Logo DISW

Zivilgesellschaft

Ein bundesweites Modellprojekt zur sozialräumlichen, aufsuchenden Schuldnerberatung für ältere Menschen liefert positive Hinweise darauf, wie Beratungsangebote passgenauer und wirksamer gestaltet werden können. Die wissenschaftliche Evaluation durch das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) zeigt, dass durch gezielte aufsuchende Arbeit entscheidende Barrieren abgebaut werden können und fordert eine dauerhafte Unterstützung solcher Ansätze.

Weiterlesen

Seit Dezember 2022 wird das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Modellprojekt der Diakonie Deutschland an zehn Standorten in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, ältere Menschen, die aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und aktueller Krisen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besser zu unterstützen. Besonders betroffen sind häufig Frauen, die klassische Beratungsangebote nur selten nutzen, oft wegen Scham, mangelnder Mobilität oder Unwissenheit über Hilfsangebote.

Beratung dort, wo Senior*innen leben

Ein zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass aufsuchende Beratungsformen, etwa in Form von Hausbesuchen oder enger Vernetzung mit lokalen Partner*innen, ältere Menschen besser erreichen als klassische Angebote. Gründe dafür sind:

  • Zugangsbarrieren wie Mobilitätsprobleme oder Schamgefühle werden deutlich reduziert.
  • Die finanzielle Stabilisierung der Ratsuchenden wird gestärkt.
  • Der Zugang zu staatlichen Leistungen und die Bewältigung komplexer Problemlagen erleichtert.
  • Die Beratung stärkt die Selbstwirksamkeit, also das Vertrauen der Menschen in ihre Fähigkeit, ihre Lage zu verbessern.

Die Evaluation verdeutlicht damit die Bedeutung sozialräumlicher Ansätze: Sie setzen direkt in den Lebenswelten der Senior*innen an und begleiten Ratsuchende durch praktische, niedrigschwellige Unterstützung.

Herausforderungen bei Pilotprojekten

Gleichzeitig benennt die Auswertung auch strukturelle Schwierigkeiten:

  • Die begrenzte Laufzeit des Projekts erschwert eine nachhaltige Verankerung der sozialräumlichen Arbeitsweise.
  • Unklare Einarbeitungsphasen und abrupt endende Projektphasen können das Vertrauen der Zielgruppe beeinträchtigen.

Dies lässt sich als generelles Problem vieler Modellprojekte im sozialen Bereich lesen: Kurzfristige Förderung hilft beim Start, bietet aber kaum Perspektiven für Kontinuität und dauerhafte Wirkung.

Appell für dauerhafte Förderung

Vor diesem Hintergrund appelliert die Diakonie Deutschland gemeinsam mit den Evaluierenden an Kommunen und Landkreise, solche sozialräumlichen Beratungsangebote für Senior*innen dauerhaft zu unterstützen. Gerade ein frühzeitiger, präventiver Blick auf finanzielle Notlagen könne einem Fortschreiten von Überschuldung und Altersarmut entgegenwirken, zum Wohle der Betroffenen und der Gesellschaft insgesamt.

Schließen

 

Das Gast- und Seniorenstudium gewinnt im Kontext des lebenslangen Lernens zunehmend an Bedeutung. In der Zeitschrift "Hochschule und Weiterbildung" wird diese Studienform aus einer bildungssoziologischen Perspektive betrachtet und in größere gesellschaftliche und institutionelle Zusammenhänge eingeordnet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Rolle Hochschulen jenseits klassischer Studienbiografien spielen und wie Bildungsangebote für ältere und nicht-traditionelle Studierende sozial wirksam werden.

Weiterlesen

Gast- und Seniorenstudien ermöglichen Menschen, unabhängig von formalen Zulassungsvoraussetzungen oder Prüfungsanforderungen an Hochschulveranstaltungen teilzunehmen. Häufig richtet sich dieses Angebot an Personen im Ruhestand, aber auch an Interessierte, die aus persönlichem oder beruflichem Interesse akademische Inhalte vertiefen möchten. Der Beitrag zeigt, dass diese Form des Studiums weniger auf den Erwerb formaler Abschlüsse ausgerichtet ist, sondern vielmehr auf persönliche Bildung, intellektuelle Anregung und soziale Teilhabe.

Aus bildungssoziologischer Sicht wird deutlich, dass Bildungsbeteiligung im höheren Lebensalter nicht losgelöst von sozialen Ungleichheiten betrachtet werden kann. Faktoren wie Bildungsbiografie, finanzielle Ressourcen oder kulturelles Kapital beeinflussen maßgeblich, wer solche Angebote nutzt. Gleichzeitig machen Gast- und Seniorenstudien sichtbar, dass Lernen im Alter ein aktiver, sinnstiftender Prozess ist, der zur gesellschaftlichen Integration beiträgt und gängigen Defizitvorstellungen des Alterns entgegenwirkt.

Der Artikel hebt zudem die Rolle der Hochschulen hervor, die sich zunehmend als offene Bildungsinstitutionen verstehen. Durch Gast- und Seniorenstudien erweitern sie ihr Selbstverständnis über die Ausbildung junger Studierender hinaus und öffnen sich für neue Zielgruppen. Diese Öffnung schafft Begegnungsräume zwischen Generationen und stärkt den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Gleichzeitig stellt sie Hochschulen vor organisatorische und didaktische Herausforderungen, etwa in der Gestaltung passender Lehr- und Lernformate.

Insgesamt macht der Beitrag deutlich, dass Gast- und Seniorenstudien ein wichtiger Bestandteil wissenschaftlicher Weiterbildung sind. Sie tragen dazu bei, Bildungszugänge zu erweitern, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Hochschulen als Orte lebenslangen Lernens zu positionieren. Damit sind sie nicht nur ein individuelles Bildungsangebot, sondern auch ein Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklungen, in denen Bildung zunehmend als lebensbegleitender Prozess verstanden wird.

Weiteres zu dem Thema finden Sie in der Zeitschrift Hochschule und Weiterbildung.

Schließen


Der Sozialverband VdK Deutschland spricht sich für die Einrichtung eigenständiger Pflegeämter in den Kommunen aus, um die pflegerische Versorgung in Deutschland grundlegend zu verbessern. Hintergrund sind die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen, der zunehmende Fachkräftemangel und die Erfahrung vieler Betroffener, sich im bestehenden Pflegesystem nur schwer zurechtzufinden. Nach Auffassung des Verbandes ist die Pflege derzeit zu stark zersplittert organisiert: Zuständigkeiten sind zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und Leistungserbringern aufgeteilt, ohne klare Steuerung und Verantwortung. Die Folge sind regionale Unterschiede, Versorgungslücken und ein hoher bürokratischer Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige.

Weiterlesen

Der Vorschlag: Pflegeämter auf kommunaler Ebene

Um diese strukturellen Probleme zu beheben, schlägt der VdK vor, Pflegeämter als feste Anlaufstellen in den Kommunen einzurichten. Diese sollen Beratung, Koordination und Bedarfsplanung bündeln und Pflegeangebote vor Ort besser miteinander vernetzen. Kommunen kennen nach Ansicht des Verbandes die soziale Lage und den konkreten Pflegebedarf ihrer Bevölkerung besonders gut und könnten deshalb gezielter reagieren als übergeordnete Ebenen. Wenn bestehende Angebote nicht ausreichen, sollen Kommunen auch selbst tätig werden dürfen, etwa durch die Gründung kommunaler Pflegedienste oder ergänzender Unterstützungsangebote.

Chancen: Mehr Übersicht und bessere Versorgung vor Ort

Zu den zentralen Chancen kommunaler Pflegeämter zählt eine bessere Steuerung der Pflege auf lokaler Ebene. Versorgungslücken könnten frühzeitig erkannt und geschlossen werden, insbesondere in ländlichen Regionen. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entstünde ein klarer Ansprechpartner, der Orientierung bietet und den Weg durch das komplexe Pflegesystem erleichtert. Pflege würde stärker als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge verstanden und weniger dem Zufall regionaler Marktstrukturen überlassen. Der VdK verweist in diesem Zusammenhang auf Dänemark, wo Pflege weitgehend kommunal organisiert ist und als vergleichsweise gut zugänglich gilt.

Risiken: Finanzierung und neue Ungleichheiten

Gleichzeitig birgt der Vorschlag auch Risiken. Eine zentrale Herausforderung ist die Finanzierung, da viele Kommunen bereits heute unter finanziellem Druck stehen. Ohne eine vollständige und dauerhafte Finanzierung durch Bund und Länder könnten Pflegeämter zu einer zusätzlichen Belastung werden, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern. Zudem besteht die Gefahr, dass regionale Unterschiede zunehmen, wenn finanzstarke Kommunen bessere Pflegeangebote aufbauen können als strukturschwache. Kritiker*innen warnen außerdem vor zusätzlicher Bürokratie und möglichen Konflikten mit bestehenden Akteuren wie Pflegekassen oder freien Trägern, falls Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind.

Voraussetzungen für den Erfolg

Der VdK betont daher, dass Pflege zu einer verbindlichen Pflichtaufgabe der Kommunen werden müsse. Bund und Länder seien gefordert, die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, etwa über den kommunalen Finanzausgleich. Gleichzeitig soll die Rolle der Pflegekassen als Kostenträger individueller Leistungen erhalten bleiben. Nur mit klaren Zuständigkeiten und ausreichenden Ressourcen könnten Pflegeämter einen echten Mehrwert für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schaffen.

Einordnung: Strukturreform statt Einzelmaßnahmen

Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband auch die aktuelle Pflegereformdebatte. Die bisherigen Vorschläge griffen zu kurz, da sie sich zu sehr auf Einzelmaßnahmen konzentrierten und die grundlegenden strukturellen Probleme des Pflegesystems nicht lösten. Kommunale Pflegeämter werden daher als möglicher Baustein einer umfassenden Reform verstanden, die Pflege übersichtlicher, gerechter und langfristig tragfähig machen soll.


Mehr zur Einrichtung eigenständiger Pflegeämter aus Perspektive des Sozialverbandes können Sie hier nachlesen.

Schließen


Während der COVID-19-Pandemie gestaltete sich die Pflege noch herausfordender als sonst. Die Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen sorgten für weitgehende Hindernisse, die auch innerhalb von Familien deutlich spürbar waren. Zudem waren Besuche in Pflegeheimen aufgrund der behördlichen Auflagen verboten oder nur unter besonderen Umständen möglich. Selbst das Abschiednehmen von Verstorbenen fand in zahlreichen Fällen nicht wie gewohnt statt, wodurch zusätzliche mentale Belastungen für Hinterbliebene entstanden. Pflegende und trauernde Angehörige haben sich in ihrer hilflosen Situation allein gelassen gefühlt.

Weiterlesen

Unter dem Titel „Kollateraleffekte der Pandemie“ wurde ein Forschungsprojekt gestartet, welches sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, welche Maßnahmen in Zukunft angewandt werden können, damit Angehörige von Pflegepatient*innen im Falle einer weiteren Pandemie effektiver und zielgerichteter unterstützt werden. Ausgehend von den teilweise verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf diese vulnerable Gruppe entwickelte das Team aus Wissenschaftler*innen über 100 Empfehlungen für den richtigen Umgang mit pflegenden und trauernden Angehörigen, so wie diese bereits vor ein paar Jahrne notwendig gewesen wären.

Die gesammelten Handlungsoptionen wurden in Form einer umfangreichen Broschüre zusammengetragen und in jeweils verantwortliche Akteuer*innen unterteilt. So finden sich jeweils für pflegende Angehörige, für Leitungen, für die Politik, für die Gesellschaft allgemein sowie für weitere Akteuer*innen jeweils ca. 20 Anregungen für eine angemessene und auf eine Pandemie abgestimmte Bewältigung bezüglich Pflege und Trauer. Diese stützen sich u. a. auf die Auswertung von Fragebögen und Interviews (Zielgruppe waren hierbei pflegende Angehörige ab 18 Jahren im Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2020), aber auch auf wissenschaftliche Literatur.

Dabei hat das Forschungsteam die entwickelten Bewältigungsstrategien auf mehrere Handlungsfelder ausgedehnt:

  • Regularien, Information, allgemeine Versorgung
  • Werte und Haltung in der Versorgung
  • Psychosoziale und spirituelle Begleitung
  • Kontakt in stationären Einrichtungen des Gesundheitssystems
  • Pandemieunabhängige Verbesserung der Angehörigenbetreuung

Das Projekt wurde in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt. Ferner beteiligten sich folgende Institutionen:

Die gesamte Broschüre ist online zum Nachlesen verfügbar.

Schließen


Das Vertrauen in die pflegerische Versorgung in Deutschland befindet sich einer aktuellen Umfrage zufolge im freien Fall. Laut dem aktuellen Pflegereport der DAK Gesundheit bewerten 62 Prozent der Bevölkerung das System derzeit als „nicht gut“ oder sogar „gar nicht gut“. Zugleich erwarten 46 Prozent eine weitere Verschlechterung innerhalb der nächsten zehn Jahre.

Weiterlesen

Finanzierung wird zur zentralen Reformfrage

Die Deckung der Pflegelasten gilt den Befragten als dringlichste Herausforderung. Für mehr als die Hälfte (56 %) liegt die Verantwortung vor allem beim Staat – durch Zuschüsse oder Steuermittel. Beitragserhöhungen für Gutverdienende halten 47 % für denkbar. Eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung findet dagegen kaum Zustimmung (21 %).

Vorstandschef Andreas Storm warnt: „Wir stehen in der Pflege an einem Kipppunkt: Das Vertrauen der Menschen in das Pflegesystem ist äußerst gering und droht wegzubrechen.“

Reformen ohne Wirkung – große Risiken

Auch politisch steht viel auf Spiel: Laut Studie droht ohne wirksame Reformen ein massiver Schaden für das Vertrauen in staatliches Handeln. Besonders alarmierend: Sollte die soziale Pflegeversicherung nicht auf ein tragfähiges Fundament gestellt werden, könnten die Beitragssätze in den kommenden zehn Jahren von aktuell 3,8 % auf über 5 % steigen.

Pflegeberatung als Schlüsselelement

Nicht nur die Finanzierung ist relevant – auch die Versorgung vor Ort muss gestärkt werden. Dazu gehört u. a. die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Beratungs- und Fachpflegeangeboten. Studienleiter Thomas Klie vom Institut AGP Sozialforschung sieht hier einen klaren Handlungsauftrag für die Bund-Länder-Kommission Pflege.

Meinungsforscherin Renate Köcher vom IfD betont zudem die zentrale Rolle pflegender Angehöriger: Ohne ihre unbezahlte Leistung würde das System stark unter Druck geraten. Umso wichtiger sei es, neben privater Hilfe auch funktionierende öffentliche Strukturen sicherzustellen.

Fazit

Der aktuelle Pflegereport zeigt ein deutliches Bild: Viele Menschen haben wenig Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Pflegesystems. Finanzierung, Versorgung und Beratung vor Ort müssen dringend und umfassend verbessert werden, damit Pflegequalität erhalten und Vertrauen wieder aufgebaut werden kann.

Mehr zum Pflegereport der DAK Gesundheit erfahren Sie hier.

Schließen


Deutschland steht in der Pflege vor einer Herausforderung: Die Zahl älterer Menschen steigt, gleichzeitig mangelt es an Pflegefachkräften. Pflegekammern auf Landesebene sollen dazu beitragen, das Berufsbild aufzuwerten und mehr Menschen für diesen Bereich zu gewinnen. Derzeit gibt es solche Kammern jedoch nur in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Weiterlesen

Kritik an der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wächst

In Rheinland-Pfalz steht die Pflegekammer erneut in der Kritik. Während sie 2026 ihr zehnjähriges Bestehen feiern könnte, wächst der Widerstand unter Pflegekräften. Der Trierer Krankenpfleger und Pflegebündnis-Sprecher Michael Pauken, der sich ursprünglich für die Kammer eingesetzt hatte, zeigt sich heute enttäuscht. Nach fast einem Jahrzehnt habe die Einrichtung für Pflegefachkräfte „nichts verbessert“. Viele fragten sich, warum sie in Rheinland-Pfalz Beiträge zahlen müssten, während in anderen Bundesländern keine Gebühren anfallen. Laut Pauken stelle das sogar einen Nachteil für den Standort dar.

Proteste gegen Pflichtmitgliedschaft

Im September 2025 protestieren Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz erneut gegen die Landespflegekammer – vor allem wegen der Pflichtmitgliedschaft und der jährlichen Beiträge (im Schnitt etwa 140 Euro). Kritiker werfen der Kammer vor, kaum konkrete Verbesserungen für Pflegekräfte erreicht zu haben.

Eine Petition zur Abschaffung der Pflegekammer hat bereits über 2.800 Unterschriften gesammelt. Zwischen Befürworter*innen, die in der Pflegekammer eine Stärkung des Berufs sehen, und Gegnern, die sie als bürokratische Belastung empfinden, spitzt sich der Streit in Rheinland-Pfalz also weiter zu.

Reaktionen von Kammer und Politik

Auch die Politik reagiert auf die anhaltende Kritik: CDU-Landeschef Gordon Schnieder (RLP) fordert eine grundlegende Reform der Landespflegekammer und plädiert für eine freiwillige Mitgliedschaft nach bayerischem Vorbild: In Bayern existiert keine Pflegekammer; stattdessen wurde 2017 die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als alternative Interessenvertretung der Pflegeberufe gegründet.

SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betont hingegen die Notwendigkeit einer starken Vertretung für die Pflegeberufe, erkennt jedoch den zunehmenden Verlust an Akzeptanz in der Berufsgruppe und fordert Veränderungen, um das Vertrauen der Pflegekräfte wiederzugewinnen.

Pflegekräfte fordern unterdessen eine Vollbefragung aller Mitglieder und die Abschaffung der Pflichtbeiträge.

Aufgaben und Bedeutung der Pflegekammern

Pflegeberufekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen der Staat bestimmte Aufgaben überträgt. Sie sollen die Wertschätzung und politische Sichtbarkeit des Pflegeberufs erhöhen und dessen berufliche Identität fördern – ähnlich wie bei Ärzt*innen oder Apotheker*innen.

Die Gründung erfolgt auf Länderebene. Alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes werden verpflichtend Mitglieder und zahlen einkommensabhängige Beiträge, um eine gemeinsame, demokratische Vertretung der Berufsgruppe zu ermöglichen.

Beispiel Schleswig-Holstein: Auflösung der Pflegekammer

Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 21. Mai 2021 ohne weitere Debatte das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer beschlossen. Vertreter*innen der Pflege, darunter Markus Mai von der Bundespflegekammer, kritisierten das Vorgehen als undemokratisch und inhaltlich unausgereift.

Sie bemängelten, dass weder Pflegekräfte noch Patientenvertreter angehört wurden und dass die Politik keinen Plan zur Sicherung der pflegerischen Versorgung habe.

Mit der Auflösung verliert die Pflege ihre institutionelle Vertretung in wichtigen gesundheitspolitischen Gremien. Der damalige Vizepräsident Frank Vilsmeier warnte, dass mit dem Ende der Kammer der Einfluss der Pflegefachpersonen sinke und künftig wieder berufsfremde Akteure über Pflegefragen entscheiden würden.

Schließen


Seit inzwischen 30 Jahren setzt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) für die gleichberechtigte Teilhabe und älterer Menschen in Deutschland ein. Das Netzwerk mit Sitz in Bonn besteht heutzutage aus bundesweit rund 500 Seniorenbüros und feiert in Kürze sein 30-jähriges Bestehen in Form der alljährlichen Fachtagung, welche dieses Jahr in Hannover stattfinden wird.

Weiterlesen

Ziel der Seniorenbüros ist die Förderung eines zufriedenen, gesunden und selbstbestimmten Alterns, inklusive des Ehrenamtes älterer Menschen. Alle Generationen sollen zu ehrenamtlich tätiger Arbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten motiviert werden, um so die Community aktiv mitzugestalten, Begegnungen zu schaffen und zum Gemeinwesen beizutragen. Marginalisierungen und Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) sollen auf diese Art und Weise aufgelöst werden.

Senior*innen und deren Angehörige können die Dienste der Seniorenbüros für sämtliche mit dem Altern zusammenhängende Angelegenheiten nutzen, so etwa bei Fragen zur Pflege, zum barrierefreien Wohnen oder zur Rente. Beratungen und Fortbildungen zählen dabei genauso zu den Angeboten der Seniorenbüros wie kleinräumige Projekte für die ältere Generation, die zum Mitmachen einladen. Das Altern unter negativen Faktoren wie etwa Einsamkeit, Krankheit oder finanzieller Not soll durch die Arbeit der Seniorenbüros verhindert werden.

Zum 29. Mal lädt die BaS zu ihrer Jahresfachtagung ein. Am 25. und 26. November 2025 wird an mehreren Orten innerhalb Hannovers unter dem Motto „Gesellschaft im Wandel. Der Beitrag älterer Menschen und der Seniorenbüros“ gemeinsam mit diversen Vertreter*innen der Seniorenbüros, aber auch mit Politiker*innen und Forscher*innen über die Frage diskutiert, wie sich eine zukunftsfähige Seniorenarbeit gestalten lassen könne und welche Schritte es hierfür braucht. Dabei wird die Rolle der Seniorenbüros – auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der stetig voranschreitenden Digitalisierung – miteinbezogen.

Die Fachtagung beinhaltet mehrere Vorträge und Diskussionsrunden zu diversen Themen rund um das inklusive und partizipative Altern und Zusammenleben mit anderen Generationen. Interne wie externe Referent*innen stellen sich als Impulsgeber*innen zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie in der Programmübersicht.

Sie können sich zur Teilnahme an der Fachtagung anmelden. Die Kosten (ohne Übernachtung) belaufen sich dafür auf 180 Euro, Mitglieder der BaS zahlen 50 Euro weniger. Für die Verpflegung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Darüber hinaus hat die BaS alle Standorte der Seniorenbüros aufgelistet, damit Sie schnell und einfach Ihren lokalen Ansprechpartner vor Ort ausfindig machen können.

Schließen


Immer mehr Dienstleistungen des Alltags – von Bahn-Tickets über Bankgeschäfte bis hin zu Behördengängen – sind inzwischen fast ausschließlich online verfügbar. Für Millionen ältere Menschen in Deutschland wird der Zugang zu solchen Angeboten dadurch erschwert.

Weiterlesen

Laut dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein verfügen viele Senior*innen weder über einen Internetanschluss noch über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit digitalen Geräten. Weitere Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung, insbesondere Menschen ab 80 Jahren, keinen Zugang zum Internet hat oder digitale Angebote nicht nutzen kann. Neben fehlender Technik oder Kompetenzen spielt auch der Schutz persönlicher Daten eine Rolle bei der bewussten Entscheidung gegen digitale Angebote.

Die Senioren-Union fordert deshalb ein Grundrecht auf analoge Teilhabe, damit Bankgeschäfte, Gesundheitsdienste und Behördengänge auch ohne digitale Medien möglich bleiben. Unterstützt wird die Forderung unter anderem von Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter, der vor Diskriminierung durch ein rein digitales Angebot warnt.

Projekte wie der DigitalPakt Alter versuchen, ältere Menschen beim Zugang zur digitalen Welt zu unterstützen. Dennoch leben laut BAGSO rund 4 bis 5 Millionen Menschen über 60 Jahre komplett ohne Internet. Viele sind dadurch zunehmend von alltäglichen Angeboten ausgeschlossen.

Fachleute betonen, dass Digitalisierung zwar Fortschritte bringe, aber auch Risiken birgt. Es brauche daher einen fairen Ausgleich: Digitale Angebote sollen ausgebaut werden, gleichzeitig müsse aber sichergestellt sein, dass analoge Zugänge bestehen bleiben – etwa als Ausweichlösung bei technischen Ausfällen oder für Menschen ohne digitale Kompetenzen.

Ein positives Beispiel liefert Schleswig-Holstein, wo seit 2014 in der Landesverfassung der persönliche, schriftliche und elektronische Zugang zu Behörden garantiert ist.

Ein Recht auf analoges Leben würde laut Deutschlandfunk Menschen schützen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, und sicherstellen, dass sie weiterhin an gesellschaftlicher Teilhabe beteiligt sind. Das Recht würde die Wahlfreiheit wahren, digitale Angebote abzulehnen, ohne von öffentlichen Leistungen ausgeschlossen zu werden, und die Grundversorgung wie Mobilität, Zahlungsverkehr und Behördengänge auch in analoger Form sicherstellen. Besonders geschützt würden ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Eine rechtliche Verankerung könnte über eine Ergänzung des Grundgesetzes oder spezielle Gesetze erfolgen, um Digitalzwang zu begrenzen und Freiheitsrechte zu sichern.

Schließen


Der Altersbericht der Bundesregierung ist ein seit rund 30 Jahren erscheinender Report, der die Lebenssituation älterer Menschen darstellt, indem ausgiebig Daten erhoben werden. Diese sollen verdeutlichen, welche Herausforderungen in welcher Form unter Senior*innen verbreitet sind und dienen den verantwortlichen Abgeordneten als Grundlage für politische Entscheidungen.

Weiterlesen

Pro Legislaturperiode erscheint ein Altersbericht – dieser wird dabei stets von einem Stab aus Expert*innen verschiedener Fachbereiche zusammengestellt. Am 22. September verkündigte Bundesseniorenministerin Karin Prien (CDU) die Besetzung des elfköpfigen Ausschusses für den Zehnten Altersbericht, welcher der Bundesregierung in ca. anderthalb Jahren vorliegen soll. Bei den meisten Mitgliedern der Kommission handelt es sich um Professor*innen von Universitäten und Hochschulen im gesamten deutschsprachigen Raum. Vertreten sind damit verschiedene wissenschaftliche Felder und Disziplinen – darunter Pädagogik, Soziale Arbeit und Gesundheitspolitik.

Essentiell für den Zehnten Altersbericht soll das Thema „Bildung im Alter“ sein. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJF) wird die neu formierte Altersberichtskommission umfassende Forschungen zu den Bildungschancen älterer Menschen betreiben. Dies schließt die Ermittlung tatsächlicher Bedarfe, Defizite und Ungleichheiten von Bildung unter älteren Menschen mit ein. Zuletzt soll der fertige Altersbericht Empfehlungen für Maßnahmen anbieten, um allen Senior*innen in Deutschland den Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

Diverse Faktoren wie ein geringes Einkommen, der sogenannte Migrationshintergrund oder chronische Erkrankungen sorgen bereits unter Kindern und Jugendlichen für unterschiedlich gute Voraussetzungen bezüglich Bildung. Ob und inwieweit dies auch in der älteren Generation eine Rolle spielt, soll ebenfalls durch die elf Expert*innen im Rahmen des Zehnten Altersbericht untersucht werden.

Bildung ist ein lebenslanger Prozess und gilt allgemein in jedem Alter als Bereicherung. Laut dem Deutschen Alterssurvey von 2023 bilden Menschen sich allerdings umso weniger weiter, je älter sie werden. Zeitgleich konnte die Umfrage des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) bestätigen, dass eine deutliche Mehrheit der befragten Senior*innen eine grundsätzliche Offenheit gegenüber der eigenen Inanspruchnahme von Bildungsangeboten zeigt. Auch die Expert*innen der Kommission für den Zehnten Altersbericht sind überzeugt, dass Bildung auch im hohen Alter zu einer Stärkung der sozialen Teilhabe und des allgemeinen Wohlbefindens beitrage. Um jedoch möglichst viele ältere Menschen zu erreichen, müsse die Gestaltung von Bildung sich an deren Bedürfnissen orientieren und darüber hinaus niedrigschwellig angeboten werden.

Im offiziellen Bericht des BMFSFJ unterstreicht Prien die Relevanz von vielfältiger und fairer Bildung für Senior*innen durch einen Apell: „Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft.“

Schließen


Über 300.000 Deutsche gelten aufgrund eines stark eingeschränkten oder vollständig fehlenden Sehvermögens als schwerbehindert. Besonders betroffen sind Senior*innen, da die Sehkraft im Alter häufig nachlässt, was zu einer schwerden Schädigung des Sehsinns führen kann, wenn keine rechtzeitige Behandlung erfolgt. Die Initiative „Woche des Sehens“ soll durch zahlreiche Veranstaltungen in ganz Deutschland ein stärkeres Bewusstsein für Blinde und anderweitig Sehbehinderte schaffen.

Weiterlesen

Die Aktionswoche wird von vier Organisationen und Vereinen gefördert, welche sich für Betroffene einsetzen. Dazu zählen:

Bereits seit den frühen 2000ern wird in der zweiten Oktoberwoche jährlich die Woche des Sehens durchgeführt, die Aktionswoche findet auch in anderen Ländern statt. Ihr übergeordnetes Ziel ist die präventive Sensibilisierung für verschiedene Augenerkrankungen, wie beispielsweise Grüner Star, die Makula-Degeneration oder die Diabetische Netzhauterkrankung.

Auch in diesem Jahr bietet die Woche des Sehens allen Interessierten die Möglichkeit, sich zu informieren, aber auch in den Austausch mit Augenärzt*innen, Forscher*innen und Patient*innen zu kommen. Vom 08. bis einschließlich 15. Oktober finden in ganz Deutschland Veranstaltungen rund um das Thema Sehen statt, welche u.a. Filme, Fachvorträge, Präsentationen, Interviews, Messen, Workshops oder Tage der offenen Tür. Dabei wird ein großer Wert auf Vielfalt gelegt, weshalb auch kreative, kulturelle und sportliche Angebote willkommen sind.

Durch den Veranstaltungskalender können Sie Veranstaltungen in Ihrer Nähe herausfiltern. Zusätzlich besteht eine Reihe an Online-Angeboten. Diese umfassen z.B. Spiele zur Simulation von Blindheit, ein Quiz über Erkrankungen des Auges und die Möglichkeit, autodidaktisch die Brailleschrift zu erlernen. Alternativ können Sie auch entsprechende Materialien bestellen.

Der Zeitraum der Woche des Sehens ist entsprechend gerahmt: Am 09. Oktober wird der Internationale Tag des Sehens begangen, um auf Augenkrankheiten sowie deren Konsequenzen aufmerksam zu machen. Am 15. Oktober findet der internationale Tag des weißen Stocks statt, welcher auf die Rücksichtnahme und den Respekt gegenüber blinden Menschen im Alltag hinweisen soll.

Schließen


www.seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}