Weiterlesen Die Teilnehmenden machten Angaben zu ihrer aktuellen Lebenssituation und dazu, in welchen politischen Bereichen sie Defizite wahrnehmen. Darüber hinaus wurden sie gebeten einzuschätzen, wie sie die gesellschaftliche und politische Entwicklung der kommenden Jahre bewerten. Neben einem Fragebogen kamen auch Interviews und Gruppendiskussionen zum Einsatz, um ein möglichst differenziertes Bild zu erhalten. Insgesamt zeigte sich eine hohe Lebenszufriedenheit unter den Befragten. Gleichzeitig äußerten viele jedoch Sorgen über gesellschaftliche Entwicklungen. Besonders häufig wurde ein nachlassendes Gemeinschaftsgefühl im gesellschaftlichen Miteinander genannt. Mehr als 90 Prozent der Teilnehmenden betonten zudem die Bedeutung einer stabilen freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie von Frieden und politischer Stabilität. Weitere Themen, die häufig angesprochen wurden, sind die finanzielle Absicherung im Alter, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, die fortschreitende Digitalisierung sowie die Folgen des Klimawandels. Viele Befragte äußerten zudem Sorgen über eine mögliche Verschlechterung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Auch internationale Krisen und militärische Konflikte beeinflussen nach Einschätzung vieler Befragter das Sicherheitsgefühl. Darüber hinaus wurden eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung, das Erstarken rechtsextremer Positionen sowie wachsende soziale Ungleichheit als problematische Entwicklungen benannt. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass sich viele ältere Menschen von Politik und Gesellschaft ein stärkeres Engagement für soziale Gerechtigkeit, Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung wünschen. Themen wie Solidarität zwischen den Generationen, eine verlässliche soziale Sicherung und der Erhalt demokratischer Werte spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Ergebnisse der Befragung wurden bereits im vergangenen Sommer von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) zur Kenntnis genommen. Sie sollen in die Überarbeitung des Zweiten Weltaltenplans einfließen, der im kommenden Jahr aktualisiert werden soll. Eine Kurzmeldung zur Studie hat die BAGSO kürzlich veröffentlicht, zudem liegt eine ausführliche Auswertung der Umfrage vor.
Staat
Weiterlesen Kritik kommt unter anderem von der Krankenkasse BARMER. Ihr Vorstandsvorsitzender Christoph Straub bemängelt, dass die Qualität der Versorgungsstrukturen in deutschen Kliniken weiterhin verbesserungsbedürftig sei. Zudem dürfe das KHVVG den Bundesländern nicht zu großen Entscheidungsspielraum lassen, etwa bei Anforderungen an Fachkliniken, sondern müsse bundesweit einheitliche Maßstäbe setzen. Auch Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, warnt vor einer möglichen Verschärfung des ohnehin gravierenden Personalmangels in der Pflege. Ursprünglich sollte das KHVVG das Vergütungssystem reformieren und dazu beitragen, die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern effizienter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Dafür wurden Krankenhausleistungen in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt. Patientinnen sollen künftig gezielter in Einrichtungen behandelt werden, die über die nötigen Ressourcen verfügen. Davon sollten sowohl die Krankenhäuser selbst, etwa finanziell, als auch die Patientinnen profitieren. Mit dem KHAG erhofft sich die Bundesregierung nun eine bessere Umsetzung der Reform. Neben zusätzlicher finanzieller Unterstützung vom Bund – etwa durch die Möglichkeit für Länder, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Krankenhäuser zu investieren – sieht das Gesetz unter anderem eine stärkere Einbindung von Belegärzt*innen und eine Anpassung der Leistungsgruppen vor. Ziel ist es, den Beteiligten mehr Zeit zu verschaffen, um die Reformschritte umzusetzen. Zudem soll das KHAG mehr Flexibilität im System ermöglichen und durch die elektronische Patientenakte Bürokratie abbauen. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser durch ein Abrechnungsverbot dazu angehalten werden, Leistungen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Kapazitäten zu erbringen. In Kraft getreten ist das Gesetz bislang jedoch noch nicht. Auch diese Anpassungen stoßen jedoch auf Skepsis. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt, die Länder könnten ihrem Auftrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung künftig kaum noch nachkommen. Patient*innen müssten sich möglicherweise auf längere Wartelisten, Klinikschließungen und Leistungseinschränkungen einstellen. Für viele Krankenhäuser bleibe der wirtschaftliche Druck in einem stark regulierten System weiterhin hoch.
Die Bekämpfung von Einsamkeit ist seit Ende 2023 Teil einer bundesweiten Strategie, die von der damaligen Ampel-Koalition beschlossen wurde. Ziel ist es, soziale Teilhabe zu stärken und die mentale Gesundheit der Bevölkerung langfristig zu fördern. Schleswig-Holstein hat früh mit eigenen Maßnahmen auf diese Strategie reagiert.
Kurz nach der Verabschiedung der Bundesstrategie wurde im Land eine Studie in Auftrag gegeben, die sich insbesondere mit Einsamkeit im höheren Lebensalter befasst. Parallel dazu verweist die Landesregierung auf eine Vielzahl bereits bestehender Angebote, die soziale Begegnung und Teilhabe fördern. Künftig soll stärker auf deren Nutzung aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig sollen die beteiligten Akteur*innen weiter unterstützt und für das Thema sensibilisiert werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der strukturellen Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen. So sollen Mehrgenerationenhäuser zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Angebote sowohl qualitativ als auch quantitativ auszubauen. Darüber hinaus plant das Land den Aufbau einer zentralen Datenbank, die Erkenntnisse aus Forschung und Praxis zum Thema Einsamkeit bündelt und öffentlich zugänglich macht. Auch dieses Vorhaben soll finanziell gefördert werden.
Als weiteres Beispiel nennt die Landesregierung die sogenannten Dorfkümmerer*innen. Diese unterstützen ältere Menschen im Alltag und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur sozialen Einbindung. Das Projekt konnte sich durch umfassende Fördermaßnahmen etablieren und wird als wirksames Instrument gegen Vereinsamung bewertet.
Bargeld muss bleiben – Zahlreiche Verbände unterzeichnen Appell an die Bundesregierung
25. Februar 2026Weiterlesen Der Trend hin zu digitalen Zahlungsmethoden wird vor allem der jüngeren Generation zugeschrieben, die in der Regel über größere Erfahrung im Umgang mit digitalen Anwendungen verfügt. Eine Studie der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch, dass ältere Menschen weiterhin überwiegend Bargeld bevorzugen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren gaben demnach knapp zwei Drittel an, Barzahlungen zu favorisieren. Eine Kreditkarte besitze laut Studie lediglich rund 40 Prozent dieser Gruppe, mit digitalen Transaktionen vertraut zeige sich sogar nur etwa ein Drittel. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. weist in einer kürzlich veröffentlichten Meldung auf einen gemeinsamen Appell hin, der sich an die Bundesregierung richtet. Darin wird gefordert, den Zugang zu Bargeld sowie die Möglichkeit, damit Zahlungen vorzunehmen, auch angesichts der zunehmenden Verbreitung digitaler Bezahlformen uneingeschränkt zu gewährleisten. Unterzeichnet wurde der Appell neben der BAGSO von zahlreichen Verbraucher-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden. In dem Schreiben wird beklagt, dass bereits heute eine schleichende Verdrängung des Bargeldes zu beobachten sei. So nehme die Zahl der Geldautomaten und Bankfilialen kontinuierlich ab, was insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität problematisch sei. Zudem würden Barzahlungen in vielen Geschäften und Institutionen zunehmend erschwert oder gar nicht mehr akzeptiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, dass dies nicht nur wirtschaftliche Folgen haben könne, sondern auch zu einem Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe führe. Nicht alle Menschen könnten oder wollten digitale Zahlungsmethoden nutzen, darunter insbesondere Senior*innen, aber auch Kinder, wohnungslose Menschen sowie von Armut betroffene Personen. Der Appell führt mehrere Argumente für eine Gleichstellung der Barzahlung mit elektronischen Zahlungsmöglichkeiten an. Bargeld ermögliche einfache Transaktionen, die grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden könnten. Zudem gelte es als krisensicheres Zahlungsmittel und werde als förderlich für das soziale Miteinander beschrieben, etwa bei Vereins oder Nachbarschaftsveranstaltungen. Darüber hinaus biete die Barzahlung eine bessere Übersicht über die eigenen Ausgaben und könne so einen bewussteren Umgang mit Geld unterstützen. Als weiterer Vorteil wird der Schutz der Privatsphäre hervorgehoben. Abschließend fordern die Unterzeichner*innen die Bundesregierung auf, die Gleichstellung von Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln in Deutschland dauerhaft zu sichern. Alle Menschen sollten jederzeit frei zwischen Barzahlung und digitalen Verfahren wählen können, ohne benachteiligt oder bevormundet zu werden. Um den Zugang zu Bargeld langfristig zu gewährleisten, sprechen sich die Verbände für die Verabschiedung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens aus. Den vollständigen Appell können Sie hier nachlesen.
Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung: Digitalisierung könnte die Pflege erleichtern
23. Februar 2026Weiterlesen Der Einsatz digitaler Hilfsmittel in Pflegeeinrichtungen könne nach Einschätzung Stafflers Pflegefachkräfte körperlich, mental und zeitlich entlasten. Digitale Systeme seien demnach in der Lage, Aufgaben zu übernehmen, die bislang noch manuell erledigt würden. So ließen sich etwa Vital und Körperfunktionen von Patient*innen mithilfe entsprechender Technologien überwachen. Zudem könne eine stärkere Digitalisierung eine effizientere und schnellere Pflegedokumentation ermöglichen, wodurch mehr Zeit für die direkte Versorgung zur Verfügung stünde. Auch Patient*innen und deren Angehörige könnten von einer verbesserten digitalen Ausstattung profitieren. Über Apps oder vergleichbare Programme ließen sich Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen schneller und übersichtlicher abrufen. Voraussetzung sei jedoch, Angehörige für diese Neuerungen zu sensibilisieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sicherzustellen. Nach aktuellen Erhebungen äußert sich knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung skeptisch gegenüber digitalen Neuerungen im Gesundheitswesen, wobei ältere Menschen im Durchschnitt kritischer eingestellt sind als jüngere. Besonders groß ist die Ablehnung beim Einsatz von Robotik in der Pflege, der laut einer Umfrage des Unternehmens Deutsche Glasfaser von über 60 Prozent der Befragten abgelehnt wird. Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung wurde im vergangenen Jahr mit der Einführung der elektronischen Patientenakte vollzogen. Diese würde im Oktober 2025 um weitere verpflichtende Angaben ergänzt, darunter Informationen zur Medikation sowie zur körperlichen Verfassung der Versicherten. Ziel ist es, den Umgang mit Arzneimitteln sicherer und transparenter zu gestalten. Mit den Erweiterungen könnte die elektronische Patientenakte nun weiter an Bedeutung gewinnen. Zwar wird die Digitalisierung im Zukunftspakt Pflege als eines der zentralen Handlungsfelder benannt, auf das die Pflegekommission einen besonderen Fokus legt, dennoch stößt das Reformvorhaben auf Kritik. Pflegeverbände bemängeln, die angekündigten Maßnahmen seien zu unkonkret und wenig verbindlich, um Pflegebedürftige, Fachkräfte und Angehörige spürbar zu entlasten.
Schleswig-Holsteinischer Landtag: Pflegepolitische Antworten auf Einsamkeit im Alter
20. Februar 2026Nach einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) im schleswig-holsteinischen Landtag hat die Landesregierung am 20. Januar 2026 zu präventiven Maßnahmen gegen soziale Isolation Stellung bezogen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Zusammenhang von Pflegeinfrastruktur, Versorgungssicherheit und Einsamkeit im höheren Lebensalter.
Am Beispiel des Kreises Nordfriesland beschreibt die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der pflegerischen Versorgung. Dieses basiert auf mehreren ineinandergreifenden Elementen, die die Pflege bedürfnisorientierter und zugänglicher gestalten sollen. Dazu zählt unter anderem das Projekt „RollV - Rollender Beratungs- und Gesundheitskiosk für die ländliche Region“, eine mobile Anlaufstelle mit ärztlichen, sozialen und beratenden Angeboten. Ergänzend wurde der Pflegebedarfsplan des Kreises neu ausgerichtet und legt künftig einen stärkeren Fokus auf die ambulante Versorgung. Der Plan soll für einen Zeitraum von vier Jahren gelten.
Darüber hinaus befasste sich die Kreisverwaltung mit Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Pflege. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt inzwischen vor. Ergänzt wird dies durch die geplante Einrichtung eines Pflegedialogs, der den beteiligten Institutionen und Akteur*innen einen regelmäßigen fachlichen Austausch ermöglichen soll.
Zwischen November 2024 und November 2025 fanden mehrere Gespräche zwischen Land und Kreis statt, die sich insbesondere auf den Praxistransfer der Maßnahmen konzentrierten. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen waren zuvor durch den Landespflegeausschuss geprüft und bestätigt worden.
Auch der sogenannte Präventive Hausbesuch wurde im Zuge der Anfrage thematisiert. Dieses Instrument richtet sich insbesondere an ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Die Landesregierung weist jedoch auf erhebliche rechtliche und finanzielle Hürden bei der Umsetzung hin. Eine Finanzierung müsste über die Soziale Pflegeversicherung erfolgen, was derzeit aufgrund fehlender Mittel nicht realistisch erscheint. Entsprechend kann das Konzept bislang nur in einzelnen Pilotprojekten realisiert werden. Dennoch signalisiert das Land Unterstützung für kommunale Initiativen in diesem Bereich.
Weiterlesen Ein Großteil der Belastung entfällt auf den sogenannten Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung, der im Bundesdurchschnitt bei 1.982 € pro Monat liegt und im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist. Neben dem Pflegeanteil schlagen zusätzliche Posten wie Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten der Einrichtungen sowie Umlagen für Aus‑ und Weiterbildung von Personal zu Buche. Diese Aufwendungen müssen von den Pflegebedürftigen überwiegend selbst getragen werden, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten übernimmt. Die finanzielle Belastung variiert stark je nach Bundesland: Die höchsten durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Jahr werden in Bremen (3.637 €) und im Saarland (3.601 €) gemessen, während in Sachsen‑Anhalt (2.720 €), Mecklenburg‑Vorpommern und Niedersachsen (jeweils 2.903 €) vergleichsweise geringere Beträge anfallen. Seit 2022 gelten gestaffelte Entlastungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer im Heim ansteigen (z. B. 15 % im ersten Jahr, bis zu 75 % ab dem vierten Jahr), doch auch mit diesen Nachlässen bleibt die finanzielle Belastung hoch und wächst weiter. Im vierten Aufenthaltsjahr liegen die durchschnittlichen Eigenanteile trotz Zuschlägen bei mehr als 2.000 € monatlich. Angesichts dieser Entwicklung wächst der Druck auf die Politik: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung anzugehen, die eine Stabilisierung der Beiträge und spürbare Entlastungen für Betroffene bringen soll. Ein Teil der Diskussionen dreht sich zudem um die Frage, inwiefern Investitions‑ und Ausbildungskosten künftig stärker vom Staat statt von den Pflegebedürftigen getragen werden sollten. Die steigenden Eigenanteile sind nicht nur ein individuelles Problem für Betroffene und ihre Angehörigen, sondern schlagen sich zunehmend auch in den Haushalten der Kommunen nieder, wenn Sozialhilfe zur Finanzierung der Pflegekosten in Anspruch genommen werden muss. Expert*innen warnen, dass ohne tiefgreifende Reformen die Pflege im Alter für viele Menschen zum Armutsrisiko werden könnte. Zur Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) gelangen sie hier. Warum die Kosten steigen
Regionale Unterschiede sind erheblich
Entlastungszuschläge und Reformdruck
Hintergrund und Ausblick
Weiterlesen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, eine mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern genau zu untersuchen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte sie, dass Berichte über Missbrauch ernst genommen werden müssten und es „an der Zeit sei, Bilanz zu ziehen“, ob das Instrument in seiner jetzigen Form funktioniere. Das Pflegebudget war 2020 eingeführt worden, um mehr Pflegepersonal in Kliniken zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Warken erklärte, dass dieses Ziel in Teilen erreicht worden sei, es jedoch Hinweise gebe, dass nicht alle über das Budget finanzierten Kräfte in der direkten Versorgung von Patient*innen tätig seien. Der Verband der Betriebskrankenkassen, die AOK und die Ersatzkassen hatten zuvor kritisiert, dass Kosten und Mitarbeiter*innenzahlen zwar gestiegen seien, sich die Situation am Bett der Patient*innen jedoch nicht spürbar verbessert habe. Insbesondere wurde angeführt, dass Krankenhäuser Pflegepersonal für andere Aufgaben umschulen, um diese über das Budget abrechnen zu können. Warken forderte eine präzise Definition dessen, was „Pflege am Bett“ bedeutet und kündigte eine gründliche Überprüfung des Instruments an. Gleichzeitig solle geklärt werden, ob das Pflegebudget in seiner aktuellen Form weiterhin finanzierbar ist oder angepasst werden muss. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies Vorwürfe pauschalen Missbrauchs zurück und forderte sachliche Diskussionen über die Finanzierung und Regulierung. DKG‑Vorstand Gerald Gaß betonte, dass Probleme nicht grundsätzlich am System, sondern an fehlenden klaren Kriterien für die Personalbemessung lägen. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßte die Prüfung und forderte zugleich eine grundlegende Reform des Pflegebudgets, um Fehlanreize zu vermeiden und effizientere Anreize für den Einsatz von Personal zu schaffen. Hintergrund ist, dass das Pflegebudget nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung finanziert wird und mehr Pflegepersonal unabhängiger von klassischen Fallpauschalen ermöglichen soll. Seit seiner Einführung sind die Zahlen der Pflegekräfte pro Behandlungstag gestiegen, die tatsächliche Versorgungsqualität der Patient*innen wird jedoch kontrovers bewertet.
Optimierung der Grundrente notwendig
10. Februar 2026Weiterlesen Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden. Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt. Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente. In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.
Pflegeheime dürfen im Krisenfall nicht vergessen werden
6. Februar 2026Weiterlesen Anfang Januar wurde ein Brandanschlag auf Teile der Berliner Stromversorgung verübt, wodurch zehntausende Haushalte und zahlreiche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser und Pflegeheime, über mehrere Tage ohne stabile Stromversorgung auskommen mussten. Die Folgen waren gravierend: Neben ausgefallener Heizung führte der Stromausfall zum Stillstand zentraler Sicherheitssysteme wie Zimmernotrufen, Aufzügen und anderen lebenswichtigen technischen Anlagen. Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine gesetzliche Nachrüstung: Demnach sollen alle rund 16.000 Pflegeheime in Deutschland künftig verpflichtet werden, eine Notstromversorgung für mindestens 24 Stunden vorzuhalten, ähnlich wie es bereits für Krankenhäuser der Fall ist. Nur so, so der Patientenschützer Eugen Brysch, könnten kritische Versorgungsfunktionen auch bei länger andauernden Ausfällen gewährleistet werden. Brysch kritisiert scharf, dass Pflegeeinrichtungen aktuell schlechter geschützt seien als Krankenhäuser. Er fordert, Bund und Länder müssten ihre Verantwortung wahrnehmen und Pflegeheime bei der Krisenresilienz gleichstellen. Dazu gehöre auch ein milliardenschwerer Krisenresilienz-Fonds, der den Ausbau der Infrastruktur in stationären Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt. Zudem solle ein Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus die Ursachen und das Management des Stromausfalls klären. Fachleute betonen, dass ein Stromausfall für Pflegeheime weitreichende Konsequenzen haben kann. Ohne gesetzlich verankerte Vorgaben für Notstromanlagen oder regelmäßige Prüf- und Wartungszyklen stehen viele Einrichtungen im Krisenfall vor organisatorischen und logistischen Herausforderungen, im Extremfall sogar vor einer teilweisen Evakuierung der Heime. Die Debatte zeigt: Kritische Versorgungsinfrastrukturen müssen auch für Pflegeeinrichtungen neu gedacht werden, um gesundheitliche Versorgung, Sicherheit und Lebensqualität für ältere und pflegebedürftige Menschen selbst in Krisenzeiten zu gewährleisten.









