Weiterlesen Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, wirft Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Ignoranz hinsichtlich der Hitzeprävention in Deutschland vor. Er ruft die Bundesregierung dazu auf, zukünftige Hitzewellen deutlich strategischer zu bewältigen als zuvor, und schlägt die Entwicklung eines nationalen Hitzeschutzplans vor, der je nach Intensität der Hitze gezielte Maßnahmen vorsehe. Dies umfasse auch eine höhere Verfügbarkeit von Klimaanlagen in Innenräumen, insbesondere dort, wo sich kranke und ältere Menschen aufhalten. Noch deutlicher wird der Deutsche Städtetag, der fordert, den Hitzeschutz hierzulande nicht nur als Aufgabe der Länder und Kommunen zu betrachten, sondern diesen auch im Grundgesetz zu verankern. Hierbei spielt der Klimawandel als Ganzes eine Rolle, da durch die globale Erwärmung neben Hitzewellen auch andere Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen voraussichtlich immer häufiger auftreten werden. Für die Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz sprechen sich primär Parteien des linken und linksliberalen Spektrums aus. Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, die CDU und insbesondere die AfD einer solchen Maßnahme jedoch ablehnend gegenüberstehen, ist nicht davon auszugehen, dass dieser Schritt in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Auch das Bundesumweltministerium hat die von der Linksfraktion eingereichten Vorschläge zum Hitzeschutz abgelehnt. Der Sozialverband VdK Deutschland schließt sich den Forderungen nach einem stärkeren Hitzeschutz an. Verbandspräsidentin Verena Bentele mahnt, dass versäumte Hitzeschutzmaßnahmen zu zusätzlichen Todesfällen führen können, und dringt deshalb auf ein umfassendes Konzept für kommende Hitzewellen. Dieses solle in jedem Bundesland nach denselben Vorgaben funktionieren, um mehr Transparenz und Einheitlichkeit zu schaffen. Zusätzlich weist sie darauf hin, dass sozial benachteiligte Menschen im Schnitt besonders stark unter hohen Temperaturen leiden. Drei konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz hat der VdK Deutschland in einer Pressemitteilung formuliert. Zum einen wird ein freiwilliges Hitzeregister vorgeschlagen, das sich gezielt an vulnerable Gruppen richten soll, damit die Kommunen diesen während einer Hitzewelle eine individuell angepasste Beratung und Unterstützung anbieten können. Zweitens sollen genügend Fördermittel bereitgestellt werden, damit alle Bürger*innen unabhängig vom Einkommen ihre Wohnung kühlen können. Zuletzt plädiert der Verband für eine stärkere Abkühlung öffentlicher Plätze und Gebäude durch bauliche Maßnahmen sowie die Schaffung von Grünflächen und das Aufstellen von Trinkbrunnen. Der Ausbau präventiver und schützender Maßnahmen im Fall extremer Hitze liegt auch im Interesse der Seniorenpolitik. Hitze bedroht zunehmend die Gesundheit älterer Menschen und führt zu vermeidbaren Todesfällen unter Senior*innen, weshalb ein schnelles, flächendeckendes und einheitliches Handeln seitens der Regierung Leben retten könnte.
Staat
Viel Kritik an Erhöhung des Renteneintrittsalters
12. August 2026Weiterlesen Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden. Erste wissenschaftliche Studien und Forschungen zeigen jedoch bereits, dass eine Rente mit 70 oder noch später dazu führen könnte, dass zahlreiche Fachkräfte trotz altersbedingter Erkrankungen weiterarbeiten müssten. Beispielsweise befasste sich ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit der Frage, ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aus gesundheitlicher Sicht zumutbar sei. Hierfür wurde auf Grundlage von Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) untersucht, mit wie vielen gesunden Jahren eine durchschnittliche Person in Deutschland rechnen kann, wobei zwischen sozial privilegierten und sozial benachteiligten Gruppen unterschieden wurde. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere Menschen mit einer geringeren Qualifikation und einem eher niedrigen Einkommen häufig bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters keine gesunden Jahre mehr vor sich haben. Sie müssten also trotz erheblicher gesundheitlicher Beschwerden einer Beschäftigung nachgehen, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dasselbe gilt für Beschäftigte aus Branchen mit einer besonders hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung. Zudem fanden die Forscher*innen heraus, dass unter jungen Menschen zwischen 18 und 44 Jahren die Zahl gesundheitlicher Beschwerden steigt. Zwei der Ursachen hierfür sind der Anstieg von Adipositasfällen und die zunehmende psychische Belastung. Auch Erkrankungen der Muskulatur und Knochen treten hierzulande in der jungen Generation immer häufiger auf. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters berücksichtigt somit nicht die ungleich verteilten Ressourcen und Arbeitsbelastungen der Deutschen. Personen, die unter ungünstigen Bedingungen leben und arbeiten, droht bereits weit vor Erreichen des Renteneintrittsalters eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Dies würde wiederum den Gesundheitssektor stärker belasten. Unter den Ministerpräsident*innen der Länder herrscht Uneinigkeit über den Umgang mit der „Rente mit 63“. Die Regierungen der ostdeutschen Bundesländer sowie Stimmen aus der SPD sprechen sich tendenziell dafür aus, diese Regelung beizubehalten. Konservative und arbeitgebernahe Politiker*innen fordern hingegen die Abschaffung der Regelung, um die durchschnittliche Anzahl geleisteter Beitragsjahre zu erhöhen.
Pflegestützpunkte inzwischen fast bundesweit verfügbar
7. August 2026Weiterlesen Pflegestützpunkte werden insbesondere von Menschen genutzt, die Fragen zum Thema Pflege haben, weil sie beispielsweise Angehörige versorgen oder selbst pflegebedürftig sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können sie den individuellen Unterstützungsbedarf ermitteln und Angehörigen geeignete Vorgehensweisen aufzeigen. Auch wer sich mit der Bürokratie, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht, überfordert oder orientierungslos fühlt, kann sich von den Berater*innen – oftmals ausgebildeten Pflegefachkräften – vor Ort unterstützen lassen. Ebenso geben die Mitarbeitenden Auskunft bei der Suche nach einem Pflegeheim oder Pflegedienst sowie zur Beantragung eines Pflegegrades. Die Berater*innen verfügen über umfassende Kenntnisse der lokalen Angebote und Institutionen und können Ratsuchende bei Bedarf an diese vermitteln. Auch Fragen zur Selbstfürsorge pflegender Angehöriger können Anlass für den Besuch eines Pflegestützpunktes sein. Aktuell gibt es in Deutschland etwa 700 Pflegestützpunkte. Der Sozialverband VdK Deutschland bemängelt, dass mittlerweile zwar fast jedes Bundesland über Pflegestützpunkte verfügt, diese jedoch ungleich über das Bundesgebiet verteilt sind. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Länder selbst entscheiden können, wo und wie viele Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Besonders deutlich zeigt sich dies in Bayern, wo es regional große Unterschiede gibt. Vor allem ländlich geprägte Regionen, in denen die Versorgungsstrukturen ohnehin Lücken aufweisen, verfügen häufig über zu wenige Pflegestützpunkte. „Der VdK fordert, dass die Pflege zu einer Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge wird“, heißt es in einer Stellungnahme vom 06. Juli. Auf diese Weise soll der Zugang zu Pflegestützpunkten allen Menschen unabhängig vom Wohnort ermöglicht werden. Den Ihrem Wohnort nächstgelegenen Pflegestützpunkt können Sie auf der Website des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) durch die Eingabe Ihrer Adresse oder Postleitzahl ermitteln. Anschließend erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche Pflegestützpunkte in Ihrer Region, einschließlich ihrer Kontaktdaten und Leistungen.
Viele Senior*innen erhalten unzureichende Rente – mehrere Risikofaktoren identifiziert
3. August 2026Weiterlesen Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, liegt die monatliche Rente zahlreicher Senior*innen unterhalb der Armutsgrenze von 1.446 Euro, was 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung entspricht. Zwar verfügen Rentner*innen nicht selten über weitere finanzielle Mittel, beispielsweise durch Rücklagen, dennoch gelten knapp 20 Prozent aller Menschen im Rentenalter als armutsgefährdet. Der Gender Pay Gap, welcher die Differenz zwischen dem Einkommen von Frauen und Männern trotz vergleichbarer Tätigkeit beschreibt, spiegelt sich auch in der Höhe der Rentenbezüge wider: Frauen erhalten demnach mehr als doppelt so häufig eine Rente unterhalb der Armutsgrenze wie Männer. Auch die tatsächliche Altersarmut ist unter Rentner*innen weiter verbreitet, wobei dieser Unterschied in den ostdeutschen Bundesländern geringer ausfällt als im Westen. Neben dem Geschlecht besteht noch ein weiterer Risikofaktor für geringe Rentenansprüche: die häusliche Pflege von Angehörigen. Damit für pflegende Erwerbstätige Rentenpunkte gutgeschrieben werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein zeitlicher Mindestumfang der häuslichen Pflege von zehn Stunden pro Woche, eine Erwerbstätigkeit von weniger als 30 Stunden wöchentlich sowie mindestens Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Rentenpunkte und damit ein erhöhtes Risiko für Altersarmut. Selbst wenn Pflegende Rentenpunkte erhalten, können diese die aufgrund der Pflegesituation häufig geringeren Rentenansprüche zumeist nicht ausgleichen. Expert*innen sehen hierin einen Widerspruch, da die Bundesregierung einerseits die häusliche Pflege stärken wolle, andererseits pflegende Angehörige, die durch Beruf und Pflege einer doppelten Belastung ausgesetzt sind, finanziell nur begrenzt unterstütze. Beide Risikofaktoren werden von vielen Seiten als ungerecht empfunden, da die jahrzehntelange Erwerbsarbeit sowie die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung im Ruhestand nicht durch eine angemessene Rente gewürdigt würden. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren könnte etwa dazu führen, dass die Zahl armutsgefährdeter Senior*innen in Deutschland weiter ansteigt. Sozialhilfe wird bereits jetzt von zahlreichen Rentner*innen in Anspruch genommen, doch auch hier ist mit Kürzungen zu rechnen. Die Linken-Politikerin Sarah Vollath bezeichnet die derzeitige Situation als „skandalös“ und fordert die Bundesregierung auf, eine gerechte und solidarische Rentenregelung zu schaffen, welche die jahrzehntelangen Leistungen von Rentner*innen entsprechend würdigt.
Weiterlesen Der Mitte Juli veröffentlichte Report Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienst Bund führt zahlreiche quantitative Daten zur gegenwärtigen Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland auf. Auffallend ist dabei, dass sich die Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb von weniger als zehn Jahren verdoppelt hat und nun bei rund 6 Millionen liegt. Schätzungen des Statistischen Bundesamts gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten 30 Jahre mehr als 1,5 Millionen weitere Personen pflegebedürftig werden. Besonders die Zunahme der Pflegebedürftigkeit unter jüngeren Personen sticht hervor. Diese liegt in der Gruppe der unter 70-Jährigen bei über 150 Prozent. Der Anstieg lässt sich unter anderem durch die Pflegereform 2017 erklären, durch die die Beantragung eines Pflegegrades insbesondere im Falle psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen niedrigschwelliger geworden ist. Noch deutlicher zeigt sich dieser Trend bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen: Waren es im Jahr 2015 kaum mehr als 50.000, gelten aktuell rund 190.000 Minderjährige als pflegebedürftig. Pflegegrad 2 ist mit rund einem Drittel der nach häuslichen Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vergebenen Pflegegrade der am häufigsten vergebene Pflegegrad. Zudem konnte ermittelt werden, dass die meisten Menschen mit etwa 85 Jahren erstmals pflegebedürftig werden. Dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer, wobei gut 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland weiblich sind. Nur etwas mehr als ein Zehntel aller Pflegebedürftigen lebt in einer stationären Pflegeeinrichtung, während etwa 85 Prozent in den eigenen vier Wänden wohnen. Besonders Frauen leben häufig allein, was sich darauf zurückführen lässt, dass ihre (männlichen) Ehepartner im Durchschnitt älter sind und eine geringere Lebenserwartung haben. Die häusliche Versorgung alleinlebender Personen nimmt Angehörige aufgrund des intensiven Abhängigkeitsverhältnisses besonders stark in die Verantwortung. Obwohl die gegenwärtigen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen insbesondere durch die Union befürwortet werden, setzt sich die CSU verstärkt für eine Entlastung pflegender Angehöriger ein. Anlässlich dessen fanden bereits Gespräche zwischen Alexander Hoffmann, Vorsitzendem der CSU-Landesgruppe, und der Deutschen Presse-Agentur statt. Hoffmann sprach dabei von dem Ziel, die Entlastung der Pflegekassen mit der Unterstützung pflegender Angehöriger miteinander zu vereinbaren. Konkrete Angaben zu möglichen Maßnahmen sind bislang jedoch nicht bekannt.
Neues Altersvorsorgedepot ab 2027
22. Juli 2026Weiterlesen Wie das neue Altersvorsorgedepot im Detail ausgestaltet sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Dies wird sich mit der Einführung entsprechender Angebote auf dem Markt zeigen. Voraussichtlich wird eine Anlage in verschiedene Fonds, Anleihen oder vergleichbare Anlageformen möglich sein. Der Staat wird die ersten 360 Euro im Jahr mit 50 % fördern, darüber hinaus Einzahlungen bis zu 1.800 Euro mit 25 %. Maximal sind somit Förderungen von 540 Euro pro Jahr möglich. Für Eltern wird es zusätzliche Zuschüsse geben, für unter 25-Jährige zudem einen einmaligen Bonus. Der Mindestbetrag der Einzahlung soll bei 10 Euro im Monat liegen. Vorgesehen ist außerdem ein Standarddepot, das insbesondere für Einsteiger*innen geeignet ist. Dieses soll so ausgestaltet werden, dass es auch digital und ohne Beratung abgeschlossen werden kann. Der Staat möchte neben privaten Anbietern wie Banken oder Lebensversicherungen ebenfalls ein eigenes Angebot schaffen. Während der Ansparphase sollen laut Gesetzentwurf keine Steuern auf Vorabpauschalen anfallen. Außerdem sollen Fondswechsel steuerfrei möglich sein. Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten erstmals auch Selbstständige Zugang zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge, die nicht an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt ist. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Depot, das frei gestaltet werden kann und bei dem Depotinhaber*innen jederzeit Geld entnehmen können, wird das Altersvorsorgedepot ab Renteneintritt in Raten ausgezahlt, sodass das verbleibende Vermögen weiterhin angelegt bleibt. Zu Beginn soll es möglich sein, 30 % des angesparten Vermögens zu entnehmen. Trotz der Vorteile gibt es Aspekte, die kritisch betrachtet werden können. So unterliegen Fondsanlagen Kursschwankungen und sind daher anfällig für kurzfristige Verluste. Zudem setzt die Nutzung des Altersvorsorgedepots ein gewisses Verständnis für Geldanlagen und Fonds voraus, das nicht jede*r mitbringt. Unterstützung dabei, Chancen und Risiken besser einschätzen zu können, könnte daher sinnvoll sein. Darüber hinaus ließe sich argumentieren, dass Menschen mit geringem Einkommen benachteiligt werden, da sie weniger einzahlen können und somit auch weniger Förderung erhalten. Eine gezieltere Ausgestaltung der Fördermechanismen wäre hier denkbar. Genauere Informationen zum Altersvorsorgedepot finden sich auf Finanztip.de. Auf Finanzen.net steht zudem ein Rechner zur Verfügung, mit dem sich die mögliche Förderung berechnen lässt.
Weiterlesen Erste Überlegungen zur Erneuerung der Strukturen in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz wurden bereits im vorletzten Jahr seitens der Ampelregierung geäußert, verbunden mit dem Ziel eines Starts im Jahr 2027. Im vergangenen Jahr wurde der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen. Langfristiges Ziel ist es, mehr Interessent*innen für den Pflegeberuf zu gewinnen, um Lücken in der Personalabdeckung zu schließen und die Bürokratie zu reduzieren. Der an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelte Entwurf umfasst sowohl einen Rahmenlehrplan als auch einen Rahmenausbildungsplan. Darin sind Inhalte, Strukturen, Regelungen, Rechte und Pflichten festgehalten, welche die geplante Pflegefachassistenzausbildung charakterisieren sollen. Diese sind nicht bindend; die Länder können jedoch Anpassungen vornehmen. Laut einer Ministeriumssprecherin bietet der Ausbildungsplan Anregungen für (verpflichtende) Praxiseinsätze und Übungsaufgaben, um den Auszubildenden möglichst viele Kompetenzen zu vermitteln, die im Pflegeberuf von entscheidender Bedeutung sind. Die Dauer der Ausbildung wird mit 1,5 Jahren angegeben, sie lässt sich im Falle beruflicher Vorerfahrung allerdings verkürzen. Die Pflegefachassistenzausbildung soll den bisherigen bundesweiten Flickenteppich vergleichbarer Ausbildungen ersetzen. Darüber hinaus soll es Absolvent*innen möglich sein, in jeder beliebigen Pflegeeinrichtung tätig zu sein und mehr Aufgaben als bislang übernehmen zu können, um diese je nach Bedarf gemeinsam mit Pflegefachpersonen wahrzunehmen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) befürworten die Flexibilität und Niedrigschwelligkeit des Modells und erhoffen sich eine langfristige Stabilisierung der seit Jahren angespannten Pflegesituation. Im vergangenen Jahr entschieden sich knapp 64.000 Personen in Deutschland für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, was einem Plus im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Einen ähnlichen Anstieg verzeichnet auch das Pflegestudium, das 2025 von rund 1.800 Menschen begonnen wurde. An diese Entwicklung soll die Pflegefachassistenzausbildung anknüpfen – nicht zuletzt durch eine höhere Vergütung. Das BMBFSFJ und das BMG werden die Vorschläge der Fachkommission innerhalb der nächsten Monate prüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Entwurf mit dem Pflegefachassistenzgesetz vereinbar ist, bevor die Pflegefachassistenzausbildung voraussichtlich am 1. Januar 2027 startet. Die Pflegefachassistenzausbildung ist nicht mit Advanced Practice Nursing (APN) zu verwechseln. Dabei handelt es sich um Pflegefachpersonen mit erweiterten Befugnissen, unter anderem in der medizinischen Versorgung chronisch kranker Patient*innen. Darüber hinaus sollen sie eine Vermittlerrolle zwischen verschiedenen Akteur*innen im Gesundheits- und Pflegebereich übernehmen, um nicht notwendige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz formuliert werden, das das genaue Profil der APN definiert. Gespräche zwischen Nina Warken und einem Expert*innenstab laufen bereits.
Weiterlesen Anlässlich des Internationalen Tages gegen die Misshandlung älterer Menschen am 15. Juni veröffentlichte die Bundearbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) eine Pressemitteilung, in der sie die Bundesregierung dazu aufruft, ältere Menschen konsequenter vor Gewalt zu schützen und Beratungsangebote auszubauen. Gerade niedrigschwellige Anlaufstellen seien wichtig, da sich viele Betroffene nicht unmittelbar an die Polizei wenden möchten. Zudem verweist die BAGSO auf die 2024 beschlossene EU-Gewaltschutzrichtlinie. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis spätestens Mitte 2027 einheitliche Regelungen zu Schutz, Prävention und Strafverfolgung umzusetzen. Vorgesehen sind unter anderem Aufklärungskampagnen, Schulungen für Fachpersonal sowie der Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Die Richtlinie richtet sich zwar in erster Linie gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, nach Auffassung der BAGSO können viele der vorgesehenen Maßnahmen jedoch auch älteren Menschen zugutekommen. Seit Langem fordern verschiedene Verbände, ältere Menschen besser vor Gewalt zu schützen. Die BAGSO spricht sich unter anderem dafür aus, ein Recht auf gewaltfreie Pflege gesetzlich zu verankern – ähnlich dem bereits bestehenden Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dadurch sollen Betroffene ermutigt werden, Gewalterfahrungen anzusprechen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Internationale Tag gegen die Misshandlung älterer Menschen wurde 2006 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und macht in diesem Jahr zum 20. Mal auf Gewalt im Alter aufmerksam. Er soll das Bewusstsein für das Thema stärken und dazu beitragen, Prävention, Schutz und Unterstützung für ältere Menschen weiter auszubauen. Auch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat anlässlich des Aktionstages eine Stellungnahme veröffentlicht.
Weiterlesen In einer Meldung der Bertelsmann Stiftung wurde darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ jährliche Einsparungen von mehr als 9,5 Milliarden Euro ermöglichen könnte. Die Regelung erlaubt es Arbeitnehmer*innen mit mindestens 45 Beitragsjahren, bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat wiederholt Überlegungen geäußert, den Zugang zu einem früheren Renteneintritt zu erschweren und das Renteneintrittsalter anzuheben. Begründet wird dies unter anderem mit den finanziellen Herausforderungen des Rentensystems. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen jedoch eine breite Unterstützung für die bestehende Regelung. 75 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, die abschlagsfreie Rente weiterhin ab 65 Jahren zu ermöglichen. 78 Prozent unterstützen zudem die Beibehaltung entsprechender Regelungen für schwerbehinderte Menschen. Nur rund zehn Prozent befürworten Einschränkungen, während lediglich drei Prozent für eine vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Rente eintreten. Geschlecht, Wohnort oder politische Orientierung hatten laut Umfrage keinen nennenswerten Einfluss auf die Ergebnisse. Bentele fordert die Bundesregierung auf, von einer Anhebung des Renteneintrittsalters abzusehen. Stattdessen spricht sie sich für stärkere Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung aus, damit Menschen länger gesund arbeiten können. Besonders hebt sie die Bedeutung von Rehabilitationsmaßnahmen hervor, die Beschäftigten nach längeren Erkrankungen die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern sollen. Diese Angebote müssten barrierefrei, leicht zugänglich und stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden. Darüber hinaus fordert der Sozialverband VdK Deutschland eine Arbeitsmarktpolitik, die Inklusion, Gleichberechtigung und Solidarität stärker in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehöre auch die konsequente Einhaltung der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Schwerbehinderung. Ziel sei es, gesundheitliche Belastungen und finanzielle Risiken im Alter zu verringern, von denen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen besonders häufig betroffen sind. Der VdK hat die Ergebnisse der Umfrage sowohl in einem Artikel als auch in einem Video aufbereitet.
Was steckt hinter dem sogenannten „Renten-Knall“?
24. Juni 2026Weiterlesen Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die prognostizierten Beitragserhöhungen nicht auf neuen politischen Beschlüssen beruhen. Vielmehr basieren sie auf Finanzprognosen der Deutschen Rentenversicherung, die seit Jahren regelmäßig veröffentlicht werden. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Rentenzahlungen überwiegend aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebenden. Da die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Rente gehen, steigen die Ausgaben. Gleichzeitig rücken weniger Menschen in den Arbeitsmarkt nach und zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein. Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich deshalb bereits seit längerer Zeit ab, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen werden. Auch die erwartete Größenordnung der Erhöhungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Der Beitragssatz wird dabei nicht beliebig festgelegt. Gesetzlich ist geregelt, unter welchen Bedingungen er angepasst wird. Eine Rolle spielen unter anderem die Lohnentwicklung, die Rentenausgaben sowie die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung. Fällt diese unter eine gesetzlich festgelegte Mindestgrenze, müssen die Beiträge angehoben werden. In der Berichterstattung werden die Zahlen häufig dramatischer dargestellt, als sie tatsächlich wirken. Wenn beispielsweise berichtet wird, dass eine Person mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro künftig 300 Euro mehr im Jahr zahlen müsse, klingt dies zunächst nach einer erheblichen Belastung. Umgerechnet entspricht dies jedoch 25 Euro pro Monat. Da Arbeitgebende die Hälfte des Rentenbeitrags übernehmen, läge die zusätzliche Belastung für Beschäftigte in diesem Beispiel bei 12,50 Euro monatlich. Höhere Beiträge werden zudem nicht grundsätzlich negativ bewertet. Laut Sozialstaatradar 2026 geben drei Viertel der Beschäftigten an, bereit zu sein, höhere Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wenn dadurch die Rentenleistungen langfristig gesichert werden können. Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und die Belastung der Beschäftigten zu begrenzen, fordert der Sozialverband VdK: Ein starker Arbeitsmarkt gilt dabei als besonders wichtig. Der VdK sieht unter anderem Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen, bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, bei den Chancen älterer Beschäftigter auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben sowie beim Ausbau von Kinderbetreuung, Bildung und Qualifizierungsangeboten.









