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Einsamkeit beschreibt das subjektive Empfinden von qualitativ und/oder quantitativ unbefriedigender sozialer Interaktion. Menschen im hohen Alter sind besonders gefährdet, da oftmals Partner*innen oder enge Freund*innen und weitere wichtige Bezugspersonen bereits verstorben sind. Auch die häufig eingeschränkte Mobilität erschwert die gesellschaftliche Teilhabe vieler Senior*innen, wodurch Möglichkeiten der Begegnung ausbleiben. Darüber hinaus sind ältere Menschen nicht flächendeckend im Besitz virtueller Kommunikationsmittel.

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Bei Einsamkeit handelt es sich nicht nur um ein unangenehmes und mit Scham verbundenes Gefühl, sie ist dazu auch so gesundheitschädigend. Einige Wisschenschaftler*innen sprechen gar von einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Großbritannien verfügt schon seit 2018 über ein Einsamkeitsministerium und auch hierzulande ist Einsamkeit insbesondere seit der Corona-Pandemie verstärkt auf politischer Ebene debattiert worden. Ende 2023 beschloss das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitete Strategie gegen Einsamkeit, durch die man sich einen Rückgang der Einsamkeit in Deutschland erhoffte.

Nach etwas mehr als einem Jahr zeichnen sich nun erste Erfolge des Konzeptes ab, wie vor Kurzem in einer Pressemitteilung des BMFSFJ auf Basis des ersten Monitoring-Berichts verkündet wurde. Seit ihrem Beschluss ist die Strategie gegen Einsamkeit um 21 Maßnahmen ergänzt worden. Laut Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Grüne) sollen die Hilfsangebote und Projekte gegen Einsamkeit nach Möglichkeit alle betroffenen Bundesbürger*innen erreichen. Darüber hinaus sei Einsamkeit ein häufiger Grund für die Inanspruchnahme der Telefonseelsorge – unabhängig vom Alter der Anrufer*innen.

Die meisten der 132 Maßnahmen sind aktuell aktiv und umfassen ein breites Feld an Projekten, Workshops, Telefonangeboten und Veranstaltungen, aber auch eine konsequente theoretische Auseinandersetzung mit dem Thema. Darüber hinaus soll der Bund verstärkt mit den Ländern in den Dialog gehen, um die Koordination der Maßnahmen zu optimieren und Entwicklungen diesbezüglich zu dokumentieren. So soll auch die Stigmatisierung von Einsamkeit beendet werden, damit Betroffene den Mut finden, sich an eines der Hilfsangebote zu wenden und Menschen kennenzulernen, die die individuellen sozialen Bedürfnisse erfüllen können.

Sie finden die Pressemitteilung hier. Wenn auch Sie sich einsam fühlen, nutzen Sie folgende Angebote des Kompetenznetz Einsamkeit.

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Die Bundesregierung hat am 11.12.2024 den Entwurf der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention beschlossen. Zwischen 2025 und 2030 soll die Umsetzung von 120 Maßnahmen zu einem wirksamen Schutz von Frauen vor Gewalt führen.

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Das kürzlich erschienene Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ des Bundeskriminalamts (wir berichteten) hat erneut verdeutlich, dass die Gewalt gegen Frauen weiter zu nimmt und dringender Handlungsbedarf besteht.

Die neue Gewaltschutzstrategie umfasst 120 konkrete Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Neben der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll digitale Gewalt bekämpft werden. Ein Gewalthilfegesetz soll darüber hinaus den kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beraten sicherstellen. Aktionspläne, Präventionsangebote und Monitorings mit verschiedenen Schwerpunkten sollen die Strategie abrunden.

Bei der Konzeptualisierung des neuen Gesetzes und der Maßnahmen waren Expert*innen der Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligt, wie Ministerin Lisa Paus erläuterte.

In die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind diverse Ministerien und Ressorts eingebunden. Um die Ziele, Maßnahmen und Vorgehensweisen konstruktiv zu koordinieren, wird eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet.

Mit der neuen Strategie kommt die Bundesregierung Forderungen der Istanbul-Konvention nach, einem internationalen, völkerrechtlichen Abkommen des Europarats.

Alle Maßnahmen sowie weitere Informationen können Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.

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Nach Angaben der schleswig-holsteinischen Bildungsministerin Karin Prien kommt der Akademisierung in der Pflege eine hohe Bedeutung zu, wenn es um eine zukunftsgerechte Deckung der Bedarfe in Schleswig-Holstein geht. Dies geht aus einer Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) an die Landesregierung vom 6. November 2024 hervor.

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Das Ziel laut Anfrage (Teil II) ist es, durch die Akademisierung des Berufsfeldes dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Dennoch bleibt die Auslastung der angebotenen Studienplätze überschaubar (Anfrage Teil I): Die Fachhochschule Kiel bietet seit 2023 jährlich 60 Plätze an, ist jedoch nur zur Hälfte ausgelastet. Die Universität zu Lübeck startete im Wintersemester 2024/25 mit 66 Plätzen in zwei Pflege-Studiengängen. Ab dem Studienjahr 2025/26 plant die Hochschule Flensburg einen weiteren Studiengang mit jährlich 40 Plätzen. Um dabei eine praxisrelevante Ausbildung zu gewährleisten, erfolgt in Kiel eine Anbindung an die berufliche Pflegeausbildung. In Lübeck findet ein berufsbegleitendes Studium statt, das durch Fortbildungen für Praxisanleiter*innen ergänzt wird. Beide Hochschulen bieten zudem Weiterbildungen und Qualifikationsprogramme für Absolvent*innen und Anleitende an.

Dennoch verfügen aktuell lediglich 1,79 % aller Pflegekräfte in Schleswig-Holstein über einen akademischen Abschluss. „Gründe für den geringen Akademisierungsgrad liegen u. a. in fehlenden qualifikationsgerechten Jobchancen nach dem Studium und zu wenigen Möglichkeiten und Befugnissen, das erworbene Fachwissen anzuwenden. Nach Rückmeldungen aus der Praxis fehlen aktuell insbesondere Pflegehilfskräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung (sog. Qualifikationsniveau 3) sowie Pflegefachpersonen (sog. Qualifikationsniveau 4).“

Kurz: Es gibt momentan zu wenig Bedarf an akademisch qualifizierten Kräften und gleichzeitig einen Mangel an Hilfs- und Fachpersonal. Dass dieses Problem bekannt ist, verdeutlicht die Frage von Pauls, inwieweit die Zahlen der Absolvent*innen den Bedarf im Pflegebereich des Landes decken können.

In ihrer Antwort verweist Prien auf das Ziel, mit Hilfe des Personalbemessungsinstrumentes (PeBeM) die Rollen- und Aufgabenverteilung in der Langzeitpflege weiterzuentwickeln, indem Kompetenzen berücksichtigt werden. Akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte brächten durch ihr Fachwissen und ihre Professionalität wesentliche Beiträge, etwa bei der Beurteilung des Pflegebedarfs sowie der Steuerung komplexer Pflegeprozesse. Sie sollen mittelfristig zur Übernahme bestimmter ärztlich vorbehaltener Aufgaben befähigt werden. Wie Prien jedoch betont, hängt der Einsatz der Mitarbeitenden nach Qualifikation im neuen PeBeM letztlich von der Struktur der Bewohnenden ab.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben, ist für die nächsten Jahre mit einem immer stärkeren Anstieg an pflegebedürftigen Personen zu rechnen – und dafür braucht es Personal, das Geld kostet. Ohne praktische Anpassungen, einschließlich finanzieller Mittel und ausreichendem Personal, bleibt die Wirkung der Qualifikationsoffensive fraglich.

Die Akademisierung könnte zwar Qualität und Effizienz steigern, aber der wachsende Pflegebedarf erfordert ausreichend Personal, das sich gegenseitig ablösen kann. Höhere Qualifikationen führen zwangsläufig zu steigenden Kosten – die Frage bleibt, wer diese trägt. Was nicht von den Einrichtungen, den Kassen oder den Kommunen übernommen wird, wird entweder durch eine Unterbezahlung der Absolvent*innen eingespart – so findet sich im PeBeM bisher kein direkter Hinweis auf Personal über „Qualifikationsniveau 4“ – oder führt zum Abbau geringer qualifizierter Kräfte an anderer Stelle.

Letzteres würde den Fachkräftemangel nur verschärfen. Denn trotz aller Qualifikationen bleibt die Pflege ein körperlich belastender Beruf. Ohne ausreichend Personal, das Entlastung und Erholung ermöglicht, bleibt das „Steuern komplexer Prozesse“ fraglich.

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Das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung steigt von Jahr zu Jahr – eine Folge des demographischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung. In einem Zeitraum von nur 30 Jahren hat sich die Anzahl der Menschen ab 65 um etwa 55% erhöht, während die Gruppe der Hochbetagten (85 Jahre oder älter) sich sogar mehr als verdoppelt hat. Aus politischer Sicht sind die Bedürfnisse und Interessen älterer Menschen daher immer mehr in den Fokus geraten – Seniorenpolitik stellt schon länger ein eigenständiges, gesellschaftlich hochrelevantes Feld dar, welches u.a. die Themen Rente und Pflege, aber auch kulturelle Teilhabe und Inklusion umfasst.

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Vor dem Hintergrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 hat die  Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Kooperation mit allen ihr angehörenden Organisationen und Verbänden kürzlich Wahlprüfsteine in 8 Handlungsfeldern entwickelt. Sie beinhalten politische Anliegen und Forderungen, welche die Lebensqualität älterer Menschen stärken und wahren sollen, und richten sich an alle Parteien, die in der kommenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag vertreten sein werden und „ […] unser Verständnis einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft als Grundlage unserer Demokratie teilen“. Dabei wird nach konkreten Lösungsansätzen und Strategien zur Überwindung seniorenpolitischer Herausforderungen gefragt.

Die ersten Wahlprüfsteine beziehen sich auf die finanzielle Sicherung von Senior*innen. Hier fordert die BAGSO Vorsorge- und Fürsorgemaßnahmen, um Altersarmut zu bekämpfen und Betroffenen dennoch gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. Im zweiten Wahlprüfstein geht es insbesondere um eine Verbesserung der rechtlichen Situation als Vorbeugung von Altersdiskriminierung (Ageismus) sowie um die stärkere Aufklärung bezüglich Künstlicher Intelligenz.

Die BAGSO setzt sich jedoch auch für eine Gleichbehandlung von Senior*innen mit Internetnutzung und jenen, welche eher den analogen Weg wählen, ein. Die Parteien sollen sich laut dem dritten Handlungsfeld für eine Digitalisierung im Sinne älterer Menschen einsetzen, ohne dabei Senior*innen, die mit modernen Kommunikationsmittel weniger vertraut sind, den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe zu verwehren. Ein weiterer Wahlprüfstein thematisiert die Gewährleistung der kommunalen Altenhilfe unter verbesserten Umständen, wofür finanzielle wie personelle Mittel gefordert werden.

Eine wesentliche Rolle spielt auch das bezahlbare Wohnen, das in Form des fünften Handlungsfeldes von den Parteien stärker unterstützt werden soll. Die BAGSO appelliert, Wohnungs- und Mietpreise zu deckeln, dabei die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen und Wohnungen im Sinne des Schutzes vor Hitze zu konstruieren. In den nächsten Wahlprüfsteinen werden Barrierefreiheit und Mobilität aufgegriffen, da aus Sicht der BAGSO noch immer zu wenig Wohnräume und Haushaltsgeräte nicht an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen angepasst seien.

Im siebten Handlungsfeld wird die gegenwärtige Pflegesituation mit Blick auf Altenheime und Krankenhäuser bemängelt. Die Fraktionen des Bundestages werden durch die BAGSO dazu aufgerufen, allen Bedürftigen eine menschenwürdige, bezahlbare und niedrigschwellige Pflege zu ermöglichen und zeitgleich pflegende Angehörige zu entlasten. Das achte und letzte Handlungsfeld widmet sich schließlich der Förderung von gesellschaftlichem Engegament von Senior*innen. Dies beinhaltet eine angemessene Wertschätzung und Stärkung von ehrenamtlich Tätigen wie auch den Ausbau von kulturpolitischen und gesellschaftlich relevanten Einrichtungen zwecks Teilhabe und der Erweiterng von Sozialräumen.

Die genannten Wahlprüfsteine sollen ca. 22 Millionen Senior*innen in der Bundesrepublik Deutschland repräsentieren.

Die ausführliche Übersicht zu den acht Wahlprüfsteinen der BAGSO finden Sie hier.

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Das kürzlich erstmals veröffentlichte Bundeslagebild mit dem Titel „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ zeigt, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiter zunimmt. Die Statistiken aus dem Jahr 2023, die mit den Vorjahren verglichen werden, machen deutlich, dass auch ältere Frauen betroffen sind.

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Der Bericht des Bundeskriminalamts zeigt anhand diverser Statistiken auf, dass die Anzahl an spezifisch gegen Frauen gerichtete Gewalttaten in den letzten Jahren weiter angestiegen ist. Die Straftaten reichen dabei von Sexualstrafdelikten wie sexuelle Belästigungen, Nötigung oder Vergewaltigung über häusliche und digitale Gewalt. Auch die Anzahl an Femiziden – damit sind versuchte oder vollendete Tötungsdelikte gemeint – nimmt weiter zu. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Dunkelziffer weitaus höher geschätzt wird.

In allen Bereichen dieser Straftaten sind auch sowohl Frauen zwischen 50 und 60 Jahren als auch über 60 Jahren betroffen. Von rund 180.000 weiblichen Opfern von häuslicher Gewalt im Jahr 2023 (17% mehr als im Jahr 2019) waren beispielsweise knapp 16.000 Frauen zwischen 50 und 60 Jahren und rund 11.500 Frauen über 60 Jahren.

In Bezug auf Femizide zeigt die Auswertung, dass die Anzahl der älteren Opfer hoch ist. Von insgesamt 938 Betroffenen im Jahr 2023 waren 115 Frauen zwischen 50 und 60 Jahren, bei den über 60-Jährigen lag die Anzahl bei 227.

Von den 938 Delikten im Bereich Femizide, die sich aus versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aufgrund des weiblichen Geschlechts zusammensetzen, handelt es sich bei 360 um vollendete Tötungsdelikte – damit gab es im Jahr 2023 nahezu täglich einen vollendeten Femizid in Deutschland.

Ziel des Berichtes ist unter anderem, eine aussagekräftige Datengrundlage geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in Deutschland zu schaffen, um diese für die Bekämpfung und Prävention nutzen zu können. Konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze im Anschluss an die Erkenntnisse der Auswertung werden in dem Bericht nicht erläutert.

Im Rahmen der Vorstellung des Berichtes äußert sich Bundesfrauenministerin Lisa Paus unter anderem in Bezug auf das Gewalthilfegesetz, über das aktuell in der Bundesregierung diskutiert und verhandelt wird: „Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten – es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden."

Abschließend wird in dem Bericht auch auf Hilfemöglichkeiten hingewiesen, insbesondere auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, dass betroffenen Frauen sowie Personen aus ihrem Umfeld rund um die Uhr kostenlos, anonym und in 19 Sprachen unter der Telefonnummer 116 016 zur Verfügung steht. Weitere Hilfs- und Präventionsangebote sind auf der Homepage des Bundeskriminalamtes verlinkt.

Den kompletten Bericht können Sie auf der Website des Bundeskriminalamtes einsehen.

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Bereits im Juli 2024 wurde der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht. Ein zentrales Thema sind die langen Bearbeitungszeiten in den Sozialbehörden, die sich wie ein roter Faden durch sämtliche soziale Bereiche ziehen.

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Wie die Bürgerbeauftragte El Samadoni betont, geht es hier nicht nur um einfache Unannehmlichkeiten. Stattdessen stehen Bürger*innen immer wieder vor dem Problem, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, die ihre Existenz sichern oder ein würdevolles Leben ermöglichen sollen. Einer der Hauptgründe ist dabei der Personalmangel in den Behörden. Liest man allerdings etwas weiter, findet sich ebenso Kritik an der ineffizienten Gestaltung der vorhandenen Verwaltungsprozesse und der ineffizienten Umsetzung neuer Verwaltungsprozesse – wie bspw. bei der Einführung der Kindergrundsicherung – ohne dass in den nächsten Jahren mit einer besseren personellen Lage zu rechnen sei, bilanziert El Samadoni in ihrer Einführung.

Während im Bericht eine grundlegende Pflegereform befürwortet wird, zeigt sich, dass von der Ineffizienz innerhalb der aktuellen bürokratischen Prozesse gerade hilfebedürftige Menschen in prekären Lebenslagen betroffen sein werden. Wenn es also um Personal und Geld für die Pflege geht – hier zu unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege – braucht es ebenso in den vorgelagerten behördlichen Strukturen eine effiziente Administration. Ist diese nicht gegeben, werden Pflegebedürftige und deren Angehörige bereits in ihren „existenzsichernden und würdeerhaltenden“ Ansprüchen behindert, bevor der Diskurs über eine ausreichende Pflege überhaupt beginnt.

Es ist unwahrscheinlich, dass „nur“ die Menschen , die hinter den „163 Eingaben zum Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ stehen, im Jahr 2023 mit dem Thema zu kämpfen hatten. Es bleibt im Dunkeln, wie viele der Betroffenen nach einem abgelehnten Pflegegrad oder einer unzureichenden Einstufung

  • Widerspruch eingelegt haben,
  • nicht aktiv wurden oder
  • aus Scham, Unwissenheit oder anderen Gründen keinen Antrag gestellt haben.

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Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation wurde vom Kabinett dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.

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Hintergrund

Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein.

Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen.

Gesetzesentwurf

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien:

Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen.

Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können.

Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist.

Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen.

Kritik

Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten.

Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden.

Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.

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Ohne digitale Medien geht heute fast nichts mehr – und das unabhängig von der Lebensphase, in der sich eine Person befindet. Das bedeutet, dass es für Menschen hilfreich ist, sich mit dem Medium orientieren zu können und auch eine gewisse Kompetenz darin zu haben, Inhalte und Qualität einzuschätzen.

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Nun hat der DigitalPakt Alter, eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), einen Kommunenwettbewerb ausgerufen. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Kluge Angebote sorgen dafür, dass mehr ältere Menschen von der Digitalisierung in ihrem Alltag profitieren.“

Bis zum 31. Oktober 2024 können interessierte Kommunen ihre Projekte und Initiativen einreichen. Die ersten zehn Kommunen erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Zur Verfügung gestellt wird das Preisgeld von der Commerzbank-Stiftung. Interessanterweise ist weiter unten nur von neun Kommunen die Rede, die von einer Jury in den Kategorien „Konzept und Strategie“, „Gute Praxis“ und „Vernetzung“ ausgewählt werden. Damit es fair bleibt, berücksichtigen die Juror*innen unter anderem die Größe der jeweiligen Kommunen. Die Preisverleihung findet dann im Rahmen des Deutschen Seniorentags vom 2. bis 4. April in Mannheim statt.

Neben den Preisgeldern soll der Wettbewerb für die Teilnehmer*innen auch eine Chance sein, sich zu vernetzen und Ideen auszutauschen. Inwieweit der Wettbewerb einen Austausch ermöglicht, hängt davon ab, ob die teilnehmenden Projekte und Initiativen sich über die jeweils anderen informieren und in Kontakt treten.

Unter folgenden Links geht es zur Wettbewerbsseite mit dem Bewerbungsformular, den Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Jury und den FAQ (englische Abkürzung für "frequently asked questions", deutsch etwa: "häufig gestellte Fragen").

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Im Juli veröffentlichte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, ihren Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2023. Während der 35 Jahre des Amts der Bürgerbeauftragten wurden insgesamt 101.217 Petitionen eingereicht.

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Laut Bericht waren dabei die häufigsten Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Bürgergeld) mit 673 Petitionen, Sozialhilfe mit 412 Petitionen und gesetzliche Krankenversicherung mit 397 Petitionen.

Ein zunehmendes Thema ist die Pflege. So lag der Eigenanteil für die stationäre Pflege in Altenheimen im Jahr 2023 bei etwa 2.700 Euro monatlich. Aktuell liegt dieser Anteil für Schleswig-Holstein bei 2.855 Euro. Eine aktuelle Aufschlüsselung des Eigenanteils und der Kosten findet sich unter pflege.de. Zwar stellt der Bericht fest, dass betroffene Partner*innen „einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Form von Übernahme der Heimkosten für den Eigenanteil bei der stationären Pflege“ stellen können. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen.

Demnach besteht ein Vermögensfreibetrag für Ehepaare von 20.000 €. Zudem werden Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), also z.B. Grundsicherung im Alter und die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), nicht angegriffen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) beträgt die Grundrente für 2024 1.129 Euro. Die Grundsicherung liegt noch darunter. Auch Kindergeld – das gerade bei älteren Ehepaaren eher unwahrscheinlich ist – bleibt unberührt. Eine vollständige Liste findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale. Dort heißt es auch, dass zu den abzugsfähigen Beiträgen neben Einkommenssteuern und Beiträgen zur Sozialversicherung auch geförderte Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riesterverträge) bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Werbungskosten abgesetzt werden können. „Das Sozialamt beteiligt sich in diesen Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.“

Mit anderen Worten, Personen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen, machen im Prinzip zwei Steuererklärungen. Hinzu kommt, dass viele der abzugsfähigen Gründe beim Renteneintritt wegfallen oder minimiert werden.

Für Menschen mit wenig Vermögen oder Einkommen bedeutet ein Pflegefall, der nicht mehr zuhause versorgt werden kann, häufig, dass Ehepartner*innen in finanzielle Not geraten. Diese müssen oft große Teile ihres Einkommens aufwenden, was zu Altersarmut führen kann, kritisiert auch El Samadoni. Die logische Forderung wäre eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Form einer Vollkostenversicherung, ähnlich der Krankenversicherung, um eine gerechtere Finanzierung sicherzustellen.

Wie der Bericht mit Bezug auf den Anstieg von Petitionen im Jahr 2023 zeigt, ist das Thema von großem Interesse für die Bürger*innen Schleswig-Holsteins. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung und der Landtag den Bericht zur Kenntnis genommen haben. Gedanken zu Plänen zur Pflegereform oder zur Effizienz in der Pflege entnehmen Sie unseren jeweiligen Beiträgen.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant nach der Sommerpause ein Konzept für ein weitere Pflegereform vorzulegen. Der Grund hierfür sind steigende Kosten der Pflege in Milliardenhöhe. Dafür liegt ein Kommissionsbericht mit vier Finanzierungsmodellen vor.

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Nach Angaben der Tagesschau vom 03. Juli 2024 hat das Bundeskabinett heute über entsprechende Vorschläge einer Finanzreform abgestimmt. „Dabei soll es um ein Gesamtpaket für mehr Kapazitäten beim Pflegepersonal, eine bessere Prävention von Pflegebedürftigkeit und das Schließen der Finanzlücke gehen.“ Im vergangenen Jahr (2023) beliefen sich die Gesamtausgaben auf rund 59,2 Milliarden Euro. Nach dem Bericht der zuständigen Kommission „aus Experten, mehreren Bundesministerien und Vertretern der Bundesländer“ ist zukünftig mit einer Lücke von etwa 24 Milliarden Euro zu rechnen.

Wie das Ärzteblatt zusammenfasst, skizziert der Kommissionsbericht vier Finanzierungsmodelle:

  1. Status quo mit Versichertenbeiträgen, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen: Dieses Modell basiert auf einer Kombination aus Beiträgen der Versicherten, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen, wie es aktuell praktiziert wird.
  2. Reduzierter privater Eigenanteil mit verpflichtender individueller Vorsorge: Dieses Modell schlägt vor, den Anteil der privaten Eigenleistungen zu verringern und zusätzlich eine neue, verpflichtende individuelle Vorsorge einzuführen. Dadurch soll das bisherige System weiterentwickelt werden.
  3. Umlagefinanzierte Vollversicherung mit Beiträgen und Steuermitteln: In diesem Modell wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgeschlagen, die sowohl durch Beiträge der Versicherten als auch durch Steuermittel finanziert wird.
  4. Umlagefinanzierte Vollversicherung allein durch ein Umlageverfahren: Hier wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgestellt, die ausschließlich über ein Umlageverfahren finanziert wird, ohne zusätzliche Beiträge oder Steuermittel.

Schaut man sich die vier Modelle an, zeigen sich allerdings einige Gefahren, die eine Entsolidarisierung in der Gesellschaft fördern könnten. So könnte die Erhöhung des Eigenanteils, unabhängig davon, ob er progressiv gestaltet ist, insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel treffen, die bereits jetzt mit Preissteigerungen bei einem zu geringen Mindestlohn vor Problemen stehen (Umfangreiche Informationen zum Thema Mindestlohn bieten Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ihrer Webseite).

Ähnliches könnte auch bei einer verpflichtenden individuellen Vorsorge entstehen, indem Menschen mit geringerem Einkommen auch nur geringer „individuell“ vorsorgen könnten oder eine verhältnismäßig höhere Belastung haben. Hinzu kommt, dass eine progressive Ausgestaltung vor dem Problem steht, dass „breitere Schultern“ meist eine bessere Lobby haben. Lediglich Modelle 3 und 4 erwähnen eine „Vollversicherung“. Ohne Vollversicherung stellt sich aber die Frage nach der Abstufung und ihren Kriterien.

In den 20 Uhr Nachrichten vom 03. Juli schließt die Tagesschau ihren Bericht mit der Anmerkung, dass der Druck auf Gesundheitsminister Lauterbach steige. Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur „Effizienz in der Pflege“ thematisiert haben, richtet sich dieser Druck vermutlich an die falsche Adresse. Bei Finanzierungsproblemen bräuchte es ggf. eine Reform der Schuldenbremse, welche nicht in Lauterbachs Entscheidungsbereich liegt.

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