräten ausgestattet, wohingegen die zweite Gruppe keine Hilfsmittel erhielt. Nach drei Jahren wurden die Teilnehmer*innen gebeten, mit Hilfe des Cohen Social Network Index Score die eigenen sozialen Kontakte mit Blick auf Qualität und Quantität zu bewerten. Auch ihr subjektives Empfinden von Einsamkeit konnten sie auf einer Skala vor und nach der Studie angeben.

Die Ergebnisse sprechen klar für den Einsatz von Hörgeräten: Teilnehmer*innen mit Hörgeräten konnten im dreijährigen Studienzeitraum die Größe ihres sozialen Umfeld im Schnitt aufrechterhalten, während sich die sozialen Kontakte der Vergleichsgruppe insgesamt verringert haben. Dies entspricht dem individuellen Empfinden von Einsamkeit, das sich innerhalb der Teilnehmer*innen ohne Hörgeräte tendenziell verstärkte. Unter den teilnehmenden Personen mit Hörgerät ließ sich dies dagegen nicht beobachten. Darüber hinaus lässt der Ausgang der Studie vermuten, dass Hörgeräte auch den Abbau von kognitiven Fähigkeiten verlangsamen können.

Hierzulande nutzt nicht einmal die Hälfte aller schwerhörigen Menschen ein Hörgerät, obwohl der Anteil innerhalb der letzten zehn Jahre etwas gestiegen ist. Im Rahmen der EuroTrak-Studie bestätigen Träger*innen von Hörgeräten auch in Deutschland zahlreiche positive Effekte: Knapp zwei Drittel bestätigten eine verbesserte Schlafqualität, eine Zunahme des Sicherheitsgefühls im Straßenverkehr und auch über eine Stärkung der Kommunikationsfähigkeiten. Nahezu alle Befragten gaben an, durch ihr Hörgerät mehr Lebensqualität als zuvor zu erfahren.

Häufiger Grund für den Verzicht auf den Gang zum HNO-Arzt – und damit ebenfalls auf ein Hörgerät – ist die Wahrnehmung, dass ein Hörgerät mit hohen Kosten verbunden sei. Tatsächlich zahlen gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss bei der Anschaffung eines Hörgeräts, sodass Patient*innen möglicherweise eine geringer als erwartete finanzielle Belastung zu befürchten haben.

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Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Grüne haben im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag zur Seniorenpolitik eingereicht. Die beiden regierenden Landtagsfraktionen fordern, in eine progressive Senior*innenpolitik zu verfolgen, die sich an die Krisen der vergangenen Jahre anpasst, um partizipative, strukturelle und finanzielle Nachteil einzelner Personen(gruppen) zu vermeiden.

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Neben der Corona-Pandemie und deren langfristigen sozio-ökonomischen Auswirkungen wird auch die alternde Gesellschaft als ernsthaftes Problem für Senior*innen genannt.

Das übergeordnete Ziel des Antrags ist eine dauerhafte Sicherung der Lebensqualität aller älterer Menschen in Schleswig-Holstein, also eine Gewährleistung physischer, psychischer, sozialer und materieller Bedürfnisse. So setzen sich die Fraktionen u.a. für eine angemessene medizinische Versorgung im Krankheits- und Pflegefall unter Rücksichtnahme individueller Gegebenheiten ein. Partizipation, etwa durch Barrierefreiheit und das Bereitstellen vielfältiger Angebote zur Freizeitgestaltung, stellt eine weitere Säule des Antrages dar, ebenso wie die gezielte Förderung des Miteinanders – auch mit anderen Generationen – um soziale Isolation im Alter vorzubeugen.

Weitere relevante Aspekte des Antrages beinhalten eine auf Senior*innen zugeschnittenen Ausbau der Digitalisierung, ehrenamtliche Tätigkeiten im Ruhestand und die Gestaltung von Wohnraum. Dieser solle laut Antrag bezahlbar und mit körperlichen Einschränkungen älterer Menschen kompatibel sein.

Eine Umsetzung der Forderungen kann voraussichtlich nur dann gelingen, wenn alle beteiligten politischen Institutionen mitwirken, sodass neben dem Landtag Schleswig-Holsteins auch die Kommunen, Fachleute aus dem geriatrischen Bereich und weitere Organisationen und Verbände gefragt sind. „Eine eng mit der Engagement- und Präventionsstrategie, sowie weiteren Politikfeldern, verzahnte Seniorinnen- und Seniorenpolitik ist entscheidend dafür, wie wir in einer älter werdenden Gesellschaft generationsübergreifend gut zusammenleben können“, werden die Antragssteller Werner Kalinka (CDU) und Jasper Balke (Grüne) zitiert.

Auch die anderen Landtagsfraktionen haben bereits eine Woche vor den Regierungsfraktionen einen vergleichbaren Antrag gestellt. In Detailfragen gehen diese allerdings auseinander. Die Opposition (bestehend aus SPD, FDP und SSW) strebt die Erarbeitung einer "zukunftsweisenden und partizipativen Landesstrategie Seniorinnen- und Seniorenpolitik für Schleswig-Holstein“ an. Den Regierungsfraktionen genügt dagegen eine Befassung in Ausschüssen. Dabei soll auch das Altenparlament - formal ebenfalls ein Ausschuss des Landtages - stärker einbezogen werden.

Was dies konkret für die Senior*innenpolitik Schleswig-Holsteins bedeutet, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.

Beide Anträge können Sie auf der Seite zur entsprechenden Berichterstattung durch den schleswig-holsteinischen Landtag nachlesen.

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Am 12. Mai wurde der jährliche Internationale Tag der Pflegenden begangen. Damit sollen alle Menschen gewürdigt werden, die sich als Angehörige, Zugehörige oder Mitarbeiter*in in der Pflege engagieren. Körperliche und mentale Herausforderungen, mangelhafte Arbeitsbedingungen und auch Überforderungen sind dabei eher die Regel als die Ausnahme.

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Sowohl im Privaten als auch im Beruflichen ist die Pflege immer mehr gefragt, da sich durch den demographischen Wandel und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung derzeit die Zahl pflegebedürftiger Menschen nach oben entwickelt. Laut Statistischem Bundesamt verfügen bereits jetzt ca. 6 Millionen Deutsche über einen Pflegegrad. Gleichzeitig sind ca. 1,7 Millionen Pflegekräfte erfasst. Dies kann als Hinweis auf einen Personalmangel gewertet werden.

Eine essentielle Rolle spielen hierfür Fachkräfte aus dem Ausland, die die personellen Lücken in der deutschen Pflegebranche so gut wie möglich schließen. Mitunter wird sogar davon ausgegangen, dass der grundlegende Betrieb in Pflegeeinrichtungen hierzulande nur dank den ca. 400.000 ausländischen Pflegekräften noch immer gewährleistet werden kann. Hier zeigt sich zugunsten der Zukunft der Pflege eine steigende Tendenz, da die Nationalitäten der in Deutschland beschäftigten Pflegefachkräfte immer vielfältiger werden.

Auch das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im vergangenen Jahr dürfte zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Seitdem können Nicht-EU-Bürger*innen niedrigschwelliger und unkomplizierter einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Auf diese Weise sollte laut der Ampelregierung der Arbeitsmarkt gestärkt werden, während dabei möglichst viele potentielle Fachkräfte berücksichtigt werden. Darüber hinaus besteht auch das Programm Triple Win, eine Kooperation Deutschlands mit mehreren afrikanischen und asiatischen Schwellenländern. Migrant*innen aus diesen Nationen soll damit die Einreise und der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit erleichtert werden.

Besonders häufig sind Pflegefachkräfte aus Polen und Rumänien vertreten, was auch mit den deutlich geringeren Löhnen in deren Heimatländern zusammenhängen dürfte. Lässt man die EU außen vor, stammt das ausländische Pflegepersonal v. a. aus dem westlichen Balkan sowie dem südlichen und südöstlichen Asien. „2023 waren mehr ausländische Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern als aus der EU in Deutschland tätig“, heißt es seitens des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Eine Schattenseite gibt es dennoch: So sehr ausländisches Pflegepersonal unbesetzte Stellen füllt, so prekär gestaltet sich die allgemeine Situation vieler dieser Pflegefachkräfte. Viele von ihnen äußern sich kritisch gegenüber der deutschen Politik und bemängeln eingeschränkte Rechte und eine schleppende Umsetzung bürokratischer Prozesse. Dies ging kürzlich aus einer Umfrage hervor, an der gut 3.000 Pfleger*innen aus dem Ausland teilnahmen.

Ebenso bestehe in vielen Pflegeeinrichtungen ein stigmatisierender Umgang mit ausländischem Personal. Über die Hälfte der Befragten berichtet von Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung in Verbindung mit verbalen und körperlichen Angriffen. Noch häufiger wurde über eine Abwertung der eigenen Kompetenzen geklagt. Diese und andere Problematiken gefährden den internationalen Ruf Deutschlands und können dazu führen, dass andere Nationen hinsichtlich einer Beschäftigung in der Pflege als attraktiver angesehen werden.

Regierung und Gesellschaft beeinflussen den Wohlfühlfaktor ausländischer Fachkräfte maßgeblich. Blickt man auf die Ergebnisse der Umfrage und die aktuelle und zukünftige Situation der Pflege, sollte die erfolgreiche Anwerbung von Pfleger*innen aus anderen Nationen im Sinne der Pfleger*innen und zu Pflegenden sein.

Mehr zu diesem Thema können Sie z. B. auf der Seite des Deutschen Ärzteblatts erfahren:

Bundesagentur: Pflege würde ohne ausländische Kräfte kollabieren

Ausländische Pflegekräfte haben in Deutschland oft weniger Befugnisse als im Heimatland

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