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Gesellschaftliches Leben

Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen stammt aus dem Jahr 2002 und soll mittels des Nationalen Aktionsplans umgesetzt werden. In Deutschland wurde diesbezüglich bei der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2002 die Regionale Implementierungsstrategie der UNECE-Länder beschlossen. Im Fokus sollen die Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels auf internationalehr Ebene, das Aufzeigen von Handlungsfeldern für Perspektiven des Lebens im Alter und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

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Im Hinblick auf diese Schwerpunkte hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die zehn Verpflichtungen der Regionalen Implementierungsstrategie mit Blick auf die bisherige und zukünftige Senior/innenpolitik (Stellungnahme und Maßnahmen der Bundesregierung) betrachtet. Darüber hinaus beinhalteten die Ausführungen zu den zehn Verpflichtungen exemplarische Maßnahmen der einzelnen Bundesländer sowie jeweils eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft. Nachfolgend werden die zehn Verpflichtungen aufgeführt und die diesbezüglich von der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen grob skizziert.


Verpflichtung I: Die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Generationen sowie die Schaffung von Harmonie zwischen den Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der einen Seite und dem demografischen Wandel auf der anderen Seite durch das Einbeziehen der Altersdimensionen in alle Bereiche der Politik.

Die Bundesregierung fokussiert im Rahmen der ersten Verpflichtung die folgenden senior/innenpolitischen Maßnahmen:

  • Nachhaltige Angleichung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen;
  • Schaffung eines positiven Verständnisses in der Öffentlichkeit zum Alter und Altern;
  • Förderung der Selbständigkeit und aktiven Teilhabe Älterer;
  • Unterstützung von auf Senior/innen ausgerichteten Organisationen;
  • Förderung einer generationsübergreifenden solidarischen und verantwortungsbewussten Haltung;
  • Chancen älterer Personen im Bereich der Bildung erhalten und erweitern;
  • Gesetzgebungen zu den Themen Schutz und Hilfe im Alter;
  • Stärkung der qualitativen Hilfe und Pflege im Alter;
  • umfassende Analysen der Konsequenzen des demografischen Wandels;
  • Stärkung des Alters als Wirtschaftsfaktor;
  • Stärkung der Wahrnehmung von älteren Personen als Verbraucher/innen;
  • Spezifische Bedarfe Älterer mit Migrationshintergrund sowie Älterer mit Behinderung berücksichtigen;
  • Geschlechterdifferenzierte Senior/innenpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse und Erfahrungen;
  • den Gender-Mainstreaming Ansatz innerhalb aller Projekte berücksichtigen;
  • die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.

Verpflichtung II: Die gesellschaftliche Integration und Teilhabe älterer Menschen vollumfänglich gewährleisten.

Die Handlungen der Bundesregierung zu der zweiten Verpflichtung verorten sich auf den Ebenen der Öffentlichkeitsarbeit und Altersforschung inbegriffen

  • des Deutschen Zentrums für Altersfragen;
  • der Altenberichte der Bundesregierung
  • der Datenbanken, Kontakt- und Informationsstellen;
  • der Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO);
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und dem Deutschen Seniorentag;
  • der Verbraucherpolitik für ältere Personen;
  • dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG);
  • der Initiative ZivilEngagement „Miteinander – füreinander“ und dem „Beauftragten ZivilEngagement“;
  • der Förderung von Modellprojekten und -programmen auf Bundesebene;
  • den Modellprogrammen „Alter schafft Neues - Aktiv im Alter“, „Seniorenbüros“, „Selbstorganisation älterer Menschen im Umbau des Sozialstaats“ und „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ sowie „Erfahrungswissen für Initiativen – EFI“;
  • dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“;
  • den Modellprojekten „MoQua – Motivation und Qualifikation von älteren Erwachsenen für bürgerschaftliches Engagement“, „BehinderteSeniorenComputer“, „Aufbau einer Seniorinnen/ Senioren-Online-Redaktion“ und „Richtig fit ab 50“ sowie „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“;
  • der Kampagne „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Wegweiser „Ältere Bürger – Wegweiser durch die digitale Welt“;
  • der Baumodellförderung des Bundes;
  • der modellhaften Programme bezüglich älterer Migrant/innen in Deutschland;
  • dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration;
  • der Informations- und Kontaktstelle Migration - IKoM;
  • dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.

Verpflichtung III: Das Wirtschaftswachstum unter den Aspekten der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördern.

Zur dritten Verpflichtung führt die Bundesregierung Tätigkeiten in Form von Reformen des Arbeitsmarktes, des Steuerrechts und der sozialen Sicherungssysteme sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie, des „Marktplatzes für alle Generationen“ und der Familien unterstützenden Dienstleistungen an.


Verpflichtung IV: Die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme auf die alternde Bevölkerung.

Zur Verpflichtung vier zählt die Bundesregierung folgende Bestimmungen:

  • die Rentenreform von 2001 sowie die Gesundheitsreform von 2003 und 2007;
  • das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004;
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung;
  • die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie von Pflegezeiten bei der Rente;
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Verpflichtung V: Die Arbeitsmärkte in der Angleichung an die Alterung der Gesellschaft und ihrer Folgen unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur fünften Verpflichtung beziehen sich auf Gesetzte (Gesetzte für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen), auf Initiativen („Initiative 50plus“, „Neue Qualität der Arbeit – INQA“, „Erste und Zweite Demographie-Initiative“ und dem vorangegangenen Transferprojekt „Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer Wandel“, „Erfahrung ist Zukunft“), auf Instrumente der arbeitsfragenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sowie auf die Integration von Menschen ausländischer Herkunft und von behinderten Menschen in die Arbeitsmärkte und auf Aktivitäten („Selbstständigkeit im Alter – Dienstleistungen und Technologien“).


Verpflichtung VI: Die Abstimmung des Bildungssystems auf die veränderte Bevölkerungsstruktur und ihre Konsequenzen im Rahmen der Förderung lebenslangen Lernens.

Die Tätigkeiten im Rahmen der sechsten Verpflichtung sieht die Bundesregierung in:

  • der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) - Strategie für Lebenslanges Lernen;
  • dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens - Der Weg in die Zukunft“;
  • den Modellprogrammen „Erfahrungswissen für Initiativen“, „BehinderteSeniorenComputer“ sowie „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Bundesmodellprojekt „KEB 40 plus - Kompetenz – Erfahrung – Beschäftigungsfähigkeit“;
  • dem Programm „Lernende Regionen“ und dem Projekt „Alt hilft Jung“ als Teil des Programms „Lernende Netzwerk Region Rheingau-Taunus (Hessen)“;
  • der Fortbildung „AMPEL ArbeitsMarkt, Politische Entwicklung, Lebenslanges Lernen“;
  • dem Lernverbund Norderstedt/ Segeberg (Schleswig-Holstein);
  • den Projekten „Neuer Start ab 50“ (Lernende Region Tölzer Land – Bayern) und „Migration und Alter“ (Lernende Region Nürnberg-Fürth-Erlangen – Bayern) sowie „FLUXUS - das Netzwerk für Lebens- und Berufsorientierung Hannover (Niedersachsen)“.

Verpflichtung VII: Versuche die Lebensqualität in allen Altersgruppen sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten.

Von der Bundesregierung in Zusammenhang mit Verpflichtung sieben aufgeführte Schritte seien:

  • Reformen (Gesundheitsreform 2003 und 2007);
  • die gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit inbegriffen der Presseworkshops;
  • die Pflegeversicherung sowie ihre Zukunft und Weiterentwicklung;
  • Gesetze (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, Heimgesetz mit inbegriffener Heimaufsicht, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Altenpflegegesetz des Bundes);
  • Veröffentlichungen (Newsletter Alternsforschung, Broschüren zu speziellen Erkrankungen, Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Erster Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen, Forschungsbericht „Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“, „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“, Amtliche Pflegestatistiken, die Broschüre „Gesund altern – Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter“);
  • der „Runde Tisch Pflege“;
  • die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“;
  • der Bundes-Pflegeausschuss;
  • der Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter Zuhause“;
  • die Expertenstandards in der Pflege;
  • das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“;
  • Modellprogramme und -projekte (z.B. „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, „Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“, „Aktionsprogramm Demenz“, „Leuchtturmprojekt Demenz“, Modellprojekte zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung, „Wohnen mit ländlicher Orientierung für Menschen mit Demenz“, „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, „Gesundheitsprävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte“);
  • das Internetportal „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“;
  • die Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des DCM-Verfahrens;
  • die Verbesserung der Dokumentationsqualität mittels sprachgesteuerter Technik;
  • der Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen;
  • die eingerichteten Beschwerdestelle Altenpflege (München);
  • das KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für den Altenpflegebereich;
  • die europäischen Initiative „Ambient Assisted Living (AAL)“;
  • die Innovationsallianz „Selbstständigkeit im Alter - Dienstleistungen und Technologien“;
  • der Deutsche Präventionspreis;
  • das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Kampagnen („Fit im Alter: Gesund essen, besser leben.“, „Informationskampagne Demenz“);
  • die Früherkennungsleistungen der Krankenversicherung;
  • die Bundeskoordination Frauengesundheit;
  • das Frauengesundheitsportal;
  • die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, das Alzheimer Telefon und die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.;
  • die Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“ sowie weitere Forschungsverbünde und diverse Förderschwerpunkte sowie differente Kompetenznetze in der Medizin

Verpflichtung VIII: Eine an Gleichstellung orientierte Strategie einbringen in eine alternde Bevölkerung.

Die Aktivitäten der Bundesregierung seien zur Verpflichtung acht die Themenschwerpunkte: die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, das Elterngeld, der Girls’Day – Mädchen – Zukunftstag und die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender-Mainstreaming).


Verpflichtung IX: Familien, die die Betreuung älterer Personen übernehmen unterstützen sowie die inter- und intragenerationelle solidarische Haltung unter den Familienangehörigen fördern.

Im Rahmen der neunten Verpflichtung formuliert die Bundesregierung ihre Tätigkeiten in Form der Familienberichte, der Familien unterstützenden Dienstleistungen, der lokalen Bündnisse für Familien, der gegründeten Allianz für die Familie, des Kindergeldes und -zuschlags, des Unterhaltvorschusses, der qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung, der Kinderbetreuungskosten, des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser sowie des Modellprogramms der Generationsübergreifenden Freiwilligendienste.


Verpflichtung X: Mittels regionaler Kooperationen die Umsetzung und Weiterverfolgung der Regionalen Implementierungsstrategie fördern.

Der Verpflichtung zehn werde die Bundesregierung in vier Schritten der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sowie durch die Commission for Social Development, die „Task-Force“ zum „Monitoring RIS“ und die UNECE-Konferenz gerecht.


Ausführliche Informationen zu den benannten Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der zehn Verpflichtungen und zu diesen selbst sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Bundesregierung stehen Ihnen in der PDF-Datei mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans, Madrid 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie, Berlin, 2002“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie in dieser Datei auch die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft einsehen. Diese bieten Ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der einzelnen Verpflichtungen, d.h. sie können als Bewertungen der bisherigen Arbeit der Bundesregierung verstanden werden und enthalten auf die Zukunft bezogene Forderungen an Politik und weitere gesellschaftliche Akteure.

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„SelbstBestimmt im Alter! Vorsorge-Unterstützung im Team“ ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS), in dem Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Bedarf einer guten Versorgung im Alter verbunden werden sollen. In dem Projekt soll es um die Entwicklung von Modellen entsprechender Unterstützungen gehen.

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Bundesweit sind bereits 15 Seniorenbüros an dem Projekt beteiligt:

  • Berlin, Sozialwerk Berlin e.V.
  • Bingen, Treff im Stift
  • Bremen, Ambulante Versorgungsbrücken e.V.
  • Bocholt, Stadt Bocholt
  • Celle, Frauenräume in Celle e.V.
  • Flensburg, Stadt Flensburg
  • Hanau, Stadt Hanau, MGH Fallbach (MGH)
  • Mülheim a.d. Ruhr, Stadt Mülheim
  • Neumünster, Stadt Neumünster
  • Norden, KVHS Norden
  • Offenburg, Stadt Offenburg
  • Regensburg, Stadt Regensburg
  • Saalfeld-Rudolstadt, AWO KV Saalfeld-Rudolstadt
  • Starnberg, Caritasverband Starnberg e.V.
  • Wartburgkreis, Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes, LV Thüringen e.V.

Die drei Schwerpunkte des Projektes sind:

  • Leistungen der Vorsorge und Beratung,
  • Niedrigschwelligkeit der Unterstützungsangebot mittels Vernetzung,
  • Bürgerschaftliches Engagement fördern.

Förderung erhalten die Projekte vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ausführliche Informationen zu dem Projekt finden Sie online.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat fünf Punkte, an denen er die neue Landesregierung beurteilen wird, erarbeitet. In diesem Beitrag können Sie eine Zusammenfassung der Forderungen nachlesen.

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Gerechte Arbeitslöhne: Die kommende Landesregierung sollte auf dem Tariftreuegesetz aufbauen und einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro einführen und diesen stetig an den Lohnentwicklungen messen, d.h. die Höhe des Mindestlohn sollte sich entsprechend daran orientieren. Damit soll in der Zukunft auch die Höhe der Rente über dem derzeitigen Sozialhilfesatz gesichert werden.

Stärkung einer fairen Rente: Die Gesetze zur Rentenversicherung sollen sich an den im Leben erbrachten Leistungen der Menschen orientieren. Folglich könne das Niveau der Renten nicht dauerhaft unter fünfzig Prozent mit dem Ergebnis von Armut im Alter liegen. Entsprechend wird die Forderung zur Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten aufgestellt.

Angemessenen Wohnraum schaffen: Entsprechend der jetzigen Wohnungsmarktsituation wird die Entstehung neuer Wohnungen gefordert. Vor allem müssten diese auch für Niedrigverdiener/innen bezahlbar sein. Einen solchen Wohnungsbau (Verlinkung zum Artikel „WISO Diskurs Ausgabe 13/2017 ‚Zukunft der Wohnraumförderung‘“) habe die künftige Regierung massiv mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Flächendeckende medizinische Versorgung: Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die ländliche Versorgung mit (Fach)Ärzt/innen. Aufgabe der Landesregierung sei es demzufolge diverse Ansätze zu entwickeln, die eine verbesserte Ausstattung mit (Fach)Ärzt/innen auf dem Land bewirken.

Ein Bundesteilhabegesetz, welches Menschen mit Behinderung wirklich beteiligt: Nachdem das Bindesteilhabegesetz verabschiedet worden ist, ginge es nun darum, zu überprüfen, ob die Veränderungen auf der Ebene des Landes unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Bedarfe stattfinden und nicht die Finanzlage der Eingliederungshilfe fokussiert wird.

Diese Forderungen können Sie auch auf der Homepage des SoVD nachlesen.

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Auch in diesem Jahr wird wieder der Marie Simon Pflegepreis verliehen. Die Preisverleihung wird am 9. November 2017 auf der 4. Berliner Pflegekonferenz ausgerichtet. Prämiert werden die bundesweit besten und innovativsten Pflegeprojekte. Die Projekte sollen durch neuartige Ideen und zielstrebiges Vorgehen der nachhaltigen Verbesserung der Versorgung und Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen dienen.

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Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Wie kann die Verbesserung der Versorgung von pflegebedürftigen Personen erreicht werden?
  • Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Auf diese und ähnliche Fragen hinsichtlich der Versorgung älterer Personen sollen die Projekte kreative Lösungen aufzeigen.

Bei der Bewertung der Projekte werden inhaltlich folgende Kriterien betrachtet:

  • Innovation des Projektes,
  • Qualität des Projektes,
  • Praxistauglichkeit des Projektes,
  • Nachhaltigkeit des Projektes,
  • Umsetzung des Projektes mit einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis.

Das von der Jury ermittelte Gewinner-Projekt, welches von Verbänden, Initiativen, Unternehmen, einzelnen Personen und Fachkräften aus dem Pflege- und Gesundheitswesen sowie aus dem Bereich des E-Health eingereicht werden konnte, erhält ein Preisgeld von insgesamt 2.500 Euro.

Auskünfte zum diesjährigen Marie Simon Pflegepreis können Sie der PDF oder der Homepage, die u.a. auch die letzten Preisträger und Partner des Pflegepreises aufführt, entnehmen.

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Anlässlich des Internationalen Tags der älteren Generationen am 01.10.2017 hat der Verein „Wege aus der Einsamkeit“ ein Senior/innen-Flashmob sowie ein Senior/innen-Speed-Dating im Karoviertel von Hamburg geplant und organisiert.

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Teilnehmen können Sie, wenn Sie 60jährig oder älter sind oder eine ältere Person begleiten. Start ist um 11 Uhr vor dem Knust im Neuen Kamp 30 mit Musik. Danach findet das Senior/innen-Speed-Dating mit anschließendem Kaffee und Kuchen bis ca. 14:30 statt. Darüber hinaus gibt es für die ältesten Teilnehmer/innen Ehrenplätze.

Zudem wird Ihnen von Maximilian Arland der/die Gewinner/in der Aktion „Mensch 60+“, die von „Brigitte Wir“ und „Wege aus der Einsamkeit e.V.“ initiiert wurde, verkündet. Zu erreichen ist der Veranstaltungsort Knust mit der U3 oder dem Bus 3 bis zur Haltestelle Feldstraße.

Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Vereins „Wege aus der Einsamkeit“.

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Der Sozialverband Schleswig-Holstein lädt am 14.09.2017 um 16 Uhr zu einer Diskussion der Fragestellung "Wie stellen wir uns ein soziales Deutschland vor?" ein. An der Diskussion nehmen Vertreter/innen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP teil.

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Themen der Diskussion sollen laut Sozialverband unter anderem sein:

  • Renteneintrittsalter
  • Höhe der Rente
  • Existenz von privater und gesetzlicher Krankenversicherung
  • Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Als Vertreter/innen der Parteien werden Bettina Hagedorn (SPD), Tobias Loose (CDU), Dr. Jörg Nickel (Bündnis90/DIE GRÜNEN), Dennys Bornhöft (FDP) und Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE) erwartet. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Veranstaltungsort wird die Halle 400 in Kiel sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialverbandes.

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Der von den Ersatzkassen initiierte vdek-Zukunftspreis trägt in diesem Jahr den Titel "Gesundheit für Ältere gestalten – Lebensqualität fördern". Wie auch im letzten Jahr wird insgesamt ein Preisgeld von 20.000 Euro für innovative Ideen und Projekte vergeben. Diese werden danach bewertet, ob sie die Gesundheit und Lebensqualität fördern, eine versorgungspolitische und praktische Relevanz aufweisen und qualitativer Aspekte erfüllen.

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Demnach liegt der Schwerpunkt des diesjährigen Zukunftspreises auf dem Thema der Gesundheitsförderung und Prävention, welches durch die steigende Lebenserwartung immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Die Jurymitglieder für den vdek-Zukunftspreis 2017 sind Christian Zahn (Juryvorsitz), stellvertretender vdek-Verbandsvorsitzender; Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege; Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität Rostock; Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA); Prof. Dr. Thomas Klie, Professor an der Evangelischen Hochschule Freiburg; Regina Kraushaar, Abteilungsleiterin „Pflegesicherung und Prävention“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG); Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KV Schleswig-Holstein.

Auf der Seite des vdek-Zukunftspreises können Sie alles zu diesem und zu den vergangenen Wettbewerben sowie ab Herbst zu den Gewinnern des Jahres 2017 nachlesen.

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Als Demografiestrategie wird die politische Reaktion auf den demografischen Wandel bezeichnet. Die Bundesregierung hat bereits 2011 erste Schritte zur politischen Gestaltung dieser Bevölkerungsentwicklung unternommen und sieht bereits einen gesteigerten Wohlstand aller Generationen.  Der Erfolgsmeldung seitens der Bundesregierung wird jedoch auch widersprochen.

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Im Rahmen der Demografiestrategie wurden diverse Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten gebildet, um Maßnahmen zur Lösung der Herausforderungen des sogenannten demografischen Wandels zu erschließen. Dazu wurden Akteur/innen aus der wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und zivilen Ebene einbezogen. Seit 2015 wurde dieser Ansatz von der Bundesregierung zur Schärfung ihrer Handlungsziele weiterentwickelt. Die damit erreichte weiterentwickelte Strategie der Bundesregierung soll zu einem gesteigerten Wohlstand und einer erhöhten Lebensqualität aller Generationen geführt haben.

Diese Beschreibung einer allgemein gestiegenen Lebensqualität findet jedoch Widerspruch. So kann der - laut Bundesregierung - gesteigerte Wohlstand und die gleichzeitig steigende Armut - wie hier z.B. im Armutsbericht des Paritätischen beschrieben - den Schluss zulassen, dass sich tatsächlich die Schere zwischen Armut und Reichtum in der Gesellschaft weiter öffnet. Dies kann auch aus dem Armutsbericht der Bundesregierung geschlossen werden.

In das Bild des allgemein gesteigerten Wohlstandes passt auch nicht die Kritik der EU-Kommission an der Bundesregierung: "Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik im hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen." Den gesamten Bericht der EU-Kommission aus dem Februar 2017 können Sie hier herunterladen.

Auch das nachteilige Bild, welches vom demografischen Wandel beschrieben wird, kann kritisch betrachtet werden.

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Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 07.07.2017 zugestimmt. Inhalte und Literaturhinweise zum Gesetz können diesen Beiträgen entnommen werden.

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Die durch den Bundesrat vorgenommen Änderungen können Sie auf dieser Seite nachlesen. Die Staatssekretär/innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Bundesministerium für Gesundheit begrüßen laut einer Pressemitteilung den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Es soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt stehen.

Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek: „Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.“

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe: „Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen und den weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden.“

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Der Berufsanschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand solle so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren gehen.

Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.

Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben soll so genug Zeit bleiben, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.

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Die aktuellen Literaturempfehlungen der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen drehen sich um Altersbilder, die Frauen zugesprochen werden. Grundsätzlich können diese weiblichen Altersbilder aus zwei Perspektiven betrachtet werden. Erstens aus den Alltagserfahrungen von als alt geltenden Frauen, zweitens als kritisch zu betrachtende gesellschaftliche Konstruktionen.

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Diese beiden Quellen können Sie direkt kostenfrei herunterladen:

Blanke, Elisabeth / Rauers, Antje / Riediger, Michaela (2016): Weißt du, was ich fühle? Empathie im Lebensverlauf. In: The In-Mind.

Zeilig, Hannah (2017): Fine Lines. Cosmetic advertising and the perception of ageing female beauty. In: International Journal of ageing and later life, S. 7-36.


Dem Thema "Weibliche Altersbilder" widmen sich einige Einzel- bzw. Sammelwerke:

Brunnauer, Cornelia / Hörl, Gabriele / Schmutzhart, Ingrid (Hrsg., 2015): Geschlecht und Altern. Interdisziplinäre Betrachtungen.

Denninger, Tina / Schütze, Lea (2017): Alter(n) und Geschlecht. Neuverhandlungen eines sozialen Zusammenhangs.

Goya Y Lucientes, Francisco José De / Wilson-Bareau, Juliet / Edmondson, Kate (2015): Goya. The witches and old women album.

Gleichauf, Ingeborg (2015): So viel Fantasie. Schriftstellerinnen in der dritten Lebensphase.

Hartung, Heike (2016): Ageing, gender, and illness in anglophone literature. Narrating age in the Bildungsroman.

Holstein, Martha (2015): Women in late life. Critical perspectives on gender and age.

Keller, Reiner / Meuser, Michael (2017): Alter(n) und vergängliche Körper.

Manfredi, Simonetta / Vickers, Lucy (Hrsg.) (2016): Challenges of active ageing. Equality law and the workplace.

Muhlbauer, Varda / Chrisler, Joan C. / Denmark, Florence L. (Hrsg.) (2015): Women and aging. An international, intersectional power perspective.

Pickard, Susan (2016): Age studies. A sociological examination of how we age and are aged through the life course.

Ries, Marie-Louise / Arioli, Kathrin (Hrsg., 2015): Die neuen alten Frauen. Das Alter gestalten - Erfahrungen teilen - sichtbar werden.

Seelbach, Larissa (2016): Alte Junge. Weibliches Älterwerden - ein Thema für die Gemeindepädagogik.

Süwolto, Leonie (2016): Altern in einer alterslosen Gesellschaft. Literarische und filmische Imaginationen.

Twigg, Julia / Martin, Wendy (2015, Hrsg.): Routledge handbook of cultural gerontology.


Oró-Piqueras, Marical / Wohlmann, Anita (Hrsg., 2016): Serializing age:

  • Jennings, Ros / Oró-Piqueras, Maricel: Heroine and/or caricature? The older women in Desperate Housewives, S. 69-86.
  • Küpper, Thomas: "Blance and the younger man". Age mimicry and the ambivalence of laughter in "The Golden Girls", S. 249-266.

Zimmermann, Harm-Peter / Kruse, Andreas / Rentsch, Thomas (Hrsg., 2016): Kulturen des Alterns:

  • Holfelder, Ute: Zur Amalgamierung, Fest- und Fortschreibung von stereotypen Alters- und Frauenbildern, S. 171-185.
  • Weintritt, Otfried: Alter/hohes Alter und islamische Vorschriftlichkeit, S. 95-109.

Folgende einzelne Beiträge sind in Sammelwerken erschienen:

Burke, Ronald J. (2015): Meeting the needs of an older population and an aging workforce. In: Burke, Ronald J. (Hrsg.): Multi-generational and aging workforce, S. 250-279.

Eckert, Lena / Martin, Silke (2016): Bilder des Begehrens - doing age/doing desire. In: Herwig, Henriette / von Hülsen-Esch, Andrea (Hrsg.): Alte im Film und auf der Bühne, S. 119-135.

Fileborn, Bianca / Thorpe, Rachel / Hawkes, Gail (2015): Sex, desire and pleasure: considering the experiences of older Australian women. In: Bouman, Walter Pierre / Kleinplatz, Peggy J. (Hrsg.): Sexuality and Ageing, S. 117-130.

Gembris, Heiner (2015): Professionelles Musizieren im Symphonie-Orchester in der Lebenszeitperspektive. In: Fischer, Christian / Fischer-Ontrup, Christiane / Käpnick, Friedhelm / Mönks, Franz-Josef / Solzbacher, Claudia (Hrsg.): Giftedness across the lifespan: Begabungsförderung von der frühen Kindheit bis ins Alter, S. 417-435.

Krell, Claudia (2016): Altersbilder lesbischer Frauen. In: Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger / Castro Varela, María do Mar (Hrsg.): Homosexualitäten und Alter(n), S. 111-128.

Léime, Áine Ní / Connolly, Sheelah (2015): Active ageing: social participation and volunteering in later life. In: Walsh, Kieran / Carney, Gemma M. / Léime, Áine Ní (Hrsg.): Ageing through austerity, S. 47-62.

Meyer, Christine (2017): Weibliche Alternsprozesse zwischen Unsichtbarkeit oder Freiheit. Der bisher versäumte (wohl nur vertagte?) Beitrag durch die HBO-Sitcom "Sex and the City". In: Karber, Anke / Müller, Jens / Nolte, Kerstin / Schäfer, Peter / Wahne, Tilmann (Hrsg.): Zur Gerechtigkeitsfrage in sozialen (Frauen-)Berufen, S. 229-239.

Schmiederer, Simon (2016): Intersektionale Mehrebenenanalyse und Altersforschung. Eine fruchtbare Verbindung. In: Carstensen, Tanja / Groß, Melanie / Schrader, Kathrin (Hrsg.): Care, sex, net, work, S. 66-71.


Journal of aging studies:

  • Brown, Ann / Knight, Tess (2015): Shifts in media images of women appearance and social status from 1960 to 2010: a content analysis of beauty advertisements in two Australian magazines, S. 74-83.
  • Carney, Gemma M. / Gray, Mia (2015): Unmasking the "elderly mystique". Why it is time to make the personal political in ageing research, S. 123-134.
  • Morelock, Jeremiah C. / Stokes, Jeffrey E. / Moorman, Sara M. (2017): Rewriting age to overcome misaligned age and gender norms in later life, S. 16-22.
  • Oró-Piqueras, Maricel (2016): The complexities of female aging. Four women protagonists in Penelope Lively's novels, S. 10-16.

Journal of women & aging:

  • Craciun, Catrinel / Flick, Uwe (2016): Aging in precarious times: exploring the role of gender in shaping views on aging, S. 530-539.
  • David, Niry / Duvdevani, Ilana / Doron, Israel (2015): Older women with intellectual disability and the meaning of aging, S. 216-236.
  • Krekula, Clary (2016): Contextualizing older womens body images. Time dimensions, multiple reference groups, and age codings of appearance, S. 58-67.
  • Macia, Enguerran / Duboz, Priscilla / Chevé, Dominique (2015): The paradox of impossible beauty. Body changes and beauty practices in aging women, S. 174-187.

Medien & Altern (2016):

  • Hartmann-Tews, Ilse / Philippsen, Christine / Hoppe, Theresa: Alter(n) in der Fernsehwerbung. Eine Analyse der Verschränkung von Alters- und Geschlechterbildern, S. 65-79.
  • Lewandowski, Sven: Die sexuelle Revolution entlässt die Alten nicht. Über den soziokulturellen Wandel der Sexualität im Alter, S. 7-18.

Psychotherapie im Alter (2016)

  • Quindeau, Ilka: Silver Sex. Gibt es eine altersspezifische Sexualität? S. 259-272.
  • Rosenfeld, Stefanie: Von alten "Hexen" und mörderischen Alten. Facetten weiblicher Destruktivität im Alter, S. 417-426.

In weiteren Fachzeitschriften können Sie diese Artikel nachlesen:

Andreoletti, Carrie / Leszczynski, Jennifer P. / Disch, William B. (2015): Gender, race, and age: the content of compound stereotypes across the life span. In: The international journal of aging & human development, S. 27-53.

Barrett, Anne E. / Naiman, -Sessions, Miriam (2016): Its our turn to play. Performance of girlhood as a collective response to gendered ageism. In: Ageing and society, S. 764-784.

Graham, Megan E. (2016): The voices of Iris. Cinematic representations of the aged woman and Alzheimers disease in Iris. In: Dementia, S. 1171-1183.

Searing, Caroline / Zeilig, Hannah (2017): Fine lines. Cosmetic advertising and the perception of ageing female beauty. In: International journal of ageing and later life, S. 7-36.

Stocker, Monika (2016): Wir sind sichtbar, wir sind hörbar und wir fordern. In: Angewandte Gerontologie appliquée, S. 49-50.

Thiele, Martina (2016): Medien und Stereotype. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, S. 23-29.

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