Weiterlesen Die Ministerin verweist darauf, dass die Hinweise auf wachsende soziale Notlagen unter älteren Menschen schon länger zunehmen. Berichte über Rentner*innen, die ihre Einkäufe genau abwägen müssen, oder über ältere Menschen, die Pfandflaschen sammeln, um notwendige Ausgaben zu decken, sind für Bas alarmierende Beispiele einer strukturellen Schieflage. Für sie sind solche Fälle kein Randphänomen mehr, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass das System immer mehr an Grenzen stößt. Im Interview spricht Bas ungewöhnlich klar. Deutschlands Rentensystem, einst ein stabiler Grundpfeiler der sozialen Sicherheit, gerate unter dem Druck der demographischen Entwicklung zunehmend ins Wanken. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während die Zahl der Beitragszahler*innen abnimmt. „Das derzeitige Modell ist auf Dauer nicht tragfähig“, warnt sie. Die Lage sei zwar ernst, aber weiterhin korrigierbar – vorausgesetzt, Politik und Gesellschaft seien bereit, entschlossen zu handeln. Die Ministerin betont, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen werden. Anstatt einzelne Parameter zu verändern, brauche es einen strukturellen Neustart, der das Rentensystem langfristig stabilisiere und gerechter mache. Dabei müsse die gesetzliche Rente gestärkt und gleichzeitig besser mit betrieblicher und privater Vorsorge verzahnt werden. Die verschiedenen Säulen der Altersabsicherung müssten „neu zusammengedacht“ werden, um den Herausforderungen kommender Jahrzehnte standzuhalten. Eine zentrale Rolle soll dabei die unabhängige Rentenkommission spielen, die noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Bas erwartet von ihr klare, mutige Vorschläge, die über symbolische Korrekturen hinausgehen. Die Kommission solle eine tragfähige Grundlage für langfristige Reformen entwickeln – wohl wissend, dass dies von allen Koalitionspartnern Kompromissbereitschaft verlangen wird. Politisch ist das Vorhaben brisant. Die Ampelkoalition ringt seit Monaten um das geplante Rentenpaket, das vor allem wegen der Frage, wie das Rentenniveau dauerhaft gesichert werden kann, für Spannungen sorgt. Bas warnt eindringlich davor, notwendige Entscheidungen immer wieder aufzuschieben. Ein Scheitern würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung beschädigen, sondern auch politischen Kräften Auftrieb geben, die soziale Unsicherheit gezielt ausnutzen. Neben der finanziellen und strukturellen Perspektive unterstreicht Bas die moralische Dimension der Debatte. Ein verlässliches Rentensystem sei ein zentrales gesellschaftliches Versprechen an jene, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, gepflegt und einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. „Menschen, die 40 Jahre oder länger gearbeitet haben, müssen im Alter ohne Angst leben können“, betont sie. Dieses Versprechen müsse die Politik erneuern. Mit ihrem Vorstoß setzt Bas einen deutlichen Akzent in einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den nötigen Mut findet, das Rentensystem nicht nur zu modernisieren, sondern grundlegend neu aufzustellen. Für Bas ist klar: Wer heute zögert, gefährde nicht nur die Zukunft der jungen Generation, sondern nehme auch in Kauf, dass immer mehr Menschen im Alter in Unsicherheit leben würden.
Staat
Zukunftspaket Pflege – Bedarfsorientiert, selbstbestimmt, digital
18. November 2025Weiterlesen Zudem sollen lokale Angebote, Nachbarschaftshilfen und Modelle für Regionen mit wenigen Pflegeangeboten gestärkt werden. Prävention soll dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern und das System langfristig zu entlasten. Erste Aussagen der Arbeitsgruppe Mitte Oktober 2025 bestärken die oben genannten Punkte: Hamburgs Sozialsenatorin betont die Bedeutung der ambulanten Pflege, damit Menschen möglichst lange zu Hause leben können. Angehörige sollen stärker unterstützt werden, um Pflege, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Zudem fordert sie eine faire Finanzierung, bei der Leistungsstarke mehr beitragen und Pflegebedürftige finanziell entlastet werden. NRW-Minister Laumann sieht die Notwendigkeit, das komplizierte Leistungsrecht der Pflegeversicherung zu vereinfachen und Lösungen für kurzfristige Pflege-Notfälle zu schaffen. Er betont ebenfalls die Bedeutung der häuslichen Pflege, da der Großteil der Versorgung zu Hause stattfindet. Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeitsgruppe betrifft die Digitalisierung: Sie soll Pflegekräfte und Angehörige entlasten, etwa durch digitale Informationsplattformen, effizientere Dokumentation und technische Assistenzsysteme. Hürden wie strenge Datenschutzauflagen müssten jedoch abgebaut werden. Fachleute betonen, dass digitale Lösungen helfen könnten, Zeit zu sparen und Pflegepersonal sinnvoller einzusetzen – nicht zuletzt, indem unnötige Routinearbeiten vermieden werden.
Von der Hoffnung zur Ernüchterung? Streit um die Pflegekammer
30. Oktober 2025Weiterlesen In Rheinland-Pfalz steht die Pflegekammer erneut in der Kritik. Während sie 2026 ihr zehnjähriges Bestehen feiern könnte, wächst der Widerstand unter Pflegekräften. Der Trierer Krankenpfleger und Pflegebündnis-Sprecher Michael Pauken, der sich ursprünglich für die Kammer eingesetzt hatte, zeigt sich heute enttäuscht. Nach fast einem Jahrzehnt habe die Einrichtung für Pflegefachkräfte „nichts verbessert“. Viele fragten sich, warum sie in Rheinland-Pfalz Beiträge zahlen müssten, während in anderen Bundesländern keine Gebühren anfallen. Laut Pauken stelle das sogar einen Nachteil für den Standort dar. Im September 2025 protestieren Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz erneut gegen die Landespflegekammer – vor allem wegen der Pflichtmitgliedschaft und der jährlichen Beiträge (im Schnitt etwa 140 Euro). Kritiker werfen der Kammer vor, kaum konkrete Verbesserungen für Pflegekräfte erreicht zu haben. Eine Petition zur Abschaffung der Pflegekammer hat bereits über 2.800 Unterschriften gesammelt. Zwischen Befürworter*innen, die in der Pflegekammer eine Stärkung des Berufs sehen, und Gegnern, die sie als bürokratische Belastung empfinden, spitzt sich der Streit in Rheinland-Pfalz also weiter zu. Auch die Politik reagiert auf die anhaltende Kritik: CDU-Landeschef Gordon Schnieder (RLP) fordert eine grundlegende Reform der Landespflegekammer und plädiert für eine freiwillige Mitgliedschaft nach bayerischem Vorbild: In Bayern existiert keine Pflegekammer; stattdessen wurde 2017 die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als alternative Interessenvertretung der Pflegeberufe gegründet. SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betont hingegen die Notwendigkeit einer starken Vertretung für die Pflegeberufe, erkennt jedoch den zunehmenden Verlust an Akzeptanz in der Berufsgruppe und fordert Veränderungen, um das Vertrauen der Pflegekräfte wiederzugewinnen. Pflegekräfte fordern unterdessen eine Vollbefragung aller Mitglieder und die Abschaffung der Pflichtbeiträge. Pflegeberufekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen der Staat bestimmte Aufgaben überträgt. Sie sollen die Wertschätzung und politische Sichtbarkeit des Pflegeberufs erhöhen und dessen berufliche Identität fördern – ähnlich wie bei Ärzt*innen oder Apotheker*innen. Die Gründung erfolgt auf Länderebene. Alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes werden verpflichtend Mitglieder und zahlen einkommensabhängige Beiträge, um eine gemeinsame, demokratische Vertretung der Berufsgruppe zu ermöglichen. Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 21. Mai 2021 ohne weitere Debatte das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer beschlossen. Vertreter*innen der Pflege, darunter Markus Mai von der Bundespflegekammer, kritisierten das Vorgehen als undemokratisch und inhaltlich unausgereift. Sie bemängelten, dass weder Pflegekräfte noch Patientenvertreter angehört wurden und dass die Politik keinen Plan zur Sicherung der pflegerischen Versorgung habe. Mit der Auflösung verliert die Pflege ihre institutionelle Vertretung in wichtigen gesundheitspolitischen Gremien. Der damalige Vizepräsident Frank Vilsmeier warnte, dass mit dem Ende der Kammer der Einfluss der Pflegefachpersonen sinke und künftig wieder berufsfremde Akteure über Pflegefragen entscheiden würden.Kritik an der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wächst
Proteste gegen Pflichtmitgliedschaft
Reaktionen von Kammer und Politik
Aufgaben und Bedeutung der Pflegekammern
Beispiel Schleswig-Holstein: Auflösung der Pflegekammer
Weiterlesen Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Birte Pauls hervor. Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Auslastung der stationären geriatrischen Betten bei 82 Prozent – und damit unter dem Richtwert von 90 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es sogar nur 73 Prozent. Noch deutlicher ist das Bild im teilstationären Bereich: Hier erreichten die geriatrischen Tageskliniken 2023 lediglich 60 Prozent Auslastung. Regional zeigen sich dabei große Unterschiede: Während einzelne Häuser wie die Westküstenkliniken Brunsbüttel mit über 100 Prozent stark ausgelastet waren, blieben andere Einrichtungen – etwa in Geesthacht oder Oldenburg – deutlich darunter. Berücksichtigt werden sollte auch, dass ein verengter Blick auf die Anzahl der Betten einen möglichen Personalmangel nicht abbildet. Die Zahl der geriatrischen Planbetten ist in den letzten Jahren leicht gestiegen. Grund dafür ist eine Erweiterung des DRK-Geriatriezentrums in Lübeck um 23 Betten. Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein derzeit 1.250 vollstationäre Betten und 379 tagesklinische Plätze. Allerdings wurde das tagesklinische Angebot in Schleswig – betrieben vom St. Franziskus Hospital Flensburg – im Oktober 2024 aus personellen Gründen geschlossen, was zu einem Verlust von 12 Behandlungsplätzen führte. Laut Landesregierung ist die geriatrische Versorgung flächendeckend gewährleistet: Rund 90 Prozent der Bevölkerung erreichen innerhalb von 30 Autominuten ein Krankenhaus mit geriatrischem Angebot. Dennoch berichten Einrichtungen von Kapazitätsengpässen und längeren Wartezeiten – ein Zeichen, dass die vorhandenen Betten nicht immer ausreichen oder Personal fehlt. Der aktuelle demografische Wandel verschärft die Lage weiter. Prognosen zufolge wird die Zahl der geriatrischen Fälle in Schleswig-Holstein bis 2035 um rund 23 Prozent steigen – von 3,65 Fällen pro 10.000 Einwohner im Jahr 2022 auf 4,49 Fälle. Dafür werden nach Schätzungen etwa 200 zusätzliche stationäre Betten benötigt. Ob diese Kapazitäten personell abgedeckt werden können, ist jedoch unklar. Das soll in den geplanten Regionalgesprächen im Zuge der Krankenhausplanung thematisiert werden. Mit dem neuen Krankenhausplan und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird das bisherige Geriatriekonzept des Landes überarbeitet. Zukünftig werden geriatrische Leistungen auf Basis bundeseinheitlicher Leistungsgruppen geplant. Dadurch verliert das bisherige Konzept des Landes seine Gültigkeit, der Gestaltungsspielraum der Landesregierung wird kleiner. Schleswig-Holstein steht vor der Aufgabe, die geriatrische Versorgung an den steigenden Bedarf anzupassen. Zwar ist das Angebot derzeit flächendeckend vorhanden, doch Auslastung, Personalengpässe und der wachsende Altersdurchschnitt der Bevölkerung zeigen: Die Versorgung älterer Menschen bleibt eine der zentralen gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.Unter dem Richtwert: Auslastung bei 82 Prozent
Mehr Betten, aber weniger Tagesplätze
Flächendeckende Versorgung – mit Engpässen
Bedarf steigt um 23 Prozent bis 2035
Reform bringt neue Strukturen
Fazit
Weiterlesen Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung des Berichts soll die Veranstaltung eine Zwischenbilanz ziehen: Wie wurde der Neunte Altersbericht aufgenommen? Welche Themen stießen auf besonderes Interesse? Welche Entwicklungen hat der Bericht angestoßen? In einem Vortrag von Prof. Dr. Andreas Kruse werden diese Fragen aufgegriffen und zugleich in einen größeren Zusammenhang mit der gesamten Altersberichterstattung der Bundesregierung gestellt. Darüber hinaus werden die zukünftigen Herausforderungen der Seniorenpolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beleuchtet. Ein besonderer Fokus liegt auf der kommunalen Politik für ältere Menschen, da die Lebensqualität im Alter stark von der lokalen Infrastruktur abhängt. Ein weiterer Programmpunkt richtet den Blick in die Zukunft: Die Arbeiten am Zehnten Altersbericht haben bereits begonnen. Die Vorsitzende der neuen Sachverständigenkommission wird das Thema des kommenden Berichts und erste Überlegungen vorstellen. Die Tagung steht unter dem Motto „Zusammenhalt kennt kein Alter“ und bildet den Abschluss der BMBFSFJ-Veranstaltungsreihe zum Neunten Altersbericht. Sie ist Teil eines zweitägigen Veranstaltungspakets gemeinsam mit dem 2. Dortmunder Demografieforum – Interessierte können sich für beide oder nur für eine der Veranstaltungen anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos. Veranstaltungsort: Mehr Informationen: https://www.neunter-altersbericht.de/zwischenbilanz Direkt zur Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/199305/buchung
Dortmunder U - Zentrum für Kunst und Kreativität (Brauturm)
Leonie-Reygers-Terrasse
44137 Dortmund
Aktivrente: Steuerfreiheit soll Arbeit im Alter fördern
22. Oktober 2025Weiterlesen Rentner*innen, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Steuerbefreiung greift direkt beim Lohnsteuerabzug und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – das heißt, der steuerfreie Zuverdienst beeinflusst nicht den Steuersatz für andere Einkünfte. Von der Regelung ausgeschlossen sind: Außerdem müssen Aktivrenter*innen auf ihren steuerfreien Zuverdienst Sozialabgaben zahlen – konkret Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie tragen dabei den vollen Krankenversicherungsbeitrag, damit sie Anspruch auf Krankengeld haben. Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen sie selbst nicht, wohl aber der Arbeitgeber den Rentenanteil. Wie stark Einzelne von der neuen Regelung profitieren, hängt von ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Faktoren wie Sonderausgaben, Kapitalerträge oder andere individuelle Umstände machen pauschale Berechnungen unmöglich. Zudem liegt der Gesetzentwurf bislang noch nicht offiziell vor. In Bayern könnten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 64.000 ältere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von der Aktivrente profitieren. Ob die Maßnahme tatsächlich viele Ältere zum Weiterarbeiten bewegt, ist jedoch fraglich. Laut IW-Expertin Ruth Marie Schüler spielen finanzielle Gründe für viele, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, eine geringere Rolle als Freude und Sinn in der Arbeit. Laut einem Referentenentwurf des Finanzministeriums soll die Aktivrente den Staat rund 890 Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese Steuerausfälle werden für den Zeitraum 2026 bis 2030 erwartet und verteilen sich auf Bund und Länder mit jeweils 378 Millionen Euro sowie auf die Kommunen mit 134 Millionen Euro jährlich. Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen verweist auf eine DIW-Studie, nach der sich die Aktivrente für den Staat ab etwa 75.000 zusätzlichen Beschäftigten positiv auswirken könnte. Der Grund: Diese Personen würden Sozialversicherungsbeiträge zahlen und durch ihren höheren Konsum mehr Umsatzsteuer generieren.Kern der Reform
Einschränkungen
Potenzieller Nutzen
Finanzielle Auswirkungen
Pflegeversicherung in der Krise? Reform soll Zukunft sichern
17. Oktober 2025Weiterlesen Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern. Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen. Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht. Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei. Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden. Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen. Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.
Weiterlesen Beide Altenparlamente sind nach demselben Schema aufgebaut: Vertreter*innen von Organisationen und Vereine für Senior*innen, aber auch ältere Menschen selbst werden für einen Tag in ihren jeweiligen Landtag eingeladen, um dort in den gemeinsamen Austausch mit Abgeordneten der Landtagsfraktionen zu kommen. Das übergeordnete Ziel ist in beiden Fällen die konzentriere Einbindung von Seniorenpolitik in politische Entscheidungen und Beschlüsse beider Länder – mit Blick auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Anliegen der älteren Bevölkerung. Sogar die Aufteilung in drei Arbeitskreise lässt sich sowohl in Kiel als auch in Schwerin finden. Schleswig-Holstein war 1989 das erste Bundesland, welches das Altenparlament initiierte, bevor Mecklenburg-Vorpommern zehn Jahre später folgte. Zudem findet das Altenparlament Schleswig-Holsteins seit seiner Gründung jährlich statt, wohingegen Mecklenburg-Vorpommern alle zwei Jahre das Altenparlament im Landtag begrüßt. Während das vergangene Altenparlament Schleswig-Holsteins erst vor wenigen Wochen tagte, ist dies in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein knappes Jahr her. Beide Länder haben für den Herbst nächsten Jahres ihr nächstes Altenparlament vorgesehen, wobei Schleswig-Holstein stets ein halbes Jahr nach jedem Altenparlament eine weitere Sitzung anbietet, in welcher das vergangene Altenparlament sowie dessen Themen und Beschlüsse gemeinsam reflektiert werden können. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies nicht der Fall. Thematisch ähneln sich die Inhalte der vergangenen Altenparlamente beider Länder durchaus. So gab es sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Arbeitsgruppe, welche sich intensiv mit der Gesundheit älterer Menschen befasste. Die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen spielte dabei insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern (mit 68 Einwohner*innen pro km² das am dünnsten besiedelte deutsche Bundesland) eine Rolle. Zuletzt hat das schleswig-holsteinische Altenparlament Feminismus im hohen Alter und dem sicheren Weg in den Ruhestand auf seine Agenda gesetzt, wohingegen man sich in Mecklenburg-Vorpommern eher auf die Entwicklung einer altersgerechten Landesstrategie sowie den Ausbau der Infrastruktur im Sinne älterer Menschen fokussierte. Die unterschiedlichen Schwerpunkte ergeben sich durch verschiedene Anliegen der Senior*innen in den beiden Ländern. In Schleswig-Holstein werden alle Beschlüsse des Altenparlaments in einem einzigen großen Schreiben zusammengefasst; die mehrere Beschlüsse aller Arbeitsgruppen fließen also gebündelt in einen Text ein. Anders ist dies in Mecklenburg-Vorpommern, wo jede der drei Arbeitsgruppen des Altenparlaments einen gesonderten Beschluss entwirft. Darüber hinaus besteht eine allgemeine Resolution, welche im vergangenen Altenparlament Mecklenburg-Vorpommerns zur 2023 beschlossenen Mobilitätsoffensive Stellung bezieht und weitere Forderungen formuliert. Dabei handelt es sich um die Ausweitung des ÖPNV inklusive einer seniorenfreundlicheren Gestaltung dessen. Bislang wurden dadurch 13 zusätzliche Buslinien im gesamten Bundesland eingerichtet. Besuchen Sie das Altenparlament Schleswig-Holstein und das Altenparlament Mecklenburg-Vorpommern, um mehr zu erfahren.
Weiterlesen EUDI steht für „European Digital Identity“ und kann als virtuelle Brieftasche (engl.: wallet) verstanden werden. Sie soll spätestens im nächsten Jahr in der gesamten Europäischen Union verfügbar sein und allen Bürger*innen der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bieten, sich digital bzw. per App auf dem eigenen Smartphone auszuweisen und zu identifizieren. Für Nutzer*innen fallen dabei keinerlei zusätzliche Kosten an. Die EUDI-Wallet kann Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Versicherungsdokumente und Führerscheine speichern, lässt sich aber auch nutzen, um orts- und zeitunabhängig Verträge zu unterschreiben, Online-Transaktionen durchzuführen und Steuererklärungen abzugeben. Der Gang zu Behörden ist somit nicht mehr in allen Fällen notwendig. Weitere Informationen zur EUDI-Wallet und ihren Funktionen hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt. Da das Programm schon in Kürze verfügbar sein wird, hat das durch die BAGSO initiierte Projekt DigitalPakt Alter eine Online-Veranstaltung organisiert, in der die EUDI-Wallet vorgestellt wird. Moderator Daniel Hoffmann wird die Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken der digitalen Brieftasche beleuchten und dabei auch einen Bezug zu der Bedeutung der EUDI-Wallet für ältere Menschen herstellen. Zusätzlich werden zwei Mitglieder der an der Entwicklung und Bereitstellung der neuen Funktion beteiligten Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) der Veranstaltung beiwohnen. Die kostenlose Veranstaltung wird über Zoom stattfinden. Nutzen Sie für Ihre Teilnahme das Anmeldeformular oder schreiben Sie eine E-Mail an hoffmann@bagso.de.
Zehnte Altersberichtskommission nimmt Arbeit auf
2. Oktober 2025Weiterlesen Pro Legislaturperiode erscheint ein Altersbericht – dieser wird dabei stets von einem Stab aus Expert*innen verschiedener Fachbereiche zusammengestellt. Am 22. September verkündigte Bundesseniorenministerin Karin Prien (CDU) die Besetzung des elfköpfigen Ausschusses für den Zehnten Altersbericht, welcher der Bundesregierung in ca. anderthalb Jahren vorliegen soll. Bei den meisten Mitgliedern der Kommission handelt es sich um Professor*innen von Universitäten und Hochschulen im gesamten deutschsprachigen Raum. Vertreten sind damit verschiedene wissenschaftliche Felder und Disziplinen – darunter Pädagogik, Soziale Arbeit und Gesundheitspolitik. Essentiell für den Zehnten Altersbericht soll das Thema „Bildung im Alter“ sein. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJF) wird die neu formierte Altersberichtskommission umfassende Forschungen zu den Bildungschancen älterer Menschen betreiben. Dies schließt die Ermittlung tatsächlicher Bedarfe, Defizite und Ungleichheiten von Bildung unter älteren Menschen mit ein. Zuletzt soll der fertige Altersbericht Empfehlungen für Maßnahmen anbieten, um allen Senior*innen in Deutschland den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Diverse Faktoren wie ein geringes Einkommen, der sogenannte Migrationshintergrund oder chronische Erkrankungen sorgen bereits unter Kindern und Jugendlichen für unterschiedlich gute Voraussetzungen bezüglich Bildung. Ob und inwieweit dies auch in der älteren Generation eine Rolle spielt, soll ebenfalls durch die elf Expert*innen im Rahmen des Zehnten Altersbericht untersucht werden. Bildung ist ein lebenslanger Prozess und gilt allgemein in jedem Alter als Bereicherung. Laut dem Deutschen Alterssurvey von 2023 bilden Menschen sich allerdings umso weniger weiter, je älter sie werden. Zeitgleich konnte die Umfrage des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) bestätigen, dass eine deutliche Mehrheit der befragten Senior*innen eine grundsätzliche Offenheit gegenüber der eigenen Inanspruchnahme von Bildungsangeboten zeigt. Auch die Expert*innen der Kommission für den Zehnten Altersbericht sind überzeugt, dass Bildung auch im hohen Alter zu einer Stärkung der sozialen Teilhabe und des allgemeinen Wohlbefindens beitrage. Um jedoch möglichst viele ältere Menschen zu erreichen, müsse die Gestaltung von Bildung sich an deren Bedürfnissen orientieren und darüber hinaus niedrigschwellig angeboten werden. Im offiziellen Bericht des BMFSFJ unterstreicht Prien die Relevanz von vielfältiger und fairer Bildung für Senior*innen durch einen Apell: „Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft.“








