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Gesundes Leben

Das Vertrauen in die pflegerische Versorgung in Deutschland befindet sich einer aktuellen Umfrage zufolge im freien Fall. Laut dem aktuellen Pflegereport der DAK Gesundheit bewerten 62 Prozent der Bevölkerung das System derzeit als „nicht gut“ oder sogar „gar nicht gut“. Zugleich erwarten 46 Prozent eine weitere Verschlechterung innerhalb der nächsten zehn Jahre.

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Finanzierung wird zur zentralen Reformfrage

Die Deckung der Pflegelasten gilt den Befragten als dringlichste Herausforderung. Für mehr als die Hälfte (56 %) liegt die Verantwortung vor allem beim Staat – durch Zuschüsse oder Steuermittel. Beitragserhöhungen für Gutverdienende halten 47 % für denkbar. Eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung findet dagegen kaum Zustimmung (21 %).

Vorstandschef Andreas Storm warnt: „Wir stehen in der Pflege an einem Kipppunkt: Das Vertrauen der Menschen in das Pflegesystem ist äußerst gering und droht wegzubrechen.“

Reformen ohne Wirkung – große Risiken

Auch politisch steht viel auf Spiel: Laut Studie droht ohne wirksame Reformen ein massiver Schaden für das Vertrauen in staatliches Handeln. Besonders alarmierend: Sollte die soziale Pflegeversicherung nicht auf ein tragfähiges Fundament gestellt werden, könnten die Beitragssätze in den kommenden zehn Jahren von aktuell 3,8 % auf über 5 % steigen.

Pflegeberatung als Schlüsselelement

Nicht nur die Finanzierung ist relevant – auch die Versorgung vor Ort muss gestärkt werden. Dazu gehört u. a. die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Beratungs- und Fachpflegeangeboten. Studienleiter Thomas Klie vom Institut AGP Sozialforschung sieht hier einen klaren Handlungsauftrag für die Bund-Länder-Kommission Pflege.

Meinungsforscherin Renate Köcher vom IfD betont zudem die zentrale Rolle pflegender Angehöriger: Ohne ihre unbezahlte Leistung würde das System stark unter Druck geraten. Umso wichtiger sei es, neben privater Hilfe auch funktionierende öffentliche Strukturen sicherzustellen.

Fazit

Der aktuelle Pflegereport zeigt ein deutliches Bild: Viele Menschen haben wenig Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Pflegesystems. Finanzierung, Versorgung und Beratung vor Ort müssen dringend und umfassend verbessert werden, damit Pflegequalität erhalten und Vertrauen wieder aufgebaut werden kann.

Mehr zum Pflegereport der DAK Gesundheit erfahren Sie hier.

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Einsamkeit im Alter gilt als eines der drängendsten sozialen Probleme unserer Zeit – besonders in Pflegeeinrichtungen. Wie digitale Technologien dazu beitragen können, das Wohlbefinden älterer Menschen zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten, untersuchte das Forschungsprojekt REIKOLA an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH). Beim Abschlusssymposium mit dem Titel „Alter(n), Einsamkeit und digitale Teilhabe“ stellte das Projektteam zentrale Erkenntnisse vor.

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Ein-Knopf-Technik schafft Nähe

Im Mittelpunkt des Projekts stand der Komp, ein intuitiv bedienbares Gerät für Videotelefonie, den Austausch von Fotos und kurze Nachrichten – speziell konzipiert für ältere Menschen ohne digitale Vorkenntnisse. Zwei Jahre lang wurde der Komp in fünf Senioreneinrichtungen des BRK Regensburg getestet.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe die Lebensqualität deutlich steigern kann“, betont Projektleiterin Prof. Dr. Annette Meussling-Sentpali. Viele Bewohner*innen berichteten von einem stärkeren Gefühl sozialer Verbundenheit, insbesondere dann, wenn Angehörige weit entfernt leben. Die Möglichkeit, eigenständig Videotelefonate zu führen, führte zudem zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals.

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Neben positiven Effekten identifizierte das Forschungsteam auch strukturelle Hindernisse – darunter fehlende WLAN-Infrastruktur oder finanzielle Hürden bei Anschaffung und Internetzugang. Um Einrichtungen bei der Einführung digitaler Kommunikationsangebote zu unterstützen, erarbeitete das Team eine praxisnahe Handreichung, die im Dezember vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlicht wird.

Symposium: Wissenschaft, Praxis und Politik im Austausch

Das Abschlusssymposium an der OTH Regensburg bot ein breites Programm: Neben der Präsentation der Studienergebnisse gaben zwei Impulsvorträge und ein Marktplatz der Möglichkeiten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der digitalen Teilhabe.

Hauptredner Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen beleuchtete die Mechanismen von Einsamkeit und betonte: „Um Einsamkeit im Alter aufzubrechen, reicht es nicht, Menschen einfach zusammenzubringen. Es braucht auch die Bereitschaft und Unterstützung, neue Kontakte einzugehen.“

Dr. Laura Wehr vom Kompetenzzentrum „Zukunft Alter“ der Katholischen Stiftungshochschule München stellte die Evaluation des Projekts SAVE vor und verwies auf weiteren Forschungsbedarf – insbesondere bei Zielgruppen wie älteren Frauen mit Migrationshintergrund und Menschen in der stationären Langzeitpflege.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Ehrenamt und Wirtschaft über Lösungsansätze im Umgang mit Einsamkeit. Kornelia Schmid vom Verein Pflegende Angehörige e.V. schilderte eindrücklich die Belastung, die Einsamkeit bedeuten kann: „Das ist Einsamkeit, die weh tut.“

Fazit: Digitale Teilhabe als Schlüssel zu Lebensfreude im Alter

Die Ergebnisse von REIKOLA machen deutlich: Digitale Kommunikationsangebote sind weit mehr als technische Spielerei. Richtig eingesetzt können sie Isolation verringern, Beziehungen stärken und den Alltag in Pflegeeinrichtungen entlasten. Damit wird digitale Teilhabe zu einem Instrument für mehr Würde, Nähe und Lebensqualität im Alter.

Mehr zum Forschungsprojekt REIKOLA lesen Sie auf der Homepage der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH).

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Die gegenwärtige Qualität der Pflege in Deutschland hat bereits aus mehrerlei Gründen spübar nachgelassen – eine Entwicklung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen aller Voraussicht nach fortsetzen wird. Die Techniker Krankenkasse spricht vom höchsten Krankenstand aller Zeiten unter Pflegefachkräften, doch auch die Zahl der unbesetzten Arbeitsplätze steigt immer mehr, was für das Personal einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Auch gehen deutlich mehr Pflegefachkräfte (z.T. aufgrund der Arbeitsbedingungen auch verfrüht) in Rente als neue Pfleger*innen nachrücken.

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Eine Stabilisierung des Systems könnte durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie einen Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgen. Die der SPD nahestehenden Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit einer effizienten und auf das Pflegesystem abgestimmten Inklusion von KI beschäftigt. Oftmals mangelt es nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an digitalen Kompetenzen, welche für die Einbindung digitaler Hilfsmittel in die Pflege eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt nicht nur für Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Krankenhäuser, in welchen sich ebenfalls ein deutlicher Personalmangel abzeichnet.

In einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung werden vier Handlungsfelder benannt, die bei der Anwendung von KI in der Pflege berücksichtigt werden sollen. Zum Einen steht das Schließen von Evidenzlücken im Vordergrund. Dies meint, einen Überblick über die Wirkung von KI-basierten Anwendungen zu gewinnen, indem beispielsweise Erfahrungen aus bisherigen Pilotprojekten rund um Digitalisierung zusammengetragen werden. Metastudien sollen diesen Prozess unterstützen. Zuletzt seien auch arbeitsrechtliche Veränderung zu vollziehen, die es den Beschäftigten ermöglichen, interne Strukturen aufzubrechen und somit innerbetriebliche Dynamiken zu entzerren, damit die KI in diesen einen Platz findet.

Ebenso bedeutsam ist das flächendeckende Überzeugen der Pflegefachkräfte vom tatsächlichen Nutzen KI-verwandter Methoden. Der zumeist zweifelnde Haltung des Pflegepersonals kann durch einen regen, akteursübergreifenden Austausch begegnet werden, um diese von den Vorteilen digitaler Anwendungsmöglichkeiten zu überzeugen. Umfragen zur Nutzung einzelner digitale Angebote helfen zudem dabei, Bedürfnisse und Schwachstellen zu lokalisieren und ggf. zu beheben. Erkenntnisse aus Theorie und Praxis sollen dadurch gebündelt und an geeigneter Stelle ausgeweitet werden.

Als drittes Handlungsfeld wird anvisiert, bewährte Methoden zu erhalten und stärker zu fördern. Ein Zuschuss für Pflegeeinrichtungen zwecks Investition digitaler Anwendungen besteht noch bis 2030 – davon abgesehen ist insbesondere die Langzeitpflege auf eine ausreichende gesetzlich vorgeschriebene Förderung und Refinanzierung angewiesen, um digitale Angebote wahrnehmen zu können. Dabei soll stets die Menge und Art der Anwendungen in einem realistischen bzw. effektiven Rahmen gehalten werden, um zu vermeiden, dass beispielsweise die Bedienung der Kombination digitaler Elemente den Zeitaufwand nicht wie angedacht verringert, sondern erhöht.

Zuletzt gilt es, das Potenzial der Pflegefachkräfte gezielter zu nutzen und deren Kompetenzen und Entscheidungen in innerbetrieblichen Angelegenheiten mehr Bedeutung beizumessen. Gleichzeitig möchte man Fehlwirkungen verhindern, um weder den Ruf von KI zu gefährden, noch Pfleger*innen damit unnötig zu belasten. Das Fundament für eine Digitalisierung der Pflege – etwa durch eine verbesserte Infrastruktur – ist hierfür genauso unverzichtbar wie eine überlegte Organisation bezüglich des Arrangements und der Bedienung digitaler Anwendungen. Diese müssen im Vorfeld auf ihre Tauglichkeit für den Betrieb geprüft und bei Bedarf umprogrammiert werden, was in der Regel umfassende IT-Kenntnisse voraussetzt. Eine Zentralisierung erscheint diesbezüglich vorteilhafter, damit einzelne Einrichtungen bei technischen Schwierigkeiten nicht alleingelassen werden. Die Bildung von Interessenvertreter*innen sowie ein allgemein stärkeres Bewusstsein für die Digitalisierung der Pflege rundet das Handlungsfeld schließlich ab.

Grundsätzlich lässt sich KI in mehreren Bereichen der Pflege einsetzen: In der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften kann sie beim Eingeben, Speichern und Vermitteln von Daten unterstützend wirken, während die Dokumentation und Verwaltung durch KI übersichtlicher und zeitsparender gestaltet werden können. Auszubildende können ihre Kompetenzen bereits jetzt durch Simulationstraining und virtuelle Assistent*innen trainieren und verbessern, Patient*innen können durch bestimmte Features in den Austausch mit diesen gehen und durch deren Hilfe ihren Alltag gestalten und selbst die physische Pflege kann durch digitale Anwendungen erleichtert werden. Siehe dazu auch unseren Artikel Roboter in der Pflege: Skepsis bei Expert*innen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfügt über eine Übersicht zur digitalen Dividende der Pflege, in welcher die in diesem Artikel genannten Aspekte ebenfalls dargestellt und in Form zweier Publikationen weiter vertieft werden.

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Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), spricht sich dafür aus, die 131-Euro-Haushaltshilfe im Pflegegrad 1 nicht mehr pauschal zu gewähren. Stattdessen solle im Rahmen der Begutachtung individuell entschieden werden, ob und welche Form der Haushaltshilfe im Einzelfall sinnvoll ist. Ziel sei es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.

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Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen.

Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.

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Die Löhne für Pflegekräfte in Deutschland sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – im Schnitt um 4,9 Prozent auf 23,70 Euro pro Stunde. Zwar profitieren Pflegekräfte von der besseren Bezahlung, doch für Pflegeheimbewohner bedeutet das höhere Kosten: Ihre Eigenanteile steigen voraussichtlich um rund 100 Euro pro Monat. Etwa 40 Euro davon werden durch Zuschüsse der Pflegekassen abgefedert.

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Insgesamt rechnet die Pflegeversicherung mit zusätzlichen Ausgaben von rund 260 Millionen Euro jährlich. Das geht aus neuen Daten des GKV-Spitzenverbands hervor, der auch die Pflegekassen vertritt.

Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten

Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Bewohner*innen müssen weiterhin selbst für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Heime und Ausbildungsumlagen aufkommen. Seit 2022 dürfen Pflegekassen nur noch mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen.

Auch ambulante Pflege betroffen

Auch Menschen, die zu Hause von ambulanten Diensten betreut werden, sind betroffen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz können viele sich die gestiegenen Kosten kaum leisten, weil die Zuschüsse hier nicht angepasst wurden. Manche müssten deshalb Pflegeleistungen kürzen oder auf Sozialhilfe zurückgreifen. Die Stiftung fordert deshalb staatliche Entlastungen, da viele Betroffene die höheren Kosten nicht mehr tragen können.

Lohnsteigerungen im Detail

Im Detail verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung jetzt im Schnitt 20,26 Euro pro Stunde (+5,2 %), Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung 22,62 Euro (+5,7 %) und Fachkräfte 27,06 Euro (+4,4 %). Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als im Vorjahr (damals +9 %), unterscheiden sich aber regional – mit besonders starken Zuwächsen in Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „signifikanten Anstieg“, warnt aber, dass dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspaket Pflege“ plant, noch dieses Jahr konkrete Eckpunkte für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Das kündigte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), beim Pflegeforum der AOK Bayern an. Ziel sei ein modernes, effizienteres und stärker auf Selbstbestimmung ausgerichtetes Pflegesystem, das trotz demografischer Herausforderungen finanziell stabil bleibe. Zusätzliche Ausgaben, die nicht auf den demografischen Wandel zurückzuführen sind, soll es kaum geben – die Belastung der Beitragszahler*innen dürfe nicht weiter steigen.

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Kernpunkte der Reform sind

  • Bedarfsorientierte Pflegeleistungen,
  • mehr Entscheidungsfreiheit und Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige,
  • Fokus auf Pflege in der häuslichen Umgebung.

Zudem sollen lokale Angebote, Nachbarschaftshilfen und Modelle für Regionen mit wenigen Pflegeangeboten gestärkt werden. Prävention soll dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern und das System langfristig zu entlasten.

Erste Aussagen der Arbeitsgruppe Mitte Oktober 2025 bestärken die oben genannten Punkte:

Hamburgs Sozialsenatorin betont die Bedeutung der ambulanten Pflege, damit Menschen möglichst lange zu Hause leben können. Angehörige sollen stärker unterstützt werden, um Pflege, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Zudem fordert sie eine faire Finanzierung, bei der Leistungsstarke mehr beitragen und Pflegebedürftige finanziell entlastet werden.

NRW-Minister Laumann sieht die Notwendigkeit, das komplizierte Leistungsrecht der Pflegeversicherung zu vereinfachen und Lösungen für kurzfristige Pflege-Notfälle zu schaffen. Er betont ebenfalls die Bedeutung der häuslichen Pflege, da der Großteil der Versorgung zu Hause stattfindet.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeitsgruppe betrifft die Digitalisierung: Sie soll Pflegekräfte und Angehörige entlasten, etwa durch digitale Informationsplattformen, effizientere Dokumentation und technische Assistenzsysteme. Hürden wie strenge Datenschutzauflagen müssten jedoch abgebaut werden. Fachleute betonen, dass digitale Lösungen helfen könnten, Zeit zu sparen und Pflegepersonal sinnvoller einzusetzen – nicht zuletzt, indem unnötige Routinearbeiten vermieden werden.

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Vor einem knappen Jahr hatten wir ein in Recklinghausen (NRW) durchgeführtes Projekt vorgestellt, das sich mit Hitzeprävention für Senior*innen auseinandersetzte. Dieses stach durch die individuelle telefonische Betreuung und Beratung der Proband*innen hervor, welche sowohl zu ihrem Verhältnis zur Hitze allgemein als auch zu den ihnen vertrauten Maßnahmen gegen hohe Temperaturen befragt wurden. Inzwischen wurden die Ergebnisse des Pilotprojekts ausgewertet.

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Befragt wurden 23 Senior*innen im Alter zwischen 71 und 95 Jahren, welche allesamt aus Recklinghausen stammen. Die deutliche Mehrheit dieser Gruppe lebt allein und leidet zudem an einer chronischen Erkrankung und ist daher auf Medikation angewiesen. Kombiniert stellen diese Merkmale ein erhöhtes Risiko dar, im Fall von heißem Wetter ernsthafte gesundheitliche Beschwerden zu entwickeln, beispielsweise Kreislaufprobleme.

Die Hälfte aller Befragten gab an, die Hitze als problematisch zu empfinden bzw. bewertete diese grundsätzlich negativ. Es zeigt sich, dass mit der Zunahme der Temperatur in der Wohnung der befragten Senior*innen das allgemeine Wohlbefinden insgesamt zurückging. Die regelmäßigen Erinnerungen seitens der Durchführenden des Projekts, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, wurde darum als sehr hilfreich empfunden – die Teilnehmer*innen berichteten im Anschluss, dass sie dadurch im Schnitt mehr als sonst zu einem Getränk griffen, um damit den Körper vor dem Austrocknen zu schützen.

Auch weitere Informationen rund um das Thema Hitzeschutz, welche den Senior*innen telefonisch zukamen, wurden als bereichernd wahrgenommen. Es wurde zurückgemeldet, dass nicht nur bereits vertraute Maßnahmen wie das Lüften verstärkt durchgeführt wurden, sondern auch, dass sie im Rahmen des Projekts ihren Wissensstand bezüglich der veränderten Wirkungen von Medikamenten unter hohen Temperaturen erweitern konnten. Gemäß aller Befragten sei dies weder in Arztpraxen noch in Apotheken bislang angesprochen worden.

Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hatte für die Teilnehmenden auch die Art und Weise der Betreuung, welche als sehr empathisch, verständnisvoll und auf Augenhöhe empfunden wurde. Durch den regelmäßigen telefonischen Kontakt, die hohe fachliche Kompetenz der Durchführenden sowie durch die persönliche Gesprächsebene hatten die Senior*innen das Gefühl, mit Sorgfalt und Rücksicht durch die Hitzewellen begleitet worden zu sein. Die Kommunikation bezeichnen alle Befragten übereinstimmend als qualitativ hochwertig, ebenso wurde das gesamte Projekt einstimmig weiterempfohlen.

Ausgehend von den Ergebnissen, kann gefolgert werden, dass es dem Projekt gelang, Lücken in der Hitzepräventionen gegenüber Senior*innen aufzudecken.  Vor allem alleinstehende Personen mit eingeschränkter Mobilität erfahren häufig keine Unterstützung bezüglich Hitzeschutz. Darüber hinaus unterscheidet sich bei diversen älteren Wahrnehmung die subjektive Wahrnehmung der durch Hitze drohenden Gefahren von der tatsächlichen Gefährdung, sodass der individuelle Schutz vor heißen Temperaturen vernachlässigt wird. Diese Ergebnisse können bei der geringen Anzahl der Befragten durchaus skeptisch hinterfragt werden.

Ein effizienter Ausbau der Aufklärung, welche die gesamte Bevölkerung erreicht, könnte die allgemeine Situation verbessern, doch dafür benötige es zumeist eine flexible und damit an individuelle Bedürfnisse und Hintergründe angepasste Form der Prävention. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese auch zu vulnerablen Gruppen durchdringt und in der Zukunft für mehr Lebensqualität während heißer Sommer sorgen kann.

Zum Projekt mitsamt Ergebnissen und Fazit können Sie online mehr erfahren.

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Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Union und SPD stimmten dafür, die Grünen und Linken enthielten sich, die AfD lehnte ab.

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Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachkräften mehr Eigenverantwortung zu geben und sie von bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Dadurch sollen sowohl die Attraktivität des Berufs als auch die Versorgungsqualität steigen.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, Pflegekräfte könnten weit mehr leisten, als sie bisher dürften. Jede Minute weniger Bürokratie sei eine Minute mehr für die Pflege am Menschen. Die CDU-Abgeordnete Anne Janssen sprach von einem wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegekräfte, die künftig eigenständiger und ohne ärztliche Weisung handeln können. Auch SPD-Politikerin Claudia Moll hob hervor, dass das Gesetz klare Zuständigkeiten und bessere Abläufe bringe.

Künftig sollen Pflegefachpersonen – je nach Ausbildung und Qualifikation – auch Aufgaben übernehmen dürfen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, etwa in den Bereichen Diabetes, chronische Wunden und Demenz. Ein sogenannter „Muster-Scope of Practice“ soll genau festlegen, welche Leistungen darunterfallen. Zudem sollen neue Weiterbildungs- und Studienangebote zusätzliche heilkundliche Kompetenzen vermitteln.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte das Gesetz grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. DKG-Vize Henriette Neumeyer betonte, dass die Reform die Pflegeberufe attraktiver mache und zur Entlastung des Gesundheitssystems beitrage. Dennoch müsse beim Bürokratieabbau weiter nachgebessert werden – insbesondere bei Doppel- und Mehrfachdokumentationen.

Zuvor wurde das geplante Gesetz von zahlreichen Verbänden als unzureichend kritisiert.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einem „Etikettenschwindel“: Obwohl das Gesetz Entbürokratisierung verspreche, enthalte es kaum konkrete Schritte, sondern überwiegend Prüfaufträge. Auch der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) forderten deutlich mehr Engagement beim Bürokratieabbau. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelte zudem, dass für Krankenhäuser keinerlei Entlastungen vorgesehen seien.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) sah im Entwurf zwar einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der Fachkompetenz und Eigenverantwortung in der Pflege, kritisierte aber, dass die Regelungen zu stark an der ärztlichen Diagnostik orientiert seien und so keine echte Ausweitung pflegerischer Befugnisse bewirkten.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte grundsätzlich die geplante Kompetenzerweiterung, da sie Ärzt*innen entlasten könne. Allerdings forderte sie – ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – klare Vorgaben zu Qualifikationen, Haftung und Finanzierung sowie eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Berufsgruppen, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden.

So stellt sich am Ende die Frage: Welche Wirkung entfaltet das neue Pflegegesetz in der Praxis – und bestätigt sich die Kritik an seinen begrenzten Reformansätzen?

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Anfang September hatte der Bundestag erstmals über ein Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten debattiert. Am 9. Oktober 2025 wurde daran anknüpfend der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein neues, eigenständiges Berufsbild geschaffen, das die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt.

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Ziel der Reform ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzkräften klarer zu verteilen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Die neue Ausbildung wird künftig bundesweit einheitlich sein und ersetzt damit die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Der Ausbildungsstart ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
  • Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate, kann jedoch bei einschlägiger Berufserfahrung verkürzt werden.
  • Sie ist generalistisch aufgebaut und umfasst verpflichtende Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Pflege sowie in der stationären Akutpflege.
  • Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss; in begründeten Fällen können Bewerberinnen und Bewerber auch ohne formalen Abschluss aufgenommen werden, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgsaussichten bescheinigt.
  • Alle Auszubildenden erhalten während ihrer Ausbildung eine angemessene Vergütung.
  • Nach Abschluss der Ausbildung bestehen attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten, unter anderem der Aufstieg zur Pflegefachperson und später auch der Zugang zu einem Pflegestudium.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz erleichtert die Anerkennung internationaler Pflegequalifikationen. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung soll künftig ein Kenntnisnachweis oder Anpassungslehrgang ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betroffene bereits während dieses Anerkennungsprozesses die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistenzperson“ führen.

Hintergrund und politischer Prozess

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nochmals überarbeitet. Dabei wurde unter anderem eine Modellklausel aufgenommen, die es künftig auch Einrichtungen wie Rehabilitationskliniken ermöglicht, als Träger der praktischen Ausbildung mitzuwirken. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dem Gesetz zu, während sich AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke der Stimme enthielten. Zudem bestätigte ein Bericht des Haushaltsausschusses die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung.

Relevanz der Reform

Angesichts des (derzeitigen) demografischen Wandels und eines steigenden Pflegebedarfs reichen Pflegefachpersonen allein nicht aus. Modellrechnungen zeigen, dass in der stationären Langzeitpflege künftig bis zu 100.000 zusätzliche Assistenzkräfte benötigt werden. Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung eine Ausbildungs- und Finanzierungsstruktur, um Personal sicherzustellen und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.

Hier können Sie mehr zum Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten nachlesen. Zur Debatte um den Gesetzentwurf zur Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gelangen Sie hier.

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Um von Demenz Betroffene angemessen versorgen zu können, setzen nahezu alle stationären Einrichtungen auf klare Strukturen und Richtlinien – ein sich wiederholender Tagesablauf mit festen Zeiten gilt allgemeinhin als Norm. Diesem Muster widerspricht Sozialwissenschaftler Dr. Stephan Kostrzewa vehement, seit der gelernte Altenpfleger beruflich im Hospiz tätig war.

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Überzeugt vom Gedanken, dass Menschen mit Demenz beim Missachten von Regeln oder Grenzen voreilig mit Konsequenzen belegt oder durch Medikamente ruhiggestellt werden würden, gründete er 2023 im nordrhein-westfälischen Marl die erste „Gammeloase“.

Das Seniorenwohnheim gehört dem Julie-Kolb-Seniorenzentrum der AWO an und beherbergt meist 14 Bewohner*innen, welche allesamt an einer Form von Demenz leiden. Markantes Alleinstellungsmerkmal der Unterkunft ist das Fehlen sämtlicher Alltagsstrukturen – stattdessen dürfen die Bewohner*innen selbstständig ihren Tag frei gestalten und müssen sich dabei weder an die Uhr noch an Tischmanieren halten. Die 16 Mitarbeitenden greifen nur im Falle von Selbst- und Fremdgefährdung ein, halten sich davon abgesehen allerdings vollständig aus den Handlungen und Entscheidungen der Bewohner*innen heraus.

Die Einrichtung beherbergt zahlreiche Ruhemöglichkeiten wie Sofas, Sessel und Stühle, auf denen jederzeit geschlafen oder schlichtweg „gegammelt“ werden kann. Selbst wenn der Fußboden oder ein Tisch zum Entspannen zweckentfremdet werden, wird dies nicht unterbunten, da es zum Konzept des Wohnheims gehört – was auf Außenstehende zum Teil befremdlich wirken kann, ist laut Kostrzewa Teil einer Haltung, die alle Bedürfnisse der Bewohner*innen in den Mittelpunkt stellt. Auch in anderen Pflegeeinrichtungen findet diesbezüglich allmählich ein Umdenken statt: Starre Strukturen werden aufgebrochen, Flexibilität gewinnt an Bedeutung.

Die „Gammeloase“, in der Ordnung und Berechenbarkeit keine große Rolle spielen, konzipierte Kostrzewa aus Trotz gegenüber herkömmlichen Pflegeeinrichtungen, wo insbesondere von Demenz betroffene Bewohner*innen häufig Diffarmierungen ausgesetzt seien. Routine und Gewohnheiten seien aufgrund des voranschreitenden Gedächtsnisverlusts für Erkrankte kaum mehr zu verinnerlichen, die daraus entstehende Überforderung münde häufig in aufbrausendes, impuslives und auch aggressives Verhalten, das auch das Personal belasten könne.

In einem Artikel der taz erzählt Pflegefachkraft Christian Löbel von seinen Erfahrungen in der „Gammeloase“. Zwischenmenschliche Spannungen unter den Bewohner*innen seien hier eher die Ausnahme als die Regel, dagegen sieht er die Schuld an den ständigen Missverständnissen zwischen Demenzkranken und Pflegenden, wie sie sich v.a. in Pflegeheimen mit engeren Strukturen beobachten lassen, in der Ausbildung, wo Demenz kaum thematisiert werde. Gleichzeitig äußert er auch Verständnis dafür, dass weder alle Mitarbeitenden noch alle Bewohner*innen mit dem neuartigen Konzept zurechtkommen, da Demenz sich auf jeden Menschen unterschiedlich auswirkt.

Insgesamt reagieren Bewohner*innen und Angehörige jedoch positiv auf den Grundsatz der „Gammeloase“. Aufgrund dessen strebt Kostrzewa an, diese um eine weitere Etage zu ergänzen, damit zukünftig noch mehr an Demenz erkrankte Menschen die Einrichtung beziehen können. Eine flächendeckende Umsetzung eines vergleichbaren Konzept ist jedoch nicht absehbar.

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