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Gesundes Leben

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant nach der Sommerpause ein Konzept für ein weitere Pflegereform vorzulegen. Der Grund hierfür sind steigende Kosten der Pflege in Milliardenhöhe. Dafür liegt ein Kommissionsbericht mit vier Finanzierungsmodellen vor.

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Nach Angaben der Tagesschau vom 03. Juli 2024 hat das Bundeskabinett heute über entsprechende Vorschläge einer Finanzreform abgestimmt. „Dabei soll es um ein Gesamtpaket für mehr Kapazitäten beim Pflegepersonal, eine bessere Prävention von Pflegebedürftigkeit und das Schließen der Finanzlücke gehen.“ Im vergangenen Jahr (2023) beliefen sich die Gesamtausgaben auf rund 59,2 Milliarden Euro. Nach dem Bericht der zuständigen Kommission „aus Experten, mehreren Bundesministerien und Vertretern der Bundesländer“ ist zukünftig mit einer Lücke von etwa 24 Milliarden Euro zu rechnen.

Wie das Ärzteblatt zusammenfasst, skizziert der Kommissionsbericht vier Finanzierungsmodelle:

  1. Status quo mit Versichertenbeiträgen, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen: Dieses Modell basiert auf einer Kombination aus Beiträgen der Versicherten, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen, wie es aktuell praktiziert wird.
  2. Reduzierter privater Eigenanteil mit verpflichtender individueller Vorsorge: Dieses Modell schlägt vor, den Anteil der privaten Eigenleistungen zu verringern und zusätzlich eine neue, verpflichtende individuelle Vorsorge einzuführen. Dadurch soll das bisherige System weiterentwickelt werden.
  3. Umlagefinanzierte Vollversicherung mit Beiträgen und Steuermitteln: In diesem Modell wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgeschlagen, die sowohl durch Beiträge der Versicherten als auch durch Steuermittel finanziert wird.
  4. Umlagefinanzierte Vollversicherung allein durch ein Umlageverfahren: Hier wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgestellt, die ausschließlich über ein Umlageverfahren finanziert wird, ohne zusätzliche Beiträge oder Steuermittel.

Schaut man sich die vier Modelle an, zeigen sich allerdings einige Gefahren, die eine Entsolidarisierung in der Gesellschaft fördern könnten. So könnte die Erhöhung des Eigenanteils, unabhängig davon, ob er progressiv gestaltet ist, insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel treffen, die bereits jetzt mit Preissteigerungen bei einem zu geringen Mindestlohn vor Problemen stehen (Umfangreiche Informationen zum Thema Mindestlohn bieten Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ihrer Webseite).

Ähnliches könnte auch bei einer verpflichtenden individuellen Vorsorge entstehen, indem Menschen mit geringerem Einkommen auch nur geringer „individuell“ vorsorgen könnten oder eine verhältnismäßig höhere Belastung haben. Hinzu kommt, dass eine progressive Ausgestaltung vor dem Problem steht, dass „breitere Schultern“ meist eine bessere Lobby haben. Lediglich Modelle 3 und 4 erwähnen eine „Vollversicherung“. Ohne Vollversicherung stellt sich aber die Frage nach der Abstufung und ihren Kriterien.

In den 20 Uhr Nachrichten vom 03. Juli schließt die Tagesschau ihren Bericht mit der Anmerkung, dass der Druck auf Gesundheitsminister Lauterbach steige. Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur „Effizienz in der Pflege“ thematisiert haben, richtet sich dieser Druck vermutlich an die falsche Adresse. Bei Finanzierungsproblemen bräuchte es ggf. eine Reform der Schuldenbremse, welche nicht in Lauterbachs Entscheidungsbereich liegt.

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In Teilen der Gesellschaft wird ein defizitorientiertes Altersbild wahrgenommen. Mit diesem Beitrag möchte Ute Büchmann auf dieses negativ geprägte Bild reagieren und auf die Möglichkeiten der Senioren-Assistenz hinweisen.

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Ute Büchmann ist Mitautorin dieses Beitrages und Initiatorin der Ausbildung in der Senioren-Assistenz nach dem Plöner Modell.

Defizitorientiertes Altersbild

Das Bild vom Alter ist in Teilen der Gesellschaft stark defizitorientiert. Es gibt die Vorstellung, dass Ältere z. B.

  • körperlich und/oder geistig krank seien,
  • ständig Kaffee trinken würden,
  • schwerhörig und langweilig seien,
  • stundenlang vor dem Fernseher sitzen oder
  • meist in einer Einrichtung leben würden.

Dass 80 Prozent aller älteren pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause leben (häufig mit Unterstützung von Verwandten, häufig aber auch allein) ist nicht allen bewusst, denn auch in Presseberichten liegt der Schwerpunkt der Berichterstattung auf der Situation in Altenheimen und Senioreneinrichtungen. Ältere sind in vielen Fällen gute Kommunikationspartner*innen: Sie verfügen über ein enormes Erfahrungswissen, von dem Jüngere profitieren können.

Das defizitorientierte Bild vom Alter innerhalb der Gesellschaft müsste sich dringend ändern. Stattdessen könnten die Chancen für eine Gesellschaft, die die Potenziale der Älteren als wichtigen Baustein mit einbezieht, in den Fokus gesetzt werden.

Potentiale Älterer

Ein Beispiel sind die „Omas gegen Rechts“. Es beteiligen sich Frauen, die teilweise noch das Naziregime kennen- und hassen gelernt haben und sichtbar in der Öffentlichkeit ihre Erfahrungen weitergeben. Die Mitglieder setzen sich gegen Rechtsextremismus und für eine offene Gesellschaft ein.

Ein weiteres Beispiel sind Personen, die noch im höheren Alter eine Firma gegründet haben und erfolgreich selbstständig sind.

Als drittes Beispiel kann die sogenannte Alten-Akademie in Nürnberg betrachtet werden, an der 130 ältere Dozent*innen Seminare für Senior*innen anbieten.  Hier haben Ältere die Möglichkeit, kreativ zu sein, neue Fähigkeiten zu erlernen und gleichzeitig soziale Kontakte zu pflegen.

Aktives Altern

Bereits diese drei Beispiele zeigen, wie vielfältig und dynamisch das Engagement älterer Menschen sein kann. Sie zeigen, dass Senior*innen nicht nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen, sondern auch wesentliche Beiträge zu verschiedenen Bereichen leisten.

Diese Beispiele folgen dem positiven Bild des „Aktiven Alterns“, welches auch auf seniorenpolitik-aktuell.de sichtbar ist. Das übermäßig fokussierte Bild des Aktivierens kann auch kritisiert werden, denn es kann zum Ausschluss von Personen führen, welche keine neuen Kontakte knüpfen möchten. Auch können (nicht nur) Ältere trotz aller Aktivitäten Unterstützung benötigen, z. B. bei Alltagstätigkeiten.

Senioren-Assistenz

Diese Unterstützung bieten z. B. Senioren-Assistent*innen an. In der Begleitung von älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf nehmen auch Senioren-Assistent*innen die enormen Erfahrungsschätze wahr, die sich bei den Menschen über Jahrzehnte angehäuft haben. Aufmerksame Zuhörer*innen können diese Schätze heben. Das macht die Arbeit als Senioren-Assistenz interessant und spannend.

Senioren-Assistent*innen haben sich während ihrer Ausbildung mit Altersbildern intensiv beschäftigt. Sie bieten nach Ausbildungsabschluss die professionelle Senioren-Assistenz als Dienstleistung an. Sie „betreuen“ Ältere nicht, sondern assistieren ihnen und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Sie bringen Senior*innen Wertschätzung und Anerkennung entgegen und möchten für die soziale Teilhabe der Kund*innen am gesellschaftlichen Leben sorgen. Sie drücken den Älteren kein Programm auf, sondern schauen genau hin, was die Älteren benötigen. Und sie sind ständig bemüht, die Potenziale älterer Menschen in ihre Assistenzleistung mit einzubeziehen.

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Dass vor dem Hintergrund knappen Pflegepersonals und einer Zunahme an pflegebedürftigen Menschen die Frage der Effizienz aufkommt, ist verständlich. Doch ist es die richtige Frage zum richtigen Zeitpunkt? Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bestätigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach: „[…] Deutschland [gäbe] im internationalen Vergleich nicht übermäßig viel für die Pflege aus. Hier ist vieles schon jetzt auf Kante genäht.“

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Bedarf an Pflege

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach einem Bericht des Deutschlandfunk bis 2040 von heute rund fünf Millionen auf sechs Millionen steigen und sich in den Jahrzehnten danach bei rund 6,7 Millionen einpendeln. Der Bedarf an Pflege wird regional aber unterschiedlich sein. In Sachsen-Anhalt und Thüringen wird bis 2055 ein geringer Anstieg von sieben Prozent bzw. neun Prozent erwartet, während in Bayern ein Anstieg um 56 Prozent und in Baden-Württemberg um 51 Prozent prognostiziert wird.

Verschärft wird die Gesamtsituation noch durch einen unerwartet hohen Anstieg von 360.000 statt 50.000 zu Pflegenden im vergangenen Jahr, wie der Gesundheitsminister im selben Interview mit dem RND bestätigte. In diesem Zusammenhang betonte Lauterbach, dass Pflege keineswegs nur eine Frage des Alters sei, sondern er davon ausgehe, dass unter der großen Gruppe der sogenannten Babyboomer auch mehr jüngere Menschen pflegebedürftig würden.

Reformvorschläge

Aus diesem Grund plädiert Lauterbach für eine Dynamisierung der Leistungsausgaben für Pflege, Steuerzuschüsse für Pflegende bei Rentenbeiträgen und brachte die Einführung einer Bürgerversicherung erneut ins Spiel. Mit einer „umfassenden Finanzreform in der Pflege“ rechnet er in dieser Legislaturperiode aufgrund der verschiedenen Ansichten der Koalitionspartner allerdings nicht mehr.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lobt die Einsicht in eine notwendige Reform, kritisiert allerdings, dass all das ohne eine zeitnahe Umsetzung niemandem helfe. Im Gegensatz zu Lauterbach fordert die BAGSO, „den Kommunen die Verantwortung für die Pflege und die Prävention von Pflegebedürftigkeit zu übertragen“, dies gesetzlich zu verankern und ausreichend zu finanzieren. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen und regional massiver Unterschiede im Pflegebedarf bleibt allerdings auch die Forderung der BAGSO mit einem Fragezeichen behaftet.

Sowohl BAGSO als auch Lauterbach sehen allerdings die Notwendigkeit, dass ohne mehr Geld sich kaum etwas verändern lässt.

Eine auf den ersten Blick andere Richtung schlägt der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege (SVR) ein. Demnach würden die derzeitigen „strukturellen Probleme“ Druck auf die ohnehin zunehmend kritische Fachkräftesituation in der pflegerischen und medizinischen Versorgung bewirken, so Prof. Dr. med. Michael Hallek, Vorsitzender des SVR, gegenüber dem Ärzteblatt. Aus diesem Grund bräuchte es einen „effizienteren“ Einsatz von Ressourcen. Unter Effizienz wird in der freien Wirtschaft landläufig allerdings eine Verdichtung von Arbeitszeit verstanden. Entsprechend wäre diese Forderung konträr zum eigentlichen Bedarf an mehr Qualität und vor allem „mehr Zeit“ für die Patient*innen, wie es die Fachkräfte fordern. Zu diesem Ergebnis kam die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" bereits 2022. Seitdem hat sich kaum etwas an der Situation verändert. Es wird also darauf ankommen, was der SVR unter Effizienz versteht.

Ein konkreter Vorschlag kommt von der Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler. In einem Interview mit dem SWR schlug sie vor, dass Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten, für die sie ansonsten auf Ärzt*innen angewiesen sind. In anderen Ländern sei es bereits üblich, dass Fachkräfte selbstständig Verordnungen und Pflegemittel verschreiben sowie Aufklärungsgespräche durchführen können. Effizienz, so verstanden, könnte sowohl zu einer Entlastung als auch zu einer Aufwertung führen. Ein weiteres Effizienzpotenzial liegt in einer besseren regionalen Vernetzung. Vorstellbar wäre hier, ein öffentliches Verkehrsnetz in den nächsten Jahren aufzubauen, das Angebot und Nachfrage gerade in ländlichen Regionen verbindet. Dieses Verkehrsnetz wäre vermutlich auch notwendig, sollten die Kommunen mehr Verantwortung übernehmen, wie es die BAGSO fordert.

Fazit

All das kostet Geld. Bevor also mit dem Effizienzbegriff Druck aufgebaut wird und dadurch noch mehr Pflegekräfte abwandern, sollte zunächst die Finanzierung ins Auge gefasst werden. Hieran schließt die Diskussion um eine Reform von Pflegeversicherung und sogenannter Schuldenbremse an. Kritische Stimmen zur Schuldenbremse fasst die Sendung „Die Anstalt“ vom 12. März zusammen, hier in kommentierter Fassung durch Maurice Höfgen (hauptberuflich wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag).

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Vor nicht ganz zwei Jahren wurde das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege. Dabei liegt ein zentraler Fokus auf der Entlohnung der Pflegekräfte.

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Wie „Forschung aktuell“ in einem Artikel vom April 2024 festhält, stellen gesetzliche Neuregelungen im Rahmen des GVWG nun sicher, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste seit dem 1. September 2022 ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens entsprechend den regionalen Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen müssen. Neuzulassungen von Pflegeeinrichtungen sind an die Einhaltung dieser Regeln gebunden. Dabei bindet das GVWG zwar die Zulassung zur pflegerischen Versorgung im Leistungsbereich SGB XI an die Entlohnung der Beschäftigten, die überwiegend in Pflege und Betreuung tätig sind, allerdings bleibt die Abstufung nach Qualifikation weiterhin ausschlaggebend. Dennoch stieg zum 1. Mai 2024 der Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro und soll zum 1. Juli 2025 auf 16,10 Euro steigen, so die Allgäuer Zeitung und die Bundesregierung. Für Pflegefachkräfte mit Qualifikation stieg dieser Mindestsatz auf 19,50 Euro und zum 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro.

Kurz gesagt: Wer pflegerisch tätig ist, soll höher entlohnt werden. Das Problem dabei ist, dass gerade für ungelernte Kräfte der Lohn immer noch in einem Bereich liegt, der die hohe Arbeitsbelastung kaum kompensiert. Auch für gelernte Pflegekräfte stellt sich zumindest die Frage, ob dieser Lohn attraktiv genug ist.

Aber nicht nur die Entlohnung und Finanzierung sollten durch das Gesetz verbessert werden. Ab dem 1. Juli 2023 wurde durch das GVWG zudem ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren vorgegeben, das die Einstellung von weiterem Personal ermöglichen sollte. Bereits mit Einführung des Gesetzes kritisierte der Paritätische: „Die durchaus anerkennenswerten Bemühungen, dieses schwierige Thema im Sinne der Road Map der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, haben das Problem, dass eine vom Ende her gedachte Sichtweise fehlt.“ Die Verbesserung liegt laut Paritätischem damit in einigen Ländern bereits unterhalb des geltenden Personalschlüssels, weshalb „dort ein Stellenabbau befürchtet wurde“ und bleibt in allen anderen Ländern zu sehr im Beliebigen.

Die Allgäuer Zeitung hält diesbezüglich fest: „Pflegeheime können laut der AOK über die Personalanhaltswerte in den Pflegesatzverhandlungen vereinbaren, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden nötig ist. So können Pflegeheime - müssen aber nicht - mehr Pflegepersonal einstellen.“ Insgesamt kommt die Zeitung zu dem Schluss, dass bei einer stationären Einrichtung mit 100 Pflegebedürftigen durchschnittlich der Zuwachs nach Regelung des §13c Absatz 1 SGB XI bei 5,84 Vollzeitäquivalenten liegen würde. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einer Vollzeitstelle und unterscheidet sich je Qualifikation. Eine Aufschlüsselung der Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen nach Qualifikation findet sich unter dem Artikel der Allgäuer Zeitung. Aber ein Durchschnitt sagt sehr wenig über die regionalen Bedarfe aus.

Im Gegenteil könnte sogar die falsche Annahme, dass mit dieser Regelung nun das Problem gelöst sei, zu einer Verschärfung führen. Wie die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" zeigt, messen die Befragten "mehr Zeit für eine gute Pflege durch mehr Personal" eine höhere Priorität bei als einer höheren Bezahlung. Auch Vereinbarkeit (von familiärer Pflege, Familie und Beruf), Pflegequalität, Führung, Teamatmosphäre, Gesundheitsförderung und Prävention spielen eine erhebliche Rolle.

Damit bleibt die Einführung des GVWG ein Schritt. Um den notwendigen Gleichschritt zwischen besserer Entlohnung und gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen, zu denen nicht nur ein höherer Personalschlüssel zählt, in die Praxis umzusetzen, wird es vermutlich mehr brauchen.

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Im Graf Recke Quartier in Neumünster soll das Leben und Wohnen für Senior*innen, Demenzerkrankte und junge Personen mit Handicaps durch das Mitplanen von Service und Pflege sowie das Vorhandensein von Begegnungsstätten erleichtert werden.

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Nun gibt es im Quartier auch die Möglichkeit, eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft zu gründen, in der die Bewohner*innen weitgehend selbstbestimmt leben können. Dabei können die Betreuungs- und Pflegedienste selbstständig beantragt werden. Auch Angehörige oder sonstige nahestehende Personen können in die Wohngemeinschaften einbezogen werden, dies ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Die Wohn-Pflege-Gemeinschaften bestehen aus 12 Mieter*innen, die jeweils einen eigenen Wohn-/Schlafbereich mit Duschbad haben sowie Gemeinschaftsflächen wie der Küche und einem Wohnzimmer.

Zu den verschiedenen Möglichkeiten selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu leben, berät die „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ (KIWA). Dazu haben wir bereits ausführlicher in einem früheren Artikel berichtet.

Folgende Kontaktmöglichkeiten haben Sie...

  • ... bei Interesse an einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft im Graf Recke Quartier oder für weitere Information (KIWA): Alter@kiwa-sh.de, 0431 - 647 391 100.
  • ... für eine Besichtigung der Räumlichkeiten im Graf-Recke-Quartier (Quartiersmanagerin Frau Thies-Petersen): J.Thies-Petersen@graf-recke-stiftung.de
  • ... bei Fragen an die Ansprechpartnerin für Angehörig (Frau Reinhart): infolirumlarum@gmail.com

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In einer Publikation des Institut Arbeit und Technik (IAT) werden Herausforderungen und Chancen bei der bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Regionen beschrieben.

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Aktuelle Reformbestrebungen auf Bundes- und Landesebene (in Nordrhein-Westfalen), die eine Umstrukturierung des Kliniksektors in eine konzentrierte und qualitativ hochwertige Versorgungslandschaft anstreben, könnten besonders in ländlichen Regionen zur Unterversorgung der Bevölkerung führen.

Auch der Fachkräftemangel und der demografische Wandel haben negative Auswirkungen für die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land: „Einerseits führt die zunehmende Zahl älterer, häufig chronisch kranker und multimorbider Menschen zu einem erhöhten Versorgungsbedarf, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Ärzt:innen, die vergeblich Nachfolgeregelungen für ihre Praxis suchen“.

Die Autor*innen fordern „regional passgenaue Versorgungslösungen“ in ländlichen Räumen. Dafür schlagen sie den Ausbau Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) vor. Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit sind MVZ „eigenständige Leistungserbringer, in denen mehrere ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten“. Kommunen selbst können ein MVZ gründen, um die gesundheitliche Versorgung in der Region zu verbessern.

MVZ könnten eine „breite Palette von medizinischen Dienstleistungen“ anbieten und seien außerdem eine attraktive Arbeitsstätte, wie aus der Publikation hervorgeht. So könnten sie die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land besser gewährleisten.

Jedoch empfehlen die Autor*innen genaue Bedarfs- und Standortsanalysen vor der Gründung eines MVZ. In der Publikation wird ein dreistufiges Analyseverfahren vorgestellt, welches am IAT entwickelt wurde, um „wichtige Hinweise zur Standortwahl [zu] liefern und prognostische Einschätzungen zu Fallprognosen geben, um zukünftige Gründer auch aus dem nicht-medizinischen Sektor bei der Standortwahl maßgeblich zu unterstützen.“

Dabei geht es im ersten Schritt um eine Analyse des Bestands, im zweiten um eine räumliche Einordnung und im dritten um eine Bedarfsprognose. Daraus könne eine Standortempfehlung erarbeitet werden.

Zur Publikation: Cirkel, Michael / Cramer, Elena / Ernste, Peter (2023): Bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum – Neue Chancen und Herausforderungen. Forschung aktuell, 11/2023. Online unter: doi.org/10.53190/fa/202311.

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Bis heute trauen sich viele ältere Menschen nicht, offen über ihre Sexualität zu sprechen. Auch in Pflegeeinrichtungen gibt es Unwissen, Stigmatisierungen und Berührungsängste. Paula Welgand und Prof. Dr. Andreas Schönfeld erklären in einem Fachartikel, wie diversitätssensible Pflege funktionieren kann.

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Unter dem Titel „Divers im Alter“ ist in der Februarausgabe des Fachmagazins Heilberufe zu lesen, wie Personen aus dem LGBTIQ*-Bereich empathisch gepflegt werden können. Denn selbstverständlich kommen auch in pflegerischen Einrichtungen lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen unter.

„Hierbei ist besonders zu beachten, dass die älteren Patient*innen eher aus einer Zeit kommen in der Diversity oder Diversität noch keine Begriffe waren, die in der Gesellschaft verankert wurden“, schreiben die Autor*innen des Beitrags. „In Deutschland wurde zudem erst 1994 der Paragraf 175 abgeschafft. Dieser Paragraf kriminalisierte Homosexualität und legitimierte zudem die Verfolgung homosexueller Männer.“ Vor diesem Hintergrund falle es vielen älteren Personen immer noch schwer, ihre Sexualität und ihre Identität offen auszuleben.

In dem Fachmagazin schlagen die Autor*innen unter anderem vor, diversitätssensible Pflege im Alter in die sogenannte Pflege-Charta aufzunehmen. Darin werden acht Artikel gelistet, die Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sammelt, um diese dadurch ausdrücklich zu stärken. Eine Aufnahme der Rechte von LGBTIQ* Menschen könne zur Entwicklung eines einheitlichen Pflegeleitfadens beitragen und damit das Wohlbefinden von Patient*innen und Mitarbeitenden verbessern.

Einen entsprechenden Leitfaden zur diversitätssensiblen Pflege gebe es bislang nicht. Gleichwohl weisen Welgand und Schönfeld darauf hin, dass es bereits Angebote gebe, die sich ausdrücklich an queere Personen richteten. Bei der Suche könnten Qualitätssiegel wie „Lebensort Vielfalt“ helfen.

Insgesamt sei Sensibilität für alle ein Gewinn. Überarbeitete Diversitätskonzepte würden beispielsweise in Aufnahmefragebögen nach Diskriminierungserfahrungen fragen. Auch Schulungen für das Pflegepersonal oder passende Freizeitangebote für Bewohner*innen gehörten dazu. „Eine Änderung des normativen Konzepts kann für alle Beteiligten ein Gewinn sein und zu einer besseren und diversitätssensibleren Pflege beitragen“, heißt es dazu abschließend im Beitrag.

Hier gelangen Sie zu dem (leider kostenpflichtigen) Fachartikel.

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Der demographische Wandel setzt insbesondere den Pflegesektor unter Transformationsdruck: Immer mehr ältere und pflegebedürftige Personen stehen immer weniger jungen Menschen, die familiär oder beruflich pflegen können, gegenüber. Vor diesem Hintergrund wird zunehmend der Einsatz neuer Technologie in der Pflege diskutiert.

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Eine dieser Diskussionen findet am 14.03.2024 nach dem Online Vortrag „Sollen Roboter Menschen pflegen? Sorgeethische Perspektiven auf die technische Revolution der Pflege“ statt. Der Vortrag beginnt um 18:30, die Diskussion soll gegen 20:00 abgeschlossen sein.

Ein besonders prominentes und zugleich umstrittenes Beispiel für den Einsatz von Technologien sind humanoide, in ihrer äußeren Gestalt also menschenähnliche, Pflegeroboter. Diese sollen Pflegende in körperlich herausfordernden Aufgaben assistieren und zugleich den Pflegebedürftigen als soziale Interaktionspartner dienen.

Der Vortrag reflektiert den Einsatz von Robotern aus sorgeethischer Perspektive. Ausgehend von der menschlichen Vulnerabilität und der Fähigkeit zur Sorge problematisiert er die Nutzung in der emotional-sozialen Begleitung von Pflegebedürftigen, stellt aber gleichzeitig fest, dass ihr Gebrauch zum Zweck der Entlastung von Pflegenden ethisch sogar geboten sein kann.

Referent ist Johannes Welsch. Er leitet das Referat Neue Technologien und gesellschaftliche Transformation der Akademie für Politik und Zeitgeschehen in der Hanns-Seidel-Stiftung.

Vortrag und Diskussion sind kostenfrei. Den Organisator*innen ist vor allem die Teilnahme älterer Menschen wichtig. Sie können sich unter erwachsenenbildung@erzbistum-bamberg.de anmelden.

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In diesem Frühjahr kehrt die BIVA-Vortragsreihe „Pflegebedürftig – was nun?“ zurück. Der BIVA-Pflegeschutzbund behandelt in verschiedenen Veranstaltungen eine Bandbreite von Themen rund um die Pflegebedürftigkeit.

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Welche Leistungen trägt die Pflegekasse?  Welche Rechte haben Betroffene? Wie wird Pflege finanziert? – solche und weitere Fragen sollen bei den zehn Veranstaltungen der Online-Vortragsreihe geklärt werden. Beginnen wird die diesjährige Reihe mit dem Thema „Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ bereits heute, am 4. März.

Die Teilnahme an einer einzelnen Veranstaltung kostet 10 Euro, alle Vorträge können für 50 Euro besucht werden (für Mitglieder jeweils die Hälfte). Bis zum 8. März findet täglich ein Vortrag statt, die zweite Runde läuft dann mit weiteren Veranstaltungen vom 8. bis zum 12. April. Mehr zur ersten Veranstaltung (und weiter unten auch zu den anderen) erfahren Sie hier.

Die Einzeltermine im Überblick:

  • Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen? (Mo, 04.03.2024)
  • Versorgungs- und Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit – Wie finde ich die richtige für mich und wie kann ich sie finanzieren? (Di, 05.03.2024)
  • Was tun, wenn der MDK kommt? Alles Wissenswerte zu Pflegegrad & Begutachtung (Mi, 06.03.2024)
  • Wie plant man die Versorgung zu Hause? Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige bei ambulanter Pflege (Do, 07.03.2024)
  • Pflege & Berufstätigkeit – Wie soll das gehen? Diese Organisations- und Unterstützungsmöglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor (Fr, 08.03.2024)
  • Wer zahlt was? So wird Pflege finanziert (Mo, 08.04.2024)
  • Meine Rechte als Pflegeheimbewohner – Wie das Gesetz pflegebedürftige Menschen schützt (Di, 09.04.2024)
  • Pflegemängel konstruktiv lösen (Mi, 10.04.2024)
  • Demenz & Betreuung (Do, 11.04.2024)
  • Testament – Was muss ich beim Erben und Vererben beachten? (Fr, 12.04.2024)

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Auch für dieses Jahr hat das Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein einen Fortbildungskalender veröffentlicht. Erste Präsenzveranstaltung wird am 13. März 2024 in Neumünster sein.

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„Bettlägerig und dement!? Wie kann ich jetzt noch aktivieren und beschäftigen?“ – so der Titel der ersten Fortbildung in diesem Jahr, die das Kompetenzzentrum in Neumünster anbietet. In Kiel wird am 28. März zur Veranstaltung „Wer stört hier wen? – Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Demenz“ eingeladen. Doch auch in Meldorf, Ahrensburg, Niederkleveez, Eutin und vielen weiteren Städten und Gemeinden sind Angebote geplant.

Neben den insgesamt 25 Präsenzfortbildungen lädt das Kompetenzzentrum Demenz auch zu Online-Fortbildungen über Zoom ein. Hier geht es am 6. Juni los mit dem Thema „‘Wer ich bin und was ich mach‘ – so präsentiere und dokumentiere ich meine Arbeit als Betreuungskraft“. Im Jahresprogramm (s.u.) finden Sie neben einer Übersicht aller Termine auch die jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen mit weiteren Details.

„Unser Anliegen im Kompetenzzentrum Demenz ist es u.a., die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sicherzustellen. Es gilt, die Handlungsempfehlungen des Demenzplans weiter mit umzusetzen“, heißt es einleitend zu dem Jahresprogramm. Und: „Gut fortgebildet sind Sie ein entscheidender Baustein dafür!“

Zu dem Programm gelangen Sie hier.

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