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Gesellschaftliches Leben

Die häusliche Pflege ist das mit Abstand am weitesten verbreitete Pflegemodell in Deutschland. Schätzungsweise werden hierzulande knapp fünf Millionen Menschen in den eigenen vier Wänden versorgt – in vielen Fällen durch Angehörige.

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Pflegende Angehörige stehen dabei oft vor der Herausforderung, die Pflege mit Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen zu vereinbaren. Nicht selten investieren sie täglich oder wöchentlich erhebliche körperliche, mentale und zeitliche Ressourcen in die Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder. Die eigenen Bedürfnisse treten dabei häufig in den Hintergrund, was langfristig zu Stress, Erschöpfung und Überlastung führen kann.

Der Impulstag am 20. Juni im nordrhein-westfälischen Siegburg (rund zehn Kilometer südöstlich von Köln) widmet sich deshalb der Selbstfürsorge und Regeneration pflegender Angehöriger. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, und soll neben dem gegenseitigen Austausch auch dabei unterstützen, persönliche Grenzen wahrzunehmen und chronischer Überlastung vorzubeugen. Veranstalter ist der Interessenverband wir pflegen NRW e.V., der den kostenlosen Impulstag als eine „wohlverdiente Pause vom Pflegealltag“ beschreibt.

Im digital verfügbaren Flyer finden sich alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung sowie das vollständige Programm. Dort wird betont, dass der Impulstag dazu anregen soll, die eigenen Bedürfnisse bewusster wahrzunehmen und Ideen für einen entlastenderen Umgang mit Belastungen im Pflegealltag zu entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei Selbstreflexion und neue Impulse für die persönliche Stressregulation.

Zu Beginn erhalten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich den Themen des Impulstags individuell anzunähern und Fragen einzubringen. So kann herausgefunden werden, welche Inhalte für die eigene Situation besonders relevant sind. Im weiteren Verlauf finden zwei jeweils gut einstündige Workshop-Runden statt. Dabei stehen die vier Themenbereiche Ressourcenstärkung, Regeneration, Bewegung und Ernährung im Mittelpunkt. Für die Verpflegung während einer Mittags- und Kaffeepause ist gesorgt.

Datum, Zeit und Ort der Veranstaltung:

Samstag, 20. Juni 2026, von 10 bis 16 Uhr
Katholisch-Soziales Institut (KSI)
Bergstraße 26
53721 Siegburg

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Kinder großzuziehen ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Sorge vor wirtschaftlichen Belastungen gehört zu den häufigsten Gründen, weshalb sich Frauen in Deutschland gegen eigene Kinder entscheiden. Dies zeigen Ergebnisse einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Umfrage von Statista. Gleichzeitig werden viele pflegebedürftige Menschen im Alter von ihren Angehörigen unterstützt oder gepflegt – häufig von den eigenen Kindern.

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Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung diskutiert die Bundesregierung derzeit über eine mögliche Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge für kinderlose Personen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen müssten kinderlose Versicherte ab einem Alter von 23 Jahren künftig einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Damit läge ihr Beitrag deutlich über dem von Versicherten mit Kindern, deren Beitragssatz sich je nach Kinderzahl auf bis zu 3,6 Prozent beläuft. Der Beitragszuschlag für Kinderlose würde demnach auf 0,7 Prozent steigen. Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) könnten die Pflegekassen dadurch Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro erzielen.

Angestoßen wurde der Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Er ist Teil mehrerer Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern möchte. Die geplanten Änderungen sollen in die umfassende Pflegereform einfließen, deren Gesetzentwurf für Anfang Juli erwartet wird.

Die Pläne stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert insbesondere die stärkere Belastung kinderloser Versicherter. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnt davor, dass diese Personengruppe unverhältnismäßig belastet werde, ohne dass dadurch die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung gelöst würden. Statt zusätzlicher Beiträge fordert sie Maßnahmen zur Senkung der Eigenanteile, um Pflege langfristig bezahlbar zu halten.

Kritisch gesehen wird zudem die vorgesehene Altersgrenze von 23 Jahren. Frauen bekommen in Deutschland ihr erstes Kind durchschnittlich erst mit Ende zwanzig, Männer werden häufig noch später erstmals Vater. Gleichzeitig befinden sich viele Menschen in diesem Alter noch in Ausbildung, Studium oder den ersten Berufsjahren und verfügen oftmals über vergleichsweise geringe Einkommen.

Die geplante Pflegereform wird insgesamt kontrovers diskutiert. Zahlreiche Verbände bewerten einzelne Maßnahmen als sozial unausgewogen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflegeleistungen und die Eigenanteile von Pflegebedürftigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden kann, bleibt daher eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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Um den Sozialstaat zu entlasten und die Finanzierbarkeit der Pflege langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Vorschläge diskutiert. Ein weiterer, nicht unumstrittener Ansatz stammt vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann.

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Die Idee des 50-Jährigen folgt dem Grundgedanken mehrerer Vorschläge aus den Reihen der Union, Pflegebedürftige und Angehörige stärker an den Kosten zu beteiligen. Stegemann spricht sich dafür aus, Kinder von Pflegebedürftigen stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Seit 2020 ist dies gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur dann erforderlich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Kinder mindestens 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze soll nach Stegemanns Vorstellungen deutlich gesenkt werden. Mit dieser Maßnahme könne ein weiterer Anstieg der Beiträge verhindert werden. Die bestehende Regelung bezeichnete er dagegen als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“.

Zudem plädiert Stegemann dafür, selbst genutztes Wohneigentum stärker in die Finanzierung der Pflege einzubeziehen und gleichzeitig die Beteiligung der Sozialämter an den Kosten zu reduzieren. Er begründet dies mit einer aus seiner Sicht rückläufigen Verantwortung innerhalb von Familien und verweist auf andere Länder, in denen die Finanzierung von Pflegeleistungen durch Angehörige bereits stärker verbreitet sei. Dies gelte beispielsweise für mehrere südeuropäische und asiatische Staaten.

Wie zahlreiche andere Vorschläge zur Pflegereform aus den Reihen der Union stößt auch Stegemanns Vorstoß auf Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigt sich alarmiert, spricht von „Existenzängsten“ unter Pflegebedürftigen und wirft der CDU/CSU-Fraktion vor, die Vorlage der Pflegereform immer weiter hinauszuzögern. Auch der Sozialverband VdK Deutschland warnt davor, dass viele Pflegebedürftige und ihre Familien bereits heute große Schwierigkeiten hätten, die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu tragen. Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kinder würde diese Belastung weiter erhöhen.

Unter den im Bundestag vertretenen Parteien lehnen insbesondere die SPD und das BSW den Vorschlag ab. Sie sehen darin eine unverhältnismäßige Belastung vieler Familien und sprechen sich gegen eine stärkere Heranziehung selbst genutzten Wohneigentums zur Finanzierung von Pflegekosten aus. Das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik dürfe nicht weiter belastet werden.

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Natur
Dem bevorstehenden Sommer ist bereits eine Hitzewelle vorausgegangen, die mehrere Todesopfer in Westeuropa forderte. Aufgrund des Klimawandels gelten weitere Hitzeperioden in den kommenden Wochen und Monaten als wahrscheinlich. Besonders für ältere Menschen können hohe Temperaturen gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Gleichzeitig verfügen viele Wohnungen und Pflegeeinrichtungen noch immer nicht über ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Hitze, und auch das Wissen über wirksame Vorsorge ist nicht überall vorhanden.

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Um stärker auf die gesundheitlichen Folgen extremer Hitze aufmerksam zu machen, findet am 11. Juni der 4. Bundesweite Hitzeaktionstag statt. Mit einer Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen möchte das Bündnis für mehr Hitzeschutz und Prävention sensibilisieren. Dem Netzwerk haben sich zahlreiche Partner*innen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene angeschlossen, darunter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Unter dem Motto „Gemeinsam vorgehen gegen Extremhitze“ können in ganz Deutschland Aktionen angemeldet werden, die über die Folgen von Hitzewellen informieren und Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze aufzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beiträge von Institutionen, Organisationen oder Privatpersonen stammen.

Auf der Internetseite „Mitmachen“ finden Interessierte Anregungen, Materialien und praktische Hinweise für die Planung eigener Veranstaltungen. Vorgestellt werden dort unter anderem Informationsstände, Demonstrationen und digitale Formate. Ebenso sind kreative, kulturelle oder spielerische Projekte möglich, sofern sie sich mit den Themen Hitze und Hitzeschutz befassen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Beteiligung und gemeinschaftlichem Engagement.

Der seit 2023 jährlich stattfindende Hitzeaktionstag versteht sich zudem als politisches Signal. Das Bündnis fordert unter anderem mehr finanzielle und personelle Ressourcen für den Hitzeschutz, den Ausbau bestehender Maßnahmen sowie eine stärkere Einbindung von Fachkräften aus dem Gesundheitswesen. Darüber hinaus wird eine flächendeckendere und frühzeitigere Warnung vor Hitzewellen gefordert. Auch der Zusammenhang zwischen Hitzeschutz und Klimawandel wird dabei thematisiert.

Grundsätzlich reagiert jeder Mensch unterschiedlich auf hohe Temperaturen. Kinder, ältere Menschen sowie chronisch kranke Personen gelten jedoch als besonders gefährdet. Jana Luntz vom Deutschen Pflegerat betont: „Hitze kann tödlich sein – vor allem für ältere, kranke und pflegebedürftige Menschen.“ Pflegefachpersonen seien oft die Ersten, die Risiken erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen. Deshalb brauche es verbindliche Strukturen, die ihre Expertise bei der Erstellung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen stärker berücksichtigen.

Eigene Beiträge zum Hitzeaktionstag 2026 können per E-Mail an kontakt@hitzeaktionstag.de angemeldet werden.

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Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein immer weniger stationäre Pflegeplätze. Obwohl der demografische Wandel einen zunehmenden Bedarf vermuten lässt, sank die Anzahl innerhalb der letzten drei Jahre um etwa 300 Plätze (auf gegenwärtig rund 38.500). Der Rückgang lässt sich insbesondere in den Landkreisen Segeberg, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde verorten. In Lübeck und Schleswig-Flensburg hingegen ist die Anzahl der Plätze angestiegen.

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Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, die landesweite Pflege weitestgehend zu ignorieren. Zugleich weist Birte Pauls, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, auf die zum Teil verzweifelte Lage ganzer Familien hin, welche bei der Suche nach einem Pflegeplatz für ihre Angehörigen wiederholt keinen Erfolg hätten.

Um ein genaueres Bild über die Lage der Bevölkerung bezüglich der Pflege in Schleswig-Holstein zu erhalten, hat die AOK eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Land ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im Umgang mit dem Pflegesystem gibt.

40 Prozent der Befragten vergaben für den Umgang die Note 6 (ungenügend), weitere 26 Prozent die Note 5 (mangelhaft). Außerdem gaben 85 Prozent der Befragten an, Angst vor finanziellen Lasten zu haben, welche häufig bereits jetzt nicht mehr zu stemmen seien. Jeweils knapp die Hälfte benannte die Sorge, im eigenen Pflegefall keinen stationären Platz zu finden und Angehörigen zur Last zu fallen. Lokale Angebote im Bereich der Pflege (hierzu zählen neben Pflegeheimen auch ambulante Dienste, Tagespflege und Beratungsstellen) wurden in der Umfrage ebenfalls häufig als unzureichend bewertet. Zufrieden hiermit war nur ein knappes Drittel der Befragten.

Anfang des Jahres stieg der Kosteneigenanteil für einen stationären Pflegeplatz in Schleswig-Holstein auf über 3.000 Euro, womit er sich innerhalb der vergangenen acht Jahre verdoppelt hat. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die gestiegenen Personalkosten, welche in Schleswig-Holstein inzwischen überwiegend an Tariflöhne gekoppelt sind. Mit der durchschnittlichen Rente in Schleswig-Holstein von knapp unter 1.700 Euro kann ein Heimplatz demnach häufig nicht annähernd finanziert werden.

Verglichen mit anderen Bundesländern bewegen sich die Pflegekosten in Schleswig-Holstein dennoch auf einem eher moderaten Niveau. Am höchsten sind diese in Bremen, wo ein Platz monatlich im Schnitt 3.637 Euro kostet. Darauf folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit nur geringfügig niedrigeren Kosten. Am geringsten fallen die Kosten mit 2.720 Euro in Sachsen-Anhalt aus.

Neben Forderungen an die Bundesregierung, Pflege zukunftssicher und finanziell stabil zu gestalten, wird auch nach spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Lösungen gesucht. Ein Vorschlag seitens des Sozialverbands VdK Nord zielt darauf ab, die Investitionskosten (Einrichtungen, Ausstattung, Instandhaltung) vom Land tragen zu lassen, was den Eigenanteil um etwa ein Sechstel senken könnte.

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Seit 1996 führt das Institut für angewandte Sozialwissenschaften GmbH in Bonn (infas) den Deutschen Alterssurvey (DEAS) durch. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend liefert die Studie umfangreiche Daten darüber, wie Menschen zwischen 40 und 85 Jahren in Deutschland leben, arbeiten, altern und ihren Alltag gestalten. 2026 startet der DEAS in seine neunte Erhebungsphase und schreibt damit ein weiteres Kapitel dieser bedeutenden Langzeitstudie. Angesichts des demografischen Wandels gilt eine verlässliche Datenbasis als wichtige Voraussetzung, um politische und gesellschaftliche Herausforderungen besser einschätzen zu können.

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In einer Pressemitteilung des Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) betont Bundesseniorenministerin Karin Prien die Bedeutung der Studie. Der DEAS zeige seit 30 Jahren, wie vielfältig das Älterwerden in Deutschland geworden sei. Die gewonnenen Erkenntnisse seien ein wichtiger Orientierungspunkt für politische Entscheidungen – etwa in den Bereichen Pflege, Einsamkeitsprävention oder gesellschaftliche Teilhabe. „Damit ist der Deutsche Alterssurvey eine unverzichtbare Grundlage, um den demografischen Wandel verantwortungsvoll zu gestalten.“

Der DEAS kombiniert Quer- und Längsschnittbefragungen. Dafür werden regelmäßig neue Personen ab 40 Jahren in die Studie aufgenommen, während andere Teilnehmende über viele Jahre hinweg begleitet werden und gewissermaßen „mit dem DEAS mitaltern“. Dadurch lassen sich sowohl langfristige gesellschaftliche Entwicklungen als auch individuelle Veränderungen im Alter beobachten.

Immer wieder liefert die Studie Erkenntnisse, die eng mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Einsamkeit in den Jahren 2020 und 2021. Solche Ergebnisse dienen häufig auch als Grundlage für politische Maßnahmen und Projekte wie das Kompetenznetz Einsamkeit.

Im neuesten Befragungszyklus stehen unter anderem die Themen Klimawandel und damit verbundene Bedrohungswahrnehmungen, das Vertrauen in politische Institutionen sowie erstmals auch die systematische Erhebung der Lebenssituationen von Menschen in Alten- und Pflegeheimen im Fokus.

Der Datensatz des DEAS ist inzwischen so umfangreich, dass er nicht allein durch die Wissenschaftlerinnen des DZA ausgewertet werden kann. Deshalb entschied sich das Zentrum bereits 2010 dazu, die Daten auch externen Wissenschaftlerinnen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Auf Grundlage der DEAS-Daten sind inzwischen rund 1.200 wissenschaftliche Publikationen entstanden.

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Wie können ältere geflüchtete Menschen in Deutschland angemessen betreut und versorgt werden? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Fachtags „Alter gemeinsam gestalten – Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte – Praxis- und Forschungsimpulse“, der am 25. Juni in Augsburg stattfindet.

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Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an wissenschaftliche Fachkräfte sowie Beschäftigte in der Senior*innenarbeit und wird von der Volkshochschule Augsburg organisiert. Der Fachtag beginnt um 09:30 Uhr mit einem Grußwort des Vorstands. Anschließend soll die aktuelle Situation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland beleuchtet werden. In einer Fishbowl-Diskussion tauschen sich die Teilnehmenden über die Bedürfnisse älterer geflüchteter Menschen aus. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie Unterstützungsangebote die Betroffenen besser erreichen können.

Im zweiten Teil der Veranstaltung finden fünf parallele Workshops zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Digitalisierung, Vielfalt, Interkulturalität, der Aufbau institutioneller Netzwerke sowie der Praxistransfer möglicher Lösungsansätze. Die Workshops werden jeweils von Moderator*innen begleitet, deren Ergebnisse und Impulse anschließend in einer gemeinsamen Abschlussrunde zusammengetragen werden. Das Ende der Veranstaltung ist für 12:45 Uhr vorgesehen.

Migration ist ein dynamischer Prozess, der vor dem Hintergrund von Kriegen und Krisen in verschiedenen Regionen der Welt viele Menschen nach Deutschland führt – darunter auch ältere Menschen. Fluchterfahrungen, gesundheitliche Belastungen und sprachliche Hürden erschweren vielen Senior*innen den Alltag zusätzlich. Gleichzeitig berichten viele Menschen mit Migrationsgeschichte weiterhin von Diskriminierungserfahrungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung.

Der Fachtag soll daher dazu beitragen, die Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe älterer geflüchteter Menschen zu stärken und neue Handlungskonzepte anzustoßen. Ziel ist es, die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Eine Anmeldung ist noch bis zum 18. Juni möglich. Im Anmeldeformular soll angegeben werden, an welchem Workshop bevorzugt teilgenommen werden möchte. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Der Fachtag findet an folgendem Ort statt:

Augsburger Volkshochschule
Willy-Brandt-Platz 3a
86153 Augsburg
Raum 311

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Digitale Kompetenzen sind zwischen den Generationen ungleich verteilt. Ältere Menschen – insbesondere mit Migrationshintergrund – verfügen im Durchschnitt über weniger Erfahrungen im Umgang mit digitalen Endgeräten, sozialen Medien oder Künstlicher Intelligenz als jüngere Generationen. Dies kann nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe einschränken, sondern auch den Zugang zu politischen und demokratischen Prozessen erschweren.

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Vor diesem Hintergrund hat der Fachbeirat Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen (DigiBäM) Positionspapier veröffentlicht. Darin formuliert der Beirat konkrete Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, um digitale Teilhabe im Alter gezielter zu fördern.

Der Entwurf fordert unter anderem, digitale Teilhabe stärker gesetzlich zu verankern – beispielsweise im Zwölften Sozialgesetzbuch. Zudem sollten digitale Angebote für ältere Menschen mehrsprachig gestaltet werden, um gezielt auch Menschen mit Migrationsgeschichte zu erreichen. Gleichzeitig plädiert der DigiBäM für barrierefreie und niedrigschwellige Förderangebote, die sich stärker an den Bedürfnissen der Nutzer*innen orientieren. Ältere Menschen sollten dabei aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um digitale Kompetenzen langfristig selbstständig aufbauen und anwenden zu können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau zentraler Beratungs- und Unterstützungsangebote. Diese sollten möglichst leicht erreichbar und niedrigschwellig gestaltet sein. Besonders im Gesundheitsbereich sieht der Fachbeirat Handlungsbedarf, da digitale Anwendungen dort bislang häufig nicht ausreichend auf individuelle körperliche Voraussetzungen und Einschränkungen abgestimmt seien.

Darüber hinaus kritisiert der DigiBäM einen Mangel an geeigneten Lernorten und fordert deshalb einen flächendeckenden Ausbau von Bildungs- und Weiterbildungsstrukturen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen stärker in die Gestaltung entsprechender Angebote einfließen. Zusätzlich wird eine intensivere Vernetzung von Bildungsinstitutionen in ganz Deutschland empfohlen.

Weitere Themen des Papiers sind Diskriminierung im Netz, Cybersicherheit sowie der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Der Fachbeirat betont, dass digitale Kompetenzen weit über die reine Bedienung technischer Geräte hinausgehen. Bestehende Projekte und Beratungsangebote sollten deshalb sichtbarer werden und proaktiv auf ältere Menschen zugehen.

Im Mittelpunkt des Positionspapiers stehen die Prinzipien Sicherheit, Gleichberechtigung, Partizipation und Selbstbestimmung. Da digitale Medien zunehmend alle Lebensbereiche prägen, hält der DigiBäM die Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen für gesellschaftlich notwendig. Mehr digitale Teilhabe könne Senior*innen neue Möglichkeiten im Alltag eröffnen und ihnen zugleich eine stärkere gesellschaftliche und politische Mitwirkung ermöglichen.

Unter dem Titel „Digitale Agenda ohne Ältere? Wege zu einer Digitalpolitik für alle“ richtet sich das Papier an politische Akteur*innen auf allen Ebenen. Ziel ist es, die Medienkompetenz älterer Menschen langfristig zu stärken und digitale Teilhabe breiter zu ermöglichen.

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Während die Konzeption der Pflegereform durch die Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist, wurden bereits erste Eckpunkte bekanntgegeben. Sparmaßnahmen stellen einen erheblichen Teil der Reform dar, was insbesondere bei den Leistungsempfänger*innen und den Angehörigen auf Unverständnis und Empörung stößt sowie teilweise emotionale Reaktionen hervorruft.

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Wie das Deutsche Ärzteblatt mitteilte, hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kürzlich erste offizielle Aspekte der Pflegereform verkündet. Diese sehen beispielsweise strengere Kriterien bei der Vergabe der unteren Pflegegrade und eine stärkere finanzielle Belastung Pflegebedürftiger vor. Warken begründet dies mit finanziellen Engpässen im Gesundheitswesen. Darüber macht sie pflegebedürftige Kinder und Jugendliche dafür verantwortlich, dass sich die prekäre Lage der Pflegeversicherung weiter verschärfe.

Für Aufsehen sorgt auch die geplante Kürzung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige. Dies hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer*innen mit einer allgemeinen Kürzung ihrer Rente rechnen oder alternativ mehr Beitragsjahre vorweisen müssten, um abschlagfrei in Rente gehen zu können. Christine Arbogast (SPD), niedersächsische Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, kritisiert den Vorschlag, welcher insbesondere Frauen finanziell stärker belasten würde.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtet, dass die Pflegereform die finanzielle Notlage in der Pflege verschlimmern statt entlasten wird. Sie schlägt vor, dass Rentenversicherungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige und Ausbildungskosten aus Steuermitteln übernommen und Kredite aus der Corona-Pandemie zurückgezahlt werden sollten. So könne die Pflegeversicherung einen Gewinn von neun Milliarden Euro erzielen.

Insgesamt bewerten diverse Verbände, welche sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörige einsetzen, die Pflegereform als katastrophal und lückenhaft. Bemängelt wird hauptsächlich, dass die Kürzungen primär finanziell schwächer aufgestellte Menschen beträfen und keine zukunftsorientierte Lösung böten, die Pflege in Deutschland langfristig aufrechtzuerhalten.

Auch ein Großteil der Pflegefachkräfte lehnt die von Warken vorgestellte Reform ab, was sie am Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai durch bundesweite Proteste und Demonstrationen verdeutlichte. Unterstützt wurden diese von ver.di sowie zahlreichen Krankenhäusern. Sie alle fordern einen solidarischeren, gerechteren und nachhaltigeren Umgang mit dem Sozialstaat inklusive aller beteiligten Leistungsempfangenden, damit Pflege in Deutschland nicht zu einem schwer zugänglichen Privileg werde.

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Ursprünglich sollte die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Mitte Mai dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nun soll der Gesetzesentwurf voraussichtlich erst am 27.05.2026 präsentiert werden.

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Für den Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe ist dies ein Hinweis darauf, dass die Reform noch nicht abschließend beraten und abgestimmt wurde. Gleichzeitig würde die Verschiebung zu den Plänen passen, den Entwurf noch vor der Sommerpause zu verabschieden und die Reform damit auf den Weg zu bringen.

Warken verweist insbesondere auf das erwartete Defizit der Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 22,5 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028, das höher ausfalle als ursprünglich angenommen. Um die Finanzierung zu sichern, plant sie unter anderem Einsparungen bei den Zuschüssen für die Heimunterbringung.

Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, warnt in einem Gastbeitrag für das Magazin Focus davor, dass diese Maßnahmen vor allem zulasten der Betroffenen gehen könnten. Kritisch sieht er insbesondere Pläne, die Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende zeitlich zu strecken. „Wenn die höheren Zuschussstufen künftig erst nach 18, 36 oder 54 Monaten greifen, […] würde das zwar Milliarden bei der Pflegeversicherung sparen, aber massiv zulasten der Betroffenen gehen.“

Holetschek weist zudem darauf hin, dass eine solche Regelung den Bedarf an Hilfe zur Pflege erhöhen könnte. Dabei handelt es sich um Sozialleistungen für Pflegebedürftige, deren eigene finanzielle Mittel sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Finanziert werden diese Leistungen von Kommunen und Bezirken.

Auch die DAK-Gesundheit hat sich mit den möglichen Folgen der Reform beschäftigt und beim Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Pläne das Armutsrisiko für Pflegeheimbewohnende erhöhen könnten. Durch die spätere Gewährung von Zuschüssen würden auf Betroffene durchschnittliche Mehrkosten von 161 Euro pro Monat zukommen. Gleichzeitig könnte die Zahl der Menschen steigen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Die Kommunen würden dadurch nach Berechnungen des Gutachtens mit rund zwei Milliarden Euro zusätzlich belastet. DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert daher eine Lösung, „die die Lasten fair verteilt und keine weitere finanzielle Überforderung vieler Heimbewohnenden nach sich zieht“.

Der Deutsche Pflegerat betont ebenfalls, dass die Perspektiven von Patient*innen, Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften stärker berücksichtigt werden müssten. Die Diskussion dürfe sich nicht ausschließlich auf Kostenfragen konzentrieren, sondern müsse auch die Auswirkungen auf die Versorgung und die Betroffenen in den Blick nehmen.

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