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Staat

Niedersachsen wählt am 9. Oktober 2022 einen neuen Landtag. Der niedersächsische Landesverband des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) hat im Vorfeld der Wahl eine Reihe an Fragen als Wahlprüfsteine an die Parteien gerichtet. Die Fragen und Antworten wurden nun veröffentlicht.

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Zehn Fragen hat der Landesverband Niedersachsen e.V. an die Parteien gestellt, die (teilweise) von diesen mit Stellungnahmen beantwortet wurden. In den Fragen geht es unter anderem um die Handhabung mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Situation von Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeitsmarkt oder das Hörgeschädigtengeld.

Die Fragen stellen aus Sicht des Vereins auch als Wahlprüfsteine, die schwerhörigen und ertaubten Menschen vor der Wahl bei einer Einschätzung helfen sollen, ob und wie die Parteien die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfüllen. Deutlich werden sollte darüber hinaus auch, wie „die Parteien über Themen denken, die für Menschen mit Behinderungen allgemein und für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen im Besonderen von erheblicher Wichtigkeit sind“.

Die Fragen und Antworten der Parteien sind in einem elfseitigen Dokument veröffentlicht worden, das Sie hier herunterladen können.

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Nach etwa dreiwöchigen Verhandlungen hatten CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen im Juni ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Landesseniorenvertretung NRW e.V. kritisiert das fast 150-seitige Ergebnis, die ältere Generation sei darin „vollkommen unterrepräsentiert“.

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„Zukunftsvertrag“ – so nennt die kürzlich gebildete Koalition aus CDU und Grünen ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag. Auf 146 Seiten finden sich über 7.000 Textzeilen mit Vorhaben, die man für die kommenden Jahre geplant hat. Doch nur 8 der mehr als 7.000 Zeilen seien den Senior*innen gewidmet, kritisiert die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) und weist darauf hin, dass die über 65-jährigen mit rund 20 % zahlenmäßig immerhin die zweitstärkste Bevölkerungsgruppe des Bundeslandes sei. Der kleine Passus zu Senior*innen im „Zukunftsvertrag“ entspreche nicht dem Stellenwert der Altersgruppe für das gesellschaftliche Leben in Deutschlands bevölkerungsreichsten Land.

Man habe zuvor an die Politik appelliert und sich deutlich mehr erhofft, erklärt der LSV-Vorsitzende Karl-Josef Büscher: „Wir hatten im Mai deutlich gemacht, dass wir z. B. in den Bereichen bezahlbares, barrierefreies Wohnen, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe in Zeiten der Digitalisierung oder auch der Bekämpfung der Altersarmut wirklich entscheidende Schritte von der neuen Regierung erwarten. Unsere Erwartungen wurden in keiner Weise erfüllt.“

Die Landesseniorenvertretung fordert konkret vor allem eine Berücksichtigung der nicht erwerbstätigen Rentner*innen bei Ausgleichszahlungen vor dem Hintergrund der Inflation und der hohen Energiekosten. Von den über 1,8 Millionen Rentenbeziehenden im Land hätte rund ein Viertel nur unter 1.200 Euro zur Verfügung. Der Senior*innenvertretung gehe es auch um soziale Teilhabe, die nicht nur eine Frage des Geldes sei: „Wir brauchen dringend eine vom Land koordinierte Schulungsinitiative für den Gebrauch von digitalen Geräten und Medien speziell für Ältere“, so Büscher weiter, da das auch von den Kommunen oder der Kreis- und Landesebene ausgeweitete Online-Angebot zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes andernfalls an großen Teilen der Bevölkerung über 65 Jahre vorbeigehe.

Zur Pressemitteilung des LSR NRW mit weiteren aufgeworfenen Aspekten zum Koalitionsvertrag gelangen Sie hier.

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Der Bundestag hat die Antragsfrist bis 2027 verlängert, nach der Personen, die aufgrund des damaligen § 175 StGB - und des § 151 StGB in der DDR - verurteilt worden waren, entschädigt werden können. Der Paragraf 175 stellte Homosexualität von Männern unter Strafe, der Paragraf 151 der DDR galt für homosexuelle Kontakte von Frauen und Männern zu Jugendlichen.

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Seit 2017 werden schwule Männer rehabilitiert, die durch die ehemalige Strafrechtsnorm verurteilt worden sind. Beantragt werden können Entschädigungen in Höhe von 3.000 Euro pro Verurteilung und weiteren 1.500 Euro je angefangenem Jahr in Haft. Im Rahmen der Abstimmung des Deutschen Bundestag zur Streichung des § 219a StGB (sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche), wurde auch die Entschädigungsfrist des § 175 um fünf Jahre verlängert. Die nun bis 21. Juli 2027 laufende Möglichkeit einer Antragsstellung wäre andernfalls im Juli 2022 ausgelaufen.

2019 folgte eine Erweiterung des Entschädigungskreises. Seither haben nicht nur Verurteilte die Möglichkeit, einen Entschädigungsantrag zu stellen, sondern auch jene, die ohne rechtskräftiges Urteil wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Schaden erlitten haben. Das betrifft beispielsweise schwule Männer, die aufgrund ihrer Homosexualität und drohender Strafverfolgung ihren Job verloren haben.

Die Strafrechtsnorm trat bereits 1872 in Kraft, wurde durch die Nationalsozialist*innen sogar noch drastisch verschärft, in dem die Höchststrafe auf bis zu fünf Jahre hochgesetzt wurde. In der Bundesrepublik hielt man nach Ende des Zweiten Weltkrieges noch Jahrzehnte an der nationalsozialistischen Fassung fest, bis zu den Reformen 1969 bis 1973. Ersatzlos gestrichen wurde § 175 StGB allerdings erst 1994.

Der § 175 StGB der BRD ist im Rahmen der Debatte um die Verfolgung homosexueller Männer und damit verbundene Rehabilitation deutlich bekannter, entschädigt werden können jedoch auch alle Personen, die in der DDR unter dem Paragrafen § 151 StGB-DDR gelitten haben. In der DDR wurde der § 175 durch den § 151 ersetzt: "Fortan war Homosexualität zwischen Erwachsenen nicht mehr strafbar. Der homosexuelle Kontakt zu Jugendlichen wurde allerdings weiterhin unter Strafe gestellt, erstmals nun auch bei Frauen." Mehr zu diesem Hintergrund können Sie hier nachlesen. Einblicke in den Lebensalltag von Lesben in der DDR bietet dieser Film.


20.07.2022: Der Titel dieses Beitrages und der Abschnitt zum § 151 StGB DDR wurden erweitert, vielen Dank für den Hinweis an die Redaktion.

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Am 17. Juni sind in Rom die Seniorenminister*innen zusammengekommen, um im Rahmen der Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über Solidarität und Chancengleichheit für alle Altersgruppen zu beraten.

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Die Konferenz fand am 16. und 17. Juni unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Im Fokus stand dabei der Weltaltenplan der Vereinten Nationen. Laut Angaben des BMFSFJ und der Internetseite zur Konferenz ging es bei dem Treffen um drei Schwerpunkte:

  • Aktives und gesundes Altern im Lebensverlauf fördern
  • Langzeitpflege sichern und pflegende Angehörige entlasten
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

„Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft“, wird Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Pressemitteilung zitiert. „Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten.“

Das Rechte älterer Menschen nicht immer so respektiert werden würden, wie geboten, habe insbesondere die Corona-Pandemie gezeigt. Nach Paus ginge es nun jetzt darum, „international wirksame Maßnahmen anzustoßen“. Dafür müssten die Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen gebündelt werden. Die Ministerin kündigt für Deutschland außerdem an, die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln zu wollen und um eine Lohnersatzleistung zu ergänzen.

Über diesen Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesseniorenministeriums. Zur Seite der Konferenz (englischsprachig) gelangen Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat Anfang des Monats einen über 50-seitigen Jahresrückblick zu ihren Aktivitäten im vergangenen Kalenderjahr veröffentlicht.

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Die BAGSO beschreibt sich als Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in Deutschland selbst auch immer wieder als ‚Stimme der Älteren‘. In ihrem kürzlich herausgegebenen Jahresrückblick informieren sie über Initiativen und Projekte aus dem Jahr 2021 und ihren Einsatz für die älteren Generationen zum Beispiel durch Positionspapiere. Die 56-seitige Publikation kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

Im Fokus der Aktivitäten des letzten Jahres stand dabei der 13. Deutsche Seniorentag, den die BAGSO alle drei Jahre durchführt und der im vergangenen Herbst das erste Mal in seiner Geschichte digital stattgefunden hat. Grund dafür war die anhaltende Pandemie: „Sechs Tage vor Beginn mussten alle Planungen in ein digitales Veranstaltungskonzept umgewandelt werden, was unter Mitwirkung aller Beteiligten in großem Umfang gelang“, heißt es dazu im Jahresrückblick. „Insgesamt haben über 4.500 Menschen die Veranstaltungen während der drei Tage online mitverfolgt. Viele Veranstaltungen wurden aufgezeichnet und können über den DST-YouTube-Kanal weiter aufgerufen werden. Mittlerweile gibt es über 16.000 Zugriffe im Internet, Tendenz weiter steigend“, zieht die Bundesarbeitsgemeinschaft positive Bilanz.

Auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie, die zur digitalen Variante des Seniorentags führte, ist Thema der BAGSO im vergangenen Kalenderjahr gewesen. „In den letzten Jahrzehnten wurden in unserer Gesellschaft die Potenziale des Alters betont und ein differenziertes Altersbild, das sowohl die Vulnerabilität wie auch die Leistungsfähigkeit Älterer im Blick hat. Die Corona-Krise aber hat das Bild eines heterogenen Alters zerstört und negative Altersbilder reanimiert“, wird beispielsweise Jens-Peter Kruse in der Broschüre zum Thema Wandel der Altersbilder zitiert. Kruse ist Mitglied des BAGSO-Vorstands.

2021 war auch Bundestagswahl. Das hat die BAGSO mit ihren Mitgliedsverbänden zum Anlass genommen, den im Bundestag vor der Wahl vertretenen Parteien Fragen zu stellen, die sich insbesondere auf die Interessenslagen älterer Menschen beziehen. Mehr zu den Wahlprüfsteinen finden Sie auch auf der Internetseite der BAGSO.

Weitere Schwerpunktthemen waren 2021 unter anderem Politische Teilhabe, Gesundheit, Demenz sowie Klimaschutz und Generationendialog.

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Am 8. Mai wählt Schleswig-Holstein einen neuen Landtag. Welches Bild haben die Parteien vom Älterwerden? Wie wollen sie die Lebensqualität im Alter verbessern? Wir haben uns für Sie die Wahlprogramme der derzeit im Landtag vertretenen Fraktionen mit dem Fokus auf senior*innenbezogene Aspekte angesehen.

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Senior*innenpolitik ist ein Querschnittsthema. So betrifft ein großer Teil politischer Themenbereiche auch das Leben im Alter unmittelbar: Die Daseinsvorsorge, (bezahlbarer) Wohnraum, Stadtplanung, Verkehrssicherheit und Mobilität, Umweltschutz und vieles mehr. Wir haben uns in diesem Rahmen auf die Forderungen konzentriert, die die Parteien ausdrücklich (auch) auf Senior*innen beziehen. Es handelt sich um eine Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Die jeweiligen Programme sind daher auch zum eigenständigen Weiterlesen verlinkt.

CDU

Die CDU ist die größte Fraktion im Landtag und stellt derzeit mit Daniel Günther den Ministerpräsidenten. In ihrem Wahlprogramm haben sie senior*innenpolitischen Aspekten ein eigenes Unterkapitel mit dem Titel „Aktive Seniorinnen und Senioren – erfülltes und zufriedenes Leben im Alter“ gewidmet. „Wir setzen uns dafür ein, dass Seniorinnen und Senioren im Alter auskömmlich leben können“, heißt es darin. „Doch ist es auch Teil des Alterns, dass die Eigenständigkeit Einschränkungen erfahren kann, bei denen Seniorinnen und Senioren auf Familie, Fürsorge, Pflege und Unterstützung angewiesen sind.“ Deshalb wolle man beste Rahmenbedingungen für Lebensqualität im Alter schaffen.

Dazu zähle das Älterwerden in gewohnter Umgebung. Dafür kündigt die CDU an, Handlungsempfehlungen für das „Wohnen im Alter“ zu erarbeiten. Altersgerechte Wohnformen sollen finanziell und ideell gefördert werden.

Bedürfnisse von Senior*innen in Bezug auf bedarfsgerechte Infrastruktur und Verkehr sollen besser berücksichtigt werden. Dafür wolle die Partei die Senior*innenverbände bei der Verkehrsraumplanung mit einbeziehen und durch eine landesweite Kampagne über die altersspezifischen Bedürfnisse aufklären. Zur Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum seien zudem Bürger*innenbusse oder Anruf-Linien-Fahrten (ALFA) wichtig. Die Angebote wollen die Christdemokrat*innen zu einem kreisübergreifenden System ausbauen.

Ehrenamtstätigkeit sollen gefördert werden, die Höchstaltersbegrenzungen für bürgerschaftliches Engagement wolle man „auf den Prüfstand stellen“.

Ein weiteres Thema, dass nicht nur, aber im Besonderen auch ältere Menschen betrifft, ist zunehmende Einsamkeit. „Ungewollte Einsamkeit macht krank und ein Leben in Würde wird immer schwieriger“, heißt es im Wahlprogramm. Daher wolle die CDU ein Konzept gegen Einsamkeit auf den Weg bringen und das Hilfesystem unterstützen.

Außerdem sollen Bildungs- und Beratungsangebote unterstützt werden, die „die digitale Kompetenz und digitale Fitness der älteren Menschen fördern.“

SPD

Auch die Sozialdemokrat*innen haben ihre senior*innenpolitischen Ideen unter dem Titel „In Schleswig-Holstein kann man gut alt werden“ in einem eigenständigen Unterkapitel gebündelt. In dem SPD-Programm wird begrüßt, dass viele Senior*innen heutzutage gesellschaftlich engagiert sind: „Wir freuen uns über eine Generation, die sich stark ehrenamtlich engagiert und die kulturelle und touristische Vielfalt in Schleswig-Holstein schätzt.“ Dieses Engagement sei der „Kitt“, der die Gesellschaft heute zusammenhalte. Ziele einer modernen Politik für Senior*innen sei daher die Schaffung guter Rahmenbedingungen für nachberufliche Bildung, Kreativität und ehrenamtliches Engagement. Für ehrenamtliche Arbeit wolle man entsprechende Räumlichkeiten und Equipment bereitstellen.

Doch viele ältere Menschen bräuchten auch gute Pflege. „Wir werden die Pflegeversorgung vor Ort umgestalten, verbessern und dabei den bewährten Grundsatz ambulant vor stationär in den Vordergrund stellen“, versprechen die Sozialdemokrat*innen in ihrem Programm. Zudem wolle man einen „präventiven Hausbesuch“ ab 75 Jahren einführen, welcher eine vorsorgende Beratung mit Blick auf eine altersgerechte Ausstattung der Wohnung beinhalten soll.

Dieses Angebot soll auch Teil einer „Vor-Ort-für-Dich-Kraft“ sein, die die SPD in einem eigenständigen Kapitel ihres Wahlprogramms vorschlägt. Sie soll Angebotslücken vor Ort schließen. „Die Vor-Ort-für-Dich-Kraft ist immer vor Ort und im Dorf oder Quartier mit den Menschen bekannt. Sie ist in Kontakt und sucht die Menschen auf.“

Zur Verbesserung der Pflege- und Gesundheitsversorgung wolle man zudem Landesgesundheits- und Pflegekonferenz unter Einbeziehung der Bevölkerung und Akteur*innen im Gesundheitsbereich ausrichten. Auch vor dem Hintergrund einer Entlastung pflegender Angehöriger sollen Angebote der Kurzzeitpflege ausgebaut werden. Auch das Angebot des Pflegenottelefons wolle die SPD erweitern, um ungeklärte Pflegesituationen zu reduzieren. Der Demenzplan soll „wieder in den Fokus“ gerückt und weiterentwickelt werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Im Wahlprogramm der Bündnisgrünen findet sich kein eigenes Kapitel zur Gruppe der Senior*innen. Trotzdem wird auch auf diese Altersgruppe stellenweise konkret Bezug genommen.

Im Bereich „Lebenslanges Lernen und Medienkompetenz stärken“ – wie eines der Abschnitte des Programms betitelt ist – wird beispielsweise angekündigt, dass man sich für ein landesweites Netzwerk ehrenamtlicher Senior*innen-Medienlots*innen einsetzen wolle. Auch Senior*innentreffs und andere öffentliche Orte wie Büchereien oder Gemeindezentren wolle man zu „Erlebnisräumen für digitales Kennenlernen“ machen. Die digitale Teilhabe der älteren Generation solle so gestärkt werden. Zur Verbesserung der Erwachsenenbildung sollen außerdem die Volkshochschulen bei einem Ausbau ihrer Angebote unterstützt werden.

Um speziellem Bedarf an Wohnräumen gerecht zu werden – dazu zählen die Grünen auch Senior*innen-WGs – soll zusammen mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern ein Förderprogramm entwickelt werden, mit dem leichter Wohnungen getauscht und/oder umgebaut werden können, wenn sich die Bedarfslage ändert (z.B. ein hohes Stockwerk im Alter nicht mehr erreicht werden kann). Älteren Menschen wolle man zudem ermöglichen, geeigneten Wohnraum zu finden. Vielen sei es wichtig, im Alter im Quartier zu bleiben. Explizit an ältere Menschen gerichtete Mehrgenerationenhäuser unterstütze man, ebenso den Ausbau gemeinschaftlicher Wohnformen. Für barrierefreien Wohnraum sollen weitere Förderprogramme geschaffen werden.

Beim Ausrichten der Infrastruktur an die Bewohner*innen sollen verschiedene Perspektiven wie die von Senior*innen mitgedacht werden. Alle wichtigen Ziele in einer Stadt sollen künftig innerhalb von 15 Minuten erreichbar sein.  Mittels einer „familien- und generationsgerechten Stadtplanung“ sollen mehr Sitzmöglichkeiten oder öffentliche Toiletten geschaffen werden. Die Wege sollen zugleich sicherer und barrierearm werden, denn häufig seien Gehwege zu schmal oder Kantsteine zu hoch.

Im Bereich der Pflege wolle man ambulante Pflegeformen ausbauen, die in ein Umfeld eingebettet sind, „das ältere Menschen dabei unterstützt, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.“ Außerdem soll Kommunen künftig verbindliche Pflegebedarfsplanungen vornehmen dürfen; unterstützt durch Mittel eines zu schaffenden Bundesprogramms für eine Anschubfinanzierung.

FDP

„Was das Land jetzt braucht“ ist der Titel des Wahlprogramms der Freien Demokrat*innen. „Unsere Senioren: Ein Leben lang selbstbestimmt“ heißt der Abschnitt, in dem es um die älteren Menschen in Schleswig-Holstein geht. Gemeinsam „mit Jung und Alt“ sollen Konzepte zur Zukunftsgestaltung entwickelt werden. „Erst wenn die Vorurteile gegenüber dem Alter fallen, ist eine verantwortungsvolle und nachhaltige Politik für alle Generationen möglich“, heißt es zudem einleitend im senior*innenpolitischen Kapitel.

Ein wichtiger Aspekt scheint der FDP das Thema Alterseinsamkeit zu sein, mit dem die Freien Demokrat*innen beginnen. Als Gegenstrategie wolle man den „intragenerationalen Austausch“ stärken und in dem Zusammenhang beispielsweise generationenübergreifende Wohnprojekte fördern. Auch ehrenamtliches Engagement älterer Menschen soll gefördert werden. „Wir halten nichts davon, Menschen aufgrund ihres Alters in unterschiedliche Gruppen zu trennen. Gemeinsam können wir mehr erreichen und uns gegenseitig unterstützen.“ Es gebe bereits viele innovative, an Senior*innen gerichtete Angebote in Schleswig-Holstein, diese müsse man jedoch auch finden. Die schleswig-holsteinische FDP schlägt dafür eine digitale Plattform vor, die die Projekte gebündelt darstellen soll.

Der ÖPNV und die Barrierefreiheit müsse dringend weiter ausgebaut werden. Mobilität sei ein Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig kündigt die FDP an, die Mobilität im Alter auch präventiv zu verbessern, z.B. durch den Ausbau von Gesundheitsberatungen oder Sportangeboten.

Gezielt fördern wolle die FDP auch Bildungs- und Lernangebote, die sich an die älteren Generationen richtet. Dabei setze man auch auf Digitales. „Durch die Verlagerung vieler Lebensbereiche ins Netz verändert sich die gesellschaftliche Teilhabe.“ Auch digitale Lernangebote sollen entsprechend gefördert werden.

Das Renteneintrittsalter wolle man flexibler gestalten, so das ältere Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen. Arbeit im Ruhestand solle attraktiver gestaltet werden. Auf Bundesebene wolle man durch Einführung einer „Basis-Rente“ Altersarmut entgegenwirken.

SSW

Das Wahlprogramm des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) sieht kein explizit an die Bedarfe älterer Menschen gerichtetes Kapitel vor. Im Unterschied zum Grünen-Wahlprogramm, das ebenfalls kein eigenständigen Abschnitt zu Senior*innen beinhaltet, finden sich im SSW-Programm jedoch auch sonst wenig Ausführungen, die die Zielgruppe der Älteren in den Blick nimmt. Stellenweise werden einige Forderungen aber mit Zusätzen wie „für alle Altersgruppen“ oder „alle Lebensalter“ versehen. So beispielsweise bei der Forderung nach kostenfreien Bildungsangeboten und der Gewährleistung kultureller Bildung.

Konkret benannt wird das Thema Altersarmut. Um dem entgegenzuwirken, müsse die gesetzliche Altersvorsorge sozial gerecht ausgestaltet werden. Die Einführung der Grundrente sei dabei ein erster Schritt in die Richtung, langfristiges Ziel sei jedoch ein „solidarisches, umlagefinanziertes Versicherungssystem in Form einer Erwerbstätigenversicherung, welche alle Erwerbstätigen und Einkommensarten mit einbezieht und geschlechtergerecht ausgestaltet ist.“

Zahlreiche Vorschläge macht der SSW im Bereich der Pflege- und Gesundheitsversorgung. Dazu zählt die Behebung des Pflegenotstandes unter anderem durch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Einführung eines allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrags in der Altenpflege. Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum sollen verbessert werden, das Land solle auch die Sanierung sowie Neubauten von Kliniken „weiterhin tatkräftig“ unterstützen. Grundsätzlich strebe man einen Systemwechsel der Pflegeversicherung hin zu einer Vollversicherung (ohne Zuzahlungen) an.

Auch zum Bereich Mobilität stellt der SSW eine Reihe von Forderungen auf, die allerdings nicht explizit auf die besondere Lebenslage älterer Generationen abzielen. Der SSW steht dem „motorisierten Individualverkehr“ eher kritisch gegenüber, in den Städten werde er zur „Belastung“. Deshalb müsse der ÖPNV weiter ausgebaut und fahrgastfreundlicher und kosteneffizienter werden.

Bei den Themen Einsamkeit und Isolation will man ein kontinuierliches Monitoring, auf dessen Grundlage Projekte entwickelt werden könnten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkten.

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Der „Wahl-O-Mat“ ist durch zahlreiche Wahlen der vergangenen Jahre vielen bereits ein Begriff, auch zur diesjährigen Landtagswahl in Schleswig-Holstein kann das Online-Tool der Bundeszentrale für politische Bildung bei der Entscheidungsfindung helfen. Den Startschuss gab eine Veranstaltung von Spitzenpolitiker*innen, die die Internetseite am 31. März online stellten.

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Am 8. Mai sind alle wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner*innen dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Dabei stehen eine Reihe von Parteien zur Wahl. „Mit dem Wahl-O-Mat bieten wir ein niedrigschwelliges Tool an, mit dem man die Standpunkte der verschiedenen Parteien kennenlernen kann“, erklärt der Landesbeauftragte für politische Bildung, Christian Meyer-Heidemann, zum Start des Internetangebots. „Es gibt eine Reihe von Politikfeldern wie Wohnen, Verkehr, Digitalisierung oder Gesundheitsversorgung, in denen die Unterschiede zwischen den Parteien deutlich werden.“

Unter www.wahl-o-mat.de können Interessierte von nun an wieder Stellung zu politischen Thesen beziehen und am Ende sehen, welche der Parteien dem eigenen Standpunkt am nächsten kommen könnten. Insgesamt gibt es 38 Thesen, zu denen Sie sich jeweils mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“ oder „neutral“ verhalten können. Zur letzten Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2017 wurde das Programm über 562.000 Mal genutzt. „Das zeigt, wie beliebt der Wahl-O-Mat in Schleswig-Holstein zur Vorbereitung auf eine Landtagswahl ist“, so der Landesbeauftragte für politische Bildung weiter.

Bei der Auftaktveranstaltung am 31. März 2022 waren neben dem Landesbeauftragten und Mitgliedern der Jugendredaktion des Wahl-O-Mats auch Spitzenpolitiker*innen der im Landtag vertretenen Parteien anwesend – darunter auch der derzeit amtierende Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Die Politiker*innen schalteten das Online-Tool online und klickten sich sodann selbst durch die 38 Thesen aus den verschiedensten Politikfeldern.

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Die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzt zum ersten Mal einen Queer-Beauftragten ein. Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann ist parlamentarischer Staatssekretär in dem neu geschaffenen Amt.

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„Das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeigt, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt ist“, so der neue Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann in einer Pressemitteilung. Als Parlamentarischer Staatssekretär wird der seit 2017 dem Bundestag angehörende Abgeordnete im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) künftig schwerpunktmäßig zu Queer-Themen arbeiten. „Queer“ wird häufig als Sammelbegriff für Lesben, Schwule, Bisexuelle und für trans- und intergeschlechtliche Menschen benutzt, umschreibt aber auch eine Identität außerhalb des „Mann und Frau“-Schemas bzw. eine Haltung gegen diese Heteronormativität.

Fraglich ist allerdings, inwieweit sich die Situation von Queer-Personen im Laufe der Legislaturperiode wirklich verbessern wird. Allein die Schaffung eines neuen Amtes wird dazu wohl kaum ausreichen. Konkret wolle sich Lehmann daher unter anderem dafür einsetzen, dass der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität ins Grundgesetz aufgenommen wird. Dazu ergänzt er im ZDF-Morgenmagazin, dass Homosexuelle zu der letzten im Faschismus verfolgten Gruppe gehörten, die noch keinen eigenen Schutzstatus im Grundgesetz hätten.

In dem Interview kritisiert er außerdem das sogenannte „Transsexuellengesetz“, welches abgeschafft werden müsse. Es handele sich dabei um „Fremdbestimmung“. Insgesamt brauche es in Deutschland „einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“, den Sven Lehmann zusammen mit dem Bundesfamilienministerium auf den Weg bringen will. „Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden“, so der Staatssekretär in der Pressemitteilung.

Lehmann ist seit 1999 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, zwischen 2018 und 2021 war er Queer- und sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion. „Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können. Die neue Bundesregierung wird ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queerpolitik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten“, verspricht der Queer-Beauftragte für die kommenden Jahre.

Weitere Beiträge, die sich mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt beschäftigen, finden Sie auch auf unserem Portal echte-vielfalt.de.

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Derzeit verhandeln SPD, Grüne und FDP noch über Inhalte einer möglichen gemeinsamen Koalition. Klar scheint schon: Bei der Rente wird es mit einer Ampelkoalition auf eine Form der Aktienrente hinauslaufen. Was damit gemeint ist, klären wir in diesem Beitrag.

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In ihrem im Oktober veröffentlichten Sondierungspapier haben die drei Parteien zugesichert, die Rente nicht zu kürzen und das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen. Ergänzend dazu heißt es dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“ Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die gesetzliche Altersvorsorge – eigentlich ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem Bezieher*innen Geld durch Beitragszahlende erhalten ­– um einen Kapitalmarkt-Anteil ergänzt würde. Als Kapitalstock planen die Ampelkoalitionär*innen laut Sondierungspapier zehn Milliarden Euro aus Bundesmitteln.

Unklar bleibt derzeit noch, wie groß der Anteil der Kapitaldeckung an den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung sein wird. Aufschluss darüber könnte ein im Februar veröffentlichtes Konzept der FDP-Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel und Christian Dürr geben. Momentan betragen die Rentenbeiträge, die jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vom Bruttolohn gezahlt werden, 18,6 Prozent. Dieser Betrag soll bleiben, allerdings sollen zwei Prozentpunkte davon in Kapitalanlagen wie Aktien angelegt werden. Das solle die Rente erhöhen, da die Zuwächse am Kapitalmarkt höher seien, während der Beitragssatz gleichzeitig nicht steigen soll. „Gerade Menschen mit geringen Einkommen würden so erstmals von den Chancen der globalen Aktienmärkte profitieren und zu Unternehmensteilhaberinnen und - teilhabern werden“, heißt es in dem FDP-Papier.

Die FDP orientiert sich dabei am schwedischen Modell. In Schweden wird die gesetzliche Rente bereits seit der Jahrtausendwende durch Anlagen in Fonds ergänzt. 2,5 Prozent des Bruttolohns müssen dort angelegt werden. Wer sich nicht aktiv für einen anderen Fonds entscheidet, zahlt automatisch in den risikoarmen „AP7“-Staatsfonds ein.

Während beispielsweise die Verbraucherzentrale das Vorhaben einer teilweise kapitalgedeckten Rente befürwortet, ist unter anderem Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal skeptisch. Aktienmärkte würden das Problem nicht lösen. „Ich glaube, dass wir die gesetzliche Rente stärken müssen. Das ist ja auch das Konzept, für das wir mit der SPD angetreten sind“, sagte die Juso-Vorsitzende im Oktober in der ARD. „Wenn wir uns da anschauen, was da wichtig ist, dann glaube ich, hilft es nicht, nur auf die Aktienmärkte zu schauen, sondern dass wir vor allem über Lohnniveau sprechen.“

Neben einem höheren Lohnniveau und damit auch höheren Beiträgen gäbe es auch weitere Alternativen, um die gesetzliche Altersvorsorge zu stärken. SPD und Grüne hatten im Wahlkampf noch eine Bürger*innen- bzw. Erwerbstätigenversicherung versprochen, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige und Berufsgruppen, die derzeit nicht Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Von diesem Vorschlag ist im Sondierungspapier allerdings nichts zu lesen. Denkbar wäre auch, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, wodurch Gutverdienende höhere Beiträge zahlen müssten. In seinem Buch „Die Rente“, welches wir in einem gesonderten Beitrag vorgestellt haben, schlägt der Autor Klaus Müller auch vor, die Rente durch staatliche Zuschüsse – finanziert durch eine gerechtere Steuerpolitik – zu ergänzen und damit das umlagefinanzierte System zu stabilisieren.

Allerdings haben die möglichen Koalitionspartner*innen dem durch Nicht-Einführung einer Vermögenssteuer offenbar bereits eine Absage erteilt.

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Der Deutsche Pflegerat hat im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen in einem Positionspapier Forderungen an die Parteien gerichtet. Es müsse nun mehr für eine gute Pflege getan werden als unter der Vorgängerregierung.

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Schon seit langem kranke das Pflegesystem am Pflegenotstand, stellt der Deutsche Pflegerat in einem an die Parteien gerichtetes Forderungspapier fest. Auch wenn noch nicht klar ist, auf welche Koalition es am Ende hinauslaufen wird, so stehe fest, dass bei der Pflege mehr getan werden müsse. Die Forderungen des Pflegerats sollen in den kommenden Verhandlungen berücksichtigt werden.

In Deutschlands Krankenhäusern fehlten rund 100.000 Pflegekräfte, in stationären Pflegeeinrichtungen sogar 120.000, heißt es in dem Papier. Um dem Pflegenotstand Einhalt zu gebieten sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden und eine „auskömmliche Personalbemessung“ festgelegt werden. Auch Kompetenzen Pflegender sollen erweitert werden, um die Pflege zu professionalisieren. „Um die enormen Herausforderungen hinsichtlich insbesondere einer älter werdenden Bevölkerung und der damit verbundenen Zunahme chronischer Krankheiten zu bewältigen, werden professionell Pflegende mit erweiterten Pflegekompetenzen benötigt“, so der Deutsche Pflegerat. Als Beispiel werden unter anderem „Community Health Nurses (CHN)“ genannt, beispielsweise „zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung“. Als Teil einer Professionalisierung sollen nach dem Forderungskatalog unter anderem auch Pflegestudiengänge massiv ausgebaut und attraktiv gestaltet werden.

Auch ein stärkeres Mitspracherecht der Pflegeprofession in den Selbstverwaltungsstrukturen des Gesundheitsbereichs ist dem Deutschen Pflegerat wichtig, bisher seien professionell Pflegende „wenig eingebunden bzw. mit eingeschränkten Rechten in den Gremien der sozialrechtlichen Selbstverwaltung.“ Konkret wird demnach eine stimmberechtigte Vertretung der Profession in allen Selbstverwaltungsgremien sowie in politischen Gremien geben. Außerdem fordert der Rat zu einer Deckelung der Eigenanteile von Pflegekosten auf, die Pflegebedürftige selbst zu tragen haben. Insgesamt müsse die Pflegeversicherung auch finanziell z.B. durch höhere Sozialbeiträge oder größere Zuschüsse gestärkt werden.

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