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Zivilgesellschaft

Die Profession der Sozialen Arbeit beschäftigt sich unter anderem mit der Unterstützung marginalisierter (also systematisch benachteiligter) Gruppen in schwierigen Lebenssituationen. Dazu zählen auch Senior*innen mit körperlichen, psychischen und/oder kognitiven Einschränkungen. Soziale Arbeit setzt sich für die gesellschaftliche Integration und Partizipation sowie die Rechte von Senior*innen ein. Im Rahmen von Sozialer Arbeit werden auch individuelle Problemlagen bewältigt.

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Wie auch andere Bereiche der Sozialen Arbeit, wird angestrebt, die sogenannte Altenarbeit strukturell und inhaltlich zu optimieren und an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Hierfür braucht es regen Austausch zwischen Fachkräften, Expert*innen und Vertreter*innen der Zielgruppe. Der Senior*innen-DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit), welcher sämtliche berentete Sozial Arbeiter*innen sowie deren Interessen vertritt, lädt daher zu einer interaktiven Fachtagung ins Heinrich-Pesch-Hotel im baden-württembergischen Ludwigshafen ein. Termin hierfür ist Freitag, der 17. Oktober 2025.

Die Veranstaltung umfasst die Vorstellung zweier zentraler Themen. Zunächst geht es dabei um „Osteuropäische Betreuungskräfte in der häuslichen Versorgung in deutschen Privathaushalten“ – zahlreiche pflegebedürftige Menschen werden in den eigenen vier Wänden rund um die Uhr von ausländischen Fachkräften umsorgt, die zumeist aus östlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Der hierzu angedachte Vortrag soll die Teilnehmenden diesbezüglich ausführlich informieren und aufklären, indem beispielsweise die rechtlichen Grundlagen erörtert werden.

Auch im zweiten Teil erwartet Sie mit „Strukturelle Gewalt im Alter“ ein Thema mit hoher Brisanz. Unter anderem soll auf Aspekte wie Einsamkeit, Vernachlässigung und gezieltem Missbrauch gegenüber Senior*innen eingegangen werden. Es wird vermutet, dass die meisten Taten im Verborgenen stattfinden und daher niemals aufgeklärt werden, weshalb es für die Soziale Arbeit umso relevanter ist, genau hinzusehen und in Fällen von Gewalt zu reagieren.

Abschließend bleibt ein zweistündiges Zeitfenster für den gemeinsamen Austausch mit anderen Teilnehmenden, bei dem Sie ihre eigenen Überlegungen einbringen oder sich auch mit Rückfragen direkt an die Referent*innen, Dr. Helene Ignatzi und Dr. Manfred Borutta, wenden. Idealerweise können dabei realistisch umsetzbare Handlungsstrategien für die Altenarbeit entwickelt werden, die wiederum einen signifikanten Beitrag zur Gestaltung der Sozialen Arbeit leisten können.

Die Teilnahmekosten belaufen sich 50 € für Nichtmitglieder des DBSH. Mitgliedern sowie Studierenden und Senior*innen steht eine Ermäßigung zu. Inbegriffen in den Preis sind ein Mittagessen und eine Kaffeepause mit entsprechendem Angebot. Es besteht auch die Möglichkeit, virtuell teilzunehmen.

Bei Interesse an der Fachtagung lesen Sie gern den bereitgestellten, online bereitgestellten Flyer, der ausgiebige Informationen zur Verantstaltung enthält. Für eine Teilnahme können Sie sich über das Anmeldeformular eintragen.

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Sterbehilfe ist vielfach diskutiert und lässt sich aus mehreren Perspektiven betrachten. Z. B. kann in der Beihilfe zur Selbsttötung eine verlässliche und privat entschiedene Methode, extremes körperliches Leid irreversibel zu beenden, gesehen werden. Gegner:innen der Sterbehilfe weisen auf Auswirkungen psychischer Erkrankungen oder sozialen Drucks hin. Weiterhin können noch unbekannte Heilungsmethoden ein Leiden möglicherweise lindern bzw. aufheben oder weltanschauliche Gründe dagegen sprechen.

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In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – das unmittelbare Herbeiführen des Todes einer Person auf eigenen Wunsch – strafbar, während andere Länder wie beispielsweise Spanien, Portugal, Kanada, Neuseeland und die Benelux-Staaaen diese legalisiert haben. Die passive Sterbehilfe in Form des Abstellens lebenserhaltender Maßnahmen ist dagegen in der sog. westlichen Welt straffrei, sofern eine eindeutige Zustimmung seitens der Person besteht. Assistierter Suizid, die Beschaffung oder Ermöglichung von Maßnahmen, die dem Suizid dienen, ohne aber selbst direkt in diesen Prozess einzugreifen, befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.

Die Gesetze zur Sterbehilfe unterscheiden sich nicht nur stark von Land zu Land, sondern können sich auch rasch ändern, da das Thema immer wieder Gegenstand des politischen Diskurses wird. So herrschte erst kürzlich in Frankreich eine lebhafte Debatte über eine Liberalisierung der dortigen Rechtslage hinsichtlich Sterbehilfe, doch ein abschließender Beschluss hierzu steht noch aus.

Gleichzeitig wurden die Regelungen zum assistierten Suizid auch in Deutschland mehrmals gekippt, zuletzt im Februar 2020 durch das Bundesverfassungsgericht, welches urteilte, dass der Mensch ein Recht auf den selbstgewählten Tod habe. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Bundestagsabgeordnete der CDU, fordert neue Regelungen, um zu verhindern, dass Patient*innen zu fahrlässig Formen von Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Eine Gruppierung aus Politiker*innen mehrerer Fraktionen arbeitet an einem neuen Gesetzesentwurf, der das Recht auf Sterbehilfe vereinfachen, aber nicht verherrlichen solle. Zuspruch kommt vom Deutschen Ethikrat.

Ärzt*innen zeigen sich insgesamt aufgeschlossen aber verunsichert gegenüber der Sterbehilfe. Dies hat ein Bericht eines Forschungsnetzwerks, gesponsert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im vergangenen Herbst ergeben. Insgesamt sind 133 Fälle, in denen Beihilfe zum Suizid durchgeführt oder zumindest erwogen wurde, als Forschungsgrundlage verwendet worden. Die behandelnden Ärzt*innen erklärten sich überwiegend bereit, die Patient*innen durch legale Wege der Sterbehilfe zum Lebensende zu führen. Häufigstes Argument hierfür sei das körperliche und/oder psychische Leid der Kranken, die in vielen Fällen bereits palliativmedizinisch versorgt wurden oder mit einer weit vorangeschrittenen Krebserkrankung zu kämpfen hatten. Auch psychische Erkrankungen wurden beobachtet. Die meisten Patient*innen entschieden sich aufgrund des drohenden Verlusts der eigenständigen Lebensführung für eine Inanspruchnahme der Sterbehilfe. Häufig sind die Patient*innen älter als 70 Jahre und weisen Vorerkrankungen auf.

Damit die Beihilfe zum Suizid nicht übereilt erfolgt und auch klar zwischen Sterbehilfe und Mord unterschieden werden kann, sind die bürokratischen Hürden hoch: Zahlreiche Gespräche mit Ärzt*innen und Therapeut*innen sind notwendig, um den eindeutigen Wunsch nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens seitens der/des Patient*in zu erkennen. Ist diese*r nicht mehr dazu in der Lage, muss sich an die Angaben in der Patientenverfügung gehalten werden. Es benötigt auch eine Zustimmung durch die behandelnden Ärzt*innen, die im Vorfeld dazu verpflichtet sind, die Suizidgedanken ihrer Patient*innen ernst zu nehmen.

Durch Menschen, die sich aus psychischen Gründen das Leben nehmen wollen, birgt die Wiedereinführung des assistierten Suizids allerdings auch Gefahren. Aus diesem Grund wurde Ende Mai auf dem 129. Ärztetag in Leipzig ein umfassendes Maßnahmenpaket im Sinne der Suizidprävention gefordert, inklusive einer Verankerung im Gesetzbuch. Demnach solle jedem Menschen in psychischen Krisen das Recht auf Beratungs- und Therapieangebote zustehen, damit der Suizid in jedem Fall der letzte Ausweg bleibe.

Die Inhalte dieses Artikels wurden aus mehreren Artikeln des Deutschen Ärzteblatts zusammengetragen.


Wenn auch Sie an Suizidgedanken leiden oder mit dem Gedanken spielen, Ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen, wenden Sie sich bitte an die jederzeit erreichbare Telefonseelsorge (0800/1110111) oder die Suizidprävention.

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Ältere Menschen in Deutschland erleben teils gravierende Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte, z. B. sichtbar durch zunehmende Altersarmut, die während der Coronapandemie anstieg. Die Gruppe ist äußerst vielfältig: Lebensumstände wie Einkommen, Bildung oder Wohnsituation prägen die individuelle Lage weit stärker als das reine Lebensalter.

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Zu diesem wenig überraschenden Fazit kommt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde wiederholt zu diesem Thema berichtet, z. B. zur  Unterscheidung zwischen den Begriffen „Lebensphase, Lebenslage und Gebrechlichkeit“.

Nun kommt Bewegung in die internationale Politik: Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen erarbeiten soll – ein bedeutender Schritt in Richtung einer UN-Konvention.

Sowohl das Institut für Menschenrechte als auch die BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bezeichnen ihn als Meilenstein für die Rechte älterer Menschen. Während allgemein von Altersdiskriminierung gesprochen wird, betont die BAGSO besonders den fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und die mangelnde soziale Absicherung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich aktiv am internationalen Prozess zu beteiligen. Deutschland unterstützt die entsprechende UN-Resolution bislang allerdings nicht. Claudia Mahler vom Institut betont, dass der Schutz der Menschenrechte – auch in schwierigen Zeiten – weiterhin eine globale Priorität darstellt und Deutschland hier internationale Verantwortung übernehmen sollte.

Ein Blick in die konkrete Ausarbeitung zur „offenen und zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ zeigt, dass bereits Ende 2025 – noch vor der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats – eine vorbereitende Sitzung stattfinden soll. Bis zur 63. Sitzung soll ein Fortschrittsbericht vorliegen.

Neben der Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der Aufforderung an die Staaten zur Mitwirkung sollen insbesondere ältere Menschen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Auch die Einbindung vorhandener Studien, zivilgesellschaftlicher Expertise und internationaler Erfahrungen ist vorgesehen.

Eine Arbeitsgruppe ist ein Anfang, aber keine Garantie. Ob und wann eine Resolution verabschiedet wird, bleibt offen. Hinzu kommt: Altersdiskriminierung ist ein komplexes, sozioökonomisch eingebettetes Phänomen, bei dem Ursache (Alter als Diskriminierungsgrund) und Korrelation (Diskriminierung in einer späteren Lebensphase durch andere Faktoren) schwer voneinander zu trennen sind. Alter allein ist nicht zwangsläufig der Auslöser für Diskriminierung.

Im Kontext einer zukünftigen UN-Altenrechtskonvention ist es daher besonders wichtig, andere strukturelle Benachteiligungen nicht hinter dem Begriff „Alter“ zu verschleiern, sondern differenziert und intersektional hinzuschauen. Ob dies von der Arbeitsgruppe berücksichtigt wird, bleibt zu beobachten.

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Kulturelle Teilhabe mag in Deutschland auf den ersten Blick selbstverständlich und für alle zugänglich erscheinen, denn das Angebot ist mehr als reichhaltig: Fast 7.000 Museen, über 1.600 Kinos sowie hunderte Theater und Opern sorgen bundesweit für Begegnungen mit Kultur, Kunst, Musik und Ästhetik. Der Besuch kultureller Einrichtungen erfordert jedoch in jedem Fall ein gewisses Maß an Mobilität, über das nicht alle Menschen verfügen.

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Ältere, kranke und sehbehinderte Personen sind oftmals nicht dazu in der Lage, an die o. g. kulturelle Inhalte zu gelangen, sodass eine klare Benachteiligung vorliegt. Damit bleibt der Genuss kultureller Freizeitaktivitäten körperlich robusten Menschen vorbehalten. Auch Personen mit sozialen Ängsten oder finanziellen Schwierigkeiten ist ein Zugang zu diesen Angeboten möglicherweise eingeschränkt.

Die Gewerkschaft ver.di hat in einer Stellungnahme gefordert, das Recht auf Kultur im Grundrecht zu verankern.

Komplett auf Kultur verzichten muss allerdings niemand, denn das Projekt „Bei Anruf Kultur“ bietet Führungen durch Museen, Kunstgalerien und Ausstellungen an, an denen Sie von zu Hause aus teilnehmen können. Mehr als Ihr Telefon benötigen Sie dafür nicht – wählen Sie aus dem bereitgestellten Programm Veranstaltungen, die Sie ansprechend finden, und melden Sie sich kostenlos an. Im Anschluss erhalten Sie eine Telefonnummer, die Sie kurz vor Beginn der Veranstaltung wählen.

Erfahrene Referent*innen vor Ort beschreiben Ihnen bestmöglich Kunstwerke oder das Geschehen auf der Bühne, ohne dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen. Am Ende der einstündigen Führung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen und Rückmeldungen dazulassen. Das Angebot umfasst insgesamt elf Kategorien, die von Archäologie über Literatur bis hin zu Naturwissenschaften reichen. In der Regel findet eine Veranstaltung pro Werktag statt.

„Bei Anruf Kultur“ wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen, als sämtliche kulturelle Einrichtungen aufgrund der Lockdowns monatelang geschlossen bleiben mussten. Als Initiative des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg e.V. (BSVH) gestartet, nehmen mittlerweile kulturelle Zentren aus dem gesamten Land am Projekt teil.

Interessierte können sich zudem einen Überblick über das Programm verschaffen.

Einen genaueren Eindruck von „Bei Anruf Kultur“ erhalten Sie durch dieses kurze Video:

https://www.youtube.com/watch?v=w13oR0aL3gQ

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Am 12. Mai wurde der jährliche Internationale Tag der Pflegenden begangen. Damit sollen alle Menschen gewürdigt werden, die sich als Angehörige, Zugehörige oder Mitarbeiter*in in der Pflege engagieren. Körperliche und mentale Herausforderungen, mangelhafte Arbeitsbedingungen und auch Überforderungen sind dabei eher die Regel als die Ausnahme.

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Sowohl im Privaten als auch im Beruflichen ist die Pflege immer mehr gefragt, da sich durch den demographischen Wandel und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung derzeit die Zahl pflegebedürftiger Menschen nach oben entwickelt. Laut Statistischem Bundesamt verfügen bereits jetzt ca. 6 Millionen Deutsche über einen Pflegegrad. Gleichzeitig sind ca. 1,7 Millionen Pflegekräfte erfasst. Dies kann als Hinweis auf einen Personalmangel gewertet werden.

Eine essentielle Rolle spielen hierfür Fachkräfte aus dem Ausland, die die personellen Lücken in der deutschen Pflegebranche so gut wie möglich schließen. Mitunter wird sogar davon ausgegangen, dass der grundlegende Betrieb in Pflegeeinrichtungen hierzulande nur dank den ca. 400.000 ausländischen Pflegekräften noch immer gewährleistet werden kann. Hier zeigt sich zugunsten der Zukunft der Pflege eine steigende Tendenz, da die Nationalitäten der in Deutschland beschäftigten Pflegefachkräfte immer vielfältiger werden.

Auch das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im vergangenen Jahr dürfte zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Seitdem können Nicht-EU-Bürger*innen niedrigschwelliger und unkomplizierter einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Auf diese Weise sollte laut der Ampelregierung der Arbeitsmarkt gestärkt werden, während dabei möglichst viele potentielle Fachkräfte berücksichtigt werden. Darüber hinaus besteht auch das Programm Triple Win, eine Kooperation Deutschlands mit mehreren afrikanischen und asiatischen Schwellenländern. Migrant*innen aus diesen Nationen soll damit die Einreise und der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit erleichtert werden.

Besonders häufig sind Pflegefachkräfte aus Polen und Rumänien vertreten, was auch mit den deutlich geringeren Löhnen in deren Heimatländern zusammenhängen dürfte. Lässt man die EU außen vor, stammt das ausländische Pflegepersonal v. a. aus dem westlichen Balkan sowie dem südlichen und südöstlichen Asien. „2023 waren mehr ausländische Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern als aus der EU in Deutschland tätig“, heißt es seitens des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Eine Schattenseite gibt es dennoch: So sehr ausländisches Pflegepersonal unbesetzte Stellen füllt, so prekär gestaltet sich die allgemeine Situation vieler dieser Pflegefachkräfte. Viele von ihnen äußern sich kritisch gegenüber der deutschen Politik und bemängeln eingeschränkte Rechte und eine schleppende Umsetzung bürokratischer Prozesse. Dies ging kürzlich aus einer Umfrage hervor, an der gut 3.000 Pfleger*innen aus dem Ausland teilnahmen.

Ebenso bestehe in vielen Pflegeeinrichtungen ein stigmatisierender Umgang mit ausländischem Personal. Über die Hälfte der Befragten berichtet von Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung in Verbindung mit verbalen und körperlichen Angriffen. Noch häufiger wurde über eine Abwertung der eigenen Kompetenzen geklagt. Diese und andere Problematiken gefährden den internationalen Ruf Deutschlands und können dazu führen, dass andere Nationen hinsichtlich einer Beschäftigung in der Pflege als attraktiver angesehen werden.

Regierung und Gesellschaft beeinflussen den Wohlfühlfaktor ausländischer Fachkräfte maßgeblich. Blickt man auf die Ergebnisse der Umfrage und die aktuelle und zukünftige Situation der Pflege, sollte die erfolgreiche Anwerbung von Pfleger*innen aus anderen Nationen im Sinne der Pfleger*innen und zu Pflegenden sein.

Mehr zu diesem Thema können Sie z. B. auf der Seite des Deutschen Ärzteblatts erfahren:

Bundesagentur: Pflege würde ohne ausländische Kräfte kollabieren

Ausländische Pflegekräfte haben in Deutschland oft weniger Befugnisse als im Heimatland

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In Deutschland gelten über 300.000 Menschen aufgrund von schlechtem oder komplett fehlendem Sehvermögen als schwerbehindert. Auch viele weitere Personen leiden an starker Kurz- und/oder Weitsichtigkeit oder weiteren Augenkrankheiten wie Glaukom, Grüner- oder Grauer. Sie sind dadurch wiederholt Schwierigkeiten ausgesetzt, welche sich nicht immer mit Hilfe einer Brille oder durch Kontaktlinsen kompensieren lassen. Besonders auf den Konsum von Medien müssen viele Betroffene weitestgehend verzichten – ihre Möglichkeiten um kulturelle Teilhabe, das Einholen von Informationen sowie Kommunikation sind erheblich eingeschränkt.

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Die Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e. V. (kurz: MediBuS) möchte dies ändern. In Form eines Online-Archivs stellt sie verschiedene Formen deutschsprachiger barriefreier Literatur zusammen – dazu zählen E-Books, Hörbücher, Bücher in Blindenschrift sowie Bücher mit deutlich größerer Schrift.

Im Katalog können Sie nach Literatur Ihrer Wahl suchen und diese kostenlos ausleihen, sofern Sie sich vorher in einer der mit MediBuS kooperierenden Bibliotheken angemeldet haben. Dadurch erhalten Sie Zugriff auf über 100.000 Medien verschiedener Formen und Genres – vom Liebesroman bis zum Psychothriller. Alternativ können Sie auch eigene Vorschläge einreichen, wenn Ihr Wunschbuch nicht im Katalog enthalten ist.

MediBuS wurde 2004 im hessischen Marburg gegründet und setzt sich seitdem für die Verfügbarkeit, Produktion und Organisation barrierefreier Literatur ein. Auch bestehende Barrieren sollen nach Möglichkeit aufgehoben werden. Dies geschieht durch zahlreiche gemeinnützige Mitgliedsorganisationen, die auch untereinander im Austausch stehen und dafür sorgen, dass den Nutzer*innen ein möglichst breites Spektrum an Literatur zur Verfügung gestellt werden kann.

Weitere Projekte und Initiativen mit ähnlichen Zielen werden durch den Verein unterstützt, während MediBuS selbst von Aktion Mensch gefördert wird. Zudem wird sich, gemeinsam mit weiteren Verbänden und Organisationen, auf politischer Ebene für die Stärkung der Rechte von sehbehinderten Menschen eingesetzt.

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Nicht nur die Politik befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen, Handlungen und Strukturen es braucht, um Senior*innen in die Gesellschaft zu inkludieren und ihnen eine angemessene und faire Partizipation zu ermöglichen. Auch die jüngere Generation zeigt großes Interesse am Wohlbefinden von Senior*innen im gesundheitlichen, personellen, finanziellen und strukturellen Sinne.

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So hat die Hochschule Neubrandenburg in Forschungen - im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landeshauptstadt Schwerin - versucht zu ermitteln, welche Veränderungen in der Seniorenpolitik nötig sind, um dem demographischen Wandel in Form eines neuen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (SPGK) zu begegnen.

Erst vor kurzem schloss die Hochschule ihr anderthalbjähriges Projekt ab. Im Mittelpunkt dessen stand die Frage um die Stärkung der Infrastruktur ländlicher Regionen vor dem Hintergrund der Förderung der Gesundheit dort ansässiger Senior*innen. Übergeordnete Aspekte der Forschung umfassten damit die Möglichkeit um die Ausarbeitung eines SPGK sowie die hierfür mitwirkenden Akteure und ihre Rollen, wobei im Speziellen die Verantwortung der Kommunen berücksichtigt wurde.

Durch Interviews und eine umfangreiche Recherche zwecks Unterschung seniorenpolitischer Konzepte in anderern Staaten und Bundesländern konnten zahlreiche Daten gesammelt werden. Außerdem wurden im vergangenen Jahr vier Zukunftswerkstätten in Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet, um mit Senior*innen, Politiker*innen und Forscher*innen in den Diskurs zu treten.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, wurde in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern, dem Städte- und Gemeindetag M-V sowie dem Landkreistag M-V ein Leitfaden für eine progressive, nachhaltige und sozial gerechte SPGK entworfen, das sich weit über die untersuchten Regionen hinaus anwenden lassen könnte. „Das Vorhaben zielte darauf ab, im Rahmen einer inter- und transdisziplinären Untersuchung mittels Prozess- und Ergebnisevaluation die Erfolgsfaktoren sowie potenzielle Hemmnisse bei der Entwicklung der Gesamtkonzepte zu identifizieren“, heißt es u.a. in der Einleitung.

Verschiedene Themenfelder der Seniorenpolitik wurden hierfür beleuchtet und in die Gestaltung des Leitfadens eingebunden. Gesundheit, Wohnen, Pflege, Mobilität, Einsamkeit und kulturelle Teilhabe sind dabei nur einige Bereiche, die die Entwickler*innen des SPGK ausgiebig reflektierten. Für jedes seniorenpolitische Anliegen wurden abschließend ein Ziel formuliert, eine Empfehlung für die Politik ausgesprochen, die Ergebnisse zusammengefasst und ein Fazit formuliert.

Mit ihrem fast 100-seitigen Bericht erhofft sich die Hochschule Neubrandenburg, das gebündelte Wissen mit allen politischen Institutionen und Organen, die essentiell für eine gelungene Umsetzung eines SPGK sind, zu teilen und Impulse zu schaffen, die zu einem groß angelegten seniorenpolitischen Handeln anregen. Auch Senior*innen selbst sollen sich bestmöglich über die konzeptionellen Gegebenheiten informieren können, weshalb eine Zusammenfassung des Forschungsprojekts verfügbar ist.

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„Omas bringen Erfahrung und Geduld mit sowie die Erkenntnis, dass es keine einfache Lösung zu komplexen Problemen gibt!“. So lautet das Motto des 2019 gegründeten Vereins OMAS GEGEN RECHTS Deutschland e.V., der aus Seniorinnen besteht und sich – wie der Name bereits vermuten lässt – für die gezielte Bekämpfung von Faschismus, Rechtspopulismus und -extremismus einsetzt. Der politisch unabhängige Verein steht für Vielfalt, Toleranz und Integration, und tritt daher häufig auf Demonstrationen gegen rechte Strömungen in Erscheinung. Auch die Stärkung von Frauenrechten sowie der Klimschutz sind Anliegen.

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Ende 2024 startete OMAS GEGEN RECHTS Nord e.V. seinen eigenen Podcast, der in unregelmäßigen Abständen erscheint. Ein Podcast ist ein auditives Unterhaltungsmedium, das aus mehreren Episoden besteht und Erzählungen, Berichte, Meinungen oder Sachvorträge zu bestimmten Themen beinhaltet – sozusagen eine Talkshow ohne Bild. Essentielles Merkmal eines Podcasts ist, dass dieser auf jedem digitalen Endgerät mit Internetzugang verfügbar ist und abgespielt werden kann. Insbesondere seit den vergangenen Jahren erfreuen sie sich zunehmend großer Beliebtheit.

In ihrem Podcast thematisieren der Verein u. a. das Frauenwahlrecht, Bildungspolitik sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern. Gelegentlich sind auch originale Reden von Demonstrationen und anderen politischen Veranstaltungen zu hören, die je nach Thematik aufklären oder auch erheitern. Der Verein hat alle bisher erschienenen Episoden des Podcasts aufgelistet und kostenlos zum Anhören zur Verfügung gestellt. Dabei existiert zu den meisten Folgen auch eine verschriftlichte Version der Inhalte.

Feste Gesprächsteilnehmer*innen des Podcasts gibt es nicht, da dazu aufgerufen wird, eigene Folgen aufzunehmen und diese anschließend dem Verein zukommen zu lassen, um die Sammlung stetig zu erweitern. Technische Kenntnisse oder professionelle Ausstattung sind dabei nicht nötig. Anregungen und Tipps für die gelungene Aufnahme einer eigenen Podcast-Folge hat der Verein zusammengestellt. Das Anmelden einer eigenen Episode kann per E-Mail an  kontakt@omasgegenrechts-nord.de erfolgen.

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Am 08. Mai 1945 kam es zur Kapitulation der deutschen Wehrmacht, womit das Ende des Zweiten Weltkrieges so gut wie besiegelt war. Der tödlichste Krieg der Weltgeschichte forderte ca. 65 Millionen Menschenleben und hat gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Umbrüche mit sich gezogen, die bis heute spürbar sind. Dies gilt v.a. für Deutschland, das für viele Historiker*innen als klarer Aggressor des Zweiten Weltkrieges benannt wird und jahrelang schwersten Angriffen auf Städte ausgesetzt war. Noch immer gilt dieses Thema in vielen Lebensbereichen als tabuisiert.

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Inzwischen sind 80 Jahre vergangen und erneut herrschen internationale Konflikte von einer zum Teil erheblichen Tragweite. Täglich lassen sich Berichte und Bilder aus Kriegsgebieten wie der Ukraine oder dem Gazastreifen finden und auch die Politik vieler NATO-Staaten orientiert sich seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vermehrt an Aufrüstung und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Besonders Zeug*innen des Zweiten Weltkrieges fühlen sich dadurch oft an die eigenen, möglicherweise verdrängten Erlebnisse erinnert.

Umso wichtiger ist es in diesen Tagen, auf das unsagbare Leid, das mit jedem Krieg einhergeht, aufmerksam zu machen, wie es auch die 2001 gegründete AGE Platform Europe tut. Ihr gehören über 100 Seniorenorganisationen aus ganz Europa an, darunter auch die BAGSO sowie HelpAge Deutschland mit Beobachterstatus. Der Dachverband repräsentiert seniorenpolitische Interessen und setzt sich für ihre europaweite Durchsetzung ein, weshalb auch eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) besteht.

In einer offiziellen Erklärung unter dem Titel „Den Frieden retten, die Demokratie verteidigen und die Freiheit in einem starken Europa fördern“ mahnt die AGE Platform Europe, Krieg nicht zu verharmlosen oder gar zuzulassen, und erinnert an die Generation, die während des Zweiten Weltkrieges geboren wurde und schon im jungen Alter mit unmenschlichen Zuständen konfrontiert war. Zeitgleich werden alle Menschen, die am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur beteiligt waren, für ihren Beitrag gelobt. Dies schließt auch die Wahrung von Frieden und Stabilität mit ein.

„Wir müssen uns daran erinnern, dass uns Frieden, Demokratie und Freiheit nicht ein für allemal gewährt werden. Sie müssen jeden Tag unterstützt und verteidigt werden, sonst zerbrechen sie“ heißt es in der Stellungnahme, die gegen sämtliche Konflikte mit Einsatz von Waffengewalt eintritt und betont, dass sich die Geschichte auf keinen Fall wiederholen dürfe, zumal die aktuelle Weltlage als besorgniserregend bis erschreckend eingeschätzt wird. Auch spricht sich die AGE Platform Europe klar dafür aus, älteren Menschen im Ernstfall Schutz und die bestmögliche Versorgung zu leisten.

Die gesamte Erklärung können Sie als PDF-Datei hier nachlesen.

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Dem Thema Queerness im Alter wurde lange wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei sind Fragen rund um diskriminierungsfreie Pflege sowie die Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse älterer queerer Menschen von zentraler Bedeutung. Erstmals wurde im Neunten Altersbericht der Bundesregierung das Thema LSBTIQ* in den Vordergrund gerückt.

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Für die Altersberichte der Bundesregierung wählt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) üblicherweise ein Schwerpunktthema. Seit 1993 sollen die Berichte dazu dienen, die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sichtbar zu machen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission trägt Erkenntnisse zu dem jeweiligen Thema zusammen und formuliert darauf aufbauend Forderungen an die Politik.

Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung wurde Anfang 2025 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht. Darin wurde die Vielfalt der Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland aufgezeigt. Insbesondere ältere Menschen mit Migrationserfahrung sowie ältere LSBTIQ*-Personen wurden in den Fokus gerückt. Dass LSBTIQ* in diesem Altersbericht besonders berücksichtigt werden sollte, wurde bereits im Aktionsplan „Queer Leben“ der scheidenden Regierung festgehalten. Ob der Aktionsplan von der neuen Regierung von Union und SPD weitergeführt wird, ist bisher nicht bekannt.

Zur Lebensrealität älterer queere Menschen wird in dem Bericht betont, dass viele die Zeit der Strafverfolgung homosexueller Personen, der Pathologisierung queerer Lebensformen, der „menschenrechtsverletzenden Auswirkungen“ des Transsexuellengesetzes sowie der „gesellschaftlichen Ächtung und Stigmatisierung als prägend erlebt haben“. Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt wurden, können Entschädigungsleistungen beantragen (weitere Informationen dazu auf der Webseite des LSVD+). Die Sachverständigenkommission fordert in dem Bericht, dass nicht verausgabte Mittel für ebensolche Entschädigungsleistungen „zur Förderung von LSBTIQ*-Selbstvertretungen, der Erinnerungskultur und einer diversitätssensiblen Altenhilfe“ genutzt werden sollen.

Das Nachwirken der rechtlichen Diskriminierung sowie weitere Diskriminierungserfahrungen in der Altenhilfe und -pflege hätten zu einem Misstrauen gegenüber solchen Strukturen geführt. Die Sachverständigenkommission fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversitätssensiblen Pflege und Altenhilfe. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Arbeit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) und des Dachverbandes Lesben und Alter e.V., die vom BMFSFJ projektbezogene Förderungen erhielten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte zudem, dass beide Verbände im Bundesaltenplan finanziell abgesichert werden konnten, somit sei „die wichtige und wertvolle Arbeit der beiden Träger gesichert“.

Zum ersten Mal wurde in einem Altersbericht der Bundesregierung auch explizit auf trans* und inter* Personen eingegangen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei auch in Hinblick auf ältere LSBTIQ* Personen lobenswert, so die Kommission: „Es ist davon auszugehen, dass von der vereinfachten Möglichkeit den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, auch ältere Menschen Gebrauch machen werden, die aufgrund der bisher hohen Hürden davon abgesehen hatten.“

Zum Thema „Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Alter“ als Teil des Neunten Altersberichts der Bundesregierung gibt es am 12. Juni 2025 in Köln eine Veranstaltung. Weitere Informationen und der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung sind online aufrufbar.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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