Weiterlesen Sozialplanung wird heutzutage als Ensemble von Sozialberichterstattung, Fachplanungen (nach Zielgruppen) und sozialraumorientierter Planung verstanden. Sie ermittelt und beschreibt Bedürfnisse und Lebenslagen, entwickelt vorausschauend soziale Unterstützungssysteme und überprüft diese auf ihre Wirkungen. Ein zentrales Ziel von Sozialplanung ist die Prognose über Lebensbedingungen und Problemschwerpunkte, anhand derer Kommunen ihre Hilfesysteme auf die Zukunft vorbereiten können. Sozialplanung bedient sich dabei zum Beispiel an Daten zur Bevölkerungsentwicklung (Geburtenraten, Zu- und Wegzüge, Migration) oder erarbeitet notwendige Datengrundlagen selbst. Über die Erfahrungen von zehn Jahren Sozialplanung des Kreises Pinneberg gab es im März einen Workshop, bei dem es darum ging, die Funktionsweise des Systems zu erläutern. Der Kreistag des schleswig-holsteinischen Pinnebergs hat vor zehn Jahren beschlossen, das Thema Sozialplanung einzuführen. „Eine einfache Frage stand 2014 bei der Einrichtung der Sozialplanung im Mittelpunkt – und steht da auch heute noch: Wie kommt das Geld für Sozialausgaben dort an, wo es am meisten gebraucht wird?“, heißt es dazu auf der Seite des Kreises. Wie wichtig Daten für die Sozialplanung sind, wird in dem Rückblick ebenfalls deutlich: „Wir haben uns schon so sehr an die gute Datenbasis gewöhnt, dass wir uns gar nicht mehr erinnern, wie wenig wir früher wussten. Früher gab es viel mehr unstrukturierte Anfragen und viel weniger Wissen über die sozialen Verhältnisse im Kreis Pinneberg“, erinnert sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Susanne von Soden-Stahl, die von Anfang an in der Steuerungsgruppe dabei gewesen ist. Die Leistung der Sozialplanung in Pinneberg bestehe darin, anonyme statistische Daten zusammenzuführen, zu analysieren und so aufzubereiten, dass sie verständlich und leicht zugänglich seien. Über die App und die Webseite FOKUS PI können die Daten der Pinneberger Sozialplanung eingesehen werden. Beispiele für den Nutzen solcher Daten werden ebenfalls auf der Seite des Kreises skizziert: „Als in der Corona-Pandemie mobile Impfangebote eingerichtet wurden, reichten im Kreis Pinneberg ein paar Mausklicks, um herauszufinden, wo solche Angebote gebraucht werden. Dank der frühzeitigen Analysen zum Thema Fachkräftebedarf in sozialen Berufen gibt es heute den Ausbildungsverbund Duales Studium Soziale Arbeit, den der Kreis bezuschusst.“ Von den bisher insgesamt 46 Handlungsempfehlungen der Steuerungsgruppe, die in politischen Gremien des Kreises beraten worden sind, konnten 21 beschlossen und umgesetzt werden. Auch, wenn im Zuge von integrierter Sozialplanung verschiedene Fachbereiche zusammen gedacht werden, sind die Rechtsgrundlagen für die durch die Sozialplanung entwickelten Handlungsempfehlungen dabei je nach Zielgruppe und Art der Hilfen unterschiedlich. Für den Bereich der kommunalen Altenhilfeplanung ist § 71 SGB XII eine wesentliche Rechtsgrundlage, unter diesen Paragrafen fallen beispielsweise die Offenen Angebote in der Senior*innenarbeit.
Staat
Weiterlesen In ihrem Positionspapier „Für ein gutes Leben im Alter – Forderungen für eine wirksame und nachhaltige Seniorenpolitik in den Bundesländern“ formuliert die BAGSO ihre Forderungen für eine wirksame und nachhaltige Seniorenpolitik. Im Positionspapier werden zehn Punkte genannt, in denen die Länder agieren müssten. Darunter fällt die Planung und Umsetzung einer integrativen Stadt- und Ortsentwicklung, die Förderung freiwilligen Engagements älterer Menschen, der Ausbau von Digitalisierung und Medienkompetenz sowie die Verbesserung der Gesundheitsförderung, Prävention, Sorge und Pflege. So macht die BAGSO deutlich, dass es auf Landesebene eine besondere Verantwortung für die Seniorenpolitik und ihre Umsetzung gibt. Deshalb solle es dort eine klare Zuständigkeit für diesen Bereich geben, in Form einer verantwortlichen, koordinierenden Stelle. In ihrer Pressemitteilung betont die Bundesarbeitsgemeinschaft, dass 2024 und 2025 drei Landtagswahlen sowie die Wahl zur Hamburger Bürgschaft anstehen, die entscheidend für die zukünftige Seniorenpolitik der jeweiligen Länder sein werden.
Weiterlesen „Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie jetzt, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf“, heißt es von den Veranstalter*innen. Quartiersnahe Angebote auszubauen, gehöre daher zu den anstehenden Aufgaben, um eine qualitativ hochwertige Pflege und Teilhabe zu ermöglichen. Auf dem Podium sitzen neben Claudia Moll, der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, Katharina Wiegmann von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg sowie Jutta Stratmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Die Veranstaltung findet am 21. Februar um 16 Uhr im Atrium in Berlin statt. Für diejenigen, die in Präsenz teilnehmen, wird um eine Anmeldung bis spätestens zum 14. Februar gebeten. Alternativ wird auch eine Liveübertragung eingerichtet.
Senior*innenverbände nehmen Stellung zur EU-Wahl
29. Januar 2024Weiterlesen Im Juni haben Bürger*innen der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit, ein neues Parlament zu wählen. Während sich auch hierzulande Parteien durch Parteitage und Wahlprogramme auf die Parlamentswahl vorbereiten, veröffentlicht die BAGSO als Interessenvertretung älterer Menschen in Deutschland eine mehrseitige Stellungnahme. Das Papier enthält Forderungen an den neuen europäischen Akteur für die kommende Legislaturperiode – von 2024 bis 2029. In der Stellungnahme weist die BAGSO darauf hin, dass sich die Bevölkerungsstruktur in Europa bekanntermaßen massiv ändere. Die Bevölkerung werde immer älter und der Anteil junger Menschen sinke. „Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind deshalb gefordert, EU-Richtlinien auf den Weg zu bringen, die das solidarische Miteinander der Generationen fördern und Benachteiligungen älterer Menschen beenden“, heißt es von dem Dachverband der Senior*innenorganisationen. Als konkrete Ziele einer entsprechenden Politik fordert die BAGSO Altersdiskriminierung zu beenden, alternsfreundliche Umgebungen zu schaffen und soziale Ungleichheit und Armut zu beenden. Das Thema Altersdiskriminierung betreffe beispielsweise Versicherungsgeschäfte und Kreditvergaben, auch die zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen ohne analoge Alternativen gehörten dazu. In diesen Feldern könne das europäische Parlament durch eine Diskriminierung abbauende Politik zu Verbesserungen führen. Zum Abbau sozialer Ungleichheiten zählen die über 120 Senior*innenorganisationen, aus denen die BAGSO besteht, auch die Förderung flächendeckender Bildungsangebote für ältere Menschen. Diese müssten die Interessen und vielfältigen Lebenslagen dieser Generationen berücksichtigen.
Handreichung: Altenarbeit in Kommunen
12. Dezember 2023Weiterlesen § 71 SGB XII ist die rechtliche Grundlage für die kommunale Altenhilfeplanung. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Vor einem Jahr hatte die BAGSO zu der Norm auch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem die abzuleiten gesetzlichen Verpflichtungen beschrieben werden. In der aktuellen Handreichung werden Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele einer kommunalen Altenplanung aufgezeigt. Damit richtet sich die rund 50-seitige Publikation insbesondere an Fachleute in der Arbeit mit Senior*innen, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Senior*innenvertretungen und -Organisationen. „Zur Grundausstattung einer offenen Seniorenarbeit zählen Beratungsangebote, aber auch Strukturen, die Gelegenheiten für Begegnungen und Engagement bieten“, heißt es in der Publikation. Über die Bedeutung sogenannter „Dritter Orte“ haben wir kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Die im November erschienene BAGSO-Broschüre gibt „Anregungen, wie sie in ihrer eigenen Kommune eine solche Grundausstattung systematisch aufbauen können, die den grundsätzlichen Anforderungen an eine offene Seniorenarbeit genügt.“
Weiterlesen Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.
„Da geht noch was“ – Hessens Kampagne gegen Altersdiskriminierung
14. November 2023Weiterlesen Auch wenn laut hessischer Landesverfassung vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, so sieht die Realität doch anders aus. „Ausgrenzung und Benachteiligung sind Alltag in Hessen“, ist auf der Kampagnenseite „Hessen. Da geht noch was.“ zu lesen. Die Internetseite klärt über verschiedene Diskriminierungsformen auf und macht Projekte, Vereine und Initiativen sichtbar, die sich für Solidarität, Respekt und Akzeptanz einsetzen. Auch die Diskriminierung aufgrund von Alter wird auf der Kampagnenseite thematisiert. Altersdiskriminierung – gegenüber jungen Menschen auch „Adultismus“ und gegenüber älteren Menschen auch „Ageismus“ genannt – sei die „vielleicht am weitesten verbreitete Diskriminierungsform“. Trotzdem werde kaum darüber gesprochen. Auf der Kampagnenseite finden Sie ein Interview zur Altersdiskriminierung mit der Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Dr. Ursula Kämmerer-Rütten von der University for Applied Sciences. Kämmerer-Rütten lehrt und forscht dort im Fachbereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“ insbesondere zur Diskriminierung älterer Menschen im Gesundheitssystem. Neben dem Interview und weiteren Informationen finden sich auf der Seite auch Anlaufstellen für von Altersdiskriminierung Betroffene in Hessen. Die noch in der Legislaturperiode vor der Landtagswahl im Oktober gestartete Antidiskriminierungskampagne war im Koalitionsvertrag (2018) vereinbart worden. Sie soll ein Beitrag für eine „Kultur des Respekts und der Solidarität“ leisten.
„Vor-Ort-für-dich-Kraft“ wird weiter beraten
31. Juli 2023Weiterlesen Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“). Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“ In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband. Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.
Kürzungen im Etat des Bundesseniorenministeriums
21. Juli 2023Weiterlesen Dass die Bundesregierung - personalisiert durch Finanzminister Christian Lindner (FDP) - nicht investieren und damit auf neue Schulden verzichten will, ist inzwischen breit diskutiert worden. Dies betrifft vor allem den Etat des Bundesfamilienministeriums, in dessen Verantwortungsbereich die Einführung einer Kindergrundsicherung fällt. Das BMFSFJ wird also kürzen und auf Investitionen in die Bürger*innen von Jung bis Alt verzichten. „Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen“, erklärt die Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) zu ihrem Etat. „Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren.“ So würden die Mittel für Maßnahmen für Seniorenpolitik trotz angespannter Haushaltslage gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöht. Auch die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), die sich jährlich auf 10 Mio. € beläuft, sei trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert, damit allerdings auch nicht an die Inflation angepasst. Kürzungen gibt es bei der Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Da für das kommende Jahr nur 21,75 Mio. € zur Verfügung stünden, müsse die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 € pro Jahr abgesenkt werden. Eine Auflistung wesentlicher Vorhaben und dafür vorgesehener Beträge finden Sie auf der Seite des BMFSFJ.
Weiterlesen Mit Sorge blicken die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Situation vieler Verwaltungen. Auch durch die Corona-Pandemie habe sich der Zugang zu Dienstleistungen der Behörden in den letzten Jahren verschlechtert: Reduzierte oder gar abgeschaffte Sprechzeiten, erforderliche Terminvereinbarungen für weit in der Zukunft liegende Termine oder eingeschränkte persönliche Zugänge. „Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, lässt sich Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni in einer Pressemitteilung zitieren. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“, so die Mitunterzeichnerin des Papiers weiter. Lösungen für die Probleme seien nicht zu erkennen, bemängeln die Beauftragten der Länder, es brauche jedoch eine „gesamtstaatliche Kraftanstrengung“. Viele Verwaltungen würden nur für sich kämpfen, heißt es in der Erklärung. Ein Faktor sei die Digitalisierung. Dazu zähle ein umfassender Online-Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Ein solcher sei gesetzlich schon bis Ende 2022 vorgeschrieben gewesen – das Ziel sei jedoch weit verfehlt worden. Bei aller nötigen und richtigen Forderung nach digitalen Leistungen und Zugängen weisen die Unterzeichner*innen jedoch auch darauf hin, dass Menschen ohne entsprechende Ausstattung nicht vergessen werden dürften: „Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.“ Dazu zählten auch Menschen, die einfach gerne im persönlichen Gespräch erfahren würden, ob sie ein Formular richtig verstanden haben. Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten. Die Schweriner Erklärung ist dem Anhang zu entnehmen.