Weiterlesen Der Neunte Altersbericht steht unter dem Motto „Alt werden im Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“. Diese Ungleichheit wird maßgeblich durch ageistische Strukturen innerhalb der Gesellschaft gezeichnet – ältere Menschen sehen sich oftmals Benachteiligungen, Stereotypen und auch psychischer sowie physischer Gewalt ausgesetzt. Das Programm der Fachtagung besteht hauptsächlich aus Redebeiträgen verschiedener Referent*innen, darunter mehrere Professor*innen aus Universitäten in Berlin, Hannover und Jena. Auch Karin Prien (CDU), derzeitige Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird mit ihrem Vortrag „Alter neu denken, Gesellschaft gestalten – Seniorenpolitik im Wandel“ in Erscheinung treten. Ferner wird auf der Fachtagung Ageismus vorgestellt und definiert. Die Teilnehmenden erfahren, wie Ageismus entsteht, auf welche Arten dieser sich äußert und welche Konsequenzen dies für Betroffene mit sich ziehen kann. Es werden aber auch potentielle Lösungsansätze angesprochen, welche zum Kampf gegen Ageismus beitragen können – auch mit Blick auf die steigende Zahl betagter Menschen in Deutschland sowie daran gekoppelte notwendige Reform von Seniorenpolitik. Zuletzt werden Suizide im hohen Alter thematisiert, da diese ebenfalls mit Ageismus in Zusammenhang stehen. Das genaue Programm wurde bereits in einer online verfügbaren Übersicht zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um nur eine von zahlreichen Veranstaltungen, welche anlässlich des Neunten Altersbericht anstehen, womit das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der offizielle Gastgeber der Fachtagung ist. Die Medical School Berlin (MSB) wirkt als Kooperationspartner an der Veranstaltung mit. Grundsätzlich ist die Fachtagung an alle Bürger*innen gerichtet, welche sich für die Erkenntnisse des Neunten Altersberichts interessieren und/oder für eine Sensibilisierung bezüglich ageistischer Strukturen bereit sind. Dies schließt auch sämtliche seniorenpolitische Repräsentant*innen mit ein. Die Veranstaltung findet am 10.09.2025 von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr an folgender Adresse statt: Konzertsaal Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Fachtagung kann über das Online-Formular eingereicht werden.
BSP Business & Law School
Calandrellistr. 1-9, 12247 Berlin
Zivilgesellschaft
Weiterlesen Forscher*innen vom „Global Brain Health Institute“ am Trinity College Dublin haben den „Bio-Behavioral-Age-Gap“ (der Unterschied zwischen dem biologischen und dem durch das Verhalten beeinflusste Alter) von knapp 162.000 Senior*innen aus 40 Ländern untersucht und miteinander verglichen. Dabei wurden neben gesundheitlichen Aspekten auch sozio-ökonomische und politische Komponenten berücksichtigt, gleichwohl die Ergebnisse der Studie mit Vorsicht zu genießen sind, da nicht alle körperlichen Risikofaktoren Beachtung fanden. Dennoch lassen die ausgewerteten Daten darauf schließen, dass die Bevölkerung von Staaten mit schlechterer Infrastruktur und mangelnden demokratischen Prinzipien im Durchschnitt schneller altern als Menschen aus insgesamt sogenannten entwickelten Ländern. In Afrika ist der Alterungsprozess damit insgesamt am schnellsten, wohingegen Testpersonen aus Nord- und Westeuropa deutlich länger ihre körperliche und kognitive Fitness bewahren konnten. Politisch instabile Länder sind häufig von Korruption, einem mangelhaften Gesundheits- und Sozialsystem sowie Umweltverschmutzung betroffen, verstoßen teilweise aber auch gegen die Menschenrechte. In autoritär regierten Staaten ist politische Partizipation kaum möglich, sodass die Bevölkerung (oder Teile davon) unterdrückt wird. Diese Faktoren sollen laut der Studie das Gehirn schneller altern lassen. Der Neurowissenschaftler Agustiń Ibáñez, Leiter des Forschungsteams aus Dublin, geht davon aus, dass sich ein undemokratisches System negativ auf die Psyche auswirkt und v.a. Stress auslösen kann. Nehmen die Bürger*innen sich selbst als machtlos wahr und erfahren kaum bis gar keine staatliche Unterstützung, stellt dies eine ganzheitliche Belastungssituation dar. Ausgehend von den Ergebnissen der Studie erscheint es umso wichtiger, das politische System auch in Deutschland zu stärken. Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und das Wahrnehmen der Grundrechte können dazu beitragen, Alterungsprozesse zu verlangsamen. Über die Studie berichtete auch das Deutsche Ärzteblatt.
Gestaltung der Beziehung zwischen den Generationen in Europa: Forschungsprojekt FuturISE
15. August 2025Weiterlesen In Kooperation mit britischen und schwedischen Wissenschaftler*innen hat die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg das Forschungsprojekt FuturISE initiiert. Es soll einer Stärkung des generationübergreifenden Dialogs dienen und sucht daher noch immer freiwillige Teilnehmer*innen aller Altersklassen zwecks Teilnahme an einer Gruppendiskussion, deren übergeordnetes Thema die COVID-19-Pandemie sein soll. „Die COVID-19-Pandemie kann als multidimensionaler 'Stresstest' für die Solidarität zwischen den Generationen betrachtet werden“, heißt es einleitend auf der Seite, die das Projekt kurz vorstellt. Die Pandemie, aber auch weitere gegenwärtige Krisen würden die vorherrschenden Spannungen zwischen den Generationen noch stärker als zuvor entfachen – dem wolle das Forschungsteam mit der Suche nach einer Lösung für eine Stärkung der Solidarität begegnen. Die Pandemie als zentraler Gegenstand der angesetzten Diskussion eignet sich deshalb, weil sie alle Generationen – wenn auch auf unterschiedlichen Ebenen – betroffen hat. Jüngere wie ältere Menschen sind dazu aufgerufen, sich gegenseitig über ihre Wahrnehmung der Corona-Zeit auszutauschen, was nicht nur Empathie und das Annehmen anderer Sichtweisen stärken, sondern auch langfristige, zukunftsorientierte Strategien für ein verbessertes Miteinander zu Tage fördern soll, auch mit Blick auf die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage. In der geplanten, etwa zweistündigen Gruppendiskussion, welche von zwei Moderator*innen geleitet werden soll, treffen ca. sechs bis acht Personen aufeinander – von Vorteil ist hierbei eine möglichst heterogene Gruppe bezüglich des Alters. Die Teilnehmer*innen teilen ihre Eindrücke im Kontext der COVID-19-Pandemie und ggf. weiterer Krisen, welche von den Forschenden gesammelt und gemeinsam mit den Ergebnissen aus Großbritannien und Schweden in das Projekt einfließen. Das Forschungsteam der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg freut sich sehr über Ihre Teilnahme – anmelden können Sie sich über folgendes Formular.
Weiterlesen Unter dem Titel „Begleitung am Lebensende: Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ wurde nun eine Broschüre veröffentlicht, welche alle Menschen ansprechen soll, die Menschen in ihrem Sterbeprozess begleiten. Kompakt, übersichtlich und sehr sensibel informiert er über einen angemessenen Umgang mit der sterbenden Person und erklärt, wie sich Menschen in ihren letzten Lebenswochen verhalten, welche Bedürfnisse sie haben und wie ihre Versorgung entsprechend angepasst werden kann. Sie erinnert aber auch an die Selbstfürsorge und listet Tipps für die Verarbeitung des Todes auf. Der Ratgeber wurde von der 1997 gegründeten Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) mit Sitz in Berlin entwickelt. Wer sich in der ohnehin äußerst belastenden Situation, eine nahestehende Person zu verlieren, befindet, soll nicht allein gelassen werden und möglichst viel Entlastung in der Bewältigung der mit dem Sterbeprozess einhergehenden Aufgaben erfahren. Die ZAH bietet allen Menschen mit einem nahenden oder bereits eingetretenen Todesfall in ihrem persönlichen Umfeld ein offenes Ohr sowie wichtige Informationen rund um Palliativpflege, das Verabschieden und Trauern, aber auch damit verbundene bürokratische Hürden. Auch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege beteiligte sich an der Erstellung des Ratgebers. Den kostenlosen Ratgeber finden Sie hier zum Herunterladen. Neben einer deutschen Fassung ist dieser auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch verfügbar. Außerdem existiert eine deutsche barrierefreie Version. Darüber hinaus hat die ZAH eine umfassende Sammlung weiterer Informationen zu Pflege und Vorsorge zusammengestellt, auf die Sie ebenfalls kostenfrei zurückgreifen können. Eine Übersicht der Hospiz- und Palliativangebote in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Seiten des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein.
Weiterlesen Deutschlandweit gibt es nun 58 KI-Lernorte für ältere Menschen sowie zehn bundes- und landesweit aktive Seniorenorganisationen, die sich seit 2024 am Projekt beteiligen. Die Angebote finden in verschiedenen Einrichtungen der Seniorenarbeit sowie Bildungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser statt. Zu den neuen Organisationen und Initiativen gehören unter anderem das FrauenComputerZentrumBerlin, der Polizeisportverein Rostock, das Seniorenbüro West der AWO KV Leipzig-Stadt e.V. und der Förderverein "Krumme Weide" in Ortwig. Die Vorstandsvorsitzende der BAGSO Dr. Regina Görner erklärt, dass Lernorte für ältere Menschen wichtig sind, nicht nur um neue Technologien erklärt zu bekommen, sondern um sie ausprobieren zu können. Görner betont: „Ältere wollen und sollen Teil dieser Entwicklung sein – nicht nur als Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch als Mitgestaltende. Die Lernorte fördern den Dialog und regen dazu an, sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI auseinanderzusetzen. Es ist wichtig, dass ältere Menschen ihre Erfahrungen einbringen und gehört werden.“ Für ausführlichere Informationen siehe die Pressemitteilung der BAGSO und die Webseite des Projekts „KI für ein gutes Altern“. Das Projekt wird vom Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Jugend und Frauen gefördert.
Weiterlesen Wie auch andere Bereiche der Sozialen Arbeit, wird angestrebt, die sogenannte Altenarbeit strukturell und inhaltlich zu optimieren und an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Hierfür braucht es regen Austausch zwischen Fachkräften, Expert*innen und Vertreter*innen der Zielgruppe. Der Senior*innen-DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit), welcher sämtliche berentete Sozial Arbeiter*innen sowie deren Interessen vertritt, lädt daher zu einer interaktiven Fachtagung ins Heinrich-Pesch-Hotel im baden-württembergischen Ludwigshafen ein. Termin hierfür ist Freitag, der 17. Oktober 2025. Die Veranstaltung umfasst die Vorstellung zweier zentraler Themen. Zunächst geht es dabei um „Osteuropäische Betreuungskräfte in der häuslichen Versorgung in deutschen Privathaushalten“ – zahlreiche pflegebedürftige Menschen werden in den eigenen vier Wänden rund um die Uhr von ausländischen Fachkräften umsorgt, die zumeist aus östlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Der hierzu angedachte Vortrag soll die Teilnehmenden diesbezüglich ausführlich informieren und aufklären, indem beispielsweise die rechtlichen Grundlagen erörtert werden. Auch im zweiten Teil erwartet Sie mit „Strukturelle Gewalt im Alter“ ein Thema mit hoher Brisanz. Unter anderem soll auf Aspekte wie Einsamkeit, Vernachlässigung und gezieltem Missbrauch gegenüber Senior*innen eingegangen werden. Es wird vermutet, dass die meisten Taten im Verborgenen stattfinden und daher niemals aufgeklärt werden, weshalb es für die Soziale Arbeit umso relevanter ist, genau hinzusehen und in Fällen von Gewalt zu reagieren. Abschließend bleibt ein zweistündiges Zeitfenster für den gemeinsamen Austausch mit anderen Teilnehmenden, bei dem Sie ihre eigenen Überlegungen einbringen oder sich auch mit Rückfragen direkt an die Referent*innen, Dr. Helene Ignatzi und Dr. Manfred Borutta, wenden. Idealerweise können dabei realistisch umsetzbare Handlungsstrategien für die Altenarbeit entwickelt werden, die wiederum einen signifikanten Beitrag zur Gestaltung der Sozialen Arbeit leisten können. Die Teilnahmekosten belaufen sich 50 € für Nichtmitglieder des DBSH. Mitgliedern sowie Studierenden und Senior*innen steht eine Ermäßigung zu. Inbegriffen in den Preis sind ein Mittagessen und eine Kaffeepause mit entsprechendem Angebot. Es besteht auch die Möglichkeit, virtuell teilzunehmen. Bei Interesse an der Fachtagung lesen Sie gern den bereitgestellten, online bereitgestellten Flyer, der ausgiebige Informationen zur Verantstaltung enthält. Für eine Teilnahme können Sie sich über das Anmeldeformular eintragen.
Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenzen
4. Juli 2025Weiterlesen In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – das unmittelbare Herbeiführen des Todes einer Person auf eigenen Wunsch – strafbar, während andere Länder wie beispielsweise Spanien, Portugal, Kanada, Neuseeland und die Benelux-Staaaen diese legalisiert haben. Die passive Sterbehilfe in Form des Abstellens lebenserhaltender Maßnahmen ist dagegen in der sog. westlichen Welt straffrei, sofern eine eindeutige Zustimmung seitens der Person besteht. Assistierter Suizid, die Beschaffung oder Ermöglichung von Maßnahmen, die dem Suizid dienen, ohne aber selbst direkt in diesen Prozess einzugreifen, befindet sich in einer rechtlichen Grauzone. Die Gesetze zur Sterbehilfe unterscheiden sich nicht nur stark von Land zu Land, sondern können sich auch rasch ändern, da das Thema immer wieder Gegenstand des politischen Diskurses wird. So herrschte erst kürzlich in Frankreich eine lebhafte Debatte über eine Liberalisierung der dortigen Rechtslage hinsichtlich Sterbehilfe, doch ein abschließender Beschluss hierzu steht noch aus. Gleichzeitig wurden die Regelungen zum assistierten Suizid auch in Deutschland mehrmals gekippt, zuletzt im Februar 2020 durch das Bundesverfassungsgericht, welches urteilte, dass der Mensch ein Recht auf den selbstgewählten Tod habe. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Bundestagsabgeordnete der CDU, fordert neue Regelungen, um zu verhindern, dass Patient*innen zu fahrlässig Formen von Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Eine Gruppierung aus Politiker*innen mehrerer Fraktionen arbeitet an einem neuen Gesetzesentwurf, der das Recht auf Sterbehilfe vereinfachen, aber nicht verherrlichen solle. Zuspruch kommt vom Deutschen Ethikrat. Ärzt*innen zeigen sich insgesamt aufgeschlossen aber verunsichert gegenüber der Sterbehilfe. Dies hat ein Bericht eines Forschungsnetzwerks, gesponsert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im vergangenen Herbst ergeben. Insgesamt sind 133 Fälle, in denen Beihilfe zum Suizid durchgeführt oder zumindest erwogen wurde, als Forschungsgrundlage verwendet worden. Die behandelnden Ärzt*innen erklärten sich überwiegend bereit, die Patient*innen durch legale Wege der Sterbehilfe zum Lebensende zu führen. Häufigstes Argument hierfür sei das körperliche und/oder psychische Leid der Kranken, die in vielen Fällen bereits palliativmedizinisch versorgt wurden oder mit einer weit vorangeschrittenen Krebserkrankung zu kämpfen hatten. Auch psychische Erkrankungen wurden beobachtet. Die meisten Patient*innen entschieden sich aufgrund des drohenden Verlusts der eigenständigen Lebensführung für eine Inanspruchnahme der Sterbehilfe. Häufig sind die Patient*innen älter als 70 Jahre und weisen Vorerkrankungen auf. Damit die Beihilfe zum Suizid nicht übereilt erfolgt und auch klar zwischen Sterbehilfe und Mord unterschieden werden kann, sind die bürokratischen Hürden hoch: Zahlreiche Gespräche mit Ärzt*innen und Therapeut*innen sind notwendig, um den eindeutigen Wunsch nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens seitens der/des Patient*in zu erkennen. Ist diese*r nicht mehr dazu in der Lage, muss sich an die Angaben in der Patientenverfügung gehalten werden. Es benötigt auch eine Zustimmung durch die behandelnden Ärzt*innen, die im Vorfeld dazu verpflichtet sind, die Suizidgedanken ihrer Patient*innen ernst zu nehmen. Durch Menschen, die sich aus psychischen Gründen das Leben nehmen wollen, birgt die Wiedereinführung des assistierten Suizids allerdings auch Gefahren. Aus diesem Grund wurde Ende Mai auf dem 129. Ärztetag in Leipzig ein umfassendes Maßnahmenpaket im Sinne der Suizidprävention gefordert, inklusive einer Verankerung im Gesetzbuch. Demnach solle jedem Menschen in psychischen Krisen das Recht auf Beratungs- und Therapieangebote zustehen, damit der Suizid in jedem Fall der letzte Ausweg bleibe. Die Inhalte dieses Artikels wurden aus mehreren Artikeln des Deutschen Ärzteblatts zusammengetragen. Wenn auch Sie an Suizidgedanken leiden oder mit dem Gedanken spielen, Ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen, wenden Sie sich bitte an die jederzeit erreichbare Telefonseelsorge (0800/1110111) oder die Suizidprävention.
Weiterlesen Zu diesem wenig überraschenden Fazit kommt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde wiederholt zu diesem Thema berichtet, z. B. zur Unterscheidung zwischen den Begriffen „Lebensphase, Lebenslage und Gebrechlichkeit“. Nun kommt Bewegung in die internationale Politik: Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen erarbeiten soll – ein bedeutender Schritt in Richtung einer UN-Konvention. Sowohl das Institut für Menschenrechte als auch die BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bezeichnen ihn als Meilenstein für die Rechte älterer Menschen. Während allgemein von Altersdiskriminierung gesprochen wird, betont die BAGSO besonders den fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und die mangelnde soziale Absicherung. Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich aktiv am internationalen Prozess zu beteiligen. Deutschland unterstützt die entsprechende UN-Resolution bislang allerdings nicht. Claudia Mahler vom Institut betont, dass der Schutz der Menschenrechte – auch in schwierigen Zeiten – weiterhin eine globale Priorität darstellt und Deutschland hier internationale Verantwortung übernehmen sollte. Ein Blick in die konkrete Ausarbeitung zur „offenen und zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ zeigt, dass bereits Ende 2025 – noch vor der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats – eine vorbereitende Sitzung stattfinden soll. Bis zur 63. Sitzung soll ein Fortschrittsbericht vorliegen. Neben der Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der Aufforderung an die Staaten zur Mitwirkung sollen insbesondere ältere Menschen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Auch die Einbindung vorhandener Studien, zivilgesellschaftlicher Expertise und internationaler Erfahrungen ist vorgesehen. Eine Arbeitsgruppe ist ein Anfang, aber keine Garantie. Ob und wann eine Resolution verabschiedet wird, bleibt offen. Hinzu kommt: Altersdiskriminierung ist ein komplexes, sozioökonomisch eingebettetes Phänomen, bei dem Ursache (Alter als Diskriminierungsgrund) und Korrelation (Diskriminierung in einer späteren Lebensphase durch andere Faktoren) schwer voneinander zu trennen sind. Alter allein ist nicht zwangsläufig der Auslöser für Diskriminierung. Im Kontext einer zukünftigen UN-Altenrechtskonvention ist es daher besonders wichtig, andere strukturelle Benachteiligungen nicht hinter dem Begriff „Alter“ zu verschleiern, sondern differenziert und intersektional hinzuschauen. Ob dies von der Arbeitsgruppe berücksichtigt wird, bleibt zu beobachten.
Bei Anruf Kultur
27. Juni 2025Weiterlesen Ältere, kranke und sehbehinderte Personen sind oftmals nicht dazu in der Lage, an die o. g. kulturelle Inhalte zu gelangen, sodass eine klare Benachteiligung vorliegt. Damit bleibt der Genuss kultureller Freizeitaktivitäten körperlich robusten Menschen vorbehalten. Auch Personen mit sozialen Ängsten oder finanziellen Schwierigkeiten ist ein Zugang zu diesen Angeboten möglicherweise eingeschränkt. Die Gewerkschaft ver.di hat in einer Stellungnahme gefordert, das Recht auf Kultur im Grundrecht zu verankern. Komplett auf Kultur verzichten muss allerdings niemand, denn das Projekt „Bei Anruf Kultur“ bietet Führungen durch Museen, Kunstgalerien und Ausstellungen an, an denen Sie von zu Hause aus teilnehmen können. Mehr als Ihr Telefon benötigen Sie dafür nicht – wählen Sie aus dem bereitgestellten Programm Veranstaltungen, die Sie ansprechend finden, und melden Sie sich kostenlos an. Im Anschluss erhalten Sie eine Telefonnummer, die Sie kurz vor Beginn der Veranstaltung wählen. Erfahrene Referent*innen vor Ort beschreiben Ihnen bestmöglich Kunstwerke oder das Geschehen auf der Bühne, ohne dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen. Am Ende der einstündigen Führung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen und Rückmeldungen dazulassen. Das Angebot umfasst insgesamt elf Kategorien, die von Archäologie über Literatur bis hin zu Naturwissenschaften reichen. In der Regel findet eine Veranstaltung pro Werktag statt. „Bei Anruf Kultur“ wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen, als sämtliche kulturelle Einrichtungen aufgrund der Lockdowns monatelang geschlossen bleiben mussten. Als Initiative des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg e.V. (BSVH) gestartet, nehmen mittlerweile kulturelle Zentren aus dem gesamten Land am Projekt teil. Interessierte können sich zudem einen Überblick über das Programm verschaffen. Einen genaueren Eindruck von „Bei Anruf Kultur“ erhalten Sie durch dieses kurze Video: https://www.youtube.com/watch?v=w13oR0aL3gQ
Weiterlesen Sowohl im Privaten als auch im Beruflichen ist die Pflege immer mehr gefragt, da sich durch den demographischen Wandel und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung derzeit die Zahl pflegebedürftiger Menschen nach oben entwickelt. Laut Statistischem Bundesamt verfügen bereits jetzt ca. 6 Millionen Deutsche über einen Pflegegrad. Gleichzeitig sind ca. 1,7 Millionen Pflegekräfte erfasst. Dies kann als Hinweis auf einen Personalmangel gewertet werden. Eine essentielle Rolle spielen hierfür Fachkräfte aus dem Ausland, die die personellen Lücken in der deutschen Pflegebranche so gut wie möglich schließen. Mitunter wird sogar davon ausgegangen, dass der grundlegende Betrieb in Pflegeeinrichtungen hierzulande nur dank den ca. 400.000 ausländischen Pflegekräften noch immer gewährleistet werden kann. Hier zeigt sich zugunsten der Zukunft der Pflege eine steigende Tendenz, da die Nationalitäten der in Deutschland beschäftigten Pflegefachkräfte immer vielfältiger werden. Auch das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im vergangenen Jahr dürfte zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Seitdem können Nicht-EU-Bürger*innen niedrigschwelliger und unkomplizierter einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Auf diese Weise sollte laut der Ampelregierung der Arbeitsmarkt gestärkt werden, während dabei möglichst viele potentielle Fachkräfte berücksichtigt werden. Darüber hinaus besteht auch das Programm Triple Win, eine Kooperation Deutschlands mit mehreren afrikanischen und asiatischen Schwellenländern. Migrant*innen aus diesen Nationen soll damit die Einreise und der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit erleichtert werden. Besonders häufig sind Pflegefachkräfte aus Polen und Rumänien vertreten, was auch mit den deutlich geringeren Löhnen in deren Heimatländern zusammenhängen dürfte. Lässt man die EU außen vor, stammt das ausländische Pflegepersonal v. a. aus dem westlichen Balkan sowie dem südlichen und südöstlichen Asien. „2023 waren mehr ausländische Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern als aus der EU in Deutschland tätig“, heißt es seitens des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Eine Schattenseite gibt es dennoch: So sehr ausländisches Pflegepersonal unbesetzte Stellen füllt, so prekär gestaltet sich die allgemeine Situation vieler dieser Pflegefachkräfte. Viele von ihnen äußern sich kritisch gegenüber der deutschen Politik und bemängeln eingeschränkte Rechte und eine schleppende Umsetzung bürokratischer Prozesse. Dies ging kürzlich aus einer Umfrage hervor, an der gut 3.000 Pfleger*innen aus dem Ausland teilnahmen. Ebenso bestehe in vielen Pflegeeinrichtungen ein stigmatisierender Umgang mit ausländischem Personal. Über die Hälfte der Befragten berichtet von Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung in Verbindung mit verbalen und körperlichen Angriffen. Noch häufiger wurde über eine Abwertung der eigenen Kompetenzen geklagt. Diese und andere Problematiken gefährden den internationalen Ruf Deutschlands und können dazu führen, dass andere Nationen hinsichtlich einer Beschäftigung in der Pflege als attraktiver angesehen werden. Regierung und Gesellschaft beeinflussen den Wohlfühlfaktor ausländischer Fachkräfte maßgeblich. Blickt man auf die Ergebnisse der Umfrage und die aktuelle und zukünftige Situation der Pflege, sollte die erfolgreiche Anwerbung von Pfleger*innen aus anderen Nationen im Sinne der Pfleger*innen und zu Pflegenden sein. Mehr zu diesem Thema können Sie z. B. auf der Seite des Deutschen Ärzteblatts erfahren: Bundesagentur: Pflege würde ohne ausländische Kräfte kollabieren Ausländische Pflegekräfte haben in Deutschland oft weniger Befugnisse als im Heimatland








