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Staat

Unter dem Titel „Für ein solidarisches Miteinander aller Generationen in Europa“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ein sechsseitiges Forderungspapier zur EU-Wahl veröffentlicht.

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Im Juni haben Bürger*innen der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit, ein neues Parlament zu wählen. Während sich auch hierzulande Parteien durch Parteitage und Wahlprogramme auf die Parlamentswahl vorbereiten, veröffentlicht die BAGSO als Interessenvertretung älterer Menschen in Deutschland eine mehrseitige Stellungnahme. Das Papier enthält Forderungen an den neuen europäischen Akteur für die kommende Legislaturperiode – von 2024 bis 2029.

In der Stellungnahme weist die BAGSO darauf hin, dass sich die Bevölkerungsstruktur in Europa bekanntermaßen massiv ändere. Die Bevölkerung werde immer älter und der Anteil junger Menschen sinke. „Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind deshalb gefordert, EU-Richtlinien auf den Weg zu bringen, die das solidarische Miteinander der Generationen fördern und Benachteiligungen älterer Menschen beenden“, heißt es von dem Dachverband der Senior*innenorganisationen.

Als konkrete Ziele einer entsprechenden Politik fordert die BAGSO Altersdiskriminierung zu beenden, alternsfreundliche Umgebungen zu schaffen und soziale Ungleichheit und Armut zu beenden. Das Thema Altersdiskriminierung betreffe beispielsweise Versicherungsgeschäfte und Kreditvergaben, auch die zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen ohne analoge Alternativen gehörten dazu. In diesen Feldern könne das europäische Parlament durch eine Diskriminierung abbauende Politik zu Verbesserungen führen. Zum Abbau sozialer Ungleichheiten zählen die über 120 Senior*innenorganisationen, aus denen die BAGSO besteht, auch die Förderung flächendeckender Bildungsangebote für ältere Menschen. Diese müssten die Interessen und vielfältigen Lebenslagen dieser Generationen berücksichtigen.

Hier gelangen Sie zu der Stellungnahme.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Handreichung veröffentlicht, die Akteur*innen in Kommunen dabei unterstützt, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen.

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§ 71 SGB XII ist die rechtliche Grundlage für die kommunale Altenhilfeplanung. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Vor einem Jahr hatte die BAGSO zu der Norm auch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem die abzuleiten gesetzlichen Verpflichtungen beschrieben werden.

In der aktuellen Handreichung werden Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele einer kommunalen Altenplanung aufgezeigt. Damit richtet sich die rund 50-seitige Publikation insbesondere an Fachleute in der Arbeit mit Senior*innen, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Senior*innenvertretungen und -Organisationen.

„Zur Grundausstattung einer offenen Seniorenarbeit zählen Beratungsangebote, aber auch Strukturen, die Gelegenheiten für Begegnungen und Engagement bieten“, heißt es in der Publikation. Über die Bedeutung sogenannter „Dritter Orte“ haben wir kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Die im November erschienene BAGSO-Broschüre gibt „Anregungen, wie sie in ihrer eigenen Kommune eine solche Grundausstattung systematisch aufbauen können, die den grundsätzlichen Anforderungen an eine offene Seniorenarbeit genügt.“

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

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Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

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Noch vor Ende der kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode hatte die hessische Landesregierung eine Kampagne gegen Diskriminierung gestartet. Unter dem Titel „Hessen. Da geht noch was.“ wird auch über Altersdiskriminierung informiert und zeigt, was jede*r dagegen tun kann.

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Auch wenn laut hessischer Landesverfassung vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, so sieht die Realität doch anders aus. „Ausgrenzung und Benachteiligung sind Alltag in Hessen“, ist auf der Kampagnenseite „Hessen. Da geht noch was.“ zu lesen. Die Internetseite klärt über verschiedene Diskriminierungsformen auf und macht Projekte, Vereine und Initiativen sichtbar, die sich für Solidarität, Respekt und Akzeptanz einsetzen.

Auch die Diskriminierung aufgrund von Alter wird auf der Kampagnenseite thematisiert. Altersdiskriminierung – gegenüber jungen Menschen auch „Adultismus“ und gegenüber älteren Menschen auch „Ageismus“ genannt – sei die „vielleicht am weitesten verbreitete Diskriminierungsform“. Trotzdem werde kaum darüber gesprochen.

Auf der Kampagnenseite finden Sie ein Interview zur Altersdiskriminierung mit der Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Dr. Ursula Kämmerer-Rütten von der University for Applied Sciences. Kämmerer-Rütten lehrt und forscht dort im Fachbereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“ insbesondere zur Diskriminierung älterer Menschen im Gesundheitssystem. Neben dem Interview und weiteren Informationen finden sich auf der Seite auch Anlaufstellen für von Altersdiskriminierung Betroffene in Hessen.

Die noch in der Legislaturperiode vor der Landtagswahl im Oktober gestartete Antidiskriminierungskampagne war im Koalitionsvertrag (2018) vereinbart worden. Sie soll ein Beitrag für eine „Kultur des Respekts und der Solidarität“ leisten.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hatte sich im Januar mit zwei Anträgen befasst, in denen es um niedrigschwellige Hilfe für Ältere geht. Die Anträge sind an den Sozialausschuss überwiesen worden, der sich für September auf eine mündliche Anhörung geeinigt hat.

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Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“).

Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“

In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband.

Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.

Die Anzuhörendenliste für die mündliche Anhörung im Sozialausschuss nach der Sommerpause finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Übersicht im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein mit weiteren Dokumenten und Stellungnahmen.

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Das Bundeskabinett hat Anfang des Monats den Bundeshaushalt für das kommende Jahr beschlossen. Die Kürzungsvorgaben schlagen sich auch im Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nieder.

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Dass die Bundesregierung - personalisiert durch Finanzminister Christian Lindner (FDP) - nicht investieren und damit auf neue Schulden verzichten will, ist inzwischen breit diskutiert worden. Dies betrifft vor allem den Etat des Bundesfamilienministeriums, in dessen Verantwortungsbereich die Einführung einer Kindergrundsicherung fällt. Das BMFSFJ wird also kürzen und auf Investitionen in die Bürger*innen von Jung bis Alt verzichten.

„Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen“, erklärt die Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) zu ihrem Etat.  „Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren.“ So würden die Mittel für Maßnahmen für Seniorenpolitik trotz angespannter Haushaltslage gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöht. Auch die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), die sich jährlich auf 10 Mio. € beläuft, sei trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert, damit allerdings auch nicht an die Inflation angepasst.

Kürzungen gibt es bei der Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Da für das kommende Jahr nur 21,75 Mio. € zur Verfügung stünden, müsse die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 € pro Jahr abgesenkt werden.

Eine Auflistung wesentlicher Vorhaben und dafür vorgesehener Beträge finden Sie auf der Seite des BMFSFJ.

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Im Rahmen ihrer Jahrestagung haben sich Bürgerbeauftragte aus mehreren Bundesländern getroffen und die „Schweriner Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie, Bürger*innen den Zugang zu Behörden und ihren Dienstleistungen sicherzustellen und zu verbessern.

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Mit Sorge blicken die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Situation vieler Verwaltungen. Auch durch die Corona-Pandemie habe sich der Zugang zu Dienstleistungen der Behörden in den letzten Jahren verschlechtert: Reduzierte oder gar abgeschaffte Sprechzeiten, erforderliche Terminvereinbarungen für weit in der Zukunft liegende Termine oder eingeschränkte persönliche Zugänge.

„Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, lässt sich Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni in einer Pressemitteilung zitieren. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“, so die Mitunterzeichnerin des Papiers weiter.

Lösungen für die Probleme seien nicht zu erkennen, bemängeln die Beauftragten der Länder, es brauche jedoch eine „gesamtstaatliche Kraftanstrengung“. Viele Verwaltungen würden nur für sich kämpfen, heißt es in der Erklärung. Ein Faktor sei die Digitalisierung. Dazu zähle ein umfassender Online-Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Ein solcher sei gesetzlich schon bis Ende 2022 vorgeschrieben gewesen – das Ziel sei jedoch weit verfehlt worden.

Bei aller nötigen und richtigen Forderung nach digitalen Leistungen und Zugängen weisen die Unterzeichner*innen jedoch auch darauf hin, dass Menschen ohne entsprechende Ausstattung nicht vergessen werden dürften: „Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.“ Dazu zählten auch Menschen, die einfach gerne im persönlichen Gespräch erfahren würden, ob sie ein Formular richtig verstanden haben.

Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten. Die Schweriner Erklärung ist dem Anhang zu entnehmen.

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In Kooperation mit der Körber-Stiftung organisiert die Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der BAGSO einen Workshop zu der Bedeutung globaler Initiativen für die kommunale Altenpolitik.

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Die Vereinten Nationen (UN) haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 inklusive, sichere und nachhaltige Kommunen sowie altersfreundliche Umgebungen zu schaffen. In eine ähnliche Richtung gehen die Vereinbarungen des Zweiten Weltaltenplans. „Städten und Gemeinden kommt eine wichtige Rolle zu, um altersfreundliche Umgebungen zu schaffen und die UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu erreichen“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Bei dem Workshop sollen Interessierte aus Kommunen die Gelegenheit bekommen, sich über die Potenziale der internationalen Altenpolitik für die kommunale Ebene zu informieren. In Form eines World Cafés soll auch ein Austausch und eine Vernetzung möglich sein.

Der Workshop findet am 10. Mai von 10 bis 16 Uhr im KörberHaus in Hamburg-Bergedorf statt. Weitere Informationen zum Programm sowie das Anmeldeformular erhalten Sie hier.

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Die Freie Hansestadt Bremen hat Mitarbeitende aus mindestens 16 Behörden eingeladen, sich zum Thema Demenz in einem Kompaktkurs schulen zu lassen.

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Zurückzuführen ist das Angebot im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements auf die Initiative der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Durchgeführt wurde der „Kompaktkurs Demenz“ am 10. März 2023 durch die Koordinierungsstelle der Demenz Partner Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG).

„Demenzerkrankungen treten nicht nur im höheren Lebensalter auf, in Deutschland leben mehr als 100.000 Menschen unter 65 Jahren mit einer Demenz. Entsprechend kann Demenz auch bei Kolleginnen oder Kollegen am Arbeitsplatz eine Rolle spielen“, heißt es in einer Pressemeldung der DAlzG. Dabei weist der Verband auch darauf hin, dass immer mehr Beschäftigte Pflegeverantwortung in der eigenen Familie übernehmen. Unternehmen und Institutionen würden von einer auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ausgerichteten Personalpolitik nicht nur die Mitarbeiter*innenzufriedenheit verbessern. Auch die Wettbewerbsfähigkeit und damit einhergehende Attraktivität für zukünftiges Personal ließe sich durch die Familienfreundlichkeit steigern.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass die Senate der Freien Hansestadt Bremen hier so ein deutliches Signal setzen“, begrüßt daher DAlzG-Geschäftsführerin Saskia Weiß die in Bremens Behörden angebotene Schulung. „Um das Thema Demenz auch in Arbeitszusammenhängen anzugehen, braucht es eine Enttabuisierung des Themas, personalpolitische Konzepte sowie konkrete Entlastungsangebote für Mitarbeitende. Die Möglichkeit der Teilnahme an dem digitalen Kompaktkurs Demenz für alle Interessierten ist hier ein wichtiger Baustein.“ Insgesamt 73 Interessierte aus mehr als 16 Behörden haben laut Angaben der Alzheimer-Gesellschaft grundlegende Informationen rund um das Krankheitsbild Demenz erhalten. Vermittelt worden seien darüber hinaus auch Tipps zur Kommunikation und zum Umgang mit Menschen mit Demenz.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat im Oktober ein neues Themenheft veröffentlicht. Die Broschüre zum Altern in Städten und Gemeinden mit dem Untertitel „Projekte und Initiativen für eine nachhaltige Welt“ zeigt die Bedeutung auf, die ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln für das Älterwerden vor Ort haben kann.

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„Die Gestaltung unserer Umwelt hat direkten Einfluss darauf, wie wir älter werden“, heißt es in der 38-seitigen Publikation der BAGSO. Das Zusammenspiel zwischen Umwelt und Individuen habe ein großes Potential zur Förderung gesunden Alterns. Vor diesem Hintergrund widmet die Bundesarbeitsgemeinschaft das Themenheft der Nachhaltigkeit von Kommunen. Einen großen Teil der Broschüre machen daher Beispiele gelungener Projekte, Initiativen und Programme aus, die dazu anregen und ermutigen sollen, Verantwortung zu übernehmen.

Die Publikation ist in deutscher und englischer Sprache erschienen, die Sie unter diesem Link bestellen oder kostenfrei herunterladen können.

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