Weiterlesen Neben der Corona-Pandemie und deren langfristigen sozio-ökonomischen Auswirkungen wird auch die alternde Gesellschaft als ernsthaftes Problem für Senior*innen genannt. Das übergeordnete Ziel des Antrags ist eine dauerhafte Sicherung der Lebensqualität aller älterer Menschen in Schleswig-Holstein, also eine Gewährleistung physischer, psychischer, sozialer und materieller Bedürfnisse. So setzen sich die Fraktionen u.a. für eine angemessene medizinische Versorgung im Krankheits- und Pflegefall unter Rücksichtnahme individueller Gegebenheiten ein. Partizipation, etwa durch Barrierefreiheit und das Bereitstellen vielfältiger Angebote zur Freizeitgestaltung, stellt eine weitere Säule des Antrages dar, ebenso wie die gezielte Förderung des Miteinanders – auch mit anderen Generationen – um soziale Isolation im Alter vorzubeugen. Weitere relevante Aspekte des Antrages beinhalten eine auf Senior*innen zugeschnittenen Ausbau der Digitalisierung, ehrenamtliche Tätigkeiten im Ruhestand und die Gestaltung von Wohnraum. Dieser solle laut Antrag bezahlbar und mit körperlichen Einschränkungen älterer Menschen kompatibel sein. Eine Umsetzung der Forderungen kann voraussichtlich nur dann gelingen, wenn alle beteiligten politischen Institutionen mitwirken, sodass neben dem Landtag Schleswig-Holsteins auch die Kommunen, Fachleute aus dem geriatrischen Bereich und weitere Organisationen und Verbände gefragt sind. „Eine eng mit der Engagement- und Präventionsstrategie, sowie weiteren Politikfeldern, verzahnte Seniorinnen- und Seniorenpolitik ist entscheidend dafür, wie wir in einer älter werdenden Gesellschaft generationsübergreifend gut zusammenleben können“, werden die Antragssteller Werner Kalinka (CDU) und Jasper Balke (Grüne) zitiert. Auch die anderen Landtagsfraktionen haben bereits eine Woche vor den Regierungsfraktionen einen vergleichbaren Antrag gestellt. In Detailfragen gehen diese allerdings auseinander. Die Opposition (bestehend aus SPD, FDP und SSW) strebt die Erarbeitung einer "zukunftsweisenden und partizipativen Landesstrategie Seniorinnen- und Seniorenpolitik für Schleswig-Holstein“ an. Den Regierungsfraktionen genügt dagegen eine Befassung in Ausschüssen. Dabei soll auch das Altenparlament - formal ebenfalls ein Ausschuss des Landtages - stärker einbezogen werden. Was dies konkret für die Senior*innenpolitik Schleswig-Holsteins bedeutet, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Beide Anträge können Sie auf der Seite zur entsprechenden Berichterstattung durch den schleswig-holsteinischen Landtag nachlesen.
Staat
Weiterlesen So hat die Hochschule Neubrandenburg in Forschungen - im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landeshauptstadt Schwerin - versucht zu ermitteln, welche Veränderungen in der Seniorenpolitik nötig sind, um dem demographischen Wandel in Form eines neuen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (SPGK) zu begegnen. Erst vor kurzem schloss die Hochschule ihr anderthalbjähriges Projekt ab. Im Mittelpunkt dessen stand die Frage um die Stärkung der Infrastruktur ländlicher Regionen vor dem Hintergrund der Förderung der Gesundheit dort ansässiger Senior*innen. Übergeordnete Aspekte der Forschung umfassten damit die Möglichkeit um die Ausarbeitung eines SPGK sowie die hierfür mitwirkenden Akteure und ihre Rollen, wobei im Speziellen die Verantwortung der Kommunen berücksichtigt wurde. Durch Interviews und eine umfangreiche Recherche zwecks Unterschung seniorenpolitischer Konzepte in anderern Staaten und Bundesländern konnten zahlreiche Daten gesammelt werden. Außerdem wurden im vergangenen Jahr vier Zukunftswerkstätten in Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet, um mit Senior*innen, Politiker*innen und Forscher*innen in den Diskurs zu treten. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, wurde in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern, dem Städte- und Gemeindetag M-V sowie dem Landkreistag M-V ein Leitfaden für eine progressive, nachhaltige und sozial gerechte SPGK entworfen, das sich weit über die untersuchten Regionen hinaus anwenden lassen könnte. „Das Vorhaben zielte darauf ab, im Rahmen einer inter- und transdisziplinären Untersuchung mittels Prozess- und Ergebnisevaluation die Erfolgsfaktoren sowie potenzielle Hemmnisse bei der Entwicklung der Gesamtkonzepte zu identifizieren“, heißt es u.a. in der Einleitung. Verschiedene Themenfelder der Seniorenpolitik wurden hierfür beleuchtet und in die Gestaltung des Leitfadens eingebunden. Gesundheit, Wohnen, Pflege, Mobilität, Einsamkeit und kulturelle Teilhabe sind dabei nur einige Bereiche, die die Entwickler*innen des SPGK ausgiebig reflektierten. Für jedes seniorenpolitische Anliegen wurden abschließend ein Ziel formuliert, eine Empfehlung für die Politik ausgesprochen, die Ergebnisse zusammengefasst und ein Fazit formuliert. Mit ihrem fast 100-seitigen Bericht erhofft sich die Hochschule Neubrandenburg, das gebündelte Wissen mit allen politischen Institutionen und Organen, die essentiell für eine gelungene Umsetzung eines SPGK sind, zu teilen und Impulse zu schaffen, die zu einem groß angelegten seniorenpolitischen Handeln anregen. Auch Senior*innen selbst sollen sich bestmöglich über die konzeptionellen Gegebenheiten informieren können, weshalb eine Zusammenfassung des Forschungsprojekts verfügbar ist.
LSBTIQ* im Neunten Altersbericht der Bundesregierung
28. April 2025Weiterlesen
Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung wurde Anfang 2025 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht. Darin wurde die Vielfalt der Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland aufgezeigt. Insbesondere ältere Menschen mit Migrationserfahrung sowie ältere LSBTIQ*-Personen wurden in den Fokus gerückt. Dass LSBTIQ* in diesem Altersbericht besonders berücksichtigt werden sollte, wurde bereits im Aktionsplan „Queer Leben“ der scheidenden Regierung festgehalten. Ob der Aktionsplan von der neuen Regierung von Union und SPD weitergeführt wird, ist bisher nicht bekannt.
Zur Lebensrealität älterer queere Menschen wird in dem Bericht betont, dass viele die Zeit der Strafverfolgung homosexueller Personen, der Pathologisierung queerer Lebensformen, der „menschenrechtsverletzenden Auswirkungen“ des Transsexuellengesetzes sowie der „gesellschaftlichen Ächtung und Stigmatisierung als prägend erlebt haben“. Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt wurden, können Entschädigungsleistungen beantragen (weitere Informationen dazu auf der Webseite des LSVD+). Die Sachverständigenkommission fordert in dem Bericht, dass nicht verausgabte Mittel für ebensolche Entschädigungsleistungen „zur Förderung von LSBTIQ*-Selbstvertretungen, der Erinnerungskultur und einer diversitätssensiblen Altenhilfe“ genutzt werden sollen.
Das Nachwirken der rechtlichen Diskriminierung sowie weitere Diskriminierungserfahrungen in der Altenhilfe und -pflege hätten zu einem Misstrauen gegenüber solchen Strukturen geführt. Die Sachverständigenkommission fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversitätssensiblen Pflege und Altenhilfe. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Arbeit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) und des Dachverbandes Lesben und Alter e.V., die vom BMFSFJ projektbezogene Förderungen erhielten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte zudem, dass beide Verbände im Bundesaltenplan finanziell abgesichert werden konnten, somit sei „die wichtige und wertvolle Arbeit der beiden Träger gesichert“.
Zum ersten Mal wurde in einem Altersbericht der Bundesregierung auch explizit auf trans* und inter* Personen eingegangen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei auch in Hinblick auf ältere LSBTIQ* Personen lobenswert, so die Kommission: „Es ist davon auszugehen, dass von der vereinfachten Möglichkeit den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, auch ältere Menschen Gebrauch machen werden, die aufgrund der bisher hohen Hürden davon abgesehen hatten.“
Zum Thema „Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Alter“ als Teil des Neunten Altersberichts der Bundesregierung gibt es am 12. Juni 2025 in Köln eine Veranstaltung. Weitere Informationen und der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung sind online aufrufbar.
Weiterlesen Auf der offiziellen Webseite des Zuständigkeitsfinders erhalten Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl sowie eines Suchbegriffs (wie z.B. Sperrmüll, Hausbau oder Heirat) erste Informationen von der „Leistungsbeschreibung“ bis zu den „Kontaktdaten“. Dabei können Sie sowohl nach „Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen“ suchen als auch eine „Behördensuche nach Bezeichnung“ vornehmen.Der ZuFiSH im Überblick:
Weiterlesen Diese werden auf einem 23-seitigen Papier geregelt. Für die Situation von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Lernschwäche in Deutschland kann dies als ein Meilenstein betrachtet werden, da mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig Privatunternehmen verbindlich allen Kund*innen und Nutzer*innen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. §3 Abs. 1 definiert Barrierefreiheit als „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“. Hauptsächlich gilt das BFSG für digitale Produkte und Dienstleistungen, da Menschen mit Beeinträchtigungen erhebliche Einschränkungen bezüglich Inklusion, Partizipation und Eigenständigkeit erleben, wenn ihnen die Nutzung digitaler Angebote aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verwehrt wird. Sämtliche digitale Endgeräte wie Computer, Fernseher, Handys, Tablets und Zubehör, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten sowie E-Book-Lesegeräte müssen gemäß des BFSG zukünftig barrierefrei hergestellt werden, sodass alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, diese mühelos bedienen und nutzen können. Zeitgleich sollen auch Telekommunikation, Online-Banking, Online-Käufe und Buchungsmöglichkeiten im Internet durch Inkrafttreten des BFSG ausschließlich barrierefrei verfügbar sein. Bereiche wie Arbeit, Medien, Finanzen und Kommunikation sollen dadurch für alle Menschen gleichermaßen nutzbar werden. Das BFSG umfasst alle Teilnehmer*innen auf dem Markt, die an der Herstellung, am Transport und am Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus sind diese dazu verpflichtet, sämtliche Produkte ausgiebig zu dokumentieren und entsprechend der Barrierefreiheit zu kennzeichnen. Hiervon ausgenommen sind private sowie ausschließlich geschäftliche Waren, aber auch Kleinstunternehmen. Verstöße gegen das BFSG werden strafrechtlich verfolgt und ziehen Bußgelder, Abmahnungen oder gar die Schließung des Betriebs mit sich. Überwacht wird die Einhaltung des BFSG von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Mehr Informationen über das BFSG mitsamt einer umfangreichen Stellungnahme seitens des Sozialverbands VdK Deutschland erhalten Sie hier. Die Seite ist barrierefrei sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar.
Digitale Gesandte
24. März 2025Weiterlesen Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden. Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen. „Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert. Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden. Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.Konzept
Projektumsetzung
Strategie: Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter
15. März 2025Weiterlesen Chronische Einsamkeit macht nicht nur unglücklich, sondern ist mit einer Vielzahl an körperlichen und psychologischen Erkrankungen verbunden.[1] Mehr als jede*r fünfte Senior*in ab 75 Jahren in Deutschland fühlt sich häufig oder zumindest hin und wieder einsam. Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Menschen. Einsamkeit macht krank und ist nicht nur deshalb ein gesamtgesellschaftliches Thema. Daher hat das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter in Auftrag gegeben, die von der Universität zu Lübeck durchgeführt wird. Das Ziel der 2024 gestarteten Studie ist es, Ergebnisse über die Dimension von Einsamkeit, die Bedarfs- und Angebotsstruktur, ein „Train-the-Trainer-Konzept“ für Mitarbeiter*innen von Kommunen, Verbänden, Freiwilligenorganisationen etc. und eine Übersicht über die Angebotsstruktur in Schleswig-Holstein zu erlangen. Mit den Ergebnissen, die auf qualitativen und quantitativen Interviews beruhen, wird Mitte 2025 gerechnet. [1] Vgl. Luhmann (2021): Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, online unter https://www.bundestag.de/resource/blob/833358/0924ddceb95ab55db40277813ac84d12/19-13-135b-data.pdf
Krankenhausreform – neues Gesetz in Kraft getreten
14. März 2025Weiterlesen Das Reformgesetz, das den Titel Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trägt, wurde Ende 2024 beschlossen. Durch verschiedene Veränderungen, die in diesem Gesetz verankert sind, soll die Versorgungslage und Behandlungsqualität von Patient*innen in Deutschland besser und effizienter werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten kommt es zu sich immer weiter zuspitzenden Versorgungsengpässen. Außerdem soll das Krankenhauspersonal entlastet werden, insbesondere durch Entbürokratisierung. Bislang bekannte konkrete Maßnahmen, die im Zuge der Reform umgesetzt werden sollen, sind die Änderung des Fallpauschalensystems hin zu Vorhaltepauschalen. Diese sollen verhindern, dass Krankenhäuser in Phasen, in denen die Anzahl an Patient*innen geringer ist, unter Druck geraten, da im Fall von Fallpauschalen weniger finanzielle Mittel generiert werden. Wie genau und wann die verschiedenen Änderungen erfolgen, ist noch nicht vollständig geklärt. Es kann jedoch im Rahmen von Umstrukturierungen passieren, dass vor allem kleinere Krankenhäuser in Notfallzentren umgewandelt werden. Da Krankenhäuser voraussichtlich bestimmte Spezialisierungen aufweisen sollen, können längere Anfahrtswege für bestimmte Behandlungen und Operationen entstehen. Grundsätzlich ist das Ziel jedoch, eine wohnortnahe Notfallversorgung sicherzustellen. Die Finanzierung der Krankenhausreform soll neben Geldern der Bundesländer durch erhöhte Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten gedeckt werden. Der Sozialverband VdK plant dagegen zu klagen, da Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für Finanzierungen dieser Art genutzt werden dürfen. Da die Reform am Anfang steht, ist bisher nicht klar, welche Krankenhäuser wie von Veränderungen betroffen sind. Konkrete Planungsprozesse stehen in den kommenden Wochen und Monaten an. Weitere Informationen zu der Krankenhausreform finden Sie beispielsweise auf der Website des Deutschen Ärzteblatts oder in der Stellungnahme des Sozialverbandes VdK zu dem Gesetz.
Kurzdossier zur psychischen Gesundheit älterer Menschen
14. Februar 2025Weiterlesen Die Hilfsmaßnahmen sollen älteren Menschen Mut machen, über ihr seelisches Leid zu sprechen und bedürfnisorientierte Angebote zur Unterstützung und Stärkung der mentalen Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Problematisch ist hierbei die nach wie vor starke Tabuisierung des Themas, durch die Menschen altersunabhängig unbehandelt ihren Alltag gestalten. Untersuchungen haben ergeben, dass ca. 30% aller europäischen Senior*innen an Depressionen leiden. Diese alarmierenden Zahlen sind insbesondere unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie und der damit korrelierenden Einsamkeit gestiegen. Doch auch finanzielle Schwierigkeiten, der Verlust nahestehender Personen, Altersdiskriminierung (Ageismus) und Missbrauchserfahrungen tragen negativ zum psychischen Wohlbefinden bei. Dagegen können ein stabiles soziales Umfeld, ein geregeltes Einkommen, bzw. eine ausreichende Rente, die Erhaltung körperlicher Fähigkeiten und ein gesunder Lebensstil die Psyche schützen. Die UNECE ruft daher die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten dazu auf, sich stärker für die Gewährleistung dieser Güter im Sinne älterer Menschen einzusetzen. Hierzu zählt aufgrund des Personalmangels auch eine konsequentere Besetzung entsprechender therapeutischer und pflegerischer Stellen. Die Forschungen und Studien, welche dem Dossier als Grundlage dienten, haben gezeigt, dass Depressionen, Angststörungen und ein allgemeines Gefühl der Niedergeschlagenheit zwischen den untersuchten Ländern relativ ungleich verteilt sind: Während in Dänemark ca. 16% der Menschen im Alter ab 60 Jahren von Depressionen betroffen sind, liegt der Wert in Litauen bei über 40%. Auch zwischen den Geschlechtern bestehen teils massive Unterschiede: Frauen leiden dabei in jedem Falle öfter als Männer an Depressionen, was sich auf Diskriminierung in Form einer benachteiligenden Behandlung von Frauen zurückführen lässt. Die Suizidrate älterer Männer ist wiederum deutlich höher als die von gleichaltrigen Frauen, da Männer sich seltener therapieren lassen und im Schnitt effektivere Methoden zum Selbstmord wählen. Die traurigen Spitzenreiter im europäischen Vergleich bilden zahlreiche ost- und südosteuropäische Staaten, aber auch Österreich mit teilweise 50 bis 60 männlichen Selbstmördern pro 100.000 Einwohner. Deutschland liegt dabei im oberen Mittelfeld. Psychische Erkrankungen werden immer häufiger zum Gegenstand nationaler und internationaler Debatten. Beispielsweise haben die Europäische Kommission und die WHO bereits umfassende Berichte vorgelegt und Handlungsstrategien erarbeitet. Die UNECE hat einige nationale Hilfsmaßnahmen und Angebote für psychisch erkrankte Senior*innen in ihrem Dossier zusammengetragen. Ähnlich der nationalen Strategie gegen Einsamkeit der deutschen Bundesregierung, haben u.a die Niederlande ein landesweites Programm zur Eindämmung von Einsamkeit gestartet, das aufgrund des großen Erfolges und des hohen Bedarfes inzwischen auf alle Altersgruppen ausgeweitet wurde. In Großbritannien wurde dagegen ein Projekt angesetzt, dass Arbeitnehmer*innen in den Wechseljahren am Arbeitsplatz unterstützt, um ihnen trotz der Menopause eine bedürfnisorientierte Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Ebenso wurden innerhalb der letzten Jahre in Ländern wie Spanien, Portugal, Belgien, Finnland, Serbien und der Türkei umfangreiche Aktionspläne zum Schutz der psychischen Gesundheit im Alter konzipiert, welche eine präventive, aufklärende und beratende Rolle einnehmen. Auch Deutschland findet mit dem 2023 herausgegebenen BAGSO-Ratgeber zur mentalen Gesundheit pflegender Angehöriger Erwähnung. Diesen können Sie kostenlos als PDF-Datei herunterladen, aber auch als Printversion bestellen. Durch die Bereitstellung dieser Angebote auf dem ganzen Kontinent sollen ältere Menschen ihre Erkrankung frühzeitig erkennen und angst- und vorurteilsfrei die Möglichkeit erhalten, offen und ehrlich über ihre mentale Gesundheit zu sprechen. Das langfristige Ziel besteht darin, durch effiziente Angebote zu einem Rückgang der Rate von psychischen Erkrankungen und Suiziden beizutragen und die Lebensqualität von Senior*innen nachhaltig zu verbessern. Hiefür bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den Projektträger*innen, den Betroffenen und den Angehörigen. Die gesamte Gesellschaft ist also aufgefordert, älteren Menschen ein Gefühl von Inklusion zu vermitteln und Werte wie Solidarität und Fürsorge zu vertreten und umzusetzen. Die gesamte Stellungnahme der UNECE können Sie hier nachlesen.Zielsetzung
Zentrale Ergebnisse
Regionale Unterschiede
Unterschiede zwischen den Geschlechtern
Internationale Strategien
Nationale Strategien
Zusammenfassung
TV-Duell: Scholz und Merz mit Differenzen bei der Pflege
12. Februar 2025Weiterlesen Zwei Kanzlerkandidaten – Friedrich Merz (CDU) und der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) – traten am 9. Februar im TV-Duell auf, um viele Wähler*innen für ihre jeweilige Partei zu gewinnen. Scholz und Merz wurden aufgefordert, zu verschiedenen Aspekten der politischen Agenda Stellung zu beziehen, so auch zur Zukunft der Pflege. Wie das Deutsche Ärzteblatt, eine Fachzeitschrift, welche hauptsächlich gesundheitliche Themen behandelt in einem Artikel berichtet, verfolgen die beiden Politiker sehr verschiedene Ansätze hinsichtlich der Pflegefinanzierung. Der Sozialdemokrat Olaf Scholz befürwortet einen maximalen Eigenanteil an den Pflegekosten von 1.000 € und darüber hinaus eine Stärkung der Solidarität zwischen privaten und staatlichen Krankenkassen, ohne jedoch das duale Versicherungssystem aufzulösen. Gesetzlich versicherte Personen sollen auf diese Art und Weise finanzielle Entlastungen erfahren. In diesem Zusammenhang sprach der 66-Jährige im Rahmen des TV-Duells von einer „Verschränkung“. Einen anderen Standpunkt vertritt Scholz‘ konservativer Kontrahent Friedrich Merz. Dieser sprach sich im TV-Duell aus Kostengründen für eine Erhaltung der Pflegeversicherung als Teilversicherung aus. Zudem plädiert der Unionspolitiker mitsamt seiner Partei für eine gemischte Finanzierung der Pflegeversicherung, welche sich aus staatlicher und betrieblicher Vorsorge zusammensetzt. Hierfür sei auch eine weitere verpflichtende Zusatzversicherung nötig. Deutschlands Industrie müsse jedoch wettbewerbsfähig und wachstumsorientiert bleiben, um die Pflegeversicherung weiterhin gewährleisten zu können. Pflegende Angehörige sowie Pflegepersonal sollen laut der CDU besser gefördert werden, indem u.a. die Pflegebeiträge erhöht werden. Falls Sie das TV-Duell mit Friedrich Merz und Olaf Scholz verpasst haben oder noch einmal anschauen möchten, können Sie dies in der ARD-Mediathek tun.