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Gesundes Leben

In Kliniken und Pflegeeinrichtungen gehört die Verpflegung durch warme Mahlzeiten zum festen Versorgungsangebot. Die Qualität und Vielfalt der Speisen können sich erheblich auf die Gesundheit der Patient*innen und Bewohner*innen auswirken. Gerade für pflegebedürftige Menschen spielt Ernährung eine wichtige Rolle, da viele von ihnen nicht mehr selbstständig einkaufen, Mahlzeiten auswählen oder zubereiten können. Darüber hinaus ist gemeinsames Essen oft auch ein wichtiger sozialer Faktor und kann Begegnung und Teilhabe fördern.

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Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Verbände, darunter die Verbraucherzentrale und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), ein zwölfseitiges Positionspapier veröffentlicht. Darin appellieren sie an die Politik, allen Menschen Zugang zu gesunder Ernährung zu ermöglichen – insbesondere jenen, die aufgrund von Alter oder Krankheit besonders auf eine gute Versorgung angewiesen sind. Gesunde Ernährung dürfe keine Frage der finanziellen Möglichkeiten sein, sondern müsse selbstverständlich sein.

Die beteiligten Verbände fordern eine „nachhaltige, sozial gerechte und gesundheitsfördernde Gemeinschaftsverpflegung“ und sehen darin ein wichtiges Instrument für Prävention, Bildung, Teilhabe und Klimaschutz. Das Positionspapier formuliert fünf zentrale Forderungen.

Stärkerer Fokus auf die DGE-Qualitätsstandards

Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollen konsequenter umgesetzt, kontrolliert und bundesweit stärker vereinheitlicht werden. Dazu gehören auch Schulungen für Mitarbeitende sowie die Förderung entsprechender Projekte durch Bund und Länder.

Gestaltung einer gesundheitsfördernden Verpflegungsumgebung

Nach Auffassung des Bündnisses beeinflusst das Umfeld das Ernährungsverhalten maßgeblich. Deshalb sollen gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen gezielt geschaffen werden. Für Pflegebedürftige wird unter anderem das Modell eines „offenen Mittagstisches“ vorgeschlagen. Zudem sollen Ernährungsberatung, die Verfügbarkeit von Trinkwasser sowie die Ausstattung von Gemeinschaftsküchen gestärkt werden. Auch die Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschaftskräften wird als wichtig angesehen.

Finanzierbarkeit der Verpflegung

Viele Einrichtungen, darunter Pflegeheime, Schulen und Kitas, verweisen auf begrenzte finanzielle Spielräume. Dies erschwert teilweise die Bereitstellung ausgewogener und bedarfsgerechter Mahlzeiten. Besonders Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten oder speziellen Ernährungsbedürfnissen erhalten nicht immer passende Angebote. Das Bündnis fordert deshalb eine stärkere finanzielle Absicherung der Gemeinschaftsverpflegung sowie eine Weiterentwicklung der bestehenden Versorgungsstrukturen.

Ernährungsbildung stärken

Kenntnisse über gesunde Ernährung können dazu beitragen, das eigene Ernährungsverhalten bewusster zu gestalten. Pflege- und Hauswirtschaftspersonal kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Angebote zur Ernährungsbildung sollen nach Ansicht der Verbände flächendeckender verfügbar werden. Gleichzeitig wird ein Ausbau von Beratungsangeboten gefordert.

Fortbildung und Sensibilisierung

Die Gemeinschaftsverpflegung umfasst zahlreiche organisatorische und fachliche Anforderungen. Um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen, sollten Kenntnisse im Bereich Ernährung regelmäßig aufgefrischt und erweitert werden. Die Verbände sprechen sich dafür aus, Mitarbeitende stärker für die gesundheitlichen Folgen einer unzureichenden oder nicht bedarfsgerechten Ernährung zu sensibilisieren.

Das vollständige Positionspapier steht online als PDF-Datei zur Verfügung.

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Bei der Parkinson-Krankheit handelt es sich um eine neurologische Erkrankung, bei der im Gehirn nach und nach Nervenzellen absterben. Sie äußert sich unter anderem durch Bewegungsverlangsamung, Gangunsicherheit und Muskelzittern, den sogenannten Tremor. Viele Betroffene sind über 60 Jahre alt und in ihrem Alltag durch die Erkrankung eingeschränkt. Damit gehört Parkinson zu den gesundheitlichen Herausforderungen, die mit einer alternden Gesellschaft aus seniorenpolitischer Sicht zunehmend an Bedeutung gewinnen.

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Der Verein Silbernetz e.V.,, über dessen Einsatz gegen Einsamkeit im Alter wir bereits mehrfach berichtet haben, bietet nun auch eine Hotline für Menschen mit Parkinson an. Da hohe Temperaturen die Symptome der Erkrankung verstärken können und der Sommer bevorsteht, macht Silbernetz gezielt auf das Parkinson-HilfeTelefon aufmerksam. Wie die bekannte Silbernetz-Hotline (0800 4 70 80 90) ist auch dieses Angebot kostenfrei, anonym und vertraulich.

Menschen mit Parkinson können dort anrufen, wenn sie über Ängste, Sorgen und Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung sprechen möchten. Darüber hinaus erhalten sie Unterstützung bei Fragen zu Beruf, Familie oder Freizeitgestaltung. Die Mitarbeitenden hören zu, beraten und übernehmen bei Bedarf auch kleinere Rechercheaufträge.

Das Parkinson-HilfeTelefon ist ein Projekt der Jens-Hibbe-Stiftung. Sie wurde nach dem Unternehmer Jens Hibbe benannt, der bereits Anfang 50 verstarb. Sein langjähriger Freund Helge-Werner Benke gründete die Stiftung auf Wunsch von Hibbes Mutter, die selbst an Parkinson erkrankt war. Um Betroffene besser unterstützen zu können, ging die Stiftung eine Partnerschaft mit Silbernetz e. V. ein. Ein Grund dafür ist, dass Menschen mit Parkinson häufig auch von Einsamkeit betroffen sind.

Unter der Nummer 030 544 533 0 600 ist das Parkinson-HilfeTelefon montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr erreichbar.

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Lesen und Schreiben gehören zu den grundlegenden Fähigkeiten, auf welche nahezu jeder Mensch tagtäglich angewiesen ist. Sind diese nicht oder nur eingeschränkt vorhanden, sind Betroffene Stigmatisierungen ausgesetzt. Sie entwickeln Scham und soziale Ängste und sind je nach Schwere der Beeinträchtigung auf Unterstützung angewiesen. Auch vielen an Demenz erkrankten Menschen fallen Lesen und Schreiben schwerer, insbesondere das Textverständnis kann krankheitsbedingt abnehmen.

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Die Nutzung digitaler Angebote erfordert ebenfalls gut ausgebildete Kompetenzen im Umgang mit Texten und schließt damit Personen mit Lern- und Leseschwierigkeiten von digitaler Teilhabe aus. Für mehr Barrierefreiheit diesbezüglich soll der Digital-Kompass sorgen. Dieses Online-Projekt hat kürzlich sein Angebot für Menschen mit eingeschränktem Leseverständnis um neue Funktionen ergänzt, die dabei zu helfen sollen, sich trotz eines Handicaps sicher im Internet zurechtzufinden.

Durch einfache Sprache (beispielsweise in Form kurzer Sätze und einer möglichst unkomplizierten Formulierungsweise) sowie diverse Schulungen und interaktive Aktionen für Betroffene und Interessierte wird das Thema sensibel und partizipativ behandelt. Damit das Angebot möglichst viele erreicht, werden gezielt Multiplikator*innen angesprochen, die Personen mit Lern- und Leseschwierigkeiten beim Erwerb digitaler Kompetenzen behilflich sein können. Mit der Auftaktveranstaltung in Berlin, die mehr als 50 Akteur*innen aus Gesellschaft, Politik und Praxis eine Plattform bot, um über die Bedeutsamkeit sprachlicher Barrierefreiheit im Netz zu diskutieren, wurde das Projekt vor einigen Wochen eröffnet.

Beteiligt an der Koordinierung und der Durchführung des Projekts sind sowohl die BAGSO als auch Deutschland sicher im Netz e.V.. Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz lobt das Angebot für sein praxisnahes und leicht verständliches Konzept: Man müsse für alle den Zugang zur digitalen Welt sicherstellen und gezielt digitale Kompetenzen stärken. "Genau hier setzt das Projekt ‚Digital einfach erklärt‘ an", sagte die SPD-Politikerin anlässlich des offiziellen Projektbeginns. Ihr Ministerium fördert, wie auch mehrere Behinderten- und Verbraucher*innenverbände, den Digital-Kompass.

Das Projekt verfügt über ca. 300 Standorte in ganz Deutschland. Diese können vor Ort von Betroffenen genutzt werden, wenn sie Unterstützung im Umgang mit digitalen Geräten und/oder Medien benötigen. Auf diese Art und Weise können bedürftige Konsument*innen von der Barrierefreiheit auch im digitalen Rahmen zunehmend profitieren.

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Ein gesunder Lebensstil steigert nicht nur die Lebenserwartung, sondern kann auch vor Demenz schützen oder deren Auftreten zumindest verzögern. Die Zahl der demenzerkrankten Personen in Deutschland liegt derzeit bei über 1,8 Millionen, ein weiterer Anstieg wird erwartet. Da die Erkrankung insbesondere in fortgeschrittenen Stadien das Leben von Betroffenen und Angehörigen stark einschränken kann, forschen Wissenschaftler*innen weiterhin intensiv zu präventiven Maßnahmen.

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Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) wird am Mittwoch, dem 22. April, zum mittlerweile achten Mal eine Bundeskonferenz ausrichten. In diesem Jahr steht sie unter dem Motto „Demenzprävention im Dialog – Aufklärung verbessern, Strukturen stärken, Risiken reduzieren“. Ziel ist es, dem Thema Demenz mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, sodass wichtige Informationen zur Vorbeugung der Erkrankung nicht nur in medizinisch-wissenschaftlichen Kreisen bekannt sind, sondern auch möglichst viele Menschen erreichen.

Die Konferenz soll Konzepte und Modelle vorstellen, die sich bislang als wirksam gegen die Entstehung von Demenz erwiesen haben, und deren Weiterentwicklung fördern. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Forschung, Politik und Praxis gestärkt werden. Angesichts der erwarteten fachlichen Vielfalt der Teilnehmenden erhoffen sich die Veranstalter*innen einen intensiven Austausch über neue Ansätze in Prävention und Versorgung. Langfristig sollen daraus gezieltere Behandlungsstrategien für Demenzpatient*innen sowie ein Rückgang vermeidbarer Erkrankungen entstehen.

Offiziell beginnt die von der Journalistin und Fernsehmoderatorin Okka Gundel moderierte Konferenz um 9:15 Uhr. Nach einem Grußwort des BIÖG-Vorsitzenden Dr. Johannes Nießen folgen drei Impulsvorträge von Expert*innen aus dem klinischen und psychiatrischen Bereich. Anschließend treten die Vortragenden mit den Gästen in den Dialog, um zentrale Inhalte gemeinsam zu diskutieren und zu vertiefen.

In der zweiten Hälfte der Veranstaltung wird das Programm in vier parallel stattfindende Foren aufgeteilt, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Demenzprävention behandeln:

  • Was gut fürs Herz ist, ist auch gut fürs Hirn – Aufklärung und Zugangswege
  • Öffentliche Gesundheit – welche Verhältnisse und Strategien braucht es, um Demenz und anderen nicht übertragbaren Erkrankungen vorzubeugen?
  • Diagnose Demenz: Anforderungen an Früherkennung und Prävention von Pflegebedürftigkeit
  • Voneinander lernen: Demenzstrategien und Good Practice in Europa

Die Konferenz endet mit einer abschließenden Diskussionsrunde, in der die Ergebnisse aus den Foren zusammengeführt werden. Gegen 16:15 Uhr wird die Veranstaltung von BIÖG-Mitglied Dr. Christoph Aluttis offiziell beendet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist barrierefrei und kostenlos. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, an welchem der vier Foren eine Teilnahme erwünscht ist.

Die Konferenz findet am 22. April an folgender Adresse statt: Hotel Hilton Köln, Marzellenstr. 13–17, 50668 Köln.

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Das internationale Netzwerk WWOOF („World Wide Opportunities on Organic Farms“) ermöglicht es Menschen, auf ökologisch wirtschaftenden Höfen mitzuarbeiten und dort für einen begrenzten Zeitraum zu leben. Die sogenannten „WWOOFer*innen“ helfen ehrenamtlich bei anfallenden landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeiten und erhalten im Gegenzug kostenfreie Unterkunft und Verpflegung.

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Das Konzept existiert mittlerweile in mehr als 100 Ländern. Auch in Deutschland beteiligen sich zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe. Während das Angebot bislang vor allem von jüngeren Menschen genutzt wird, etwa nach dem Schulabschluss oder während einer Reise, richtet sich WWOOF Deutschland inzwischen verstärkt auch an ältere Interessierte.

Vor diesem Hintergrund plant der Verein in diesem Jahr mehrere Mitmach-Wochenenden, die sich ausdrücklich an verschiedene Generationen richten. Ziel ist es, Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zusammenzubringen und ihnen Einblicke in ökologische Landwirtschaft zu ermöglichen. Gerade für ältere Menschen kann das Angebot eine Möglichkeit sein, sich aktiv zu engagieren, neue Kontakte zu knüpfen und praktische Erfahrungen im Bereich nachhaltiger Lebensweisen zu sammeln – allerdings stets im Rahmen der individuellen körperlichen Möglichkeiten. Damit berührt das Angebot auch Themen, die in der Seniorenpolitik zunehmend diskutiert werden, etwa gesellschaftliche Teilhabe im Alter, freiwilliges Engagement und generationenübergreifende Begegnungen.

Zur Information über das Programm veranstaltet WWOOF Deutschland am 19. März um 11 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung. Das sogenannte Webinar findet über die Online-Plattform Zoom statt, ein Programm für Videokonferenzen, über das Teilnehmende per Computer, Tablet oder Smartphone an einer Veranstaltung teilnehmen können. Dabei soll unter anderem erklärt werden, wie ein Aufenthalt auf einem WWOOF-Hof abläuft und welche Voraussetzungen für eine Teilnahme gelten.

Das Modell entstand 1971 im Vereinigten Königreich. Inzwischen umfasst das Netzwerk weltweit mehrere Tausend Höfe, darunter 458 in Deutschland. Neben praktischer Mitarbeit steht vor allem der Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Generationen im Mittelpunkt. Gleichzeitig soll das Programm das Verständnis für ökologische Landwirtschaft und nachhaltige Lebensweisen stärken.

Wer teilnehmen möchte, benötigt eine Mitgliedschaft im jeweiligen nationalen WWOOF-Verband. In Deutschland kostet eine einjährige Mitgliedschaft je nach Modell zwischen 35 und 55 Euro. Besondere Vorkenntnisse in der Landwirtschaft sind nach Angaben des Vereins nicht erforderlich.

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Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder zu Hause bei Verwandten und Freund*innen. Zwar werden dadurch die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gespart, allerdings fallen dabei oftmals hohe Ausgaben an, um die Wohnung pflegegerecht bzw. barrierefrei zu gestalten. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige hoffen daher auf finanzielle Entlastung und Unterstützung von staatlicher Seite. In einem Video des Sozialverband VdK klärt Sozialrechtsexpertin Kim Blum über Rechte und Pflichten diesbezüglich auf.

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Allgemeines

Grundsätzlich gilt, dass allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad gemäß §40 Abs. 4 SGB IX finanzielle Mittel aus den Pflegekassen zum Wohnungsumbau zwecks Barrierefreiheit zustehen. Seit vergangenem Jahr liegt die Höchstgrenze dafür bei 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt. Dabei werden nur konkrete bauliche Maßnahmen, die die Anpassung der Wohnung an sich betreffen (z.B. die Umgestaltung von Möbeln, Türen, Treppen usw.), finanziert, während reine Pflegemittel davon ausgenommen sind. Diese werden von den Pflegekassen separat übernommen, sodass Angehörige auch hierfür nicht selbst aufkommen müssen.

Antragsstellung

Um die Zuschüsse zum Wohnungsumbau zu erhalten, ist ein Kostenvorschlag an die Pflegekasse zu übermitteln. Der Antrag muss dabei als formloses Anschreiben mitgeschickt werden, in welchem bereits eine Begründung bzw. ein Ziel für die Antragsstellung formuliert sein sollte: Entweder die einfachere und effizientere Gestaltung der Pflege oder die Förderung der Selbstständigkeit. Gegebenenfalls kann auch ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit unterstreichen. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, berät diese sich mit dem medizinischen Dienst, um zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei empfiehlt Blum, den Wohnungsumbau erst zu beginnen, nachdem die Pflegekasse zugestimmt hat. Andernfalls müssen alle Rechnungen, welche die baulichen Maßnahmen betreffen, nachgereicht werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten und vermeidbarer Bürokratie führen kann.

Grenzen der Regelung

Im Antrag muss ersichtlich sein, dass sich der geplante Umbau zur Barrierefreiheit im Sinne der pflegebedürftigen Person ausschließlich auf ihren eigenen festen Wohnsitz bezieht. Für Wohnungen von Dritten sowie für Pflege- und Seniorenheime darf die von der Pflegekasse bereitgestellte finanzielle Maßnahme nicht eingesetzt werden. Lebt die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung, muss zudem eine schriftliche Zustimmung der Vermieter*in eingeholt werden. Zudem wird der Zuschuss von maximal 4.180 Euro nur dann neu ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person nach der ersten Auszahlung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder des Wechsels auf einen höheren Pflegegrad auf weitere bauliche Maßnahmen angewiesen ist und dies zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorauszusehen gewesen war.

Beratungsmöglichkeiten

Teilweise bieten kommunale Vertreter*innen Beratungen zu pflegegerechtem Wohnungsumbau inklusive Antragsstellung an. Weitere Anlaufstelle sind die vielerorts in Deutschland verfügbaren Pflegestützpunkte und es ist auch möglich, sich von Mitarbeiter*innen des Sozialverbands VdK Deutschland beraten zu lassen.

Zu dem Video mit Kim Blum gelangen Sie hier.

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„Auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Zukunftspakt Pflege« bereiten wir eine große Reform vor, die echte Entlastung schafft, Unterstützung im Wohnumfeld stärkt und den Zugang zu Leistungen vereinfacht“. Mit diesen Worten verkündet die Bundestagsfraktion der SPD unter dem Vorsitz von Matthias Miersch das Vorhaben einer fundamentalen Umstrukturierung des Pflegesystems, dessen Mechanismus von zahlreichen Expert*innen und Verbänden bereits seit Jahren kritisiert wird.

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So formulieren die Sozialdemokrat*innen in ihrem Beschlusspapier anlässlich der Jahresauftaktklausur vom 8. und 9. Januar  u.a. das Vorhaben, sich für die gesellschaftliche Inklusion aller Menschen – unabhängig von Pflegebedürftigkeit, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung – einzusetzen. Die Pflege hierzulande müsse niedrigschwelliger, gerechter und unbürokratischer gestaltet werden, ebenso solle die erwähnte Reform (pflegende) Angehörige mehr in den Fokus nehmen. Anpassungen des Pflege- und gesamten Gesundheitssystems sollten sich dabei stets an den Anliegen der Patient*innen orientieren.

Zudem unterstützt die Fraktion eine Zusammenführung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, damit Versicherte ersterer weniger Nachteile gegenüber Versicherten letzterer erfahren. Begründet wird dies mit dem Ziel einer solidarischeren Finanzierung und einer allgemeinen Stabilisierung des Systems. Aufgrund der ablehnenden Haltung der mitregierenden Union erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die SPD ihre Position zum jetzigen Zeitpunkt wird durchsetzen können.

Anders als die Union, welche durch weitere Sozialausgaben eine Schwächung der deutschen Wirtschaft befürchtet, lehnt die SPD Leistungskürzungen in der Pflege ab.  Miersch selbst warnt in Anbetracht fortbestehender Arbeitsgruppen, welche Lösungenentwürfe entwickeln sollen, vor vorschnellen Leistungskürzungen. So beruht auch das Beschlusspapier auf Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche bereits in mehreren Artikeln dieses Portals erwähnt wurde.

Die ersten Entwürfe der 13-köpfigen Kommission zu einer Pflegereform ab Jahresende wurden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Skepsis aufgenommen. Entsprechend der Positionierung seiner Fraktion stellt sich Merz gegen eine Gleichstellung von privat und gesetzlich versicherten Pflegepatient*innen und hält die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht für zukunftsfähig. 

Auch zahlreiche Pflegefachverbände zeigten sich enttäuscht, da konketere und effizientere Handlungsoptionen erwartet wurden. Die finanzielle Situation des deutschen Pflegesystems ist bereits jetzt prekär; es wird davon ausgegangen, dass mehreren Pflegekassen schon in Kürze keine Zahlungen mehr tätigen können. Da auch Kredite nur eine vorübergehende Lösung darstellen, sei zu befürchten, dass das System ohne eine Reform zu kollabieren droht.

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Die Zahl der Menschen in Deutschland, die auf Pflege angewiesen sind, hat sich in weniger als einem Jahrzehnt nahezu verdoppelt: Zwischen 2015 und 2023 stieg sie von 3,0 Millionen auf 5,7 Millionen Personen. Dies geht aus dem gerade vorgestellten Pflegereport 2025 der BARMER hervor. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung von 3,21 % auf 6,24 % erhöht. Diese Entwicklung sorge für steigenden Reformdruck auf das Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung.

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Demografie nur ein Teil der Erklärung

Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei der demografische Wandel nur ein kleiner Faktor für den starken Anstieg der Pflegebedürftigkeit: Laut BARMER-Analyse sind nur ca. 15 % des Zuwachses auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Stattdessen zeigt der Report, dass die Pflegereform von 2017, mit der Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt und der Pflegebedürftigkeitsbegriff erheblich erweitert wurde, eine zentrale Rolle spiele. Dadurch konnten mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, was den Zuwachs maßgeblich erkläre.

Mehr Pflegebedürftige bei fast allen Erkrankungen

Die BARMER-Analyse untersuchte die Verknüpfung von Pflegebedürftigkeit mit verschiedenen Krankheiten: Sowohl bei akuten als auch bei chronischen Erkrankungen ist der Anteil der Betroffenen, die zugleich pflegebedürftig sind, deutlich gestiegen. So hat sich zum Beispiel der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die an Krebs und Demenz erkrankt sind, in den letzten Jahren erheblich erhöht. Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Soziologischen Forschungsinstitut SOCIUM der Universität Bremen sieht darin ein Kennzeichen der grundlegenden Veränderungen bei Zugangsberechtigungen und Leistungsansprüchen.

Unterschiedliche Pflegeverläufe – Dauer der Pflege wächst

Der Report weist zudem auf Unterschiede in Pflegeverläufen hin: Menschen mit langsam verlaufenden Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson bleiben im Durchschnitt länger im Pflegesystem – teils mehrere Monate länger als andere Pflegebedürftige. Diese Verlängerung der Pflegezeiten verstärke die Belastung für das System zusätzlich, weil mehr Ressourcen über längere Zeiträume gebunden würden.

Finanzielle Belastung und Reformdruck steigen

Angesichts dieser Entwicklungen warnt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub, vor einer weiteren Überforderung der Pflegeversicherung. Die Aufwendungen stiegen stark an, und die aktuellen Maßnahmen – etwa eine Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,2 Prozentpunkte – reichten nicht aus, um künftige Lasten zu decken. Laut Expert*innen müsse die Politik Bund und Länder stärker in die Pflicht nehmen, etwa durch die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder durch die Entlastung bei Pflege-Investitionskosten und Ausbildungskosten.

Pflegepolitik vor großer Herausforderung

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wurde bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die noch in diesem Jahr Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorlegen soll. Der Report verdeutlicht, dass es ohne strukturelle Anpassungen und eine breitere Finanzierungsbasis schwierig sein werde, die Versorgung der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger dauerhaft sicherzustellen, ohne die Beitragszahler*innen weiter zu belasten.

Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Neben der finanziellen und politischen Dimension beleuchtet der Pflegereport auch die realen Lebensverläufe Betroffener: Die steigende Anzahl von Pflegebedürftigen, die länger und intensiver Unterstützung benötigen, zeige die Notwendigkeit eines umfassenden Pflege- und Versorgungssystems, das sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige stützt.

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Das Gast- und Seniorenstudium gewinnt im Kontext des lebenslangen Lernens zunehmend an Bedeutung. In der Zeitschrift "Hochschule und Weiterbildung" wird diese Studienform aus einer bildungssoziologischen Perspektive betrachtet und in größere gesellschaftliche und institutionelle Zusammenhänge eingeordnet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Rolle Hochschulen jenseits klassischer Studienbiografien spielen und wie Bildungsangebote für ältere und nicht-traditionelle Studierende sozial wirksam werden.

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Gast- und Seniorenstudien ermöglichen Menschen, unabhängig von formalen Zulassungsvoraussetzungen oder Prüfungsanforderungen an Hochschulveranstaltungen teilzunehmen. Häufig richtet sich dieses Angebot an Personen im Ruhestand, aber auch an Interessierte, die aus persönlichem oder beruflichem Interesse akademische Inhalte vertiefen möchten. Der Beitrag zeigt, dass diese Form des Studiums weniger auf den Erwerb formaler Abschlüsse ausgerichtet ist, sondern vielmehr auf persönliche Bildung, intellektuelle Anregung und soziale Teilhabe.

Aus bildungssoziologischer Sicht wird deutlich, dass Bildungsbeteiligung im höheren Lebensalter nicht losgelöst von sozialen Ungleichheiten betrachtet werden kann. Faktoren wie Bildungsbiografie, finanzielle Ressourcen oder kulturelles Kapital beeinflussen maßgeblich, wer solche Angebote nutzt. Gleichzeitig machen Gast- und Seniorenstudien sichtbar, dass Lernen im Alter ein aktiver, sinnstiftender Prozess ist, der zur gesellschaftlichen Integration beiträgt und gängigen Defizitvorstellungen des Alterns entgegenwirkt.

Der Artikel hebt zudem die Rolle der Hochschulen hervor, die sich zunehmend als offene Bildungsinstitutionen verstehen. Durch Gast- und Seniorenstudien erweitern sie ihr Selbstverständnis über die Ausbildung junger Studierender hinaus und öffnen sich für neue Zielgruppen. Diese Öffnung schafft Begegnungsräume zwischen Generationen und stärkt den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Gleichzeitig stellt sie Hochschulen vor organisatorische und didaktische Herausforderungen, etwa in der Gestaltung passender Lehr- und Lernformate.

Insgesamt macht der Beitrag deutlich, dass Gast- und Seniorenstudien ein wichtiger Bestandteil wissenschaftlicher Weiterbildung sind. Sie tragen dazu bei, Bildungszugänge zu erweitern, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Hochschulen als Orte lebenslangen Lernens zu positionieren. Damit sind sie nicht nur ein individuelles Bildungsangebot, sondern auch ein Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklungen, in denen Bildung zunehmend als lebensbegleitender Prozess verstanden wird.

Weiteres zu dem Thema finden Sie in der Zeitschrift Hochschule und Weiterbildung.

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Die Digitalisierung wird das deutsche Gesundheitswesen grundlegend verändern – davon ist eine Mehrheit der Bevölkerung überzeugt. Laut einer aktuellen Befragung im Rahmen des sogenannten Digitalklimaindex rechnen fast zwei Drittel der Menschen mit tiefgreifenden Umbrüchen durch digitale Technologien in Medizin und Pflege. Besonders deutlich ist diese Erwartung bei jungen Erwachsenen sowie bei Menschen über 60 Jahre ausgeprägt.

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Grundsätzlich wird der digitale Wandel im Gesundheitsbereich eher positiv gesehen. Viele verbinden damit effizientere Abläufe, eine bessere Vernetzung medizinischer Angebote und neue Möglichkeiten der Versorgung. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass Akzeptanz und Vertrauen klare Grenzen haben. Anwendungen wie Videosprechstunden oder der Einsatz künstlicher Intelligenz bei Diagnosen stoßen bei rund der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Vor allem ältere Menschen äußern hier deutliche Vorbehalte.

Auffällig sind auch regionale Unterschiede. Während in einigen Großstädten wie Köln, Hamburg oder Tübingen die Sorge vor den Auswirkungen der Digitalisierung besonders groß ist, zeigen sich Menschen in ländlicheren Regionen vergleichsweise offen gegenüber digitalen Gesundheitslösungen. Die Gründe dafür bleiben vielschichtig: Neben der persönlichen Technikaffinität spielen offenbar auch Erfahrungen mit der bestehenden medizinischen Versorgung eine Rolle.

Besonders kritisch wird der Einsatz von Robotik in der Pflege bewertet. Mehr als 60 Prozent der Befragten stehen Pflegerobotern skeptisch gegenüber – selbst in Regionen, in denen der Fachkräftemangel bereits heute spürbar ist. Viele Menschen fürchten offenbar, dass technologische Lösungen den persönlichen Kontakt ersetzen könnten, der gerade in der Pflege als unverzichtbar gilt.

Der Blick auf die Ergebnisse zeigt: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird zwar als unausweichlich wahrgenommen, stößt aber dort an Akzeptanzgrenzen, wo sie direkt in sensible Bereiche wie Diagnose, Behandlung oder Pflege eingreift. Für Politik, Gesundheitsinstitutionen und Entwickler*innen digitaler Anwendungen bedeutet das eine zentrale Herausforderung. Der technologische Fortschritt allein reicht nicht aus – entscheidend wird sein, Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu gewährleisten und digitale Angebote so zu gestalten, dass sie als Unterstützung und nicht als Ersatz menschlicher Zuwendung verstanden werden.

Die Befragung im Rahmen des sogenannten Digitalklimaindex finden Sie hier.

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