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Zivilgesellschaft

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) wurde 1962 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke und seiner Ehefrau Wilhelmine Lübke gegründet. Das KDA steht unter der Schirmherrschaft des amtierenden Bundespräsidenten und verfolgt das Ziel, eine humane Gesellschaft des langen und selbstbestimmten Lebens aktiv mitzugestalten.

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Es setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für das Altern zu verbessern, das Zusammenleben von Menschen jeden Alters zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe - einschließlich der digitalen Teilhabe - älterer Menschen zu sichern.

Das KDA ist ein gemeinnütziger Verein, der als Dienstleister und Ratgeber für öffentliche und private Einrichtungen sowie für die Politik fungiert. "Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, Pflegekassen, Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern führt die KDA-Projekte durch. Ziel der Projektarbeit des KDA ist die Entwicklung und Umsetzung von praxisorientierten Konzepten und Ansätzen zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen und derjenigen, die sie unterstützen." Damit nährt sich das KDA den Fragen von Alter in der Gesellschaft aus einer forschenden Perspektive.

Unter folgendem Link können Sie mehr zu den aktuellen Projekten erfahren. Abgeschlossene Projekte sind im Projektarchiv zu finden.

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Altersdiskriminierung oder „Ageismus“ ist ein Problem, das sich nicht zuletzt in der Art und Weise zeigt, wie über Alter gesprochen wird. Doch bereits hier kann ein gedanklicher Fehlschluss entstehen, wenn man die beiden Begriffe gleichsetzt. So wird „Ageismus“ vor allem im Zusammenhang mit Diskriminierung von Menschen im höheren Lebensalter verwendet.

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Zum Thema Ageismus im Alter haben wir bereits einen Artikel geschrieben, der sich vor allem mit der sprachlichen Diskriminierung insbesondere in den Medien befasst. Hier ging es darum das Menschen im höheren Lebensalter als defizitär stigmatisiert oder, besonders in der Werbung, durch ein unerreichbares Ideal dargestellt werden.

Folgt man hingegen der Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, so ist eine Diskriminierung aufgrund des Lebensalters unabhängig von der Lebensphase zu verstehen: „Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal spielte häufig im Arbeitsleben, dem Zugang zu privaten Versicherungen und bei Finanz- und Bankgeschäften, beim Zugang zu öffentlichen Gesundheits- und Sozialleistungen sowie beim Hochschulzugang eine Rolle.“ Während beispielsweise Formulierungen wie „junge, engagierte Mitarbeitende“ in Stellenausschreibungen ältere Bewerber*innen diskriminieren, werden dem gegenüber bspw. jüngere Frauen in Einstellungsverfahren benachteiligt, wenn Arbeitgeber*innen „Ausfälle durch Schwangerschaften oder Kinderbetreuung“ befürchten.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Vorfeld der am 20. Mai 2024 in New York stattgefundenen Sitzung der „Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns“ (OEWG-A), nach einer „UN-Altenrechtskonvention“ etwas einseitig.

Nichtsdestoweniger bekräftigte auch die UN in ihrer angenommenen Resolution der Generalversammlung vom 20. Dezember 2012, „[…] dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden, […] ohne Unterscheidung irgendeiner Art, wie Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt oder sonstigem Status, […]“. Darüber hinaus betonte die UN in ihrer Resolution zur Generalversammlung vom 15. Dezember 2022, „dass die Zahl der Personen im Alter von 60 Jahren oder älter zwischen 2021 und 2030 voraussichtlich um 31 Prozent wachsen wird, von 1,1 Milliarden auf 1,4 Milliarden, weltweit die Jugend übertreffen und doppelt so viele wie Kinder unter 5 Jahren ausmachen wird, und dass dieser Anstieg in den Entwicklungsländern am größten und am schnellsten sein wird.“

Es wird also in Zukunft mehr alte Menschen geben. Allerdings stellt sich die Frage, ob es hier tatsächlich einer Altenrechtskonvention bedarf. In unserem Artikel zur „Altenrepublik“ haben wir bereits die kontroverse These des Soziologen Stefan Schulz aufgegriffen, dass mit einer wachsenden Gruppe älterer Menschen auch deren politischer und gesellschaftlicher Einfluss und damit ihre Verantwortung steigt. Ein Beispiel findet sich in extremer Form gerade in den USA in Form des amerikanischen Präsidenten. Aber auch in Deutschland liegt der Altersdurchschnitt des Bundestages (2021) bei 47,3 Jahren. All diese Menschen gehören damit zu einer Personengruppe in der, teilweise weit fortgeschrittenen, zweiten Lebenshälfte mit gleichzeitig viel Macht und Einfluss.

Betrachtet man nun nochmals die UN-Resolution von 2022, findet allerdings besonders in den Entwicklungsländern ein Zuwachs an älteren Menschen statt. Damit muss die Frage vorangestellt werden: Ist Alter tatsächlich der größte Diskriminierungsfaktor, oder ist es das Alter in Verbindung mit Armut bzw. mit gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Geschlecht? Ein Blick in die Geschichte der Menschenrechte macht zudem deutlich, dass selbst diese nicht frei von Ambivalenz und Blindenflecken sind. Hierzu mehr in: „Außenpolitik und Zeitgeschichte“ (APuZ). Dennoch auch die Autoren von APuZ kommen zu dem Schluss das hinter das Prinzip eine immanente Menschenwürde qua Existenz als Mensch nicht zurückgegangen werden darf.

Damit läge das Problem allerdings weniger in einer fehlenden „Altenrechtskonvention“. Es scheint viel eher, das Alter (und hier in beide Richtungen) verbunden mit weiteren Marginalisierungsfaktoren wie Armut, Gesundheit oder Geschlecht zu sein, das zu Diskriminierungen führt. Damit ist nicht gesagt, dass, wie im Fall von medialer Berichterstattung, Alter nicht auch direkt diskriminiert wird. Wenn jedoch „Altersdiskriminierung“ thematisiert wird, ohne den Kontext zu betonen, könnten weitere grundlegende Ursachen für Diskriminierung in den Hintergrund treten.

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Am 13. Mai veröffentlichte das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) den Deutschen Alterssurvey (DEAS 2024). Der DEAS ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Teil der Ergebnisse ist, dass die Klimafrage auch in der zweiten Lebenshälfte eine nicht zu unterschätzende Relevanz hat.

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Ausgangssituation des aktuellen DEAS war unter anderem die Feststellung der Autorinnen (Mareike Bünning, Christine Hagen & Julia Simonson), dass Klimakatastrophe und Lebensphase widersprüchliche Zusammenhänge haben können. „So geben Menschen ab 65 Jahren beispielsweise häufiger an, sich vor der Gefahr durch Hitzewellen zu fürchten, als jüngere […]“. Da sie unmittelbarer von den Folgen betroffen sind, könnten sich ältere Menschen entsprechend stärker bedroht fühlen. „Andererseits werden die vollen Auswirkungen des Klimawandels erst in Zukunft sichtbar werden und ältere Menschen werden diese nicht mehr in vollem Maße miterleben.“

Der Survey kam zu dem Schluss, dass es in der Bedrohungseinschätzung der befragten Gruppen zwischen den Alterskohorten 43-55 Jahre, 56-65 Jahre, 66-75 Jahre und 76-90 Jahre keinen Unterschied in der Bewertung der Bedrohung gab. Alle Altersgruppen bewerteten die Bedrohung ähnlich, zwischen 5,6 und 5,9 auf einer Skala von 1 bis 10. Insgesamt nahmen im Erhebungszeitraum 2023 rund 28 % eine hohe Bedrohung durch den Klimawandel wahr. Auch sehen die Befragten den Klimawandel als deutlich größere Bedrohung als die Coronapandemie. Wie Bundesfamilienministerin Lisa Paus in der Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) betont, ist damit das Vorurteil, das durchaus immer wieder anzutreffen ist, „dass Älteren das Thema egal ist“, nicht haltbar. Dass es nicht egal ist, kann hier klar festgestellt werden.

Allerdings ist der Titel des BMFSFJ nicht ganz zutreffend: „Altersgruppen ähnlich besorgt über Klimawandel“. Betrachtet man die Beobachtungsgruppe des Surveys, so müsste es heißen: Altersgruppen ab dem 43. Lebensjahr ähnlich besorgt über den Klimawandel. Über die erste Lebenshälfte lässt sich hier kein Vergleich treffen. Das ist per se nicht problematisch, sollte aber nicht zu Fehlinterpretationen führen.

Unterschiede innerhalb der zweiten Lebenshälfte finden sich, wie in der Gesamtbevölkerung, auch beim DEAS zwischen Männern und Frauen. Frauen sehen sich durch die Klimakrise stärker bedroht. Bei Einkommen und Bildung ließen sich wiederum keine Unterschiede feststellen. Auffällig war jedoch, dass Menschen mit schlechter subjektiver Gesundheit eine höhere Bedrohung empfanden als Menschen, die sich eher als gesund wahrnehmen. Und auch Menschen ohne Enkelkinder schienen sich eher bedroht zu fühlen als solche mit Enkelkindern. Dass die Gesundheit eine Auswirkung hat, ist gerade vor der bereits erwähnten Sorge um Hitzewellen nicht überraschend. Ob allerdings „keine Enkelkinder“ als Indikator für Zukunftsunsicherheiten bezeichnet werden kann, ist fraglich.

Es geht auch um die Frage, ob erlernte politische und gesellschaftliche Lösungsstrategien hinterfragt werden. Eine Bedrohung wahrzunehmen ist das eine, aber entsprechend zu handeln eine ganz andere Frage. Schaut man sich die Kohorten an, so heißt „zweite Lebenshälfte“ auch, noch mitten im Leben zu stehen. Betrachtet man das Durchschnittsalter des Bundestages von 47,3 Jahren (2021), so handelt es sich bei dem Großteil der Mitglieder um Personen, die sich von dieser Studie angesprochen fühlen können.

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Unter dem Titel "Demenz und queer - Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein aktuell eine Broschüre veröffentlicht, die über zentrale Fragen zur Vielfalt von Demenzerkrankten informiert.

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"Demenz ist nicht nur heterosexuell, cisgeschlechtlich, weiß und alt. Menschen mit Demenz sind divers", so Anneke Wilken-Bober vom Kompetenzzentrum Demenz.

Bei geschlechtlicher und sexueller Vielfalt kann man Ebenen wie Alter, Menschen mit Behinderung oder auch Gesundheitsversorgung betrachten.

All diese Themen haben dabei zwei zentrale Aspekte gemein. Es sind Felder, die erstens aufgrund von Normen und Nicht-Thematisierung blinde Flecken aufweisen können und dies häufig auch tun. Darüber hinaus beinhalten sie die Gefahr von Mehrfachdiskriminierungen - und das nicht nur in Bezug auf queere Menschen, wie das Zitat von Anneke Wilken-Bober verdeutlicht.

Es geht auch darum, Menschen mitzudenken, die selbst oder deren Angehörige vielleicht nicht mehr oder noch nie laut und aktiv um ihre Rechte gekämpft haben. Dies kann aus Angst, Scham, Gewohnheit oder wegen des Wunsches nach Privatsphäre passieren.

Wenn Angehörige und Fachpersonen davon wissen, können sie sich darüber informieren und entsprechend verhalten. Aber was ist, wenn Wissen und Bedürfnisse einen Bruch erleben? Menschen, die sich in ihrer Biografie geoutet haben, kennen solche Brüche. Es gibt eine Zeit davor und danach:

"Es kann passieren, dass eine Transperson sich nicht mehr als trans wahrnimmt, sondern in dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurde. Der eventuell veränderte Körper oder die Kleidung kann irritieren. Es kann aber auch sein, dass Menschen erst in der Demenz damit beginnen, das zu leben, was sie sich immer versagt haben", so Nora Eckert im Kapitel "Die Geschichte von heute alten LSBTIQA* […]."

Das Kompetenzzentrum nutzt die Abkürzung „LSBTIQA“, welche für Lesben, Schwule, Bi, Trans, Inter, Queere und Asexuelle steht.

Was hier am Beispiel Trans ausgeführt wird, gilt grundsätzlich für Personen mit Demenz und Diskriminierungserfahrungen. Was, wenn Personen plötzlich glauben, sich wieder verstecken zu müssen oder sich erst mit der Demenz outen? Aber auch ein anderer Gedanke drängt sich auf: Wie wir bereits auf echte-vielfalt.de thematisiert haben, ist Sexualität keine statische Eigenschaft, sondern kann sich über die Jahre verändern.

Die Broschüre des Kompetenzzentrums Demenz bietet Angehörigen sowie Einrichtungen und deren Mitarbeiter*innen einen hilfreichen Einstieg in die Bereiche queer bzw. LSBTIQ und Demenz. Die Leser*innen erhalten hier Denkanstöße, Informationen und weiterführende Literaturtipps sowie Kontakte für beide Schwerpunkte unter der Rubrik "Literaturtipps und Adressen für Interessierte". Die Broschüre zielt darauf ab, sowohl Personen ohne Vorkenntnisse als auch solche, die nur mit einem der Themen vertraut sind, zu erreichen und ein besseres Verständnis für die besonderen Aspekte der Pflege queerer Personen mit Demenz zu fördern.

Auf seiner Webseite veröffentlicht das Kompetenzzentrum zudem:

  • Weitere "Links zum Weiterlesen, Informieren und Stöbern" sowie
  • einen kleinen Exkurs zum Thema "Liebe und Intimität im Alter und bei Demenz".
  • Als Besonderheit bietet die Webseite die Möglichkeit, die Zitate aus dem Kapitel "Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" im Originalton anzuhören.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im März 2024 eine Broschüre zur Europawahl veröffentlicht, in der Forderungen für eine altersgerechte Politik aufgestellt werden.

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„Politik für ältere Menschen muss viele Felder in den Blick nehmen und lässt sich eben nicht nur auf sozialpolitische oder gesundheitspolitische Aspekte reduzieren“, heißt es in der 18-seitigen Broschüre „Ein Recht auf Menschenwürde für ältere Menschen in Europa“. Die Gesellschaft könne noch mehr tun, in der Publikation finden sich zwölf Kapitel mit Themen wie Mobilität, Bildung und Kultur,  Wohnen oder Altersarmut. „Es kommt jetzt darauf an, Wechselwirkungen zwischen den Generationen zugunsten eines modernen Altersbildes Raum zu geben“, so der DGB.

Ebenso brauche es eine Stärkung der Teilhabe älterer Menschen am politischen Geschehen – auch in Europa. Politische Entscheidungen dürften nach DGB-Forderung nur mit und nicht über ältere Menschen getroffen werden, sofern sie ihre Lebensweise betrifft.

Auch das Thema soziale Isolation und Einsamkeit im Alter wird in der Broschüre zur Europawahl aufgegriffen: „Soziale Isolation ist ein objektiver Mangel an sozialen Kontakten und stellt einen Risikofaktor für Einsamkeit dar. Da ältere Menschen hiervon besonders betroffen sind, bedürfen sie auch einer entgegenkommenden Unterstützung“.

Es brauche deshalb dringend einen Auf- und Ausbau von Begegnungsstätten mit Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Auch Altenservicezentren, Stadtteilbüros oder aufsuchende Sozialarbeit spiele hierbei eine wichtige Rolle. Auf europäischer Ebene spricht sich der DGB für Initiativen aus, die über die Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung hinausgehen.

Die Europawahl findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt. Hier können Sie die Broschüre direkt herunterladen.

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Die Alzheimer Gesellschaften Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern schließen sich zum fünften Mal zusammen, um den Norddeutschen Fachtag Demenz auszurichten.

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„‘Wohin des Weges?‘ – Versorgung von Menschen mit Demenz“ lautet der Titel des diesjährigen Fachtags, der am 19. April in Lüneburg stattfindet. Die Veranstaltung richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in den Alzheimer Gesellschaften, Menschen mit Demenz und deren An- und Zugehörige, das Fachpublikum und weitere Interessierte.

Fragen nach einem Gelingen adäquater Versorgung von Menschen mit Demenz oder nach passgenauen Unterstützungen für An- und Zugehörige stehen im Mittelpunkt des Fachtags. „Neben einem Blick auf die Prävention der Alzheimer Krankheit wird sich die Veranstaltung insbesondere dem Umgang mit aktuellen Herausforderungen widmen und Beispiele aus der Versorgungslandschaft vorstellen, die aufzeigen, was für eine gute Versorgung wichtig ist und wie sie ermöglicht wird“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung.

Der Fachtag startet um 10 Uhr, bereits ab 9 Uhr ist ein Ankommen bei Kaffee und Tee möglich, währenddessen sich die vier Landesverbände vorstellen. Gegen 16 Uhr endet die Veranstaltung. Am Vorabend ist die  Filmvorführung „Blauer Himmel, Weiße Wolken“ im Scala Kino Lüneburg geplant, nach dem Film wird es eine Diskussion mit der Filmemacherin Astrid Menzel geben.

Hier finden Sie weitere Informationen und den Veranstaltungsflyer mit dem konkreten Programm und Zeitablauf.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) lädt Ende Februar zu einem digitalen Fachgespräch ein, in dem es um die Befunde des ZiviZ-Surveys gehen soll.

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Bei ZiviZ (Zivilgesellschaft in Zahlen) handelt es sich um eine seit 2012 existierende Untersuchung von Trends im zivilgesellschaftlichen Engagement. Der Survey ist die einzige repräsentative Befragung in Deutschland, die das gesamte Spektrum formal organisierter zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Blick nimmt und 2023 zum dritten Mal erhoben wurde. Über 12.000 Organisationen haben an dem ZiviZ-Survey 2023 teilgenommen.

„Die Befunde geben Einblicke in Trends und Veränderungen über die vergangenen zehn Jahre. Sie geben auch darüber Aufschluss, inwiefern Krisen, wie die Corona-Pandemie, langfristige Entwicklungen im Engagement beeinflusst haben“, heißt es in der Veranstaltungsankündigung der BaS zum ZiviZ-Survey. Referentin des digitalen Fachgesprächs am 29. Februar wird daher Mitautorin Dr. Birthe Tahmaz sein.

Hier geht es zu den Details und zur Anmeldung.

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Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ hat im September eine Fachtagung zu der Weiterentwicklung und Verstetigung lokaler Demenznetzwerke angeboten. Die Dokumentation der Veranstaltung ist nun online verfügbar.

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Die Fachtagung trug den Titel „Am Ball bleiben und sich weiterentwickeln – Netzwerke auf ihrem Weg der Verstetigung“ und fand am 12. September 2023 in Berlin statt. Über 80 Teilnehmer*innen aus der lokalen Netzwerkarbeit haben sich im Rahmen der Veranstaltung zusammengefunden.

Hier gelangen Sie zur Dokumentation. Neben Programm und Fotos von der Tagung finden Sie auch die Präsentationen, Handouts und Poster der jeweiligen Workshops.

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Mit dem Beitritt der verbliebenen fünf Bundesländer sind in diesem Monat nun alle Länder im Bündnis vertreten. Der DigitalPakt Alter verfolgt das Ziel, ältere Menschen in der digitalen Welt zu stärken.

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Auch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind am 7. Dezember 2023 dem DigitalPakt beigetreten und vervollständigen damit den Kreis der Länder. Die Bündnispartner*innen haben eine gemeinsame Erklärung zur lebensnahen Unterstützung von Senior*innen unterzeichnet. Auch für strukturelle Veränderung macht sich die Erklärung stark.

Die ersten Länder waren im April dieses Jahres dem DigitalPakt Alter beigetreten. Neben den 16 Bundesländern gehören seit 2021 bereits Initiativen und Verbände aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dem bundesweiten Bündnis an. Initiiert wurde der DigitalPakt Alter vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Inzwischen arbeitet der DigitalPakt Alter mit 28 Partner*innen zusammen, um ältere Menschen in der digital geprägten Welt zu stärken.

„Eine App auf dem Handy installieren, der Videoanruf bei den Enkeln oder der Kauf eines Tickets für den ÖPNV - für ältere Menschen kann die Digitalisierung hohe Hürden bedeuten. Ich freue mich sehr darüber, dass nun alle Bundesländer dem DigitalPakt Alter beigetreten sind“, begrüßt Bundessenior*innenministerin Lisa Paus (Grüne) den Zuwachs. In einer Pressemitteilung ihres Ministeriums spricht sich weiter von einem „wichtigen Schritt“, alle gesellschaftlichen Gruppen im Land von der digitalisierten Welt profitieren lassen zu können. Gleichzeitig appelliert Paus an die Eigenverantwortlichkeit der Zielgruppe: „Liebe Seniorinnen und Senioren, diese Hilfsangebote im Umgang mit dem Internet sind auf Sie zugeschnitten, bitte nutzen Sie sie. Es lohnt sich.“

Im Rahmen des DigitalPakts werden bis Ende 2025 unter anderem 300 Erfahrungsorte gefördert, an denen ältere Menschen in digitalen Angelegenheiten Unterstützung bekommen können. Hier gelangen Sie zur Seite des DigitalPakt Alter.

Eine Verteilung von 300 Orten im ganzen Bundesgebiet bedeutet nicht unbedingt eine Wohnortnähe, vor allem in Flächenländern. Es bleibt abzuwarten, ob für viele ältere Menschen Ansprechpartner*innen in der Nähe sein werden, die bei Tätigkeiten wie "App auf dem Handy installieren, der Videoanruf bei den Enkeln oder der Kauf eines Tickets für den ÖPNV" unterstützen können.

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In seiner Sitzung am 15.11.2023 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gesprochen und ist zu einer Einigung gekommen.

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Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000  Unterstützer*innen gefunden hatte.

Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr.

Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.

Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

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