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Staat

Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) ist ein Informationsportal des Landes, das Bürger*innen Schleswig-Holsteins dabei helfen soll, sich im Behördendschungel zurechtzufinden. Das Portal bietet eine zentrale erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die verschiedenen Ämter und deren Leistungen. Ziel ist es „schnell und einfach“ die notwendigen Informationen und Kontakte zu öffentlichen Ämtern und deren Dienstleistungen zu finden.

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Auf der offiziellen Webseite des Zuständigkeitsfinders erhalten Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl sowie eines Suchbegriffs (wie z.B. Sperrmüll, Hausbau oder Heirat) erste Informationen von der „Leistungsbeschreibung“ bis zu den „Kontaktdaten“. Dabei können Sie sowohl nach „Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen“ suchen als auch eine „Behördensuche nach Bezeichnung“ vornehmen.

Der ZuFiSH im Überblick:

  • Der ZuFiSH liefert Ihnen detaillierte Informationen über öffentliche Ämter und Behörden: Welche Behörde ist für Sie bzw. Ihr Anliegen zuständig.
  • Der ZuFiSH informiert Sie darüber, welche Dienstleistungen die jeweiligen Ämter anbieten und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bspw. Welche Unterlagen werden für einen neuen Personalausweis benötigt.
  • Dabei stellt ihnen das Programm eine Übersicht über alle notwendigen Formulare zur Verfügung und informiert Sie darüber, ob Sie diese online ausfüllen können oder vor Ort abholen müssen.

Hier geht es zum ZuFiSH

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Nachdem es bereits am 15.06.2022 durch die scheidende Ampel-Regierung verabschiedet wurde, trifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nun am 28.06.2025 in Kraft. Die konkreten Inhalte des Gesetzes orientieren sich an einer bereits länger bestehenden EU-Richtlinie, dem European Accessibility Act.

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Diese werden auf einem 23-seitigen Papier geregelt. Für die Situation von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Lernschwäche in Deutschland kann dies als ein Meilenstein betrachtet werden, da mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig Privatunternehmen verbindlich allen Kund*innen und Nutzer*innen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. §3 Abs. 1 definiert Barrierefreiheit als „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“.

Hauptsächlich gilt das BFSG für digitale Produkte und Dienstleistungen, da Menschen mit Beeinträchtigungen erhebliche Einschränkungen bezüglich Inklusion, Partizipation und Eigenständigkeit erleben, wenn ihnen die Nutzung digitaler Angebote aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verwehrt wird.

Sämtliche digitale Endgeräte wie Computer, Fernseher, Handys, Tablets und Zubehör, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten sowie E-Book-Lesegeräte müssen gemäß des BFSG zukünftig barrierefrei hergestellt werden, sodass alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, diese mühelos bedienen und nutzen können. Zeitgleich sollen auch Telekommunikation, Online-Banking, Online-Käufe und Buchungsmöglichkeiten im Internet durch Inkrafttreten des BFSG ausschließlich barrierefrei verfügbar sein. Bereiche wie Arbeit, Medien, Finanzen und Kommunikation sollen dadurch für alle Menschen gleichermaßen nutzbar werden.

Das BFSG umfasst alle Teilnehmer*innen auf dem Markt, die an der Herstellung, am Transport und am Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus sind diese dazu verpflichtet, sämtliche Produkte ausgiebig zu dokumentieren und entsprechend der Barrierefreiheit zu kennzeichnen. Hiervon ausgenommen sind private sowie ausschließlich geschäftliche Waren, aber auch Kleinstunternehmen. Verstöße gegen das BFSG werden strafrechtlich verfolgt und ziehen Bußgelder, Abmahnungen oder gar die Schließung des Betriebs mit sich. Überwacht wird die Einhaltung des BFSG von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

Mehr Informationen über das BFSG mitsamt einer umfangreichen Stellungnahme seitens des Sozialverbands VdK Deutschland erhalten Sie hier. Die Seite ist barrierefrei sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar.

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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

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Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, bei dem die eigenen sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Zum Beispiel kann Einsamkeit für manche einen empfundenen Mangel an engen, emotionalen Bindungen bedeuten. Für andere entsteht Einsamkeit, wenn sie weniger Kontakt zu anderen Menschen haben, als sie es gerne möchten. Problematisch wird Einsamkeit, wenn das Gefühl der Einsamkeit sich verstetigt und mit einem dauerhaften Leidensdruck einhergeht.

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Chronische Einsamkeit macht nicht nur unglücklich, sondern ist mit einer Vielzahl an körperlichen und psychologischen Erkrankungen verbunden.[1]

Mehr als jede*r fünfte Senior*in ab 75 Jahren in Deutschland fühlt sich häufig oder zumindest hin und wieder einsam. Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Menschen. Einsamkeit macht krank und ist nicht nur deshalb ein gesamtgesellschaftliches Thema.

Daher hat das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter in Auftrag gegeben, die von der Universität zu Lübeck durchgeführt wird.

Das Ziel der 2024 gestarteten Studie ist es, Ergebnisse über die Dimension von Einsamkeit, die Bedarfs- und Angebotsstruktur, ein „Train-the-Trainer-Konzept“ für Mitarbeiter*innen von Kommunen, Verbänden, Freiwilligenorganisationen etc. und eine Übersicht über die Angebotsstruktur in Schleswig-Holstein zu erlangen. Mit den Ergebnissen, die auf qualitativen und quantitativen Interviews beruhen, wird Mitte 2025 gerechnet.


[1] Vgl. Luhmann (2021): Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, online unter https://www.bundestag.de/resource/blob/833358/0924ddceb95ab55db40277813ac84d12/19-13-135b-data.pdf

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Ende letzten Jahres ist das Gesetz zur neuen Krankenhausreform in Kraft getreten. Damit beginnen nach langanhaltenden Diskussionen im Bundestag und Bundesrat verschiedene Änderungsprozesse. Ziel der Reform ist es, die Krankenhausversorgung in Deutschland effizienter zu gestalten und dem drohenden Kollaps des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.

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Das Reformgesetz, das den Titel Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trägt, wurde Ende 2024 beschlossen. Durch verschiedene Veränderungen, die in diesem Gesetz verankert sind, soll die Versorgungslage und Behandlungsqualität von Patient*innen in Deutschland besser und effizienter werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten kommt es zu sich immer weiter zuspitzenden Versorgungsengpässen. Außerdem soll das Krankenhauspersonal entlastet werden, insbesondere durch Entbürokratisierung.

Bislang bekannte konkrete Maßnahmen, die im Zuge der Reform umgesetzt werden sollen, sind die Änderung des Fallpauschalensystems hin zu Vorhaltepauschalen. Diese sollen verhindern, dass Krankenhäuser in Phasen, in denen die Anzahl an Patient*innen geringer ist, unter Druck geraten, da im Fall von Fallpauschalen weniger finanzielle Mittel generiert werden.

Wie genau und wann die verschiedenen Änderungen erfolgen, ist noch nicht vollständig geklärt. Es kann jedoch im Rahmen von Umstrukturierungen passieren, dass vor allem kleinere Krankenhäuser in Notfallzentren umgewandelt werden. Da Krankenhäuser voraussichtlich bestimmte Spezialisierungen aufweisen sollen, können längere Anfahrtswege für bestimmte Behandlungen und Operationen entstehen. Grundsätzlich ist das Ziel jedoch, eine wohnortnahe Notfallversorgung sicherzustellen.

Die Finanzierung der Krankenhausreform soll neben Geldern der Bundesländer durch erhöhte Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten gedeckt werden. Der Sozialverband VdK plant dagegen zu klagen, da Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für Finanzierungen dieser Art genutzt werden dürfen.

Da die Reform am Anfang steht, ist bisher nicht klar, welche Krankenhäuser wie von Veränderungen betroffen sind. Konkrete Planungsprozesse stehen in den kommenden Wochen und Monaten an.

Weitere Informationen zu der Krankenhausreform finden Sie beispielsweise auf der Website des Deutschen Ärzteblatts oder in der Stellungnahme des Sozialverbandes VdK zu dem Gesetz.

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Im Juni 2024 veröffentlichte die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) ein 25-seitiges Dossier zur gegenwärtigen Situation der psychischen Gesundheit von Senior*innen in Europa. Dabei wird nicht nur auf die Risikofaktoren psychischer Erkrankungen hingewiesen, auch nennt die UNECE konkrete Förderungs- und Hilfsmaßnahmen aus mehreren Ländern.

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Zielsetzung

Die Hilfsmaßnahmen sollen älteren Menschen Mut machen, über ihr seelisches Leid zu sprechen und bedürfnisorientierte Angebote zur Unterstützung und Stärkung der mentalen Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Problematisch ist hierbei die nach wie vor starke Tabuisierung des Themas, durch die Menschen altersunabhängig unbehandelt ihren Alltag gestalten.

Zentrale Ergebnisse

Untersuchungen haben ergeben, dass ca. 30% aller europäischen Senior*innen an Depressionen leiden. Diese alarmierenden Zahlen sind insbesondere unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie und der damit korrelierenden Einsamkeit gestiegen. Doch auch finanzielle Schwierigkeiten, der Verlust nahestehender Personen, Altersdiskriminierung (Ageismus) und Missbrauchserfahrungen tragen negativ zum psychischen Wohlbefinden bei.

Dagegen können ein stabiles soziales Umfeld, ein geregeltes Einkommen, bzw. eine ausreichende Rente, die Erhaltung körperlicher Fähigkeiten und ein gesunder Lebensstil die Psyche schützen. Die UNECE ruft daher die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten dazu auf, sich stärker für die Gewährleistung dieser Güter im Sinne älterer Menschen einzusetzen. Hierzu zählt aufgrund des Personalmangels auch eine konsequentere Besetzung entsprechender therapeutischer und pflegerischer Stellen.

Regionale Unterschiede

Die Forschungen und Studien, welche dem Dossier als Grundlage dienten, haben gezeigt, dass Depressionen, Angststörungen und ein allgemeines Gefühl der Niedergeschlagenheit zwischen den untersuchten Ländern relativ ungleich verteilt sind: Während in Dänemark ca. 16% der Menschen im Alter ab 60 Jahren von Depressionen betroffen sind, liegt der Wert in Litauen bei über 40%.

Unterschiede zwischen den Geschlechtern

Auch zwischen den Geschlechtern bestehen teils massive Unterschiede: Frauen leiden dabei in jedem Falle öfter als Männer an Depressionen, was sich auf Diskriminierung in Form einer benachteiligenden Behandlung von Frauen zurückführen lässt. Die Suizidrate älterer Männer ist wiederum deutlich höher als die von gleichaltrigen Frauen, da Männer sich seltener therapieren lassen und im Schnitt effektivere Methoden zum Selbstmord  wählen.

Die traurigen Spitzenreiter im europäischen Vergleich bilden zahlreiche ost- und südosteuropäische Staaten, aber auch Österreich mit teilweise 50 bis 60 männlichen Selbstmördern pro 100.000 Einwohner. Deutschland liegt dabei im oberen Mittelfeld.

Internationale Strategien

Psychische Erkrankungen werden immer häufiger zum Gegenstand nationaler und internationaler Debatten. Beispielsweise haben die Europäische Kommission und die WHO bereits umfassende Berichte vorgelegt und Handlungsstrategien erarbeitet. Die UNECE hat einige nationale Hilfsmaßnahmen und Angebote für psychisch erkrankte Senior*innen in ihrem Dossier zusammengetragen.

Nationale Strategien

Ähnlich der nationalen Strategie gegen Einsamkeit der deutschen Bundesregierung, haben u.a die Niederlande ein landesweites Programm zur Eindämmung von Einsamkeit gestartet, das aufgrund des großen Erfolges und des hohen Bedarfes inzwischen auf alle Altersgruppen ausgeweitet wurde.

In Großbritannien wurde dagegen ein Projekt angesetzt, dass Arbeitnehmer*innen in den Wechseljahren am Arbeitsplatz unterstützt, um ihnen trotz der Menopause eine bedürfnisorientierte Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Ebenso wurden innerhalb der letzten Jahre in Ländern wie Spanien, Portugal, Belgien, Finnland, Serbien und der Türkei umfangreiche Aktionspläne zum Schutz der psychischen Gesundheit im Alter konzipiert, welche eine präventive, aufklärende und beratende Rolle einnehmen.

Auch Deutschland findet mit dem 2023 herausgegebenen BAGSO-Ratgeber zur mentalen Gesundheit pflegender Angehöriger Erwähnung. Diesen können Sie kostenlos als PDF-Datei herunterladen, aber auch als Printversion bestellen.

Zusammenfassung

Durch die Bereitstellung dieser Angebote auf dem ganzen Kontinent sollen ältere Menschen ihre Erkrankung frühzeitig erkennen und angst- und vorurteilsfrei die Möglichkeit erhalten, offen und ehrlich über ihre mentale Gesundheit zu sprechen. Das langfristige Ziel besteht darin, durch effiziente Angebote zu einem Rückgang der Rate von psychischen Erkrankungen und Suiziden beizutragen und die Lebensqualität von Senior*innen nachhaltig zu verbessern.

Hiefür bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den Projektträger*innen, den Betroffenen und den Angehörigen. Die gesamte Gesellschaft ist also aufgefordert, älteren Menschen ein Gefühl von Inklusion zu vermitteln und Werte wie Solidarität und Fürsorge zu vertreten und umzusetzen.

Die gesamte Stellungnahme der UNECE können Sie hier nachlesen.

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Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundeswahl statt. Somit handelt es sich um eine Neuwahl, deren Ergebnisse sich unmittelbar auf die Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag auswirken werden und auch zu einem Machtwechsel in der deutschen Regierung führen können.

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Zwei Kanzlerkandidaten – Friedrich Merz (CDU) und der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) – traten am 9. Februar im TV-Duell auf, um viele Wähler*innen für ihre jeweilige Partei zu gewinnen. Scholz und Merz wurden aufgefordert, zu verschiedenen Aspekten der politischen Agenda Stellung zu beziehen, so auch zur Zukunft der Pflege. Wie das Deutsche Ärzteblatt, eine Fachzeitschrift, welche hauptsächlich gesundheitliche Themen behandelt in einem Artikel berichtet, verfolgen die beiden Politiker sehr verschiedene Ansätze hinsichtlich der Pflegefinanzierung.

Der Sozialdemokrat Olaf Scholz befürwortet einen maximalen Eigenanteil an den Pflegekosten von 1.000 € und darüber hinaus eine Stärkung der Solidarität zwischen privaten und staatlichen Krankenkassen, ohne jedoch das duale Versicherungssystem aufzulösen. Gesetzlich versicherte Personen sollen auf diese Art und Weise finanzielle Entlastungen erfahren. In diesem Zusammenhang sprach der 66-Jährige im Rahmen des TV-Duells von einer „Verschränkung“.

Einen anderen Standpunkt vertritt Scholz‘ konservativer Kontrahent Friedrich Merz. Dieser sprach sich im TV-Duell aus Kostengründen für eine Erhaltung der Pflegeversicherung als Teilversicherung aus. Zudem plädiert der Unionspolitiker mitsamt seiner Partei für eine gemischte Finanzierung der Pflegeversicherung, welche sich aus staatlicher und betrieblicher Vorsorge zusammensetzt. Hierfür sei auch eine weitere verpflichtende Zusatzversicherung nötig. Deutschlands Industrie müsse jedoch wettbewerbsfähig und wachstumsorientiert bleiben, um die Pflegeversicherung weiterhin gewährleisten zu können. Pflegende Angehörige sowie Pflegepersonal sollen laut der CDU besser gefördert werden, indem u.a. die Pflegebeiträge erhöht werden.

Falls Sie das TV-Duell mit Friedrich Merz und Olaf Scholz verpasst haben oder noch einmal anschauen möchten, können Sie dies in der ARD-Mediathek tun.

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Bereits im Dezember 2024 hatten wir einen Artikel zu den BAGSO-Wahlprüfsteinen geschrieben und kürzlich unsere eigenen veröffentlicht. Dabei ist nicht erst seit unserem Blick auf die Wahlen im Februar 2025 klar, dass im Zuge des demografischen Wandels eine adäquate Politik für Ältere immer mehr an Bedeutung gewinnt.

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Während sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) selbstverständlich auf ihre Kernklientel konzentriert, fokussieren die Wahlprüfsteine des VDK soziale Themen, die darüber hinausgehen. Auch wird dabei auf eine gerecht finanzierte Sozialpolitik Bezug genommen.

Auch hier geht es dabei um „eine gute Rente für alle“, eine einheitliche solidarische Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Stärkung der ambulanten Pflege. Aber ebenso um die „Bekämpfung von Armut aller Altersklassen“ und „wirksame Schritte zu mehr Barrierefreiheit und weniger Diskriminierung“. Wie die dazugehörigen Fragen der beiden aufgeführten Prüfsteine (von insgesamt acht Prüfsteinen) hervorheben, geht es um nichts Geringeres als um eine „gesamtgesellschaftliche Solidargemeinschaft“:

  • „Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um ein wirksames Verbot der Benachteiligung von Menschen wegen Behinderung, Erkrankung oder Alters umzusetzen?“
  • „Wie gedenkt Ihre Partei, Armut in allen Altersgruppen zu bekämpfen? Welche Vorschläge haben Sie spezifisch zur Bekämpfung von Kinder- und Altersarmut?“

Parteien, aber auch andere institutionelle politische Akteure, die es nicht schaffen, über ihre Partikularinteressen hinauszudenken, werden spätestens am „kategorischen Imperativ“ scheitern. Übertragen auf eine solidarische Gesellschaft bedeutet das: Wer nur die eigenen Interessen im Blick hat – egal wie legitim diese erscheinen mögen – und nicht zugesteht, dass auch andere marginalisierte Gruppen berücksichtigt werden müssen, legitimiert, dass jede Gruppe nur an sich denken darf. Damit untergräbt man allerdings eben jene Solidarität, die eigentlich notwendig – und zu Recht – eingefordert werden müsste. Hier geht es vor allem um jene Personen, die nicht bereits durch ihre Position Einfluss und Interessen geltend machen können, sondern um diejenigen, die hierfür auf „Interessenvertreter*innen“ angewiesen sind.

Mit dieser Überlegung im Hinterkopf bieten die Antworten der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und BSW auf die Fragen des VdK-Wahlprüfsteins einen weiteren Einblick in die Grundhaltungen der Parteien.

Die AfD wurde vom VdK explizit nicht befragt. Zur Begründung heißt es mit Verweis auf die eigene Satzung: „Der VdK bekennt sich in seiner Satzung klar zu Demokratie, Rechtsstaat, Solidarität und Menschenwürde. In § 2 der Satzung heißt es: ‚Der Bundesverband hält es für seine Pflicht, durch Aufklärung seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus jeder Art zu wirken, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen, alle Bemühungen zur Sicherung des Friedens zu unterstützen und für die Schaffung eines freiheitlichen und sozial gerechten Europas einzutreten.‘ Vor diesem Hintergrund seien die Aussagen der AfD nicht mit dem Menschenbild des VdK vereinbar.“

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Der Wahl-O-Mat zum Aufkleben ist eine Möglichkeit, sich niedrigschwellig zu verschiedenen Themen, die für Wahlentscheidungen relevant sind, zu informieren und ins Gespräch zu kommen. In den kommenden Wochen vor der Bundestagswahl ist der Wahl-O-Mat an verschiedenen öffentlichen Orten auch in Schleswig-Holstein anzutreffen.

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Bei dem Wahl-O-Mat zum Aufkleben handelt es sich um eine Initiative von zehn Landesbeauftragten für politische Bildung. Er soll Menschen auch in Schleswig-Holstein auf eine spielerische und interaktive Art und Weise die Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen ermöglichen. Diese reichen von Klima, Steuern, über Migration und Handel bis hin zu sozialen Fragen.

Die Funktionsweise ähnelt einem Lochkartensystem. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten 38 Thesen zu den verschiedenen Themen und können diesen über kleine Aufkleber, die an Plakatwände angebracht werden, zustimmen, sie ablehnen oder als neutral bewerten. Während den Entscheidungsprozessen besteht auch die Möglichkeit, mit anderen zu diskutieren. Am Ende wird das Ergebnis anhand eines Lochkartensystems ausgelesen und ein persönliches Wahl-O-Mat-Ergebnis erstellt und ausgedruckt, das zeigt, welche Partei den eigenen politischen Positionen am nächsten steht.

Der Wahl-O-Mat wird sowohl an Schulen eingesetzt als auch an öffentlichen Orten wie Marktplätze oder Einkaufszentren und von ausgebildeten Teamer*innen betreut.

An folgenden Terminen und Orten können Sie den ‚Wahl-O-Mat zum Aufkleben‘ jeweils von circa 10-16 Uhr antreffen:

  • Donnerstag, 06. Februar: Stadtbücherei Schleswig, Moltkestr. 1, Schleswig
  • Freitag, 07. Februar: VHS Wedel, ABC Str. 3, Wedel
  • Dienstag, 11. Februar: Foyer Audimax in der Christian-Albrechts-Universität, Christian-Albrechts-Platz 4, Kiel
  • Donnerstag, 13. Februar: Stadtbücherei, Oldesloerstraße 20, Bad Segeberg
  • Freitag, 14. Februar: Herold-Center, Berliner Allee 40 B, Norderstedt
  • Mittwoch, 19. Februar: VHS in der Flensburg Galerie, Holm 57 - 61, Flensburg
  • Freitag, 21. Februar: Sophienhof, Sophienblatt 20, Kiel

Weitere Informationen rund um den Wahl-O-Mat zum Aufkleben finden die auf der Homepage des Landesbeauftragten für politische Bildung in Schleswig-Holstein. Die Online-Version des Wahl-O-Maten für die Bundestagswahl wird hier ab dem 06.02. abrufbar sein.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) hat seniorenpolitische Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2025 erstellt. Diese können - auch von Seniorenvertretungen - genutzt werden, um mit den Kandidat*innen in eine Diskussion über deren seniorenpolitischen Standpunkte zu kommen.

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Die Wahlprüfsteine können auch als pdf heruntergeladen werden.

Seniorenvertretungen können ab dem 03.02.2025 auf der Seite der Bundeswahlleiterin die Kandidat*innen ihres Wahlkreises einsehen und ihnen die untenstehenden Fragen zusenden oder auf andere Weise mit ihnen ins Gespräch kommen. Hier finden Sie z.B. eine vorläufige Übersicht der Kandidat*innen für die Wahlkreise in Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11).

Die Wahlprüfsteine wurden als Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. erstellt. Grundlage der vorgeschlagenen Wahlprüfsteine sind vergangene, vom DISW recherchierte, Prüfsteine. Als Orientierung und Inspiration wurden weitere Standpunkte und Wahlprüfsteine von seniorenpolitischen Akteuren recherchiert. Diese externen Quellen werden in den Fußnoten genannt.

Benachteiligungen und Diskriminierung im Alter

  • Wie werden Sie dem Problem der wachsenden Altersarmut begegnen, insbesondere im Hinblick auf…
    • ... das Wohnen? (Stichwort: Förderung bezahlbaren Wohnraums)
    • ... niedrigschwellige, vernetzende und präventive Hilfs- und Unterstützungsangebote vor allem im ländlichen Raum?
    • ... einen Abbau der (befürchteten) Stigmatisierung und der bürokratischen Barrieren[1] bei der Inanspruchnahme von zusätzlichen Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung)?
  • Was werden Sie zur Senkung der steigenden Anzahl älterer Menschen, die auf soziale Transferleistungen angewiesen sind, unternehmen?[2]
  • Inwiefern reichen aus Ihrer Sicht die Maßnahmen des „Digitalpakt Alter“ aus, um Menschen in Schleswig-Holstein beim Umgang mit digitalen Medien wohnortnah und niedrigschwellig zu unterstützen und so digitale Teilhabemöglichkeiten zu gewährleisten? Welche weiteren Maßnahmen wollen Sie voranbringen?
  • Digitalisierung bringt viele Vorteile, gleichzeitig muss es auch ein Recht auf analoges Leben geben. Die BAGSO fordert aktuell, dass insbesondere öffentliche Dienstleitungen [z. B. Beantragung staatlicher Leistungen, Kauf von Fahrkarten] „für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und deshalb immer auch analog angeboten werden“[3] müssen. Was werden Sie unternehmen, um dies zu gewährleisten?
  • Inwiefern setzen Sie sich für Menschenrechte Älterer und gegen Altersdiskriminierung ein (Stichwort: Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal „Lebensalter“[4])?[5]

Rente

  • Wie sieht für Sie eine stabile Rentenanpassung aus und wie werden Sie sich dafür einsetzen?
  • Wie stehen Sie zu einer Erweiterung des Sozialpartnermodells?[6]
  • Wie werden Sie Geringverdiener*innen zu einer besseren Förderung verhelfen?

Wohnen

  • Wie werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier, bezahlbarer und altersgerechter Wohnungen einsetzen?
  • Wie werden Sie die Umsetzung alternativer Wohnformen (z. B. „Wohnen für Hilfe“, Mehrgenerationenwohnen), die es Senior*innen ermöglichen können, länger selbstständig zu wohnen, fördern? Werden Sie sich für klare gesetzliche Regelungen für solche Wohnformen (z. B. steuerliche Regelungen) einsetzen?[7]
  • Inwieweit werden Sie sich für eine Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen für Senior*innen einsetzen?

Gesundheit, Pflege und soziale Versorgung

  • Inwiefern werden Sie sich für eine Behebung des Pflegekräftemangels einsetzen?
  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie pflegende Angehörige unterstützen?
  • Wie wollen Sie eine bezahlbare, bedarfsgerechte Pflege für die Betroffenen erreichen?[8]
  • Was werden Sie dazu beitragen, eine flächendeckende Versorgung mit ärztlichen und weiteren Gesundheitsangeboten (z. B. Therapien, Apotheken), insbesondere im ländlichen Raum, sicherzustellen?
  • Inwiefern werden Sie dazu beitragen, das Angebot sozialer Dienstleistungen für Senior*innen insbesondere in ländlichen Regionen auszuweiten?
  • Wie sieht Ihre Unterstützung der Länder beim Ausbau der Kommunen aus, so dass diese den strukturellen Mindeststandards für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII entsprechen? (Stichworte: Beratung, Begegnung und Engagementförderung, lebendige Sozialräume)[9]
  • Was werden Sie gegen Einsamkeit im Alter unternehmen?

Mobilität und Verkehrssicherheit

  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erhöhen und Barrieren abzubauen (z. B. Tempobegrenzungen, gute Straßenbeleuchtungen, Zebrastreifen, Bordsteinhöhe, Radwegausbau)?
  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um den Fußverkehr und die Fahrradnutzung zu fördern?[10]
  • Inwiefern setzen Sie sich für ein zuverlässigeres/ausgeweitetes Angebot des ÖPNV insbesondere in ländlichen Regionen ein (z. B. engere Taktung, neue Anbindungen)?
  • Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, insbesondere ländliche Räume für Senior*innen besser zu erschließen (z. B. Mitfahrbänke, Bürgerbusse)?
  • Wie setzen Sie sich für bezahlbare Beförderungskosten ein (z. B. vergünstigtes Seniorenticket)?
  • Inwiefern setzen Sie sich für einen barrierefreien Zugang im öffentlichen Raum ein? Dazu zählen z. B. Gesundheitseinrichtungen, Verwaltungsgebäude oder der Einzelhandel.[11]

Kultur und Teilhabe

  • Mit welchen Maßnahmen werden Sie sich dafür einsetzen, Senior*innen den Zugang zu Kulturveranstaltungen zu erleichtern und Teilhabemöglichkeiten zu verbessern? (Stichworte: „KulturTafel“, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit)
  • Inwiefern werden Sie die gesellschaftliche und politische Partizipation Älterer stärken - insbesondere in strukturschwachen Regionen und von bisher wenig teilhabenden Gruppen?[12]

Sicherheit

  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie insbesondere Senior*innen vor Gefahren warnen und bei Problemen unterstützen? (z. B. Beratungsangebote zur Kriminalitätsprävention)[13]

Migration

  • Welche Vorschläge haben Sie, generationenübergreifend Vorurteile abzubauen und interkulturelle Kompetenzen zu fördern?[14]

[1] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[2] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[3] Pressemitteilung der BAGSO vom 24.10.2024: Analoge und digitale Zugänge erhalten.

[4] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[5] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Europawahl 2024 der Bundesseniorenvertretung des Deutschen Beamtenbundes

[6] Dieser und der folgende Punkt sind Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das bisher nur vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

[7] Vgl. auch Aktuelle Meldung der BAGSO vom 04.07.2024: Rechtssicherheit für alternative Wohnformen schaffen.

[8] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[9] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[10] Angelehnt an Landesseniorenrat Baden-Württemberg: Mobilität

[11] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[12] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[13] Angelehnt an: Wahlprüfsteine des Kieler Seniorenbeirats zur Kommunalwahl 2023

[14] Formulierung angelehnt an: 34. Altenparlament, Beschluss AP 34/5.

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