Weiterlesen Auf der offiziellen Webseite des Zuständigkeitsfinders erhalten Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl sowie eines Suchbegriffs (wie z.B. Sperrmüll, Hausbau oder Heirat) erste Informationen von der „Leistungsbeschreibung“ bis zu den „Kontaktdaten“. Dabei können Sie sowohl nach „Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen“ suchen als auch eine „Behördensuche nach Bezeichnung“ vornehmen.Der ZuFiSH im Überblick:
Gesellschaftliches Leben
Immer mehr Deutsche wollen mit Ihrem Erbe Gutes tun
10. April 2025Weiterlesen Auf die Frage, welche Hinterlassenschaften die Teilnehmer*innen nach deren Ableben Angehörigen zur Verfügung gestellt werden sollten, gaben 72% der Befragten ethisch-moralische Wertvorstellungen. Dies ist die am häufigsten genannte Antwort, wohingegen finanzielles und materielles Erbe nur von 61%, praktische Lebenserfahrungen und Kenntnisse von 53% und kreative/künstlerische Objekte von 14% aller Proband*innen erwähnt wurden. Eine weitere Frage befasste sich mit einem fiktiven Erbe von insgesamt 100.000€. Die Befragten sollten angeben, ob und inwiefern sie sich dazu entschließen würden, einen Teil ihres Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, was 46% der Befragten bejahten. Signifikante Unterschiede bestehen hier sowohl zwischen den Geschlechtern als auch zwischen den Generationen. So zeigten sich die befragten Frauen mit 52% deutlich großzügiger als die befragten Männer (38%). Weiterhin ist auffällig, dass die junge Generation (18 bis 34 Jahre) am positivsten gegenüber dem Spenden eingestellt ist; 54% dieser Altersgruppe wäre bereit, posthum Bedürftige finanziell zu unterstützen. Dieser Trend zeigt sich auch bei der Frage nach der Menge, die die Proband*innen bereit wären zu spenden. Die Generation Z gab im Schnitt an, etwa ein Sechstel ihres Erbes spenden zu wollen, bei Frauen ist dieser Wert mit gut 15% minimal geringer. Die befragten Männer gaben durchschnittlich mit knapp 10% einen vergleichsweise geringen Anteil an, den sie gemeinnützigen Organisation zugute kommen lassen würden. Die Umfrageergebnisse offenbaren Großzügigkeit und den Sinn für Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Barbara Françoise Gruner, Vorstandsmitglied der SOS-Kinderdörfer weltweit, bezeichnet dies als ein „starkes Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Willen, den nachfolgenden Generationen eine bessere Welt zu hinterlassen." Spenden stellen eine unverzichtbare finanzielle Quelle für SOS Kinderdörfer und andere Organisationen dar, durch die Menschen in Entwicklungsländern an Lebensqualität und Stabilität gewinnen können. Sie können unter anderem Kinderarbeit bekämpfen, den Bau von Schulen und Krankenhäusern unterstützen oder die Versorgung mit Nahrungsmitteln ermöglichen – all das sind dringend notwendige Schritte, um weltweit Menschen aus ihren elendigen Verhältnissen zu retten. Die Teilnehmer*innen der Umfrage wurden auch hinsichtlich Ideen befragt, um zukünftig für noch mehr Spendenbereitschaft zu werben. Fast jede*r Zweite nannte hierbei eine Förderung der gesellschaftlichen Werte, allen voran Solidarität und einen Sinn für das Gemeinschaftswohl. Gut ein Drittel schlug transparentere Angebote und Informationen vor, doch auch der Umgang mit der Erbschaftssteuer galt laut vielen Befragten als ein wichtiger Aspekt. Die Ergebnisse der Umfrage liegen in schriftlicher und graphischer Form vor.
Weiterlesen Diese werden auf einem 23-seitigen Papier geregelt. Für die Situation von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Lernschwäche in Deutschland kann dies als ein Meilenstein betrachtet werden, da mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig Privatunternehmen verbindlich allen Kund*innen und Nutzer*innen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. §3 Abs. 1 definiert Barrierefreiheit als „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“. Hauptsächlich gilt das BFSG für digitale Produkte und Dienstleistungen, da Menschen mit Beeinträchtigungen erhebliche Einschränkungen bezüglich Inklusion, Partizipation und Eigenständigkeit erleben, wenn ihnen die Nutzung digitaler Angebote aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verwehrt wird. Sämtliche digitale Endgeräte wie Computer, Fernseher, Handys, Tablets und Zubehör, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten sowie E-Book-Lesegeräte müssen gemäß des BFSG zukünftig barrierefrei hergestellt werden, sodass alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, diese mühelos bedienen und nutzen können. Zeitgleich sollen auch Telekommunikation, Online-Banking, Online-Käufe und Buchungsmöglichkeiten im Internet durch Inkrafttreten des BFSG ausschließlich barrierefrei verfügbar sein. Bereiche wie Arbeit, Medien, Finanzen und Kommunikation sollen dadurch für alle Menschen gleichermaßen nutzbar werden. Das BFSG umfasst alle Teilnehmer*innen auf dem Markt, die an der Herstellung, am Transport und am Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus sind diese dazu verpflichtet, sämtliche Produkte ausgiebig zu dokumentieren und entsprechend der Barrierefreiheit zu kennzeichnen. Hiervon ausgenommen sind private sowie ausschließlich geschäftliche Waren, aber auch Kleinstunternehmen. Verstöße gegen das BFSG werden strafrechtlich verfolgt und ziehen Bußgelder, Abmahnungen oder gar die Schließung des Betriebs mit sich. Überwacht wird die Einhaltung des BFSG von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Mehr Informationen über das BFSG mitsamt einer umfangreichen Stellungnahme seitens des Sozialverbands VdK Deutschland erhalten Sie hier. Die Seite ist barrierefrei sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar.
Weiterlesen Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) zeigt, dass Altersdiskriminierung vor allem in der medizinischen Versorgung (3,7 %) und bei der Arbeit bzw. Arbeitssuche (3,6 %) vorkommt. Etwas seltener wurden Diskriminierungserfahrungen im Alltag (3,0 %), bei Geldangelegenheiten (2,3 %) und bei Behördengängen (1,5 %) angegeben. Fast die Hälfte der Betroffenen berichtete von Altersdiskriminierung in mehreren Lebensbereichen. Besonders einkommensschwächere Menschen geben häufiger an, Benachteiligung aufgrund ihres Alters zu empfinden. Gleichzeitig berichten sie häufiger von Benachteiligungen im Arbeitsumfeld, bei der medizinischen Versorgung und im Alltag. Ähnlich sieht es bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen aus. Auch sie erleben häufiger Altersdiskriminierung als der Durchschnitt. Dies ist vor allem im Bereich der medizinischen Versorgung problematisch, da gerade gesundheitlich beeinträchtigte Menschen auf eine gute und diskriminierungsfreie Behandlung angewiesen sind. Es deutet sich wenig überraschend an, dass auch beim Thema Altersdiskriminierung Menschen, die bereits aufgrund ihres sozioökonomischen Status oder ihrer Gesundheit benachteiligt sind, sich auch häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert sehen. Da Armut und gesundheitliche Einschränkungen in der Regel nicht plötzlich auftreten, liegt die Vermutung nahe, dass Menschen, die bereits in der ersten Lebenshälfte mit Diskriminierung aufgrund ihres Status und möglicher Einschränkungen zu tun hatten, auch in der zweiten Lebenshälfte häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert werden. Svenja Spuling, Erstautorin der Studie, weist zudem darauf hin, dass die tatsächliche Verbreitung möglicherweise noch unterschätzt werden könnte. Da lediglich nach der empfundenen Diskriminierung gefragt wird, besteht die Gefahr, dass ein geringes Problembewusstsein für Altersdiskriminierung nicht erfasst wird. Betroffene würden ihre Benachteiligungen dabei gar nicht erst als solche wahrnehmen und daher nicht melden. Insgesamt kommt der DEAS zum erwartbaren Ergebnis, dass Altersdiskriminierung das Wohlbefinden, die Gesundheit und Langlebigkeit der Betroffenen beeinträchtigt und gesellschaftliche Kosten verursacht, indem das Potenzial der älteren Generation ungenutzt bleibt. Um dem entgegenzuwirken, finden sich drei Vorschläge im Newsletter des DEAS: „Davon können nicht nur Ältere, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes profitieren – am meisten jedoch bestimmte Risikogruppen wie armutsgefährdete oder gesundheitlich eingeschränkte Personen“, heißt es. Ein Fokus auf „Aufklärungskampagnen“ und „intergenerationale Programme“ könnte dazu führen, dass insbesondere bei Gruppen mit mehrfacher Diskriminierung nicht differenziert werden kann, welches Merkmal zur Diskriminierung führt. Damit könnten mögliche strukturelle Probleme, die bereits in früheren Lebensphasen beginnen und sich in späteren Lebensphasen durch Altersdiskriminierung lediglich verstärkt zeigen, übersehen werden. Altersdiskriminierung hat damit eine akute und eine präventive Ebene. Akut geht es darum, Diskriminierung älterer Menschen aufzudecken und zu bekämpfen. Präventiv sollte Altersdiskriminierung durch eine verbesserte Sozialpolitik vermieden werden, die früh ansetzt, Armut und Krankheit abmildert und Menschen frühzeitig stärkt. Für die Interessenverbände und weitere Akteure, die sich gegen Altersdiskriminierung engagieren, kann es daher hilfreich sein, zu unterscheiden, ob Diskriminierung aufgrund des Alters stattfindet oder ob das Alter „lediglich“ ein Verstärker bereits vorhandener Diskriminierungen ist. Der DEAS wird seit fast drei Jahrzehnten durchgeführt und vom BMFSFJ gefördert. Unter folgendem Link finden Sie den Deutschen Alterssurvey 2025 als PDF. Des Weiteren finden interessierte hier unsere früheren Artikel zu den Alterssurvey der vergangenen Jahre.
Digitale Gesandte
24. März 2025Weiterlesen Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden. Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen. „Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert. Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden. Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.Konzept
Projektumsetzung
Strategie: Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter
15. März 2025Weiterlesen Chronische Einsamkeit macht nicht nur unglücklich, sondern ist mit einer Vielzahl an körperlichen und psychologischen Erkrankungen verbunden.[1] Mehr als jede*r fünfte Senior*in ab 75 Jahren in Deutschland fühlt sich häufig oder zumindest hin und wieder einsam. Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Menschen. Einsamkeit macht krank und ist nicht nur deshalb ein gesamtgesellschaftliches Thema. Daher hat das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter in Auftrag gegeben, die von der Universität zu Lübeck durchgeführt wird. Das Ziel der 2024 gestarteten Studie ist es, Ergebnisse über die Dimension von Einsamkeit, die Bedarfs- und Angebotsstruktur, ein „Train-the-Trainer-Konzept“ für Mitarbeiter*innen von Kommunen, Verbänden, Freiwilligenorganisationen etc. und eine Übersicht über die Angebotsstruktur in Schleswig-Holstein zu erlangen. Mit den Ergebnissen, die auf qualitativen und quantitativen Interviews beruhen, wird Mitte 2025 gerechnet. [1] Vgl. Luhmann (2021): Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, online unter https://www.bundestag.de/resource/blob/833358/0924ddceb95ab55db40277813ac84d12/19-13-135b-data.pdf
Krankenhausreform – neues Gesetz in Kraft getreten
14. März 2025Weiterlesen Das Reformgesetz, das den Titel Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trägt, wurde Ende 2024 beschlossen. Durch verschiedene Veränderungen, die in diesem Gesetz verankert sind, soll die Versorgungslage und Behandlungsqualität von Patient*innen in Deutschland besser und effizienter werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten kommt es zu sich immer weiter zuspitzenden Versorgungsengpässen. Außerdem soll das Krankenhauspersonal entlastet werden, insbesondere durch Entbürokratisierung. Bislang bekannte konkrete Maßnahmen, die im Zuge der Reform umgesetzt werden sollen, sind die Änderung des Fallpauschalensystems hin zu Vorhaltepauschalen. Diese sollen verhindern, dass Krankenhäuser in Phasen, in denen die Anzahl an Patient*innen geringer ist, unter Druck geraten, da im Fall von Fallpauschalen weniger finanzielle Mittel generiert werden. Wie genau und wann die verschiedenen Änderungen erfolgen, ist noch nicht vollständig geklärt. Es kann jedoch im Rahmen von Umstrukturierungen passieren, dass vor allem kleinere Krankenhäuser in Notfallzentren umgewandelt werden. Da Krankenhäuser voraussichtlich bestimmte Spezialisierungen aufweisen sollen, können längere Anfahrtswege für bestimmte Behandlungen und Operationen entstehen. Grundsätzlich ist das Ziel jedoch, eine wohnortnahe Notfallversorgung sicherzustellen. Die Finanzierung der Krankenhausreform soll neben Geldern der Bundesländer durch erhöhte Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten gedeckt werden. Der Sozialverband VdK plant dagegen zu klagen, da Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für Finanzierungen dieser Art genutzt werden dürfen. Da die Reform am Anfang steht, ist bisher nicht klar, welche Krankenhäuser wie von Veränderungen betroffen sind. Konkrete Planungsprozesse stehen in den kommenden Wochen und Monaten an. Weitere Informationen zu der Krankenhausreform finden Sie beispielsweise auf der Website des Deutschen Ärzteblatts oder in der Stellungnahme des Sozialverbandes VdK zu dem Gesetz.
Weiterlesen Der Deutsche Seniorentag ist die wichtigste bundesweite Veranstaltung zum Älterwerden in Deutschland und wird alle drei Jahre von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) organisiert. Die Veranstaltung spricht Menschen aller Generationen an und bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren, Kontakte zu knüpfen und Neues auszuprobieren. Das vielseitige Programm beinhaltet unter anderem Vorträge, Filmvorführungen, Workshops, Podiumsdiskussionen sowie Mitmach-Angebote. Mehr als 150 Aussteller präsentieren auf der Messe Informationen, Angebote und neue Möglichkeiten rund um das Thema Alter und älter werden. Inhaltlich geht es beispielsweise um Bewegungsangebote, Pflege und Betreuung, Einsamkeit, gutes Hören bzw. barrierefreie Kommunikation oder Möglichkeiten, mit wenig Aufwand einen Gemüsegarten zu Hause zu pflegen. Auch bekannte Gäste sind Teil von Vorträgen und Gesprächsrunden: Sportwissenschaftler Harald Schmid, der ehemalige BAGSO-Vorsitzende und Bundesminister Franz Müntefering sowie viele andere interessante Persönlichkeiten sind eingeladen. Eine Tageskarte kostet 15 Euro, eine 3-Tage-Karte 35 Euro. Karten können online über die Homepage, via Mail oder telefonisch gekauft werden, Details zu den Eintrittskarten finden Sie hier. Informationen zur Anreise, Übernachtungsmöglichkeiten und Barrierefreiheit finden Sie hier. Alle weiteren Informationen rund um den 14. Deutschen Seniorentag finden Sie auf der Homepage der Veranstaltung.
Weiterlesen Ein Team von Forscher*innen aus Oxford hat in einer breit angelegten Untersuchung herausgefunden, dass Lebensstil- und Umweltfaktoren einen größeren Einfluss auf die Lebenserwartung haben als Gene. Diese Erkenntnisse stammen aus einer Analyse von Daten aus der UK Biobank, die rund eine halbe Millionen Menschen umfasst. Konkret zeigt die Studie, dass 17 % des Sterberisikos durch Umweltfaktoren bestimmt werden, während Gene nur zu weniger als 2 % beitragen. 25 Risikofaktoren beeinflussen sowohl das Altern als auch die Mortalität, wobei viele davon veränderbar sind. Die bedeutsamsten Risikofaktoren für das Altern und Sterblichkeit sind Rauchen und mangelnde Bewegung. Beides erhöht die Wahrscheinlichkeit für diverse gesundheitsgefährdende Krankheiten. Ein weiterer zentraler Faktor ist der sozioökonomische Status. Hier zeigen die Studienergebnisse, dass sich diverse Parameter, die mit einem hohen sozioökonomischen Status assoziiert werden, bspw. gute Wohnverhältnisse, hohes Einkommen, gute Beschäftigungsverhältnisse und soziale Kontakte positiv auf die Lebenserwartung auswirken. Ausgehend von den Erkenntnissen kommen die Expert*innen zu dem Ergebnis, dass es sowohl Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheits- und Bewegungsförderung als auch in Bezug auf die Bekämpfung sozialer Ungleichheit benötigt. Beispielhaft wird erläutert, dass Angebote notwendig sind, die über die Gefahren des Rauchens aufklären und Bewegungsfreude fördern. Neben der Bedeutung des Lebensstils und der Umweltfaktoren weisen die Autor*innen der Studie allerdings auch darauf hin, dass gerade das Alter und das Geschlecht einen großen Einfluss auf Lebenserwartung und Sterblichkeit haben. Die Erkenntnisse können hilfreiche Impulse für politische Entscheidungsprozesse liefern und eine nützliche Grundlage für Entwicklung von Angeboten darstellen. Den Bericht zu den Studienergebnissen in englischer Originalsprache finden Sie hier.
Ältere Menschen in der Ukraine zurückgelassen
26. Februar 2025Weiterlesen Doch nicht alle haben die Möglichkeit zu fliehen. So sind beispielsweise die knapp zehn Millionen Senior*innen in der Ukraine häufig aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage, sich vor den ständigen Angriffen durch die russische Armee in Sicherheit zu bringen. Hinzu kommen chronisch kranke und behinderte Menschen, die auf ständige Pflege und Betreuung sowie Medikamente angewiesen sind. All dies ist spätestens seit Kriegsbeginn trotz internationaler Hilfen Mangelware im gut 600.000 km² großen Land und sorgt somit für weiteres menschliches Leid. Darüber hinaus entsprechen ukrainische Pflegeheime und Krankenhäusern oft nicht EU-Standards; insbesondere in den ländlichen Regionen ist die ärztliche Versorgung grundsätzlich unzureichend, sodass die dortigen Lebensumstände oft als menschenunwürdig bezeichnet werden können. Auf die Not der Ukrainer*innen hingewiesen hat u.a. Amnesty International. In Ihrem Bereicht "Zurückgelassen und isoliert" schildert die Journalistin und Autorin Elisabeth Wellershaus im Auftrag von Amnesty International nicht nur die drastischen Zustände, in welchen sich ältere, kranke und pflegebedürftige Ukrainer*innen befinden, sondern präsentiert auch ein ca. 15-minütiges Video mit dem Titel „Dreaming in the Shadows“ (deutsch: Träumen in den Schatten): https://www.youtube.com/watch?v=0kuI-VtJIdI Es zeigt den Alltag ukrainischer Pflegefachkräfte, welche aufgrund zahlreicher geflohener Kolleg*innen nun einem umso höheren Arbeitsaufwand entgegenstehen, und verdeutlicht auch das körperliche, seelische und finanzielle Leiden der Patient*innen. Amnesty International fordert eine weitreichende Unterstützung seitens der westlichen Regierungen und Organisationen, um dieser vulnerablen Gruppe einen halbwegs normalen und beschwerdefreien Alltag zu ermöglichen. Hierzu zählen sowohl Geld- als auch Sachspenden, auf welche die Ukraine dringend angewiesen ist – auch über den Krieg hinaus.