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Gesellschaftliches Leben

Ein Leben mit Tieren im pflegebedürftigen Alter kann zur Steigerung der Lebensqualität beitragen. Der GERAS-Preis 2018 zeichnete Einrichtungen und Initiativen aus, die Menschen in Pflegeeinrichtungen ein Leben mit Tieren ermöglichen.

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Der GERAS-Preis der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen wurde 2018 an mehrere Einrichtungen verliehen, die pflegebedürftigen Älteren die Möglichkeit geben, mit Tieren in Kontakt zu kommen. Immer öfter werden Tiere auch beispielsweise in der Arbeit mit Demenzerkrankten eingesetzt. Tiere können dabei therapeutisch eingesetzt werden, zur Bewegung beitragen oder Einsamkeit entgegenwirken. Egal mit welchem Konzept diese in der Altenarbeit eingesetzt werden: Sie sollen dadurch zur Steigerung der Lebensqualität im hohen Alter beitragen.

Genau diesen Ansatz unterstützt der von einer Fachjury vergebene GERAS-Preis. Ausgezeichnet wurden unter anderem das AWO Demenz Zentrum Wolfratshausen und das Senioren- und Pflegezentrum Brandenburg. Weitere ausgezeichnete Projekte und nähere Beschreibungen finden Sie hier. Dotiert ist der Preis mit insgesamt 5.000 Euro.

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„Einsam? Zweisam? Gemeinsam!“: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) schreibt Preise für Initiativen aus, die sich gegen Einsamkeit im Alter engagieren. Dafür können noch bis zum 07.12.2018 Bewerbungen eingereicht werden.

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Zusammen mit dem Bundesfamilienministerium zeichnet die BAGSO Initiativen und Projekte aus, die sich für gesellschaftliche Teilhabe von Senior/innen und gegen eine Isolation im Alter einsetzen. Ausgezeichnet werden sollen die von einer unabhängigen Jury ausgewählten Projekte mit Preisen im Gesamtwert von 22.500 Euro.

In der Pressemitteilung der BAGSO heißt es: „Der Wegzug von Kindern und Verwandten, nachlassende Mobilität, der Tod des Partners oder der Partnerin – diese und weitere Umstände steigern das Risiko sozialer Isolation bei älteren Menschen. Dieser entgegen zu wirken und bereits möglichst frühzeitig vorzubeugen, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Ziel des Wettbewerbs ist es deshalb, Initiativen zu unterstützen und Ideen zu fördern, wie alle Älteren erreicht und ins gesellschaftliche Leben eingebunden werden können.“

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Mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung – dies wolle das Bundesgesundheitsministerium durch die "Konzertierte Aktion Pflege" erreichen. Mehr Menschen sollen für Pflege begeistert werden, wünschen sich verschiedene Politiker/innen des Bundes.

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Hierbei sollen drei Ministerien zusammenarbeiten: Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Aktion startete mit dem Ziel, „den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.“ Um dies zu erreichen sollen schnell konkrete Maßnahmen erarbeitet werden: Einbeziehen werden sollen alle relevanten Akteure des Systems: Pflegeberufs-, Pflegeeinrichtungs- und Betroffenenverbände, Krankenhäuser, Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie Sozialpartner sollen gemeinsam mit dem Bund im Rahmen fünf themenbezogener Arbeitsgruppen zu Verbesserung der Situation beruflich Pflegender arbeiten:

  1. Ausbildung und Qualifizierung
  2. Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  3. Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
  4. Pflegekräfte aus dem Ausland
  5. Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Die erste Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am Freitag, den 21.09., aufgenommen. Dazu sagte die Bundesfamilienministerin: "Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020."

Hier finden Sie genauere Informationen zu dem Arbeitsgruppenkonzept von Seiten der Bundesregierung.

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Am 01.10.2018 findet wieder der alljährliche Weltseniorentag statt. In Hamburg kann dieser Tag aktiv gefeiert werden – unter anderem mit der weltweit ersten „Silent Disco“ für Senior/innen.

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Der Internationale Tag der älteren Generation findet seit 1990 jährlich am 01.10. statt. Von den Vereinten Nationen wurde der Aktionstag ins Leben gerufen, um auf die Belange und Situation älterer Menschen aufmerksam zu machen. Manche Organisationen und Initiativen nutzen diesen Tag, um zu zeigen, dass auch ältere Menschen zusammen feiern können.

So auch der Verein „Wege aus der Einsamkeit“ in Hamburg. Unser Beitragsbild zeigt übrigens Mitglieder dieses Vereins. Wie im letzten Jahr organisiert der Verein einen Flashmob, es soll gemeinsam zu „Spark Of Life“ getanzt werden. Im Anschluss geht es weiter mit dem Tanzen im Hamburger Kult-Club „Knust“ – allerdings mit Kopfhörern. Die sogenannten „Silent Discos“ oder „Kopfhörer-Partys“ sind ein neuer Trend, bei dem viele Menschen gemeinsam in einem Club tanzen, dabei aber jeweils zu anderer Musik. Wer sich darunter nichts vorstellen kann findet hier ein Beispielvideo. Die Kopfhörer-Party am Weltseniorentag könnte möglicherweise die weltweit erste sein, die ausschließlich für Senior/innen veranstaltet wird.

Die Teilnahme am Programm des Weltseniorentags ist kostenfrei, einzige Bedingung ist, dass Sie über 60 sein müssten. Das Programm startet mit dem Flashmob um 11:00 Uhr vor dem Knust (Neuer Kamp 30, gegenüber der U-Bahnstation Feldstraße).

„Wege aus der Einsamkeit e.V.“ verlost 3 Gruppentickets für eine Anreise mit der Bahn. Wie Sie an der Verlosung teilnehmen können und weitere Informationen rund um die Veranstaltung finden Sie online.

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Die achte Altersberichtskommission der Bundesregierung hat am 23.08.2018 ihre Arbeit aufgenommen. „Ältere Menschen und Digitalisierung“ soll das kommende Schwerpunktthema sein.

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Seit 1993 wird in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland veröffentlicht. Diese Berichte dienen unter anderem als Grundlage zur Planung und Gestaltung von seniorenpolitischen Zielen. Erarbeitet werden die Berichte von sog. Sachverständigenkommissionen.

Diese zehnköpfige Kommission hat nun ihre Arbeit aufgenommen. Schwerpunktthema des Achten Altersberichts wird die Digitalisierung im Alter sein. Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht hervor: „Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat.“

Die für den Bericht zuständige Bundesministerin Giffey wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“

Der Bericht soll zum November 2019 fertiggestellt sein und dann dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

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Ein Großteil der Pflege in Deutschland geschieht informell: Dies bedeutet, dass ca. 73 Prozent der Deutschen, die eine andere Person täglich pflegen, nicht bezahlte Pflegefachkräfte, sondern Angehörige sind. Für die zeitintensive häusliche Pflege müssten viele Angehörige ihren Beruf aufgeben, Pflegekosten selbst aufbringen und Überlastung auf sich nehmen. Dabei bildeten sie „die tragende Säule der Pflege“ – diese könne allerdings bald „ins Wanken geraten“.

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Das Magazin „impu!se“ für Gesundheitsförderung berichtet: Finanzielle Belastung, Gesundheitliche Einschränkungen durch Überlastungen psychischer und körperlicher Art und soziale Isolation prägen den Alltag pflegender Angehöriger in Deutschland. Der Grund dafür sei fehlende Kompensation von Seiten des Staates, findet eine Pflegende aus Berlin: „Ich habe als pflegende Angehörige der Gemeinschaft über 11 Jahre mindestens 450.000 Euro an Aufwendungen erspart, muss jetzt aber von einer minimalen Rente leben.“

Sogar nach Ost- und Westdeutschland werde in der Berechnung des pflegebedingten Rentenanspruchs diskriminiert – bei ‚Ost‘ sei dieser noch geringer. Über die finanzielle Last hinaus leide jedoch auch die Gesundheit und das Sozialleben pflegender Angehöriger: Oftmals kämen ihre eigenen Bedürfnisse zu kurz, was zu Krankheit und psychischer Überlastung führe. Die Einsamkeit, die durch die ständige Pflegeverantwortung entstünde, wirke hierbei nur unterstützend.

„impu!se“-Autor Sebastian Fischer führt deswegen das Konzept digitaler Selbsthilfeangebote auf – es sei wichtig, sich mit Gleichgesinnten austauschen, und schnellen Zugang zu Informationen haben zu können. Auf Seite 14 in Ausgabe 99 des Magazins finden Sie den vollständigen Artikel mit weiteren Informationen zu der Thematik.

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat die Dokumentation des diesjährigen Fürsorgetages veröffentlicht. Das Motto des 81. Fürsorgetages hieß "Zusammenhalt stärken - Vielfalt gestalten" und fand in Stuttgart vom 15. bis zum 17.05.2018 statt.

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Auf der Seite des DV finden Sie die Dokumentationen der einzelnen Veranstaltungen sowie Filmaufnahmen, Bilder und Redebeiträge. Interessierte können dort auch Berichte über die Fürsorgetage der letzten Jahre finden.

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Das Grundgesetz (Art. 3, Abs. 1) besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dies sollte Menschen unter Anderem vor Altersdiskriminierung schützen – im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird dies sogar spezifisch aufgeführt: Insbesondere im Arbeits- und Berufsleben sowie im Bereich des Zivilrechts dürften Menschen nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden.

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Im Rahmen dieser Maßnahmen bleibe jedoch weiterhin Spielraum auf Basis von Alter zu diskriminieren, so berichtet Dr. Heidrun Mollenkopf, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und der Europäischen Plattform älterer Menschen in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Betreffend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gäbe es nicht nur eine Reihe von Ausnahmen und Rechtfertigungsmöglichkeiten für Ungleichbehandlung, gleichzeitig sei der Anwendungsbereich zu ungenau und gerade im Fall versicherungsmathematischen Kalkulation fehle es oftmals an Einsicht- und Nachvollziehbarkeit. Auch im Arbeitsrecht sei der Schutz vor Diskriminierung nicht oder nicht ausreichend gewährleistet, zu viele gesetzliche „Schlupflöcher“ ließen diese noch zu.

Teilweise unbewusste, negative Altersbilder könnten Ursache für diese Benachteiligungen sein. Beispielsweise keine Flexibilität, mangelnde Kompetenzen und Unfähigkeit Technik zu bedienen wird vielen Älteren zugemessen, dabei bleibe außeracht, dass diese Faktoren – wie stets – von Person zu Person unterschiedlich seien.

Tatsächlich also sei der rechtliche Schutz für Ältere in bestimmten Bereichen noch nicht ausreichend gewährleistet: Alter als Diskriminierungsmerkmal müsse – in allen Lebensbereichen – ausdrücklich verboten, und die Inhalte des Gesetzes ausgereift werden. Auch an der negativen Stigmatisierung des „Alt-seins“ müsse man arbeiten.

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In der Hospizarbeit sind zahlreiche Menschen im Ehrenamt aktiv. Durch diese wichtige Tätigkeit kann Menschen im Sterbeprozess bzw. in der Sterbevorbereitung der wichtige menschliche Kontakt geboten werden. Auch in der Fachliteratur wurde sich in den letzten Jahren dem Thema gewidmet.

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Aus diesem Anlass stellte die Bibliothek des Deutschen Zentrums Altenhilfe aktuelle Literaturhinweise zum Thema zusammen. Mehr zur Hospizarbeit erhalten Sie bei dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband. In Schleswig-Holstein ist der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein ein kompetenter Ansprechpartner.

Folgende Bücher können zu dem Thema von Interesse sein:

Bergmann, Dorothea / Kittelberger, Frank (2016): Die Schätze des Alters heben. Wie das Älterwerden die Hospizbewegung verändert.

Meyer, Stefan / Hecke, Marcus: Curriculum (2017): Aufbaukurs für ehrenamtliche Hospizbegleiter in der Behindertenhilfe.

Schwenk, Gertrud / Heimerl, Katharina (2017): Pflegeheim und Hospizdienst: Kooperation in Spannungsfeldern. Zusammenwirken zweier Organisationstypen - eine qualitative Studie.


Folgende Artikel finden Sie in der Zeitschrift "Die Hospizzeitschrift" aus dem Jahr 2017:

  • Gratz, Margit / Roser, Traugott: Spiritual Care als ehrenamtliche Kompetenz in der Hospizarbeit, Nr. 1, S. 25-33.
  • Klie, Thomas: Zivilgesellschaft und ihre Bedeutung für Palliative Care, Nr. 3, S. 12-17.
  • Raischl, Josef: Bedeutung der Ehrenamtlichen in der Hospizarbeit aus der Perspektive Sozialer Arbeit, Nr. 2, S. 12-17.

Folgende Artikel finden Sie in der Zeitschrift "Die Hospizzeitschrift" aus dem Jahr 2018, Heft Nr. 1:

  • Begemann, Verena: Empathie - Vertrauensperson - Stille und Schweigen. Ehrenamtliche über ihre Haltung, Rolle und schwierige Begleitungssituationen, S. 12-17.
  • Hardinghaus, Winfried: Hospizarbeit zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Institutionalisierung, S. 6-11.
  • Heiß, Kathrin / Nauck, Friedemann: Hospizbegleitung im Krankenhaus - neue Herausforderungen für die Befähigung Ehrenamtlicher? S. 44-48.
  • Pelttari, Leena: Ehrenamtlich engagiert in Europa. Entwicklung der europäischen Charta zum Ehrenamt in Hospiz und Palliative Care, S. 18-24.

Es finden sich auch einzelne Beiträge in Sammelwerken oder weiteren Fachzeitschriften zu dem Thema:

Fringer, André / Otto, Ulrich (2016): Freiwilligenmanagement bei zu Hause gepflegten Demenzerkrankten. In: André Fringer (Hrsg.): Palliative Versorgung in der Langzeitpflege: Entwicklungen, Möglichkeiten und Aspekte der Qualität, S. 233-253.

Napiwotzky, Annedore (2017): Mitmenschlichkeit als Leitmotiv. Freiwillige prägen das Hospizkonzept. In: Barbara Steffen-Bürgi / Erika Schärer-Santchi / Diana Staudacher / Settimio  Monteverde (Hrsg.): Lehrbuch Palliative Care, S. 92-100.

Allen, Rebecca S. / Azuero, Casey B. / Csikai, Ellen L. / Parmelee, Patricia A. / Jung Shin, Hae (2016): „It was very rewarding for me ...“. Senior Volunteers Experiences with implementing a reminiscence and creative activity intervention. The Gerontologist, Nr. 2, S. 357-367.

Hardinghaus, Winfried (2017): Ohne Ehrenamt geht es nicht! Ehrenamtliches Engagement in Hospizarbeit und Palliativversorgung. Dr. med. Mabuse, Nr. 229, S. 33-34.

Schneider, Werner (2017): Bürgerbewegte Ehrenamtlichkeit in der Betreuung am Lebensende. Herausforderungen, Probleme, Perspektiven. Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Nr. 1, S. 69-75.

Walshe, Catherine (2016): Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativversorgung und Forschung. Was wissen wir und wohin sollte die Reise gehen? Die Hospiz-Zeitschrift, Nr. 3, S. 30-35.

Walter-Hamann, Renate (2016): Ambulante Hospizdienste bekommen Rückenwind. Neue Caritas, Nr. 8, S. 28-30.

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Die Bürger/innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat am 28.06.2018 in Kiel ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr 2017 vorgestellt. Die Beauftragte berichtet darin vor allem von Problemen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz IV, dem Unterhaltsvorschussgesetz und bei der Finanzierung von Kindertagesstätten-Plätzen.

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3.477 Petitionen richteten Bürger/innen im letzten Jahr an die Beauftragte und trugen darin ihre Sorgen, Nöte und Ängste vor, die aus Streitigkeiten und Problemen mit den Sozialbehörden resultierten. Die Zahl der Petitionen, die seit der Einrichtung des Amtes im Jahr 1988 eingereicht wurden, erhöhte sich damit auf insgesamt 80.400. Neben dem Schwerpunktthema Hartz IV (870 Eingaben) gab es besonders viele Probleme mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Viertel auf 577 Eingaben an.

Dahinter steckten überwiegend Schwierigkeiten mit dem Krankengeld, Beitragsrückstände und Fälle, bei denen es um den Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung ging. ,,Es handelt sich oft um existenzielle Sorgen und Nöte der Menschen", führte El Samadoni aus. Ein Beispiel sei die verspätet
eingeholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eine bloße Formalität. Wenn die Bescheinigung lediglich einen Tag später ausgestellt werde und dadurch sowohl der Anspruch auf Krankengeld als auch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse verloren gingen, ,,dann werden kranke Menschen ohne Krankenversorgung gestellt und darüber hinaus in erhebliche finanzielle Nöte getrieben. Das ist durch nichts gerechtfertigt und völlig unverhältnismäßig."

Die Bürgerbeauftragte fordert seit längerem, dass unter anderem die gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld nochmals überarbeitet werden. Auch die Überforderung vieler Personengruppen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung müsse grundlegend angegangen werden. ,,Viele Menschen mit geringen Einkünften zahlen deutlich höhere Beiträge als 14,6 Prozent. Die Beitragsstruktur treibt sie dann oft in den Beitragsrückstand oder sogar in die Insolvenz", erklärte El Samadoni. ,,Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf." Reformen seien auch im Bildungs- und Teilhabepaket, bei der Pauschale für den persönlichen Schulbedarf für Schüler, erforderlich.

Handlungsbedarf sieht die Bürgerbeauftrage auch beim Unterhaltsvorschussgesetz. Insbesondere alleinerziehende Mütter, die nach einem One-Night-Stand mit einer Zufallsbekanntschaft schwanger werden, hätten Schwierigkeiten bei der Leistung des Unterhaltsvorschusses.

Im Jahr 2017 sind bei der Bürgerbeauftragten auch unterschiedlichste Probleme rund um das Thema KiTa und Krippe vorgetragen worden. Dazu zählten laut El Samadoni beispielsweise zu hohe Gebühren oder zu geringe Entlastung durch die Sozialstaffelregelung.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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