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Gesundes Leben

Ein gesunder Lebensstil steigert nicht nur die Lebenserwartung, sondern kann auch vor Demenz schützen oder deren Auftreten zumindest verzögern. Die Zahl der demenzerkrankten Personen in Deutschland liegt derzeit bei über 1,8 Millionen, ein weiterer Anstieg wird erwartet. Da die Erkrankung insbesondere in fortgeschrittenen Stadien das Leben von Betroffenen und Angehörigen stark einschränken kann, forschen Wissenschaftler*innen weiterhin intensiv zu präventiven Maßnahmen.

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Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) wird am Mittwoch, dem 22. April, zum mittlerweile achten Mal eine Bundeskonferenz ausrichten. In diesem Jahr steht sie unter dem Motto „Demenzprävention im Dialog – Aufklärung verbessern, Strukturen stärken, Risiken reduzieren“. Ziel ist es, dem Thema Demenz mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, sodass wichtige Informationen zur Vorbeugung der Erkrankung nicht nur in medizinisch-wissenschaftlichen Kreisen bekannt sind, sondern auch möglichst viele Menschen erreichen.

Die Konferenz soll Konzepte und Modelle vorstellen, die sich bislang als wirksam gegen die Entstehung von Demenz erwiesen haben, und deren Weiterentwicklung fördern. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Forschung, Politik und Praxis gestärkt werden. Angesichts der erwarteten fachlichen Vielfalt der Teilnehmenden erhoffen sich die Veranstalter*innen einen intensiven Austausch über neue Ansätze in Prävention und Versorgung. Langfristig sollen daraus gezieltere Behandlungsstrategien für Demenzpatient*innen sowie ein Rückgang vermeidbarer Erkrankungen entstehen.

Offiziell beginnt die von der Journalistin und Fernsehmoderatorin Okka Gundel moderierte Konferenz um 9:15 Uhr. Nach einem Grußwort des BIÖG-Vorsitzenden Dr. Johannes Nießen folgen drei Impulsvorträge von Expert*innen aus dem klinischen und psychiatrischen Bereich. Anschließend treten die Vortragenden mit den Gästen in den Dialog, um zentrale Inhalte gemeinsam zu diskutieren und zu vertiefen.

In der zweiten Hälfte der Veranstaltung wird das Programm in vier parallel stattfindende Foren aufgeteilt, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Demenzprävention behandeln:

  • Was gut fürs Herz ist, ist auch gut fürs Hirn – Aufklärung und Zugangswege
  • Öffentliche Gesundheit – welche Verhältnisse und Strategien braucht es, um Demenz und anderen nicht übertragbaren Erkrankungen vorzubeugen?
  • Diagnose Demenz: Anforderungen an Früherkennung und Prävention von Pflegebedürftigkeit
  • Voneinander lernen: Demenzstrategien und Good Practice in Europa

Die Konferenz endet mit einer abschließenden Diskussionsrunde, in der die Ergebnisse aus den Foren zusammengeführt werden. Gegen 16:15 Uhr wird die Veranstaltung von BIÖG-Mitglied Dr. Christoph Aluttis offiziell beendet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist barrierefrei und kostenlos. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, an welchem der vier Foren eine Teilnahme erwünscht ist.

Die Konferenz findet am 22. April an folgender Adresse statt: Hotel Hilton Köln, Marzellenstr. 13–17, 50668 Köln.

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Das internationale Netzwerk WWOOF („World Wide Opportunities on Organic Farms“) ermöglicht es Menschen, auf ökologisch wirtschaftenden Höfen mitzuarbeiten und dort für einen begrenzten Zeitraum zu leben. Die sogenannten „WWOOFer*innen“ helfen ehrenamtlich bei anfallenden landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeiten und erhalten im Gegenzug kostenfreie Unterkunft und Verpflegung.

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Das Konzept existiert mittlerweile in mehr als 100 Ländern. Auch in Deutschland beteiligen sich zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe. Während das Angebot bislang vor allem von jüngeren Menschen genutzt wird, etwa nach dem Schulabschluss oder während einer Reise, richtet sich WWOOF Deutschland inzwischen verstärkt auch an ältere Interessierte.

Vor diesem Hintergrund plant der Verein in diesem Jahr mehrere Mitmach-Wochenenden, die sich ausdrücklich an verschiedene Generationen richten. Ziel ist es, Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zusammenzubringen und ihnen Einblicke in ökologische Landwirtschaft zu ermöglichen. Gerade für ältere Menschen kann das Angebot eine Möglichkeit sein, sich aktiv zu engagieren, neue Kontakte zu knüpfen und praktische Erfahrungen im Bereich nachhaltiger Lebensweisen zu sammeln – allerdings stets im Rahmen der individuellen körperlichen Möglichkeiten. Damit berührt das Angebot auch Themen, die in der Seniorenpolitik zunehmend diskutiert werden, etwa gesellschaftliche Teilhabe im Alter, freiwilliges Engagement und generationenübergreifende Begegnungen.

Zur Information über das Programm veranstaltet WWOOF Deutschland am 19. März um 11 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung. Das sogenannte Webinar findet über die Online-Plattform Zoom statt, ein Programm für Videokonferenzen, über das Teilnehmende per Computer, Tablet oder Smartphone an einer Veranstaltung teilnehmen können. Dabei soll unter anderem erklärt werden, wie ein Aufenthalt auf einem WWOOF-Hof abläuft und welche Voraussetzungen für eine Teilnahme gelten.

Das Modell entstand 1971 im Vereinigten Königreich. Inzwischen umfasst das Netzwerk weltweit mehrere Tausend Höfe, darunter 458 in Deutschland. Neben praktischer Mitarbeit steht vor allem der Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Generationen im Mittelpunkt. Gleichzeitig soll das Programm das Verständnis für ökologische Landwirtschaft und nachhaltige Lebensweisen stärken.

Wer teilnehmen möchte, benötigt eine Mitgliedschaft im jeweiligen nationalen WWOOF-Verband. In Deutschland kostet eine einjährige Mitgliedschaft je nach Modell zwischen 35 und 55 Euro. Besondere Vorkenntnisse in der Landwirtschaft sind nach Angaben des Vereins nicht erforderlich.

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Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder zu Hause bei Verwandten und Freund*innen. Zwar werden dadurch die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gespart, allerdings fallen dabei oftmals hohe Ausgaben an, um die Wohnung pflegegerecht bzw. barrierefrei zu gestalten. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige hoffen daher auf finanzielle Entlastung und Unterstützung von staatlicher Seite. In einem Video des Sozialverband VdK klärt Sozialrechtsexpertin Kim Blum über Rechte und Pflichten diesbezüglich auf.

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Allgemeines

Grundsätzlich gilt, dass allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad gemäß §40 Abs. 4 SGB IX finanzielle Mittel aus den Pflegekassen zum Wohnungsumbau zwecks Barrierefreiheit zustehen. Seit vergangenem Jahr liegt die Höchstgrenze dafür bei 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt. Dabei werden nur konkrete bauliche Maßnahmen, die die Anpassung der Wohnung an sich betreffen (z.B. die Umgestaltung von Möbeln, Türen, Treppen usw.), finanziert, während reine Pflegemittel davon ausgenommen sind. Diese werden von den Pflegekassen separat übernommen, sodass Angehörige auch hierfür nicht selbst aufkommen müssen.

Antragsstellung

Um die Zuschüsse zum Wohnungsumbau zu erhalten, ist ein Kostenvorschlag an die Pflegekasse zu übermitteln. Der Antrag muss dabei als formloses Anschreiben mitgeschickt werden, in welchem bereits eine Begründung bzw. ein Ziel für die Antragsstellung formuliert sein sollte: Entweder die einfachere und effizientere Gestaltung der Pflege oder die Förderung der Selbstständigkeit. Gegebenenfalls kann auch ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit unterstreichen. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, berät diese sich mit dem medizinischen Dienst, um zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei empfiehlt Blum, den Wohnungsumbau erst zu beginnen, nachdem die Pflegekasse zugestimmt hat. Andernfalls müssen alle Rechnungen, welche die baulichen Maßnahmen betreffen, nachgereicht werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten und vermeidbarer Bürokratie führen kann.

Grenzen der Regelung

Im Antrag muss ersichtlich sein, dass sich der geplante Umbau zur Barrierefreiheit im Sinne der pflegebedürftigen Person ausschließlich auf ihren eigenen festen Wohnsitz bezieht. Für Wohnungen von Dritten sowie für Pflege- und Seniorenheime darf die von der Pflegekasse bereitgestellte finanzielle Maßnahme nicht eingesetzt werden. Lebt die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung, muss zudem eine schriftliche Zustimmung der Vermieter*in eingeholt werden. Zudem wird der Zuschuss von maximal 4.180 Euro nur dann neu ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person nach der ersten Auszahlung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder des Wechsels auf einen höheren Pflegegrad auf weitere bauliche Maßnahmen angewiesen ist und dies zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorauszusehen gewesen war.

Beratungsmöglichkeiten

Teilweise bieten kommunale Vertreter*innen Beratungen zu pflegegerechtem Wohnungsumbau inklusive Antragsstellung an. Weitere Anlaufstelle sind die vielerorts in Deutschland verfügbaren Pflegestützpunkte und es ist auch möglich, sich von Mitarbeiter*innen des Sozialverbands VdK Deutschland beraten zu lassen.

Zu dem Video mit Kim Blum gelangen Sie hier.

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„Auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Zukunftspakt Pflege« bereiten wir eine große Reform vor, die echte Entlastung schafft, Unterstützung im Wohnumfeld stärkt und den Zugang zu Leistungen vereinfacht“. Mit diesen Worten verkündet die Bundestagsfraktion der SPD unter dem Vorsitz von Matthias Miersch das Vorhaben einer fundamentalen Umstrukturierung des Pflegesystems, dessen Mechanismus von zahlreichen Expert*innen und Verbänden bereits seit Jahren kritisiert wird.

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So formulieren die Sozialdemokrat*innen in ihrem Beschlusspapier anlässlich der Jahresauftaktklausur vom 8. und 9. Januar  u.a. das Vorhaben, sich für die gesellschaftliche Inklusion aller Menschen – unabhängig von Pflegebedürftigkeit, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung – einzusetzen. Die Pflege hierzulande müsse niedrigschwelliger, gerechter und unbürokratischer gestaltet werden, ebenso solle die erwähnte Reform (pflegende) Angehörige mehr in den Fokus nehmen. Anpassungen des Pflege- und gesamten Gesundheitssystems sollten sich dabei stets an den Anliegen der Patient*innen orientieren.

Zudem unterstützt die Fraktion eine Zusammenführung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, damit Versicherte ersterer weniger Nachteile gegenüber Versicherten letzterer erfahren. Begründet wird dies mit dem Ziel einer solidarischeren Finanzierung und einer allgemeinen Stabilisierung des Systems. Aufgrund der ablehnenden Haltung der mitregierenden Union erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die SPD ihre Position zum jetzigen Zeitpunkt wird durchsetzen können.

Anders als die Union, welche durch weitere Sozialausgaben eine Schwächung der deutschen Wirtschaft befürchtet, lehnt die SPD Leistungskürzungen in der Pflege ab.  Miersch selbst warnt in Anbetracht fortbestehender Arbeitsgruppen, welche Lösungenentwürfe entwickeln sollen, vor vorschnellen Leistungskürzungen. So beruht auch das Beschlusspapier auf Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche bereits in mehreren Artikeln dieses Portals erwähnt wurde.

Die ersten Entwürfe der 13-köpfigen Kommission zu einer Pflegereform ab Jahresende wurden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Skepsis aufgenommen. Entsprechend der Positionierung seiner Fraktion stellt sich Merz gegen eine Gleichstellung von privat und gesetzlich versicherten Pflegepatient*innen und hält die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht für zukunftsfähig. 

Auch zahlreiche Pflegefachverbände zeigten sich enttäuscht, da konketere und effizientere Handlungsoptionen erwartet wurden. Die finanzielle Situation des deutschen Pflegesystems ist bereits jetzt prekär; es wird davon ausgegangen, dass mehreren Pflegekassen schon in Kürze keine Zahlungen mehr tätigen können. Da auch Kredite nur eine vorübergehende Lösung darstellen, sei zu befürchten, dass das System ohne eine Reform zu kollabieren droht.

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Die Zahl der Menschen in Deutschland, die auf Pflege angewiesen sind, hat sich in weniger als einem Jahrzehnt nahezu verdoppelt: Zwischen 2015 und 2023 stieg sie von 3,0 Millionen auf 5,7 Millionen Personen. Dies geht aus dem gerade vorgestellten Pflegereport 2025 der BARMER hervor. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung von 3,21 % auf 6,24 % erhöht. Diese Entwicklung sorge für steigenden Reformdruck auf das Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung.

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Demografie nur ein Teil der Erklärung

Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei der demografische Wandel nur ein kleiner Faktor für den starken Anstieg der Pflegebedürftigkeit: Laut BARMER-Analyse sind nur ca. 15 % des Zuwachses auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Stattdessen zeigt der Report, dass die Pflegereform von 2017, mit der Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt und der Pflegebedürftigkeitsbegriff erheblich erweitert wurde, eine zentrale Rolle spiele. Dadurch konnten mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, was den Zuwachs maßgeblich erkläre.

Mehr Pflegebedürftige bei fast allen Erkrankungen

Die BARMER-Analyse untersuchte die Verknüpfung von Pflegebedürftigkeit mit verschiedenen Krankheiten: Sowohl bei akuten als auch bei chronischen Erkrankungen ist der Anteil der Betroffenen, die zugleich pflegebedürftig sind, deutlich gestiegen. So hat sich zum Beispiel der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die an Krebs und Demenz erkrankt sind, in den letzten Jahren erheblich erhöht. Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Soziologischen Forschungsinstitut SOCIUM der Universität Bremen sieht darin ein Kennzeichen der grundlegenden Veränderungen bei Zugangsberechtigungen und Leistungsansprüchen.

Unterschiedliche Pflegeverläufe – Dauer der Pflege wächst

Der Report weist zudem auf Unterschiede in Pflegeverläufen hin: Menschen mit langsam verlaufenden Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson bleiben im Durchschnitt länger im Pflegesystem – teils mehrere Monate länger als andere Pflegebedürftige. Diese Verlängerung der Pflegezeiten verstärke die Belastung für das System zusätzlich, weil mehr Ressourcen über längere Zeiträume gebunden würden.

Finanzielle Belastung und Reformdruck steigen

Angesichts dieser Entwicklungen warnt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub, vor einer weiteren Überforderung der Pflegeversicherung. Die Aufwendungen stiegen stark an, und die aktuellen Maßnahmen – etwa eine Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,2 Prozentpunkte – reichten nicht aus, um künftige Lasten zu decken. Laut Expert*innen müsse die Politik Bund und Länder stärker in die Pflicht nehmen, etwa durch die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder durch die Entlastung bei Pflege-Investitionskosten und Ausbildungskosten.

Pflegepolitik vor großer Herausforderung

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wurde bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die noch in diesem Jahr Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorlegen soll. Der Report verdeutlicht, dass es ohne strukturelle Anpassungen und eine breitere Finanzierungsbasis schwierig sein werde, die Versorgung der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger dauerhaft sicherzustellen, ohne die Beitragszahler*innen weiter zu belasten.

Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Neben der finanziellen und politischen Dimension beleuchtet der Pflegereport auch die realen Lebensverläufe Betroffener: Die steigende Anzahl von Pflegebedürftigen, die länger und intensiver Unterstützung benötigen, zeige die Notwendigkeit eines umfassenden Pflege- und Versorgungssystems, das sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige stützt.

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Das Gast- und Seniorenstudium gewinnt im Kontext des lebenslangen Lernens zunehmend an Bedeutung. In der Zeitschrift "Hochschule und Weiterbildung" wird diese Studienform aus einer bildungssoziologischen Perspektive betrachtet und in größere gesellschaftliche und institutionelle Zusammenhänge eingeordnet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Rolle Hochschulen jenseits klassischer Studienbiografien spielen und wie Bildungsangebote für ältere und nicht-traditionelle Studierende sozial wirksam werden.

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Gast- und Seniorenstudien ermöglichen Menschen, unabhängig von formalen Zulassungsvoraussetzungen oder Prüfungsanforderungen an Hochschulveranstaltungen teilzunehmen. Häufig richtet sich dieses Angebot an Personen im Ruhestand, aber auch an Interessierte, die aus persönlichem oder beruflichem Interesse akademische Inhalte vertiefen möchten. Der Beitrag zeigt, dass diese Form des Studiums weniger auf den Erwerb formaler Abschlüsse ausgerichtet ist, sondern vielmehr auf persönliche Bildung, intellektuelle Anregung und soziale Teilhabe.

Aus bildungssoziologischer Sicht wird deutlich, dass Bildungsbeteiligung im höheren Lebensalter nicht losgelöst von sozialen Ungleichheiten betrachtet werden kann. Faktoren wie Bildungsbiografie, finanzielle Ressourcen oder kulturelles Kapital beeinflussen maßgeblich, wer solche Angebote nutzt. Gleichzeitig machen Gast- und Seniorenstudien sichtbar, dass Lernen im Alter ein aktiver, sinnstiftender Prozess ist, der zur gesellschaftlichen Integration beiträgt und gängigen Defizitvorstellungen des Alterns entgegenwirkt.

Der Artikel hebt zudem die Rolle der Hochschulen hervor, die sich zunehmend als offene Bildungsinstitutionen verstehen. Durch Gast- und Seniorenstudien erweitern sie ihr Selbstverständnis über die Ausbildung junger Studierender hinaus und öffnen sich für neue Zielgruppen. Diese Öffnung schafft Begegnungsräume zwischen Generationen und stärkt den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Gleichzeitig stellt sie Hochschulen vor organisatorische und didaktische Herausforderungen, etwa in der Gestaltung passender Lehr- und Lernformate.

Insgesamt macht der Beitrag deutlich, dass Gast- und Seniorenstudien ein wichtiger Bestandteil wissenschaftlicher Weiterbildung sind. Sie tragen dazu bei, Bildungszugänge zu erweitern, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Hochschulen als Orte lebenslangen Lernens zu positionieren. Damit sind sie nicht nur ein individuelles Bildungsangebot, sondern auch ein Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklungen, in denen Bildung zunehmend als lebensbegleitender Prozess verstanden wird.

Weiteres zu dem Thema finden Sie in der Zeitschrift Hochschule und Weiterbildung.

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Die Digitalisierung wird das deutsche Gesundheitswesen grundlegend verändern – davon ist eine Mehrheit der Bevölkerung überzeugt. Laut einer aktuellen Befragung im Rahmen des sogenannten Digitalklimaindex rechnen fast zwei Drittel der Menschen mit tiefgreifenden Umbrüchen durch digitale Technologien in Medizin und Pflege. Besonders deutlich ist diese Erwartung bei jungen Erwachsenen sowie bei Menschen über 60 Jahre ausgeprägt.

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Grundsätzlich wird der digitale Wandel im Gesundheitsbereich eher positiv gesehen. Viele verbinden damit effizientere Abläufe, eine bessere Vernetzung medizinischer Angebote und neue Möglichkeiten der Versorgung. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass Akzeptanz und Vertrauen klare Grenzen haben. Anwendungen wie Videosprechstunden oder der Einsatz künstlicher Intelligenz bei Diagnosen stoßen bei rund der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Vor allem ältere Menschen äußern hier deutliche Vorbehalte.

Auffällig sind auch regionale Unterschiede. Während in einigen Großstädten wie Köln, Hamburg oder Tübingen die Sorge vor den Auswirkungen der Digitalisierung besonders groß ist, zeigen sich Menschen in ländlicheren Regionen vergleichsweise offen gegenüber digitalen Gesundheitslösungen. Die Gründe dafür bleiben vielschichtig: Neben der persönlichen Technikaffinität spielen offenbar auch Erfahrungen mit der bestehenden medizinischen Versorgung eine Rolle.

Besonders kritisch wird der Einsatz von Robotik in der Pflege bewertet. Mehr als 60 Prozent der Befragten stehen Pflegerobotern skeptisch gegenüber – selbst in Regionen, in denen der Fachkräftemangel bereits heute spürbar ist. Viele Menschen fürchten offenbar, dass technologische Lösungen den persönlichen Kontakt ersetzen könnten, der gerade in der Pflege als unverzichtbar gilt.

Der Blick auf die Ergebnisse zeigt: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird zwar als unausweichlich wahrgenommen, stößt aber dort an Akzeptanzgrenzen, wo sie direkt in sensible Bereiche wie Diagnose, Behandlung oder Pflege eingreift. Für Politik, Gesundheitsinstitutionen und Entwickler*innen digitaler Anwendungen bedeutet das eine zentrale Herausforderung. Der technologische Fortschritt allein reicht nicht aus – entscheidend wird sein, Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu gewährleisten und digitale Angebote so zu gestalten, dass sie als Unterstützung und nicht als Ersatz menschlicher Zuwendung verstanden werden.

Die Befragung im Rahmen des sogenannten Digitalklimaindex finden Sie hier.

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Der Sozialverband VdK Deutschland spricht sich für die Einrichtung eigenständiger Pflegeämter in den Kommunen aus, um die pflegerische Versorgung in Deutschland grundlegend zu verbessern. Hintergrund sind die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen, der zunehmende Fachkräftemangel und die Erfahrung vieler Betroffener, sich im bestehenden Pflegesystem nur schwer zurechtzufinden. Nach Auffassung des Verbandes ist die Pflege derzeit zu stark zersplittert organisiert: Zuständigkeiten sind zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und Leistungserbringern aufgeteilt, ohne klare Steuerung und Verantwortung. Die Folge sind regionale Unterschiede, Versorgungslücken und ein hoher bürokratischer Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige.

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Der Vorschlag: Pflegeämter auf kommunaler Ebene

Um diese strukturellen Probleme zu beheben, schlägt der VdK vor, Pflegeämter als feste Anlaufstellen in den Kommunen einzurichten. Diese sollen Beratung, Koordination und Bedarfsplanung bündeln und Pflegeangebote vor Ort besser miteinander vernetzen. Kommunen kennen nach Ansicht des Verbandes die soziale Lage und den konkreten Pflegebedarf ihrer Bevölkerung besonders gut und könnten deshalb gezielter reagieren als übergeordnete Ebenen. Wenn bestehende Angebote nicht ausreichen, sollen Kommunen auch selbst tätig werden dürfen, etwa durch die Gründung kommunaler Pflegedienste oder ergänzender Unterstützungsangebote.

Chancen: Mehr Übersicht und bessere Versorgung vor Ort

Zu den zentralen Chancen kommunaler Pflegeämter zählt eine bessere Steuerung der Pflege auf lokaler Ebene. Versorgungslücken könnten frühzeitig erkannt und geschlossen werden, insbesondere in ländlichen Regionen. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entstünde ein klarer Ansprechpartner, der Orientierung bietet und den Weg durch das komplexe Pflegesystem erleichtert. Pflege würde stärker als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge verstanden und weniger dem Zufall regionaler Marktstrukturen überlassen. Der VdK verweist in diesem Zusammenhang auf Dänemark, wo Pflege weitgehend kommunal organisiert ist und als vergleichsweise gut zugänglich gilt.

Risiken: Finanzierung und neue Ungleichheiten

Gleichzeitig birgt der Vorschlag auch Risiken. Eine zentrale Herausforderung ist die Finanzierung, da viele Kommunen bereits heute unter finanziellem Druck stehen. Ohne eine vollständige und dauerhafte Finanzierung durch Bund und Länder könnten Pflegeämter zu einer zusätzlichen Belastung werden, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern. Zudem besteht die Gefahr, dass regionale Unterschiede zunehmen, wenn finanzstarke Kommunen bessere Pflegeangebote aufbauen können als strukturschwache. Kritiker*innen warnen außerdem vor zusätzlicher Bürokratie und möglichen Konflikten mit bestehenden Akteuren wie Pflegekassen oder freien Trägern, falls Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind.

Voraussetzungen für den Erfolg

Der VdK betont daher, dass Pflege zu einer verbindlichen Pflichtaufgabe der Kommunen werden müsse. Bund und Länder seien gefordert, die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, etwa über den kommunalen Finanzausgleich. Gleichzeitig soll die Rolle der Pflegekassen als Kostenträger individueller Leistungen erhalten bleiben. Nur mit klaren Zuständigkeiten und ausreichenden Ressourcen könnten Pflegeämter einen echten Mehrwert für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schaffen.

Einordnung: Strukturreform statt Einzelmaßnahmen

Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband auch die aktuelle Pflegereformdebatte. Die bisherigen Vorschläge griffen zu kurz, da sie sich zu sehr auf Einzelmaßnahmen konzentrierten und die grundlegenden strukturellen Probleme des Pflegesystems nicht lösten. Kommunale Pflegeämter werden daher als möglicher Baustein einer umfassenden Reform verstanden, die Pflege übersichtlicher, gerechter und langfristig tragfähig machen soll.


Mehr zur Einrichtung eigenständiger Pflegeämter aus Perspektive des Sozialverbandes können Sie hier nachlesen.

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Die Frage nach der Zukunft der Pflege beschäftigt Politik, Gesellschaft und viele Familien gleichermaßen. Deutschland steht vor einem wachsenden Problem: Die Bevölkerung wird immer älter, der Pflegebedarf steigt kontinuierlich – doch schon heute fehlen zehntausende Pflegekräfte. Der sogenannte Pflegenotstand ist längst Realität und wird sich ohne grundlegende Veränderungen weiter verschärfen.

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Viele Menschen verbinden den Pflegeberuf vor allem mit Stress, Zeitdruck und körperlicher Belastung. Tatsächlich ist der Arbeitsalltag in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oft sehr anspruchsvoll. Pflegekräfte tragen große Verantwortung, arbeiten im Schichtdienst und müssen emotional mit schweren Situationen umgehen. Diese Rahmenbedingungen schrecken viele potenzielle Fachkräfte ab. Umso wichtiger ist es, auch die positiven Seiten der Pflege sichtbar zu machen.

Der Sozialverband VdK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es trotz aller Schwierigkeiten auch ermutigende Entwicklungen gibt. So entscheiden sich wieder mehr Menschen für eine Ausbildung in der Pflege. Das zeigt, dass der Pflegeberuf für viele weiterhin attraktiv sein kann – vor allem wegen seiner gesellschaftlichen Bedeutung und der sinnstiftenden Arbeit mit Menschen.

Junge Auszubildende und Pflegefachkräfte berichten häufig, dass sie den direkten Kontakt zu Patient*innen schätzen. Sie erleben Dankbarkeit, Vertrauen und Nähe, die in kaum einem anderen Beruf so intensiv sind. Pflege bedeutet nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch menschliche Begleitung, Zuhören und Fürsorge. Für viele ist genau das der Grund, diesen Beruf trotz aller Herausforderungen auszuüben.

Eine immer wichtigere Rolle spielen zudem Pflegekräfte aus dem Ausland. Der VdK betont, dass ohne ihren Einsatz das Pflegesystem bereits heute an vielen Stellen zusammenbrechen würde. Menschen, die ihre Ausbildung oder Anerkennung in Deutschland absolvieren, bringen Engagement, Fachwissen und neue Perspektiven mit. Sie tragen wesentlich dazu bei, den steigenden Pflegebedarf abzufedern.

Gleichzeitig macht der Sozialverband VdK deutlich, dass positive Beispiele allein nicht ausreichen. Um dem Pflegenotstand nachhaltig zu begegnen, braucht es tiefgreifende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Dazu zählen eine faire Bezahlung, mehr Personal, verlässliche Dienstpläne und weniger bürokratische Belastung. Pflegekräfte müssen die Zeit und die Kraft haben, sich den Menschen zuzuwenden, die auf ihre Hilfe angewiesen sind.

Auch die gesellschaftliche Anerkennung des Pflegeberufs ist ein zentrales Anliegen des VdK. Pflege ist kein Beruf zweiter Klasse, sondern eine tragende Säule des Sozialstaats. Wer pflegt, übernimmt Verantwortung für andere und verdient dafür Respekt, Wertschätzung und politische Unterstützung.

Die Frage „Wer wird uns pflegen?“ lässt sich laut VdK daher nur beantworten, wenn Politik, Gesellschaft und Verbände wie der VdK gemeinsam handeln. Pflege hat eine Zukunft, wenn diejenigen, die sie leisten, dauerhaft gute Bedingungen vorfinden und ihre Arbeit die Anerkennung erhält, die sie verdient.

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Das Positionspapier der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) betont die dringende Notwendigkeit, qualifizierte Alltagsbegleitung und Senioren-Assistenz als festen, anerkannten Bestandteil der Pflegestruktur zu etablieren. Die Organisation argumentiert, dass diese Form der Unterstützung nicht erst dann einsetzen sollte, wenn Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist, sondern schon im Vorfeld als präventive Maßnahme dienen müsse. Nur so könne es gelingen, ältere Menschen länger selbstständig zu halten, Überlastung von Angehörigen zu vermeiden und die steigenden Kosten im Gesundheitssystem nachhaltig zu dämpfen.

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Unterschätzte Helfer: Die wachsende Bedeutung früher Unterstützung im Alltag

Die BdSAD weist darauf hin, dass Alltagsbegleitung politisch und strukturell häufig unterschätzt wird, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung des täglichen Lebens älterer Menschen leisten kann. Gerade durch regelmäßige Unterstützung im Haushalt, bei administrativen Aufgaben, bei sozialen Kontakten oder bei der Strukturierung des Alltags kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder sogar verhindert werden. Dennoch wird diese Arbeit zu selten berücksichtigt und oft den klassischen Pflegediensten untergeordnet, obwohl sie ein völlig eigenes Aufgabenfeld mit eigenständigen Qualifikationen darstellt.

Wo die heutige Pflegeversorgung an ihre Grenzen stößt

Das Positionspapier beschreibt zahlreiche Problemlagen, die die derzeitige Versorgung älterer Menschen erschweren. Dazu gehört insbesondere, dass Pflege und Betreuung nach wie vor stark auf informelle Care-Arbeit angewiesen sind – meist von Frauen, oft unbezahlt oder nur gegen geringe Vergütung. Hinzu kommt, dass Unterstützungsangebote wie Tagespflege oder Entlastungsleistungen häufig erst ab Pflegegrad 2 verfügbar sind und in vielen Regionen, vor allem auf dem Land, kaum zugänglich sind. Auch kritisiert die BdSAD, dass gesetzlich vorgesehene Budgets von Pflegebedürftigen häufig gar nicht ausgeschöpft werden, weil die Voraussetzungen zu bürokratisch oder die Anbieter zu selten vorhanden sind. Ebenso wird die rechtliche Grauzone der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ angesprochen, die viele Familien nutzen, obwohl rechtliche Klarheit fehlt.

Warum Senioren-Assistenz ein zentraler Baustein sein kann

Die BdSAD macht deutlich, dass schon Menschen mit niedrigeren Pflegegraden – insbesondere Grad 1 und 2 – häufig mehr Begleitung brauchen, als die Politik annimmt. Es gehe nicht allein um körperliche Pflege, sondern oft um Orientierung, Struktur, emotionale Sicherheit und Unterstützung zur Alltagsbewältigung. Einsamkeit spielt dabei eine große Rolle: Sie kann körperliche und psychische Erkrankungen verstärken und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit beschleunigen. Die Organisation betont zudem, dass ehrenamtliche Hilfe wertvoll, aber kein Ersatz für professionell qualifizierte Assistenz sein könne. Angesichts regionaler Unterschiede im Angebot sei es notwendig, bundesweit verlässliche und einheitliche Strukturen zu schaffen.

Im Zentrum des Positionspapiers stehen konkrete Reformvorschläge. Die BdSAD fordert unter anderem ein ausreichend hohes Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, das perspektivisch mindestens einen freien Tag pro Woche ermöglichen soll. Gleichzeitig müsse der Zugang zu Entlastungsleistungen vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Leistungen der Alltagsbegleitung sollten angemessen vergütet und nicht nur ein Teil des Sachleistungsbudgets nutzbar sein. Zudem sei es wichtig, Kurzzeitpflegeplätze ausreichend bereitzustellen und das Budget für Tages- und Nachtpflege flexibler zu gestalten.

Budget für ein selbstbestimmtes Altern

Besonders hervorgehoben wird der Wunsch nach einem neuen „Vor-Pflege-Präventions-Budget“. Dieses Budget soll Personen ohne Pflegegrad oder mit niedrigem Pflegegrad gezielt dabei unterstützen, Beratungen, soziale Angebote, hauswirtschaftliche Unterstützung oder technische Hilfen in Anspruch zu nehmen, also all jene Maßnahmen, die verhindern können, dass Pflegebedürftigkeit überhaupt entsteht. Die BdSAD sieht in diesem präventiven Ansatz einen Schlüssel, um die Pflege langfristig zu entlasten und gleichzeitig die Lebensqualität älterer Menschen deutlich zu steigern.

Das Positionspapier fordert somit nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung der Pflege, sondern vor allem ein Umdenken: Weg vom rein pflegeorientierten System und hin zu einer präventiven, lebensnahen, flexiblen Unterstützung älterer Menschen. Senioren-Assistenz wird dabei als unverzichtbarer Baustein gesehen, um gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Gesundheit im Alter sicherzustellen.


Das Positionspapier der BdSAD finden Sie online.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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