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Staat

Kinder großzuziehen ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Sorge vor wirtschaftlichen Belastungen gehört zu den häufigsten Gründen, weshalb sich Frauen in Deutschland gegen eigene Kinder entscheiden. Dies zeigen Ergebnisse einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Umfrage von Statista. Gleichzeitig werden viele pflegebedürftige Menschen im Alter von ihren Angehörigen unterstützt oder gepflegt – häufig von den eigenen Kindern.

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Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung diskutiert die Bundesregierung derzeit über eine mögliche Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge für kinderlose Personen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen müssten kinderlose Versicherte ab einem Alter von 23 Jahren künftig einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Damit läge ihr Beitrag deutlich über dem von Versicherten mit Kindern, deren Beitragssatz sich je nach Kinderzahl auf bis zu 3,6 Prozent beläuft. Der Beitragszuschlag für Kinderlose würde demnach auf 0,7 Prozent steigen. Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) könnten die Pflegekassen dadurch Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro erzielen.

Angestoßen wurde der Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Er ist Teil mehrerer Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern möchte. Die geplanten Änderungen sollen in die umfassende Pflegereform einfließen, deren Gesetzentwurf für Anfang Juli erwartet wird.

Die Pläne stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert insbesondere die stärkere Belastung kinderloser Versicherter. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnt davor, dass diese Personengruppe unverhältnismäßig belastet werde, ohne dass dadurch die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung gelöst würden. Statt zusätzlicher Beiträge fordert sie Maßnahmen zur Senkung der Eigenanteile, um Pflege langfristig bezahlbar zu halten.

Kritisch gesehen wird zudem die vorgesehene Altersgrenze von 23 Jahren. Frauen bekommen in Deutschland ihr erstes Kind durchschnittlich erst mit Ende zwanzig, Männer werden häufig noch später erstmals Vater. Gleichzeitig befinden sich viele Menschen in diesem Alter noch in Ausbildung, Studium oder den ersten Berufsjahren und verfügen oftmals über vergleichsweise geringe Einkommen.

Die geplante Pflegereform wird insgesamt kontrovers diskutiert. Zahlreiche Verbände bewerten einzelne Maßnahmen als sozial unausgewogen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflegeleistungen und die Eigenanteile von Pflegebedürftigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden kann, bleibt daher eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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Um den Sozialstaat zu entlasten und die Finanzierbarkeit der Pflege langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Vorschläge diskutiert. Ein weiterer, nicht unumstrittener Ansatz stammt vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann.

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Die Idee des 50-Jährigen folgt dem Grundgedanken mehrerer Vorschläge aus den Reihen der Union, Pflegebedürftige und Angehörige stärker an den Kosten zu beteiligen. Stegemann spricht sich dafür aus, Kinder von Pflegebedürftigen stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Seit 2020 ist dies gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur dann erforderlich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Kinder mindestens 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze soll nach Stegemanns Vorstellungen deutlich gesenkt werden. Mit dieser Maßnahme könne ein weiterer Anstieg der Beiträge verhindert werden. Die bestehende Regelung bezeichnete er dagegen als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“.

Zudem plädiert Stegemann dafür, selbst genutztes Wohneigentum stärker in die Finanzierung der Pflege einzubeziehen und gleichzeitig die Beteiligung der Sozialämter an den Kosten zu reduzieren. Er begründet dies mit einer aus seiner Sicht rückläufigen Verantwortung innerhalb von Familien und verweist auf andere Länder, in denen die Finanzierung von Pflegeleistungen durch Angehörige bereits stärker verbreitet sei. Dies gelte beispielsweise für mehrere südeuropäische und asiatische Staaten.

Wie zahlreiche andere Vorschläge zur Pflegereform aus den Reihen der Union stößt auch Stegemanns Vorstoß auf Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigt sich alarmiert, spricht von „Existenzängsten“ unter Pflegebedürftigen und wirft der CDU/CSU-Fraktion vor, die Vorlage der Pflegereform immer weiter hinauszuzögern. Auch der Sozialverband VdK Deutschland warnt davor, dass viele Pflegebedürftige und ihre Familien bereits heute große Schwierigkeiten hätten, die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu tragen. Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kinder würde diese Belastung weiter erhöhen.

Unter den im Bundestag vertretenen Parteien lehnen insbesondere die SPD und das BSW den Vorschlag ab. Sie sehen darin eine unverhältnismäßige Belastung vieler Familien und sprechen sich gegen eine stärkere Heranziehung selbst genutzten Wohneigentums zur Finanzierung von Pflegekosten aus. Das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik dürfe nicht weiter belastet werden.

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Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein immer weniger stationäre Pflegeplätze. Obwohl der demografische Wandel einen zunehmenden Bedarf vermuten lässt, sank die Anzahl innerhalb der letzten drei Jahre um etwa 300 Plätze (auf gegenwärtig rund 38.500). Der Rückgang lässt sich insbesondere in den Landkreisen Segeberg, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde verorten. In Lübeck und Schleswig-Flensburg hingegen ist die Anzahl der Plätze angestiegen.

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Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, die landesweite Pflege weitestgehend zu ignorieren. Zugleich weist Birte Pauls, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, auf die zum Teil verzweifelte Lage ganzer Familien hin, welche bei der Suche nach einem Pflegeplatz für ihre Angehörigen wiederholt keinen Erfolg hätten.

Um ein genaueres Bild über die Lage der Bevölkerung bezüglich der Pflege in Schleswig-Holstein zu erhalten, hat die AOK eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Land ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im Umgang mit dem Pflegesystem gibt.

40 Prozent der Befragten vergaben für den Umgang die Note 6 (ungenügend), weitere 26 Prozent die Note 5 (mangelhaft). Außerdem gaben 85 Prozent der Befragten an, Angst vor finanziellen Lasten zu haben, welche häufig bereits jetzt nicht mehr zu stemmen seien. Jeweils knapp die Hälfte benannte die Sorge, im eigenen Pflegefall keinen stationären Platz zu finden und Angehörigen zur Last zu fallen. Lokale Angebote im Bereich der Pflege (hierzu zählen neben Pflegeheimen auch ambulante Dienste, Tagespflege und Beratungsstellen) wurden in der Umfrage ebenfalls häufig als unzureichend bewertet. Zufrieden hiermit war nur ein knappes Drittel der Befragten.

Anfang des Jahres stieg der Kosteneigenanteil für einen stationären Pflegeplatz in Schleswig-Holstein auf über 3.000 Euro, womit er sich innerhalb der vergangenen acht Jahre verdoppelt hat. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die gestiegenen Personalkosten, welche in Schleswig-Holstein inzwischen überwiegend an Tariflöhne gekoppelt sind. Mit der durchschnittlichen Rente in Schleswig-Holstein von knapp unter 1.700 Euro kann ein Heimplatz demnach häufig nicht annähernd finanziert werden.

Verglichen mit anderen Bundesländern bewegen sich die Pflegekosten in Schleswig-Holstein dennoch auf einem eher moderaten Niveau. Am höchsten sind diese in Bremen, wo ein Platz monatlich im Schnitt 3.637 Euro kostet. Darauf folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit nur geringfügig niedrigeren Kosten. Am geringsten fallen die Kosten mit 2.720 Euro in Sachsen-Anhalt aus.

Neben Forderungen an die Bundesregierung, Pflege zukunftssicher und finanziell stabil zu gestalten, wird auch nach spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Lösungen gesucht. Ein Vorschlag seitens des Sozialverbands VdK Nord zielt darauf ab, die Investitionskosten (Einrichtungen, Ausstattung, Instandhaltung) vom Land tragen zu lassen, was den Eigenanteil um etwa ein Sechstel senken könnte.

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Während die Konzeption der Pflegereform durch die Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist, wurden bereits erste Eckpunkte bekanntgegeben. Sparmaßnahmen stellen einen erheblichen Teil der Reform dar, was insbesondere bei den Leistungsempfänger*innen und den Angehörigen auf Unverständnis und Empörung stößt sowie teilweise emotionale Reaktionen hervorruft.

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Wie das Deutsche Ärzteblatt mitteilte, hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kürzlich erste offizielle Aspekte der Pflegereform verkündet. Diese sehen beispielsweise strengere Kriterien bei der Vergabe der unteren Pflegegrade und eine stärkere finanzielle Belastung Pflegebedürftiger vor. Warken begründet dies mit finanziellen Engpässen im Gesundheitswesen. Darüber macht sie pflegebedürftige Kinder und Jugendliche dafür verantwortlich, dass sich die prekäre Lage der Pflegeversicherung weiter verschärfe.

Für Aufsehen sorgt auch die geplante Kürzung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige. Dies hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer*innen mit einer allgemeinen Kürzung ihrer Rente rechnen oder alternativ mehr Beitragsjahre vorweisen müssten, um abschlagfrei in Rente gehen zu können. Christine Arbogast (SPD), niedersächsische Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, kritisiert den Vorschlag, welcher insbesondere Frauen finanziell stärker belasten würde.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtet, dass die Pflegereform die finanzielle Notlage in der Pflege verschlimmern statt entlasten wird. Sie schlägt vor, dass Rentenversicherungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige und Ausbildungskosten aus Steuermitteln übernommen und Kredite aus der Corona-Pandemie zurückgezahlt werden sollten. So könne die Pflegeversicherung einen Gewinn von neun Milliarden Euro erzielen.

Insgesamt bewerten diverse Verbände, welche sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörige einsetzen, die Pflegereform als katastrophal und lückenhaft. Bemängelt wird hauptsächlich, dass die Kürzungen primär finanziell schwächer aufgestellte Menschen beträfen und keine zukunftsorientierte Lösung böten, die Pflege in Deutschland langfristig aufrechtzuerhalten.

Auch ein Großteil der Pflegefachkräfte lehnt die von Warken vorgestellte Reform ab, was sie am Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai durch bundesweite Proteste und Demonstrationen verdeutlichte. Unterstützt wurden diese von ver.di sowie zahlreichen Krankenhäusern. Sie alle fordern einen solidarischeren, gerechteren und nachhaltigeren Umgang mit dem Sozialstaat inklusive aller beteiligten Leistungsempfangenden, damit Pflege in Deutschland nicht zu einem schwer zugänglichen Privileg werde.

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Ursprünglich sollte die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Mitte Mai dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nun soll der Gesetzesentwurf voraussichtlich erst am 27.05.2026 präsentiert werden.

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Für den Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe ist dies ein Hinweis darauf, dass die Reform noch nicht abschließend beraten und abgestimmt wurde. Gleichzeitig würde die Verschiebung zu den Plänen passen, den Entwurf noch vor der Sommerpause zu verabschieden und die Reform damit auf den Weg zu bringen.

Warken verweist insbesondere auf das erwartete Defizit der Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 22,5 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028, das höher ausfalle als ursprünglich angenommen. Um die Finanzierung zu sichern, plant sie unter anderem Einsparungen bei den Zuschüssen für die Heimunterbringung.

Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, warnt in einem Gastbeitrag für das Magazin Focus davor, dass diese Maßnahmen vor allem zulasten der Betroffenen gehen könnten. Kritisch sieht er insbesondere Pläne, die Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende zeitlich zu strecken. „Wenn die höheren Zuschussstufen künftig erst nach 18, 36 oder 54 Monaten greifen, […] würde das zwar Milliarden bei der Pflegeversicherung sparen, aber massiv zulasten der Betroffenen gehen.“

Holetschek weist zudem darauf hin, dass eine solche Regelung den Bedarf an Hilfe zur Pflege erhöhen könnte. Dabei handelt es sich um Sozialleistungen für Pflegebedürftige, deren eigene finanzielle Mittel sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Finanziert werden diese Leistungen von Kommunen und Bezirken.

Auch die DAK-Gesundheit hat sich mit den möglichen Folgen der Reform beschäftigt und beim Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Pläne das Armutsrisiko für Pflegeheimbewohnende erhöhen könnten. Durch die spätere Gewährung von Zuschüssen würden auf Betroffene durchschnittliche Mehrkosten von 161 Euro pro Monat zukommen. Gleichzeitig könnte die Zahl der Menschen steigen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Die Kommunen würden dadurch nach Berechnungen des Gutachtens mit rund zwei Milliarden Euro zusätzlich belastet. DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert daher eine Lösung, „die die Lasten fair verteilt und keine weitere finanzielle Überforderung vieler Heimbewohnenden nach sich zieht“.

Der Deutsche Pflegerat betont ebenfalls, dass die Perspektiven von Patient*innen, Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften stärker berücksichtigt werden müssten. Die Diskussion dürfe sich nicht ausschließlich auf Kostenfragen konzentrieren, sondern müsse auch die Auswirkungen auf die Versorgung und die Betroffenen in den Blick nehmen.

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Mit der Hinterbliebenenrente kommen viele Menschen erstmals in Berührung, wenn der/die Partner*in verstirbt. In dieser ohnehin emotional belastenden Zeit empfinden viele Betroffene die Auseinandersetzung mit Anträgen und Regelungen als zusätzliche Überforderung. Ein achtminütiges Video des Sozialverbands VdK Deutschland fasst daher wichtige Informationen und Hinweise zur Hinterbliebenenrente zusammen und soll Witwer*innen und Hinterbliebenen bei der Orientierung und Antragstellung helfen.

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Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Leistungen, die sich aus Teilen der Rente der verstorbenen Partner*in zusammensetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. In Einzelfällen kann die Deutsche Rentenversicherung nach eingehender Prüfung jedoch Ausnahmen zulassen. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben nicht nur Witwer*innen, sondern auch Vollwaisen sowie Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für bereits geschiedene Ehen gilt der Anspruch dagegen nicht.

Was unterscheidet die kleine von der großen Hinterbliebenenrente?

Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Für die große Hinterbliebenenrente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die kleine Hinterbliebenenrente setzt dagegen lediglich voraus, dass ein Versicherungsverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und die hinterbliebene Partner*in keine neue Ehe eingeht. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente werden 25 Prozent der Rente der verstorbenen Partner*in für maximal zwei Jahre ausgezahlt. Die große Hinterbliebenenrente beträgt hingegen zwischen 55 und 60 Prozent und ist zeitlich nicht befristet. Eine Sonderregelung gilt im sogenannten Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall weiterhin die volle Rente der/des Verstorbenen.

Wie hoch fällt die Hinterbliebenenrente aus?

Aktuell liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wird dieser überschritten, werden nicht mehr 100 Prozent, sondern lediglich 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zudem ist zu beachten, dass auch auf die Hinterbliebenenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für die Berechnung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, da sie auf die hierfür notwendigen Daten zugreifen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag.

Wie kann der VdK unterstützen?

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um die Hinterbliebenenrente. Die Beratung umfasst bei Bedarf auch rechtliche Unterstützung, etwa wenn Bescheide fehlerhaft sind oder es zu Unstimmigkeiten mit Behörden kommt. Generell empfiehlt der Verband, aufgrund des bürokratischen Aufwands alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und diese der Deutschen Rentenversicherung auf Nachfrage vorzulegen.

Das gesamte Video mit Lukas Dworaczek, Rechtsexperte des VdK Saarland, finden Sie hier.

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Eine ärztliche Behandlung muss grundsätzlich dem Willen und der Zustimmung der Patient*innen entsprechen. In Ausnahmefällen ist es Ärzt*innen jedoch auch gestattet, therapeutische Maßnahmen anzuordnen, die gegen den freien Willen der Betroffenen durchgeführt werden. Davon betroffen sind vor allem Menschen mit Demenz, die nicht mehr vollständig in der Lage sind, eigenständig rationale Entscheidungen zu treffen.

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Um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu verhindern, kann es in solchen Fällen etwa zu Fixierungen, Sedierungen oder erzwungener Nahrungsaufnahme kommen.

Die Anwendung ärztlicher Zwangsmaßnahmen ist in § 1832 BGB geregelt. Bislang galt der sogenannte Krankenhausvorbehalt, nach dem ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern grundsätzlich unzulässig waren. Mit Urteil vom 26. November 2024 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Regelung jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht begründete dies damit, dass die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen für viele Patient*innen weniger belastend sei, wenn sie in einer vertrauten Umgebung stattfindet.

Daraufhin legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf vor, der die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern ermöglichen soll – allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen.

Mehrere Verbände begrüßten die räumliche Öffnung der bisherigen Regelung ausdrücklich. Die BAGSO hebt insbesondere hervor, dass behandelnde Ärzt*innen zu einer angemessenen physischen und psychischen Vor- und Nachsorge verpflichtet werden sollen. Positiv bewertet wird außerdem die stärkere Einbindung von Angehörigen und Vorsorgebevollmächtigten in die Anordnung und Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen. Ein entsprechendes Statement der BAGSO lässt sich online nachlesen.

Der Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) veröffentlichte eine ausführliche Stellungnahme. Der Verband unterstützt den Referentenentwurf grundsätzlich, sieht an mehreren Stellen jedoch Nachbesserungsbedarf. So müsse die Definition eines geeigneten Ortes zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen konkreter formuliert werden, da die Bereitschaft zur stationären Aufnahme betroffener Patient*innen eine zentrale Rolle spiele. Zudem befürwortet der BGT eine möglichst freie Wahl des Aufklärungsortes im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten.

Der Deutsche Verein äußerte sich ebenfalls zu der geplanten Neuregelung. Begrüßt wird dort insbesondere, dass die Verlegung ärztlicher Zwangsmaßnahmen einschließlich der damit verbundenen medizinischen Versorgung nicht willkürlich erfolgen könne. Gleichzeitig warnt der Verband vor möglichem Kontrollverlust sowie fehlenden personellen und organisatorischen Ressourcen während der Behandlung. Positiv bewertet wird zudem die stärkere Berücksichtigung des Willens der Patient*innen und ihrer Angehörigen. Kritisch sieht der Deutsche Verein hingegen die Vorgabe, dass behandelnde Ärzt*innen nicht frei gewählt werden können. Auch die gesetzliche Regelung zur vorherigen Überzeugungsarbeit gegenüber Patient*innen zur Vermeidung ärztlicher Zwangsmaßnahmen sei bislang nicht ausreichend konkret formuliert.

Der Gesetzgeber ist derzeit verpflichtet, § 1832 BGB bis zum 31.12.2026 zu überarbeiten. Erst mit Inkrafttreten der neuen Regelung verliert der Krankenhausvorbehalt seine Gültigkeit.

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Sowohl ältere als auch nicht-heterosexuelle Menschen gehören zu marginalisierten Gruppen. Menschen im höheren Alter, die sich als LSBTIQ* (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans*, Inter*, und/oder Queer) identifizieren, erleben daher häufig mehrfache Diskriminierung und Benachteiligung durch politische Institutionen und in der Gesellschaft insgesamt. Dieses Zusammenwirken verschiedener Formen von Diskriminierung wird als Intersektionalität bezeichnet (in diesem Fall Ageismus sowie LSBTIQ*-Feindlichkeit).

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Senior*innen, die sich LSBTIQ* zugehörig fühlen, sind im Alltag oft unsichtbar. Um ihren Erfahrungen und Bedürfnissen mehr Gehör zu verschaffen und über politische Handlungsansätze zu diskutieren, findet am 4. Juni eine Fachtagung zu sexueller Vielfalt unter älteren Menschen in Dresden statt. Veranstalter ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Fachtag richtet sich an ein breites und diverses Teilnehmer*innenfeld. Angesprochen sind unter anderem Vertreter*innen aus Politik, Pflege und der Arbeit mit LSBTIQ*-Personen. Auch Betroffene selbst sind mit ihrer Alltagsexpertise ausdrücklich willkommen. Ziel ist der Austausch, auf dessen Grundlage gemeinsam Strategien und Konzepte entwickelt werden sollen, die die politische und gesellschaftliche Teilhabe älterer LSBTIQ*-Personen stärken.

Die Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr. In der ersten Hälfte gibt Prof. Dr. Ralf Lottmann einen Überblick über die aktuelle Situation der Betroffenen auf Grundlage des Neunten Altersberichts. Anschließend folgt eine Podiumsdiskussion mit Lottmann sowie Vertreter*innen mehrerer Interessenverbände (darunter Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland sowie die AWO). In der zweiten Hälfte sind Gruppenarbeiten geplant. Diese beschäftigen sich mit Themen wie Pflege, Wohnen im Alter und Diskriminierung – jeweils mit Blick auf LSBTIQ*-Personen im Alter. Die Fachtagung endet um 16:30 Uhr.

Auch die Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Institutionen spielt eine wichtige Rolle. Sie kann dazu beitragen, gemeinsame lokale, regionale und nationale Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die die Situation älterer LSBTIQ*-Personen verbessern. Neben Diskriminierung sind auch Einsamkeit, Scham und Angst vor einem Outing in dieser Gruppe weit verbreitet.

Die Anmeldung ist noch bis zum 4. Juni um 00:00 Uhr möglich. Alternativ kann auch nur jeweils eine Hälfte der Veranstaltung besucht werden. Im Anmeldeformular können Sie sich einer Arbeitsgruppe Ihrer Wahl zuordnen. Für ein Mittagessen, Barrierefreiheit sowie Dolmetscher*innen für Gebärdensprache ist gesorgt.

Die Fachtagung findet an folgendem Ort statt: Penck Hotel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden. 

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Ein einziger Pflegefall kann ausreichen, um ganze Familien sowohl körperlich als auch psychisch zu belasten. Pflegebedürftige erleben grundlegende Veränderungen ihres Alltags und verlieren einen erheblichen Teil ihrer Selbstständigkeit, was auch für die Angehörigen nicht immer einfach zu akzeptieren ist. Die durch die Bundesregierung angekündigten Einsparungen im Gesundheitssystem sorgen dafür, dass Pflegefälle auch immer häufiger finanzielle Herausforderungen mit sich bringen.

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Die Einsparungen betreffen zum einen die Bewohner*innen von Pflegeheimen, in denen bereits jetzt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.245 Euro monatlich liegt, was annähernd dem Dreifachen der durchschnittlichen Rente entspricht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits eine Reform angekündigt, die vorsieht, die Kosten für Pflegeplätze teilweise drastisch zu erhöhen. Warken argumentiert mit Schulden in Milliardenhöhe, welche durch die Zuzahlungen pflegebedürftiger Menschen beziehungsweise deren Angehöriger beglichen werden könnten. Zuschüsse, welche den Betroffenen zugutekommen, sollen stufenweise steigen, was dazu führt, dass Pflegebedürftige erst nach frühestens einem oder zwei Jahren davon profitieren.

Ferner beinhaltet die Reform die Verschiebung der Kriterien für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3, sodass leichte Einschränkungen zukünftig nicht ausreichen, um offiziell als pflegebedürftig zu gelten. Auch Gutverdiener*innen werden laut Reform mehr in die Pflegekassen einzahlen müssen, da die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich steigen wird.

Auf die durch Warken verkündete Reform wurde teils mit Unverständnis reagiert. Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik im Gesundheitsausschuss des Bundestages, kritisiert die Widersprüchlichkeit der Reform, da sie im Gegensatz zu dem stehe, was die Große Koalition zu Beginn der Legislaturperiode versprochen hatte, und sieht darin einen Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung.

Fischer befürchtet eine zusätzliche Belastung für ohnehin oftmals überforderte Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Sie fordert, den Blick mehr auf Prävention und Rehabilitation zu lenken, damit eine Pflegebedürftigkeit möglichst spät eintritt. Auf diese Art und Weise würden die milliardenschweren Defizite der Pflegekassen ebenfalls entlastet werden – und dies ohne zusätzliche Ausgaben von Familien mit Pflegepatient*innen zu verlangen. Zeitgleich schlägt sie hierfür die "Übernahme versicherungsfremder Leistungen" und eine "breitere Finanzierungsbasis" vor.

Die Linksfraktion wirft der Bundesregierung ebenfalls unmoralisches Handeln auf Kosten sozial schwächer aufgestellter Menschen vor und fordert eine Pflegevollversicherung sowie eine höhere Besteuerung von Gutverdiener*innen (inklusive Beamt*innen), sodass Pflege für niemanden mehr eine Kostenfrage sei.

Zahlreiche Deutsche sorgen sich um die Finanzierbarkeit der Versorgung ihrer Angehörigen. Laut einer aktuellen Umfrage des AOK-Berufsverbands haben 86 % der Bundesbürger*innen Angst, im Pflegefall von Armut betroffen zu sein.

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Der politische Kurs der aktuellen Bundesregierung sieht Einsparungen im Gesundheitswesen vor, die sowohl Krankenkassen als auch Versicherte finanziell belasten. Gleichzeitig steigen Preise für alltägliche Güter, etwa im Supermarkt oder an der Tankstelle. Besonders betroffen sind Senior*innen mit niedrigen Renten, die befürchten, sich grundlegende Ausgaben zunehmend nicht mehr leisten zu können. Der Sozialverband VdK Deutschland bewertet diese Entwicklung als besorgniserregend – nicht nur im Hinblick auf die soziale Absicherung, sondern auch mit Blick auf das Vertrauen in politische Institutionen.

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Viele Preise für Lebensmittel, Benzin und Medikamente sind innerhalb weniger Jahre deutlich gestiegen, während auch die Mietkosten auf einem höheren Niveau liegen. Dies begünstigt bereits jetzt Altersarmut – selbst dann, wenn über Jahrzehnte hinweg in die Rentenkasse eingezahlt wurde – und stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf Verärgerung.

Ausgehend von der derzeitigen Situation sieht der Sozialverband VdK Deutschland das Vertrauen in den Sozialstaat als gefährdet an. Senior*innen sorgen sich angesichts steigender Kosten und einer angespannten finanziellen Lage um eine angemessene Versorgung im Pflegefall und fühlen sich von der Politik nicht ausreichend wahrgenommen. Die steigenden Lebenshaltungskosten bezeichnet VdK-Präsidentin Verena Bentele daher als „Belastung für Normal- und Geringverdienende“. Der Staat sei dazu verpflichtet, allen Bürger*innen faire Löhne und Renten zuzusichern sowie bezahlbare Pflege zu ermöglichen.

Ein verlässlicher Sozialstaat, der die Beitragszahlenden finanziell absichert und in Krisenfällen auffängt, ist essenziell für eine funktionierende Demokratie. Geschieht dies nicht, ist davon auszugehen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen sinkt und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschwächt wird.

In  diesem kurzen Video erläutert VdK-Präsidentin Verena Bentele die Bedeutung des Sozialstaats und die Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten.

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