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Mit der Hinterbliebenenrente kommen viele Menschen erstmals in Berührung, wenn der/die Partner*in verstirbt. In dieser ohnehin emotional belastenden Zeit empfinden viele Betroffene die Auseinandersetzung mit Anträgen und Regelungen als zusätzliche Überforderung. Ein achtminütiges Video des Sozialverbands VdK Deutschland fasst daher wichtige Informationen und Hinweise zur Hinterbliebenenrente zusammen und soll Witwer*innen und Hinterbliebenen bei der Orientierung und Antragstellung helfen.

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Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Leistungen, die sich aus Teilen der Rente der verstorbenen Partner*in zusammensetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. In Einzelfällen kann die Deutsche Rentenversicherung nach eingehender Prüfung jedoch Ausnahmen zulassen. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben nicht nur Witwer*innen, sondern auch Vollwaisen sowie Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für bereits geschiedene Ehen gilt der Anspruch dagegen nicht.

Was unterscheidet die kleine von der großen Hinterbliebenenrente?

Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Für die große Hinterbliebenenrente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die kleine Hinterbliebenenrente setzt dagegen lediglich voraus, dass ein Versicherungsverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und die hinterbliebene Partner*in keine neue Ehe eingeht. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente werden 25 Prozent der Rente der verstorbenen Partner*in für maximal zwei Jahre ausgezahlt. Die große Hinterbliebenenrente beträgt hingegen zwischen 55 und 60 Prozent und ist zeitlich nicht befristet. Eine Sonderregelung gilt im sogenannten Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall weiterhin die volle Rente der/des Verstorbenen.

Wie hoch fällt die Hinterbliebenenrente aus?

Aktuell liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wird dieser überschritten, werden nicht mehr 100 Prozent, sondern lediglich 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zudem ist zu beachten, dass auch auf die Hinterbliebenenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für die Berechnung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, da sie auf die hierfür notwendigen Daten zugreifen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag.

Wie kann der VdK unterstützen?

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um die Hinterbliebenenrente. Die Beratung umfasst bei Bedarf auch rechtliche Unterstützung, etwa wenn Bescheide fehlerhaft sind oder es zu Unstimmigkeiten mit Behörden kommt. Generell empfiehlt der Verband, aufgrund des bürokratischen Aufwands alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und diese der Deutschen Rentenversicherung auf Nachfrage vorzulegen.

Das gesamte Video mit Lukas Dworaczek, Rechtsexperte des VdK Saarland, finden Sie hier.

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Eine ärztliche Behandlung muss grundsätzlich dem Willen und der Zustimmung der Patient*innen entsprechen. In Ausnahmefällen ist es Ärzt*innen jedoch auch gestattet, therapeutische Maßnahmen anzuordnen, die gegen den freien Willen der Betroffenen durchgeführt werden. Davon betroffen sind vor allem Menschen mit Demenz, die nicht mehr vollständig in der Lage sind, eigenständig rationale Entscheidungen zu treffen.

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Um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu verhindern, kann es in solchen Fällen etwa zu Fixierungen, Sedierungen oder erzwungener Nahrungsaufnahme kommen.

Die Anwendung ärztlicher Zwangsmaßnahmen ist in § 1832 BGB geregelt. Bislang galt der sogenannte Krankenhausvorbehalt, nach dem ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern grundsätzlich unzulässig waren. Mit Urteil vom 26. November 2024 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Regelung jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht begründete dies damit, dass die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen für viele Patient*innen weniger belastend sei, wenn sie in einer vertrauten Umgebung stattfindet.

Daraufhin legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf vor, der die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern ermöglichen soll – allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen.

Mehrere Verbände begrüßten die räumliche Öffnung der bisherigen Regelung ausdrücklich. Die BAGSO hebt insbesondere hervor, dass behandelnde Ärzt*innen zu einer angemessenen physischen und psychischen Vor- und Nachsorge verpflichtet werden sollen. Positiv bewertet wird außerdem die stärkere Einbindung von Angehörigen und Vorsorgebevollmächtigten in die Anordnung und Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen. Ein entsprechendes Statement der BAGSO lässt sich online nachlesen.

Der Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) veröffentlichte eine ausführliche Stellungnahme. Der Verband unterstützt den Referentenentwurf grundsätzlich, sieht an mehreren Stellen jedoch Nachbesserungsbedarf. So müsse die Definition eines geeigneten Ortes zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen konkreter formuliert werden, da die Bereitschaft zur stationären Aufnahme betroffener Patient*innen eine zentrale Rolle spiele. Zudem befürwortet der BGT eine möglichst freie Wahl des Aufklärungsortes im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten.

Der Deutsche Verein äußerte sich ebenfalls zu der geplanten Neuregelung. Begrüßt wird dort insbesondere, dass die Verlegung ärztlicher Zwangsmaßnahmen einschließlich der damit verbundenen medizinischen Versorgung nicht willkürlich erfolgen könne. Gleichzeitig warnt der Verband vor möglichem Kontrollverlust sowie fehlenden personellen und organisatorischen Ressourcen während der Behandlung. Positiv bewertet wird zudem die stärkere Berücksichtigung des Willens der Patient*innen und ihrer Angehörigen. Kritisch sieht der Deutsche Verein hingegen die Vorgabe, dass behandelnde Ärzt*innen nicht frei gewählt werden können. Auch die gesetzliche Regelung zur vorherigen Überzeugungsarbeit gegenüber Patient*innen zur Vermeidung ärztlicher Zwangsmaßnahmen sei bislang nicht ausreichend konkret formuliert.

Der Gesetzgeber ist derzeit verpflichtet, § 1832 BGB bis zum 31.12.2026 zu überarbeiten. Erst mit Inkrafttreten der neuen Regelung verliert der Krankenhausvorbehalt seine Gültigkeit.

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Sowohl ältere als auch nicht-heterosexuelle Menschen gehören zu marginalisierten Gruppen. Menschen im höheren Alter, die sich als LSBTIQ* (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans*, Inter*, und/oder Queer) identifizieren, erleben daher häufig mehrfache Diskriminierung und Benachteiligung durch politische Institutionen und in der Gesellschaft insgesamt. Dieses Zusammenwirken verschiedener Formen von Diskriminierung wird als Intersektionalität bezeichnet (in diesem Fall Ageismus sowie LSBTIQ*-Feindlichkeit).

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Senior*innen, die sich LSBTIQ* zugehörig fühlen, sind im Alltag oft unsichtbar. Um ihren Erfahrungen und Bedürfnissen mehr Gehör zu verschaffen und über politische Handlungsansätze zu diskutieren, findet am 4. Juni eine Fachtagung zu sexueller Vielfalt unter älteren Menschen in Dresden statt. Veranstalter ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Fachtag richtet sich an ein breites und diverses Teilnehmer*innenfeld. Angesprochen sind unter anderem Vertreter*innen aus Politik, Pflege und der Arbeit mit LSBTIQ*-Personen. Auch Betroffene selbst sind mit ihrer Alltagsexpertise ausdrücklich willkommen. Ziel ist der Austausch, auf dessen Grundlage gemeinsam Strategien und Konzepte entwickelt werden sollen, die die politische und gesellschaftliche Teilhabe älterer LSBTIQ*-Personen stärken.

Die Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr. In der ersten Hälfte gibt Prof. Dr. Ralf Lottmann einen Überblick über die aktuelle Situation der Betroffenen auf Grundlage des Neunten Altersberichts. Anschließend folgt eine Podiumsdiskussion mit Lottmann sowie Vertreter*innen mehrerer Interessenverbände (darunter Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland sowie die AWO). In der zweiten Hälfte sind Gruppenarbeiten geplant. Diese beschäftigen sich mit Themen wie Pflege, Wohnen im Alter und Diskriminierung – jeweils mit Blick auf LSBTIQ*-Personen im Alter. Die Fachtagung endet um 16:30 Uhr.

Auch die Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Institutionen spielt eine wichtige Rolle. Sie kann dazu beitragen, gemeinsame lokale, regionale und nationale Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die die Situation älterer LSBTIQ*-Personen verbessern. Neben Diskriminierung sind auch Einsamkeit, Scham und Angst vor einem Outing in dieser Gruppe weit verbreitet.

Die Anmeldung ist noch bis zum 4. Juni um 00:00 Uhr möglich. Alternativ kann auch nur jeweils eine Hälfte der Veranstaltung besucht werden. Im Anmeldeformular können Sie sich einer Arbeitsgruppe Ihrer Wahl zuordnen. Für ein Mittagessen, Barrierefreiheit sowie Dolmetscher*innen für Gebärdensprache ist gesorgt.

Die Fachtagung findet an folgendem Ort statt: Penck Hotel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden. 

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Ein einziger Pflegefall kann ausreichen, um ganze Familien sowohl körperlich als auch psychisch zu belasten. Pflegebedürftige erleben grundlegende Veränderungen ihres Alltags und verlieren einen erheblichen Teil ihrer Selbstständigkeit, was auch für die Angehörigen nicht immer einfach zu akzeptieren ist. Die durch die Bundesregierung angekündigten Einsparungen im Gesundheitssystem sorgen dafür, dass Pflegefälle auch immer häufiger finanzielle Herausforderungen mit sich bringen.

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Die Einsparungen betreffen zum einen die Bewohner*innen von Pflegeheimen, in denen bereits jetzt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.245 Euro monatlich liegt, was annähernd dem Dreifachen der durchschnittlichen Rente entspricht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits eine Reform angekündigt, die vorsieht, die Kosten für Pflegeplätze teilweise drastisch zu erhöhen. Warken argumentiert mit Schulden in Milliardenhöhe, welche durch die Zuzahlungen pflegebedürftiger Menschen beziehungsweise deren Angehöriger beglichen werden könnten. Zuschüsse, welche den Betroffenen zugutekommen, sollen stufenweise steigen, was dazu führt, dass Pflegebedürftige erst nach frühestens einem oder zwei Jahren davon profitieren.

Ferner beinhaltet die Reform die Verschiebung der Kriterien für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3, sodass leichte Einschränkungen zukünftig nicht ausreichen, um offiziell als pflegebedürftig zu gelten. Auch Gutverdiener*innen werden laut Reform mehr in die Pflegekassen einzahlen müssen, da die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich steigen wird.

Auf die durch Warken verkündete Reform wurde teils mit Unverständnis reagiert. Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik im Gesundheitsausschuss des Bundestages, kritisiert die Widersprüchlichkeit der Reform, da sie im Gegensatz zu dem stehe, was die Große Koalition zu Beginn der Legislaturperiode versprochen hatte, und sieht darin einen Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung.

Fischer befürchtet eine zusätzliche Belastung für ohnehin oftmals überforderte Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Sie fordert, den Blick mehr auf Prävention und Rehabilitation zu lenken, damit eine Pflegebedürftigkeit möglichst spät eintritt. Auf diese Art und Weise würden die milliardenschweren Defizite der Pflegekassen ebenfalls entlastet werden – und dies ohne zusätzliche Ausgaben von Familien mit Pflegepatient*innen zu verlangen. Zeitgleich schlägt sie hierfür die "Übernahme versicherungsfremder Leistungen" und eine "breitere Finanzierungsbasis" vor.

Die Linksfraktion wirft der Bundesregierung ebenfalls unmoralisches Handeln auf Kosten sozial schwächer aufgestellter Menschen vor und fordert eine Pflegevollversicherung sowie eine höhere Besteuerung von Gutverdiener*innen (inklusive Beamt*innen), sodass Pflege für niemanden mehr eine Kostenfrage sei.

Zahlreiche Deutsche sorgen sich um die Finanzierbarkeit der Versorgung ihrer Angehörigen. Laut einer aktuellen Umfrage des AOK-Berufsverbands haben 86 % der Bundesbürger*innen Angst, im Pflegefall von Armut betroffen zu sein.

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Der politische Kurs der aktuellen Bundesregierung sieht Einsparungen im Gesundheitswesen vor, die sowohl Krankenkassen als auch Versicherte finanziell belasten. Gleichzeitig steigen Preise für alltägliche Güter, etwa im Supermarkt oder an der Tankstelle. Besonders betroffen sind Senior*innen mit niedrigen Renten, die befürchten, sich grundlegende Ausgaben zunehmend nicht mehr leisten zu können. Der Sozialverband VdK Deutschland bewertet diese Entwicklung als besorgniserregend – nicht nur im Hinblick auf die soziale Absicherung, sondern auch mit Blick auf das Vertrauen in politische Institutionen.

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Viele Preise für Lebensmittel, Benzin und Medikamente sind innerhalb weniger Jahre deutlich gestiegen, während auch die Mietkosten auf einem höheren Niveau liegen. Dies begünstigt bereits jetzt Altersarmut – selbst dann, wenn über Jahrzehnte hinweg in die Rentenkasse eingezahlt wurde – und stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf Verärgerung.

Ausgehend von der derzeitigen Situation sieht der Sozialverband VdK Deutschland das Vertrauen in den Sozialstaat als gefährdet an. Senior*innen sorgen sich angesichts steigender Kosten und einer angespannten finanziellen Lage um eine angemessene Versorgung im Pflegefall und fühlen sich von der Politik nicht ausreichend wahrgenommen. Die steigenden Lebenshaltungskosten bezeichnet VdK-Präsidentin Verena Bentele daher als „Belastung für Normal- und Geringverdienende“. Der Staat sei dazu verpflichtet, allen Bürger*innen faire Löhne und Renten zuzusichern sowie bezahlbare Pflege zu ermöglichen.

Ein verlässlicher Sozialstaat, der die Beitragszahlenden finanziell absichert und in Krisenfällen auffängt, ist essenziell für eine funktionierende Demokratie. Geschieht dies nicht, ist davon auszugehen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen sinkt und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschwächt wird.

In  diesem kurzen Video erläutert VdK-Präsidentin Verena Bentele die Bedeutung des Sozialstaats und die Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten.

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Erstmals in der rund 70-jährigen Geschichte der Europäischen Union hat die Europäische Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine Strategie vorgestellt, die in allen 27 Mitgliedstaaten Impulse für eine politische Landschaft setzen soll, in der keine Generation benachteiligt oder bevormundet wird. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat sich bereits mit den Inhalten und Zielen der Strategie auseinandergesetzt und Kritik geäußert.

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Von der Leyen begrüßt die Initiative der EU-Kommission und erwartet, dass sie nicht nur die Solidarität zwischen den heute lebenden Generationen stärkt, sondern auch eine nachhaltige Politik fördert, die zukünftige Generationen nicht belastet. An der Ausarbeitung der Strategie waren unter anderem das EU-Politiklabor sowie ein Europäisches Bürgerforum beteiligt. Grundlage bildeten die Ergebnisse von 150 zufällig ausgewählten EU-Bürger*innen, die gemeinsam eine Liste von Maßahmen zur Förderung der EU-weiten Generationengerechtigkeit erarbeitet haben.

Im Kern verfolgt die Strategie eine zukunftsorientierte Politik, die sowohl aktuellen als auch kommenden Generationen zugutekommen soll. Politische Entscheidungen sollen stärker im Interesse aller Generationen getroffen werden. Orientierung bietet dabei der Gedanke eines Generationenvertrags, in dem Fairness eine zentrale Rolle spielt. So sollen insbesondere junge Menschen stärker in politische Entscheidungsprozesse einbezogen und gleichzeitig Maßnahmen gegen Ageismus ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, Unterschiede bei Bildungs- und Karrierechancen innerhalb der EU möglichst zu verringern.

Zudem hat die EU-Kommission konkrete Vorhaben angekündigt. So soll Generationengerechtigkeit künftig besser messbar gemacht werden, um mögliche Defizite gezielter identifizieren und angehen zu können. Geplant ist außerdem ein EU-weites, mehrsprachiges Maßnahmenpaket, das langfristige politische Strategien unterstützen soll. Ergänzend ist ein länderübergreifendes Demografieforum vorgesehen. Eine Initiative mit dem Titel „Stimmen der Zukunft“ soll darüber hinaus auf lokaler und regionaler Ebene Beteiligungsmöglichkeiten stärken und verschiedene gesellschaftliche Akteur*innen einbinden.

Aus Sicht der BAGSO bleibt die Strategie jedoch hinter den Erwartungen zurück. Sie kritisiert, dass ältere Generationen nicht in gleichem Maße berücksichtigt würden wie jüngere. Auch die vorgesehenen Maßnahmen gegen Ageismus seien nicht ausreichend konkretisiert. Ein gemeinsam mit AGE Platform Europe entwickelter Aktionsplan gegen Altersdiskriminierung wurde von der EU-Kommission nicht in die Strategie aufgenommen. Beide Organisationen kündigten an, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen weiterhin aufmerksam zu beobachten und sich bei Bedarf für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen älterer Menschen einzusetzen.

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Diskriminierung beruht häufig auf Stereotypen und Verallgemeinerungen. Das zeigt sich auch beim Ageismus, also der Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihres Alters. Selbst Personen, die kein offen diskriminierendes Verhalten zeigen, verbinden oft bestimmte Klischees mit Senior*innen, die in vielen Fällen nicht der Realität entsprechen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat nun einen Wettbewerb initiiert, der auf humorvolle Weise auf das Thema Ageismus aufmerksam machen soll.

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Unter dem Titel „Wer zuletzt lacht…“ soll der Wettbewerb die Vielfalt des Älterwerdens sichtbar machen. Teilnehmende sind eingeladen, stereotype Vorstellungen über ältere Menschen kreativ zu hinterfragen, indem sie eine Karikatur gestalten und diese bis zum 8. Mai bei der BAGSO einreichen. Zur Auswahl stehen vier Kategorien mit unterschiedlichen ageistischen Vorurteilen, darunter etwa die finanzielle Situation oder die digitalen Kompetenzen älterer Menschen. Pro Kategorie kann jeweils eine Karikatur eingereicht werden.

Karikaturen sind grafische, meist zeichnerische Darstellungen gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Themen. Sie arbeiten häufig mit Überzeichnungen und humoristischen Elementen, um Missstände pointiert darzustellen und gleichzeitig zum Nachdenken anzuregen. Auch im Kontext der Seniorenpolitik können Karikaturen dazu beitragen, verbreitete Vorurteile sichtbar zu machen und kritisch zu hinterfragen.

Grundsätzlich steht die Teilnahme allen Interessierten offen. Vor der Einreichung über das Anmeldeformular sollten jedoch unbedingt die Teilnahmebedingungen beachtet werden. So sind unter anderem eine vorherige Veröffentlichung der Beiträge sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ausgeschlossen.

Ende Juni werden insgesamt zwölf Beiträge prämiert. Die Preisgelder liegen je nach Platzierung zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Die Gewinner*innen werden von einer siebenköpfigen Jury ausgewählt und im Herbst zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen.
Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.

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Von Pflegepersonal wird im Allgemeinen ein rücksichtsvoller, empathischer und auf Augenhöhe beruhender Umgang mit Patient*innen erwartet. Dennoch sind auch in Pflegeeinrichtungen Bewohner*innen regelmäßig Diskriminierung und ähnlichen Herabwürdigungen seitens dort tätiger Pflegefachkräfte ausgesetzt. Ein häufiger Grund hierfür sind körperliche oder geistige Einschränkungen. In solchen Fällen spricht man von Ableismus, also Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

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Die vom Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) bereitgestellten Daten zum Thema Diskriminierung basieren auf einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen. Vor wenigen Tagen wurden diese erneut vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Meinungsforschung (DeZIM) ausgewertet. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass in Deutschland weiterhin ein insgesamt hohes Maß an Diskriminierung besteht. Etwa jeder fünfte Fall lässt sich im Pflege- und Gesundheitsbereich verorten. Ableismus stellt dabei nach Rassismus die zweithäufigste Form der Diskriminierung in der Pflege dar. Mehr als ein Viertel aller berichteten Diskriminierungserfahrungen steht in direktem Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. Fachleute gehen zudem davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt als die erfassten Fälle vermuten lassen.

Diskriminierung kann erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene haben. Diese äußern sich unter anderem in einer verminderten Lebensqualität, aber auch in Einsamkeit oder psychischen Belastungen wie Trauer und Angst. Bezogen auf die pflegerische Versorgung kann dies zu einem starken Misstrauen gegenüber Fachkräften und dem gesamten Gesundheitssystem führen. Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, ruft daher zu konkreten Handlungsschritten auf. Dazu zählen unter anderem eine konsequentere Strafverfolgung sowie Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wurden.

Die hohe Präsenz von Diskriminierung spiegelt sich auch in der Zahl der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wider. Noch nie haben sich so viele Menschen aufgrund diskriminierender Erfahrungen an die Beratungsstelle gewandt wie in den vergangenen Jahren. In den gemeldeten Fällen wird Ableismus inzwischen häufiger genannt als Sexismus.

Gerade in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist es von zentraler Bedeutung, dass Patient*innen eine verständnisvolle, respektvolle und auf Gleichbehandlung beruhende Atmosphäre erleben. Die aktuellen Zahlen deuten jedoch auf deutliche Defizite hin. Fachleute fordern daher, dass sich die Bundesregierung stärker für Barrierefreiheit und präventive Maßnahmen einsetzt. Diese sollten bereits in der Ausbildung von Pflegekräften und anderem medizinischen Personal beg*innen, damit Patient*innen unabhängig von ihrer gesundheitlichen Situation respektvoll und diskriminierungsfrei behandelt werden.

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Der Deutsche Bundestag hat nach intensiver parlamentarischer Debatte das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Mit dem Gesetz werden zahlreiche Regelungen der bereits zuvor verabschiedeten Krankenhausreform konkretisiert und teilweise verändert. Während die Regierungskoalition die Anpassungen als notwendig für eine praktikable Umsetzung bezeichnet, sehen Kritiker*innen aus der Opposition darin eine Abschwächung der ursprünglichen Reform.

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Transformationsfonds für Umbau der Krankenhauslandschaft

Ein zentrales Instrument der Reform ist der sogenannte Transformationsfonds. Mit ihm soll der strukturelle Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland finanziell unterstützt werden. Insgesamt stehen dafür bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Fonds wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen und soll bis zum Jahr 2035 laufen.

Mit den aktuellen Anpassungen wird auch die Finanzierung des Fonds verändert. Anders als ursprünglich im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehen, wird der Anteil des Bundes nicht mehr aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, sondern aus Steuergeldern. Möglich wird dies durch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur.

Aus Sicht der Regierungsfraktionen entlastet diese Änderung die gesetzliche Krankenversicherung erheblich. Kritische Stimmen aus der Opposition bemängeln dagegen, dass der Fonds künftig stärker auch für den Erhalt bestehender Strukturen eingesetzt werden könnte, anstatt primär strukturelle Veränderungen voranzutreiben.

Änderungen bei Leistungsgruppen und Fristen

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft die Struktur der sogenannten Leistungsgruppen. Sie sollen dazu beitragen, medizinische Leistungen künftig stärker bestimmten Krankenhausstandorten zuzuordnen und so eine stärkere Spezialisierung zu erreichen. Im Rahmen der Anpassungen wird die Zahl dieser Leistungsgruppen von ursprünglich 65 auf künftig 61 reduziert. Gestrichen wurden unter anderem eigene Gruppen für Infektiologie, Notfallmedizin sowie einzelne Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin.

Auch mehrere Fristen der ursprünglichen Reform werden verlängert. So wird beispielsweise die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben und wird erst ab 2030 finanziell wirksam. Zudem erhalten die Bundesländer größere Spielräume bei der Planung der Krankenhausstrukturen sowie bei Ausnahmeregelungen für einzelne Klinikstandorte.

Pflege und Qualitätsanforderungen

Im Gesetz werden außerdem verschiedene Regelungen zur Qualität der Versorgung festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen, die künftig für alle Leistungsgruppen gelten sollen. Darüber hinaus wird präzisiert, welche Tätigkeiten im Rahmen des Pflegebudgets als unmittelbare Patient*innenversorgung gelten und damit über das Budget finanziert werden können.

Vertreter*innen der Regierungskoalition betonen, dass mit der Reform weiterhin eine stärkere Orientierung an Qualitätsanforderungen erreicht werden soll. Gleichzeitig müsse die Umsetzung für die Bundesländer praktikabel sein und ausreichend Planungssicherheit bieten.

Bundes-Klinik-Atlas

Der sogenannte Bundes-Klinik-Atlas, der Informationen über Leistungen und Qualitätsmerkmale von Krankenhäusern bereitstellen soll, erhält künftig eine organisatorische Anbindung beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Damit soll die Transparenz über Versorgungsangebote und Qualitätsunterschiede zwischen Kliniken verbessert werden.

Unterschiedliche Bewertungen der Reform

Die politischen Bewertungen der Reform fallen unterschiedlich aus. Vertreter*innen der Regierungskoalition sehen in den Anpassungen einen notwendigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern, um die Reform praktisch umsetzen zu können. Kritiker*innen aus der Opposition befürchten hingegen, dass zentrale Ziele der ursprünglichen Reform, insbesondere eine stärkere Spezialisierung und Konzentration medizinischer Leistungen, abgeschwächt werden könnten.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Anschließend beginnt vor allem auf Ebene der Bundesländer die konkrete Umsetzung der Reform, die sich über mehrere Jahre erstrecken dürfte. Einzelne Fristen reichen bis 2030, manche Ausnahmeregelungen können sogar bis 2032 gelten.

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Die mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen. Bereits zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigt, Hinweise auf einen möglichen Missbrauch des Instruments prüfen zu lassen. Dabei geht es um die Frage, ob über das Pflegebudget finanzierte Stellen tatsächlich in der direkten Versorgung von Patient*innen eingesetzt werden.

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Wie bereits in einem früheren Artikel zu der Debatte berichtet, wurde das Pflegebudget im Jahr 2020 eingeführt, um mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Gleichzeitig kritisierten Krankenkassen jedoch, dass ein Teil der finanzierten Stellen nicht unmittelbar in der Pflege am Krankenbett eingesetzt werde. Sie fordern daher eine genauere Klärung darüber, welche Tätigkeiten über das Budget abgerechnet werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund plant die Regierungskoalition nun gesetzliche Änderungen. Ein Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz sieht vor, die Zweckbindung des Pflegebudgets künftig stärker zu präzisieren. Demnach sollen die Mittel ausschließlich für Pflegepersonal eingesetzt werden, das unmittelbar in der Versorgung von Patient*innen auf bettenführenden Stationen oder in Kreißsälen tätig ist. Werden Mittel nicht entsprechend verwendet, müssten Krankenhäuser diese zurückzahlen.

Vertreter*innen der Krankenhäuser weisen die Vorwürfe eines systematischen Missbrauchs jedoch zurück. Sie warnen davor, politische Maßnahmen auf Grundlage einzelner, bislang nicht ausreichend belegter Vorwürfe zu entwickeln, ohne die tatsächlichen Abläufe und Anforderungen der Pflegepraxis in den Kliniken zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang betont die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass Pflegefachpersonen im Klinikalltag häufig auch organisatorische oder logistische Aufgaben übernehmen müssten. Einzelne gesetzliche Eingriffe ohne eine umfassendere Reform des Finanzierungssystems könnten daher neue Abgrenzungsprobleme schaffen.

Für die Senior*innenpolitik ist die Diskussion von besonderer Bedeutung, da ältere Menschen einen großen Anteil der Patient*innen in Krankenhäusern ausmachen und häufig eine intensivere pflegerische Betreuung benötigen. Die Frage, wie Pflegepersonal finanziert und eingesetzt wird, hat daher unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung älterer Patient*innen im Krankenhaus.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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