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Gesellschaftliches Leben

Seit 2021 haben Rentner*innen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die Grundrente, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und präventiv gegen Altersarmut wirken soll. Sie wird zusätzlich zur eigenen Rente ausgezahlt und soll damit insbesondere Personen mit niedrigen Rentenbeiträgen finanziell stärken. Mehrere Sozialverbände kritisieren das System der Grundrente jedoch als unzulänglich und bemängeln zudem die deutlich verzögerte Auszahlung.

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Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt.

Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente.

In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.

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Die jüngsten Erfahrungen mit dem großflächigen Stromausfall im Südwesten Berlins haben erneut die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen gezeigt, besonders in Pflegeeinrichtungen. Patientenschutzorganisationen und Expert*innen sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Bewohner*innen vor künftigen Krisen besser zu schützen.

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Anfang Januar wurde ein Brandanschlag auf Teile der Berliner Stromversorgung verübt, wodurch zehntausende Haushalte und zahlreiche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser und Pflegeheime, über mehrere Tage ohne stabile Stromversorgung auskommen mussten. Die Folgen waren gravierend: Neben ausgefallener Heizung führte der Stromausfall zum Stillstand zentraler Sicherheitssysteme wie Zimmernotrufen, Aufzügen und anderen lebenswichtigen technischen Anlagen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine gesetzliche Nachrüstung: Demnach sollen alle rund 16.000 Pflegeheime in Deutschland künftig verpflichtet werden, eine Notstromversorgung für mindestens 24 Stunden vorzuhalten, ähnlich wie es bereits für Krankenhäuser der Fall ist. Nur so, so der Patientenschützer Eugen Brysch, könnten kritische Versorgungsfunktionen auch bei länger andauernden Ausfällen gewährleistet werden.

Brysch kritisiert scharf, dass Pflegeeinrichtungen aktuell schlechter geschützt seien als Krankenhäuser. Er fordert, Bund und Länder müssten ihre Verantwortung wahrnehmen und Pflegeheime bei der Krisenresilienz gleichstellen. Dazu gehöre auch ein milliardenschwerer Krisenresilienz-Fonds, der den Ausbau der Infrastruktur in stationären Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt. Zudem solle ein Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus die Ursachen und das Management des Stromausfalls klären.

Fachleute betonen, dass ein Stromausfall für Pflegeheime weitreichende Konsequenzen haben kann. Ohne gesetzlich verankerte Vorgaben für Notstromanlagen oder regelmäßige Prüf- und Wartungszyklen stehen viele Einrichtungen im Krisenfall vor organisatorischen und logistischen Herausforderungen, im Extremfall sogar vor einer teilweisen Evakuierung der Heime.

Die Debatte zeigt: Kritische Versorgungsinfrastrukturen müssen auch für Pflegeeinrichtungen neu gedacht werden, um gesundheitliche Versorgung, Sicherheit und Lebensqualität für ältere und pflegebedürftige Menschen selbst in Krisenzeiten zu gewährleisten.

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Kinos, Theater, Museen und Bibliotheken ziehen mit ihrem Programm zahlreiche Film-, Kunst-, Musik- und Literaturfans an. Aufgrund altersbedingt eingeschränkter Mobilität können Senior*innen jedoch oft nicht an klassischen kulturellen Angeboten teilnehmen, was insbesondere bettlägerige oder auf einen Rollstuhl bzw. Gehhilfen angewiesene Personen betrifft. Seit fünf Jahren bietet "Die Gute Stunde", eine gemeinnützige Initiative, Menschen ab 65 Jahren ein interaktives Kulturprogramm an, welches sich durch Online-Teilnahme über die Videotelefonats-Plattform "Zoom" um einen barrierearmen Zugang bemüht.

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Der Ursprung des gemeinnützigen Projekts mit dem Motto „Kultur im Dialog“ geht auf die Corona-Pandemie zurück, als kulturelle Veranstaltungen aufgrund der strengen Lockdowns kaum möglich waren. Inzwischen richtet sie sich hauptsächlich an ältere Menschen sowie Personen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen keine kulturellen Angebote in Präsenz wahrnehmen können. Die Plattform richtet sich dabei auch an Menschen in Pflegeheimen sowie an demenzkranke Personen und deren Angehörige. So sollen Menschen unabhängig von ihrer individuellen Situation mit speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Veranstaltungen mit kultureller Unterhaltung versorgt werden.

Jeden Monat werden Veranstaltungen aus dem künstlerischen, musischen oder literarischen Bereich angeboten, welche über den Terminkalender bekannt gemacht werden. Je nach Veranstaltung besteht dabei die Möglichkeit, mit den Künstler*innen und/oder anderen Teilnehmenden in Kontakt zu treten, mit der Absicht, dass das gemeinsame Erleben von und der gegenseitige Austausch über Kultur auch Einsamkeit entgegenwirken kann. Zahlreiche Teilnehmende berichten von positiven Erlebnissen und viel Freude beim Nutzen der Angebote.

Veranstaltungen wie Workshops, Konzerte, Vorträge und Diskussionsrunden können live per Zoom verfolgt werden, wofür jedoch ein digitales Endgerät mit Internetzugang benötigt wird. Für eine Teilnahme an den kulturellen Angeboten der Guten Stunde ist zudem eine Online-Registrierung notwendig. Um regelmäßig Informationen über neue Veranstaltungen zu erhalten, kann der Newsletter abonniert werden.

Für ihre Beiträge kann die Gute Stunde bereits mehrere Auszeichnungen vorweisen, wobei Sponsor*innen und Kooperationspartner*innen zum Erhalt der Initiative beitragen.

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„Auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Zukunftspakt Pflege« bereiten wir eine große Reform vor, die echte Entlastung schafft, Unterstützung im Wohnumfeld stärkt und den Zugang zu Leistungen vereinfacht“. Mit diesen Worten verkündet die Bundestagsfraktion der SPD unter dem Vorsitz von Matthias Miersch das Vorhaben einer fundamentalen Umstrukturierung des Pflegesystems, dessen Mechanismus von zahlreichen Expert*innen und Verbänden bereits seit Jahren kritisiert wird.

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So formulieren die Sozialdemokrat*innen in ihrem Beschlusspapier anlässlich der Jahresauftaktklausur vom 8. und 9. Januar  u.a. das Vorhaben, sich für die gesellschaftliche Inklusion aller Menschen – unabhängig von Pflegebedürftigkeit, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung – einzusetzen. Die Pflege hierzulande müsse niedrigschwelliger, gerechter und unbürokratischer gestaltet werden, ebenso solle die erwähnte Reform (pflegende) Angehörige mehr in den Fokus nehmen. Anpassungen des Pflege- und gesamten Gesundheitssystems sollten sich dabei stets an den Anliegen der Patient*innen orientieren.

Zudem unterstützt die Fraktion eine Zusammenführung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, damit Versicherte ersterer weniger Nachteile gegenüber Versicherten letzterer erfahren. Begründet wird dies mit dem Ziel einer solidarischeren Finanzierung und einer allgemeinen Stabilisierung des Systems. Aufgrund der ablehnenden Haltung der mitregierenden Union erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die SPD ihre Position zum jetzigen Zeitpunkt wird durchsetzen können.

Anders als die Union, welche durch weitere Sozialausgaben eine Schwächung der deutschen Wirtschaft befürchtet, lehnt die SPD Leistungskürzungen in der Pflege ab.  Miersch selbst warnt in Anbetracht fortbestehender Arbeitsgruppen, welche Lösungenentwürfe entwickeln sollen, vor vorschnellen Leistungskürzungen. So beruht auch das Beschlusspapier auf Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche bereits in mehreren Artikeln dieses Portals erwähnt wurde.

Die ersten Entwürfe der 13-köpfigen Kommission zu einer Pflegereform ab Jahresende wurden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Skepsis aufgenommen. Entsprechend der Positionierung seiner Fraktion stellt sich Merz gegen eine Gleichstellung von privat und gesetzlich versicherten Pflegepatient*innen und hält die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht für zukunftsfähig. 

Auch zahlreiche Pflegefachverbände zeigten sich enttäuscht, da konketere und effizientere Handlungsoptionen erwartet wurden. Die finanzielle Situation des deutschen Pflegesystems ist bereits jetzt prekär; es wird davon ausgegangen, dass mehreren Pflegekassen schon in Kürze keine Zahlungen mehr tätigen können. Da auch Kredite nur eine vorübergehende Lösung darstellen, sei zu befürchten, dass das System ohne eine Reform zu kollabieren droht.

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Ein bundesweites Modellprojekt zur sozialräumlichen, aufsuchenden Schuldnerberatung für ältere Menschen liefert positive Hinweise darauf, wie Beratungsangebote passgenauer und wirksamer gestaltet werden können. Die wissenschaftliche Evaluation durch das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) zeigt, dass durch gezielte aufsuchende Arbeit entscheidende Barrieren abgebaut werden können und fordert eine dauerhafte Unterstützung solcher Ansätze.

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Seit Dezember 2022 wird das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Modellprojekt der Diakonie Deutschland an zehn Standorten in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, ältere Menschen, die aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und aktueller Krisen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besser zu unterstützen. Besonders betroffen sind häufig Frauen, die klassische Beratungsangebote nur selten nutzen, oft wegen Scham, mangelnder Mobilität oder Unwissenheit über Hilfsangebote.

Beratung dort, wo Senior*innen leben

Ein zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass aufsuchende Beratungsformen, etwa in Form von Hausbesuchen oder enger Vernetzung mit lokalen Partner*innen, ältere Menschen besser erreichen als klassische Angebote. Gründe dafür sind:

  • Zugangsbarrieren wie Mobilitätsprobleme oder Schamgefühle werden deutlich reduziert.
  • Die finanzielle Stabilisierung der Ratsuchenden wird gestärkt.
  • Der Zugang zu staatlichen Leistungen und die Bewältigung komplexer Problemlagen erleichtert.
  • Die Beratung stärkt die Selbstwirksamkeit, also das Vertrauen der Menschen in ihre Fähigkeit, ihre Lage zu verbessern.

Die Evaluation verdeutlicht damit die Bedeutung sozialräumlicher Ansätze: Sie setzen direkt in den Lebenswelten der Senior*innen an und begleiten Ratsuchende durch praktische, niedrigschwellige Unterstützung.

Herausforderungen bei Pilotprojekten

Gleichzeitig benennt die Auswertung auch strukturelle Schwierigkeiten:

  • Die begrenzte Laufzeit des Projekts erschwert eine nachhaltige Verankerung der sozialräumlichen Arbeitsweise.
  • Unklare Einarbeitungsphasen und abrupt endende Projektphasen können das Vertrauen der Zielgruppe beeinträchtigen.

Dies lässt sich als generelles Problem vieler Modellprojekte im sozialen Bereich lesen: Kurzfristige Förderung hilft beim Start, bietet aber kaum Perspektiven für Kontinuität und dauerhafte Wirkung.

Appell für dauerhafte Förderung

Vor diesem Hintergrund appelliert die Diakonie Deutschland gemeinsam mit den Evaluierenden an Kommunen und Landkreise, solche sozialräumlichen Beratungsangebote für Senior*innen dauerhaft zu unterstützen. Gerade ein frühzeitiger, präventiver Blick auf finanzielle Notlagen könne einem Fortschreiten von Überschuldung und Altersarmut entgegenwirken, zum Wohle der Betroffenen und der Gesellschaft insgesamt.

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Die Zahl der Menschen in Deutschland, die auf Pflege angewiesen sind, hat sich in weniger als einem Jahrzehnt nahezu verdoppelt: Zwischen 2015 und 2023 stieg sie von 3,0 Millionen auf 5,7 Millionen Personen. Dies geht aus dem gerade vorgestellten Pflegereport 2025 der BARMER hervor. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung von 3,21 % auf 6,24 % erhöht. Diese Entwicklung sorge für steigenden Reformdruck auf das Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung.

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Demografie nur ein Teil der Erklärung

Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei der demografische Wandel nur ein kleiner Faktor für den starken Anstieg der Pflegebedürftigkeit: Laut BARMER-Analyse sind nur ca. 15 % des Zuwachses auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Stattdessen zeigt der Report, dass die Pflegereform von 2017, mit der Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt und der Pflegebedürftigkeitsbegriff erheblich erweitert wurde, eine zentrale Rolle spiele. Dadurch konnten mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, was den Zuwachs maßgeblich erkläre.

Mehr Pflegebedürftige bei fast allen Erkrankungen

Die BARMER-Analyse untersuchte die Verknüpfung von Pflegebedürftigkeit mit verschiedenen Krankheiten: Sowohl bei akuten als auch bei chronischen Erkrankungen ist der Anteil der Betroffenen, die zugleich pflegebedürftig sind, deutlich gestiegen. So hat sich zum Beispiel der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die an Krebs und Demenz erkrankt sind, in den letzten Jahren erheblich erhöht. Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Soziologischen Forschungsinstitut SOCIUM der Universität Bremen sieht darin ein Kennzeichen der grundlegenden Veränderungen bei Zugangsberechtigungen und Leistungsansprüchen.

Unterschiedliche Pflegeverläufe – Dauer der Pflege wächst

Der Report weist zudem auf Unterschiede in Pflegeverläufen hin: Menschen mit langsam verlaufenden Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson bleiben im Durchschnitt länger im Pflegesystem – teils mehrere Monate länger als andere Pflegebedürftige. Diese Verlängerung der Pflegezeiten verstärke die Belastung für das System zusätzlich, weil mehr Ressourcen über längere Zeiträume gebunden würden.

Finanzielle Belastung und Reformdruck steigen

Angesichts dieser Entwicklungen warnt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub, vor einer weiteren Überforderung der Pflegeversicherung. Die Aufwendungen stiegen stark an, und die aktuellen Maßnahmen – etwa eine Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,2 Prozentpunkte – reichten nicht aus, um künftige Lasten zu decken. Laut Expert*innen müsse die Politik Bund und Länder stärker in die Pflicht nehmen, etwa durch die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder durch die Entlastung bei Pflege-Investitionskosten und Ausbildungskosten.

Pflegepolitik vor großer Herausforderung

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wurde bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die noch in diesem Jahr Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorlegen soll. Der Report verdeutlicht, dass es ohne strukturelle Anpassungen und eine breitere Finanzierungsbasis schwierig sein werde, die Versorgung der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger dauerhaft sicherzustellen, ohne die Beitragszahler*innen weiter zu belasten.

Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Neben der finanziellen und politischen Dimension beleuchtet der Pflegereport auch die realen Lebensverläufe Betroffener: Die steigende Anzahl von Pflegebedürftigen, die länger und intensiver Unterstützung benötigen, zeige die Notwendigkeit eines umfassenden Pflege- und Versorgungssystems, das sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige stützt.

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Das Gast- und Seniorenstudium gewinnt im Kontext des lebenslangen Lernens zunehmend an Bedeutung. In der Zeitschrift "Hochschule und Weiterbildung" wird diese Studienform aus einer bildungssoziologischen Perspektive betrachtet und in größere gesellschaftliche und institutionelle Zusammenhänge eingeordnet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Rolle Hochschulen jenseits klassischer Studienbiografien spielen und wie Bildungsangebote für ältere und nicht-traditionelle Studierende sozial wirksam werden.

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Gast- und Seniorenstudien ermöglichen Menschen, unabhängig von formalen Zulassungsvoraussetzungen oder Prüfungsanforderungen an Hochschulveranstaltungen teilzunehmen. Häufig richtet sich dieses Angebot an Personen im Ruhestand, aber auch an Interessierte, die aus persönlichem oder beruflichem Interesse akademische Inhalte vertiefen möchten. Der Beitrag zeigt, dass diese Form des Studiums weniger auf den Erwerb formaler Abschlüsse ausgerichtet ist, sondern vielmehr auf persönliche Bildung, intellektuelle Anregung und soziale Teilhabe.

Aus bildungssoziologischer Sicht wird deutlich, dass Bildungsbeteiligung im höheren Lebensalter nicht losgelöst von sozialen Ungleichheiten betrachtet werden kann. Faktoren wie Bildungsbiografie, finanzielle Ressourcen oder kulturelles Kapital beeinflussen maßgeblich, wer solche Angebote nutzt. Gleichzeitig machen Gast- und Seniorenstudien sichtbar, dass Lernen im Alter ein aktiver, sinnstiftender Prozess ist, der zur gesellschaftlichen Integration beiträgt und gängigen Defizitvorstellungen des Alterns entgegenwirkt.

Der Artikel hebt zudem die Rolle der Hochschulen hervor, die sich zunehmend als offene Bildungsinstitutionen verstehen. Durch Gast- und Seniorenstudien erweitern sie ihr Selbstverständnis über die Ausbildung junger Studierender hinaus und öffnen sich für neue Zielgruppen. Diese Öffnung schafft Begegnungsräume zwischen Generationen und stärkt den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Gleichzeitig stellt sie Hochschulen vor organisatorische und didaktische Herausforderungen, etwa in der Gestaltung passender Lehr- und Lernformate.

Insgesamt macht der Beitrag deutlich, dass Gast- und Seniorenstudien ein wichtiger Bestandteil wissenschaftlicher Weiterbildung sind. Sie tragen dazu bei, Bildungszugänge zu erweitern, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Hochschulen als Orte lebenslangen Lernens zu positionieren. Damit sind sie nicht nur ein individuelles Bildungsangebot, sondern auch ein Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklungen, in denen Bildung zunehmend als lebensbegleitender Prozess verstanden wird.

Weiteres zu dem Thema finden Sie in der Zeitschrift Hochschule und Weiterbildung.

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Der Sozialverband VdK Deutschland spricht sich für die Einrichtung eigenständiger Pflegeämter in den Kommunen aus, um die pflegerische Versorgung in Deutschland grundlegend zu verbessern. Hintergrund sind die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen, der zunehmende Fachkräftemangel und die Erfahrung vieler Betroffener, sich im bestehenden Pflegesystem nur schwer zurechtzufinden. Nach Auffassung des Verbandes ist die Pflege derzeit zu stark zersplittert organisiert: Zuständigkeiten sind zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und Leistungserbringern aufgeteilt, ohne klare Steuerung und Verantwortung. Die Folge sind regionale Unterschiede, Versorgungslücken und ein hoher bürokratischer Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige.

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Der Vorschlag: Pflegeämter auf kommunaler Ebene

Um diese strukturellen Probleme zu beheben, schlägt der VdK vor, Pflegeämter als feste Anlaufstellen in den Kommunen einzurichten. Diese sollen Beratung, Koordination und Bedarfsplanung bündeln und Pflegeangebote vor Ort besser miteinander vernetzen. Kommunen kennen nach Ansicht des Verbandes die soziale Lage und den konkreten Pflegebedarf ihrer Bevölkerung besonders gut und könnten deshalb gezielter reagieren als übergeordnete Ebenen. Wenn bestehende Angebote nicht ausreichen, sollen Kommunen auch selbst tätig werden dürfen, etwa durch die Gründung kommunaler Pflegedienste oder ergänzender Unterstützungsangebote.

Chancen: Mehr Übersicht und bessere Versorgung vor Ort

Zu den zentralen Chancen kommunaler Pflegeämter zählt eine bessere Steuerung der Pflege auf lokaler Ebene. Versorgungslücken könnten frühzeitig erkannt und geschlossen werden, insbesondere in ländlichen Regionen. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entstünde ein klarer Ansprechpartner, der Orientierung bietet und den Weg durch das komplexe Pflegesystem erleichtert. Pflege würde stärker als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge verstanden und weniger dem Zufall regionaler Marktstrukturen überlassen. Der VdK verweist in diesem Zusammenhang auf Dänemark, wo Pflege weitgehend kommunal organisiert ist und als vergleichsweise gut zugänglich gilt.

Risiken: Finanzierung und neue Ungleichheiten

Gleichzeitig birgt der Vorschlag auch Risiken. Eine zentrale Herausforderung ist die Finanzierung, da viele Kommunen bereits heute unter finanziellem Druck stehen. Ohne eine vollständige und dauerhafte Finanzierung durch Bund und Länder könnten Pflegeämter zu einer zusätzlichen Belastung werden, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern. Zudem besteht die Gefahr, dass regionale Unterschiede zunehmen, wenn finanzstarke Kommunen bessere Pflegeangebote aufbauen können als strukturschwache. Kritiker*innen warnen außerdem vor zusätzlicher Bürokratie und möglichen Konflikten mit bestehenden Akteuren wie Pflegekassen oder freien Trägern, falls Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind.

Voraussetzungen für den Erfolg

Der VdK betont daher, dass Pflege zu einer verbindlichen Pflichtaufgabe der Kommunen werden müsse. Bund und Länder seien gefordert, die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, etwa über den kommunalen Finanzausgleich. Gleichzeitig soll die Rolle der Pflegekassen als Kostenträger individueller Leistungen erhalten bleiben. Nur mit klaren Zuständigkeiten und ausreichenden Ressourcen könnten Pflegeämter einen echten Mehrwert für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schaffen.

Einordnung: Strukturreform statt Einzelmaßnahmen

Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband auch die aktuelle Pflegereformdebatte. Die bisherigen Vorschläge griffen zu kurz, da sie sich zu sehr auf Einzelmaßnahmen konzentrierten und die grundlegenden strukturellen Probleme des Pflegesystems nicht lösten. Kommunale Pflegeämter werden daher als möglicher Baustein einer umfassenden Reform verstanden, die Pflege übersichtlicher, gerechter und langfristig tragfähig machen soll.


Mehr zur Einrichtung eigenständiger Pflegeämter aus Perspektive des Sozialverbandes können Sie hier nachlesen.

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Gesellschaftliches Engagement fördert ein demokratisches Miteinander und kann nur durch die freiwilligen Beiträge von Millionen Bürger*innen gelingen. Angesichts diverser politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Krisen der vergangenen Jahre gewinnt das Ehrenamt zusätzlich an Bedeutung. Menschen in prekären Situationen profitieren durch die entstehenden Angebote und Projekte.

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2025 wurden hierzulande über 20.000 gemeinnützige Aktionen allein von der Mitmach-Kampagne Engagement macht stark! durchgeführt. Sie fanden im Rahmen der alljährlichen Woche des bürgerschaftlichen Engagements im September statt – der Schwerpunkt lag dieses Mal auf dem Thema Einsamkeit, das noch immer starken gesellschaftlichen Tabus unterliegt. So bot die Stiftung nebenan.de, welche sich für Netzwerkarbeit unter Nachbar*innen einsetz, in Berlin einen vielfältigen Thementag rund um Einsamkeit an. Durch ein abwechslungsreiches und kreatives Programm, bestehend aus Vorträgen, Workshops und spielerischen Aktionen konnten Besucher*innen neue Impulse für das Kennenlernen neuer Menschen gewinnen.

Auch die Veranstaltung ConnectNow - gemeinsam nicht einsam in Hamburg hat mit unzähligen Angeboten tausende Interessierte angelockt. Hier standen hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene im Fokus – eine Altersgruppe, die ebenfalls häufig mit sozialer Isolation zu kämpfen hat. Durch Diskussionsrunden wie auch durch zahlreiche künstlerisch angehauchte Projekte bestand auch für die junge Generation die Möglichkeit um eine Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit inklusive psychischer Gesundheit und ggf. das Schließen von Freundschaften. Organisiert und durchgeführt wurde das Programm durch die Bertelsmann-Stiftung und die BürgerStiftung Hamburg.

Dabei wurde auch wieder ein offizieller Engagement-Botschafter ernannt, der durch außergewöhnliche Verdienste für das Gemeinwohl seitens der Kampagne als Vorbild betrachtet wird. In diesem Jahr war dies Tim Kramer aus Bochum, Mitbegründer des Vereins Vereint Bochum. Angetrieben von seinen eigenen Erfahrungen mit Einsamkeit, setzt er sich zum Ziel, Menschen zusammenzuführen und dazu zu ermutigen, das Thema offen zu kommunizieren anstatt sich dafür zu schämen. In einem Interview erläutert Kramer den Kern seiner Mission: „Viele Menschen erhalten nicht die Wertschätzung, die sie verdienen. Schon kleine Gesten können die Welt verändern. Ich möchte allen mitgeben: Wir sollten besser aufeinander achten“.

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Einsamkeit ist das subjektive Empfinden von qualitativ und/oder quantitativ unzureichender sozialer Interaktion und tritt auf, sobald Menschen ihre sozialen Bedürfnisse dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt befriedigen können. Die Konsequenzen für das allgemeine Wohlbefinden reichen von Depressionen über Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis zu einer um mehrere Jahre verkürzten Lebenserwartung. Selbst vorübergehende Episoden von Einsamkeit schaden der menschlichen Gesundheit bereits spürbar. Neben individuellen Lebensumständen führen die langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Zunahme kontaktloser Formen von Dienstleistungen zu einem Anstieg des gesellschaftlichen Einsamkeitsempfindens.

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Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration die Verbreitung von Einsamkeit in Baden-Württemberg untersucht. Unter dem Titel „Einsamkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt Baden-Württemberg 2025“ wurden die Ergebnisse im Oktober vergangenen Jahres veröffentlicht.

Die Forscher*innen haben das Thema dabei auf mehreren Ebenen behandelt, um ein möglichst akkurates Bild von der gesellschaftlichen Lage bezüglich Einsamkeit zu erhalten. So wurde differenziert nach Zusammenhängen zwischen Einsamkeit und einzelnen soziodemografischen Gegebenheiten gesucht. Befragt zu ihren persönlichen Erfahrungen hiermit wurden insgesamt 1.842 Personen aus dem ganzen Bundesland, darunter waren knapp 600 von ihnen mindestens 65 Jahre alt.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass sich rund 30 Prozent aller Befragten zumindest gelegentlich einsam fühlen, wobei primär über emotionale Einsamkeit – dem Vermissen intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen – geklagt wurde. Die Gruppe der Befragten ab 65 Jahren gab im Schnitt zwar etwas seltener an, sich einsam zu fühlen, als jüngere Teilnehmer*innen. Jedoch stellte sich heraus, dass Faktoren wie Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Beschwerden und ein Migrationshintergrund das Risiko von Einsamkeit erhöhen können. Auch fiel auf, dass die Gruppe der einsamen Personen im Schnitt häufiger das hiesige demokratische System kritisch betrachtet.

Ausgehend von den Ergebnissen setzt die baden-württembergische Landesregierung auf die kreative und innovative Partizipation der Bevölkerung und hat einen Ideenwettbewerb gegen die vorherrschende Einsamkeit in der Gesellschaft initiiert. Projekte, Angebote und Initiativen, die sich für ein inklusives Miteinander einsetzen, können noch bis zum 31. Januar per E-Mail an einsamkeit@sm.bwl.de eingereicht werden. Aufgrund der Heterogenität einsamer Menschen ist es möglich, eigene Ideen an einzelne Personengruppen zu richten, es werden auch Angebote angenommen, welche spezifisch auf ältere Menschen ausgelegt sind.

Angenommen werden alle Vorschläge, die hauptsächlich in Baden-Württemberg wirken und eine der insgesamt fünf aufgeführten Zielgruppen dabei unterstützen können, Begegnungen, Austausch und (neue) Freund- bzw. Bekanntschaften zu knüpfen, um das Empfinden von Einsamkeit langfristig zu reduzieren, wobei eine Mitwirkung der Zielgruppen an der Konzeption allgemein empfohlen wird. Darüber hinaus sollte es sich bei der eingereichten Idee um einen klaren, realistischen, nachhaltigen, innovativen und messbaren Ansatz handeln. Eine Siegerehrung, auf der die fünf besten Ideen mit jeweils 30.000 Euro ausgezeichnet werden, ist für das kommende Frühjahr vorgesehen.

Die Ergebnisse der Umfrage lassen darauf schließen, dass Einsamkeit nicht nur das Wohlbefinden des Individuums angreift, sondern auch den Gemeinschaftssinn und sogar die politische Partizipation hemmt. Wer von Einsamkeit betroffen ist, neigt tendenziell häufiger zu einer Ablehnung demokratischer Strukturen und einer Zuwendung zu politischen Extremen. Daher betont die Bertelsmann-Stiftung auch in ihrem Forschungsbericht, dass der Kampf gegen Einsamkeit von allen politischen Institutionen gefördert werden sollte. Der Ideenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg kann daher nur einen verhältnismäßig kleinen Beitrag hierzu leisten, damit Einsamkeit auf der Mikro-, Meso- und Makroebene nicht nur als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen, sondern auch durch entsprechende strukturelle Änderungen zurückgedrängt wird.

Möchten Sie einen eigenen Beitrag zum Ideenwettbewerb gegen Einsamkeit liefern, empfiehlt es sich, die Teilnahmebedingungen zu beachten.

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