Weiterlesen Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Leistungen, die sich aus Teilen der Rente der verstorbenen Partner*in zusammensetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. In Einzelfällen kann die Deutsche Rentenversicherung nach eingehender Prüfung jedoch Ausnahmen zulassen. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben nicht nur Witwer*innen, sondern auch Vollwaisen sowie Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für bereits geschiedene Ehen gilt der Anspruch dagegen nicht. Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Für die große Hinterbliebenenrente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die kleine Hinterbliebenenrente setzt dagegen lediglich voraus, dass ein Versicherungsverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und die hinterbliebene Partner*in keine neue Ehe eingeht. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente werden 25 Prozent der Rente der verstorbenen Partner*in für maximal zwei Jahre ausgezahlt. Die große Hinterbliebenenrente beträgt hingegen zwischen 55 und 60 Prozent und ist zeitlich nicht befristet. Eine Sonderregelung gilt im sogenannten Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall weiterhin die volle Rente der/des Verstorbenen. Aktuell liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wird dieser überschritten, werden nicht mehr 100 Prozent, sondern lediglich 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zudem ist zu beachten, dass auch auf die Hinterbliebenenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für die Berechnung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, da sie auf die hierfür notwendigen Daten zugreifen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag. Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um die Hinterbliebenenrente. Die Beratung umfasst bei Bedarf auch rechtliche Unterstützung, etwa wenn Bescheide fehlerhaft sind oder es zu Unstimmigkeiten mit Behörden kommt. Generell empfiehlt der Verband, aufgrund des bürokratischen Aufwands alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und diese der Deutschen Rentenversicherung auf Nachfrage vorzulegen. Das gesamte Video mit Lukas Dworaczek, Rechtsexperte des VdK Saarland, finden Sie hier. Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?
Was unterscheidet die kleine von der großen Hinterbliebenenrente?
Wie hoch fällt die Hinterbliebenenrente aus?
Wie kann der VdK unterstützen?
Gesellschaftliches Leben
Weiterlesen Um dem Thema mehr Sichtbarkeit zu verleihen und gemeinsam über Lösungsansätze zu beraten, organisiert das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in einigen Wochen zwei Fachkonferenzen in Berlin. Beide Veranstaltungen stehen unter dem Motto „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ und finden im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche gegen Einsamkeit statt. Ziel ist es, neue Strategien und Präventionsmaßnahmen gegen Einsamkeit zu entwickeln und den fachlichen Austausch zu stärken. Die Veranstaltungen entstehen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die erste Fachkonferenz findet am 22. Juni von 13:00 Uhr bis 18:15 Uhr statt. Eröffnet wird sie von Karin Prien (CDU; BMFSFJ). Die Veranstaltung bietet der sogenannten Allianz gegen Einsamkeit die Möglichkeit, ihre Ziele und Vorhaben vorzustellen. Gleichzeitig soll sie die teilnehmenden Akteur*innen zur Vernetzung anregen. Geplant sind deshalb auch Gruppenarbeiten, in denen Einsamkeit aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet wird. Thematisiert werden unter anderem die Bereiche Bildung, Arbeit und Gesundheit. Die Gruppen werden jeweils von Mitgliedern des KNE moderiert. Anschließend sollen die gesammelten Erkenntnisse und Impulse gemeinsam diskutiert werden. Die zweite Fachkonferenz beginnt am Folgetag um 10:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 15:30 Uhr. Im Mittelpunkt stehen diesmal kommunale Institutionen und ihre Rolle bei der Bekämpfung von Einsamkeit. Zum Auftakt sind ein Fachinput sowie eine Podiumsdiskussion geplant, die kommunale Vertreter*innen für lokalen Handlungsbedarf sensibilisieren sollen. Nach einem weiteren Beitrag der Allianz gegen Einsamkeit folgt ein Worldcafé, in dem mehrere Kommunen bereits bestehende Maßnahmen und Konzepte gegen Einsamkeit vorstellen. Vertreten sind unter anderem Frankfurt am Main, Stuttgart, Dresden und Hannover. Ziel der Konferenz ist es, den Austausch zwischen Kommunen aus ganz Deutschland zu vertiefen und praxisnahe sowie lösungsorientierte Ansätze miteinander zu teilen. Auch diese Veranstaltung ist bereits ausgebucht, Interessierte können sich jedoch auf eine Warteliste setzen lassen. Beide Veranstaltungen finden im Konferenzzentrum Mauerstraße (Mauerstraße 27, 10117 Berlin) statt und werden von Mirjam Diekes vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) moderiert. Eine reguläre Anmeldung ist nicht mehr möglich, Interessierte können sich jedoch auf eine Warteliste setzen lassen: Zusätzlich wird die Veranstaltung live im Internet gestreamt. Der Livestream wird in Gebärdensprache übersetzt. KNE-Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ (Montag, 22. Juni)
Konferenz „Kommunen gegen Einsamkeit“ (Dienstag, 23. Juni)
Weiterlesen Um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu verhindern, kann es in solchen Fällen etwa zu Fixierungen, Sedierungen oder erzwungener Nahrungsaufnahme kommen. Die Anwendung ärztlicher Zwangsmaßnahmen ist in § 1832 BGB geregelt. Bislang galt der sogenannte Krankenhausvorbehalt, nach dem ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern grundsätzlich unzulässig waren. Mit Urteil vom 26. November 2024 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Regelung jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht begründete dies damit, dass die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen für viele Patient*innen weniger belastend sei, wenn sie in einer vertrauten Umgebung stattfindet. Daraufhin legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf vor, der die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern ermöglichen soll – allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen. Mehrere Verbände begrüßten die räumliche Öffnung der bisherigen Regelung ausdrücklich. Die BAGSO hebt insbesondere hervor, dass behandelnde Ärzt*innen zu einer angemessenen physischen und psychischen Vor- und Nachsorge verpflichtet werden sollen. Positiv bewertet wird außerdem die stärkere Einbindung von Angehörigen und Vorsorgebevollmächtigten in die Anordnung und Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen. Ein entsprechendes Statement der BAGSO lässt sich online nachlesen. Der Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) veröffentlichte eine ausführliche Stellungnahme. Der Verband unterstützt den Referentenentwurf grundsätzlich, sieht an mehreren Stellen jedoch Nachbesserungsbedarf. So müsse die Definition eines geeigneten Ortes zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen konkreter formuliert werden, da die Bereitschaft zur stationären Aufnahme betroffener Patient*innen eine zentrale Rolle spiele. Zudem befürwortet der BGT eine möglichst freie Wahl des Aufklärungsortes im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten. Der Deutsche Verein äußerte sich ebenfalls zu der geplanten Neuregelung. Begrüßt wird dort insbesondere, dass die Verlegung ärztlicher Zwangsmaßnahmen einschließlich der damit verbundenen medizinischen Versorgung nicht willkürlich erfolgen könne. Gleichzeitig warnt der Verband vor möglichem Kontrollverlust sowie fehlenden personellen und organisatorischen Ressourcen während der Behandlung. Positiv bewertet wird zudem die stärkere Berücksichtigung des Willens der Patient*innen und ihrer Angehörigen. Kritisch sieht der Deutsche Verein hingegen die Vorgabe, dass behandelnde Ärzt*innen nicht frei gewählt werden können. Auch die gesetzliche Regelung zur vorherigen Überzeugungsarbeit gegenüber Patient*innen zur Vermeidung ärztlicher Zwangsmaßnahmen sei bislang nicht ausreichend konkret formuliert. Der Gesetzgeber ist derzeit verpflichtet, § 1832 BGB bis zum 31.12.2026 zu überarbeiten. Erst mit Inkrafttreten der neuen Regelung verliert der Krankenhausvorbehalt seine Gültigkeit.
Weiterlesen Senior*innen, die sich LSBTIQ* zugehörig fühlen, sind im Alltag oft unsichtbar. Um ihren Erfahrungen und Bedürfnissen mehr Gehör zu verschaffen und über politische Handlungsansätze zu diskutieren, findet am 4. Juni eine Fachtagung zu sexueller Vielfalt unter älteren Menschen in Dresden statt. Veranstalter ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Fachtag richtet sich an ein breites und diverses Teilnehmer*innenfeld. Angesprochen sind unter anderem Vertreter*innen aus Politik, Pflege und der Arbeit mit LSBTIQ*-Personen. Auch Betroffene selbst sind mit ihrer Alltagsexpertise ausdrücklich willkommen. Ziel ist der Austausch, auf dessen Grundlage gemeinsam Strategien und Konzepte entwickelt werden sollen, die die politische und gesellschaftliche Teilhabe älterer LSBTIQ*-Personen stärken. Die Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr. In der ersten Hälfte gibt Prof. Dr. Ralf Lottmann einen Überblick über die aktuelle Situation der Betroffenen auf Grundlage des Neunten Altersberichts. Anschließend folgt eine Podiumsdiskussion mit Lottmann sowie Vertreter*innen mehrerer Interessenverbände (darunter Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland sowie die AWO). In der zweiten Hälfte sind Gruppenarbeiten geplant. Diese beschäftigen sich mit Themen wie Pflege, Wohnen im Alter und Diskriminierung – jeweils mit Blick auf LSBTIQ*-Personen im Alter. Die Fachtagung endet um 16:30 Uhr. Auch die Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Institutionen spielt eine wichtige Rolle. Sie kann dazu beitragen, gemeinsame lokale, regionale und nationale Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die die Situation älterer LSBTIQ*-Personen verbessern. Neben Diskriminierung sind auch Einsamkeit, Scham und Angst vor einem Outing in dieser Gruppe weit verbreitet. Die Anmeldung ist noch bis zum 4. Juni um 00:00 Uhr möglich. Alternativ kann auch nur jeweils eine Hälfte der Veranstaltung besucht werden. Im Anmeldeformular können Sie sich einer Arbeitsgruppe Ihrer Wahl zuordnen. Für ein Mittagessen, Barrierefreiheit sowie Dolmetscher*innen für Gebärdensprache ist gesorgt. Die Fachtagung findet an folgendem Ort statt: Penck Hotel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden.
Pflege in Deutschland wird immer teurer
4. Mai 2026Weiterlesen Die Einsparungen betreffen zum einen die Bewohner*innen von Pflegeheimen, in denen bereits jetzt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.245 Euro monatlich liegt, was annähernd dem Dreifachen der durchschnittlichen Rente entspricht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits eine Reform angekündigt, die vorsieht, die Kosten für Pflegeplätze teilweise drastisch zu erhöhen. Warken argumentiert mit Schulden in Milliardenhöhe, welche durch die Zuzahlungen pflegebedürftiger Menschen beziehungsweise deren Angehöriger beglichen werden könnten. Zuschüsse, welche den Betroffenen zugutekommen, sollen stufenweise steigen, was dazu führt, dass Pflegebedürftige erst nach frühestens einem oder zwei Jahren davon profitieren. Ferner beinhaltet die Reform die Verschiebung der Kriterien für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3, sodass leichte Einschränkungen zukünftig nicht ausreichen, um offiziell als pflegebedürftig zu gelten. Auch Gutverdiener*innen werden laut Reform mehr in die Pflegekassen einzahlen müssen, da die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich steigen wird. Auf die durch Warken verkündete Reform wurde teils mit Unverständnis reagiert. Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik im Gesundheitsausschuss des Bundestages, kritisiert die Widersprüchlichkeit der Reform, da sie im Gegensatz zu dem stehe, was die Große Koalition zu Beginn der Legislaturperiode versprochen hatte, und sieht darin einen Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung. Fischer befürchtet eine zusätzliche Belastung für ohnehin oftmals überforderte Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Sie fordert, den Blick mehr auf Prävention und Rehabilitation zu lenken, damit eine Pflegebedürftigkeit möglichst spät eintritt. Auf diese Art und Weise würden die milliardenschweren Defizite der Pflegekassen ebenfalls entlastet werden – und dies ohne zusätzliche Ausgaben von Familien mit Pflegepatient*innen zu verlangen. Zeitgleich schlägt sie hierfür die "Übernahme versicherungsfremder Leistungen" und eine "breitere Finanzierungsbasis" vor. Die Linksfraktion wirft der Bundesregierung ebenfalls unmoralisches Handeln auf Kosten sozial schwächer aufgestellter Menschen vor und fordert eine Pflegevollversicherung sowie eine höhere Besteuerung von Gutverdiener*innen (inklusive Beamt*innen), sodass Pflege für niemanden mehr eine Kostenfrage sei. Zahlreiche Deutsche sorgen sich um die Finanzierbarkeit der Versorgung ihrer Angehörigen. Laut einer aktuellen Umfrage des AOK-Berufsverbands haben 86 % der Bundesbürger*innen Angst, im Pflegefall von Armut betroffen zu sein.
Weiterlesen Umso wichtiger sind kulturelle Formate, die Senior*innen aktiv einbeziehen und ein inklusives, demokratisches Forum schaffen, das das Miteinander stärkt. Ein Beispiel hierfür ist das Generationentheaterfestival „PlusMinus60“, das vom 25. bis zum 27. September 2026 im österreichischen Ludesch (Vorarlberg) stattfinden wird. Veranstaltet wird es vom Landesverband Vorarlberg Amateurtheater, der seit rund 70 Jahren besteht. Theatergruppen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum sind eingeladen, sich bis zum 29. Mai für einen der etwa zehn Plätze des Festivals anzumelden. Gesucht werden Inszenierungen, die Senior*innen und/oder mehrere Generationen in den Mittelpunkt stellen. Auch Beiträge zur Erinnerungskultur sind willkommen. Darüber hinaus können musikalische Beiträge eingereicht werden, sofern sie thematisch zu den Theaterstücken passen und eine Spieldauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Das Festivalwochenende beginnt mit einem Auftritt in dem örtlichen Pflegeheim Benevit, um den Bewohner*innen ein kulturelles Angebot zu ermöglichen. Am darauffolgenden Tag präsentieren die teilnehmenden Theatergruppen ihre Stücke öffentlich. Neben der Aufführung steht auch der Austausch zwischen den Gruppen im Mittelpunkt, der sowohl der Vernetzung als auch der gegenseitigen Inspiration dienen soll. Am letzten Tag ist ein interner Workshop geplant, an den Diskussionsrunden zur Zukunft von Senior*innentheater anschließen. Weitere Informationen zum Programm finden sich in der Ausschreibung. Sofern erforderlich, werden Übernachtungskosten sowie Verpflegung vom Veranstalter übernommen. Die Anreise finanzieren die teilnehmenden Ensembles selbst. Das Festival findet alle zwei Jahre in Vorarlberg statt und hat zum Ziel, die Vielfalt und Kreativität von Senior*innentheater sichtbar zu machen. Es soll nicht nur unterhalten, sondern auch zum Austausch über gesellschaftliche und seniorenpolitische Themen anregen.
Weiterlesen Finanziert wird das Projekt Wohnen bleiben im Quartier je zur Hälfte durch Hamburgs Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere und die Pflegekassen. Letztere waren in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg an der Entwicklung des Projektes beteiligt. Während der gesamten Laufzeit wird die Universität Osnabrück sämtliche Akteur*innen des Projekts wissenschaftlich begleiten , um das Konzept zu evaluieren. Die Ergebnisse sollen anschließend genutzt werden, um die Zukunftsfähigkeit des Projekts zu bewerten. In sechs Hamburger Stadtteilen mit besonders großem Bedarf wird das Projekt über einen Zeitraum von drei Jahren erprobt. Zentrales Element ist die Stärkung des Verbleibs im eigenen Wohnumfeld. Dafür setzt das Konzept auf eine Kombination aus Pflege, Beratung und gegenseitiger Unterstützung unter Nachbar*innen. Quartierspflegedienste stellen die Versorgung der Bewohner*innen rund um die Uhr sicher und arbeiten eng mit weiteren beteiligten Akteur*innen zusammen. Gleichzeitig spielt die Förderung des sozialen Miteinanders eine wichtige Rolle. In regelmäßigen Abständen sollen sogenannte Quartierstreffs stattfinden, um Einsamkeit entgegenzuwirken und den Zugang zu individuellen Unterstützungsangeboten zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Austausch zwischen den Generationen gestärkt werden. Bereits im Vorfeld äußerten sich mehrere Beteiligte positiv zu dem quartiersbezogenen Ansatz. Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, bezeichnete das Konzept als ein „deutliches Signal für ein lebenslanges Wohnen im Quartier“. Auch Bettina Schomburg, Leiterin des Bezirksamts Hamburg-Nord, hob die „gelungene ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Beteiligten bereits in der Vorbereitungsphase“ hervor. Mehr zu dem Projekt erfahren Sie hier.
Weiterlesen Viele Preise für Lebensmittel, Benzin und Medikamente sind innerhalb weniger Jahre deutlich gestiegen, während auch die Mietkosten auf einem höheren Niveau liegen. Dies begünstigt bereits jetzt Altersarmut – selbst dann, wenn über Jahrzehnte hinweg in die Rentenkasse eingezahlt wurde – und stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf Verärgerung. Ausgehend von der derzeitigen Situation sieht der Sozialverband VdK Deutschland das Vertrauen in den Sozialstaat als gefährdet an. Senior*innen sorgen sich angesichts steigender Kosten und einer angespannten finanziellen Lage um eine angemessene Versorgung im Pflegefall und fühlen sich von der Politik nicht ausreichend wahrgenommen. Die steigenden Lebenshaltungskosten bezeichnet VdK-Präsidentin Verena Bentele daher als „Belastung für Normal- und Geringverdienende“. Der Staat sei dazu verpflichtet, allen Bürger*innen faire Löhne und Renten zuzusichern sowie bezahlbare Pflege zu ermöglichen. Ein verlässlicher Sozialstaat, der die Beitragszahlenden finanziell absichert und in Krisenfällen auffängt, ist essenziell für eine funktionierende Demokratie. Geschieht dies nicht, ist davon auszugehen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen sinkt und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschwächt wird. In diesem kurzen Video erläutert VdK-Präsidentin Verena Bentele die Bedeutung des Sozialstaats und die Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten.
Weiterlesen Von der Leyen begrüßt die Initiative der EU-Kommission und erwartet, dass sie nicht nur die Solidarität zwischen den heute lebenden Generationen stärkt, sondern auch eine nachhaltige Politik fördert, die zukünftige Generationen nicht belastet. An der Ausarbeitung der Strategie waren unter anderem das EU-Politiklabor sowie ein Europäisches Bürgerforum beteiligt. Grundlage bildeten die Ergebnisse von 150 zufällig ausgewählten EU-Bürger*innen, die gemeinsam eine Liste von Maßahmen zur Förderung der EU-weiten Generationengerechtigkeit erarbeitet haben. Im Kern verfolgt die Strategie eine zukunftsorientierte Politik, die sowohl aktuellen als auch kommenden Generationen zugutekommen soll. Politische Entscheidungen sollen stärker im Interesse aller Generationen getroffen werden. Orientierung bietet dabei der Gedanke eines Generationenvertrags, in dem Fairness eine zentrale Rolle spielt. So sollen insbesondere junge Menschen stärker in politische Entscheidungsprozesse einbezogen und gleichzeitig Maßnahmen gegen Ageismus ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, Unterschiede bei Bildungs- und Karrierechancen innerhalb der EU möglichst zu verringern. Zudem hat die EU-Kommission konkrete Vorhaben angekündigt. So soll Generationengerechtigkeit künftig besser messbar gemacht werden, um mögliche Defizite gezielter identifizieren und angehen zu können. Geplant ist außerdem ein EU-weites, mehrsprachiges Maßnahmenpaket, das langfristige politische Strategien unterstützen soll. Ergänzend ist ein länderübergreifendes Demografieforum vorgesehen. Eine Initiative mit dem Titel „Stimmen der Zukunft“ soll darüber hinaus auf lokaler und regionaler Ebene Beteiligungsmöglichkeiten stärken und verschiedene gesellschaftliche Akteur*innen einbinden. Aus Sicht der BAGSO bleibt die Strategie jedoch hinter den Erwartungen zurück. Sie kritisiert, dass ältere Generationen nicht in gleichem Maße berücksichtigt würden wie jüngere. Auch die vorgesehenen Maßnahmen gegen Ageismus seien nicht ausreichend konkretisiert. Ein gemeinsam mit AGE Platform Europe entwickelter Aktionsplan gegen Altersdiskriminierung wurde von der EU-Kommission nicht in die Strategie aufgenommen. Beide Organisationen kündigten an, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen weiterhin aufmerksam zu beobachten und sich bei Bedarf für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen älterer Menschen einzusetzen.
Weiterlesen Unter dem Titel „Wer zuletzt lacht…“ soll der Wettbewerb die Vielfalt des Älterwerdens sichtbar machen. Teilnehmende sind eingeladen, stereotype Vorstellungen über ältere Menschen kreativ zu hinterfragen, indem sie eine Karikatur gestalten und diese bis zum 8. Mai bei der BAGSO einreichen. Zur Auswahl stehen vier Kategorien mit unterschiedlichen ageistischen Vorurteilen, darunter etwa die finanzielle Situation oder die digitalen Kompetenzen älterer Menschen. Pro Kategorie kann jeweils eine Karikatur eingereicht werden. Karikaturen sind grafische, meist zeichnerische Darstellungen gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Themen. Sie arbeiten häufig mit Überzeichnungen und humoristischen Elementen, um Missstände pointiert darzustellen und gleichzeitig zum Nachdenken anzuregen. Auch im Kontext der Seniorenpolitik können Karikaturen dazu beitragen, verbreitete Vorurteile sichtbar zu machen und kritisch zu hinterfragen. Grundsätzlich steht die Teilnahme allen Interessierten offen. Vor der Einreichung über das Anmeldeformular sollten jedoch unbedingt die Teilnahmebedingungen beachtet werden. So sind unter anderem eine vorherige Veröffentlichung der Beiträge sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ausgeschlossen. Ende Juni werden insgesamt zwölf Beiträge prämiert. Die Preisgelder liegen je nach Platzierung zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Die Gewinner*innen werden von einer siebenköpfigen Jury ausgewählt und im Herbst zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen.
Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.










